Innere Sicherheit
Der Bereich Innere Sicherheit umfasst die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum sowie die Verfolgung von Straftaten: Polizeirecht und Polizeivollzug, Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte, Verfassungsschutz und Katastrophenschutz. Dazu gehören auch die Befugnisse zur Datenerhebung und Datenauswertung, auf die diese Aufgaben gestützt sind.
Ausgangslage
Die Zuständigkeit ist geteilt. Polizeirecht und Polizeivollzug sind Sache der Länder; jedes Land hat ein eigenes Polizeigesetz, und die Landespolizeien stellen mit rund 226.000 Beamtinnen und Beamten den weit überwiegenden Teil des Personals. Der Bund führt Bundespolizei und Bundeskriminalamt mit zusammen rund 45.000 Beschäftigten im Vollzug und setzt mit dem Straf- und Strafprozessrecht den Rahmen, den die Länder anwenden. Statistisch kommt eine Polizistin oder ein Polizist auf 309 Einwohner. Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten ist 2025 auf rund 5,5 Mio. gesunken, 5,6 % weniger als im Vorjahr, und die Zahl der Tatverdächtigen ging auf rund 2,05 Mio. zurück. Der Rückgang verläuft jedoch ungleichmäßig: Wohnungseinbrüche stiegen um 5,7 %, die Zahl tatverdächtiger Kinder um 3,3 % und die erfassten Vergewaltigungen um 9,0 %. Ohne neue Maßnahmen setzt sich diese Bewegung voraussichtlich fort: sinkende Gesamtzahlen bei gleichzeitiger Verschiebung zu Delikten, die das Sicherheitsgefühl stärker prägen als die Gesamtstatistik. Die politische Auseinandersetzung verlagert sich entsprechend von der Menge der Straftaten auf ihre Zusammensetzung, auf Personalausstattung und auf die Reichweite polizeilicher Befugnisse — insbesondere Videoüberwachung, biometrische Auswertung und automatisierte Datenanalyse, deren Grenzen die Gerichte fortlaufend nachziehen.
Übersicht
alle Vorschläge auf der Zukunftsskala · Kästchen anklicken → Vorschlag- VideoüberwachungWahl
- BezirkspolizeiWahl
- Polizei-BeförderungWahl
- Taser für PolizeiWahl
- LADG aufhebenWahl
- Mehr PolizeiWahl
schlechterschlechterausgeglichenbesserdeutlich
besser
Vorschläge
6 bewertet · sortiert nach relativer StärkeAus den Landtagswahlen 2026
- Schlechter · 30 %Größe: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Regelbeförderung im Polizeivollzug
Fast jeder dritte Vollzugsbeamte arbeitet auf einem höherwertigen Dienstposten und wird nach dem alten Amt bezahlt. Die vorgeschlagene Lösung hat bundesweit kein Vorbild.
- Schlechter · 28 %Größe: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Taser für alle Polizisten
Die Landespolizei soll flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgestattet werden. Der Landtag hat die Rechtsgrundlage dafür bereits im März 2026 beschlossen.
- Schlechter · 20 %Größe: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Landespolizei auf mehr als 8.100 Bedienstete
Die Landespolizei soll auf weit mehr als 8.100 Bedienstete wachsen. Gegen das verbindliche Stellenziel des Haushalts sind das 257 zusätzliche Vollzeitäquivalente.
- Ausgeglichen · 46 %Größe: sehr kleinLand Berlin Videoüberwachung an den Brennpunkten
Die intelligente Videoüberwachung soll von zwei Pilotstandorten auf alle sieben kriminalitätsbelasteten Orte Berlins ausgeweitet werden.
- Schlechter · 32 %Größe: sehr kleinLand Berlin Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten
Die Ordnungsämter sollen zu einer Bezirkspolizei ausgebaut werden und bei kleinen Straftaten selbst einschreiten dürfen.
- Schlechter · 25 %Größe: sehr kleinLand Berlin Landesantidiskriminierungsgesetz aufheben
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz soll sofort aufgehoben werden — mit ihm die Vermutungsregelung, der Entschädigungsanspruch und die Ombudsstelle.
Zuletzt geprüft von Claude (Anthropic) · 23. August 2026 · 1× KI, noch nicht menschlich geprüft
- 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung
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Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →