Das Land soll wieder selbst über seine Flächen entscheiden
Die Länder sollen ihre Energieziele wieder selbst bestimmen. Beschließen kann das nur der Bund; die Landesregierung verfolgt mit ihrer Bundesratsinitiative vom 19. August 2026 bereits eine mildere Fassung. Das Bundesrecht bewegt sich in die andere Richtung.
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Wert
Betroffen ist die Frage, wer über die Flächennutzung im Land entscheidet. Dass ein Bundesgesetz einem Land vorgibt, welchen Anteil seiner Fläche es für eine bestimmte Nutzung bereitstellen muss, ist ein spürbarer Eingriff in die Landesplanung und in die kommunale Planungshoheit. Gemeinden erleben das als Fremdbestimmung, und dieses Empfinden ist ein eigenständiger politischer Sachverhalt, unabhängig davon, wie man zur Windenergie steht. Die Landesregierung teilt es der Sache nach: Ihre Bundesratsinitiative begründet sie ausdrücklich damit, die kommunale Planungshoheit zu stärken [7]. Um Grundrechte geht es dabei nicht, sondern um die Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Der Wert ist mittel bis hoch: Es geht um Selbstbestimmung über die eigene Fläche, nicht um Grundrechte.
Impact
Ohne die Maßnahme gilt das Windenergieflächenbedarfsgesetz unverändert: Mecklenburg-Vorpommern muss bis zum 31. Dezember 2027 1,4 Prozent der Landesfläche ausweisen und bis Ende 2032 2,1 Prozent [3]. Die Landesregierung arbeitet bereits an einer Lockerung. Am 19. August 2026 hat sie eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der auch höhenbegrenzte Flächen angerechnet werden sollen [7]. Der Vorschlag geht weiter: Das Gesetz soll abgeschafft werden, damit die Länder ihre Energieziele wieder selbst bestimmen [20]. Das Delta ist also nicht der Unterschied zwischen Zwang und Freiheit, sondern zwischen einer veränderten Anrechnung und einer Abschaffung. Zu bewerten ist ein Zuwachs an Selbstbestimmung, der eine Bundestagsmehrheit voraussetzt, über die das Land nicht verfügt. Angesetzt sind rund 2 Millionen Euro im Jahr für den zusätzlichen Gestaltungsspielraum gegenüber dem, was die Landesregierung ohnehin verfolgt. Der Impact ist sehr klein: Die Landesregierung verfolgt bereits eine mildere Fassung desselben Ziels.
Plausibilität
Behauptet wird, dass die Länder wieder selbst über ihre Energieziele entscheiden sollen. Der Weg dorthin führt über den Bund, und das sagt das Programm auch selbst: Man werde sich gegenüber der Bundesebene dafür stark machen [20]. Eine Bundesratsinitiative kann ein Land einbringen, beschließen kann es nichts. Für eine Abschaffung des Gesetzes bräuchte es eine Mehrheit im Bundestag. Die Bundesgesetzgebung bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung: Die Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie ist seit August 2025 in Kraft und verpflichtet zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, in denen Prüfungen entfallen statt hinzuzukommen [16]. Die Frist dafür ist im Februar 2026 abgelaufen. Dass ein einzelnes Land diesen Kurs umkehrt, ist nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. Die Plausibilität ist sehr niedrig: Das Land kann den Antrag stellen und sonst nichts, und das Bundesrecht läuft in die Gegenrichtung.