Unternehmensfreibetrag statt Verschonung

Wer ein Unternehmen erbt oder geschenkt bekommt, soll nur noch 5 Mio € steuerfrei erhalten statt bis zu 100 % des Betriebsvermögens.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Januar 2026 das Konzept „FairErben“ vorgelegt. Heute bleibt Betriebsvermögen nach Behaltensfrist und Lohnsummenregel zu 85 oder 100 % steuerfrei, bei Erwerben über 26 Mio € kommt ein Erlass nach Bedürftigkeitsprüfung hinzu [12]. Diese Verschonung soll ein Freibetrag von 5 Mio € ersetzen [1][2]. Die Steuer auf den Teil darüber soll bis zu 20 Jahre gestundet werden können, wenn die Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten bleiben [1]. Bewertet wird nur dieser Unternehmensteil, zu den geltenden Steuersätzen und mit verzinster Stundung wie im geltenden Recht. Der ebenfalls vorgeschlagene Lebensfreibetrag von 1 Mio € und ein neuer Tarif sind eigene Bausteine, für die das Konzept keine Sätze nennt [1][2]. Die Union lehnt das Konzept ab [3]. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 13. Oktober 2026 über die Verschonung von Betriebsvermögen, am Tag davor über einen Antrag Bayerns zur Gesetzgebungskompetenz [4][18][5]. Finanzminister Klingbeil spricht von einem politischen Zeitfenster für eine Reform [3]. Bewertet wird die Wirkung über zehn Jahre, 2028 bis 2037, gegen das geltende Recht.

Bilanz

Deutlich besser für die Zukunft · 100 %

Nettoeffekt +18 Punkte, in acht von zehn Fällen zwischen +9,5 und +26. Vorn in 100 % der Durchläufe.

Pro 32 · 70 % Contra 14 · 30 %
Größenklasse: mittel Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: am Gewicht der Mehrsteuer und am Vergleichspfad. Die Mehrsteuer steht auf beiden Seiten, als Einnahme der Länder und als Belastung der Erwerber. Die Einnahme wiegt schwerer, weil der Euro sehr großer Vermögenszuwächse leichter zählt als der Euro der öffentlichen Kassen. Gerechnet wird gegen das geltende Recht. Erzwingt das Bundesverfassungsgericht nach der Verhandlung im Oktober 2026 ohnehin eine Neuregelung, schrumpfen alle Ströme dieser Bewertung im selben Verhältnis — das Ergebnis bleibt, die Größe nicht. Offen bleibt zudem, ob die Stundung über 20 Jahre verzinst wird; angesetzt ist die Verzinsung wie im geltenden Recht. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

5 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +18

Argumente — Pro

2 Argumente

Mehreinnahmen der Länder

30von 100

Heute bleiben jedes Jahr rund 31 Mrd € an vererbtem und verschenktem Betriebsvermögen steuerfrei, gut zwei Drittel davon in Erwerben ab 5 Mio €. Mit einem Freibetrag von 5 Mio € statt der Verschonung würde der Teil darüber zu den normalen Sätzen besteuert. Nach Abzug von Ausweichreaktionen bringt das rund 3,5 Mrd € im Jahr für die Länder.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 7Plausibilität 8,5
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Wert

Der Strom besteht aus Steuereinnahmen: Ein Euro in der öffentlichen Kasse zählt so viel wie ein Euro im Budget eines mittleren Haushalts. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer; das Geld landet in den Landeshaushalten, nicht beim Bund. Festgesetzt wurden 2025 insgesamt 21,4 Mrd € Erbschaft- und Schenkungsteuer, ein Höchstwert, getrieben von großen Schenkungen [6]. Nach dem Modell des DIW läge das Aufkommen 2026 ohne Reform bei rund 12 Mrd € [8]; die zusätzlichen 3,5 Mrd € entsprächen also knapp einem Drittel mehr. Eine eigene Zweckbindung sieht das Konzept nicht vor [1]. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel ohne festgelegten Zweck — sie zählen wie Geld eines mittleren Haushalts, nicht mehr und nicht weniger.

Impact

Nach dem Mikrosimulationsmodell des DIW bleiben unter geltendem Recht jedes Jahr rund 31 Mrd € an Unternehmensübertragungen steuerfrei, die erlassenen Fälle eingerechnet [7]. 68 % davon entfallen auf Erwerbe ab 5 Mio €, also rund 21,1 Mrd € [7]. Erwerbe dieser Größe machen 0,7 % der gut 178.000 Steuerpflichtigen aus, rund 1.250 Fälle mit festgesetzter Steuer im Jahr [7][8]. Angesetzt ist, dass die Hälfte davon Betriebsvermögen enthält und den Freibetrag von 5 Mio € voll nutzt; das nimmt 3,1 Mrd € aus der Bemessung (Setzung, Spanne 2–4 Mrd €). Auf die verbleibenden rund 18 Mrd € wirken die Sätze der Steuerklasse I, die oberhalb von 26 Mio € bei 30 % liegen [10]. Angesetzt ist ein Durchschnitt von 26 % (Spanne 23–30 %), das ergibt 4,7 Mrd € ohne Verhaltensreaktion. Das DIW kommt für die Abschaffung der Vergünstigungen für Unternehmen und vermietete Wohnungen in dieser Größenklasse auf 6,1 Mrd € mehr [7]. Darin stecken auch die Immobilienabschläge, einen Freibetrag gibt es dort nicht; die Größenordnung passt. Abgezogen werden 25 % für Ausweichen über Familienstiftungen, vorgezogene Schenkungen und Wegzug (Setzung, Spanne 10–45 %), denn das Modell rechnet statisch [7]. Es bleiben 3,5 Mrd € im Jahr (Spanne 2,3–4,8 Mrd €) — auf der Karte 7 Punkte, fünfmal so viel wie die Mehrbelastung der Erben auf der Gegenseite zählt. Der Impact ist hoch: Es sind mehrere Milliarden im Jahr, gezahlt von rund 600 Erwerbern.

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31 Mrd €
Steuerfrei übertragenes Betriebsvermögen im Jahr
[7]
× 68 % Verteilung nach Erwerbsgröße
21,1 Mrd €
Davon in Erwerben ab 5 Mio €
[7]
− rund 625 Erwerbe × 5 Mio € Setzung: die Hälfte der rund 1.250 Erwerbe ab 5 Mio € enthält Betriebsvermögen
18 Mrd €
Freibetrag (Spanne 2–4)
× 26 % (Spanne 23–30 %) Setzung: Mittel der oberen Sätze der Steuerklasse I
4,7 Mrd €
Steuer ohne Verhaltensreaktion
× 0,75 Setzung: 25 % Ausweichen, Spanne 10–45 %; das Modell rechnet statisch
3,5 Mrd €
Nach Ausweichen (Spanne 2,3–4,8)
[7]
× 1
3,5 Mrd €
Gewichtet: öffentliche Mittel
÷ 0,5 Mrd € je Punkt Maßstab dieser Seite
7
Normalised Impact
Score 7 Impact × 5 Wert × 8,5 Plausibilität ÷ 10 = 30 von 100

Plausibilität

Dass ein Freibetrag statt der Verschonung Steuer auslöst, ist keine Verhaltensfrage: Oberhalb von 5 Mio € fällt der normale Satz an. Kontrafaktum ist das geltende Recht mit Regel- und Optionsverschonung und Erlass nach Bedürftigkeitsprüfung [12]. Das Design ist definitorisch: Die Steuer folgt aus der Rechenregel, die Beträge aus einer Mikrosimulation auf Basis der amtlichen Statistik [7]. Die Störgröße ist das Ausweichen der Betroffenen, das die Summe verändert und in der Spanne 2,3–4,8 Mrd € steht; eine Umkehrrichtung gibt es nicht. Zweifelhaft ist die Höhe, nicht das Ob: Die Statistik schwankt stark, weil wenige sehr große Fälle den Ausschlag geben — 2025 erhielten 34 Großerwerber rund 12 Mrd € [9]. Ein Gesetzentwurf mit Finanztableau liegt noch nicht vor, das Konzept nennt keine Aufkommensschätzung [1]. Gerechnet ist gegen das geltende Recht; erzwingt Karlsruhe ohnehin eine Neuregelung, schrumpfen alle Ströme dieser Bewertung im selben Verhältnis. Dass die Mehreinnahmen in dieser Größenordnung anfallen, trifft in gut acht von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist hoch: Die Steuer folgt aus dem Tarif; geschätzt ist ihre Höhe, und die steht in der Spanne.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: geltendes Recht mit Regel- und Optionsverschonung (§§ 13a, 13b ErbStG) und Erlass nach § 28a [12]. Design: definitorisch — Steuer als Rechtsfolge des Tarifs auf den Teil über 5 Mio €, Bemessung aus der DIW-Mikrosimulation [7]; Buchungsidentität zu con-1. Störgröße: Ausweichen über Stiftungen, Vorzieheffekte und Wegzug — in der Spanne 2,3–4,8 Mrd € gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Erben arbeiten mehr

1,6von 100

Wer weniger erbt, arbeitet im Schnitt mehr — der Effekt großer Vermögen auf das Arbeitsangebot ist gut untersucht. Ein Modell für Deutschland findet, dass jeder Euro Erbschaftsteuer 9 Cent zusätzliche Einkommensteuer nach sich zieht. Auf die Mehreinnahmen dieser Reform bezogen sind das rund 0,3 Mrd € im Jahr.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,6Plausibilität 5
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Wert

Gezählt wird nicht das Mehr an Arbeit selbst, sondern der Teil davon, der der Allgemeinheit zugutekommt: die zusätzliche Einkommensteuer. Für die Erben ist die Mehrarbeit ein Tausch von Freizeit gegen Einkommen, den sie selbst wählen; ihr eigener Vorteil daraus ist gering. Was bleibt, fließt in öffentliche Kassen [14]. Ein Euro dort zählt wie ein Euro im Budget eines mittleren Haushalts. Das Gut ist damit dasselbe wie im ersten Pro-Argument, aber eine andere Quelle: nicht die Erbschaftsteuer, sondern die Einkommensteuer auf Arbeit, die ohne die Reform nicht geleistet würde. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel, die aus zusätzlicher Arbeit entstehen.

Impact

Kindermann, Mayr und Sachs haben für Deutschland berechnet, wie Erbschaften das Arbeitsangebot der Erben verändern [14]. Ihr Ergebnis: Jeder Euro Erbschaftsteuer bringt dem Staat zusätzlich 9 Cent Einkommensteuer, weil Erben mit kleinerem Erbe mehr arbeiten — schon vor dem Erbfall, wenn sie ihn erwarten [14]. Bezogen auf die 3,5 Mrd € Mehreinnahmen dieser Reform ergibt das 0,315 Mrd € im Jahr. Übertragen ist der Wert von allen Erbschaften auf große Unternehmenserbschaften; dort arbeiten viele Erben im eigenen Betrieb, und die Reaktion kann schwächer oder stärker ausfallen. Angesetzt ist deshalb die halbe bis anderthalbfache Wirkung als Spanne, 0,1–0,65 Mrd € im Jahr. Auf der Karte sind das 0,6 Punkte, knapp die Hälfte der Mehrbelastung der Erben auf der Gegenseite. Der Impact ist klein: Die Reaktion betrifft wenige hundert Erwerber im Jahr und erreicht einen Bruchteil der Steuersumme.

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3,5 Mrd €
Mehreinnahmen aus der Erbschaftsteuer im Jahr
[7]
× 0,09 (Spanne 0,045–0,135) Modell für Deutschland; Spanne: halbe bis anderthalbfache Wirkung
0,32 Mrd €
Zusätzliche Einkommensteuer je Euro Erbschaftsteuer
× 1
0,32 Mrd €
Gewichtet: öffentliche Mittel (Spanne 0,1–0,65)
÷ 0,5 Mrd € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,63
Normalised Impact
Score 0,63 Impact × 5 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 1,6 von 100

Plausibilität

Dass größere Vermögen das Arbeitsangebot senken, ist in Studien mit Lotteriegewinnen und Erbfällen gut belegt. Das Modell von Kindermann, Mayr und Sachs ist auf diese Befunde und auf die deutsche Verteilung von Einkommen und Erbschaften kalibriert [14]. Kontrafaktum ist das geltende Recht ohne die höhere Steuer. Das Design ist mechanistisch: eine im Modell berechnete Kette, deren Trägerparameter aus anderen Studien stammt, nicht aus einer Messung an dieser Reform. Die Störgröße ist die Zusammensetzung der Betroffenen: Erben großer Unternehmen arbeiten häufig im Betrieb, ihre Reaktion ist nicht gemessen. Eine Umkehrrichtung ist ausgeschlossen, weil die Steuer vor der Arbeitsentscheidung feststeht. Die ifo-Übersicht führt dieselbe Zahl als Argument für eine Erbschaftsteuer an [17]. Dass der Effekt in dieser Größenordnung eintritt, trifft in etwa der Hälfte vergleichbarer Fälle zu. Die Plausibilität ist mittel: Der Mechanismus ist gut belegt, seine Übertragung auf große Unternehmenserben nicht.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: geltendes Recht ohne Mehrsteuer. Design: mechanistisch — Lebenszyklusmodell (Kindermann, Mayr, Sachs 2020 [14]), kalibriert auf Studien zu Vermögenseffekten; keine Messung an dieser Reform. Störgröße: Erben großer Unternehmen arbeiten oft im Betrieb — Reaktion ungemessen, Kontexttransfer −1 (Deckel 6,0 → 5,0). Richtung: Steuer steht vor der Arbeitsentscheidung fest, keine Umkehrkausalität.

Argumente — Contra

3 Argumente

Weniger Investitionen im Übergabejahr

6,6von 100

Muss die Familie beim Generationswechsel Steuer zahlen, fehlt dem Unternehmen Geld für Investitionen. In Griechenland sanken die Investitionen von Familienunternehmen rund um den Wechsel um mehr als 40 %, solange die Übertragung besteuert wurde. Die Stundung über 20 Jahre mildert diesen Kanal; angesetzt gehen je Euro Mehrsteuer 35 Cent an Wirtschaftsleistung verloren.

Wert 6 · Wohlstand & ProduktionImpact 2,5Plausibilität 4,5
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Wert

Träfe der Effekt ein, ginge er zulasten der Investitionsbasis — der Größe, von der Arbeitsplätze und künftige Einkommen in diesen Unternehmen abhängen. Anders als die Steuer selbst ist eine unterlassene Investition kein verschobener, sondern ein nicht entstandener Euro. Deshalb wiegt dieser Kanal je Euro schwerer als verschobenes Vermögen. Betroffen sind große Familienunternehmen, deren Anteile beim Generationswechsel übertragen werden; 2025 wurden Betriebsvermögen von 25,6 Mrd € übertragen, davon 9,8 Mrd € in Großerwerben über 26 Mio € [6]. Der Wert liegt eine Stufe über dem Geld der Haushalte, wie beim entsprechenden Argument der Einkommensteuerreform 2027. Der Wert ist mittel bis hoch: Es geht um die Produktionsbasis großer Unternehmen, nicht um Komfort.

Impact

Die Steuer trifft das Unternehmen dann, wenn die Erben sie aus dem Betrieb bezahlen. Tsoutsoura hat das an einer griechischen Reform von 2002 gemessen, die die Steuer auf Übertragungen in der Familie senkte. Solange die Steuer galt, fielen die Investitionen rund um den Generationswechsel um mehr als 40 %, Barreserven schrumpften, das Umsatzwachstum sank [13]. Die hier bewertete Reform stundet die Steuer bis zu 20 Jahre, wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben [1]. Damit wird genau der Liquiditätskanal gedämpft, den die griechische Studie misst, aber nicht beseitigt, weil Zinsen und Raten laufen [11]. Angesetzt gehen je Euro Mehrsteuer 35 Cent an Wirtschaftsleistung verloren, derselbe Satz wie beim Investitionsargument der Einkommensteuerreform 2027 (Setzung, Spanne 15–60 Cent). Auf 3,5 Mrd € Mehrsteuer sind das 1,23 Mrd € im Jahr (Spanne 0,35–2,9 Mrd €) — auf der Karte 2,5 Punkte, gut anderthalbmal so viel wie die Mehrbelastung der Erben selbst. Der Impact ist mittel: Die Summe der betroffenen Investitionen ist groß, aber nur ein Teil der Steuer geht zulasten des Betriebs.

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3,5 Mrd €
Mehrsteuer der Erwerber im Jahr
[7]
× 0,35 € je Euro Mehrsteuer (Spanne 0,15–0,6) Setzung wie beim Investitionsargument der Einkommensteuerreform 2027; Richtung aus der griechischen Reform
1,23 Mrd €
Verlorene Wirtschaftsleistung im Jahr (Spanne 0,35–2,9)
× 1
1,23 Mrd €
Gewichtet: Wertschöpfung
÷ 0,5 Mrd € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,45
Normalised Impact
Score 2,45 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 6,6 von 100

Plausibilität

Die Richtung ist belegt: Tsoutsoura vergleicht Familienunternehmen mit Generationswechsel vor und nach der griechischen Steuersenkung mit Unternehmen ohne Wechsel [13]. Kontrafaktum ist diese Vergleichsgruppe. Das Design ist quasi-experimentell, ein Vorher-nachher-Vergleich mit Kontrollgruppe. Die Störgröße, die Wirtschaftslage um 2002, trifft beide Gruppen gleich und fällt heraus. Eine Umkehrrichtung ist unwahrscheinlich, weil der Zeitpunkt des Wechsels meist am Alter der Übergebenden hängt. Übertragen wird von griechischen, meist kleineren Unternehmen ohne lange Stundung auf große deutsche Unternehmen mit bis zu 20 Jahren Stundung; das kostet zwei Stufen. Das DIW hält fest, dass es für Deutschland kaum belastbare Evidenz gibt, weil die Daten zu großen nicht börsennotierten Unternehmen fehlen [7]. Das mengentragende Glied — wie stark die Reaktion bei verzinster Stundung über 20 Jahre ausfällt — ist damit ungedeckt. Von der angesetzten Wirkung ist deshalb knapp die Hälfte getragen. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Die Richtung ist gut belegt, die Stärke unter deutschen Bedingungen nicht.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Quasi-experimentell · Stufen-Deckel 8 befundband: Deckungslücke · P 4,5

Kontrafaktum: Familienunternehmen ohne Generationswechsel im selben Zeitraum. Design: quasi_experimentell — Differenz-in-Differenzen um die griechische Reform 2002 (Tsoutsoura 2015 [13]). Störgröße: Konjunktur um 2002, trifft Behandlungs- und Kontrollgruppe gleich. Richtung: Zeitpunkt des Wechsels folgt dem Alter der Übergebenden, Selektion unwahrscheinlich. Kontexttransfer −2 (kleinere griechische Unternehmen, keine lange Stundung): Einzelstudie 7,0 → 5,0. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 0,35–2,9 trägt die Reaktionsstärke, die Stufe die Übertragbarkeit.

Gleicher Ergebnisbegriff (Investitionen um den Generationswechsel). Das mengentragende Glied — Reaktionsstärke bei verzinster Stundung über 20 Jahre — ist ungedeckt, Richtung und Kanal sind getragen. Rückleseprobe: Von der angesetzten Wirkung ist knapp die Hälfte belegt — 4,5.

Offen: Eine Auswertung deutscher Familienunternehmen, die Investitionen um Übergaben mit und ohne Verschonung vergleicht, würde P bis an 7,0 heben.

Mehrbelastung großer Firmenerben

6von 100

Rund 600 Erwerber im Jahr, die Unternehmensvermögen über 5 Mio € erben oder geschenkt bekommen, zahlen künftig zusammen rund 3,5 Mrd € mehr. Heute liegt ihre durchschnittliche Belastung bei Erwerben ab 20 Mio € unter 8 %. Die Steuer kann gestundet, muss aber verzinst werden.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 1,4Plausibilität 8,5
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Wert

Die Belastung trifft Menschen, die ein Unternehmen im Wert von mehr als 5 Mio € erhalten. Ein Euro weniger wiegt dort leichter als in der Mitte oder am unteren Rand: Er berührt weder Existenz noch Teilhabe, sondern die Höhe eines ohnehin großen Vermögenszuwachses. Sein Euro zählt deshalb mit 0,2 (Spanne 0,15–0,3), wie in der Bewertung der Einkommensteuerreform 2027 für das oberste Prozent. Zugleich ist die Last real und nicht klein: Wer 20 Mio € Betriebsvermögen erbt, zahlt auf die 15 Mio € über dem Freibetrag nach geltendem Tarif einen Satz von 27 % [10]. Ob das zu viel oder zu wenig ist, entscheidet diese Bewertung nicht; sie hält fest, dass die Belastung besteht und bei sehr hohen Vermögen leichter wiegt. Der Wert ist mittel: ein realer Geldstrom, dessen Gewicht dadurch gedämpft wird, dass er sehr große Vermögenszuwächse trifft.

Impact

Die Mehrsteuer hat einen Adressaten: Erwerber von Betriebsvermögen über 5 Mio €. Nach dem DIW-Modell sind Erwerbe ab 5 Mio € 0,7 % aller Steuerpflichtigen, rund 1.250 Fälle mit festgesetzter Steuer im Jahr, und erhalten 32 % aller steuerlich erfassten Übertragungen [7]. Angesetzt enthält die Hälfte davon Betriebsvermögen. Heute zahlen sie wenig: Ab 20 Mio € liegt der effektive Durchschnittssatz unter 8 % [17], 2025 zahlten 34 Großerwerber auf rund 12 Mrd € etwa 2 % [9]. Die Mehrsteuer beträgt 3,5 Mrd € im Jahr (Spanne 2,3–4,8 Mrd €), im Schnitt rund 5,6 Mio € je Fall — sie ist dieselbe Summe, die im ersten Pro-Argument als Einnahme der Länder steht. Mit 0,2 gewichtet bleiben 0,7 Mrd € — auf der Karte 1,4 Punkte, ein Fünftel dessen, was dieselben Euro in den öffentlichen Kassen zählen. Die Stundung über bis zu 20 Jahre verschiebt die Zahlung, nicht ihre Höhe. Gestundete Steuer kostet wie heute ab dem zweiten Jahr 6 % Zinsen im Jahr, mehr als eine zehnjährige Bundesanleihe abwirft [11][19]. Einen Zinsvorteil haben die Erben deshalb nicht. Der Impact ist klein: Es sind wenige hundert Betroffene im Jahr, und ein Euro weniger verändert bei Vermögenszuwächsen dieser Größe keine Lebenslage.

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3,5 Mrd €
Mehrsteuer der Erwerber im Jahr (Spanne 2,3–4,8)
[7]
× 0,2 (Spanne 0,15–0,3) oberstes Prozent: Geberseite des Transfers, die Empfängerseite (Gewicht 1) steht im ersten Pro-Argument
0,7 Mrd €
Gewichtet nach Einkommen (Spanne 0,35–1,44)
÷ 0,5 Mrd € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,4
Normalised Impact
Score 1,4 Impact × 5 Wert × 8,5 Plausibilität ÷ 10 = 6 von 100

Plausibilität

Der Tarif wirkt unmittelbar auf den Teil über dem Freibetrag, sobald das Gesetz gilt; die Mehrbelastung ist eine Rechenregel, keine Prognose [1][10]. Kontrafaktum ist das geltende Recht mit Verschonung und Erlass [12]; das Design ist definitorisch, Geberseite desselben Betrags wie im ersten Pro-Argument. Die Störgröße ist das Ausweichen der Betroffenen, das die Summe verändert und in der Spanne steht; eine Umkehrrichtung gibt es nicht. Unsicher ist die Summe, weil wenige sehr große Fälle sie bestimmen und die Zahl der Betroffenen mit Betriebsvermögen nicht veröffentlicht ist [7][9]. Was die Steuer an Investitionen im Unternehmen kostet, steht als eigenes Argument auf dieser Seite und wird hier nicht ein zweites Mal gezählt. Dass die Mehrbelastung in dieser Größenordnung eintritt, trifft in gut acht von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist hoch: Die Mehrbelastung folgt direkt aus dem Tarif; geschätzt ist ihre Höhe, und die steht in der Spanne.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: geltendes Recht mit Verschonung und Erlass nach § 28a [12]. Design: definitorisch — Rechtsfolge des Tarifs, Geberseite des in pro-1 gebuchten Transfers. Störgröße: Ausweichen der Betroffenen — in der Spanne gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Unternehmerfamilien verlegen den Wohnsitz

1,1von 100

Ein Teil der Betroffenen weicht ins Ausland aus; mit ihnen geht auch die Einkommensteuer verloren, die sie bisher in Deutschland zahlen. Eine US-Studie errechnet für einen durchschnittlichen Bundesstaat, dass eine Nachlasssteuer durch Wegzug rund 0,69 Dollar Einkommensteuer je Dollar Mehreinnahmen kostet. Weil Deutsche nach dem Wegzug noch fünf Jahre erbschaftsteuerpflichtig bleiben, ist hier ein Zehntel davon angesetzt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,5Plausibilität 4,5
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Wert

Der Verlust trifft die öffentlichen Kassen: Wer wegzieht, zahlt seine Einkommensteuer künftig anderswo. Ein Euro weniger in der Staatskasse zählt so viel wie ein Euro im Budget eines mittleren Haushalts. Für die Wegziehenden selbst ist der Umzug eine freie Entscheidung; ihre ersparte deutsche Steuer zahlen sie großteils am neuen Wohnsitz, deshalb ist ihre Seite nicht gebucht. Der Verlust an Erbschaftsteuer durch Wegzug steht bereits als Abschlag im ersten Pro-Argument und wird hier nicht noch einmal gezählt. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel, die durch Abwanderung fehlen.

Impact

Moretti und Wilson haben untersucht, wie Nachlasssteuern der US-Bundesstaaten den Wohnsitz der 400 reichsten Amerikaner beeinflussen: Von den 2001 in Staaten mit Nachlasssteuer ansässigen zogen bis 2010 21,4 % in Staaten ohne diese Steuer [15]. Für einen durchschnittlichen Staat kostet das je Dollar Nachlasssteuer 0,69 Dollar entgangene Einkommensteuer der Weggezogenen [15]. Ein Umzug über Staatsgrenzen in den USA ist leichter als ein Wegzug aus Deutschland: Deutsche bleiben nach dem Wegzug fünf Jahre voll erbschaftsteuerpflichtig [16], und inländisches Betriebsvermögen bleibt auch danach in Deutschland steuerpflichtig [20]. Angesetzt ist deshalb ein Zehntel der amerikanischen Wirkung (Setzung, Spanne ein Zwanzigstel bis ein Viertel). Auf 3,5 Mrd € Mehreinnahmen sind das 0,24 Mrd € im Jahr (Spanne 0,08–0,83 Mrd €) — auf der Karte 0,5 Punkte, ein Fünftel des Investitionsarguments. Der Impact ist klein: Wegzug ist aus Deutschland teuer, und nur ein Bruchteil der rund 600 Betroffenen im Jahr kommt dafür in Frage.

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3,5 Mrd €
Mehreinnahmen aus der Erbschaftsteuer im Jahr
[7]
× 0,69 Durchschnitt der Bundesstaaten
2,42 Mrd €
Entgangene Einkommensteuer je Einheit Mehreinnahmen, USA
× 0,1 (Spanne 0,05–0,25) Setzung: fünf Jahre fortbestehende Steuerpflicht und Wegzugsteuer
0,24 Mrd €
Übertragen auf Wegzug aus Deutschland (Spanne 0,08–0,83)
× 1
0,24 Mrd €
Gewichtet: öffentliche Mittel
÷ 0,5 Mrd € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,48
Normalised Impact
Score 0,48 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,1 von 100

Plausibilität

Dass Nachlasssteuern Wohnsitzentscheidungen sehr Reicher verändern, ist für die USA belegt: Moretti und Wilson nutzen den Wegfall einer bundesweiten Steuergutschrift 2001 und vergleichen ältere mit jüngeren Milliardären in Staaten mit und ohne Nachlasssteuer [15]. Kontrafaktum sind die Staaten ohne Nachlasssteuer. Das Design ist quasi-experimentell, ein dreifacher Vorher-nachher-Vergleich. Die Störgröße, allgemeiner Zuzug in steuergünstige Staaten wie Florida, wird über den Altersvergleich herausgerechnet. Eine Umkehrrichtung ist ausgeschlossen, weil die Steueränderung vom Bund kam. Die ifo-Übersicht verweist auf skandinavische Vermögensteuern, bei denen Abwanderung auftrat, die Folgen für Beschäftigung und Wirtschaftsleistung aber vernachlässigbar blieben [17]. Übertragen wird von Umzügen innerhalb der USA auf Wegzug aus Deutschland; das kostet zwei Stufen. Das mengentragende Glied — der Übertragungsfaktor von einem Zehntel — ist ungedeckt. Von der angesetzten Wirkung ist deshalb knapp die Hälfte getragen. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Die Reaktion ist in den USA gemessen, ihre Stärke bei deutschen Wegzugshürden nicht.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Quasi-experimentell · Stufen-Deckel 8 befundband: Deckungslücke · P 4,5

Kontrafaktum: US-Bundesstaaten ohne Nachlasssteuer und jüngere Milliardäre. Design: quasi_experimentell — Triple-Differenz um EGTRRA 2001 (Moretti und Wilson 2023 [15]). Störgröße: allgemeine Wanderung in steuergünstige Staaten, über den Altersvergleich behandelt. Richtung: Steueränderung exogen durch Bundesgesetz. Kontexttransfer −2 (innerstaatliche Mobilität ohne Wegzugsteuer): Einzelstudie 7,0 → 5,0.

Gleicher Ergebnisbegriff (entgangene Einkommensteuer der Weggezogenen je Einheit Mehreinnahmen). Mengentragendes Glied — Übertragungsfaktor 0,1 auf deutsche Wegzugshürden — ungedeckt; Richtung getragen. Rückleseprobe: Von der angesetzten Wirkung ist knapp die Hälfte belegt — 4,5.

Summary

Der Streit dreht sich um eine Zahl: Jedes Jahr bleiben rund 31 Mrd € an vererbtem und verschenktem Betriebsvermögen steuerfrei, gut zwei Drittel davon bei Erwerben über 5 Mio € [7]. Ersetzt ein Freibetrag von 5 Mio € die Verschonung, fällt auf den Teil darüber die normale Steuer an — nach Abzug von Ausweichreaktionen rund 3,5 Mrd € im Jahr für die Länder. Das wiegt am schwersten, weil das Geld bei rund 600 Erwerbern im Jahr geholt wird, bei denen ein Euro weniger weder Existenz noch Teilhabe berührt, und sicher anfällt, sobald das Gesetz gilt. Dagegen stehen die Belastung dieser Erwerber selbst und zwei Verhaltensfolgen: weniger Investitionen rund um den Generationswechsel und Wegzug ins Ausland. Beide sind in anderen Ländern gemessen, ihre Stärke unter einer 20-jährigen Stundung und deutschen Wegzugsregeln aber nicht. In allen Durchläufen der Simulation überwiegen die Mehreinnahmen; zählte der Euro der Erben halb so viel wie der Euro der Länder statt ein Fünftel, stünde es noch rund 16 zu 11. Nicht eingerechnet ist, dass das Bundesverfassungsgericht nach der Verhandlung im Oktober 2026 ohnehin eine Neuregelung verlangen kann; dann fielen Einnahmen und Belastungen kleiner aus, ihr Verhältnis bliebe gleich [4].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Deutlich besser für die Zukunft · 100 %
heute Δ +18,0 F1 — mit Firmenerbe 5 Mio. F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. Rödl & Partner: SPD veröffentlicht Reformideen für Erbschaftsteuer — Konzept „FairErben“ (13.1.2026). roedl.com
  2. Haufe: Reformvorschlag: Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant (14.1.2026). haufe.de
  3. WirtschaftsWoche: Klingbeil erwartet 2026 politische Entscheidungen zur Erbschaftsteuer (20.5.2026). wiwo.de
  4. Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung in Sachen „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“ am 13. Oktober 2026 (1 BvR 804/22). bundesverfassungsgericht.de
  5. Steuerberatung Kelbel: Erbschaftsteuer steht erneut auf dem Prüfstand (7.9.2026). steuerkanzlei-kelbel.de
  6. Statistisches Bundesamt: Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert (26.8.2026). destatis.de
  7. DIW Berlin (Bach, Sinclair): Erbschaftsteuerreform: Vergünstigungen abbauen, Freibeträge erhöhen, Steuertarifstufen reduzieren — DIW Wochenbericht 4/2026. diw.de
  8. DIW Berlin (Bach u. a.): Reform der Erbschaftsteuer — Aufkommen und Verteilungswirkungen, Politikberatung kompakt 208 (2025). diw.de
  9. Netzwerk Steuergerechtigkeit: Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Großerben (2026). netzwerk-steuergerechtigkeit.de
  10. steuertipps.de: § 19 ErbStG — Steuersätze (Gesetzestext). steuertipps.de
  11. steuertipps.de: § 28 ErbStG — Stundung (Gesetzestext). steuertipps.de
  12. REB Steuerberatung: Betrieb übergeben: Regelverschonung und Optionsverschonung nach § 13a ErbStG. reb-steuerberatung.de
  13. Tsoutsoura, Journal of Finance 70(2): The Effect of Succession Taxes on Family Firm Investment: Evidence from a Natural Experiment (2015). ideas.repec.org
  14. Kindermann, Mayr, Sachs (NBER; Journal of Public Economics 2020): Inheritance Taxation and Wealth Effects on the Labor Supply of Heirs. nber.org
  15. Moretti, Wilson (AEJ: Economic Policy 2023): Taxing Billionaires: Estate Taxes and the Geographical Location of the Ultra-Wealthy. eml.berkeley.edu
  16. PE-Magazin: Wegzug schützt nicht immer vor Erbschaft- und Schenkungsteuer. pe-magazin.de
  17. ifo Schnelldienst (Grossmann): Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland (ifo Schnelldienst 1/2026). ifo.de
  18. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 48/2026 – mündliche Verhandlung zur Normenkontrolle Bayerns zum Erbschaftsteuergesetz (1 BvF 1/23). bundesverfassungsgericht.de
  19. Bundesministerium der Justiz: § 238 Abgabenordnung — Höhe und Berechnung der Zinsen. gesetze-im-internet.de
  20. Bundesministerium der Justiz: § 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz — Persönliche Steuerpflicht. gesetze-im-internet.de
Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 27. September 2026 · 1× KI, 1× Mensch
  1. 27. September 2026KI-Prüfung, menschlich freigegebenClaude Opus 5.5Erstbewertung

    KI-Entwurf aus der Themen-Automatisierung übernommen; Quellen nachgeprüft (BVerfG-Termine, US-Wegzugsstudie, Stundungszins korrigiert), Julian hat die Setzungen von pro-1 freigegeben.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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