Erreichbarkeit von Notaufnahme und Kreißsaal erhalten
Regionale Grundversorgung, Notaufnahmen und Geburtshilfe sollen flächendeckend abgesichert werden. Das Ziel liegt tatsächlich in Landeshand — über Sicherstellungszuschläge und freiwilligen Defizitausgleich. Das benannte Mittel, individuelle Budget-Vereinbarungen, steht dem Land dagegen nicht zu: Budgets verhandeln Krankenhäuser und Krankenkassen.
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Wert
Betroffen sind Menschen in dünn besiedelten Landkreisen, für die der Weg zur Notaufnahme über den Ausgang entscheiden kann. Bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Polytrauma zählt jede Viertelstunde, und ein Rettungswagen kann eine fehlende Klinik nicht ersetzen. In der Geburtshilfe kommt hinzu, dass eine Fahrt unter Wehen kein planbarer Vorgang ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss erkennt das an: Für Geburtshilfe gilt eine Erreichbarkeitsschwelle von 40 Fahrminuten statt der sonst üblichen 30 [5]. Es geht damit unmittelbar um Leben und Gesundheit, nicht um Bequemlichkeit. Der Wert ist sehr hoch: Bei zeitkritischen Notfällen entscheidet die Entfernung über den Ausgang.
Impact
Ohne die Maßnahme setzt sich die Ausdünnung fort: Die Zahl der Geburtsstandorte fiel von 30 im Jahr 1991 über 22 im Jahr 2001 auf heute 14 [10][9]. Mit ihr sollen regionale Grundversorgung, Notaufnahmen und Geburtshilfe flächendeckend abgesichert werden [1]. Angesetzt sind drei Standorte, die im Bewertungszeitraum sonst wegfielen, mit zusammen rund 150.000 Menschen im Einzugsgebiet. Für sie verlängert sich der Weg zur nächsten Notaufnahme um etwa eine Viertelstunde. Bei rund acht zeitkritischen Notfällen je 1.000 Einwohner und Jahr sind das 1.200 Fälle; ein Sterblichkeitsanstieg von einem Prozentpunkt ergibt zwölf zusätzliche Todesfälle. Zu je zehn verlorenen Lebensjahren und 50.000 Euro je Lebensjahr sind das rund 6 Millionen Euro. Die Geburtshilfe steuert weitere 0,3 Millionen Euro bei. Mit dem Landesanteil von rund 36 Prozent gewichtet bleiben rund 2,3 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein bis mittel: Erreichbarkeit ist der eine Hebel dieses Clusters, der wirklich beim Land liegt.
Plausibilität
Behauptet wird, dass individuelle Budget-Vereinbarungen die Versorgung in der Fläche absichern [1]. Das Ziel ist erreichbar, das benannte Mittel existiert nicht. Krankenhausbudgets vereinbaren nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz der Träger und die Sozialleistungsträger; das Land ist nicht Vertragspartei, sondern nur Genehmigungsbehörde [2]. Zwei andere Wege stehen dem Land dagegen offen. Es entscheidet auf Antrag über Sicherstellungszuschläge und darf per Rechtsverordnung von den bundeseinheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben abweichen [4]; bezahlt werden diese Zuschläge dann von den Kassen. Und es darf Defizite freiwillig ausgleichen, wie Bayern es seit 2019 für kleine Geburtsstationen mit bis zu 85 Prozent und höchstens einer Million Euro je Haus tut [6]. Das Landeskrankenhausgesetz von 2025 sieht dafür allerdings keine Grundlage vor, es regelt allein die Investitionsförderung [7]. Der Abschlag trägt beidem Rechnung: Das Ziel liegt in Landeshand, der Weg dorthin ist ein anderer als der beschriebene. Die Plausibilität ist mäßig: Das Ziel ist erreichbar, das benannte Instrument gibt es nicht.