Basiskonto statt Bezahlkarte
Die Bezahlkarte begrenzt das Bargeld auf 50 Euro im Monat. Onlinekäufe, Überweisungen und Lastschriften sind grundsätzlich ausgeschlossen, und bei räumlicher Beschränkung gilt die Karte nur in bestimmten Postleitzahlenbereichen [3]. Betroffen sind Menschen mit 460 Euro Grundleistung, davon 204 Euro für den persönlichen Bedarf. Eine Wirkungsuntersuchung zur Karte gibt es nach zwei Jahren nirgends [4][5].
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Wert
Bewertet ist der Zugriff auf das Existenzminimum. Betroffen sind Menschen am unteren Ende der Einkommensverteilung, deshalb liegt die Bewertung eine Stufe über gewöhnlichen Systemwirkungen. Das Gewicht von 1,7 ist das höchste in dieser Sammlung und folgt daraus, dass der persönliche Bedarf 204 Euro im Monat beträgt.
Impact
Zum Jahresende 2024 bezogen 11.485 Menschen Regelleistungen, davon 10.855 Grundleistungen [7]. Angesetzt sind 10.000 Betroffene, weil der Regelbetrieb erst im Februar 2025 alle Kommunen erreichte [6]. Die Beschränkungen kosten je Person geschätzt 15 Prozent des persönlichen Bedarfs, also rund 31 Euro im Monat: 3,7 Mio Euro im Jahr. Dazu 1,21 Mio Euro Betriebskosten im Landeshaushalt 2026 [6] und geschätzt 1,5 Mio Euro Verwaltungsaufwand in den Kommunen [5]. Zusammen 6,4 Mio Euro, mit einem Verteilungsgewicht von 1,7 der Wert 0,0109.
Plausibilität
Die Beschränkungen und die Betriebskosten sind amtlich belegt [3][6]. Auf der Gegenseite steht der Zweck der Karte, und dafür fehlt der Beleg vollständig. Die maßgebliche wissenschaftliche Stellungnahme hält fest, dass der erwartete Effekt einer reduzierten Fluchtmigration sehr unwahrscheinlich ist und dass für das Argument der Schleuserschulden keinerlei Evidenz vorliegt [4]. Zwei Jahre nach Einführung existiert bundesweit keine kausale Auswertung [5]. Gesetzt ist allein die Höhe des Nutzenverlusts je Person. Deshalb 4,5 bei einer Obergrenze von 8,5.