Rund 148.000 Menschen erhalten eine Landesleistung
In Sachsen-Anhalt lebten Ende 2023 rund 204.236 pflegebedürftige Menschen [6]. Ein Landespflegegeld von 1.500 Euro im Jahr erreicht sie ab Pflegegrad 2 ohne Antragsprüfung auf Bedürftigkeit. In Bayern, dem einzigen Land mit einer solchen Leistung, nehmen rund 420.000 von 578.147 pflegebedürftigen Menschen sie in Anspruch [3]. Übertragen sind das in Sachsen-Anhalt rund 148.000 Empfängerinnen und Empfänger.
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Wert
Bewertet ist das verfügbare Einkommen pflegebedürftiger Haushalte. Die Leistung geht ohne Prüfung an alle ab Pflegegrad 2 und erreicht damit auch Haushalte ohne finanzielle Not. Bewertet wird damit ein Zahlungsstrom an die Haushalte ohne Zweckbindung, nicht die Sicherung des Existenzminimums.
Impact
204.236 pflegebedürftige Menschen mal die bayerische Inanspruchnahmequote von 72,6 Prozent ergeben rund 148.275 Empfänger [3][6]. Mal 1.500 Euro sind das 222,4 Mio Euro im Jahr. Der Zurechnungsanteil ist mit 0,5 gesetzt, weil nur die Linke einen Betrag nennt und beide Texte weder Termin noch Gegenfinanzierung enthalten [1][2]. Bleiben 111,2 Mio Euro, mit einem Verteilungsgewicht von 1,1 der Wert 0,1223.
Plausibilität
Der Zahlungsweg ist seit 2018 in Bayern erprobt und bis Mai 2023 rund 1,9 Millionen Mal beschritten worden [3]. Die Empfängerzahl in Sachsen-Anhalt ist amtlich erhoben [6], die Inanspruchnahmequote aus dem Präzedenzfall abgeleitet. Unsicher bleibt der Betrag: Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro [1], das BSW keinen [2]. Deshalb 5,0.