Demokratie und Teilhabe
Der Bereich Demokratie und Teilhabe umfasst die Regeln, nach denen politische Macht vergeben und kontrolliert wird, und die Wege, auf denen Bürgerinnen und Bürger daran mitwirken. Dazu gehören das Wahlrecht mit seinen Alters- und Staatsangehörigkeitsgrenzen, die Wahlbeteiligung, die Verfahren der direkten Demokratie mit ihren Quoren, das Vertrauen in Institutionen sowie das ehrenamtliche Engagement, das kommunale Selbstverwaltung praktisch trägt. Nicht enthalten sind Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung, die in eigenen Bereichen geführt werden.
Ausgangslage
Das Wahlrecht ist in Deutschland auf drei Ebenen verschieden geregelt, und die Unterschiede sind in den letzten fünfzehn Jahren gewachsen. Für den Bundestag legt Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz das Wahlalter auf 18 Jahre fest; eine Änderung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit. Für die Europawahl senkte der Bundestag es 2022 mit einfacher Mehrheit auf 16 Jahre, wirksam erstmals 2024 mit rund 1,5 Millionen zusätzlichen Wahlberechtigten [src-faas-2024]. Auf Landesebene gilt inzwischen in sieben Ländern ein Wahlalter von 16 Jahren, auf kommunaler Ebene in elf [src-landkarte-kinderrechte]. Ein Wahlalter unter 16 gibt es weder in Deutschland noch in einem anderen Staat [src-crin-voting-ages]. Die Wahlbeteiligung folgt in Sachsen-Anhalt einer U-Form. Bei Landtagswahlen fiel sie von 71,7 Prozent im Jahr 1998 auf 44,4 Prozent im Jahr 2006 und erholte sich bis 2021 auf 60,3 Prozent [src-stala-lt21]. Bei Kommunalwahlen war der Absturz noch tiefer: von 73,8 Prozent im Jahr 1990 auf 36,5 Prozent im Jahr 2007. Seither steigt sie stark und erreichte 2024 mit 61,0 Prozent erstmals seit 1994 wieder einen höheren Wert als die letzte Landtagswahl [src-stala-kw24]. Innerhalb der Altersgruppen liegt das Tal der Beteiligung nicht bei den Jüngsten, sondern bei den Anfang Zwanzigjährigen: Bei der Landtagswahl 2021 beteiligten sich 44,1 Prozent der 18- bis 21-Jährigen, aber nur 39,2 Prozent der 21- bis 25-Jährigen [src-stala-rws21]. Die direkte Demokratie ist in Sachsen-Anhalt kaum in Gebrauch. Seit 1992 wurden vier Verfahren eingeleitet, gegenüber 59 in Brandenburg im selben Zeitraum [src-md-vbb2026]. Der einzige Volksentscheid fand 2005 statt und scheiterte am Zustimmungsquorum. Die Verfassung verlangt für eine Volksinitiative 30.000 Unterschriften, für ein Volksbegehren sieben Prozent der Wahlberechtigten und für die Annahme im Volksentscheid die Zustimmung von mindestens einem Viertel aller Wahlberechtigten [src-lv-lsa]. Das Volksentscheids-Ranking sieht das Land auf Platz 12 von 16 [src-md-ranking2025]. Beim Vertrauen zeigt sich ein Gefälle zwischen nahen und fernen Institutionen. Der Sachsen-Anhalt-Monitor 2025 findet 83 Prozent Vertrauen in die Polizei und 70 Prozent in die Gemeindeverwaltungen, aber nur rund 34 Prozent in politische Parteien [src-sam2025]. Mit dem Funktionieren der Demokratie sind 41 Prozent zufrieden und 55 Prozent unzufrieden; die Studie hält zugleich fest, dass die bundesweiten Werte fast deckungsgleich sind [src-sam2025]. Die auffälligste Bewegung liegt beim Ehrenamt. Der Freiwilligensurvey 2024 misst für Sachsen-Anhalt eine Engagementquote von 30,9 Prozent gegenüber 37,7 Prozent im Jahr 2019 [src-fws2024]. Der Rückgang von 6,8 Prozentpunkten ist mehr als doppelt so groß wie der bundesweite von 3,0 Punkten, und das Land liegt damit auf Platz 14. Getragen wird von diesem Engagement ein Großteil der kommunalen Selbstverwaltung: 11 Landkreise, 3 kreisfreie Städte, 215 kreisangehörige Gemeinden und 18 Verbandsgemeinden [src-mi-kommunalstruktur].
Übersicht
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