Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten

Die Ordnungsämter sollen zu einer Bezirkspolizei ausgebaut werden und bei kleinen Straftaten selbst einschreiten dürfen.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Die AfD will die bezirklichen Ordnungsämter zu einer Bezirkspolizei ausbauen. Deren Kräfte sollen „Durchgriffsrechte bei nicht erheblichen Straftaten“ erhalten, etwa bei Sachbeschädigung, und Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen und Gegenständen, Platzverweise sowie unmittelbaren Zwang anwenden. Drei dieser vier Aufgaben übt der Allgemeine Ordnungsdienst bereits aus, und unmittelbaren Zwang darf er nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz ebenfalls anwenden; zur Ausstattung gehören Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, Schusswaffen sind ausgeschlossen. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten, die heute bei der Polizei liegt. Die Ordnungsämter verfügen über 2.483 Stellen, von denen 686 unbesetzt sind — eine Vakanzquote von 27,6 %; im Allgemeinen Ordnungsdienst sind 550 von 641 Stellen besetzt. Zusätzliche Stellen sieht der Vorschlag nicht vor. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Schlechter für die Zukunft · 0,32
Pro 24 · 32 % Contra 51 · 68 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −27

Argumente — Pro

3 Argumente

Weniger Polizeieinsätze für Kleinigkeiten

10von 100

Angesetzt sind 8.000 Polizeieinsätze im Jahr, die entfallen, weil der Fall vor Ort abgeschlossen wird — rund 2 Mio. €. Die Dokumentation und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft bleiben; eingespart wird die Anfahrt, nicht das Verfahren.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 4Plausibilität 5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom besteht aus Polizeistunden und Fahrzeugkosten, also aus öffentlichen Mitteln, die anderswo eingesetzt werden können. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Jeder Fall, den eine Ordnungsamtskraft heute wahrnimmt und nicht selbst abschließen darf, erzeugt einen Polizeieinsatz: Streifenwagen, zwei Kräfte, Anfahrt, Vorgangsaufnahme. Angesetzt sind 8.000 solcher Einsätze im Jahr mit je rund anderthalb Stunden einschließlich Anfahrt und Bearbeitung, bewertet mit 60 € je Personalstunde. Das ergibt rund 1,4 Mio. €, zuzüglich Fahrzeug- und Leitstellenkosten, zusammen rund 2 Mio. € jährlich. Die frei werdende Zeit fließt in andere Einsätze; ihr Wert ist hier als Ressourcenersparnis gebucht und nicht zusätzlich als Sicherheitsgewinn, weil er sonst doppelt zählte. Der Impact ist sehr klein: eine Entlastung im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Plausibilität

Der Mechanismus ist eindeutig: Was an einer Stelle erledigt wird, muss an der anderen nicht erledigt werden. Unsicher ist die Zahl der Einsätze, die dieselbe Setzung ist wie beim ersten Argument. Ein Vorbehalt kommt hinzu: Auch bei eigener Zuständigkeit müsste die Ordnungsamtskraft den Vorgang dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft abgeben — die Arbeit verschwindet nicht, sie wandert. Eingespart wird die Anfahrt und die doppelte Aufnahme, nicht das Verfahren. Deshalb ist der Ansatz vorsichtig gewählt. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Mechanismus, verlagerter statt entfallender Aufwand.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7

Einschreiten statt Polizei rufen

9,6von 100

Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten — die vier im Programm genannten Befugnisse hat der Ordnungsdienst bereits. Angesetzt sind 2.400 Fälle im Jahr, die dadurch anders ausgehen. Wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten überhaupt wahrnehmen, erhebt Berlin nicht.

Wert 6 · RechtsdurchsetzungImpact 4Plausibilität 4
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft die Durchsetzung von Recht im öffentlichen Raum: ob eine sichtbare Tat Folgen hat oder nicht. Das wirkt über den Einzelfall hinaus auf die Erwartung, dass Regeln gelten, und trifft alle, die den öffentlichen Raum nutzen. Existenz und Gesundheit sind nicht berührt. Der Wert ist mittel bis hoch: Rechtsdurchsetzung als System.

Impact

Der eigentliche Vorschlag ist schmaler, als er klingt. Identitätsfeststellung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Gegenständen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs stehen dem Allgemeinen Ordnungsdienst bereits zu; zur Ausstattung gehören Schlagstock und Reizstoffsprühgerät [2]. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten: Wer heute beim Sprayen angetroffen wird, kann festgehalten werden, bis die Polizei kommt — mehr nicht. Angesetzt sind 8.000 Begegnungen im Jahr, bei denen Ordnungsamtskräfte eine nicht erhebliche Straftat wahrnehmen, mit einer Spanne von 3.000 bis 20.000; Bezugsgrößen sind 502.743 erfasste Straftaten in Berlin und rund 550 besetzte Außendienststellen [3][4]. In angesetzt 30 % dieser Fälle führt eigenes Einschreiten zu einem Ergebnis, das sonst ausbliebe, also in rund 2.400 Fällen, bewertet mit 700 € an vermiedenem Schaden und ersparten Ermittlungen. Der Impact ist sehr klein: einige tausend Kleinfälle im Jahr, die anders ausgehen.

Plausibilität

Dass sofortiges Einschreiten mehr bewirkt als Warten auf die Polizei, ist plausibel und in der Sache unbestritten. Alles Weitere ist gesetzt. Berlin erhebt nicht, wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten wahrnehmen, und schon gar nicht, wie diese Fälle heute ausgehen. Gegen einen großen Effekt spricht, dass Sachbeschädigung und Graffiti überwiegend unbeobachtet geschehen — die Anwesenheit einer Ordnungsamtskraft ist der seltene Fall — und dass die Aufklärungsquote in Berlin bei 44,9 % liegt, also auch die Polizei bei diesen Delikten häufig ohne Ergebnis bleibt [4]. Für ihn spricht, dass gerade bei kleinen Taten die Chance auf ein Ergebnis fast vollständig davon abhängt, ob jemand vor Ort handelt. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: plausibler Mechanismus, keine erhobene Grundlage.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Eine Zuständigkeit statt zweier

4,5von 100

Meldungen versanden seltener im Zuständigkeitswechsel; angesetzt sind 60.000 strittige Vorgänge im Jahr mit 15 € Ersparnis. Der Vorschlag verschiebt die Grenze allerdings nur — die Abgrenzung zwischen erheblicher und nicht erheblicher Straftat müssten die Ordnungsamtskräfte selbst treffen.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 2Plausibilität 4,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft die Qualität eines Verwaltungsverfahrens: ob eine Meldung ankommt und bearbeitet wird. Er trifft viele Menschen in kleinen Beträgen und wirkt auf die Bereitschaft, überhaupt zu melden. Der Wert ist mittel: Verfahrensqualität einer Verwaltung, die viele betrifft.

Impact

Für Betroffene verläuft die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unsichtbar. Wer wilden Müll, eine beschmierte Fassade oder eine Ruhestörung meldet, weiß nicht, ob er beim Ordnungsamt oder bei der Polizei richtig ist, und wird häufig weiterverwiesen. Angesetzt sind 60.000 Meldungen im Jahr, bei denen die Zuordnung strittig ist, mit einer Spanne von 20.000 bis 150.000, und 15 € je Vorgang an ersparter Verweisung, Doppelbearbeitung und Rückfrage. Das ergibt rund 1 Mio. € jährlich. Der Vorteil liegt weniger im Geld als darin, dass eine Meldung nicht im Zuständigkeitswechsel versandet. Der Impact ist sehr klein: ein Verfahrensvorteil, verteilt auf viele Vorgänge.

Plausibilität

Dass klare Zuständigkeiten Reibung sparen, ist ein bekannter Verwaltungszusammenhang. Zwei Einschränkungen mindern ihn hier. Erstens verschiebt der Vorschlag die Grenze, er beseitigt sie nicht: Erhebliche Straftaten blieben bei der Polizei, und die Abgrenzung zwischen erheblich und nicht erheblich müsste im Einzelfall getroffen werden — von Kräften, die dafür nicht ausgebildet sind. Damit entsteht an anderer Stelle neue Unsicherheit. Zweitens ist die Zahl der strittigen Meldungen in Berlin nicht erhoben. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: bekannter Zusammenhang, aber die Grenze wird verschoben statt aufgehoben.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6

Argumente — Contra

3 Argumente

Was der Ordnungsdienst dann nicht mehr macht

29von 100

27,6 % der Stellen in den Ordnungsämtern sind unbesetzt; der Vorschlag fügt Aufgaben hinzu, ohne Stellen zu schaffen. Angesetzt sind 55 Vollzeitäquivalente, die aus Grünanlagen, Lärm, Schulwegsicherung und ruhendem Verkehr abgezogen werden. Der Engpass ist Personal, nicht Befugnis.

Wert 6 · VerwaltungsqualitätImpact 8Plausibilität 6
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft die Ordnung im öffentlichen Raum: Grünanlagen, Lärm, Schulwege, ruhender Verkehr. Das sind genau die Bereiche, in denen Berlinerinnen und Berliner Verwaltungshandeln unmittelbar erleben, und sie wirken auf viele Menschen täglich. Existenz und Gesundheit sind nicht berührt — bei der Schulwegsicherung allerdings mittelbar. Der Wert ist mittel bis hoch: Ordnung im öffentlichen Raum, täglich erlebt.

Impact

Dies ist der Kern der Bewertung, und er steht in einer amtlichen Zahl: Von 2.483,15 Vollzeitäquivalenten der Berliner Ordnungsämter sind 686,3 unbesetzt — eine Vakanzquote von 27,6 % [3]. Im Allgemeinen Ordnungsdienst sind 91,4 von 641,4 Stellen frei, besetzt sind 550. Diese 550 Kräfte decken heute Grünanlagen, Jugendschutz, Lärmbekämpfung, den ruhenden Verkehr und die Schulwegsicherung ab [2]. Der Vorschlag fügt Aufgaben hinzu und sieht keine zusätzlichen Stellen vor. Angesetzt sind 10 % der Kapazität, die in Anzeigenaufnahme, Dokumentation, Zeugenvernehmung und Rechtsprüfung fließen, mit einer Spanne von 4 bis 25 %, also 55 Vollzeitäquivalente. Gebucht ist nicht der Personalaufwand — der wäre nur eine Umbuchung —, sondern die Leistung, die in den bisherigen Aufgaben entfällt, angesetzt mit 70.000 € je Vollzeitäquivalent. Das ergibt rund 4 Mio. € im Jahr. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung.

Plausibilität

Die Vakanzquote ist amtlich belegt [3], und der Schluss daraus ist zwingend: Wer einem Dienst mit gut einem Viertel unbesetzter Stellen zusätzliche Aufgaben gibt, ohne Stellen zu schaffen, nimmt sie den bisherigen Aufgaben weg. Offen ist allein der Umfang. Für einen kleineren Effekt spricht, dass ein Teil der neuen Tätigkeit ohnehin anfällt — wer heute die Polizei ruft, wartet auch. Für einen größeren spricht, dass strafrechtliche Vorgänge deutlich mehr Dokumentation verlangen als Ordnungswidrigkeiten und dass die Nachqualifizierung bei 27,6 % Vakanz und entsprechender Fluktuation dauerhaft Kapazität bindet. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: belegte Ausgangslage, zwingender Mechanismus, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7

Ausbildung, Aufsicht und Dokumentation

12von 100

550 Außendienstkräfte müssten qualifiziert, beaufsichtigt und rechtlich begleitet werden: rund 3,3 Mio. € einmalig und 2 Mio. € im Jahr. Bei 27,6 % Vakanz ist die Nachqualifizierung eine Daueraufgabe, keine Anschubfinanzierung.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 4Plausibilität 6
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln und Verwaltungszeit, die anderswo fehlen. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar; der Sicherheitszweck steckt bereits im Nutzen der anderen Seite. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Eine Erweiterung auf strafrechtliche Aufgaben ist kein Erlass, sondern ein Qualifizierungsprogramm. Rund 550 besetzte Außendienststellen [3] müssten in Eingriffsrecht, Strafprozessrecht und Beweissicherung geschult werden; angesetzt sind 6.000 € je Kraft, mit einer Spanne von 3.000 bis 15.000, zusammen 3,3 Mio. € einmalig oder über zehn Jahre verteilt 0,33 Mio. € jährlich. Der dauerhafte Posten ist größer: Fachaufsicht, Dokumentationspflichten, Rechtsberatung und die Nachqualifizierung bei Personalwechsel. Bei einer Vakanzquote von 27,6 % und entsprechender Fluktuation ist Letzteres keine Anschubfinanzierung, sondern eine laufende Aufgabe; angesetzt sind dafür rund 2 Mio. € im Jahr. Zusammen rund 2,3 Mio. €. Der Impact ist sehr klein: laufende Kosten im einstelligen Millionenbereich.

Plausibilität

Dass Qualifizierung und Aufsicht Geld kosten, ist gesichert; die Höhe ist geschätzt und hängt daran, wie weit die Befugnisse reichen sollen. Sicherer als die Zahl ist eine Verbindung, die man sehen muss: Wer bei der Ausbildung spart, erhöht die Fehlerquote aus dem vorigen Argument. Kosten und Risiko lassen sich nicht unabhängig voneinander wählen; wer beides klein hält, hält auch den Nutzen klein. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: sicherer Kostenanfall, geschätzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7

Zwangsbefugnisse ohne die Ausbildung dafür

10von 100

Strafverfolgung verlangt Entscheidungen unter Zeitdruck, für die der Ordnungsdienst Monate statt Jahre ausgebildet wird. Angesetzt sind 240 problematische Verläufe im Jahr. Berlin führt darüber keine Statistik — die Zahl ist eine Setzung mit weitem Band.

Wert 7 · RechtsstaatlichkeitImpact 3Plausibilität 5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft zweierlei zugleich: die Rechtmäßigkeit staatlichen Zwangs und die körperliche Unversehrtheit der Beteiligten. Beides wirkt über den Einzelfall hinaus, weil rechtswidrige Maßnahmen das Vertrauen in die Behörde beschädigen, die sie ergreift. Deshalb steht er über einem Geldstrom und unter Leben und Gesundheit, wo die Zahlen für sich stünden. Der Wert ist hoch: Rechtsstaatlichkeit und körperliche Unversehrtheit.

Impact

Der Allgemeine Ordnungsdienst wendet schon heute Zwang an und trägt Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, allerdings im Vollstreckungsrecht: um eine Anordnung durchzusetzen, nicht um eine Straftat zu verfolgen [2]. Die Ausbildung dafür dauert Monate; Polizeivollzugsbeamte werden Jahre ausgebildet, und ein erheblicher Teil dieser Zeit entfällt auf Eingriffsrecht, Eigensicherung und Deeskalation. Wer strafprozessuale Maßnahmen anordnet, muss zudem beurteilen, ob eine Tat vorliegt, ob sie erheblich ist und welche Maßnahme verhältnismäßig wäre — Entscheidungen unter Zeitdruck, deren Fehler Betroffene tragen. Angesetzt sind 3 % problematische Verläufe bei 8.000 Einsätzen, mit einer Spanne von 1 bis 10 %, also 240 Fälle im Jahr mit rechtswidriger Maßnahme, Eskalation oder Verletzung auf einer der beiden Seiten, bewertet mit 6.000 € für Verfahren, Entschädigung, Behandlung und Vertrauensverlust. Der Impact ist sehr klein in der Zahl und trifft Einzelne hart.

Plausibilität

Der Zusammenhang zwischen Qualifikation und Fehlerquote bei Zwangsanwendung ist plausibel und wird von zwei Seiten vorgetragen, die sonst selten übereinstimmen: von Polizeigewerkschaften, die auf die Länge der eigenen Ausbildung verweisen, und von Bürgerrechtsorganisationen. Gemessen ist er für den Ordnungsdienst nicht — Berlin führt keine Statistik über rechtswidrige Maßnahmen des Allgemeinen Ordnungsdienstes. Gegen einen großen Effekt spricht, dass Sachbeschädigung und Graffiti selten eskalieren; für ihn, dass gerade Identitätsfeststellung und Durchsuchung an belebten Orten die Situationen sind, in denen es kippt. Die Zahl bleibt eine Setzung mit weitem Band. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: plausibler Zusammenhang, keine Erhebung.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Summary

Berlin hat 2025 rund 502.743 Straftaten erfasst und 44,9 % davon aufgeklärt [4]; kleine Delikte im öffentlichen Raum bleiben häufig folgenlos, und daran setzt der Vorschlag an. Nur trifft er die Sache nur zum Teil: Drei der vier Befugnisse, die das Programm als Ziel nennt — Identitätsfeststellung, Platzverweis und Durchsuchung —, hat der Allgemeine Ordnungsdienst bereits, und unmittelbaren Zwang darf er ebenfalls anwenden [1][2]. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten, und dafür spricht ein realer Vorteil: Wer beim Sprayen angetroffen wird, könnte sofort behandelt werden, statt dass eine Streife anrücken muss — angesetzt sind 2.400 Fälle im Jahr, die anders ausgehen, und 8.000 eingesparte Polizeieinsätze. Dem steht eine zweite belegte Zahl gegenüber: 686,3 von 2.483,15 Stellen der Ordnungsämter sind unbesetzt, eine Vakanzquote von 27,6 % [3]. Der Vorschlag fügt einem Dienst Aufgaben hinzu, dem gut ein Viertel seines Personals fehlt, und schafft keine Stellen; angesetzt sind 55 Vollzeitäquivalente, die aus Grünanlagen, Lärm, Schulwegsicherung und ruhendem Verkehr abgezogen werden. Hinzu kommen Zwangsbefugnisse bei Kräften, die dafür Monate statt Jahre ausgebildet werden, und rund 2,3 Mio. € für Qualifizierung und Aufsicht. Das Ergebnis hängt deshalb nicht an einer einzelnen Annahme, sondern an der Konstruktion: Der Vorschlag dreht an der Stellschraube, die nicht klemmt.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Schlechter für die Zukunft · 0,32
heute Δ −27,0 F1 — mit Bezirkspolizei F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. AfD Berlin: Wahlprogramm 2026: Bezirkspolizei bei den Ordnungsämtern — „Die Befugnisse der Ordnungsamtskräfte sollen auf Durchgriffsrechte bei nicht erheblichen Straftaten (z. B. Sachbeschädigung) erweitert werden“; genannte Aufgaben: Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen und Gegenständen, Platzverweise, unmittelbarer Zwang. lichtenberg.afd.berlin
  2. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin: Allgemeiner Ordnungsdienst: bestehende Befugnisse zu Identitätsfeststellung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Gegenständen sowie unmittelbarem Zwang nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz; Ausstattung mit Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, keine Schusswaffen. berlin.de
  3. Abgeordnetenhaus von Berlin, Schriftliche Anfrage 19/23804: Personalausstattung der bezirklichen Ordnungsämter: 2.483,15 Vollzeitäquivalente, davon 1.796,8 besetzt und 686,3 unbesetzt (27,6 %); Allgemeiner Ordnungsdienst 641,4 VZÄ, davon 550,0 besetzt. pardok.parlament-berlin.de
  4. Senatsverwaltung für Inneres Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025: 502.743 Straftaten (−6,7 %), Aufklärungsquote 44,9 %. berlin.de
  5. Bundesregierung: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: rund 5,5 Mio. Straftaten bundesweit, −5,6 %. bundesregierung.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 2 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-bezirkspolizei.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

Score-Einschätzung abgeben

Argument
Aktueller Score:
Value Impact Plausibilität
deutlich
niedriger
etwas
niedriger
passtetwas
höher
deutlich
höher
passt so

↔ Regler bewegen — die Begründungen passen sich deiner Einschätzung an:

Community-Ergebnis
Häufigste Begründungen