Kein Zwang zur teuren Anlage
In schlecht gedämmten Altbauten, in Etagenwohnungen und dort, wo kein Platz für Außeneinheit oder Speicher ist, kostet eine Anlage nach der 65-Prozent-Regel ein Vielfaches eines Kesseltauschs. Wer sie nicht mehr einbauen muss, spart diese Differenz.
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Wert
Der Strom ist Geld von Eigentümerinnen und Eigentümern: die Differenz zwischen einem Heizungstausch und einer Umstellung, die Vorlauftemperatur, Heizkörper, Elektrik und Außenaufstellung mitbetrifft. Getragen wird die Ersparnis überwiegend von Haushalten mit mittleren Einkommen — selbstnutzende Eigentümer eines älteren Ein- oder Zweifamilienhauses sind der typische Fall —, und weitergegeben wird ein Teil an Mieter, wo vermietet wird. Weil das Gut Geld ist, steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse; dass eine Zwangsinvestition härter trifft als eine freiwillige, ist eine Frage der Menge und nicht des Wertes. Der Wegfall der staatlichen Förderung ist nicht enthalten: Sie bleibt bestehen und mindert die Differenz bereits in der Rechnung. Der Wert ist mittel: Es ist gespartes Geld privater Haushalte.
Impact
Ohne die Streichung müsste jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent erneuerbar laufen, sobald die Frist der kommunalen Wärmeplanung greift; mit ihr entfällt die Vorgabe. Betroffen sind nicht alle Heizungswechsel: In Deutschland wurden 2025 rund 627.000 Heizgeräte abgesetzt, davon bereits 299.000 Wärmepumpen [3] — diese Fälle hätten die Vorgabe ohnehin erfüllt. Angesetzt sind 60.000 Anlagen im Jahr, bei denen die Vorgabe tatsächlich gebunden hätte (Spanne 20.000 bis 150.000), und eine vermiedene Mehrinvestition von 5.000 Euro je Anlage nach Abzug der Förderung von bis zu 22.400 Euro (Spanne 0 bis 15.000 Euro) [5]. Das ergibt rund 300 Millionen Euro im Jahr. Die Untergrenze ist niedrig, weil die Regel Ausweichwege ließ — Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen — und weil die Förderung die Differenz in vielen Fällen ganz aufhebt. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: Zehntausende Anlagen im Jahr, jede mit einem vierstelligen Unterschied.
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Plausibilität
Dass die Vorgabe entfällt, folgt aus dem Gesetz; strittig sind beide Zahlen der Rechnung. Kontrafaktum ist der Heizungstausch unter der 65-Prozent-Regel. Das Design ist mechanistisch: Zahl der gebundenen Fälle mal Investitionsdifferenz — beide Größen sind nicht erhoben, weil die Regel wegen der an die Wärmeplanung gekoppelten Fristen für den größten Teil des Bestands noch gar nicht griff. Die eine Störgröße ist genau diese Fristenkopplung: Je später die Regel gebunden hätte, desto weniger Fälle fallen in den Zehnjahreshorizont; das steckt in der Spanne von 20.000 bis 150.000 Anlagen. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Gestützt wird die Richtung durch die Marktzahlen: Wärmepumpen kosten in der Anschaffung mehr als Gaskessel, sonst hätte es weder Förderung noch Regel gebraucht. Damit ist die Kette geschlossen und der Gegenmechanismus — die fortbestehende Förderung — gegengerechnet; es fehlt der Beleg für die Höhe. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Die Richtung ist sicher, beide Faktoren der Rechnung sind gesetzt.
Kontrafaktum: Heizungstausch unter der 65-Prozent-Regel. Design: mechanistisch — Zahl der gebundenen Fälle mal Investitionsdifferenz, beide nicht erhoben. Störgröße: die Kopplung der Fristen an die kommunale Wärmeplanung, die entscheidet, wie viele Fälle überhaupt in den Horizont fallen; gebucht in der Spanne 20.000–150.000 Anlagen. Richtung: keine Umkehrkausalität.
Kette geschlossen (Vorgabe entfällt → günstigere Anlage möglich → gesparte Investition), Gegenmechanismus der fortbestehenden Förderung benannt und gegengerechnet; es fehlt der Beleg für Zahl und Höhe. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.
Offen: Eine Auswertung der Investitionskosten je Heizungstyp nach Gebäudealter, verknüpft mit den Fristen der kommunalen Wärmeplanung, würde P auf 6,0 heben.