Was der Nachweis kostet
Tariftreueerklärung, Mindestarbeitsbedingungen, Nachweise, Kontrolle — der Aufwand fällt bei Vergabestellen und Bietern gleichermaßen an. Angesetzt sind rund 1,5 Millionen Euro im Jahr. Der Bund hat den Aufwand eines vergleichbaren Gesetzes erstmals amtlich berechnet, und die Zahl fällt kleiner aus als die Debatte.
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Wert
Es geht um Zeit und Geld auf beiden Seiten des Tisches: bei den Vergabestellen des Landes und der Kommunen und bei den Unternehmen, die Angebote schreiben. Beides ist in diesem Rahmen gewöhnliches Geld — der Maßstab, an dem alles andere gemessen wird, nicht ein eigener Wert daneben. Eine höhere Einordnung wäre nur zu rechtfertigen, wenn der Aufwand konzentriert bei denen anfiele, für die er besonders schwer wiegt. Das trifft auf kleine Betriebe zu, aber genau diese Konzentration ist im zweiten Pro-Argument gebucht und würde hier doppelt zählen. Der Wert ist mittel: Aufwand ist Geld, und Geld ist der Maßstab.
Impact
Für diese Größe gibt es seit Oktober 2025 erstmals einen amtlichen Anker. Der Bund veranschlagt den Erfüllungsaufwand seines Tariftreuegesetzes auf 432.000 Euro im Jahr für die gesamte Wirtschaft und 1,5 Millionen Euro im Jahr für die Verwaltung, bezogen auf rund 16.000 Bundesaufträge [7] — rund 120 Euro je Auftrag, gerechnet mit 42 Minuten Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 38,60 Euro. Das Landesgesetz verlangt mehr als das Bundesgesetz: Mindestarbeitsbedingungen schon ab 10.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab 50.000 Euro bei Bauleistungen [2], dazu die Nachweise zu Nachhaltigkeit und Betreiberwechsel [4]. Angesetzt sind deshalb 250 Euro je erfasstem Auftrag, mit einer Spanne von 80 bis 700, auf 6.000 Vorgänge im Jahr, mit einer Spanne von 3.000 bis 15.000. Das ergibt rund 1,5 Millionen Euro im Jahr. Die Gegenprobe am Volumen führt auf 0,1 Prozent der angesetzten 1,5 Milliarden Euro, dieselbe Relation wie in der Berliner Parallelbewertung. Entscheidend für die Höhe ist allerdings, wie viele Vorgänge überhaupt noch erfasst sind — und genau daran hat sich im März 2026 sehr viel geändert. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Pro-Seite.
Plausibilität
Diese Größe hat die beste Grundlage der ganzen Bewertung und trotzdem eine Schwäche. Die Grundlage: Der Bund hat den Aufwand eines vergleichbaren Gesetzes nach anerkannter Methode gerechnet und veröffentlicht [7]. Die Schwäche: Diese Methode zählt nur Informationspflichten, nicht die Arbeit, die entsteht, wenn eine Vergabestelle prüft, nachfordert und im Zweifel ein Angebot ausschließt. Der wahre Wert liegt deshalb eher über dem angesetzten. Für Mecklenburg-Vorpommern selbst fehlen Zahlen vollständig: Weder die Zahl der erfassten Vergaben noch der Aufwand je Vergabe sind veröffentlicht. Die Landesregierung hat die Anhebung der Wertgrenzen im März 2026 ausdrücklich mit Bürokratieabbau begründet [3], ohne den Aufwand zu beziffern. Die Plausibilität ist mittel bis gehoben: Der Aufwand ist sicher, ein Vergleichsfall ist gerechnet, die Übertragung ist gesetzt.