Mindestlohn 15 Euro über die Landesroute

Das BSW fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Bewertet ist die einzige Route, auf der ein Land dieses Ziel selbst erreichen kann: das Vergabemindestentgelt.

Land Mecklenburg-Vorpommern Vorschlag auf Landesebene (Mecklenburg-Vorpommern). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Das BSW fordert eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Der Satz selbst liegt beim Bund: Er wird durch Rechtsverordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission festgesetzt, und ein Land kann eine Initiative einbringen, aber weder die Kommission noch den Bundestag binden. Bewertet ist deshalb nicht die Initiative, sondern die Substitutionsroute — die einzige Möglichkeit, mit der ein Land dasselbe Ziel selbst erreicht: die Anhebung des Vergabemindestentgelts nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz M-V. Die Partei schlägt diese Route nicht vor; sie ist hier eingesetzt, weil ohne sie kein bewertbares Landesdelta bestünde. Der Ausgangspunkt: Das Vergabemindestentgelt liegt seit dem 31. März 2026 bei 14,68 Euro und gilt als Auffangregel dort, wo keine Tarifbindung besteht. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. In den einschlägigen Gewerken liegen die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne bereits bei oder über 15 Euro. Der Schritt, der der Landesroute bleibt, sind damit 32 Cent — für Beschäftigte auf öffentlichen Aufträgen in Betrieben ohne Tarifbindung. Bewertet wird ein Zeitraum von fünf Jahren.

Bilanz

Besser für die Zukunft · 0,63
Pro 32 · 63 % Contra 19 · 37 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 50 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

5 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +13

Argumente — Pro

2 Argumente

Die 32 Cent, die tatsächlich ankommen

28von 100

Das Vergabemindestentgelt liegt bei 14,68 Euro. Der Schritt auf 15 Euro ist die einzige Anhebung, die ein Land selbst beschließen kann — und er wirkt unmittelbar, weil er als Rechtsfolge greift und nicht über eine Verhaltensänderung.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 10Plausibilität 5,5
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Wert

Gemessen wird ein Geldstrom, und Geld ist in diesem Rahmen der Maßstab selbst — deshalb steht der Posten auf der Stufe gewöhnlicher Geldströme. Was ihn von einem gewöhnlichen Betrag unterscheidet, ist das Gewicht: Die Empfänger arbeiten am unteren Rand der Entgeltskala, für sie wiegt derselbe Euro schwerer als für den Landeshaushalt. Genau das bildet die Gewichtung von 1,5 gegen 1,0 ab, und genau deshalb bleibt nach der Verrechnung die Hälfte übrig. Wer diese Gewichtung ablehnt, verliert das Argument vollständig: Dann stünden sich gleich schwere Beträge gegenüber und hoben sich auf. Der Wert ist mittel, das Gewicht liegt bei den Empfängern.

Impact

Vier Schritte. Das Vergabevolumen von Land und Kommunen ist mit rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr angesetzt, mit einer Spanne von 1,0 bis 2,5; eine amtliche Zahl veröffentlicht Mecklenburg-Vorpommern nicht. Bei einem Lohnanteil von 35 Prozent sind das 525 Millionen Euro Lohnsumme. Erfasst ist davon nur, wo die Auffangregel überhaupt greift: in Betrieben ohne Tarifbindung, und das sind in Mecklenburg-Vorpommern 60 Prozent der Beschäftigten [6] — bleiben 315 Millionen Euro. Davon sitzen angesetzt 15 Prozent im schmalen Entgeltband zwischen 14,68 und 15,00 Euro, mit einer Spanne von 5 bis 30 Prozent; das sind rund 47 Millionen Euro Lohnsumme. Die Anhebung um 32 Cent entspricht 2,2 Prozent und ergibt rund 1,0 Millionen Euro im Jahr. Gebucht ist davon nicht der volle Betrag, sondern die Gewichtsdifferenz zwischen Empfängern im unteren Entgeltbereich und der Zahlerseite — netto die Hälfte, rund 0,5 Millionen Euro. Die Mehrkosten der öffentlichen Hand stecken in dieser Verrechnung und erscheinen deshalb nicht als eigener Nachteil. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung — das ist die ehrliche Größe der lautesten Lohnforderung des Programms, sobald man sie auf die Landesroute umlegt.

Plausibilität

Der Wirkungsweg ist so kurz wie selten: Eine Rechtsverordnung setzt den Satz, und wer weniger zahlt, bekommt den Auftrag nicht [2][3]. Es braucht keine Verhaltensänderung, keine Marktreaktion und keine zweite Instanz. Der Weg ist außerdem erprobt — das Land hat den Satz zuletzt zum 31. März 2026 auf 14,68 Euro angehoben [2]. Unsicher ist allein, wie viele Beschäftigte im schmalen Band zwischen 14,68 und 15,00 Euro liegen, und das ist eine Mengenfrage, keine Wirkungsfrage. Sie ist allerdings die entscheidende: Bei 5 Prozent Bandbesetzung statt 15 fällt die relative Stärke von 0,63 auf 0,42, bei 30 Prozent steigt sie auf 0,72. Die Plausibilität ist gehoben: Die Rechtsfolge ist sicher, die Zahl der Betroffenen ist gesetzt.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 8,5

Ein Satz, an dem sich andere orientieren

4von 100

Betriebe mit gemischtem Auftragsbestand spalten ihre Lohnstruktur ungern. Ein Vergabemindestentgelt von 15 Euro könnte deshalb über die öffentlichen Aufträge hinaus wirken — belegt ist das allerdings nicht.

Wert 5 · ArbeitsbedingungenImpact 4Plausibilität 2
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Wert

Betroffen sind dieselben Beschäftigten wie beim ersten Posten, aber über einen indirekten Weg — nicht als Rechtsfolge, sondern als betriebliche Anpassung. Gemessen wird dabei derselbe Geldstrom wie beim ersten Posten, und Geld ist in diesem Rahmen der Maßstab selbst — deshalb steht der Posten auf der Stufe gewöhnlicher Geldströme. Die Verteilungsgewichtung bleibt dieselbe, weil dieselbe Gruppe profitiert: Beschäftigte am unteren Rand der Entgeltskala. Der Wert ist mittel: derselbe Geldstrom wie beim ersten Posten, nur auf indirektem Weg.

Impact

Angesetzt ist, dass ein Satz von 15 Euro über den erfassten Kreis hinaus wirkt: als Orientierungsgröße in Verhandlungen und als faktische Untergrenze bei Betrieben, die sowohl öffentliche als auch private Aufträge bearbeiten und ihre Lohnstruktur nicht nach Auftragsart trennen wollen. Angesetzt sind rund 0,4 Millionen Euro Bruttoeffekt im Jahr, nach derselben Verrechnung wie beim ersten Posten rund 0,2 Millionen Euro. Das untere Bandende liegt bei null, weil für diese Kette keine Messung existiert und die Wirkung über den Auftragsbestand hinausreichen müsste. Der Impact ist sehr klein und der unsicherste Posten der Pro-Seite.

Plausibilität

Ob Vergabemindestlöhne über den erfassten Kreis hinaus wirken, ist umstritten. Für die Richtung spricht die betriebliche Praxis: Wer zwei Lohngruppen für dieselbe Tätigkeit führt, handelt sich Konflikte ein. Dagegen spricht, dass viele Betriebe genau das tun, und dass die Wirkung mit dem Anteil öffentlicher Aufträge am Umsatz steht und fällt. In der Parallelbewertung für Sachsen-Anhalt ist derselbe Strang mit der niedrigsten Plausibilität der ganzen Seite geführt; hier ist es genauso. Das Argument trägt das Ergebnis trotzdem: Ohne diesen Posten fällt die relative Stärke von 0,63 auf 0,60 und damit an den unteren Rand von „besser“. Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist plausibel, gemessen ist nichts.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Argumente — Contra

3 Argumente

Ein vierter Mindestlohn neben drei anderen

8von 100

Wer auf einem öffentlichen Auftrag arbeitet, fällt unter bis zu vier Lohnuntergrenzen zugleich: gesetzlicher Mindestlohn, Branchenmindestlohn, Tariftreue und Vergabemindestentgelt. Jede Anhebung muss gegen die anderen geprüft werden.

Wert 5 · VerwaltungsaufwandImpact 4Plausibilität 4
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Wert

Es geht um Zeit und Geld bei Auftragnehmern und Vergabestellen — gewöhnliches Geld, der Maßstab selbst, nicht ein eigener Wert daneben. Eine höhere Einordnung wäre nur zu rechtfertigen, wenn der Aufwand konzentriert bei denen anfiele, für die er besonders schwer wiegt; das ist bei kleinen Betrieben der Fall, steht aber im zweiten Contra-Argument und würde hier doppelt zählen. Der Wert ist mittel: Aufwand ist Geld.

Impact

Vier parallele Untergrenzen bedeuten vier Prüfungen je Auftrag: der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro [4], ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, sofern er gilt [5], die Tariftreue und das Vergabemindestentgelt [3]. Jede Anhebung einer davon erzeugt Anpassungs-, Dokumentations- und Prüfaufwand bei Auftragnehmern und Vergabestellen. Angesetzt sind rund 0,2 Millionen Euro im Jahr, mit einer Spanne von 0,05 bis 0,8, abgeleitet aus dem amtlichen Anker des Bundes von rund 120 Euro je Auftrag für eine vergleichbare Informationspflicht [7] und angewendet auf den Teil der Vorgänge, bei denen der Satz überhaupt bindet. Der Ansatz liegt bewusst niedrig, weil die Anhebung eines bestehenden Satzes weniger kostet als eine neue Pflicht. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Contra-Seite.

Plausibilität

Dass Aufwand entsteht, ist unstrittig; strittig ist nur die Höhe. Der Anker ist die erste amtliche Berechnung dieser Art: 432.000 Euro im Jahr für die gesamte Wirtschaft bei rund 16.000 Bundesaufträgen [7]. Die Methode zählt allerdings nur Informationspflichten, nicht die Prüfarbeit in den Vergabestellen — der wahre Wert liegt eher höher. Gegen einen hohen Ansatz spricht, dass die Anpassung eines Satzes ein wiederkehrender Vorgang ist, für den die Verfahren bereits stehen: Das Land hat den Satz 2025 und 2026 bereits angehoben. Die Plausibilität ist mittel: Der Aufwand ist sicher, seine Höhe ist übertragen.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Weniger Stunden statt mehr Lohn

6von 100

Im Reinigungs- und Bewachungsgewerbe wird nicht der Stundensatz nachverhandelt, sondern die Fläche je Stunde. Ein Teil des Aufschlags kommt deshalb nicht als Lohn an, sondern verschwindet in knapper kalkulierter Arbeitszeit.

Wert 5 · ArbeitsbedingungenImpact 4Plausibilität 3
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Wert

Betroffen sind dieselben Beschäftigten wie beim ersten Pro-Argument, und der Verlust hat dieselbe Struktur: weniger bezahlte Arbeitszeit statt mehr Entgelt je Stunde. Deshalb gilt dieselbe Verteilungsgewichtung. Gemessen wird auch hier ein Geldstrom, nur mit umgekehrtem Vorzeichen — deshalb steht der Posten auf derselben Stufe gewöhnlicher Geldströme wie das erste Pro-Argument. Der Wert ist mittel: dieselbe Gruppe, dieselbe Gewichtung, umgekehrtes Vorzeichen.

Impact

Angesetzt ist, dass ein Teil des Lohnaufschlags nicht als höheres Entgelt ankommt, sondern als knapper kalkulierte Stundenzahl im Angebot. Das ist in den typischen Gewerken öffentlicher Dienstleistungsaufträge die übliche Anpassungsform: Nachverhandelt wird die Fläche je Stunde, nicht der Satz. Angesetzt sind rund 20 Prozent des Bruttoaufschlags von 1,0 Millionen Euro aus dem ersten Pro-Argument, nach derselben Verrechnung rund 0,2 Millionen Euro im Jahr, mit einer Spanne von null bis 0,6. Der Posten ist sauber abgegrenzt: Dort steht, was gezahlt wird, hier, was an Arbeitszeit verloren geht — und beides trifft dieselbe Gruppe, was die Gewichtung identisch hält. Der Impact ist sehr klein und mindert genau den Posten, der die Pro-Seite trägt.

Plausibilität

Für Vergabemindestlöhne in Deutschland ist diese Anpassung nicht gemessen. Was es gibt, ist die allgemeine Mindestlohnforschung: Sie findet Beschäftigungseffekte nahe null, aber Hinweise darauf, dass Betriebe über Arbeitszeit und Leistungsverdichtung anpassen. Die Übertragung auf einen um 32 Cent höheren Auffangsatz ist eine Setzung. Für die Richtung spricht die Vertragslogik öffentlicher Dienstleistungsaufträge, in denen Leistung in Flächen und Intervallen beschrieben wird und nicht in Stunden. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Der Mechanismus ist branchenüblich, seine Größe ist gesetzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 5

Betriebe, die bei 15 Euro nicht mehr bieten

4,5von 100

Ein höherer Auffangsatz könnte einzelne Betriebe vom Bieten abhalten. Die einzige saubere Messung dazu findet den Effekt allerdings nicht — und derselbe Befund entlastet in der Parallelbewertung die Gegenseite.

Wert 6 · Wirtschaftliche DynamikImpact 3Plausibilität 2,5
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Wert

Betroffen ist die Funktionsfähigkeit eines Marktes, auf dem Land und Kommunen als Nachfrager auftreten. Wenn weniger Betriebe bieten, zahlt die öffentliche Hand mehr und bekommt seltener den besten Anbieter; das ist ein Systemschaden und keine Verteilungsfrage, und deshalb steht der Posten eine Stufe über dem reinen Geldposten. Der Wert ist mittel bis gehoben: Es geht um die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs.

Impact

Angesetzt ist, dass ein höherer Auffangsatz einzelne Betriebe vom Bieten abhält und der Wettbewerb dünner wird: rund 0,15 Millionen Euro im Jahr, mit einer Spanne von null bis 0,8. Das sind rund 0,01 Prozent des Vergabevolumens. Das untere Bandende liegt bei null, und zwar wegen eines Befundes, nicht aus Vorsicht: Die einzige Auswertung mit sauberem Vergleichsaufbau, die genau diese Frage stellt, findet keinen negativen Effekt von Lohnvorgaben auf die Zahl der Bieter — 113 Schulbauprojekte in Ohio mit 669 Geboten, Effekt 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19 [8]. Der Impact ist sehr klein und hängt an einer Wirkung, die anderswo gesucht und nicht gefunden wurde.

Plausibilität

Hier greift eine Symmetriepflicht. Dieselbe Auswertung, die in der Parallelbewertung zur Abschaffung des Gesetzes gegen das dortige Pro-Argument spricht, spricht hier gegen dieses Contra-Argument [8]. Wer den Befund dort akzeptiert, muss ihn hier akzeptieren, sonst bewertet man denselben Sachverhalt je nach politischer Richtung unterschiedlich. Für das Argument spricht allein der Mechanismus: Wer den Satz nicht zahlen kann, gibt kein Angebot ab. Für die konkrete Größenordnung — 32 Cent über dem bisherigen Satz — ist selbst dieser Mechanismus schwach. Die Plausibilität ist niedrig: Der Mechanismus ist klar, die Messung findet ihn nicht, und der Schritt ist klein.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Summary

Die Forderung ist die größte Zahl im Programm und über die Landesroute die kleinste Maßnahme dieser Wahl — und beides zusammen ist das eigentliche Ergebnis. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro liegt beim Bund. Was ein Land selbst kann, ist die Anhebung seines Vergabemindestentgelts, und das liegt seit dem 31. März 2026 bereits bei 14,68 Euro [2]. Gegenüber heute klingt die Forderung nach 1,10 Euro; gegenüber dem Pfad, den der gesetzliche Mindestlohn ohnehin nimmt — 14,60 Euro ab 2027 [4] —, sind es 40 Cent, und gegenüber der geltenden Landesregelung 32. Dieser Schritt wirkt außerdem nur in einem Restbereich: Wo Tarifbindung besteht, greift ohnehin die Tariftreue [3], und wo ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt, liegt er meist über 15 Euro — Gebäudereinigung 15,00 Euro, Maler 16,13 Euro, Pflege ab 16,10 Euro [5]. Was von der lautesten Lohnforderung des Programms bleibt, sind damit rund eine halbe Million Euro im Jahr. Zwei Dinge sprechen trotzdem dafür. Der Schritt wirkt unmittelbar als Rechtsfolge: Eine Rechtsverordnung setzt den Satz, wer weniger zahlt, bekommt den Auftrag nicht — es braucht keine Verhaltensänderung und keine zweite Instanz. Und er trifft eine Gruppe, für die derselbe Euro schwerer wiegt als für den Landeshaushalt: Beschäftigte am unteren Rand der Entgeltskala in einem Land, in dem nur 40 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiten [6]. Dagegen stehen der Aufwand von vier parallelen Lohnuntergrenzen, ein dünneres Bieterfeld — dessen Existenz die einzige saubere Messung allerdings nicht bestätigt [8] — und die branchenübliche Anpassung über die Arbeitszeit statt über den Stundensatz. Belastbar ist daran vor allem die Größenordnung: Ob die Bilanz positiv ausfällt, hängt an einer einzigen gesetzten Zahl — wie viele Beschäftigte auf öffentlichen Aufträgen im schmalen Band zwischen 14,68 und 15,00 Euro liegen.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Besser für die Zukunft · 0,63
heute Δ +13,0 F1 — mit Vergabelohn 15 Euro F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BSW Mecklenburg-Vorpommern, Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026: Kernforderung 4: „Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro“, verbunden mit steuerfreien Renten bis 2.000 Euro und einem solidarischen Rentensystem nach österreichischem Vorbild. bsw-mv.de
  2. cosinex Blog (4. März 2026), Vergaberecht Mecklenburg-Vorpommern: Das Vergabemindestentgelt beträgt seit dem 31. März 2026 14,68 € je Stunde und gilt als Auffangregelung dort, wo keine Tarifbindung besteht. Das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V vom 18. Dezember 2023 gilt seit dem 1. Januar 2024; die Wertgrenzen der Verfahrensverordnung wurden am 3. März 2026 erheblich angehoben. blog.cosinex.de
  3. evergabe.de, Neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern: Auftragnehmer müssen ihren Beschäftigten Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen und die geltenden Mindestarbeitsbedingungen gewährleisten; bei Betreiberwechseln im öffentlichen Personennahverkehr sind die Beschäftigten zu gleichen Arbeitsbedingungen zu übernehmen. evergabe.de
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. bmas.de
  5. DGB, Branchenmindestlöhne 2026: Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne 2026: Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 €, Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €; Dachdeckerhandwerk 14,96 € und 16,60 €; Elektrohandwerk 14,93 €; Maler- und Lackiererhandwerk 16,13 € ab 1. Juli 2026; Pflege 16,10 € bis 20,50 €. dgb.de
  6. WSI in der Hans-Böckler-Stiftung (2024), Tarifbindung in den Bundesländern: Analysen zur Tarifpolitik Nr. 103 auf Basis des IAB-Betriebspanels: In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten 40 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, im Bundesdurchschnitt 49 % (2023). wsi.de
  7. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1941 (1. Oktober 2025): Erfüllungsaufwand des Bundestariftreuegesetzes: 432.000 € jährlich für die Wirtschaft, 1,5 Mio. € jährlich für die Verwaltung, bezogen auf rund 16.000 Bundesaufträge; angesetzt sind 42 Minuten je Auftrag bei 38,60 €/h. dserver.bundestag.de
  8. Onsarigo, Duncan und Atalah (2020): The effect of prevailing wages on building costs, bid competition, and bidder behaviour: 113 Schulbauprojekte in Ohio mit 669 Geboten. Effekt einer Lohnvorgabe auf die Bieterzahl 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19; auf die Baukosten minus 0,001 bei einem Standardfehler von 0,04. faircontracting.org
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 5 Korrektur(en) angewendet (C1, F1, G1, H2); r 0.626 → 0.63. 4 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mv-vergabemindestentgelt-bsw.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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