Handyverbot an Grundschulen

An allen Berliner Grundschulen soll die private Nutzung von Smartphones und Tablets landesweit untersagt werden.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Berlin hat bislang keine einheitliche Regel: Ob Handys verboten, in den Pausen erlaubt oder nach Jahrgangsstufen gestaffelt sind, entscheidet jede Schulkonferenz selbst. Die meisten haben entschieden — in einer Erhebung an 60 öffentlichen Berliner Schulen hatten über 68 % eigene Smartphone-Regelungen. SPD und BSW wollen ein landesweites Verbot an allen Grundschulen: Geräte bleiben ausgeschaltet in der Tasche. Betroffen wären 515 Grundschulen, 380 öffentliche und 135 in freier Trägerschaft, mit zusammen 195.436 Schülerinnen und Schülern. Weil die Berliner Grundschule bis Klasse 6 reicht, wird das Gerät erst im letzten Drittel dieser Zeit überhaupt relevant. Fünf Länder sind vorangegangen — Brandenburg, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben seit dem Schuljahr 2025/2026 Verbote, Sachsen folgt 2026/2027, Rheinland-Pfalz im Februar 2027. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Besser für die Zukunft · 0,71
Pro 50 · 71 % Contra 20 · 29 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

7 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +30

Argumente — Pro

3 Argumente

Weniger Ablenkung, vor allem in den Klassen 5 und 6

24von 100

Betroffen sind realistisch die 21.700 Kinder der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne bestehende Regel. Angesetzt ist d = 0,02, weniger als der Rapid-Review-Wert von 0,05 — der stammt von weiterführenden Schulen, und die größte Untersuchung findet kaum Wirkung.

Wert 8 · BildungschancenImpact 10Plausibilität 3
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Wert

Der Strom betrifft Lernleistung und damit die Ausgangslage für den weiteren Bildungsweg. Er steht in derselben Reihe wie die übrigen Bildungsmaßnahmen dieser Datenbank und wird bewusst mit demselben Gewicht bewertet, damit sich Vorschuljahr, Startchancen und Handyverbot direkt vergleichen lassen. Der Wert ist sehr hoch: Lernleistung als Grundlage des weiteren Bildungswegs.

Impact

Zwei Einschränkungen bestimmen die Größe, bevor überhaupt über Wirkung geredet wird. Erstens reicht die Berliner Grundschule bis Klasse 6, das Gerät wird aber erst im letzten Drittel dieser Zeit relevant — betroffen sind realistisch die rund 65.000 Kinder der Klassen 5 und 6 von insgesamt 195.436 [6]. Zweitens haben über zwei Drittel der Schulen bereits eigene Regelungen [3]; das Delta liegt bei den übrigen, also rund 21.700 Kindern. Zur Wirkung: Der Rapid Review von Böttger und Zierer findet für Lernleistung d = 0,05 [5]. Angesetzt ist hier weniger, d = 0,02 mit einer Spanne von null bis 0,08, und dafür gibt es zwei Gründe: Die zusammengefassten Studien stammen von weiterführenden Schulen, und die mit Abstand größte Untersuchung — rund 5.000 US-Schulen, an denen die Nutzung von 61 auf 13 % fiel — findet kaum Auswirkungen auf die durchschnittliche Leistung [5]. Umgerechnet in denselben Wohlfahrtsmaßstab wie bei den übrigen Bildungsseiten sind das rund 870 € je Kind und Jahr, zusammen rund 19 Mio. €. Der Impact ist sehr klein und liegt bewusst unter dem, was die Übersichtsarbeiten nahelegen.

Plausibilität

Die Studienlage ist ungewöhnlich reichhaltig und ungewöhnlich uneinheitlich. England fand 2016 deutliche Testverbesserungen an weiterführenden Schulen, mit dem stärksten Effekt bei leistungsschwachen Schülern — der Größenordnung nach eine zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche. Eine schwedische Replikation von 2019 fand nichts, mit dem Hinweis, dass schwedische Schulen bereits stark digitalisiert waren. Ein Scoping-Review über 22 Studien aus zwölf Ländern zeichnet ein gemischtes Bild, und die größte Einzeluntersuchung findet kaum Wirkung auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing [5]. Für die Berliner Grundschule kommt hinzu, dass die englischen Befunde bei Elf- bis Sechzehnjährigen erhoben wurden und die Gerätedichte in den Klassen 1 bis 4 gering ist. Wer ein Verbot für die Grundschule begründet, kann sich auf die Forschung nur eingeschränkt berufen. Die Plausibilität ist niedrig: reiche, aber widersprüchliche Befundlage, erhoben an einer anderen Altersgruppe.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Ruhigere Pausen, weniger Konflikte

21von 100

Der Rapid Review findet für soziales Wohlbefinden d = 0,22 — mehr als das Vierfache des Lerneffekts. Angesetzt sind rund 43.000 Kind-Äquivalente mit 350 € Wert im Jahr. Beim Cybermobbing findet die größte Untersuchung allerdings kaum Wirkung.

Wert 7 · Gesundheit und TeilhabeImpact 7,5Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft das Wohlbefinden von Kindern in der Schule — ob sie sich dort wohlfühlen, dazugehören und spielen. Das wirkt auf Gesundheit und Entwicklung und über die gesamte Schulzeit, ist aber keine Frage von Existenz oder Lernleistung; beides steht an anderer Stelle. Der Wert ist hoch: Wohlbefinden und soziale Teilhabe von Kindern.

Impact

Der stärkere Befund der Übersichtsarbeiten betrifft nicht die Noten, sondern das soziale Klima: Der Rapid Review findet für soziales Wohlbefinden d = 0,22 und damit mehr als das Vierfache des Lerneffekts [5]. Für die Grundschule ist das der plausiblere Kanal — es geht um Pausen, um Vergleiche über Gerätebesitz, um Ausgrenzung und um die Frage, ob gespielt oder geschaut wird. Angesetzt sind die rund 65.000 Kinder der Klassen 5 und 6 [6]: 21.700 an Schulen ohne Regelung mit vollem Effekt, die übrigen 43.300 mit halbem, weil eine landesweite Regel auch dort die ständige Aushandlung beendet. Zusammen rund 43.000 Kind-Äquivalente. Die Effektgröße ist auf d = 0,10 gedämpft, mit einer Spanne von 0,03 bis 0,25, und mit 350 € je Kind und Jahr bewertet, Spanne 100 bis 1.000. Das ergibt rund 15 Mio. € jährlich. Der Impact ist sehr klein und betrifft den Kanal, für den die Beleglage am besten ist.

Plausibilität

Dass Geräte das soziale Geschehen in Pausen prägen, ist unmittelbar einsichtig und in mehreren Untersuchungen gemessen. Zwei Vorbehalte bleiben. Erstens findet die große US-Untersuchung mit rund 5.000 Schulen auch beim Cybermobbing kaum Wirkung [5] — und das ist der Kanal, bei dem man den größten Effekt erwarten würde. Zweitens ist der Wert je Kind eine Setzung ohne Marktpreis; Wohlbefinden lässt sich messen, aber nicht bepreisen. Für das Argument spricht, dass es auf die Altersgruppe besser passt als der Lerneffekt: In der Grundschule geht es weniger um Ablenkung im Unterricht als um das, was in der Pause passiert. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: bester gemessener Effekt, ungemessener Wert.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Eine Regel, die nicht jede Schule einzeln verteidigen muss

5von 100

Statt 515 Einzelbeschlüssen gilt eine Landesregel; angesetzt sind 0,1 Vollzeitäquivalente je Schule, rund 3,6 Mio. € im Jahr. An über zwei Dritteln der Schulen ist die Aushandlung allerdings schon abgeschlossen.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 2Plausibilität 5
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Wert

Der Strom besteht aus Arbeitszeit von Schulleitungen und Lehrkräften, die anderswo eingesetzt werden kann. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: Arbeitszeit im öffentlichen Dienst am allgemeinen Maßstab.

Impact

Heute muss jede Schulkonferenz ihre Handyregel selbst beschließen, begründen und gegenüber Eltern wie Schülerschaft verteidigen; in einer Erhebung an 60 Berliner Schulen hatten über zwei Drittel eine solche Regelung erarbeitet [3]. Das kostet Leitungs- und Lehrkraftzeit, und zwar wiederkehrend: Jede neue Elterngeneration bringt die Diskussion zurück. Angesetzt sind 0,1 Vollzeitäquivalente je Schule, mit einer Spanne von 0,03 bis 0,3, für Aushandlung, Elterngespräche und Einzelfallstreit. Bei 515 Grundschulen [6] und 70.000 € je Vollzeitäquivalent sind das rund 3,6 Mio. € im Jahr. Der Aufwand für die Durchsetzung der neuen Regel entfällt damit nicht — er steht als eigener Posten auf der Gegenseite. Der Impact ist sehr klein: eingesparte Arbeitszeit im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Plausibilität

Dass eine einheitliche Vorgabe die Aushandlung an der Einzelschule ersetzt, ist plausibel; das ist der übliche Vorteil einer Landesregel gegenüber lokaler Autonomie. Der Umfang ist gesetzt, und zwei Dinge mindern ihn. Erstens ist die Aushandlung an über zwei Dritteln der Schulen bereits abgeschlossen [3] — dort wird nichts mehr eingespart, sondern höchstens Bestehendes bestätigt. Zweitens wandert die Auseinandersetzung mit den Eltern nicht weg, sie ändert nur ihren Gegenstand: Statt über die Regel wird über Ausnahmen gestritten. Die Plausibilität ist mittel: plausibler Mechanismus, an den meisten Schulen bereits erledigt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Medienkompetenz entsteht nicht durch Wegsperren

7,3von 100

Der Umgang mit Geräten ist ein Lernziel, und ein Verbot verlagert es aus der Schule heraus. Angesetzt sind 30 € je Kind und Jahr. Der Ansatz ist niedrig, weil Medienbildung in der Grundschule ohnehin überwiegend mit Schulgeräten stattfindet.

Wert 7 · BildungschancenImpact 3Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom betrifft eine Kompetenz, die für Teilhabe zunehmend vorausgesetzt wird. Er wirkt über die Schulzeit hinaus und auf alle Kinder gleichermaßen, ohne Existenz oder Gesundheit zu berühren. Der Wert ist hoch: eine Kompetenz, die Teilhabe voraussetzt.

Impact

Das Argument wird von Medienpädagogik und IT-Sicherheitsbehörden gleichermaßen vorgetragen: Kinder wachsen mit Geräten auf, und der Umgang damit ist ein Lernziel wie Lesen und Rechnen. Ein Verbot der privaten Nutzung verlagert dieses Lernfeld vollständig aus der Schule heraus — dorthin, wo es unbegleitet stattfindet. Angesetzt sind alle 195.436 Grundschulkinder [6] mit 30 € je Kind und Jahr, Spanne 8 bis 100 €, an entgangener Gelegenheit, den Umgang mit dem eigenen Gerät in einem begleiteten Rahmen zu lernen. Das ergibt rund 6 Mio. € jährlich. Der Ansatz ist bewusst niedrig gehalten, und zwar aus einem Grund, der das Argument schwächt: Ein Verbot privater Geräte schließt Medienbildung mit Schulgeräten nicht aus, und in der Grundschule findet sie ohnehin überwiegend so statt. Der Impact ist sehr klein: ein Lernfeld, das an dieser Stelle ohnehin kaum stattfindet.

Plausibilität

Die Richtung ist plausibel, ein gemessener Nachteil ist nicht bekannt. Keine der vorliegenden Untersuchungen findet, dass Kinder an Schulen mit Handyverbot schlechter mit digitalen Medien umgehen. Das kann daran liegen, dass es nicht untersucht wurde, oder daran, dass der Effekt nicht besteht — beides ist möglich. Für das Argument spricht, dass Berlin bei der Ausstattung mit Schulgeräten nicht so weit ist, dass private Geräte entbehrlich wären. Dagegen spricht, dass in Klassen 1 bis 4 kaum private Geräte im Einsatz sind und das Lernfeld dort gar nicht existiert. Die Plausibilität ist niedrig: plausible Richtung, keine Messung, schwaches Delta in der Grundschule.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Die Schulkonferenz verliert die Entscheidung

5,4von 100

Statt 515 Schulkonferenzen entscheidet das Land. Angesetzt sind 20 € je Kind und Jahr für den Zuständigkeitsverlust. Weil die meisten Konferenzen ohnehin ein Verbot beschlossen haben, bestätigt die Landesregel ihre Entscheidung meist, statt sie zu überschreiben.

Wert 6 · Gesellschaftl. TeilhabeImpact 2Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom betrifft die Selbstverwaltung der Einzelschule und die Mitwirkung von Eltern und Schülerschaft daran. Er wirkt auf die Beteiligungskultur einer Schule, nicht auf Bildung oder Gesundheit unmittelbar. Der Wert ist mittel bis hoch: Selbstverwaltung und Mitwirkung an der eigenen Schule.

Impact

Die Handyregel ist in Berlin heute eine Entscheidung der Schulkonferenz, also eines Gremiums aus Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft [3]. Eine Landesregel nimmt 515 Gremien diese Zuständigkeit ab. Kein Marktpreis; angesetzt sind 20 € je Kind und Jahr auf 195.436 Kinder und ihre Familien [6], mit einer Spanne von 5 bis 70 €, für den Verlust einer Entscheidung, die bisher an der eigenen Schule und unter Beteiligung der Eltern getroffen wurde. Das ergibt rund 4 Mio. € jährlich. Der Ansatz liegt bewusst niedrig, und der Grund entwertet das Argument teilweise: Die meisten Schulkonferenzen haben ohnehin ein Verbot beschlossen — die Landesregel bestätigt ihre Entscheidung überwiegend, statt sie zu überschreiben. Der Impact ist sehr klein: ein Zuständigkeitsverlust, der meist keine inhaltliche Änderung bedeutet.

Plausibilität

Der Zuständigkeitsverlust ist eindeutig; sein Gewicht ist eine Bewertungsfrage ohne Messgröße. Für einen kleineren Ansatz spricht, dass über zwei Drittel der Schulen dieselbe Entscheidung bereits getroffen haben [3] und dass Schulkonferenzen in vielen anderen Fragen zuständig bleiben. Für einen größeren spricht, dass die Beteiligung von Eltern und Schülerschaft an Schulentscheidungen ein eigener Wert ist, unabhängig davon, wie sie ausfällt, und dass jede Zentralisierung diesen Wert schmälert. Beide Positionen werden vertreten, keine ist überprüfbar. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: klarer Vorgang, ungemessenes Gewicht, geringe inhaltliche Folge.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Einsammeln, Aufbewahren, Haften

4,5von 100

Kontrolle, Aufbewahrung und Haftung kosten angesetzt 5.000 € je Schule und Jahr, zusammen rund 2,6 Mio. € Wer die Durchsetzung spart, spart auch die Wirkung. An über zwei Dritteln der Schulen fällt der Aufwand ohnehin an.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 1,5Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus Arbeitszeit an den Schulen und aus Sachkosten. Ein besonderer Zweck ist nicht erkennbar; der pädagogische Zweck steckt im Nutzen der anderen Seite. Der Wert ist mittel: Arbeitszeit im öffentlichen Dienst am allgemeinen Maßstab.

Impact

Eine Regel wirkt nur, wenn jemand sie durchsetzt, und bei Geräten heißt das: kontrollieren, im Streitfall einsammeln, sicher verwahren und im Verlustfall haften. Ein eingezogenes Smartphone ist ein Gegenstand von mehreren hundert Euro, der über Stunden in fremder Obhut liegt; Streit darüber landet regelmäßig bei der Schulleitung. Angesetzt sind 5.000 € je Schule und Jahr, mit einer Spanne von 1.500 bis 15.000 €, für Kontrolle, Aufbewahrung, Ersatz und Elterngespräche. Bei 515 Grundschulen [6] sind das rund 2,6 Mio. € jährlich. Zu berücksichtigen ist, dass dieser Aufwand an über zwei Dritteln der Schulen bereits anfällt [3] und insoweit kein Delta darstellt; der Ansatz trägt dem Rechnung. Der Impact ist sehr klein: laufender Aufwand im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Plausibilität

Dass Durchsetzung Arbeitszeit kostet, ist gesichert; die Höhe ist gesetzt. Eine Kopplung ist zu beachten: Wer die Durchsetzung spart, spart auch die Wirkung — ein Verbot, das nicht kontrolliert wird, ändert nichts. Die große US-Untersuchung arbeitete mit verschließbaren Beuteln und senkte die Nutzung von 61 auf 13 % [5]; das zeigt zugleich, dass wirksame Durchsetzung möglich ist und dass sie Aufwand bedeutet. In der Grundschule ist der Aufwand geringer als an weiterführenden Schulen, weil weniger Geräte im Spiel sind. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: sicherer Aufwand, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7

Erreichbarkeit auf dem Schulweg

2,7von 100

Eltern nutzen das Handy für Absprachen auf dem Schulweg; angesetzt sind 45 € je Kind und Jahr für die 65.000 Kinder der Klassen 5 und 6. Die üblichen Regelungen erlauben das ausgeschaltete Gerät in der Tasche — der Schulweg selbst ist nicht erfasst.

Wert 4 · Zeit & KomfortImpact 1,5Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom betrifft die Bequemlichkeit von Absprachen und das Sicherheitsgefühl von Eltern. Weder Existenz noch Gesundheit noch Teilhabe sind berührt — die Erreichbarkeit im Notfall bleibt über die Schule bestehen. Deshalb steht er auf der untersten Stufe des Registers. Der Wert ist niedrig: Bequemlichkeit und Sicherheitsgefühl im Alltag.

Impact

Berliner Grundschulkinder legen den Schulweg in den Klassen 5 und 6 überwiegend allein zurück, häufig mit Bus und Bahn. Eltern nutzen das Handy für Absprachen vor und nach dem Unterricht — Verspätung, geänderte Abholung, Notfall. Angesetzt sind diese rund 65.000 Kinder [6] mit 45 € je Kind und Jahr, mit einer Spanne von 10 bis 150 €, für erschwerte Absprachen und das Sicherheitsgefühl der Eltern. Das ergibt rund 3 Mio. € jährlich. Der Ansatz ist bewusst niedrig gehalten, weil die üblichen Regelungen — auch die der fünf Länder, die bereits Verbote haben — das ausgeschaltete Gerät in der Tasche erlauben und den Schulweg selbst nicht erfassen [4]. Was tatsächlich entfällt, ist die Erreichbarkeit während der Schulzeit, für die es das Sekretariat gibt. Der Impact ist sehr klein: ein Anliegen, dem die übliche Ausgestaltung weitgehend Rechnung trägt.

Plausibilität

Das Anliegen ist real und wird von Elternvertretungen regelmäßig vorgetragen. Das Delta ist es kaum: Wenn das Gerät ausgeschaltet in der Tasche bleiben darf, ist der Schulweg abgedeckt, und für den Notfall während der Schulzeit ist die Schule erreichbar — so war es vor den Smartphones auch. Für das Argument spricht, dass Absprachen dadurch unflexibler werden und dass Eltern das Sicherheitsgefühl verlieren, das ständige Erreichbarkeit gibt. Dieses Gefühl ist ein realer Verlust, auch wenn ihm keine reale Gefahr entspricht. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: reales Anliegen, sehr kleines Delta.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Summary

Zum Handyverbot an Schulen gibt es ungewöhnlich viel Forschung, und sie fällt ungewöhnlich uneinheitlich aus: England fand 2016 deutliche Testverbesserungen, besonders bei leistungsschwachen Schülern; eine schwedische Replikation fand nichts; ein Scoping-Review über 22 Studien aus zwölf Ländern zeichnet ein gemischtes Bild, und die größte Einzeluntersuchung — rund 5.000 US-Schulen, an denen die Nutzung von 61 auf 13 % fiel — findet kaum Auswirkungen auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing [5]. Fast alle diese Befunde stammen von weiterführenden Schulen. Für Berlin kommt hinzu, dass die Grundschule bis Klasse 6 reicht, in den Klassen 1 bis 4 aber kaum Geräte im Einsatz sind, und dass über zwei Drittel der Schulen bereits eigene Regelungen haben [3][6]. Bewertet ist deshalb nur der Zuwachs: rund 21.700 Kinder der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne Regel. Der stärkere der beiden belegten Effekte betrifft nicht die Noten, sondern das soziale Klima — der Rapid Review findet dort d = 0,22 gegenüber d = 0,05 für die Lernleistung [5]. Dagegen stehen ein Lernfeld, das aus der Schule herauswandert, der Zuständigkeitsverlust von 515 Schulkonferenzen und rund 2,6 Mio. € Durchsetzungsaufwand im Jahr. Das Ergebnis fällt positiv aus, ist aber nicht aufgelöst: Am unteren Rand der Effektgrößen, die die Literatur zulässt, kippt es.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Besser für die Zukunft · 0,71
heute Δ +30,0 F1 — mit Handyverbot F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. SPD Berlin: Wahlprogramm 2026: Handyverbot an Grundschulen. spd.berlin
  2. BSW Berlin: Wahlprogramm 2026: Smartphones und Tablets aus den Grundschulklassen. bsw.berlin
  3. Berliner Zeitung: Handyregeln an Berliner Schulen: Es gibt bislang keine einheitlichen Regeln; die Schulkonferenz entscheidet. In einer Erhebung an 60 öffentlichen Schulen hatten über 68 % eigene Smartphone-Regelungen. berliner-zeitung.de
  4. ZDFheute: Handyverbote der Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit Verboten ab dem Schuljahr 2025/2026; Sachsen ab 2026/2027, Rheinland-Pfalz ab Februar 2027; Berlin ohne pauschales Verbot. zdfheute.de
  5. Deutsches Schulportal: Studienlage zum Handyverbot: Beland und Murphy (England, 2016) finden deutliche Testverbesserungen an weiterführenden Schulen, besonders bei leistungsschwachen Schülern; Rapid Review von Böttger und Zierer (2024, fünf Studien) findet soziales Wohlbefinden d = 0,22 und Lernleistung d = 0,05; eine schwedische Replikation (2019) findet keinen Effekt; das Scoping-Review von Campbell u. a. (2024, 22 Studien aus 12 Ländern) zeichnet ein uneinheitliches Bild; Allcott u. a. finden an rund 5.000 US-Schulen einen Rückgang der Nutzung von 61 auf 13 % bei kaum Auswirkungen auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing. deutsches-schulportal.de
  6. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Blickpunkt Schule 2024/25: 515 Grundschulen in Berlin (380 öffentliche, 135 in freier Trägerschaft) mit zusammen 195.436 Schülerinnen und Schülern. berlin.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 1 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-handyverbot.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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