Irreguläre Zuwanderung auf null

Bezahlkarte mit 50-Euro-Grenze, eine neue Abschiebungssicherungseinrichtung und eine Bundesratsinitiative zu sicheren Herkunftsstaaten. Zwei dieser Instrumente laufen bereits, für das dritte ist der Bundesrat seit Dezember 2025 nicht mehr zuständig.

Land Sachsen-Anhalt Vorschlag auf Landesebene (Sachsen-Anhalt). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Die CDU will die irreguläre Zuwanderung auf null reduzieren [1][2]. Genannt sind drei Instrumente: die dauerhafte Absicherung der Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro, die Inbetriebnahme der neuen Abschiebungssicherungseinrichtung im Jahr 2027 und eine Bundesratsinitiative zur Einstufung Syriens und des Irak als sichere Herkunftsstaaten. Die Karte läuft seit November 2024 landesweit [3], und das Abschiebungssicherungsgesetz ist seit dem 16.12.2025 beschlossen [14]. Bewertet wird die Wahlperiode 2026 bis 2031.

Bilanz

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0,16
Pro 7,6 · 16 % Contra 39 · 84 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −31,4

Argumente — Pro

3 Argumente

Haftplätze im Land treffen den häufigsten Grund für gescheiterte Abschiebungen

4,1von 100

2024 waren 1.906 Abschiebungen geplant und 654 wurden vollzogen. Der häufigste Grund für die 1.252 Fehlschläge war mit 569 Fällen, dass die Person nicht auffindbar war. Genau daran setzen Haftplätze an. Gesetz und Bau sind allerdings schon beschlossen.

Wert 6 · RechtsdurchsetzungImpact 1,5Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen ist die Durchsetzung geltenden Rechts: Eine Ausreisepflicht, die feststeht, aber regelmäßig nicht vollzogen wird, entwertet die Entscheidung, die ihr zugrunde liegt. Das wirkt über den Einzelfall hinaus auf das Vertrauen in Verfahren. Zugleich geht es weder um Gesundheit noch um Existenz. Der Wert ist mittel.

Impact

Der häufigste Grund für gescheiterte Abschiebungen ist mit 569 von 1.252 Fällen, dass die Person nicht angetroffen wird [11]; genau daran setzen Haftplätze an. Bei 30 Plätzen und einer mittleren Verweildauer von rund vier Wochen sind rechnerisch bis zu 390 Belegungen im Jahr möglich. Die Auslastung liegt in anderen Ländern allerdings weit darunter, etwa 12 von 58 Plätzen in Sachsen [22]. Angesetzt sind rund 150 zusätzlich vollzogene Rückführungen im Jahr. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kosteten 2024 über 145 Millionen Euro bei 11.485 Empfängern [5], also rund 12.600 Euro je Person und Jahr; hinzu kommt der Wert der durchgesetzten Ausreisepflicht. Angesetzt sind 2,5 Millionen Euro im Endzustand. Weil das Gesetz beschlossen und der Bau begonnen ist [12][14], ist dem Vorschlag nur der Anteil zurechenbar, den eine andere Landesregierung noch stoppen könnte; angesetzt sind 30 Prozent, also rund 0,75 Millionen Euro.

Plausibilität

Der Mechanismus ist belegt: Der häufigste Grund für gescheiterte Abschiebungen ist, dass die Person nicht angetroffen wird [11], und Haftplätze verhindern genau das. Belegt ist auch, dass das Land bisher keine eigenen Plätze hat [10]. Zwei Punkte drücken die Sicherheit. Die Auslastung solcher Einrichtungen liegt in anderen Ländern häufig weit unter der Kapazität [22], was gegen eine hohe Zahl zusätzlicher Fälle spricht. Und der Zurechnungsanteil ist gesetzt: Gesetz und Bau sind bereits beschlossen [12][14], sodass der Vorschlag nur die Fortführung zusagt.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Die Bezahlkarte entlastet die Kommunen beim Bargeldhandling

1,8von 100

Seit November 2024 läuft die Karte in allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Kommunen müssen kein Bargeld mehr vorhalten und abrechnen. Der Vorschlag sagt die Fortführung zu, nicht die Einführung.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 0,8Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen ist kommunaler Verwaltungsaufwand, also ein reiner Geldstrom aus öffentlichen Kassen. Er verteilt sich über alle Steuerzahler und berührt keine Schwelle bei einzelnen Menschen. Deshalb gilt der Normalmaßstab ohne Zuschlag. Der Wert ist mittel.

Impact

Bei rund 11.485 Leistungsempfängern [5] und einer monatlichen Auszahlung entfallen rund 138.000 Vorgänge im Jahr. Angesetzt sind zehn Euro eingesparter Aufwand je Vorgang für Kassenhaltung, Auszahlung, Sicherung und Abrechnung, also rund 1,4 Millionen Euro. Weil die Karte bereits landesweit läuft [3], ist dem Vorschlag nur der Anteil zurechenbar, der bei einer anderen Landesregierung wegfallen könnte; angesetzt sind 30 Prozent, also rund 0,4 Millionen Euro.

Plausibilität

Dass die Karte läuft und die Kommunen entlastet, gibt die Landesregierung an [3]. Eine geprüfte Zahl zur Höhe der Entlastung gibt es nicht; die zehn Euro je Vorgang sind gesetzt. Gegenzurechnen ist, dass die Karte selbst Verwaltungsaufwand erzeugt, der in con-3 gebucht ist, und dass die Gerichte eine Einzelfallprüfung der Obergrenze verlangen [9], was den Aufwand erhöht. Der Zurechnungsanteil ist ebenfalls gesetzt, weil die Karte bereits landesweit im Einsatz ist.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 6

Wegfall der Vermittlung von Haftplätzen in andere Länder

1,7von 100

Sachsen-Anhalt hat null eigene Plätze und bringt Betroffene bisher in Einrichtungen anderer Länder. Eigene Plätze ersparen Transport, Begleitpersonal und Abstimmung. Der Posten ist klein und verändert das Ergebnis nicht.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,6Plausibilität 5,5
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Wert

Betroffen sind Vollzugsmittel des Landes: Fahrzeiten, Begleitpersonal und Abstimmung, die nicht mehr anfallen. Auch das ist ein reiner Geldstrom ohne Verteilungswirkung, getragen vom Landeshaushalt. Der Wert ist mittel.

Impact

Bei rund 150 zusätzlichen und einer ähnlichen Zahl bisher schon vermittelter Fälle sind es grob 300 Transporte im Jahr über mehrere hundert Kilometer, jeweils mit zwei Begleitkräften. Angesetzt sind rund 3.300 Euro je Vorgang für Fahrzeit, Personal und Abstimmung, also rund eine Millionen Euro. Nach dem Zurechnungsanteil von 30 Prozent bleiben rund 0,3 Millionen Euro.

Plausibilität

Dass das Land keine eigenen Plätze hat und auf andere Länder ausweicht, ist amtlich belegt [10]. Dass eigene Plätze Transporte ersparen, folgt unmittelbar. Gerechnet sind die Zahl der Vorgänge und der Aufwand je Vorgang; beides ist nicht veröffentlicht. Der Posten ist klein und verändert das Ergebnis nicht.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 7

Argumente — Contra

3 Argumente

Die 50-Euro-Grenze trifft überwiegend Menschen im laufenden Verfahren

19von 100

Von 11.485 Leistungsempfängern waren nur 235 vollziehbar ausreisepflichtig. Die übrigen befanden sich im Verfahren oder waren geduldet. Die Karte wird mit der Steuerung irregulärer Zuwanderung begründet, wirkt aber fast ausschließlich auf eine andere Gruppe.

Wert 8 · ExistenzsicherungImpact 5,2Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen ist das Existenzminimum von Menschen, die über kein anderes Einkommen verfügen. Wenn ein Teil davon nur eingeschränkt verwendbar ist, sinkt sein realer Wert, und zwar bei denen, die am wenigsten ausweichen können. Existenzsicherung wiegt deshalb deutlich schwerer als ein gewöhnlicher Geldstrom, wenn auch weniger als Gesundheit. Der Wert ist hoch.

Impact

Betroffen sind rund 11.485 Personen [5]. Der Verlust liegt darin, dass ein Teil des Existenzminimums nur eingeschränkt verwendbar ist: Gebrauchtwaren, Wochenmärkte, Einzelfahrscheine, Vereinsbeiträge und anwaltliche Beratung verlangen häufig Bargeld. Angesetzt sind rund 300 Euro Wohlfahrtsverlust je Person und Jahr, also etwa sechs Prozent der Leistung, zusammen rund 3,4 Millionen Euro. Empfänger sind die einkommensschwächsten Haushalte des Landes; nach der Verteilungsgewichtung des untersten Fünftels ergibt das rund 8,6 Millionen Euro. Nach dem Zurechnungsanteil von 30 Prozent bleiben rund 2,6 Millionen Euro.

Plausibilität

Belegt ist, wen die Grenze trifft: Von 11.485 Empfängern waren nur 235 vollziehbar ausreisepflichtig, die übrigen befanden sich im laufenden Verfahren oder waren geduldet [5]. Der Vorschlag begründet die Karte mit der Steuerung irregulärer Zuwanderung; sie wirkt aber ganz überwiegend auf Menschen, deren Verfahren noch läuft. Rechtlich ist die Obergrenze umstritten und im Ergebnis derzeit haltbar: Ein Sozialgericht hielt eine pauschale Grenze ohne Einzelfallprüfung für rechtswidrig [9], das Landessozialgericht Bayern hielt 50 Euro für vereinbar mit dem Existenzminimum [8]. Nicht belegt ist die Höhe des Wohlfahrtsverlusts; die 300 Euro je Person und Jahr sind gesetzt, weil eine Erhebung dazu fehlt.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 6

37,3 Millionen Euro Bau und 10,7 Millionen Euro Betrieb für 30 Plätze

17von 100

Das sind über 1,2 Millionen Euro je Haftplatz und bei Vollauslastung rund 977 Euro je Platz und Tag. In anderen Ländern bleiben solche Einrichtungen häufig weit unter ihrer Kapazität, etwa 12 von 58 Plätzen in Sachsen.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 5,7Plausibilität 6
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Wert

Betroffen ist der Landeshaushalt. Es geht um Geld, das für Bau und Betrieb einer Einrichtung gebunden ist, dauerhaft und unabhängig davon, wie viele Plätze tatsächlich belegt werden. Der Strom berührt keine Schwelle bei einzelnen Menschen und wird breit getragen. Der Wert ist mittel.

Impact

Die Baukosten liegen bei rund 37,3 Millionen Euro, die Betriebskosten bei rund 10,7 Millionen Euro im Jahr für 30 Plätze; im Plenum am 16.12.2025 wurde das mit über 1,2 Millionen Euro je Haftplatz beziffert [13]. Auf 30 Jahre abgeschrieben sind das rund 1,2 Millionen Euro Bau im Jahr zuzüglich 10,7 Millionen Euro Betrieb, zusammen rund 11,9 Millionen Euro. Weil die Einrichtung erst im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb geht [12], zählen im Mittel der Wahlperiode rund 80 Prozent, also 9,5 Millionen Euro. Nach dem Zurechnungsanteil von 30 Prozent bleiben rund 2,85 Millionen Euro. Bei Vollauslastung entspricht der Betrieb rund 977 Euro je Platz und Tag; die Auslastung liegt in anderen Ländern häufig weit unter der Kapazität [22], sodass der Betrag je tatsächlich belegtem Platz höher ausfällt.

Plausibilität

Die Beträge stammen aus einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und nicht aus einer amtlichen Veröffentlichung; die Drucksache selbst war nicht abrufbar [13]. Gestützt werden sie durch eine Angabe aus der Plenardebatte vom 16.12.2025, die rechnerisch zu denselben 37,3 Millionen Euro führt. Standort, Plätze und Zeitplan sind amtlich bestätigt [12]. Sicher ist damit die Größenordnung, nicht der genaue Betrag. Der Zurechnungsanteil ist gesetzt, weil Gesetz und Bau bereits beschlossen sind [14].

evidence_basis: Einzelner Präzedenzfall · P-ceiling 8,5

Die Karte selbst kostet Geld und erzeugt Verwaltungsaufwand

2,6von 100

Der Landeshaushalt setzt 1,21 Millionen Euro für 2026 an, bei 4.307 ausgegebenen Karten. Die Vertragskonditionen sind als vertraulich eingestuft. Dazu kommt der Prüfaufwand, den die Gerichte für Einzelfälle verlangen.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,8Plausibilität 6,5
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Wert

Betroffen sind Landeshaushalt und kommunaler Prüfaufwand, also erneut ein Geldstrom ohne besondere Verteilungswirkung. Er ist die Kehrseite der Entlastung, die das zweite Pro-Argument bucht, und wird von denselben öffentlichen Kassen getragen. Der Wert ist mittel.

Impact

Der Landeshaushalt setzt 1.100.000 Euro für 2025 und 1.210.000 Euro für 2026 an; die Konditionen des Rahmenvertrags sind als vertraulich eingestuft [4]. Bei 4.307 ausgegebenen Karten entspricht das rechnerisch rund 255 Euro je Karte und Jahr. Hinzu kommt der Prüfaufwand, den die Rechtsprechung verlangt, weil eine pauschale Obergrenze ohne Einzelfallermessen angreifbar ist [9]. Zusammen rund 1,4 Millionen Euro im Jahr, nach dem Zurechnungsanteil von 30 Prozent rund 0,4 Millionen Euro.

Plausibilität

Die Haushaltsansätze sind veröffentlicht [4]. Was fehlt, ist der Preis je Karte, weil das Ministerium die Vertragskonditionen als vertraulich eingestuft hat; die 255 Euro je Karte sind aus Ansatz und ausgegebener Stückzahl gerechnet und mischen eine Bestandsgröße mit einem Jahreswert. Der Prüfaufwand folgt aus der Rechtsprechung [9] und ist nicht beziffert.

evidence_basis: Mehrere Präzedenzfälle · P-ceiling 8,5

Summary

Von den vier Punkten des Vorschlags sind drei bereits entschieden oder liegen außerhalb der Landeszuständigkeit. Die Bezahlkarte läuft seit November 2024 in allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten, mit genau der versprochenen Obergrenze von 50 Euro [3]. Das Abschiebungssicherungsgesetz wurde am 16.12.2025 beschlossen, die Einrichtung ist im Bau [12] [14]. Über sichere Herkunftsstaaten entscheidet seit dem 5.12.2025 die Bundesregierung per Rechtsverordnung ohne den Bundesrat [15]; die angekündigte Bundesratsinitiative geht damit an dem Verfahren vorbei, das gilt. Und die Schutzquoten Syriens und des Irak lagen im ersten Halbjahr 2026 bei 20,9 und 26,1 Prozent, also über der Schwelle, die als Kriterium dient [17]. Das Ziel null liegt bei Bund und Europäischer Union. Hinzu kommt, dass die Zahlen ohnehin fallen: 3.732 Asylerstanträge 2025 gegen 7.273 im Vorjahr, 1.258 im ersten Halbjahr 2026 [18][17], und das Innenministerium erwartet für 2026 den niedrigsten Wert seit 2012 [19]. Was bleibt, ist eine Fortführungszusage mit Preisschild: über 1,2 Millionen Euro je Haftplatz für 30 Plätze [13], bei einer Auslastung, die in anderen Ländern häufig weit unter der Kapazität bleibt [22]. Die Bargeldgrenze trifft dabei fast ausschließlich Menschen, deren Verfahren noch läuft: Von 11.485 Leistungsempfängern waren 235 vollziehbar ausreisepflichtig [5].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0,16
heute Δ −31,4 F1 — mit Zuwanderung auf null F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. CDU Sachsen-Anhalt: Kurzwahlprogramm 2026, Abschnitt „Irreguläre Zuwanderung beenden“: Reduzierung auf null, dauerhafte Absicherung der Bezahlkarte mit 50-Euro-Bargeldobergrenze, Inbetriebnahme der neuen Abschiebungssicherungseinrichtung 2027, Bundesratsbeschluss zu Syrien und Irak als sichere Herkunftsstaaten. cdulsa.de
  2. CDU Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026, S. 5 und 7 bis 8: „Wir wollen die irreguläre Migration auf null zurückführen“; Sachsen-Anhalt habe als eines der ersten Länder die Bezahlkarte eingeführt; die Abschiebungssicherungseinrichtung werde 2027 in Betrieb genommen. cdulsa.de
  3. Staatskanzlei Sachsen-Anhalt: Landesweite Einführung der Bezahlkarte (19.11.2024): Rollout in allen 14 Landkreisen und kreisfreien Städten zwischen November 2024 und Januar 2025, Bargeldobergrenze 50 Euro je Person und Monat. presse.sachsen-anhalt.de
  4. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Antwort 283/2025: Kosten der Bezahlkarte: Haushaltsansätze 1.100.000 Euro (2025) und 1.210.000 Euro (2026); die Konditionen des Rahmenvertrags sind als vertraulich eingestuft. Rund 9.500 Karten beschafft, 4.307 zum 28.02.2025 ausgegeben. fluechtlingsrat-lsa.de
  5. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Empfänger von Asylbewerberleistungen zum 31.12.2024: 11.485 Personen (10.855 nach § 3, 625 nach § 2), ein Rückgang um 11,8 Prozent; darunter 8.740 mit Aufenthaltsgestattung, 1.230 mit Duldung und 235 vollziehbar Ausreisepflichtige; 70,2 Prozent in Sammelunterkünften; Ausgaben über 145 Mio Euro. hallespektrum.de
  6. Beber, Ebert & Sievert (2024), Ruhr Economic Papers 1071 (RWI): Auswahlexperiment mit rund 1.000 Männern zwischen 18 und 40 Jahren in vier senegalesischen Städten: keine messbare Wirkung der Bezahlkarte auf die Absicht zur irregulären Migration; nur ein Drittstaatenverfahren senkte die Absicht deutlich. rwi-essen.de
  7. Ferwerda, Marbach & Hangartner, referiert beim Mediendienst Integration: Trotz großer Unterschiede im Leistungsniveau zwischen Schweizer Kantonen zeigt sich nur ein sehr geringer Effekt auf die Binnenmobilität Zugewanderter; die Übersicht fasst zudem den Forschungsstand zu Sozialleistungen als Anziehungsfaktor zusammen. mediendienst-integration.de
  8. Landessozialgericht Bayern: Beschluss vom 19.02.2025 (L 8 AY 55/24 B ER): Eine Bargeldobergrenze von 50 Euro ist mit dem Existenzminimum vereinbar; das Asylbewerberleistungsgesetz sichere die Existenz auf niedrigstem Leistungsniveau. beck-aktuell.de
  9. Sozialgericht Hamburg: Beschluss vom 18.07.2024 (S 7 AY 410/24 ER): Eine pauschale Bargeldobergrenze ohne Einzelfallermessen ist rechtswidrig; das Landessozialgericht Hamburg hob die Entscheidung am 17.09.2024 auf. lto.de
  10. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4403: Abschiebungen aus Sachsen-Anhalt 2025: 577 vollzogen, 792 gescheitert; das Land verfügt über null Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam, bundesweit sind es 810 (Stand 20.01.2026). dserver.bundestag.de
  11. Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 8/5680: Antwort des Innenministeriums vom 02.07.2025: 2024 waren 1.906 Abschiebungen geplant, 654 wurden vollzogen, 1.252 scheiterten; häufigster Grund war mit 569 Fällen, dass die Person abgängig oder nicht angetroffen war. 601 freiwillige Ausreisen 2024. padoka.landtag.sachsen-anhalt.de
  12. IPS Sachsen-Anhalt und Landesverwaltungsamt: Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt: Neubau mit 30 Plätzen an der Justizvollzugsanstalt Volkstedt, Fertigstellung Ende 2026, Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2027. ips-lsa.de
  13. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz: Baukosten der Einrichtung rund 37,3 Mio Euro und Betriebskosten rund 10,7 Mio Euro im Jahr für 30 Plätze; im Plenum am 16.12.2025 mit über 1,2 Mio Euro je Haftplatz beziffert. fluechtlingsrat-lsa.de
  14. Landtag von Sachsen-Anhalt: Abschiebungssicherungsgesetz des Landes, beschlossen am 16.12.2025 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der AfD. landtag.sachsen-anhalt.de
  15. Deutscher Bundestag: Gesetz vom 05.12.2025 zu sicheren Herkunftsstaaten: Die Bundesregierung kann Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz nach §§ 3 und 4 AsylG künftig per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen; angenommen mit 455 zu 130 Stimmen. bundestag.de
  16. Bundesregierung: Rechtsverordnung zu sicheren Herkunftsstaaten, Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026, in Kraft seit 01.02.2026: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Syrien und Irak sind nicht enthalten. bundesregierung.de
  17. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen Juni 2026: Gesamtschutzquote Syrien 20,9 Prozent und Irak 26,1 Prozent im ersten Halbjahr 2026, gegenüber 2,1 und 17,2 Prozent im Jahr 2025; Asylerstanträge in Sachsen-Anhalt 1.258 im ersten Halbjahr 2026. bamf.de
  18. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen Dezember 2025: 3.732 Asylerstanträge in Sachsen-Anhalt, ein Rückgang um 48,7 Prozent gegenüber 7.273 im Jahr 2024. bamf.de
  19. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt: Asylzugänge weiter deutlich rückläufig (02.06.2026): 851 Zugänge in die Landeserstaufnahme von Januar bis Mai 2026 gegen 1.349 im Vorjahreszeitraum und 1.984 im Jahr 2024; Prognose rund 2.000 für 2026, der niedrigste Wert seit 2012. presse.sachsen-anhalt.de
  20. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4644: Geduldete Personen in Sachsen-Anhalt zum 31.12.2025: 4.097 nach dem Ausländerzentralregister. dserver.bundestag.de
  21. Hatton, T. (2009), Economic Journal 119(535), referiert beim Mediendienst Integration: Verschlechterungen der Aufnahmebedingungen, darunter die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen und eingeschränkter Leistungszugang, zeigen keinen Einfluss auf die Zahl der Asylanträge; wirksam sind Zugangserschwernisse und Verfahrensverschärfungen. mediendienst-integration.de
  22. migazin: Länderumfrage zu Abschiebungshaftplätzen (01.09.2024): Auslastung häufig weit unter der Kapazität, etwa Sachsen 12 von 58, Niedersachsen 17 von 48, Nordrhein-Westfalen 84 von 175 Plätzen. migazin.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 5 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/cdu-lsa-irregulaere-zuwanderung.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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