Eine feste Zusage für alle 74 Krankenhausstandorte
Die Zusage, alle 74 Krankenhausstandorte zu erhalten, gibt Planungssicherheit. Rund 70 Prozent der Kliniken des Landes sind allerdings bereits als Sicherstellungshäuser bundesrechtlich geschützt — bundesweit sind es 6,6 Prozent. Und welche Standorte überhaupt gefährdet wären, weiß derzeit niemand.
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Wert
Betroffen ist die Erreichbarkeit stationärer Versorgung in einem Flächenland mit 69 Einwohnern je Quadratkilometer. Wer bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall eine halbe Stunde länger fährt, hat messbar schlechtere Aussichten; das ist der Kern des Arguments und er wiegt schwer. Für viele Kleinstädte ist das Krankenhaus zugleich der größte Arbeitgeber, doch dieser Aspekt gehört in eine andere Bewertung. Hier zählt allein der Zugang zur Behandlung. Dass es dabei um Leben und Gesundheit geht, ist unstrittig; strittig ist nur, ob die Zusage daran etwas ändert. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um die Erreichbarkeit von Notfall- und Akutversorgung.
Impact
Ohne die Maßnahme entscheidet das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung, welche Standorte welche Leistungsgruppen erbringen. Mit ihr bindet es sich vorab auf den Erhalt aller Standorte [1]. Betroffen sind 37 Krankenhäuser an 74 Standorten mit 10.222 Planbetten [12]. Der Nutzen liegt in der Planungssicherheit: Beschäftigte, die bleiben, statt sich anderswo zu bewerben, und Patientinnen und Patienten, die wissen, wohin sie im Notfall fahren. Die Wirkung ist allerdings begrenzt, weil rund 70 Prozent der Kliniken des Landes bereits als Sicherstellungshäuser gelten und damit von den vollen Anforderungen der Leistungsgruppen ausgenommen sind — bundesweit sind es 6,6 Prozent [12]. Hinzu kommt, dass das Krankenhausreformanpassungsgesetz die Vorhaltevergütung auf Januar 2028 und die bundeseinheitlichen Kriterien auf September 2029 verschoben hat [13]. Angesetzt ist der Zugewinn an Verlässlichkeit mit rund 4 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein: Der größte Teil der Standorte ist bereits bundesrechtlich geschützt.
Plausibilität
Behauptet wird, eine feste Zusage erhalte die Standorte. Teilweise trifft das zu, denn Krankenhausplanung und die Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Häusern sind Landessache. Die wirtschaftlichen Kräfte, die Schließungen treiben, sind es nicht: Fallpauschalen, Personalvorgaben und Mindestvorhaltezahlen stehen im Bundesrecht. Gegen eine höhere Bewertung spricht vor allem die Faktenlage. Der Verband der Ersatzkassen stellt fest, bislang wisse niemand in Mecklenburg-Vorpommern, welche Leistungsgruppen an welchen Krankenhäusern erbracht würden [12]. Eine Zusage, alle Standorte zu erhalten, wird also abgegeben, bevor bekannt ist, welche überhaupt zur Disposition stünden. Das macht sie leicht einzuhalten und schwer zu prüfen. Belastbar ist allein, dass die Bindung Handlungsspielraum kostet, sobald die Zuordnung erfolgt. Die Plausibilität ist niedrig: Die Zusage ist vor der Entscheidungsgrundlage gegeben und deshalb kaum überprüfbar.