Mietendeckel für landeseigene Wohnungen

Für die rund 365.000 landeseigenen Wohnungen soll ein Jahr Mietenstopp und danach höchstens 1 % Steigerung gelten — statt der heute erlaubten 2,9 %.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite. Wie geprüft wird →

DIE LINKE will die Mieten der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften über einen Deckel begrenzen: im ersten Jahr keine Erhöhung, danach höchstens 1 % pro Jahr. Ergänzend sollen Wiedervermietungen 10 % unter dem Mietspiegel liegen und Mieten über 20 % oberhalb der Vergleichsmiete auf Antrag sinken. Anders als der 2020 vom Verfassungsgericht gekippte Mietendeckel regelt die Maßnahme nur die eigenen Wohnungen des Landes — das ist über die Eigentümerstellung rechtlich möglich und verschärft eine heute schon geltende Grenze von 2,9 % pro Jahr. Bewertet wird die Wahlperiode 2026–2031.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,56
Pro 46 · 56 % Contra 36 · 44 %
Größenklasse: klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 20 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

4 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +10

Argumente — Pro

2 Argumente

Treffsichere Entlastung der Bestandsmieter

44von 100

Die landeseigenen Bestandsmieten dürfen heute um bis zu 2,9 % im Jahr steigen; die Maßnahme friert sie ein Jahr ein und begrenzt sie danach auf 1 %. Für die rund 365.000 Haushalte hält das im Schnitt der Wahlperiode gut 130 Mio € im Jahr zurück. Weil die Mieterschaft überdurchschnittlich einkommensschwach ist, wiegt jeder zurückgehaltene Euro schwerer als im Marktdurchschnitt.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 9,8Plausibilität 9
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Wert

Betroffen ist das verfügbare Einkommen der Haushalte in den landeseigenen Wohnungen. Ein zurückgehaltener Mieteuro sichert keine Existenz, er erweitert den Spielraum — sein Gewicht hängt daran, bei wem er ankommt. Und hier liegt der Fall günstiger als am Gesamtmarkt: Die Gesellschaften vermieten überproportional an einkommensschwache Haushalte. Die Kooperationsvereinbarung schreibt vor, dass 63 % der jährlich wiedervermieteten Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, die Hälfte davon bis zur einfachen Einkommensgrenze [1]. Für diese Haushalte ist eine ausbleibende Mieterhöhung von einigen hundert Euro im Jahr kein Komfortgewinn, sondern ein spürbarer Teil des Budgets — Geld, das für Lebenshaltung bleibt statt für Wohnen. Zugleich ist die Ausgangsmiete mit 6,76 €/m² bereits niedrig [2]; die Maßnahme verteidigt einen bestehenden Schutz, statt einen neuen Notstand zu lindern. Der Verteilungsgewinn ist real, aber er ist die zweite Ableitung eines ohnehin vergünstigten Bestands. Der Wert ist mittel: Es ist Geld, kein Grundbedürfnis — aber es kommt bei einer Mieterschaft an, die deutlich unter dem Einkommensdurchschnitt liegt.

Impact

Ohne die Maßnahme steigen die Mieten der landeseigenen Wohnungen weiter im Rahmen der geltenden Kooperationsvereinbarung: höchstens 2,9 % pro Jahr für Bestandsmieten [1]. Die durchschnittliche Nettokaltmiete dieser Bestände lag Ende 2024 bei 6,76 €/m²; bei rund 63 m² je Wohnung sind das etwa 5.100 € Jahresmiete [2]. Die Maßnahme setzt im ersten Jahr eine Nullrunde und danach eine Grenze von 1 % [12]. Der Abstand zur 2,9-%-Linie wächst mit jedem Jahr: im ersten Jahr rund 150 € je Wohnung, im fünften bereits rund 580 € [1][2]. Über die 365.161 gebundenen Wohnungen [2] summiert sich das von etwa 54 Mio € im ersten auf über 200 Mio € im fünften Jahr; im Schnitt der Wahlperiode werden rund 130 Mio € Miete im Jahr zurückgehalten. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt daran, wie stark die Mieten ohne die Maßnahme tatsächlich stiegen — bei voller Ausschöpfung der 2,9-%-Grenze so hoch, bei zurückhaltender Praxis niedriger; die Spanne liegt zwischen rund 90 und 210 Mio € im Jahresschnitt. Zum Vergleich: Die Angebotsmiete am Gesamtmarkt liegt mit 15,78 €/m² mehr als doppelt so hoch wie in den landeseigenen Beständen [11], der Deckel sichert also einen bereits großen Abstand nach unten ab. Erreichen kann er nur die öffentlichen Bestände, nicht die gut 1,5 Mio übrigen Mietwohnungen der Stadt. Der Impact ist klein: Es sind viele Haushalte, aber die Zurückhaltung je Haushalt bleibt im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr — und sie liegt obenauf einem schon geltenden Deckel.

Plausibilität

Die Maßnahme behauptet keine Verhaltensänderung, sondern setzt eine Obergrenze für die eigenen Wohnungen des Landes. Ob eine solche Grenze wirkt, ist keine Prognose, sondern eine Frage der Durchsetzung — und die ist erprobt: Die heutige 2,9-%-Kappung funktioniert nach genau demselben Mechanismus, über die Eigentümerstellung und die Kooperationsvereinbarung [1]. Die Maßnahme verschärft ein bestehendes Instrument, sie erfindet keines. Ein Umgehungsrisiko besteht dort, wo Mieten über Modernisierungsumlagen oder Neuvermietung statt über die reguläre Erhöhung steigen; beide Wege sind aber bereits gedeckelt (Umlage höchstens 2 €/m² in sechs Jahren [1]), und die Maßnahme senkt Neuvermietungen zusätzlich auf 10 % unter den Mietspiegel [12]. Dass die Mieten langsamer steigen, folgt damit unmittelbar aus der Anweisung; unsicher ist nur, wie viel langsamer — das hängt am Vergleichspfad. Die Mietregulierungsforschung stützt zudem, dass gedeckelte Mieten Bestandsmieter real entlasten: Der Berliner Mietendeckel 2020 senkte die regulierten Mieten um 7 bis 11 % [4]. Die Plausibilität ist hoch: Eine Preisgrenze für die eigenen Wohnungen wirkt durch Anweisung, nicht durch Verhalten — mehr als hoch nur deshalb nicht, weil der genaue Betrag am unbekannten Vergleichspfad hängt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5

Verdrängungsschutz bei Wiedervermietung

1,9von 100

Neben dem Bestandsdeckel senkt die Maßnahme Wiedervermietungen auf 10 % unter den Mietspiegel und lässt überhöhte Mieten absenken. Das bremst den Mietsprung, der heute bei jedem Mieterwechsel möglich ist. Der Effekt ist real, aber klein und schwer von den schon geltenden Belegungsregeln zu trennen.

Wert 5 · WohnungsversorgungImpact 0,8Plausibilität 5
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Wert

Betroffen sind Haushalte beim Wohnungswechsel — der Wert liegt weniger im Geldbetrag als im Verdrängungsschutz. Wer heute umzieht, zahlt die höhere Wiedervermietungsmiete; wer bleibt, ist geschützt. Die Maßnahme dämpft diesen Bruch und hält Wohnungen auch nach einem Wechsel im bezahlbaren Segment — das stabilisiert gemischte Quartiere und hält Menschen im Kiez [7]. Dieser Teilhabegewinn zählt, bleibt aber im Rahmen dessen, was die zurückgehaltene Miete selbst wert ist: Er betrifft nur einen kleinen, wechselnden Teil der Mieterschaft, und der geschützte Abstand zur sonst möglichen Wiedervermietungsmiete liegt bei einigen hundert Euro im Jahr. Der Wert ist mittel: Verdrängungsschutz zählt, aber er greift nur bei den wenigen, die im Bewertungszeitraum tatsächlich wechseln.

Impact

Die heutige Vereinbarung deckelt laufende Bestandsmieten, lässt aber bei Wiedervermietung höhere Mieten zu — deshalb steigt die Portfolio-Durchschnittsmiete mit 4,6 % im Jahr schneller als die auf 2,9 % begrenzten Einzelverträge [2]. Hier setzt der zweite Teil der Maßnahme an: Wiedervermietungen sollen 10 % unter dem Mietspiegel liegen, und Bestandsmieten über 20 % oberhalb der Vergleichsmiete sollen auf Antrag abgesenkt werden [12]. Das trifft Haushalte, die neu einziehen oder heute überdurchschnittlich zahlen — nicht die sitzenden Mieter des ersten Arguments. Bei einer jährlichen Fluktuation von grob acht Prozent wären das über die Wahlperiode mehrere zehntausend Wohnungen, jede mit einer Ersparnis von einigen hundert Euro im Jahr gegenüber dem sonst möglichen Niveau. Die genaue Zahl ist unsicher, weil ein erheblicher Teil der Wiedervermietungen schon heute an Wohnberechtigte zu gebundenen Mieten geht [1] — der zusätzliche Effekt liegt nur im Abstand zwischen bestehender Bindung und neuer 10-%-Grenze. Der Impact ist sehr klein: Der Mechanismus greift nur bei Wechseln und überlappt mit den schon geltenden Belegungsregeln.

Plausibilität

Dass eine niedrigere Wiedervermietungsgrenze die Einstiegsmieten senkt, folgt wie beim Bestandsdeckel unmittelbar aus der Anweisung an die eigenen Gesellschaften. Unsicher ist nicht das Ob, sondern das Wie-viel: Es hängt daran, wie viele Wiedervermietungen überhaupt oberhalb der neuen Grenze lägen und wie stark sich die 10-%-Regel von der bestehenden 63-%-Belegungsquote abhebt [1]. Für diesen Abstand gibt es keine veröffentlichte Zahl; er ist aus der Struktur der Vereinbarung geschätzt, nicht gemessen. Die Plausibilität ist mittel: Die Richtung ist sicher, die Größe hängt an einer nicht veröffentlichten Überschneidung mit den bestehenden Belegungsregeln.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Argumente — Contra

2 Argumente

Mindererlös der landeseigenen Gesellschaften

29von 100

Die zurückgehaltene Miete ist zugleich Einnahme, die den Gesellschaften fehlt — im Schnitt rund 130 Mio € im Jahr. Es ist das Land selbst, das als Eigentümer auf dieses Geld verzichtet. Der Verzicht ist die Kehrseite der Entlastung; erst die Differenz zwischen beidem ist der eigentliche Ertrag.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 6,5Plausibilität 9
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Wert

Betroffen sind die Mittel der landeseigenen Gesellschaften — und damit mittelbar öffentliches Vermögen, denn das Land ist alleiniger Eigentümer. Ihr Gewicht ergibt sich nicht aus dem Zweck, sondern aus dem, was sie sonst leisten würden: Zinsdienst, Instandhaltung, Neubau. Hier sind sie mit ihrem Nennwert angesetzt, also als gewöhnliche öffentliche Mittel — der Maßstab, an dem sich jede Ausgabe messen lässt. Man kann argumentieren, dass ein Euro dieser Gesellschaften in einem angespannten Wohnungsmarkt mehr wert ist, weil er Wohnungen schafft; dieser mögliche Aufschlag wird im folgenden Argument behandelt, um ihn nicht doppelt zu buchen. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel zu ihrem Nennwert — ihr möglicher Mehrwert als Baufinanzierung steht separat.

Impact

Jeder Euro, den die Mieter weniger zahlen, ist ein Euro, den die landeseigenen Gesellschaften weniger einnehmen — die beiden Ströme sind dieselbe Zahl von zwei Seiten. Im Schnitt der Wahlperiode sind das rund 130 Mio € im Jahr, von etwa 54 Mio € im ersten auf über 200 Mio € im fünften Jahr steigend [1][2]. Diese Einnahmen sind bei den sechs Gesellschaften nicht frei, sondern tragen Zinsdienst, Instandhaltung und Neubau: Die Verbindlichkeiten liegen bei rund 804 €/m² und stiegen zuletzt um 3,8 % im Jahr [2]. Der Jahresüberschuss aller sechs zusammen betrug 2024 rund 273 Mio € [2] — die entgangene Miete zehrt einen namhaften Teil dieses Puffers auf. Anders als eine Subvention aus dem Landeshaushalt taucht dieser Verzicht in keinem Haushaltstitel auf; er senkt still die Innenfinanzierungskraft der Unternehmen. Weil das Land alleiniger Eigentümer ist, verlässt das Geld nicht die öffentliche Hand, sondern verschiebt sich aus den Bilanzen der Gesellschaften in die Haushalte der Mieter. Der Betrag ist hier mit seinem Nennwert angesetzt; was er an konkreter Wirkung kostet — weniger Neubau, aufgeschobene Sanierung — behandelt das folgende Argument und ist hier nicht doppelt gezählt. Der Impact ist klein in absoluten Zahlen, aber die unvermeidliche Kehrseite der Entlastung: dieselbe Summe, die den Mietern zugutekommt, fehlt den Gesellschaften.

Plausibilität

Behauptet wird, dass den Gesellschaften Einnahmen entgehen — und das folgt zwingend aus der Maßnahme selbst. Steigt die Miete nicht, steigt die Einnahme nicht; das ist keine Verhaltensannahme, sondern Arithmetik. Die einzige Unsicherheit liegt, wie auf der Mieterseite, in der Höhe: Sie hängt am Vergleichspfad, also daran, wie stark die Mieten ohne die Maßnahme gestiegen wären. Eine Gegenfinanzierung ist nicht Teil der Zusage; das Land müsste den Ausfall hinnehmen oder über Zuschüsse ausgleichen, wie es heute schon in kleinem Umfang geschieht [10]. Die Plausibilität ist hoch: Der Einnahmeausfall ist die spiegelbildliche Größe der Entlastung und folgt aus derselben Anweisung.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5

Weniger Neubau- und Instandhaltungskapazität

7von 100

Die Gesellschaften finanzieren Neubau und Sanierung wesentlich aus Mieteinnahmen. Weniger Erlös heißt weniger Eigenkapital, das bei 70–80 % Fremdfinanzierung den Bau hebelt — grob einige hundert Wohnungen im Jahr weniger. Wie groß der Effekt wirklich ist, verdeckt allerdings die allgemeine Baukrise.

Wert 7 · WohnungsversorgungImpact 2,5Plausibilität 4
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Wert

Betroffen ist hier nicht Geld, sondern seine Wirkung: Wohnungen, die nicht entstehen. Eine zusätzliche landeseigene Wohnung versorgt einen Haushalt, der sonst im teuren Marktsegment suchen müsste, dauerhaft und zu gebundener Miete — in einem Markt, in dem 0,3 % Leerstand bedeuten, dass fast nichts frei ist [11]. Deshalb wiegt diese Alternativverwendung schwerer als der bloße Geldbetrag: Sie schafft Teilhabe, nicht nur Kaufkraft. Das ist der Grund, warum dieses Argument den Wert höher ansetzt als das reine Mindererlös-Argument — es bepreist nicht den Euro, sondern die verlorene Wohnung. Zugleich ist die Zahl der verlorenen Wohnungen unsicher, was das Gewicht dämpft. Der Wert ist erhöht: Es geht um bezahlbaren Wohnraum in einem fast leergefegten Markt, nicht um Geld allein — aber wie viele Wohnungen tatsächlich fehlen, bleibt offen.

Impact

Die landeseigenen Gesellschaften bauen kaum aus Rücklagen, sondern aus laufendem Ertrag und Krediten: Neubau ist zu 70 bis 80 % fremdfinanziert, und je Wohnung fließen rund 55.000 € öffentliches Eigenkapital ein — 22 Mio € Kapitalzuführung im Haushalt 2024 lösten rund 400 Einheiten aus [10]. Entgeht Mietertrag, sinkt genau dieses Eigenkapital, und mit ihm die Zahl der Wohnungen, die sich damit hebeln lassen. Rechnet man die rund 54 Mio € des ersten Jahres auf diesen Schlüssel um, entspricht das grob 640 bis 1.080 Wohnungen an Baukapazität pro Jahr [10]. In einem Markt mit 0,3 % Leerstand und einer Angebotsmiete von 15,78 €/m² [11] wiegt jede nicht gebaute gebundene Wohnung schwer — sie ist die Alternative, die einkommensschwache Haushalte sonst nicht finden. Dieser Zusammenhang ist der Kern des Einwands, aber seine Größe ist unsicher. Die Fertigstellungen der Gesellschaften sind bereits von 6.248 (2022) auf voraussichtlich rund 3.800 (2024) gefallen [9] — der Rückgang ist real, wird aber von Baukrise, Zinsen und Baukosteninflation dominiert, nicht vom Deckel [10]. Die Gesellschaften können den Ausfall zudem teils über höhere Kredite oder Landeszuschüsse auffangen, sodass der Deckel nur ein Beitrag unter mehreren ist. Der Impact ist klein und unsicher: Der Mechanismus — weniger Erlös, weniger Neubau — ist plausibel, aber seine Größe ist durch die Baukrise überlagert und nur grob zu beziffern.

Plausibilität

Dass gedeckelte Mieten die Investitionskraft senken, ist der am besten belegte Nebeneffekt der Mietregulierung — allerdings an privaten Vermietern gemessen. Der Berliner Mietendeckel 2020 halbierte das annoncierte Wohnungsangebot [4][5], die kausale Studie aus San Francisco zeigt einen Rückgang des Mietwohnungsbestands um rund ein Viertel [6], und die Forschungssynthese nennt geringere Instandhaltung und weniger Angebot als Kernbefund [7]. Auf öffentliche Gesellschaften ist diese Evidenz aber nur begrenzt übertragbar: Der stärkste private Kanal — Verkauf, Umwandlung, Marktaustritt — entfällt, weil das Land seine Wohnungen weder verkauft noch dem Markt entzieht. Was bleibt, ist der Finanzierungskanal, und für ihn gibt es keine saubere Messung, sondern nur den durch die Baukrise überlagerten Berliner Verlauf [9][10]. Die Umrechnung von entgangenem Erlös in nicht gebaute Wohnungen ist daher eine Projektion, keine Beobachtung. Die Plausibilität ist niedrig: Der Mechanismus ist gut belegt, seine Übertragung auf öffentliche Bauträger und seine Größe sind es nicht — mehr als niedrig ist bei dieser Beleglage nicht drin.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 5

Summary

Das Problem, das die Maßnahme adressiert, ist real: Berlin hat rund 0,3 % Leerstand und eine Angebotsmiete von 15,78 €/m², mehr als doppelt so hoch wie in den landeseigenen Beständen [11][2]. Sie löst es nur an einem kleinen Rand — sie schützt die rund 365.000 öffentlichen Wohnungen, nicht die gut 1,5 Mio übrigen Mietwohnungen, und sie verschärft dort einen Schutz, den es schon gibt: statt der heutigen 2,9-%-Grenze ein Mietenstopp und danach 1 % [1][12]. Der tragende Nutzen — im Schnitt rund 130 Mio € im Jahr, die bei überwiegend einkommensschwachen Haushalten bleiben — ist gut gesichert, weil er nicht auf einer Verhaltensannahme beruht, sondern auf einer Eigentümeranweisung, die heute schon funktioniert [1]. Dagegen steht kein Marktaustritt wie bei privater Mietregulierung, sondern ein leiserer Effekt: Dieselben Einnahmen fehlen den Gesellschaften für Neubau und Sanierung, und in einem leergefegten Markt ist jede nicht gebaute gebundene Wohnung teuer. Wie groß dieser Gegeneffekt ist, lässt sich nicht sauber sagen — die Fertigstellungen fallen ohnehin (6.248 auf rund 3.800), aber getrieben von Baukrise und Zinsen, nicht erkennbar vom Deckel [9][10]. Genau hier fällt die Abwägung nicht eindeutig aus: Nimmt man den Neubau-Effekt als klein und überlagert, überwiegt der treffsichere Entlastungsgewinn knapp; nimmt man ihn als real und groß, kippt die Bilanz, weil verlorener bezahlbarer Neubau schwerer wiegt als zurückgehaltene Miete. Das Scharnier ist damit nicht die Entlastung, die feststeht, sondern die Frage, wie stark ein schärferer Deckel die Baukraft der eigenen Gesellschaften mindert — und diese Frage trennt die Evidenz derzeit nicht.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,56
heute Δ +10,0 F1 — mit Landeseigen-Deckel F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ 2024–2027 (2,9-%-Kappung, §7/§8). berlin.de
  2. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Bericht 2024 zur Kooperationsvereinbarung (365.161 Wohnungen, 6,76 €/m², 23,06 Mio m², Jahresüberschuss 273 Mio €). berlin.de
  3. Bundesverfassungsgericht: Beschluss 2 BvF 1/20 u.a. — Berliner „Mietendeckel“ nichtig (Pressemitteilung 28/2021). bundesverfassungsgericht.de
  4. DIW Berlin: Wochenbericht 8/2021 — Die unmittelbaren Auswirkungen des Berliner Mietendeckels. diw.de
  5. ifo Institut: Schnelldienst 4/2022 — Der Berliner Mietendeckel: ein Update. ifo.de
  6. Diamond, McQuade & Qian (American Economic Review 2019): The Effects of Rent Control Expansion on Tenants, Landlords, and Inequality (San Francisco). web.stanford.edu
  7. Brookings Institution: What does economic evidence tell us about the effects of rent control?. brookings.edu
  8. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen: BBU-Marktmonitor 2025 — Bestandsmieten Berlin zum 30.06.2025 (7,10 €/m²). bbu.de
  9. Regierender Bürgermeister / Senatskanzlei: Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften — Fertigstellungen 2023 (PM 1473923). berlin.de
  10. immobilien-aktuell: „Wir können nicht zaubern“ — LWU vor großen Herausforderungen (70–80 % Fremdfinanzierung; 22 Mio € ≈ 400 Einheiten). immobilien-aktuell-magazin.de
  11. Investitionsbank Berlin: Wohnungsmarktbericht 2025 (Median-Angebotsmiete 15,78 €/m²; marktaktiver Leerstand ~0,3 %). ibb.de
  12. DIE LINKE Berlin: Leitantrag A1 „Berlin bezahlbar machen“ (Mietenstopp, danach max. 1 %; Wiedervermietung 10 % unter Mietspiegel). dielinke.berlin
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5 · 24. August 2026 · 2× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (C1); r 0.563 → 0.559. 4 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  2. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mietendeckel-landeseigene-berlin.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen. Wie wir prüfen →

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