Geld für alle, in einem Land mit leicht unterdurchschnittlichen Einkommen
Die Pauschale bringt 1,57 Millionen Menschen jährlich 30 € — einer vierköpfigen Familie 120 €. Weil die Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Bundesschnitt liegen, wiegt derselbe Betrag hier etwas schwerer als anderswo. Dieser Verteilungseffekt ist der gesamte Ertrag der Maßnahme, und er beträgt rund ein Drittel der ausgezahlten Summe.
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Wert
Betroffen ist das verfügbare Einkommen aller 1,57 Millionen Einwohner, ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ein Geldbetrag wiegt nicht aus sich heraus: 120 € im Jahr sichern keine Existenz, sie erweitern den Spielraum. Was diesem Strom Gewicht gibt, ist allein, bei wem er ankommt — und hier liegt der Befund anders, als die Zusage nahelegt. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das arme Bundesland, als das es sich beschreibt: Die Armutsgefährdungsquote liegt 2025 bei 16,8 Prozent gegenüber 16,1 Prozent im Bund [11], also nur 0,7 Prozentpunkte darüber; Bremen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen liegen darüber. Das verfügbare Einkommen je Einwohner erreicht 89,5 Prozent des Bundeswerts [11] — die oft zitierte Lohnlücke von 18 Prozent ist ein Artefakt der Vollzeit-Lohnstatistik, die Renten, bundeseinheitliche Transfers und Haushaltsgröße ausblendet. Vor allem aber ist MV intern gleichmäßiger verteilt als Deutschland (Gini 27,0 gegenüber 30,1) [11]: Der Rückstand sitzt am oberen Ende der Einkommensskala, nicht am unteren. Eine Pro-Kopf-Zahlung trifft in diesem Land deshalb überproportional mittlere Haushalte, nicht arme — der Verteilungsgewinn ist real, aber er ist kleiner, als das Bild vom ärmsten Bundesland vermuten lässt. Der Wert ist mittel: Es ist Geld, kein Grundbedürfnis — und es kommt bei einer Bevölkerung an, die dem Bundesdurchschnitt näher ist, als die Zusage unterstellt.
Impact
Ohne die Maßnahme fließt kein Landesgeld an die Haushalte; mit ihr sind es 47,2 Millionen € im Jahr, verteilt auf 1.573.685 Einwohner [4]. Pro Kopf sind das 30 €, für eine vierköpfige Familie 120 € [9]. Die CDU rechnet diesen Betrag als Rabatt von 3 ct/kWh vor; das setzt einen Familienverbrauch von 4.000 kWh voraus. Tatsächlich verbrauchen die Haushaltskunden in Mecklenburg-Vorpommern zusammen 2,29 Milliarden kWh im Jahr, im Schnitt 2.840 kWh je Haushalt [10]. Auf diesen Absatz gerechnet ergibt die Pauschale einen Rabatt von 2,06 ct/kWh — nicht 3. Gemessen an der gesamten Stromrechnung aller MV-Haushalte, rund 1,0 Milliarde € brutto im Jahr [10], deckt die Zahlung 4,7 Prozent ab. Ein zweiter Maßstab: Das Kindergeld beträgt seit 2026 3.108 € je Kind und Jahr [12]; die 120 € für eine vierköpfige Familie sind 3,9 Prozent davon. Zum Vergleich noch einmal die Bundesreform, die 2025 ohne Landeszutun kam: Sie hat dieselbe Familie je nach Netzgebiet um 112 bis 241 € entlastet [2] — mehr, als die Pauschale hinzufügt. Der Impact ist klein: Es sind zwar alle 1,57 Millionen Einwohner betroffen, aber die Wirkung pro Person liegt bei einem Bruchteil dessen, was ein einziges Kind an Kindergeld auslöst.
Plausibilität
Behauptet wird nichts Verhaltensabhängiges, sondern eine Auszahlung: Wenn der Landtag den Titel beschließt, fließt das Geld. Ob eine solche Zahlung ankommt, ist keine Modellfrage, sondern eine Frage des Kanals — und der ist erprobt. Der Bund hat die Strompreisbremse 2023 über die Stromversorger abgewickelt; dieselbe Infrastruktur steht dem Land offen [2]. Der Gegenfall ist ebenfalls bekannt: Das Klimageld des Bundes kam über Jahre nicht, weil ein Auszahlungsweg zu allen Bürgern fehlte. Ein Land, das eine Pro-Kopf-Zahlung verspricht, ohne den Kanal zu benennen, verspricht deshalb den einfacheren Teil. Für die Sicherheit der Rechnung spricht zudem, dass die Pauschale verbrauchsunabhängig ist: Sie ändert den Preis pro Kilowattstunde nicht und löst keine Mengenreaktion aus, die die Wirkung wieder auffressen könnte. Die verbleibende Unsicherheit sitzt nicht in der Frage, ob gezahlt wird, sondern darin, wie stark 120 € bei den Empfängern wirken. Die Plausibilität ist hoch: Eine beschlossene Zahlung erfolgt — mehr als hoch ist bei einer Maßnahme, deren Auszahlungsweg noch offen ist, nicht drin.