Weniger Verfahren und Nachweispflichten für die Verwaltung
Ombudsstelle und 166 Verfahren im Jahr binden Personal auf beiden Seiten; angesetzt sind rund 1,5 Mio. € jährlich. Ein Teil der Fälle verschwände nicht, sondern käme als Petition oder Klage wieder — dort meist teurer.
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Wert
Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln und Verwaltungszeit, die anderswo eingesetzt werden können. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar; der inhaltliche Zweck der Stelle steht auf der Gegenseite. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.
Impact
Das Gesetz hat einen eigenen Apparat geschaffen. Die Ombudsstelle arbeitet seit Herbst 2020 und hat fast 4.000 Beratungsanfragen bearbeitet, davon über 2.000 mit Bezug zum Gesetz; allein 2025 waren es 371 Anfragen und 166 Ombudsverfahren [2]. Jedes dieser Verfahren bindet auf der anderen Seite eine Behörde: Sachverhalt aufklären, Stellungnahme schreiben, Rechtslage prüfen. Angesetzt sind rund zehn Stellen für die Ombudsstelle zu 80.000 €, mit einer Spanne von fünf bis fünfzehn, also 0,8 Mio. € im Jahr; hinzu kommen 166 Verfahren à 3.000 € behördlicher Aufwand, das sind 0,5 Mio. €, sowie rund 0,2 Mio. € für Schulung und Dokumentation. Zusammen rund 1,5 Mio. € jährlich, die bei einer Aufhebung entfallen. Der Impact ist sehr klein: eingesparte Verwaltungskosten im einstelligen Millionenbereich.
Plausibilität
Dass der Wegfall einer Stelle und ihrer Verfahren Kosten spart, ist gesichert. Die Höhe ist gerechnet: Berlin weist die Ausstattung der Ombudsstelle nicht gesondert aus, und der Aufwand je Verfahren ist eine Setzung. Ein Vorbehalt betrifft die Richtung: Ein Teil der Fälle würde nach einer Aufhebung nicht verschwinden, sondern als Petition, Dienstaufsichtsbeschwerde oder Klage anderswo auftauchen — dort meist teurer als in einem Ombudsverfahren. Die Ersparnis ist deshalb kleiner als der Bruttobetrag. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: sicherer Wegfall, gerechnete Höhe, teilweise Verlagerung.