Mehr Ärzte für den ländlichen Raum

Die CDU will 100 zusätzliche Medizinstudienplätze, eine höhere Landarztquote und den Erhalt aller Krankenhausstandorte — die Quote gilt allerdings seit Februar 2026 bereits in der geforderten Höhe.

Land Mecklenburg-Vorpommern Vorschlag auf Landesebene (Mecklenburg-Vorpommern). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Die CDU fordert seit dem 25. April 2026 drei Dinge für die ärztliche Versorgung: 100 zusätzliche Medizinstudienplätze, eine Landarztquote von 10 Prozent und den Erhalt aller Krankenhausstandorte [1]. Der zweite Punkt ist bereits erfüllt: Der Landtag hat die Quote am 28. Januar 2026 auf 10 Prozent angehoben, das Gesetz gilt seit dem 17. Februar und wird zum Wintersemester 2026/27 erstmals angewandt — drei Wochen nach der Wahl [2][3]. Bewertet werden deshalb die Studienplätze und die Standortzusage. Zur Einordnung der Größenordnung: Mecklenburg-Vorpommern hat je Einwohner bereits die meisten Medizinstudienplätze aller Bundesländer [4], und zwischen Studienbeginn und Arbeitseintritt liegen mindestens 15 Jahre [5]. Der Bewertungszeitraum beträgt fünf Jahre.

Bilanz

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0,13
Pro 7,6 · 13 % Contra 50 · 87 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

5 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −42,4

Argumente — Pro

2 Argumente

Eine feste Zusage für alle 74 Krankenhausstandorte

7von 100

Die Zusage, alle 74 Krankenhausstandorte zu erhalten, gibt Planungssicherheit. Rund 70 Prozent der Kliniken des Landes sind allerdings bereits als Sicherstellungshäuser bundesrechtlich geschützt — bundesweit sind es 6,6 Prozent. Und welche Standorte überhaupt gefährdet wären, weiß derzeit niemand.

Wert 10 · GesundheitsversorgungImpact 2Plausibilität 3,5
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Wert

Betroffen ist die Erreichbarkeit stationärer Versorgung in einem Flächenland mit 69 Einwohnern je Quadratkilometer. Wer bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall eine halbe Stunde länger fährt, hat messbar schlechtere Aussichten; das ist der Kern des Arguments und er wiegt schwer. Für viele Kleinstädte ist das Krankenhaus zugleich der größte Arbeitgeber, doch dieser Aspekt gehört in eine andere Bewertung. Hier zählt allein der Zugang zur Behandlung. Dass es dabei um Leben und Gesundheit geht, ist unstrittig; strittig ist nur, ob die Zusage daran etwas ändert. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um die Erreichbarkeit von Notfall- und Akutversorgung.

Impact

Ohne die Maßnahme entscheidet das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung, welche Standorte welche Leistungsgruppen erbringen. Mit ihr bindet es sich vorab auf den Erhalt aller Standorte [1]. Betroffen sind 37 Krankenhäuser an 74 Standorten mit 10.222 Planbetten [12]. Der Nutzen liegt in der Planungssicherheit: Beschäftigte, die bleiben, statt sich anderswo zu bewerben, und Patientinnen und Patienten, die wissen, wohin sie im Notfall fahren. Die Wirkung ist allerdings begrenzt, weil rund 70 Prozent der Kliniken des Landes bereits als Sicherstellungshäuser gelten und damit von den vollen Anforderungen der Leistungsgruppen ausgenommen sind — bundesweit sind es 6,6 Prozent [12]. Hinzu kommt, dass das Krankenhausreformanpassungsgesetz die Vorhaltevergütung auf Januar 2028 und die bundeseinheitlichen Kriterien auf September 2029 verschoben hat [13]. Angesetzt ist der Zugewinn an Verlässlichkeit mit rund 4 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein: Der größte Teil der Standorte ist bereits bundesrechtlich geschützt.

Plausibilität

Behauptet wird, eine feste Zusage erhalte die Standorte. Teilweise trifft das zu, denn Krankenhausplanung und die Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Häusern sind Landessache. Die wirtschaftlichen Kräfte, die Schließungen treiben, sind es nicht: Fallpauschalen, Personalvorgaben und Mindestvorhaltezahlen stehen im Bundesrecht. Gegen eine höhere Bewertung spricht vor allem die Faktenlage. Der Verband der Ersatzkassen stellt fest, bislang wisse niemand in Mecklenburg-Vorpommern, welche Leistungsgruppen an welchen Krankenhäusern erbracht würden [12]. Eine Zusage, alle Standorte zu erhalten, wird also abgegeben, bevor bekannt ist, welche überhaupt zur Disposition stünden. Das macht sie leicht einzuhalten und schwer zu prüfen. Belastbar ist allein, dass die Bindung Handlungsspielraum kostet, sobald die Zuordnung erfolgt. Die Plausibilität ist niedrig: Die Zusage ist vor der Entscheidungsgrundlage gegeben und deshalb kaum überprüfbar.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Vier Ärzte mehr — ab 2041

0,6von 100

Aus 100 zusätzlichen Medizinstudienplätzen werden nach der Studienlage rund vier zusätzliche Ärztinnen und Ärzte mit Neigung zur Landarztpraxis. Sie stehen etwa ab 2041 zur Verfügung. Im Bewertungszeitraum von fünf Jahren kommt davon nichts an.

Wert 10 · GesundheitsversorgungImpact 0,2Plausibilität 3
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Wert

Betroffen ist die medizinische Versorgung von 1,57 Millionen Menschen in einem Land, das mit 48,1 Jahren das zweithöchste Durchschnittsalter Deutschlands hat und in dem 28 Prozent der Bevölkerung über 65 sind [10]. In neun Mittelbereichen hat der Landesausschuss im Juni 2026 eine drohende Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung festgestellt [11]. Rund 30 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind über 60. Wo kein Arzt in erreichbarer Nähe praktiziert, werden Beschwerden später behandelt, und das kostet Lebenszeit — nicht als Metapher, sondern messbar [7]. Es ist damit das erste Thema dieser Wahl, bei dem es unmittelbar um Leben und Gesundheit geht und nicht um Geld oder Komfort. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um Lebenserwartung und den Zugang zu ärztlicher Behandlung.

Impact

Ohne die Maßnahme bilden die Universitäten Rostock und Greifswald rund 420 Medizinstudierende je Jahrgang aus — je Einwohner der höchste Wert aller Bundesländer [3][4]. Mit ihr wären es 520. Der Weg von dort in eine Landarztpraxis ist lang und schmal. Vom Studienbeginn bis zum Arbeitseintritt vergehen mindestens 15 Jahre [5]. Von den Studierenden im Praktischen Jahr streben 12,1 Prozent den Hausarztberuf an, und von diesen wollen 39,1 Prozent in dünn besiedelten Räumen arbeiten [6]. Rechnet man die Abbruch- und Abwanderungsquote ein, bleiben 87,7 Prozent [5]. Aus 100 zusätzlichen Plätzen werden damit rund vier zusätzliche Ärztinnen und Ärzte mit Neigung zur Landarztpraxis — verfügbar etwa ab 2041. Der langfristige Wert ist erheblich: Eine Auswertung über 3.142 US-Landkreise findet je zehn Hausärzte auf 100.000 Einwohner 51,5 Tage höhere Lebenserwartung [7]. Auf Mecklenburg-Vorpommern und vier Ärzte übertragen und für die deutlich höhere deutsche Arztdichte abgeschlagen sind das rund 1,8 Millionen Euro im Jahr, aber erst ab 2041. Über die Laufzeit annuitisiert und auf heute bezogen sind es rund 0,4 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: Im Bewertungszeitraum von fünf Jahren kommt nichts an — der Nutzen liegt fünfzehn Jahre entfernt.

Plausibilität

Behauptet wird, mehr Studienplätze führten zu mehr Ärzten auf dem Land. Der erste Teil stimmt, der zweite ist der schwache. Zwei Befunde begrenzen die Wirkung. Erstens fallen Facharztentscheidungen während des Studiums und nicht bei der Zulassung; eine Arbeit von 2017 trägt deshalb den Titel, dass Studierendenauswahl den Land- und Allgemeinarztmangel nicht lösen kann [8]. Die stärksten Prädiktoren für eine Landarztneigung sind ländliche Herkunft und ländliche Praxisphasen, nicht der Zugangsweg [6]. Zweitens liegt der Engpass an anderer Stelle. Eine Untersuchung für den GKV-Spitzenverband kommt zu dem Ergebnis, der stärkste Hebel sei eine Quotierung der Weiterbildungsplätze [9]. Deutschland führt 13 Prozent der Facharztabschlüsse in die Allgemeinmedizin, die Niederlande und Frankreich 33 bis 40 Prozent. Hinzu kommt, dass die Zahlen zur Landarztneigung Absichten messen und nicht Verhalten, und dass der Wert je Arzt aus US-Daten stammt [7]. Die Plausibilität ist niedrig: Mehr Plätze erzeugen mehr Ärzte, aber der Engpass liegt bei der Weiterbildung — und die Wirkung ist als Absicht gemessen, nicht als Verhalten.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Argumente — Contra

3 Argumente

17 Millionen Euro im Jahr, fünfzehn Jahre vor dem ersten Nutzen

34von 100

Rund 17 Millionen Euro im Jahr, gut ein Achtel dessen, was das Land für seine beiden Universitätsmedizinen aufwendet. Die Kosten fallen ab dem ersten Jahr an. Der erste Nutzen liegt fünfzehn Jahre später.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 8,5Plausibilität 8
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Wert

Gebunden werden Landesmittel, die sonst für Schulen, Krankenhäuser oder Straßen zur Verfügung stünden. Der Maßstab ist eng: Der Wissenschaftsetat des Landes umfasst 830 Millionen Euro, davon gehen bereits 17 Prozent an die beiden Universitätsmedizinen [15]. Besonders schwer wiegt hier, dass die Mittel fünfzehn Jahre vor dem ersten Nutzen fließen. Fünf Haushaltsjahre lang entstehen Kosten ohne jeden Ertrag, und in dieser Zeit stünden dieselben Mittel für Maßnahmen zur Verfügung, die sofort wirken. Für die Patientinnen und Patienten ändert sich durch den Verzicht im Bewertungszeitraum nichts Sichtbares. Der Wert ist mittel: Öffentliche Mittel sind der Maßstab, an dem jede andere Ausgabe gemessen wird.

Impact

Ohne die Maßnahme bleiben die Mittel im Wissenschaftshaushalt. Mit ihr sind 100 zusätzliche Studienplätze je Jahrgang zu finanzieren. Das Statistische Bundesamt beziffert die Grundmittel je Medizinstudienplatz über das gesamte Studium auf 170.500 Euro [14]. Im eingeschwungenen Zustand sind bei sechs Jahrgängen rund 600 zusätzliche Studierende gleichzeitig eingeschrieben, was rund 17 Millionen Euro im Jahr entspricht. Zur Einordnung: Die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock erhalten 2026 zusammen 142,3 Millionen Euro Landeszuschuss [15]. Der Vorschlag erhöht das um gut ein Achtel. Die Zahl ist eher zu niedrig als zu hoch, weil sie auf Preisen von 2017 beruht und weil zusätzliche Studienplätze in der Medizin Lehrkapazität, Labore und Klinikplätze voraussetzen, die nicht linear mitwachsen. Angesetzt sind 17 Millionen Euro im Jahr, mit einer Spanne von 12 bis 22 Millionen. Der Impact ist mittel: 17 Millionen Euro im Jahr sind gut ein Achtel dessen, was das Land für seine beiden Universitätsmedizinen aufwendet.

Plausibilität

Behauptet wird, dass die Mittel in dieser Höhe gebunden werden. Der Mechanismus ist eine Rechenoperation: Ein Studienplatz kostet, was er kostet, und die Zahl der Plätze bestimmt die Summe. Die Grundlage ist amtlich [14], und der Vergleichsmaßstab steht im Haushaltsplan [15]. Unsicher sind zwei Größen. Der Kostensatz stammt aus dem Berichtsjahr 2017 und ist inflationsbereinigt deutlich höher; das verschiebt die Spanne nach oben. Und die Medizin ist kein Fach, in dem Plätze linear skalieren: Für zusätzliche Studierende braucht es Lehrpersonal, Präparationsplätze und vor allem Ausbildungsplätze in Kliniken. Ob 100 Plätze zu Grenzkosten oder zu höheren Kosten entstehen, hängt davon ab, wie viel Reserve die beiden Standorte haben. Eine Angabe dazu liegt nicht vor. Die Plausibilität ist hoch: Studienplätze erzeugen Kosten — offen ist allein die Höhe je Platz.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5

Eine Zusage vor der Entscheidungsgrundlage bindet den Umbauanteil

10von 100

Der Transformationsfonds verlangt vom Land eine Kofinanzierung von mindestens 30 Prozent, ab 2030 von der Hälfte. Wer sich auf den Erhalt aller Standorte festlegt, bindet diesen Anteil in die Erhaltung statt in den Umbau. Welche Standorte betroffen wären, ist noch nicht entschieden.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 4Plausibilität 5
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Wert

Gebunden werden Landesmittel und Entscheidungsspielraum. Der Wert öffentlicher Mittel bemisst sich daran, was sonst mit ihnen erreichbar wäre, und im Krankenhausbereich ist diese Alternative konkret: Dieselben Mittel könnten Standorte umbauen statt sie zu erhalten, etwa zu ambulant-stationären Zentren oder Portalpraxen. Ein Land, das sich vorab auf den Erhalt festlegt, verzichtet auf diese Option, bevor es die Entscheidungsgrundlage kennt. Für die Beschäftigten ist die Zusage kurzfristig beruhigend; für die Finanzierung ist sie eine Vorfestlegung ohne Preisschild. Der Wert ist mittel: Öffentliche Mittel und Gestaltungsspielraum, nicht Leben und Gesundheit unmittelbar.

Impact

Ohne die Maßnahme entscheidet das Land über die Krankenhausstruktur, wenn die Grundlagen dafür vorliegen. Mit ihr legt es sich vorher fest [1]. Das kostet in zweierlei Hinsicht. Erstens fiskalisch: Der Transformationsfonds umfasst bis zu 50 Milliarden Euro für 2026 bis 2035, und die Länder müssen mindestens 30 Prozent kofinanzieren, ab 2030 mindestens 50 [16]. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen nach dem Königsteiner Schlüssel rund zwei Prozent. Wer sich auf den Erhalt aller Standorte festlegt, bindet den Landesanteil in die Erhaltung statt in den Umbau. Zweitens verfahrensmäßig: Die Zuordnung der Leistungsgruppen steht noch aus, und die Landeskrankenhausgesellschaft erwartet erhebliche Auswirkungen durch die noch unklaren Mindestvorhaltezahlen [12]. Angesetzt ist die fiskalische Bindung mit rund 8 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein: Es geht um den Kofinanzierungsanteil des Landes und um verlorene Umbauoptionen.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu; die Gegenbuchung folgt aus der Sache. Sicher ist die Kofinanzierungspflicht: Sie steht in den Regeln des Transformationsfonds und steigt ab 2030 auf mindestens die Hälfte [16]. Sicher ist auch, dass eine unbedingte Zusage Handlungsspielraum kostet, sobald die Leistungsgruppen zugeordnet sind. Unsicher ist die Höhe, und zwar erheblich. Solange niemand weiß, welche Leistungsgruppen an welchen Häusern erbracht werden [12], lässt sich nicht beziffern, wie viele Standorte ohne die Zusage anders behandelt würden. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat den Druck zudem gemildert: Die Vorhaltevergütung beginnt erst 2028, die bundeseinheitlichen Kriterien greifen ab Ende 2029 [13]. Beides liegt am Rand oder außerhalb des Bewertungszeitraums. Die Plausibilität ist mittel: Die Bindung ist sicher, ihre Höhe hängt an einer Zuordnung, die noch nicht getroffen ist.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Alle Leistungen überall kostet Ergebnisqualität

6von 100

Für planbare Eingriffe hängt die Ergebnisqualität an der Fallzahl; darauf beruhen die Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine Zusage, alle Leistungen an allen Standorten zu erhalten, arbeitet dagegen. Für die Notfallversorgung gilt das nicht — dort schlägt die Erreichbarkeit durch.

Wert 10 · BehandlungsqualitätImpact 1,5Plausibilität 4
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Wert

Betroffen sind Patientinnen und Patienten bei planbaren Eingriffen an kleinen Standorten. Es geht um dieselbe Größe wie auf der Pro-Seite — Lebenszeit —, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Was die Erreichbarkeit gewinnt, kann die Ergebnisqualität verlieren. Das ist die eigentliche Abwägung der Krankenhausreform, und sie lässt sich nicht auflösen, indem man eine Seite zur Zusage erklärt. Für die Notfallversorgung gilt das nicht, dort schlägt die Erreichbarkeit eindeutig durch. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um Behandlungsergebnisse, also um dieselbe Dimension wie die Erreichbarkeit.

Impact

Ohne die Maßnahme kann das Land Leistungen an wenigen Standorten bündeln, wo die Fallzahlen dafür sprechen. Mit ihr bleibt jede Leistung an jedem Standort. Das hat einen Preis, der nicht in Euro anfällt. Für planbare Eingriffe gilt ein gut belegter Zusammenhang zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität; die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses beruhen darauf. Die Krankenhausreform verfolgt mit den Leistungsgruppen und den Mindestvorhaltezahlen genau dieses Ziel [13]. Eine Zusage, alle Standorte mit allen Leistungen zu erhalten, arbeitet dagegen. Betroffen ist ein kleiner Teil der Fälle, weil die Notfallversorgung ortsnah bleiben muss und nur planbare Eingriffe verlagert würden. Angesetzt sind rund 3 Millionen Euro im Jahr an Qualitätseinbußen, ausgedrückt in verlorener Lebenszeit. Der Impact ist sehr klein: Es geht um planbare Eingriffe an kleinen Standorten, nicht um die Notfallversorgung.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu. Der Zusammenhang zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität ist für eine Reihe planbarer Eingriffe belegt und liegt den Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zugrunde. Auf welche Fälle in Mecklenburg-Vorpommern er zutrifft, ist dagegen offen, weil die Zuordnung der Leistungsgruppen noch nicht erfolgt ist [12]. Gegen eine höhere Bewertung spricht dreierlei. Die Notfallversorgung ist von der Bündelungslogik ausgenommen und bleibt ortsnah. Rund 70 Prozent der Kliniken des Landes sind Sicherstellungshäuser und damit von den vollen Anforderungen befreit [12]. Und das Krankenhausreformanpassungsgesetz hat die Mindestvorhaltezahlen bis mindestens 2029 offengelassen [13]. Der Effekt fällt damit größtenteils hinter den Bewertungszeitraum. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Der Zusammenhang ist belegt, seine Anwendung auf Mecklenburg-Vorpommern ist es nicht.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 6

Summary

Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit dem zweithöchsten Durchschnittsalter Deutschlands; 28 Prozent der Menschen sind über 65 [10]. In neun Mittelbereichen hat der Landesausschuss im Juni 2026 eine drohende hausärztliche Unterversorgung festgestellt [11]. Die CDU antwortet mit drei Punkten, und einer davon ist bereits Gesetz: Die Landarztquote liegt seit dem 17. Februar 2026 bei 10 Prozent, gefordert wurde sie am 25. April [1][2]. Hinzu kommt, dass die Quote auf dem alten Niveau nie ausgeschöpft wurde — 2021 blieben zwei, 2022 vier Plätze unbesetzt, weil Bewerber das Angebot nicht annahmen [17]. Die 100 zusätzlichen Studienplätze sind der eigentliche Vorschlag. Sie kosten ab dem ersten Jahr rund 17 Millionen Euro, gut ein Achtel dessen, was das Land für seine beiden Universitätsmedizinen aufwendet [14][15]. Nach der Studienlage werden daraus rund vier zusätzliche Ärztinnen und Ärzte mit Neigung zur Landarztpraxis, verfügbar etwa ab 2041 [5][6]. Eine Untersuchung für den GKV-Spitzenverband kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der stärkste Hebel gar nicht bei den Studienplätzen liegt, sondern bei der Weiterbildung [9]. Und die Zusage, alle 74 Krankenhausstandorte zu erhalten, trifft auf ein Land, in dem rund 70 Prozent der Kliniken ohnehin als Sicherstellungshäuser geschützt sind und in dem bislang niemand weiß, welche Leistungsgruppen an welchen Häusern erbracht werden [12].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0,13
heute Δ −42,4 F1 — mit Landärzte-Programm F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. CDU Mecklenburg-Vorpommern: MV muss verarztet werden — Daniel Peters, 25.04.2026: 100 zusätzliche Medizinstudienplätze, Landarztquote auf 10 Prozent, »Wir stehen fest zum Erhalt aller Krankenhausstandorte«. cdu-mv.de
  2. Land Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, GVOBl. M-V 2026 Nr. 4 S. 54; Landtagsbeschluss 28.01.2026, in Kraft seit 17.02.2026 — Landarztquote 10 Prozent für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, Bindung zehn Jahre, Vertragsstrafe bis 250.000 Euro. regierung-mv.de
  3. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V: Pressemitteilung Nr. 021 vom 28.01.2026 — Ausbau der Landarztquote auf 10 Prozent, bis zu 42 Studienplätze Humanmedizin, rund 57 Plätze insgesamt, erste Vergabe zum Wintersemester 2026/27. regierung-mv.de
  4. Centrum für Hochschulentwicklung (CHE): DatenCHECK Medizinstudienplätze in den deutschen Bundesländern, 2025 — Mecklenburg-Vorpommern hat je Einwohner die meisten Medizinstudienplätze aller Bundesländer. hochschuldaten.che.de
  5. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi): Bericht Studienplätze 2024 — zwischen Studienbeginn und Arbeitseintritt vergehen mindestens 15 Jahre; Konversionsrate vom Studienanfänger zum verfügbaren Arzt 87,7 Prozent. zi.de
  6. GMS Journal for Medical Education 38, 2021, zma001498: Befragung von 1.055 Studierenden im Praktischen Jahr — 12,1 Prozent streben den Hausarztberuf an, davon 39,1 Prozent in dünn besiedelten Räumen; stärkste Prädiktoren ländliche Herkunft und ländliche Praxisphasen. egms.de
  7. Basu / Berkowitz / Phillips / Bitton / Landon / Phillips (JAMA Internal Medicine 179, 2019): Association of Primary Care Physician Supply with Population Mortality — 3.142 US-Landkreise: zehn zusätzliche Hausärzte je 100.000 Einwohner erhöhen die Lebenserwartung um 51,5 Tage. jamanetwork.com
  8. Hissbach / Zimmermann / Hampe (GMS Journal for Medical Education 34, 2017, zma001093): Studierendenauswahl kann den Allgemein- und Landarztmangel nicht lösen — Facharztentscheidungen fallen während des Studiums, nicht bei der Zulassung. egms.de
  9. IGES Institut im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes: Weiterbildung Allgemeinmedizin, Dezember 2023 — stärkster Hebel ist die Quotierung der Weiterbildungsplätze; Deutschland führt 13 Prozent der Facharztabschlüsse in die Allgemeinmedizin, die Niederlande und Frankreich 33 bis 40 Prozent. iges.com
  10. Demografieportal des Bundes und der Länder: Altersstruktur Mecklenburg-Vorpommern — 28 Prozent der Bevölkerung über 65, Durchschnittsalter 48,1 Jahre, zweithöchstes aller Bundesländer. demografie-portal.de
  11. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Bekanntmachung des Landesausschusses vom 25.06.2026, Beschluss vom 03.06.2026 — drohende hausärztliche Unterversorgung in neun Mittelbereichen; 42,5 offene hausärztliche Zulassungsmöglichkeiten (Stand 16.04.2026). kvmv.de
  12. kma Online / vdek Mecklenburg-Vorpommern: Ländercheck Region Nord zur Umsetzung des KHVVG — 37 Krankenhäuser an 74 Standorten, 10.222 Planbetten; rund 70 Prozent der Kliniken sind Sicherstellungshäuser gegenüber 6,6 Prozent bundesweit; »Bislang weiß noch niemand in Mecklenburg-Vorpommern, welche Leistungsgruppen in welchen Krankenhäusern im Land erbracht werden«. kma-online.de
  13. GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten: Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), 01.04.2026 — Bundesrat 27.03.2026; Leistungsgruppen von 65 auf 61, Vorhaltevergütung verschoben auf 01.01.2028, bundeseinheitliche Kriterien auf 30.09.2029. goerg.de
  14. Statistisches Bundesamt: Grundmittel je Studienplatz nach Fächergruppen, veröffentlicht 16.03.2020, Berichtsjahr 2017 — Humanmedizin 170.500 Euro über das gesamte Studium. bundestag.de
  15. Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Haushaltsplan 2026/2027, Einzelplan 13 Wissenschaft — Universitätsmedizin Greifswald 70,9 Mio €, Universitätsmedizin Rostock 71,4 Mio €, Einzelplan gesamt 830,2 Mio € für 2026. landtag-mv.de
  16. Bundesamt für Soziale Sicherung: Transformationsfonds Krankenhäuser — bis zu 50 Mrd. € für 2026 bis 2035; Länderkofinanzierung mindestens 30 Prozent bis 2029, ab 2030 mindestens 50 Prozent; Verteilung nach Königsteiner Schlüssel. bundesamtsozialesicherung.de
  17. Ärztezeitung: Landarztquote wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht ausgeschöpft, 24.05.2023 — 29 von 31 Plätzen 2021, 28 von 32 Plätzen 2022 vergeben; Ursache ist die Nichtannahme des Studienplatzangebots. aerztezeitung.de
  18. Nordrhein-Westfälische Ärztekammer, Rheinisches Ärzteblatt 3/2026: Landarztquote — mehr Bewerber als Studienplätze, 17.02.2026: 1.048 Studierende seit 2019, 35 abgeschlossene Studien, 9 in Weiterbildung, 79 Abbrüche; erste fertige Hausärzte 2031. aekno.de
  19. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Ausbau der Fördermaßnahmen, 16.01.2025 — rund 10 Mio. € jährlich, über 200 langfristige Ansiedelungen seit 2008; Investitionskostenzuschuss 60.000 bis 125.000 Euro bei Zulassung, Weiterbildungsförderung ab 5.800 Euro monatlich. kvmv.de
  20. Bertelsmann Stiftung / BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung: Gezielte Hausarztplanung kann Versorgung in den Regionen bis 2040 sichern, 02.10.2025 — rund 160 neu ausgebildete Hausärzte jährlich müssten regional gesteuert werden; 40 zusätzliche Praktizierende je Region und Jahr genügen. bertelsmann-stiftung.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (E1); r 0.134 → 0.132. 5 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mv-aerztliche-versorgung-cdu.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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