Weniger überhöhte Mieten
Fast die Hälfte der angebotenen Bestandswohnungen liegt über der zulässigen Miete, im Schnitt um 1,77 €/m². Eine Aufsicht mit Anordnungsbefugnis holt davon einen Teil zurück, im Zehnjahresschnitt rund 70 Mio. € im Jahr. Wie groß der Teil ist, hängt an einer Nachweishürde, die nur der Bund senken kann.
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Wert
Der Strom ist Geld, das Mieterhaushalte zu viel zahlen und Vermieter zu viel einnehmen. Bewertet wird er zum Geldmaßstab, gewichtet nach Empfängern und Zahlern. Betroffen sind Haushalte, die neu einziehen und in einem angespannten Markt wenig Verhandlungsspielraum haben; sie zahlen ohnehin die höchsten Mieten der Stadt. Anders als bei einem Deckel geht es hier nicht um eine neue Grenze, sondern um Geld, das nach geltendem Recht gar nicht geschuldet ist. Das ändert am Maßstab nichts, wohl aber an der Bewertung der Gegenseite: Wer die Grenze überschreitet, verliert keine legitime Einnahme. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom an eine überdurchschnittlich belastete Gruppe.
Impact
Der Mieterbund hat über 20.000 Berliner Inserate ausgewertet: 45,7 % der angebotenen Bestandswohnungen liegen über der zulässigen Miete, im Schnitt um 1,77 €/m² [2]. Bei 62 m² sind das rund 1.300 € im Jahr je Vertrag. Die Berliner Prüfstelle kommt zu einem noch schärferen Bild: Von 339 abschließend geprüften Verträgen waren nur 6 % zulässig, bei 222 bestand Verdacht auf Mietwucher [1]. Bei rund 120.000 Neuverträgen im Jahr betrifft das etwa 55.000 Verträge jährlich, die sich im Bestand aufsummieren; nach zehn Jahren geht es um rund eine halbe Milliarde Euro Überzahlung pro Jahr. Eine Aufsicht mit Anordnungsbefugnis und ein Register, das die zulässige Miete vor Vertragsschluss sichtbar macht, greifen davon einen Teil ab. Angesetzt ist ein Wirkungsgrad von 30 %, mit einer Spanne von 10 bis 55 %; die obere Hälfte ist nur erreichbar, wenn der Bund die Nachweishürde bei Mietpreisüberhöhung senkt [3]. Im Zehnjahresschnitt bleiben damit rund 70 Mio. € pro Jahr bei den Mieterhaushalten, bei einer Spanne von 20 bis 200 Mio. €. Der Impact ist klein bis mittel: Der Verstoß ist massenhaft, aber nur ein Teil davon lässt sich mit Landesmitteln tatsächlich abstellen.
Plausibilität
Dass die Verstöße existieren, ist doppelt belegt, einmal über 20.000 Inserate und einmal über die geprüften Einzelfälle der Prüfstelle [1][2]. Die offene Frage ist nicht die Trefferquote, sondern die Durchsetzungsquote. Die Mietpreisbremse selbst wirkt nur auf Rüge des Mieters; eine Behörde kann von sich aus vor allem über die Mietpreisüberhöhung vorgehen. Genau dort liegt die Hürde: Die Rechtsprechung verlangt den Nachweis, dass der Mieter die überhöhte Miete gerade wegen erfolgloser Wohnungssuche akzeptiert hat, was jedes Verfahren aufwendig macht [3]. Ein Gutachten für den Mieterbund schlägt deshalb vor, diesen Kausalnachweis durch ein objektives Kriterium von 120 % der Vergleichsmiete zu ersetzen; das entscheidet der Bund [3]. Berlin hat mit der Prüfstelle seit März 2025 einen Präzedenzfall, aber nur für Beratung, nicht für Anordnung [1]. Die Plausibilität ist mittel: Das Problem ist gemessen, die Durchsetzungsquote hängt an einer Reform außerhalb Berlins.