Mehr gebundene Wohnungen je Vorhaben
Statt 30 % müssten 50 % der Wohnfläche in Vorhaben mit neuem Baurecht gebunden werden. Angesetzt sind 250 zusätzliche gebundene Wohnungen im Jahr mit rund 8.900 € Mietvorteil je Haushalt. Die Angemessenheitsprüfung des Modells bleibt die eigentliche Obergrenze.
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Wert
Der Strom ist Geld, das Haushalten mit kleinen Einkommen bleibt und dem Vorhabenträger entgeht. Erreicht werden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, also die Gruppe, für die der Berliner Neubaumarkt vollständig geschlossen ist. Deshalb liegt das Empfängergewicht deutlich über dem Durchschnitt, höher als bei jeder anderen Mietmaßnahme dieser Wahl. Auf der Zahlerseite steht der Planungsgewinn, also ein Wertzuwachs, der erst durch die Entscheidung der Stadt entsteht. Das ändert am Maßstab nichts, wohl aber an der Frage, wem der Zuwachs zusteht. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, der wegen seiner Zielgenauigkeit schwerer wiegt als ein allgemeiner Mietvorteil.
Impact
Wer in Berlin über einen Bebauungsplan neues Baurecht erhält, muss heute 30 % der Wohnfläche mietpreis- und belegungsgebunden errichten [2]. Das Modell hat seit seiner Einführung rund 20.000 Wohnungen erfasst, also grob 2.000 im Jahr [3]. Zwanzig Prozentpunkte mehr ergäben rechnerisch 400 zusätzliche gebundene Wohnungen jährlich; angesetzt sind 250, weil die Angemessenheitsprüfung die Lasten begrenzt und weil Vorhaben in Bereiche ohne Bebauungsplan ausweichen. Der Unterschied je Wohnung ist groß: Gebundene Wohnungen der ersten Förderstufe starten bei rund 7,50 €/m², frei finanzierte Neubauwohnungen liegen bei 19,97 €/m² [4]. Bei 62 m² sind das rund 8.900 € im Jahr, die einem Haushalt bleiben. Über den Zeitraum summiert sich das auf rund 12 Mio. € jährlich. Erreicht werden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der untersten Einkommensstufe, für die eine Neubauwohnung sonst unerreichbar ist. Der Impact ist klein: wenige hundert Wohnungen im Jahr, für die einzelnen Haushalte aber ein großer Unterschied.
Plausibilität
Der Mechanismus ist etabliert: Das Berliner Modell läuft seit Jahren, die Quote wird in städtebaulichen Verträgen vereinbart und durchgesetzt [2][3]. Die offene Stelle ist nicht das Ob, sondern das Wie viel. Die Angemessenheitsprüfung begrenzt die Lasten auf das, was ein Vorhaben wirtschaftlich tragen kann; wo 50 % diese Grenze überschreiten, bleibt es faktisch bei weniger [2]. Ohne Änderung dieser Prüfung ändert die Zahl 50 im Zweifel wenig, und diese Frage ist als Umsetzungsvorbehalt vermerkt. Hinzu kommt, dass jede gebundene Wohnung zusätzlich Landesförderung braucht: 2025 wurden 5.175 Wohnungen mit rund 1,3 Mrd. € bewilligt [1]. Bleibt die Förderung konstant, verschiebt eine höhere Quote nur, wo die vorhandenen Mittel landen. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Das Instrument funktioniert, seine Steigerung stößt an eine eingebaute Grenze.