Kostenfreie Verpflegung entlastet alle Familien mit Kindern
Rund 128 Mio € an Verpflegungskosten wandern vom Elternhaushalt in den Landeshaushalt, über die Wahlperiode 102 Mio €. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 1.400 bis 1.700 € im Jahr. Die Entlastung ist sicher, ihre Höhe hängt an einer Teilnahmequote, die für Sachsen-Anhalt nicht erhoben ist.
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden
Wert
Betroffen sind alle Familien mit Kindern in Kita oder Schule, also ein erheblicher Teil der Haushalte im Land. Anders als der Kita-Beitrag fällt das Essensgeld auch für Schulkinder an und läuft über die gesamte Schulzeit. Für Familien am unteren Rand entscheidet der Preis darüber, ob das Kind mitisst; das ist der Grund für das etwas höhere Gewicht der unteren Gruppen. Bewertet wird hier die Entlastung als Geldstrom, nicht das, was das Essen bewirkt; das steht getrennt daneben. Geld, das Haushalte behalten, wiegt in dieser Bewertung wie jeder andere Mitteleinsatz und damit mittel.
Impact
Nach § 13 Abs. 6 des Kinderförderungsgesetzes tragen die Eltern die Verpflegungskosten [5]. Ein Mittagessen kostet in der Kita im Schnitt 3,38 €, in der Schule 4,05 €; über 16 Jahre sind die Preise um 120 % gestiegen [7]. Bei 86.066 Kindern in Krippe und Kindergarten [3] und einer Teilnahme von 85 % summiert sich das auf rund 54 Mio € im Jahr. Die 65.477 Schulkinder im Hort essen in der Schule und zählen deshalb allein im Schulteil [3]. Für die Schulen kommen bei 211.854 Schülerinnen und Schülern [8] und einer angenommenen Teilnahme von 45 % rund 73 Mio € dazu. Eine Landesquote ist nicht veröffentlicht; bundesweit liegt sie bei 57 % in der Grundschule und 27 % in der Sekundarstufe [9]. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das je nach Alter 1.400 bis 1.700 € im Jahr. Verpflegung wird pro Kind und Tag bezahlt und belastet niedrige Einkommen anteilig stärker; bundesweit verzichten 20 % der armutsgefährdeten Haushalte wegen der Kosten auf das Angebot [9]. Viele Familien und ein Betrag, den man jeden Monat spürt: der größte Posten der Pro-Seite.
Plausibilität
Dass die Kosten entfallen, folgt aus einer Änderung von § 13 Abs. 6 des Kinderförderungsgesetzes [5], also aus einem Rechtsakt des Landes. Die Preise sind in einer Vollerhebung bei 1.298 Kitas und 859 Schulen mit einem Rücklauf von einem Drittel gemessen [7]. Der schwache Punkt ist die Teilnahmequote: Für Sachsen-Anhalt existiert keine, weshalb der Schulanteil zwischen 50 und 95 Mio € liegen kann. In England stieg die Teilnahme nach Einführung der Kostenfreiheit von 38 % auf 80 % [12], was den Betrag eher nach oben treibt. Dass die Entlastung eintritt, ist sicher; wie groß sie ist, hängt an einer Zahl, die niemand erhoben hat.