Rund 700 Millionen Euro Zinslast fallen bei den Kommunen weg
Bei rund 32 Milliarden Euro Kassenkrediten in den finanzschwachen Flächenländern und 2,2 Prozent Zins geht es um rund 700 Millionen Euro im Jahr, dauerhaft. Empfänger sind überwiegend Kommunen mit angespanntem Haushalt. Es ist der größte Posten der Bewertung und zugleich der sicherste auf der Pro-Seite.
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden
Wert
Betroffen sind kommunale Haushalte, also ein reiner Geldstrom. Er berührt keine Schwelle bei einzelnen Menschen, verteilt sich aber ungleich: Die Empfänger sind überproportional finanzschwache Kommunen, in denen ein zusätzlicher Euro mehr bewegt als anderswo. Deshalb zählt der Betrag mit einem Zuschlag. Der Wert ist mittel.
Impact
Bezugsgröße sind rund 32 Milliarden Euro Liquiditätskredite in den finanzschwachen Flächenländern Ende 2024, die auch der Bundesgesetzgeber seinem eigenen Entlastungsgesetz zugrunde legt [8]. Beim kalkulatorischen Zins von 2,2 Prozent [7] sind das rund 704 Millionen Euro im Jahr. Empfänger sind überwiegend finanzschwache Kommunen mit angespanntem Haushalt; angesetzt ist ein Verteilungsgewicht von 1,15, was rund 810 Millionen Euro ergibt. I = 0,81. Band 0,35 bis 1,30: unten die Beschränkung auf einen Teil der Kredite bei niedrigerem Zins, oben die Einbeziehung auch der Investitionskredite. Das Programm grenzt die Schuldenart nicht ab; die Begriffe Kassenkredit und Investitionskredit kommen darin nicht vor [1].
Plausibilität
Dass eine übernommene Schuld keine Zinsen mehr kostet, ist definitorisch. Die Bezugsgröße von 32 Milliarden Euro stammt aus dem Gesetzentwurf des Bundes selbst [8], der Zinssatz aus dem Finanzreport [7]. Drei Präzedenzfälle belegen, dass die Mechanik funktioniert. Die Hessenkasse senkte die Kassenkredite um 95 Prozent [13]. Nordrhein-Westfalen hat 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld übernommen [15]. Und in Rheinland-Pfalz ist der Effekt sogar in der Bundesstatistik sichtbar, mit minus 10,2 Prozent dem größten Rückgang bundesweit [14]. Was die Sicherheit begrenzt, ist die Unbestimmtheit des Vorschlags: kein Volumen, keine Abgrenzung der Schuldenart, keine Bedingungen [1].