Die 32 Cent, die tatsächlich ankommen
Das Vergabemindestentgelt liegt bei 14,68 Euro. Der Schritt auf 15 Euro ist die einzige Anhebung, die ein Land selbst beschließen kann — und er wirkt unmittelbar, weil er als Rechtsfolge greift und nicht über eine Verhaltensänderung.
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Wert
Gemessen wird ein Geldstrom, und Geld ist in diesem Rahmen der Maßstab selbst — deshalb steht der Posten auf der Stufe gewöhnlicher Geldströme. Was ihn von einem gewöhnlichen Betrag unterscheidet, ist das Gewicht: Die Empfänger arbeiten am unteren Rand der Entgeltskala, für sie wiegt derselbe Euro schwerer als für den Landeshaushalt. Genau das bildet die Gewichtung von 1,5 gegen 1,0 ab, und genau deshalb bleibt nach der Verrechnung die Hälfte übrig. Wer diese Gewichtung ablehnt, verliert das Argument vollständig: Dann stünden sich gleich schwere Beträge gegenüber und hoben sich auf. Der Wert ist mittel, das Gewicht liegt bei den Empfängern.
Impact
Vier Schritte. Das Vergabevolumen von Land und Kommunen ist mit rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr angesetzt, mit einer Spanne von 1,0 bis 2,5; eine amtliche Zahl veröffentlicht Mecklenburg-Vorpommern nicht. Bei einem Lohnanteil von 35 Prozent sind das 525 Millionen Euro Lohnsumme. Erfasst ist davon nur, wo die Auffangregel überhaupt greift: in Betrieben ohne Tarifbindung, und das sind in Mecklenburg-Vorpommern 60 Prozent der Beschäftigten [6] — bleiben 315 Millionen Euro. Davon sitzen angesetzt 15 Prozent im schmalen Entgeltband zwischen 14,68 und 15,00 Euro, mit einer Spanne von 5 bis 30 Prozent; das sind rund 47 Millionen Euro Lohnsumme. Die Anhebung um 32 Cent entspricht 2,2 Prozent und ergibt rund 1,0 Millionen Euro im Jahr. Gebucht ist davon nicht der volle Betrag, sondern die Gewichtsdifferenz zwischen Empfängern im unteren Entgeltbereich und der Zahlerseite — netto die Hälfte, rund 0,5 Millionen Euro. Die Mehrkosten der öffentlichen Hand stecken in dieser Verrechnung und erscheinen deshalb nicht als eigener Nachteil. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung — das ist die ehrliche Größe der lautesten Lohnforderung des Programms, sobald man sie auf die Landesroute umlegt.
Plausibilität
Der Wirkungsweg ist so kurz wie selten: Eine Rechtsverordnung setzt den Satz, und wer weniger zahlt, bekommt den Auftrag nicht [2][3]. Es braucht keine Verhaltensänderung, keine Marktreaktion und keine zweite Instanz. Der Weg ist außerdem erprobt — das Land hat den Satz zuletzt zum 31. März 2026 auf 14,68 Euro angehoben [2]. Unsicher ist allein, wie viele Beschäftigte im schmalen Band zwischen 14,68 und 15,00 Euro liegen, und das ist eine Mengenfrage, keine Wirkungsfrage. Sie ist allerdings die entscheidende: Bei 5 Prozent Bandbesetzung statt 15 fällt die relative Stärke von 0,63 auf 0,42, bei 30 Prozent steigt sie auf 0,72. Die Plausibilität ist gehoben: Die Rechtsfolge ist sicher, die Zahl der Betroffenen ist gesetzt.