18,50 Euro im Monat, jeden Monat
18,50 € im Monat für angesetzte 250.000 Abonnentinnen und Abonnenten, zusammen rund 55 Mio. € im Jahr. Empfänger sind Haushalte im untersten Fünftel; im Regelsatz sind nur 52 € für Verkehr vorgesehen. Der Preis von 9 € galt bereits von 2023 bis März 2025 — die Wirkung ist beobachtet.
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Wert
Der Strom ist Geld und wird deshalb am Maßstab des Geldstroms bewertet. Was ihn schwer macht, ist nicht seine Art, sondern seine Richtung: Er fließt vollständig zu Haushalten im untersten Fünftel, und dort ist ein Euro mehr wert als beim Median. Auf der Zahlerseite steht der Landeshaushalt, der am allgemeinen Maßstab bewertet wird — mit einem Abschlag dafür, dass ein Teil der verdrängten Landesausgaben dieselben Haushalte erreicht hätte. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, der wegen seiner Zielgenauigkeit schwerer wiegt als sein Betrag.
Impact
Der Unterschied ist einfach zu beziffern: 27,50 € gegen 9 € sind 18,50 € im Monat und 222 € im Jahr [1]. Wie viel das insgesamt ausmacht, hängt an einer Zahl, die Berlin nicht veröffentlicht — der Zahl der Abonnements. Angesetzt sind 250.000, mit einer Spanne von 150.000 bis 400.000; die Bezugsgröße sind rund 545.000 Menschen, die in Berlin eine Grundsicherungsleistung beziehen, etwa jede und jeder Siebte [3]. Das ergibt einen Strom von rund 55 Mio. € im Jahr. Entscheidend für das Gewicht ist, wer ihn bekommt: Es sind Haushalte im untersten Fünftel der Einkommensverteilung, für die 222 € im Jahr eine spürbare Größe sind. Im Regelsatz von 563 € sind rund 52 € für Verkehr vorgesehen [4][5]; das Ticket verbraucht davon zurzeit gut die Hälfte, bei 9 € wäre es ein Sechstel. Bezahlt wird der Strom aus dem Landeshaushalt, was im Gewicht bereits berücksichtigt und deshalb nicht zusätzlich als Gegenargument gebucht ist. Der Impact ist sehr klein im Maßstab dieser Sammlung und zugleich der größte Einzelstrom aller bisher bewerteten Berliner Vorschläge.
Plausibilität
Dieser Vorschlag ist der erste dieser Sammlung, bei dem nicht projiziert werden muss: Der Preis von 9 € galt in Berlin vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2025 [2]. Die Wirkung eines Preises auf das verfügbare Einkommen ist zudem arithmetisch, nicht verhaltensabhängig. Offen bleibt allein die Zahl der Abonnements und damit die Höhe, nicht die Richtung. Ein Vorbehalt betrifft die Dauerhaftigkeit: Der Preis ist eine freiwillige Leistung des Landes und ist in drei Jahren dreimal geändert worden, zweimal nach oben [1][2]. Was gesenkt wird, kann im nächsten Haushaltsjahr wieder steigen, und derselbe Konsolidierungsdruck, der 2025 und 2026 zu den Erhöhungen führte, besteht fort. Für die Bewertung über zehn Jahre ist das ein Abschlag, kein Ausschluss. Die Plausibilität ist hoch: beobachtete Wirkung, arithmetischer Mechanismus, offene Menge.