Plätze in Unterkünften, die nicht gebaut werden müssen
Von 40.400 Unterbringungsplätzen sind rund 815 frei; jeder freie Platz muss nicht neu geschaffen werden. Gebucht sind die realen Systemkosten von rund 15.900 € je Platz — der Wert für die dort lebende Person steht auf der Gegenseite.
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Wert
Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln, die für andere Zwecke frei werden. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.
Impact
Berlins Unterbringungssystem ist voll. Von rund 40.400 Plätzen waren zuletzt etwa 815 frei, und der Bedarf wird auf über 42.000 bis Ende 2026 und über 47.000 bis Ende 2027 geschätzt [5]. Jeder Platz, der frei wird, ist ein Platz, der nicht zusätzlich geschaffen werden muss — und die teuersten Plätze sind die, die man kurzfristig schafft. Angesetzt sind 800 zusätzliche Abschiebungen im Jahr, über zehn Jahre kumuliert zu einem mittleren Bestand von 4.400 Personen; davon leben angesetzt 40 % in einer landeseigenen Unterkunft, also rund 1.760. Die Unterbringung kostete 883 Mio. € im Jahr 2024, das sind rund 21.900 € je Platz und Jahr [5]. Davon abgezogen ist der Wert, den der Platz für die dort lebende Person hat — rund 6.000 € im Jahr, der Marktwert eines Zimmers. Dieser Teil steht als Verlust auf der Gegenseite und wird nicht doppelt gebucht. Was bleibt, sind rund 15.900 € je Platz an realen Systemkosten: Gebäude, Bewachung, Verpflegung, Verwaltung. Das ergibt rund 28 Mio. € jährlich. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Vorschlagsseite.
Plausibilität
Die Kostenzahl ist belegt und die Knappheit ist real: 815 freie Plätze bei 40.400 sind eine ausgereizte Kapazität, und der Senat rechnet mit weiterem Aufwuchs [5]. Zwei Setzungen tragen das Ergebnis. Die erste ist der Anteil der zusätzlich Abgeschobenen, der überhaupt in einer landeseigenen Unterkunft lebt; wer seit Jahren geduldet ist, wohnt häufig privat, und die 40.400 Plätze sind überwiegend von Menschen mit Bleiberecht belegt. Die zweite ist die Abgrenzung des Eigenwerts. Sie folgt der Regel, die in dieser Sammlung durchgehend angewandt wird: Was der eine zahlt und der andere erhält, wird einmal gebucht, nicht zweimal. Beim Sozialticket hat dieselbe Regel dazu geführt, dass die Kosten des Landeshaushalts kein eigenes Gegenargument sind. Die Plausibilität ist mittel: belegte Stückkosten, gesetzte Anteile.