Griechisches Gesprächspaar betrachtet eine Werkbank, einen Holzstuhl, eine Sanduhr und eine Münzbörse.

Aktivrente

Wer neben der Rente arbeitet, zahlt auf den Lohn bisher die volle Einkommensteuer, oft zu hohen Sätzen, weil auch die Rente weitgehend steuerpflichtig ist [3]. Die Aktivrente kommt aus dem Wahlprogramm der Union; DIW, IW, ZEW und Bundesbank halten die Wirkung für gering oder die Kosten für hoch [3][4][11][16]. Das Gesetz gilt seit Januar 2026 und soll nach zwei Jahren überprüft werden; wie viele den Freibetrag nutzen, zeigen erst die Lohnsteuerdaten ab 2027 [2].

  • 21 % der 65- bis 69-Jährigen sind erwerbstätig [7] seit Jahren steigend, 2014 waren es 14 %
  • 13,4 Millionen Erwerbspersonen erreichen in den nächsten 15 Jahren das Rentenalter [15]
  • 33 % der erwerbstätigen Rentner nennen finanzielle Not als Hauptgrund [12]

Der Vorschlag

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

Die Debatte

CDU/CSU und SPD wollen mit dem steuerfreien Zuverdienst Ältere gegen den Fachkräftemangel im Beruf halten; Redner der Union bezweifeln, dass überhaupt Steuern ausfallen, weil ohne Anreiz gar nicht gearbeitet würde. Grüne und Linke halten dagegen, vor allem Gutverdienende bekämen Geld für Arbeit, die sie ohnehin leisten, und jüngere Beschäftigte zahlten für denselben Lohn den vollen Satz. Die AfD teilt das Ziel, lehnt aber den Ausschluss der Selbstständigen ab und wollte einen halb so hohen Freibetrag für alle Erwerbsformen. Am 5. Dezember 2025 beschloss der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen Grüne, Linke und AfD.

  • „Das sind Steuereinnahmen, die wir gar nicht hätten, weil die Menschen nicht arbeiten würden.“

    spricht dafür: Fritz Güntzler, CDU/CSU Bundestag, 14. November 2025
  • „Sie produziert hohe Mitnahmeeffekte, die den möglichen Arbeitsanreiz ganz deutlich relativieren, und diese Mitnahmeeffekte bestehen insbesondere bei Menschen mit hohem Einkommen, und überhaupt profitieren Gutverdienende ganz überproportional stark von der Aktivrente.“

    spricht dagegen: Armin Grau, Grüne Bundestag, 14. November 2025
  • „Leistung bleibt Leistung, egal ob im Betrieb, in der Praxis oder auf dem eigenen Hof. Selbstständige sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse.“

    spricht dagegen: Diana Zimmer, AfD Bundestag, 14. November 2025

Die Analyse

Aktivrente

33 % des Gewichts sprechen dafür, 67 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Die Aktivrente ist nach der aktuellen Analyse ein schlechter Vorschlag, obwohl sie ein echtes Problem angeht.

Sehr wahrscheinlich schlechter

Sehr wahrscheinlich schlechter: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Die Analyse folgt den Gegnern im Bundestag, und am schwersten wiegt der Einwand der Grünen: Der Steuernachlass geht fast ganz an Rentner, die auch ohne ihn gearbeitet hätten. Mehr als die Hälfte des Gewichts ist Geld, das nur den Besitzer wechselt, vom Staat zu den Beschäftigten im Rentenalter. Bei ihren überwiegend hohen Einkommen ist es schlechter aufgehoben als bei Bund, Ländern und Kommunen. Für die Koalition spricht das sichere Plus der Beschäftigten, und die zusätzliche Arbeit, auf die CDU/CSU und SPD setzen, gibt es. Schon die Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Jüngeren, die vor allem die AfD anprangerte, wiegt gut doppelt so schwer wie diese Arbeit.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente2 Argumente

Mehr Netto für die, die im Rentenalter arbeiten

29Punkte

Wer neben der Rente sozialversicherungspflichtig arbeitet, behält seit Januar 2026 im Schnitt rund 3.300 Euro mehr im Jahr, zusammen rund 0,95 Milliarden Euro. Der Gewinn ist real und sicher, aber er kommt obendrauf auf eine bereits gesicherte Rente und landet zu knapp drei Vierteln bei den einkommensstärksten Haushalten; ihr Euro zählt hier mit rund sechs Zehnteln.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 5,7Plausibilität 10
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Wert

Betroffen sind Geldströme an Haushalte, nicht Gesundheit oder Existenzsicherung. Es kommt darauf an, bei wem sie landen: Der Zuverdienst kommt obendrauf auf eine laufende Rente [1][14]. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter sind überdurchschnittlich oft in der obersten Einkommensgruppe, haben häufiger höhere Bildungsabschlüsse und arbeiten in körperlich wenig belastenden Berufen [3]. Rechnet man Rente und Erwerbseinkommen (im Schnitt 41.114 Euro) zusammen, liegen die begünstigten Haushalte überwiegend im obersten Zehntel. Die Rentner, die aus Not arbeiten, sind dagegen überwiegend Minijobber, und Minijobs sind ausgenommen [3][6]. Die Regelung schafft damit keine Existenzsicherung, sondern verteilt Steuergeld an Haushalte, die bereits eine gesicherte Rente beziehen und ohnehin Spielraum haben. Ein Euro verändert dort wenig. Der Wert ist mittel bis niedrig: öffentliches Geld, umverteilt an ohnehin abgesicherte Haushalte im oberen Zehntel, real, aber weniger gewichtig als dieselbe Summe bei knappen Budgets.

Impact

Ohne die Maßnahme versteuern erwerbstätige Rentner ihren Zuverdienst voll, zusammen mit der weitgehend steuerpflichtigen Rente oft mit hohen Steuersätzen [3]. Mit der Maßnahme bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat unversteuert [1]. Betroffen sind zunächst jene, die bereits sozialversicherungspflichtig neben der Rente arbeiten: rund 234.000 Steuerpflichtige nach der Mikrosimulation des DIW [3], rund 340.000 nach den Vollerhebungsdaten der Rentenversicherung, ausgewertet vom IW [4]; angesetzt sind 290.000. Sie arbeiten im Schnitt 22 Wochenstunden [3]. Je Kopf sparen sie rund 3.300 Euro Steuern im Jahr (Spanne: 3.300 bis 4.100) [3][4], zusammen rund 0,95 Milliarden Euro im Jahr. Die drei Rechnungen nennen 774 Millionen [3], 890 Millionen [1] und 1,4 Milliarden Euro [4]. Der Gewinn ist real, aber ungleich verteilt: 72,8 Prozent der Entlastung entfallen auf das oberste Einkommensfünftel, nur gut 1 Prozent auf die unteren beiden Fünftel zusammen [3]. Für Haushalte mit hohen Einkommen ändert derselbe Euro weniger als in der Mitte: Er zählt mit dem Gewicht seines Fünftels (oben 0,5, dann 0,7, 1, 1,5, unten 2,5), gemittelt rund 0,6. Gewichtet bleiben rund 570 Millionen Euro im Jahr. Klein bis mittel fällt der Impact aus: ein sicherer Einkommensgewinn, der aber überwiegend dort ankommt, wo er am wenigsten bewirkt.

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290 Tsd Personen
Rentner, die schon sozialversicherungspflichtig neben der Rente arbeiten
× 3.300 € je Kopf und Jahr Spanne 3.300–4.100 €: 774 Mio € auf 234.000 (DIW) bis 1,4 Mrd € auf 340.000 (IW); der Gesetzentwurf nennt 890 Mio €
0,95 Mrd €
Steuerersparnis im Jahr (Spanne 0,77–1,4 Mrd €)
× 0,6 Entlastungsanteile nach DIW mit den Gewichten der Einkommensfünftel: 72,8 % oberstes Fünftel (0,5), 14,1 % viertes (0,7), 12,0 % mittleres (1), 0,5 % zweites (1,5), 0,6 % unterstes (2,5) = 0,605
570 Mio €
Gewichtet nach Einkommen
[3]
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
5,7
Normalised Impact
Score 5,7 Impact × 5 Wert × 10 Plausibilität ÷ 10 = 29 von 100

Plausibilität

Behauptet wird schlicht, dass der Freibetrag bei den heute schon erwerbstätigen Rentnern ankommt. Das ist keine Prognose, sondern eine unmittelbare Rechtsfolge; offen ist nur, wie viele Menschen ihn nutzen und wie groß die Ersparnis in Summe ausfällt. Dazu gibt es drei unabhängige Rechnungen: das DIW auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels [3], das IW auf Basis der Vollerhebung der Rentenversicherung [4] und die Schätzung des Gesetzentwurfs [1][8]. Sie liegen zwischen 774 Millionen und 1,4 Milliarden Euro im Jahr, ein Faktor 1,8, also dieselbe Größenordnung aus drei verschiedenen Datenquellen. Auch die Verteilung ist konsistent: Das DIW findet 72,8 Prozent der Entlastung im obersten Fünftel, das IW ermittelt für die Begünstigten mit mehr als 24.000 Euro Jahresverdienst ein durchschnittliches Erwerbseinkommen von 41.114 Euro [3][4]. Was offen bleibt, ist die tatsächliche Inanspruchnahme: Sie wird nicht laufend erfasst, sondern erst über die Jahreslohnsteuerbescheinigung; belastbare Zahlen für 2026 gibt es frühestens 2027 [2]. Einen Vergleichsfall braucht es nicht: Die Ersparnis folgt aus dem Gesetzestext und der Zählung der Bestandsgruppe. Die einzige Störgröße ist die Nutzungsquote, die in der Spanne von 774 Millionen bis 1,4 Milliarden Euro steckt, und eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Bewertet wird das Gesetz in der beschlossenen Form: Die Ersparnis tritt mit ihm ein, ein Vollzugsrisiko ist nicht benannt, der Zweifel an der Höhe steckt in der Spanne des Impacts. Die Plausibilität ist sehr hoch: Die Ersparnis ist unmittelbare Rechtsfolge des Gesetzes; offen ist nur ihre Höhe, und die trägt die Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 10 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Zusätzliche Arbeit von Menschen, die sonst nicht gearbeitet hätten

12Punkte

Ein Teil der Begünstigten arbeitet nur, weil der Zuverdienst steuerfrei ist; das ist echte zusätzliche Wertschöpfung, rund 550 Millionen Euro im Jahr. Wie viel Arbeit dazukommt, ist die unsicherste Zahl der Bewertung: Das ZEW rechnet mit höchstens 15.000 zusätzlichen Beschäftigten, eine Befragung des DIW ergibt hochgerechnet rund 29.000. Angesetzt ist die Mitte, Arbeit im Umfang von 22.000 Beschäftigten; ein Teil der Stellen wäre zudem sonst an andere gegangen.

Wert 5 · Einkommen & BeiträgeImpact 5,5Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen sind Einkommensströme: die Löhne der zusätzlich Arbeitenden sowie die Steuern und Beiträge, die auf diese Löhne entfallen [3]. Es geht nicht um Gesundheit oder Existenzsicherung, sondern um zusätzliche Wertschöpfung, die überwiegend Haushalten nahe der Mitte und der Allgemeinheit zufließt. Ein Teil davon stützt die Sozialkassen unmittelbar: Wer nach der Regelaltersgrenze arbeitet, löst Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus, ohne dafür neue Rentenansprüche zu erwerben [1][14]. Im Break-even-Szenario des DIW mit 75.000 zusätzlichen Beschäftigten wären das rund 640 Millionen Euro zusätzliche Sozialbeiträge im Jahr [3]. Gemessen an der Größe der Aufgabe bleibt der Beitrag klein: In den nächsten 15 Jahren erreichen 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter [15]. Die aufgegebene freie Zeit der Weiterarbeitenden ist hier bewusst nicht gegengerechnet: Wer sich freiwillig dafür entscheidet, bewertet die Arbeit offenbar höher als die freie Zeit, anders als bei einer erzwungenen Anhebung der Altersgrenze. Der Wert ist mittel: breite Einkommens- und Beitragsströme, keine existenziellen Güter.

Impact

Ohne die Maßnahme versteuern Neurentner des Jahres 2025 83,5 Prozent ihrer Rente, jeder Zuverdienst-Euro trifft sofort auf einen hohen Steuersatz [3]; mit ihr bleiben bis zu 24.000 Euro Arbeitslohn im Jahr unversteuert [1]. Die Erwerbsquote der 65- bis 69-Jährigen stieg schon ohne neue Maßnahme von 14 Prozent 2014 auf 21 Prozent 2024 [7]; Minijobber und Selbstständige, zusammen rund drei Viertel der erwerbstätigen Rentner, sind ausgenommen [3][6]. Wie viel Arbeit daraufhin dazukommt, ist der strittigste Posten: Das ZEW kommt mit Verhaltensreaktionen jüngerer Beschäftigter auf höchstens 15.000 zusätzliche Beschäftigte [11]. Eine Befragung des DIW mit Fallbeispielen findet mit dem Freibetrag rund 10 Prozent mehr Arbeitsvolumen; auf die 234.000 bis 340.000 Begünstigten übertragen sind das 23.000 bis 34.000 Beschäftigte zu je 22 Wochenstunden [3][4][21]. Die Autoren selbst halten das eher für zu hoch, weil Befragte für erdachte Personen leichter zusagen als im eigenen Leben [21]. Angesetzt ist die Mitte zwischen beiden Schätzungen, Arbeit im Umfang von 22.000 Beschäftigten oder rund 12.700 Vollzeitstellen, Spanne 15.000 bis 34.000 [11][21]. Je Person kommen rund 24.500 Euro Bruttolohn hinzu [3], dazu rund 20 Prozent Arbeitgeberbeiträge, aus denen keine neuen Rentenansprüche entstehen [1][14]; zusammen rund 650 Millionen Euro Arbeitskosten im Jahr. Abgezogen werden 15 Prozent (Spanne 0 bis 40) für Arbeit, die andere sonst übernommen hätten: wenig, weil der Vorrat an Arbeit nicht fest ist [19], aber nicht null bei 2,94 Millionen Arbeitslosen. Übrig bleiben rund 550 Millionen Euro im Jahr. Die Spanne von 0,26 bis 1,0 Milliarden Euro verbindet die kleine Menge mit hoher Verdrängung und die große Menge ohne Verdrängung. Klein bis mittel bleibt der Impact: echte zusätzliche Arbeit, aber die Menge ist die unsicherste Zahl der Bewertung, und die Schätzungen liegen weit unter dem, was die Kosten aufwiegen würde.

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22 Tsd Personen
Zusätzlich Erwerbstätige durch den Freibetrag (Spanne 15.000–34.000)
× 24.500 € je Person und Jahr 22 Wochenstunden im Schnitt, DIW
539 Mio €
Zusätzlicher Bruttolohn im Jahr
[3]
× 1,2 Arbeitgeberbeiträge rund 20 % (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung), ohne neue Rentenansprüche
647 Mio €
Arbeitskosten = Wert der zusätzlichen Arbeit
× 85 % Setzung, Spanne 0–40 % Verdrängung: kein fester Vorrat an Arbeit, aber 2,94 Mio Arbeitslose
550 Mio €
Nach Abzug dessen, was andere übernommen hätten (Spanne 0,26–1,0 Mrd €)
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
5,5
Normalised Impact
Score 5,5 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 12 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass ein höherer Nettolohn Rentner zu mehr Arbeit bewegt und nicht nur bestehende Arbeit billiger macht; dass das Arbeitsangebot auf Nettolöhne reagiert, ist belegt, strittig ist die Stärke in dieser Altersgruppe. Der einzige direkt vergleichbare Fall ist Schweden, das 2007 Arbeitseinkommen ab 65 Jahren entlastete: Die Erwerbsbeteiligung im ersten Jahr ab 65 stieg signifikant, aber nur um rund 5 Prozent [5]. Schweden senkte zugleich die Arbeitgeberbeiträge für Ältere auf 10,2 statt 31,4 Prozent, die deutsche Regelung entlastet nur die Beschäftigten; der schwedische Wert ist eher eine Obergrenze [3][5]. Für den niederländischen Weiterarbeits-Bonus ab 62 hatte das Planungsbüro CPB vorab 0,6 Prozentpunkte mehr Erwerbsbeteiligung geschätzt, eine Prognose, keine Messung; 2013 wurde der Bonus ersetzt [13]. Für Deutschland gibt es zwei Schätzungen der Menge, keine Messung: eine Übertragung von Verhaltensreaktionen jüngerer Beschäftigter [11] und eine Befragung, in der knapp 3.000 Ältere für erdachte Personen entschieden [21]. Die Befragung neigt nach Angabe der Autoren zur Überschätzung, weil Teilnehmer eines Online-Panels selbst häufiger hinzuverdienen [21]. Gegen einen großen Effekt spricht die Motivlage: 33 Prozent der erwerbstätigen Rentner nennen finanzielle Notwendigkeit als Hauptgrund [12], sie arbeiten aber überwiegend im ausgenommenen Minijob [3][6]; die Bundesbank erwartet vor allem Mitnahmeeffekte [16]. Die tragende Studie vergleicht mit den Jahrgängen knapp unter der Altersgrenze; Laun 2017 nutzt den Alterssprung quasi-experimentell als Differenz-in-Differenzen, das Alter schließt eine Selektion in die Behandlung aus [5]. Die eine Störgröße ist die gleichzeitige schwedische Arbeitgeberentlastung, die den Effekt nach oben verzerrt; gemessen ist die Reaktion deutscher Rentner auf eine reine Arbeitnehmer-Entlastung nicht. Die angesetzten 22.000 treffen in knapp jedem zweiten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass der Effekt existiert, ist belegt; seine Größe ruht auf einer Übertragung und einer Befragung, nicht auf einer Messung.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Quasi-experimentell · höchstens 8 Einordnung: Deckungslücke · Plausibilität 4,5

Offen: Die erste Auswertung der Jahreslohnsteuerbescheinigungen 2026 (ab 2027) würde die Zahl der Nutzer gegen den Vorjahresbestand zeigen; bestätigt sie 22.000 oder mehr zusätzlich Beschäftigte, stiege P auf 6,5 bis 7.

Contra-Argumente4 Argumente

Der Steuerverzicht zahlt vor allem für Arbeit, die es ohnehin gäbe

48Punkte

Rund neun von zehn Begünstigten hätten auch ohne den Steuerbonus weitergearbeitet. Für sie ist die Regelung kein Anreiz, sondern ein Geschenk, und dieses Geschenk kostet Bund, Länder und Kommunen rund 0,95 Milliarden Euro im Jahr, die im Haushalt an anderer Stelle fehlen. Es ist der robusteste Posten der ganzen Rechnung.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 9,5Plausibilität 10
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Betroffen sind öffentliche Mittel: Steuern, die Bund, Länder und Kommunen zufließen würden und nun ausbleiben [9]. Solches Geld hat keinen Wert an sich, sondern nur in seiner Verwendung: Es finanziert Schulen, Verkehrswege, Sicherheit oder Sozialleistungen, oder es senkt die Schulden. Was hier ausbleibt, fehlt genau dort. Die Größenordnung von rund einer Milliarde Euro im Jahr entspricht ungefähr dem, was die geplante Ausweitung auf Selbstständige noch einmal zusätzlich kosten würde [4]. Zum Vergleich mit der Zielgröße: Die Rentenversicherung erhielt 2023 bereits 112,4 Milliarden Euro Bundesmittel [20]; der Steuerausfall der Aktivrente entlastet davon nichts, er belastet den allgemeinen Haushalt zusätzlich. Hinzu kommt, wohin das Geld fließt: an Haushalte, die bereits eine Rente beziehen; der Steuerverzicht kommt obendrauf. Es ist damit eine Umverteilung öffentlicher Mittel an eine ohnehin abgesicherte Gruppe. Öffentliche Mittel zählen in der Abwägung mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat: nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Wert ist mittel: Es ist der Maßstab, an dem alles andere gemessen wird: öffentliches Geld, das anderswo fehlt.

Impact

Ohne die Maßnahme wird der Zuverdienst der bereits erwerbstätigen Rentner voll besteuert; die Einnahmen fließen an Bund, Länder und Kommunen. Mit der Maßnahme entfällt diese Steuer für rund 290.000 Menschen, die schon vorher sozialversicherungspflichtig neben der Rente gearbeitet haben, 234.000 nach dem DIW, 340.000 nach dem IW [3][4]. Gegen die angesetzten 22.000 zusätzlich Beschäftigten gerechnet, hätten rund 93 Prozent der Begünstigten auch ohne die Regelung gearbeitet, je nach Beschäftigungswirkung 90 bis 95 Prozent [11][21]. Der Steuerverzicht für diese Gruppe erzeugt keine einzige zusätzliche Arbeitsstunde. Je Kopf sind es rund 3.300 Euro im Jahr (Spanne: 3.300 bis 4.100), zusammen rund 0,95 Milliarden Euro. Die drei Rechnungen nennen 774 Millionen Euro [3], 890 Millionen Euro [1] und 1,4 Milliarden Euro [4]. Länder und Kommunen allein erwarten für die Jahre 2026 bis 2030 rund 2,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen, gut 0,5 Milliarden im Jahr, und fordern vom Bund eine dauerhafte Kompensation [9]. Mit ihrem Anteil von 57,5 Prozent an der Lohnsteuer passt das zur angesetzten Gesamtsumme. Dieses Geld ist im allgemeinen Haushalt nicht mehr verfügbar und verdrängt dort andere Ausgaben; der Euro des Staates zählt mit 1. Dabei gibt es eine Asymmetrie: Der Steuerausfall fällt an, gleich wie viele Menschen zusätzlich arbeiten; er hängt an der Bestandsgruppe, nicht an der Verhaltensreaktion [3]. Mittel ist der Impact: eine sichere Milliardenlast, die anders als der Beschäftigungseffekt nicht an einer strittigen Verhaltensannahme hängt.

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290 Tsd Personen
Rentner, die schon sozialversicherungspflichtig neben der Rente arbeiten
× 3.300 € je Kopf und Jahr Spanne 3.300–4.100 €: 774 Mio € (DIW), 890 Mio € (Gesetzentwurf), 1,4 Mrd € (IW); Länder und Kommunen erwarten allein gut 0,5 Mrd € im Jahr
0,95 Mrd €
Steuerausfall im Jahr (Spanne 0,77–1,4 Mrd €)
× 1 der Euro des Staates zählt mit 1; Geberseite des Transfers, die Empfängerseite steht in pro-2
950 Mio €
Gewichtet: öffentliche Mittel
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
9,5
Normalised Impact
Score 9,5 Impact × 5 Wert × 10 Plausibilität ÷ 10 = 48 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass die Steuerbefreiung überwiegend Menschen erreicht, die ohnehin arbeiten. Das ist keine Prognose über die Zukunft, sondern eine Rechnung über die Gegenwart: Man zählt, wer heute sozialversicherungspflichtig neben der Rente arbeitet, und wendet das neue Recht darauf an. Drei unabhängige Wege führen zu ähnlichen Ergebnissen: die Mikrosimulation des DIW auf Haushaltsdaten [3], die Auswertung der Vollerhebung der Rentenversicherung durch das IW [4] und die Schätzung des Gesetzentwurfs [1][8]. Die Spanne reicht von 774 Millionen bis 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Die Länder rechnen unabhängig davon mit 2,6 Milliarden Euro Ausfall für Länder und Kommunen bis 2030 und bestätigen damit die Größenordnung von außen [9]. Unsicher bleibt allein die tatsächliche Inanspruchnahme, die nicht laufend gemessen wird und erst 2027 auswertbar ist. Die Mitnahmequote selbst hängt zusätzlich davon ab, wie groß der Beschäftigungseffekt ausfällt: Selbst am oberen Rand der Schätzungen, bei 34.000 zusätzlich Beschäftigten, bliebe sie bei 90 Prozent [11][21]. Einen Vergleichsfall braucht die Rechnung nicht: Sie wendet das Gesetz auf die gezählte Bestandsgruppe an; die eine Störgröße ist die Nutzungsquote, die in der Spanne steckt, und eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Bewertet wird das Gesetz in der beschlossenen Form: Der Ausfall tritt mit ihm ein, der Zweifel an der Höhe steckt in der Spanne des Impacts. Die Plausibilität ist sehr hoch: Die Kosten folgen unmittelbar aus Zählung und geltendem Recht, nicht aus einer Verhaltensannahme.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 10 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Gleiche Arbeit, ungleiche Steuer

27Punkte

Zwei Menschen tun dieselbe Arbeit und zahlen unterschiedlich viel Steuer: der eine, weil er selbständig ist, der andere, weil er jünger ist. Selbständige im Rentenalter sind vom Gesetz ausgeschlossen; Beschäftigte unterhalb der Regelaltersgrenze zahlen den vollen Satz. Warum gerade die Gruppe der angestellten Rentner entlastet wird, begründet das Gesetz nicht überzeugend.

Wert 7 · SteuergerechtigkeitImpact 5,9Plausibilität 6,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Gleiche Arbeit, gleiche Abgabenlast: Das ist kein Detail des Steuerrechts, sondern sein Fundament. Wer davon abweicht, braucht einen Grund, der die Abweichung trägt. Hier trifft es zwei Gruppen. Die Selbständigen im Rentenalter sind vom Gesetz ausgeschlossen, obwohl sie dieselbe Arbeit leisten; der Bund der Steuerzahler sucht einen Musterkläger, und DIW wie IW halten den Ausschluss für kaum haltbar [3][4][22]. Und die Beschäftigten unterhalb der Regelaltersgrenze zahlen für dieselbe Tätigkeit den vollen Satz, darunter Familien, die in ihrer teuersten Lebensphase die höchste Abgabenlast tragen. Der Grund, warum ausgerechnet angestellte Rentner entlastet werden, bleibt dünn: Es ist die Gruppe, die im Schnitt am besten dasteht: Knapp drei Viertel der Entlastung fließen in das oberste Einkommensfünftel [3]. Der Wert ist hoch: Es geht um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, und die trägt die Zustimmung zum ganzen System.

Impact

Ohne die Maßnahme wird Erwerbseinkommen im Alter unabhängig von der Erwerbsform besteuert; mit ihr werden nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze freigestellt [1]. Das DIW rechnet den Fall vor: Eine angestellte Ingenieurin verdient im Ruhestand 35.000 Euro, 24.000 davon steuerfrei; ihre gleichaltrige freiberufliche Studienfreundin zahlt bei vergleichbarem Honorar 8.400 Euro mehr Einkommensteuer [3]. Im Rentenalter sind je nach Datenquelle 272.000 bis knapp 500.000 Menschen selbstständig tätig, ein deutlich höherer Anteil als bei Jüngeren; dazu kommen 645.000 nicht begünstigte Minijobber [3][4][6]. Das IW beziffert die Steuerbegünstigung, die den ausgeschlossenen Selbstständigen vorenthalten wird, auf rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr [4]. Als Schaden zählt nicht dieser Betrag, denn die Ausgeschlossenen zahlen nur, was sie immer gezahlt haben, sondern die Ungleichbehandlung selbst. Angesetzt ist sie mit einem Viertel des Volumens, rund 0,35 Milliarden Euro im Jahr, eine ausgewiesene Setzung und keine Messung. Die zweite Ungleichbehandlung ist die auffälligere: Ein 67-Jähriger und ein 30-Jähriger üben dieselbe Tätigkeit zum selben Lohn aus und zahlen darauf unterschiedlich viel Steuer. Betroffen sind rund 30 Millionen Beschäftigte unterhalb der Regelaltersgrenze, darunter Familien in ihrer teuersten Lebensphase; sie verlieren kein Geld, sondern die Gleichbehandlung. Angesetzt sind dafür 8 Euro je Person und Jahr (Spanne: 2 bis 25 Euro), rund 0,24 Milliarden Euro im Jahr. Beide Posten zusammen ergeben rund 0,59 Milliarden Euro im Jahr (Spanne: 0,2 bis 1,45), ausgewiesene Setzungen, kein Geldstrom und deshalb ohne Umrechnungsanker. Klein bis mittel ist der Impact: Der ausgeschlossene Kreis ist groß, aber der Schaden je Person ist kein Geldverlust, sondern eine Ungleichheit.

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Steuerbegünstigung, die den ausgeschlossenen Selbstständigen vorenthalten wird [3][4][6] 272.000 bis 500.000 Selbstständige im Rentenalter 1,4 Mrd €
× Ungleichbehandlung der Selbstständigen (Spanne 0,14–0,7 Mrd €) Setzung, Spanne 1/10 bis 1/2: gezählt wird die Ungleichbehandlung, nicht der Betrag — die Ausgeschlossenen zahlen, was sie immer zahlten [4] ein Viertel des Volumens 350 Mio €
+ Ungleichbehandlung der Beschäftigten unter der Regelaltersgrenze (Spanne 60–750 Mio €) Setzung, Spanne 2–25 € je Person: kein Geldverlust, sondern verlorene Gleichbehandlung bei derselben Arbeit [3] 30 Mio Beschäftigte × 8 € je Person und Jahr 240 Mio €
= Ungleichbehandlung im Jahr (Spanne 0,2–1,45 Mrd €) 590 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 5,9
Score 5,9 Impact × 7 Wert × 6,5 Plausibilität ÷ 10 = 27 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass gleiche Arbeit künftig ungleich besteuert wird. Das ist keine Prognose, sondern steht so im Gesetz und tritt mit Sicherheit ein. Bestätigt wird es von allen Seiten des Streits: Der Bund der Steuerzahler fordert einen Freibetrag für alle erwerbstätigen Ruheständler und suchte im März 2026 einen Musterkläger für das Finanzgericht Münster [10][22]. Das DIW hält den Ausschluss der Selbstständigen für steuer- und wirtschaftspolitisch kaum begründbar [3], das IW leitet aus dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ab, dass der Freibetrag auch für Selbstständige gelten müsste [4]. In der Anhörung des Bundestags warnten Sachverständige vor genau dieser Ungleichbehandlung [18][26]. Offen ist nicht der Tatbestand, sondern seine Bewertung: Wie schwer eine Ungleichbehandlung wiegt, lässt sich nicht messen, sondern nur ansetzen; die hier gewählte Größe ist eine Konvention. Offen ist auch, wie die Gerichte entscheiden: Einen ersten Fall in Nordrhein-Westfalen erledigte das Finanzamt im August 2026 durch Abhilfe, bevor das Finanzgericht urteilen konnte [23]. Ein Erfolg vor Gericht würde den Kreis der Begünstigten erweitern und die Kosten um rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr erhöhen [4]. Einen Vergleichsfall braucht der Tatbestand nicht, er steht im Gesetz; die eine Störgröße ist der Ausgang eines künftigen Musterverfahrens, der den Kreis der Begünstigten erweitern könnte, und eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass die Ungleichbehandlung in der angesetzten Größe wiegt, trifft in etwa zwei von drei vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Die Ungleichbehandlung folgt unmittelbar aus dem Gesetz; nur ihre Bezifferung ist Konvention.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Zusätzliche Kosten der Gegenfinanzierung

7,2Punkte

Jeder Euro, den der Staat einnimmt, um den Steuerverzicht zu finanzieren, kostet die Volkswirtschaft mehr als einen Euro, weil er Arbeits- und Konsumentscheidungen verändert. Bei rund einer Milliarde Steuerausfall sind das grob 0,24 Milliarden Euro zusätzlicher Verlust im Jahr.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 2,4Plausibilität 6
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Wert

Betroffen sind öffentliche Mittel und die Effizienz, mit der sie aufgebracht werden, dasselbe Gut wie beim reinen Steuerausfall, nur eine Ebene tiefer. Der Verlust hat keinen Empfänger: Anders als der Steuerverzicht, der bei den Begünstigten landet, verschwindet dieser Betrag ganz, weil die Gegenfinanzierung Arbeit und Konsum verzerrt. Er trägt deshalb dasselbe Gewicht wie die übrigen Kosten aus öffentlichen Mitteln. Es geht weder um Gesundheit noch um Existenzsicherung, sondern um Geld, das nirgends mehr ankommt. Was in der Verzerrung verloren geht, fehlt der Volkswirtschaft wie ein Euro im Haushalt: Er finanziert weder Schulen noch eine Entlastung an anderer Stelle. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel, hier als reiner Effizienzverlust ohne Gegenwert.

Impact

Ohne die Maßnahme muss der Steuerverzicht nicht gegenfinanziert werden. Mit ihr fehlen rund 0,95 Milliarden Euro im allgemeinen Haushalt [1][3][4], die über andere Steuern und Abgaben aufgebracht oder durch Schulden ersetzt werden müssen. Jede dieser Abgaben verändert Entscheidungen: ob und wie viel Menschen arbeiten, sparen und konsumieren. Dieser Zusatzverlust je aufgebrachtem Euro ist hier mit 25 Prozent angesetzt (Spanne: 20 bis 30 Prozent), dem üblichen Lehrbuchwert für Steuern auf Arbeit und Konsum. Schätzungen, die auch die Entscheidung über die Erwerbsbeteiligung einbeziehen, liegen deutlich höher, sodass die Spanne eher vorsichtig ist. Auf 0,95 Milliarden Euro Steuerausfall gerechnet sind das rund 240 Millionen Euro zusätzlicher gesellschaftlicher Verlust pro Jahr (Spanne: 190 bis 290 Millionen). Er entsteht zusätzlich zum reinen Steuerverzicht und unabhängig davon, wie viele Menschen tatsächlich zusätzlich arbeiten. Klein bleibt der Impact: ein sicherer Zusatzverlust im niedrigen dreistelligen Millionenbereich, der die Kostenseite erhöht.

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0,95 Mrd €
Steuerausfall, der gegenfinanziert werden muss (Spanne 0,77–1,4 Mrd €)
× 25 % je aufgebrachtem Euro Setzung, Spanne 20–30 %: Lehrbuchwert der Grenzkosten öffentlicher Mittel; mit Beteiligungsreaktion läge er höher
240 Mio €
Zusatzverlust der Gegenfinanzierung im Jahr (Spanne 190–290 Mio €)
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,4
Normalised Impact
Score 2,4 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 7,2 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass die Finanzierung öffentlicher Ausgaben über Steuern einen Zusatzverlust erzeugt. Dass es diesen Verlust gibt, ist finanzwissenschaftlicher Konsens; er ergibt sich daraus, dass Steuern Preise und damit Entscheidungen verändern. Umstritten ist allein seine Größe: Die Schätzungen der Grenzkosten öffentlicher Mittel streuen je nach Steuerart und danach, ob nur die Arbeitsstunden oder auch die Entscheidung über die Erwerbsbeteiligung reagieren. Die hier angesetzten 25 Prozent sind ein Standardwert, keine Messung für genau diesen Fall, und für Deutschland liegt keine eigene Schätzung in den Quellen dieser Bewertung. Verglichen wird mit einem Haushalt ohne den Steuerausfall; gesichert ist die Kette Steuer → Preis → Entscheidung, der Parameter für die tatsächliche Gegenfinanzierung ist nicht benannt. Die eine Störgröße ist die Art der Gegenfinanzierung (Schulden statt Steuern verschieben den Verlust, beseitigen ihn nicht), in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die angesetzte Größe trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist mittel: Der Verlust existiert sicher, seine Höhe ist eine Übertragung gängiger Schätzwerte ohne deutsche Messung.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Neue Gestaltungsspielräume im Steuerrecht

1,8Punkte

Ein Freibetrag, der nur für Arbeitslohn gilt, lädt dazu ein, andere Einkünfte in Arbeitslohn umzuwandeln, etwa bei älteren Gesellschafter-Geschäftsführern. Die Finanzverwaltung muss dann prüfen, ob das Gehalt der tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht. Mit rund 70 Millionen Euro im Jahr ist der Posten klein, aber er läuft der Zielsetzung direkt zuwider.

Wert 5 · Staatsfinanzen & VollzugImpact 0,7Plausibilität 5
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Wert

Betroffen sind wieder öffentliche Mittel: Steuern, die zusätzlich ausfallen, ohne dass ihnen eine zusätzliche Arbeitsstunde gegenübersteht [3]. Der Kreis der Gestaltenden ist ein anderer als bei der breiten Begünstigung: vor allem Gesellschafter und Unternehmer im Rentenalter, also das obere Ende der Einkommensverteilung [3]. Ein Euro, der dort landet, bewirkt wenig. Hinzu kommt ein Aufwand, der nirgends als Einnahme auftaucht: Die Finanzverwaltung muss prüfen, ob Gehälter der tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechen, und die Betriebe mussten ihre Lohnabrechnung umstellen [2][3]. Es geht nicht um existenzielle Güter, sondern um Geld und Verwaltungsaufwand. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel und Vollzugsaufwand, dasselbe Gewicht wie bei den übrigen Kosten, nur in kleinerem Umfang.

Impact

Ohne die Maßnahme gibt es keinen Grund, im Rentenalter Gewinnentnahmen in Arbeitslohn umzuqualifizieren; beides wird gleich besteuert. Mit der Maßnahme entsteht ein Anreiz: Wer über der Regelaltersgrenze an einer GmbH beteiligt ist und einen Arbeitsvertrag mit der eigenen Firma hat, profitiert unmittelbar [3]. Wer als Freiberufler ausgeschlossen bleibt, kann sich von seinen Auftraggebern anstellen lassen [3]. Das DIW warnt ausdrücklich vor streitanfälligen und kontrollintensiven Gestaltungen, wenn ältere Teilhaber gemessen an ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung ein überhöhtes Gehalt beziehen [3]. Wie groß dieser Posten wird, hat niemand beziffert; angesetzt sind hier 10 Prozent des Basis-Steuerausfalls (Spanne: 5 bis 15), also rund 95 Millionen Euro im Jahr, eine Setzung und keine Messung. Das Geld verschwindet nicht, es wandert vom Staat zu Gesellschaftern und Unternehmern im Rentenalter, dem oberen Ende der Einkommensverteilung. Ihr Euro zählt hier mit 0,3, der des Staates mit 1; es bleibt ein Verlust für die Allgemeinheit von rund 67 Millionen Euro im Jahr. Dazu kommt Vollzugsaufwand: Im Januar 2026 wandten viele Betriebe den Freibetrag mangels angepasster Lohnsoftware nicht an und korrigierten den Steuerabzug rückwirkend [2]; die Finanzämter müssen Geschäftsführergehälter über der Altersgrenze auf Angemessenheit prüfen. Angesetzt sind dafür 5 Millionen Euro im Jahr (Spanne: 2 bis 10), rund 30.000 Prüffälle zu je zwei Stunden plus die einmalige Umstellung der Lohnabrechnung, verteilt auf fünf Jahre. Zusammen rund 72 Millionen Euro im Jahr. Klein fällt der Impact aus: ein Nebenposten im zweistelligen Millionenbereich, der die Kosten erhöht, ohne eine einzige zusätzliche Arbeitsstunde zu erzeugen.

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Steuerausfall auf die Bestandsgruppe [1][3][4] wie con-1 0,95 Mrd €
× Zusätzlicher Steuerausfall durch Umqualifizierung (Spanne 48–143 Mio €) Setzung, Spanne 5–15 %: Gesellschafter-Geschäftsführer und angestellte Freiberufler, vom DIW benannt, von niemandem beziffert [3] 10 % 95 Mio €
× Verlust für die Allgemeinheit aus dem Transfer Transfer: der Euro des Staates zählt mit 1, der der Empfänger am oberen Rand mit 0,3 (Setzung, oberstes Zehntel bis oberstes Hundertstel) 0,7 67 Mio €
+ Vollzugsaufwand: Prüfung der Gehälter, Umstellung der Lohnabrechnung (Spanne 2–10 Mio €) Setzung: Prüfstunden zum Arbeitskostensatz; Umstellungspannen im Januar 2026 belegt [2] 30.000 Prüffälle × 2 h × 45 € + Umstellung über 5 Jahre 5 Mio €
= Kosten im Jahr (Spanne 35–110 Mio €) 72 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 0,72
Score 0,72 Impact × 5 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 1,8 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass ein auf eine einzige Einkunftsart begrenzter Freibetrag Umgehungsgestaltungen anzieht. Der Mechanismus ist in der Steuerpraxis ein bekanntes Muster und wird vom DIW für genau diese Regelung benannt [3]. Gemessen ist er nicht: Es gibt keine Erhebung, keinen vergleichbaren Fall mit beziffertem Ergebnis und, solange die Inanspruchnahme nicht erfasst wird, auch keine Möglichkeit, ihn kurzfristig zu prüfen [2]. Auch die Gegenrichtung ist denkbar: Ein Teil der Umwandlungen wäre erwünscht, etwa der Wechsel aus dem Minijob in eine reguläre Beschäftigung. Was bleibt, ist ein plausibler, aber unbezifferter Anreiz plus ein realer, in den ersten Monaten sichtbar gewordener Vollzugsaufwand [2]. Einen Vergleichsfall gibt es nicht, der Anreiz ist neu. Die Kette Freibetrag → Umqualifizierung → Steuerausfall ist geschlossen, als Gegenmechanismus prüft die Finanzverwaltung unangemessene Gehälter, eine gemessene Größe fehlt. Die eine Störgröße ist der erwünschte Wechsel aus dem Minijob, der die Zahl der Umqualifizierungen ohne Missbrauch erhöht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die angesetzte Größe trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist begrenzt: Der Mechanismus ist einleuchtend und von Fachleuten benannt, aber nirgends gemessen; mehr als mittel ist bei dieser Art von Beleg nicht drin.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Außerhalb der Rechnung steht eine Gewichtung: Der Euro der Begünstigten zählt nur zu sechs Zehnteln, weil knapp drei Viertel der Entlastung ins oberste Einkommensfünftel fließen [3]. Zählte er voll wie bei einem Haushalt der Mitte, läge die Aktivrente in knapp einem von zehn Durchläufen vorn statt heute in einem von hundert. Wie viele Menschen wegen des Freibetrags zusätzlich arbeiten und wie hoch der Steuerausfall ausfällt, streut die Rechnung selbst in der Spanne ihrer Quellen. Mit 75.000 zusätzlich Beschäftigten, einem Rechenbeispiel des DIW, läge der Nutzen in drei von zehn Durchläufen vorn; erst bei rund 150.000, dem oberen Rechenbeispiel, in gut sieben von zehn.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich schlechter · 1 %

In einer von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen −71 und −20 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 100 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:klein

Effekt mittel (−4,2) · 18 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 16× KI, 1× Mensch
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Transfer-Bein con-3 als netto gebucht ausgewiesen (netto_grund), Zahlen und Bilanz unverändert.

  2. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Plenarprotokolle 21/41 und 21/48, Anhörungsprotokoll und Bundesgesetzblatt als Quellen und Verfahrensstand ergänzt, drei Textwidersprüche an die Rechnung angeglichen (drei Viertel, rund sechs Zehntel, Spanne bis 34.000), Stil bereinigt.

  3. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Plenarprotokollen und Stellungnahmen; keine Zahl geändert.

  4. 21. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Argument-Zusammenfassungen ohne Gedankenstrich-Einschübe nach Schreibstil vom 20.10.2026; Zahlen unverändert

  5. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  6. 19. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Lab-Qualitätsprüfung 19.10.2026: politische Quellen, Urheberschaft, Gebiet und Aussageumfang geprüft; zusätzlich Einheiten/Zeitraum und Bindung des Größenestimates an die vorhandene Bewertungsfassung kontrolliert. Keine kanonische Inhaltsänderung. Keine neue wissenschaftliche Vollbewertung und keine Neuberechnung der Wirkungsbilanz. Offene Quellen-/Modellgrenzen im Lab-Audit dokumentiert.

  7. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Gezielte Nachrecherche zur offenen Bedarfsdeckung: Quellen, Mengenbrücken und Teilziele geprüft; Ergebnisse und Grenzen im Lab dokumentiert, kanonische Wirkungsbewertung unverändert.

  8. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Größenestimate geprüft, weiterhin offen: Zusätzliche Arbeitszeit ist modelliert, die Brücke zum ungedeckten Arbeitskräftebedarf fehlt. Ein Steuertransfer ist kein gemessener Abbau des Fachkräftemangels. Keine Prozentzahl aus fehlender Mengenbrücke erzeugt; Bewertungsparameter und Bilanz unverändert.

  9. 16. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Bedarfsabgleich v4: Zusätzliche Arbeit wird geschätzt; welcher Teil konkreter Personalengpässe damit geschlossen wird, ist offen. Nur vorhandenes Wirkungsmodell auf Reichweite, Bedarfsmaßstab und Zeitraum geprüft; keine neue Wirksamkeitsbewertung oder Änderung der Parameter.

  10. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Texte auf Bilanz 2.2 nachgezogen

  11. 8. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    v4 nach Julians Entscheidungen 08.10.: Beschäftigungseffekt aus DIW/Bertelsmann (2025) und ZEW neu hergeleitet (22.000, Spanne 15.000–34.000), definitorisches Paar P 10, Klage-Stand aktualisiert; Bilanz 2.0: P(D > 0) 0,00, deutlich schlechter.

  12. 8. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Prüfbericht 06.10. umgesetzt: Revisionssatz gestrichen, Quellenverweise ergänzt, Scoring-Begriff ersetzt, Texte auf die Längenbänder gebracht, DIW-Szenario und Bundesmittel 2023 mit Quelle gekennzeichnet; keine Zahl geändert.

  13. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09.: CPB-Quelle richtig eingeordnet (Ex-ante-Schätzung 2008, +0,6 Prozentpunkte), pro-2 mit Registry-Fünftelgewichten auf die DIW-Tabelle gerechnet (w 0,57 → 0,6, I 0,54 → 0,57), Summary „Kosten gemessen“ korrigiert; r 0,33 → 0,33 (schlechter).

  14. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 6 Argumenten aus den Rechenweg-Spannen, Steuerersparnis/Steuerausfall als Paar mit gegenbein verdrahtet, massstab_hinweis auf ein Scharnier (Gewicht des Begünstigten-Euro) gekürzt; P(D>0) 0,12 — Schlechter, wie bisher.

  15. 4. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Normalisierung (5 von 6, con-2 ohne Anker) und Identifikation an allen 6 Argumenten; con-2 I 0,45→0,59 (Prosa und Zahl klafften), pro-1 I 0,52→0,63 (Arbeitskosten statt Bruttolohn), con-3 I 0,12→0,072 (Transfer nach oben verrechnet); massstab_hinweis neu; r 0,32→0,33. Offen: Gross-Buchung des Steuer-Transfers in pro-2/con-1.

  16. 15. Juli 2026Von Menschen bewertet, von KI umgesetztClaude Opus 4.8Erstbewertung

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 27 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Bundesministerium der Finanzen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente (15.10.2025). bundesfinanzministerium.de
  2. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Aktivrente (Stand 16.3.2026). bundesfinanzministerium.de
  3. DIW Berlin (Bach, Geyer u. a.): Wochenbericht 25/2025: Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen — mit unsicheren Beschäftigungseffekten. diw.de
  4. Institut der deutschen Wirtschaft (Beznoska/Schüler/Seele): IW-Kurzbericht 69/2025: Aktivrente — 2,8 Milliarden Euro steuerliche Mindereinnahmen. iwkoeln.de
  5. Lisa Laun, Journal of Public Economics 152 (2017): The effect of age-targeted tax credits on labor force participation of older workers (Schweden 2007). sciencedirect.com
  6. Statistisches Bundesamt (Destatis): 13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren sind erwerbstätig (Mikrozensus). destatis.de
  7. Statistisches Bundesamt (Destatis): Demografischer Wandel: Erwerbstätigkeit älterer Menschen (Quote 65–69: 14 % 2014 → 21 % 2024). destatis.de
  8. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Aktivrentengesetz, Drucksache 21/2673 (7.11.2025, PDF). dserver.bundestag.de
  9. Bundesrat: Drucksache 589/25 (Beschluss vom 21.11.2025): Länder fordern Kompensation der Steuerausfälle (PDF). dserver.bundestag.de
  10. Bund der Steuerzahler: Aktivrente? So nicht! Wir ziehen vor Gericht!. steuerzahler.de
  11. ZEW (Brüll, Pfeiffer, Ziebarth), Perspektiven der Wirtschaftspolitik 25 (2024): Analyse der Einkommens- und Beschäftigungswirkungen einer Einführung des CDU-Konzepts der Aktiv-Rente. doi.org
  12. Bundesregierung / BMAS: Alterssicherungsbericht 2024 (Motive der Erwerbstätigkeit im Rentenalter, PDF). sozialbeirat.de
  13. Centraal Planbureau (CPB), Niederlande: Effecten doorwerkbonus (Notitie vom 17.10.2008 — Vorab-Schätzung des niederländischen Weiterarbeits-Bonus, kein Ex-post-Befund). cpb.nl
  14. Deutsche Rentenversicherung: FAQ Aktivrente: keine Leistung der Rentenversicherung, sondern ein Steuerbonus. deutsche-rentenversicherung.de
  15. Statistisches Bundesamt (Destatis): 13,4 Millionen Erwerbspersonen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter. destatis.de
  16. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Juni 2025: Wann Versicherte in Rente gehen und wie Ab- und Zuschläge ausgestaltet werden könnten. bundesbank.de
  17. Prognos im Auftrag der INSM (Toborg/Moog/Ehrentraut): Aktiv in Rente — Volkswirtschaftliche Effekte steigender Erwerbsquoten von Menschen im Rentenbezug (PDF). files.insm.de
  18. t-online: Aktivrente im Bundestag: Kritiker warnen vor hohen Kosten und Ungleichheit. t-online.de
  19. Gruber & Wise (NBER): Social Security Programs and Retirement Around the World: The Relationship to Youth Employment — 12 Länder, kein Beleg für eine Verdrängung Jüngerer durch ältere Erwerbstätige. nber.org
  20. Deutsche Rentenversicherung: Bundesmittel und Bundeszuschüsse (Stand 2023: 112,4 Mrd €). deutsche-rentenversicherung.de
  21. DIW Berlin (Bohmann, Haan, Herrmann) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: Aktiviert die Aktivrente Ältere? Evidenz zur Wirkung finanzieller Anreize auf das Arbeitsangebot von Personen vor und im Rentenalter (12.11.2025; Vignettenexperiment, 2.936 Befragte). doi.org
  22. Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen: Aktivrente: BdSt sucht Musterkläger (23.03.2026). steuerzahler.de
  23. iww / Steuern sparen und profitieren: Aktivrente für Selbstständige: BdSt berichtet über konkreten Anerkennungsfall (18.08.2026). iww.de
  24. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/41 vom 14. November 2025: erste Beratung des Aktivrentengesetzes (Reden Güntzler S. 8, Zimmer S. 11, Grau S. 13 im PDF). dserver.bundestag.de
  25. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/48 vom 5. Dezember 2025: zweite und dritte Beratung des Aktivrentengesetzes, Schlussabstimmung (S. 70 im PDF: angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen Linke, Grüne und AfD). dserver.bundestag.de
  26. Deutscher Bundestag, Finanzausschuss: Wortprotokoll der 16. Sitzung vom 1. Dezember 2025: Öffentliche Anhörung zum Aktivrentengesetz (Kempny zur Ungleichbehandlung von Selbständigen und Jüngeren, S. 7). bundestag.de
  27. Bundesgesetzblatt: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 361, ausgegeben am 23. Dezember 2025, mit Zustimmung des Bundesrates. recht.bund.de

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