Menschenwürdige Migrationspolitik: Willkommens-Offensive und Basiskonto

DIE LINKE führt Migration als Kernthema. Der beworbene Satz betrifft Bundesrecht, das Programmkapitel selbst fordert vor allem Sprachkurse, Anerkennung und das Ende der Bezahlkarte.

Land Sachsen-Anhalt Vorschlag auf Landesebene (Sachsen-Anhalt). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt. Hinzu kommt hier, dass der beworbene Kernsatz überwiegend Bundesrecht betrifft und deshalb nicht bewertet werden kann.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Das Wahlprogramm der Linken Sachsen-Anhalt enthält auf Seite 100 den Satz, das Recht auf Asyl, der Schutz vor Abschiebung und das Recht auf Familiennachzug seien nicht verhandelbar [1]. Er steht in einem Absatz über Fluchtursachen und nennt kein Instrument. Drei der vier Gegenstände liegen außerhalb der Landeskompetenz: Asylrecht und Familiennachzug folgen aus Grundgesetz, Unionsrecht und Bundesrecht. Der einzige echte Landeshebel wäre ein Abschiebestopp nach Paragraph 60a Absatz 1 AufenthG für bis zu drei Monate [23]; das Programm fordert ihn nicht. Bewertet sind deshalb die tatsächlich erhobenen Forderungen des Kapitels. Das sind Willkommenszentren als Netzwerk, Sprachkurse unabhängig vom Aufenthaltsstatus und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse binnen sechs Monaten. Dazu kommen ein Integrationsbudget für die Kommunen, ein Landesprogramm Arbeitsförderung und ein landesweiter Sprachmittlerservice. Und schließlich ein vereinfachtes Verfahren für die Arbeitserlaubnis sowie der Ersatz der Bezahlkarte durch ein verpflichtendes Basiskonto [1]. Der Entwurf vom Januar 2026 ging weiter: Er verlangte den sofortigen Arbeitsmarktzugang und die sofortige Zuständigkeit des Jobcenters. Dieser Satz fehlt in der Beschlussfassung vom 19. März [2].

Bilanz

Ausgeglichen · 0,56
Pro 34 · 56 % Contra 27 · 44 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +7

Argumente — Pro

3 Argumente

Basiskonto statt Bezahlkarte

20von 100

Die Bezahlkarte begrenzt das Bargeld auf 50 Euro im Monat. Onlinekäufe, Überweisungen und Lastschriften sind grundsätzlich ausgeschlossen, und bei räumlicher Beschränkung gilt die Karte nur in bestimmten Postleitzahlenbereichen [3]. Betroffen sind Menschen mit 460 Euro Grundleistung, davon 204 Euro für den persönlichen Bedarf. Eine Wirkungsuntersuchung zur Karte gibt es nach zwei Jahren nirgends [4][5].

Wert 8 · ExistenzsicherungImpact 5,5Plausibilität 4,5
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Wert

Bewertet ist der Zugriff auf das Existenzminimum. Betroffen sind Menschen am unteren Ende der Einkommensverteilung, deshalb liegt die Bewertung eine Stufe über gewöhnlichen Systemwirkungen. Das Gewicht von 1,7 ist das höchste in dieser Sammlung und folgt daraus, dass der persönliche Bedarf 204 Euro im Monat beträgt.

Impact

Zum Jahresende 2024 bezogen 11.485 Menschen Regelleistungen, davon 10.855 Grundleistungen [7]. Angesetzt sind 10.000 Betroffene, weil der Regelbetrieb erst im Februar 2025 alle Kommunen erreichte [6]. Die Beschränkungen kosten je Person geschätzt 15 Prozent des persönlichen Bedarfs, also rund 31 Euro im Monat: 3,7 Mio Euro im Jahr. Dazu 1,21 Mio Euro Betriebskosten im Landeshaushalt 2026 [6] und geschätzt 1,5 Mio Euro Verwaltungsaufwand in den Kommunen [5]. Zusammen 6,4 Mio Euro, mit einem Verteilungsgewicht von 1,7 der Wert 0,0109.

Plausibilität

Die Beschränkungen und die Betriebskosten sind amtlich belegt [3][6]. Auf der Gegenseite steht der Zweck der Karte, und dafür fehlt der Beleg vollständig. Die maßgebliche wissenschaftliche Stellungnahme hält fest, dass der erwartete Effekt einer reduzierten Fluchtmigration sehr unwahrscheinlich ist und dass für das Argument der Schleuserschulden keinerlei Evidenz vorliegt [4]. Zwei Jahre nach Einführung existiert bundesweit keine kausale Auswertung [5]. Gesetzt ist allein die Höhe des Nutzenverlusts je Person. Deshalb 4,5 bei einer Obergrenze von 8,5.

evidence_basis: Mehrere Präzedenzfälle · P-ceiling 8,5

Sprache, Anerkennung und früher Arbeitsmarktzugang

10von 100

Die stärkste Kausalevidenz im ganzen Feld betrifft Wartezeiten. Als das Arbeitsverbot im Jahr 2000 verkürzt wurde, lagen die Beschäftigungsquoten der zuvor angekommenen Kohorte fünf Jahre später um rund 20 Prozentpunkte niedriger [10]. Eine europäische Auswertung findet 8,9 Prozentpunkte [11], eine Schweizer vier bis fünf Prozentpunkte je zusätzlichem Verfahrensjahr [12]. Das Programm greift das auf, allerdings vorsichtiger als sein eigener Entwurf [1][2].

Wert 6 · Wohlstand & ProduktionImpact 4,2Plausibilität 4
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Wert

Bewertet ist die Erwerbsintegration und damit ein Systemeffekt auf Arbeitsangebot und Steueraufkommen. Das Gewicht von 1,4 bildet ab, dass die Betroffenen aus dem Leistungsbezug kommen.

Impact

In Sachsen-Anhalt leben 78.200 Schutzsuchende [8]. Angesetzt ist, dass die Maßnahmen jährlich rund 3.000 Menschen früher erreichen und ihre Beschäftigungsquote um fünf Prozentpunkte heben, also 150 zusätzliche Erwerbstätige. Bei rund 25.000 Euro Wertschöpfung je Person sind das 3,75 Mio Euro. Dazu die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse mit geschätzt 2,25 Mio Euro. Zusammen 6 Mio Euro, mit einem Gewicht von 1,4 der Wert 0,0084.

Plausibilität

Drei unabhängige Auswertungen mit sauberem Vergleichsaufbau zeigen dasselbe Muster [10][11][12]. Sie messen allerdings die Verkürzung eines Arbeitsverbots, und Arbeitsverbote sind Bundesrecht. Das Programm fordert nur ein vereinfachtes Verfahren für die Arbeitserlaubnis, Sprachkurse und schnellere Anerkennung [1]. Die harte Fassung stand im Entwurf und wurde beim Parteitag gestrichen: Asylsuchende sollten sofort in den Arbeitsmarkt einsteigen und sofort in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen [2]. Deshalb 4,0.

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 7

Integrationsbudget und Willkommenszentren

4von 100

Die Forschung zu den politischen Folgen der Aufnahme kommt zu einem klaren Zwischenergebnis: Es kommt auf die Ausgestaltung an. Kontaktmöglichkeiten, überschaubare Zuweisungen und Integrationsangebote vor Ort entscheiden darüber, ob Aufnahme zu Ablehnung führt [15]. Genau darauf zielen Willkommenszentren, Begegnungsräume und ein Integrationsbudget für die Kommunen [1].

Wert 6 · Teilhabe & VerwaltungImpact 2,2Plausibilität 3
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Wert

Bewertet ist das Zusammenleben in den Kommunen. Das ist eine Systemwirkung auf Teilhabe und Verwaltungsleistung und kein einzelner Zahlungsstrom.

Impact

Angesetzt sind 4 Mio Euro im Jahr, Band 0 bis 15 Mio. Der Wert steht für den Teil des Zusammenlebens, der sich durch Begegnung und Beratung verbessern lässt. Mit einem Gewicht von 1,1 ergibt sich 0,0044. Die Größe ist bewusst niedrig gehalten, weil die für Ostdeutschland einschlägige Untersuchung keinen Zusammenhang zwischen lokaler Aufnahme und Einstellungen findet [16].

Plausibilität

Die Belege sind zahlreich, aber sie zeigen in verschiedene Richtungen. In Österreich hatten aufnehmende Gemeinden geringere Zuwächse der Rechtsaußenpartei, in Dänemark und Griechenland war es umgekehrt [15]. Für 236 ostdeutsche Gemeinden einschließlich Sachsen-Anhalts findet die einschlägigste Arbeit einen Nulleffekt: Ablehnung war in allen untersuchten Gemeinden verbreitet, unabhängig davon, ob Geflüchtete vor Ort lebten [16][17]. Deshalb 3,0.

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 5

Argumente — Contra

3 Argumente

Kosten des Bündels für den Landeshaushalt

17von 100

Das Bündel kostet Geld, und das Programm nennt keinen Betrag. Genannt werden ein Integrationsbudget, ein Landesprogramm Arbeitsförderung, ein kommunales Budget zur Förderung der Arbeitsaufnahme, statusunabhängige Sprachkurse, ein landesweiter Sprachmittlerservice und zwölfmonatige Brückenqualifizierungen [1]. Die Steuerschätzung erwartet für 2027 und 2028 je rund 260 Mio Euro Mindereinnahmen [27].

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 7,5Plausibilität 4,5
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Wert

Bewertet ist ein Ausgabenstrom aus Landesmitteln, angesetzt auf der Ebene gewöhnlicher Haushaltsausgaben ohne Zuschlag.

Impact

Angesetzt sind 15 Mio Euro im Jahr, Band 8 bis 30 Mio. Der Wert folgt aus einer Pro-Kopf-Betrachtung: Bei 78.200 Schutzsuchenden [8] entsprechen 15 Mio Euro rund 190 Euro je Person und Jahr. Zum Vergleich zwei belegte Größen aus demselben Feld: Die Bezahlkarte kostet den Landeshaushalt 1,21 Mio Euro [6], die geplante Abschiebungssicherungseinrichtung 10,7 Mio Euro im Jahr [19]. Gegenzurechnen ist der Wegfall der Bezahlkarte mit 1,21 Mio Euro.

Plausibilität

Die Haushaltslage ist belegt [27], die Maßnahmenliste steht im Programm [1]. Die Höhe ist dagegen vollständig meine Fortschreibung, weil das Programm keine einzige Zahl nennt. Zwei Vergleichsgrößen aus demselben Politikfeld stützen die Größenordnung [6][19]. Deshalb 4,5 bei einer Obergrenze von 6,0 für Fortschreibungen.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Politische Rückkopplung der Aufnahme

5,6von 100

Ein Teil der Forschung findet, dass Aufnahme die Zustimmung zu Anti-Einwanderungsparteien erhöht. In Dänemark hebt ein Prozentpunkt mehr Geflüchtete in der Gemeinde deren Stimmenanteil um 1,2 Prozentpunkte [15]. Für Ostdeutschland gilt das allerdings nicht: Die einschlägigste Untersuchung findet für 236 Gemeinden einschließlich Sachsen-Anhalts keinen Zusammenhang [16].

Wert 7 · Gesellschaftl. TeilhabeImpact 4Plausibilität 2
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Wert

Bewertet ist der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Bereitschaft, gemeinsame Regeln zu tragen. Das betrifft breite Teilhabe und liegt damit über einem reinen Geldbetrag.

Impact

Angesetzt sind 8 Mio Euro im Jahr, Band 0 bis 30 Mio. Der Wert steht für die Möglichkeit, dass eine offensiv aufnahmefreundliche Landespolitik die Polarisierung verstärkt. Er ist gesetzt, weil sich politische Rückkopplung nicht in Euro messen lässt.

Plausibilität

Die Befundlage ist heterogen und für den entscheidenden Fall negativ. In Österreich zeigten aufnehmende Gemeinden geringere Zuwächse der Rechtsaußenpartei als solche, die Geflüchtete nur durchreisen sahen [15]. Für ostdeutsche Gemeinden findet die einschlägige Arbeit einen Nulleffekt und stellt fest, dass Ablehnung dort weitgehend unabhängig von tatsächlicher Präsenz besteht [16][17]. Deshalb 2,0.

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 5

Der Vollzug der Ausreisepflicht bleibt schwach

4,5von 100

Zum Jahresende 2025 waren 4.770 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, 576 wurden abgeschoben [9]. Das ist eine Vollzugsquote von 12 Prozent. CDU und BSW leiten daraus ab, dass ein Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit verliert, wenn er Ausreisepflichten nicht durchsetzt [18][30]. Ein Programm, das den Schutz vor Abschiebung für nicht verhandelbar erklärt, arbeitet in die Gegenrichtung.

Wert 6 · RechtsdurchsetzungImpact 3Plausibilität 2,5
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Wert

Bewertet ist die Durchsetzung geltenden Rechts. Das ist eine Systemwirkung auf die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und kein einzelner Zahlungsstrom.

Impact

Angesetzt sind 6 Mio Euro im Jahr, Band 0 bis 20 Mio. Der Wert steht für den Vertrauensverlust in die Durchsetzbarkeit geltenden Rechts. Er liegt niedrig, weil das Programm keine einzige operative Forderung zum Abschiebungsvollzug enthält: Das Wort Abschiebung kommt auf 150 Seiten genau einmal vor, nämlich in dem zitierten Bekenntnissatz [1].

Plausibilität

Die Vollzugszahlen sind amtlich [9]. Das Argument verliert allerdings an zwei Stellen an Kraft. Erstens erfolgten 2025 mit 1.027 von 1.603 Ausreisen fast zwei Drittel freiwillig, nachdem das Land die Rückkehrberatung gestärkt hatte [9]. Zweitens scheiterten die meisten Abschiebungsversuche an rechtlichen Gründen und nicht daran, dass Betroffene nicht angetroffen wurden [9]. Deshalb 2,5.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Summary

Der beworbene Satz und das Programmkapitel liegen weit auseinander. Wer Asylrecht, Schutz vor Abschiebung und Familiennachzug für nicht verhandelbar erklärt, benennt drei Gegenstände, über die ein Landtag nicht entscheidet. Im Kapitel selbst steht etwas anderes und Konkreteres: eine Willkommens-Offensive mit Sprachkursen, schneller Anerkennung, Willkommenszentren und einem Integrationsbudget, dazu als einzige wirklich umstrittene Landesforderung der Ersatz der Bezahlkarte durch ein Basiskonto [1]. Das Wort Abschiebung kommt auf 150 Programmseiten genau einmal vor. Bei der Bezahlkarte ist die Beweislage einseitig, und zwar gegen die Karte. Sie begrenzt Bargeld auf 50 Euro im Monat, schließt Onlinekäufe, Überweisungen und Lastschriften aus und gilt bei räumlicher Beschränkung nur in bestimmten Postleitzahlenbereichen [3]. Sie kostet das Land 1,21 Mio Euro im Jahr [6]. Für ihren Zweck gibt es dagegen keinen Beleg: Die maßgebliche Stellungnahme hält den erwarteten Effekt auf die Fluchtmigration für sehr unwahrscheinlich und stellt fest, dass für die These der Schleuserschulden keinerlei Evidenz vorliegt [4]. Zwei Jahre nach Einführung existiert bundesweit keine Wirkungsuntersuchung [5]. Beim Arbeitsmarkt hat die Partei ihre eigene beste Forderung gestrichen. Die stärkste Kausalevidenz des Feldes betrifft Wartezeiten: Wer sieben Monate länger auf die Arbeitserlaubnis warten musste, war fünf Jahre später um rund 20 Prozentpunkte seltener beschäftigt [10]. Der Entwurf vom Januar verlangte genau darauf die Antwort, nämlich sofortigen Arbeitsmarktzugang; die Beschlussfassung enthält nur noch ein vereinfachtes Verfahren [1][2]. Zwei wirksame Landeshebel bleiben unbenutzt. Sachsen-Anhalt wendet die Wohnsitzauflage an, die die Beschäftigungswahrscheinlichkeit um rund sechs Prozentpunkte senkt; neun Länder tun das nicht [14]. Und 70,2 Prozent der Leistungsbeziehenden leben in Sammelunterkünften, was die Beschäftigungswahrscheinlichkeit um weitere drei bis fünf Prozentpunkte senkt [7][13]. Dezentrale Unterbringung fordert das Programm nur für Frauen und queere Personen. Ein Kernthema, das die stärksten verfügbaren Instrumente auslässt, bleibt hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Trennbar sind die Seiten nach heutiger Evidenz nicht. Das Ergebnis hängt an zwei gesetzten Größen, die sich direkt gegenüberstehen: dem Nutzenverlust je Karteninhaber, angesetzt mit 15 Prozent des persönlichen Bedarfs bei einer Spanne von 5 bis 30 Prozent, und dem Volumen des Integrationsbündels, angesetzt mit 15 Millionen Euro im Jahr bei einer Spanne von 8 bis 30 Millionen. Für beides fehlt eine Erhebung.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,56
heute Δ +7,0 F1 — mit Willkommensoffensive F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. DIE LINKE Sachsen-Anhalt: Wahlprogramm 2026, beschlossen am 19.03.2026, Kapitel 12 auf S. 96 bis 100: Willkommenszentren als Netzwerk, Sprachkurse unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse binnen sechs Monaten, die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt, Integrationsbudget für Kommunen, Landesprogramm Arbeitsförderung; S. 100: Das Recht auf Asyl, der Schutz vor Abschiebung und das Recht auf Familiennachzug sind für uns nicht verhandelbar. dielinke-sachsen-anhalt.de
  2. DIE LINKE Sachsen-Anhalt: Leitantrag vom 27.01.2026, Entwurf des Wahlprogramms: Die Bezahlkarte wird sofort abgeschafft; Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen sofort in den Arbeitsmarkt einsteigen können und sofort in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen; messbares Ziel von 95 Prozent der Anerkennungsverfahren binnen sechs Monaten. Alle drei Passagen fehlen in der Beschlussfassung. dielinke-sachsen-anhalt.de
  3. Landtag von Sachsen-Anhalt: Drs. KA 8/2658, Antwort der Landesregierung vom 13.01.2025 zur Bezahlkarte: Rechtsgrundlage ist ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport, 4.307 ausgegebene Karten zum 28.02.2025, Bargeldobergrenze 50 Euro im Monat, keine Onlinekäufe, keine Überweisungen und Lastschriften, Nutzung grundsätzlich auf Postleitzahlenbereiche begrenzt. fluechtlingsrat-lsa.de
  4. Herbert Brücker (DeZIM, BIM und IAB): Stellungnahme vom 08.04.2024 zur Bezahlkarte: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der erwartete Effekt einer reduzierten Fluchtmigration eintritt; für das Argument der Schleuserschulden liegt empirisch keinerlei Evidenz vor; kritisch ist, dass das Vorhaben ohne realistische Folgeabschätzung umgesetzt werden soll. dezim-institut.de
  5. taz: Zwei Jahre Bezahlkarte für Geflüchtete, 15.05.2026: Nordrhein-Westfalen rund 12,5 Mio Euro und Berlin rund 10 Mio Euro im Jahr; Schätzung der Wohlfahrtsverbände von rund 68 Mio Euro für die Länder und 86,5 Mio Euro kommunalem Mehraufwand; keine Belege für eine migrationsdämpfende Wirkung. taz.de
  6. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Materialsammlung zur Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt: Rollout ab 26.11.2024, Regelbetrieb in allen Kommunen seit Februar 2025, Dienstleister Secupay AG, Landeshaushalt Einzelplan 03 mit 1,10 Mio Euro (2025) und 1,21 Mio Euro (2026). fluechtlingsrat-lsa.de
  7. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung 214/2025 zu Asylbewerberleistungen 2024: 11.485 Regelleistungsbeziehende, davon 10.855 mit Grundleistungen; 8.310 Personen oder 70,2 Prozent leben in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, 3.520 in Mietwohnungen. statistik.sachsen-anhalt.de
  8. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Zahl der Schutzsuchenden 2025 erstmalig seit fünf Jahren gesunken: 78.200 Schutzsuchende zum 31.12.2025, ein Rückgang um 1.070 Personen. statistik.sachsen-anhalt.de
  9. Landtag von Sachsen-Anhalt: Drs. 8/6729, Antwort der Landesregierung vom 09.03.2026: 4.770 vollziehbar Ausreisepflichtige zum 31.12.2025, 576 Abschiebungen und 1.027 vom Land veranlasste freiwillige Ausreisen im Jahr 2025, 37 Personen in Abschiebungshaft, 23 im Ausreisegewahrsam, davon 14 ohne vorherigen richterlichen Beschluss. padoka.landtag.sachsen-anhalt.de
  10. Marbach, Hainmueller und Hangartner: The long-term impact of employment bans on the economic integration of refugees, Science Advances 4 (2018): natürliches Experiment über die Verkürzung des Arbeitsverbots im März 2000, 1.645 Personen, Beobachtung 2000 bis 2014; fünf Jahre nach Ankunft lagen die Beschäftigungsquoten um rund 20 Prozentpunkte niedriger, wenn sieben Monate länger gewartet werden musste. science.org
  11. Fasani, Frattini und Minale: Lift the Ban? Journal of the European Economic Association 19 (2021): Differenz von Differenzen über europäische Arbeitsverbote, Zuzugskohorten 1985 bis 2012; mittelfristig 8,9 Prozentpunkte geringere Beschäftigungswahrscheinlichkeit, Placebotest an Nichtflüchtlingen ohne Effekt. academic.oup.com
  12. Hainmueller, Hangartner und Lawrence: When lives are put on hold, Science Advances 2 (2016): Schweizer Registerdaten zu Asylanträgen 1994 bis 2004; ein zusätzliches Jahr Verfahrensdauer senkt die spätere Erwerbstätigenquote um vier bis fünf Prozentpunkte. science.org
  13. IAB (Fendel, Kosyakova und Vallizadeh): Institutionelle Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter, IAB-Forum, Stand 26.02.2025: Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft senkt die Beschäftigungswahrscheinlichkeit um fünf Prozentpunkte bei Männern und drei bei Frauen; Lebenszufriedenheit 82 Prozent in Privatunterkunft gegenüber 44 Prozent in Gemeinschaftsunterkunft. iab-forum.de
  14. IAB (Brücker, Hauptmann und Jaschke): IAB-Kurzbericht 3/2020 zur Wohnsitzauflage: Die Auflage senkt die Beschäftigungswahrscheinlichkeit um rund sechs Prozentpunkte; das Ziel des Gesetzes wurde tatsächlich nicht erreicht. Sachsen-Anhalt gehört zu den sieben Ländern, die die Auflage anwenden. jugendhilfeportal.de
  15. Hangartner, Sarvimäki und Spirig: Managing Refugee Protection Crises, IZA Discussion Paper 14821 (2021): die direkten wirtschaftlichen Effekte der Aufnahme sind gering, die indirekten politischen Effekte können größer sein; sie treten aber nur unter bestimmten Bedingungen ein. docs.iza.org
  16. Schaub, Gereke und Baldassarri: Strangers in Hostile Lands, Comparative Political Studies (2021): 236 ostdeutsche Gemeinden einschließlich Sachsen-Anhalts, Wahlergebnisse 2013 bis 2017 und über 1.300 Interviews; kein Effekt der lokalen Flüchtlingsaufnahme auf AfD-Stimmenanteile und auf fremdenfeindliche Einstellungen. journals.sagepub.com
  17. Universität Mannheim: Pressemitteilung zu Schaub, Gereke und Baldassarri, September 2020: Die Aufnahme von Geflüchteten hat nahezu keinen Einfluss auf Fremdenfeindlichkeit in ostdeutschen Gemeinden. uni-mannheim.de
  18. CDU Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026, S. 6 f.: Bezahlkarte beibehalten, Abschiebungssicherungseinrichtung in Betrieb nehmen, irreguläre Zuwanderung auf null. cdulsa.de
  19. Landtag von Sachsen-Anhalt: Abschiebungssicherungsgesetz, beschlossen am 16.12.2025 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen Grüne und Linke: Standort Volkstedt, 30 Haftplätze, Inbetriebnahme 2027, Baukosten rund 37,3 Mio Euro, Betriebskosten rund 10,7 Mio Euro im Jahr. landtag.sachsen-anhalt.de
  20. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: Programm zur Landtagswahl 2026, S. 72 ff.: Sprachkurse ab Tag eins, mehr Ausbildungsduldungen, Ablehnung der Abschiebungshafteinrichtung. gruene-lsa.de
  21. SPD Sachsen-Anhalt: Wahlprogramm 2026, S. 32 f.: Arbeitsverbote werden abgelehnt; die Partei trug zugleich das Abschiebungssicherungsgesetz mit. spdsachsenanhalt.de
  22. Paragraph 60a Absatz 1 AufenthG: Die oberste Landesbehörde kann aus humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung für längstens sechs Monate ausgesetzt wird; über drei Monate hinaus ist das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern erforderlich. gesetze-im-internet.de
  23. Paragraph 23 Absatz 1 AufenthG: Landesaufnahmeprogramm: Die oberste Landesbehörde kann eine Aufnahmeanordnung erlassen; sie bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. gesetze-im-internet.de
  24. MiGAZIN: Sekundärmigrationszentrum in Halberstadt, Eröffnung am 28.08.2026: 150 Plätze für alleinstehende Männer, umzäunter Bereich, nachts von 22 bis 6 Uhr verschlossen, Leistungskürzungen bei Regelverstößen. migazin.de
  25. Finanzministerium Sachsen-Anhalt: Steuerschätzung Mai 2026: Mindereinnahmen von rund 240 Mio Euro (2026) sowie je rund 260 Mio Euro für 2027 und 2028. dubisthalle.de
  26. BSW Sachsen-Anhalt: Landtagswahlprogramm 2026, S. 61 ff.: kontrollierte Migration, klare Regeln und konsequente Umsetzung zum Schutz von Kommunen und Bürgern. st.bsw-vg.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5Record aktualisiert

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (F1); r unverändert. 5 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/linke-lsa-migrationspolitik.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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