Familie & Grundsicherung
Der Bereich Familie & Grundsicherung umfasst die steuerfinanzierten Leistungen für Familien mit Kindern — Kindergeld, Kinderzuschlag sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen — und die Grundsicherung für Menschen im erwerbsfähigen Alter. Dazu gehören Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, die Kosten der Unterkunft und die Betreuungsinfrastruktur, soweit sie Erwerbstätigkeit von Eltern ermöglicht.
Ausgangslage
Die Regeln setzt der Bund: Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch bestimmt Regelbedarfe und Mitwirkungspflichten, das Bundeskindergeldgesetz regelt Kindergeld und Kinderzuschlag. Ausgezahlt wird arbeitsteilig — die Jobcenter zahlen die Regelleistungen, die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld und Kinderzuschlag, die Kommunen tragen Unterkunftskosten sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen. Am 1. Juli 2026 hat die Neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst: Die Vermittlung in Arbeit geht der Weiterbildung vor, die Mitwirkungspflichten sind verbindlicher gefasst, die Leistungshöhe bleibt unverändert. Die Regelsätze sind 2026 im zweiten Jahr eingefroren — 563 € für Alleinstehende, je nach Alter 357 € bis 471 € für Kinder. Im Mai 2026 bezogen 5,19 Mio Menschen Regelleistungen, darunter 1,36 Mio Kinder unter 15 Jahren oder 11,3 % dieser Altersgruppe; beide Zahlen sinken seit zwei Jahren. Die Armutsgefährdung von Kindern steigt dagegen: 15,2 % im Jahr 2024 nach 14,0 % im Vorjahr. Kindergeld erreicht mit 259 € je Kind und Monat praktisch alle Familien, der einkommensabhängige Kinderzuschlag dagegen nicht: Bei Einzelleistungen dieser Art stellen bis zu 70 % der Berechtigten keinen Antrag. Ohne neue Maßnahmen bleibt es beim Nebeneinander der Leistungen — die Familienkasse setzt ab Mitte 2026 erste Kindergeldfälle automatisiert fest, eine Zusammenführung der kindbezogenen Leistungen ist nicht beschlossen, und die Erwerbstätigenquote der Mütter minderjähriger Kinder verharrt bei 71,2 %, bei Kindern unter drei Jahren bei 39,7 %.
Übersicht
alle Vorschläge auf der Zukunftsskala · Kästchen anklicken → Vorschlag- Unterhaltsvorschuss
- Kindergrundsicherung
- Kita & Essen freiWahl
- Kita-RechtsanspruchWahl
- Kita-Schlüssel 1:3Wahl
- Sanktionen
- Sofortzuschlag
- Elterngeld 18 Monate
wahrsch.
schlechterwahrscheinlich
schlechterunklarwahrscheinlich
bessersehr
wahrsch.
besser
Vorschläge
8 bewertet · sortiert nach BilanzBund
- Sehr wahrscheinlich besser · 100 %Effekt mittel (+1,8)Hälftige Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss
Beim Unterhaltsvorschuss würde nur noch das halbe Kindergeld abgezogen; für rund 850.000 Kinder stiege er um 129,50 € im Monat, netto bliebe den Familien nach Abzug anderer Leistungen rund zwei Fünftel der Mehrausgaben.
- Sehr wahrscheinlich besser · 98 %Effekt groß (+22)Kindergrundsicherung
Kindergeld, Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze der Grundsicherung und die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen zu einer Leistung aus einer Hand zusammengeführt und weitgehend ohne Antrag ausgezahlt werden.
- Sehr wahrscheinlich schlechter · 0 %Effekt mittel (−0,92)Schärfere Sanktionen
Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, verliert seit Juli 2026 gestaffelt Leistungen: beim dritten Versäumnis in Folge den Regelbedarf, bei anhaltender Nichterreichbarkeit auch die Miete.
- Sehr wahrscheinlich schlechter · 0 %Effekt mittel (−1,5)Ende des Sofortzuschlags
Ab 2027 entfallen im Kinderzuschlag 25 € je Kind und Monat für Familien mit kleinem Erwerbseinkommen; der Bund spart dadurch netto rund 320 Mio € im Jahr, die Länder rund 20 Mio €.
- Sehr wahrscheinlich schlechter · 0 %Effekt mittel (−2,8)Elterngeld für 18 Monate
Jeder Elternteil soll sechs eigene Monate Basiselterngeld erhalten, sechs weitere sind frei aufteilbar, Alleinerziehende bekommen alle 18; Mindest- und Höchstbetrag steigen auf 500 und 2.400 € im Monat und wachsen mit den Preisen.
- noch nicht bewertetKindergeld ohne Antrag
Kindergeld soll nach der Geburt schrittweise automatisch und ohne eigenen Antrag ausgezahlt werden.
- noch nicht bewertetKindergeld-Zugangslücken schließen
Proaktive Hilfe soll komplexe Familienkonstellationen erreichen und weitere Kinderleistungen leichter zugänglich machen.
Aus den Landtagswahlen 2026
- Wahrscheinlich besser · 89 %Effekt klein (+0,32)Land Sachsen-Anhalt Beitragsfreie Kita und kostenfreies Schulessen
Das Land übernimmt die Elternbeiträge für Krippe und Kindergarten und die Mittagsverpflegung von der Krippe bis zur Schule.
- Unklar · 37 %Effekt sehr klein (−0,0062)Land Sachsen-Anhalt Rechtsanspruch auf zehn Stunden Kinderbetreuung erhalten
Die SPD nennt den Betreuungsanspruch nicht verhandelbar. Gekürzt hat ihn zuletzt das eigene Ministerium, und eine Kürzung fordert im Wahlkampf 2026 niemand.
- Wahrscheinlich schlechter · 16 %Effekt klein (−0,083)Land Sachsen-Anhalt Bessere Personalschlüssel in Kitas
Sachsen-Anhalt hat den zweitschlechtesten Personalschlüssel aller Länder. Die Kinderzahlen fallen zugleich so schnell, dass sich der Kindergartenwert von selbst dem Ziel nähert.
Zuletzt geprüft von Claude Opus 4.8 · 12. Juli 2026 · 1× KI, 1× Mensch
- 12. Juli 2026Von Menschen bewertet, von KI umgesetztClaude Opus 4.8Erstbewertung
Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →