Klima & Energie
Der Bereich Klima & Energie umfasst die Minderung der Treibhausgasemissionen und den Umbau des Energiesystems: Emissionsziele und Sektorbudgets, Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Speicher, die CO₂-Bepreisung sowie die Förderinstrumente für Erneuerbare, Industrie und Gebäude. Er reicht von den europäischen Emissionshandelssystemen über das Bundes-Klimaschutzgesetz bis zur kommunalen Wärmeplanung.
Ausgangslage
Die Zuständigkeiten sind geteilt: Der Bund setzt mit dem Klimaschutzgesetz die Sektorbudgets und steuert über EEG, Kohleausstiegsgesetz und den nationalen Brennstoffemissionshandel; die EU bestimmt mit dem Emissionshandel, der Lastenteilungsverordnung und den CO₂-Flottengrenzwerten den Rahmen; Länder und Kommunen genehmigen Anlagen und verantworten die Wärmeplanung. Deutschland emittierte 2025 rund 649 Mio t CO₂-Äquivalente, 0,9 Mio t oder 0,1 % weniger als 2024 — der Rückgang ist praktisch zum Stillstand gekommen, seit 1990 sind es 48 % weniger. Rückläufige Industrieemissionen (−5,6 Mio t, konjunkturbedingt) wurden fast vollständig durch Anstiege im Verkehr (+2,1 Mio t) und in Gebäuden (+3,4 Mio t) aufgezehrt. Die Projektionsdaten 2026 des Umweltbundesamts weisen bis 2030 nur eine Minderung von 62,6 % gegenüber 1990 aus statt der gesetzlich verlangten 65 %; das Emissionsbudget 2021–2030 wird rechnerisch nur noch mit 3,8 Mio t Puffer eingehalten, nachdem der Puffer im Vorjahr noch 81 Mio t betrug. Der Expertenrat für Klimafragen bestätigt diese Zielerreichung nicht: Er erwartet eine Überschreitung des Budgets um 60 bis 100 Mio t und hält keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 für erreichbar. Die Ziellücke konzentriert sich auf zwei Sektoren: Verkehr (186,9 Mio t) und Gebäude (110,1 Mio t) überschreiten ihre kumulierten Jahresemissionsmengen bis 2030, während Energiewirtschaft und Industrie übererfüllen; gegenüber der EU-Klimaschutzverordnung wächst die Lücke auf 255 Mio t, die Deutschland durch den Ankauf von Zuweisungen anderer Mitgliedstaaten decken müsste. Im Stromsystem geht der Umbau voran: Der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch stieg 2025 auf 55,1 %, die Erzeugungsleistung wuchs um rund 21 GW (Photovoltaik 16,4 GW, Wind an Land 4,6 GW), der Kohleausstieg bleibt gesetzlich auf spätestens 2038 terminiert. Die CO₂-Bepreisung wechselt das Regime: 2026 werden die Zertifikate des nationalen Emissionshandels erstmals versteigert, in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne, während der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS-2) auf 2028 verschoben wurde; Strom kostete private Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 40,55 ct/kWh und damit 23,4 % mehr als 2021. Fiskalisch hängt der Umbau am Klima- und Transformationsfonds, aus dem 2026 Ausgaben von 34,8 Mrd € fließen sollen, davon 11,97 Mrd € für Energieeffizienz und Erneuerbare im Gebäudebereich.
Übersicht
alle Vorschläge auf der Zukunftsskala · Kästchen anklicken → Vorschlag- Preiszone teilenWahl
- MV-Energie 30 €Wahl
- Heizungsgesetz
- NachbarschaftsbonusWahl
- Solar auf LandesdachWahl
- Klimaneutral 2035Wahl
- SolarpflichtWahl
- Kernkraft zurück
- WindmoratoriumWahl
- Windkraft-StoppWahl
- Windkraft-AbständeWahl
schlechterschlechterausgeglichenbesserdeutlich
besser
Vorschläge
11 bewertet · sortiert nach BilanzBund
- Ausgeglichen · 0,55 alter MaßstabGröße: klein65-Prozent-Regel gestrichen
Neu eingebaute Heizungen müssen nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen — Gas- und Ölkessel sind seit Juli 2026 wieder frei wählbar.
- Schlechter · 0,22 alter MaßstabGröße: mittelWiedereinstieg in die Kernenergie
Der Atomausstieg soll rückgängig gemacht werden: stillgelegte Meiler reaktivieren und neue Reaktoren als Grundlast bauen, bewertet als klima- und energiepolitische Maßnahme für Deutschland.
Aus den Landtagswahlen 2026
- Ausgeglichen · 0,58 alter MaßstabGröße: kleinBund und EU (Forderung der Landespartei) Aufteilung der deutschen Strompreiszone
Getrennte Preiszonen sollen Strom dort billiger machen, wo viel erneuerbare Erzeugung steht. Über den Zuschnitt entscheiden Bund und EU, und der Bund hat die Frage im Dezember 2025 gegen eine Teilung entschieden.
- Ausgeglichen · 0,43 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2035
Ein verbindliches Landesgesetz soll Sachsen-Anhalt bis 2035 klimaneutral machen. Das verlangt das Drei- bis Siebenfache des bisherigen Minderungstempos, und rund 60 Prozent der Landesemissionen unterliegen dem europäischen Emissionshandel.
- Schlechter · 0,39 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Solarpflicht für Neubauten
Eine Pflicht in der Landesbauordnung soll Solaranlagen auf neue Dächer bringen. Der Bund hat dieselbe Pflicht im Juli 2026 selbst erlassen, für Nichtwohngebäude ab 2027 und für Wohngebäude ab 2030.
- Deutlich schlechter · 0,09 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Sachsen-Anhalt Windkraft-Moratorium
Das Land soll keine neuen Windräder mehr genehmigen und das Akzeptanzgesetz abschaffen. Es ist eines der windstärksten Länder, und sein Flächenziel ist bundesrechtlich vorgeschrieben.
- Ausgeglichen · 0,56 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Mecklenburg-Vorpommern MV-Energie
Das Land zahlt jedem Einwohner 30 € im Jahr als Ausgleich für Stromkosten — in einem Land, das inzwischen das zweitgünstigste Netzentgelt Deutschlands hat.
- Ausgeglichen · 0,47 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Mecklenburg-Vorpommern Kein Netzentgelt für Anwohner
Die Grünen wollen Haushalte im Umkreis von Windrädern von den Netzentgelten befreien — ein Ziel, das das Land seit April 2026 bereits verfolgt, allerdings mit einem Instrument, das ihm auch zusteht.
- Deutlich schlechter · 0,04 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Mecklenburg-Vorpommern Keine neuen Windräder
Die AfD will den weiteren Ausbau der Windkraft beenden — der einzige Hebel, den ein Land dafür hat, führt nach dem Baugesetzbuch dazu, dass ab 2028 gar nicht mehr gesteuert werden kann, wo Anlagen entstehen.
- Deutlich schlechter · 0,01 alter MaßstabGröße: sehr kleinLand Mecklenburg-Vorpommern Größere Abstände zu Windrädern
Das BSW will Mindestabstände nach Anlagenhöhe staffeln — die entscheidende Zahl von 2.000 Metern darf ein Land nach dem Baugesetzbuch allerdings nicht festlegen.
Zuletzt geprüft von Claude Opus 4.8 · 12. Juli 2026 · 1× KI, 1× Mensch
- 12. Juli 2026KI-Prüfung, menschlich freigegebenClaude Opus 4.8Erstbewertung
Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →