Griechisches Gesprächspaar betrachtet Mietvertrag, Wohnungsschlüssel, Berechnungsbuch und eine Rechtswaage.

Mietpreisbremse durchsetzbar machen

Seit 2015 begrenzt die Mietpreisbremse in angespannten Märkten die Miete bei Neuvermietung; am 26. Juni 2025 hat der Bundestag sie bis Ende 2029 verlängert [1][30]. Wer zu viel verlangt, muss bisher nur zurückzahlen, und das erst, nachdem der Mieter gerügt hat [27]. Mieterbund, Grüne und Linke fordern Strafen bei Verstößen; die Koalition hat die Frage einer Mietrechtskommission übergeben, die bis Ende 2026 berichten soll [23].

  • 45,7 % der inserierten Bestandsmieten in Berlin liegen über der zulässigen Miete [8]
  • 1,77 € je m² weniger kosteten Berliner Bestandsangebote, wenn die Bremse eingehalten würde [8]
  • 752 Gemeinden mit angespanntem Markt, in denen die Bremse gilt [3]

Der Vorschlag

Die Mietpreisbremse gilt unbefristet, der Vermieter legt die zulässige Miete bei jedem Neuvertrag unaufgefordert offen und zahlt bei falscher Auskunft eine Strafe.

Die Debatte

Linke und Grüne begründen ihre Forderung damit, dass Verstöße heute folgenlos bleiben und viele Mieter sich nicht trauen, ihren Vermieter zu verklagen. CDU/CSU und AfD warnen vor einer Bremse, die zu weit geht und das Vertrauen der Vermieter zerstört, und vor Strafen schon bei leichten Fehlern. Die SPD will Sanktionen erst von der Mietrechtskommission ausarbeiten lassen. Am 26. Juni 2025 lehnten CDU/CSU, SPD und AfD das Faire-Mieten-Gesetz der Grünen ab, das die Bremse entfristen und ihre Umgehung erschweren sollte.

  • „Verstöße müssen endlich Konsequenzen haben; denn Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt.“

    spricht dafür: Caren Lay, Die Linke Bundestag, 26. Juni 2025
  • „Eine zu weit gehende Mietpreisbremse, die nachträglich ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden könnte, würde dann leider doppelt Vertrauen zerstören: zunächst bei den Vermietern und am Ende dann auch bei den Mietern.“

    spricht dagegen: Günter Krings, CDU/CSU Bundestag, 26. Juni 2025
  • „Da geht es um die schnelle Bestrafung von Vermietern, selbst bei leichten Fehlern.“

    spricht dagegen: Stefan Möller, AfD Bundestag, 26. Juni 2025

Die Analyse

Mietpreisbremse durchsetzbar machen

58 % des Gewichts sprechen dafür, 42 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Die Mietpreisbremse mit Auskunftspflicht und Strafzahlung durchzusetzen, ist nach der aktuellen Analyse ein guter Vorschlag, weil er dort ansetzt, wo die Bremse heute versagt.

Sehr wahrscheinlich besser

Sehr wahrscheinlich besser: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Linke und Grüne haben nach der Analyse recht, und zwar mit ihrem eigenen Grund: Solange Verstöße folgenlos bleiben, dämpft die Bremse die Mieten kaum. Überwiegend wiegt hier Geld, das nur den Besitzer wechselt: Was neu mietende Haushalte weniger zahlen, fehlt den Vermietern. Das Urteil hängt daran, wo dieses Geld besser aufgehoben ist; bei Haushalten, die eine Wohnung suchen, bewirkt derselbe Euro mehr als bei Vermietern mit im Schnitt höherem Einkommen. Der stärkste Einwand passt zum Hinweis von CDU/CSU und AfD auf knappen Wohnraum: Eine bindende Bremse treibt Wohnungen aus dem Mietmarkt, und am Ende der Umzugskette fehlt Menschen ein Zuhause. Die Sorge vor Strafen bei leichten Fehlern wiegt dagegen wenig, weil sich eine Strafe nach Verschulden staffeln lässt.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente4 Argumente

Durchgesetzte Bremse dämpft die Mieten wirklich

25Punkte

Heute wirkt die Bremse schwach, weil sie kaum durchgesetzt wird: In Berlin verstößt fast jede zweite inserierte Bestandsmiete folgenlos gegen die Regel, in Ulm sind es sieben von zehn [8]. Zwingt eine unaufgeforderte Auskunftspflicht plus Strafzahlung die Vermieter zur Einhaltung, zahlen die Haushalte, die ab 2027 neu mieten, zusammen rund 1,2 Mrd. € im Jahr weniger Miete. Das ist grob das Dreifache dessen, was die bloße Entfristung bringt. Es ist verschobenes Geld: Was die Mieter behalten, fehlt den Vermietern (siehe Gegenargument).

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 8,3Plausibilität 6
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Wert

Die Entlastung fließt Mieterhaushalten in angespannten Märkten zu, die eine Wohnung neu beziehen, überdurchschnittlich junge und einkommensschwächere Haushalte, die 2022 im Schnitt 27,8 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwandten [17]. Ihr Euro zählt hier mit 1,4: ein Viertel von ihnen liegt im untersten, ein weiteres Viertel im zweiten Fünftel. Auf der Gegenseite verzichten Vermieter auf einen Teil bisher erhobener, oft unzulässiger Miete; dieses Gegenbein steht als eigenes Argument auf der Contra-Seite. Es ist verteilungsgewichtetes Geld, das von tendenziell einkommensstärkeren Vermietern zu ärmeren Haushalten wandert; anders als bei der schwach durchgesetzten Bremse wird der Betrag hier real bewegt. Der Wert ist mittel: verschobenes Geld, gewichtet danach, wem es zugutekommt; das Gewicht kommt aus der angespannten Lage der entlasteten Haushalte.

Impact

In den 752 Gemeinden mit angespanntem Markt leben 30,9 Millionen Menschen [3]; bei 2,0 Personen je Haushalt und einer Mieterquote von 63 % (bundesweit 53,5 %, Berlin 82,4 % [13]) sind das 9,7 Millionen Mieterhaushalte, von denen jedes Jahr 8 % umziehen [14], also 780.000 Neuverträge. Drei Viertel davon, 585.000, fallen unter die Bremse; Neubau ab Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen bleiben frei [3]. Bei 12 €/m² und 65 m² (die zulässige Miete liegt in Berlin bei 12,66 €/m², in Ulm bei 12,00 €/m² [8]) trägt jeder Vertragsjahrgang 5,5 Mrd. € Jahresmiete. Der Deckel wird heute kaum befolgt: Mieter müssen selbst rügen und klagen, kennen die zulässige Miete meist nicht [27]; bei konsequenter Beachtung läge die inserierte Bestandsmiete in Berlin um 1,77 €/m² oder 12 % niedriger, in Ulm um 1,52 €/m² oder 11 % [8]. Angesetzt ist für alle Bremse-Gebiete eine Überhöhung von 6 % (Spanne 3 bis 10 %), weil die beiden Städte Extremfälle sind und ein Teil der scheinbaren Verstöße über die Vormiete legal ist; davon hebt die Auskunftspflicht mit Strafzahlung 60 % (Spanne 40 bis 80 %): 3,6 % je Vertrag. Zwei Vertragsgruppen zählen verschieden. Die Jahrgänge 2027 bis 2029 stünden auch ohne den Vorschlag unter der schwachen Bremse; für sie zählt nur der Durchsetzungsgewinn: 5,5 Mrd. € × 1,98 im Zeitraum laufende Jahrgänge (8 % der Verträge enden je Jahr) × 3,6 % = 0,39 Mrd. € im Jahr. Für die Jahrgänge 2030 bis 2036 fiele ohne den Vorschlag die Bremse ganz weg [1]; sie tragen zusätzlich die gemessenen 2,5 % Dämpfung des Deckels selbst [4][5]: 5,5 Mrd. € × 2,39 Jahrgänge × 6,1 % = 0,80 Mrd. € im Jahr. Zusammen mindern sich die Mieten um 1,19 Mrd. € im Jahr (Spanne 0,35 bis 2,8 Mrd. €), das Dreifache der bloßen Entfristung; mit 1,4 gezählt ergibt das den Wert der Karte. Neuer Wohnraum entsteht dadurch nicht, und derselbe Betrag fehlt den Vermietern (Gegenargument „Vermieter verlieren Mieteinnahmen“). Der Impact ist groß und klar größer als bei der Entfristung allein: Durchsetzung ist der Hebel, an dem die Wirkung der Bremse hängt, und ab 2030 kommt der Deckel selbst hinzu.

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Neuverträge je Jahr in Gebieten mit Mietpreisbremse Mieterquote als Setzung zwischen 53,5 % bundesweit und 82,4 % in Berlin [3][13][14] 30,9 Mio Menschen ÷ 2,0 je Haushalt × 63 % Mieter = 9,7 Mio Mieterhaushalte × 8 % Umzüge 780.000 Verträge
× Davon unter der Bremse Setzung, Spanne 65–85 %: Neubau ab Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen bleiben frei [3] 75 % 585.000 Verträge
× Jahresmiete je Vertrag Setzung, Spanne 7.500–11.000 € je Vertrag: zulässige Miete in Berlin 12,66 €/m², in Ulm 12,00 €/m² [8] 12 €/m² × 65 m² × 12 Monate 5,5 Mrd € je Jahrgang
× Verträge der Jahre 2027–2029: laufende Jahrgänge × Durchsetzungsgewinn 8 % der Verträge enden je Jahr; Gewinn = Setzung 6 % Überhöhung (Berlin 12 %, Ulm 11 % in Inseraten, Spanne 3–10 %) × 60 % Befolgung (Spanne 40–80 %) — die schwache Bremse gälte hier auch ohne den Vorschlag [8][14][27] 1,98 Jahrgänge × 3,6 % 0,39 Mrd €
+ Verträge der Jahre 2030–2036: laufende Jahrgänge × ganzer Bremseffekt ohne den Vorschlag läuft die Bremse Ende 2029 aus: 2,5 % gemessene Dämpfung des Deckels plus 3,6 % Durchsetzungsgewinn [1][4][5] 5,5 Mrd € × 2,39 Jahrgänge × 6,1 % 0,8 Mrd €
= Mietminderung je Jahr im Mittel 2027–2036 (Spanne 0,35–2,8) 1,19 Mrd €
× Gewichtet nach Einkommen der Mieterhaushalte Setzung, Spanne 1,2–1,7: ein Viertel unterstes Fünftel (2,5), ein Viertel zweites (1,5), der Rest Mitte und obere Fünftel — Mieterbein; dasselbe Geld fehlt den Vermietern und steht als Gegenargument „Vermieter verlieren Mieteinnahmen“ 1,4 1,67 Mrd €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 8,35
Score 8,35 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 25 von 100

Plausibilität

Zwei Welten: Auslaufen Ende 2029 gegen eine entfristete, durchgesetzte Bremse [1]. Dass der Deckel dämpft, wo er gilt, ist mehrfach gemessen (2 bis 4 %, einmalig) [4][5]; dass Durchsetzung mehr holt, folgt aus der dokumentierten Verstoßlücke: 45,7 % in Berlin, 69,8 % in Ulm, latent −1,77 bzw. −1,52 €/m² [8]. Der Auskunfts-plus-Sanktions-Mechanismus wirkt rechtlich unmittelbar. Kontrafaktum ist das Auslaufen der Bremse Ende 2029; die Dämpfung, wo der Deckel gilt, ist in Vergleichsstudien gemessen, der Durchsetzungsgewinn dagegen aus der Verstoßlücke in Inseraten abgeleitet, also eine Mechanik und kein gemessener Effekt; die eine Störgröße ist die Vormiete-Ausnahme, die einen Teil der scheinbaren Verstöße legal macht, in der Spanne 3 bis 10 % gebucht; Umkehrkausalität scheidet aus, weil die Regel der Miete vorausgeht. Die Zahl heißt: In etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen kommt eine Entlastung dieser Größe an. Unsicher bleibt die Verhaltensreaktion: Wie vollständig Vermieter befolgen, wie stark sie in Verkauf oder Eigennutzung ausweichen und wie viel der beiden Stadtwerte bundesweit trägt. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Der Hebel wirkt unmittelbar, aber der Durchsetzungsgewinn ist abgeleitet, nicht gemessen; Ausweichen und unvollständige Befolgung bestimmen, wie viel des latenten Potenzials real ankommt.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Geschlossene Ausweichwege halten die Durchsetzung

3,2Punkte

Eine scharf durchgesetzte Bremse läuft leer, wenn Vermieter in möblierte, indexierte oder Kurzzeitverträge ausweichen; heute verstoßen 69 % der möblierten Berliner Angebote gegen die Regel [8]. Der Vorschlag schließt diese Wege zeitgleich; für rund 94.000 möblierte und 62.000 Indexverträge im Jahr bleiben zusammen rund 150 Mio. € an Zuschlägen gekappt, damit die Durchsetzung nicht im Ausweichsegment verpufft.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 1,1Plausibilität 6
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Wert

Betroffen sind Haushalte, die kurzfristig eine Wohnung brauchen und heute auf möblierte Angebote mit den höchsten Aufschlägen ausweichen: Berufseinsteiger, Studierende, Zugezogene [6]. Für sie geht es um mehrere hundert bis über tausend Euro im Jahr. Gegenüber stehen Vermieter, die auf Möblierungs- und Index-Zuschläge verzichten. Wie beim Hauptargument verschobene Wohnkosten zwischen Haushalten und Vermietern. Der Wert ist mittel: spürbare Geldbeträge für eine junge, oft einkommensschwächere Gruppe.

Impact

Eine bindende Durchsetzung erhöht den Anreiz, die Bremse über möblierte, indexierte und Kurzzeitverträge zu umgehen, genau dort, wo sie heute schon am stärksten unterlaufen wird: In Berlin sind 21,8 % der Inserate möbliert, im Schnitt 4,17 €/m² oder rund 25 % über dem Zulässigen, und 69 % der möblierten Bestandsangebote verstoßen gegen die Bremse [8]; außerhalb der Metropolen ist der Anteil deutlich kleiner [6]. Angesetzt sind 12 % der 780.000 Neuverträge in Bremse-Gebieten (Spanne 8 bis 20 %), 93.600 möblierte Verträge im Jahr. Der Berliner Aufschlag über dem Zulässigen entspricht auf 65 m² rund 3.250 € im Jahr; weil ein angemessener Möblierungszuschlag erlaubt bleibt, sind je Vertrag 1.200 € gekappter Zuschlag angesetzt (Spanne 600 bis 2.400 €), nur der möblierungsbedingte Teil des Aufschlags: Die allgemeine Überhöhung, die auch unmöblierte Bestandsangebote tragen (1,77 €/m² [8]), ist für dieselben Verträge schon im Hauptargument gezählt, sodass hier allein die Differenz von rund 2,40 €/m² (gut 1.800 € im Jahr) zur Kappung ansteht, also 112 Mio. € je Jahrgang, bei kurzen Laufzeiten im Mittel 2,2 laufende Jahrgänge (Spanne 1,5 bis 3), also 247 Mio. €. Der Kabinettsentwurf „Mietrecht II“ von 2026 deckelt den Zuschlag pauschal und begrenzt Kurzzeitverträge bereits teilweise [2]; über ihn hinaus wirkt der Vorschlag zur Hälfte (Spanne 30 bis 70 %): 124 Mio. €. Dazu kommen 62.400 Indexverträge im Jahr (6,7 % der Neuverträge bundesweit, 9,6 % in Großstädten [7]), deren Steigerung um angesetzt 200 € im Jahr gedämpft wird (Spanne 100 bis 400 €), über 4,4 laufende Jahrgänge und zur Hälfte über den Entwurf hinaus: 27 Mio. €. Zusammen 151 Mio. € Entlastung im Jahr (Spanne 50 bis 400 Mio. €), mit 1,4 gezählt wie im Hauptargument. Ein kleiner Teil des möblierten Angebots, das echten Übergangsbedarf deckt, dürfte dabei verschwinden [15]; gemessen an der Entlastung der Vielen bleibt das nachrangig; das Gegenbein der Vermieter steht im Contra-Argument zu den Mieteinnahmen. Der Impact ist klein bis moderat: begrenzte Gruppe, aber hohe Aufschläge, und die Bedingung dafür, dass die Durchsetzung im Hauptsegment überhaupt hält.

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Möblierte Neuverträge je Jahr in Bremse-Gebieten Setzung, Spanne 8–20 %: Berlin 21,8 % der Inserate, außerhalb der Metropolen deutlich weniger [6][8] 780.000 × 12 % 93.600 Verträge
× Gekappter Zuschlag je Vertrag und Jahr Setzung, Spanne 600–2.400 €: in Berlin liegt der möblierte Aufschlag über dem Zulässigen bei 4,17 €/m², rund 3.250 € im Jahr auf 65 m²; ein angemessener Möblierungszuschlag bleibt erlaubt; nur der möblierungsbedingte Teil des Aufschlags — die allgemeine Überhöhung (1,77 €/m², rund 1.380 € im Jahr) trägt für dieselben Verträge schon das erste Pro-Argument, die Differenz von rund 2,40 €/m² (gut 1.800 €) ist die Obergrenze hier [8] 1.200 € 112 Mio € je Jahrgang
× Laufende Jahrgänge im Mittel Setzung, Spanne 1,5–3: möblierte Verträge laufen kurz 2,2 247 Mio €
× Davon über den Kabinettsentwurf „Mietrecht II“ hinaus Setzung, Spanne 30–70 %: der Entwurf deckelt den Zuschlag pauschal und begrenzt Kurzzeitverträge schon teilweise [2] 50 % 124 Mio €
+ Indexverträge: gedämpfte Steigerung Setzung 200 € je Vertrag und Jahr, Spanne 100–400 €; Anteil Indexverträge 6,7 % bundesweit, 9,6 % in Großstädten [2][7] 780.000 × 8 % = 62.400 Verträge × 200 € × 4,4 Jahrgänge × 50 % 27 Mio €
= Entlastung je Jahr (Spanne 50–400) 151 Mio €
× Gewichtet nach Einkommen dieselbe Mietergruppe wie im ersten Pro-Argument; das Gegenbein steht im Vermieter-Argument 1,4 211 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 1,05
Score 1,05 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 3,2 von 100

Plausibilität

Der Wirkmechanismus ist direkt: Gedeckelte und ausgewiesene Zuschläge verändern die zulässige Miete unmittelbar im Vertrag. Dass Ausweichen real ist, zeigt der hohe Möbliert-Verstoß (69 %) [8] und der Boom möblierter Angebote; dass Schließen und Durchsetzen zusammengehören, ist die Lehre daraus. Kontrafaktum ist die Durchsetzung ohne Lückenschluss, teils schon durch „Mietrecht II“ vorweggenommen [2]; das Design ist die Rechtsmechanik selbst, nicht eine Messung; die eine Störgröße sind neue Umgehungsformen, in der Spanne gebucht; die Richtung ist eindeutig. Die Zahl heißt: In etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen bleibt der Zuschlag in dieser Größe gekappt. Die Plausibilität ist mittel: Der Hebel wirkt rechtlich unmittelbar, aber findige Vertragsgestaltung fängt einen Teil ab.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Mehr Rechtsklarheit und Vertrauen

0,92Punkte

Liegt die zulässige Miete in jedem Vertrag offen und haben Verstöße Folgen, verschiebt sich das Verhältnis von Misstrauen und Rechtsunsicherheit zu Klarheit: Beide Seiten wissen, was gilt, ohne dass der Mieter erst klagen müsste. Das ist der eigentliche Zweck einer durchgesetzten Bremse: schwer zu beziffern, aber real.

Wert 6 · Vertrauen ins MietrechtImpact 0,3Plausibilität 4,5
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Wert

Das Gut ist kein Geldbetrag, sondern die Verlässlichkeit einer Regel und das Vertrauen in ihre Geltung: Wer eine Wohnung mietet, kann sich auf eine nachvollziehbare, überprüfbare Miete verlassen, statt auf Glück oder Streitbereitschaft angewiesen zu sein. Das stützt das Vertrauen ins Mietrecht und senkt Alltagskonflikte zwischen Mietern und Vermietern. Der Wert ist mittel bis hoch: institutionelle Verlässlichkeit und sozialer Friede im Mietverhältnis, über den einzelnen Euro hinaus.

Impact

Heute ist die Bremse für Mieter kaum greifbar: Sie kennen die zulässige Miete nicht, müssten sie erst recherchieren und gegen den Vermieter durchsetzen, und die meisten tun es nicht [8][27]. Eine unaufgeforderte Auskunft mit Berechnung macht die Regel für jeden sichtbar und überprüfbar; Überziehung wird abgeschreckt, statt auf den Mut Einzelner zu setzen. Zwei Ströme sind angesetzt. Erstens die 780.000 Haushalte, die je Jahr einen Neuvertrag mit Pflicht-Ausweis schließen [3][13][14]: je Vertrag 50 € (Spanne 20 bis 150 €), so bewertet wie ein halbes Prozent der Jahresmiete, zusammen 39 Mio. €. Zweitens die 9,7 Millionen Mieterhaushalte in Bremse-Gebieten, für die die Regel überhaupt erst gilt: je Haushalt 3 € im Jahr (Spanne 1 bis 10 €), so bewertet wie eine frei verfügbare Stunde, zusammen 29 Mio. €. Zusammen 68 Mio. € im Jahr (Spanne 38 bis 190 Mio. €, falls der Nutzen eintritt; ob er eintritt, ist eine Frage der Plausibilität); für Verlässlichkeit und Vertrauen gibt es keinen Umrechnungssatz, beide Zahlen sind Setzungen. Der Impact ist klein: real und im Kern der Idee, aber nicht in Euro gemessen.

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Neuverträge mit Pflicht-Ausweis je Jahr aus dem ersten Pro-Argument [3][13][14] 780.000 Verträge
× Wert der Klarheit je Vertrag Setzung, Spanne 20–150 €, falls der Nutzen eintritt: so bewertet wie ein halbes Prozent der Jahresmiete — Regel sichtbar, Streit erspart; kein Anker [27] 50 € 39 Mio €
+ Vertrauen aller Mieterhaushalte in Bremse-Gebieten Setzung, Spanne 1–10 € je Haushalt, falls der Nutzen eintritt: so bewertet wie eine frei verfügbare Stunde im Jahr (2,05 €) — eine Regel, die gilt; kein Anker [8] 9,7 Mio Haushalte × 3 € 29 Mio €
= Nutzen je Jahr (Spanne 38–190) 68 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 0,34
Score 0,34 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Dass Transparenz die Rechtsdurchsetzung von der Konfliktbereitschaft Einzelner löst, ist plausibel und der erklärte Zweck des Vorschlags; eine Messung des Vertrauens- oder Konfliktnutzens für die deutsche Bremse gibt es nicht. Kontrafaktum ist die heutige Rüge-Pflicht des Mieters [27]; das Design ist die Rechtsmechanik des Pflicht-Ausweises, keine Messung; die eine Störgröße sind ungelesene Ausweise, in Plausibilität und Spanne gebucht; die Richtung ist eindeutig. Die Kette ist geschlossen, der Beleg für die Größe fehlt. Die Zahl heißt: In knapp jedem zweiten vergleichbaren Fall stellt sich ein Nutzen dieser Größe ein. Die Plausibilität ist mittel: Richtung überzeugend, Größe nicht gemessen.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Offen: Eine Befragung zur Kenntnis der zulässigen Miete und zur Konflikthäufigkeit vor und nach Einführung eines Pflicht-Ausweises (Paris seit 2019) würde P auf 5 heben; höher deckelt die Beleglage nicht.

Verdrängungsschutz und Beweglichkeit

0,82Punkte

Zwei nicht-monetäre Vorteile: Die wirksam gedämpften Neuvertragsmieten verlangsamen Verdrängung (im Viertel bleiben) und halten den Mietsprung beim Umzug kleiner als das Auslaufen; Haushalte bleiben beweglicher. Angesetzt ist das für rund 77.000 der 2,6 Millionen Haushalte mit einem Vertrag unter der durchgesetzten Bremse; beides bleibt indirekt, weil der Bestandsschutz das meiste ohnehin leistet.

Wert 6 · Teilhabe & BeweglichkeitImpact 0,4Plausibilität 3,5
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Wert

Der Nutzen sind zwei nicht-monetäre Alltagsgüter. Erstens Beheimatung: Sinkt der Neuvertragsdruck eines Viertels, werden weniger Haushalte verdrängt: Soziale Netze, Schulweg und Nachbarschaft bleiben (Teilhabe). Zweitens Beweglichkeit: Wer umziehen will, fürchtet einen kleineren Mietsprung und wechselt eher in eine passendere Wohnung (Zeit und Komfort). Beide wiegen je Kopf schwerer als reines Geld, bleiben aber unterhalb von Gesundheit oder Existenz. Der Wert ist mittel bis hoch: Zugehörigkeit und Beweglichkeit über den eingesparten Euro hinaus.

Impact

Im Mittel der Jahre 2027 bis 2036 stehen 2,56 Millionen Haushalte in einem Vertrag, der unter der durchgesetzten Bremse geschlossen wurde: 585.000 je Jahr über 4,37 laufende Jahrgänge, wie im Hauptargument gerechnet [3][13][14]. Erstens Verdrängungsschutz: Wo die Neuvertragsmiete wirksam gedeckelt wird, sinkt der Verdrängungsdruck; Regulierung senkt die Ungleichheit leicht, weil ärmere Haushalte einen höheren Budgetanteil für Miete tragen [26]. Zweitens Beweglichkeit: Läuft die Bremse aus, wächst der Abstand zwischen Bestands- und Neuvertragsmiete, laut dem Gutachten von 2024 rund 25 % [11], und der Umzug wird teurer; die durchgesetzte Bremse hält ihn kleiner [5]. Angesetzt ist, dass 3 % dieser Haushalte deshalb im Viertel bleiben oder einen Umzug wagen, den sie sonst unterließen (Spanne 0 bis 8 %), das sind 76.700 Haushalte, und dass ihnen das je Jahr so viel wert ist wie rund ein Zehntel der Jahresmiete, 1.000 € (Spanne 500 bis 2.000 €): 77 Mio. € im Jahr. Den Bestand schützen Kappungsgrenze und Kündigungsschutz ohnehin; deshalb beginnt die Spanne bei null. Der Impact ist klein: real, aber schwer von dem zu trennen, was das übrige Mietrecht ohnehin leistet.

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2,56 Mio Haushalte
Haushalte mit Vertrag unter der durchgesetzten Bremse, im Mittel 2027–2036
× 3 % Setzung, Spanne 0–8 %: den Bestand schützen Kappungsgrenze und Kündigungsschutz ohnehin
76.700 Haushalte
Davon: Verdrängung vermieden oder Umzug ermöglicht
× 1.000 € Setzung, Spanne 500–2.000 €: so bewertet wie rund ein Zehntel der Jahresmiete — Beheimatung und Beweglichkeit, kein Anker
77 Mio €
Wert je Haushalt und Jahr
÷ 200 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,39
Normalised Impact
Score 0,39 Impact × 6 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,8 von 100

Plausibilität

Dass Mietdämpfung Verdrängung verlangsamt und Ungleichheit leicht senkt, ist als Zusammenhang belegt [26]; dass ein niedrigerer Neuvertragspreis den Umzugssprung verkleinert, folgt aus dem dokumentierten Bestand-Neuvertrag-Abstand [11]. Kontrafaktum ist das Auslaufen der Bremse; die Belege sind beschreibend, keine Messung des Verhaltens; die Störgröße ist der Bestandsschutz, der das meiste ohnehin leistet und sich nicht herausrechnen lässt; die Richtung ist plausibel, aber ungeprüft [5]. Der Anteil von 3 % ist eine Setzung ohne Träger: Die Kette ist benannt, ihr mengentragendes Glied nicht gedeckt. Die Zahl heißt: In etwa jedem dritten vergleichbaren Fall stellt sich ein Nutzen dieser Größe ein. Die Plausibilität ist niedrig: Richtung belegt, Menge und Zurechnung offen.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Assoziativ · höchstens 5,5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Auswertung von Umzugs- und Verdrängungsraten in Bremse- gegen Nicht-Bremse-Gemeinden (etwa aus dem SOEP) würde die Kette schließen und P auf 4,5 bis 5 heben.

Contra-Argumente7 Argumente

Vermieter verlieren Mieteinnahmen

14Punkte

Was die Mieter durch die durchgesetzte Bremse behalten, fehlt den Vermietern: rund 1,34 Mrd. € im Jahr an Miete und gekappten Zuschlägen, zu zwei Dritteln bei privaten Haushalten, zu einem Drittel bei Wohnungsunternehmen und öffentlichen Gesellschaften. Es ist dasselbe Geld wie im Hauptargument; nur zählt der Euro hier weniger, weil er aus einkommensstärkeren Kassen kommt.

Wert 5 · MieteinnahmenImpact 4,7Plausibilität 6
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Wert

Betroffen sind die Empfänger der Miete: Zwei Drittel der Mietwohnungen gehören privaten Haushalten, überwiegend aus den oberen Fünfteln, oft mit einer oder zwei Wohnungen als Altersvorsorge; ein Drittel Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und öffentlichen Gesellschaften [13]. Ihr Euro zählt hier mit 0,7: bei den privaten Vermietern mit 0,6, bei Unternehmen und öffentlicher Hand zum Nennwert. Es ist das Gegenbein des Hauptarguments: verschobenes Geld, nicht vernichtetes; was es wiegt, hängt allein daran, aus welcher Kasse es kommt. Der Wert ist mittel: Geldeinbußen ohne besondere Schutzwürdigkeit der Träger, gewichtet nach ihrer Einkommenslage.

Impact

Die Rechnung ist die des Hauptarguments, von der anderen Seite gelesen. Die ab 2027 unter der durchgesetzten Bremse geschlossenen Verträge tragen im Mittel der Jahre 2027 bis 2036 um 1,19 Mrd. € weniger Miete im Jahr (Spanne 0,35 bis 2,8 Mrd. €): 585.000 Bremse-Verträge je Jahr [3][13][14] zu 5,5 Mrd. € Jahresmiete je Jahrgang, für die Jahrgänge 2027 bis 2029 mit 3,6 % Durchsetzungsgewinn, für 2030 bis 2036 mit 6,1 % Deckel- und Durchsetzungswirkung [1][4][5][8]. Dazu kommen die gekappten Möblierungs- und Indexzuschläge aus dem zweiten Pro-Argument, 151 Mio. € im Jahr [2][7]. Zusammen fehlen den Vermietern 1,34 Mrd. € im Jahr. Zwei Drittel der Mietwohnungen gehören privaten Haushalten, ein Drittel Unternehmen und öffentlichen Gesellschaften [13]; mit 0,7 gezählt (Spanne 0,55 bis 0,85) ergibt das den Wert der Karte. Die Differenz zu den beiden Pro-Argumenten, rund 0,94 Mrd. €, ist der Nettoeffekt der Umverteilung; keine Wohnung entsteht oder verschwindet dadurch, der Rückzug aus dem Mietmarkt steht in einem eigenen Argument. Der Impact ist groß, aber kleiner als die Entlastung der Mieter: derselbe Betrag, aus einkommensstärkeren Kassen.

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Mietminderung der Bremse-Verträge je Jahr aus dem ersten Pro-Argument: 585.000 Verträge je Jahr × 9.400 € × laufende Jahrgänge × 3,6 % bzw. 6,1 % [1][3][4][5][8][13][14] 1,19 Mrd €
+ Gekappte Möblierungs- und Indexzuschläge aus dem zweiten Pro-Argument [2][7][8] 0,15 Mrd €
= Entgangene Mieteinnahmen je Jahr (Spanne 0,4–3,2) 1,34 Mrd €
× Gewichtet nach Einkommen der Vermieter Setzung, Spanne 0,55–0,85: zwei Drittel private Vermieter, überwiegend obere Fünftel (0,6), ein Drittel Unternehmen und öffentliche Hand (1) — Vermieterbein; das Mieterbein zählt mit 1,4 in den beiden Pro-Argumenten [13] 0,7 0,94 Mrd €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 4,7
Score 4,7 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Der Verlust ist die Kehrseite der Entlastung: Wo Mieter weniger zahlen, nehmen Vermieter weniger ein. Die Verlässlichkeit dieser Zahl ist genau die des Hauptarguments. Kontrafaktum ist das Auslaufen der Bremse Ende 2029 [1]; die Dämpfung des Deckels ist gemessen [4][5], der Durchsetzungsgewinn aus der Verstoßlücke abgeleitet [8]; die Störgröße ist die Vormiete-Ausnahme, die einen Teil der scheinbaren Verstöße legal macht; die Richtung steht. Wie vollständig Vermieter befolgen und wie viele ausweichen, bestimmt die Höhe auf beiden Seiten gleichermaßen. Die Zahl heißt: In etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen fehlen Einnahmen dieser Größe. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: dasselbe Geld, dieselbe Unsicherheit wie beim Hauptargument.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Weniger Wohnungen und gedämpfte Investitionen

3,9Punkte

Solange die Bremse lax durchgesetzt wird, sind ihre Nebenwirkungen gedämpft. Bindet sie flächendeckend, ziehen Vermieter Wohnungen aus dem Mietmarkt (Verkauf, Eigennutzung, Umwandlung) und investieren zurückhaltender in den Bestand. Angesetzt sind 1,5 % der 9,7 Millionen Mietwohnungen bis 2036, von denen am Ende der Umzugskette knapp ein Drittel dem Wohnen ganz fehlt, im Mittel 48.000 Menschen im Jahr ohne angemessene Wohnung. Dazu kommt ein Prozent weniger Instandhaltung. Für den milden +10 %-Deckel begrenzt, aber der zentrale reale Preis der Durchsetzung: Eine fehlende Wohnung zählt hier nicht als entgangene Miete, sondern als fehlendes Zuhause. Anders als bei verhindertem Neubau spart sie niemandem ihre Herstellung: Diese Wohnungen sind gebaut und bleiben es, sie stehen dem Mietmarkt nur nicht mehr zur Verfügung.

Wert 6 · WohnraumversorgungImpact 1,4Plausibilität 4,5
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Wert

Träfe der Effekt ein, ginge er zulasten der Angebotsbasis des Mietmarkts, der Größe, an der der angespannte Markt hängt: weniger vermietete Wohnungen und weniger saniertes Bestandsangebot. Das trifft gerade die Suchenden, denen die Maßnahme helfen soll, und wirkt über Jahre nach. Der Wert ist mittel bis hoch: Verfügbarkeit und Qualität von Mietwohnraum insgesamt.

Impact

Die zentrale ökonomische Logik dieses Vorschlags: Solange die Bremse kaum bindet, sind ihre Verzerrungen klein; sobald die Durchsetzung sie flächendeckend bindend macht, treten sie auf zwei Wegen stärker auf. Erstens der Rückzug: Vermieter, deren Ertrag real gedeckelt wird, können Wohnungen verkaufen, selbst nutzen oder umwandeln. In San Francisco sank das Mietangebot um 15 % [9], der Berliner Mietendeckel halbierte die Inserate [10], und für einen bundesweit wirklich bindenden Deckel schätzt das IW über 60 % weniger Inserate [11]; das sind Obergrenzen, denn hier bleibt der Deckel bei Vergleichsmiete plus 10 % (kein Einfrieren). Angesetzt ist ein Rückzug von 1,5 % der 9,7 Millionen Mietwohnungen in Bremse-Gebieten bis 2036 (Spanne 0,5 bis 4 %) [3][13], also 14.550 Wohnungen je Jahr; eine Wohnung, die den Mietmarkt verlässt, fehlt ihm bis zum Ende des Zeitraums (die von 2027 zehn Jahre, die von 2036 eines, im Mittel 5,5 Jahre); das ergibt einen Bestand von rund 80.000 fehlenden Mietwohnungen im Jahr. Nicht jede davon fehlt dem Wohnen insgesamt: Kauft ein Haushalt aus einer Mietwohnung heraus, gibt er eine frei, und ein Mieter, der seine eigene Wohnung kauft, wohnt einfach weiter; ganz verloren ist die Wohnung, wenn sie als Zweitwohnung, Kurzzeitvermietung oder Leerstand endet oder an einen Haushalt geht, der dem angespannten Markt vorher nicht angehörte. Angesetzt ist, dass am Ende der Umzugskette bei drei von zehn zurückgezogenen Wohnungen ein Haushalt ohne angemessene Wohnung steht (Spanne 15 bis 60 %): 24.000 Wohnungen mit je zwei Personen, 48.000 Menschen im Jahr, jedem fehlt das, was das Sozialrecht in teuren Städten als angemessenes Wohnen anerkennt, so bewertet wie eine Miete von 375 € je Person und Monat, der Wohngeld-Höchstbetrag der zweithöchsten Mietenstufe [29]. Bewertet ist damit der Grundbedarf, nicht die Wohnung mit allem, was sie darüber hinaus bietet: Die zurückgezogenen Wohnungen bleiben bewohnt oder genutzt, ihr Mehrwert an Lage und Größe geht nicht verloren, nur das Angemessene fehlt denen am Ende der Kette. Zweitens gedämpfte Investitionen: Ein gedeckelter Ertrag senkt den Anreiz, in den Bestand zu investieren [12]; der Neubau selbst ist ausgenommen [3], und die Evaluation fand die behaupteten Instandhaltungseffekte gerade nicht bestätigt [4]. Angesetzt ist 1 % weniger Instandhaltung (Spanne 0 bis 3 %) auf 1.500 € je Wohnung und Jahr, 146 Mio. €, davon die Hälfte Nettoverlust, weil das gesparte Geld beim Vermieter bleibt: 73 Mio. €. Zusammen stehen auf der Karte knapp 1,5 Punkte (Spanne 0,15 bis 13), davon drei Viertel aus den fehlenden Wohnungen, gut ein Sechstel dessen, was die durchgesetzte Bremse den neu mietenden Haushalten an Miete erspart (erstes Pro-Argument). Zum Vergleich: 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt, der niedrigste Wert seit 2012 [18]; der Neubau schwächelt schon aus anderen Gründen. Der Impact ist erheblich: kleiner als in den harten Referenzfällen, aber weil eine fehlende Wohnung als fehlendes Zuhause zählt und nicht als entgangene Miete, der größte reale Preis dafür, dass die Bremse endlich bindet.

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Mietwohnungen in Gebieten mit Mietpreisbremse aus dem ersten Pro-Argument [3][13] 9,7 Mio Wohnungen
× Rückzug aus dem Mietmarkt je Jahr Setzung, Spanne 0,5–4 % bis 2036: San Francisco −15 %, Berliner Deckel halbierte die Inserate, IW −60 % für einen wirklich bindenden Deckel — hier bleibt er bei Vergleichsmiete plus 10 % [9][10][11] 0,15 % je Jahr (1,5 % bis 2036) 14.550 Wohnungen je Jahr
× Bestand fehlender Mietwohnungen im Mittel des Zeitraums eine zurückgezogene Wohnung fehlt dem Mietmarkt bis 2036 — die von 2027 zehn Jahre, die von 2036 eines, im Mittel 5,5 (Spanne 27.000–213.000) 5,5 Jahre 80.000 fehlende Mietwohnungen je Jahr
× Anteil, der am Ende der Umzugskette dem Wohnen ganz fehlt Setzung, Spanne 15–60 %: Käufer aus einer Mietwohnung geben eine frei, kaufende Mieter wohnen weiter — verloren sind Zweitwohnung, Kurzzeitvermietung, Leerstand und Käufer von außerhalb des angespannten Markts [9] 30 % 24.000 Wohnungen je Jahr
× Menschen ohne angemessene Wohnung Mieterhaushalt nach dem Anker Grundbedarf Wohnen 2,0 Personen je Wohnung 48.000 Personen je Jahr
× Grundbedarf Wohnen Anker Grundbedarf Wohnen, Wahlregel für Maßnahmen, die nur in angespannten Märkten wirken: Wohngeld-Höchstbetrag der Mietenstufe VI für zwei Personen, 745 € im Monat, je Person rund 375 € — was das Sozialrecht dort als angemessene Miete anerkennt. Was eine Wohnung darüber hinaus wert ist, zählt hier nicht: Die Wohnungen bleiben genutzt, nur das Angemessene fehlt denen am Kettenende [29] 4.500 € je Person und Jahr 216 Mio €
+ Gedämpfte Instandhaltung Setzung: 1 % weniger Instandhaltung (Spanne 0–3 %; die Evaluation fand keinen Effekt), davon die Hälfte Nettoverlust — das gesparte Geld bleibt beim Vermieter [4][12] 9,7 Mio × 1.500 € je Wohnung × 1 % × 50 % 73 Mio €
= Verlust je Jahr (Spanne 30 bis 2.500) 289 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 1,45
Score 1,45 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 3,9 von 100

Plausibilität

Dass ein bindender Deckel Angebot zurückzieht, ist theoretisch klar und in harten Fällen gemessen (San Francisco [9], Berlin [10]); die Investitionsdämpfung ist die schwächste Evidenz, mit gegenläufigen Befunden [4][12]. Kontrafaktum ist die schwache Bremse bis 2029; das Design der Referenzfälle ist quasi-experimentell, die Übertragung auf den milden Deckel eine Setzung; die Störgröße ist der ohnehin schwache Neubau, der nicht der Bremse zuzurechnen ist; die Richtung steht. Zwei Glieder sind ungedeckt: die Dosis bei Vergleichsmiete plus 10 % und der Anteil der zurückgezogenen Wohnungen, die am Ende der Umzugskette wirklich fehlen. In San Francisco trieb der Rückzug die Mieten im übrigen Markt [9], ein Zeichen, dass die Kette nicht bei null endet, aber keine Messung des Anteils. Die Zahl heißt: In knapp jedem zweiten vergleichbaren Fall tritt ein Verlust dieser Größe ein. Die Plausibilität ist mittel: Der Mechanismus ist klar, seine Größe für diese milde, aber bindende Variante bleibt an zwei Stellen unscharf.

Beleglage: Präzedenz · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Quasi-experimentell · höchstens 8 Einordnung: Deckungslücke · Plausibilität 4,5

Offen: Eine Auswertung von Umwandlungs- und Verkaufsquoten in Bremse-Gemeinden nach einer Durchsetzungsverschärfung (Paris seit 2019 böte den Fall), verbunden mit dem Verbleib der Käufer (aus dem Mietmarkt, von außerhalb, Zweitwohnung), würde beide Glieder decken und P auf 5 bis 6 heben.

Höhere Mieten im unregulierten Segment

1,4Punkte

Nicht weil dieselbe Nachfrage plötzlich mehr zahlt, sondern weil die verbilligten Wohnungen schlechter zirkulieren und zahlungskräftige Suchende ins freie Segment verdrängt werden, steigen dort die Mieten. Für Deutschland gemessen (+2,7 %); angesetzt sind rund 350 Mio. € Mehrmiete im Jahr, davon der größte Teil verschobenes Geld. Als Verlust bleiben Gewichtsdifferenz und Fehlallokation, rund 90 Mio. €.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 0,5Plausibilität 6
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Wert

Die Mehrkosten tragen Haushalte, die im unregulierten Segment mieten, überwiegend im Neubau, wo Mieten und meist auch Einkommen über dem Durchschnitt liegen. Empfänger sind die Eigentümer dieser Wohnungen. Es ist das Spiegelbild des Hauptnutzens, in die Gegenrichtung; da die Belasteten im Schnitt einkommensstärker sind, mildert das die Verteilungsbilanz. Der Wert ist mittel: Geldströme begrenzter Höhe, getragen von einkommensstärkeren Haushalten.

Impact

Die Bremse teilt den Markt: Bestand gedeckelt, Neubau-Erstvermietung frei [3]. Der Überlauf entsteht aber nicht dadurch, dass dieselbe Nachfrage plötzlich mehr zahlt; bei fester Wohnungszahl und zufälliger Vergabe gäbe es ihn nicht. Zwei reale Zutaten erzeugen ihn. Erstens die schlechtere Zirkulation: Der Deckel verteilt die verbilligten Bestandswohnungen über Warteschlange, Auswahl und Glück statt über den Preis; wer eine ergattert, gibt sie seltener wieder her und bewohnt tendenziell mehr Fläche, als er zum Marktpreis nähme [5]; effektiv stehen weniger Wohnungen für Nachrücker bereit. Zweitens die Verdrängung: Haushalte mit hoher Zahlungsbereitschaft, die keine der knappen günstigen Wohnungen bekommen, weichen ins freie Segment aus und bieten dort die Miete hoch. Für die deutsche Bremse ist dieser Überlauf gemessen: Die nicht regulierten Mieten stiegen um rund 2,7 % [5]; nach dem Berliner Mietendeckel stiegen die Umlandmieten, in Potsdam bis 12 % [10]. Das freie Segment sind die 195.000 Neuverträge im Jahr, die im Hauptargument nicht unter der Bremse stehen, zu angesetzt 11.700 € Jahresmiete (15 €/m² auf 65 m², Spanne 9.000 bis 14.000 €) [16], zusammen 2,28 Mrd. € je Jahrgang. Für die Jahrgänge 2027 bis 2029 zählt nur der zusätzliche Überlauf der Durchsetzung, angesetzt 2 % (Spanne 1 bis 4 %): 2,28 Mrd. € × 1,98 laufende Jahrgänge × 2 % = 90 Mio. €; für 2030 bis 2036 der ganze, 4,7 %: × 2,39 Jahrgänge = 256 Mio. €. Zusammen 346 Mio. € Mehrmiete im Jahr (Spanne 0,1 bis 0,8 Mrd. €). Entscheidend bleibt aber: Die Zahl der Wohnungen ändert sich dabei nicht: Es ist Umverteilung, und der Euro der Neubau-Mieter zählt mit 0,8 kaum mehr als der ihrer Vermieter mit 0,7: 35 Mio. € Verlust aus der Differenz. Als echter Verlust bleibt vor allem die Fehlallokation, Wohnungen, die an die Falschen gehen, angesetzt mit 20 % der Mehrmiete (Spanne 10 bis 40 %) [5]: 55 Mio. €. Zusammen 90 Mio. € im Jahr (Spanne 20 bis 250 Mio. €). Der Impact ist klein: real, aber überwiegend Umschichtung; die Knappheit selbst wächst nicht.

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Neuverträge im freien Segment je Jahr das Viertel, das im ersten Pro-Argument nicht unter der Bremse steht: Neubau und umfassend Modernisiertes [3][13][14] 780.000 × 25 % 195.000 Verträge
× Jahresmiete je Vertrag Setzung, Spanne 9.000–14.000 €: Neubau liegt über der Bestandsmiete [16] 15 €/m² × 65 m² × 12 Monate 2,28 Mrd € je Jahrgang
× Verträge 2027–2029: zusätzlicher Überlauf durch die Durchsetzung Setzung, Spanne 1–4 %: die Studien messen die Einführung der schwachen Bremse (+2,7 %), nicht eine Durchsetzung [5] 1,98 laufende Jahrgänge × 2 % 0,09 Mrd €
+ Verträge 2030–2036: ganzer Überlauf 2,7 % gemessener Überlauf plus 2 % Durchsetzung; ohne den Vorschlag gäbe es ab 2030 keine Bremse [5][10] 2,28 Mrd € × 2,39 Jahrgänge × 4,7 % 0,26 Mrd €
= Mehrmiete im freien Segment je Jahr (Spanne 0,1–0,8) 0,35 Mrd €
× Davon Umverteilung: Mieter (0,8) an Vermieter (0,7) — nur die Differenz zählt Setzung 0,8, Spanne 0,7–1,0: Neubau-Mieter liegen über dem Mittel; der Euro wechselt nur die Tasche 0,8 − 0,7 35 Mio €
+ Fehlallokation: Wohnungen gehen an die Falschen Setzung, Spanne 10–40 %: verbilligte Wohnungen zirkulieren schlechter, Nachrücker weichen aus — echter Verlust, mit 0,8 gezählt [5] 346 Mio € × 20 % × 0,8 55 Mio €
= Verlust je Jahr (Spanne 20–250) 90 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 0,45
Score 0,45 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 1,4 von 100

Plausibilität

Der Überlauf gehört zu den besser belegten Nebenwirkungen: gemessen für die deutsche Bremse [5], konsistent mit dem Berliner Umland-Befund [10] und den Ertragsdaten [12]. Kontrafaktum ist die schwache Bremse bis 2029; das Design ist quasi-experimentell (Segmentvergleich um die Einführung); die Störgröße ist die Dosis (die Studien messen die Einführung, nicht eine Durchsetzungsoffensive), in der Spanne 1 bis 4 % gebucht; die Richtung steht. Die Zahl heißt: In etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen tritt ein Überlauf dieser Größe ein. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Mechanismus mehrfach belegt, Größe für diesen Schritt eine Annäherung.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 8 Nachweis der Wirkung: Quasi-experimentell · höchstens 8

Verschärfte Auswahl und Abstandszahlungen

0,73Punkte

Bindet der Deckel wirklich, verschiebt sich der Wettbewerb vom Preis auf die Auswahl durch den Vermieter: schärfere Selektion nach Bonität, höhere Diskriminierungsrisiken für Schwächere und ein informeller Rückfluss über Abstands- und Ablösezahlungen. Angesetzt ist das für rund 17.500 Zahlungen und 117.000 Suchende mit längerer Suche im Jahr.

Wert 6 · Zugang & FairnessImpact 0,3Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen sind Wohnungssuchende in angespannten Märkten, vor allem einkommensschwächere, bonitätsschwache und diskriminierungsgefährdete Haushalte, gerade jene, denen die Maßnahme helfen soll. Ihr Nachteil ist teils Zugang, teils Geld (informelle Zahlungen). Der Wert ist mittel: Zugangs- und Fairnessverluste einer verletzlichen Gruppe, verschränkt mit einem informellen Rückfluss von Geld.

Impact

Je stärker der Deckel bindet, desto mehr wird über nicht-preisliche Kriterien rationiert: Bonität, Einkommen, sicheres Arbeitsverhältnis werden wichtiger, und ein Teil des gedeckelten Preises kehrt als Abstands- oder Ablösezahlung informell zurück [11][28]. Weil dieser Vorschlag den Deckel real bindend macht, fällt der Effekt stärker aus als bei der schwach durchgesetzten Bremse. Von den 585.000 Neuverträgen im Jahr unter der bindenden Bremse [3][13][14] sind 3 % mit einer Abstandszahlung angesetzt (Spanne 1 bis 8 %), 17.550 Fälle zu je 1.500 € (Spanne 500 bis 3.000 €), also 26 Mio. €, die von Mietern an Vermieter wandern; weil der Euro der Mieter mit 1,4 zählt, der der Vermieter mit 0,7, bleibt ein Verlust von 18 Mio. €. Dazu die schärfere Auswahl: Für 20 % der Suchenden, 117.000 Haushalte, bedeutet sie längere Suche und mehr Absagen, je Fall mit 300 € angesetzt (Spanne 100 bis 800 €), so bewertet wie ein Dreißigstel der Jahresmiete, zusammen 35 Mio. €. Zusammen 54 Mio. € im Jahr (Spanne 10 bis 200 Mio. €); harte Diskriminierung trifft eine Minderheit, beides ist schlecht messbar, und ein Teil überschneidet sich mit dem Angebotsrückzug. Der Impact ist klein: viele leicht betroffen, harte Diskriminierung trifft eine Minderheit, beides schlecht messbar.

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Neuverträge unter der bindenden Bremse je Jahr aus dem ersten Pro-Argument [3][13][14] 585.000 Verträge
× Davon mit Abstands- oder Ablösezahlung Setzung, Spanne 1–8 %: Befragungen belegen das Phänomen, keine Quote [11][28] 3 % 17.550 Fälle
× Zahlung je Fall Setzung, Spanne 500–3.000 € 1.500 € 26,3 Mio €
× Umverteilung Mieter (1,4) an Vermieter (0,7): nur die Differenz zählt der Euro wechselt die Tasche; verloren ist nur, was er beim Mieter mehr wog 1,4 − 0,7 18,4 Mio €
+ Schärfere Auswahl: Suchende mit längerer Suche und mehr Absagen Setzung, Spanne 100–800 € je Fall: so bewertet wie ein Dreißigstel der Jahresmiete; Zugang und Fairness, kein Anker [11][28] 585.000 × 20 % = 117.000 × 300 € 35,1 Mio €
= Verlust je Jahr (Spanne 10–200) 53,5 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 0,27
Score 0,27 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,7 von 100

Plausibilität

Der Mechanismus ist klar: Ein bindender Preisdeckel bei Übernachfrage verlagert die Rationierung auf nicht-preisliche Kriterien. Kontrafaktum ist die schwach bindende Bremse; die deutsche Evidenz ist überwiegend umfrage- und fallbasiert [11][28], ohne Kontrollgruppe; die Störgröße ist die Überschneidung mit dem Angebotsrückzug (con-1); die Richtung ist plausibel. Die Kette ist geschlossen, nur die Größe ist ungedeckt. Die Zahl heißt: In knapp jedem zweiten vergleichbaren Fall tritt ein Nachteil dieser Größe ein. Die Plausibilität ist mittel: Hebel plausibel, Größe für die deutsche Bremse schwach belegt.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Assoziativ · höchstens 5,5 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Offen: Eine Erhebung von Abstandszahlungen und Absagequoten in Bremse-Gemeinden mit und ohne Sanktion (etwa im SOEP-Wohnmodul) würde die Menge decken und P auf 5 heben; höher deckelt die Beleglage nicht.

Dauereingriff und unverhältnismäßige Sanktion

0,6Punkte

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Bremse 2019 auch wegen ihres befristeten Ausnahmecharakters. Die Entfristung nimmt dieses Element heraus, und eine pauschale Strafzahlung von mehreren Monatsmieten für eine Auskunftspflichtverletzung wirft eine eigene Verhältnismäßigkeitsfrage auf, besonders für private Kleinvermieter.

Wert 9 · EigentumsgarantieImpact 0,2Plausibilität 3,5
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Wert

Betroffen ist die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG): Wie weit darf der Gesetzgeber die Verfügung über vermietetes Eigentum dauerhaft beschränken und Verstöße empfindlich sanktionieren, ohne die Sozialbindung zu überdehnen? Das ist kein Geldbetrag, sondern ein Verfassungsgut. Der Wert ist hoch (Verfassungskern): Grenze zulässiger Eigentumsbindung und verhältnismäßiger Sanktion; die Kleinheit steckt in Wahrscheinlichkeit und Umfang.

Impact

Zwei Verschärfungen gegenüber der heutigen Bremse. Erstens die Entfristung: Das Bundesverfassungsgericht hielt die Bremse 2019 auch deshalb für verhältnismäßig, weil sie eine befristete, an nachgewiesene Marktanspannung gekoppelte Ausnahme ist [25]; eine dauerhafte Bindung verschiebt diese Prüfung. Zweitens die Sanktion: Eine pauschale Strafzahlung von mehreren Monatskaltmieten oder mehreren tausend Euro pro Wohnung trifft auch private Kleinvermieter, oft für Auskunftsfehler ohne Schädigungsabsicht. Das französische Vorbild deckelt die Buße bei natürlichen Personen bewusst niedriger [24]. Betroffen sind rund 3,8 Millionen private Vermieter in Bremse-Gebieten (Spanne 3 bis 5 Millionen): zwei Drittel der 9,7 Millionen Mietwohnungen gehören privaten Haushalten [3][13], im Mittel 1,7 Wohnungen je Vermieter. Für ein Verfassungsgut gibt es keinen Umrechnungssatz; angesetzt sind je Vermieter 10 € im Jahr an Rechtsunsicherheit und Übermaßrisiko (Spanne 4 bis 25 €, falls das Risiko besteht; ob es besteht, ist eine Frage der Plausibilität), so bewertet, als kostete das Risiko jeden fünf frei verfügbare Stunden im Jahr, zusammen 38 Mio. €. Der Impact ist klein: erhöhtes, nicht realisiertes Verfassungs- und Übermaßrisiko.

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3,8 Mio Vermieter
Private Vermieter in Gebieten mit Mietpreisbremse
× 10 € Setzung, Spanne 4–25 €, falls das Risiko besteht: so bewertet, als kostete das Risiko jeden Vermieter fünf frei verfügbare Stunden im Jahr (2,05 €); Verfassungsgut, kein Anker
38 Mio €
Übermaß- und Rechtsunsicherheitsrisiko je Vermieter und Jahr
÷ 200 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,19
Normalised Impact
Score 0,19 Impact × 9 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,6 von 100

Plausibilität

Die Richtung ist plausibel: Entfristung schwächt ein tragendes Argument von 2019, und eine pauschale hohe Sanktion für Formfehler ist verhältnismäßigkeitsanfällig. Kontrafaktum ist die befristete Bremse [25]; ein Design gibt es nicht, kein Gericht hat über eine entfristete, bußgeldbewehrte Bremse entschieden; die Störgröße ist die Ausgestaltung der Sanktion; die Richtung ist offen. Dagegen steht, dass das Gericht sich bei der Bremse permissiv gezeigt hat und eine gestaffelte, an Verschulden geknüpfte Sanktion verfassungsfest ausgestaltbar wäre; dieser Gegenmechanismus ist unbeantwortet. Die Zahl heißt: In etwa jedem dritten vergleichbaren Fall bleibt ein Risiko dieser Größe bestehen. Die Plausibilität ist niedrig: nachvollziehbarer, aber spekulativer Einwand gegen eine gestaltbare Regel.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Unbestimmt · höchstens 5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Vorlage oder Verfassungsbeschwerde gegen eine entfristete Bremse mit Bußgeld würde die Frage entscheiden: Bei Beanstandung stiege P auf 5, bei Bestätigung fiele das Argument weg.

Der Bund verstellt den Ländern eigene Lösungen

0,38Punkte

Weil der Bund das Mietpreisrecht abschließend regelt, dürfen die Länder darin nichts Eigenes beschließen; daran scheiterte 2021 der Berliner Mietendeckel. Die Sperre hängt am gesamten BGB-Mietrecht, nicht an der Bremse allein; eine entfristete, verschärfte Bundesregel zementiert sie zusätzlich.

Wert 6 · Föderale SpielräumeImpact 0,2Plausibilität 4
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Wert

Betroffen ist die Frage, wer die Regeln für den Wohnungsmarkt setzen darf. Länder unterscheiden sich stark; die Möglichkeit, regional zu differenzieren und zu erproben, ist eine Systemeigenschaft, die über Jahrzehnte wirkt. Der Wert ist mittel bis hoch: Anpassungsfähigkeit der Wohnungspolitik, aber der bezifferbare Schaden bleibt klein.

Impact

Mietpreisrecht ist konkurrierende Gesetzgebung: Sobald der Bund abschließend regelt, dürfen die Länder daneben nichts Eigenes beschließen; daran scheiterte 2021 der Berliner Mietendeckel [19][20]. Die Sperre leitet das Gericht aus den §§ 556 bis 561 BGB insgesamt ab, nicht allein aus der Bremse; eine entfristete, sanktionsbewehrte Bundesregel besetzt das Feld aber noch dichter. Den Ländern bleiben die Hebel außerhalb des Mietpreisrechts [22]. Für die Fähigkeit, regional eigene Wege zu erproben, gibt es keinen Umrechnungssatz; angesetzt ist für die 30,9 Millionen Menschen in Bremse-Gebieten [3] je Person 1 € im Jahr (Spanne 0,50 bis 10 €), so bewertet wie eine halbe frei verfügbare Stunde, zusammen 31 Mio. €. Weil die Sperre auch ohne die Bremse bestünde, kann der Verlust ganz ausbleiben; das ist eine Frage der Plausibilität, die Spanne beschreibt nur den Fall, dass er eintritt. Dass eigene Landeswege besser wären, ist unbelegt: Der einzige Versuch halbierte das Berliner Inseratsangebot und trieb die Umlandmieten [10][21]. Der Impact ist sehr klein und offen.

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30,9 Mio Menschen
Menschen in Gebieten mit Mietpreisbremse
[3]
× 1 € Setzung, Spanne 0,50–10 €, falls der Verlust eintritt: so bewertet wie eine halbe frei verfügbare Stunde (2,05 €); dass er ausbleiben kann, weil die Sperre am gesamten BGB-Mietpreisrecht hängt, trägt die Plausibilität; kein Anker
31 Mio €
Entgangener Wert eigener Landesregeln je Person und Jahr
÷ 200 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,16
Normalised Impact
Score 0,16 Impact × 6 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 0,4 von 100

Plausibilität

Blockade [19][20] und Länderinteresse [23] sind belegt; die Zuspitzung „Bundesregel weg, Länder frei“ trägt nicht, weil das übrige BGB-Mietrecht das Feld ohnehin besetzt. Kontrafaktum ist das Auslaufen der Bremse bei fortbestehendem BGB-Mietpreisrecht; das Design ist die Rechtsmechanik der Sperrwirkung; die Störgröße ist genau diese Zurechnung, in der Plausibilität gebucht; die Richtung steht. Das mengentragende Glied hat einen Befund gegen sich. Die Zahl heißt: In etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen bleibt ein Verlust dieser Größe. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Sperre real, Zurechnung auf gerade diese Regel schwach.

Beleglage: Präzedenz · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Offen: Ein Gutachten oder Urteil, das der entfristeten Bremse eine eigene, über §§ 556–561 BGB hinausgehende Sperrwirkung zuspricht, würde das Glied decken und P auf 5 bis 6 heben.

Aufwand für Auskunftspflicht und Sanktionen

0,32Punkte

Die Pflicht, in jedem Neuvertrag die zulässige Miete samt Berechnung auszuweisen, und das Sanktionsverfahren bei Falschauskunft erzeugen laufenden Dokumentations- und Prüfaufwand: rund 780.000 Vorgänge im Jahr, flach je Vorgang. Ihm stehen der ersparte Rechtsstreit von heute und die Strafzahlungen gegenüber, die von Vermietern an den Staat wandern; netto bleibt ein kleiner Zusatzaufwand.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,08Plausibilität 8
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Wert

Es handelt sich um reale Ressourcen, Arbeitszeit von Vermietern (Ausweis der zulässigen Miete in jedem Vertrag) und von Behörden und Gerichten (Sanktionsverfahren), die gebunden werden, ohne dass Wohnraum entsteht. Gerechnet wird in der Betriebssicht: Dienstzeit als Geld, Zeit der Mieter gehört nicht in dieses Argument. Weil hier jeder Neuvertrag eine proaktive Auskunft samt Berechnung braucht und Verstöße ein Verfahren auslösen, ist der Apparat breiter als bei der bloß passiven Bremse. Solche Kosten wiegen wie öffentliche Mittel. Der Wert ist mittel: Vollzugskosten, hier durch das flächendeckende Auskunfts- und Sanktionsregime breiter angelegt.

Impact

Der Vorschlag verlangt, dass jeder der 780.000 Neuverträge im Jahr in Bremse-Gebieten [3][13][14] die zulässige Miete und ihre Berechnung ausweist [27], mit Beweislast beim Vermieter, und ahndet Falschauskunft [24]. Angesetzt ist je Vertrag eine Stunde Dienstzeit des Vermieters (Spanne 0,5 bis 2 Stunden) zu 36 €, zusammen 28 Mio. € im Jahr. Sanktionsverfahren bei Behörden und Gerichten sind für 3 % der Verträge angesetzt (Spanne 1 bis 6 %), 23.400 Verfahren zu je 8 Stunden (Spanne 4 bis 15) und 45 €, zusammen 8 Mio. €. Dem stehen zwei Posten gegenüber. Erstens der Rechtsstreit von heute: Rügen, Auskunftsverlangen und Klagen, mit denen Mieter die Miete erst mühsam ermitteln und durchsetzen müssen [8], entfallen, wenn die zulässige Miete im Vertrag steht; angesetzt sind 40.000 Fälle im Jahr (Spanne 20.000 bis 80.000) zu 6 Stunden Anwalts- und Gerichtszeit, 11 Mio. €. Zweitens die Strafzahlungen: Wird in der Hälfte der Verfahren eine Buße von 3.000 € fällig (Paris: bis 5.000 € je natürlicher Person [24]), wandern 35 Mio. € von Vermietern an den Staat; weil der Euro dort mit 1 zählt, bei den Vermietern mit 0,7, ist die Differenz ein Gewinn von 10 Mio. €. Netto bleibt ein Zusatzaufwand von 15 Mio. € im Jahr (Spanne 4,5 bis 50 Mio. €, falls unter dem Strich ein Aufwand bleibt; ob er bleibt, ist eine Frage der Plausibilität). Der Impact ist sehr klein: der Bürokratieaufwand ist real, aber flach und durch weniger nachgelagerten Streit und die Bußen fast aufgewogen.

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Auskunft je Neuvertrag: Dienstzeit der Vermieter Setzung 1 Stunde, Spanne 0,5–2: Vormiete, Vergleichsmiete und Ausnahmen ausweisen; Dienstzeit zu 36 € (Arbeitsstunde × 0,8) [3][13][14][27] 780.000 Verträge × 1 Stunde × 36 € 28,1 Mio €
+ Sanktionsverfahren bei Behörden und Gerichten Setzung, Spanne 1–6 % der Verträge und 4–15 Stunden je Verfahren [24] 780.000 × 3 % = 23.400 Verfahren × 8 Stunden × 45 € 8,4 Mio €
− Ersparter Rechtsstreit von heute: Anwälte und Gerichte Setzung, Spanne 20.000–80.000 Rügen, Auskunftsverlangen und Klagen, die entfallen, wenn die zulässige Miete im Vertrag steht [8][27] 40.000 Fälle × 6 Stunden × 45 € 10,8 Mio €
− Strafzahlungen: Transfer der Vermieter an den Staat Setzung 3.000 € je Fall (Paris: bis 5.000 €); beim Staat zählt der Euro mit 1, bei den Vermietern mit 0,7 — die Differenz ist ein Gewinn [24] 23.400 × 50 % × 3.000 € = 35 Mio € × (1 − 0,7) 10,5 Mio €
= Netto-Aufwand je Jahr (Spanne 4,5–50) 15,2 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 200 Mio € je Punkt 0,08
Score 0,08 Impact × 5 Wert × 8 Plausibilität ÷ 10 = 0,3 von 100

Plausibilität

Dass eine Auskunfts- und Sanktionsregel Aufwand erzeugt, folgt aus ihrem Vollzug; dass proaktive Klarheit zugleich nachgelagerten Streit spart, ebenso. Kontrafaktum ist die heutige Rüge-Pflicht; das Design ist die Rechtsfolge selbst, keine Messung; die eine Störgröße ist die Bilanz aus beidem, in Plausibilität und Spanne gebucht; die Richtung, ein kleiner Netto-Aufwand, steht. Die Zahl heißt: In acht von zehn vergleichbaren Fällen bleibt ein Aufwand dieser Größenordnung. Die Plausibilität ist hoch: dass ein kleiner Netto-Aufwand anfällt, ist wahrscheinlich, nur sein Umfang ist geschätzt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Rund 1,34 Milliarden Euro im Jahr wandern von Vermietern zu neu mietenden Haushalten, und drei Größen außerhalb der Spannen entscheiden, was daraus wird. Die Gewichte bewegen wenig: Der Euro der neu mietenden Haushalte zählt mit 1,4, der der Vermieter mit 0,7, und so liegt der Vorschlag in 99 von hundert Durchläufen vorn. Mit einem Mietergewicht von 1,2 wären es noch 96 von hundert, mit einem Vermietergewicht von 0,85 noch 98, und der Effekt bliebe jeweils mittel. Stärker wirkt die Summe selbst: Bei 0,4 Milliarden Euro läge der Vorschlag nur in gut drei von zehn Durchläufen vorn, und das Ergebnis wäre unklar; bei 3 Milliarden in allen, mit großem statt mittlerem Effekt. Drittens zählt der Wohnraum: Von den zurückgezogenen Mietwohnungen fehlen drei von zehn dem Wohnen ganz. Jedem Menschen am Ende der Kette fehlt dann der Grundbedarf, bewertet mit dem, was das Sozialrecht in teuren Städten als angemessene Miete anerkennt, 375 Euro je Person und Monat [29]. Fehlten 15 statt 30 Prozent dem Wohnen ganz, läge der Vorschlag in praktisch allen Durchläufen vorn, bei 60 Prozent in gut neun von zehn. Zögen Vermieter 4 statt 1,5 Prozent der Wohnungen zurück, wären es gut acht von zehn, und er wäre nur noch wahrscheinlich besser; bei 0,5 Prozent praktisch alle. Gegengerechnet ist bei diesem Posten nichts, mit Absicht: Diese Wohnungen sind gebaut und bleiben es, sie wechseln nur den Zweck, und niemand spart ihre Herstellung.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich besser · 99 %

In 99 von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen +5,6 und +11 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 200 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:mittel

Effekt mittel (+1,7) · 69 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 18× KI, 1× Mensch
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Transfer-Beine con-2 und con-4 als netto gebucht begründet (netto_grund), Bilanz unverändert.

  2. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Kabinettsentwurf Drs. 21/6807 mit erster Lesung und Anhörung im Maßnahmentext eingeordnet, Plenarprotokolle 21/14 und 21/89 als Quellen, Gedankenstriche aufgelöst.

  3. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  4. 21. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Argument-Zusammenfassungen ohne Gedankenstrich-Einschübe nach Schreibstil vom 20.10.2026; Zahlen unverändert

  5. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  6. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Gegenprüfung der Lab-Quellenkorrekturen vom 19.10.: Originalquelle, Parteizuordnung und Verfahrensstand am Primärtext geprüft und berichtigt; keine Zahl an v/i/p geändert.

  7. 19. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6Record aktualisiert

    Lab-Qualitätsprüfung 19.10.2026: politische Quellen, Urheberschaft, Gebiet und Aussageumfang geprüft; Quellenlink oder beschreibender Aussage-/Verfahrensumfang korrigiert. Keine neue wissenschaftliche Vollbewertung und keine Neuberechnung der Wirkungsbilanz. Offene Quellen-/Modellgrenzen im Lab-Audit dokumentiert.

  8. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Größenestimate geprüft, weiterhin offen: Das Modell bündelt Durchsetzung und Fortgeltung gegen ein Auslaufen Ende 2029. Für die gebündelte Entlastung fehlt eine bundesweit kongruente Lücke aus Überzahlung und unleistbarer Miete. Keine Prozentzahl aus fehlender Mengenbrücke erzeugt; Bewertungsparameter und Bilanz unverändert.

  9. 16. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Bedarfsabgleich v4: Mehr Durchsetzung entlastet erreichte Neumieter; zusätzliche Wohnungen und ausreichender Zugang sind nicht gesichert. Nur vorhandenes Wirkungsmodell auf Reichweite, Bedarfsmaßstab und Zeitraum geprüft; keine neue Wirksamkeitsbewertung oder Änderung der Parameter.

  10. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Vier Spannen ab null auf den Eintrittsfall beschränkt (das Ob trägt die Plausibilität), Szenario-Satz zur Summe nachgezogen.

  11. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Texte auf Bilanz 2.2 nachgezogen

  12. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. con-1 Kettenende mit 4.500 € (Mietenstufe VI) statt 6.000 €: I 0,36→0,29; Maßstabs-Hinweis neu gerechnet; r 0,573→0,583, Kategorie unverändert.

  13. 16. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    Buchungsregel wohnbau-kosten/1.0 geprüft: con-1 bucht zurückgezogene, nicht verhinderte Wohnungen — niemand spart ihre Herstellung, der Bruttowert bleibt zu Recht stehen; Gegenseite in Herleitung und Maßstab-Hinweis ausgewiesen. Zahlen unverändert, r 0,57.

  14. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Gesamtprüfung 08.09.: Count-once pro-1/pro-2 (Möblierungsaufschlag über dem allgemeinen Durchsetzungsgewinn) in Text und Herleitung explizit gemacht; con-7-F0-Einwand, 45-€-Satz, Spannen und Netto-Öffnung als alternative Lesarten verworfen; Zahlen unverändert, r 0,57.

  15. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 11 Argumenten (die drei Miet-Beine tragen die Spanne ihres eigenen Gewichts, nicht die geteilte Summe), eintritt_gruppe durchgesetzte-bremse-bindet an fuenf, Miet-Transfer als Eins-zu-zwei-Paar verdrahtet (con-8 in zwei Teilbeine gegen pro-1 und pro-2 geteilt, Summenprobe exakt), massstab_hinweis und summary_text ohne r. Kategorie bleibt Ausgeglichen (P(D>0) 0,60).

  16. 5. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    con-1 auf den neuen Anker Zugang zu Wohnraum umgestellt (Bestand 80.000 fehlende Mietwohnungen, davon 30 % am Ende der Umzugskette wirklich fehlend = 48.000 Personen-Jahre à 6.000 €, I 0,182→0,36), sonst unverändert; r 0,60→0,57, Kategorie kippt auf ausgeglichen; offen: der Sektorwechsel-Anteil 30 % (Spanne 15–60 %) ist Setzung ohne Quelle.

  17. 5. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Normalisierung und Identifikation an allen 11 Argumenten; Miete als Paar gebucht (pro-1 I 0,28→1,67 mit Jahrgangs-Kumulation und w 1,4, neues con-8 Vermieterbein I 0,94 mit w 0,7), k 20→5, r 0,61→0,60 an der Kategoriengrenze; offen: die beiden Einkommensgewichte sind Setzungen ohne Quelle.

  18. 15. Juli 2026Von Menschen bewertet, von KI umgesetztClaude Opus 4.8Erstbewertung

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 33 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Deutscher Bundestag: Mietpreisbremse bis 2029 verlängert (Beschluss 26.06.2025). bundestag.de
  2. BMJV: Pressemitteilung 29.04.2026: Gesetzentwurf zu möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen (Mietrecht II). bmjv.de
  3. BBSR: Fachbeitrag: Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze deutlich ausgeweitet (18.02.2026). bbsr.bund.de
  4. DIW Berlin / BMJV: Evaluierung der Mietpreisbremse (Endbericht): moderate Dämpfung 2–4 %, keine bestätigten Instandhaltungseffekte. bmjv.de
  5. Mense/Michelsen/Kholodilin: Rent Control, Market Segmentation, and Misallocation. Journal of Urban Economics 134 (2023) — reguliert −1 bis −1,6 %, Spillover +2,7 bis +3,3 %. sciencedirect.com
  6. BMJV: Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes (Schlussbericht 2023). bmjv.de
  7. IW Köln: Henger/Oberst/Büchel: Anteil Indexmietverträge an Neuverträgen 6,7 % (Großstädte 9,6 %). iwkoeln.de
  8. Deutscher Mieterbund: Mietenmonitor 2025 (FactSheet) — Berlin 45,7 % Verstoßquote, latent −1,77 €/m² (~−12 %), 21,8 % möbliert, 69 % Möbliert-Verstoß. mieterbund.de
  9. Diamond/McQuade/Qian: The Effects of Rent Control Expansion on Tenants, Landlords, and Inequality: Evidence from San Francisco. AER (2019) — Mietangebot −15 %. aeaweb.org
  10. DIW Berlin: Wochenbericht 8/2021: Die unmittelbaren Auswirkungen des Berliner Mietendeckels (Angebot halbiert, Umland/Potsdam +12 %). diw.de
  11. IW Köln: Sagner/Voigtländer: Auswirkungen von Mietpreisregulierungen (Gutachten 2024) — Bestand-Neuvertrag-Abstand ~25 %; bindender Deckel: −60 % Inserate. iwkoeln.de
  12. Baye/Dinger: Investment incentives of rent controls and gentrification: Evidence from German micro data. Real Estate Economics (2024). onlinelibrary.wiley.com
  13. BBU (Zensus 2022): Zensus 2022: Zahlen und Daten zum Wohnungsbestand (Vermietungsquote 53,5 %, Berlin 82,4 %). bbu.de
  14. wohnungswirtschaft.online: Fluktuation (Umzugsquote): durchschnittliche Wohndauer 12 Jahre, Fluktuationsrate ca. 8 %. wohnungswirtschaft.online
  15. IW Köln: Oberst/Voigtländer: Mehr möblierte Wohnungen — aus guten Gründen. iwkoeln.de
  16. IW Köln: IW-Wohnindex Q1/2026 (Neuvertragsmieten +3,5 % ggü. Vorjahresquartal). iwkoeln.de
  17. Destatis: PM Nr. 129/2023: Mietbelastungsquote 27,8 % (Mikrozensus 2022). destatis.de
  18. Destatis: PM Nr. 174/2026: Baufertigstellungen 2025 (206.600 Wohnungen, −18,0 %). destatis.de
  19. Bundesverfassungsgericht: PM 28/2021: Berliner Mietendeckel nichtig (Beschluss vom 25.03.2021, 2 BvF 1/20). bundesverfassungsgericht.de
  20. Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25. März 2021 – 2 BvF 1/20: Bund hat mit §§ 556–561 BGB abschließend Gebrauch gemacht (Sperrwirkung). bundesverfassungsgericht.de
  21. Tagesspiegel / BBSR: Angebotsmieten in Berlin seit 2014 mehr als verdoppelt (+107 %; aktuell fast 18 €/m²). tagesspiegel.de
  22. Bund (Region gestalten): Wohnraumzweckentfremdung: seit der Föderalismusreform 2006 ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. region-gestalten.bund.de
  23. Koalitionsvertrag 2025 / Deutscher Mieterbund: Mietrechtskommission (Bericht bis 31.12.2026): Prüfauftrag Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse; DMB-Mietenmonitor fordert empfindliches Bußgeld. mieterbund.de
  24. Ville de Paris / ADIL: Encadrement des loyers: amende administrative bis 5.000 € (natürliche) bzw. 15.000 € (juristische Person) je Wohnung, zusätzlich zur Rückzahlung. paris.fr
  25. Bundesverfassungsgericht: PM 56/2019: Verfassungsbeschwerden gegen die Mietpreisbremse erfolglos (Beschluss 18.07.2019, 1 BvL 1/18 u.a.) — befristeter Ausnahmecharakter tragend. bundesverfassungsgericht.de
  26. DIW Berlin: Regulierung von Mieten kann Ungleichheit senken, hat aber einen Preis (2024). diw.de
  27. Gesetze im Internet / Haufe: § 556g BGB: ausnahmegebundene Auskunftspflicht seit 2019, einfache Rüge; Verstoß ohne Bußgeld, nur Rückzahlung ab Rüge. gesetze-im-internet.de
  28. Steinbeis-CRES: Studie zur Mietpreisbremse: Vermieterselektion und Abstandszahlungen. steinbeis-cres.de
  29. Wohngeldgesetz: § 12 Abs. 1 mit Anlage 1 — Höchstbeträge für Miete und Belastung ab 2025 (Gegenüberstellung 2024/2025, Bauministerium NRW). mhkbd.nrw
  30. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/14, 14. Sitzung am 26.06.2025, Tagesordnungspunkt 10 und Zusatzpunkt 6: Verlängerung der Mietpreisbremse (Drs. 21/322), Antrag der Linken (Drs. 21/355), Faire-Mieten-Gesetz der Grünen (Drs. 21/222); Abstimmung S. 60. dserver.bundestag.de
  31. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/89, 89. Sitzung am 09.07.2026, Tagesordnungspunkt 11: erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Drs. 21/6807), Überweisung S. 144. dserver.bundestag.de
  32. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6807: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (01.07.2026); Auskunftspflicht nur zum Möblierungszuschlag (§ 556g Abs. 1b BGB-E), keine Bußgeldregel. dserver.bundestag.de
  33. Deutscher Bundestag: Textarchiv: Sachverständige bewerten Änderungen im Mietrecht unterschiedlich, öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 14.10.2026 zur Drs. 21/6807. bundestag.de

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