Kein Netzentgelt für Anwohner

Die Grünen wollen Haushalte im Umkreis von Windrädern von den Netzentgelten befreien — ein Ziel, das das Land seit April 2026 bereits verfolgt, allerdings mit einem Instrument, das ihm auch zusteht.

Land Mecklenburg-Vorpommern Vorschlag auf Landesebene (Mecklenburg-Vorpommern). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Kapitel 1.3 des grünen Wahlprogramms will Haushalte im 2-Kilometer-Umkreis von Windenergieanlagen und im 500-Meter-Umkreis von Freiflächen-Photovoltaik »vollständig von den Netzentgelten auf ihren Stromverbrauch« befreien und damit ihren Strompreis »um bis zu einem Viertel« senken [1]. Die Partei führt den Vorschlag in ihrer Präambel als einen von zwei ausdrücklich »konkreten Vorschlägen«. Betroffen wären nach eigener Abschätzung rund 150.000 der 812.400 Haushalte des Landes, mit rund 300 Euro Entlastung im Jahr [11][21]. Zwei Dinge prägen die Bewertung: Netzentgelte sind bundesrechtlich abschließend geregelt und werden seit 2023 von der Bundesnetzagentur festgelegt [3][4], und das Land betreibt seit dem 29. April 2026 bereits einen eigenen Kanal mit demselben Ziel und derselben Zustellung — 5.000 Euro je Megawatt jährlich an die Einwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern, als Gutschrift auf die Stromrechnung [7].

Bilanz

Ausgeglichen · 0,47
Pro 8,1 · 47 % Contra 9,1 · 53 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

5 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −1

Argumente — Pro

2 Argumente

Rund 300 Euro im Jahr für Haushalte mit Windrad vor der Tür

6,3von 100

Haushalte im 2-Kilometer-Umkreis von Windrädern sollen keine Netzentgelte mehr zahlen — rund 300 Euro im Jahr je Haushalt. Betroffen wären geschätzt 150.000 Haushalte. Netzentgelte darf ein Land allerdings nicht regeln; seit 2023 liegt die Festlegung bei der Bundesnetzagentur.

Wert 6 · HaushaltsbudgetImpact 4,2Plausibilität 2,5
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Wert

Betroffen sind Haushalte, die mit Windrädern und Solarparks vor der Tür leben und dafür bisher nichts bekommen. Rund 300 Euro im Jahr sind in einem Land, dessen Bruttolöhne 15,5 Prozent unter dem Bundeswert liegen, ein spürbarer Betrag. Dahinter steht ein Gerechtigkeitsgedanke, der über das Geld hinausgeht: Wer die Lasten der Energiewende vor Ort trägt, soll auch an ihrem Nutzen beteiligt werden. Genau diesen Gedanken hat der Landesgesetzgeber im April 2026 selbst zum Gesetz gemacht [7]. Um Existenzsicherung geht es nicht — es geht um eine Entlastung im Haushaltsbudget und um die Akzeptanz einer Infrastruktur, die das Land dringend braucht. Der Wert ist mittel: Es geht um Haushaltsbudget und um Verteilungsgerechtigkeit vor Ort, nicht um Existenz.

Impact

Ohne die Maßnahme zahlen alle Haushalte im Land dasselbe Netzentgelt: 7,4 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2026 [11]. Mit ihr zahlen Haushalte im 2-Kilometer-Umkreis einer Windenergieanlage und im 500-Meter-Umkreis einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gar nichts mehr [1]. Wie viele das sind, ist nirgends veröffentlicht. Bei 1.851 Anlagen [19] und 812.400 Privathaushalten [21] führt eine Abschätzung über Windparkcluster auf 100.000 bis 200.000 Haushalte, angesetzt sind 150.000. Bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind das je Haushalt rund 259 Euro, mit der wegfallenden Mehrwertsteuer 308 Euro. Zusammen rund 46 Millionen Euro im Jahr. Davon abzuziehen ist, was das Land bereits leistet: Seit April 2026 müssen Vorhabenträger den Einwohnern 5.000 Euro je Megawatt als Gutschrift auf die Stromrechnung anbieten [7]. Der Rest liegt bei rund 42 Millionen Euro. Weil ein Land Netzentgelte nicht regeln darf [3][4], ist dieser Betrag mit einer Umsetzungswahrscheinlichkeit von etwa einem Zwanzigstel zu gewichten: rund 2,1 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: Die Entlastung wäre für die einzelnen Haushalte spürbar, aber der Weg dorthin ist einem Land verschlossen.

Plausibilität

Behauptet wird, dass Anwohner von Wind- und Solarparks direkt finanziell profitieren sollen [2]. Das Ziel ist erreichbar, das gewählte Mittel nicht. Netzentgelte sind bundesrechtlich abschließend geregelt; der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt für genau diese Frage zu dem Ergebnis, für zusätzliche Gesetzgebung durch die Länder sei kein Raum [3]. Seit der Novelle von 2023 liegt die Festlegung zudem nicht mehr beim Bundesgesetzgeber, sondern bei der Bundesnetzagentur, weil der Europäische Gerichtshof Deutschland 2021 zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde verurteilt hat [4][5]. Damit könnte selbst eine Bundesratsinitiative das Ziel nicht erreichen. Kein Bundesland hat es je versucht, und es gibt weder ein Gerichtsurteil noch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur dazu. Die Rechnung hinter dem Versprechen stimmt dagegen knapp: 7,4 Cent von rund 34,8 Cent Gesamtpreis sind 21 Prozent, mit der Mehrwertsteuer 25 Prozent [11][12]. Die Plausibilität ist sehr niedrig: Die Entlastung wäre real, aber ein Land kann Netzentgelte nicht festsetzen — und seit 2023 kann es auch der Bund nicht mehr allein.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 5

Ein echter Anreiz für Wärmepumpe und Elektroauto

1,8von 100

Der Wegfall von 7,4 Cent je Kilowattstunde macht Wärmepumpen und Elektroautos für die begünstigten Haushalte deutlich günstiger. Gemessen ist dieser Effekt nirgends. Zugleich entfällt damit das Preissignal für die Netznutzung genau dort, wo die Integrationskosten am höchsten sind.

Wert 7 · KlimaImpact 1Plausibilität 2,5
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Wert

Betroffen ist der Umstieg von Öl und Gas auf Strom in Haushalten, die ohnehin am Rand des Netzes wohnen. Jede Wärmepumpe, die früher kommt, senkt den Verbrauch fossiler Brennstoffe dauerhaft, und in einem Land mit über 80 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung [14] ist dieser Umstieg besonders wirksam. Das ist ein Beitrag zum Klimaschutz und zugleich zur Unabhängigkeit von importierten Energieträgern. Um große Mengen geht es dabei nicht: Betroffen ist ein Bruchteil der Haushalte des Landes, und der Umstieg findet mit oder ohne diese Regelung statt, nur langsamer. Der Wert ist mittel bis hoch: Klimaschutz und Unabhängigkeit von Importen wiegen schwer, die hier bewegte Menge ist klein.

Impact

Ohne die Maßnahme kostet jede zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde den vollen Netzentgeltanteil. Mit ihr fällt er für die begünstigten Haushalte weg, und Strom wird an der entscheidenden Stelle billiger: beim Umstieg auf Wärmepumpe oder Elektroauto. Der Effekt ist gerichtet und rechnerisch fassbar. Eine Wärmepumpe mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch spart durch den Wegfall von 7,4 Cent je Kilowattstunde rund 350 Euro im Jahr einschließlich Mehrwertsteuer. Über 150.000 Haushalte gerechnet und bei einer angenommenen Umstiegsquote von wenigen Prozent liegt der zusätzliche Elektrifizierungseffekt in der Größenordnung von 10 Millionen Euro im Jahr an vermiedenen fossilen Kosten. Mit derselben Umsetzungswahrscheinlichkeit von einem Zwanzigstel gewichtet bleiben rund 0,5 Millionen Euro. Das ist eine Setzung, kein Befund: Eine Auswertung, die Netzentgeltbefreiungen mit Elektrifizierungsraten verknüpft, gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: Der Anreiz ist echt, aber er hängt an derselben Umsetzung wie die Entlastung selbst.

Plausibilität

Behauptet wird, die Regelung schaffe zusätzliche Anreize für die Elektrifizierung, etwa durch Wärmepumpen und Elektroautos [1]. Der Mechanismus ist unstrittig: Ein niedrigerer Arbeitspreis erhöht die Wirtschaftlichkeit elektrischer Anwendungen. Über die Größe des Effekts gibt es für diesen Fall keine Untersuchung. Hinzu kommt ein Einwand von der anderen Seite: Netzentgelte sind das Preissignal für die Netznutzung, und ihr vollständiger Wegfall entfernt es dort, wo die Integrationskosten am höchsten sind. Die Bundesnetzagentur hat genau das bei den Speichern kritisiert — eine faktische Vollbefreiung stehe im Widerspruch zum Grundsatz der Kostenreflexivität, weil die Privilegierten keinen Beitrag zur Deckung der von ihnen mitverursachten Netzkosten leisteten [13]. Der Anreiz wirkt also, aber er wirkt ungesteuert. Die Plausibilität ist sehr niedrig: Der Mechanismus stimmt, seine Größe ist ungemessen, und die Umsetzung hängt an derselben Rechtsfrage.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Argumente — Contra

3 Argumente

Die Lücke zahlen die Haushalte in den Städten

7,2von 100

Wer einen Teil der Netznutzer befreit, verteilt dieselben Kosten auf die übrigen. Den bundesweiten Ausgleichsweg kann ein Land nicht nutzen; bleiben rund 662.000 Haushalte im Land, überwiegend in den Städten, mit rund 59 Euro im Jahr. Sie zahlen, ohne etwas zu erhalten.

Wert 6 · HaushaltsbudgetImpact 4Plausibilität 3
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Wert

Betroffen sind die Haushalte, die keinen Windpark in der Nähe haben: überwiegend Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar, zusammen rund ein Drittel der Bevölkerung. Sie zahlen mehr, damit andere weniger zahlen, und erhalten dafür nichts. Ob das gerecht ist, hängt daran, wer ärmer ist — und genau das ist nicht belegt. Plausibel ist, dass die begünstigten ländlichen Haushalte im Schnitt niedrigere Einkommen haben als die städtischen; belastbare Zahlen dazu liegen für Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Angesetzt sind deshalb gleiche Gewichte auf beiden Seiten, und die Verteilungsfrage bleibt offen ausgewiesen. Der Wert ist mittel: Es geht um Haushaltsbudget, dieselbe Dimension wie auf der Pro-Seite, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

Impact

Ohne die Maßnahme tragen alle Netznutzer die Netzkosten gemeinsam. Mit ihr fehlen den Netzbetreibern rund 39 Millionen Euro im Jahr, und dieses Geld muss von jemandem kommen. Sonst werden solche Mindereinnahmen über eine bundesweite Umlage verteilt, den Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 bei 1,559 Cent je Kilowattstunde [15]. Auf ihn hat ein Land keinen Zugriff: Die Rechtsgrundlage ist bundesrechtlich, die Höhe legt die Bundesnetzagentur fest [3][4]. Bleibt nur der Weg über die übrigen Kunden von WEMAG Netz und E.DIS Netz. Das sind rund 662.000 Haushalte, überwiegend in den Städten, die von der Regelung nichts haben. Auf sie verteilt sind es rund 59 Euro je Haushalt und Jahr, zuzüglich des Anteils der Gewerbekunden. Mit derselben Umsetzungswahrscheinlichkeit gewichtet sind das rund 1,95 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: Es ist eine Umverteilung zwischen Haushalten desselben Landes, nicht eine Entlastung des Landes.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu; die Gegenbuchung folgt aus der Sache. Netzentgelte decken die Kosten des Netzbetriebs, und wer einen Teil der Nutzer befreit, verteilt dieselben Kosten auf weniger Schultern. Das ist keine Prognose, sondern Arithmetik. Sicher ist auch, dass der bundesweite Ausgleichsweg dem Land verschlossen ist. Der Aufschlag für besondere Netznutzung beruht auf § 19 StromNEV in Verbindung mit § 118 Absatz 6 EnWG und wird von der Bundesnetzagentur festgelegt [13][15]. Unsicher ist allein, ob es überhaupt dazu kommt — dieselbe Rechtsfrage wie auf der Pro-Seite. Ein Vorbild gibt es: Die Befreiung stromintensiver Unternehmen nach § 19 StromNEV wurde genau so gegenfinanziert, über eine Umlage auf alle übrigen Letztverbraucher [16]. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass jemand die Lücke zahlt, ist sicher — offen ist nur, ob die Regelung je in Kraft tritt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 5

Beihilferisiko für die Betriebe im Ring

1,0von 100

Haushalte sind keine Unternehmen und lösen kein Beihilferecht aus. Im 2-Kilometer-Ring liegen aber auch Höfe und Handwerksbetriebe, und für sie wäre die Befreiung ein selektiver Vorteil. Der Europäische Gerichtshof hat 2024 bestätigt, dass eine über eine Umlage finanzierte Netzentgeltbefreiung staatliche Mittel sind.

Wert 6 · RechtssicherheitImpact 0,4Plausibilität 4
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Wert

Betroffen wären Betriebe, die nach Jahren eine Rückforderung samt Zinsen erhielten, und ein Land, das sie abwickeln müsste. Beihilferechtliche Rückforderungen treffen kleine Betriebe härter als große, weil sie den Vorteil längst eingepreist haben. Für die Betroffenen geht es um Planungssicherheit, für das Land um Verwaltungsaufwand und Glaubwürdigkeit. Existenzielle Ausmaße hat das bei Beträgen in dieser Größenordnung nicht. Der Wert ist mittel: Es geht um Planungssicherheit von Betrieben, nicht um Existenz.

Impact

Ohne die Maßnahme stellt sich die Frage nicht. Mit ihr entstünde ein beihilferechtliches Risiko, und zwar nicht bei den Haushalten. Private Haushalte sind keine Unternehmen im Sinne des Artikels 107 des EU-Vertrags, weil sie keine Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt anbieten [17]. In einem 2-Kilometer-Ring um 1.851 Anlagen liegen aber auch Höfe, Handwerksbetriebe, Gaststätten und Hofläden. Für sie wäre die Befreiung ein räumlich abgegrenzter selektiver Vorteil. Entscheidend ist die Gegenfinanzierung: Der Europäische Gerichtshof hat im September 2024 bestätigt, dass eine über eine Zwangsumlage refinanzierte Netzentgeltbefreiung staatliche Mittel sind [18]. Genau diese Konstruktion wäre hier nötig. Angesetzt ist ein Rückforderungsrisiko auf rund ein Zehntel des befreiten Volumens, gewichtet rund 0,2 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: Es geht um den gewerblichen Teil des Rings, nicht um die Haushalte.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu. Der Befund folgt aus der Rechtsprechung und ist für die Vorläuferkonstruktion belastbar. Die vollständige Netzentgeltbefreiung für Bandlastverbraucher nach § 19 StromNEV stufte die Europäische Kommission 2018 als rechtswidrige Beihilfe ein [16]. Der Europäische Gerichtshof wies die Rechtsmittel im September 2024 zurück und bestätigte, dass eine über eine gesetzlich angeordnete Umlage verwaltete Befreiung staatliche Mittel darstellt [18]. Übertragbar ist das, weil die Gegenfinanzierung hier dieselbe Struktur hätte. Nicht übertragbar ist es auf die Haushalte selbst. Eine Stellungnahme zu einer räumlich abgegrenzten Haushaltsbefreiung gibt es nicht; die Einschätzung ist eine Ableitung, kein Befund. Die Plausibilität ist mittel: Die Rechtsprechung zur Vorläuferkonstruktion ist eindeutig, die Übertragung auf Haushalte ist abgeleitet.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 6

Das Preissignal verschwindet, wo das Netz am teuersten ist

1,0von 100

Netzentgelte sind das Preissignal für die Netznutzung. Fällt es für 150.000 Haushalte weg, wächst der Verbrauch dort, wo die Integrationskosten am höchsten sind. Die Bundesnetzagentur hat denselben Einwand gegen die Vollbefreiung von Speichern erhoben.

Wert 6 · NetzfinanzierungImpact 0,4Plausibilität 4
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Wert

Betroffen ist die Funktionsfähigkeit der Netzfinanzierung, also ein System und nicht eine Gruppe von Menschen. Wenn Verbrauch dort wächst, wo das Netz teuer ist, ohne dass die Kosten sichtbar werden, zahlen am Ende wieder alle. Das ist kein unmittelbarer Schaden, sondern eine schleichende Fehlsteuerung, deren Kosten erst mit dem nächsten Netzausbau sichtbar werden. Um Existenz oder Teilhabe geht es dabei nicht. Der Wert ist mittel: Es geht um die Funktionsfähigkeit eines Finanzierungssystems, nicht um Menschen unmittelbar.

Impact

Ohne die Maßnahme steuert das Netzentgelt den Verbrauch: Wer mehr Netz nutzt, zahlt mehr. Mit ihr entfällt dieses Signal für 150.000 Haushalte vollständig — und zwar in den Regionen, in denen die Integration erneuerbarer Anlagen die höchsten Netzkosten verursacht. Die Bundesnetzagentur hat denselben Einwand gegen die faktische Vollbefreiung von Speichern erhoben: Sie widerspreche dem Grundsatz der Kostenreflexivität, weil die Privilegierten keinen Beitrag zur Deckung der von ihnen mitverursachten Netzkosten leisteten [13]. Der Effekt läuft der Elektrifizierungswirkung aus pro-2 nicht entgegen, sondern begleitet sie: Mehr Verbrauch ohne Preissignal für die Netznutzung bedeutet mehr Netzausbau. Angesetzt ist ein Effizienzverlust in der Größenordnung eines Zehntels des befreiten Volumens, gewichtet rund 0,2 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: Der Effizienzverlust ist real, aber klein gegenüber dem Volumen selbst.

Plausibilität

Behauptet wird von der Partei nichts hierzu. Dass ein wegfallendes Preissignal die Steuerungswirkung verliert, ist ökonomisch unstrittig und wird von der Regulierungsbehörde für einen Parallelfall ausdrücklich so bewertet [13]. Die Größe des Effekts ist dagegen nicht gemessen. Gegen eine höhere Bewertung spricht, dass die Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin die niedrigsten des Landes sind und ihr Steuerungsbeitrag entsprechend klein ist [11]. Hinzu kommt, dass die Bundesnetzagentur die Netzentgeltsystematik derzeit ohnehin reformiert; die Umsetzung ist für 2029 vorgesehen und sieht keinen Nachbarschaftsrabatt vor [20]. Die Reform könnte den hier beschriebenen Effekt verstärken oder auffangen. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Der Mechanismus ist anerkannt, seine Größe ist gesetzt.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Summary

Mecklenburg-Vorpommern erzeugt über 80 Prozent seines Stroms erneuerbar [14], und die Frage, was die Menschen vor Ort davon haben, ist in dieser Wahl von mehreren Parteien gestellt worden. Die Grünen antworten mit dem Nachbarschaftsbonus: Wer im 2-Kilometer-Umkreis eines Windrads wohnt, soll keine Netzentgelte mehr zahlen [1]. Für die betroffenen Haushalte wären das rund 300 Euro im Jahr, für geschätzt 150.000 Haushalte zusammen rund 46 Millionen Euro [11][21]. Die Rechnung hinter dem Versprechen stimmt knapp: 7,4 von rund 34,8 Cent sind ein Fünftel, mit der wegfallenden Mehrwertsteuer ein Viertel [11][12]. Zwei Befunde bestimmen das Ergebnis. Erstens darf ein Land Netzentgelte nicht festsetzen — der Bund hat abschließend geregelt, und seit 2023 liegt die Festlegung bei der unabhängigen Bundesnetzagentur, nachdem der Europäische Gerichtshof Deutschland dazu verurteilt hat [3][4][5]. Zweitens verfolgt das Land dasselbe Ziel bereits mit einem zulässigen Mittel: Seit April 2026 müssen Vorhabenträger den Einwohnern im Umkreis von 2,5 Kilometern 5.000 Euro je Megawatt anbieten, ausdrücklich als Gutschrift auf die Stromrechnung [7]. Hinzu kommt, dass die Entlastung von jemandem bezahlt werden müsste — von den übrigen rund 662.000 Haushalten im Land, überwiegend in den Städten. Der Vorschlag scheitert damit nicht an seinem Ziel, sondern an der Wahl des Werkzeugs.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,47
heute Δ −1,0 F1 — mit Nachbarschaftsbonus F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026, Kapitel 1.3 »Erneuerbare Energien für alle« — Netzentgeltbefreiung im 2-km-Radius um Windenergieanlagen und im 500-m-Radius um Freiflächen-Photovoltaik. gruene-mv.de
  2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern: Programmbeschluss vom 06.06.2026, Erneuerbaren-Nachbarschaftsbonus — Spitzenkandidatin Claudia Müller: »Wer Wind oder Solar in der Nähe hat, soll direkt profitieren und keine Netzentgelte mehr zahlen«. gruene-mv.de
  3. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 3 – 3000 – 160/18, Gesetzgebungskompetenzen für die Regulierung von Stromnetzentgelten, 28.05.2018 — der Bund hat abschließend geregelt, für zusätzliche Landesgesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG bleibt kein Raum. bundestag.de
  4. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 5 – 3000 – 049/26 / WD 3 – 3000 – 036/26, Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nach der EnWG-Novelle 2023, 02.06.2026 — die Rechtsverordnungen wurden durch Festlegungskompetenzen der BNetzA ersetzt. bundestag.de
  5. Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil vom 02.09.2021, C-718/18, Kommission/Deutschland — Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde; Art. 57 und 59 der Richtlinie (EU) 2019/944 weisen die Festsetzung der Netzentgelte ausschließlich der nationalen Regulierungsbehörde zu. eur-lex.europa.eu
  6. Energiewirtschaftsgesetz: § 21 EnWG — Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz der Regulierungsbehörde. dejure.org
  7. Land Mecklenburg-Vorpommern: Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V vom 23.04.2026, GVOBl. M-V Nr. 12 vom 28.04.2026, in Kraft seit 29.04.2026 — § 3 Abs. 2: je 5.000 €/MW und Jahr; »Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hat in Form von Gutschriften auf die Stromrechnung oder als Haushaltsdirektzahlung zu erfolgen«; Radius 2,5 km. regierung-mv.de
  8. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 23.03.2022 – 1 BvR 1187/17 — das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V von 2016 ist von der Landesgesetzgebungskompetenz gedeckt; keine Sperrwirkung des Bundesenergierechts. bundesverfassungsgericht.de
  9. Bundesnetzagentur: Festlegung BK8-24-001-A vom 28.08.2024, Verteilung der Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Anlagen, in Kraft seit 01.01.2025 — 2,725 Mrd. € auf 238 Netzbetreiber verteilt. bundesnetzagentur.de
  10. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 18.10.2024 — Entlastung je Netzbetreiber: WEMAG Netz 15,84 auf 9,81 ct/kWh (−38 %), E.DIS Netz 13,95 auf 11,16 ct/kWh (−20 %). bundesnetzagentur.de
  11. ene't / Bundesnetzagentur, ausgewertet von strom-report: Netzentgelte 2026 — Mecklenburg-Vorpommern 7,4 ct/kWh, niedrigster Wert aller Bundesländer, Bundesdurchschnitt 9,3 ct/kWh. strom-report.com
  12. BDEW: Strompreisanalyse April 2026, Datenstand 15.04.2026 — Haushaltsstrompreis 37,0 ct/kWh bei 3.500 kWh/Jahr, davon Netzentgelt 9,26 ct/kWh (24,9 %). bdew.de
  13. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 5 – 3000 – 080/25, Netzentgelte bei Stromspeichern, 10.10.2025 — die Bundesnetzagentur rügt die faktische Vollbefreiung als Widerspruch zum Grundsatz der Kostenreflexivität. bundestag.de
  14. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Pressemitteilung Nr. 72/2024 vom 05.09.2024 — Bruttostromerzeugung 2022: erneuerbar 82,3 Prozent, Wind 54,0 Prozent. laiv-mv.de
  15. Netztransparenz (Übertragungsnetzbetreiber): Aufschlag für besondere Netznutzung 2026, veröffentlicht 25.10.2025 — Gruppe A′ 1,559 ct/kWh; Rechtsgrundlage § 19 StromNEV i. V. m. § 118 Abs. 6 S. 9 EnWG. netztransparenz.de
  16. Europäische Kommission: Beschluss (EU) 2019/56 vom 28.05.2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 — die vollständige Netzentgeltbefreiung für Bandlastverbraucher nach § 19 StromNEV ist rechtswidrige Beihilfe; Gegenfinanzierung über eine Umlage auf alle Letztverbraucher. eur-lex.europa.eu
  17. Europäische Kommission: Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe, 2016/C 262/01, Rn. 7 und 12 — Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit; wirtschaftliche Tätigkeit ist das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf einem Markt. eur-lex.europa.eu
  18. Gerichtshof der Europäischen Union: Urteile vom 26.09.2024, C-790/21 P u. a. (Covestro, AZ, Infineon, WEPA) — eine über eine gesetzlich angeordnete Umlage verwaltete Netzentgeltbefreiung stellt staatliche Mittel dar. dejure.org
  19. Fachagentur Wind und Solar (Jürgen Quentin): Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland, 1. Halbjahr 2026, veröffentlicht 23.07.2026 — MV 1.851 Anlagen / 4.125 MW zum 30.06.2026. fachagentur-wind-solar.de
  20. Bundesnetzagentur: AgNes — Reform der Netzentgeltsystematik, Zwischenstand vom 27.05.2026, Umsetzung zum 01.01.2029; kein Nachbarschaftsrabatt vorgesehen. bundesnetzagentur.de
  21. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Statistisches Jahrbuch 2025, Kapitel 2 — 812.400 Privathaushalte mit 1.558.300 Haushaltsmitgliedern, durchschnittlich 1,91 Personen. laiv-mv.de
  22. Statistisches Bundesamt: Stromverbrauch privater Haushalte, Umweltökonomische Gesamtrechnungen, Stand 09/2023 — durchschnittlich 3.383 kWh je Haushalt und Jahr. destatis.de
  23. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft: Kommunale Beteiligung — ein Flickenteppich aus landesrechtlichen Beteiligungsgesetzen; Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland lassen vergünstigte lokale Stromtarife ausdrücklich als Beteiligungsform zu. maslaton.de
  24. Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Statistischer Bericht P123 2025 00 — Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2025: MV 40.583 €, Deutschland 48.017 €. laiv-mv.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5Record aktualisiert

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (H2); r unverändert. 5 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mv-nachbarschaftsbonus-gruene.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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