Griechisches Gesprächspaar betrachtet getrennte Familienporträts, ein Visumbuch und eine Sanduhr neben einem Kinderstuhl.

Familiennachzug ausgesetzt

Für Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiär Schutzberechtigter, die kein Asyl, aber Schutz vor ernsthaftem Schaden im Herkunftsland erhalten, gab es seit 2018 ein festes Kontingent an Visa [3]. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diesen Nachzug am 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt, um Kommunen und Aufnahmesysteme zu entlasten [1]. Grüne, Linke, Flüchtlingsräte und Wohlfahrtsverbände lehnen das ab; über eine Verlängerung entscheidet der Bundestag vor Ablauf.

  • 1.000 Visa im Monat sah das Kontingent bis Juli 2025 vor; seit Juni 2023 war es durchgehend ausgeschöpft [3]
  • 5.012 Härtefälle waren bis zum 19. Juni 2026 gemeldet, zehn Visa erteilt, acht davon nach gerichtlichem Vergleich [15]

Der Vorschlag

Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiär Schutzberechtigter dürfen nicht mehr nachziehen, ausgenommen sind nur Härtefälle.

Die Debatte

Die Koalition begründete die Aussetzung mit überlasteten Kommunen, Schulen, Kitas und Wohnungsmärkten und mit einem Pullfaktor, für den Schleuser werben. Die AfD stimmte zu, hielt den Schritt aber für zu klein. Grüne und Linke hielten dagegen, das Gesetz trenne Kinder von ihren Eltern, erschwere die Integration und dränge Familien auf gefährliche Fluchtrouten; viele SPD-Abgeordnete äußerten in schriftlichen Erklärungen dieselben Bedenken. Am 27. Juni 2025 nahm der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD an [14].

  • „Aber die Belastbarkeit unserer Sozialsysteme, sie hat eine Grenze. Die Belastbarkeit unseres Bildungs- und Betreuungssystems kennt eine Grenze. Die Belastbarkeit unseres Wohnungsmarkts kennt eine Grenze. Deshalb muss auch der Zuzug nach Deutschland eine Grenze kennen, und die bilden wir politisch ab.“

    spricht dafür: Alexander Dobrindt, CSU Bundestag, 27. Juni 2025
  • „Dieses Gesetz, man muss es so sagen, bedeutet Leid, ganz konkret, ganz real – für Tausende von Kindern, die ihre Eltern nicht sehen können, für Ehepartner, die sich nur über Bildschirme begrüßen können, und für Menschen, die längst Teil dieser Gesellschaft hier sind, aber kein normales Leben mit ihrer Familie führen können.“

    spricht dagegen: Marcel Emmerich, Grüne Bundestag, 27. Juni 2025
  • „Es ist nicht nur unsere materielle Kapazität, die begrenzt ist. Auch die Akzeptanz ist eine endliche Ressource.“

    spricht dafür: Christina Stumpp, CDU/CSU Bundestag, 27. Juni 2025

Die Analyse

Familiennachzug ausgesetzt

22 % des Gewichts sprechen dafür, 78 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Die Aussetzung des Familiennachzugs ist nach der aktuellen Analyse eine schlechte Maßnahme, und beide Seiten hängen an derselben Zahl: den rund 12.000 Menschen im Jahr, die bis Juli 2025 zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen konnten [3].

Sehr wahrscheinlich schlechter

Sehr wahrscheinlich schlechter: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in weniger als einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Mit Grünen, Linken und den kritischen SPD-Abgeordneten hält die Analyse die Aussetzung für falsch, und am schwersten wiegt die Trennung der Familien, doch sie trägt das Urteil nicht allein. Zwei Drittel so schwer wiegt ein Posten, den im Bundestag niemand nannte: Die gesparte Grundsicherung ist Geldverschiebung, und bei Familien am unteren Rand bewirkt derselbe Euro mehr. Für die Aussetzung sprechen echte Einsparungen bei Unterbringung, Kursen und Schulplätzen und die sichtbare Begrenzung der Einreisen, die Christina Stumpp mit der Akzeptanz begründete. Gegen die zwei großen Posten der Gegenseite bleiben beide klein, zumal die Härtefallregelung fast niemanden erreicht. Die Entlastung der Wohnungsmärkte, die Dobrindt und Stumpp betonten, ist das leichteste Argument; den Pullfaktor lässt die Analyse ohne Zahl, weil ihn für diese Aussetzung niemand schätzt.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente5 Argumente

Geldleistungen, die nicht gezahlt werden

5,4Punkte

Nachziehende Ehepartner und Kinder erhalten in den ersten Jahren überwiegend Grundsicherung und Kindergeld. Wer nicht kommt, bekommt sie nicht; der Bundeshaushalt und die Jobcenter sparen das Geld. Dass dieselben Menschen es nicht bekommen, steht als Gegenargument.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,8Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Geld: Grundsicherung, Kindergeld und Unterkunftskosten, die die öffentliche Hand für nachgezogene Angehörige in den ersten Jahren trägt. Es wechselt nur den Besitzer, vom Haushalt zu den Familien; deshalb steht es nicht bei den Aufnahmeleistungen, die reale Arbeitszeit und Sachaufwand binden, sondern als eigenes Paar: Hier die Ersparnis des Staates zum Nennwert seines Euro, drüben der Verlust der Familien mit dem Gewicht ihrer Einkommenslage. Der Wert steht auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Höher wäre er nicht zu begründen: Ein Euro, der nicht ausgezahlt wird, kauft dem Haushalt genau das, was er anderswo kauft, nicht mehr. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel, gezählt zum Nennwert.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Angehörige nach [3] und erhalten, solange der Haushalt hilfebedürftig ist, Grundsicherung und Kindergeld; mit ihr bleiben sie in den fünf bewerteten Aussetzungsjahren aus, im Jahresmittel des Horizonts 6.000 Menschen. Angesetzt sind 15.000 Euro Geldleistungen je Person über den Horizont (Spanne 6.000 bis 30.000 Euro): rund 6.000 Euro im Jahr für Regelbedarf und Unterkunftsanteil, für die Jahre, in denen der Haushalt auf Leistungen angewiesen bleibt, bei Nachziehenden, überwiegend Frauen mit Kindern, mehrere Jahre [6]. Das ergibt rund 90 Millionen Euro im Jahr, die der Staat nicht auszahlt; derselbe Betrag fehlt den Familien und steht als Gegenargument. Was die Angehörigen später an Steuern und Beiträgen zahlen würden, ist hier nicht gegengerechnet. Es hängt an Erwerbsverläufen, die ohne Nachzug gar nicht in Deutschland stattfinden, und bleibt offen. Der Impact ist mittel: Sechstausend Menschen im Jahresmittel mit je einem fünfstelligen Betrag.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 15.000 € je Person Setzung, Spanne 6.000–30.000 €: rund 6.000 € im Jahr Regelbedarf und Unterkunftsanteil für die Jahre der Hilfebedürftigkeit — derselbe Betrag wie in con-4, zum Nennwert des öffentlichen Euro
90 Mio €/Jahr
Geldleistungen je Person über den Horizont (Spanne 36–180)
[6]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,8
Normalised Impact
Score 1,8 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 5,4 von 100

Plausibilität

Dass die Leistungen ausbleiben, wenn niemand nachzieht, folgt aus dem Gesetz [1]; die Härtefallregelung ändert daran nichts, zehn Visa bis zum 19. Juni 2026 [15]. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist die Höhe: wie lange die Haushalte auf Leistungen angewiesen bleiben. Der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beschreibt, dass die Arbeitsmarktintegration im Familiennachzug langsamer verläuft als bei selbst eingereisten Schutzberechtigten, ohne die Bezugsdauer für diese Gruppe zu beziffern [6]; diese Größenunsicherheit steckt in der Spanne von 6.000 bis 30.000 Euro. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Betrag ist derselbe wie im Gegenargument, und die Plausibilität dieser einen Zahl gilt für beide Seiten. Die Plausibilität ist mittel: Dass gespart wird, ist sicher; wie viel, ist gesetzt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Aufnahmeleistungen, die nicht anfallen

2,9Punkte

Jährlich rund 12.000 Menschen zogen nach, überwiegend Frauen und Kinder. Wer nicht kommt, braucht keine Erstunterbringung, keinen Sprach- und Integrationskurs, keinen Schul- oder Kitaplatz und kein Visumverfahren; das sind reale Leistungen, die Kommunen, Länder und Bund sonst erbringen. Die Geldleistungen, die ebenfalls entfallen, stehen als eigenes Argument.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,0Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Arbeitszeit und Sachaufwand der öffentlichen Hand: Erstunterbringung, Sprach- und Integrationskurse, Schul- und Kitaplätze, Visum- und Meldeverfahren. Getragen wird die Entlastung von Kommunen, Ländern und Bund gemeinsam, im Verhältnis der jeweiligen Zuständigkeiten. Ein eigenes Gut jenseits dessen, was mit dieser Arbeitszeit sonst geschähe, trägt der Strom nicht; deshalb steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse und nicht höher, obwohl Schule und Unterbringung wichtige Zwecke sind. Sonst würde derselbe Zweck zweimal gezählt. Die Geldleistungen an die Familien sind hier ausdrücklich nicht enthalten: Sie wechseln nur den Besitzer und stehen als eigenes Paar von Argumenten. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Ressourcen wie andere auch.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Menschen nach: Das Kontingent von 1.000 Visa im Monat war seit Juni 2023 durchgehend ausgeschöpft, und das Bundesverwaltungsamt stimmte 2024 erstmals 12.000 Nachzügen zu [3]. Mit ihr kommen sie in den Jahren der Aussetzung nicht; bewertet ist eine Geltung in fünf der zehn Jahre, also im Jahresmittel 6.000 ausbleibende Nachzüge. Angesetzt sind 8.000 Euro reale Leistungen je Person über den Horizont (Spanne 3.000 bis 20.000 Euro): Erstunterbringung in den ersten Monaten, ein Integrationskurs für Erwachsene, Schul- und Kitaplätze zu Grenzkosten für Kinder, das Visum- und Meldeverfahren. Nicht enthalten sind Grundsicherung und Kindergeld, denn dieses Geld wechselt nur den Besitzer und steht als eigenes Argument. Ebenso fehlt, was die Angehörigen später selbst erwirtschaften; was sie im Aufenthaltsland an Schule und Versorgung stattdessen bekommen, ist nicht beziffert. Das ergibt rund 48 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein bis mittel: Sechstausend Menschen im Jahresmittel, jede mit einem vierstelligen Betrag an Sachleistungen.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts (gesetzlich bis Juli 2027, Verlängerung offen)
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 8.000 € je Person Setzung, Spanne 3.000–20.000 €: Erstunterbringung, Integrationskurs, Schul- und Kitaplätze zu Grenzkosten, Visum- und Meldeverfahren — ohne Geldleistungen (eigenes Paar pro-4/con-4)
48 Mio €/Jahr
reale Aufnahmeleistungen je Person über den Horizont (Spanne 18–120)
[6]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,96
Normalised Impact
Score 0,96 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 2,9 von 100

Plausibilität

Dass die Nachzüge in der Geltungszeit unterbleiben, ist die Rechtsfolge selbst: Das Auswärtige Amt erteilt bis einschließlich 23. Juli 2027 keine entsprechenden Visa [1], und die Härtefallregelung hat bis zum 19. Juni 2026 zehn Visa hervorgebracht [15]. Dass mit ihnen die Erstaufnahme, die Kurse und die Schulplätze entfallen, folgt daraus unmittelbar. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist allein die Höhe je Person: Wie viele Monate Erstunterbringung, wie viele Kursstunden, wie viele Schuljahre innerhalb des Horizonts anfallen, ist für diese Gruppe nicht erhoben; der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeigt nur, dass Nachziehende überwiegend Frauen und Kinder sind und ihre Arbeitsmarktintegration langsamer verläuft als bei selbst eingereisten Schutzberechtigten [6]. Diese Größenunsicherheit steckt in der Spanne von 3.000 bis 20.000 Euro. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Die Plausibilität ist mittel: Dass die Leistungen entfallen, ist sicher; wie viel sie kosten, ist gesetzt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Sichtbare Steuerung der Zuwanderung

1,3Punkte

Dass der Staat die Zahl der Einreisen wirksam begrenzen kann, stützt die Zustimmung zum Schutzsystem insgesamt. Die Aussetzung ist eine der wenigen Maßnahmen, deren Wirkung auf die Einreisezahlen unmittelbar sichtbar ist.

Wert 6 · SystemvertrauenImpact 0,6Plausibilität 3,5
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Wert

Das Gut ist die Zustimmung zum Schutzsystem: die Bereitschaft einer Gesellschaft, Menschen aufzunehmen, weil sie darauf vertraut, dass die Zahlen steuerbar bleiben. Betroffen ist die Allgemeinheit, und der Effekt läuft nicht über ein Sachgut, sondern über eine Wahrnehmung. Der Strom ist von den Aufnahmekosten getrennt: Dort geht es um Geld, hier um die Frage, ob das System als beherrschbar erlebt wird. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand, wie vergleichbare Steuerungsargumente dieser Seite. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass eine Wahrnehmung kein geschütztes Gut ist und dass dieselbe Maßnahme in anderen Teilen der Öffentlichkeit das Gegenteil bewirkt. Deshalb ist der Ansatz klein gehalten. Der Wert ist mittel: Es geht um Zustimmung, nicht um eine Leistung.

Impact

Ohne die Aussetzung steht der Nachzug von jährlich 12.000 Menschen in einer Debatte, in der Steuerbarkeit bezweifelt wird; mit ihr ist die Zahl in den Jahren der Aussetzung auf nahezu null gefallen, und das ist überprüfbar [1][3][8]. Sichtbar ist die Steuerung nur, solange die Aussetzung gilt; bewertet sind fünf der zehn Jahre. Angesetzt sind 60 Millionen Euro je Geltungsjahr, gerechnet als 60 Millionen Erwachsene mal 1 Euro (Spanne 0,25 bis 4 Euro, falls der Effekt eintritt): so bewertet, als wäre die sichtbare Steuerung jedem Erwachsenen rund neun Minuten im Jahr wert; im Jahresmittel des Horizonts sind das 30 Millionen Euro. Der Ansatz entspricht der Größenordnung, mit der auf dieser Seite auch andere Steuerungsargumente in der Migrationspolitik gerechnet werden. Die Untergrenze liegt bei einem Viertel, weil dieselbe Maßnahme bei einem Teil der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns senkt; beide Wirkungen treten gleichzeitig auf und heben sich teilweise auf. Ob die sichtbare Steuerung überhaupt Zustimmung schafft, ist eine Frage der Plausibilität. Ob die Aussetzung tatsächlich weniger Menschen zur Einreise bewegt, wie die Koalition mit dem Pullfaktor annahm, steht als eigenes Argument; hier zählt nur das Vertrauen in die Steuerbarkeit. Der Impact ist klein: Sehr viele Menschen, ein sehr kleiner und gesetzter Betrag je Kopf, nur in den Jahren der Aussetzung.

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60 Mio Personen
Erwachsene in Deutschland
× 1 € je Person und Jahr Setzung, Spanne 0,25–4 €, falls der Effekt eintritt: Untergrenze ein Viertel, weil dieselbe Maßnahme bei einem Teil der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit senkt
60 Mio €/Jahr
Wert der sichtbaren Steuerung je Geltungsjahr (Spanne 15–240)
[1]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: sichtbar ist die Steuerung nur, solange die Aussetzung gilt
30 Mio €/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,6
Normalised Impact
Score 0,6 Impact × 6 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,3 von 100

Plausibilität

Dass die Einreisezahlen gefallen sind, ist gemessen; dass daraus Zustimmung wird, ist es nicht. Die Kette ist benennbar: sichtbare Begrenzung, wahrgenommene Steuerbarkeit, höhere Akzeptanz. Ungeprüft ist aber der Schritt, an dem die Menge hängt: Es gibt keine Erhebung, die Zustimmung zum Schutzsystem vor und nach dieser Maßnahme misst. Kontrafaktum wäre die Zustimmung bei fortgesetztem Nachzug; ein solcher Vergleich ist nicht angestellt, das Design bleibt unbestimmt. Die eine Störgröße ist die allgemeine Migrationsdebatte, die von Einzelereignissen weit stärker bewegt wird als von einer Kontingentregelung. Eine Umkehrkausalität ist wahrscheinlich: Die Aussetzung ist selbst eine Reaktion auf sinkende Zustimmung. Dieses Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Begrenzung ist sichtbar, ihre Wirkung auf die Zustimmung ist nicht gemessen.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Unbestimmt · höchstens 5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Weniger Nachfrage auf angespannten Wohnungsmärkten

0,74Punkte

Die fehlenden Familien brauchen keine größere Wohnung. Im Jahresmittel fehlen rund 45.000 Angehörige, das sind rund zehntausend Wohnungen, die auf angespannten Märkten nicht zusätzlich nachgefragt werden. Was zählt, ist der Teil, der am Ende der Umzugskette jemanden ohne angemessene Wohnung ließe.

Wert 6 · WohnraumversorgungImpact 0,4Plausibilität 3
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Das Gut ist die Versorgung mit angemessenem Wohnraum in Märkten, in denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Betroffen sind Wohnungssuchende in denselben Segmenten, die um dieselben Wohnungen konkurrieren: Haushalte mit niedrigen Einkommen, junge Familien, andere Zuwandernde. Der Strom ist von den Aufnahmeleistungen getrennt: Dort geht es um öffentliche Ressourcen, hier um die Verfügbarkeit einer knappen Sache. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand, wie andere Wohnraumströme dieser Seite. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass Nachziehende überwiegend in bestehende Haushalte einziehen und die zusätzliche Wohnungsnachfrage deshalb deutlich kleiner ist als die Personenzahl. Der Wert ist mittel: Es geht um ein knappes Gut, aber die zusätzliche Nachfrage ist klein.

Impact

Ohne die Aussetzung kommen jährlich rund 12.000 Menschen [3]; mit ihr fehlen über den Horizont im Jahresmittel rund 45.000 Angehörige, weil sich die Jahrgänge der Aussetzung aufstauen und das Kontingent den Rückstand nach ihrem Ende nicht abbaut [16]. Ein großer Teil zöge in Haushalte ein, die bereits eine Wohnung haben: Ehepartner und Kinder eines hier lebenden Schutzberechtigten brauchen keine zweite Wohnung, aber oft eine größere. Angesetzt sind vier Angehörige je zusätzlich nachgefragter Wohnung (Spanne drei bis sechs), also rund 11.250 Wohnungen. Gezählt wird nur, was dem Wohnen insgesamt fehlt: Angesetzt ist, dass bei einem Fünftel dieser Wohnungen (Spanne 5 bis 50 Prozent) am Ende der Umzugskette ein Haushalt ohne angemessene Wohnung bliebe, rund 2.250 Wohnungen mit je zwei Personen. Bewertet ist der Grundbedarf, also was das Sozialrecht in teuren Städten als angemessene Miete anerkennt, rund 375 Euro je Person und Monat [10]; auf der Karte sind das 0,41 Punkte, ein Sechzehntel des Trennungsarguments. Die Größe ist vollständig gesetzt; eine Untersuchung, die den Wohnungsmarkteffekt gerade dieser Gruppe misst, gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: Wenige tausend Wohnungen in einem Markt mit über 40 Millionen.

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45.000 Personen
fehlende Angehörige im Jahresmittel des Horizonts
÷ 4 Personen je Wohnung Setzung, Spanne 3–6: Die meisten ziehen in bestehende Haushalte ein und brauchen eine größere, keine zweite Wohnung
11.250 Wohnungen
Angehörige je zusätzlich nachgefragter Wohnung
× 20 % Setzung, Spanne 5–50 %: Gezählt wird nur, was dem Wohnen insgesamt fehlt, nicht der Wechsel zwischen Segmenten
2.250 Wohnungen
Anteil, der am Kettenende einen Haushalt ohne angemessene Wohnung ließe (Spanne 5,1–51)
× 2 Personen je Wohnung Regelwert des Maßstabs dieser Seite je fehlender Wohnung
4.500 Person-Jahre
Person-Jahre ohne angemessenen Wohnraum
× 4.500 € je Person und Jahr Anker Grundbedarf Wohnen, Wahlregel für Maßnahmen, die nur in angespannten Märkten wirken: Wohngeld-Höchstbetrag der Mietenstufe VI für zwei Personen, 745 € im Monat, je Person rund 375 € — was das Sozialrecht dort als angemessene Miete anerkennt
20,25 Mio €/Jahr
bewertet
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,41
Normalised Impact
Score 0,41 Impact × 6 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 0,7 von 100

Plausibilität

Für diese Wirkung gibt es keine Messung, die die Gruppe der Nachziehenden isoliert. Die Kette ist benennbar: zusätzliche Nachfrage, engerer Markt, am Kettenende ein Haushalt ohne angemessene Wohnung. Ungeprüft ist aber der Schritt, an dem die Menge hängt: Wie viel zusätzlicher Wohnraum tatsächlich nachgefragt wird und wie stark der Markt darauf reagiert, ist für diese Zahlenordnung nicht untersucht. Kontrafaktum wäre ein Wohnungsmarkt mit fortgesetztem Nachzug. Das Design ist unbestimmt: Es gibt keinen Vergleich von Regionen mit und ohne Nachzug, der andere Einflüsse trennen würde. Die eine Störgröße ist der Neubau, der in denselben Jahren die Marktlage stärker bewegt als einige tausend Wohnungen. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Dieses Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist klar, die Größe ist gesetzt und im Verhältnis zum Markt sehr klein.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Unbestimmt · höchstens 5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Weniger Anreiz zur Einreise

0Punkte

Die Koalition begründete die Aussetzung auch mit einem Pullfaktor: Wer wisse, dass mit dem eigenen Schutzstatus die Familie nachziehen dürfe, mache sich eher auf den Weg, und Schleuser würben genau damit [14]. Fällt diese Aussicht weg, kämen weniger Menschen überhaupt nach Deutschland. Betroffen sind nicht die Angehörigen, sondern die, die sonst als Erste einreisen würden.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0Plausibilität 4,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Gezählt würden die Aufnahmeleistungen für Menschen, die wegen der Aussetzung gar nicht erst nach Deutschland kommen: Unterbringung, Verfahren, Kurse, Schul- und Kitaplätze. Getragen wird die Entlastung wie beim Argument der Aufnahmeleistungen von Kommunen, Ländern und Bund. Der Strom ist von jenem getrennt, weil er andere Menschen betrifft: nicht die Angehörigen, die nicht nachziehen, sondern die, die sonst als Erste einreisen würden. Er ist auch von der sichtbaren Steuerung getrennt, denn dort zählt das Vertrauen in die Steuerbarkeit, hier eine tatsächlich kleinere Zahl von Ankünften. Der Wert steht deshalb auf dem Anker der Numéraire-Klasse wie die übrigen Aufnahmeleistungen. Weniger Menschen auf den Routen der Schleuser wäre ein zweites Gut, Leben; es hängt an derselben unbezifferten Menge und ist hier nicht eigens gewichtet. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliche Ressourcen wie bei den übrigen Aufnahmeleistungen.

Impact

Alexander Dobrindt sprach in der Schlussberatung von einem erheblichen Pulleffekt: Menschen ohne Aussicht auf Asyl machten sich auf den Weg, weil sie mit subsidiärem Schutz die Familie nachholen könnten; Alexander Throm, Christina Stumpp und Florian Oest argumentierten ebenso, Oest mit der Werbung der Schleuser, es müsse nur eine Person nach Deutschland kommen [14]. Eine Zahl nannte keiner von ihnen, und auch die Begründung des Gesetzentwurfs schätzt keinen Anreizeffekt; sie stützt die Aussetzung auf die Entlastung von Ländern und Kommunen bei 229.751 Asylanträgen im Jahr 2024 [16]. Die einzige Untersuchung, die Einschränkungen des Familiennachzugs gesondert misst, vergleicht neun Zielländer über drei Jahrzehnte und findet, dass sie die Verteilung der Asylsuchenden zwischen den Ländern am stärksten verschieben [17]. Gemessen ist dort eine Umlenkung, und sie betrifft dauerhafte Reformen; die Aussetzung hier ist befristet und trifft einen Nachzug, der ohnehin auf 1.000 Visa im Monat begrenzt war [3]. Wie viele Erstankünfte sie verhindert, lässt sich daraus nicht ableiten. Zur Einordnung: Mit 8.000 Euro Aufnahmeleistungen je Person wie beim Argument der Aufnahmeleistungen und der Plausibilität dieser Karte müsste die Aussetzung im Jahresmittel des Horizonts rund 73.000 Menschen von der Einreise abhalten, damit sich die Bilanz dreht; in den Jahren ihrer Geltung wären das fast zwei Drittel aller Asylanträge von 2024. Offen bleibt der Impact: Die Richtung ist untersucht, die Menge für diese Maßnahme nicht.

Plausibilität

Dass Nachzugsregeln die Wahl des Ziellandes beeinflussen, stützt ein Länderpanel, das gleichzeitige Reformen in anderen Zielländern berücksichtigt [17]; eine ältere Untersuchung derselben Autoren findet neben der direkten Wirkung eine Umlenkung in andere Länder und einen kleineren Rückgang der gesamten Abwanderung [18]. Das Kontrafaktum wäre die Zahl der Erstankünfte bei offenem Kontingent; ein Vergleich für Deutschland ist nicht angestellt. Die erste Aussetzung trat am 17. März 2016 in Kraft, einen Tag vor der Erklärung zwischen der EU und der Türkei [16][19]; der folgende Rückgang der Ankünfte lässt sich deshalb keiner der beiden Maßnahmen allein zurechnen. Die eine Störgröße ist diese gleichzeitige Grenz- und Abkommenspolitik. Eine Umkehrkausalität ist möglich, weil Aussetzungen auf hohe Zugangszahlen folgen. Kritiker halten dagegen, dass der fehlende legale Weg Angehörige zu Schleusern treibt, und das steht als eigenes Gegenargument [5]. Eine Plausibilität ist deshalb noch nicht vergeben; die Zahl an dieser Karte ist ein Platzhalter und geht in kein Ergebnis ein. Die Plausibilität ist offen: Die Richtung ist belegt, die Größe für diese Maßnahme nicht.

Aufgenommen, noch nicht bewertet: Aufgenommen, aber nicht bewertet: Es fehlt eine Schätzung, um wie viele Menschen die Aussetzung eines bereits auf 1.000 Visa im Monat begrenzten und befristeten Nachzugs die Erstankünfte senkt, und offen ist die Buchungsregel für die Abgeschreckten selbst, denen als künftig subsidiär Schutzberechtigten ernsthafter Schaden droht, und für die Umlenkung in andere Zielländer.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 7 Nachweis der Wirkung: Kontrolliert · höchstens 7

Contra-Argumente4 Argumente

Familien bleiben getrennt

20Punkte

Betroffen sind Ehepartner und minderjährige Kinder auf der einen Seite und die hier lebenden Schutzberechtigten auf der anderen. Die Härtefallregelung, die das auffangen sollte, hat bis zum 19. Juni 2026 bei 5.012 gemeldeten Fällen zehn Visa hervorgebracht, acht davon nach gerichtlichem Vergleich [15].

Wert 7 · Lebensplanung & FamilieImpact 6,5Plausibilität 4,5
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Wert

Das Gut ist das Zusammenleben in der Kernfamilie: dass Eheleute zusammenwohnen und minderjährige Kinder bei ihren Eltern aufwachsen. Betroffen sind zwei Gruppen zugleich: die Angehörigen im Herkunfts- oder Transitland und die hier lebenden Schutzberechtigten, die auf sie warten. Ausweichen kann keine von beiden: Der reguläre Weg ist geschlossen, der Schutzstatus verlangt, dass sie nicht zurückkehren. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse für breite Teilhabe, wie andere Ströme, die Lebensplanung und Familie betreffen; höher wäre er nicht zu begründen, weil es nicht um Leben und Gesundheit geht, auch wenn die Trennung psychisch belastet. Die gesundheitlichen Folgen der Trennung sind hier nicht gesondert gebucht, sondern im Ansatz je Person enthalten. Der Wert ist mittel bis hoch: Es geht um das Zusammenleben von Eheleuten und Kindern mit ihren Eltern.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Angehörige nach [3]; mit ihr praktisch niemand, denn die Härtefallregelung läuft leer. Bis Mitte Dezember 2025 standen 2.586 gemeldeten Härtefällen zwei erteilte Visa gegenüber [4], bis Mitte Mai 2026 waren es 4.787 Meldungen und sieben Visa, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich [8][9], bis zum 19. Juni 2026 dann 5.012 Meldungen und zehn Visa, acht davon nach Vergleich [15]. Weil die Trennung andauert, stauen sich die Jahrgänge: Bei Geltung in fünf der zehn Jahre fehlen am Ende der Aussetzung 60.000 Angehörige, und abgebaut wird dieser Rückstand danach nicht: Auf der Warteliste für das Kontingent von 1.000 Visa im Monat waren im Februar 2025 schon 383.150 Personen registriert, Mehrfachmeldungen eingeschlossen, bei rund 50.000 neuen im Jahr [16]. Jede wartende Familie wartet so um die Dauer der Aussetzung länger, im Bundestag nannten die Grünen sechs bis sieben statt vier bis fünf Jahren [20], und über den Horizont sind im Mittel rund 45.000 Angehörige gleichzeitig getrennt (21.600, wenn die Aussetzung wie im Gesetz nach zwei Jahren endet; wer die Schlange auf anderem Weg verlässt, etwa nach einer Einbürgerung, senkt die Zahl, beziffert ist das nicht). Auf zwei Angehörige kommt eine Bezugsperson hier (Spanne 1,5 bis 3), also weitere 22.500 Menschen: zusammen rund 67.500. Wie schwer ein Jahr Trennung wiegt, zeigen Befragungen von Geflüchteten in Deutschland: Wer den Ehepartner im Ausland hat, ist um rund einen halben Punkt unzufriedener (Skala 0 bis 10), wer ein Kind im Ausland hat, um gut einen Punkt [11]; nach dem Nachzug bessert sich die psychische Gesundheit messbar [12]. Umgerechnet mit sieben Punkten je gesundem Lebensjahr [13] wiegt ein Jahr getrennt von Partner und Kindern für die Bezugsperson hier gut ein Fünftel eines gesunden Lebensjahres, für den Ehepartner im Ausland rund ein Vierzehntel. Für die Kinder selbst gibt es keine solche Messung; angesetzt ist für sie derselbe Anteil wie für den Ehepartner, als ausgewiesene Setzung (Spanne null bis gut ein Siebtel). Auf der Karte sind das rund 6,5 Punkte. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: Zehntausende Menschen, jede über Jahre.

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45.000 Personen
fehlende Angehörige im Jahresmittel des Horizonts
÷ eine je zwei Angehörige Setzung, Spanne 1,5–3 Angehörige je Bezugsperson: Ehepartner mit Kindern
22.500 Personen
Bezugspersonen hier
[6]
× 0,22 Lebensjahre × 40.000 € = 8.800 € je Person und Jahr Buchungsregel Familientrennung, Spanne 0,16–0,23: Lebenszufriedenheit −0,48 (Ehepartner im Ausland) und −1,11 (Kind im Ausland) [11], ein gesundes Lebensjahr = 7 Punkte [13]
198 Mio €/Jahr
Belastung der Bezugsperson, getrennt von Partner und Kindern
+ 22.500 × 0,07 Lebensjahre × 40.000 € = 2.800 € je Person Buchungsregel Familientrennung, Spanne 0,05–0,07
261 Mio €/Jahr
Ehepartner im Ausland, getrennt vom Partner
+ 22.500 × 0,07 Lebensjahre × 40.000 € = 2.800 € je Kind Setzung ohne Studie, Spanne 0–0,15: für die Kinder selbst gibt es keine Messung; angesetzt wie beim Ehepartner, nicht mit dem Wert des Elternteils gleichgesetzt
324 Mio €/Jahr
Kinder im Ausland, getrennt von einem Elternteil
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
6,48
Normalised Impact
Score 6,48 Impact × 7 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 20 von 100

Plausibilität

Dass die Trennung eintritt, ist die Rechtsfolge selbst und wird durch die Härtefallzahlen bestätigt [1][4][8]. Strittig ist, was sie wiegt. Kontrafaktum ist das Kontingent von 1.000 Visa im Monat, das bis Juli 2025 galt und ausgeschöpft war [3]. Das Design ist assoziativ: Die Belastung durch familiäre Trennung ist in der Forschung breit beschrieben: Längere Verfahren und Trennung belasten Geflüchtete psychisch und sozial und erschweren die Integration [5][7]. Es liegen aber Querschnitts- und Fallstudien vor, keine Untersuchung mit exogener Variation der Trennungsdauer. Die eine Störgröße ist die Fluchtsituation selbst: Wer getrennt lebt, hat meist auch andere Belastungen, und deren Anteil lässt sich nicht abtrennen. Eine Umkehrkausalität ist denkbar, weil belastete Haushalte häufiger getrennt bleiben. Der Ansatz je Person folgt Befragungsdaten Geflüchteter in Deutschland [11][12], umgerechnet mit der Brücke der britischen Haushaltsleitlinie [13]; nur die Belastung der Kinder selbst ist gesetzt. Die Unsicherheit über die Höhe steckt in der Spanne und nicht zusätzlich hier. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass die Trennung eintritt, steht fest; was sie wiegt, ist gesetzt.

Beleglage: Konvergierende Studien · Plausibilität höchstens 5,5 Nachweis der Wirkung: Assoziativ · höchstens 5,5 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Familien ohne die Leistungen, die sie hier bekämen

14Punkte

Die Angehörigen, die nicht nachziehen, bekommen weder Grundsicherung noch Kindergeld. Dieses Geld hätten sie in Deutschland erhalten, und für Haushalte am unteren Rand wiegt es mehr als für den Haushalt, der es spart.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 4,5Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Geld, das die nicht nachgezogenen Ehepartner und Kinder in Deutschland erhalten hätten: Grundsicherung, Kindergeld, Unterkunftskosten. Getragen wird der Verlust von Menschen am untersten Rand der Einkommensverteilung. Deshalb zählt ihr Euro auf dieser Seite mit 2,5, während derselbe Euro beim Staat, der ihn spart, mit 1 zählt; die Differenz ist das, was die Aussetzung an Wohlfahrt bewegt. Das Gewicht steht in der Rechnung, nicht im Wert: Der Wert bleibt auf dem Anker der Numéraire-Klasse, weil das Gut Geld ist. Vom Trennungsargument ist der Strom getrennt: Dort geht es um das Zusammenleben, hier um den Lebensunterhalt. Der Wert ist mittel: Es ist Geld, und sein Gewicht steckt in der Rechnung.

Impact

Ohne die Aussetzung erhalten nachgezogene Angehörige in den ersten Jahren Grundsicherung und Kindergeld; mit ihr bleiben im Jahresmittel des Horizonts 6.000 Menschen aus, die diese Leistungen nicht bekommen. Der Betrag ist derselbe wie beim Argument der Ersparnis: 15.000 Euro je Person über den Horizont (Spanne 6.000 bis 30.000 Euro), rund 90 Millionen Euro im Jahr. Weil die Betroffenen im untersten Fünftel stehen, zählt dieser Betrag auf dieser Seite mit 2,5: rund 225 Millionen Euro im Jahr. Nicht gegengerechnet ist, was die Angehörigen im Aufenthaltsland stattdessen an Unterstützung erhalten. Hilfen des Flüchtlingshilfswerks oder von Verwandten sind meist ein Bruchteil davon und nicht für diese Gruppe beziffert. Der Impact ist der zweitgrößte dieser Bilanz: Sechstausend Menschen im Jahresmittel, jede mit dem, wovon sie hier gelebt hätte.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 15.000 € je Person derselbe Betrag wie in pro-4 — Setzung, Spanne 6.000–30.000 €
90 Mio €/Jahr
entgangene Geldleistungen je Person über den Horizont
[6]
× 2,5 ihr Euro zählt hier mit 2,5 — Menschen im untersten Fünftel; die Ersparnis des Staates steht als eigenes Pro-Argument
225 Mio €/Jahr
So wiegt der Verlust (Spanne 90–450)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
4,5
Normalised Impact
Score 4,5 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Dass die Leistungen ausbleiben, folgt aus dem Gesetz [1]: Wer nicht einreist, ist nicht leistungsberechtigt. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist die Höhe je Person, also die Bezugsdauer der Haushalte, die der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für diese Gruppe nicht beziffert [6]; sie steckt in der Spanne. Das Gewicht 2,5 ist die Regel dieser Seite für das unterste Fünftel; bei einem Betrag, der einen großen Teil des Haushaltseinkommens ausmacht, läge das integrierte Gewicht zwischen 1,5 und der Obergrenze 3, was die Spanne mit abdeckt. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Betrag ist derselbe wie im Pro-Argument, und die Plausibilität dieser einen Zahl gilt für beide Seiten. Die Plausibilität ist mittel: Dass das Geld fehlt, ist sicher; wie viel, ist gesetzt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Wer wartet, integriert sich schlechter

2Punkte

Die Forschung zur Familientrennung findet ein zweigeteiltes Bild: Kurzfristig arbeiten Getrennte mehr, um Angehörige zu unterstützen; langfristig verläuft ihre Arbeitsmarktintegration schlechter und das Armutsrisiko steigt. Betroffen sind die hier bereits lebenden Schutzberechtigten.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 0,9Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom ist entgangenes Erwerbseinkommen der hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten, deren Angehörige nicht nachkommen: Arbeit, die nicht geleistet wird, gezählt zum Nennwert. Dass die Betroffenen im unteren Einkommensbereich stehen, ändert daran nichts: Ein Einkommensgewicht trägt auf dieser Seite nur Geld, das den Besitzer wechselt, nicht Produktion, die ausbleibt. Der Strom ist von der Trennung selbst getrennt: Dort geht es um das Zusammenleben als Gut, hier um die messbare Folge für Erwerbsverläufe. Und er ist vom Argument der ersparten Aufnahmeleistungen getrennt: Dort geht es um Menschen, die nicht kommen, hier um Menschen, die bereits hier sind. Deshalb steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Der Wert ist mittel: Es ist entgangenes Einkommen zum Nennwert.

Impact

Ohne die Aussetzung kommen die Angehörigen nach, und die Forschung beschreibt, dass gemeinsam lebende Haushalte stabiler sind und schneller in Arbeit finden [5][7]; mit ihr bleibt die Trennung. Der Befund ist zweigeteilt: Kurzfristig arbeiten und verdienen Getrennte mehr, weil sie Angehörige aus der Ferne unterstützen; langfristig verläuft die Arbeitsmarktintegration schlechter, und das Armutsrisiko steigt [5]. Betroffen sind die Bezugspersonen aus demselben Bestandsmodell wie beim Trennungsargument: eine je zwei fehlende Angehörige, über den Horizont im Mittel rund 22.500 Menschen, weil das Kontingent nach der Aussetzung den Rückstand nicht abbaut [16]. Angesetzt sind 2.000 Euro geringeres Jahreseinkommen je Person (Spanne 500 bis 6.000 Euro, falls der Effekt eintritt; ob er eintritt, ist eine Frage der Plausibilität): rund 45 Millionen Euro im Jahr, zum Nennwert. Der Impact ist klein: Über zwanzigtausend Menschen mit jeweils kleinen, aber dauerhaften Einbußen.

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22.500 Personen
betroffene Bezugspersonen im Jahresmittel des Horizonts
× 2.000 € je Person und Jahr Setzung, Spanne 500–6.000 €, falls der Effekt eintritt: gegengerechnet ist der kurzfristig höhere Erwerbseinsatz Getrennter; zum Nennwert, weil ausbleibende Arbeit kein Geldstrom zwischen Gruppen ist
45 Mio €/Jahr
geringeres Jahreseinkommen (Spanne 11–135)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,9
Normalised Impact
Score 0,9 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 2 von 100

Plausibilität

Der Zusammenhang zwischen Familientrennung und schlechterer Arbeitsmarktintegration ist in mehreren Untersuchungen beschrieben und in der Richtung konsistent [5][6][7]. Kontrafaktum sind Schutzberechtigte, deren Angehörige nachgezogen sind. Das Design ist assoziativ: Verglichen werden getrennte und zusammenlebende Haushalte, ohne dass die Trennung von außen zugeteilt wäre. Wer nachziehen kann, unterscheidet sich in Herkunftsland, Status und Zeitpunkt von denen, die es nicht können. Die eine Störgröße ist genau diese Auswahl: Der Schutzstatus, der über den Nachzug entscheidet, hängt mit Fluchtweg und Herkunftsland zusammen und damit auch mit den Arbeitsmarktchancen. Eine Umkehrkausalität ist deutlich möglich: Wer beruflich Fuß fasst, kann die Voraussetzungen für einen Nachzug eher erfüllen; das würde den Effekt überzeichnen. Der kurzfristige Gegenbefund, dass Getrennte zunächst mehr arbeiten, ist im niedrigen Ansatz je Person berücksichtigt. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Die Richtung ist mehrfach beschrieben, sauber zugerechnet ist sie nicht.

Beleglage: Konvergierende Studien · Plausibilität höchstens 5,5 Nachweis der Wirkung: Assoziativ · höchstens 5,5 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Gefährliche Wege statt Visum

0,66Punkte

Wer nicht mit dem Visum einreisen darf, versucht es zum Teil anders. Der reguläre Weg war der einzige, auf dem Ehepartner und Kinder ohne Schlepper und ohne Seeweg ankamen.

Wert 10 · LebenImpact 0,2Plausibilität 3
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Wert

Der Strom sind Sterbefälle und schwere Verletzungen auf Flucht- und Migrationsrouten. Betroffen sind Angehörige, für die der reguläre Weg geschlossen ist und die dennoch zu ihrer Familie wollen, überwiegend Frauen und Kinder, also gerade die Gruppe, für die der Nachzug geschaffen wurde. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Leben und Gesundheit; er ist der höchste dieser Bilanz, und das ändert sich auch dadurch nicht, dass die Zahl der Fälle klein ist: Die Kleinheit steckt in der Menge. Der Zuschlag für Angehörige ist mit zehn Prozent der Fälle gebucht und folgt derselben Bewertung. Der Wert ist der höchste dieser Bilanz: Es sind Sterbefälle.

Impact

Ohne die Aussetzung reisen Ehepartner und Kinder mit einem Visum ein, also im Flugzeug und ohne Schlepper. Mit ihr entfällt dieser Weg in den Jahren der Aussetzung (bewertet sind fünf der zehn Jahre, im Jahresmittel also 6.000 ausbleibende Nachzüge), und ein Teil derer, die dennoch zur Familie wollen, wählt einen irregulären. Angesetzt sind 10 Prozent davon (Spanne 2 bis 30 Prozent), also rund 600 Menschen im Jahresmittel, und ein Sterberisiko von 1 Prozent auf den einschlägigen Routen (Spanne 0,3 bis 3 Prozent): rund sechs Sterbefälle im Jahr. Dazu kommen schwere Verletzungen und Gewalterfahrungen auf denselben Wegen, angesetzt mit zwei Fällen je Sterbefall (Spanne eins bis fünf), also rund zwölf im Jahr. Bewertet mit dem Maßstab dieser Seite für einen Sterbefall und für eine schwere Verletzung, jeweils mit dem Zuschlag von zehn Prozent für Angehörige, ergibt das rund 11 Millionen Euro im Jahr, auf der Karte 0,22 Punkte, ein Zwanzigstel des Trennungsarguments. Beide Anteile sind gesetzt; eine Statistik, die Sterbefälle auf Migrationsrouten dem Wegfall eines Nachzugswegs zurechnet, gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: Einige Fälle im Jahr, aber der schwerste Schaden dieser Bilanz je Fall.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Horizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 10 % Setzung, Spanne 2–30 %: Kosten und Gefahren des irregulären Weges halten gerade Frauen mit kleinen Kindern ab
600 Personen/Jahr
Anteil, der auf irreguläre Wege ausweicht (Spanne 2,2–32)
× 1 % Sterberisiko Setzung, Spanne 0,3–3 %: Größenordnung der auf den einschlägigen Routen dokumentierten Sterblichkeit
6 Sterbefälle/Jahr
Sterbefälle auf diesen Wegen
× 1,4 Mio € je Fall × 1,1 Maßstab dieser Seite für einen Sterbefall, erhöht um den Zuschlag für Angehörige (10 % der Fälle)
9,24 Mio €/Jahr
bewertete Sterbefälle samt Angehörigen-Zuschlag
+ 2 je Sterbefall = 12 Fälle × 120.000 € × 1,1 Setzung, Spanne 1–5 je Sterbefall; Maßstab dieser Seite für eine schwere Verletzung samt Angehörigen-Zuschlag
10,82 Mio €/Jahr
schwere Verletzungen und Gewalterfahrungen auf denselben Wegen
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,22
Normalised Impact
Score 0,22 Impact × 10 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 0,7 von 100

Plausibilität

Für diese Wirkung gibt es keine Zurechnung. Die Kette ist benennbar: geschlossener regulärer Weg, Ausweichen auf irreguläre Wege, Sterbefälle auf diesen Wegen. Ihr erstes Glied folgt aus dem Gesetz; offen ist das zweite und mengentragende: wie viele tatsächlich ausweichen. Kontrafaktum wäre die Zahl irregulärer Einreisen von Angehörigen bei offenem Kontingent; ein solcher Vergleich ist nicht angestellt. Das Design ist mechanistisch: Die Glieder sind benannt, der Trägerparameter ist nicht identifiziert. Die eine Störgröße sind die Kosten und Gefahren des irregulären Weges selbst, die viele davon abhalten, vor allem Frauen mit kleinen Kindern, und die den Ausweichanteil deutlich unter das drücken, was ein einfaches Substitutionsmodell nahelegt; sie stecken in der Spanne von 2 bis 30 Prozent. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Dieses Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist zwingend, die Zahl ist offen.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Auswertung der Herkunfts- und Familienstruktur irregulärer Einreisen vor und nach Juli 2025 würde P auf 5,5 heben oder das Argument ausschließen.

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in weniger als einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Ein Szenario und zwei Größen ohne Marktpreis tragen das Ergebnis. Das Szenario ist die Dauer: Gesetzlich gilt die Aussetzung bis Juli 2027, bewertet ist eine Geltung in fünf der zehn Jahre [1]. Abgebaut wird der Rückstand danach nicht, weil das Kontingent von 1.000 Visa im Monat schon die Warteliste nicht bedient, auf der im Februar 2025 rund 383.000 Personen registriert waren [16]; jede wartende Familie wartet so um die Dauer der Aussetzung länger. Im Mittel fehlen so 45.000 Angehörige, 21.600, wenn die Aussetzung wie im Gesetz nach zwei Jahren endet; diese Zahl bewegt Trennung, Erwerbsfolgen und Wohnraum gemeinsam, und auch mit ihr liegt die Aussetzung in praktisch keinem Durchlauf vorn, weil die Ersparnisse mit derselben Dauer schrumpfen. Die eine Größe ist, was ein Jahr Trennung von Ehepartner oder Kindern wiegt, aus Befragungen Geflüchteter hergeleitet: gut ein Fünftel eines gesunden Lebensjahres für die Bezugsperson, rund ein Vierzehntel für Ehepartner und Kinder im Ausland. Gesetzt ist nur noch der Anteil der Kinder [11][13]. Die andere ist, was eine nachziehende Person an Geldleistungen erhielte, angesetzt 15.000 Euro über den Horizont, auf beiden Seiten derselbe Betrag. Nicht beziffert sind die Schul-, Gesundheits- und Erwerbschancen der Angehörigen im Aufenthaltsland gegenüber Deutschland; sie stünden auf der Seite gegen die Aussetzung. Den Pullfaktor, mit dem die Koalition die Aussetzung auch begründete, trägt die Bilanz nicht: Er ist aufgenommen, aber ohne Zahl, und müsste im Jahresmittel rund 73.000 Erstankünfte verhindern, um das Ergebnis zu drehen.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich schlechter · 0 %

In weniger als einer von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen −38 und −16 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 50 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:klein

Effekt mittel (−1,3) · 14 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 15× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    Bestand der getrennten Angehörigen neu hergeleitet: Laut Drs. 21/321 übersteigt die Warteliste (383.150 Registrierungen, 50.000 neue im Jahr) das Kontingent, der Rückstand wird nicht abgebaut, Mittel 45.000 statt 30.000 (con-1, con-2, pro-2), Kipppunkt Pullfaktor 73.000.

  2. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    Pullfaktor-Argument der Koalition (Plenarprotokoll 21/15) als eigene Karte pro-5 aufgenommen, mangels bezifferter Menge mit bewertung_offen; Bilanz und Kategorie unverändert.

  3. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Plenarprotokolle 21/15 und 21/85 als Quellen ergänzt, Härtefallzahlen auf den Stand vom 19. Juni 2026 gezogen, Gedankenstriche aufgelöst.

  4. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  5. 21. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Argument-Zusammenfassungen ohne Gedankenstrich-Einschübe nach Schreibstil vom 20.10.2026; Zahlen unverändert

  6. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  7. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Größenestimate geprüft, weiterhin offen: Aufnahmekosten und lange Familientrennung betreffen gegenläufige Probleme. Ausgesetzte Nachzüge als gesellschaftlich gelöstes Problem zu zählen wäre eine normative Umdefinition. Keine Prozentzahl aus fehlender Mengenbrücke erzeugt; Bewertungsparameter und Bilanz unverändert.

  8. 16. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Bedarfsabgleich v4: Weniger reguläre Einreisen dieser Gruppe sind absehbar; die Entlastung konkreter Engpässe und angemessener Familienschutz sind nicht als Deckung bestimmt. Nur vorhandenes Wirkungsmodell auf Reichweite, Bedarfsmaßstab und Zeitraum geprüft; keine neue Wirksamkeitsbewertung oder Änderung der Parameter.

  9. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Spannen ab null bei pro-3 und con-2 auf den Eintrittsfall gesetzt (Untergrenze ein Viertel des Ansatzes), Obergrenzen an die Setzungen im Rechenweg angeglichen; Kategorie unverändert.

  10. 24. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    Regel familientrennung/1.0: Trennung aus Befragungen Geflüchteter (DIW 42/2018) statt Setzung 5.000 € — Bezugsperson 0,22, Ehepartner 0,07 Lebensjahre, Kinder 0,07 als Setzung; r 0,25 → 0,25, bleibt schlechter.

  11. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. pro-2 Kettenende mit 4.500 € (angespannte Märkte): I 0,018→0,0135; r 0,251→0,248, Kategorie unverändert.

  12. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09.: Zeitfenster 5/10 Jahre an pro-1/pro-3/con-3, gemeinsames Bestandsmodell (30.000 Angehörige + 15.000 Bezugspersonen), pro-1 in Sachleistungen (P 6) und Transferpaar pro-4/con-4 (w 1 / 2,5) geteilt, con-2 ohne w 1,5, Wohnraum-Anker, Verletzungen explizit, Härtefall 7 Visa; k 50→20; r 0,42 → 0,25.

  13. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 6 Argumenten; Kategorie kippt von Ausgeglichen (r 0,42) auf Schlechter (P(D>0) 0,12).

  14. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 6 Argumenten aus den Rechenweg-Spannen; keine Score-Änderung. Kategorie kippt von Ausgeglichen (r 0,42) auf Schlechter (P(D>0) 0,12).

  15. 5. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Erstbewertung

    Neu angelegt: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, 6 Argumente, Maßstabs-Hinweis zu den zwei tragenden Setzungen.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 20 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Auswärtiges Amt: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten — in Kraft seit 24. Juli 2025, keine Visaerteilung bis einschließlich 23. Juli 2027. auswaertiges-amt.de
  2. Deutscher Bundestag: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geplant — Gesetzentwurf und Debatte. bundestag.de
  3. Informationsverbund Asyl & Migration: Sonderfall subsidiär Schutzberechtigte — Kontingent von 1.000 Visa im Monat, seit Juni 2023 ausgeschöpft; 11.630 Zustimmungen des Bundesverwaltungsamts 2023, 12.000 im Jahr 2024. familie.asyl.net
  4. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Hinweise des Auswärtigen Amts zur Aussetzung des Familiennachzugs — Stand 16. Dezember 2025: 2.586 gemeldete Härtefälle, zwei erteilte Visa. b-umf.de
  5. Mediendienst Integration: Was bedeutet ein Stopp des Familiennachzugs? — Forschungsstand zu Trennung, Gesundheit und Arbeitsmarktintegration. mediendienst-integration.de
  6. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern im Familiennachzug (Forschungsbericht 32). bamf.de
  7. Schweizerisches Rotes Kreuz: Familiennachzug: ein wichtiger Faktor für Gesundheit und Integration. assets.ctfassets.net
  8. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: nur 7 Visa in 10 Monaten erteilt — Stand 15. Mai 2026: 4.787 Härtefallanzeigen, sieben Visa, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich (Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Clara Bünger). b-umf.de
  9. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/79 vom 20. Mai 2026 — schriftliche Frage 59 zu Härtefallvisa beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. dserver.bundestag.de
  10. Wohngeldgesetz: § 12 Abs. 1 mit Anlage 1 — Höchstbeträge für Miete und Belastung ab 2025 (Gegenüberstellung 2024/2025, Bauministerium NRW). mhkbd.nrw
  11. Gambaro, L., Kreyenfeld, M., Schacht, D. & Spieß, C. K.: Lebenszufriedenheit von Geflüchteten in Deutschland ist deutlich geringer, wenn ihre Kinder im Ausland leben (DIW Wochenbericht 42/2018), Tab. 6 — Ehepartner im Ausland −0,48, mindestens ein Kind im Ausland −1,11 Punkte (Skala 0–10). diw.de
  12. Löbel, L.-M. & Jacobsen, J.: Waiting for kin: a longitudinal study of family reunification and refugee mental health in Germany (Journal of Ethnic and Migration Studies, 2021). doi.org
  13. HM Treasury: Wellbeing Guidance for Appraisal: Supplementary Green Book Guidance (Juli 2021), S. 58 — ein gesundes Lebensjahr entspricht 7 Punkten Lebenszufriedenheit für ein Jahr. assets.publishing.service.gov.uk
  14. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/15 vom 27. Juni 2025: Zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, Reden von Alexander Dobrindt (S. 6), Marcel Emmerich (S. 11), Alexander Throm (S. 14), Christina Stumpp (S. 20) und Florian Oest (S. 23); namentliche Abstimmung mit 444 Ja- und 135 Nein-Stimmen (S. 33). dserver.bundestag.de
  15. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/85 vom 24. Juni 2026, Anlage: Antwort der Staatsministerin Serap Güler auf die mündliche Frage 38 von Clara Bünger. Stichtag 19. Juni 2026: 5.012 Härtefallanzeigen bei der IOM, 2.878 Interviews, zehn Visa nach § 22 AufenthG, acht davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche. dserver.bundestag.de
  16. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/321 vom 3. Juni 2025: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Begründet mit der Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme; 229.751 Asylanträge im Jahr 2024; ein Anreizeffekt wird weder behauptet noch geschätzt; Erfüllungsaufwand (S. 10): 383.150 Registrierungen auf der Termin-Warteliste zum Stichtag 19. Februar 2025, einschließlich Mehrfachregistrierungen, angenommen rund 50.000 neue im Jahr. dserver.bundestag.de
  17. Brekke, J.-P., Røed, M. & Schøne, P.: Family Matters: The Impact of National Policies on Asylum Destinations (International Migration Review, 2023). Neun Zielländer in Nordwesteuropa, 48 Herkunftsländer, 1985 bis 2015: Einschränkungen des Familiennachzugs verschieben die Verteilung der Asylsuchenden am stärksten. doi.org
  18. Brekke, J.-P., Røed, M. & Schøne, P.: Reduction or deflection? The effect of asylum policy on interconnected asylum flows (Migration Studies 5(1), 2017, S. 65 bis 96). Strengere Asylpolitik wirkt direkt und lenkt zugleich in andere Zielländer um. doi.org
  19. Europäischer Rat: Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016. consilium.europa.eu
  20. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/15 vom 27. Juni 2025, Rede von Schahina Gambir (Grüne): Von der Antragstellung bis zum Nachzug der Kernfamilie vergehen durchschnittlich vier bis fünf Jahre, mit der Aussetzung mindestens sechs bis sieben. dserver.bundestag.de

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