Corona-Untersuchungsausschuss und Entschädigung

Das Abgeordnetenhaus soll einen Corona-Untersuchungsausschuss einsetzen, und Berlin soll verhängte Bußgelder erstatten und Impfgeschädigte entschädigen.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

Das BSW fordert einen Corona-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus, verbunden mit einer Entschädigung für verhängte Bußgelder und für Impfgeschädigte. Berlin ist unter den hier verglichenen Ländern das einzige ohne Aufarbeitungsgremium: Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission eingesetzt, die bis zum 30. Juni 2027 berichten soll; Baden-Württemberg hat seine Kommission abgeschlossen, Sachsen und Hessen haben Untersuchungsausschüsse, Brandenburg eine Kommission, Thüringen beides. Die Berliner Zahlen: Von März 2020 bis Mitte Dezember 2021 liefen 61.947 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon über 42.000 abgeschlossen, mit verhängten Bußgeldern von 2.718.545 €. Bei den Impfschäden gingen seit 2021 in Berlin 1.098 Anträge ein — 18 wurden anerkannt, 193 abgelehnt, 334 weitergeleitet, rund 550 waren im Juni 2025 noch in Bearbeitung. Bundesweit liegt die Anerkennungsquote bei 6,5 %. Eine Präzedenz für die Bußgeldseite besteht: Bayern zahlt seit März 2023 rund 22.000 Bescheide zurück, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die dortigen Ausgangsbeschränkungen für unverhältnismäßig erklärt hatte. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,56
Pro 44 · 56 % Contra 34 · 44 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +10

Argumente — Pro

3 Argumente

Was Berlin selbst entschieden hat, prüft bisher niemand

25von 100

Berlin ist das einzige der verglichenen Länder ohne Aufarbeitungsgremium; fünf Länder und der Bund haben eines. Der zentrale Befund der Bundesanhörung betrifft genau die Landesebene — das Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern kann für Berlin nur ein Berliner Gremium klären.

Wert 7 · Kontrolle & TeilhabeImpact 8Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom betrifft die parlamentarische Kontrolle der Exekutive für einen Zeitraum, in dem Grundrechte über zwei Jahre hinweg für die gesamte Bevölkerung eingeschränkt waren. Er wirkt breit und ohne Zugangshürde, berührt aber keinen Verfassungssatz unmittelbar. Der Wert ist hoch: demokratische Kontrolle und breite Teilhabe.

Impact

Berlin ist unter den hier verglichenen Ländern das einzige ohne Aufarbeitungsgremium. Auf Bundesebene arbeitet seit dem 8. September 2025 eine Enquete-Kommission mit vierzehn Abgeordneten und vierzehn Sachverständigen; ihr Bericht ist bis zum 30. Juni 2027 fällig [2]. In den Ländern bestehen fünf Gremien: Baden-Württemberg hat seine Enquete-Kommission abgeschlossen, Sachsen und Hessen haben Untersuchungsausschüsse, Brandenburg eine Kommission, Thüringen beides [3]. Entscheidend für die Größenordnung ist ein Befund der Bundesanhörung selbst: „Es gab ein spezifisches Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern“ — die Länder setzten die Maßnahmen um, waren aber in informelle Runden mit der Bundeskanzlerin eingebunden [3]. Diese Frage kann für Berlin nur ein Berliner Gremium klären. Gebucht ist das als Strom über alle 3,9 Millionen Berlinerinnen und Berliner mit 4 € je Kopf und Jahr, mit einer Spanne von 1,50 bis 12 — rund 16 Mio. € jährlich. Das ist die unterste Sprosse der Kalibrierungsleiter dieser Sammlung, weil der Erkenntniswert des sechsten Gremiums kleiner ist als der des ersten. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung.

Plausibilität

Dass die Landesebene eigenständig zu prüfen ist, hat die Anhörung der Bundes-Enquete selbst ergeben, und fünf Länder haben daraus die Konsequenz gezogen [3]. Zwei Dinge begrenzen die Plausibilität. Erstens die Überschneidung: Der Bundesbericht kommt im Juni 2027, und die Befunde aus fünf Ländern liegen bis dahin vor; vieles, was ein Berliner Gremium fände, wäre dann schon bekannt. Zweitens die Formatfrage, die auf der Gegenseite steht — ob ein Untersuchungsausschuss das geeignete Instrument ist, um Lehren zu ziehen, oder ob er vor allem politische Verantwortung feststellt. Die Plausibilität ist mittel: begründeter Bedarf, überschneidende Gremien.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Impfgeschädigte, die seit Jahren auf einen Bescheid warten

14von 100

Von 1.098 Berliner Anträgen waren im Juni 2025 rund 550 noch offen — teils seit vier Jahren, ohne Leistungen und in Ungewissheit. Gebucht ist die Verfahrensdauer, die unabhängig vom Ausgang wirkt, plus die Versorgung derer, bei denen ein Schaden festgestellt wird.

Wert 10 · GesundheitImpact 3Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom betrifft Menschen, die einen gesundheitlichen Schaden geltend machen, und ihre Versorgung. Er wird mit demselben Gewicht bewertet wie die übrigen Gesundheitsströme dieser Sammlung und nutzt dieselbe Konversion wie die Verkehrssicherheit im Tempolimit-Datensatz. Der Wert ist am höchsten: Leben und Gesundheit.

Impact

Die Berliner Zahlen sind erhoben und deutlich: Von 1.098 Anträgen seit 2021 waren im Juni 2025 rund 550 noch in Bearbeitung, 18 waren anerkannt, 193 abgelehnt und 334 an andere Länder weitergeleitet [5]. Die Behörde beschreibt das Verfahren selbst als aufwendig und langwierig. Gebucht sind zwei Teile. Erstens die Verfahrensdauer, und die wirkt unabhängig davon, wie der Fall am Ende ausgeht: 550 Menschen warten seit bis zu vier Jahren auf einen Bescheid — ohne Leistungen während des Verfahrens, mit offenen Behandlungskosten und in Ungewissheit. Angesetzt sind dafür 8.000 € je Person und Jahr, mit einer Spanne von 3.000 bis 20.000, bei einem Gewicht von 1,5, weil Betroffene überwiegend erwerbsgemindert sind — rund 4,4 Mio. €. Zweitens die Versorgung derer, bei denen ein Schaden festgestellt wird: Bei der bundesweiten Anerkennungsquote von 6,5 % [6] entfallen auf 1.098 Berliner Anträge rechnerisch rund 71 Personen, angesetzt mit 25.000 € je Person und Jahr an früherer oder zusätzlicher Leistung — rund 1,8 Mio. €. Zusammen rund 6 Mio. € jährlich. Der Impact ist sehr klein und trifft eine kleine Gruppe sehr stark.

Plausibilität

Der belastbare Teil ist die Verfahrensdauer. 550 offene Anträge nach bis zu vier Jahren sind erhoben und unstrittig, und die Behörde bestätigt die Ursache selbst [5]. Der Versorgungsteil trägt weniger weit, und das aus einem Grund, der genannt werden muss: Ob eine Impfung einen Schaden verursacht hat, ist eine medizinische Kausalitätsfrage, die im Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz geprüft wird — bundesweit wurden 633 von 14.214 Anträgen anerkannt, eine Quote von 6,5 % [6]. Ein Land kann dieses Verfahren beschleunigen und zusätzliche Leistungen gewähren, aber die Kausalitätsprüfung nicht ersetzen. Berlins bundesweit höchste Antragsquote von 28,3 je 100.000 Einwohner [6] zeigt, dass das Thema hier besonders präsent ist; über die Berechtigung der Anträge sagt sie nichts. Die Plausibilität ist mittel: belegte Verfahrensdauer, offene Kausalitätsfrage.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Bußgelder aus Verordnungen, die anderswo vor Gericht nicht hielten

4,9von 100

61.947 Verfahren, 2.718.545 € Bußgelder. Bayern zahlt zurück — aber erst, nachdem ein Gericht die dortige Verordnung für unverhältnismäßig erklärt hatte, und auch dort nur über das Gnadenrecht. Für Berlin fehlt diese Feststellung.

Wert 7 · Rechtsstaat & BudgetImpact 2Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom betrifft die Rückabwicklung staatlicher Sanktionen und damit das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung. Er wirkt auf eine große Gruppe, aber in geringer Höhe je Fall. Der Wert ist hoch: rechtsstaatliche Korrektur und breite Teilhabe.

Impact

Zwischen März 2020 und Mitte Dezember 2021 liefen in Berlin 61.947 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon über 42.000 abgeschlossen, mit verhängten Bußgeldern von 2.718.545 € [4]. Die Verteilung ist ungleich: Mitte kam auf 14.269 Verfahren, Steglitz-Zehlendorf auf 1.974. Es gibt eine Präzedenz: Bayern zahlt seit März 2023 rund 22.000 Bescheide über jeweils bis zu 150 € aus dem Zeitraum vom 1. bis 19. April 2020 zurück, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die dortigen Ausgangsbeschränkungen für infektionsschutzrechtlich nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig erklärt hatte [7]. Gebucht sind zwei Teile: die Rückzahlung selbst — 2,7 Mio. € über zehn Jahre verteilt, mit dem Gewicht 1,5, weil Bußgelder Haushalte mit niedrigem Einkommen relativ stärker treffen, also rund 0,4 Mio. € im Jahr — und das Signal, dass der Staat eigene Maßnahmen zurücknimmt, wo sie sich nicht gehalten haben, angesetzt mit 0,9 € je Kopf und Jahr, also rund 3,5 Mio. €. Zusammen rund 4 Mio. € jährlich. Der Impact ist sehr klein und der kleinste Posten der Vorschlagsseite.

Plausibilität

Die Präzedenz ist real, aber sie trägt nicht so weit, wie es zunächst aussieht — und das ist der wichtigste Vorbehalt dieses Arguments. Bayern zahlt zurück, weil ein Gericht eine konkrete Verordnung für unverhältnismäßig erklärt hat; selbst dort läuft die Rückzahlung über das Gnadenrecht, also als Ermessensentscheidung ohne Rechtsanspruch [7]. Für die Berliner Verordnungen liegt keine vergleichbare gerichtliche Feststellung vor. Eine pauschale Rückzahlung wäre hier also keine Korrektur einer festgestellten Rechtswidrigkeit, sondern eine politische Entscheidung — und genau daraus zieht das stärkste Gegenargument dieser Seite seine Kraft. Die Plausibilität ist niedrig: klare Präzedenz, aber ohne die Voraussetzung, die sie trägt.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Argumente — Contra

3 Argumente

Zahlen ohne die Prüfung, die dazugehört

14von 100

Bundesweit wurden 633 von 14.214 Impfschadensanträgen anerkannt, weil die Kausalität geprüft wird. Wer pauschal entschädigt, beantwortet eine medizinische Frage politisch — und stellt Berliner Antragsteller anders als die in anderen Ländern.

Wert 9 · Verfassung & RechtsstaatImpact 4Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft die Gleichbehandlung und die Bindung staatlicher Leistungen an einen überprüfbaren Maßstab — einen Kern der Verfassungsordnung. Er steht auf derselben Stufe wie der Wegfall der Einzelfallprüfung beim Abschiebevollzug in dieser Sammlung. Der Wert ist sehr hoch: Gleichbehandlung und Gesetzmäßigkeit.

Impact

Der Vorschlag nennt eine Entschädigung, aber kein Prüfverfahren [1]. Bei den Bußgeldern hieße das: Rückzahlung ohne die Feststellung, dass die zugrunde liegende Verordnung rechtswidrig war — Bayern hatte diese Feststellung, Berlin hat sie nicht [7]. Bei den Impfschäden wiegt es schwerer: Ob eine Impfung einen Schaden verursacht hat, ist eine medizinische Kausalitätsfrage, die im Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz geprüft wird. Bundesweit wurden 633 von 14.214 Anträgen anerkannt [6]; die übrigen wurden abgelehnt oder sind offen, weil die Kausalität nicht festgestellt werden konnte. Wer pauschal entschädigt, beantwortet eine medizinische Frage politisch. Gebucht ist das als Strom über alle 3,9 Millionen Berlinerinnen und Berliner mit 2 € je Kopf und Jahr, mit einer Spanne von 0,80 bis 6 — rund 8 Mio. € jährlich. Der Ansatz liegt bewusst unter der Sprosse, die in dieser Sammlung für eine Behörde gilt, die gegen geltendes Recht handeln soll: Eine zusätzliche Leistung ohne individuelle Prüfung ist rechtlich zulässig, sie entzieht sich nur dem Maßstab, der bei allen anderen Leistungen gilt. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Gegenseite.

Plausibilität

Der Einwand ist bei den Impfschäden am stärksten und bei den Bußgeldern am schwächsten. Bei den Bußgeldern zeigt Bayern, dass eine Rückzahlung über das Gnadenrecht ein gangbarer Weg ist [7] — dort allerdings nach einer gerichtlichen Feststellung. Bei den Impfschäden geht es um mehr als um Verfahrenswege: Eine Entschädigung ohne Kausalitätsprüfung setzt sich über den Maßstab hinweg, nach dem in ganz Deutschland entschieden wird, und sie stellt Berliner Antragsteller anders als Antragsteller in anderen Ländern. Was den Einwand begrenzt: Der Vorschlag könnte auch so gemeint sein, dass das bestehende Verfahren beschleunigt und ergänzt wird statt ersetzt — der Wortlaut lässt beides zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: klarer Mechanismus, unklarer Vorschlagswortlaut.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6

Ein Ausschuss klärt anders als eine Kommission

12von 100

Ein Untersuchungsausschuss stellt politische Verantwortung fest und endet meist mit getrennten Fraktionsberichten; Lehren setzen eine gemeinsame Auswertung voraus. Die Formatfrage ist allerdings offen — drei Länder wählten den Ausschuss, drei Verwaltungen die Kommission.

Wert 7 · AufarbeitungsqualitätImpact 5Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom betrifft die Qualität der Aufarbeitung und damit dieselbe Dimension wie das erste Vorschlagsargument. Er wird deshalb mit demselben Gewicht bewertet. Der Wert ist hoch: demokratische Kontrolle und breite Teilhabe.

Impact

Ein Untersuchungsausschuss ist ein Instrument zur Feststellung politischer Verantwortung. Er kann Akten anfordern und Zeugen unter Wahrheitspflicht vernehmen — das kann eine Enquete-Kommission nicht — und er endet regelmäßig mit getrennten Berichten der Fraktionen. Lehren für die nächste Krise setzen dagegen eine gemeinsam getragene Auswertung voraus. Der Bund hat für genau diesen Zweck die Enquete-Kommission gewählt, obwohl ein Untersuchungsausschuss parallel beantragt war [2]; ebenso Baden-Württemberg und Brandenburg. Sachsen, Hessen und Thüringen wählten den Ausschuss, Thüringen beides [3]. Angesetzt ist, dass rund 60 % des im ersten Vorschlagsargument gebuchten Aufarbeitungsnutzens durch die Formatwahl nicht realisiert wird, mit einer Spanne von 20 bis 100 % — rund 10 Mio. € jährlich. Gebucht ist der entgangene Klärungsnutzen, nicht die Kosten des Verfahrens; die stehen gesondert. Der Impact ist sehr klein.

Plausibilität

Der Einwand ist begründet, aber nicht ausgemacht — und das ist wichtig für die Darstellung. Drei Länder haben sich für den Untersuchungsausschuss entschieden, drei Verwaltungen für die Enquete-Kommission [2][3]. Die Formatfrage ist in der Praxis offen, nicht entschieden. Für den Ausschuss spricht ein Argument, das die Gegenseite nicht hat: Er kann Akten erzwingen und Zeugen unter Wahrheitspflicht befragen, und wo es um Entscheidungen einer Exekutive geht, die sich selbst kontrollieren müsste, ist das kein kleiner Unterschied. Gegen ihn spricht die Berliner Erfahrung, dass Untersuchungsausschüsse hier regelmäßig mit getrennten Fraktionsberichten enden. Die Höhe des entgangenen Nutzens ist gesetzt. Die Plausibilität ist niedrig: berechtigter Einwand gegen eine offene Formatfrage.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Was Ausschuss und Verfahren kosten

7,5von 100

Ausschuss mit Aktenlieferung rund 1,5 Mio. € im Jahr über den Zeitraum, Rückabwicklung von über 42.000 Bußgeldverfahren rund 3,5 Mio. €. An den Kosten scheitert der Vorschlag nicht.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 2,5Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln und Verwaltungskapazität. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar; der Aufarbeitungszweck steckt bereits im Nutzen der anderen Seite. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Zwei Posten. Der Ausschuss: Sekretariat, Beweiserhebung, Rechtsberatung, Zeugenentschädigung und vor allem die Aktenlieferung durch die betroffenen Senatsverwaltungen, angesetzt mit 5 Mio. € im Jahr über eine Laufzeit von drei Jahren; über zehn Jahre gemittelt rund 1,5 Mio. €. Zur Einordnung: Die Berliner Untersuchungsausschüsse zum Flughafen BER, zum Bankenskandal und zum Breitscheidplatz liefen jeweils rund vier Jahre. Die Verfahrensverwaltung: Über 42.000 abgeschlossene Bußgeldverfahren müssten für eine Rückzahlung einzeln herausgesucht und angewiesen werden [4], dazu kommt die Bearbeitung der Impfschadensfälle — angesetzt 3,5 Mio. € im Jahr über den Zeitraum. Zusammen rund 5 Mio. € jährlich. Die Rückzahlung selbst ist hier nicht gebucht; sie steckt nach der in dieser Sammlung durchgehend angewandten Regel im Wert auf der Vorschlagsseite. Der Impact ist sehr klein und der kleinste Posten dieser Bewertung.

Plausibilität

Die Größenordnung ist aus der Berliner Praxis gut abschätzbar, und der zweite Posten folgt unmittelbar aus der Fallzahl: Über 42.000 abgeschlossene Verfahren lassen sich nicht ohne Verwaltungsaufwand rückabwickeln, zumal ein erheblicher Teil davon fünf Jahre zurückliegt und die Zahlungsnachweise bei den Betroffenen liegen. Gesetzt sind die Laufzeit des Ausschusses und die Stückkosten der Rückabwicklung. An den Kosten scheitert dieser Vorschlag nicht — sie sind der kleinste Posten der Bewertung. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Berliner Präzedenzen als Maßstab.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7

Summary

Der Vorschlag bündelt zwei Dinge, die sehr unterschiedlich tragfähig sind — und das ist das eigentliche Ergebnis dieser Bewertung. Für die Aufarbeitung spricht die Lage: Berlin ist unter den verglichenen Ländern das einzige ohne Gremium. Der Bundestag hat im Juli 2025 eine Enquete-Kommission eingesetzt, die bis zum 30. Juni 2027 berichten soll [2]; fünf Länder haben eigene Gremien [3]. Und der zentrale Befund der Anhörung, die der Bundestag mit den Landtagen führte, betrifft genau die Landesebene: „Es gab ein spezifisches Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern“ — die Länder setzten die Maßnahmen um, waren aber in informelle Runden mit der Bundeskanzlerin eingebunden [3]. Diese Frage kann für Berlin nur ein Berliner Gremium klären. Für den Entschädigungsteil ist die Grundlage dünner, und das aus zwei genau benennbaren Gründen. Bayern zahlt rund 22.000 Bußgeldbescheide zurück, aber erst, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die dortigen Ausgangsbeschränkungen für infektionsschutzrechtlich nicht erforderlich erklärt hatte — und auch dort läuft die Rückzahlung über das Gnadenrecht, also ohne Rechtsanspruch [7]. Für die Berliner Verordnungen fehlt eine vergleichbare gerichtliche Feststellung. Und bei den Impfschäden ist die Kausalitätsprüfung nach dem Infektionsschutzgesetz der Kern des Verfahrens, nicht sein Hindernis: Bundesweit wurden 633 von 14.214 Anträgen anerkannt [6]. Was daran allerdings unstrittig ist und unabhängig von jeder inhaltlichen Bewertung wiegt: In Berlin waren im Juni 2025 rund 550 von 1.098 Anträgen noch offen, teils seit vier Jahren — ohne Leistungen und in Ungewissheit [5]. Getrennt gerechnet käme der Untersuchungsausschuss auf rund 0,635 und die Entschädigung auf rund 0,484. Der stärkere Teil des Vorschlags ist der, der prüft; der schwächere ist der, der ohne Prüfung zahlt.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,56
heute Δ +10,0 F1 — mit Corona-Aufarbeitung F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BSW Berlin, Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026: Corona-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus, verbunden mit einer Entschädigung für verhängte Bußgelder und für Impfgeschädigte. Der Punkt gehört zu den sieben beworbenen Kernforderungen der Partei. bsw.berlin
  2. Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Corona“: Der Bundestag setzte die Enquete-Kommission am 10. Juli 2025 ein; die konstituierende Sitzung fand am 8. September 2025 statt. Sie umfasst 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige unter Vorsitz von Franziska Hoppermann (CDU) und soll die Pandemie umfassend aufarbeiten und Lehren für künftige pandemische Ereignisse ziehen. Der Abschlussbericht ist bis zum 30. Juni 2027 vorzulegen; die Kommission tagt monatlich. Ein Untersuchungsausschuss war parallel beantragt (Drucksache 21/573). bundestag.de
  3. Deutscher Bundestag, Bericht der Enquete-Kommission über die Landtage (23. September 2025): Corona-Aufarbeitung in den Ländern: Baden-Württemberg mit einer abgeschlossenen Enquete-Kommission „Krisenfeste Gesellschaft“, Sachsen mit einem Untersuchungsausschuss, Brandenburg mit einer Enquete-Kommission, Thüringen mit beiden Gremien, Hessen mit einem Untersuchungsausschuss. Zentraler Befund der Anhörung: „Es gab ein spezifisches Spannungsfeld zwischen Bund und Ländern“ — die Länder setzten die Maßnahmen um, waren aber in informelle Runden mit der Bundeskanzlerin eingebunden. bundestag.de
  4. Tagesspiegel (8. Januar 2022): Corona-Verfahren in Berlin von März 2020 bis Mitte Dezember 2021: 61.947 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon über 42.000 abgeschlossen; verhängte Bußgelder insgesamt 2.718.545 €, davon 121.850 € Geldstrafen und 152.732 € Geldbußen; über 5.000 Strafverfahren (2.521 im ersten Pandemiejahr, 2.716 bis Mitte Dezember 2021). Verteilung nach Bezirken: Mitte 14.269 Verfahren, Neukölln 8.190, Charlottenburg-Wilmersdorf 6.714, Friedrichshain-Kreuzberg 6.200, Steglitz-Zehlendorf 1.974. Häufigste Verstöße: Maskenpflicht, Abstandsgebot, Einreisebestimmungen, Quarantänepflicht. tagesspiegel.de
  5. Berliner Zeitung (8. Juni 2025): Corona-Impfschadensanträge in Berlin seit 2021: 1.098 Anträge insgesamt, davon 18 anerkannt, 193 abgelehnt, 334 an andere Bundesländer weitergeleitet und rund 550 noch in Bearbeitung. Die Behörde beschreibt das Verfahren als aufwendig und langwierig, weil viele medizinische Unterlagen angefordert und Gutachten ausgewertet werden müssen. berliner-zeitung.de
  6. RiffReporter (23. Juli 2025): Bundesweite Bilanz der Corona-Impfschadensverfahren: 14.214 gestellte Anträge, 633 anerkannt — eine Anerkennungsquote von 6,5 % —, 9.037 abgelehnt, 3.710 offen, 834 anderweitig erledigt; über 1.000 laufende Klagen. Berlin hat mit 28,3 Anträgen je 100.000 Einwohner die höchste Antragsquote aller Bundesländer. riffreporter.de
  7. NWB Experten-Blog zur bayerischen Rückzahlungspraxis: Bayern zahlt Bußgelder wegen rechtswidriger Corona-Ausgangsbeschränkungen zurück: Betroffen sind rund 22.000 Bescheide über jeweils bis zu 150 € aus dem Zeitraum 1. bis 19. April 2020. Das Bundesverwaltungsgericht (3 CN 2.21) hatte entschieden, die Ausgangsbeschränkungen seien infektionsschutzrechtlich nicht erforderlich und damit ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff. Die Rückzahlung läuft seit Anfang März 2023 auf formlosen Antrag ohne Frist — Rechtsgrundlage ist allerdings das Gnadenrecht, also eine Ermessensentscheidung ohne Rechtsanspruch. nwb-experten-blog.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 3 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-corona-untersuchungsausschuss.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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