Die Woche lässt sich planen, der Tag nicht
Aufträge, Schichten und Projekte fallen nicht in Acht-Stunden-Portionen an. Wer die Grenze an die Woche bindet, kann Arbeit dorthin legen, wo sie anfällt, statt Spitzen über Leiharbeit, Überstundenzuschläge oder Verzögerung abzufangen.
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Wert
Der Posten ist Wertschöpfung: Arbeit, die zum richtigen Zeitpunkt geleistet wird, erzeugt mehr Ertrag als dieselbe Arbeit im falschen Takt. Getragen wird der Gewinn zunächst von den Betrieben, über den Wettbewerb aber auch von Kundschaft und Belegschaft, weil er in Preisen und Löhnen weitergegeben wird. Ein eigenes Gut jenseits des Ertrags trägt er nicht: Flexibilität ist hier kein Wert an sich, sondern ein Produktionsfaktor. Deshalb steht der Wert auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand und nicht bei der Alltagsautonomie; die Seite der Beschäftigten ist getrennt gebucht, auf beiden Seiten der Bilanz. Betroffen ist nur, wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, der die Möglichkeit auch nutzt. Der Wert ist mittel: Es ist zusätzlicher Ertrag, kein neues Gut.
Impact
Ohne die Reform gilt die Tagesgrenze von acht Stunden, ausdehnbar auf zehn; Spitzen werden über Zuschläge, Leiharbeit oder Verschiebung abgefangen. Mit ihr kann ein tarifgebundener Betrieb die Grenze an die Woche binden. Von rund 34 Millionen abhängig Beschäftigten arbeiten 49 Prozent in tarifgebundenen Betrieben [5], also rund 16,7 Millionen; angesetzt sind 15 Prozent davon, deren Betrieb die Möglichkeit tatsächlich nutzt (Spanne 5 bis 40 Prozent), also rund 2,5 Millionen Beschäftigte. Angesetzt ist ein Produktivitätsgewinn von 0,2 Prozent der Arbeitskosten (Spanne 0,1 bis 1 Prozent) bei rund 55.000 Euro Arbeitskosten je Vollzeitstelle, also rund 110 Euro je Beschäftigtem und Jahr: rund 275 Millionen Euro im Jahr, mit einer Spanne von 0,14 bis 1,4 Milliarden. Wo die Arbeit gleichmäßig anfällt, bringt die Umstellung nichts, und die Tarifparteien werden sie dort nicht vereinbaren; gezählt sind nur Betriebe, die sie vereinbaren. Ob der Gewinn dort überhaupt eintritt, ist eine Frage der Plausibilität. Gerechnet ist der Entwurf, der die Wochengrenze an einen Tarifvertrag bindet [2]. Nach § 7 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes können nicht tarifgebundene Betriebe im Geltungsbereich eines Tarifvertrags dessen Abweichungen übernehmen, per Betriebsvereinbarung oder ohne Betriebsrat schriftlich mit dem Einzelnen [8]; nach einer Auswertung bleibt die Tagesgrenze nur in Betrieben, die weder tarifgebunden sind noch einen Tarifvertrag anwenden [2]. Kommen solche Betriebe hinzu, wächst der Kreis über die 16,7 Millionen hinaus, und alle Posten dieser Bilanz wachsen im selben Verhältnis. Die Union verlangt darüber hinaus die Öffnung für alle Betriebe [11][14]; das wäre eine andere, größere Maßnahme und ist hier nicht bewertet. Der Impact ist mittel und der größte dieser Bilanz: Der Gewinn je Kopf ist klein, die Zahl der Köpfe groß.
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Plausibilität
Für die Höhe des Produktivitätsgewinns gibt es keine Messung. Die Richtung ist gestützt: Fast alle anderen Mitgliedstaaten kennen nur die Wochengrenze der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, Deutschland ist mit der Tagesgrenze die Ausnahme, aber niemand hat den Übergang ausgewertet, weil er anderswo nie stattgefunden hat. Verglichen wird mit dem Betrieb unter Tagesgrenze, und die Kette ist nur durchdacht, nicht gemessen: Arbeitsanfall, Schichtplanung, weniger Ausweichkosten. Verfälschen könnte jeden späteren Vergleich die Tarifbindung selbst, denn Betriebe, die eine solche Vereinbarung schließen, unterscheiden sich systematisch von anderen. Auch umgekehrt kann es laufen: Betriebe mit stark schwankendem Arbeitsanfall drängen eher auf die Regelung, was einen gemessenen Effekt überzeichnen würde. Offen bleibt damit der Schritt, an dem die Menge hängt: Wie groß der Gewinn je Betrieb ist, ist nirgends erhoben. Dieses Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Die Richtung ist nachvollziehbar, die Größe ist gesetzt.
Offen: Eine Auswertung von Betrieben mit und ohne entsprechende Tarifvereinbarung nach Inkrafttreten, mit Vortrendprüfung, würde P auf 6,0 heben.