Berliner Vergabegesetz abschaffen

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz soll aufgehoben werden; für Aufträge des Landes gälte dann nur noch das Vergaberecht des Bundes und der EU.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Die FDP fordert in ihrem Wahlprogramm: „Das Berliner Vergabegesetz werden wir abschaffen und nur noch das Vergaberecht des Bundes (bzw. der EU) anwenden.“ Der Satz steht im Kapitel Bürokratieabbau und ohne weitere Konkretisierung. Betroffen wäre das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, das seit dem 1. Mai 2020 gilt und am 16. Juli 2026 in geänderter Fassung in Kraft getreten ist. Die Novelle vom Juni 2026 hob die Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 auf 75.000 € und bei Bauleistungen von 50.000 auf 500.000 € an, kodifizierte das Bestbieterprinzip, verankerte die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und hob das Korruptionsregistergesetz vollständig auf. Zugleich verschärfte sie den Inhalt: Die Tariftreuepflicht gilt jetzt ab einem Auftragswert von 1.000 €, das Vergabemindestentgelt liegt bei 14,84 € und steigt zum 1. Januar 2027 auf 15,58 €, die Kontrollquote wurde von 5 auf 10 % verdoppelt. Das Land vergibt allein bei Liefer- und Dienstleistungen knapp 3 Mrd. € im Jahr. Die Evaluation des Gesetzes von 2024 — eine Befragung von 92 Auftraggebern und 176 Unternehmen — kommt zu einem gemischten Bild: Vergabemindestentgelt und umweltfreundliche Beschaffung finden breite Zustimmung, die Kontrolle gilt als Herausforderung, kleine Unternehmen sehen sich teilweise überfordert. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Schlechter für die Zukunft · 0,34
Pro 14 · 34 % Contra 28 · 66 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

7 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −14

Argumente — Pro

3 Argumente

Was der Nachweis kostet

8,2von 100

Tariftreueerklärung ab 1.000 € Auftragswert, ILO-Nachweise, Umweltanforderungen, Frauenförderung, Kontrollquote von zehn Prozent — all das entfällt. Angesetzt sind rund 6 Mio. € im Jahr. Der Bund hat den Aufwand seines eigenen Tariftreuegesetzes erstmals beziffert, und die Zahl fällt kleiner aus, als die Debatte vermuten lässt.

Wert 5 · VerwaltungsaufwandImpact 3Plausibilität 5,5
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Wert

Es geht um Zeit und Geld — auf der einen Seite bei Vergabestellen des Landes, auf der anderen bei den Unternehmen, die Angebote schreiben. Beides ist in diesem Rahmen gewöhnliches Geld: der Maßstab, an dem alles andere gemessen wird, nicht ein eigener Wert daneben. Eine höhere Einordnung wäre nur zu rechtfertigen, wenn der Aufwand konzentriert bei denen anfiele, für die er besonders schwer wiegt. Das ist teilweise der Fall — kleine Betriebe tragen ihn schwerer als große [4] —, aber diese Konzentration ist bereits im zweiten Pro-Argument gebucht und würde hier doppelt zählen. In dieser Sammlung steht derselbe Posten beim Tariftreuegesetz Sachsen-Anhalts auf derselben Stufe. Der Wert ist mittel: Aufwand ist Geld, und Geld ist der Maßstab.

Impact

Es gibt für diese Größe erstmals einen amtlichen Anker, und er ist bemerkenswert klein. Der Bund hat den Erfüllungsaufwand seines Tariftreuegesetzes beziffert: 432.000 € im Jahr für die Wirtschaft und 1,5 Mio. € im Jahr für die Verwaltung, bezogen auf rund 16.000 Bundesaufträge [10] — rund 120 € je Auftrag, gerechnet mit 42 Minuten Zeitaufwand und einem Stundensatz von 38,60 € [10]. Berlin verlangt mehr als der Bund: Tariftreue schon ab 1.000 € Auftragswert statt ab 50.000 €, die doppelte Kontrollquote, dazu ILO-Nachweise, Umweltanforderungen und Frauenförderung [2][11]. Angesetzt sind deshalb 300 € je erfasstem Auftrag, mit einer Spanne von 100 bis 800, auf 20.000 erfasste Vorgänge im Jahr, mit einer Spanne von 10.000 bis 50.000. Das ergibt rund 6 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von 2 bis 20. Zwei Gegenproben. Die erste am Kontrollkreis: 122 abgeschlossene Prüffälle im Jahr 2024 bei damals fünf Prozent Kontrollquote entsprechen rund 2.400 kontrollpflichtigen Aufträgen [6] — die Kontrolle ist also nur ein Bruchteil des Gesamtaufwands, der Rest ist Papier auf beiden Seiten. Die zweite am Volumen: 6 Mio. € sind 0,12 % dessen, was das Land im Jahr vergibt. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Pro-Seite.

Plausibilität

Von allen Größen dieser Seite hat diese die beste Grundlage, und sie hat eine Schwäche. Die Grundlage: Der Bund hat den Aufwand eines vergleichbaren Gesetzes nach anerkannter Methode berechnet und veröffentlicht [10]. Die Schwäche: Das Bundesgesetz ist schmaler, und die amtliche Methode zählt nur Informationspflichten — nicht die Arbeit, die entsteht, wenn eine Vergabestelle prüft, nachfordert und im Zweifel ein Angebot ausschließt. Für Berlin selbst fehlen Zahlen: Weder die Zahl der erfassten Vergaben noch der Aufwand je Vergabe sind veröffentlicht, und der Gesetzentwurf zur Novelle vom Juli 2026 enthält keine Kostenabschätzung [3]. Was es gibt, ist die Evaluation des Gesetzes, und die stützt die Richtung deutlich: Auftraggeber berichten, dass die Kontrolle sie überfordert, kleine Unternehmen, dass die Anforderungen es tun [4]. Sie beziffert nur nichts davon. Die Plausibilität ist mittel bis gehoben: Der Aufwand ist sicher, ein Vergleichsfall ist gerechnet, die Übertragung ist gesetzt.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Betriebe, die gar nicht erst mitbieten

3,6von 100

Die Evaluation des Gesetzes hält fest, kleine und mittlere Unternehmen seien mit den Anforderungen teilweise überfordert; die IHK nennt die Tarifbindung ab 1.000 € ein Ausschlusskriterium. Angesetzt sind 4 Mio. € im Jahr für einen dichteren Wettbewerb — mit einem Band, das bei null beginnt.

Wert 6 · Wirtschaftliche DynamikImpact 2Plausibilität 3
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Wert

Betroffen ist die Funktionsfähigkeit eines Marktes, auf dem das Land als Nachfrager auftritt. Wenn weniger Betriebe bieten, zahlt das Land mehr und bekommt seltener den besten Anbieter; das ist ein Systemschaden und kein Verteilungsproblem. Diese Dimension steht in dieser Sammlung eine Stufe über dem reinen Geldposten, weil sie nicht nur einen Betrag verschiebt, sondern die Auswahl selbst verschlechtert. Existenz oder Gesundheit sind nicht berührt, breite Teilhabe auch nicht. Dieselbe Einordnung trägt das Gegenstück beim Tariftreuegesetz Sachsen-Anhalts. Der Wert liegt bei Systemen und Wohlstand: Es geht um die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, nicht um einen Betrag.

Impact

Angesetzt ist, dass ein dichteres Bieterfeld dem Land 0,08 % seines Vergabevolumens einbringt: bessere Auswahl, seltener aufgehobene Verfahren, seltener nur ein einziges Angebot. Auf das angesetzte Volumen von 5 Mrd. € sind das 4 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von null bis 15. Das untere Bandende liegt bei null, und zwar nicht aus Vorsicht, sondern wegen eines Befundes: Die einzige Auswertung mit sauberem Vergleichsaufbau, die genau diese Frage stellt, findet keinen negativen Effekt von Lohnvorgaben auf die Zahl der Bieter — 113 Schulbauprojekte in Ohio mit 669 Geboten, Effekt 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19 [9]. Das Vorzeichen zeigt sogar in die andere Richtung, ohne statistisch belastbar zu sein. Was für das Argument spricht, ist die Berliner Erfahrung: In der Evaluation nennen sich kleine Unternehmen überfordert [4], und die IHK sieht in der Tarifbindung ab 1.000 € ein Ausschlusskriterium [15]. Der Impact ist sehr klein und hängt an einer Wirkung, die anderswo gesucht und nicht gefunden wurde.

Plausibilität

Hier stehen zwei Befunde gegeneinander, und der methodisch bessere spricht gegen das Argument. Für das Argument steht eine Befragung: 92 auswertbare Fragebögen von Auftraggebern und 176 von Unternehmen, erhoben zwischen Juli und September 2024 [4], dazu die Stellungnahme der IHK [15]. Gegen das Argument steht eine ökonometrische Auswertung mit Kontrollgruppen, die die behauptete Wirkung misst und nicht findet [9]. Eine Befragung sagt zuverlässig, wie sich Regeln anfühlen; sie sagt nicht, wer wegen ihnen tatsächlich nicht bietet. Dazu kommt ein Zeitproblem: Die Befragung fand vor der Novelle statt, die die Wertgrenzen auf 75.000 und 500.000 € angehoben hat [2] — ein Teil der beklagten Belastung ist seit Juli 2026 weg. Die Plausibilität ist niedrig: Die Betroffenen berichten von der Hürde, die Messung findet sie nicht.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Verfahren, die schneller werden

2,7von 100

Der Senat hat im Dezember 2025 eine eigene Vergabestrukturreform begonnen, weil die Beschaffung als zu langsam gilt. Angesetzt sind zwei Wochen weniger je Verfahren — bewertet ist nicht die Zeit, sondern dass die Schule früher saniert und das Gerät früher geliefert wird.

Wert 6 · VerwaltungsqualitätImpact 1,5Plausibilität 3
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Wert

Gemessen wird, wie gut eine Verwaltung ihre Aufgabe erfüllt — wie lange es dauert, bis eine beschlossene Ausgabe als Leistung ankommt. Das ist eine Systemfrage: Sie betrifft nicht einen Betrag, sondern die Fähigkeit des Landes, Beschlossenes umzusetzen. Deshalb steht der Posten auf derselben Stufe wie das Wettbewerbsargument und über dem reinen Aufwandsposten. Wer davon profitiert, ist nicht eine bestimmte Gruppe, sondern jeder, der auf eine öffentliche Leistung wartet. Der Wert liegt bei Systemen und Wohlstand: Es geht darum, ob das Land liefert, was es beschlossen hat.

Impact

Angesetzt ist eine Verkürzung um durchschnittlich zwei Wochen je Verfahren. Bewertet ist dabei nicht die Zeit selbst, sondern der Vorzieheffekt: Was früher beschafft wird, wirkt früher — die sanierte Schule, das gelieferte Gerät, die vergebene Bauleistung. Angesetzt sind 0,06 % des Vergabevolumens von 5 Mrd. €, also rund 3 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von 1 bis 10. Der Posten ist von pro-1 getrennt: Dort steht der Aufwand, der bei Verwaltung und Bietern anfällt, hier der Nachteil derer, die auf das Ergebnis warten — und das sind andere Leute. Für die Größenordnung spricht, dass der Senat seine eigene Strukturreform mit genau diesem Problem begründet und dafür einen Chief Procurement Officer und eine zentrale Vergabeagentur einrichten will [5]. Der Impact ist sehr klein und der kleinste Posten der Pro-Seite.

Plausibilität

Dass zusätzliche Prüfschritte Zeit kosten, ist unmittelbar einsichtig. Gemessen ist für Berlin nichts: Es gibt keine veröffentlichte Statistik der Verfahrensdauer, weder vor noch nach der Novelle, und die Evaluation des Gesetzes erhebt sie nicht [4]. Zwei Dinge sprechen gegen einen hohen Ansatz. Erstens stammt der größere Teil der Verfahrensdauer aus Bedarfsermittlung, Leistungsbeschreibung und Wertung — Schritte, die auch ohne Landesrecht anfallen. Zweitens hat die Novelle vom Juli 2026 die Wertgrenzen bereits angehoben [2]; ein Teil dieses Effekts ist damit schon eingetreten und nicht mehr Delta dieses Vorschlags. Dass der Senat dieselbe Diagnose stellt wie die FDP, stützt die Richtung, nicht die Höhe. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Die Richtung ist unstrittig, die Höhe ist vollständig gesetzt.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Die Löhne, die an öffentlichen Aufträgen hängen

14von 100

Ohne das Landesgesetz gilt für Berliner Aufträge weder Tariftreue noch Vergabemindestentgelt — das Bundestariftreuegesetz erfasst nur Aufträge des Bundes. Betroffen sind Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung; in Berlin sind das 55 Prozent.

Wert 5 · ArbeitsbedingungenImpact 5,5Plausibilität 5
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Wert

Gemessen wird ein Geldstrom, und Geld ist in diesem Rahmen der Maßstab selbst — deshalb steht der Posten auf der Stufe gewöhnlicher Geldströme und nicht höher. Was ihn von einem gewöhnlichen Betrag unterscheidet, ist nicht seine Stufe, sondern sein Gewicht: Die Empfänger arbeiten im unteren Entgeltbereich, für sie wiegt derselbe Euro schwerer als für den Landeshaushalt. Genau das ist mit dem Verteilungsgewicht von 1,5 gegen 1,0 abgebildet, und genau deshalb bleibt nach der Verrechnung nur die Hälfte übrig. Wer diese Gewichtung ablehnt, verliert das Argument fast vollständig — dann stünden sich gleich schwere Beträge gegenüber und hoben sich auf. Dieselbe Konvention trägt in dieser Sammlung das Sozialticket und das Tariftreuegesetz Sachsen-Anhalts. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom am allgemeinen Maßstab, dessen Gewicht bei den Empfängern liegt.

Impact

Vier Schritte, jeder mit eigener Quelle. Erstens das Volumen: Knapp 3 Mrd. € bei Liefer- und Dienstleistungen sind amtlich [5]; mit Bauleistungen sind rund 5 Mrd. € im Jahr angesetzt, mit einer Spanne von 4 bis 7. Zweitens der Lohnanteil: angesetzt 35 %, also 1,75 Mrd. € Lohnsumme. Drittens der erfasste Kreis: In Berlin arbeiten 45 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, im Bundesdurchschnitt 49 % [12]; die Tariftreue wirkt auf die übrigen 55 %, also auf rund 0,96 Mrd. €. Viertens der Effekt: Die einzige kausale Auswertung für Deutschland misst einen Lohnzuwachs von 3,65 % [8], das sind rund 35 Mio. €. Davon geht ein Abschlag von 40 % ab, weil in mehreren einschlägigen Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne ohnehin über dem Vergabemindestentgelt liegen — Gebäudereinigung 15,00 €, Dachdecker 14,96 €, Elektrohandwerk 14,93 €, Maler 16,13 € gegenüber einem Vergabemindestentgelt von 14,84 € [13][2]. Bleiben rund 21 Mio. €. Gebucht ist davon nicht der volle Betrag, sondern die Gewichtsdifferenz: Empfänger im unteren Entgeltbereich zählen mit 1,5, die Zahlerseite — das Land über höhere Angebotspreise — mit 1,0, netto also 0,5. Das ergibt rund 11 Mio. €-äquivalent im Jahr, mit einer Spanne von 4 bis 30. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung.

Plausibilität

Die Grundlage ist die beste, die es für diese Frage in Deutschland gibt, und sie ist schmal. Die Auswertung nutzt Betriebsdaten von 2000 bis 2020, Kontrollgruppen in Bayern und Sachsen und eine gleichlaufende Vorentwicklung [8]; sie misst allerdings nur den Nahverkehr und kennt den tatsächlichen Auftragsbesitz der Betriebe nicht, weshalb der Autor seinen Wert selbst als Untergrenze bezeichnet. Zwei Berliner Befunde stützen, dass die Regel überhaupt bindet: Die erste umfassende Kontrolle fand in 29 von 122 abgeschlossenen Prüffällen Verstöße gegen die Tariftreueverpflichtung [6] — knapp ein Viertel —, und die Evaluation nennt das Vergabemindestentgelt einen der beiden Punkte mit breiter Zustimmung [4]. Gegen einen hohen Ansatz spricht, dass der Mindestlohnsatz selbst kaum noch bindet [13]; was wirkt, ist die Tariftreue. Und gegen die Durchsetzung spricht die Kontrollbilanz: Auf 29 Verstöße folgten eine Vertragsstrafe und eine Vergabesperre [6]. Die Plausibilität ist mittel: Ein sauber gemessener Effekt aus einer einzigen Branche, übertragen auf alle anderen.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 7

Die Umweltanforderungen, die niemand vermisst hat

6,3von 100

Die umweltfreundliche Beschaffung ist neben dem Vergabemindestentgelt der Punkt, der in der Evaluation die breiteste Zustimmung findet. Ohne Landesgesetz gelten nur noch die bundes- und europarechtlichen Mindestanforderungen. Wie viel das ausmacht, weiß allerdings niemand.

Wert 7 · Umwelt und KlimaImpact 3Plausibilität 3
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Wert

Betroffen sind Umwelt und Klima — ein Gut, das niemandem einzeln gehört und dessen Schädigung sich nicht in einer Rechnung zeigt. Deshalb steht der Posten über dem reinen Geldposten: Ein eingesparter Euro ist ein Euro, eine vermiedene Tonne Emission ist mehr als ihr Marktpreis. Diese Stufe trägt in dieser Sammlung auch der Umweltnutzen der Solarpflicht auf öffentlichen Gebäuden und der Ressourcenposten der Sperrmüllbewertung. Eine höhere Einordnung wäre nicht zu rechtfertigen: Es geht um die Umweltbilanz einzelner Beschaffungen, nicht um Gesundheit oder Existenz. Der Wert liegt bei Umwelt und breiter Teilhabe: ein Gut ohne Rechnung.

Impact

Angesetzt ist, dass die landesrechtlichen Umweltanforderungen bei rund 20 % des Vergabevolumens die Auswahl tatsächlich verändern — 1 Mrd. € von 5 — und dass der Umweltvorteil der dann gewählten Variante bei rund 0,6 % des Auftragswerts liegt. Das ergibt rund 6 Mio. €-äquivalent im Jahr, mit einer Spanne von 2 bis 20. Für die Größenordnung ist ein bundesweiter Befund wichtiger als jede Setzung: Bei rund 81 % der Aufträge ist der Preis das alleinige Zuschlagskriterium — 125.837 von rund 150.000 Fällen im Jahr 2024 [16]. Wo das gilt, ändert der Wegfall qualitativer Kriterien nichts, weil sie ohnehin nicht entscheiden. Der angesetzte Anteil von einem Fünftel liegt deshalb bewusst über dem, was diese Statistik allein hergibt: Umweltanforderungen wirken auch über die Leistungsbeschreibung, also bevor überhaupt gewertet wird. Der Impact ist sehr klein und der zweitgrößte Posten der Contra-Seite.

Plausibilität

Dass die Anforderungen bestehen und Zustimmung finden, ist belegt [4]. Was sie bewirken, ist es nicht. Berlin veröffentlicht keine Auswertung darüber, wie oft ein Umweltkriterium den Zuschlag verändert hat; die Evaluation misst Zustimmung, nicht Wirkung, und sie fragt die Beteiligten, nicht die Ergebnisse. Der Anteil von einem Fünftel und der Vorteil von 0,6 % sind gesetzt und durch nichts gestützt außer der Plausibilität. Ein Vorbehalt zulasten des Arguments wiegt schwer: Wenn bundesweit bei vier von fünf Aufträgen allein der Preis entscheidet [16], ist der Spielraum für qualitative Kriterien deutlich kleiner, als der Gesetzestext nahelegt. Ein Vorbehalt zugunsten des Arguments gehört ebenfalls dazu: Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung stehen, tauchen in dieser Statistik gar nicht auf. Die Plausibilität ist niedrig: Die Regel existiert, ihre Wirkung ist nicht gemessen und teilweise sogar unwahrscheinlich.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Die Steuerung, die niemand ersetzt

4,9von 100

Frauenförderung, ILO-Kernarbeitsnormen, der Vorrang für Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetriebe, die Berücksichtigung kleiner Unternehmen — die Novelle vom Juli 2026 hat diese Stränge gerade erst ausgebaut. Das Bundesvergaberecht kennt sie nicht.

Wert 7 · Teilhabe am ArbeitsmarktImpact 2Plausibilität 3,5
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Wert

Betroffen sind Menschen, deren Zugang zum Arbeitsmarkt von einer bewussten Entscheidung abhängt — Beschäftigte in Werkstätten und Inklusionsbetrieben, Frauen in Betrieben ohne Gleichstellungspraxis, kleine Betriebe ohne Vergabeabteilung. Das ist eine Teilhabefrage und kein Betrag: Eine Leistung, die formal allen offensteht, steht praktisch denen offen, die die Anforderungen erfüllen können. Deshalb steht der Posten über gewöhnlichen Geldströmen und auf derselben Stufe wie der Umweltposten. Existenzsichernd ist er nicht — niemand verliert seinen Arbeitsplatz allein deshalb, weil ein Vorrang entfällt. Der Wert liegt bei breiter Teilhabe: Es geht um Zugang, nicht um Höhe.

Impact

Angesetzt sind rund 4 Mio. €-äquivalent im Jahr, mit einer Spanne von 1,5 bis 12, für den Wegfall von vier Steuerungssträngen zusammen: Frauenförderung, ILO-Kernarbeitsnormen, der Vorrang für Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetriebe sowie die ausdrückliche Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Größenordnung orientiert sich daran, dass der Vorrang nur bei einem kleinen Teil der Aufträge greift, dort aber unmittelbar Beschäftigung sichert. Bemerkenswert ist der Zeitpunkt: Genau diese Stränge hat der Gesetzgeber im Juni 2026 ausgebaut — der Gesetzentwurf nennt Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbetriebe und junge Unternehmen ausdrücklich als Zweck der Novelle [3]. Nicht mitgebucht ist die Tariftreue; sie steht vollständig im ersten Contra-Argument. Der Impact ist sehr klein und bündelt vier Stränge, von denen keiner allein groß wäre.

Plausibilität

Dass die Instrumente bestehen und gerade erst ausgebaut wurden, ist belegt [2][3]. Ihre Wirkung ist nicht beziffert — weder für Berlin noch für ein Vergleichsland liegt eine Auswertung vor, wie viele Aufträge tatsächlich anders vergeben wurden, und die Evaluation von 2024 erhebt das nicht [4]. Was das Argument trägt, ist keine Messung, sondern eine Lücke: Das Bundestariftreuegesetz gilt seit dem 1. Mai 2026, aber ausschließlich für Aufträge des Bundes und erst ab 50.000 € [11]; das Vergaberecht des Bundes kennt weder Frauenförderung noch einen Vorrang für Inklusionsbetriebe. Wer das Landesgesetz aufhebt, ersetzt es also nicht — er streicht es. Diese Feststellung ist so sicher wie ein Blick in den Gesetzestext; unsicher ist allein, wie viel dabei verloren geht. Die Plausibilität ist mittel: Dass die Lücke entsteht, ist sicher; wie groß sie ist, ist gesetzt.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Wettbewerb über den Lohn statt über die Leistung

2,7von 100

Ohne Lohnuntergrenze kann ein Angebot auch dadurch günstiger werden, dass weniger gezahlt wird. Dann gewinnt nicht der produktivere, sondern der schlechter zahlende Betrieb — ein Verlust, der niemandem als Rechnung zugeht.

Wert 6 · Wirtschaftliche DynamikImpact 1,5Plausibilität 3
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Wert

Gemessen wird, ob der Markt die richtige Auswahl trifft — ob der Auftrag an den geht, der die Leistung am besten erbringt. Das ist dieselbe Systemfrage wie beim zweiten Pro-Argument, nur mit umgekehrtem Vorzeichen, und deshalb steht der Posten auf derselben Stufe. Alles andere hieße, denselben Gegenstand je nach Vorzeichen unterschiedlich zu gewichten: Wer glaubt, dass Lohnvorgaben den Wettbewerb verschlechtern, und wer glaubt, dass ihr Wegfall ihn verschlechtert, streiten über dieselbe Größe. Der Wert liegt bei Systemen und Wohlstand: dieselbe Stufe wie das Wettbewerbsargument auf der Gegenseite.

Impact

Der Posten ist ein Effizienzverlust und kein Transfer. Er entsteht, wenn der Zuschlag nicht an den produktiveren, sondern an den schlechter zahlenden Betrieb geht — die Leistung wird dann teurer erbracht, als sie müsste, nur zeigt das keine Rechnung. Angesetzt sind 3 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von null bis 10; das ist rund ein Siebtel des Lohnvolumens von 21 Mio. €, das im ersten Contra-Argument steht. Der Posten ist davon sauber abgegrenzt: Dort steht, was Beschäftigte weniger verdienen, hier, was die Volkswirtschaft an falscher Zuordnung verliert. Das untere Bandende liegt bei null, weil für diese Kette keine deutsche Messung existiert. Der Impact ist sehr klein und der kleinste Posten der Contra-Seite.

Plausibilität

Für diese Wirkungskette gibt es keine deutsche Messung, und die beste vorhandene Auswertung schneidet in beide Richtungen. Die Ohio-Studie mit 113 Schulbauprojekten und 669 Geboten findet, dass eine Lohnvorgabe den Wettbewerb nicht verengt — Effekt auf die Bieterzahl 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19 — und dass sie die Baukosten nicht spürbar erhöht: minus 0,001 bei einem Standardfehler von 0,04 [9]. Beides zusammen spricht dafür, dass die Auswahl unter einer Lohnvorgabe nicht schlechter wird, beziffert den Gewinn aber nicht. Und derselbe Befund trägt zugleich gegen das zweite Pro-Argument dieser Seite: Wer ihn hier akzeptiert, muss ihn dort auch akzeptieren. Deshalb ist die Plausibilität niedrig angesetzt, obwohl der Mechanismus lehrbuchmäßig ist. Die Plausibilität ist niedrig: Der Mechanismus ist plausibel, seine Größe ist für Deutschland nie gemessen worden.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Summary

Der Vorschlag trifft ein Gesetz, das fünf Wochen vor dieser Bewertung umgebaut wurde — und zwar zur Hälfte in genau die Richtung, die er fordert. Seit dem 16. Juli 2026 gelten Wertgrenzen von 75.000 statt 10.000 € bei Liefer- und Dienstleistungen und 500.000 statt 50.000 € bei Bauleistungen; das Bestbieterprinzip ist kodifiziert, die Förderung kleiner Unternehmen verankert, das Korruptionsregistergesetz vollständig aufgehoben [2]. In der anderen Hälfte ging der Gesetzgeber in die Gegenrichtung: Die Tariftreue gilt jetzt schon ab 1.000 € Auftragswert, das Vergabemindestentgelt liegt bei 14,84 € und steigt 2027 auf 15,58 €, die Kontrollquote wurde verdoppelt [2]. Was die Aufhebung heute noch beseitigt, ist deshalb überwiegend nicht das Verfahren, sondern der Inhalt. Für die Größenordnung des Bürokratiearguments gibt es seit Oktober 2025 erstmals eine amtliche Zahl, und sie ist kleiner als die Debatte: Der Bund veranschlagt den Erfüllungsaufwand seines Tariftreuegesetzes auf 432.000 € im Jahr für die gesamte Wirtschaft bei rund 16.000 Aufträgen [10] — rund 120 € je Auftrag. In einem Punkt haben die Kritiker des Gesetzes klar recht: Das Vergabemindestentgelt bindet kaum noch, weil die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne darüber liegen — Gebäudereinigung 15,00 €, Dachdecker 14,96 €, Elektrohandwerk 14,93 €, Maler 16,13 € [13]. Was wirkt, ist nicht der Satz, sondern die Tariftreue, und die trifft die 55 % der Berliner Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung [12]. In einem anderen Punkt widerspricht die Beleglage: Die einzige saubere Auswertung zu der Frage, ob Lohnvorgaben den Bieterwettbewerb verengen und die Kosten treiben, findet beides nicht — 113 Schulbauprojekte, 669 Gebote, Effekt auf die Bieterzahl 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19, auf die Baukosten minus 0,001 bei einem Standardfehler von 0,04 [9]. Und schließlich: Aufheben heißt hier streichen, nicht ersetzen. Das Bundestariftreuegesetz gilt seit dem 1. Mai 2026, aber ausschließlich für Aufträge des Bundes [11].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Schlechter für die Zukunft · 0,34
heute Δ −14,0 F1 — mit Vergabegesetz weg F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. FDP Berlin, Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026: Im Kapitel Bürokratieabbau: „Das Berliner Vergabegesetz werden wir abschaffen und nur noch das Vergaberecht des Bundes (bzw. der EU) anwenden.“ Der Satz steht ohne weitere Konkretisierung. fdp-berlin.de
  2. cosinex Blog (18. Juni 2026), Zweites Änderungsgesetz zum BerlAVG: Das Abgeordnetenhaus beschloss die Novelle am 18. Juni 2026, in Kraft seit dem 16. Juli 2026. Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 auf 75.000 €, für Bauleistungen von 50.000 auf 500.000 €. Tariftreue künftig ab 1.000 € Auftragswert statt ab 10.000 €, unabhängig von den Wertgrenzen, Lieferaufträge ausgenommen. Vergabemindestentgelt 14,84 € ab Inkrafttreten, 15,58 € ab 1. Januar 2027. Kontrollquote von 5 auf 10 % erhöht. Bestbieterprinzip kodifiziert, KMU-Förderung verankert, Korruptionsregistergesetz vollständig aufgehoben. blog.cosinex.de
  3. Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/3192 (29. April 2026): Antrag der Fraktionen von CDU und SPD für das Zweite Gesetz zur Änderung des BerlAVG. Begründung: Bürokratische Belastung, bessere Chancen für kleine und mittlere Unternehmen, Startups sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Entwurf enthält keine Abschätzung der Kostenauswirkungen auf Wirtschaft oder Landeshaushalt. parlament-berlin.de
  4. Senatskanzlei Berlin (11. März 2025), Vergabebericht 2024: Evaluation des BerlAVG nach § 18 Absatz 3: Befragung von 145 öffentlichen Auftraggebern (92 auswertbare Fragebögen) und über 2.000 Unternehmen (176 Fragebögen), erhoben zwischen Juli und September 2024. Das Gesetz wird insgesamt positiv wahrgenommen; „insbesondere das Vergabemindestentgelt und die umweltfreundliche Beschaffung finden breite Zustimmung“. Kritisiert werden die Kontrollmechanismen; kleine und mittlere Unternehmen seien „mit den Anforderungen und Prozessen teilweise überfordert“. berlin.de
  5. Senatskanzlei Berlin (16. Dezember 2025), Vergabestrukturreform: Der Senat befasst sich mit einer Vergabestrukturreform: „Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von knapp drei Milliarden Euro allein im Liefer- und Dienstleistungsbereich“. Geplant sind ein Chief Procurement Officer und eine zentrale Vergabeagentur. berlin.de
  6. Abgeordnetenhaus von Berlin (25. März 2025), Bericht über festgestellte Verstöße gegen die Tariftreueverpflichtung: Erste umfassende Kontrolle seit Inkrafttreten der Tariftreueregelung: 128 kontrollierte Hauptauftragnehmer, 91 beteiligte Unterauftragnehmer, 122 abgeschlossene Prüffälle, 29 festgestellte Verstöße — knapp 24 %. Sanktionen: eine geltend gemachte Vertragsstrafe und eine Vergabesperre. parlament-berlin.de
  7. Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/24523 (Antwort des Senats vom 19. Dezember 2025): Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio (Die Linke) zu den Senatsplänen für die Vergaberechtsreform. Vergabemindestlohn damals 13,69 €, geplant 14,84 € ab 1. Januar 2026 und 15,59 € ab 1. Januar 2027; allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € ab 1. Januar 2026. Zielquote für den Vergabemindestlohn: „mindestens 95 % des Vergabevolumens“. pardok.parlament-berlin.de
  8. Vinzenz Pyka (2025), Pay Clauses in Public Procurement: The Wage Impact of Collective Bargaining Compliance Laws in Germany, arXiv 2507.01458. Betriebsdaten 2000 bis 2020, Kontrollgruppen Bayern und Sachsen, gleichlaufende Vorentwicklung; gemessener Lohnzuwachs 3,65 %. Die Auswertung betrifft den Nahverkehr und kennt den tatsächlichen Auftragsbesitz der Betriebe nicht; der Autor bezeichnet den Wert als Untergrenze. arxiv.org
  9. Onsarigo, Duncan und Atalah (2020): The effect of prevailing wages on building costs, bid competition, and bidder behaviour: 113 Schulbauprojekte in Ohio mit 669 Geboten. Effekt einer Lohnvorgabe auf die Bieterzahl 0,298 bei einem Standardfehler von 0,19; Effekt auf die Baukosten minus 0,001 bei einem Standardfehler von 0,04 — kein belastbarer Aufschlag und keine Verengung des Wettbewerbs. faircontracting.org
  10. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1941 (1. Oktober 2025), Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes: Erfüllungsaufwand: 432.000 € jährlich für die Wirtschaft aus zwei neuen Informationspflichten, 1,5 Mio. € jährlich für die Verwaltung des Bundes, 7,6 Mio. € einmaliger Umstellungsaufwand. Bezugsgröße sind rund 16.000 Bundesaufträge und Konzessionen im Jahr; angesetzt sind 42 Minuten je Auftrag bei einem Stundensatz von 38,60 €. dserver.bundestag.de
  11. cosinex Blog (4. März 2026), Das steht im Bundestariftreuegesetz: Das Bundestariftreuegesetz trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Es gilt ausschließlich für Vergaben des Bundes und ihm zuzurechnender Auftraggeber, ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € für Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen; Lieferaufträge sind ausgenommen. Kontrolliert wird durch eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. blog.cosinex.de
  12. WSI in der Hans-Böckler-Stiftung (2024), Tarifbindung in den Bundesländern: Analysen zur Tarifpolitik Nr. 103, auf Basis des IAB-Betriebspanels: In Berlin arbeiten 45 % der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, im Bundesdurchschnitt 49 % (2023). wsi.de
  13. DGB, Branchenmindestlöhne 2026: Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne 2026: Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 €, Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €; Dachdeckerhandwerk 14,96 € für Ungelernte und 16,60 € für Gesellen; Elektrohandwerk 14,93 €; Maler- und Lackiererhandwerk 16,13 € ab 1. Juli 2026; Pflege 16,10 € bis 20,50 €; Luftsicherheit 17,21 € bis 23,09 €. dgb.de
  14. Bauindustrieverband Ost (7. Mai 2026): Kritik am novellierten Berliner Vergabegesetz: das „starre Festhalten an der Teil- und Fachlosvergabe“, die landesspezifischen Mindestlöhne von 14,84 € und 15,58 € als unnötige Bürokratie neben dem bundesweiten Mindestlohn und Doppelregelungen bei den ILO-Kernarbeitsnormen. Gefordert werden mehr Flexibilität bei der Losbildung und ein Bestbieterprinzip, bei dem nur der wirtschaftlichste Anbieter vollständige Unterlagen vorlegt. bauindustrie-ost.de
  15. B_I MEDIEN (29. Juni 2026), Reform des Berliner Vergabegesetzes: Die Handwerkskammer Berlin bewertet die Reform als handwerksgerechter. Die IHK Berlin warnt vor einer Beeinträchtigung der Markttransparenz und des fairen Wettbewerbs und kritisiert die Tarifbindung ab 1.000 € als Ausschlusskriterium. bi-medien.de
  16. cosinex Blog (22. Mai 2026), Vergabestatistik 2021 bis 2024: Oberhalb der EU-Schwellenwerte vergaben deutsche Auftraggeber 2024 insgesamt 102,2 Mrd. €, davon 21,1 Mrd. € auf Landesebene. Unterhalb der Schwellen wurden 2024 68.297 öffentliche Ausschreibungen, 48.662 freihändige Vergaben und 33.139 beschränkte Ausschreibungen gezählt. Bei rund 81 % der Aufträge — 125.837 Fällen — war der Preis das alleinige Zuschlagskriterium. Die EU-Schwellenwerte betragen seit dem 1. Januar 2026 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber und 5.404.000 € für Bauleistungen. blog.cosinex.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5Record aktualisiert

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 3 Korrektur(en) angewendet (G1); r unverändert. 3 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-vergabegesetz.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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