Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern

Die Grünen wollen in jeder mittelgroßen Stadt ein Gesundheitszentrum und flächendeckend Community Health Nurses — eine Berufsrolle, die es im deutschen Recht nicht gibt.

Land Mecklenburg-Vorpommern Vorschlag auf Landesebene (Mecklenburg-Vorpommern). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Die Grünen wollen ein flächendeckendes Netz regionaler Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten aufbauen, eines in jeder mittelgroßen Stadt, und dazu flächendeckend Community Health Nurses etablieren [1]. Das Programm nennt weder eine Summe noch eine Finanzierungsquelle. Legt man die Zentralen Orte des Landesraumentwicklungsprogramms zugrunde, geht es um 23 Standorte [13]. Bewertet werden beide Punkte gemeinsam, weil sie denselben Umsetzungsweg und dieselbe Rechtslücke teilen. Der Bewertungszeitraum beträgt fünf Jahre.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,47
Pro 50 · 47 % Contra 57 · 53 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

5 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −7

Argumente — Pro

2 Argumente

Gemeindeschwestern entlasten die Hausarztpraxen

30von 100

Pflegefachpersonen können seit Januar 2026 bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Das ist der am besten belegte Hebel dieses Clusters, und das Modell dafür stammt aus Greifswald. Die Rolle der Community Health Nurse existiert im deutschen Recht allerdings nicht, und ein Land kann sie nicht schaffen.

Wert 10 · GesundheitsversorgungImpact 6,6Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen ist die Versorgung von 1,57 Millionen Menschen in einem Land, in dem 28 Prozent über 65 sind und in neun Mittelbereichen eine drohende hausärztliche Unterversorgung festgestellt ist [8][9]. Wer chronisch krank ist und weit vom nächsten Arzt wohnt, wird seltener gesehen, und das schlägt auf den Verlauf durch. Eine Pflegefachperson, die zu Hause Wunden versorgt, den Blutzucker kontrolliert und Medikamente prüft, ersetzt keinen Arzt — sie verhindert, dass Menschen durchs Raster fallen. Der Wert liegt damit unmittelbar bei Gesundheit und Lebenszeit und nicht bei Komfort. Für ein Flächenland mit 68 Einwohnern je Quadratkilometer wiegt das besonders schwer [16]. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um Gesundheit und Lebenszeit chronisch kranker Menschen im ländlichen Raum.

Impact

Ohne die Maßnahme tragen rund 1.200 hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, davon 900 niedergelassen und 306 angestellt, die Aufgaben weitgehend allein [3]. Mit ihr übernehmen Pflegefachpersonen einen Teil davon. Der rechtliche Rahmen hat sich zum 1. Januar 2026 verbessert: Das Pflegekompetenzgesetz erlaubt Pflegefachpersonen, bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anweisung zu erbringen, benannt sind Wundversorgung, Diabetes und Demenz [4]. Das Entlastungspotenzial ist erheblich. Der Leiter des in Greifswald entwickelten AGnES-Projekts bezifferte allein die Fahrt zum Patienten auf rund 15 Prozent der ärztlichen Arbeitszeit [11]. Angesetzt ist, dass eine teilweise Umsetzung fünf Prozent der ärztlichen Arbeitszeit freisetzt, was rund 60 Vollzeitäquivalenten entspricht. Bewertet mit dem halben Satz je zusätzlichem Hausarzt aus der Schwesterbewertung sind das rund 13 Millionen Euro im Jahr. Weil das Land die Rolle rechtlich nicht schaffen und ihre Vergütung nicht regeln kann [6], ist der Betrag mit einem Viertel zu gewichten: rund 3,3 Millionen Euro. Der Impact ist klein bis mittel: Der Hebel ist der stärkste im ganzen Cluster, aber das Land kann ihn nur teilweise bedienen.

Plausibilität

Behauptet wird, dass Gemeindeschwestern die Versorgung vor Ort verbessern. Von allen Vorschlägen dieses Clusters ist dieser am besten belegt. Die Bertelsmann Stiftung nennt Aufgabenübertragung an Pflege- und Therapieberufe als eines von drei wirksamen Instrumenten, neben gezielter regionaler Steuerung und Digitalisierung [7]. Mecklenburg-Vorpommern hat den Präzedenzfall selbst geschaffen: Das AGnES-Modell wurde an der Universität Greifswald entwickelt, hier erprobt und extern evaluiert [5]. Das Pflegekompetenzgesetz hat die rechtliche Grundlage zum Januar 2026 erweitert [4]. Gegen eine höhere Bewertung sprechen zwei Dinge. Die Rolle der Community Health Nurse ist im deutschen Recht keine eigene Kategorie: Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung und keine Abrechnungsposition im Sozialgesetzbuch, und beides kann ein Land nicht schaffen [6]. Und AGnES selbst kam nur stark verengt in die Regelversorgung: Die Delegationsvereinbarung im Bundesmantelvertrag bleibt weit hinter dem Projekt zurück [12], durchgesetzt hat sich die Delegation an Praxisassistenten [5]. Die Plausibilität ist mittel: Die Wirkung ist belegt und im Land erprobt, der Rechtsträger fehlt.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Zentren binden Ärzte, die sonst nicht kämen

20von 100

Ein Zentrum in jeder mittelgroßen Stadt, also 23 Standorte, soll die Versorgung in der Fläche sichern. Der Hauptnutzen liegt in der Personalgewinnung: Junge Ärzte bevorzugen Teampraxen gegenüber der Einzelpraxis auf dem Land. Errichten kann ein Land solche Zentren allerdings nicht — die Zulassung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Wert 10 · GesundheitsversorgungImpact 5Plausibilität 4
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Wert

Betroffen sind Patientinnen und Patienten in den ländlichen Räumen um die Mittelzentren und die Ärzteschaft, die dort arbeiten soll. Wer für Hausarzt, Physiotherapie und Facharzt drei Wege an drei Tagen zurücklegen muss, verschiebt Termine oder lässt sie ausfallen — und das gilt besonders für Ältere ohne Auto. Ein Zentrum unter einem Dach spart nicht nur Zeit, es verhindert Behandlungsabbrüche. Für die Beschäftigten geht es um Arbeitsbedingungen, die darüber entscheiden, ob überhaupt jemand kommt. Um unmittelbare Lebensgefahr geht es dabei nicht, wohl aber um den Zugang zur Regelversorgung. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um den Zugang zur Behandlung und damit um dieselbe Dimension wie bei den Ärzten selbst.

Impact

Ohne die Maßnahme verteilt sich die ambulante Versorgung auf Einzelpraxen, ergänzt um Medizinische Versorgungszentren und 15 Bereitschaftsdienstpraxen, zwei davon seit April 2026 mit festem Sitz an Kliniken [10][19]. Mit ihr entsteht in jeder mittelgroßen Stadt ein Zentrum mit interdisziplinärem Team aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten [1]. Mecklenburg-Vorpommern hat fünf Ober- und 18 Mittelzentren, also 23 mögliche Standorte [13]. Der Nutzen liegt weniger in der Behandlung selbst als in der Gewinnung von Personal: Junge Ärztinnen und Ärzte bevorzugen angestellte Tätigkeit im Team gegenüber der Einzelpraxis auf dem Land. Angesetzt ist, dass jedes Zentrum im Schnitt eine Ärztin oder einen Arzt zusätzlich bindet, die oder der sonst nicht käme. Das sind 23 Personen, bewertet mit dem vollen Satz je zusätzlichem Arzt statt dem halben wie bei den Gemeindeschwestern, also rund 10 Millionen Euro im Jahr. Mit derselben Umsetzungswahrscheinlichkeit von einem Viertel gewichtet bleiben rund 2,5 Millionen Euro. Der Impact ist klein: Zwanzig Standorte, deren Wirkung überwiegend über die Personalgewinnung läuft.

Plausibilität

Behauptet wird, dass wohnortnahe Zentren mit interdisziplinären Teams die Versorgung sichern. Der Personalgewinnungskanal ist plausibel und wird von drei der fünf Parteien dieses Clusters in ähnlicher Form vorgeschlagen — die SPD als gemeinwohlorientierte Medizinische Versorgungszentren, die FDP als kooperative Gesundheitszentren mit Anschubfinanzierung. Diese Konvergenz ist ein Indiz, aber kein Beleg. Eine Auswertung, die Zentrenbildung mit der Zahl gewonnener Ärzte verknüpft, gibt es für Deutschland nicht. Gegen eine höhere Bewertung spricht die Trägerfrage: Medizinische Versorgungszentren brauchen eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung und finanzieren sich über das Sozialgesetzbuch, nicht über den Landeshaushalt. Das Land kann anschieben und Räume stellen, nicht aber Zentren errichten. Das Programm nennt anders als die FDP kein Finanzierungsinstrument [1]. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Der Mechanismus ist plausibel und ungemessen, und die Trägerschaft liegt nicht beim Land.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Argumente — Contra

3 Argumente

Rund 19 Millionen Euro im Jahr ohne genannte Finanzierungsquelle

28von 100

Rund 19 Millionen Euro im Jahr für 23 Zentren und etwa 200 Stellen, gewichtet rund 4,7 Millionen. Das Programm nennt weder eine Summe noch eine Finanzierungsquelle. Solange das Sozialgesetzbuch die Rolle nicht kennt, bleibt nur der Landeshaushalt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 9,4Plausibilität 6
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Wert

Gebunden werden Landesmittel, die sonst für Schulen, Krankenhäuser oder Straßen zur Verfügung stünden. Besonders wiegt hier, dass es sich um eine dauerhafte Bindung ohne gesicherte Anschlussfinanzierung handelt. Eine Anschubfinanzierung endet; wenn danach keine Regelfinanzierung greift, war das Geld für den Aufbau von Strukturen ausgegeben, die wieder verschwinden. Genau das ist dem AGnES-Modell widerfahren, dessen Umsetzung im Bundesmantelvertrag weit hinter dem Projekt zurückblieb [12]. Für die Patientinnen und Patienten wäre das schlechter als kein Aufbau, weil eine gewachsene Versorgungsbeziehung wieder abgebrochen würde. Der Wert ist mittel: Öffentliche Mittel sind der Maßstab, an dem jede andere Ausgabe gemessen wird.

Impact

Ohne die Maßnahme bleiben die Mittel im Landeshaushalt. Mit ihr sind zwei Posten zu finanzieren. Für 23 Zentren ist eine Anschubfinanzierung nötig, bei etwa einer Million Euro je Standort und Verteilung über fünf Jahre also rund 4,6 Millionen Euro im Jahr [13]. Für die Gemeindeschwestern kommt hinzu, was das Land selbst tragen müsste, solange das Sozialgesetzbuch keine Abrechnungsposition kennt [6]: Bei rund 200 Stellen und 70.000 Euro Vollkosten wären das 14 Millionen Euro im Jahr. Zusammen rund 19 Millionen Euro. Mit derselben Umsetzungswahrscheinlichkeit von einem Viertel gewichtet sind das rund 4,7 Millionen Euro im Jahr. Das Programm nennt weder eine Summe noch eine Finanzierungsquelle [1]; die Rechnung ist deshalb abgeleitet und nicht dem Vorschlag entnommen. Der Impact ist klein: Rund 5 Millionen Euro im Jahr, gewichtet — ohne Gewichtung wären es 20.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts zu den Kosten; das Programm nennt keine Summe. Die Gegenbuchung folgt aus der Sache: Zentren und Stellen kosten Geld, und solange die Vergütung nicht im Sozialgesetzbuch geregelt ist, bleibt nur der Landeshaushalt. Sicher ist die Richtung, unsicher die Höhe, und zwar erheblich. Die Zahl der Zentren hängt daran, was als mittelgroße Stadt gilt — das Programm definiert es nicht. Die Zahl der Gemeindeschwestern hängt daran, was flächendeckend bedeutet. Und ob das Land dauerhaft zahlt oder nur anschiebt, entscheidet über eine Größenordnung. Belastbar ist allein, dass ohne Landesmittel nichts entsteht, weil die Kassenärztliche Vereinigung keine Rolle finanziert, die es rechtlich nicht gibt [6]. Die Plausibilität ist mittel: Dass Kosten entstehen, ist sicher; ihre Höhe ist mangels Angaben im Programm abgeleitet.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5

Eine Rolle aufbauen, die es im Recht nicht gibt

19von 100

Die Community Health Nurse ist im deutschen Recht keine eigene Rolle — es gibt weder eine geschützte Bezeichnung noch eine Abrechnungsposition. Beides kann ein Land nicht schaffen. Genau daran ist das in Greifswald entwickelte AGnES-Modell weitgehend gescheitert.

Wert 6 · SystemvertrauenImpact 5,2Plausibilität 6
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Wert

Betroffen sind zweierlei: eingesetzte Landesmittel und die Menschen, die sich auf eine neue Versorgungsform eingelassen haben. Eine abgebrochene Betreuungsbeziehung wiegt schwerer als eine, die nie begonnen wurde, gerade bei chronisch Kranken und Älteren. Hinzu kommt der Vertrauensverlust: Wer einmal erlebt hat, dass ein Modellprojekt ausläuft, beteiligt sich am nächsten nicht mehr. Für die Beschäftigten geht es um befristete Stellen in einem Beruf, der ohnehin unter Personalmangel leidet. Um Existenz geht es nicht, wohl aber um Verlässlichkeit im Gesundheitswesen. Der Wert ist mittel: Es geht um verlorene Aufbauleistung und um Verlässlichkeit, nicht unmittelbar um Gesundheit.

Impact

Ohne die Maßnahme gibt es keine Community Health Nurses in der Regelversorgung, aber auch keine gestrandeten Strukturen. Mit ihr baut das Land eine Rolle auf, die es rechtlich nicht gibt. Drei Lücken bestehen gleichzeitig: keine geschützte Berufsbezeichnung, keine Abrechnungsposition im Sozialgesetzbuch, keine bundesrechtliche Definition des Tätigkeitsumfangs [6]. Das Pflegekompetenzgesetz hat den Handlungsspielraum von Pflegefachpersonen zwar erweitert [4], aber gerade keine eigene Rolle geschaffen. Ein Land kann das nicht heilen: Berufsrecht und Vergütung sind Bundesrecht. Der geplante bundesweite Katalog des Tätigkeitsumfangs steht noch aus. Angesetzt ist das Risiko, dass aufgebaute Strukturen mangels Anschlussfinanzierung wieder eingestellt werden, mit rund 3 Millionen Euro im Jahr — dem Wert der verlorenen Aufbauleistung und der abgebrochenen Versorgungsbeziehungen. Der Impact ist klein: Es geht um das Risiko, dass gut gemeinte Strukturen ohne Rechtsgrundlage wieder verschwinden.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu; der Befund folgt aus der Rechtslage. Sicher ist, dass die Community Health Nurse keine Rechtskategorie ist und dass Berufsrecht und Vergütung dem Bund zustehen [6]. Sicher ist auch der Präzedenzfall: AGnES wurde in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, erprobt und extern evaluiert — und kam nur stark verengt in die Regelversorgung [5][12]. Durchgesetzt hat sich stattdessen die Delegation an Praxisassistenten über den Bundesmantelvertrag, also der Weg mit vorhandener Abrechnungsposition. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass der Rechtsträger entscheidet und nicht die Wirksamkeit. Gegen eine höhere Bewertung spricht, dass sich die Lage seit Januar 2026 verbessert hat [4] und dass ein Katalog des Tätigkeitsumfangs in Arbeit ist. Die Wahrscheinlichkeit ist damit kleiner als vor zwei Jahren, aber nicht gering. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Der Rechtsträger fehlt, und der eigene Präzedenzfall des Landes zeigt, was dann geschieht.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Eine dritte Ebene neben Versorgungszentren und Bereitschaftsdienst

9,6von 100

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits Medizinische Versorgungszentren und 15 Bereitschaftsdienstpraxen, zwei davon seit April 2026 mit festem Sitz. Ob die neuen Zentren daraus hervorgehen oder daneben entstehen, lässt das Programm offen. Die Integration vermeidet die Doppelung, gewinnt aber weniger Personal — beides zugleich geht nicht.

Wert 6 · Klare ZuständigkeitenImpact 4Plausibilität 4
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Wert

Betroffen sind öffentliche Mittel und die Übersichtlichkeit der Versorgung. Für Patientinnen und Patienten ist eine klare Anlaufstelle mehr wert als ein zusätzliches Angebot, dessen Zuständigkeit sie nicht kennen — das gilt besonders für Ältere und für Menschen, die selten zum Arzt gehen. Für die Träger geht es um Vorhaltekosten, die zweimal anfallen. Es ist der kleinste der drei Einwände und betrifft die Ausgestaltung, nicht die Richtung des Vorschlags. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliche Mittel und um Orientierung im Versorgungssystem.

Impact

Ohne die Maßnahme baut das Land auf vorhandenen Strukturen auf. Es gibt Medizinische Versorgungszentren und 15 Bereitschaftsdienstpraxen, zwei davon seit April 2026 mit festem Sitz an der Universitätsmedizin Greifswald und am Helios Hanseklinikum Stralsund [10][19]. Mit ihr entsteht ein zusätzliches Netz regionaler Gesundheitszentren [1]. Ob das die vorhandenen Angebote ersetzt oder neben sie tritt, sagt das Programm nicht. Der vermeidbare Teil dieses Risikos ist nicht hier gebucht, sondern beim Nutzen der Zentren: Wer integriert statt danebenzubauen, vermeidet die Doppelung und gewinnt zugleich weniger Personal. Das Risiko ist real, weil die Zuständigkeiten auseinanderfallen: Die Bereitschaftsdienstpraxen betreibt die Kassenärztliche Vereinigung, die Medizinischen Versorgungszentren private oder kommunale Träger, die neuen Zentren wären eine dritte Ebene. Angesetzt sind hier nur die verbleibenden rund 2 Millionen Euro im Jahr für die dauerhafte Koordination dreier Träger. Der Impact ist sehr klein: Es geht um Abstimmungsverluste, nicht um einen Versorgungsschaden.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu. Dass parallele Strukturen Reibung erzeugen, ist im Gesundheitswesen gut dokumentiert und der Grund, warum die Krankenhausreform mit Leistungsgruppen arbeitet. Für diesen Fall ist es allerdings eine Prognose und kein Befund, weil das Programm den Zuschnitt der Zentren offenlässt. Gegen eine höhere Bewertung spricht, dass regionale Gesundheitskonferenzen — die das Programm ausdrücklich nennt [1] — genau das Gremium wären, in dem eine Abstimmung stattfindet. Wenn die Zentren aus vorhandenen Medizinischen Versorgungszentren hervorgehen statt neben ihnen zu entstehen, entfällt der Einwand weitgehend. Der Vorschlag ist an dieser Stelle offen genug, dass beides möglich ist. Die Plausibilität ist niedrig: Das Risiko folgt aus der Erfahrung, hängt aber an einer Ausgestaltung, die das Programm offenlässt.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Summary

In neun Mittelbereichen Mecklenburg-Vorpommerns hat der Landesausschuss im Juni 2026 eine drohende hausärztliche Unterversorgung festgestellt [9]. Die Grünen antworten als einzige Partei dieses Clusters mit Arbeitsteilung: Pflegefachpersonen sollen als Gemeindeschwestern Aufgaben übernehmen, und in jeder mittelgroßen Stadt soll ein Zentrum mit interdisziplinärem Team entstehen [1]. Die Bertelsmann Stiftung und das BARMER Institut nennen die Übertragung hausärztlicher Aufgaben auf Pflege- und Therapieberufe als eines von drei wirksamen Instrumenten [7]. Das Modell dafür stammt aus dem Land selbst: AGnES wurde 2007 an der Universität Greifswald entwickelt und hier erprobt [5]. Gegen die Umsetzbarkeit spricht die Rechtslage. Die Community Health Nurse ist in Deutschland keine eigene Berufsrolle — es gibt keine geschützte Bezeichnung, keine Abrechnungsposition im Sozialgesetzbuch und keinen bundesweiten Tätigkeitskatalog, und ein Land kann davon nichts schaffen [6][17][20]. Genau daran ist AGnES schon einmal weitgehend gescheitert: In die Regelversorgung kam nur eine stark verengte Fassung [12]. Das Programm nennt zudem weder eine Summe noch eine Finanzierungsquelle, während die FDP für dieselbe Struktur ausdrücklich eine Anschubfinanzierung vorsieht [1][14]. Bemerkenswert ist, wie das Ergebnis zustande kommt: Nutzen und Kosten wachsen mit dem Umsetzungsgrad, das Abbruchrisiko und der Koordinationsaufwand nicht — halbherzig umgesetzt wäre dieser Vorschlag schlechter als gar nicht.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,47
heute Δ −7,0 F1 — mit Gesundheitszentren F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026, Kapitel 6–10, Abschnitt Regionale Gesundheitsnetzwerke; beschlossen auf dem Landesparteitag am 06.06.2026 in Stralsund — »Aufbau eines flächendeckenden Netzes von regionalen Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams aus (Fach-)Ärzt*innen, Pflegekräften und Therapeut*innen in jeder mittelgroßen Stadt«; »Wir wollen flächendeckend ›Community Health Nurses‹ (Gemeindeschwestern) etablieren«. Weder Summe noch Finanzierungsinstrument genannt.. gruene-mv.de
  2. Verband der Ersatzkassen (vdek): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, 30.04.2024 — »Gestrichen wurden die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren sowie für Verträge zur regionalen Versorgung«; das GVSG trat am 01.03.2025 ohne diese Regelungen in Kraft. vdek.com
  3. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Hintergrundinformationen, Stand 30.09.2025 — 900 niedergelassene und 306 angestellte Hausärztinnen und Hausärzte einschließlich hausärztlich tätiger Internisten, zusammen 1.206. kvmv.de
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP, vormals Pflegekompetenzgesetz), verkündet 29.12.2025, BGBl. 2025 Nr. 371, in Kraft zum überwiegenden Teil seit 01.01.2026 — Pflegefachpersonen dürfen bestimmte heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anweisung erbringen; namentlich Versorgung chronischer Wunden, Versorgung von Menschen mit Diabetes, Betreuung von Menschen mit Demenz. bundesgesundheitsministerium.de
  5. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi-Paper 25/2022): Mangiapane / Czihal / von Stillfried, Delegation ärztlicher Leistungen, 09.11.2022 — »Den Anfang bildete dabei 2007 das vom Institut für Community Medicine der Universität Greifswald entwickelte Qualifikationsmodell zur AGnES«; durchgesetzt haben sich VERAH (2008), EVA (2009) und NäPA über Anlage 24 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (2013). zi.de
  6. Robert Bosch Stiftung: Community Health Nursing — Wegweiser für die Etablierung in Deutschland, Februar 2021: »Bisher existieren keine spezifischen rechtlichen Regulierungen zum ›Community Health Nursing‹«; innerhalb des geltenden Rechtsrahmens seien nur einzelne Elemente umsetzbar, eine Überführung in die Regelversorgung erfordere Änderungen im Bundesrecht (SGB V, SGB XI) zu Berufsrollen und Vergütungsstrukturen. dbfk.de
  7. Bertelsmann Stiftung / BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung: Gezielte Hausarztplanung kann Versorgung in den Regionen bis 2040 sichern, 02.10.2025 — drei Instrumente: Digitalisierung der Praxisprozesse, »mehr Übertragung hausärztlicher Aufgaben auf therapeutische und pflegerische Berufe« sowie gezielte regionale Steuerung. bertelsmann-stiftung.de
  8. Demografieportal des Bundes und der Länder: Altersstruktur Mecklenburg-Vorpommern — »Der Anteil der über 65-Jährigen hat sich zwischen 2000 und 2024 fast verdoppelt und beträgt aktuell 28 Prozent«. demografie-portal.de
  9. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Bekanntmachung des Landesausschusses vom 25.06.2026, Beschluss vom 03.06.2026 — drohende hausärztliche Unterversorgung in neun Mittelbereichen; 42,5 offene hausärztliche Zulassungsmöglichkeiten (Stand 16.04.2026). kvmv.de
  10. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern: Übersicht der ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen in Mecklenburg-Vorpommern — 15 Standorte, betrieben von der Kassenärztlichen Vereinigung. kvmv.de
  11. Deutsches Ärzteblatt 44/2006, Korzilius / Rabbata: Gemeindeschwestern: Geheimwaffe gegen Überlastung und Unterversorgung, 02.11.2006 — AGnES-Projektleiter Prof. Wolfgang Hoffmann: »Allein die Fahrt zum Patienten beansprucht etwa 15 Prozent der Arbeitszeit des Arztes«. Interviewaussage zum Projektbeginn, kein publiziertes Auswertungsergebnis. aerzteblatt.de
  12. Thomas Ruppel, Universität Greifswald 2016: AGnES in der Regelversorgung — Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V im Bundesmantelvertrag: Delegationsvereinbarung und EBM »bleiben weit hinter dem vom Gesetzgeber intendierten AGnES-Projekt zurück«; kritisiert werden die Beschränkung auf unterversorgte Gebiete, zu enge Patientenkriterien, zu geringe Qualifikationsanforderungen und zu starke ärztliche Aufsicht. epub.ub.uni-greifswald.de
  13. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern: Liste der Zentralen Orte in Mecklenburg-Vorpommern (Landesraumentwicklungsprogramm) — fünf Oberzentren (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald) und 18 Mittelzentren, zusammen 23. lfi-mv.de
  14. FDP Mecklenburg-Vorpommern: Freiheit. Leistung. Erfolg. — Programm zur Landtagswahl 2026: »Die Gründung von kooperativen Gesundheitszentren, in denen CHNs eigenverantwortlich neben Ärzten arbeiten, soll durch Entbürokratisierung und eine Anschubfinanzierung gefördert werden«; ferner Einführung des Berufsbildes Community Health Nurse, Abbau rechtlicher Barrieren und ein Masterstudiengang. fdp-mv.de
  15. SPD Mecklenburg-Vorpommern: Regierungsprogramm 2026–2031, Aufschwung, Zusammenhalt und Respekt — »den Ausbau von Medizinischen Versorgungszentren in gemeinwohlorientierter Trägerschaft, insbesondere in ländlichen Räumen«. spd-mv.de
  16. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Fläche und Bevölkerung nach Ländern — Mecklenburg-Vorpommern 23.294,83 km², rund 1,57 Mio Einwohner, 68 Einwohner je Quadratkilometer. statistikportal.de
  17. Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Themenseite Community Health Nursing — »ein wesentliches Hindernis bei der Etablierung dieser Berufsgruppe ist die starre Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen«; erforderlich seien ein erweiterter Kompetenzrahmen und die rechtliche Grundlage für eigenverantwortliches Handeln, die Entwicklung stehe erst am Anfang. dbfk.de
  18. Deutsches Ärzteblatt: Zahl der Hausarztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern konstant, 06.01.2026 — 1.145 Hausärzte nach Angabe des Hausärzteverbands; 47,5 unbesetzte Hausarztsitze Mitte Dezember 2025 gegenüber rund 80 Anfang 2025. aerzteblatt.de
  19. Kassenärztliche Vereinigung M-V / Universitätsmedizin Greifswald: Gemeinsame Pressemitteilung vom 31.03.2026 — Eröffnung der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis an der Universitätsmedizin Greifswald, Betriebsaufnahme zum 01.04.2026; die Praxis in Stralsund am Helios Hanseklinikum öffnete am selben Tag. kvmv.de
  20. § 73d SGB V und § 112a SGB V (Fassung ab 01.01.2026): Katalog der von Pflegefachpersonen eigenverantwortlich erbringbaren ärztlichen Leistungen — ambulant vereinbaren Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Pflege »bis zum 31. Dezember 2026 in einem Vertrag« (§ 73d), stationär die Vertragsparteien auf Bundesebene bis zum 31. Juli 2027 mit Schiedsstellenentscheid bei Nichteinigung (§ 112a). Keine Rechtsverordnung; die Länder sind nicht beteiligt. Das Gesetz selbst bedurfte ausdrücklich keiner Zustimmung des Bundesrates. sozialgesetzbuch-sgb.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 4 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mv-gesundheitszentren-gruene.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

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