Nachvollziehbare Vergaberegeln
Rund 34.000 Vergaben im Jahr liefen nach einem offengelegten, einheitlichen Maßstab statt nach internen Regeln der Gesellschaften. Angesetzt sind 120 € je Vergabe an ersparter Unsicherheit und Streit. Der Vorteil hängt daran, dass Gewichte und Härtefälle veröffentlicht werden — das Programm nennt sie nicht.
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Wert
Der Strom besteht in der Qualität eines Verwaltungsverfahrens: Wer sich um eine öffentlich gebundene Wohnung bewirbt, kann erkennen, warum er sie bekommt oder nicht. Das berührt weder Existenz noch Gesundheit, aber die Verlässlichkeit einer staatlichen Zuteilung, auf die in Berlin Hunderttausende angewiesen sind. Deshalb steht er auf der Stufe der Systeme und der Verwaltungsqualität und nicht höher. Der Wert ist mittel: die Verlässlichkeit eines Verfahrens, das viele betrifft.
Impact
Die landeseigenen Gesellschaften halten rund 365.000 Wohnungen, hinzu kommen 97.040 mietpreis- oder belegungsgebundene Wohnungen privater Eigentümer [3]. Bei einer Fluktuation von rund acht Prozent werden davon etwa 34.000 im Jahr neu vergeben. Heute geschieht das nach den Vergaberegeln der einzelnen Gesellschaften, nach Quoten aus der Kooperationsvereinbarung und nach Dringlichkeitseinstufungen, die nicht veröffentlicht sind; wer eine Absage bekommt, erfährt in der Regel nicht, an welcher Stelle er stand. Ein offengelegtes Punktesystem macht diese Reihenfolge überprüfbar und angreifbar. Angesetzt sind 120 € je Vergabe an ersparter Suche, Unsicherheit und Streit, mit einer Spanne von 30 bis 350 €, also rund 4 Mio. € im Jahr. Der Vorteil hängt nicht davon ab, welche Kriterien das System enthält, sondern allein daran, dass es eines gibt und dass es öffentlich ist. Der Impact ist sehr klein: ein Verfahrensvorteil, verteilt auf viele Vergaben.
Plausibilität
Dass ein veröffentlichter Maßstab die Vergabe nachvollziehbarer macht, ist ein bekannter Verwaltungszusammenhang und wird in mehreren Ländern in genau dieser Form praktiziert. Offen ist, wie viel davon in Berlin ankommt. Das Programm nennt Kriterien, aber keine Gewichte, keine Härtefallregeln und keine Rechtsfolge; ein Punktesystem ohne veröffentlichte Gewichtung ist so undurchsichtig wie das heutige Verfahren. Hinzu kommt, dass die geschützten Marktsegmente, die Kooperationsvereinbarung und die Wohnberechtigung weiterlaufen müssten, weil sie bundes- und landesrechtlich vorgegeben sind; das Punktesystem läge dann als weitere Schicht darüber statt an ihre Stelle. Der Vorteil bleibt in jedem Fall bestehen, seine Höhe schrumpft mit jeder Ausnahme. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Mechanismus, unsichere Reichweite.