Höhere Löhne durch die Kopplung an Tarifbindung
In Sachsen-Anhalt sind 22 Prozent der Betriebe und 43 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden [6]. Die Wirtschaftsförderung des Landes stellt bisher keine Anforderung an die Entlohnung [8]. Wer Landesmittel an Tarifbindung koppelt, hebt die Entgelte in den geförderten Betrieben. Das ist der Teil des Vorschlags, den ein Land selbst umsetzen kann.
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Wert
Betroffen sind die Entgelte von Beschäftigten, also ein Geldstrom in private Haushalte. Er wiegt so viel, wie er wert ist, ohne Zuschlag für ein besonderes Gut. Weil die Empfänger im mittleren und unteren Entgeltbereich liegen, ist der Betrag mit einem Verteilungsgewicht angesetzt. Der Wert ist der Normalmaßstab des Schemas.
Impact
Die Wirtschaftsförderung bewilligte 2025 allein an Zuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe 159,3 Millionen Euro [7]. Der Koordinierungsrahmen bindet Empfänger fünf Jahre an Standort und Arbeitsplätze, kennt aber keine Auflage zur Tarifbindung [8]. Angesetzt sind rund 3.000 Beschäftigte, die durch eine solche Auflage neu unter einen Tarifvertrag fallen. Bei einem Entgeltabstand von rund acht Prozent auf ein Jahresentgelt von 35.000 Euro sind das rund 2.800 Euro je Person und 8,4 Millionen Euro insgesamt. Empfänger sind Beschäftigte im mittleren und unteren Entgeltbereich, weshalb der Betrag mit einem Verteilungsgewicht von 1,3 auf rund 11 Millionen Euro steigt. Dieser Posten ist die eine Seite eines Übertrags. Die andere Seite steht im Argument zu den Personalkosten der Unternehmen.
Plausibilität
Die Ausgangslage ist amtlich erhoben, mit einer Stichprobe von 1.112 Betrieben [6]. Dass eine Förderauflage wirkt, ist im Grundsatz gesichert, weil die Wirtschaftsförderung bereits mit Auflagen arbeitet und sie durchsetzt [8]. Offen sind zwei Größen. Wie viele Betriebe die Auflage annehmen statt auf die Förderung zu verzichten, ist nicht bekannt; dieser Gegeneffekt ist eigens gebucht. Und der Entgeltabstand von acht Prozent ist gesetzt, weil eine Messung speziell für geförderte Betriebe in Sachsen-Anhalt fehlt. Der Vorschlag ist an dieser Stelle das einzige klar umsetzbare Element: Eine Förderrichtlinie kann ein Land selbst erlassen [7].