Griechisches Gesprächspaar untersucht ein Netz aus anonymen Porträts mit Kamera, Lupe und Justizdokument.

Biometrische Internetfahndung

Die Polizei darf Fahndungsfotos nicht automatisch mit Bildern aus dem Internet abgleichen; ein Rechercheur fand auf diesem Weg im Februar 2024 die seit Jahrzehnten gesuchte RAF-Angehörige Daniela Klette [4]. Union und SPD wollen den Abgleich mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung erlauben, Grüne und Linke lehnen sie ab, ebenso AlgorithmWatch und das Deutsche Institut für Menschenrechte [1][3]. Der Bundestag beriet die Entwürfe am 8. Juli 2026 in erster Lesung, am 21. September 2026 hörte der Innenausschuss Sachverständige an [11][14].

  • 57,9 % der registrierten Straftaten klärt die Polizei bundesweit auf [5]
  • 2,2 Milliarden Bilder hat allein die Gesichtssuche PimEyes erfasst, über die Daniela Klette gefunden wurde [4]

Der Vorschlag

Ermittler sollen Fotos von Beschuldigten und Zeugen biometrisch mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen, angeordnet von der Staatsanwaltschaft und begrenzt auf Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Die Debatte

Bundesregierung und Koalition berufen sich auf den Fall Klette: Was Journalisten dürfen, soll auch die Polizei dürfen, begrenzt auf schwere Straftaten und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Grüne und Linke halten die Entwürfe für verfassungs- und europarechtswidrig; die Linke will biometrische Massenerkennung verbieten, die Grünen wollen neue Technik erst in Reallaboren prüfen. Die AfD-Redner halten die Fahndung nach Terroristen für richtig, verlangen aber einen Richtervorbehalt und engere Anlasstaten, weil fast jeder im Netz abgebildet sei. Nach der ersten Lesung am 8. Juli 2026 gingen die Entwürfe ohne Abstimmung an Rechts- und Innenausschuss [11].

  • „Die Polizei darf diese Suche nach Bildern nicht durchführen. Sie darf den Namen suchen, aber sie darf die Bilder nicht suchen.“

    spricht dafür: Stefanie Hubig, SPD Bundestag, 8. Juli 2026
  • „Betroffen sind alle Menschen, von denen in irgendeiner Form Bilder im Netz zu finden sind, also so ziemlich jeder.“

    spricht dagegen: Fabian Jacobi, AfD Bundestag, 8. Juli 2026
  • „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“

    spricht dagegen: Clara Bünger, Die Linke Bundestag, 8. Juli 2026

Die Analyse

Biometrische Internetfahndung

16 % des Gewichts sprechen dafür, 84 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Die biometrische Internetfahndung ist nach der aktuellen Analyse ein schlechter Vorschlag, und der Grund ist ein Größenverhältnis, kein Prinzip.

Sehr wahrscheinlich schlechter

Sehr wahrscheinlich schlechter: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 6 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Wie AfD, Grüne und Linke hält die Analyse die Befugnis für falsch, und zwar mit dem Einwand von Fabian Jacobi: Durchsucht wird jeder, der im Netz abgebildet ist. Begründet wird der Einwand mit der Menge statt mit dem Grundsatz, denn die Einbuße je Kopf ist klein, trifft aber die meisten Erwachsenen. Im Kern stehen zwei Posten gegeneinander: Die Durchsuchbarkeit aller wiegt rund fünfmal so viel wie die verhinderten Folgetaten, das stärkste Argument der Befürworter. Ministerin Hubig und Axel Müller begründen es mit dem Fall Klette, doch es ruht auf diesem einen Fall und auf einer Zahl verhinderter Taten, die niemand gemessen hat. Die Kosten der zusätzlichen Strafverfahren nennt in der Debatte niemand, dabei wiegen sie mehr als die Aufklärung selbst.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente2 Argumente

Gesuchte werden identifiziert, Folgetaten unterbleiben

12Punkte

Wo ein Bild einer gesuchten Person vorliegt, aber kein Name, endet die Ermittlung heute oft. Ein Abgleich mit öffentlich zugänglichen Bildern kann sie fortsetzen; im Fall Klette gelang das einem Rechercheur in einer halben Stunde. Wer identifiziert und festgenommen wird, begeht in dieser Zeit keine weiteren Taten.

Wert 9 · Schutz vor KriminalitätImpact 3,8Plausibilität 3,5
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Wert

Das Gut ist der Schutz von Menschen vor Straftaten, die sonst noch geschehen wären: bei den erfassten Deliktgruppen überwiegend Gewalt- und Sexualdelikte, daneben schwere Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte [1]. Betroffen sind künftige Opfer, die vorher nicht benennbar sind; die Last liegt bei ihnen und ihren Angehörigen, nicht bei der Allgemeinheit. Der Wert steht einen Schritt unter dem Anker der Klasse von Leben und Gesundheit, weil die verhinderten Taten überwiegend schwere Verletzungen und Freiheitseingriffe sind und nicht durchgängig Sterbefälle. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass die Liste der erfassten Straftaten auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung enthält, bei denen kein Mensch körperlich zu Schaden kommt. Der Wert ist hoch: Es geht um Menschen, denen eine schwere Straftat erspart bleibt.

Impact

Ohne die Befugnis darf die Polizei biometrisch nur gegen eigene Bestände abgleichen; Anwendungen, die Bilder aus dem Netz unbegrenzt sammeln, sind ihr verschlossen [4]. Mit ihr kann sie ein Fahndungsfoto gegen öffentlich zugängliche Bilder halten. Angesetzt sind 5.000 Einsätze im Jahr (Spanne 1.000 bis 20.000): Das ist ein kleiner Ausschnitt der 5,5 Millionen registrierten Straftaten [5], begrenzt auf Fälle mit Bild, ohne Identität und mit staatsanwaltlicher Anordnung. Angesetzt ist eine Trefferquote von 10 Prozent (Spanne 3 bis 30 Prozent), also rund 500 zusätzliche Identifizierungen im Jahr. Je Identifizierung sind 0,5 verhinderte schwere Straftaten angesetzt (Spanne 0,1 bis 2): Wer festgenommen und verurteilt wird, begeht in dieser Zeit keine weiteren; wer nur identifiziert, aber nicht gefasst wird, ändert sein Verhalten möglicherweise gar nicht. Je verhinderter schwerer Straftat sind 150.000 Euro angesetzt (Spanne 50.000 bis 500.000), in der Größenordnung dessen, was diese Seite für einen Schwerverletzten ansetzt. Das ergibt rund 38 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein bis mittel: Wenige hundert Fälle im Jahr, aber jeder einzelne wiegt schwer.

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5.000 Einsätze/Jahr
Einsätze der Netzsuche im Jahr (Spanne 1.000–20.000)
× 10 % Trefferquote Setzung, Spanne 3–30 %: Wer keine öffentlich zugänglichen Bilder von sich hat, bleibt unauffindbar
500 Identifizierungen/Jahr
zusätzliche Identifizierungen
× 0,5 je Identifizierung Setzung, Spanne 0,1–2: Wer gefasst und verurteilt wird, begeht in dieser Zeit keine weiteren Taten; wer nur identifiziert wird, möglicherweise doch
250 Straftaten/Jahr
verhinderte schwere Straftaten
× 150.000 € je Tat Setzung, Spanne 50.000–500.000 €: Größenordnung des Ansatzes dieser Seite für einen Schwerverletzten
37,5 Mio €/Jahr
bewerteter Schaden je verhinderter Tat
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
3,75
Normalised Impact
Score 3,75 Impact × 9 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 12 von 100

Plausibilität

Getragen wird das Argument von einem einzigen Fall, und der ist nicht einmal einer der Polizei: Im Februar 2024 lokalisierte ein Rechercheur des Kollektivs Bellingcat die seit Jahrzehnten gesuchte Daniela Klette binnen einer halben Stunde über die kommerzielle Gesichtssuche PimEyes, die rund 2,2 Milliarden Bilder indexiert [4]. Kontrafaktum ist die Fahndung ohne dieses Werkzeug, die dreißig Jahre erfolglos blieb. Das Design ist mechanistisch: Bild, Abgleich, Treffer, Identifizierung. Jedes Glied ist benennbar, gemessen ist aber keine Größe der Kette. Die eine Störgröße ist die Auffindbarkeit selbst: Wer keine öffentlich zugänglichen Bilder von sich hat, bleibt unauffindbar, und gerade organisierte Täter meiden solche Bilder; die Trefferquote von 10 Prozent trägt diesen Zweifel. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Offen ist das mengentragende Glied am Ende der Kette: Wie viele schwere Straftaten eine Identifizierung tatsächlich verhindert, hat für diese Technik niemand gemessen; es gibt keine Auswertung, die Aufklärungs- oder Rückfallquoten mit und ohne biometrische Netzsuche vergleicht. Dieses Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass die Technik Menschen findet, ist an einem Fall gezeigt; dass daraus weniger Straftaten werden, an keinem.

Beleglage: Einzelner Präzedenzfall · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Auswertung der Aufklärungsquote bei Straftaten von erheblicher Bedeutung mit und ohne biometrische Netzsuche — etwa aus einem Bundesland mit früherer Einführung — würde P auf 6,0 heben.

Taten werden aufgeklärt, die sonst offen blieben

1Punkte

Unabhängig davon, ob künftige Taten verhindert werden, hat die Aufklärung einer geschehenen Tat einen eigenen Wert: für die Opfer und für das Vertrauen darauf, dass schwere Straftaten nicht folgenlos bleiben. Bundesweit bleiben gut vier von zehn registrierten Taten unaufgeklärt.

Wert 6 · RechtsdurchsetzungImpact 0,4Plausibilität 4,5
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Wert

Das Gut ist die Durchsetzung des geltenden Rechts: dass eine angezeigte schwere Straftat ermittelt, zugeordnet und abgeurteilt wird. Betroffen sind zuerst die Opfer und ihre Angehörigen, für die eine offene Akte ein eigener Zustand ist, und mittelbar alle, die darauf angewiesen sind, dass Strafnormen nicht nur im Gesetzbuch stehen. Das Argument ist von dem darüber getrennt: Dort geht es um Taten, die nicht mehr geschehen, hier um Taten, die geschehen sind und aufgeklärt werden. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand. Rechtsdurchsetzung ist eine Eigenschaft des Systems und kein unmittelbarer Schutz von Leib und Leben; der wäre sonst doppelt gezählt. Der Wert ist mittel: Es geht um die Wirksamkeit des Strafrechts, nicht um körperlichen Schutz.

Impact

Ohne die Befugnis bleibt ein Teil der Fälle mit Bild, aber ohne Identität liegen; die Aufklärungsquote über alle Straftaten liegt bei 57,9 Prozent [5]. Mit ihr kommen die rund 500 zusätzlichen Identifizierungen aus dem Argument darüber hinzu: dieselbe Menge, eine andere Wirkung. Was eine Aufklärung wert ist, hat zwei Teile. Der größere steht bereits im Argument darüber und wird hier nicht noch einmal gezählt: dass künftige Taten unterbleiben, weil der Täter gefasst ist oder andere abgeschreckt werden. Hier bleibt der Wert für die Opfer und die Allgemeinheit, dass eine geschehene Tat nicht folgenlos bleibt: angesetzt mit 5 Prozent des bewerteten Schadens einer schweren Tat (Spanne 2,5 bis 10 Prozent, die Hälfte bis das Doppelte des Ansatzes), bei den 150.000 Euro aus dem Argument darüber also 7.500 Euro je aufgeklärter Tat. Dafür gibt es keine Erhebung; der Anteil ist eine Setzung ohne Studie. Auf der Karte ergibt das rund 0,4 Punkte, ein Zehntel dessen, was die verhinderten Folgetaten wiegen. Die Kosten des Strafverfahrens, das jede zusätzliche Aufklärung nach sich zieht, stehen als eigenes Argument auf der Gegenseite; sie fallen gerade deshalb an, weil diese Fälle sonst offen geblieben wären. Dass eine spätere gerichtliche Klärung einen Teil der Verfahren entwerten könnte, ist eine Frage der Plausibilität, kein eigener Abzug. Der Impact ist klein: Wenige hundert Fälle, bewertet mit einer Zahl, die niemand gemessen hat.

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500 Identifizierungen/Jahr
zusätzliche Identifizierungen im Jahr
[5]
× 150.000 € je Tat derselbe Ansatz wie im Argument darüber (Größenordnung eines Schwerverletzten)
75 Mio €/Jahr
bewerteter Schaden je aufgeklärter schwerer Tat
× 5 % Setzung ohne Studie (Buchungsregel Aufklärung, Spanne 0–10 %); gerechnet mit 2,5–10 %, der Hälfte bis dem Doppelten des Ansatzes: dass eine geschehene Tat nicht folgenlos bleibt; die verhinderten Folgetaten stehen im Argument darüber und zählen hier nicht
3,75 Mio €/Jahr
Wert der Aufklärung für Opfer und Allgemeinheit (Spanne 1,9–7,5)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,38
Normalised Impact
Score 0,38 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 1 von 100

Plausibilität

Anders als beim Argument darüber endet die Kette hier bereits bei der Identifizierung, und dieser Schritt ist belegt: Der Fall Klette zeigt, dass eine Netzsuche eine seit Jahrzehnten gesuchte Person in Minuten findet [4]. Kontrafaktum ist die Ermittlung ohne dieses Werkzeug. Das Design ist mechanistisch: Treffer, Identifizierung, Zuordnung der Tat. Gemessen ist keine Größe der Kette, offen ist aber auch kein Glied. Die eine Störgröße ist, dass eine Identifizierung noch keine Verurteilung ist: Beweismittel, Verjährung und Aufenthaltsort entscheiden mit; das trägt die Plausibilität. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Gegenmechanismen sind geprüft: Dass Täter ihre Bilder aus dem Netz nehmen, sobald die Befugnis bekannt ist, senkt die Trefferquote; dieser Effekt ist in der Menge des vorigen Arguments gebucht und nicht noch einmal hier. Was fehlt, ist allein der Beleg dafür, wie viele Verfahren am Ende tatsächlich abgeschlossen werden. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist mittel: Die Kette ist geschlossen und an einem Fall gezeigt, gemessen ist ihr Ertrag nicht.

Beleglage: Einzelner Präzedenzfall · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Contra-Argumente4 Argumente

Jedes Gesicht im Netz wird durchsuchbar

60Punkte

Ein Abgleich gegen die Bilder des Internets durchsucht nicht die gesuchte Person, sondern alle. Wer ein Foto von sich im Netz hat, auf einer Vereinsseite, in einem Gruppenbild oder in einem Zeitungsartikel, ist damit Teil des Suchraums, ohne je verdächtig gewesen zu sein.

Wert 9 · Grundrechte & FreiheitImpact 9,6Plausibilität 7
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Wert

Der Eingriff besteht nicht im einzelnen Treffer, sondern darin, dass das eigene Gesicht als biometrisches Merkmal in einem staatlich abfragbaren Raum liegt. Betroffen ist, wer irgendwo im Netz abgebildet ist, und das ist kaum eine Frage eigener Entscheidung: Das Foto der Sportgruppe, das Gruppenbild der Schulklasse, das Pressebild von der Demonstration stellt jemand anderes ein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ordnet den polizeilichen Einsatz automatisierter Gesichtserkennung als tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre ein [3]. Das Gut liegt im Verfassungskern, weil es nicht um Bequemlichkeit geht, sondern um die Frage, ob der Staat den öffentlichen Bildraum als Personenregister behandeln darf. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass der Zugriff an eine staatsanwaltliche Anordnung und an schwere Straftaten gebunden ist und dass Daten ohne Ermittlungsrelevanz unverzüglich gelöscht werden müssen [1]. Der Wert ist hoch: Es geht um die Verfügung über das eigene Gesicht, ein Gut des Verfassungskerns.

Impact

Ohne die Befugnis kann die Polizei biometrisch nur gegen ihre eigenen Bestände abgleichen, also gegen Bilder von Menschen, die erkennungsdienstlich behandelt wurden. Mit ihr erstreckt sich der Suchraum auf öffentlich zugängliche Bilder des Internets; kommerzielle Anbieter indexieren dafür Milliarden von Fotos, PimEyes rund 2,2 Milliarden, Clearview rund 20 Milliarden [4]. Angesetzt sind 48 Millionen Menschen in Deutschland (Spanne 30 bis 65 Millionen), die auf mindestens einem öffentlich zugänglichen Bild erkennbar sind, die überwiegende Mehrheit der Erwachsenen und ein Teil der Minderjährigen. Wie schwer das wiegt, lässt sich aus Befragungen und Experimenten ableiten: Deutsche verlangen dafür, ihren Fingerabdruck an private Käufer herauszugeben, rund 4,50 Euro im Monat [7], und für den Schutz ihrer Daten zahlen Menschen erfahrungsgemäß nur etwa ein Fünfeinhalbtel dessen, was sie für die Herausgabe verlangen [8]: rund 10 Euro im Jahr. Hier geht es um Bilder, die ohnehin öffentlich sind, und um einen Zugriff nur auf Anordnung; das senkt den Wert auf ein Drittel bis ein Zehntel. Das Risiko, dass die Daten missbraucht werden oder ein Falschtreffer Unbeteiligte in ein Verfahren zieht, ist je Person klein und steckt im Ansatz: Aufgedeckt werden bundesweit nur wenige unberechtigte Abfragen im Jahr [10], und die Fehlerraten der Suche bei Internetbildern liegen im einstelligen Prozentbereich [9]. Angesetzt sind 2 Euro je Person und Jahr (Spanne 1 bis 3,50 Euro): so bewertet, als kostete die Durchsuchbarkeit jeden Betroffenen knapp eine frei verfügbare Stunde im Jahr. Auf der Karte sind das rund 9,6 Punkte. Der Ansatz liegt über null, weil der Eingriff unabhängig vom Bemerken eintritt, und bleibt niedrig, weil die meisten Betroffenen nie etwas davon bemerken. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: Die Einbuße je Kopf ist winzig, die Zahl der Köpfe ist es nicht.

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48 Mio Personen
Menschen in Deutschland auf mindestens einem öffentlich zugänglichen Bild
[4]
× 2 € je Person und Jahr Buchungsregel Ordnungsgüter (Privatsphäre): für die Herausgabe des Fingerabdrucks verlangen Deutsche 4,51 € im Monat, für den Schutz zahlen Menschen rund ein Fünfeinhalbtel davon — rund 10 € im Jahr; eingeengt auf ohnehin öffentliche Bilder und Zugriff nur auf Anordnung (⅓ bis ⅒), Missbrauch und Falschtreffer im Cent-Bereich enthalten; Spanne 1–3,50 €
96 Mio €/Jahr
Einbuße je Person und Jahr (Spanne 30–230)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
9,6
Normalised Impact
Score 9,6 Impact × 9 Wert × 7 Plausibilität ÷ 10 = 60 von 100

Plausibilität

Dass der Suchraum sich auf alle erstreckt, ist keine Prognose, sondern die Funktionsweise der Technik: Ein biometrischer Abgleich vergleicht das Fahndungsbild mit jedem indexierten Gesicht und trifft damit notwendig auch jedes unbeteiligte. Kontrafaktum ist der heutige Abgleich gegen erkennungsdienstliche Bestände, der nur erfasst, wer bereits Gegenstand eines Verfahrens war. Das Design ist definitorisch: Die Reichweite folgt aus dem Verfahren selbst und nicht aus einer Verhaltensannahme; ein Verhaltensglied enthält die Kette nicht. Die eine Störgröße ist die Frage, wie der Index technisch entsteht: Ein Abgleich gegen einen bestehenden kommerziellen Index erfasst andere Menschen als eine eigene Sammlung; die Spanne von 30 bis 65 Millionen Betroffenen trägt das. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Nicht definitorisch und deshalb nicht bei zehn, sondern deutlich darunter angesetzt, ist die Bewertung der Einbuße: Wie schwer die Durchsuchbarkeit wiegt, ist aus Befragungen zur Herausgabe biometrischer Daten abgeleitet [7][8]; die Übertragung auf staatlichen Zugriff auf ohnehin öffentliche Bilder ist eine Setzung, und die Begrenzungen des Entwurfs (Anordnungsvorbehalt, Anlasstaten, Löschpflicht) mindern den Eingriff in unbekanntem Umfang [1]. Dieses Argument trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist hoch: Dass alle erfasst werden, folgt aus der Technik; wie schwer das wiegt, ist gesetzt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Jede Aufklärung kostet ein Verfahren

3,9Punkte

Wer identifiziert wird, muss ermittelt, angeklagt und verhandelt werden. Die zusätzlich aufgeklärten Fälle sind die, die sonst offen geblieben wären; ihre Verfahren fallen also zusätzlich an, samt Trefferprüfung und Technik.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 1,8Plausibilität 4,5
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Wert

Der Posten ist öffentliches Geld und Arbeitszeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten: die Trefferprüfung je Einsatz, die Ermittlung nach einer Identifizierung, Anklage und Hauptverhandlung. Getragen wird er von Bund und Ländern, die Justiz und Polizei finanzieren; weitergegeben wird nichts. Ein eigenes Gut jenseits dessen, was mit dem Geld sonst geschähe, trägt der Posten nicht; was die Verfahren bewirken, steht als Aufklärung und Schutz auf der Pro-Seite. Deshalb steht der Wert auf dem Anker für gewöhnliches öffentliches Geld. Nicht gebucht ist der Freiheitsentzug der Verurteilten selbst: Er ist die Rechtsfolge einer aufgeklärten Tat, nicht ein Schaden der Befugnis. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel wie andere auch.

Impact

Ohne die Befugnis bleiben die Fälle mit Bild, aber ohne Identität liegen, und es entsteht kein Verfahren; mit ihr kommen die rund 500 zusätzlichen Identifizierungen aus dem ersten Argument hinzu, und jede zieht ein Verfahren nach sich, das es sonst nicht gegeben hätte. Angesetzt sind 30.000 Euro je Verfahren (Spanne 10.000 bis 100.000 Euro): Ermittlung, Anklage und Hauptverhandlung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, ohne die Haftkosten, die bei einer Verurteilung hinzukämen. Das ergibt rund 15 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kommt die Trefferprüfung: Ein Abgleich liefert Kandidatenlisten, die Beamte sichten müssen; angesetzt sind bei 5.000 Einsätzen im Jahr vier Stunden je Einsatz zu 45 Euro, rund 0,9 Millionen Euro, dazu rund 1,5 Millionen Euro im Jahr für Software, Lizenzen und Schulung (Spanne 0,5 bis 5 Millionen). Zusammen rund 17,5 Millionen Euro im Jahr. Zum Vergleich: Die Aufklärung derselben 500 Fälle ist auf der Pro-Seite mit rund 3,75 Millionen Euro angesetzt; die Verfahren kosten also knapp fünfmal so viel, wie die Aufklärung den Betroffenen wert ist. Der Impact ist klein: Wenige hundert Verfahren im Jahr, aber jedes ein volles Strafverfahren.

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Verfahren aus zusätzlichen Identifizierungen Dieselbe Fallzahl wie beim Aufklärungsnutzen; Setzung 30.000 € je Verfahren (Spanne 10.000–100.000 €): Ermittlung, Anklage und Hauptverhandlung bei erheblicher Straftat, ohne Haftkosten [1][5] 500 Identifizierungen × 30.000 € 15 Mio €/Jahr
+ Trefferprüfung durch Beamte Setzung, Spanne 1–10 h je Einsatz: Sichtung der Kandidatenliste vor jeder Überprüfung [1] 5.000 Einsätze × 4 h × 45 € 0,9 Mio €/Jahr
+ Software, Lizenzen und Schulung Setzung, Spanne 0,5–5 Mio €: Lizenz oder Eigenentwicklung, Betrieb und Schulung pauschal 1,5 Mio €/Jahr
= Kosten im Jahr (Spanne 6,5–52,5) 17,5 Mio €/Jahr
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 10 Mio € je Punkt 1,75
Score 1,75 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 3,9 von 100

Plausibilität

Dass ein Strafverfahren Geld kostet, ist unstrittig; unsicher ist allein, wie viele zusätzliche Verfahren entstehen, und das ist dieselbe Fallzahl, an der die Aufklärung auf der Pro-Seite hängt. Kontrafaktum ist die offene Akte ohne Identifizierung. Das Design ist mechanistisch: Zahl der zusätzlichen Identifizierungen mal Verfahrenskosten, wobei die Fallzahl selbst nicht gemessen ist und der Kostensatz je Verfahren aus der Größenordnung der Justizhaushalte geschätzt wird. Die eine Störgröße ist der Verfahrensausgang: Eine Identifizierung, die mangels Beweisen zur Einstellung führt, kostet deutlich weniger als eine Hauptverhandlung; das steckt in der Spanne. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Posten fällt nur an, wenn die Identifizierungen tatsächlich zu Verfahren führen. Das ist dieselbe Frage wie beim Aufklärungsnutzen; deshalb teilen beide Argumente dieselbe Eintrittsannahme und dieselbe Plausibilität. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist mittel: Dass Verfahren kosten, ist sicher; wie viele entstehen, hängt an derselben ungemessenen Fallzahl wie der Nutzen.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Offen: Eine Auswertung der Verfahren, die aus biometrischen Netzsuchen hervorgehen — etwa aus einem Land mit früherer Einführung —, würde P gemeinsam mit dem Aufklärungsargument auf 6,0 heben.

Falschtreffer machen Unbeteiligte zu Verdächtigen

1,6Punkte

Ein Abgleich gegen Milliarden Bilder liefert Ähnlichkeitstreffer, keine Identitäten. Wer als Kandidat auftaucht, wird überprüft, vorgeladen, im Umfeld befragt, auch wenn er nichts damit zu tun hat.

Wert 9 · Grundrechte & FreiheitImpact 0,3Plausibilität 6
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Wert

Der Schaden trifft eine kleine Zahl von Menschen sehr konkret: polizeiliche Überprüfung, Vorladung, Befragung im Umfeld, im schlechteren Fall Durchsuchung und Anwaltskosten. Betroffen ist, wer einer gesuchten Person zufällig ähnlich sieht, ein Merkmal, das mit Schuld nichts zu tun hat und dem niemand ausweichen kann. Das Gut ist dasselbe wie im Argument darüber, die Verfügung über die eigene Person gegenüber staatlichem Zugriff; die Wirkung ist eine andere, weil hier nicht die Durchsuchbarkeit, sondern die falsche Zuordnung den Schaden macht. Der Wert liegt im Verfassungskern, weil ein unbegründeter Tatverdacht Freiheit und Ansehen unmittelbar berührt. Der Wert ist hoch: Ein Tatverdacht ohne Anlass trifft die Person selbst, nicht nur ihre Daten.

Impact

Ohne die Befugnis entstehen Ähnlichkeitstreffer nur innerhalb der erkennungsdienstlichen Bestände; mit ihr innerhalb eines Raums von Milliarden Bildern, in dem schon eine sehr kleine Fehlerrate viele Kandidaten erzeugt. Angesetzt sind bei 5.000 Einsätzen im Jahr 0,3 Fälle je Einsatz, in denen eine unbeteiligte Person tatsächlich überprüft wird (Spanne 0,05 bis 2), also rund 1.500 Menschen im Jahr. Je Fall sind 2.000 Euro angesetzt (Spanne 500 bis 20.000 Euro): mehrere Stunden erzwungener Verfahrensbeteiligung zu 50 Euro je Stunde, dem Ansatz dieser Seite für staatlich angeordnete Verfahren, zuzüglich Belastung und im Einzelfall Anwaltskosten. Das ergibt rund 3 Millionen Euro im Jahr. Der Ansatz setzt voraus, dass die Beamten die Kandidatenliste sichten und nur einem kleinen Teil nachgehen. So ist die Arbeit vorgesehen, und das begrenzt den Schaden. Der Impact ist verschwindend klein: Wenige tausend Menschen, jeweils für Stunden bis Tage.

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5.000 Einsätze/Jahr
Einsätze der Netzsuche im Jahr
[1]
× 0,3 je Einsatz Setzung, Spanne 0,05–2: hängt daran, wie sorgfältig die Kandidatenliste vor einer Überprüfung gesichtet wird
1.500 Personen/Jahr
überprüfte Unbeteiligte
[3]
× 2.000 € je Person Setzung, Spanne 500–20.000 €: mehrere Stunden erzwungener Verfahrensbeteiligung zu 50 € je Stunde, zuzüglich Belastung und im Einzelfall Anwaltskosten
3 Mio €/Jahr
Belastung je Fall (Spanne 0,75–30)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,3
Normalised Impact
Score 0,3 Impact × 9 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 1,6 von 100

Plausibilität

Dass biometrische Suchen in sehr großen Beständen Ähnlichkeitstreffer erzeugen, ist Stand der Technik und wird von den Behörden selbst nicht bestritten; strittig ist, wie viele davon zu einer tatsächlichen Überprüfung führen. Kontrafaktum ist der Abgleich gegen erkennungsdienstliche Bestände, bei dem der Suchraum um Größenordnungen kleiner ist. Das Design ist mechanistisch: Fehlerrate mal Bestandsgröße mal Zahl der Abfragen, ohne dass für den deutschen Fall Zahlen vorlägen. Die eine Störgröße ist die menschliche Nachprüfung: Je sorgfältiger die Kandidatenliste gesichtet wird, desto weniger Unbeteiligte werden behelligt; das ist in der weiten Spanne von 0,05 bis 2 Fällen je Einsatz gebucht. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist ausdrücklich auf Fehlerrisiken und deren ungleiche Verteilung über Bevölkerungsgruppen hin [3]. Dieses Argument trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist mittel: Dass Falschtreffer entstehen, ist gesichert; wie viele Menschen sie erreichen, hängt an der Arbeitsweise der Behörden.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Ermittlungen auf europarechtlich unsicherem Grund

0,35Punkte

Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet zum Aufbau von Erkennungsdatenbanken. Ob die geplante Befugnis darunter fällt, beantworten zwei Gutachten gegensätzlich. Fällt die Grundlage später, sind Technik, Schulung und laufende Verfahren versenkter Aufwand.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,2Plausibilität 3,5
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Wert

Der Posten besteht aus Bundesmitteln: entwertete Technik und Schulung, Prozessvertretung, ein zweites Gesetzgebungsverfahren und der Mehraufwand in Verfahren, die nach einer Entscheidung gegen die Befugnis neu aufgerollt oder eingestellt werden müssen. Er trifft den Haushalt zum Nennwert, ohne dass eine Gruppe besonders belastet wäre; ein eigenes Gut jenseits dessen, was mit dem Geld sonst geschähe, trägt er nicht. Die Rechtsunsicherheit selbst ist kein Posten, den diese Bilanz bewertet: Sie steckt als Geltungsdauer in allen anderen Posten beider Seiten, und der Nutzen, der bei einer Entwertung der Verfahren ausbleibt, ist auf der Pro-Seite gebucht und wird hier nicht ein zweites Mal mit höherem Gewicht abgezogen. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist genau dieser Fall zweimal eingetreten (2010 vor dem Bundesverfassungsgericht, 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof), und die Jahre dazwischen haben Aufwand ohne Ertrag erzeugt. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Ohne die Befugnis stellt sich die Frage nicht; mit ihr hängt an der Auslegung von Artikel 5 der KI-Verordnung, ob die Befugnis Bestand hat. Ein Gutachten für AlgorithmWatch hält das Verbot des ungezielten Auslesens von Gesichtsbildern für ausnahmslos, die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sehen nur den KI-gestützten Datenbankaufbau erfasst [1][6]. Angesetzt ist rund 1 Million Euro im Jahr für versenkten Aufbau-, Schulungs- und Prozessaufwand (Spanne 0,3 bis 3 Millionen): Technik und Schulung für eine Befugnis, die nach wenigen Jahren wieder entfällt, verteilt auf den Zehnjahreshorizont, dazu die gerichtliche Auseinandersetzung. Hinzu kommt der Mehraufwand in den Verfahren, die eine Entscheidung gegen die Befugnis trifft: angesetzt sind 20 Prozent der 500 jährlichen Identifizierungen (Spanne 5 bis 60 Prozent), also rund 100 Verfahren, zu 10.000 Euro je Verfahren für Rechtsmittel, Neubewertung der Beweise oder Einstellung (Spanne 2.500 bis 30.000 Euro): rund 1 Million Euro. Zusammen rund 2 Millionen Euro im Jahr. Der entgangene Aufklärungsnutzen dieser Verfahren steht auf der Pro-Seite in der Spanne und wird hier nicht noch einmal gezählt; die regulären Verfahrenskosten sind im Argument darüber gebucht. Der Impact ist verschwindend klein: versenkter Aufwand für den Fall, dass die Grundlage fällt.

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versenkter Aufbau-, Schulungs- und Prozessaufwand Setzung, Spanne 0,3–3 Mio €: Technik, Schulung und gerichtliche Auseinandersetzung, die ohne Ertrag bleiben, wenn die Befugnis nach wenigen Jahren entfällt [1][6] pauschal, auf den Horizont verteilt 1 Mio €/Jahr
+ Mehraufwand in entwerteten Verfahren Setzung, Spanne 5–60 % und 2.500–30.000 € je Verfahren: Rechtsmittel, Neubewertung der Beweise oder Einstellung; der entgangene Aufklärungsnutzen steht auf der Pro-Seite, die regulären Verfahrenskosten im Argument darüber [1] 20 % von 500 Identifizierungen × 10.000 € 1 Mio €/Jahr
= Schaden im Jahr (Spanne 0,5–6) 2 Mio €/Jahr
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 10 Mio € je Punkt 0,2
Score 0,2 Impact × 5 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,3 von 100

Plausibilität

Getragen wird das Argument von einer benannten Rechtsfrage mit zwei gegensätzlichen Gutachten, nicht von einem Befund. Kontrafaktum wäre eine Befugnis, deren Vereinbarkeit mit der KI-Verordnung geklärt ist; eine solche Klärung gibt es nicht, denn der Europäische Gerichtshof hat über Artikel 5 in dieser Konstellation nicht entschieden. Das Design ist unbestimmt: Es lässt sich nicht prüfen, wie ein künftiges Urteil ausfällt, und eine Prognose über Gerichtsentscheidungen ist keine Messung. Die eine Störgröße ist die Gestaltung des Entwurfs selbst: Anordnungsvorbehalt, Anlasstaten und Löschpflicht sind ersichtlich darauf angelegt, den Vorwurf des ungezielten Auslesens zu vermeiden, und können ihn entkräften [1]. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Als Analogie steht die Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung, bei der zwei Anläufe an Gerichten scheiterten; sie ist teilweise übertragbar, betrifft aber Verkehrsdaten und eine andere Rechtsgrundlage. Dieses Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Rechtsfrage ist offen, und ihre Beantwortung lässt sich nicht vorwegnehmen.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Unbestimmt · höchstens 5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 5 der KI-Verordnung in dieser Konstellation würde das Argument entweder ausschließen oder auf P 8,0 heben.

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 6 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Zwei Zahlen, die für diese Technik niemand gemessen hat, tragen das Ergebnis. Die eine ist, was es einem Menschen wert ist, mit seinem Gesicht nicht in einem staatlich abfragbaren Bildraum zu liegen: angesetzt zwei Euro im Jahr bei rund 48 Millionen Betroffenen. Abgeleitet ist das aus Befragungen dazu, was Menschen für die Herausgabe biometrischer Daten verlangen [7][8]. Die andere ist, wie viele schwere Straftaten eine zusätzliche Identifizierung verhindert: angesetzt eine halbe je Fall. Beide Ansätze tragen jeweils fast ihre ganze Seite; mit ihnen liegt die Befugnis in sechs von hundert Durchläufen vorn, und wer sie anders setzt, bekommt ein anderes Ergebnis.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich schlechter · 6 %

In 6 von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen −118 und −7,6 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 10 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:sehr klein

Effekt mittel (−0,54) · 16 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 11× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Erste Lesung, Anhörung und Drs. 21/6806 mit Primärquellen ergänzt, Unterzeile auf Beschuldigte und Zeugen korrigiert, con-4-Vergleich an pro-2 (3,75 Mio €) angeglichen, Gedankenstriche aufgelöst.

  2. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  3. 21. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Argument-Zusammenfassungen ohne Gedankenstrich-Einschübe nach Schreibstil vom 20.10.2026; Zahlen unverändert

  4. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  5. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Größenestimate geprüft, weiterhin offen: Erkennbare Bilder, richtige Identifizierungen, zusätzliche Aufklärung und verhinderte Delikte sind verschiedene Größen. Mengenbrücke und Fehlalarmraten im konkreten Einsatz fehlen. Keine Prozentzahl aus fehlender Mengenbrücke erzeugt; Bewertungsparameter und Bilanz unverändert.

  6. 16. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Bedarfsabgleich v3: Einzelne Fahndungserfolge belegen die technische Möglichkeit; eine zusätzliche jährliche Erfolgsmenge ist nicht gemessen. Nur vorhandenes Wirkungsmodell auf Reichweite, Bedarfsmaßstab und Zeitraum geprüft; keine neue Wirksamkeitsbewertung oder Änderung der Parameter.

  7. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Spanne von pro-2 auf 2,5 bis 10 Prozent Gerechtigkeitswert gesetzt, ob Verfahren abgeschlossen werden trägt P; con-2 bleibt nach Prüfung über Faktor 25, Bilanz unverändert.

  8. 24. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    Regeln vom 24.09.: Privatsphäre aus Studien (1 → 2 € je Person, ordnungsgut/1.0), Aufklärung nur mit Gerechtigkeitsanteil (30.000 → 7.500 € je Fall, aufklaerung/1.0); r 0,31 → 0,16, schlechter → deutlich schlechter.

  9. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09. nachgearbeitet: Neues con-4 Verfahrenskosten der zusätzlichen Aufklärungen (i 0,0175, Eintrittsgruppe mit pro-2); con-3 Gerichtsrisiko nur noch versenkter Aufwand statt Aufklärungsnutzen mit V 9 (V 9 → 5, i 0,004 → 0,002); r 0,33 → 0,31.

  10. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 5 Argumenten (pro-1 aus der breitesten der vier gestapelten Setzungen); Kategorie kippt von Schlechter (r 0,33) auf Deutlich schlechter (P(D>0) 0,10).

  11. 5. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Erstbewertung

    Neu angelegt: biometrischer Abgleich von Fahndungsfotos mit Internetbildern, 5 Argumente, Maßstabs-Hinweis zu den zwei tragenden Setzungen.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 17 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. netzpolitik.org: Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz — Einigung vom 12.03.2026, drei Gesetzentwürfe vom 16.03.2026. netzpolitik.org
  2. taz: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: Bundestag beschließt Live-Gesichtserkennung (10.07.2026). taz.de
  3. Deutsches Institut für Menschenrechte: Menschenrechtsinstitut warnt vor Risiken beim polizeilichen Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung. institut-fuer-menschenrechte.de
  4. Linux-Magazin, Rubrik Recht: Gesichtserkennung: RAF-Terroristin Klette gefasst — Bellingcat-Recherche mit PimEyes (Februar 2024), PimEyes rund 2,2 Milliarden, Clearview rund 20 Milliarden indexierte Bilder. linux-magazin.de
  5. Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 — 5.508.559 Fälle, Aufklärungsquote 57,9 Prozent. bka.de
  6. Legal Tribune Online: Gesetzentwurf zur Gesichtserkennung lässt Fragen offen. lto.de
  7. Prince, J. & Wallsten, S.: How Much is Privacy Worth Around the World and Across Platforms? (Technology Policy Institute, Working Paper 2020) — Tab. 2c: Kompensationsforderung deutscher Befragter für die Herausgabe des Fingerabdrucks 4,51 € im Monat. techpolicyinstitute.org
  8. Acquisti, A., John, L. K. & Loewenstein, G.: What Is Privacy Worth? (Journal of Legal Studies 42(2), 2013) — Feldexperiment: Für die Herausgabe von Daten wird rund das 5,5-Fache dessen verlangt, was für ihren Schutz gezahlt wird. cmu.edu
  9. NIST: Face Recognition Vendor Test, Part 2: Identification (NISTIR 8271, 2019) — Fehlerraten bei Bildern aus dem Internet. nvlpubs.nist.gov
  10. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/22897 — Unberechtigte Abfragen in polizeilichen Datenbanken des Bundes. dserver.bundestag.de
  11. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/88 (08.07.2026), TOP 5: erste Beratung der Drucksachen 21/6806, 21/6132 und 21/6131, Reden Stefanie Hubig (S. 90), Fabian Jacobi (S. 91), Clara Bünger (S. 93); Überweisung an die Ausschüsse. dserver.bundestag.de
  12. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6806 (01.07.2026): Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung, digitale Ermittlungsmaßnahmen; § 98d StPO-E: Abgleich zur Identifizierung oder Aufenthaltsermittlung von Beschuldigten und Zeugen, Anordnung durch die Staatsanwaltschaft, kein Abgleich mit Echtzeitdaten. dserver.bundestag.de
  13. Bundesrat: Drucksache 264/26 (01.05.2026): Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung, digitale Ermittlungsmaßnahmen. dserver.bundestag.de
  14. Deutscher Bundestag: heute im bundestag 725/2026 (21.09.2026): Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, Anhörung des Innenausschusses zu den Drucksachen 21/6131, 21/6132 und 21/6806. bundestag.de
  15. Deutscher Anwaltverein (Kai Kempgens): Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses, Ausschussdrucksache 21(4)214 E (09/2026): Abgleich geht über gezielte Personenfahndung hinaus, betrifft auch Zeugen und Dritte. bundestag.de
  16. Andreas Schmidtke (Oberlandesgericht Düsseldorf): Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses, Ausschussdrucksache 21(4)214 G (09/2026): biometrischer Internetabgleich nach § 98d StPO-E aus praktischer Sicht zu begrüßen. bundestag.de
  17. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: EU 6 - 3000 - 074/25, WD 5 - 3000 - 105/25: Biometrischer Abgleich mit Bildern aus dem Internet, technische Umsetzung und Vereinbarkeit mit der KI-Verordnung (22.01.2026); Verbot nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. e KI-VO greift nur, wenn ein KI-System die Datenbank aufbaut. bundestag.de

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