
Lab · Forschung und Politik
Wie Parteien Reformbedarf aufgreifen
Thema aufgegriffen, Reformabsicht oder konkreter Vorschlag: politische Belege im Vergleich.
Rechercheentwurf. Quellen und Einordnung bilden den Arbeitsstand; die Übertragung in Argumente ist noch nicht geprüft.
Parteien im Vergleich
| Partei | Thema aufgegriffen | Reformabsicht | Konkreter Vorschlag | Gegenrichtung |
|---|---|---|---|---|
Gezeigt werden nur belegte Parteipositionen. Die Stufen enthalten einander.
Quellenprüfung und Lesart
- Thema aufgegriffen: Ein dokumentierter Themenbezug ist vorhanden. Auch eine Gegenposition zeigt Befassung.
- Reformabsicht: Eine Änderung für diesen Reformweg wird ausdrücklich angestrebt. Eine Prüfung allein genügt nicht.
- Konkreter Vorschlag: Ein Instrument mit wesentlichen Regeln oder einer bestimmten Zielgruppe ist beschrieben.
Eine Zahl auswählen, um die zugehörigen Belege zu öffnen. Ein konkreter Vorschlag zählt auch bei Reformabsicht und Befassung. Die Spalten werden nicht addiert. Gegenrichtungen zählen bei Befassung, aber nicht als Reformabsicht oder Vorschlag für diesen Reformweg.
Konkretheit sagt noch nichts über Wirksamkeit oder ausreichenden Umfang. 0 bedeutet „kein entsprechender Beleg erfasst“, nicht „die Partei beschäftigt sich nicht damit“. Vorhaben und Positionen bleiben im Beleg getrennt.
Quellendurchgang vom : alle 158 ursprünglichen Instrumentbelege geprüft; 3 Doppelungen zusammengeführt. 1 Instrumentbelege ohne bestätigte Parteizuordnung werden hier ausgeblendet. Bei teilweise bestätigten Belegen erscheinen nur die belegten Parteien. Der Prüfbestand bleibt erhalten. Ein fehlender oder nicht abrufbarer Beleg bedeutet keine politische Ablehnung.
154 von 154 Instrumentbelegen sind gesondert auf ihre Details geprüft. Geprüft wurden politische Originalbelege, Quellenzuordnung und Aussageumfang. Das ist keine erneute Vollbewertung aller wissenschaftlichen Wirkungsmodelle und keine vollständige Suche durch sämtliche Parteiprogramme. Der einzelne Beleg nennt Einschränkungen und seine parteispezifischen Quellen.
Belege ansehen
154 Instrumentbelege
In diesem Ausschnitt ist kein entsprechender Beleg erfasst. Daraus lässt sich keine fehlende Position der Partei ableiten.
Zusätzliches Wohnangebot ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Zusätzliches Wohnangebot ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- CDU Berlin benennt Verfahrensänderungen; ein Neubauziel ist kein Wirkungsnachweis.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Digitale Verfahren und standardisierter Mehrfamilienhausbau greifen konkrete Angebotshemmnisse auf. Tatsächlicher Nettozuwachs, Baukapazität und örtlicher Bedarf bleiben zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Bisherige Büroflächen als Wohnungen nutzen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bisherige Büroflächen als Wohnungen nutzen
- Warum diese Einordnung?
- Beide Parteien wollen Büroumnutzung; das Moratorium gehört allein zum grünen Paket.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Die Umwandlung bisheriger Büroflächen kann zusätzliche Wohnungen ermöglichen. Nur diese gemeinsame Komponente ist zugeordnet, kein weitergehendes Büroneubau-Moratorium und keine garantierte Fertigstellung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Parteiweise Quellen ausweisen. Keine SPD-Unterstützung des grünen Büroneubau-Moratoriums behaupten.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Geschützten Wohnzugang beim Neubau ausweiten
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Geschützten Wohnzugang beim Neubau ausweiten
- Warum diese Einordnung?
- SPD Berlin will die Sozialwohnungsquote im kooperativen Baulandmodell von 30 auf 50 Prozent erhöhen. Geschützter Anteil und zusätzliches Gesamtangebot sind getrennte Größen.
- Bezug zum Reformweg
- Eine höhere geförderte Quote sichert zusätzliche Belegungs- und Mietrechte innerhalb realisierter Vorhaben. Unterstützend gilt für geschützten Zugang; wie sich die Quote auf die Gesamtzahl gebauter Wohnungen auswirkt, bleibt offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Politischen Primärbeleg ergänzen. Geschützter Anteil und zusätzliches Gesamtangebot bleiben getrennt.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Zusätzliche Wohnbaufläche ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Zusätzliche Wohnbaufläche ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- FDP Berlin fordert Randbebauung ausdrücklich; Landesprogramm ist kein Umsetzungsbeschluss.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Die Freigabe zusätzlicher Wohnbaufläche greift einen konkreten Angebotshebel auf. Bauverzögerungen sowie Klima-, Freiraum- und Erholungsfolgen bleiben getrennte Abwägungen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Konkrete Mietpreisregeln auf Schutz und Zugang prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Konkrete Mietpreisregeln auf Schutz und Zugang prüfen
- Warum diese Einordnung?
- Grüne konkretisieren dieses Paket. Linke hat einen eigenständigen, verwandten Entwurf; identische Preisparameter und Sanktionen sind nicht bestätigt.
- Bezug zum Reformweg
- Eine verpflichtende Quote unterhalb der Vergleichsmiete ist eine neue Preisregulierung mit weitreichenden Sanktionen. Die Forschung belegt Schutzwirkung verschiedener Regime, aber nicht die Gesamtbilanz dieses Pakets; Rechtsöffnung, Ausweichreaktionen und neuer Zugang bleiben offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne, Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Gemeinsame Befassung mit preisgebundener Wiedervermietung ja; nicht als identisches Gesamtgesetz oder identische 20%-Quote beider Parteien darstellen. Original-Linke-Entwurf als eigene Ausgestaltung kennzeichnen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Mietschutz auf Preis, Zugang und dauerhaftes Angebot prüfen
ReformabsichtRichtung offen
Mietschutz auf Preis, Zugang und dauerhaftes Angebot prüfen
- Warum diese Einordnung?
- SPD und BSW wollen einen Mietendeckel über Bundesrecht oder eine Länderöffnungsklausel; das fünfjährige Paket von 2020 belegen beide nicht. Der Programmentwurf A1 der Linken verlangt einen bundesweiten Deckel und einen Deckel nur für landeseigene Wohnungen.
- Bezug zum Reformweg
- Der allgemeine Mietenstopp und die Obergrenzen passen zum untersuchten Problem. Heterogene Regulierungsevidenz und notwendige Bundesöffnung liefern keine klare Empfehlung des konkreten Deckelpakets.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Grundbefassung und Modellvariante trennen. Fünfjahresdauer/2020-Tabelle nicht allen Parteien zuschreiben; Linke Berlin endgültigen Programmbeleg nachtragen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Bestehenden Mietschutz durchsetzen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bestehenden Mietschutz durchsetzen
- Warum diese Einordnung?
- SPD-Programm und Linke-Gesetzentwurf belegen jeweils konkrete Vollzugsinstrumente. Nicht jede institutionelle Ausgestaltung ist gleich.
- Bezug zum Reformweg
- Register und eigene Anordnungsbefugnisse sind konkrete Vollzugskomponenten, um bestehende zulässige Mietgrenzen wirksamer anzuwenden. Das ist eine Ausrichtung zum Vollzug; nachweisbare Mietsenkung und Zugangsfolgen brauchen eigene Prüfung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Primärlinks ergänzen; bestehende Mietgrenzen durchsetzen von neuer Preisregulierung trennen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Eigentümerwechsel und besseren Zugang getrennt beurteilen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Eigentümerwechsel und besseren Zugang getrennt beurteilen
- Warum diese Einordnung?
- Linke Berlin verlangt ein Vergesellschaftungsgesetz für große Immobilienkonzerne. Der Programmentwurf A1 nennt 220.000 Wohnungen; die 240.000 Wohnungen und das Entschädigungsmodell der Bewertung stammen nicht aus Parteiquellen.
- Bezug zum Reformweg
- Die Übertragung an eine öffentliche Anstalt ändert Eigentum und Kontrolle, schafft allein aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Die Themenanalyse lässt die deutsche Gesamtreform und den eigenständigen Eigentümerkausalbeitrag ausdrücklich offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Sichtbaren Primärbeleg ergänzen. Grundbefassung ist belegt;240.000 Wohnungen und Entschädigungsmodell nicht aus der Übersicht ableiten.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Konkreten Mietschutz im öffentlichen Bestand prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Konkreten Mietschutz im öffentlichen Bestand prüfen
- Warum diese Einordnung?
- Programmentwurf A1 des Landesvorstands vom 25.04.2026 nennt einjährigen Mietenstopp, danach höchstens 1 Prozent jährlich und Wiedervermietung 10 Prozent unter Vergleichsmiete. Die Spitzenkandidatin bestätigt den Deckel am 14.09.2026. Die beschlossene Endfassung war nicht abrufbar.
- Bezug zum Reformweg
- Der engere Deckel kann geschützte Mieten dämpfen. Die zusätzliche Deckelhöhe, Investitionen, Vergabe und Zugang sind jedoch nicht durch die Forschungsrichtung als bestimmtes Instrument empfohlen; deshalb kein positiver Pakettreffer.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Grundbefassung als konkret belegt; numerischen Modellschnitt erst nach lesbarem Finalprogramm als parteieigen ausweisen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Bedarfsgerechten Zugang geschützter Haushalte prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Bedarfsgerechten Zugang geschützter Haushalte prüfen
- Warum diese Einordnung?
- AfD Berlin konkretisiert Vergabekriterien; die Wirksamkeit und soziale Priorität hängen an unbekannten Gewichten.
- Bezug zum Reformweg
- Vergabekriterien verändern Zugang, aber nicht den Bestand. Ohne Gewichte und Härtefallregeln lässt sich weder eine Verbesserung für wohnungslose Familien noch eine eindeutige Gegenrichtung zur bedarfsgerechten Vergabe feststellen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Zusätzliches zugängliches Wohnangebot schaffen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Zusätzliches zugängliches Wohnangebot schaffen
- Warum diese Einordnung?
- CDU MV nennt Betrag, Zielgruppe und Erwerbsanlass; Finanzierung und Einkommensgrenze bleiben offen.
- Bezug zum Reformweg
- Der Zuschuss gilt auch für den Erwerb bestehender Häuser und nennt keine Einkommensgrenze. Er erleichtert einzelnen Käufern Finanzierung, weist aber keine zusätzlich nutzbare Miet- oder Familienwohnung im Engpass aus.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Primärlink im Lab ergänzen; keine alleinige Neubauförderung oder bewiesene Angebotswirkung behaupten.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Frühe Sprachförderung an diagnostiziertem Bedarf ausrichten
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Frühe Sprachförderung an diagnostiziertem Bedarf ausrichten
- Warum diese Einordnung?
- Landesprogramm 2026 benennt verpflichtende Diagnostik und Förderung vor Schulbeginn. Ein Vorhaben ist belegt, keine Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Die ausdrücklich an eine Sprachstandserhebung geknüpfte gezielte Förderung entspricht einer konkreten Förderkomponente. Diagnostik allein, Verfahren und die Formulierung als Einschulungsvoraussetzung erhalten keine Wirksamkeitsbestätigung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Frühe Förderung mit Diagnostik und personeller Qualität verbinden
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Frühe Förderung mit Diagnostik und personeller Qualität verbinden
- Warum diese Einordnung?
- FDP verlangt ein verpflichtendes Vorschuljahr, verbindliche Sprachstandstests mit drei bis vier Jahren und die Anrechnung mittelbarer Arbeit im Personalschlüssel. CDU will das bestehende Kita-Chancenjahr mit Schwerpunkt Sprachförderung ausbauen; eine Diagnostik nennt sie nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Festes Förderprogramm, Diagnostik, Elterngespräche und anerkannte Fachkraftzeit sind passende konkrete Komponenten. Zugeordnet sind diese Komponenten; der zusätzliche Nutzen einer Pflicht für alle und die Abgrenzung zu bestehender Pflichtförderung bleiben offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Gemeinsamen Eintrag nach Partei ausgestalten; CDU-Ausbau und FDP-Pflicht nicht gleichsetzen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
- Warum diese Einordnung?
- Programm nennt Krippe 1:4, Kindergarten 1:10, Hort 1:17. Unterstützender Qualitätshebel, keine bestätigte Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Die zusätzlichen Fachkraftstellen und konkret kleineren Kinder-Fachkraft-Relationen gehen in Richtung verlässlicher personeller Qualität. Das ist keine wissenschaftliche Festlegung der optimalen Relationen und keine Garantie für die tatsächliche Prozessqualität.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
- Warum diese Einordnung?
- Programm benennt dieselben drei Betreuungsschlüssel ausdrücklich. Fehlende URL im Inventar ist behebbar.
- Bezug zum Reformweg
- Die konkret kleineren Kinder-Fachkraft-Relationen und der Erhalt verfügbarer Fachkräfte stärken eine personelle Voraussetzung guter Betreuung. Zugang benachteiligter Kinder, reale Prozessqualität und die Größe von Entwicklungsgewinnen bleiben gesondert zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm nennt schrittweise kleinere Gruppen in Krippe (4 Kinder) und Hort (18 Kinder). Ein Kindergartenwert fehlt; die Angabe bezieht sich auf Gruppen, nicht ausdrücklich auf Kinder je Fachkraft.
- Bezug zum Reformweg
- Zusätzliche Stellen in Krippe und Hort sind eine konkrete Qualitätskomponente über bereits geltende Stufen hinaus. Die Vorschulpflicht im Bündel und die behauptete optimale Relation werden hier nicht als belegte Maßnahmen mitgewertet.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
- Warum diese Einordnung?
- Kurzwahlprogramm nennt stufenweise kleinere Gruppen samt Jahren; keine Gleichsetzung mit weitergehenden Zahlen anderer Parteien.
- Bezug zum Reformweg
- Die noch zusätzlichen Stufen bei Kindergarten und Hort betreffen konkrete Fachkraft-Kind-Relationen. Bereits beschlossene Stufen werden nicht als zusätzlicher Richtungsbeitrag behandelt; die Prozessqualität bleibt eigener Endpunkt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Personelle Qualität früher Betreuung sichern
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm 2026 verlangt Personalschlüssel von 1:3 in der Krippe und 1:7,5 im Kindergarten; Mehrkosten trägt laut Programm das Land. Wahlforderung, keine Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Konkret engere Relationen mit Finanzierung der Mehrkosten entsprechen der personellen Qualitätskomponente. Die Lab-Evidenz bestätigt weder einen universell optimalen Schlüssel noch die Durchführung ohne zusätzliche geeignete Fachkräfte.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Finanzielle Zugangshürden früher Betreuung verringern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Finanzielle Zugangshürden früher Betreuung verringern
- Warum diese Einordnung?
- AfD nennt Beitragsfreiheit ab dem ersten Kind und kostenfreie Mittagsverpflegung bis zur Schule. Die Linke nennt beitragsfreie Kita für alle Eltern und kostenloses Mittagessen in Kitas. Wahlforderungen, keine Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Beitragsfreiheit senkt eine konkrete finanzielle Eintrittshürde; diese gemeinsame Komponente von AfD und Linken wird zugeordnet. Zusätzliche Teilnahme, Qualität, kostenlose Verpflegung und universelle gegenüber zielgerichteter Förderung sind getrennt zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD, Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- AfD-Quelle ergänzen; Linke nicht über AfD-Quelle bestätigen, separaten Linke-Beleg nachreichen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Programm nennt Umwandlung von Sekundar- in Gemeinschaftsschulen und eigene Oberstufen. Die breite Forderung beweist nicht die Wirkung jeder enthaltenen Strukturänderung.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: Gemeinschaftsschulen ermöglichen spätere nichtgymnasiale Trennung. Das ist ein Anschluss an die begrenzte Prüfoption und kein Beleg für die Wirkung jeder gemeinsamen Schulstruktur.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Gemeinsames Lernen bis Klasse 6 möglichst an einem Standort ist ausdrücklich benannt. Umfang und rechtlicher Vollzug bleiben offen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: In MV erfolgt die Bildungsgangtrennung bereits nach Klasse 6. Die vorgeschlagene Änderung von Standort und Schulwechsel belegt keine zusätzliche Dauer gemeinsamer Beschulung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Ganztagsschulen per Landesverordnung, Förderprogramm und Qualitätsoffensive ausbauen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Ganztagsschulen per Landesverordnung, Förderprogramm und Qualitätsoffensive ausbauen
- Warum diese Einordnung?
- Ganztagsverordnung, Landesförderprogramm und Qualitätsoffensive Ganztag 2030 stehen im Landesprogramm. Die offen gehaltene Passung zu intensiven Tutorien ist richtig.
- Bezug zum Reformweg
- Ganztagsverordnung, Förderprogramm und Qualitätsoffensive können Rahmenbedingungen verbessern, enthalten aber kein bestimmtes Tutorien- oder vergleichbares Lernprogramm. Das allgemeine Ressourcen- und Qualitätsziel genügt für die konkrete Zuordnung nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Verbindlicher Personalschlüssel für Schulsozialarbeit, mindestens eine Stelle je Schule
Konkreter VorschlagRichtung offen
Verbindlicher Personalschlüssel für Schulsozialarbeit, mindestens eine Stelle je Schule
- Warum diese Einordnung?
- Verbindlicher Personalschlüssel und mindestens eine Stelle je Schule sind benannt. Dies ist ein konkreter Sozialarbeitsansatz, kein belegtes Fach-Tutoring.
- Bezug zum Reformweg
- Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sind eigene Unterstützungsformen, keine intensiven Fach-Tutorien. Zudem führen die beiden genannten Personalmaßstäbe in unterschiedliche Richtungen; die Lab-Befunde entscheiden dieses Paket nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Schulsozialarbeit ab August 2028 dauerhaft aus Landesmitteln finanzieren
Konkreter VorschlagRichtung offen
Schulsozialarbeit ab August 2028 dauerhaft aus Landesmitteln finanzieren
- Warum diese Einordnung?
- Programm benennt dauerhafte Landesfinanzierung und Anschluss bei Wegfall von EU-Mitteln ab August 2028. Keine bestimmte Tutorien-Dosierung.
- Bezug zum Reformweg
- Die Anschlussfinanzierung sichert Schulsozialarbeit, aber die belegte Tutorienintervention ist darin nicht konkret angeordnet. Ressourcen- und Betreuungsnutzen müssen mit einem eigenen Wirkungsbeleg verbunden werden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Erreichbarkeit und Unterrichtsqualität gemeinsam beurteilen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Erreichbarkeit und Unterrichtsqualität gemeinsam beurteilen
- Warum diese Einordnung?
- Sonderstatus, jahrgangsübergreifendes Lernen und Teams sind ausdrücklich benannt; Pilotumfang und Qualitätseffekt offen.
- Bezug zum Reformweg
- Standorterhalt kann Wege verkürzen, ist aber keine konkrete Tutorien- oder Trackingintervention. Die vorliegenden Befunde bestimmen weder eine optimale Schulgröße noch den Nettoeffekt des Standorterhalts.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Mindestnoten in drei Fächern und alternativer Potenzialtest sind belegt. Die Passung zu gemeinsamer nichtgymnasialer Orientierungsstufe bleibt zu Recht offen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: Regeln für den Gymnasialzugang betreffen Schulübergänge. Die hier untersuchte spätere Trennung außerhalb des Gymnasiums wird dadurch weder übernommen noch ausdrücklich verworfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Programm will Haupt- und Realschulen neben Gesamtschulen wieder einführen. Ein früheres Trennungsalter legt es nicht fest; die Richtungszuordnung bleibt deshalb offen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: Die Schulstrukturforderung ist belegt. Dauer und konkrete Organisation gemeinsamer nichtgymnasialer Beschulung reichen hier nicht für eine gesicherte Richtungszuordnung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Bindende Empfehlung für Klasse 7 oder Aufnahmeprüfung sind belegt. Richtungsbezug zur nichtgymnasialen Trennung bleibt zutreffend offen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: Eine Laufbahnempfehlung ist ein konkreter Übergangsbaustein, legt aber die zusätzliche gemeinsame nichtgymnasiale Schulzeit aus dieser Prüfoption nicht fest.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
Thema aufgegriffenRichtung offen
Prüfoption: spätere nichtgymnasiale Trennung
- Warum diese Einordnung?
- Original kritisiert die gemeinsame Orientierungsstufe, verlangt aber nur eine Prüfung der Rückkehr zur weiterführenden Schule ab Klasse 5. Der Titel formuliert die Abschaffung zu verbindlich.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Längeres gemeinsames Lernen außerhalb des Gymnasiums prüfen“: Die AfD erwägt nur eine Prüfung, ob die weiterführende Schule wieder ab Klasse 5 beginnt. Das betrifft vor allem die Abtrennung des Gymnasiums; gemeinsame nichtgymnasiale Klassen 5 und 6 werden dadurch nicht ausdrücklich verkürzt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Titel in Prüfung früherer Trennung ab Klasse 5 ändern; reformabsicht:false. Gegenläufig ist die erwogene Prüfrichtung, nicht ein beschlossener Einführungswille.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Offene Forschungsfrage: Handyregeln an Schulen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Offene Forschungsfrage: Handyregeln an Schulen
- Warum diese Einordnung?
- SPD fordert ein Handyverbot an allen Grundschulen. BSW fordert Nichtnutzung und Wegschließen während des Unterrichts sowie bildschirmfreie Grundschulklassen. Beide Regeln unterscheiden sich im Umfang.
- Bezug zum Reformweg
- Ein ganztägiges Grundschulverbot ist genau die noch ungeklärte Instrumentfrage. Es gilt weder als positiver noch als negativer Forschungstreffer; die Hochschulstudie und PISA-Korrelationen bestätigen dieses Verbot nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Parteiregeln getrennt beschreiben; Grundschulverbot ist nicht identisch mit Unterrichtsregel über Schulformen hinweg.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Tabakpreise über Steuerstufen erhöhen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Tabakpreise über Steuerstufen erhöhen
- Warum diese Einordnung?
- Regierungsentwurf, im Bundestag am 15. Oktober 2026 in geänderter Ausschussfassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Bundesrat und Verkündung sind hier nicht belegt; die Nein-Stimmen anderer Fraktionen sind keine ausdrückliche Ablehnung des Preishebels.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Rauchen durch reale Tabakpreise verringern“: Die bestätigten Steuerstufen zielen auf höhere Tabakpreise. Weitergabe, reale Preisänderung und Ausweichkäufe entscheiden über die Wirkung; die Forschungsgröße wird dem Gesetz nicht ungeprüft zugeschrieben.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, CSU, SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Reale Preisänderung und Weitergabe
- Feinschnittgestaltung, Kaufalternativen und Ausweichreaktionen
- Vollzug und zusätzlicher Gesundheitsnutzen
- Verfahrenshinweis auf Bundestagsbeschluss 15.10.2026/21-8605 aktualisieren, Modellfassungen getrennt halten.
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Konkrete Steuerstufen sollen den Zigarettenpreis deutlich anheben
Quellen- und Verfahrensstand: Gesetzentwurf und Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Anhörung am 05.10.2026; am Recherchetag 14.10.2026 noch nicht beschlossen. Am 15.10.2026 hat der Bundestag die Ausschussfassung (Drucksache 21/8605) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen; die Wirkungsbewertung beschreibt seit 29.10.2026 diese Fassung. Bundesrat und Verkündung sind hier nicht belegt, deshalb noch kein geltendes Gesetz.
Verlässliche risikogerechte Primärversorgung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Verlässliche risikogerechte Primärversorgung
- Warum diese Einordnung?
- Aktuelles Originalprogramm beschreibt mobile Hausarztpraxis mit Arzt und MFA, festem Fahrplan und späterer fachärztlicher Erprobung. Ursprüngliche Kreisverbands-PDF im Abruf offen.
- Bezug zum Reformweg
- Eine mobile Praxis verbessert potenziell Erreichbarkeit, nennt aber kein konkretes Blutdruck- oder Rauchstoppverfahren mit Nachverfolgung. Der klinische Behandlungsbefund bestätigt nicht automatisch das mobile Organisationsmodell.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Verlässliche risikogerechte Primärversorgung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Verlässliche risikogerechte Primärversorgung
- Warum diese Einordnung?
- Landesprogramm nennt Investitionszuschüsse für kommunale Versorgungszentren, eine Reform der Bedarfsplanung auf Bundesebene und den Einsatz nichtärztlicher Fachkräfte. Konkrete Bausteine der Primärversorgung; eine risikogerechte Behandlung chronischer Erkrankungen bleibt offen.
- Bezug zum Reformweg
- Zusätzliche Studienplätze und der Erhalt jedes Krankenhausstandorts sind breite Kapazitätsentscheidungen. Sie legen keinen konkreten Behandlungspfad, Einsatz der neuen Fachkräfte oder kurzfristige Verbesserung der belegten Versorgung fest.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Interprofessionelle Primärversorgung mit klaren Teamrollen ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Interprofessionelle Primärversorgung mit klaren Teamrollen ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- CHN-Berufsbild, Master, Stipendium, Bundesratsinitiative und Anschubfinanzierung sind konkret. Rechtszuständigkeiten bleiben geteilt; Umsetzung nicht belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Eigenverantwortliche Community Health Nurses neben Ärzten, Ausbildung und Bindung in unterversorgten Regionen sind konkrete Teamkomponenten. Der Richtungsbezug betrifft diese Organisationsvoraussetzung; ein fertiges Hypertonieprogramm und dessen klinischer Effekt sind nicht mitbelegt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- Gemeinwohlorientierte MVZ, erleichterte kommunale Gründungen, mobile Teams und Telemedizin sind belegt. Kein spezifisches chronisches Behandlungspfadprogramm.
- Bezug zum Reformweg
- Versorgungszentren, Gemeindekrankenschwestern und konkrete telemedizinische Kooperationen sind Komponenten einer verlässlicheren Teamversorgung. Aufgabenteilung, Behandlungspfade und zusätzliche gesundheitliche Ergebnisse bleiben zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Interprofessionelle Primärversorgung ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Interprofessionelle Primärversorgung ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- Interdisziplinäre regionale Zentren in mittelgroßen Städten und CHNs stehen ausdrücklich im Programm. Die alte URL leitet auf die neue Parteiseite weiter.
- Bezug zum Reformweg
- Interdisziplinäre Teams und Community Health Nurses entsprechen konkreten Komponenten der Teamorganisation. Unterstützend betrifft diese Komponente; die Zahl der Zentren und das gesamte Netz sind keine durch Blutdruckstudien bestätigte Wirksamkeitsgarantie.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- Programm benennt Regionalbudgets, kommunale Praxen, mobile Angebote, Gemeindeschwestern und konditionierten MVZ-Ausbau. Unterstützung ist auf diese Komponenten begrenzt.
- Bezug zum Reformweg
- Freiräume für kommunale Praxisträger, mobile Versorgung und Gemeindeschwestern sind konkret passende Team- und Zugangsbausteine. Die Standort- und Budgetgarantie im Paket sowie Landarztanreize erhalten keine pauschale Wirksamkeitsbestätigung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planen
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm verlangt einen Landesrettungsschirm von 300 Mio. Euro gegen ausbleibende Investitionsförderung, Insolvenzen und Schließungen. Wahlforderung, keine Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Ein Rettungsschirm kann Einrichtungen finanziell erhalten, legt aber weder bedarfsgerechte Kapazität noch ein wirksames Versorgungsmodell fest. Der Krankenhausstandort allein ist kein belegter Behandlungseffekt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planen
- Warum diese Einordnung?
- Verlässliche Investitionskostenfinanzierung und Landesunterstützung erforderlicher Rekommunalisierungen sind im Originalprogramm benannt.
- Bezug zum Reformweg
- Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung ändern Finanzierung und Eigentum. Sie legen nicht die konkrete Teamintervention oder die tatsächlich zusätzlich verfügbare regionale Versorgung fest.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Verfügbare geeignete Fachkräfte und Zugänge prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Verfügbare geeignete Fachkräfte und Zugänge prüfen
- Warum diese Einordnung?
- Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in Gesundheitsberufen sind ausdrücklich gefordert.
- Bezug zum Reformweg
- Der Gebührenabbau für Therapieberufe ist eine konkrete Ausbildungsfinanzierung. Die Lab-Zugangsmeta betrifft Hochschule und andere Finanzierungsbedingungen; zusätzliche Fachkräfte, Einsatz und Versorgung dieser Gesundheitsausbildung sind nicht daraus abzuleiten.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Verfügbare geeignete Fachkraftzeit und Versorgungsqualität prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Verfügbare geeignete Fachkraftzeit und Versorgungsqualität prüfen
- Warum diese Einordnung?
- Programm verlangt Wiedereingliederung der Uniklinik-Tochtergesellschaften oder volle Tarifbindung. Keine Gleichsetzung mit einem bereits umgesetzten Tarifvertrag.
- Bezug zum Reformweg
- Tariftreue kann Arbeitsbedingungen verändern, ist aber kein konkret geprüftes Team-, Behandlungs- oder Pflegemodell des Lab. Arbeitsbedingungen, Bindung und Versorgung benötigen eigene Beurteilung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Pflege nach Bedarf und tatsächlich verfügbarer Unterstützung planen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Pflege nach Bedarf und tatsächlich verfügbarer Unterstützung planen
- Warum diese Einordnung?
- Linke-Programm nennt ein Landespflegegeld von mindestens 1.500 Euro pro Jahr. Für das BSW enthält das Landtagswahlprogramm kein Landespflegegeld; ein anderes BSW-Papier ist nicht mit Originalquelle belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Eine Geldleistung entlastet Empfänger finanziell, schafft aber nicht automatisch verfügbare Fachkraftstunden oder ein geprüftes Entlastungsmodell. Der gemeinsame Eintrag enthält zudem unterschiedliche Betragszusagen von Linken und BSW.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- BSW nicht mit dem Linke-Betrag 1.500 Euro und nicht als beschlossenes Wahlprogramm kennzeichnen; beide Quellen ergänzen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026. Linke: Wahlprogramm; BSW: Papier Magdeburger Weg vom 14.08.2026, ausdrücklich nicht beschlossener BSW-Wahlprogrammtext. Wahl inzwischen erfolgt; Umsetzung offen.
Pflege nach Bedarf und tatsächlichem Zugang planen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Pflege nach Bedarf und tatsächlichem Zugang planen
- Warum diese Einordnung?
- Linke-Programm verlangt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen durch das Land. Das BSW-Landtagswahlprogramm benennt nur steigende Eigenanteile, keine Übernahme der Investitionskosten.
- Bezug zum Reformweg
- Die Übernahme von Investitionskosten senkt Eigenbelastung. Welcher zusätzliche Pflegezugang, welche Qualität und welcher Ressourcenbedarf daraus entstehen, ist durch die konkrete Lab-Prüfoption nicht entschieden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Parteiquellen und jeweilige Dokumentart einzeln nachreichen.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026. Linke: Wahlprogramm; BSW: Papier Magdeburger Weg vom 14.08.2026, ausdrücklich nicht beschlossener BSW-Wahlprogrammtext. Wahl inzwischen erfolgt; Umsetzung offen.
Konkrete Zugangsbarrieren zu materieller Unterstützung verringern
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Konkrete Zugangsbarrieren zu materieller Unterstützung verringern
- Warum diese Einordnung?
- Das Bundestagswahlprogramm 2025 der Grünen fordert die Kindergrundsicherung, automatisierte Antragsverfahren und einen Kindergrundsicherungs-Check bei Geburt. Die Bündelung der Einzelleistungen führt diese Programmstelle nicht aus; ein Vorhaben für 2026 folgt daraus nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Bündelung und weitgehend antragslose Auszahlung sind konkrete Komponenten zur Verringerung administrativer Zugangshürden. Unterstützend gilt für diesen Zugangshebel; Leistungshöhe, Umsetzung und nationaler Zusammenhaltseffekt bleiben offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Politischen Primärbeleg ergänzen. Konkrete Zugangskomponenten belegen keine vollständige Finanzierung oder identische Modellvariante.
Quellen- und Verfahrensstand: Weiterhin geforderte Richtung, kein neuer Koalitionsgesetzentwurf dokumentiert.
Steuern als konkrete Verteilungsentscheidung prüfen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Steuern als konkrete Verteilungsentscheidung prüfen
- Warum diese Einordnung?
- SPD benennt einen Unternehmensfreibetrag und Stundung. Das umfassendere Tarifkonzept bleibt offen.
- Bezug zum Reformweg
- Der Freibetrag verändert Belastung von Unternehmenserben. Die Lab-Analyse verlangt Verteilungsrechnung und Verhaltensprüfung, bestimmt aber weder einen optimalen Freibetrag noch einen gesicherten Zusammenhaltsnutzen dieser Steuerreform.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Rödl ist keine Primärquelle. SPD-Flugblatt als politische Quelle verwenden; Modell mit geltenden Steuersätzen bleibt redaktionelle Teilmodellierung.
Quellen- und Verfahrensstand: SPD-Fraktionskonzept, keine beschlossene Steuerreform; nur der konkret bewertete Unternehmensteil.
Tatsächlich verlässliche Betreuungsstunden bereitstellen
Thema aufgegriffenRichtung offen
Tatsächlich verlässliche Betreuungsstunden bereitstellen
- Warum diese Einordnung?
- SPD-Landesprogramm hält den geltenden Anspruch auf bis zu zehn Stunden fest und unterstützt den Ausbau von Randzeiten ohne Umfang. Erhalt des geltenden Rechts ist keine Änderung und kein zusätzlicher Stundenanstieg.
- Bezug zum Reformweg
- Der Erhalt eines formal uneinheitlich beschriebenen Zehnstundenanspruchs legt weder zusätzliche Plätze noch reale Öffnungszeiten oder weniger Ausfälle fest. Die Lab-Richtung verlangt genau diese tatsächliche Verfügbarkeit und keine reine Anspruchszusage.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Lasten der Alterssicherung und Erwerbschancen getrennt beurteilen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Lasten der Alterssicherung und Erwerbschancen getrennt beurteilen
- Warum diese Einordnung?
- Das SPD-Programm 2025 fordert dauerhaft mindestens 48 Prozent. Die FAQ 2026 beschreibt 48 Prozent nur noch zusammen mit einer Kapitalrente und wieder eingeführten Dämpfungsfaktoren; der bewertete dauerhafte Umlagepfad ist eine Position von 2025.
- Bezug zum Reformweg
- Ein dauerhaftes Sicherungsniveau ist eine Verteilungsentscheidung zwischen Renten, Beiträgen und Steuern. Die demografischen Befunde bestimmen kein wissenschaftlich optimales Niveau und bestätigen keine bestimmte Beschäftigungsrichtung des Pakets.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Historische Forderung 2025 datieren; das bewertete dauerhafte Umlagemodell nicht als unverändertes aktuelles Gesamtpaket der SPD ausgeben.
Quellen- und Verfahrensstand: Die bereits beschlossene Haltelinie bis 2031 ist Ausgangslage; der hier bewertete dauerhafte Fortbestand danach ist eine Forderung.
Konkreten Ausbau emissionsarmer Stromalternativen umsetzen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Konkreten Ausbau emissionsarmer Stromalternativen umsetzen
- Warum diese Einordnung?
- Solarausstattung technisch geeigneter öffentlicher Gebäude bis 2030 und ein überprüfbarer Ausbauplan sind belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Die Ausstattung nutzbarer öffentlicher Dächer samt Umsetzungsplan und jährlichen Zielen greift den dokumentierten Vollzugsrückstand konkreter Solarinstallation auf. Die gesetzliche Pflicht besteht bereits; zusätzlich zählen nur tatsächliche Installation und besserer Vollzug, nicht eine neue Zielzahl allein.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Konkrete Emissionsminderung zusätzlich umsetzen
ReformabsichtRichtung offen
Konkrete Emissionsminderung zusätzlich umsetzen
- Warum diese Einordnung?
- Landesgesetz und Klimaneutralität 2035 sind Programmziele; der konkrete Pfad zur Zielerreichung bleibt offen.
- Bezug zum Reformweg
- Minderungsziele, Staatsziel und Kontrollgremien sind Governance, aber noch keine konkrete Preis-, Erzeugungs- oder Umstellungsmaßnahme. Das ambitioniertere Zieljahr allein wird nicht als belegter zusätzlicher Minderungsbeitrag gezählt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Konkrete Solarinstallation bei Bau und Dachsanierung ermöglichen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Konkrete Solarinstallation bei Bau und Dachsanierung ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- Solarpflicht für Neubauten sowie bestimmte gewerbliche Dachsanierungen ist ausdrücklich benannt.
- Bezug zum Reformweg
- Eine Nutzungspflicht ist eine konkrete Umstellungskomponente in Richtung emissionsarmer Stromalternativen. Unterstützend betrifft deren sachliche Ausrichtung; Zusatz gegenüber bereits gestaffeltem Bundesrecht, Ausnahmen, Fristen und tatsächliche Installation sind ausdrücklich noch ungeklärt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Umstellung und Kostenverteilung passend gestalten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Umstellung und Kostenverteilung passend gestalten
- Warum diese Einordnung?
- Netzentgeltbefreiung für Haushalte im 2 km-Wind-/500 m-Solarradius ist belegt; Landeskompetenz und Finanzierung bleiben gesondert.
- Bezug zum Reformweg
- Ein örtlicher Netzentgeltbonus entlastet Anwohner, legt aber keine zusätzliche Erzeugung oder Emissionsminderung fest. Bestehende ähnliche Gutschriften, Bundeszuständigkeit und Akzeptanzwirkung verhindern die Gleichsetzung mit einem belegten Ausbauhebel.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Zugang zu emissionsarmen Alternativen ermöglichen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Zugang zu emissionsarmen Alternativen ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- CDU-MV-Programm nennt jährlich 30 Euro pro Einwohner als pauschalen Stromkostenausgleich.
- Bezug zum Reformweg
- Eine Pauschale senkt Stromkosten, ist aber weder an eine zusätzliche Umstellung noch an Emissionsminderung gebunden. Aus allgemeiner Entlastung folgt keine eindeutige konkrete Klimaschutzrichtung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Den offiziellen Parteiprogramm-Link ergänzen; Originalinhalt und Programmherkunft sind direkt verifiziert.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Landesprogramm verlangt keine neuen Windgenehmigungen und eine Bundesratsinitiative gegen das Flächengesetz.
- Bezug zum Reformweg
- Keine neuen Windgenehmigungen und die Abschaffung des Akzeptanzkanals bremsen einen konkreten Ausbauweg. Gegenläufig bezeichnet die Ausbau-/Ermöglichungsrichtung; Rechtsgrenzen, andere Erzeugungsoptionen und das Ausmaß der Emissionsfolgen sind gesondert zu prüfen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- AfD MV lehnt im Programm 2026 den weiteren Windkraftausbau ab und nennt den Stopp im 100-Tage-Programm. Dazu kommen die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und strengere Prüfungen. Ein Verbot bereits genehmigter Anlagen folgt daraus nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Die verlangte Ausbaubremse, verschärfte Verfahren und Beendigung der Bürgerforen zielen auf weniger zusätzlichen Windkraftausbau. Die tatsächliche Landeszuständigkeit begrenzt die Größenordnung, verändert aber die Richtung der konkret möglichen Verzögerung nicht.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Titel und Parteibeleg auf belegten Umfang begrenzen: Ausbaustopp im ländlichen Raum/weitere Windpolitik beschränken; kein pauschales Verbot sämtlicher neuer Anlagen aus diesem Programmauszug ableiten.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichen
- Warum diese Einordnung?
- BSW-MV-Programm fordert 2.000 m Abstand ab 150 m Gesamthöhe und 5.000 m beim zweiten Windpark außerhalb eines 180-Grad-Bereichs. Die Gegenrichtung zum Ausbau ist aus der Flächenwirkung abgeleitet; eine ausdrückliche Ablehnung des Windausbaus enthält das Programm nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Zusätzliche Abstände, strengere Umzingelungsregeln und die erklärte Ausbaubremse begrenzen weitere geeignete Windstandorte. Gegenläufig gilt für die zusätzliche Ausbauhemmung; Landschafts-, Anwohner- und Alternativenergiefragen bleiben eigene Abwägungen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Realisierbare emissionsarme Stromalternativen vergleichen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Realisierbare emissionsarme Stromalternativen vergleichen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Antrag 21/4749 vom 17.03.2026 verlangt Rückbaustopp, vier Reaktivierungen, Prüfung weiterer Anlagen und Neubau; am 19.03.2026 an die Ausschüsse überwiesen. Neun Anlagen mit 12 GW und 40 Jahre Laufzeit sind Modellannahmen.
- Bezug zum Reformweg
- Kernenergie ist grundsätzlich eine emissionsarme Erzeugungsoption und deshalb keine pauschale Gegenrichtung zum Klimaschutz. Das konkrete Wiederanlauf-/Neubaupaket hat aber offene rechtliche, technische und zeitliche Voraussetzungen sowie einen anderen Vergleichspfad; Richtung seiner zusätzlichen Wirkung bleibt offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- 9 Anlagen/12 GW gegebenenfalls als Modellannahme kennzeichnen. Quelle fordert lange Laufzeit ohne Begrenzung, nicht Mindestbetriebsdauer 40 Jahre. Quellenangabe und Modellbindung korrigieren.
Quellen- und Verfahrensstand: AfD als Antragsteller genannt; rechtliche/technische Realisierbarkeit gesondert untersucht.
Lokale Anpassung an unvermeidbare Hitzerisiken
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Lokale Anpassung an unvermeidbare Hitzerisiken
- Warum diese Einordnung?
- Eine Million zusätzlicher Bäume samt Pflege, Hotspots und Stadtgrünfonds sind im Grünen-Programm belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Pflanzung an Hitze-Hotspots und gesicherte Pflege sind konkrete Expositions-/Anpassungskomponenten. Zugeordnet ist lokaler Hitzeschutz, nicht eine behauptete Senkung der globalen Temperatur; Zielzahl, Zeit bis zur Krone und Wirkung je Standort sind offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Alkoholwerbung in Jugendmedien und Außenwerbung beschränken
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Alkoholwerbung in Jugendmedien und Außenwerbung beschränken
- Warum diese Einordnung?
- Grüner Bundestagsantrag 21/6016 vom 19. Mai 2026 fordert die Bundesregierung auf, Alkoholwerbung in jugendorientierten Online- und Printangeboten sowie in der Außenwerbung zu untersagen. Die Steuerweiterentwicklung ist ein getrennter Prüfauftrag. Eine Beratung oder Abstimmung ist nicht belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Starke Beschränkungen für Alkoholwerbung mit Evaluation prüfen“: Der recherchierte Antrag begrenzt Alkoholwerbung in Jugendmedien und im öffentlichen Raum. Das greift die hier zu prüfende Werberegel auf; ein gesenkter Gesamtkonsum ist damit nicht nachgewiesen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Genaue Abgrenzung der erfassten Werbung und Ausnahmen
- Vollzug, Zeitplan und zusätzlicher Konsumeffekt
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Werbung in Jugendmedien und Außenwerbung beschränken
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/6016 ist belegt; ein abschließender Beschluss oder eine Umsetzung wurde hier nicht bestätigt.
Stärkere Orientierung der Alkoholbesteuerung am Alkoholgehalt prüfen
Thema aufgegriffenRichtung offen
Stärkere Orientierung der Alkoholbesteuerung am Alkoholgehalt prüfen
- Warum diese Einordnung?
- II h des Grünen-Antrags verlangt systematische Prüfung und Weiterentwicklung mit stärkerer Orientierung am Alkoholgehalt. Kein bestimmter Steuersatz, Mindestpreis oder reale Preiserhöhung. Trennung vom konkreten Werbeverbot ist korrekt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Sehr billigen Alkohol über reale Preise weniger attraktiv machen“: Eine Prüfung der Besteuerung nach Alkoholgehalt ist belegt. Sie legt weder eine reale Preiserhöhung noch Mindestpreise fest und zählt deshalb nicht als Unterstützung einer bereits bestimmten Preisregel.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Entscheidung für ein Preisinstrument
- Steuersätze beziehungsweise angestrebte reale Preisänderung
- Verteilung, Ausweichkäufe und Schutz abhängiger Menschen
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Die Steuerforderung ist eine Überprüfung mit stärkerer Orientierung am Alkoholgehalt, keine festgelegte reale Preiserhöhung oder Mindestpreisregel.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/6016 ist belegt; ein abschließender Beschluss oder eine Umsetzung wurde hier nicht bestätigt.
BAföG-Folgeförderung automatisieren und Antragstellung vereinfachen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
BAföG-Folgeförderung automatisieren und Antragstellung vereinfachen
- Warum diese Einordnung?
- 21/2234 nennt digitale Einmalanträge und automatische Folgeförderung bei unveränderten Voraussetzungen. 21/5780 ergänzt den Reformansatz. Ablehnung beider Anträge am 11. Juni 2026 ist parlamentarisch bestätigt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Finanzielle Hürden beim Hochschulzugang gezielt prüfen“: Automatische Folgeförderung und einfachere Anträge adressieren administrative Zugangshürden. Das belegt weder eine bestimmte zusätzliche Studienaufnahme noch die Wirkung jedes digitalen Hilfsmittels.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Umgang mit veränderten Anspruchsvoraussetzungen
- Reichweite, Umsetzungsaufwand und Finanzierung
- Zusätzliche Inanspruchnahme und Studienabschlüsse
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
einmalige Antragstellung, automatische Folgeförderung
Quellen- und Verfahrensstand: 21/2234 und der ergänzende Antrag 21/5780 vom 05.05.2026 wurden im Bundestag am 11.06.2026 abgelehnt. Hier als ein zusammenhängender Reformansatz geführt.
BAföG als Vollzuschuss und mit regionalem Wohnkostenzuschuss gestalten
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
BAföG als Vollzuschuss und mit regionalem Wohnkostenzuschuss gestalten
- Warum diese Einordnung?
- Antrag 21/6359 vom 9. Juni 2026 verlangt Vollzuschuss und regional gestaffelte Wohnförderung. Forschungsausschuss-Ablehnung am 8. Juli bestätigt; abschließender Plenarentscheid wird nicht behauptet.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Finanzielle Hürden beim Hochschulzugang gezielt prüfen“: Vollzuschuss und regional gestaffelter Mietkostenzuschuss senken finanzielle Zugangshürden, allerdings für alle Geförderten statt gezielt. Der Forschungsausschuss lehnte den Antrag am 8. Juli 2026 ab; Wirkung und Umfang bleiben separat zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Leistungshöhen, Staffelung und Kreis der Berechtigten
- Zeitplan und Finanzierung
- Zusätzliche Bildungsbeteiligung
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Rückzahlungsfreie Studienförderung, höhere und dynamisierte Leistungen sowie regional gestaffelter Wohnkostenzuschuss.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/6359; am 08.07.2026 im Forschungsausschuss abgelehnt. Ein abschließender Plenarbeschluss wurde in dieser Recherche nicht bestätigt. Beschlussempfehlung 21/8193 vom 24.09.2026 empfiehlt Ablehnung; kein Plenarbeschluss bis 20.10.2026.
Verbindliche schulische Lernförderung mit qualifiziertem Personal erproben
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Verbindliche schulische Lernförderung mit qualifiziertem Personal erproben
- Warum diese Einordnung?
- FDP-Antrag 21/1937 vom 13. August 2026 nennt verbindliches Pilotprojekt, Förderportal, Qualifizierung und unabhängige Evaluation. Parteiveröffentlichung vom 22. September bekräftigt die Forderung, ist kein Beschluss; die Bürgerschaft lehnte ihn am 23./24. September 2026 ab.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Lernrückstände mit intensiven Tutorien angehen“: Der Antrag 21/1937 verlangt ein Pilotprojekt verbindlicher schulischer Lernförderung nach Hamburger Vorbild mit Fördervereinbarung und Teilnahmepflicht. Das Hamburger Vorbild arbeitet in Kleingruppen; Häufigkeit und Gruppengröße legt der Antrag selbst nicht fest. Teilanschluss an intensive Tutorien.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Häufigkeit, Gruppengröße und Qualifizierung
- Personalgewinnung und Finanzierung
- Folgen einer Teilnahmepflicht
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Verbindliche schulische Lernförderung bei Lernrückständen, qualifiziertes Förderpersonal und unabhängige Evaluation
Quellen- und Verfahrensstand: FDP-Antrag 21/1937, Neufassung von 21/1608. Die Fraktion bekräftigte ihn am 22.09.2026; die Bürgerschaft (Landtag) lehnte ihn in der Sitzung vom 23./24.09.2026 ab (Beschluss Nr. 21/768). Nicht umgesetzt.
Zusätzliche Fachkräfte und Förderung an benachteiligten Kitas einsetzen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Zusätzliche Fachkräfte und Förderung an benachteiligten Kitas einsetzen
- Warum diese Einordnung?
- Regierungsentwurf 21/8239, erste Lesung und Überweisung am 9. Oktober 2026. CDU-Parteiartikel und SPD-Fraktionsmeldung belegen Unterstützung. Nicht beschlossen.
- Bezug zum Reformweg
- Unterstützt die Richtung qualifizierte frühe Förderung und Ressourcen nach Bedarf. Die Themenanalyse rechtfertigt keine gesicherte Effektgröße für verpflichtende Entwicklungstests oder das Gesamtgesetz. Tests, Dokumentationspflichten und tatsächliche Personalgewinnung müssen getrennt geprüft werden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Tatsächlich erreichbare Einrichtungen und Kinder
- Personalgewinnung, Mittelverteilung und dauerhafte Finanzierung
- Zusatzwirkung von Tests und Dokumentationspflichten
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Gezielte zusätzliche Fachkraftstellen und Förderangebote in Kitas mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen
Quellen- und Verfahrensstand: Regierungs-Gesetzentwurf 21/8239 (SCQEG), am 09.10.2026 in erster Lesung beraten und überwiesen. CDU und SPD befürworten das konkrete Vorhaben in eigenen Primärquellen; es ist noch kein in Kraft befindliches Gesetz.
Zusätzliche Lehrkräfte für unmittelbare Sprach- und Rechenförderung einsetzen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Zusätzliche Lehrkräfte für unmittelbare Sprach- und Rechenförderung einsetzen
- Warum diese Einordnung?
- Originalkapitel verlangt zusätzliche Lehrkräfte für unmittelbare Förderung neben dem Regelunterricht. Dosis und Gruppengröße bleiben offen; kein aktueller Umsetzungsbeschluss nachgewiesen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Lernrückstände mit intensiven Tutorien angehen“: Zusätzliche Lehrkräfte für unmittelbare Förderung neben dem Unterricht sind belegt. Gruppengröße, Häufigkeit und Dauer fehlen; eine intensive Tutoring-Dosis ist daraus nicht ableitbar.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Dosierung und Gruppengröße
- Qualifiziertes Personal, Finanzierung und Reichweite
- Abgrenzung von weiteren schulstrukturellen Forderungen
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Zusätzliche Lehrkräfte sollen bei Rückständen in Sprache oder Rechnen unmittelbar neben dem Regelunterricht fördern
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlprogramm Rheinland-Pfalz 2026. Die Wahl ist inzwischen erfolgt; fortbestehende parlamentarische Initiative oder Umsetzung ist hier nicht bestätigt. Ein genaues Beschlussdatum ist auf der gelesenen Kapitel-Webseite nicht angegeben.
Eine Zuckergetränkeabgabe ablehnen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Eine Zuckergetränkeabgabe ablehnen
- Warum diese Einordnung?
- Ablehnung vom 26. August wird durch gesonderten Parteibeitrag vom 14. Oktober 2026 erneut belegt. Konkrete Gegenposition, keine Unterstützung der Steuer und kein Wirkungsbeleg für Parteibehauptungen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zuckergetränke durch eine wirksame Abgabe weniger attraktiv machen“: Die bestätigte Position lehnt das Zuckergetränke-Abgabeninstrument ausdrücklich ab. Zwei Quellen zur selben Position werden als ein Instrument gezeigt.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Abgrenzung der Position gegenüber unterschiedlichen Abgabemodellen
- Ausgestaltung und Wirkung der vorgeschlagenen Aufklärungsalternative
- Für den Stand 14.10.2026 direkt den zweiten Artikel verwenden; erster Artikel trägt nur 26.08.2026.
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Die FDP lehnt höhere Getränkepreise durch eine Zuckersteuer ab
Quellen- und Verfahrensstand: Die Bundespartei bekräftigt die bereits im August dokumentierte Ablehnung am 14.10.2026 auch gegenüber dem Kabinettskompromiss. Es handelt sich um eine Parteiveröffentlichung, keine eigene Gesetzesänderung. Weitere Quelle zur selben Position: Aktualisierung der bereits erfassten FDP-Gegenposition vom August 2026, nach dem Kabinettsbeschluss vom 14.10.2026; keine eigene Gesetzesänderung. Quellenbeleg: 2026-10-14. Keine Ablehnung des Präventionsziels. Der erneute Beleg wird mit der schon dokumentierten Position zusammengeführt; politische Behauptungen über Gesundheitseffekte ersetzen keine Forschungsbewertung. Im Vergleich einmal gezählt.
Altersgrenzen und Jugendversionen für soziale Medien einführen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Altersgrenzen und Jugendversionen für soziale Medien einführen
- Warum diese Einordnung?
- Präsidiumsbeschluss vom 23. Februar 2026 enthält Altersstufen, Verifikation und Jugendversion ohne algorithmische Feeds. Parteibeschluss wird korrekt nicht als Gesetz behandelt.
- Bezug zum Reformweg
- Konkreter Beitrag zur offenen Forschungsfrage Social-Media-Regulierung. Die Lab-Evidenz erlaubt keine sichere Einstufung eines pauschalen gesetzlichen Altersverbots als wirksam. Plattformgestaltung, Umgehung, Datenschutz und mögliche Verluste an Teilhabe müssen gesondert geprüft werden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Datenschutzgerechter Vollzug und Umgehung
- Zeitplan und Umsetzungsaufwand
- Wirkung und mögliche Teilhabeverluste
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Altersverifikation, Nutzungsverbot für unter 14-Jährige, Jugendversionen ohne algorithmische Feeds bis 16
Quellen- und Verfahrensstand: Beschluss des SPD-Präsidiums vom 23.02.2026. Ein Parteibeschluss ist keine beschlossene gesetzliche Altersgrenze.
Housing First mit freiwilliger Begleitung und Anschubmitteln ausbauen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Housing First mit freiwilliger Begleitung und Anschubmitteln ausbauen
- Warum diese Einordnung?
- Gemeinsamer Antrag und Umsetzungskonzept mit Anschubmitteln sind belegt; dauerhafte Platzfinanzierung nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Wohnungslosigkeit mit Housing First angehen“: Der gemeinsame NRW-Antrag greift Housing First mit freiwilliger Begleitung und Anschubfinanzierung auf. Die dauerhafte Finanzierung und der konkrete Landesumfang bleiben offen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Dauerhafte Finanzierung jedes Platzes
- Verfügbarer Wohnraum und Zahl erreichter Menschen
- Zeitplan und Wohnstabilität im NRW-Vollzug
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Dauerhafter eigener Wohnraum ohne vorgeschaltete Abstinenz- oder Therapievoraussetzung, freiwillige bedarfsgerechte Begleitung und Finanzierung neuer Projektstandorte.
Quellen- und Verfahrensstand: Gemeinsamer CDU-/Grünen-Antrag vom 12.03.2024. Der aktuelle Fraktionsbericht vom 28.01.2026 beschreibt veröffentlichtes Umsetzungskonzept und Anschubfinanzierung. Das belegt fortgesetzte Umsetzung auf Landesebene, keine bundesweite Einführung oder bestimmte Zahl dauerhaft finanzierter Plätze. Gemeinsamer Antrag 2024; Umsetzungsschritte 2026 dokumentiert, keine bundesweite Einführung
Bauleitplanung digitalisieren und Wohnungsbauverfahren vereinfachen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bauleitplanung digitalisieren und Wohnungsbauverfahren vereinfachen
- Warum diese Einordnung?
- Regierungsentwurf, Anhörung und getrennte politische Unterstützerbelege passen; Inkrafttreten wird nicht behauptet.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Vereinfachte und digitale Bauleitplanung greift einen möglichen Hebel für zusätzliches Wohnangebot auf. Wie viele Wohnungen dadurch zusätzlich entstehen, ist kein bereits belegter Effekt dieser Verfahrensreform.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, CSU, SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Praktischer kommunaler Vollzug und Umstellungsaufwand
- Zeitplan und zusätzlich ermöglichte Fertigstellungen
- Wohnzugang und Umweltfolgen
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Bauleitplanverfahren vereinfachen und digitalisieren; kommunale Handlungsmöglichkeiten bei vernachlässigten Immobilien verbessern.
Quellen- und Verfahrensstand: Regierungsentwurf 21/6588 vom 22.06.2026; öffentliche Anhörung am 23.09.2026. CDU-Parteibeleg vom 28.05.2026 und SPD-Fraktionsbeleg vom 27.05.2026 stützen die Zuordnung. Zuletzt verifizierter Verfahrensschritt ist die Anhörung; Inkrafttreten wird nicht behauptet. 'Antrag' dient als Sammelstatus für eingebrachte parlamentarische Vorhaben, hier einen Gesetzentwurf.
Temporäre Wohnnutzung leerstehender Büros als Projekt erproben
Konkreter VorschlagRichtung offen
Temporäre Wohnnutzung leerstehender Büros als Projekt erproben
- Warum diese Einordnung?
- Rot-grüner Modellprojektauftrag und einstimmige Annahme sind belegt. Konkret ist der Pilot, nicht ein flächendeckender Umbau.
- Bezug zum Reformweg
- Passender Vorschlag zur offenen Bestands- und Umnutzungsfrage. Temporäres Wohnen ist weder garantiert dauerhaft zusätzlicher Wohnraum noch Housing First. Gesundheits-, Qualitäts-, Kosten- und Verdrängungsfolgen bleiben zu prüfen; deshalb kein positiver Wirkpunkt allein aus thematischer Nähe.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Standorte, Zahl und Qualität der Wohnplätze
- Projektfinanzierung und Zeitplan
- Übertragbarkeit und dauerhafter zusätzlicher Wohnraum
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Ein Nachfolgeprojekt zur temporären Wohnnutzung leerstehender Büros soll Kosten, Übertragbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und Förderbarkeit ermitteln.
Quellen- und Verfahrensstand: Gemeinsamer SPD-/Grünen-Antrag 23/3103 vom 11.02.2026; laut vorläufigem Beschlussprotokoll der Bürgerschaft am 25.02.2026 unter TOP 46 einstimmig angenommen. Beschlossen ist ein Modellprojekt- und Prüfauftrag, keine bereits abgeschlossene Wirksamkeitsevaluation. Die zustimmenden Fraktionen werden dadurch nicht zu Miturhebern des Antrags.
Emissionshandel mit jährlicher Klimadividende verbinden
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Emissionshandel mit jährlicher Klimadividende verbinden
- Warum diese Einordnung?
- ETS 1/2 sowie jährliche Einnahmenrückzahlung sind im selben Bundesvorstandsbeschluss belegt; Aussetzungsforderung bleibt separat.
- Bezug zum Reformweg
- Unterstützt die gestützte Richtung Bepreisung mit Belastungsausgleich. Zusatzwirkung, Deckel, Preisniveau und konkrete Verteilung der Dividende bleiben offen. Der gleiche Beschluss verlangt eine vorübergehende Aussetzung der nationalen Abgabe: diese gegenläufige Teilforderung ist separat erfasst; das Gesamtpaket erhält kein pauschales positives Urteil.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Emissionsdeckel, Preisniveau und zusätzliche Wirkung
- Verteilung und Auszahlungsweg der Dividende
- Zeitplan und Zusammenspiel mit der nationalen Bepreisung
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Emissionshandel als zentrales Instrument und Einnahmenrückzahlung als jährliche Klimadividende
Quellen- und Verfahrensstand: Bundesvorstandsbeschluss, PDF datiert 29.06.2026; Parteiseite nennt 31.05.2026. Maßgeblich ist das Dokumentdatum. Parteibeschluss ist kein Gesetzesbeschluss. Diese Zeile erfasst nur die ETS-/Rückverteilungskomponente des gemischten Reformpakets.
Nationale CO₂-Abgabe bis zum ETS 2 aussetzen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Nationale CO₂-Abgabe bis zum ETS 2 aussetzen
- Warum diese Einordnung?
- Die nationale CO 2-Abgabe soll bis zum ETS 2 ausgesetzt werden. Dies ist ein Parteibeschluss, keine gesetzliche Aussetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Unterbricht gezielt das bestehende Preissignal und läuft damit der Richtung verlässliche Emissionsbepreisung entgegen. Das ist eine Einordnung des Mechanismus, keine kausale Schätzung der zusätzlichen Tonnen oder Gesamtwohlfahrt dieser befristeten Aussetzung. Entlastung in einer Preiskrise und der spätere ETS werden separat beurteilt.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Genauer Übergang und zeitliche Dauer
- Haushaltsfolgen und entfallende Einnahmen
- Entlastungswirkung und zusätzliche Emissionen
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Der bestehende nationale Emissionspreis soll bis zur Einführung des ETS 2 ausgesetzt werden.
Quellen- und Verfahrensstand: Teilforderung im FDP-Bundesvorstandsbeschluss vom 29.06.2026, S. 10. Innerparteilicher Beschluss; keine gesetzliche Umsetzung belegt. Nicht mit der grundsätzlich befürworteten künftigen ETS-Bepreisung gleichsetzen.
Kommunale Klimaanpassung und Hitzeschutz dauerhaft finanzieren
Konkreter VorschlagRichtung offen
Kommunale Klimaanpassung und Hitzeschutz dauerhaft finanzieren
- Warum diese Einordnung?
- Antrag benennt GG-Art.91 a, Ausführungsgesetz, Managementpflichten, Personalfinanzierung und feste kommunale Budgets mindestens 10 Jahre.
- Bezug zum Reformweg
- Der Anpassungsbedarf ist gut gestützt; eine neue Gemeinschaftsaufgabe und das konkrete Finanzierungs-/Managementmodell sind als Lösung noch nicht kausal bewertet. Deshalb Bezug zur offenen Umsetzungsfrage, statt Wirkungssicherheit aus dem belegten Problem abzuleiten.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Gesamtvolumen und tatsächliche zusätzliche Schutzwirkung
- Vollzug und Schutzstandards vor Ort
- Von richtung auf konkret anheben. Fehlendes Gesamtvolumen lässt Wirkung offen; es macht die beschriebenen Instrumente nicht unkonkret.
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Besonders gefährdete Gruppen und hitzegefährdete Wohnungen schützen, Personal und verlässliche kommunale Budgets finanzieren
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/8117 vom 22.09.2026; am 24.09.2026 an die Ausschüsse überwiesen. Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, zusätzlichen kommunalen Budgets und einem nationalen Hitzeaktionsplan. Keine Grundgesetzänderung beschlossen. Beschlussempfehlung 21/8640 vom 15.10.2026 empfiehlt Ablehnung; kein Plenarbeschluss bis 20.10.2026.
CO₂-Abgabe zur Kraftstoffentlastung aussetzen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
CO₂-Abgabe zur Kraftstoffentlastung aussetzen
- Warum diese Einordnung?
- Peters fordert auf offizieller CDU-MV-Seite die sofortige Aussetzung zur Kraftstoffentlastung; Bund/CSU/SPD sind keine zusätzlichen Urheber.
- Bezug zum Reformweg
- Aussetzen des Emissionspreises steht der verlässlichen Bepreisungsrichtung entgegen. Wie sehr Marktpreise, Ausweichmöglichkeiten und die Dauer der Aussetzung Emissionen oder Haushaltsbelastungen verändern, bleibt offen. Kein allgemeines Negativurteil über die Partei oder über Entlastungsziele.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Dauer und Rückkehr zur Bepreisung
- Weitergabe an Verbraucher und Haushaltsfolgen
- Emissionswirkung; keine automatische Übertragung auf die Bundespartei
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Sofortige Aussetzung der CO₂-Abgabe, um Kraftstoffpreise kurzfristig zu entlasten.
Quellen- und Verfahrensstand: Öffentliche Forderung von Daniel Peters, CDU-Landesvorsitzender/Spitzenkandidat, auf der offiziellen Landesparteiseite vom 30.07.2026. Kein Beschluss der Bundes-CDU und keine gesetzliche Umsetzung belegt; nicht der CSU oder SPD zurechnen.
Sascha Wagner verlangt im Bundestag dauerhafte Bindungen und Investitionsmittel für einen gemeinnützigen Sektor.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Sascha Wagner verlangt im Bundestag dauerhafte Bindungen und Investitionsmittel für einen gemeinnützigen Sektor.
- Warum diese Einordnung?
- Linke fordert dauerhafte Bindungen und echte Investitionsmittel. Kein beziffertes eigenes Gesamtprogramm.
- Bezug zum Reformweg
- Die Passung gilt der dauerhaften Bindung und Gemeinnützigkeit; andere Forderungen der Partei werden dadurch nicht mitbewertet. Kein identischer Maßnahmenrecord gefunden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Amtliches Protokoll ergänzen. Beide Instrumente stammen aus derselben Rede und sind keine zwei unabhängig ausgearbeiteten Gesamtprogramme.
Quellen- und Verfahrensstand: Parlamentarische Haushaltsrede; Forderung, kein beschlossenes Gesamtprogramm
Autorinnen- und Autorenpapier fordert mindestens eine Milliarde Euro Förderung für dauerhaft bezahlbaren gemeinnützigen Wohnraum.
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Autorinnen- und Autorenpapier fordert mindestens eine Milliarde Euro Förderung für dauerhaft bezahlbaren gemeinnützigen Wohnraum.
- Warum diese Einordnung?
- Unterzeichnende grüne Fraktionsspitzen schlagen Investitionsförderung vor; korrekt als Autorenpapier begrenzt.
- Bezug zum Reformweg
- Belegt die Position der unterzeichnenden Abgeordneten, keine einheitlich beschlossene Gesamtposition oder Umsetzung. Die genannte Milliarde ist eine Forderung und keine ermittelte Gesamtkostenschätzung des Modells.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Autorinnen- und Autorenpapier; weder Fraktionsbeschluss noch Haushaltsbewilligung belegt
Kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken
- Warum diese Einordnung?
- BSW Bremen verlangt Nettozuwachs und stärkere gemeinnützige Träger; kein durchfinanziertes eigenes Bauprogramm.
- Bezug zum Reformweg
- Bremische Forderung; kein Nachweis eines durchfinanzierten Programms oder einer Bundesposition. Gleiches Ziel bedeutet keine identische Ausgestaltung wie in Wien.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Konkrete Förder- und Bauinstrumente
- Grundstücke, Finanzierung und Vollzug
- Zusätzliche Wohnungen und Bindungen; nur Bremer Forderung belegt
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
jährliche Zuwachsziele und eine stärkere Rolle kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen
Quellen- und Verfahrensstand: Aktuelle Forderung des Landesverbands; kein Beschluss der Bürgerschaft nachgewiesen
Bundestagsrede verlangt Finanzierung von Housing First zusammen mit Prävention und kommunalen Wohnungsnotfallhilfen.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Bundestagsrede verlangt Finanzierung von Housing First zusammen mit Prävention und kommunalen Wohnungsnotfallhilfen.
- Warum diese Einordnung?
- Linke fordert Finanzierung eines flächendeckenden Housing-First-Ansatzes. Betrag, Vollzug und Reichweite fehlen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Wohnungslosigkeit mit Housing First angehen“: Die bestätigte Bundestagsforderung verlangt ausdrücklich Finanzierung von Housing First. Das ist eine Ausbauabsicht; ein durchfinanzierter flächendeckender Umfang und die Wirkung des Gesamtpakets sind nicht belegt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Amtliches Protokoll ergänzen. Beide Instrumente stammen aus derselben Rede und sind keine zwei unabhängig ausgearbeiteten Gesamtprogramme.
Quellen- und Verfahrensstand: Parlamentarische Haushaltsforderung; keine Bewilligung oder bundesweite Umsetzung belegt
Grüne Bundestagsfraktion verlangt Ausweitung gezielter Unterstützung für Schulen mit vielen benachteiligten Kindern.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Grüne Bundestagsfraktion verlangt Ausweitung gezielter Unterstützung für Schulen mit vielen benachteiligten Kindern.
- Warum diese Einordnung?
- Fraktionsseite und Antrag 21/6336 vom 9. Juni 2026 verlangen die zügige Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen und Kitas. Umfang und Kriterien legt der Antrag nicht fest.
- Bezug zum Reformweg
- Direkter Bezug zu bedarfsorientierten Schulressourcen, kein Nachweis einer garantierten Tutoring-Dosis an jeder geförderten Schule. Im Bestand gibt es die allgemeinere Verbandsforderung zur Ausweitung; diese Parteiträgerschaft muss eigenständig belegt bleiben.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Fraktionsforderung und Verweis auf parlamentarische Initiative; keine beschlossene Ausweitung belegt
BSW Marzahn-Hellersdorf fordert qualifizierte Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und stabile multiprofessionelle Teams gezielt für benachteiligte Standorte.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
BSW Marzahn-Hellersdorf fordert qualifizierte Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und stabile multiprofessionelle Teams gezielt für benachteiligte Standorte.
- Warum diese Einordnung?
- Bezirkliches Programm fordert gezielt Personal, Schulsozialarbeit und Teams für benachteiligte Standorte. Geografische Trägerschaft muss Bezirk bleiben; Wirkungsdosierung und Bezirkzuständigkeit offen.
- Bezug zum Reformweg
- Bedarfsorientierung ausdrücklich vorhanden; keine ausgearbeitete Förderformel und kein verbindliches evidenzgeprüftes Tutoring-Konzept nachgewiesen. Bezirksprogramm nicht als bundesweiter BSW-Beschluss darstellen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Bezirkliches Wahlprogramm Berlin 2026; Wahl liegt zurück, Umsetzung nicht belegt
Interdisziplinäre arztgeführte Zentren im ländlichen Raum schaffen
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Interdisziplinäre arztgeführte Zentren im ländlichen Raum schaffen
- Warum diese Einordnung?
- II.3 des Antrags vom 18. März 2025 nennt arztgeführte interdisziplinäre Zentren. Plenarprotokoll bestätigt Ablehnung am 27. März 2025. Historischer Antrag, kein laufendes Umsetzungsprojekt.
- Bezug zum Reformweg
- Konkreter Zentrumsbezug, aber Pflegekompetenzen, Teamzusammensetzung und Finanzierung bleiben unbestimmt. Ablehnung des Gesamtantrags durch andere Fraktionen belegt nicht deren Ablehnung jedes Einzelinstruments. Dieser historische Antrag ist kein Nachweis einer laufenden neuen Initiative.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Pflegekompetenzen und Teamzusammensetzung
- Standorte, Finanzierung und erreichbare Patientengruppen
- Aktueller politischer Fortgang des historischen Antrags
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
interdisziplinäre, arztgeführte Gesundheitszentren für den ländlichen Raum
Quellen- und Verfahrensstand: Landtagsantrag vom 18.03.2025; am 27.03.2025 abgelehnt; kein aktueller Umsetzungsbeschluss
Kommunale Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern ausbauen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Kommunale Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern ausbauen
- Warum diese Einordnung?
- Programm benennt kommunale Zentren mit angestellten Ärzten und flächendeckende Gemeindeschwestern. URL-Pfad meint anderes Kapitel, der ausgelieferte Inhalt enthält den richtigen Versorgungsabschnitt.
- Bezug zum Reformweg
- Der Instrumentmix passt zur Teamversorgung. Die nostalgische Bezugnahme auf DDR-Polikliniken belegt keine Wirksamkeit und ist keine Empfehlung des damaligen Gesamtsystems. Kompetenzen und Finanzierung müssen konkretisiert werden.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Kompetenzen, Personalgewinnung und Zusammenarbeit
- Finanzierung, Standorte und zeitliche Einführung
- Zusätzlicher Zugang und gesundheitliche Wirkung
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
kommunal betriebene Zentren mit angestellten Ärzten und ergänzend ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern
Quellen- und Verfahrensstand: Wahlprogramm Sachsen-Anhalt 2026; Wahl bereits erfolgt, konkrete Umsetzung nicht bestätigt
Die Partei fordert Hilfsmittel und Barrierefreiheit sowie Angebote vor Ort, die Pflegebedürftigkeit hinauszögern sollen; Kommunen sollen verbindlicher planen können.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Die Partei fordert Hilfsmittel und Barrierefreiheit sowie Angebote vor Ort, die Pflegebedürftigkeit hinauszögern sollen; Kommunen sollen verbindlicher planen können.
- Warum diese Einordnung?
- Artikel vom 18. Februar 2025 nennt Hilfsmittel, Barrierefreiheit, Vor-Ort-Angebote und gesetzlichen Planungsrahmen. Instrumentmix und Absicht, keine bezifferte Ausweitung oder Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Konkrete Instrumente für Selbstständigkeit und lokale Versorgung, aber kein vollständig ausgearbeitetes dänisches Alltagsrehabilitationsprogramm.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Parteiforderung im Bundestagswahlkampf 2025; keine hier bestätigte Umsetzung
Das Bundestagswahlprogramm fordert vereinfachte Reha-Anträge, weniger Schnittstellen zwischen Leistungssystemen und leichtere Reha-Verordnungen bei der Pflegebegutachtung.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Das Bundestagswahlprogramm fordert vereinfachte Reha-Anträge, weniger Schnittstellen zwischen Leistungssystemen und leichtere Reha-Verordnungen bei der Pflegebegutachtung.
- Warum diese Einordnung?
- Programm-Auszug 2025 nennt vereinfachte Anträge, Schnittstellenabbau und leichtere Reha-Verordnung bei Begutachtung. Konkrete Reformrichtung; rechtliche Einzeländerung und Umsetzung nicht belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Konkrete Zugangserleichterungen für Reha und Pflege; ein kommunales multiprofessionelles Alltagsrehabilitationsprogramm nach dänischem Vorbild wird nicht ausgearbeitet. Die öffentliche Präventionsforderung vom 11.09.2026 ist nur ein zusätzlicher Richtungsbeleg.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Bundestagswahlprogramm 2025; konkrete Umsetzung nicht bestätigt
Das Bundestagswahlprogramm fordert erreichbare professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unkomplizierte Hilfen für Pflegebedürftige und Angehörige.
ReformabsichtRichtung offen
Das Bundestagswahlprogramm fordert erreichbare professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unkomplizierte Hilfen für Pflegebedürftige und Angehörige.
- Warum diese Einordnung?
- Bundestagswahlprogramm 2025 nennt wohnortnahe, nichtkommerzielle professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unbürokratische Hilfen als größte Entlastung. Richtung ohne Umfang und Finanzierungsplan; keine Umsetzung.
- Bezug zum Reformweg
- Tages- und Kurzzeitpflege sowie Angehörigenhilfe betreffen dieselbe Versorgungslage. Ein rehabilitatives Training eigener Alltagsfähigkeiten nach dem dänischen Modell ist damit jedoch nicht belegt; deshalb bleibt der konkrete Modellbezug offen. Kein Gegenurteil über den Nutzen entlastender Pflegeangebote.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Bundestagswahlprogramm 2025; keine hier bestätigte Umsetzung
Kindergeld nach Geburt ohne gesonderten Antrag auszahlen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Kindergeld nach Geburt ohne gesonderten Antrag auszahlen
- Warum diese Einordnung?
- Koalitionsunterstützung, Beschluss und zweistufiger Start 2027 sind belegt. Kein Nachweis bereits vollzogener Automatisierung.
- Bezug zum Reformweg
- CDU/CSU und SPD werden im amtlichen Ausschussbericht ausdrücklich als unterstützende Koalitionsfraktionen genannt, nicht aus Ministerämtern erschlossen. Zunächst nur bekannte Familien; keine automatische Auszahlung sämtlicher bedürftigkeitsgeprüfter Leistungen. Tatsächliche Auszahlung erst 2027 geplant.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, CSU, SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Tatsächlich erreichte und zunächst ausgeschlossene Familien
- Datenabgleich, Verwaltungskosten und Finanzierung
- Umsetzung der geplanten Auszahlung ab 2027
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
automatische Kindergeldbescheide nach Geburt
Quellen- und Verfahrensstand: Gemeinsames Koalitionsvorhaben und parlamentarisch beschlossenes Gesetz; tatsächliche antragslose Auszahlung erst für 2027 geplant
Entschließungsantrag 21/6992 fordert proaktive Unterstützung, passende Zugänge auch für komplexe Familienkonstellationen und einen vereinfachten Zugang zu weiteren kindbezogenen Leistungen.
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Entschließungsantrag 21/6992 fordert proaktive Unterstützung, passende Zugänge auch für komplexe Familienkonstellationen und einen vereinfachten Zugang zu weiteren kindbezogenen Leistungen.
- Warum diese Einordnung?
- Grüner Zusatzantrag benennt konkrete Verwaltungs- und Beratungsschritte; Ablehnung amtlich bestätigt.
- Bezug zum Reformweg
- Ein Antrag belegt politischen Einsatz, nicht seine Annahme oder die Wirkung einer vollständigen Kindergrundsicherung.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Entschließungsantrag vom 08.07.2026; am 09.07.2026 abgelehnt, keine Umsetzung dieses Zusatzantrags
Die Fraktionsrede begrüßt ausdrücklich die antragslose Auszahlung und fordert weitere Entbürokratisierung. Sie grenzt diesen Verfahrensfortschritt von der Höhe der Leistungen ab.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Die Fraktionsrede begrüßt ausdrücklich die antragslose Auszahlung und fordert weitere Entbürokratisierung. Sie grenzt diesen Verfahrensfortschritt von der Höhe der Leistungen ab.
- Warum diese Einordnung?
- Linke unterstützt ausdrücklich die antragslose Auszahlung, enthielt sich aber zum Gesamtgesetz; keine Regierungsurheberschaft.
- Bezug zum Reformweg
- Zielunterstützung ist keine Zustimmung zum gesamten Gesetz: Die Linke enthielt sich im Finanzausschuss und kritisierte die geringe Ambition und Leistungshöhe. Keine eigene Urheberschaft des Regierungsgesetzes und kein Wirkungsnachweis.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Amtliche Ersatzquelle ergänzen. Unterstützung eines fremden konkreten Instruments als Reformabsicht zeigen, keine eigene Urheberschaft.
Quellen- und Verfahrensstand: Ausdrückliche Unterstützung des Automatisierungsziels in einer Fraktionsrede; Enthaltung zum Gesamtgesetz im Finanzausschuss am 08.07.2026
Ein kleiner Teil der Rentenbeiträge soll in einen unabhängig verwalteten Fonds fließen; der Schwedenbezug ist ausdrücklich formuliert.
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Ein kleiner Teil der Rentenbeiträge soll in einen unabhängig verwalteten Fonds fließen; der Schwedenbezug ist ausdrücklich formuliert.
- Warum diese Einordnung?
- FDP-Programm 2025 nennt einen kleinen Teil bestehender Rentenbeiträge und einen unabhängigen Fonds nach schwedischem Vorbild.
- Bezug zum Reformweg
- Direkter Bezug zur unabhängig verwalteten gesetzlichen Fondssäule aus Teilbeiträgen; automatische Standardwahl und AP7-Altersanpassung sind damit nicht vollständig übernommen. Die Beitragsumleitung braucht Übergangsfinanzierung. Die Parteidarstellung steigender Renten ist kein unabhängiger Wirkungsnachweis.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine hier bestätigte Umsetzung 2026.
Gesetzliche Rente um eine Aktienkomponente ergänzen
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Gesetzliche Rente um eine Aktienkomponente ergänzen
- Warum diese Einordnung?
- Der gemeinsame Fraktionssprecher befürwortet eine gesetzliche Aktienkomponente. AP 7-Standard, automatische Zuweisung und Alterspfad sind nicht festgelegt.
- Bezug zum Reformweg
- Gemeinsame Fraktionsquelle für beide Parteien, keine zwei unabhängigen Vorhaben. Gesetzliche Aktienkomponente und privat gewähltes Standardprodukt werden im Interview getrennt erörtert. Automatische Zuordnung, öffentlicher AP7-Standardfonds und Altersanpassung sind für die gesetzliche Säule nicht konkret festgelegt; deshalb nur Teilanschluss.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU, CSU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Abgrenzung gesetzlicher und privater Vorsorge
- Beitrag, Standardprodukt, Zuordnung und Risikoteilung
- Übergang, Finanzierung und erreichbare Rentenwirkung
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Automatische Zuordnung, öffentlicher AP7-Standardfonds und Altersanpassung sind für die gesetzliche Säule nicht konkret festgelegt
Quellen- und Verfahrensstand: Öffentliche Position des Fraktionssprechers vom 19.08.2026 zu geplanten Reformen; kein Nachweis, dass die gesetzliche Kapitalkomponente bereits gilt.
Bundesfinanzierte Fondssparpläne für einen begrenzten Kreis Neugeborener schaffen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bundesfinanzierte Fondssparpläne für einen begrenzten Kreis Neugeborener schaffen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Antrag belegt Stiftung, begrenzten Berechtigtenkreis und 100 Euro monatlich. Inzwischen liegt auch die Plenarablehnung vom 16.10.2026 vor.
- Bezug zum Reformweg
- Steuerfinanziertes Kinderprodukt mit beschränktem Personenkreis, keine schwedische Prämienrente für alle Versicherten. Betrag, Kosten, Ungleichbehandlung und zusätzliche eigene Ersparnis gesondert bewerten; keine Zustimmung zum Gesamtmodell aus diesem Teilbezug ableiten. Ähnlicher Bestandseintrag: Frühstartrente, aber anderes Paket.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Vollzug, Fondsauswahl und Kosten
- Finanzierung und Übergangsregeln
- Ungleichbehandlung und zusätzliche statt verdrängter Ersparnis
- Statusaktualisierung: nach Ausschussablehnung 14.10. auch im Plenum 16.10.2026 abgelehnt. Die bisherige Formulierung Plenarvotum nicht bestätigt ist überholt.
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
der Bund soll bis 18 monatlich 100 Euro einzahlen.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/2163 vom 13.10.2025; im Finanzausschuss am 14.10.2026 und im Bundestagsplenum am 16.10.2026 abgelehnt. Nicht umgesetzt.
Das Wahlprogramm lehnt eine Börsenkomponente der gesetzlichen Rente ausdrücklich ab und setzt auf eine breitere solidarische Erwerbstätigenversicherung.
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Das Wahlprogramm lehnt eine Börsenkomponente der gesetzlichen Rente ausdrücklich ab und setzt auf eine breitere solidarische Erwerbstätigenversicherung.
- Warum diese Einordnung?
- Das Bundestagswahlprogramm 2025 lehnt eine Börsenkomponente der gesetzlichen Rente ausdrücklich ab und richtet sich gegen das damalige Generationenkapital. Gegen das Kommissionsmodell von 2026 ist die Gegenrichtung aus diesem Grundsatz abgeleitet. Private Ersparnis ist nicht betroffen.
- Bezug zum Reformweg
- Gegenrichtung bezieht sich auf die zusätzliche gesetzliche Kapitalmarktsäule, nicht auf das gemeinsame Ziel sicherer Renten. Die Nutzenabwägung des deutschen Pakets bleibt offen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Direktabruf offen transparent halten; nur diesen gesetzlichen Baustein ablehnen lassen, keine Aussage zu jeder privaten Ersparnis.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine Ablehnung sämtlicher privater Ersparnis daraus ableiten. Weitere Quelle zur selben Position: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine Ablehnung sämtlicher privater Ersparnis daraus ableiten. Quellenbeleg: 2025. Gegenrichtung bezieht sich auf die zusätzliche gesetzliche Kapitalmarktsäule, nicht auf das gemeinsame Ziel sicherer Renten. Die Nutzenabwägung des deutschen Pakets bleibt offen. Im Vergleich einmal gezählt.
Eine gesetzliche Kapitalmarktsäule ablehnen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Eine gesetzliche Kapitalmarktsäule ablehnen
- Warum diese Einordnung?
- Das Bundesprogramm verwirft Aktienmarktspekulation mit der Rente und stärkt das Umlagesystem.
- Bezug zum Reformweg
- Gegenrichtung bezieht sich auf die gesetzliche Kapitalmarktsäule. Die Sicherheit und Finanzierbarkeit des bevorzugten Alternativpakets muss separat bewertet werden.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Abgrenzung zu anderen Formen der Vorsorge
- Ausgestaltung und Finanzierung der bevorzugten Umlagealternative
- Keine Wirkungsbewertung allein aus der ausdrücklichen Ablehnung
Auszug aus der bisherigen Lab-Recherche
Das Bundeswahlprogramm lehnt Spekulation mit der Rente am Aktienmarkt ausdrücklich ab
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine Aussage über die Ablehnung jeder privaten Aktienersparnis. Weitere Quelle zur selben Position: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine Aussage über die Ablehnung jeder privaten Aktienersparnis. Quellenbeleg: 2025. Gegenrichtung bezieht sich auf die gesetzliche Kapitalmarktsäule. Die Sicherheit und Finanzierbarkeit des bevorzugten Alternativpakets muss separat bewertet werden. Im Vergleich einmal gezählt.
Das Bundeswahlprogramm verlangt eine grundlegende Rentenreform nach österreichischem Vorbild und eine verpflichtende Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Bundestagsabgeordneter und Bundesminister. Der angenommene Parteitagsantrag S04 erklärt die Weiterentwicklung zur Erwerbstätigenversicherung, in die alle ohne Ausnahme einzahlen, zum Ziel. Das Wahlprogramm nennt ausdrücklich Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Manager und Abgeordnete als einzubeziehende Gruppen.
ReformabsichtUnterstützt den Reformweg
Das Bundeswahlprogramm verlangt eine grundlegende Rentenreform nach österreichischem Vorbild und eine verpflichtende Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Bundestagsabgeordneter und Bundesminister. Der angenommene Parteitagsantrag S04 erklärt die Weiterentwicklung zur Erwerbstätigenversicherung, in die alle ohne Ausnahme einzahlen, zum Ziel. Das Wahlprogramm nennt ausdrücklich Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Manager und Abgeordnete als einzubeziehende Gruppen.
- Warum diese Einordnung?
- BSW-undSPD-Originale belegen breitere Erwerbstätigenversicherung. Die Linke ist im Bundestagswahlprogramm 2025 direkt belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Belegt ist die Forderung nach breiter Pflichtversicherung. Die ebenfalls genannten zusätzlichen Rentenbeträge und Leistungsziele sind keine nachgewiesenen Folgen dieser Einzelreform. Österreich hat weiterhin unterschiedliche Träger und Übergangsregeln. Der Beschluss belegt das Ziel, nicht die Übernahme österreichischer Beitragssätze oder aller dortigen Leistungsregeln. Der tatsächlich vereinbarte erste Umsetzungsschritt kann enger sein. Weitere Forderungen zu Rentenalter, Beitragsbemessungsgrenze und Rentenniveau bilden ein eigenes Gesamtpaket. Dessen Nutzen und Kosten folgen nicht aus der institutionellen Machbarkeit eines breiteren Versichertenkreises.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD, Linke, BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Getrennte Parteipositionen mit je eigener Quelle und Datum führen, kein gemeinsames Umsetzungspaket. BSW/SPD-Unterstützung ist direkt geprüft.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; kein bereits umgesetztes gemeinsames deutsches Rentensystem daraus ableitbar. Bundesparteitagsbeschluss vom 27.–29.06.2025; Zielbeschluss, keine bereits vollständige Einbeziehung aller Erwerbsgruppen. Datierte Programmposition zur Bundestagswahl 2025; keine bestätigte Umsetzung 2026.
Antrag 21/6343 verlangt gemeinsam mit Ländern verbindliche, finanziell unterstützte kommunale Hitzepläne, Monitoring und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Antrag 21/6343 verlangt gemeinsam mit Ländern verbindliche, finanziell unterstützte kommunale Hitzepläne, Monitoring und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.
- Warum diese Einordnung?
- Grünen-Antrag verlangt verbindliche kommunale Hitzepläne, Finanzierung, Monitoring und Schutz gefährdeter Gruppen.
- Bezug zum Reformweg
- Das französische Registermodell ist damit nicht vollständig übernommen. Der Nutzen hängt an Personal, erreichbaren Zielgruppen und durchgeführten Maßnahmen, nicht am bloßen Vorliegen eines Plans.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag vom 09.06.2026, am 25.06.2026 überwiesen; öffentliche Anhörung am 23.09.2026. Eine abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt.
Antrag 21/6464 verlangt besseren Schutz für Arbeit im Freien und überhitzten Innenräumen sowie Möglichkeiten verkürzter Arbeitszeit bei großer Hitze.
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Antrag 21/6464 verlangt besseren Schutz für Arbeit im Freien und überhitzten Innenräumen sowie Möglichkeiten verkürzter Arbeitszeit bei großer Hitze.
- Warum diese Einordnung?
- Linke-Antrag benennt Klima-Kurzarbeitergeld sowie verkürzte Arbeitszeit in Innenräumen bei vollem Lohnausgleich.
- Bezug zum Reformweg
- Gezielter Baustein für Beschäftigte; keine vollständige Entsprechung eines kommunalen Schutzplans für ältere, alleinlebende oder pflegebedürftige Menschen. Lohnausgleich ist ausdrücklich gefordert. Konkrete Temperaturschwellen, Finanzierungsumfang und Vollzug bleiben zu prüfen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Lohnausgleich ist bereits ausdrücklich festgelegt; nur konkrete Temperaturschwellen und Vollzug bleiben offen.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag vom 11.06.2026, am 25.06.2026 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen; eine spätere abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt.
Selbstständige und Beamte ohne Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Selbstständige und Beamte ohne Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen
- Warum diese Einordnung?
- FDP-NRW-Antrag verwirft Pflichtmitgliedschaft ohne Wahlmöglichkeit, unterstützt aber eine Altersvorsorgepflicht mit Auswahl.
- Bezug zum Reformweg
- Ausdrücklicher Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft ohne private Ausweichoption. Die Altersvorsorgepflicht als solche wird unterstützt.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag der FDP-Landtagsfraktion 18/20435; eine Annahme oder Umsetzung wird hier nicht behauptet. Quellenbeleg: 2026-07-07. Belegt ist die Position der nordrhein-westfälischen Fraktion, kein neuer Bundesparteitagsbeschluss. Kein Gegensatz zum Ziel einer verlässlichen Absicherung und keine wissenschaftliche Entscheidung zugunsten einer Versicherungsarchitektur. Übergangsfinanzierung und spätere Leistungsansprüche bleiben eigene Fragen.
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzen
- Warum diese Einordnung?
- Ausdrückliche Gegenposition zum Instrument, kein Forschungsurteil über bezahlbares Wohnen.
- Bezug zum Reformweg
- Ausdrückliche Ablehnung des Preisbegrenzungsinstruments; dessen bessere Durchsetzung wäre damit ebenfalls nicht der gewählte Weg.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Beschluss des FDP-Präsidiums; keine durchgesetzte Gesetzesänderung. Quellenbeleg: 2026-08-24. Die Mietpreisbremse ist kein pauschal wissenschaftlich empfohlenes Gesamtpaket. Die Lab-Analyse trennt Entlastung geschützter Mieter von Angebot, Ausweichreaktionen und Zugang für neue Haushalte. Deshalb kein negativer Evidenzpunkt und keine Ablehnung bezahlbaren Wohnens. Enteignung und freiwillige Gemeinnützigkeit sind andere Instrumente.
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzen
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Fraktion lehnt das Instrument inhaltlich ab; keine Ablehnung aller Wohnhilfen daraus ableiten.
- Bezug zum Reformweg
- Inhaltliche Ablehnung des genannten Instruments. Die Zuordnung beruht auf begründeten Aussagen, nicht allein auf dem Nein zur Verlängerung des Gesamtgesetzes.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Fraktionsveröffentlichung mit Position des zuständigen Ausschussmitglieds; keine neue Initiative 2026. Quellenbeleg: 2025-06-07. Keine Ablehnung bezahlbaren Wohnens oder von Housing First daraus ableiten. Die pauschalen Wirkungsbehauptungen der Partei werden nicht als unabhängige Forschung übernommen. Für die Gesamtbilanz von Mietregulierung zeigt die Lab-Analyse Zielkonflikte; deshalb kein negativer Evidenzpunkt.
Bestehende Umlagebeiträge für die gesetzliche Aktienrente in einen Fonds umleiten
Thema aufgegriffenGegenrichtungZuordnung abgeleitet
Bestehende Umlagebeiträge für die gesetzliche Aktienrente in einen Fonds umleiten
- Warum diese Einordnung?
- SPD fordert zusätzliche paritätische Beiträge und keinen Mittelentzug im Umlagesystem. Konflikt zur Umleitung ist eine enge Ableitung.
- Bezug zum Reformweg
- Die konkrete Finanzierungsbedingung widerspricht der im separaten FDP-Vorschlag erfassten Umleitung bestehender Rentenbeiträge. Das ist ein enger Konflikt um die Finanzierungsquelle, keine belegte Ablehnung des AP7-Modells insgesamt.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Offizielle Renten-FAQ zur Kommission 2026; auf der Seite kein Veröffentlichungsdatum ausgewiesen. Quellenabruf: 15.10.2026; das Jahr bezeichnet den behandelten Kommissionsbericht. Quellenbeleg: 2026. Die gleiche Quelle befürwortet ausdrücklich eine ergänzende Kapitalrente nach schwedischem Modell. Deshalb darf auf der Praxisweg-Karte Kapitalvorsorge kein pauschales Gegen-Signal erscheinen. Nur zusammen mit dem konkreten Instrumenttitel anzeigen; kein zusätzlicher Wirkungspunkt.
Zuckergetränkesteuer
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Zuckergetränkesteuer
- Warum diese Einordnung?
- Bundestagsfraktion spricht am 12. Oktober 2026 eine eindeutige Ablehnung aus. Verfahrensdatum der Bundesregierung ist davon getrennt; FDP-Belege sind keine AfD-Quellen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zuckergetränke durch eine wirksame Abgabe weniger attraktiv machen“: Die belegte Parteiaussage lehnt die Zuckergetränkesteuer ausdrücklich ab. Sie betrifft dieses Instrument und kein allgemeines Urteil über Gesundheitspolitik.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Fremdpartei-Quellen aus der Belegliste klar als Kontext kennzeichnen oder entfernen.
Quellen- und Verfahrensstand: Öffentliche Erklärung der gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Fraktionssprecher; keine eigene neue Abstimmung oder Gesetzesänderung belegt. Quellenbeleg: 2026-10-12. Keine Ablehnung von Prävention allgemein. Die Parteibehauptung fehlender Gesundheitseffekte ist ein politisches Argument, keine unabhängige Forschungsbilanz. Wirkungsgröße, konkrete Ausnahmen und Verteilung des deutschen Pakets bleiben gesondert zu prüfen.
CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas / Brennstoffemissionshandelsgesetz
Thema aufgegriffenGegenrichtung
CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas / Brennstoffemissionshandelsgesetz
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Antrag verlangt ersatzlose BEHG-Streichung und keine Bepreisung von Heizöl/Gas.
- Bezug zum Reformweg
- Ausdrückliche Ablehnung des konkreten Emissionspreisinstruments. Das läuft der im Klimathema geprüften Richtung verlässlicher Emissionspreise entgegen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierter Bundestagsantrag 21/227; aus dem Antragstext allein folgt weder Annahme noch ein aktueller neuer Anlauf. Quellenbeleg: 2025-05-20. Beschränkt auf den genannten Preishebel und die Forderung dieses Antrags. Kein pauschales Urteil über sämtliche Klimamaßnahmen und keine Schätzung zusätzlicher Emissionen. Soziale Belastungen und Alternativen bleiben eigenständige Prüfungen.
Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2)
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2)
- Warum diese Einordnung?
- Primärquellen-Suchindex bestätigt Beschlussdatum und ausdrückliche ETS 2-Ablehnung; Direktabruf scheitert. Keine Ablehnung jeglicher Emissionsbesteuerung.
- Bezug zum Reformweg
- Ausdrückliche Gegenposition zur sektoralen Bepreisung von Wärme und Verkehr. Der Konflikt betrifft den Preishebel; das Klimaschutzziel und der Ausbau bezahlbarer Alternativen werden zugleich unterstützt.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Beschluss 2026/602 G.20 des Parteivorstands vom 10.10.2026, veröffentlicht am 13.10.2026; kein geltendes Gesetz. Quellenbeleg: 2026-10-10. Keine Ablehnung jeder CO₂-Besteuerung oder des Klimaschutzes. Der Beschluss unterscheidet große Emittenten von Verbrauchenden und nennt Entlastung sowie alternative Investitions- und Regulierungspfade. Ob dieses Alternativpaket gleich wirksam, gerechter oder kostengünstiger wäre, ist hier nicht entschieden.
Nationaler CO₂-Preis und rein europäischer Emissionshandel
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Nationaler CO₂-Preis und rein europäischer Emissionshandel
- Warum diese Einordnung?
- BSW lehnt nationalen CO 2-Preis ab und verlangt Globalisierung oder Abschaffung des EU-ETS. Die Bedingung bleibt sichtbar.
- Bezug zum Reformweg
- Ausdrücklicher Instrumentkonflikt zur im Klimathema geprüften verlässlichen deutschen beziehungsweise europäischen Emissionsbepreisung unter den heutigen internationalen Bedingungen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Datierte Bundesprogrammposition 2025, PDF auf dem offiziellen BSW-Landesverbandsserver; kein neuer Beschluss von 2026. Quellenbeleg: 2025. Die Globalisierungsbedingung sichtbar lassen: kein generelles Verbot jedes weltweiten Emissionshandels. Das Programm bekennt sich zugleich zum Pariser Abkommen und nennt andere Klimainstrumente. Deren Gesamtwirkung wird hier nicht bewertet.
Höhere Alkoholsteuern als Preishebel
Thema aufgegriffenGegenrichtungZuordnung abgeleitet
Höhere Alkoholsteuern als Preishebel
- Warum diese Einordnung?
- FDP-Beitrag vom 6. Mai 2026 nennt eine höhere Alkoholsteuer in einer kritischen Aufzählung neuer Abgaben. Daraus folgt eine abgeleitete Gegenrichtung zum Steuerhebel, keine ausdrückliche Ablehnung.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Sehr billigen Alkohol über reale Preise weniger attraktiv machen“: Die kritische Erwähnung höherer Alkoholsteuern in einer Aufzählung neuer Abgaben begründet eine abgeleitete Gegenrichtung zum Steuerhebel. Sie ist keine ausdrückliche Ablehnung, keine Abstimmung und keine Aussage zu Mindestpreisen.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Abgeleitet und mittlere Sicherheit erhalten; keine pauschale explizite Ablehnung von Mindestpreisen ergänzen.
Quellen- und Verfahrensstand: Politischer Rückblick der Bundespartei mit Aussagen des Parteivorsitzenden; keine konkrete Beschlussformel zu allen Alkoholpreisinstrumenten. Quellenbeleg: 2026-05-06. Nur begründeter Teilkonflikt mit diesem Preishebel. Daraus folgen weder Ablehnung eines Mindestpreises noch aller höheren realen Alkoholpreise oder des Präventionsziels. Keinen feststehenden Parteibeschluss und keinen zusätzlichen Maßnahmenpunkt daraus machen.
Sonderklassen nach Aufenthaltsstatus
Konkreter VorschlagRichtung offen
Sonderklassen nach Aufenthaltsstatus
- Warum diese Einordnung?
- Originalprogramm verlangt statusbezogene Sonderklassen mit Rückkehrorientierung. Die Trennung betrifft mehr als vorübergehende Sprachförderung. Dieses Audit bestätigt nur politische Herkunft und Mechanismus.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Die Bewertung verwendet die Fassung des 100-Tage-Programms. Die drei Parteidokumente nennen verschieden weite Zielgruppen; der modellierte Bestand ist keine verbindliche Parteizahl. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Abitur nach zwölf oder dreizehn Jahren, nach Wahl der Schülerinnen und Schüler
Konkreter VorschlagRichtung offen
Abitur nach zwölf oder dreizehn Jahren, nach Wahl der Schülerinnen und Schüler
- Warum diese Einordnung?
- Grünes Programm will das Abitur wahlweise nach 12 oder 13 Jahren mit flexibler Schulausgangsphase. Dass die Schülerinnen und Schüler selbst wählen, liest sich aus der flexiblen Ausgangsphase, steht aber nicht wörtlich da.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Die Zahl von rund 460 Wählenden und die Verfügbarkeit an einzelnen Schulen sind Modellannahmen. Das Programm garantiert weder eine konkrete Kapazität noch ein regionales Netz. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Gymnasien entscheiden über acht oder neun Jahre
Konkreter VorschlagRichtung offen
Gymnasien entscheiden über acht oder neun Jahre
- Warum diese Einordnung?
- FDP-Programm erlaubt Gymnasien Wechsel oder Ergänzung vom sechsjährigen zum siebenjährigen Bildungsgang. Schulwahl ist nicht individuelles Schülerwahlrecht.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Die FDP fordert eine Entscheidung der Gymnasien. Die Bewertung modelliert wegen Erfahrungen anderer Länder eine fast vollständige Umstellung; diese ist kein festgelegtes Parteiziel. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Frühstartrente
Konkreter VorschlagRichtung offen
Frühstartrente
- Warum diese Einordnung?
- Bundestag dokumentiert Zustimmung von CDU/CSU und SPD zur geänderten Ausschussfassung am 16.10.2026; alte Modellfassung bleibt getrennt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Frühstartrente
Konkreter VorschlagRichtung offen
Frühstartrente
- Warum diese Einordnung?
- Bundestag dokumentiert Zustimmung von CDU/CSU und SPD zur geänderten Ausschussfassung am 16.10.2026; alte Modellfassung bleibt getrennt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CSU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Zuordnung über die gemeinsame Fraktion CDU/CSU; keine eigene CSU-Quelle.
Quellen- und Verfahrensstand: CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Frühstartrente
Konkreter VorschlagRichtung offen
Frühstartrente
- Warum diese Einordnung?
- Bundestag dokumentiert Zustimmung von CDU/CSU und SPD zur geänderten Ausschussfassung am 16.10.2026; alte Modellfassung bleibt getrennt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Rundfunkstaatsverträge kündigen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Rundfunkstaatsverträge kündigen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Landesprogramm nennt Kündigung der Rundfunkstaatsverträge als erste Amtshandlung. Umsetzung und Haushaltswirkung folgen daraus nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Lesbare offizielle HTML-Fassung als Ersatzbeleg ergänzen; bestehende PDF-URL ist hier nicht abrufbar.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim abschaffen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim abschaffen
- Warum diese Einordnung?
- CDU-Landesprogramm befürwortet Befreiung beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums im ländlichen Raum.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Schuldenschnitt für die Kommunen
ReformabsichtRichtung offen
Schuldenschnitt für die Kommunen
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm 2026 fordert einen Schuldenschnitt auf Bundesebene für mehr Spielraum der Kommunen. Volumen und Zeitplan fehlen; Adressat ist der Bund.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Originalquelle oder verifizierte Originalkopie nachreichen; bis dahin keine neue höhere Konkretheitsstufe vergeben.
Quellen- und Verfahrensstand: Das Parteiprogramm nennt kein Volumen. Die 32 Milliarden Euro sind eine redaktionelle Modellannahme und keine bezifferte Zusage der Linken Sachsen-Anhalt. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Bürokratiebremse für Berlin
Konkreter VorschlagRichtung offen
Bürokratiebremse für Berlin
- Warum diese Einordnung?
- FDP-Berlin-Programm nennt Belastungsbremse, Normenkontrollrat, Bürokratiekostenindex und Verfallsdaten.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Sonderwirtschaftszone „Frei-Kiez“
Konkreter VorschlagRichtung offen
Sonderwirtschaftszone „Frei-Kiez“
- Warum diese Einordnung?
- Wissenschaftlich begleitete Frei-Kiez-Zone samt Bundesermächtigung und benannten Rechtsabweichungen ist belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Berliner Vergabegesetz abschaffen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Berliner Vergabegesetz abschaffen
- Warum diese Einordnung?
- Abschaffung des Berliner Vergabegesetzes und Anwendung allein von Bundes-/EU-Recht sind ausdrücklich gefordert.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Wirtschaftsfonds für den Umbau der Industrie
ReformabsichtRichtung offen
Wirtschaftsfonds für den Umbau der Industrie
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm 2026 fordert einen Wirtschaftsfonds für den Umbau der Industrie. Ein Volumen nennt das Programm nicht.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Original oder Originalkopie nachreichen; fehlender Abruf ist kein Nachweis eines Fehlers.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-MV-100 Tage-Programm fordert als Punkt 5 die sofortige Abschaffung des Tariftreuegesetzes.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Mindestlohn 15 Euro über die Landesroute
Konkreter VorschlagRichtung offen
Mindestlohn 15 Euro über die Landesroute
- Warum diese Einordnung?
- BSW fordert mindestens 15 Euro gesetzlichen Mindestlohn über Bundesratsinitiative. Die Vergabemindestentgelt-Landesroute ist eine redaktionelle Alternative.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Konkretheit für die Bundesratsinitiative bewerten; nicht den ersatzweise modellierten Landeshebel der Partei zuschreiben.
Quellen- und Verfahrensstand: BSW fordert eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Die Bewertung substituiert eine Erhöhung des Vergabemindestentgelts um 32 Cent, die BSW laut Maßnahmentext nicht vorschlägt. Keine Übertragung von Modellreichweite oder Deckungsstatus auf die Parteiforderung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tariftreue- und Vergabegesetz erhalten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Tariftreue- und Vergabegesetz erhalten
- Warum diese Einordnung?
- SPD-Landesprogramm lehnt weitere Einschränkungen und Abschaffung des Tariftreuegesetzes ab.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Bau-Turbo
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bau-Turbo
- Warum diese Einordnung?
- Fraktionsurheberschaft und parlamentarischer Beschluss sind amtlich belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Abweichungs- und Befreiungsrechte erleichtern Neubau, Aufstockung und Wohnumnutzung. Unterstützend bezeichnet diesen konkreten Ermöglichungshebel; zusätzliche Fertigstellungen, Mietwirkung und Umfang sind damit nicht bewiesen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Ebene als Bund präzisieren; drei Partei-Bezüge desselben Vorhabens nicht als drei Gesetze addieren.
Quellen- und Verfahrensstand: Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Bau-Turbo
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bau-Turbo
- Warum diese Einordnung?
- Fraktionsurheberschaft und parlamentarischer Beschluss sind amtlich belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Abweichungs- und Befreiungsrechte erleichtern Neubau, Aufstockung und Wohnumnutzung. Unterstützend bezeichnet diesen konkreten Ermöglichungshebel; zusätzliche Fertigstellungen, Mietwirkung und Umfang sind damit nicht bewiesen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CSU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Ebene als Bund präzisieren; drei Partei-Bezüge desselben Vorhabens nicht als drei Gesetze addieren.
Quellen- und Verfahrensstand: Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Bau-Turbo
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Bau-Turbo
- Warum diese Einordnung?
- Fraktionsurheberschaft und parlamentarischer Beschluss sind amtlich belegt.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Zusätzliches Wohnangebot für angespannte Märkte schaffen“: Abweichungs- und Befreiungsrechte erleichtern Neubau, Aufstockung und Wohnumnutzung. Unterstützend bezeichnet diesen konkreten Ermöglichungshebel; zusätzliche Fertigstellungen, Mietwirkung und Umfang sind damit nicht bewiesen.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Ebene als Bund präzisieren; drei Partei-Bezüge desselben Vorhabens nicht als drei Gesetze addieren.
Quellen- und Verfahrensstand: Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Grunderwerbsteuer 5 Prozent
Konkreter VorschlagRichtung offen
Grunderwerbsteuer 5 Prozent
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Regierungsprogramm 2026 senkt den Satz in zwei Schritten auf 5,0 Prozent und will den Ersterwerb selbstgenutzter Immobilien freistellen. Die Freistellung braucht Bundesrecht; bewertet ist nur die Satzsenkung.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Aktuelle Befassung belegen,5%-Modell als bedingte/historische Ausgestaltung kennzeichnen; keinen 2026-Satz aus dem Flyer ableiten.
Quellen- und Verfahrensstand: Die Senkungsabsicht ist 2026 direkt bestätigt. Der im Modell verwendete 5-Prozent-Satz steht im hinterlegten Zielgruppenflyer, dessen Volltext im Audit nicht abrufbar war; der lesbare 100-Tage-Flyer nennt keinen Satz. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent
Konkreter VorschlagRichtung offen
Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent
- Warum diese Einordnung?
- FDP MV fordert den konkreten Satz; der zusätzliche Freibetrag ist ein eigener Bundesrechtsbaustein.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: FDP.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- 3,5%-Landessatz und bundesrechtlich zu eröffnenden Freibetrag nicht zusammen bewerten.
Quellen- und Verfahrensstand: Die Bewertung umfasst allein die Landes-Satzsenkung auf 3,5 Prozent. Der zusätzliche Parteivorschlag eines Freibetrags von 500.000 Euro ist mangels Landeskompetenz nicht bewertet und darf nicht über dieses Modell beurteilt werden. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Corona-Untersuchungsausschuss und Entschädigung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Corona-Untersuchungsausschuss und Entschädigung
- Warum diese Einordnung?
- BSW-Berlin-Originalprogramm nennt Corona-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus und Entschädigung. Der Parallelprüfer hat die PDF-Inhalte direkt gelesen.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Im eigenen Abruf Timeout; inhaltliche Verifikation durch parallelen Auditor dokumentieren.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Wahlrecht ab 14 bei Landtags- und Kommunalwahlen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Wahlrecht ab 14 bei Landtags- und Kommunalwahlen
- Warum diese Einordnung?
- Grüne-LSA-Programm fordert aktiv 14 bei Landtags-/Kommunalwahlen und passiv 16 nur kommunal.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Wahlalter 16
Konkreter VorschlagRichtung offen
Wahlalter 16
- Warum diese Einordnung?
- Antrag 21/6106 von Die Linke verlangt aktives Bundestagswahlrecht 16 durch GG-undWahlgesetzänderung.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Antrag 21/6106 stammt ausdrücklich von der Fraktion Die Linke und verlangt aktives Bundestagswahlrecht ab 16. Daraus folgt keine Aussage zur Zustimmung anderer Parteien oder zur tatsächlichen Zielerreichung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Berlin-Programm benennt Bezirkspolizei bei Ordnungsämtern mit erweiterten Durchgriffsrechten.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Landesantidiskriminierungsgesetz aufheben
Konkreter VorschlagRichtung offen
Landesantidiskriminierungsgesetz aufheben
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Berlin-Programm fordert die sofortige Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Videoüberwachung an den Brennpunkten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Videoüberwachung an den Brennpunkten
- Warum diese Einordnung?
- CDU-Berlin-Programm verlangt Videoausbau an allen kriminalitätsbelasteten Orten. Modellierte Standorte sind davon gesondert.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Videoüberwachung an den Brennpunkten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Videoüberwachung an den Brennpunkten
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Berlin-Programm fordert vollständige Videoüberwachung aller Brennpunktbereiche.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Regelbeförderung im Polizeivollzug
Konkreter VorschlagRichtung offen
Regelbeförderung im Polizeivollzug
- Warum diese Einordnung?
- AfD-LSA fordert Regelbeförderung nach vier Jahren in A 8/A 10; das ist eine andere Fassung als das BSW-Modell.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Bewertet ist die weiter reichende BSW-Fassung. Die AfD-Forderung mit anderen Fristen darf nicht mit derselben angenommenen Reichweite oder Kostenhöhe gleichgesetzt werden. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Regelbeförderung im Polizeivollzug
Konkreter VorschlagRichtung offen
Regelbeförderung im Polizeivollzug
- Warum diese Einordnung?
- BSW-LSA fordert Regelbeförderung, sechsmonatige Probezeit und Änderung des Beamtenrechts. Die Lesart der Probezeit bleibt Interpretation.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: BSW.
Quellen- und Verfahrensstand: Bewertet ist die weiter reichende BSW-Fassung. Die AfD-Forderung mit anderen Fristen darf nicht mit derselben angenommenen Reichweite oder Kostenhöhe gleichgesetzt werden. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Landespolizei auf mehr als 8.100 Bedienstete
Konkreter VorschlagRichtung offen
Landespolizei auf mehr als 8.100 Bedienstete
- Warum diese Einordnung?
- CDU-Programm nennt weit mehr als 8100 Bedienstete;8100 darf nicht als Obergrenze ausgegeben werden.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Die Bewertung konkretisiert die Mindestzusage mit 7.000 Vollzugs- und 1.100 Verwaltungskräften. Das Programm verspricht „weit mehr“ als 8.100; die Modellzahl ist daher keine belegte Obergrenze des Parteivorschlags. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Taser für alle Polizisten
Konkreter VorschlagRichtung offen
Taser für alle Polizisten
- Warum diese Einordnung?
- Kurz- und Langfassung fordern die Ausstattung aller Polizisten mit Tasern. Gerätezahl, individuelle Zuteilung und Budget sind nicht festgelegt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Lang- und Kurzfassung fordern die Ausstattung aller Polizisten (Langfassung Druckseite 4 und 6, Kurzfassung PDF-S. 7). Gerätezahl, Zuteilung und Budget sind nicht festgelegt.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Aufteilung der deutschen Strompreiszone
Konkreter VorschlagRichtung offen
Aufteilung der deutschen Strompreiszone
- Warum diese Einordnung?
- Grüne-LSA-Programm nennt die Aufteilung der deutschen Strompreiszone. Die konkrete Zonengrenze bleibt offen.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Arbeitspflicht und zentrale Unterbringung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Arbeitspflicht und zentrale Unterbringung
- Warum diese Einordnung?
- AfD-LSA-Programm nennt flächendeckende Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG und zentrale Unterbringung. Rechtszulässigkeit wird dadurch nicht bestätigt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Sofortige Abschiebung aller Ausreisepflichtigen
Konkreter VorschlagRichtung offen
Sofortige Abschiebung aller Ausreisepflichtigen
- Warum diese Einordnung?
- AfD-Berlin-Programm fordert sofortige Abschiebung der bis 20000 ausreisepflichtigen Personen. Rechtlich vollziehbare Fälle bleiben enger.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: AfD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Irreguläre Zuwanderung auf null
ReformabsichtRichtung offen
Irreguläre Zuwanderung auf null
- Warum diese Einordnung?
- CDU-LSA-Programm nennt Nullziel, Rückführungen und Bundesratsinitiativen. Das Nullziel allein beschreibt keinen messbaren Wirkungsumfang.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Menschenwürdige Migrationspolitik: Willkommens-Offensive und Basiskonto
Konkreter VorschlagRichtung offen
Menschenwürdige Migrationspolitik: Willkommens-Offensive und Basiskonto
- Warum diese Einordnung?
- Landtagswahlprogramm 2026 will die Bezahlkarte durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzen und Willkommenszentren als Netzwerk aufbauen. Der Betrag von 15 Mio. Euro ist eine Modellannahme.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Original oder verifizierte Originalkopie nachreichen;15 MioEuro bleibt ausdrücklich Modellannahme.
Quellen- und Verfahrensstand: Das im Modell angesetzte Integrationsbudget von 15 Millionen Euro jährlich ist eine redaktionelle Setzung, keine vom Parteiprogramm zugesagte Größenordnung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Kostenlose Sperrmüllabholung
Konkreter VorschlagRichtung offen
Kostenlose Sperrmüllabholung
- Warum diese Einordnung?
- SPD-Programm belegt zweimalige jährliche Abholung, nennt aber Finanzierung über Hausmüllgebühren. Kostenlos heißt ohne separates Abholentgelt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Die vorgeschlagene Gebührenfinanzierung sichtbar machen; nicht als kostenfreie Leistung für alle Haushalte insgesamt ausgeben.
Quellen- und Verfahrensstand: Eine gemeinsame Bewertung behandelt Varianten verschiedener Dosierung. SPD: zwei Abholungen jährlich; Grüne: eine plus Sperrmülltage; Linke: unbegrenzt. Der modellierte Mittelumfang ist keiner identischen Zusage aller drei Parteien gleichzusetzen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD-Programm belegt zweimalige jährliche Abholung, nennt aber Finanzierung über Hausmüllgebühren. Kostenlos heißt ohne separates Abholentgelt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
BVG-Investitionslinie und sechs U-Bahn-Verlängerungen
ReformabsichtRichtung offen
BVG-Investitionslinie und sechs U-Bahn-Verlängerungen
- Warum diese Einordnung?
- Die 1,3 Mrd. Euro jährlich beschreiben das bestehende Investitionsniveau. Gefordert ist die Fortführung und die weitere Planung der U-Bahn-Verlängerungen, keine zusätzliche Investitionslinie.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: Die 1,3 Mrd. Euro jährlich beschreiben das bestehende Investitionsniveau. Gefordert ist die Fortführung und die weitere Planung der U-Bahn-Verlängerungen, keine zusätzliche Investitionslinie. Die exakte Modellübernahme bleibt offen. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Poller-Stopp und Tempo 50
Thema aufgegriffenGegenrichtung
Poller-Stopp und Tempo 50
- Warum diese Einordnung?
- CDU-Originalprogramm nennt Poller-/Kiezblock-Förderstopp und Tempo 50 mit Sicherheitsausnahmen vor bestimmten Einrichtungen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Tempo 30 mit wirksamer Verkehrsberuhigung umsetzen“: Tempo 50 und der Förderstopp für neue Poller laufen dem Ausbau von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung entgegen. Sicherheitsausnahmen vor Einrichtungen bleiben erhalten; die Gegenrichtung betrifft diese Komponenten.
- Ausgestaltung der Gegenposition
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: CDU.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Sozialticket für 9 Euro
Konkreter VorschlagRichtung offen
Sozialticket für 9 Euro
- Warum diese Einordnung?
- Grüne fordern 9 Euro für ein bundesweit gültiges Berliner Klimaticket. Das ist mehr als die isoliert bewertete AB-Sozialticketpreissenkung.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Mit Einschränkungen bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Nur Preisbaustein zuordnen; Geltungsbereich und zusätzliche Gruppen offenlegen. Keine volle Übernahme des bisherigen Modellumfangs behaupten.
Quellen- und Verfahrensstand: Das Modell rechnet das Berliner AB-Sozialticket. Der grüne Vorschlag eines bundesweit gültigen 9-Euro-Berlin-Klimatickets hat einen anderen Geltungsbereich; nur der Preisbaustein ist vergleichbar. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne fordern 9 Euro für ein bundesweit gültiges Berliner Klimaticket. Das ist mehr als die isoliert bewertete AB-Sozialticketpreissenkung. Die exakte Modellübernahme bleibt offen. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Sozialticket für 9 Euro
Konkreter VorschlagRichtung offen
Sozialticket für 9 Euro
- Warum diese Einordnung?
- Die offizielle Linke-Berlin-Kampagnenseite nennt ausdrücklich ein 9 Euro-Sozialticket. Der zusätzliche allgemeine Fahrpreisstopp bleibt getrennt.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Das Modell rechnet das Berliner AB-Sozialticket. Der grüne Vorschlag eines bundesweit gültigen 9-Euro-Berlin-Klimatickets hat einen anderen Geltungsbereich; nur der Preisbaustein ist vergleichbar. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tempo 30 vor Kitas und Schulen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Tempo 30 vor Kitas und Schulen
- Warum diese Einordnung?
- SPD-Berlin-Programm fordert Tempo 30 insbesondere an Kitas, Schulen, Spielplätzen und Seniorenheimen.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Tempo 30 mit wirksamer Verkehrsberuhigung umsetzen“: Tempo 30 an Kitas, Schulen und weiteren gefährdeten Einrichtungen greift einen engeren Sicherheitsbaustein auf. Eine flächige verkehrsberuhigte Zone mit baulichen Maßnahmen folgt daraus nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tempo 30 vor Kitas und Schulen
Konkreter VorschlagUnterstützt den Reformweg
Tempo 30 vor Kitas und Schulen
- Warum diese Einordnung?
- Grüne-Berlin-Programm benennt Tempo 30 vor Einrichtungen und Schulwegen sowie konsequente Kontrolle.
- Bezug zum Reformweg
- Forschungsrichtung „Tempo 30 mit wirksamer Verkehrsberuhigung umsetzen“: Tempo 30 an Einrichtungen und Schulwegen samt Kontrolle greift einen engeren Sicherheitsbaustein auf. Die Wirkung baulich verkehrsberuhigter Gebiete wird dem Vorschlag nicht gleichgesetzt.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Ein MV-Jugendticket für Schüler und Azubis
Thema aufgegriffenRichtung offen
Ein MV-Jugendticket für Schüler und Azubis
- Warum diese Einordnung?
- SPD-MV will mit Kommunen über ein Jugendticket nach Azubiticket-Vorbild beraten. Kein verbindlicher 43 Euro-Tarif.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Richtung / Prüfauftrag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: SPD.
Quellen- und Verfahrensstand: Der Preis von 43 Euro und der 20-Euro-Zuschuss sind aus dem Vorbild abgeleitete Modellwerte. Die SPD-Programmaussage nennt Beratung über ein Jugendticket, keine verbindliche Einführung zu diesem Preis. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Kostenloser Nahverkehr für alle unter 21
Konkreter VorschlagRichtung offen
Kostenloser Nahverkehr für alle unter 21
- Warum diese Einordnung?
- Linke-MV-Originalkopie fordert kostenfreien Nahverkehr für alle unter 21. Tarifumfang und Finanzierung sind nicht ausformuliert.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Direkte Originalprogramm-Datei statt bloßer Sammelseite verlinken; hier Originalkopie auf schwerin.news geprüft.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Kostenloses Ticket für alle unter 27
Konkreter VorschlagRichtung offen
Kostenloses Ticket für alle unter 27
- Warum diese Einordnung?
- Grüne-MV-Programm fordert ein kostenfreies Deutschlandticket für alle unter 27.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tempolimit 120
Konkreter VorschlagRichtung offen
Tempolimit 120
- Warum diese Einordnung?
- Die Linke fordert im offiziellen 2025-Programmauszug Tempo 120 auf Autobahnen. Direkter Abruf bleibt offen, Kernaussage im Primärindex eindeutig.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
- Was noch fehlt oder ungeprüft ist
- Nach Möglichkeit archivierte Programm-PDF als abrufbaren Vollbeleg ergänzen.
Quellen- und Verfahrensstand: Das Bundeswahlprogramm 2025 fordert ausdrücklich 120 km/h auf Autobahnen. Hier wird nur dieser Baustein zugeordnet; das zusätzliche innerörtliche Tempolimit und das gesamte Verkehrsprogramm sind nicht Teil dieser Modellprüfung. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tempolimit 130
Konkreter VorschlagRichtung offen
Tempolimit 130
- Warum diese Einordnung?
- Bundestagsquelle belegt Grünen-Gesetzentwurf 21/5319 und dessen Ablehnung am 9.7.2026.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Grüne.
Quellen- und Verfahrensstand: Gesetzentwurf 21/5319 stammt von den Grünen; die namentliche Abstimmung belegt seine Ablehnung. Der Modellbeitrag setzt eine Umsetzung voraus. Der Vorschlag ist nicht umgesetzt und kein Nachweis einer entsprechenden SPD-Position. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Tempolimit 130
Konkreter VorschlagRichtung offen
Tempolimit 130
- Warum diese Einordnung?
- Namentliche Abstimmung belegt 57 Linke-Jastimmen und keine Gegenstimme zu Tempo 130. Unterstützung ist keine eigene Urheberschaft.
- Bezug zum Reformweg
- Für diesen zusätzlichen Beleg liegt hier noch kein gesonderter Abgleich mit einem Reformweg vor. Die Wirkungsbilanz des Modells ersetzt diesen Abgleich nicht.
- Geprüfte Ausgestaltung
- Konkreter Vorschlag
- Quellenprüfung · 20. Okt. 2026
- Quellenbezug bestätigt. Bestätigte Zuordnung: Linke.
Quellen- und Verfahrensstand: Die namentliche Abstimmung dokumentiert 57 Ja-Stimmen der Linken und keine Nein-Stimme aus der Fraktion zum konkreten Tempo-130-Gesetz. Unterstützung und Urheberschaft werden getrennt; Tempo 120 und 130 bleiben alternative Maßnahmen und werden nicht addiert. Der Verfahrensstand ist im verknüpften Vorschlags- oder Positionsbeleg dokumentiert.
Erwartete Wirkung und Größenestimates
Wie viel die Maßnahmen zum benannten Bedarf beitragen könnten, wird hier separat geprüft.
Größenestimates zum Reformbedarf
Stand
158 Maßnahmen geprüft2027–203614 Themen
Die Karten zählen Maßnahmen. Beim einzelnen Vorschlag steht das Größenestimate: ungefährer Anteil am benannten Bedarf mit offengelegten Annahmen. Negative Estimates sind in „Mit Größenestimate“ enthalten.
100 % betrifft das gewählte Messziel im Szenario. Es bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten Problems. Modell und Annahmen →
Parteivergleich
Vorschläge nach Partei
Belegte Partei-Bezüge im geprüften Bestand. Eine gemeinsame Maßnahme zählt je Partei einmal.
| Partei | Estimate zum Vorschlag | Nur Modellszenario | Estimate offen |
|---|---|---|---|
Eine Partei oder Zahl auswählen, um die zugehörigen Fälle zu sehen.
Ein Estimate zum Vorschlag setzt passende Ausgestaltung voraus. Bei abweichender oder ungeklärter Parteiforderung bleibt die Zahl als bedingtes Modellszenario sichtbar.
So lassen sich die Parteizahlen lesen
Die Tabelle zählt verfügbare Estimates, keine Wirkungspunkte und keine Problemlösungsanteile. „Nur Modellszenario“ heißt: Der modellierte Umfang kann der Partei nicht als belegte Ausgestaltung zugeschrieben werden.
Die Zahlen sind keine Parteirangliste und keine vollständige Erhebung der Programme. Alternative Varianten und sich überschneidende Beiträge werden nicht addiert. Ein hoher Anteil an einem kleinen Teilproblem kann gesellschaftlich weniger bedeutsam sein als ein kleiner Anteil an einem großen Problem. Wirkung, Verteilung und Kosten bleiben getrennt zu prüfen.
Einzelprüfungen entdecken
Zur Übersicht ↑158 bewertete Maßnahmen
Kein entsprechender Eintrag in diesem Ausschnitt. Das ist kein Urteil über das gesamte Programm oder eine fehlende Position der Partei.
Einzelprüfungen mit Beitrag, Lücke und Quellen ansehen
-
Bildung und digitales Lernen Sonderklassen nach Aufenthaltsstatus Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine ausreichende Sprachförderung ist nicht nachgewiesen; die Bewertung weist auf Lernverluste durch dauerhafte Trennung hin. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Lernverluste sind plausibel modelliert. Sprachförderbedarf und Ausgangsrückstand der nach Aufenthaltsstatus getrennten Gruppe fehlen aber auf einer gemeinsamen Testskala. Eine negative Kompetenzwirkung ist keine Prozentquote allein durch Division durch die Kinderzahl.
Nächster Baustein: Sprachtest-Abstände, Zahl der betroffenen Zugangskohorten und Kompetenzentwicklung über 2027–2036 gemeinsam modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sprachkompetenzen und erfolgreiche Schulabschlüsse neu zugewanderter Kinder verbessern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden wirksame Sprachförderung und ein erfolgreicher Anschluss an den Regelunterricht. Ein Aufenthaltstitel bestimmt den individuellen Sprachförderbedarf nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt rund 7.000 zunächst getrennte Kinder an. Die positiven Lernwirkungen sind schwach belegt; die zitierte Hamburger Untersuchung zeigt Nachteile einer vorgeschalteten Vorbereitungsklasse gegenüber sofortiger Integration.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl der getrennt beschulten Kinder ist keine Zahl ausreichend geförderter Kinder. Eine Deckungsquote fehlt; das zentrale Problem ist bereits die Wirkungsrichtung.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Individuellen Sprachbedarf, Förderintensität, Übergang in den Regelunterricht und Lernentwicklung mit einer geeigneten Vergleichsgruppe erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung verwendet die Fassung des 100-Tage-Programms. Die drei Parteidokumente nennen verschieden weite Zielgruppen; der modellierte Bestand ist keine verbindliche Parteizahl.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Die Bewertung verwendet die Fassung des 100-Tage-Programms. Die drei Parteidokumente nennen verschieden weite Zielgruppen; der modellierte Bestand ist keine verbindliche Parteizahl.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Sonderklassen nach Aufenthaltsstatus: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- 100-Tage-Sofortprogramm, Punkt 6 „Unsere Kinder schützen!“
- Zugewandertenbeschulungserlass, RdErl. vom 5. August 2025 – 25.83133
- Starting Off on the Right Foot – Language Learning Classes and the Educational Success of Immigrant Children, Ruhr Economic Papers #983 (2022); The Economic Journal 136(676), 2026
-
Bildung und digitales Lernen BAföG-Reform 2026 ≈ 50 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 50 % bis 70 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitBAföG-Typfall ab 25: Abstand zum Unterhaltsrichtwert verringern · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Höhere Förderung ist beziffert; wie viele finanzielle Zugangshürden tatsächlich verschwinden, bleibt offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 50 %
Plausible Szenariospanne: 50 % bis 70 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- BAföG-Typfall ab 25: Abstand zum Unterhaltsrichtwert verringern
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Standardisierte Gruppe auswärtswohnender vollgeförderter Studierender ab 25 ohne Kindergeld und weitere anrechnungsfreie Einnahmen; in jedem Jahr 1.000 Vollförderfälle, nicht zehn Studienjahre derselben Personen
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Laufende Lebenshaltung und Warmmiete mindestens auf den kaufkraftkonstanten Unterhaltsrichtwert der Düsseldorfer Tabelle 2026 anheben; redaktioneller Vergleichsmaßstab, kein einklagbarer BAföG-Anspruch in dieser Höhe.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro 2026 je 1.000 ganzjährig belegten Vollförderfällen Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 14 Mio. 26,6 Mio. 50 % Zentral 14 Mio. 26,6 Mio. 50 % Günstig 19,3 Mio. 26,6 Mio. 70 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Unabhängiger Orientierungswert: 990 Euro monatlich im Jahr 2026, ohne Kranken-/Pflegeversicherung und Studiengebühren. Redaktioneller Preisverlauf: 2 % jährlich. Eingefrorene Förderreferenz ohne weitere Gesetze: 855 Euro nominal. Summe 2027–2036 über 12 × [990 × 1,02^(Jahr−2026) − 855] / 1,02^(Jahr−2026), normiert auf jährlich 1.000 Vollförderfälle: 26,639 Mio. Euro zu Preisen 2026. Die Normierung beschreibt eine Förderlücke je gleich großer Fallgruppe und behauptet keine nationale Empfängerzahl.
Zusätzlicher Beitrag:Für alle Szenarien werden die zeitlich gewichteten Sätze 2027: 907 Euro, 2028: 943 Euro, 2029: 988 Euro nominal angesetzt. Das Zentralszenario schreibt ab 2030 nur die bereits konkret bezifferte Stufe 1.003 Euro fort: 12 × (Fördersatz − 855) / 1,02^(Jahr−2026), summiert und auf 1.000 Fälle normiert, ergibt 13,962 Mio. Euro zu Preisen 2026, also 52,4 % der Referenzlücke. Der vorsichtige Wert ist derselbe, weil keine zusätzliche frei gesetzte Wirksamkeitsquote nötig ist. Günstig werden ab 2030 beide Komponenten durch weitere Gesetze alle zwei Jahre seit 2029 um 2 % jährlich erhöht; Anpassungsjahre 2030/32/34/36, in Folgejahren derselbe Satz. Das ergibt 19,283 Mio. Euro beziehungsweise 72,4 %. Diese späteren Beträge sind Modellannahmen und keine automatische oder heute bezifferte Zusage.
Annahmen
- Die eingefrorene Referenz 855 Euro besteht aus 475 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnen. Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sind ebenso wie beim Unterhaltsrichtwert ausgeschlossen.
- 2 % Preissteigerung in allen Jahren; Zielwert, Referenzlücke und Förderbeiträge werden einheitlich auf Euro 2026 zurückgerechnet. Das ist ein Szenario und keine Inflationsprognose.
- Der Entwurf wird mit den genannten ersten drei Stufen umgesetzt. 2027 werden Januar–März mit 855, April–September mit 915 und Oktober–Dezember mit 943 Euro gerechnet; 2029 Januar–März 943 und April–Dezember 1.003 Euro. Die Umstellung einzelner Bewilligungen bereits im August/September 2027 kann das Ergebnis geringfügig erhöhen.
- Normierung auf jährlich 1.000 ganzjährig belegte Fälle ab 25; gleiche Fallzahl in Beitrag und Bedarf. Einzelne Menschen werden nicht für zehn Studienjahre verfolgt. Für die Quote kürzt sich die Normierung heraus.
- Der Zentralwert zählt keine noch unbezifferte spätere Bedarfsanpassung. Die obere Variante setzt Neufestsetzungen mit vollständigem zweijährlichem Preisausgleich von Grundbedarf und Wohnkomponente voraus; das erfordert zusätzliche Gesetze.
- Die Ausgangsreferenz von 855 Euro wird nominal eingefroren. Sie dient dem nachvollziehbaren Niveauvergleich, nicht der Vorhersage von Förderbeträgen ohne Reform.
Unsicherheit
- Die Einführung liegt noch im Gesetzgebungsverfahren. Künftige Gesetzgeber entscheiden über die zweijährlichen Bedarfsanpassungen; allein Freibeträge sollen automatisch jährlich steigen.
- Ein Gegenfakt mit späteren normalen BAföG-Novellen würde die isolierte Wirkung der Reform mindern. Der dargestellte Wert darf deshalb nur als bedingtes Niveau-/Finanzmodell und nicht als kausal gesicherter zusätzlicher Gesamtbeitrag gelten.
- Der Unterhaltsrichtwert ist ein allgemeiner familienrechtlicher Orientierungspunkt, keine empirische Mindestbedarfsverteilung von BAföG-Geförderten. Individuelle Wohnkosten, Prüfungsgebühren und besondere Bedarfe fehlen.
- Andere Inflationspfade verändern den Nenner und die Quote. Der Zahlenbereich umfasst mögliche spätere Anpassungen bei 2 % Inflation; er ist kein Unsicherheitsintervall über alle denkbaren Szenarien.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Dieser enge Liquiditätsmaßstab ist weder studentische Armut noch finanzbedingter Studienverzicht. Unter 25 darf Kindergeld nicht unterschlagen werden; deshalb ist diese Gruppe ausgeschlossen. Anrechnungsfreie Erwerbseinnahmen oder freiwilliger Familienunterhalt würden die tatsächliche Lücke senken. BAföG-Darlehen zählen als heute verfügbare Mittel, Rückzahlungslasten bleiben separat. Die eingefrorene Förderreferenz ist keine Prognose: Schon geltendes Recht sieht periodische Novellen vor. Bei einem dynamischen Gegenfakt kann der zusätzliche Reformbeitrag kleiner sein. Der OLG-Richtwert kann bei besonderem Bedarf zu niedrig sein; teure Hochschulorte separat prüfen.
Außerhalb dieser Quote
- Keine Aussage, welcher Anteil finanziell verhinderter Studienaufnahmen oder Abbrüche entfällt. Dafür fehlen weiterhin dieselbe Zielpopulation und ein belastbarer Nenner.
- Antragserleichterung, steigende Freibeträge und Kürzungen bei Studierenden im Elternhaushalt gehören zur Gesamtreform, werden von diesem Teilmaßstab nicht erfasst.
- Die Hälfte des regulären Studierenden-BAföG ist grundsätzlich rückzahlbares Darlehen; Liquidität während des Studiums ist nicht gleich dauerhafter Einkommenstransfer.
- Bundes-Mehrausgaben im Gesetzentwurf: 137/209/332/355 Mio. Euro 2027–2030; konstante nominale Fortführung ab 2030 ergäbe 3,163 Mrd. Euro bis 2036. Dieser Haushaltsposten ist keine Zahl gelöster Bildungsbarrieren. Genannt ist nur der BAföG-Haushaltsteil; zusätzliche Ausgaben für AFBG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld gehören nicht zu dieser Summe.
Quellen
- OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle 2026, Anm. A IV–VI: 990 Euro Unterhaltsrichtwert, 440 Euro Warmmiete, ohne KV/PV und Studiengebühren; Kindergeldanrechnung
- Bundestag, BT-Drs. 21/8405 vom 07.10.2026, S. 8, 11, 13–14, 17: gestufte Bedarfssätze und Inkrafttreten, zweijährliche Neufestsetzung durch Gesetz ab 2030
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld ab 18 Jahren, reguläres Ende mit vollendetem 25. Lebensjahr; Ausnahmen gesondert
- Geltendes BAföG § 35: bereits vor der Reform zweijährliche Prüfung und gegebenenfalls Anpassung durch Gesetz; kein unveränderlicher Gegenfakt
- Ziel der Prüfung
- Finanzielle Hürden für Studium und erfolgreichen Abschluss abbauen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Reformstufen 2027–2029; Bewertungsrahmen 2027–2046. Einkommenserträge vieler zusätzlicher Abschlüsse liegen später. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Anspruchsberechtigte müssen Lebensunterhalt und Wohnen finanzieren können. Dazu gehören auch potenziell Studierende, die trotz Hochschulzugangsberechtigung aus Geldgründen kein Studium beginnen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert rund 1.250 zusätzliche Studienaufnahmen je Jahr aus der höheren Förderung. Die Förderung steigt stufenweise; die Wohnpauschale im Elternhaushalt wird zugleich abgeschmolzen.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein kompatibler Nenner der finanziell verhinderten Studienaufnahmen und der ungedeckten Bedarfe nach Haushalts- und Wohnform. Mehrförderung oder geförderte Personen ergeben keinen Deckungsgrad.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v4; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Reale Lebenshaltungs- und Wohnkosten, tatsächliche Förderhöhe, Nichtinanspruchnahme und zusätzliche Abschlüsse nach Einkommensgruppen prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Estimate beschreibt nur auswärtswohnende Vollförderfälle ab 25 ohne Kindergeld und weitere Einnahmen. Der Vergleich friert den alten Fördersatz ein; spätere Anpassungsgesetze sind ein Szenario. Ein Anteil behobener Bildungszugangshürden bleibt offen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Dorothee Bär); Unterstützung von SPD und Deutschem Studierendenwerk, Kritik von fzs, DGB-Jugend und Hochschulrektorenkonferenz. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- BAföG-Reform 2026: Bewertung v4, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- Fragen und Antworten zur BAföG-Reform
- 7 % weniger BAföG-Geförderte im Jahr 2025 (Pressemitteilung Nr. 274)
- Referentenentwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (30. BAföGÄndG): Mehrausgaben 137/209/332/355 Mio €, Wohnkostenpauschale im Elternhaushalt 59 → 41 € (1.8.2027) → entfällt (1.4.2029), Erfüllungsaufwand E.1–E.3
-
Bildung und digitales Lernen Handyverbot an Grundschulen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Regelt die Nutzung in der Schule; die gesamte digitale Belastung von Kindern wird damit nicht abgedeckt. SPD · BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der bestehende Testleistungseffekt stammt aus weiterführenden Schulen; Betroffene wären überwiegend Berliner Klasse5/6. Selbst mit Berliner IQB-Ausgangsquote bleibt die Schwellen- und Persistenzübertragung unbestimmt.
Nächster Baustein: Schulweite Ausgangsregeln, Einhaltung und standardisierte Leistungen am Ende Klasse6 kausal auswerten; Zielgruppe statt aller Kinder ansetzen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Ablenkung und Konflikte durch private Smartphone-Nutzung an Grundschulen verringern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Berlin
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Im Unterricht und in Pausen sollen Kinder konzentriert lernen und sich sicher bewegen können. Psychische Belastungen durch digitale Medien entstehen auch außerhalb der Schule.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell bewertet nur den Zuwachs gegenüber bestehenden Schulregeln: rund 21.700 Kinder der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne Regel. Die zitierten Leistungsbefunde sind uneinheitlich und meist aus weiterführenden Schulen.
- Verbleibende Lücke
- Der Eingriff ist auf private Nutzung während der Schule begrenzt. Wie viel Ablenkung oder Belastung zusätzlich entfällt, ist offen; geringe zusätzliche Reichweite ist kein Beleg für geringe Deckung des noch ungeregelten Schulbedarfs.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Ausgangsregeln, tatsächliche Nutzung, Unterrichtsstörungen und Wohlbefinden vor und nach Einführung gegenüber Vergleichsschulen messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Parteivorschlag umfasst alle Grundschulen. Die Bewertung zählt wegen vorhandener Regeln und geringer Gerätenutzung in jüngeren Klassen nur den zusätzlichen modellierten Effekt.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Der Parteivorschlag umfasst alle Grundschulen. Die Bewertung zählt wegen vorhandener Regeln und geringer Gerätenutzung in jüngeren Klassen nur den zusätzlichen modellierten Effekt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - BSW · Vorschlagsbezug
Der Parteivorschlag umfasst alle Grundschulen. Die Bewertung zählt wegen vorhandener Regeln und geringer Gerätenutzung in jüngeren Klassen nur den zusätzlichen modellierten Effekt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Bildung und digitales Lernen Duale Ausbildung für Lehrkräfte Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Qualifikation wird modelliert; eine Deckung des Personalbedarfs ist weder zugesagt noch nachgewiesen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Qualifizierte Lehrkräfte ersetzen teilweise Seiteneinsteiger und binden Mentoring. Ihre Zahl ist daher kein Netto-Zuwachs an Unterricht und kein Anteil behobener Kompetenzdefizite.
Nächster Baustein: Zusatzunterricht nach Mentoring und Ausbildungszeit je Schulform und seine Kompetenzwirkung bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Dauerhaft ausreichend qualifizierte Lehrkräfte gewinnen und Unterricht absichern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Zehnjahresbewertung; Modellstart 2027/28, erste abgeschlossene duale Kohorte frühestens 2031/32. · Berlin
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Berlin benötigt qualifizierte Lehrkräfte und verlässlichen Unterricht. Jährlicher Einstellungsbedarf, unbesetzte Stellen und Qualifikationsbedarf bestehender Beschäftigter sind getrennte Größen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 500 duale Ausbildungsbeginne im Jahr an. Die erste fertige Kohorte kommt frühestens 2031/32; während der Ausbildung binden reduzierter Unterricht und Mentoring vorhandene Kapazität.
- Verbleibende Lücke
- Ein heutiger Vakanzenbestand und durchschnittliche Lehrkraftjahre über zehn Jahre lassen sich nicht zu einer Bedarfsquote teilen. Es fehlen eine verbindliche Kohortengröße, Nettozusätzlichkeit und die fortgeschriebene Bedarfsrechnung.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verbindliche Ausbildungsplätze, Abschlussquote, Unterrichtskapazität während der Ausbildung, Bindung und Ersatzbedarf bis 2036 gemeinsam planen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das BSW nennt keine Zielzahl. 500 Eintritte jährlich, zusätzliche Qualifikation und Verbleib sind Annahmen der Bewertung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
keine Berliner Partei (Forderung aus dem BSW-Bundestagswahlprogramm 2025). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Bildung und digitales Lernen Verpflichtendes Schulvorbereitungsjahr Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein ganzes Vorschuljahr ist ein klarer Ansatz; ob es genügend Kinder dauerhaft über die Bedarfsschwelle bringt, ist offen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Berliner Sprachdefizitanteil ist keine Verteilung derselben Skala wie die in ausländischen Vorschulversuchen gemessenen Lese-/Kompetenzeffekte. Ohne validierte gemeinsame Schwelle ist ein zusätzlicher Anteil sprachlich schulreifer Kinder nicht schätzbar. Der Curriculum-Vergleich ist außerdem gemischt: die meisten Programme fanden keinen Vorteil.
Nächster Baustein: Berliner Sprachtests mit Individualwerten vor/nach Förderung und separater Zusatzwirkung gegenüber bestehender Förderpflicht auswerten; kein d pauschal in geheilte Defizitfälle umwandeln.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sprach- und Lernvoraussetzungen beim Schuleintritt verbessern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Berlin
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder mit Sprachdefiziten brauchen eine wirksame Förderung vor und nach dem Schuleintritt. Die Teilnahme an einer Kita allein belegt noch keine ausreichende Förderung.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell nimmt ein verbindliches Programm für rund 35.000 Kinder je Jahrgang an. Bereits bestehende Förderpflichten für Kinder ohne Kita werden abgezogen. Der dauerhafte Zusatznutzen von Curricula und Sprachförderung ist in der zitierten Forschung uneinheitlich.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlen ein festgelegtes wirksames Curriculum, zusätzlich verfügbares Personal und die Zahl der Kinder, deren Förderbedarf tatsächlich entfällt. Ein mittlerer Lerngewinn beantwortet das nicht.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Diagnostik, Förderqualität, Personal und Sprachentwicklung bis mindestens in die Grundschule prüfen; neue Wirkung von bestehenden Pflichten trennen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Modellwirkung setzt ein umgesetztes Programm und bestimmte Personalstunden voraus; diese Wirkung ist keine gemessene Folge der allgemeinen Parteiforderung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Die Modellwirkung setzt ein umgesetztes Programm und bestimmte Personalstunden voraus; diese Wirkung ist keine gemessene Folge der allgemeinen Parteiforderung. Quellenprüfung 2026-10-20: FDP verlangt ein verpflichtendes Vorschuljahr, verbindliche Sprachstandstests mit drei bis vier Jahren und die Anrechnung mittelbarer Arbeit im Personalschlüssel. CDU will das bestehende Kita-Chancenjahr mit Schwerpunkt Sprachförderung ausbauen; eine Diagnostik nennt sie nicht. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Bildung und digitales Lernen Verbindlicher Personalschlüssel für die Schulsozialarbeit Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine Stelle je Schule wäre ein großer Ausbau; Besetzbarkeit und bedarfsgerechte Versorgung bleiben offen. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 277 zusätzliche besetzte Stellen sind Input. Mulhern (2023) belegt Wirkungsunterschiede einzelner Beratungskräfte, keinen übertragbaren Stellen-Abschluss-Koeffizienten. Für den besser belegten Konflikteffekt fehlen Landesfallzahlen.
Nächster Baustein: Krisenfälle und Zielpopulation je Schule erfassen; Stellenmenge, Beratungsqualität und Kontinuität getrennt modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Schulsozialarbeit dort ausreichend und dauerhaft bereitstellen, wo sie benötigt wird
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Schulen benötigen nach Problemlage und Größe unterschiedliche sozialpädagogische Unterstützung. Die Bewertung nennt 430 erreichte von 850 Schulen; eine Stelle pro Schule ist ein politischer Versorgungsmaßstab.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung legt die Lesart eine Stelle je Schule zugrunde: 395 zusätzliche Vollzeitäquivalente, davon im Modell durchschnittlich 70 Prozent besetzt. Die Verstetigung bestehender Stellen ist ein weiterer Baustein.
- Verbleibende Lücke
- Ein Schulstandort mit einer Stelle kann trotzdem unterversorgt sein. Die alternative Programmformel Orientierung am Bundesdurchschnitt ergibt weniger Stellen als der Bestand; eine eindeutige Zieldefinition fehlt.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zielschlüssel und Mindestpräsenz eindeutig festlegen, tatsächlichen Bedarf je Schule erheben und besetzte zusätzliche Stellen ohne Abwerbung aus anderen Hilfen verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die zwei Programmmaßstäbe führen zu unterschiedlichen Stellenzahlen. Die Bewertung wählt eine Stelle je Schule; 70 Prozent Besetzung sind eine Modellannahme, keine Zusage.
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- BSW · Vorschlagsbezug
Die zwei Programmmaßstäbe führen zu unterschiedlichen Stellenzahlen. Die Bewertung wählt eine Stelle je Schule; 70 Prozent Besetzung sind eine Modellannahme, keine Zusage.
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Quellen zur Prüfung
- Verbindlicher Personalschlüssel für die Schulsozialarbeit: Bewertung v3, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- Landtagswahlprogramm, beschlossen am 07.03.2026, S. 46 bis 48: verbindlicher, landesweiter Personalschlüssel für Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, orientiert am Bundesdurchschnitt; jede Schule muss dauerhaft mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle haben, Förderschulen benötigen angepasste Schlüssel; Befristungen und die Abhängigkeit von projektgebundener Förderung, insbesondere aus ESF-Mitteln, müssen beendet werden
- Pressemitteilung 21/2026 vom 29.01.2026: 211.854 Schülerinnen und Schüler an 850 allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2025/26
- Themenseite Schulsozialarbeit: 430 Schulen mit rund 455 Vollbeschäftigteneinheiten im Rahmen des Programms Schulerfolg sichern, dazu 14 Netzwerkstellen
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Bildung und digitales Lernen Erst die Sprache, dann die Schule Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Früher testen schafft Zeit; die Zahl dauerhaft behobener Sprachdefizite bleibt ungeklärt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Fördergruppe und mittlerer Kompetenzgewinn sind modelliert. Ohne Sprachrückstandsverteilung ist daraus keine Zahl zusätzlich sprachlich schulreifer Kinder ableitbar. Mehrere Länderevaluationen finden keinen bleibenden Effekt.
Nächster Baustein: Gleichen Sprachtest mit Vergleichsgruppe verfolgen; Testgüte, zusätzliche Förderung und Rückstellungen getrennt darstellen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sprachförderbedarf früh erkennen und vor der Einschulung wirksam bearbeiten
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Die Schuleingangsuntersuchung dokumentiert sprachliche Auffälligkeiten. Auffälligkeit, Förderbedarf und fehlende Schulreife sind unterschiedliche Befunde und brauchen geeignete Verfahren.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert eine Erhebung von rund 15.000 Kindern je Jahrgang und Förderung für rund 3.700. Ein dauerhafter Kompetenzgewinn ist eine unsichere Annahme; die zitierten deutschen Länderevaluationen finden keinen bleibenden Schulleistungseffekt.
- Verbleibende Lücke
- Testreichweite ist keine Wirkungsreichweite. Ohne zuverlässige Diagnose, tatsächlich verfügbare Förderung und nachgewiesene Übergänge aus dem Förderbedarf ist der Deckungsgrad offen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verfahren, Testzeitpunkt, Fehlklassifikation, zusätzliche Förderung und Verlauf bis nach Schuleintritt bestimmen; eine rechtlich unzulässige pauschale Rückstellung nicht als wirksame Förderung zählen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Parteidokumente nennen viertes Lebensjahr und Vorschuljahr. Zuständigkeit, Verfahren und Konsequenz bleiben offen; das Modell unterstellt einen konkreten Förderablauf.
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- CDU · Vorschlagsbezug
Parteidokumente nennen viertes Lebensjahr und Vorschuljahr. Zuständigkeit, Verfahren und Konsequenz bleiben offen; das Modell unterstellt einen konkreten Förderablauf.
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Quellen zur Prüfung
- Erst die Sprache, dann die Schule: Bewertung v3, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- Kurzwahlprogramm 2026, S. 9: „Erst die Sprache, dann die Schule: Verbindliche Sprachstandserhebung im Vorschuljahr; gezielte Förderung vor der Einschulung als absolute Voraussetzung für die 1. Klasse.“
- Regierungsprogramm 2026, S. 19, 21 und 48: „Dazu soll es eine verbindliche Sprachstandsfeststellung im vierten Lebensjahr bei allen Kindern geben.“ sowie das 4+1-Modell für die Klassenstufen 7 bis 9
- Schuleingangsuntersuchung, Indikator 15 (2024): Auffälligkeiten der Artikulation bei 28,8 Prozent und der Grammatik bei 19,5 Prozent von 15.740 untersuchten Kindern; 2015 waren es 21,5 und 8,4 Prozent
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Bildung und digitales Lernen Dorfgrundschulen erhalten Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Kurze Wege und Standorterhalt sind plausibel; wie viele gefährdete Schulen gesichert werden, ist offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Es fehlt ein belastbares Inventar gefährdeter Standorte mit dauerhaft tragfähigen Alternativen. Ein kleiner modellierter Kreis beweist nicht, dass nur ein kleiner Teil des konkret bedrohten Bedarfs geschützt würde.
Nächster Baustein: Schulentwicklungspläne, demografische Entwicklung, Personal, tatsächliche Wege und Alternativen für jeden betroffenen Standort vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Erreichbare und tragfähige Grundschulstandorte im ländlichen Raum erhalten
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder benötigen erreichbaren Grundschulunterricht mit ausreichendem Personal und Angebot. Dafür müssen Schließungsrisiko, Schulweg und Bildungsqualität standortbezogen geprüft werden.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt rund 15 andernfalls schließende Schulen mit rund 1.050 Kindern an. Diese Zahl ist keine amtliche Schließungsliste und keine im Programm festgelegte Reichweite.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein belastbares Inventar gefährdeter Standorte mit dauerhaft tragfähigen Alternativen. Ein kleiner modellierter Kreis beweist nicht, dass nur ein kleiner Teil des konkret bedrohten Bedarfs geschützt würde.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Schulentwicklungspläne, demografische Entwicklung, Personal, tatsächliche Wege und Alternativen für jeden betroffenen Standort vergleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Grünen nennen weder Mindestgröße noch Zahl zu erhaltender Schulen. 15 Standorte und Zeitpunkt der Wirkungen sind Modellannahmen.
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- Grüne · Vorschlagsbezug
Die Grünen nennen weder Mindestgröße noch Zahl zu erhaltender Schulen. 15 Standorte und Zeitpunkt der Wirkungen sind Modellannahmen.
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Bildung und digitales Lernen Längeres gemeinsames Lernen an Gemeinschaftsschulen ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 4 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAbgänge ohne Ersten Schulabschluss verringern · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Die Richtung hat wissenschaftliche Anknüpfungspunkte; zusätzlicher Ausbau und Zielerreichung sind nicht bestimmt. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 4 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Abgänge ohne Ersten Schulabschluss verringern
- Gebiet und Betroffene
- Sachsen-Anhalt · Abgehende allgemeinbildender Schulen einschließlich Förderschulabgängen ohne Ersten Schulabschluss
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Alle Jugendlichen erreichen mindestens einen Ersten Schulabschluss oder eine gleichwertige individuell geeignete anerkannte Qualifikation.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Schulabgänge ohne Ersten Schulabschluss (Personen) Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 25.400 0 % Zentral 192 25.400 unter 1 % Günstig 1.080 25.400 4 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:2.535 Abgänge ohne Ersten Schulabschluss im Schuljahr 2024/25 × zehn Kohorten 2027–2036. Ohne Reform werden demografische und konjunkturelle Änderungen für die Vergleichsrechnung ausgeblendet.
Zusätzlicher Beitrag:Das vorhandene Modell setzt bei voller Umsetzung 2.400 zusätzlich erreichte Kinder je Abgangskohorte und 1 Prozentpunkt weniger Abgänge ohne Ersten Abschluss an. Für 2027–2031 gelten im Mittel 60 % Reichweite, danach volle Reichweite: 5 × 1.440 × 0,01 + 5 × 2.400 × 0,01 = 192 zusätzliche Abschlüsse, rund 0,8 % der statischen Landeslücke. Vorsichtig: kein Abschlusseffekt. Günstig: 4.000 Kinder, 80 % Reichweite in den ersten fünf Jahren und 3 Prozentpunkte Wirkung ergeben 1.080 zusätzliche Abschlüsse, rund 4 %.
Annahmen
- Fortführung der ursprünglichen fünfjährigen Programmskizze ab 2032.
- Aufbauquote und spätere volle Reichweite werden angenommen.
- Ein Prozentpunkt Abschlusswirkung ist bereits eine redaktionelle Setzung der Wirkungsbewertung und kein gemessener deutscher Reformeffekt.
Unsicherheit
- Gemeinsames Lernen ab Klasse 7 ist ein anderer Eingriff als die besser untersuchte spätere Aufteilung nach Klasse 4.
- Abgänge nach Schulform und tatsächliche Übergänge müssen verfolgt werden.
- Die Parteiforderung nennt keine Ausbaumenge; die Quote beschreibt ein Szenario mit 2.400 zusätzlich erreichten Kindern je Kohorte.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Enthält 1.761 Abgangszeugnisse und 774 Förderschulabschlüsse. Damit wird nicht jede Förderschulqualifikation als persönlich wertlos bewertet. Nicht jeder Fall lässt sich mit Schulstruktur oder Sozialarbeit verhindern. Das Ziel ist redaktionell.
Außerhalb dieser Quote
- Mittlere Leistungen, Zusammenhalt und Schulwege sind weitere Zielgrößen und hier nicht mitaddiert.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Leistungsschwache Kinder fördern und soziale Bildungsunterschiede verringern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden Basiskompetenzen, Abschlüsse und durchlässige Bildungswege. Bestehende gemeinsame Lernjahre müssen bei der Wirkung zusätzlicher Strukturänderungen berücksichtigt werden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung überträgt Befunde zum gemeinsamen Lernen in den Klassen 5 und 6 auf einen weiteren Ausbau bis Klasse 10, mit einem Abschlag. Die frühe gemeinsame Phase existiert in Sachsen-Anhalts Sekundarschule bereits.
- Verbleibende Lücke
- Ausbauumfang und zusätzlicher Kompetenzgewinn sind nicht direkt gemessen. Aus durchschnittlichen Lerngewinnen folgt keine Quote verhinderter Abgänge ohne Abschluss.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v4; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche statt ohnehin entstehende Gemeinschaftsschulen, Unterrichtsqualität und individuelle Abschlussverläufe mit Vergleichsgruppen prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Partei nennt weder Schulzahl noch Umwandlungstempo. Die Bewertung setzt einen Ausbau und eine gegenüber der Studienlage veränderte Wirkungsgröße an.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Die Partei nennt weder Schulzahl noch Umwandlungstempo. Die Bewertung setzt einen Ausbau und eine gegenüber der Studienlage veränderte Wirkungsgröße an.
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Bildung und digitales Lernen Abitur nach zwölf oder dreizehn Jahren, nach Wahl der Schülerinnen und Schüler Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Individuelle Zeitwahl kann gezielt helfen; wie viele Jugendliche sie benötigen und tatsächlich erhalten, bleibt offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Nutzungsannahme und Bedarf sind nicht gleichzusetzen. Es fehlen Nachfrage, ein verbindliches Angebotsnetz und der zusätzliche Erfolg gegenüber bereits möglichen Wiederholungen.
Nächster Baustein: Nachfrage nach Gründen, erreichbare Angebote, tatsächliche Mehrabschlüsse und Belastung untersuchen; bestehende Wiederholungsmöglichkeiten getrennt ausweisen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Jugendlichen einen passenden zeitlichen Weg zum Abitur ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Für Jugendliche mit unterschiedlichem Lerntempo sollen Bildungserfolg, Belastung und Zugang zusammenpassen. Die Zahl aller Abiturienten ist kein Nenner für den Bedarf an einem zusätzlichen Jahr.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 460 Wählende je Jahrgang an und berücksichtigt parallele Angebote. Sie modelliert zugleich, dass kleine ländliche Gymnasien den zweiten Weg oft nicht vorhalten könnten.
- Verbleibende Lücke
- Nutzungsannahme und Bedarf sind nicht gleichzusetzen. Es fehlen Nachfrage, ein verbindliches Angebotsnetz und der zusätzliche Erfolg gegenüber bereits möglichen Wiederholungen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nachfrage nach Gründen, erreichbare Angebote, tatsächliche Mehrabschlüsse und Belastung untersuchen; bestehende Wiederholungsmöglichkeiten getrennt ausweisen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Zahl von rund 460 Wählenden und die Verfügbarkeit an einzelnen Schulen sind Modellannahmen. Das Programm garantiert weder eine konkrete Kapazität noch ein regionales Netz.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Die Zahl von rund 460 Wählenden und die Verfügbarkeit an einzelnen Schulen sind Modellannahmen. Das Programm garantiert weder eine konkrete Kapazität noch ein regionales Netz.
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Bildung und digitales Lernen Gymnasien entscheiden über acht oder neun Jahre Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Ein längerer Bildungsgang wird modelliert; die angemessene Reichweite und der zusätzliche Lernerfolg bleiben offen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Eine große Reichweite beweist keine passgenaue Bedarfsdeckung. Es fehlt die Verteilung des tatsächlichen Zeitbedarfs sowie eine belastbare Gesamtsicht auf zusätzliche Abschlüsse und Belastungsreduktion.
Nächster Baustein: Tatsächliche Schulentscheidungen, Stress, Abschlüsse, Kompetenzen, Personal- und Raumkapazität nach Schülergruppen verfolgen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Schulzeit und Belastung am Gymnasium angemessen gestalten
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Jugendliche brauchen einen tragfähigen Weg zum Abitur. Weniger Stress, Kompetenzen, Abschlüsse und späterer Erwerbseintritt sind getrennte Ziele mit Zielkonflikten.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell erwartet aus der Schulwahl eine weitgehende Umstellung auf dreizehn Jahre, gestützt auf andere Länder. Damit würden nahezu alle Gymnasiasten erfasst, nicht nur Jugendliche mit individuellem Mehrbedarf.
- Verbleibende Lücke
- Eine große Reichweite beweist keine passgenaue Bedarfsdeckung. Es fehlt die Verteilung des tatsächlichen Zeitbedarfs sowie eine belastbare Gesamtsicht auf zusätzliche Abschlüsse und Belastungsreduktion.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Schulentscheidungen, Stress, Abschlüsse, Kompetenzen, Personal- und Raumkapazität nach Schülergruppen verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die FDP fordert eine Entscheidung der Gymnasien. Die Bewertung modelliert wegen Erfahrungen anderer Länder eine fast vollständige Umstellung; diese ist kein festgelegtes Parteiziel.
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- FDP · Vorschlagsbezug
Die FDP fordert eine Entscheidung der Gymnasien. Die Bewertung modelliert wegen Erfahrungen anderer Länder eine fast vollständige Umstellung; diese ist kein festgelegtes Parteiziel.
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Bildung und digitales Lernen Gemeinsam lernen bis Klasse 6 an einem Ort Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Ein Standortwechsel könnte entfallen; die zusätzliche Bildungswirkung und die räumliche Umsetzung sind offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Es fehlen der tatsächliche Standortplan, der zusätzliche Lerneffekt und die Folgen für die Wege der jüngsten Kinder. Alle Kinder organisatorisch zu erfassen belegt keine ausreichende Förderung.
Nächster Baustein: Standortentscheidungen, Fachräume, Wege und Übergangsbelastung erheben; Lernverläufe gegenüber dem bereits gemeinsamen Unterricht vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Belastende Schulwechsel verringern und gemeinsame Lernbedingungen verbessern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder sollen beim Übergang nicht unnötig belastet werden und erreichbaren Unterricht erhalten. Gemeinsames Lernen und gemeinsamer Standort sind zu unterscheiden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt die Zusammenführung der Klassen 1 bis 6 an. Die Klassen 5 und 6 sind bereits schulartunabhängig; Befunde zu späterer Aufteilung messen deshalb einen anderen Eingriff.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlen der tatsächliche Standortplan, der zusätzliche Lerneffekt und die Folgen für die Wege der jüngsten Kinder. Alle Kinder organisatorisch zu erfassen belegt keine ausreichende Förderung.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standortentscheidungen, Fachräume, Wege und Übergangsbelastung erheben; Lernverläufe gegenüber dem bereits gemeinsamen Unterricht vergleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm will gemeinsames Lernen bis Klasse 6 möglichst an einem Ort ermöglichen. Das Modell legt eine konkrete Zusammenführung und eine Aufteilung der aufnehmenden Standorte zugrunde.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Das Programm will gemeinsames Lernen bis Klasse 6 möglichst an einem Ort ermöglichen. Das Modell legt eine konkrete Zusammenführung und eine Aufteilung der aufnehmenden Standorte zugrunde.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Strengere Noten für den Weg aufs Gymnasium Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Die Zugangshürde verändert Bildungswege; eine Verbesserung der Bedarfsdeckung ist nicht belegt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Es gibt keinen belastbaren Bedarf an einer bestimmten Zahl ausgeschlossener Kinder. Der Nutzen für individuelle Passung und dauerhaften Bildungserfolg bleibt offen; die vorhandene Bewertung fällt insgesamt gegen den Vorschlag aus.
Nächster Baustein: Vorhersagegüte der Schwelle und des Potenzialtests, soziale Auswahl, spätere Wechsel und tatsächlich erreichte Abschlüsse prüfen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Passende und durchlässige Bildungswege mit guten Lernergebnissen sichern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden gute Kompetenzen und Bildungswege, die Potenzial nicht wegen unsicherer früher Auswahl verschließen. Eine geringere Gymnasialquote ist für sich kein Reformziel der Bildungsqualität.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt rund 750 umgelenkte Kinder jährlich an. Kurzfristige Lernanreize stehen mehr Notenangst und unsicheren langfristigen Folgen des erschwerten Zugangs gegenüber.
- Verbleibende Lücke
- Es gibt keinen belastbaren Bedarf an einer bestimmten Zahl ausgeschlossener Kinder. Der Nutzen für individuelle Passung und dauerhaften Bildungserfolg bleibt offen; die vorhandene Bewertung fällt insgesamt gegen den Vorschlag aus.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Vorhersagegüte der Schwelle und des Potenzialtests, soziale Auswahl, spätere Wechsel und tatsächlich erreichte Abschlüsse prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Zahl umgelenkter Kinder und die Fortdauer kurzfristiger Lernanreize sind Annahmen des Modells. Der vorgeschlagene Potenzialtest ist noch nicht konkretisiert.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Die Zahl umgelenkter Kinder und die Fortdauer kurzfristiger Lernanreize sind Annahmen des Modells. Der vorgeschlagene Potenzialtest ist noch nicht konkretisiert.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Hauptschule und Realschule zurückholen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Neue Schulformen schaffen nicht automatisch zusätzliche Bildungschancen; der Bedarf bleibt ohne Wirkungsnachweis offen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Eine Umbenennung oder organisatorische Trennung ist keine zusätzliche Förderung. Eine quantitative Verminderung von Kompetenzdefiziten oder fehlenden Abschlüssen ist nicht nachgewiesen.
Nächster Baustein: Genaue Organisationsform, gemeinsame Standorte, Wechselmöglichkeiten, Unterrichtsqualität und Abschlussverläufe festlegen und vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Leistungsschwache Jugendliche zu Kompetenzen, Abschluss und Ausbildung führen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Jugendliche brauchen wirksamen Unterricht und durchlässige Wege. Berufsreife und Mittlere Reife werden bereits unter dem Dach der Regionalen Schule angeboten.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell prüft die Trennung der Regionalen Schulen in Haupt- und Realschulen und die Angleichung der Stundentafeln. Die zitierte Forschung spricht gegen zusätzliche Aufteilung; angeglichene Stundentafeln können Wechsel erleichtern.
- Verbleibende Lücke
- Eine Umbenennung oder organisatorische Trennung ist keine zusätzliche Förderung. Eine quantitative Verminderung von Kompetenzdefiziten oder fehlenden Abschlüssen ist nicht nachgewiesen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Genaue Organisationsform, gemeinsame Standorte, Wechselmöglichkeiten, Unterrichtsqualität und Abschlussverläufe festlegen und vergleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die FDP listet Schulformen und verlangt angeglichene Stundentafeln. Die konkrete Aufteilung der 82 Regionalen Schulen ist eine modellierte Umsetzungslesart.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Die FDP listet Schulformen und verlangt angeglichene Stundentafeln. Die konkrete Aufteilung der 82 Regionalen Schulen ist eine modellierte Umsetzungslesart.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Bildung und digitales Lernen Deutlich kleinere Kita-Gruppen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Konkrete Schlüssel sind genannt; ob ausreichend Personal und wirksame Qualitätsverbesserungen entstehen, ist offen. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Zahl benötigter Stellen ist keine Zahl verfügbarer Kräfte. Auch ein erreichter Schlüssel beweist nicht, dass individuelle Entwicklungs- oder Betreuungsbedarfe gedeckt sind.
Nächster Baustein: Ausbildung, regionale Besetzung, Öffnungszeiten und tatsächliche Interaktionsqualität gemeinsam verfolgen; bereits geltende Stufen aus dem Zusatzbeitrag herausrechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Verlässliche Betreuung mit guter Interaktion und tragbarer Arbeitsbelastung sichern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Betreuung braucht besetzte Fachkraftzeit, gute pädagogische Interaktion und verlässliche Öffnungszeiten. Gesetzliche Schlüssel, tatsächliche Betreuungssituation und Gruppengröße sind unterschiedliche Größen.
- Erwarteter Beitrag
- Über bereits beschlossene Verbesserungen hinaus werden rund 3.000 zusätzliche Stellen modelliert. Die Bewertung stellt diesen Stellen einen begrenzten Ausbildungsüberschuss und eine uneinheitliche Forschung zum Einfluss des Schlüssels gegenüber.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl benötigter Stellen ist keine Zahl verfügbarer Kräfte. Auch ein erreichter Schlüssel beweist nicht, dass individuelle Entwicklungs- oder Betreuungsbedarfe gedeckt sind.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Ausbildung, regionale Besetzung, Öffnungszeiten und tatsächliche Interaktionsqualität gemeinsam verfolgen; bereits geltende Stufen aus dem Zusatzbeitrag herausrechnen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm nennt Schlüssel 1:4, 1:10 und 1:17. Das Modell bewertet nur die Differenz zum inzwischen beschlossenen Recht und unterstellt eine bestimmte Personalverfügbarkeit.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Das Programm nennt Schlüssel 1:4, 1:10 und 1:17. Das Modell bewertet nur die Differenz zum inzwischen beschlossenen Recht und unterstellt eine bestimmte Personalverfügbarkeit.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Deutlich kleinere Kita-Gruppen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Das Personalhalten bietet einen Umsetzungspfad; Bedarf und Qualität innerhalb der Wahlperiode bleiben ungeklärt. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Wie viel Personal bereits bis 2031 frei und am richtigen Ort einsetzbar ist, ist nicht gesichert. Daraus folgt weder belegte Unterdeckung noch ausreichende Qualität.
Nächster Baustein: Personalbindung, regionale Demografie, tatsächliche Fachkraftzeit und Interaktionsqualität bis 2031 und anschließend bis 2035 getrennt messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sinkende Kinderzahlen für verlässliche und bessere Kita-Betreuung nutzen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Die Betreuungsqualität hängt von verfügbarer Fachkraftzeit, pädagogischer Arbeit und regional passenden Angeboten ab. Ein landesweiter Personalüberschuss garantiert keine besetzten Stellen am benötigten Ort.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell verwendet dieselben Zielschlüssel wie beim AfD-Vorschlag, berücksichtigt aber den grünen Ansatz, Personal bei sinkenden Kinderzahlen zu halten. Die angenommene Entspannung beruht teilweise auf Prognosen bis 2035.
- Verbleibende Lücke
- Wie viel Personal bereits bis 2031 frei und am richtigen Ort einsetzbar ist, ist nicht gesichert. Daraus folgt weder belegte Unterdeckung noch ausreichende Qualität.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Personalbindung, regionale Demografie, tatsächliche Fachkraftzeit und Interaktionsqualität bis 2031 und anschließend bis 2035 getrennt messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung verbindet Zielschlüssel mit dem Personalhalten bei sinkenden Geburten und einer Prognose bis 2035. Diese langfristige Prognose ist keine garantierte Besetzung innerhalb der fünfjährigen Wahlperiode.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Die Bewertung verbindet Zielschlüssel mit dem Personalhalten bei sinkenden Geburten und einer Prognose bis 2035. Diese langfristige Prognose ist keine garantierte Besetzung innerhalb der fünfjährigen Wahlperiode.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Kleinere Kita-Gruppen und ein Vorschuljahr Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Schlüsselverbesserung und Vorschulpflicht bearbeiten verschiedene Bedarfe; ihre Deckung ist jeweils offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Programm spricht von Gruppengröße, während Landesrecht und Rechnung Schlüssel verwenden. Personalverfügbarkeit, tatsächlicher Förderbedarf und zusätzlicher Nutzen des Pflichtjahrs sind nicht ausreichend bestimmt.
Nächster Baustein: Wortlaut klären, besetzbare Stellen und regionalen Bedarf planen sowie die tatsächlich nicht erreichten Kinder und deren Fördererfolg erfassen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Betreuung in Krippe und Hort verbessern und Kinder vor Schuleintritt erreichen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Krippen- und Hortkinder benötigen verlässliche, qualitativ gute Betreuung. Kinder außerhalb der Kita können zusätzlichen Förderbedarf haben; ihre Zahl folgt nicht unmittelbar aus einer Betreuungsquote.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell legt die Forderung als Fachkraft-Kind-Verhältnis aus und berechnet rund 1.450 zusätzliche Stellen. Die Beitragsfreiheit wird als bestehender Zustand nicht als neue Leistung gezählt; für das Vorschuljahr wird eine kleine zusätzlich erreichbare Gruppe angenommen.
- Verbleibende Lücke
- Das Programm spricht von Gruppengröße, während Landesrecht und Rechnung Schlüssel verwenden. Personalverfügbarkeit, tatsächlicher Förderbedarf und zusätzlicher Nutzen des Pflichtjahrs sind nicht ausreichend bestimmt.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Wortlaut klären, besetzbare Stellen und regionalen Bedarf planen sowie die tatsächlich nicht erreichten Kinder und deren Fördererfolg erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Programmwortlaut Gruppengröße wird im Modell als Fachkraft-Kind-Verhältnis behandelt. Das Sammelmodell enthält zusätzlich ein Vorschuljahr; diese Beiträge dürfen nicht als ein einheitlicher Deckungsgrad gelesen werden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Der Programmwortlaut Gruppengröße wird im Modell als Fachkraft-Kind-Verhältnis behandelt. Das Sammelmodell enthält zusätzlich ein Vorschuljahr; diese Beiträge dürfen nicht als ein einheitlicher Deckungsgrad gelesen werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Kleinere Kita-Gruppen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Fachkraftzeit ist modelliert; eine ausreichende Qualitätsverbesserung ist damit nicht belegt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die vier Minuten sind keine Quote behobenen Förderbedarfs. Es fehlen ein empirisch begründetes Qualitätsziel, tatsächliche Besetzung und verteilte Wirkungen auf Kinder und Beschäftigte.
Nächster Baustein: Tatsächliche Besetzung und Interaktionsqualität, Ausfälle und Öffnungszeiten prüfen; Krippe, Kindergarten und Hort getrennt auswerten.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Kita-Fachkräfte entlasten und pädagogische Qualität verbessern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder benötigen gute Interaktionen und sichere Betreuung, Beschäftigte tragfähige Arbeit. Es gibt keinen aus der Bewertung ableitbaren einheitlichen Sollwert für die notwendige tägliche Zusatzzeit.
- Erwarteter Beitrag
- Nach Abzug bereits beschlossener Stufen verbleiben im Modell rund 342 zusätzliche Stellen und etwa vier Minuten mehr Betreuungszeit je Kind und Tag. Die zitierten Befunde zu einem unmittelbaren Bildungseffekt sind uneinheitlich.
- Verbleibende Lücke
- Die vier Minuten sind keine Quote behobenen Förderbedarfs. Es fehlen ein empirisch begründetes Qualitätsziel, tatsächliche Besetzung und verteilte Wirkungen auf Kinder und Beschäftigte.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Besetzung und Interaktionsqualität, Ausfälle und Öffnungszeiten prüfen; Krippe, Kindergarten und Hort getrennt auswerten.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Zwei der vier Programmstufen sind seit Juli 2026 geltendes Recht. Die Bewertung zählt nur die weiteren Schritte im Kindergarten und Hort.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Zwei der vier Programmstufen sind seit Juli 2026 geltendes Recht. Die Bewertung zählt nur die weiteren Schritte im Kindergarten und Hort.
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Bildung und digitales Lernen Bindende Empfehlung fürs Gymnasium Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Auswahl und Prüfungen sind kein Nachweis ausreichender Förderung. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Es fehlt ein nachvollziehbarer Bedarfsmaßstab für die Auswahlhürden und deren Beitrag zu zusätzlichen Kompetenzen oder Abschlüssen. Die vorhandene negative Gesamtbilanz darf nicht als bloß ungeklärter positiver Beitrag erscheinen.
Nächster Baustein: Vorhersagegüte, soziale Auswahl, spätere Bildungswege und eigenständigen Nutzen der Mittlere-Reife-Prüfung untersuchen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Passende und durchlässige Bildungswege sowie vergleichbare Abschlüsse sichern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Jugendliche brauchen Kompetenzen und Zugang zu passenden Abschlüssen. Vergleichbarkeit einer Prüfung und gerechter Zugang zum Gymnasium sind getrennte Ziele.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert bindende Empfehlungen, rund 750 jährlich umgelenkte Kinder und einen weiteren Filter in Klasse 10. Kurzfristigen Leistungsanreizen stehen Angst und ungewisse langfristige Zugangseffekte gegenüber.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein nachvollziehbarer Bedarfsmaßstab für die Auswahlhürden und deren Beitrag zu zusätzlichen Kompetenzen oder Abschlüssen. Die vorhandene negative Gesamtbilanz darf nicht als bloß ungeklärter positiver Beitrag erscheinen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Vorhersagegüte, soziale Auswahl, spätere Bildungswege und eigenständigen Nutzen der Mittlere-Reife-Prüfung untersuchen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Vorschlagsteile bindende Empfehlung, Aufnahmeprüfung und Prüfung in Klasse 10 werden zusammen modelliert. Zahl und langfristige Folgen der umgelenkten Kinder sind Annahmen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- BSW · Vorschlagsbezug
Die Vorschlagsteile bindende Empfehlung, Aufnahmeprüfung und Prüfung in Klasse 10 werden zusammen modelliert. Zahl und langfristige Folgen der umgelenkten Kinder sind Annahmen.
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Bildung und digitales Lernen Frühere Trennung ab Klasse 5 prüfen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein Wechsel könnte entfallen; zusätzliche Bildungswirkung ist nicht belegt und frühe Trennung birgt Nachteile. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Aus der Forschung zu gemeinsamer Lernzeit folgt kein gesicherter positiver Beitrag dieser Verkürzung. Der tatsächliche Organisationsplan und die Folgen für schwächere Kinder bleiben offen.
Nächster Baustein: Prüfauftrag von beschlossener Reform trennen; Wege, Übergangsbelastung, Standorttragfähigkeit und Kompetenzentwicklung vergleichend bewerten.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Unnötige Schulwechsel vermeiden und erfolgreiche Bildungswege erhalten
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Ein weniger belastender Übergang muss mit Kompetenzen, sozialer Durchlässigkeit und erreichbaren Schulen zusammenpassen. Ein entfallender Wechsel allein deckt diese Bedarfe nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert den Beginn der aufgeteilten Bildungsgänge ab Klasse 5. Dadurch entfällt für spätere Gymnasiasten ein Wechsel; die Regionalen Schulen verlieren zugleich Jahrgänge und gemeinsames Lernen endet früher.
- Verbleibende Lücke
- Aus der Forschung zu gemeinsamer Lernzeit folgt kein gesicherter positiver Beitrag dieser Verkürzung. Der tatsächliche Organisationsplan und die Folgen für schwächere Kinder bleiben offen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Prüfauftrag von beschlossener Reform trennen; Wege, Übergangsbelastung, Standorttragfähigkeit und Kompetenzentwicklung vergleichend bewerten.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die AfD verlangt im Programm eine Prüfung, ob ein Beginn ab Klasse 5 sinnvoll ist. Die Bewertung behandelt bereits die Umsetzung; dies darf der Partei nicht als festgelegtes vollständiges Reformpaket zugerechnet werden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Die AfD verlangt im Programm eine Prüfung, ob ein Beginn ab Klasse 5 sinnvoll ist. Die Bewertung behandelt bereits die Umsetzung; dies darf der Partei nicht als festgelegtes vollständiges Reformpaket zugerechnet werden. Quellenprüfung 2026-10-20: Original kritisiert die gemeinsame Orientierungsstufe, verlangt aber nur eine Prüfung der Rückkehr zur weiterführenden Schule ab Klasse 5. Der Titel formuliert die Abschaffung zu verbindlich. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Bildung und digitales Lernen Schulsozialarbeit dauerhaft aus Landesmitteln finanzieren Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Sichert bestehende Strukturen gegen einen Finanzierungsabbruch; ein Ausbau zu allen bedürftigen Schulen ist nicht zugesagt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der vorhandene 74-Abschlüsse-Ansatz überträgt eine Studie zur Beratungsqualität auf den Erhalt von Stellen. Eine Halbierung dieses Ansatzes ersetzt keine fehlende Mengen-Wirkungs-Brücke. Die zusätzliche Zahl vermiedener Schulabgänge bis 2036 ist damit noch nicht begrenzbar.
Nächster Baustein: Tatsächlich gefährdete Stellen und Schulen sowie deren Abgangskohorten bestimmen; Stellenfortführung mit geeigneter Vergleichsgruppe und einem zum Personalumfang passenden Abschlusseffekt verknüpfen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bestehende Schulsozialarbeit dauerhaft sichern und bedarfsgerecht zugänglich machen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; Landesübernahme ab 1. August 2028 bei Wegfall der EU-Mittel. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Schulen benötigen verlässliche sozialpädagogische Unterstützung. Das bestehende Programm erreicht 430 Schulen mit rund 455 Stellen; daraus folgt noch kein bedarfsbezogener Sollbestand.
- Erwarteter Beitrag
- Die Zusage ersetzt ab August 2028 ausfallende EU-Mittel durch Landesmittel. Die Bewertung modelliert vor allem vermiedenen Stellenwegfall und geringere Fluktuation gegenüber einem möglichen Förderabbruch.
- Verbleibende Lücke
- Der Erhalt adressiert Finanzierungskontinuität. Wie viele weitere Schulen oder Kinder zusätzliche Hilfe brauchen und wie intensiv, bleibt offen; erhaltene Stellen sind kein zusätzlicher flächendeckender Ausbau.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- EU-Folgefinanzierung, kommunale Weiterfinanzierung, bestehende Besetzung und zusätzlichen Schulbedarf getrennt prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Modellnutzen hängt an einem Gegenverlauf mit wegfallender Finanzierung. Die Parteizusage ist eine bedingte Bestandssicherung; ein Ausbau wird daraus nicht abgeleitet.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Der Modellnutzen hängt an einem Gegenverlauf mit wegfallender Finanzierung. Die Parteizusage ist eine bedingte Bestandssicherung; ein Ausbau wird daraus nicht abgeleitet.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Schulsozialarbeit dauerhaft aus Landesmitteln finanzieren: Bewertung v3, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- Wahlprogramm zur Landtagswahl 2026, S. 18: Bei einem Wegfall der EU-Mittel wird ab 01.08.2028 Schulsozialarbeit mit ihren Netzwerkstrukturen dauerhaft über Landesmittel finanziert
- Themenseite Schulsozialarbeit: 430 Schulen mit rund 455 Vollbeschäftigteneinheiten, 14 Netzwerkstellen, Kofinanzierung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
-
Bildung und digitales Lernen Startchancen-Programm ausweiten ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitMathematik-Mindeststandard in Klasse 9 erreichen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Mehr Förderung und mittlerer Lerngewinn werden modelliert; Erreichen oder Verfehlen des Halbierungsziels ist offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 3 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Mathematik-Mindeststandard in Klasse 9 erreichen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Schülerinnen und Schüler der neunten Klassen aller Schularten
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Kein Kind verlässt Klasse 9 unter dem Mathematik-Mindeststandard für den MSA.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Abgänge aus Klasse 9 unter dem Mathematik-Mindeststandard (Personen) Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 2,72 Mio. 0 % Zentral 23.900 2,72 Mio. unter 1 % Günstig 71.500 2,72 Mio. 3 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:34 % unter dem MSA-Mindeststandard laut IQB 2024 × redaktionell gerundete 800.000 Neuntklässler jährlich × zehn Kohorten. Jahrgangsgröße und Quote werden ohne Reform konstant gehalten: 2,72 Mio Unterschreitungen. Das ist eine Modellreferenz, keine amtliche Prognose.
Zusätzlicher Beitrag:Zusatz zur bereits laufenden Förderung: Das vorhandene Wirkungsmodell setzt nach fünf Förderjahren 0,075 Standardabweichungen Lerngewinn an (Spanne 0,03–0,15). Neue Szenariobrücke: Bei normalverteilter Kompetenz und 50 % Mindeststandard-Unterschreitungen in der zusätzlich erreichten Gruppe sinkt ihr Anteil durch +0,075 Standardabweichungen um rund 2,99 Prozentpunkte. Angenommene 800.000 zusätzlich wirksam erreichte Neuntklässler im Jahrzehnt ergeben etwa 23.900 vermiedene Unterschreitungen, knapp 1 % der nationalen Referenzlast. Günstig: 1,2 Mio × 5,96 Prozentpunkte ≈ 71.500; vorsichtig: kein messbarer Lerngewinn. Der Mittelpunkt ist kein Erwartungswert.
Annahmen
- Nur die Ausweitung gegenüber dem bisherigen Programm zählt.
- Das vorhandene Modell nennt eine Million gleichzeitig zusätzlich geförderte Kinder verschiedener Altersstufen. Diese werden nicht automatisch alle als bis 2036 erfolgreiche Neuntklässler gezählt. Stattdessen setzen wir im Jahrzehnt durchschnittlich 80.000 zusätzlich wirksam erreichte Neuntklässler jährlich an, günstig 120.000. Das entspricht 10 beziehungsweise 15 % des angenommenen nationalen Jahrgangs.
- Vorherige und spätere Förderung desselben Kindes werden nicht doppelt gezählt. Die angenommene Zahl tatsächlich bis 2036 erreichter Neuntklässler muss am Umsetzungsplan geprüft werden.
- Normalverteilung mit unveränderter Streuung; vor Förderung unterschreiten 50 % der zusätzlich erreichten Gruppe den Mindeststandard.
Unsicherheit
- Die Übersetzung eines mittleren Kompetenzgewinns in Schwellenüberschreitungen ist eine neue Annahme und wurde für Startchancen nicht evaluiert.
- Fünfjährige Förderung, Personalaufbau und Kompetenzgewinn können später oder schwächer eintreten.
- IQB misst Mathematik; die übertragenen US-Schulfinanzbefunde verwenden teilweise andere Tests.
- Die Bandbreite ist kein statistisches Konfidenzintervall. Ein anderes Bildungsziel verändert die Quote.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Der MSA-Mindeststandard ist anspruchsvoller als ein Erster Schulabschluss. Die nationale Quote gilt nicht automatisch für die zusätzlich geförderten Schulen. Das Ziel vollständiger Mindestkompetenz ist eine redaktionelle Entscheidung.
Außerhalb dieser Quote
- Abschlüsse, soziale Lage, spätere Einkommen und andere Schulfächer sind nicht in dieser Bedarfsquote enthalten.
- Eine kleine nationale Quote kann für die erreichten Kinder einen relevanten Gewinn bedeuten.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Den Anteil von Kindern unter Mindeststandards verringern
- Zuständigkeit
- Bund und Länder
- Herkunft des Vorschlags
- Bund und Länder
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Zusätzlicher Mitteleinsatz 2027–2036; Bildungs- und Einkommensfolgen teilweise später. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder mit unzureichenden Basiskompetenzen benötigen wirksame Förderung. Die Halbierung der Zahl unter Mindeststandard ist ein politisches Programmziel und kein wissenschaftlich vorgegebener Sollwert.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund eine Million zusätzlich gleichzeitig erreichte Kinder und im Mittel ein Viertel Schuljahr Lerngewinn an. Ein größerer Umfang als im bestehenden Startchancen-Programm ist ein Szenario der Ausweitung.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt die Verteilung der Lerngewinne um den Mindeststandard. Ein Fünftel aller Schüler ist kein Fünftel aller Förderbedürftigen; aus dem Durchschnitt folgt keine Deckungsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Förderbedürftige und erreichte Kinder, Förderintensität, Personal und individuelle Übergänge über Mindeststandards mit Vergleichsgruppen messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die bewertete Verdoppelung ist ein konkret ausgestaltetes Szenario. Eine Partei mit allgemeiner Unterstützung des Startchancen-Programms unterstützt damit nicht automatisch dieses Volumen und diese Ausgestaltung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Unterstützung
Die Quelle belegt Unterstützung eines Bausteins. Ob die Partei exakt die bewertete Reichweite, Finanzierung und Ausgestaltung übernimmt, ist nicht belegt. Der Modellumfang wird ihr deshalb nicht zugerechnet.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Startchancen-Programm ausweiten: Bewertung v3, Rechenweg und Quellen
- Bildung: Ausgangslage und Bedarf
- Startchancen-Programm (Programmbeschreibung, Säulen, Volumen, Reichweite)
- IQB-Bildungstrend 2024, Sekundarstufe I (Ergebnisse vom 16.10.2025)
- Evaluation des Startchancen-Programms (Design und Berichtszeitplan)
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Bildung und digitales Lernen Beitragsfreie Kita und kostenfreies Schulessen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Kann die benannten Elternzahlungen aufheben; Personal- und Ernährungsqualität bleiben eigenständige Voraussetzungen. AfD · Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Hortbeitrag ist nicht enthalten. Kostenfreiheit allein deckt weder Personalbedarf noch verbindliche Nährwertqualität; der Anteil bisher aus Kostengründen ausgeschlossener Kinder ist für das Land nicht hinreichend bestimmt.
Nächster Baustein: Tatsächliche Kostenbarrieren, Teilnahme, verbindliche Nährwertstandards und ausreichendes Betreuungspersonal erfassen; Hortkosten separat ausweisen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Finanzielle Hürden bei Kita und gesundem Mittagessen abbauen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Familien benötigen bezahlbare Betreuung und Zugang zu gesundem Essen. Die finanziellen Hürden sind von fehlenden Betreuungsplätzen, Personal und unzureichender Essensqualität zu unterscheiden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert Beitragsfreiheit für Krippe und Kindergarten sowie kostenloses Mittagessen bis zur Schule. Für Bildungs- und Gesundheitsgewinne ist die Übertragung hochwertiger Schulverpflegung entscheidend.
- Verbleibende Lücke
- Der Hortbeitrag ist nicht enthalten. Kostenfreiheit allein deckt weder Personalbedarf noch verbindliche Nährwertqualität; der Anteil bisher aus Kostengründen ausgeschlossener Kinder ist für das Land nicht hinreichend bestimmt.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v5; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Kostenbarrieren, Teilnahme, verbindliche Nährwertstandards und ausreichendes Betreuungspersonal erfassen; Hortkosten separat ausweisen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Maßnahme liegt auch als Forderung der Linken vor. Der modellierte Schulessensnutzen setzt Qualitätsbedingungen voraus, die aus der bloßen Kostenfreiheitszusage nicht folgen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Die Maßnahme liegt auch als Forderung der Linken vor. Der modellierte Schulessensnutzen setzt Qualitätsbedingungen voraus, die aus der bloßen Kostenfreiheitszusage nicht folgen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Vorschlagsbezug
Die Maßnahme liegt auch als Forderung der Linken vor. Der modellierte Schulessensnutzen setzt Qualitätsbedingungen voraus, die aus der bloßen Kostenfreiheitszusage nicht folgen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verteilung und Zusammenhalt Schärfere Sanktionen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Schnellere Arbeitsaufnahme ist belegt; ausreichende und nachhaltige Integration durch die Verschärfung ist nicht nachgewiesen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Nettoeffekt der neuen Verschärfung auf dauerhafte existenzsichernde Beschäftigung fehlt. Frühere Arbeitsaufnahme unter älteren Regeln ist keine heutige Problemlösungsquote.
Nächster Baustein: Zusätzlich Betroffene, dauerhafte Beschäftigung, Löhne, Erwerbsaustritt und Wohnungsverlust gegen das bisherige Regime über 2027–2036 modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Nachhaltige Integration in gute Beschäftigung bei gesichertem Lebensunterhalt erreichen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
- Bedarf
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte benötigen passende Arbeit, Unterstützung und gesicherten Lebensunterhalt. Kurzfristiger Abgang aus Leistung ist nicht gleich dauerhafte existenzsichernde Beschäftigung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung überträgt kausale Befunde zu schnellerer Arbeitsaufnahme auf strengere Sanktionen und stellt ihnen länger anhaltende Nachteile der Beschäftigungsqualität gegenüber. Für die neue Verschärfung liegt kein eigener Wirkungsnachweis vor.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlen die zusätzlich nachhaltig vermittelten Personen im Verhältnis zu geeigneten Integrationsbedarfen. Ein positiver Tempoeffekt darf nicht als gedeckter Reformbedarf oder als positive Gesamtwirkung gezählt werden.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Beschäftigungsdauer, Einkommen, Leistungsrückkehr, Gesundheit und Wohnstabilität nach Gruppen und Sanktionsanlass prüfen; Wirkung der Verschärfung vom alten Regime trennen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Sozialverband Deutschland, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verteilung und Zusammenhalt Kindergrundsicherung ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 10 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitEinkommensarmut von Kindern verringern · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Armutsreduktion wird modelliert; der Deckungsgrad des konkret bewerteten Pakets bleibt offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 10 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 10 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Einkommensarmut von Kindern verringern
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Minderjährige in der Mikrozensus-basierten Ausgangswelt des WSI-Modells von 2024
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Kinder müssen nicht unter der relativen Einkommensarmutsgrenze aufwachsen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Kinderjahre unter 60 % des Median-Nettoäquivalenzeinkommens Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 31,7 Mio. 0 % Zentral 2,54 Mio. 31,7 Mio. 10 % Günstig 2,82 Mio. 31,7 Mio. 10 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die Primärstudie nutzt 21,6 % Armutsgefährdung und 440.000 Kinder je 3 Prozentpunkte langfristiger Veränderung. Daraus folgen 14,67 Mio Kinder und 3,168 Mio armutsgefährdete Kinder als Modellreferenz. Konstant über 2027–2036: 31,68 Mio Armuts-Kinderjahre.
Zusätzlicher Beitrag:Die überprüfte Primärstudie modelliert unmittelbar 282.000 weniger armutsgefährdete Kinder, wenn zusätzlich 1,5 Mio Berechtigte die Leistung erhalten. Zentral: ein Anlaufjahr 2027, neun volle Wirkungsjahre 2028–2036 ergeben 2,538 Mio vermiedene Armuts-Kinderjahre, rund 8 % der konstanten WSI-Referenzlast. Günstig: volle Wirkung ab 2027, rund 9 %. Vorsichtig: keine zusätzliche Inanspruchnahme und kein Abbau. Langfristige Bildungseffekte bis 2050 werden nicht vorgezogen.
Annahmen
- Zusätzlich 1,5 Mio Kinder im Bezug wie im WSI-Modell; dies gilt nicht für jede beliebige Reform mit dem Namen Kindergrundsicherung.
- Aufbau 2027, voller zusätzlicher Bezug 2028–2036; günstig bereits 2027 vollständig.
- Keine zusätzlichen bis 2050 modellierten Bildungseffekte vor 2036 eingerechnet.
Unsicherheit
- Die Studie verwendet einen historischen Kinderzuschlagsbestand. Seitdem gestiegener Bezug muss für eine aktuelle Prognose vom zusätzlichen Potenzial abgezogen werden.
- Parteiversionen, Beträge und Antragsverfahren haben verschiedene Wirkungen.
- Kurzfristige Modelleffekte sind keine randomisiert gemessenen deutschen Reformwirkungen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Dies ist ausdrücklich die historische Mikrozensus-Modellwelt. Ihre 21,6 % dürfen nicht mit heutigen EU-SILC-Quoten oder deren Population kombiniert werden. Ein Kind kann in mehreren Jahren gezählt werden. Die relative Armutsgrenze verändert sich real mit der Einkommensverteilung; hier wird die Modellreferenz konstant gehalten. Die Bezugsbevölkerung wurde aus langfristigen Prozentpunkt- und Fallangaben abgeleitet, nicht als aktuelle amtliche Kinderzahl gemessen. Die Studie nennt an anderer Stelle 2,2 Mio im Ausgangsbestand; der Nenner ist daher ausschließlich eine redaktionelle Vergleichsreferenz, kein reproduzierter amtlicher Armutsbestand.
Außerhalb dieser Quote
- Nichtinanspruchnahme, Entwicklungschancen und Verwaltungsaufwand sind weitere relevante Dimensionen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Kinderarmut und Nichtinanspruchnahme zustehender Familienleistungen verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Kinder benötigen ausreichende Mittel und Zugang zu zustehenden Leistungen. Armutsgefährdung ist eine relative Einkommensgrenze; materielle Not und fehlende Entwicklungsangebote sind damit nicht identisch.
- Erwarteter Beitrag
- Die vorhandene Bewertung nennt aus einer gesonderten deutschen Modellstudie rund 282.000 kurzfristig weniger armutsgefährdete Kinder. Die eigene Bewertung verbindet Entwurfsstand, automatische Auszahlung und verschiedene Kosten- und Arbeitsangebotsannahmen.
- Verbleibende Lücke
- Die Studienwirkung darf nicht ohne Abgleich auf jede Kindergrundsicherung übertragen werden. Die aktuelle Zahl von 2,2 Millionen armutsgefährdeten Kindern stammt aus einem anderen Datenstand als das Modell; daraus wird hier keine Deckungsquote berechnet.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v5; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Ein konkretes Leistungspaket, automatischen Zugang und Arbeitsangebotsreaktionen in derselben Mikrosimulation mit aktuellem Vergleichsszenario und Zehnjahresfenster prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung bündelt Elemente des gescheiterten Entwurfs 2023, eines weitergehenden automatischen Zugangs und anderer Modellvarianten. Ein Parteibeleg für die Kindergrundsicherung belegt dieses Gesamtpaket nicht.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Die Bewertung bündelt Elemente des gescheiterten Entwurfs 2023, eines weitergehenden automatischen Zugangs und anderer Modellvarianten. Ein Parteibeleg für die Kindergrundsicherung belegt dieses Gesamtpaket nicht.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Kindergrundsicherung: Bewertung v5, Rechenweg und Quellen
- Familie & Grundsicherung: Ausgangslage und Bedarf
- Pressemitteilung N065 vom 17.11.2025: Gut jedes siebte Kind armutsgefährdet (15,2 %, 2,2 Mio; 41,8 % vs. 7,2 % nach Bildungsabschluss der Eltern)
- Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung (Bundeskindergrundsicherungsgesetz, Kabinettfassung 2023): Mehrausgaben rund 1,95 Mrd € (2025) bis 5,93 Mrd € (2028)
- Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum: Kinderarmut kurzfristig −1,8 Prozentpunkte (282.000 Kinder), bis 2050 −3 Prozentpunkte (440.000 Kinder), +1,5 Mio Kinder im Bezug, Chancenlücke −6,8 Prozentpunkte; bis 2050 +11,3 Mrd € Produktion und +155.500 Vollzeitstellen mit Bildungseffekt (Tabelle 2), +2,2 Mrd € und +3.300 ohne (Tabelle 1)
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Bildung und digitales Lernen Bessere Personalschlüssel in Kitas Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Zielschlüssel sind konkret; zusätzlicher Personalaufwuchs und Qualitätsdeckung bleiben offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Besetzbare Stellen, lokale Verteilung und zusätzliche Interaktionsqualität sind nicht gesichert. Eine angenommene Besetzungsquote ist weder ein nachgewiesener Mangel der Parteiforderung noch eine Entwicklungsbedarfsquote.
Nächster Baustein: Personalbindung und Ausbildung, regionale Kinderzahlen, tatsächliche Fachkraftzeit und beobachtete pädagogische Qualität bis 2031 zusammen verfolgen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Ausreichend Fachkraftzeit und gute pädagogische Betreuung in Kitas sicherstellen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden verfügbare Fachkräfte und gute Interaktionen. Ein empfohlener Personalschlüssel ist ein fachlicher Zielmaßstab, kein gemessener Anteil behobener Entwicklungsdefizite.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung zieht demografisch und durch Kita STABIL erwartete Verbesserungen ab. Zurechenbar bleibt vor allem die Krippe: rund 2.000 zusätzliche Stellen, davon im Mittel der Wahlperiode rund 800 besetzt als Modellannahme.
- Verbleibende Lücke
- Besetzbare Stellen, lokale Verteilung und zusätzliche Interaktionsqualität sind nicht gesichert. Eine angenommene Besetzungsquote ist weder ein nachgewiesener Mangel der Parteiforderung noch eine Entwicklungsbedarfsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v4; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Personalbindung und Ausbildung, regionale Kinderzahlen, tatsächliche Fachkraftzeit und beobachtete pädagogische Qualität bis 2031 zusammen verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Forderung nennt 1:3 und 1:7,5. Die Bewertung zählt nur die zusätzliche Wirkung gegenüber Personalhalten und sinkenden Kinderzahlen; 800 besetzte Stellen sind kein angekündigter Parteiumfang.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Die Forderung nennt 1:3 und 1:7,5. Die Bewertung zählt nur die zusätzliche Wirkung gegenüber Personalhalten und sinkenden Kinderzahlen; 800 besetzte Stellen sind kein angekündigter Parteiumfang.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verteilung und Zusammenhalt Ende des Sofortzuschlags Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine fiskalische Entlastung ist berechnet; ihr Beitrag zum gesamten Konsolidierungsbedarf und die soziale Bedarfsdeckung sind offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Nettoverlust armer Familien ist beziffert. Wie oft 25 Euro weniger die Armutsgrenze unterschreiten lassen, hängt von der unbekannten Einkommensverteilung nahe der Grenze ab. Die Ersparnis ist kein Armutsabbau.
Nächster Baustein: Haushaltseinkommen, Kinderzuschlag, Wohngeld und Wechsel zur Grundsicherung mikrosimulieren; dann negative Armuts-Kinderjahre berechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Den Bundeshaushalt konsolidieren, ohne zusätzliche soziale Not auszulösen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
- Bedarf
- Haushaltsfinanzierung und ausreichender Lebensunterhalt von Kindern sind unterschiedliche Zielgrößen. Die bestehende Bewertung prüft einen Entzug bei Familien mit kleinem Erwerbseinkommen.
- Erwarteter Beitrag
- Der Entwurf streicht 25 Euro monatlich beim Kinderzuschlag. Die Bewertung verrechnet Einsparung, zusätzliche Grundsicherung und kommunale Unterkunftskosten und findet eine negative Gesamtbilanz.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein gleich abgegrenzter fiskalischer Zielbetrag für eine Deckungsquote. Eine Haushaltsersparnis ist zugleich keine Verminderung sozialer Bedarfe; die Zahl betroffener Kinder misst den Entzug, nicht einen erreichten Nutzen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nettoersparnis über alle staatlichen Ebenen, tatsächliche Wechsel zur Grundsicherung und materielle Lage der betroffenen Familien prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium der Finanzen und Bundesfamilienministerium; Gegenpositionen: Bundesrat, Grüne, Linke, Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Ende des Sofortzuschlags: Bewertung v1, Rechenweg und Quellen
- Familie & Grundsicherung: Ausgangslage und Bedarf
- Drucksache 21/7860 vom 07.09.2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 — Artikel 7 streicht § 6a Absatz 2 Satz 4 BKGG; Kinderzuschlag −450 Mio €/J, Grundsicherungsgeld +150 Mio €/J, Wohngeld −40 Mio €/J (je hälftig Bund und Länder); Inkrafttreten 01.01.2027
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Demografie und Arbeit Rechtsanspruch auf zehn Stunden Kinderbetreuung erhalten Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Eine Bestandssicherung gegen Kürzungen; zusätzliche Plätze, Fachkräfte oder Qualität sind damit nicht zugesagt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Aus dem Erhalt folgt kein zusätzlicher Ausbau. Es fehlt die tatsächliche Versorgung nach gewünschter Zeit, Alter und Region; der Programmwortlaut erweitert den bestehenden Rechtsanspruch nicht eindeutig.
Nächster Baustein: Bestehendes Recht und Zusage sauber abgleichen; tatsächliche Nachfragedefizite, Zeitwünsche, Personal und verlässliche Verfügbarkeit erfassen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bedarfsgerechten Zugang zu Kinderbetreuung erhalten
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Familien benötigen Betreuungszeiten, die ihrem Bedarf entsprechen, mit ausreichender Qualität. Ein gesetzlicher Anspruch und ein tatsächlich passender Platz sind getrennt zu prüfen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung untersucht vor allem die politische Selbstbindung gegen einen möglichen Rückschritt. Sie berücksichtigt, dass bereits geltendes Recht acht Stunden und bedarfsabhängig zehn Stunden vor Schuleintritt unterscheidet.
- Verbleibende Lücke
- Aus dem Erhalt folgt kein zusätzlicher Ausbau. Es fehlt die tatsächliche Versorgung nach gewünschter Zeit, Alter und Region; der Programmwortlaut erweitert den bestehenden Rechtsanspruch nicht eindeutig.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Bestehendes Recht und Zusage sauber abgleichen; tatsächliche Nachfragedefizite, Zeitwünsche, Personal und verlässliche Verfügbarkeit erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Programmformel zehn Stunden von Geburt bis 14 entspricht dem geltenden Recht nicht. Das Modell bewertet eine Selbstbindung zum Bestand, keine bereits konkret ausformulierte universelle Anspruchserweiterung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Die Programmformel zehn Stunden von Geburt bis 14 entspricht dem geltenden Recht nicht. Das Modell bewertet eine Selbstbindung zum Bestand, keine bereits konkret ausformulierte universelle Anspruchserweiterung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Rechtsanspruch auf zehn Stunden Kinderbetreuung erhalten: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Familie & Grundsicherung: Ausgangslage und Bedarf
- Wahlprogramm 2026, S. 27: Der Rechtsanspruch auf bis zu zehn Stunden Betreuung von Geburt bis zum 14. Lebensjahr ist nicht verhandelbar; S. 28: Der tatsächliche Personalschlüssel in der Arbeit mit den Kindern wird schrittweise verbessert
- Sozialministerium Sachsen-Anhalt: bestehender Betreuungsanspruch und Öffnungszeiten bis zu zehn Stunden
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Gesundheit und Pflege Mehr Studienplätze für Ärztinnen und Ärzte Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Unklar Neue Studienplätze wirken für die hausärztliche Versorgung überwiegend nach dem nächsten Jahrzehnt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Zi-Bedarfsprojektion 2024 bestätigt einen Vorlauf von etwa 15 Jahren bis zur ärztlichen Nachbesetzung. Für ab 2027 neu beginnende Studiengänge ist deshalb bis 2036 ungefähr null Beitrag zur voll qualifizierten Hausarztversorgung plausibel. Frühere Klinikarbeit, Zahnmedizin und Hebammen sind andere Bausteine; ein Nullwert für den gesamten Vorschlag würde diese Wirkungen verdecken.
Nächster Baustein: Ausbildungsbausteine und Qualifikationsstufen getrennt beziffern; verbindliche Platz- und Jahreszahlen, Fachwahl, Bezirksbindung und Nachbesetzungsbedarf in Vollzeitäquivalenten festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Hausärztliche Versorgungslücken bis 2036 schließen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bedarfsfenster 2027–2036. Die Bewertung umfasst 20 Jahre und rechnet zusätzlich mit ganzen späteren Berufsleben; hausärztliche Tätigkeit folgt nach etwa 12–15 Jahren. · Berlin
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Ärztliche Engpässe müssen nach Fachgebiet, Bezirk und Zeitfenster gedeckt werden. Neue Studienanfänger sind noch keine verfügbaren Hausärzte in unterversorgten Bezirken.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 80 zusätzliche Anfängerplätze jährlich an und zählt daraus entstehende ganze Berufsleben. Bis zur hausärztlichen Tätigkeit vergehen nach den dort zitierten Fachquellen etwa 12 bis 15 Jahre.
- Verbleibende Lücke
- Für das ausdrücklich geprüfte Zehnjahresziel kommt der hausärztliche Beitrag zu spät. Für den langfristigen Nutzen bleibt zusätzlich offen, wie viele Absolventen tatsächlich im benötigten Fach und Bezirk arbeiten.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Akute Versorgung mit schneller wirksamen Personal- und Organisationswegen prüfen; Ausbildungszahlen, Fachwahl und Niederlassung für die Zeit nach 2036 separat verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die SPD nennt keine Zahl. 80 zusätzliche Anfängerplätze und deren spätere Berufsverteilung sind Modellannahmen. Die Zeitlücke gilt hier für Hausarztversorgung, nicht für jeden Ausbildungs- oder Kliniknutzen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
SPD Berlin. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen →Quellen zur Prüfung
- Mehr Studienplätze für Ärztinnen und Ärzte: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Unter den 100-Tage-Punkten: „mehr Studienplätze für Ärztinnen und Ärzte“. Eine Zielzahl oder ein Zieljahr nennt der Punkt nicht
- Bericht Studienplätze 2024 — zwischen Studienbeginn und Arbeitseintritt vergehen mindestens 15 Jahre; Konversionsrate vom Studienanfänger zum verfügbaren Arzt 87,7 Prozent
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Gesundheit und Pflege Ein Tariftreuegesetz für Krankenhäuser einschließlich Tochterunternehmen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Tarifliche Lücken sind dokumentiert; ein rechtlich tragfähiger, vollständig finanzierter Versorgungsumfang fehlt. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Prüfung hat keine vollständige Beschäftigtenbasis und keinen gesicherten rechtlichen Vollzugsweg erschlossen, aus denen sich zusätzliche Tarifabdeckung einschließlich ausgelagerter Töchter ableiten ließe. Eine Verpflichtung allein ist noch keine tatsächliche Reichweite oder Lohnzahlung.
Nächster Baustein: Betroffene Beschäftigte nach Betrieb und bestehendem Tarif zählen; Referenztarif, Landesrechtsweg, Refinanzierung und Durchsetzung konkretisieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Beschäftigte in Krankenhäusern und Tochterunternehmen angemessen tariflich bezahlen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Beschäftigte benötigen verlässliche Arbeitsbedingungen; dafür sind tatsächlich nicht tarifgebundene Gruppen und Lohnabstände zu erheben. Versorgungsqualität ist eine weitere Zielgröße.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert Lohnsteigerungen für rund 6.000 Beschäftigte in Häusern ohne Tarifvertrag und rund 2.200 in ausgegliederten Bereichen. Diese Zielgruppen sind Schätzungen; das konkrete Rechtsinstrument ist nicht benannt.
- Verbleibende Lücke
- Eine Verpflichtung ohne wirksamen Anknüpfungspunkt und gesicherte Refinanzierung garantiert keine Tarifabdeckung. Es fehlen eine vollständige Beschäftigtenbasis, Überschneidungsprüfung und umsetzbarer Rechtsweg.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtsgrundlage, Referenztarif, betroffene Betriebe einschließlich Töchter sowie Lohnzahlung und Refinanzierung konkretisieren und kontrollieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Partei nennt keinen Referenztarif, Betrag oder Vollzugsweg. Beschäftigtenzahlen, Lohnabstände und Zurechnungsanteil der Bewertung sind Modellannahmen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- BSW · Vorschlagsbezug
Die Partei nennt keinen Referenztarif, Betrag oder Vollzugsweg. Beschäftigtenzahlen, Lohnabstände und Zurechnungsanteil der Bewertung sind Modellannahmen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Medi-Bus als rollende Hausarztpraxis Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein Bus kann lokal überbrücken; zusätzliche landesweite Arztkapazität ist damit nicht geschaffen. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Einzelne Haltepunkte können profitieren. Ein vorhandener Arzt im Bus fehlt aber möglicherweise in einer Praxis; aus Behandlungsfällen und unbesetzten Sitzen lässt sich ohne Netto-Arbeitszeitrechnung kein Deckungsgrad berechnen.
Nächster Baustein: Zusätzlich erreichte Patienten, Behandlungskapazität, Kontinuität und verdrängte Praxisstunden am Einsatzort messen; dauerhaftes Zielnetz und Zahl der Fahrzeuge festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Wohnortnahen Zugang zur Hausarztversorgung in unterversorgten Orten sichern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden erreichbare und ausreichend umfangreiche Behandlungen. Fahrwege und fehlende Arztstunden sind unterschiedliche Engpässe.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung legt einen Bus mit Arzt und MFA und rund 2.000 Behandlungsfällen jährlich zugrunde. Die ausgewerteten deutschen Vorbilder zeigen einen lokalen Brückenbeitrag bei zugleich hohen Fahrzeiten.
- Verbleibende Lücke
- Einzelne Haltepunkte können profitieren. Ein vorhandener Arzt im Bus fehlt aber möglicherweise in einer Praxis; aus Behandlungsfällen und unbesetzten Sitzen lässt sich ohne Netto-Arbeitszeitrechnung kein Deckungsgrad berechnen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzlich erreichte Patienten, Behandlungskapazität, Kontinuität und verdrängte Praxisstunden am Einsatzort messen; dauerhaftes Zielnetz und Zahl der Fahrzeuge festlegen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm spricht von einem Medi-Bus und nennt keine Betriebsgröße. Fahrplan, 2.000 Fälle jährlich und Brückenwirkung sind Modellannahmen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Das Programm spricht von einem Medi-Bus und nennt keine Betriebsgröße. Fahrplan, 2.000 Fälle jährlich und Brückenwirkung sind Modellannahmen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Medi-Bus als rollende Hausarztpraxis: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Regierungsprogramm zur Landtagswahl am 6. September 2026, beschlossen am 13.06.2026, Kapitel „Gute Gesundheit und Pflege überall“, S. 28: Die Überschrift lautet „Medizinische Versorgung im ländlichen Raum durch Medi-Bus verbessern“; zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen wird die Einführung eines sogenannten Medi-Busses angestrebt. Weiter heißt es: „Als rollende Praxis hat der Medi-Bus einen Arzt und eine Medizinische Fachangestellte (MFA) an Bord sowie alles an Ausstattung, was eine Hausarztpraxis benötigt. Ziel ist es, ihn mit einem festen Fahrplan durch Regionen Sachsen-Anhalts fahren zu lassen, die besonders unter Ärztemangel leiden. Bei erfolgreicher Erprobung ist eine fachärztliche Ausstattung des Medi-Busses (z.B. Augenarzt, Hautarzt) möglich.“ Angaben zu Anzahl, Kosten, Trägerschaft, Standorten und Zeitplan fehlen
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Gesundheit und Pflege GKV-Finanzreform ≈ 70 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 40 % bis 80 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Die amtliche Rechnung adressiert die kurzfristige Finanzierungslücke; langfristige Tragfähigkeit und Versorgungsbedarf bleiben offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 70 %
Plausible Szenariospanne: 40 % bis 80 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesetzliche Krankenversicherung bei unverändertem allgemeinen Beitrag und Zusatzbeitrag
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die GKV kann ihre Ausgaben ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerung finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter GKV-Finanzbedarf Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 158 Mrd. 387 Mrd. 40 % Zentral 270 Mrd. 387 Mrd. 70 % Günstig 302 Mrd. 387 Mrd. 80 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die BMG-FAQ nennt ohne zusätzliche Reform 19 Mrd. Euro Finanzlücke 2027, 25 Mrd. 2028, 35 Mrd. 2029 und 44 Mrd. 2030. Für 2031–2036 wird der Wert von 44 Mrd. Euro jährlich ausdrücklich als Szenario konstant fortgeschrieben. Summe: 19 + 25 + 35 + 7 × 44 = 387 Mrd. Euro. Das ist keine amtliche Zehnjahresprognose. Alle Beträge werden für diese grobe Rechnung nominal verwendet; auch die jährliche Modellentlastung wird nominal konstant fortgeführt.
Zusätzlicher Beitrag:Die Bewertung v8 setzt jährlich 21,505 Mrd. Euro tatsächlich vermiedene GKV-Ausgaben an (9,35 Mrd. Euro Aufwand bei Kliniken, Reha und Kassen sowie 12,155 Mrd. Euro niedrigere Preise und Honorare, je nach 85 % Ausweichabschlag), dazu 4,2 Mrd. Euro Zahlungen von Versicherten und Familien sowie 4,54 Mrd. Euro höhere Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern über der Bemessungsgrenze, zusammen 30,245 Mrd. Euro. Zentral: 21,505 × 85 % Realisierung + 8,74 Mrd. direkte Finanzbeiträge = 27,02 Mrd. Euro jährlich; zehn Jahre ergeben 270,2 Mrd. Euro, rund 70 % der Referenzlücke. Vorsichtig: untere Spanne des Aufwands (2,4 statt 7,01 im Normalised Impact, also 3,20 Mrd. Euro) plus Preise und Honorare beim unteren Ausweichabschlag (14,3 × 60 % = 8,58 Mrd. Euro), zusammen 11,78 Mrd. Euro × 60 % + 8,74 = 15,81 Mrd. Euro jährlich, insgesamt 158,1 Mrd. Euro, rund 41 %. Dass die Träger seit v8 rund ein Fünftel der gebremsten Klinikerlöse auffangen, ändert die Entlastung der Kasse nicht, nur wer den Ausfall trägt. Günstig wird die Modellentlastung von 30,245 Mrd. Euro vollständig realisiert: 302,5 Mrd. Euro, rund 78 %. Der obere Wert wird aus der Wirkung gerechnet und nicht auf vollständige Zielerreichung gesetzt. Alle Jahreswerte werden nominal konstant fortgeführt.
Annahmen
- Regeln und Finanzwirkung gelten bis 2036 weiter, obwohl die Originalrechnung nicht so weit reicht.
- Zentrale Realisierung 85 %, vorsichtig 60 %. Zahlungen von Patienten/Familien, höhere Beiträge sowie niedrigere Preise und Honorare zählen als Finanzbeitrag, nicht als gesellschaftliche Ersparnis; in der Bewertung v8 wechseln Preise, Honorare und Beiträge nur die Tasche.
- Im günstigen Szenario wird die jährliche Modellentlastung von 30,245 Mrd. Euro vollständig realisiert. Es wird keine zusätzliche Deckung bis zum Zielniveau unterstellt.
- Nominale Jahresentlastung ohne zusätzliche Inflationsfortschreibung. Die BMG-Nennerwerte werden ebenfalls nominal übernommen; die Fortführung nach 2030 ist eine neue Modellannahme.
- Die untere Spanne übernimmt das Verhältnis der unteren i_spanne von pro-1 (2,4 zu 7,01) auf den gesparten Aufwand und für Preise und Honorare die untere Spanne des Ausweichabschlags (60 statt 85 %), die beide Argumente nennen; Zahlungen der Versicherten und höhere Beiträge sind gesetzlich festgelegt und bleiben voll.
Unsicherheit
- Der neue BMG-Nenner von 19/44 Mrd Euro liegt höher als die frühere Referenz von 15/40 Mrd im Datensatz.
- Ausweichverhalten, Kodierung und spätere politische Korrekturen der Deckel können die Entlastung mindern.
- Hohe Finanzdeckung kann mit ausfallender wirksamer Behandlung und höheren Lasten für Kranke einhergehen.
- Andere Preis-, Lohn- und Ausgabenverläufe sowie eine nominal wachsende Entlastung verändern die Quote. Die Rechnung ist kein dynamisches aktuarielles Finanzierungsmodell.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Der Finanzierungssaldo misst weder Versorgungsqualität noch Verteilungsgerechtigkeit. Die Fortschreibung ab 2030 ignoriert weiteren demografischen Kostendruck und ist daher ein eher günstiger Bedarfsnenner.
Außerhalb dieser Quote
- Gesundheitsnachteile und Wartezeiten bleiben gesondert sichtbar. Eine hohe fiskalische Deckungsquote bedeutet keine entsprechend bessere Versorgung.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- GKV-Finanzierung stabilisieren und medizinisch notwendige Versorgung erhalten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v8
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen zehn Jahre; amtliche Eckwerte insbesondere 2027 und 2030. Langfristige Wirkung nach Ablauf einzelner Regeln bleibt zu prüfen. · Deutschland
- Bedarf
- Die GKV braucht ausreichende Einnahmen und wirksame Versorgung. Ein ausgeglichener Haushalt und bedarfsgerechte Behandlung sind unterschiedliche Ziele.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung übernimmt amtlich erwartete Entlastungen durch Ausgabenregeln und Zuzahlungen. Sie stellt 2027 rund 16,3 Milliarden Euro Entlastung einer prognostizierten Lücke von 15,3 Milliarden Euro gegenüber; die Beträge sind Rechnungen, keine bereits gemessenen Einsparungen. v6 formuliert die Ausgabenregeln als gebremsten Anstieg und ergänzt Systemvertrauen sowie klinische Prüfstunden als eigene Argumente. v7 trennt die gebremsten Ausgaben in gesparten Aufwand bei Kliniken und Kassen und niedrigere Preise, Honorare und höhere Beiträge, die nur die Tasche wechseln. v8 rechnet ein Fünftel der gebremsten Klinikerlöse den Trägern und Margen zu und gewichtet Praxishonorare neu; die Kassenentlastung und die Gegenüberstellung von Entlastung und Lücke bleiben.
- Verbleibende Lücke
- Die Finanzierungslücke wird in der Regierungsrechnung kurzfristig adressiert. Ein Teil der Last wird verlagert; Deckelung belegt nicht, dass notwendige Leistungen erhalten bleiben oder die Finanzierung nach Auslaufen der Regeln trägt.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v8; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben, Behandlungsausfälle, Personal, Wartezeiten und Belastung nach Einkommen bis mindestens 2036 gemeinsam prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung, BMG (Nina Warken, CDU), gestützt auf die FinanzKommission Gesundheit; Gegenpositionen: Sozialverbände (VdK, SoVD), GKV-Spitzenverband, KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- GKV-Finanzreform: Bewertung v8, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Heftiger Streit über die Reform der Krankenversicherung (1. Lesung, 12.06.2026) – Inhalt des Gesetzentwurfs
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — Verfahrensstand (2./3. Lesung und Bundesrat 10.7.2026, ausgefertigt und verkündet 29.7.2026, in Kraft 30.7.2026)
-
Gesundheit und Pflege Höherer Kinderlosenzuschlag ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 20 % bis 25 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitFinanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Finanziert einen Teil über höhere Beiträge einer Gruppe; zusätzliche Pflegekapazität ist damit nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 20 %
Plausible Szenariospanne: 20 % bis 25 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Soziale Pflegeversicherung bei allgemeinem Beitragssatz von 3,6 %
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die Pflegeversicherung kann die Referenzleistungen bei unverändertem allgemeinen Beitrag finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter SPV-Finanzbedarf Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 33 Mrd. 162 Mrd. 20 % Zentral 35,4 Mrd. 162 Mrd. 20 % Günstig 39 Mrd. 162 Mrd. 25 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:BMG-Kabinettsentwurf PNOG, Tabelle auf S. 4: 7,6 / 15,4 / 16,9 / 17,4 Mrd Euro rechnerisches Defizit 2027–2030. Für 2031–2036 redaktionell konstant 17,4 Mrd jährlich. Summe: 7,6 + 15,4 + 16,9 + 7 × 17,4 = 161,7 Mrd Euro. Die vier Originaljahre werden nicht interpoliert. Beträge sind nominal, keine amtliche Zehnjahresprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Bestehendes Einnahmenmodell: 3,3/3,3/3,6/3,6 Mrd Euro 2027–2030, danach konstant 3,6 Mrd. Insgesamt 35,4 Mrd zusätzliche Einnahmen in zehn Jahren, rund 22 % des Referenzdefizits. Die vorhandene Einnahmenspanne von 3,3–3,9 Mrd jährlich entspricht etwa 20–24 %.
Annahmen
- Die Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte gilt bis 2036.
- Beitragsgrundlage und Ausnahmen wie im vorhandenen Einnahmenmodell, ab 2031 konstant.
Unsicherheit
- Der Zuschlag finanziert Leistungen, verbessert sie nicht automatisch.
- Die Belastung trifft kinderlose Mitglieder. Beitragssatzentlastung und Zuschlagslast sind kein Netto-Wohlstandsgewinn.
- Eine Kombination mit Leistungsänderungen muss im gleichen Referenzpfad gerechnet werden.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Konstanter Bedarf ab 2030 ist keine Demografieprognose und dürfte späteren Kostendruck unterschätzen. Leistungsabbau kann das Defizit verkleinern, ohne Pflegebedarf zu erfüllen. Diese Quote misst ausschließlich den Finanzsaldo.
Außerhalb dieser Quote
- Verteilung zwischen Eltern, Kinderlosen, Arbeitgebern und öffentlichen Kassen; keine Aussage über Personal oder Eigenanteile.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Pflegefinanzierung stabilisieren und ihre Lasten zwischen Eltern und Kinderlosen verteilen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
- Bedarf
- Die Pflegeversicherung benötigt tragfähige Finanzierung, Pflegebedürftige tatsächliche Leistungen. Die gerechte Aufteilung der Beiträge ist eine zusätzliche normative Frage.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert durchschnittlich rund 3,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich. Als Gegenverlauf dient eine Erhöhung des allgemeinen Beitrags; ein Teil der Zahlung ist daher eine Lastverschiebung zwischen Versichertengruppen.
- Verbleibende Lücke
- Der zusätzliche Einnahmestrom ist beziffert, der gesamte langfristige Finanzbedarf unter derselben Annahme nicht. Mehr Beitrag belegt zudem keine ausreichenden Leistungen, Fachkräfte oder geringeren Eigenanteile.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nettofinanzbedarf und reale Leistungen bis 2036, Einkommensverteilung und Belastung ungewollt Kinderloser getrennt prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); Gegenpositionen: Betroffene ungewollt Kinderlose, Kritik an der Belastung Kinderloser in Teilen der Opposition. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Höherer Kinderlosenzuschlag: Bewertung v1, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Pressemitteilung, 30. September 2026)
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz — PNOG), Kabinettsentwurf (Mehreinnahmen Kinderlosenzuschlag 3,3 / 3,3 / 3,6 / 3,6 Mrd € 2027–2030; Defizit bei 3,6 % 7,6 bis 17,4 Mrd €)
-
Gesundheit und Pflege Rettungsschirm für Krankenhäuser Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar 300 Millionen Euro sind genannt; dauerhafte Bedarfsdeckung und Auswahl geeigneter Standorte bleiben offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Investitionslücke als Bestand ist nicht bestimmt. Ein Verhältnis zu jährlicher Förderung wäre keine Deckungsquote; ein Schirm kann weder fehlendes Personal noch jedes Betriebsdefizit automatisch ausgleichen.
Nächster Baustein: Betrag und Laufzeit, Investitions- und Betriebskosten, standortbezogene Erreichbarkeit und Ergebnisqualität sowie Kombination mit dem Transformationsfonds festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Notwendige Krankenhausversorgung und tragfähige Investitionen sichern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Erreichbarkeit bei zeitkritischen Fällen, Ergebnisqualität und Modernisierung sind zusammen zu sichern. Investitionsbedarf und laufendes Betriebsdefizit brauchen unterschiedliche Instrumente.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung liest die 300 Millionen Euro als einmaligen Betrag über eine Wahlperiode und modelliert verhinderte Schließungen. Das Programm legt weder Zeitraum noch Auswahlbedingungen oder Refinanzierung laufender Verluste fest.
- Verbleibende Lücke
- Die Investitionslücke als Bestand ist nicht bestimmt. Ein Verhältnis zu jährlicher Förderung wäre keine Deckungsquote; ein Schirm kann weder fehlendes Personal noch jedes Betriebsdefizit automatisch ausgleichen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Betrag und Laufzeit, Investitions- und Betriebskosten, standortbezogene Erreichbarkeit und Ergebnisqualität sowie Kombination mit dem Transformationsfonds festlegen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Partei lässt offen, ob 300 Millionen Euro einmalig oder jährlich gemeint sind. Die Bewertung verwendet einmalig über die Wahlperiode und angenommene verhinderte Standortschließungen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Die Partei lässt offen, ob 300 Millionen Euro einmalig oder jährlich gemeint sind. Die Bewertung verwendet einmalig über die Wahlperiode und angenommene verhinderte Standortschließungen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Rettungsschirm für Krankenhäuser: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Wahlprogramm zur Landtagswahl am 6. September 2026, S. 52: „einen Rettungsschirm für Krankenhäuser von 300 Mio. Euro vom Land, um die ausbleibende Investitionsförderung auszugleichen und weitere Insolvenzen und Schließungen zu verhindern“. S. 53 fordert zugleich, die Betriebskosten sollten „von den Krankenkassen vollständig finanziert werden“. S. 48: „1991 gab es im Land 72 Krankenhäuser, aktuell sind es noch 44.“
-
Gesundheit und Pflege Ein Landespflegegeld für Sachsen-Anhalt ≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 4 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern · 2027–2036 Kleiner Beitrag im Modell Wirkungsbilanz: Unklar Bei genau 1.500 Euro jährlich: statisch rund 4,3 Prozent der gesamten Heim-Eigenbelastung. Die Parteiforderung nennt einen Mindestbetrag. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 3 %
Plausible Szenariospanne: 2 % bis 4 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern
- Gebiet und Betroffene
- Sachsen-Anhalt · 16.081 Pflegeheimbewohner als konstante Selbstzahler-Referenzpopulation
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die private Eigenbelastung von Pflegeheimbewohnern senken; 100 % wären vollständige öffentliche Übernahme der Referenzkosten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro private Eigenbelastung im statischen Referenzszenario Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 121 Mio. 5,58 Mrd. 2 % Zentral 193 Mio. 5,58 Mrd. 3 % Günstig 241 Mio. 5,58 Mrd. 4 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:16.081 Selbstzahler aus dem vorhandenen Landesmodell × 2.891 Euro monatliche Belastung im vdek-Referenzfall des ersten Heimjahres × 120 Monate ergeben rund 5,579 Mrd Euro. Bestand und Preisreferenz werden für zehn Jahre konstant gesetzt.
Zusätzlicher Beitrag:Genau 1.500 Euro jährlich entlasten 16.081 Referenzselbstzahler ohne Anrechnung um rund 24,12 Mio Euro je vollem Jahr. Zentral acht volle Wirkungsjahresäquivalente: 192,97 Mio oder 3,5 % der statischen Referenzlast. Vorsichtig fünf Jahre: 2,2 %; günstig zehn Jahre: 4,3 %. Keine Obergrenze der Linkenforderung „mindestens 1.500 Euro“ und keine Betragszuschreibung an die unbezifferte BSW-Forderung.
Annahmen
- Nur das Szenario mit genau 1.500 Euro jährlich; zentral acht von zehn vollen Wirkungsjahren.
- Alle Referenzselbstzahler sind berechtigt und erhalten die Leistung; keine Anrechnung oder Abschöpfung.
- Konstante Preisreferenz von 2026, keine Inflationsprognose.
Unsicherheit
- Aufenthaltsdauer und Zuschläge verändern tatsächliche Eigenanteile.
- Fixe Nominalbeträge können real an Wert verlieren. Das günstige Szenario begrenzt nicht die möglichen Parteiforderungen.
- Eine kleine Quote an der gesamten Heimrechnung belegt keine kleine Wirkung auf Armut oder häusliche Angehörigenentlastung.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
2.891 Euro ist der Vergleichswert im ersten Heimjahr, kein gemessener Durchschnitt aller Aufenthaltsdauern. Dies ist deshalb eine gemeinsame statische Preisreferenz und keine Prognose realer Gesamtbelastung. Unterkunft und Verpflegung sind enthalten; deren Übernahme ist eine normative Entscheidung. Häuslich Gepflegte und Sozialhilfeempfänger sind hier nicht erfasst.
Außerhalb dieser Quote
- Die Leistung erreicht überwiegend häuslich Gepflegte. Diese Wirkungen werden vom Heimkostenmaßstab nicht erfasst.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Hohe private Eigenbelastung im Pflegeheim weitgehend reduzieren
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; statischer Monatsvergleich bei voller Auszahlung des Jahresbetrags, Ausgangspreise 1. Juli 2026. Keine zehnjährige Kostenprognose. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Dieser Check betrifft ausschließlich berechtigte selbstzahlende Heimbewohner in Sachsen-Anhalt. Die weitgehende Verringerung ihrer Gesamtbelastung ist der hier gewählte politische Prüfmaßstab, kein wissenschaftlich vorgegebener Nullbetrag. Vergleichswert sind 2.891 Euro monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026.
- Erwarteter Beitrag
- Im ausdrücklich abgegrenzten Szenario einer Auszahlung von genau 1.500 Euro jährlich wären das 125 Euro monatlich. Zu konstanten Ausgangspreisen entspricht dies rund 4,3 Prozent der gesamten monatlichen Eigenbelastung im ersten Heimjahr. Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro; höhere Leistungen sind durch diese Quote nicht ausgeschlossen. Es ist keine gemessene Verringerung von Pflegearmut.
- Verbleibende Lücke
- Bei genau 1.500 Euro jährlich bleiben im statischen Vergleich rund 2.766 Euro der monatlichen Gesamtbelastung. Diese enthält auch Unterkunft und Verpflegung. Daraus folgt weder die Verfehlung der eigenen Mindestzusage noch eine Obergrenze der Parteiforderung. Häusliche Pflege, Angehörigenentlastung und vermiedene Armut werden mit dieser Quote nicht bewertet; Preise und Anrechnung können die reale Entlastung verändern.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Bewertung v2 und statischer Zahlungsvergleich. Der vdek-Vergleichswert zum ersten Aufenthaltsjahr wurde am 16. Oktober 2026 an der Primärquelle geprüft. Keine Wirkungsevaluation des Landespflegegeldes und kein wissenschaftlicher Sollwert für zulässige Eigenbelastung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächlichen Leistungssatz, Berechtigung, Anrechnung und Inanspruchnahme sowie Eigenanteile nach Aufenthaltsdauer und Einkommen prüfen; häusliche Pflege separat auswerten.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- 1.500 Euro jährlich = 125 Euro monatliche Auszahlung bei voller Umsetzung.
- Vergleichsmaßstab
- 2.891 Euro monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr in Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2026, für den betrachteten selbstzahlenden Heimbewohner.
- Was der Vergleich aussagt
- 125 ÷ 2.891 = rund 4,3 Prozent statische Entlastung; rund 2.766 Euro monatliche Ausgangsbelastung verbleiben.
- Unsicherheit
- Dies ist ein Vergleich bei konstanten Preisen, voller Berechtigung und Auszahlung ohne gegenläufige Anrechnung. Er sagt nichts über häusliche Pflege, den Anteil vermiedener Armut oder die Angemessenheit einer politisch gewünschten Restbelastung aus.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro jährlich. Das BSW fordert Landespflegegeld ohne Betrag; die 4,3 Prozent dürfen deshalb nicht als Deckungsurteil über die unbezifferte BSW-Forderung erscheinen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro jährlich. Das BSW fordert Landespflegegeld ohne Betrag; die 4,3 Prozent dürfen deshalb nicht als Deckungsurteil über die unbezifferte BSW-Forderung erscheinen. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke-Programm nennt ein Landespflegegeld von mindestens 1.500 Euro pro Jahr. Für das BSW enthält das Landtagswahlprogramm kein Landespflegegeld; ein anderes BSW-Papier ist nicht mit Originalquelle belegt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Das Land übernimmt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 5 % bis 15 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Übernimmt einen klaren Kostenblock; Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile bleiben bestehen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 10 %
Plausible Szenariospanne: 5 % bis 15 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern
- Gebiet und Betroffene
- Sachsen-Anhalt · 16.081 Pflegeheimbewohner als konstante Selbstzahler-Referenzpopulation
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die private Eigenbelastung von Pflegeheimbewohnern senken; 100 % wären vollständige öffentliche Übernahme der Referenzkosten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro private Eigenbelastung im statischen Referenzszenario Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 311 Mio. 5,58 Mrd. 5 % Zentral 639 Mio. 5,58 Mrd. 10 % Günstig 888 Mio. 5,58 Mrd. 15 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:16.081 Selbstzahler aus dem vorhandenen Landesmodell × 2.891 Euro monatliche Belastung im vdek-Referenzfall des ersten Heimjahres × 120 Monate ergeben rund 5,579 Mrd Euro. Bestand und Preisreferenz werden für zehn Jahre konstant gesetzt.
Zusätzlicher Beitrag:460 Euro Investitionskosten monatlich je Referenzselbstzahler. Zentral neun volle Wirkungsjahresäquivalente und 80 % Weitergabe als geringere Privatrechnung: rund 639,12 Mio Euro oder 11,5 % der gesamten Referenzlast. Vorsichtig sieben Jahre und 50 % Weitergabe: 5,6 %; günstig zehn Jahre und vollständige Weitergabe: 15,9 %. Der Kostenblock kann vollständig finanziert sein, während der Großteil der Heimrechnung bleibt.
Annahmen
- Gleicher Selbstzahlerbestand und gleiche Preisreferenz wie beim Landespflegegeld.
- Aufbau 2027, ab 2028 volle Reichweite im Zentralszenario.
- 80 % Weitergabe ist eine neue Szenarioannahme; eine rechtlich gesicherte Übernahme kann sie erhöhen.
Unsicherheit
- Förderung kann in Baupreise oder Ausstattung fließen; dauerhafte Rechnungssenkung muss gesichert sein.
- Entlastung kommunaler Hilfe zur Pflege ist kein zusätzlicher privater Selbstzahlergewinn.
- 460 und 2.891 Euro sind statische Referenzwerte, keine Prognosen bis 2036.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
2.891 Euro ist der Vergleichswert im ersten Heimjahr, kein gemessener Durchschnitt aller Aufenthaltsdauern. Dies ist deshalb eine gemeinsame statische Preisreferenz und keine Prognose realer Gesamtbelastung. Unterkunft und Verpflegung sind enthalten; deren Übernahme ist eine normative Entscheidung. Häuslich Gepflegte und Sozialhilfeempfänger sind hier nicht erfasst.
Außerhalb dieser Quote
- Kommunalentlastung und Investitionsqualität werden getrennt ausgewiesen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Private Eigenbelastung im Pflegeheim verringern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Selbstzahlende Heimbewohner benötigen tragbare Eigenkosten. Die Gesamtbelastung umfasst mehrere Komponenten; bei Sozialhilfeempfängern bezahlt bereits ein öffentlicher Träger mit.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von rund 460 Euro je Bewohner und Monat an. Selbstzahler würden entlastet; bei bereits durch Sozialhilfe gedeckten Kosten wechselt vor allem die zuständige öffentliche Kasse.
- Verbleibende Lücke
- Die Maßnahme kann den benannten Kostenblock vollständig treffen, deckt aber nicht die übrige Heimrechnung. Sie ist deshalb ein abgegrenzter Teilbeitrag; eine vollständige Beseitigung finanzieller Pflegebelastung folgt daraus nicht.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche förderfähige Investitionskosten und Weitergabe an Bewohner, Sozialhilfeanrechnung, Miet- und Baukostenreaktionen sowie verbleibende Eigenkosten beobachten.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Linke und BSW fordern die vollständige Übernahme, nennen aber keinen Finanzierungs- oder Zeitplan. Die 460 Euro und Umsetzungschancen sind Ansätze der Bewertung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Linke und BSW fordern die vollständige Übernahme, nennen aber keinen Finanzierungs- oder Zeitplan. Die 460 Euro und Umsetzungschancen sind Ansätze der Bewertung. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke-Programm verlangt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen durch das Land. Das BSW-Landtagswahlprogramm benennt nur steigende Eigenanteile, keine Übernahme der Investitionskosten. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Das Land übernimmt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen: Bewertung v3, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Landtagswahlprogramm 2026, beschlossen am 19. März 2026, gedruckte Seite 56
- Paragraph 9 SGB XI, Aufgaben der Länder
- Berichtspflicht der Länder zu Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen, Ergebnisbericht Berichtsjahr 2023
- Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Auswertung zum Stichtag 1. Juli 2026
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Gesundheit und Pflege Mehr Ärzte für den ländlichen Raum Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Der Ausbau der Studienplätze liefert nach dem Modell erst etwa ab 2041 zusätzliche Landärzte. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die zusätzlichen Studienplätze verringern die Hausarztlücke bis 2036 voraussichtlich nicht. Die weitere Standortzusage kann jedoch andere Versorgung sichern. Ein Nullwert für das gesamte Bündel wäre irreführend.
Nächster Baustein: Ausbildung und Standorterhalt trennen; zeitlichen Nullbeitrag nur für den klar abgegrenzten Hausarztbaustein ausweisen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Zusätzliche Hausarztversorgung in ländlichen Regionen bis 2036 bereitstellen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bedarfsfenster 2027–2036; neue Landärzte aus dem modellierten Studienplatzausbau etwa ab 2041. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- In drohend unterversorgten Regionen müssen Arztkapazität und Nachfolge rechtzeitig gesichert werden. Mehr Studienplätze und der Erhalt von Klinikgebäuden sind verschiedene Beiträge.
- Erwarteter Beitrag
- Der neue bewertete Ausbildungsbaustein sind 100 zusätzliche Medizinstudienplätze; daraus modelliert die Bewertung etwa vier zusätzliche Landärzte je Jahrgang ab etwa 2041. Die ebenfalls geforderte Landarztquote ist bereits geltendes Recht.
- Verbleibende Lücke
- Für das hier genannte Zehnjahresfenster kommt der neue hausärztliche Ausbildungsbeitrag zu spät. Die Standortzusage kann andere unmittelbare Versorgung berühren, schließt diese ambulante Zeitlücke aber nicht automatisch.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Weiterbildung, Bindung und Delegation für die Jahre bis 2036 prüfen; neue Studienplätze und spätere Fach- und Ortswahl separat evaluieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Sammelvorschlag umfasst Studienplätze, schon beschlossene Landarztquote und Klinikstandorte. Das Urteil Zeitlücke betrifft ausschließlich den neuen Ausbildungsbeitrag zur Hausarztversorgung; keine Übertragung auf alle Paketbestandteile.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Der Sammelvorschlag umfasst Studienplätze, schon beschlossene Landarztquote und Klinikstandorte. Das Urteil Zeitlücke betrifft ausschließlich den neuen Ausbildungsbeitrag zur Hausarztversorgung; keine Übertragung auf alle Paketbestandteile.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen →Quellen zur Prüfung
- Mehr Ärzte für den ländlichen Raum: Bewertung v1, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- MV muss verarztet werden — Daniel Peters, 25.04.2026: 100 zusätzliche Medizinstudienplätze, Landarztquote auf 10 Prozent, »Wir stehen fest zum Erhalt aller Krankenhausstandorte«
- Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, GVOBl. M-V 2026 Nr. 4 S. 54; Landtagsbeschluss 28.01.2026, in Kraft seit 17.02.2026 — Landarztquote 10 Prozent für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, Bindung zehn Jahre, Vertragsstrafe bis 250.000 Euro
- Bericht Studienplätze 2024 — zwischen Studienbeginn und Arbeitseintritt vergehen mindestens 15 Jahre; Konversionsrate vom Studienanfänger zum verfügbaren Arzt 87,7 Prozent
- Befragung von 1.055 Studierenden im Praktischen Jahr — 12,1 Prozent streben den Hausarztberuf an, davon 39,1 Prozent in dünn besiedelten Räumen; stärkste Prädiktoren ländliche Herkunft und ländliche Praxisphasen
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Gesundheit und Pflege Gemeindeschwestern mit Finanzierung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Konkrete Aufbauinstrumente sind benannt; verfügbare Teamkapazität und gedeckter Versorgungsbedarf bleiben offen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Ein Anteil an allen Pflegefachkräften ist kein Deckungsgrad des hausärztlichen Bedarfs. Es fehlen Stunden nach Aufgaben und Region, tatsächlich zusätzlich verfügbares Personal und verbindliche Abrechnung.
Nächster Baustein: Aufgabenkatalog, Ausbildungs- und Stellenzahlen, Vergütung, erreichte unterversorgte Personen sowie entlastete Arztstunden abzüglich Personalverlagerung prüfen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Hausärztliche Versorgung durch qualifizierte Pflegeteams entlasten
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- In ländlichen Regionen braucht es erreichbare Behandlung und Betreuung. Fachlich übertragbare Aufgaben, zusätzliche Pflegekapazität und funktionierende Vergütung müssen zusammenkommen.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt 200 Community Health Nurses und kooperative Zentren an. Das Programm nennt Masterstudiengang, Stipendium mit Bindung und Anschubfinanzierung, aber keine Menge oder Beträge.
- Verbleibende Lücke
- Ein Anteil an allen Pflegefachkräften ist kein Deckungsgrad des hausärztlichen Bedarfs. Es fehlen Stunden nach Aufgaben und Region, tatsächlich zusätzlich verfügbares Personal und verbindliche Abrechnung.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Aufgabenkatalog, Ausbildungs- und Stellenzahlen, Vergütung, erreichte unterversorgte Personen sowie entlastete Arztstunden abzüglich Personalverlagerung prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: 200 Community Health Nurses und 23 Zentren sind Modellannahmen. Die zusätzlich genannte Bundesratsinitiative betrifft ein bereits geltendes Bundesgesetz und ist kein neuer unmittelbar wirksamer Landesbeitrag.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
200 Community Health Nurses und 23 Zentren sind Modellannahmen. Die zusätzlich genannte Bundesratsinitiative betrifft ein bereits geltendes Bundesgesetz und ist kein neuer unmittelbar wirksamer Landesbeitrag.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Gemeindeschwestern, Zentren, Telemedizin Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Mehrere passende Instrumente sind genannt; Ausbauumfang und zusätzliche Versorgung bleiben unbeziffert. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Es fehlen verbindliche Zahl der Teams und Zentren, Personal, Vergütung und Zielpopulation. Aus dem bloßen Instrumentenbündel lässt sich keine ausreichende oder zu geringe Versorgung ableiten.
Nächster Baustein: Neue gegenüber bestehenden Angebote, Besetzung, Aufgaben, erreichte Personen, Wartezeiten und vermeidbare Einweisungen mit geeigneten Vergleichsgruppen messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Wohnortnahe koordinierte Behandlung durch Zentren, Gemeindepflege und Telemedizin sichern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden erreichbare und kontinuierliche Versorgung, gerade bei alternden und ländlichen Bevölkerungsgruppen. Der Bestand ist von zusätzlicher Leistung zu trennen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert Gemeindekrankenschwestern, Telemedizin und gemeinwohlorientierte Zentren. Bereits beschlossene Investitionsmittel, geltende Landarztquote und bundesrechtliche Terminfristen werden nicht nochmals als neue Wirkung gezählt.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlen verbindliche Zahl der Teams und Zentren, Personal, Vergütung und Zielpopulation. Aus dem bloßen Instrumentenbündel lässt sich keine ausreichende oder zu geringe Versorgung ableiten.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Neue gegenüber bestehenden Angebote, Besetzung, Aufgaben, erreichte Personen, Wartezeiten und vermeidbare Einweisungen mit geeigneten Vergleichsgruppen messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm nennt keine Mengen. Die Modellzahlen sind keine Ausbauzusage; mehrere konkrete Programmpunkte beschreiben bereits geltende Zustände.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Das Programm nennt keine Mengen. Die Modellzahlen sind keine Ausbauzusage; mehrere konkrete Programmpunkte beschreiben bereits geltende Zustände.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Ein räumlicher Netzansatz ist erkennbar; Behandlungskapazität, Rechtsweg und Vollfinanzierung bleiben offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Eine Standortzahl ist keine Zahl bedarfsgerecht versorgter Menschen. Es fehlen verbindliche Personalausstattung, mobile Reichweite, Finanzierung und Aufgabenabgrenzung zu vorhandenen Angeboten.
Nächster Baustein: Standorte, Bedarf je Einzugsgebiet, Teams und Arbeitszeit, Hausbesuche, vergütete Aufgaben und tatsächliche Versorgungsergebnisse planen und evaluieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Ländliche Versorgung durch interdisziplinäre Zentren und Gemeindepflege verbessern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Mittelbereiche brauchen bedarfsgerechte Versorgung, die auch abgelegene Orte und immobile Menschen erreicht. Ein Standort allein sagt nichts über Teamgröße oder verfügbare Behandlungszeit.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung leitet aus einem Zentrum je mittelgroßer Stadt 23 Standorte ab und modelliert Community Health Nurses. Fachliche Aufgabenübertragung bietet Anknüpfungspunkte, benötigt aber einen tragfähigen Tätigkeits- und Abrechnungsrahmen.
- Verbleibende Lücke
- Eine Standortzahl ist keine Zahl bedarfsgerecht versorgter Menschen. Es fehlen verbindliche Personalausstattung, mobile Reichweite, Finanzierung und Aufgabenabgrenzung zu vorhandenen Angeboten.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standorte, Bedarf je Einzugsgebiet, Teams und Arbeitszeit, Hausbesuche, vergütete Aufgaben und tatsächliche Versorgungsergebnisse planen und evaluieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: 23 Zentren werden aus der Raumordnung abgeleitet; die angenommene Teamkapazität stammt aus dem Modell. Das Programm nennt weder Budget noch konkrete Zahl von Community Health Nurses.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
23 Zentren werden aus der Raumordnung abgeleitet; die angenommene Teamkapazität stammt aus dem Modell. Das Programm nennt weder Budget noch konkrete Zahl von Community Health Nurses.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Standorte halten, Landärzte binden Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Erhalt und Nachwuchs sind angesprochen; ihre zusätzliche Reichweite und der rechtliche Umsetzungsweg bleiben offen. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Ein erhaltener Standort belegt weder ausreichendes Personal noch sichere Qualität. Mengen und Mittel sind offen; der Sammelvorschlag lässt keinen einheitlichen Deckungsgrad zu.
Nächster Baustein: Nach Leistungsart Erreichbarkeit, Fallzahlen und Ergebnisqualität sowie tatsächlich verfügbare Teams und Rechtsinstrumente getrennt prüfen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Erreichbare Notfall-, Geburts- und hausärztliche Versorgung sichern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Erreichbarkeit muss mit Behandlungssicherheit zusammenpassen. Notfallversorgung, Geburten und Hausarztbehandlung haben verschiedene Bedarfsmaßstäbe.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung kombiniert Standortsicherung, Studiendarlehen und Freiräume für kommunale und pflegerische Angebote. Individuelle Krankenhausbudgets kann das Land nicht selbst frei vereinbaren; andere Landesinstrumente wären zu prüfen.
- Verbleibende Lücke
- Ein erhaltener Standort belegt weder ausreichendes Personal noch sichere Qualität. Mengen und Mittel sind offen; der Sammelvorschlag lässt keinen einheitlichen Deckungsgrad zu.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nach Leistungsart Erreichbarkeit, Fallzahlen und Ergebnisqualität sowie tatsächlich verfügbare Teams und Rechtsinstrumente getrennt prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm nennt keine Beträge oder Kapazitäten. Die Bewertung ergänzt angenommene Standorte, Darlehen und Wirkungswege; die Wirkungen der Paketbestandteile sind nicht austauschbar.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Das Programm nennt keine Beträge oder Kapazitäten. Die Bewertung ergänzt angenommene Standorte, Darlehen und Wirkungswege; die Wirkungen der Paketbestandteile sind nicht austauschbar.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Umbau der Pflegeleistungen ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 15 % bis 25 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitFinanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Minderausgaben sind modelliert; ob der Unterstützungsbedarf angemessen gedeckt bleibt, ist ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 20 %
Plausible Szenariospanne: 15 % bis 25 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Soziale Pflegeversicherung bei allgemeinem Beitragssatz von 3,6 %
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die Pflegeversicherung kann die Referenzleistungen bei unverändertem allgemeinen Beitrag finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter SPV-Finanzbedarf Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 23,4 Mrd. 162 Mrd. 15 % Zentral 32,4 Mrd. 162 Mrd. 20 % Günstig 42,4 Mrd. 162 Mrd. 25 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:BMG-Kabinettsentwurf PNOG, Tabelle auf S. 4: 7,6 / 15,4 / 16,9 / 17,4 Mrd Euro rechnerisches Defizit 2027–2030. Für 2031–2036 redaktionell konstant 17,4 Mrd jährlich. Summe: 7,6 + 15,4 + 16,9 + 7 × 17,4 = 161,7 Mrd Euro. Die vier Originaljahre werden nicht interpoliert. Beträge sind nominal, keine amtliche Zehnjahresprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Fiskalischer Teilpfad: 2,7 Mrd Euro jährlich weniger Leistungen wegen höherer Schwellen + 0,97 Mrd durch Entfall des Entlastungsbetrags − 0,43 Mrd neue Pflegebegleitung ergeben 3,24 Mrd jährlich. Über zehn Jahre 32,4 Mrd, rund 20 % der Referenzlücke. Die vorhandene Schwellenwirkung von 1,8–3,7 Mrd statt 2,7 führt zu etwa 14–26 %. Leistungskürzung ist dabei ausdrücklich der Finanzierungsweg.
Annahmen
- Neue Beratungs- und Begleitungsausgaben sind abgezogen.
- Der separate Kinderlosenzuschlag wird nicht mitgezählt.
- Leistungspfad 2027–2036 aus der vorhandenen Bewertung; keine Umrechnung von Bewertungspunkten.
Unsicherheit
- Leistungsentzug erfüllt keinen Bedarf der Betroffenen und kann ungedeckten Hilfebedarf vergrößern.
- Zusätzliche Verwaltungs- und Gerichtskosten können den Finanzbeitrag mindern. Dies ist ein direkter Leistungspfad, keine vollständige Haushaltsrechnung.
- Ministerium und WIdO unterscheiden sich erheblich. Der Mittelpunkt ist gesetzt.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Konstanter Bedarf ab 2030 ist keine Demografieprognose und dürfte späteren Kostendruck unterschätzen. Leistungsabbau kann das Defizit verkleinern, ohne Pflegebedarf zu erfüllen. Diese Quote misst ausschließlich den Finanzsaldo.
Außerhalb dieser Quote
- Gesundheitsverluste, Angehörigenlast und Rentenansprüche werden getrennt bewertet.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Pflegefinanzierung stabilisieren und notwendige Unterstützung verlässlich bereitstellen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Pflegebedarf richtet sich nach tatsächlicher Selbstständigkeit und notwendiger Hilfe. Eine veränderte Zugangsschwelle verändert Leistungsansprüche, beseitigt den zugrunde liegenden Bedarf aber nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung rechnet höhere Schwellen, Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 und gebündelte Leistungen durch. Sie modelliert jährliche Minderausgaben und zugleich Anspruchsverluste sowie zusätzliche Begleitung.
- Verbleibende Lücke
- Niedriger eingestufte Fälle sind keine erfolgreich versorgten Personen. Es fehlen ein kompatibler langfristiger Finanzierungssollwert und Daten zu tatsächlichem ungedecktem Hilfebedarf nach der Reform.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Anspruchsverluste, Gesundheits- und Selbstständigkeitsverlauf, Inanspruchnahme, Angehörigenbelastung und Nettofinanzierung gemeinsam bis 2036 verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Maßnahme umfasst nur Zugang und häusliche Leistungen des größeren Gesetzespakets. Finanzierungsbausteine wie der Kinderlosenzuschlag sind getrennt bewertet; Beiträge nicht additiv als Bedarfsquote behandeln.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); zustimmend GKV-Spitzenverband; Vorbehalte der SPD-Fraktion; Gegenpositionen: Wissenschaftliches Institut der AOK, Medizinischer Dienst Bund (Verteilung, Fristen), VdK, Der Paritätische, ver.di. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Gesundheit und Pflege Primärarztsystem ≈ 5 %des benannten BedarfsSzenariospanne: -10 % bis 5 %Wirkungsrichtung unsicherGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitGKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Koordinationsgewinne sind möglich; eine ausreichende Verbesserung bundesweiter Versorgung ist nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 5 %
Plausible Szenariospanne: -10 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit
Wirkungsrichtung unsicher. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesetzliche Krankenversicherung bei unverändertem allgemeinen Beitrag und Zusatzbeitrag
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die GKV kann ihre Ausgaben ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerung finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter GKV-Finanzbedarf Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -41,3 Mrd. 387 Mrd. -10 % Zentral 20,7 Mrd. 387 Mrd. 5 % Günstig 25,8 Mrd. 387 Mrd. 5 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die BMG-FAQ nennt ohne zusätzliche Reform 19 Mrd. Euro Finanzlücke 2027, 25 Mrd. 2028, 35 Mrd. 2029 und 44 Mrd. 2030. Für 2031–2036 wird der Wert von 44 Mrd. Euro jährlich ausdrücklich als Szenario konstant fortgeschrieben. Summe: 19 + 25 + 35 + 7 × 44 = 387 Mrd. Euro. Das ist keine amtliche Zehnjahresprognose. Alle Beträge werden für diese grobe Rechnung nominal verwendet; auch die jährliche Modellentlastung wird nominal konstant fortgeführt.
Zusätzlicher Beitrag:Zum selben GKV-Finanzmaßstab: 40 Euro Nettokostenvorteil im freiwilligen Hausarztprogramm Baden-Württemberg × 64,6 Mio. zusätzlich Gebundene × acht volle Wirkungsjahresäquivalente ergeben 20,672 Mrd. Euro, rund 5 % der Referenzlücke. Günstig zehn volle Jahre: rund 7 %. Vorsichtig: kein Bruttonutzen, aber 80 Euro Koordinationskosten jährlich je Person über acht Äquivalentjahre ergeben 41,344 Mrd zusätzliche Ausgaben, also etwa 11 % Problemverschärfung. Die Vergütung wird bei den 40 Euro Nettovorteil nicht erneut abgezogen. Die Fassungen v7 und v8 ändern Komplikationen, Wartezeiten und eingesparte Stunden, nicht den Nettokostenvorteil von 40 Euro, die Steuerungskosten von 30 Euro (Spanne 25 bis 80 Euro) oder die 64,6 Mio. Versicherten; die fiskalische Rechnung bleibt deshalb gleich.
Annahmen
- Bundesweiter Aufbau mit acht vollen Wirkungsjahresäquivalenten 2027–2036.
- Der bedingte Nettovorteil von 40 Euro wird auf 64,6 Mio GKV-Versicherte übertragen; kein beobachteter Bundeswert.
- Vorsichtiges Szenario kombiniert den bekannten Nullbefund mit dem höchsten angesetzten Koordinationskostensatz von 80 Euro.
Unsicherheit
- Freiwilliges Regionalprogramm und verbindliche Bundessteuerung können verschieden wirken. Die bundesweite TK-Untersuchung widerspricht dem Kostenmechanismus.
- Die Szenarien sind keine statistischen Quantile und der Mittelpunkt kein Erwartungswert.
- Überschneidungen mit Finanzreform und Effizienzmaßnahmen: Quoten nicht addieren.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Der Finanzierungssaldo misst weder Versorgungsqualität noch Verteilungsgerechtigkeit. Die Fortschreibung ab 2030 ignoriert weiteren demografischen Kostendruck und ist daher ein eher günstiger Bedarfsnenner.
Außerhalb dieser Quote
- Diabeteskomplikationen, Diagnosen, Wegezeit und freie Arztwahl werden nicht in die fiskalische Quote verrechnet.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Notwendige Behandlung schneller und kontinuierlicher koordinieren
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v8
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Patienten benötigen zeitgerechte Fachbehandlung und kontinuierliche hausärztliche Betreuung. Weniger Kontakte können unnötige Behandlung vermeiden, aber auch notwendige Versorgung verhindern.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung überträgt Ergebnisse freiwilliger Hausarztprogramme auf ein bundesweites Pflichtsystem und berücksichtigt widersprechende TK-Befunde. Zusätzliche Vorschaltkontakte und dauerhafte Vergütung gehören zur Rechnung. v8 senkt die übertragenen Kosteneffekte nach der HZV-Auswertung vom Januar 2026 und ergänzt längere Wartezeiten in vollen Hausarztpraxen als eigenes Gegenargument.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlen ein fertig bestimmtes bundesweites Modell, freie Hausarztkapazität und kausale Daten zu bedarfsgerecht vermiedenen statt lediglich entfallenen Leistungen. Einsparungen sind keine Bedarfsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v8; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Vergütung, Eilwege, tatsächlich eingesparte Doppelversorgung, Wartezeiten, Diagnosedauer und Zusatzbelastung der Hausarztpraxen nach Gruppen prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die konkrete bundesweite Pflichtausgestaltung ist noch nicht festgelegt. Die Bewertung verwendet Annahmen, die aus freiwilligen regionalen Programmen nicht direkt als Parteiwirkung übertragbar sind.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD, BMG (Carsten Linnemann seit Juli 2026, zuvor Nina Warken); Petition des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (über 600.000 Unterzeichner); Gegenpositionen: SpiFa, Techniker Krankenkasse. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Gesundheit und Pflege Krankenhäuser über Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung sichern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine Investitionslücke ist benannt; die neue Zusage enthält keinen verbindlichen Beitrag zu ihrer Schließung. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die heutige Haushaltslinie ist keine Bezifferung der neuen Reform. Der Transformationsfonds ist zweckgebunden und nicht mit jeder Bestandsinvestition austauschbar; eine gesicherte Deckung der jährlichen Lücke lässt sich nicht berechnen.
Nächster Baustein: Verbindliche zusätzliche Haushaltslinie und Kofinanzierung, förderfähige Projekte, regionale Erreichbarkeit und Ergebnisqualität mit Bedarf im selben Zeitraum abgleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Notwendige Krankenhausinvestitionen und sichere erreichbare Behandlung gewährleisten
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Der vorhandene Bericht schätzt einen jährlichen bestandserhaltenden Investitionsbedarf von rund 185–190 Millionen Euro gegenüber 103,5 Millionen Euro im Haushalt. Der zielgerichtete Umbau und laufende Betriebsverluste sind davon zu trennen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert stärkere Landesfinanzierung, Kofinanzierung des Transformationsfonds und mögliche kommunale Übernahmen. Die Partei nennt im aktuellen Programm keinen Betrag, keine Förderquote und keinen Termin.
- Verbleibende Lücke
- Die heutige Haushaltslinie ist keine Bezifferung der neuen Reform. Der Transformationsfonds ist zweckgebunden und nicht mit jeder Bestandsinvestition austauschbar; eine gesicherte Deckung der jährlichen Lücke lässt sich nicht berechnen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verbindliche zusätzliche Haushaltslinie und Kofinanzierung, förderfähige Projekte, regionale Erreichbarkeit und Ergebnisqualität mit Bedarf im selben Zeitraum abgleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die konkrete Nutzung und Kofinanzierung des Transformationsfonds sowie Übernahmen werden im Modell angesetzt; sie sind nicht als bezifferte neue Parteizusage dokumentiert.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Die konkrete Nutzung und Kofinanzierung des Transformationsfonds sowie Übernahmen werden im Modell angesetzt; sie sind nicht als bezifferte neue Parteizusage dokumentiert.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Krankenhäuser über Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung sichern: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Wahlprogramm 2026, S. 12: die bestehenden Krankenhäuser durch eine verlässliche, langfristig ausgerichtete Investitionskostenfinanzierung sichern; bei erforderlichen Rekommunalisierungen finanzielle Unterstützung leisten; der Sicherstellungsauftrag liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
- Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung, 2025: Investitionsfördermittel Sachsen-Anhalt 96,68 Mio Euro (2024), real 71,1 Prozent unter dem Wert von 1991; Investitionsquote 2,7 Prozent gegenüber 3,3 Prozent im Bund; 8.066 Euro je gefördertem Bett gegenüber 10.320 Euro im Bund; bundesweiter bestandserhaltender Bedarf 6,74 Mrd Euro für 2024
- Haushaltsplan 2025/2026 in der beschlossenen Fassung, Einzelplan 05 Kapitel 05 13: Krankenhausförderung 101,5 Mio Euro (2025) und 103,5 Mio Euro (2026) aus den Titelgruppen 65, 66 und 71, davon Bundesanteile 21,7 und 23,9 Mio Euro; die Pauschalförderung sinkt 2026 von 43,75 auf 30,0 Mio Euro; für den Transformationsfonds ist keine Kofinanzierung veranschlagt
- Kosten der Krankenhäuser nach Bundesländern: bereinigte Krankenhauskosten Sachsen-Anhalt 3,576 Mrd Euro (2024); 44 Krankenhäuser, 13.597 aufgestellte Betten, 500.133 Fälle, Bettendichte 63,5 je 10.000 Einwohner gegenüber 58,1 im Bund, Auslastung 70,8 Prozent
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Gesundheit und Pflege Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Kann Schulgeld als Zugangshürde aufheben; den gesamten Fachkräftemangel deckt das nicht. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 699 Betroffene und rund 244 Euro monatliche Gebühren erlauben eine direkte Entlastungsrechnung. Der konkrete Gebührenblock könnte bei vollständiger Erstattung entfallen. Wie viele zusätzliche, dauerhaft im Land tätige Fachkräfte daraus entstehen und wie viel Versorgungsbedarf sie decken, bleibt jedoch offen; die Gebührenerstattung darf nicht als vollständige Lösung des Fachkräftemangels erscheinen. Der beobachtete Schülerzuwachs in Rheinland-Pfalz isoliert keinen kausalen Preiseffekt.
Nächster Baustein: Zusätzliche Eintritte, Abschlüsse und im Land tätige Vollzeitäquivalente kausal schätzen und mit einem nach Beruf und Region passenden Engpassbedarf verbinden. Finanzielle Entlastung separat vom Versorgungseffekt ausweisen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Finanzielle Hürden für Ausbildung in Gesundheitsfachberufen beseitigen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Ausbildungsinteressierte brauchen bezahlbaren Zugang und genügend qualitativ gute Plätze. Fachkräftebedarf umfasst außerdem Abschluss, Berufseintritt, Arbeitsbedingungen und Verbleib.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert die Übernahme des Schulgeldes für rund 699 heute zahlende Auszubildende an privaten Schulen sowie zusätzliche Plätze. Die Wirkung auf zusätzlichen Nachwuchs beruht auf einer unsicheren Übertragung anderer Ausbildungen und Länder.
- Verbleibende Lücke
- Das Schulgeld lässt sich als konkreter Kostenblock abdecken. Wie viele zusätzliche dauerhafte Fachkräfte daraus entstehen, ist offen; die zugleich genannte Ausbildungsvergütung ist ein anderer und teurerer Baustein.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliches Schulgeld, zusätzliche statt verlagerte Ausbildungsbeginne, Abschlüsse und Berufseintritt prüfen; Ausbildungsvergütung und Kapazität gesondert finanzieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm benennt weder betroffene Berufe noch Betrag oder Termin. Das Modell konkretisiert vor allem Schulgeld; die allgemeine Zusage enthält außerdem Ausbildungsvergütung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Das Programm benennt weder betroffene Berufe noch Betrag oder Termin. Das Modell konkretisiert vor allem Schulgeld; die allgemeine Zusage enthält außerdem Ausbildungsvergütung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Wahlprogramm 2026, S. 12 und S. 14: Ziel bleibt Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in allen Gesundheitsberufen; die Schulgeldfreiheit wird konsequent ausgebaut
- Berufsbildende Schulen und Schulen für Berufe im Gesundheitswesen, Schuljahr 2024/25: 1.200 Schüler an Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe, davon 699 in freier Trägerschaft; 1.290 Schüler an Schulen für Berufe im Gesundheitswesen
- 40. Sitzungsperiode am 13. und 14.05.2025, Rede Monika Hohmann zu Drs. 8/5485: rund 493.000 Euro im Haushalt 2024 für die Podologie, 2,2 Millionen Euro für rund 750 Schülerinnen und Schüler in den therapeutischen Berufen
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Gesundheit und Pflege Spielautomaten-Verbot ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 10 % bis 40 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitGlücksspielstörungen verringern · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein erheblicher Rückgang wird modelliert; das Ausmaß tatsächlich vermiedener Störungen bleibt unsicher. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 20 %
Plausible Szenariospanne: 10 % bis 40 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Glücksspielstörungen verringern
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Erwachsene von 18 bis 70 Jahren entsprechend dem Glücksspiel-Survey 2021
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Glücksspielstörungen in allen Spielformen vermeiden und beenden.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Personenjahre mit Glücksspielstörung Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 1,01 Mio. 12,3 Mio. 10 % Zentral 2,24 Mio. 12,3 Mio. 20 % Günstig 4,92 Mio. 12,3 Mio. 40 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Vorhandenes Prävalenzmodell: 1,23 Mio Menschen mit Störung × zehn Jahre unveränderte Referenzprävalenz ergeben 12,3 Mio Störungs-Personenjahre. Keine Zahl verschiedener Personen und keine Prognose neuer Fälle.
Zusätzlicher Beitrag:Bestehende Modellkette in der Naturaleinheit: 1,23 Mio Störungen × 65 % automatengetrieben × 35 % verhindert oder beendet × 80 % zeitlicher Aufbau × zehn Jahre ergeben 2,239 Mio vermiedene Störungsjahre, rund 18 % der gesamten Glücksspielstörungslast. Vorsichtig 55 % × 25 % × 60 %: rund 8 %. Günstig 80 % × 50 % × 100 %: 40 %. Gilt für das Verbot stationärer und Online-Automaten.
Annahmen
- 65 % automatengetriebene Störungen, Band 55–80 %, werden aus Suchthilfeprofilen auf die Bevölkerung übertragen.
- Netto-Rückgang dieser Störungen 35 %, Band 25–50 %; zeitlicher Aufbau 80 %, Band 60–100 %.
- Andere Spielformen stehen im Nenner und bleiben grundsätzlich bestehen.
Unsicherheit
- Keine kausale Evaluation eines deutschen Komplettverbots; Norwegen ist nur ein Vergleichsfall.
- Behandlungsklientel ist nicht die Gesamtbevölkerung. Verlagerung muss bereits im Netto-Rückgangsszenario berücksichtigt werden.
- Kein statistisches Intervall; bei schlechtem Vollzug oder stärkerer Online-Verlagerung sind geringere Werte möglich.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Die Ausgangserhebung liegt in der Pandemie; nachfolgende Surveys sind nur eingeschränkt vergleichbar. Die konstante Referenz ist kein Kausalbefund. Schwere, Geldverluste und Angehörigenfolgen werden nicht gezählt.
Außerhalb dieser Quote
- Zusätzliche Schwere bei illegalem Spiel, Suizide, Geldverluste und Unterhaltung werden getrennt betrachtet.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Glücksspielstörungen und ihre gesundheitlichen und finanziellen Schäden verringern
- Zuständigkeit
- Länder (Glücksspielstaatsvertrag); Finanzaufsicht für die Zahlungsblockade
- Herkunft des Vorschlags
- Länder (Glücksspielstaatsvertrag); Finanzaufsicht für die Zahlungsblockade
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Menschen mit riskantem oder gestörtem Spiel brauchen Schutz und Behandlung. Beratungspatienten, alle Glücksspielgestörten und automatengetriebene Störungen sind unterschiedliche Populationen.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell nimmt rund 65 Prozent automatengetriebene Störungen an und einen Rückgang dieser Teilgruppe um 35 Prozent, im Zehnjahresmittel mit Aufbauabschlag. Das ergibt rund 224.000 jährlich vermiedene oder beendete Störungen als Modellannahme.
- Verbleibende Lücke
- Der Automatenanteil ist nicht direkt bevölkerungsweit gemessen und die deutsche Wirkung eines vollständigen stationären und Online-Verbots nicht kausal bestimmt. Der Restbedarf und eine belastbare Deckungsquote bleiben deshalb offen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v5; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Bevölkerungsprävalenz nach Spielform, Vollzug, illegale Verlagerung, Therapiebedarf und stabile Remission über mehrere Jahre verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das bewertete Szenario umfasst stationäre und Online-Automaten sowie Zahlungsblockaden. Ein Parteibeleg für einzelne Verbote oder strengere Regeln belegt nicht automatisch dieses Gesamtpaket.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Suchtforschung und Suchthilfe; norwegisches Modell als Vorbild (Gegenpol: Automatenwirtschaft, Kommunen mit Steuerinteresse). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Spielautomaten-Verbot: Bewertung v5, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogene Probleme in der Bevölkerung (Primärquelle der Prävalenz)
- Regulatory Measures Effect on Gambling Participation: Experiences From Norway - Wirkung von Automatenverbot und regulierten Terminals auf Teilnahme und problematisches Spielen
- Changes in youth gambling after the removal of slot machines in Norway - Rückgang des problematischen Spielens bei Jugendlichen nach der Automaten-Entfernung
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Gesundheit und Pflege Tabaksteuer bis 2030 ≈ 5 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitRauchen ab 15 Jahren verringern · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Weniger Rauchende werden modelliert; der Beitrag zu einem verbindlichen Zehnjahresziel ist noch nicht bestimmt. CDU · CSU · SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 5 %
Plausible Szenariospanne: 2 % bis 5 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Rauchen ab 15 Jahren verringern
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Bevölkerung ab 15 Jahren mit konstant 71,9 Mio Menschen im Modell
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Rauchen als vermeidbaren Gesundheitsrisikofaktor weitgehend beseitigen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Raucher-Personenjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 3,02 Mio. 137 Mio. 2 % Zentral 6,61 Mio. 137 Mio. 5 % Günstig 9,71 Mio. 137 Mio. 5 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:19,1 % Raucherquote laut Mikrozensus 2025 × 71,9 Mio Menschen ab 15 aus dem vorhandenen Modell × zehn Jahre ergeben 137,329 Mio Raucherjahre. Ohne Reform werden Bevölkerung und Quote konstant gehalten.
Zusätzlicher Beitrag:Bestehendes Modell: bis 2030 etwa 1,15 Prozentpunkte niedrigere Raucherquote, Spanne 0,6–1,5. Neuer Zeitfaktor für zehn Jahre: zentral 80 % des 2030-Effekts wegen Stufenaufbau und späterer Inflationserosion. 71,9 Mio × 0,0115 × 0,8 × zehn Jahre ergeben 6,615 Mio vermiedene Raucherjahre, knapp 5 % der Referenzlast. Vorsichtig rund 3,020 Mio beziehungsweise 2 %, günstig 9,707 Mio beziehungsweise 7 %.
Annahmen
- Zehnjahres-Zeitfaktor zentral 0,8, vorsichtig 0,7, günstig 0,9: neue Annahme, keine publizierte Jahresprognose.
- Verwendet wird der Effekt auf die Raucherquote, nicht der größere Rückgang der konsumierten Stückzahl.
- Keine erneute Steueranpassung nach 2030 im Basisszenario.
Unsicherheit
- Preise, Feinschnitt, Auslandskäufe und Schwarzmarkt verändern die Wirkung.
- Die Raucherquote fasst unterschiedliche Produkte zusammen; die Modellbrücke ist nicht produktspezifisch.
- Keine Aussage, dass damit schon 5 % der bis 2036 auftretenden Tabaktodesfälle verhindert werden.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Die Quote umfasst gelegentliches Rauchen und E-Zigaretten; die Steuer wirkt je Produkt verschieden. Raucherjahre sind weder Konsumstücke noch Krankheits- oder Todesfälle. Vermiedene Raucherjahre sind keine bereits bis 2036 gewonnenen Lebensjahre.
Außerhalb dieser Quote
- Geringerer Konsum bei weiterhin Rauchenden und Gesundheitsgewinne nach 2036 fehlen in diesem Raucherjahremaßstab.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Rauchen und tabakbedingte Erkrankungen dauerhaft verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen zwanzig Jahre; Steuerstufen 2027–2030, spätere Gesundheitswirkungen teilweise nach 2046. · Deutschland
- Bedarf
- Der Bedarf umfasst weniger Einstieg, mehr Rauchstopp und geringere Gesundheitsschäden. Ein gesellschaftlich gewünschtes Zielniveau und die Entwicklung ohne diese Reform müssen ausdrücklich festgelegt werden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert bis 2030 rund 1,15 Prozentpunkte geringere Raucherquote und über zwanzig Jahre im Mittel rund 620.000 vermiedene Raucherjahre jährlich. Spätere Gesundheitsjahre werden dem ausgelösten Rauchstopp zugerechnet.
- Verbleibende Lücke
- Ein Zwanzigjahresmittel darf nicht als bereits binnen zehn Jahren erreichte Verringerung der Krankheitslast erscheinen. Der Anteil an allen Rauchenden zum Ausgangszeitpunkt ist keine fortgeschriebene Zieldeckungsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; sie rechnet die am 15.10.2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossene Ausschussfassung (Drucksache 21/8605), die modellierte Senkung der Raucherquote blieb gegenüber v1 unverändert. Die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Reale Preise einschließlich Feinschnitt, Einstieg und Rauchstopp nach Einkommensgruppen sowie Wirkung bis 2036 und spätere Krankheitsfolgen getrennt ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - CSU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Tabaksteuer bis 2030: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (07.09.2026; Steuersätze 2027–2030, Mehreinnahmen 756 / 1.595 / 2.548 / 3.589 Mio €, volle Weitergabe in die Preise, Erfüllungsaufwand einmalig unter 1 Mio €, Anpassung nach neuer EU-Tabaksteuerrichtlinie angekündigt)
- Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 05.10.2026 zu Drucksache 21/7859 und Ausschussdrucksache 21(7)175 (Konsum −11 bis −13 %, Raucherquote grob −1 bis −1,5 Prozentpunkte im Regierungsentwurf; Formulierungshilfe: Feinschnitt ab 2028 flacher, Gesamtkonsum kaum stärker gesenkt; Kosten des Rauchens 2018 und 2026; unversteuerter Konsum)
- IARC Handbooks of Cancer Prevention, Volume 14: Effectiveness of Tax and Price Policies for Tobacco Control — Evaluations (2011)
-
Gesundheit und Pflege Widerspruchslösung Organspende Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Zusätzliche Spenden werden modelliert; wie weit die Versorgungslücke sinkt, bleibt offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der jährliche Nettozähler lässt sich für Nieren inzwischen grob schließen: 71 zusätzliche postmortale Spender × 1.349 in Deutschland transplantierte Nieren / 985 Spender − 15 % × 672 Lebendnierenspenden ergeben rund −4 zusätzliche Nierentransplantationen im Jahr. Die breite Szenariospanne reicht von etwa −195 bis +305. Das ist eine neue, sehr unsichere Modellrechnung; kein kausal gesicherter Rückgang und kein Urteil über alle Organarten. Ein kompatibler medizinischer Bedarfsnenner bis 2036 fehlt weiter.
Nächster Baustein: Die aktive Nierenwarteliste (6.237) und die vorübergehend nicht transplantablen Registrierten (3.546) getrennt mit Neuzugängen, Wiederaufnahmen und Statuswechseln fortschreiben. Sonstige Abgänge nach Genesung, dauernder Ineligibilität und anderen Gründen trennen. Allokation und möglichen Rückgang der Lebendspende organartspezifisch messen; Start der bewerteten Widerspruchslösung ist 2030.
- DSO-Jahresbericht 2025, gedruckte S. 79/Abb. 46: organartspezifische Allokation; S. 90–91/Abb. 56–59: Nierenaufnahmen, Bestand und Abgänge
- Identischer DSO-Jahresbericht beim BIÖG; Wortlaut und Stichtagsdefinition geprüft
- Güntürkün et al. 2025: Länderpanel zu postmortaler und Lebendspende; Originalstudie im Hochschulrepositorium
- Jansen et al. 2026: England und Niederlande fünf Jahre nach Opt-out; keine gesicherte isolierte Gesetzeswirkung
- Bewerteter Umfang einschließlich Beginn 2030 und Annahmen zusätzlicher Spender
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Mehr medizinisch geeignete Organe rechtzeitig für Wartende verfügbar machen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
- Bedarf
- Wartende benötigen geeignete Organe im passenden Zeitfenster. Wartelistenbestand, jährliche Neuzugänge, Todesfälle und Transplantationen sind verschiedene Größen.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt rund 71 zusätzliche Spender und rund 220 entnommene Organe pro Jahr an. Grundlage ist eine unsichere Übertragung internationaler Zustimmungsänderungen; nicht jedes entnommene Organ ist automatisch eine zusätzliche erfolgreiche Transplantation.
- Verbleibende Lücke
- Jährliche zusätzliche Organe und eine Warteliste zu einem Stichtag ergeben keine Deckungsquote. Es fehlen zusätzliche tatsächlich transplantierte Organe nach Typ sowie eine fortgeschriebene Wartelistenbilanz.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zustimmung, medizinische Eignung, entnommene und transplantierte Organe, neue Wartende, Wartezeit und Wartelistensterblichkeit nach Organart verfolgen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Fraktionsübergreifende Gruppe um Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU) und Armin Grau (Grüne); Gesetzentwurf des Bundesrats gleicher Richtung (Gegenpol: Gruppe von 58 Abgeordneten für eine gestärkte Zustimmungslösung). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Widerspruchslösung Organspende: Bewertung v1, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Drucksache 21/7570: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung (13.08.2026)
- Jahresbericht Organspende und Transplantation in Deutschland 2025
- Crowding-out effects of opt-out defaults: Evidence from organ donation policies
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Gesundheit und Pflege Zuckersteuer auf Softdrinks Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Bearbeitet zuckerhaltige Getränke als einen Risikofaktor; die gesamte ernährungsbedingte Krankheitslast wird nicht abgedeckt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Originalanhang enthält tatsächlich jährliche kumulierte Erkrankungsfälle und Falljahre (Abb. AP/AQ). Damit kann die zeitliche Wirkung grob aus der Originalsimulation statt durch Halbierung ihrer Zwanzigjahressumme abgelesen werden. Noch fehlt jedoch die passende absolute Referenzlast derselben 30- bis 90-Jährigen sowie eine Neuberechnung für Einführung 2027. Ein allgemeiner Ernährungs-DALY-Nenner passt nicht direkt zu diesen Diabetes-/Herz-/Schlaganfall-Ergebnissen.
Nächster Baustein: Ergebnisdaten zu Abb. AP/AQ und jährliche Basisszenarien aus dem öffentlichen Modell anfordern oder reproduzieren; Erkrankungen und Falljahre konsistent für 2027–2036 vergleichen. Geschützte KORA-/NVS-Mikrodaten sind nicht frei verfügbar. Kinder und Karies bleiben eigene Endpunkte.
- Emmert-Fees et al. 2023: Originalsimulation, Bevölkerung 30–90 Jahre, Horizont 2023–2043
- Originalanhang, Abb. AP: kumulierte Erkrankungsfälle; Abb. AQ: kumulierte Falljahre nach Jahr, Erkrankung und Geschlecht
- Öffentlicher Originalcode; geschützte KORA-/NVS-Mikrodaten sind laut Datenzugangserklärung nicht Teil frei verfügbarer Reproduktion
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Ernährungsbedingten Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zwanzig Jahre; zugrunde liegende Modellstudie 2023–2043, Steuerentwurf ab Juli 2027. Die Zeitverschiebung ist kein gemessener Zehnjahreseffekt. · Deutschland
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Vorbeugung betrifft mehrere Ernährungs- und Lebensbedingungen. Der Beitrag einer Getränkesteuer ist auf die betroffenen Produkte und ihre tatsächliche Reformulierung oder Konsumänderung abzugrenzen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung verwendet eine deutsche Modellstudie für Erwachsene von 30 bis 90 Jahren und überträgt eine Reformulierung um 30 Prozent. Angesetzt sind rund 12.500 gewonnene gesunde Lebensjahre jährlich über zwanzig Jahre, einschließlich späterer Wirkungen.
- Verbleibende Lücke
- Ein Gesamtnenner der vermeidbaren Erkrankungen im gleichen Modellzeitraum fehlt. Kinder, Jugendliche und Karies fehlen in der Modellrechnung; deshalb weder gesamte Wirksamkeit noch ein kleiner Deckungsanteil aus der Erwachsenenrechnung ableiten.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Reformulierung, Produkte außerhalb der Steuer, tatsächlicher Konsum, Gesundheit nach Alters- und Einkommensgruppen und Effekte bis 2036 separat evaluieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die eigene Wirkungsbewertung gilt seit v2 der Kabinettsfassung vom 14. Oktober 2026. Allgemeine Parteiforderungen und eine spätere Bundestagsfassung dürfen ohne Abgleich der Sätze und Ausnahmen nicht mit derselben Wirkung gleichgesetzt werden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesfinanzministerium. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Zuckersteuer auf Softdrinks: Bewertung v2, Rechenweg und Quellen
- Gesundheit: Ausgangslage und Bedarf
- Projected health and economic impacts of sugar-sweetened beverage taxation in Germany: A cross-validation modelling study (2023)
- Impact of the announcement and implementation of the UK Soft Drinks Industry Levy on sugar content, price, product size and number of available soft drinks in the UK, 2015–19: A controlled interrupted time series analysis (2020)
- Im Kabinett beschlossen: Zuckergetränkesteuer soll Gesundheitssystem entlasten, 14.10.2026
-
Demografie und Arbeit Aktivrente ≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 10 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitDeutschland: projizierten Rückgang des Arbeitsvolumens ausgleichen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Arbeit wird geschätzt; welcher Teil konkreter Personalengpässe damit geschlossen wird, ist offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 3 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 10 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Deutschland: projizierten Rückgang des Arbeitsvolumens ausgleichen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Erwerbstätige mit Arbeitsplatz in Deutschland; gesamtwirtschaftliches Arbeitsvolumen
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Das in der QuBe-Basisprojektion für 2025 angenommene jährliche Arbeitsvolumen von 61,9 Mrd Stunden bis 2036 halten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · zusätzliche geleistete Arbeitsstunden Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 6,57 Mrd. 0 % Zentral 189 Mio. 6,57 Mrd. 3 % Günstig 592 Mio. 6,57 Mrd. 10 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die achte QuBe-Welle projiziert 61,8 Mrd Stunden (2027), 61,7 (2028), 61,4 (2030), 60,8 (2035) und 60,7 (2040). Zwischen Stützjahren wird linear interpoliert: Die jährlichen Abstände zum Modellwert 2025 von 61,9 Mrd Stunden betragen 2027–2036 jeweils 0,10; 0,20; 0,35; 0,50; 0,62; 0,74; 0,86; 0,98; 1,10 und 1,12 Mrd Stunden. Kumuliert sind das 6,57 Mrd Stunden.
Zusätzlicher Beitrag:Zentral wird das bereits in v4 redaktionell angesetzte zusätzliche Arbeitsangebot im Umfang von 22.000 Personen à 22 Wochenstunden verwendet: 22.000 × 22 × 46 tatsächlich gearbeitete Wochen × 0,85 nach Verdrängung × 10 Jahre = 189,244 Mio zusätzliche Stunden. Vorsichtig wird kein messbarer Nettozuwachs angesetzt. Günstig wird die obere eigenständige DIW/Bertelsmann-Projektion von 33.000 Vollzeitäquivalenten verwendet: 33.000 × 39 Wochenstunden × 46 Wochen × 10 Jahre ohne Verdrängung = 592,02 Mio Stunden. Das entspricht rund 2,9 % (Szenariospanne 0–9,0 %) der bezeichneten Stundenreferenz.
Annahmen
- Fortgeltung der Regelung und jährlich gleicher zusätzlicher Beschäftigungsbestand 2027–2036; die v4-Bewertung selbst betrachtet nur 2026–2030. Es werden Bestandsstunden pro Jahr gezählt, nicht jedes Jahr 22.000 dauerhaft zusätzliche Personen aufaddiert.
- 46 tatsächlich gearbeitete Wochen im Jahr und 39 Wochenstunden je Vollzeitäquivalent sind redaktionelle Umrechnungen; Urlaub, Feiertage und Ausfallzeiten werden damit pauschal abgezogen.
- Der v4-Zentralwert 22.000 Personen und der Nettofaktor 0,85 sind ausgewiesene Modellannahmen, keine gemessenen Effekte der deutschen Aktivrente und kein originaler DIW-Punktschätzer.
- Der günstige Fall ist die separate Projektionsrechnung aus einem Vignettenexperiment (25.000–33.000 Vollzeitäquivalente). Sie arbeitet mit einer breiteren Ausgangsgruppe, die auch Minijobs umfasst; der Übergang in begünstigte Beschäftigung und tatsächliche realisierte Stunden sind nicht beobachtet.
- Die QuBe-Projektion von 2024 enthält die erst später beschlossene Aktivrente nicht als gesonderten Reformeffekt. Normale, im Basistrend bereits steigende Alterserwerbsbeteiligung wird nicht nochmals als Maßnahmeneffekt gezählt; verwendet wird nur die gegenüber diesem Trend geschätzte zusätzliche Reaktion auf den neuen Freibetrag.
Unsicherheit
- ZEW simuliert 5.000–15.000 zusätzliche Beschäftigte; DIW/Bertelsmann projiziert anhand hypothetischer Entscheidungen deutlich mehr Arbeitsvolumen. Diese Studien stimmen nur über einen begrenzten makroökonomischen Beitrag überein, nicht über dessen genaue Größe.
- Befragte entscheiden über Fallbeispiele. Panel-Selektion und hypothetische Entscheidungen können die reale Reaktion überschätzen; spätere Information und veränderte soziale Normen könnten sie erhöhen.
- Die Stundenquote ist keine Deckung konkreter unbesetzter Fachkräfte-Stellen. Nachfrage, Passung, Doppelbesetzungen und Finanzierungseffekte sind nicht vollständig modelliert.
- Die Spanne ist kein Konfidenzintervall und nicht vollständig: Ein anderer Arbeitsmarktpfad verändert insbesondere den Nenner.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Redaktionelles Stabilisierungsziel auf Basis einer Projektion von 2024, keine gemessene Fehlstunden-Nachfrage und keine Quote des Fachkräftemangels. Der Rückgang umfasst Demografie, Erwerbsverhalten und Wirtschaftsstruktur. Technischer Fortschritt, veränderte Nachfrage und freiwillige Freizeit können weniger Stunden gesellschaftlich vertretbar machen. Berufliche und regionale Passung bleiben außerhalb dieses engen Mengenziels. Migration und Verhalten können die Projektion stark verändern.
Außerhalb dieser Quote
- Steuermindereinnahmen und Verteilung zugunsten bereits erwerbstätiger Rentner bleiben gesondert zu bewerten; die Stundenquote ist keine Kosten-Nutzen-Bilanz.
- Der persönliche Nutzen freiwilliger Weiterarbeit sowie Alternativen durch Weiterbildung, Betreuung und altersgerechte Arbeitsbedingungen sind in dieser Bedarfsquote nicht enthalten.
Quellen
- BIBB/IAB/GWS: QuBe-Basisprojektion, achte Welle, BIBB-Report 1/2024, Tabelle 2 (S. 7)
- Aktivrente: vorhandene Bewertung v4, Arbeitsangebot und Verdrängungsannahme
- ZEW: Analyse der Einkommens- und Beschäftigungswirkungen der Aktiv-Rente (2024), 5.000–15.000 zusätzliche Beschäftigte
- Bohmann/Haan/Herrmann (DIW), Aktiviert die Aktivrente Ältere? (2025), insbesondere S. 45–46, Tabelle 6 und Grenzen der Hochrechnung
- Bundesregierung: Antwort zur Aktivrente, Drucksache 21/3312, keine belastbare Zehnjahres-Beschäftigungsprognose
- Ziel der Prüfung
- Zusätzliches Arbeitsangebot im Rentenalter gewinnen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2026–2030; Fortwirkung und Bedarfsdeckung über zehn Jahre nicht berechnet · Deutschland; sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Regelaltersgrenze
- Bedarf
- Gesucht ist zusätzliche, zu offenen Stellen passende Arbeit. Der Anteil bereits arbeitender Begünstigter misst weder Fachkräftemangel noch dessen Deckung.
- Erwarteter Beitrag
- v4 setzt Arbeit im Umfang von 22.000 zusätzlichen Beschäftigten mit durchschnittlich 22 Wochenstunden an, rund 12.700 Vollzeitstellen; Schätzspanne 15.000–34.000 Beschäftigte. Ein Verdrängungsabschlag ist modelliert.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein nach Beruf, Region und Arbeitszeit passender Bedarfsnenner. Mitnahme bei Bestandsbeschäftigten und Verteilungsfolgen betreffen die Effizienz; sie beweisen für sich keinen kleinen Deckungsgrad. Die Fünfjahresrechnung ersetzt keine Zehnjahresprognose.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Ab 2027 zusätzliche Stunden kausal vom ohnehin laufenden Beschäftigungstrend trennen; Beruf, Region, verdrängte Beschäftigung und tatsächliche Stellenbesetzung messen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU/CSU (Wahlprogramm 2025), Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD, Gesetzentwurf BMF (Klingbeil); Gegenpol: DIW, IW Köln, ZEW, Bundesbank, Bund der Steuerzahler, DGB, VdK, Bundesrat. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Demografie und Arbeit Beamte in die Rentenversicherung Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Erfasst neue Beamtenjahrgänge; zusätzliche Beiträge verschieben Finanzierung und begründen spätere Ansprüche. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Zwanzigjahresmodell bewertet Versorgungstransfers und neue Anwartschaften. Zusätzliche GRV-Beiträge gehen mit Dienstherrnbeiträgen und späteren Ansprüchen einher; sie sind kein gesamtstaatlicher Nettogewinn.
Nächster Baustein: Beiträge, Pensionen, Betriebsrenten und spätere Ansprüche kohortenweise für 2027–2036 zusammenführen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Alterssicherung vergleichbarer gestalten und die Finanzierung dauerhaft tragfähig halten
- Zuständigkeit
- Bund und Länder
- Herkunft des Vorschlags
- Bund und Länder
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v6
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2028–2048; neue Ansprüche reichen über diesen Zeitraum hinaus · Deutschland; neu ernannte Beamte und Richter, Dienstherren und GRV
- Bedarf
- Gleichbehandlung der Alterssicherung und dauerhafte Finanzierbarkeit sind verschiedene politische Ziele. Bestehende Pensionen und Absicherung im Erwerbsleben sind separat zu prüfen.
- Erwarteter Beitrag
- v6 modelliert neue Beamte mit GRV und Betriebsrente, einen im Übergang aufwachsenden Versichertenkreis und eine Verschiebung des Versorgungsvorteils. Der reine Beitragszufluss wird ausdrücklich nicht als dauerhafter Nettogewinn gezählt.
- Verbleibende Lücke
- Bestehende Beamte und Pensionäre bleiben im alten System. Dienstherren zahlen im Übergang Beiträge und weiter Pensionen. Eine vollständige Gleichstellung und eine dauerhafte Schließung der GRV-Finanzierungslücke folgen daraus nicht; dies ist eine Reichweitenabgrenzung, keine quantitative Kleinheitsbehauptung.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v6 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Einzahlungen, neue Ansprüche und Übergangslasten nach Kohorten und Staatsebenen bilanzieren; Verfassungsfestigkeit, Versorgungsniveau und langfristigen Beitragssatz gemeinsam prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Alterssicherungskommission (Idealbild); Bas (Arbeitsministerin bis Oktober 2026), Klingbeil (SPD), Grüne, Linke, Werding, Fratzscher (Gegenpol: dbb Beamtenbund, Versorgungswerke, Merz/CDU). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Demografie und Arbeit Frühstartrente Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Langfristiges Altersvermögen für Kinder; das Finanzierungsproblem laufender Renten in den nächsten zehn Jahren wird damit nicht adressiert. CDU · CSU · SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der hauptsächliche Nutzen liegt im späteren Alterseinkommen der Kinder, außerhalb 2027–2036. Fehlende kurzfristige GRV-Entlastung bedeutet keine Nullwirkung der gesamten Reform.
Nächster Baustein: Ein späteres Vergleichsfenster mit Alterseinkommenslücken der geförderten Jahrgänge und Verdrängung privaten Sparens modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Die Finanzierung bereits laufender gesetzlicher Renten im nächsten Jahrzehnt entlasten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bedarfsfenster 2027–2036; Bewertung der Aufbauphase 2027–2066; erste Auszahlungen laut beschlossener Fassung ab 2085 · Deutschland; Vergleich laufender Renten mit der Vorsorge für Kinder
- Bedarf
- Alterssicherung hat mehrere Ziele: heutige Finanzierung, Vermeidung von Altersarmut und langfristiger Vermögensaufbau. Dieser Check prüft ausschließlich die Entlastung bereits laufender Renten innerhalb von zehn Jahren.
- Erwarteter Beitrag
- Die positive Bilanz v3 bewertet Kapitalaufbau über 40 Jahre. Die Maßnahme sieht in diesem Bewertungszeitraum keine Rentenauszahlungen vor; laut Bestandsbeschreibung beginnen sie frühestens 2085. Das aufgebaute Vermögen ist kein zusätzlicher Zahlungsstrom an die heutige gesetzliche Rentenversicherung.
- Verbleibende Lücke
- Für das hier genannte Zehnjahresziel bleibt der Finanzierungsbedarf bestehen. Daraus folgt kein Urteil über den langfristigen Nutzen der Kindervorsorge und keine Übertragung der Bewertung auf das getrennte AfD-Junior-Spardepot.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme und Bewertung v3 mit explizitem Auszahlungszeitpunkt; zeitliche Zielpassung, keine gemessene Gesamtwirkung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Langfristige Vorsorge und kurzfristige Rentenfinanzierung getrennt vergleichen. Übergangsfinanzierung, Finanzierungskosten, zusätzliche private Ersparnis und Verteilung nach Elternvermögen prüfen; Wirkungen nach 2036 ausdrücklich ausweisen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Unterstützung
CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - CSU · Unterstützung
CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - SPD · Unterstützung
CDU/CSU und SPD stimmten am 16.10.2026 der Ausschussfassung zu (Drucksache 21/8606). Die Bewertung v2 vom 29.10.2026 rechnet genau diese Fassung; der Langfristzweck bleibt von laufender Rentenfinanzierung getrennt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen → -
Demografie und Arbeit Gesetzliche Kapitalrente Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Zusätzliche Alterseinkommen nach langem Aufbau; die heutige Umlagefinanzierung bleibt ein eigener Reformbedarf. CDU · CSU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Vierzigjahresmodell beschreibt eine zusätzliche Einkommenssäule. Bis 2036 entsteht vor allem Kapital; kohortenspezifische Auszahlungen und verbleibende Alterseinkommenslücken fehlen.
Nächster Baustein: Kohortenrechnung zu Einzahlungen, Auszahlungen und Verdrängung privater Vorsorge erstellen; GRV-Finanzierung und spätere Rentenadäquanz trennen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Langfristig zusätzliches Alterseinkommen aufbauen und Risiken breiter verteilen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2028–2067; das Bedarfsfenster 2027–2036 liegt in der Aufbauphase · Deutschland; gesetzlich Versicherte, Beschäftigte und Arbeitgeber
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Angemessenes Alterseinkommen, tragbare heutige Beiträge und dauerhafte GRV-Finanzierung müssen getrennt bewertet werden. Das gewünschte Sicherungsniveau ist politisch festzulegen.
- Erwarteter Beitrag
- v4 bewertet einen zusätzlichen Pflichtbeitrag von zwei Prozent des Bruttolohns in einen öffentlichen Fonds. Die genannte Median-Zusatzrente von 777 Euro im Monat setzt 45 Beitragsjahre voraus; sie ist kein Ertrag nach zehn Jahren.
- Verbleibende Lücke
- Die Zusatzbeiträge stehen der heutigen Umlage nicht als zusätzliche Finanzierung zur Verfügung. Übergangszuschläge sind nicht abschließend beziffert. Langfristige Zusatzrente und Kapitalmarktrisiko erlauben kein Urteil, das heutige Finanzierungsproblem sei gedeckt.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Kohortenbezogene Zusatzrenten, Gesamtabgaben, Übergangskosten, Liquiditätslast und GRV-Anpassungen im selben Zeitraum ausweisen; ein Zehnjahresfenster zusätzlich zur Langfristrechnung zeigen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Unterstützung
Die Quelle belegt Unterstützung eines Bausteins. Ob die Partei exakt die bewertete Reichweite, Finanzierung und Ausgestaltung übernimmt, ist nicht belegt. Der Modellumfang wird ihr deshalb nicht zugerechnet.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - CSU · Unterstützung
Die Quelle belegt Unterstützung eines Bausteins. Ob die Partei exakt die bewertete Reichweite, Finanzierung und Ausgestaltung übernimmt, ist nicht belegt. Der Modellumfang wird ihr deshalb nicht zugerechnet.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Demografie und Arbeit Haltelinie 48 % Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Sichert im Modell das gewählte Rentenniveau; Altersarmut und tragfähige Finanzierung sind damit nicht insgesamt gelöst. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das formale Ziel von 48 Prozent ist kein Nenner für die gesamte angemessene Altersversorgung. Zusätzliche Rentenzahlungen und Finanzierungslasten allein bestimmen den Abbau von Altersarmut nicht.
Nächster Baustein: Einkommenslücken nach Haushaltstyp, Grundsicherungsbedarf und weiteren Alterseinkünften mit dem Nettozahlungspfad 2032–2036 verbinden.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Das relative gesetzliche Rentenniveau nach 2031 sichern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2032–2046; Finanzierung und Verteilungsfolgen reichen weiter · Deutschland; heutige und künftige Rentenbeziehende, Beitrags- und Steuerzahlende
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- 48 Prozent ist ein politischer Zielwert für eine Standardrente relativ zu Löhnen. Er ist weder eine individuelle Mindestrente noch ein wissenschaftlich vorgegebener Armutsgrenzwert.
- Erwarteter Beitrag
- v3 modelliert im Mittel rund 17 Milliarden Euro zusätzliche Bruttorenten jährlich gegenüber dem Auslaufen der Haltelinie; rund 55.000 weniger Grundsicherungsfälle werden als Modellgröße angesetzt.
- Verbleibende Lücke
- Die Finanzierung wird auf Beiträge und Steuern verlagert. Aus dem gehaltenen Standardrentenniveau folgt keine bedarfsdeckende individuelle Rente für geringe oder unterbrochene Erwerbsbiografien. Die Zahl vermiedener Grundsicherungsfälle ist keine allgemeine Deckungsquote der Altersarmut.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Individuelle verfügbare Einkommen und Grundsicherungsansprüche neben Beitragssätzen und Bundesmitteln bis nach 2046 modellieren; Zielgruppe mit niedrigen eigenen Ansprüchen gesondert prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: Das SPD-Programm 2025 fordert dauerhaft mindestens 48 Prozent. Die FAQ 2026 beschreibt 48 Prozent nur noch zusammen mit einer Kapitalrente und wieder eingeführten Dämpfungsfaktoren; der bewertete dauerhafte Umlagepfad ist eine Position von 2025. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Demografie und Arbeit Rente mit 63 streichen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Bearbeitet einen Frühverrentungsweg mit Schutzrente; eine Deckung des gesamten demografischen Finanzierungsbedarfs ist nicht berechnet. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der 15-Jahreswert lässt sich noch nicht kongruent auf die GRV-Kassenjahre 2027–2036 übertragen. Die 0,823 Mrd € zusätzlichen Jahresbeiträge sind aus einer vollständigen Kohorten-Verhaltensreaktion abgeleitet und nicht als Anlaufwert ab 2032 ausgewiesen. Die 5,558 Mrd € Rentenersparnis enthalten den 15-%-Abzug für Schutzrenten bereits, beruhen aber auf Lebenszeitwirkungen; der Faktor 0,64 beschreibt nur einen gesetzten Mittelwert für 2032–2046. Zusätzlich fehlen Schutzrentenzugänge mit 35–44 Versicherungsjahren im vorhandenen Modell und eine vollständige GRV-Ausgabenfolge der Gesundheitsprüfung. Eine Prozentzahl für die ersten fünf Wirkungsjahre wäre daher derzeit scheinpräzise. Nachrecherche: Auch neu verfügbare Abschaffungsstudien modellieren nicht genau dieses Schutzrentenpaket.
Nächster Baustein: Ein jährliches Kohortenmodell 2032–2036 aufstellen: tatsächlicher Start und Übergang, sofortige Rentenaufschübe, auflaufende lebenslange Abschläge, zusätzliche Beiträge samt Anlauf, neue Ansprüche, alle Schutzrentenzugänge einschließlich 35–44 Versicherungsjahren und GRV-Verwaltungskosten. Der bisherige Schutzrentenabzug darf nicht doppelt abgezogen werden; Antragstellerzeit ist ein eigener gesellschaftlicher Kostenposten und kein GRV-Kassenabfluss.
- Bertelsmann: Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Lebenszeitentlastung je Jahrgang (2026)
- ifo Dresden: Reformbausteine zur nachhaltigen Rente (2025), Modell einer anderen Abschaffung
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Die Last früher Rentenzugänge begrenzen und gesundheitlich Belastete absichern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2032–2046; Gesundheits- und Rentenfolgen teils länger · Deutschland; besonders langjährig Versicherte und potenziell Schutzrentenberechtigte
- Bedarf
- Dauerhaft tragfähige Alterssicherung und ein fairer Ausstieg bei gesundheitlicher Belastung sind verbundene politische Ziele mit Zielkonflikten.
- Erwarteter Beitrag
- v3 modelliert die Streichung zusammen mit einer Schutzrente, rund 82.000 zusätzliche Vollzeitkräfte und rund 3,6 Milliarden Euro weniger Rentenauszahlungen im Jahresmittel. Die Steuern und Beiträge der Mehrarbeit stehen getrennt.
- Verbleibende Lücke
- Die Rentenersparnis ist zugleich Einkommensverlust der Betroffenen; sie ist kein kostenfreier Finanzierungsgewinn. Der Gesamtreformbedarf und die tatsächlich gesundheitlich Schutzbedürftigen sind nicht als deckungsgleicher Nenner beziffert. Die Streichung ohne Schutzrente ist nicht das bewertete Paket.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Schutzbedürftigkeit, Bewilligung, Mehrarbeit statt Arbeitslosigkeit und Nettofinanzierung von GRV, anderen Kassen und Haushalten gemeinsam prüfen; Übergangsregeln ausdrücklich abgleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Alterssicherungskommission (Bericht übergeben am 23. Juni 2026); Merz (CDU) und Bas (SPD) für die Umsetzung des Gesamtpakets (Gegenpol: Teile der SPD-Fraktion und der CDU in Ostdeutschland, DGB, SoVD, VdK, Petition mit Zehntausenden Unterschriften). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Demografie und Arbeit Rentenalter-Kopplung ≈ 2 %des benannten BedarfsSzenariospanne: unter 1 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitGRV: projizierter Beitragssatzanstieg oberhalb 18,6 % · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Passt eine Stellgröße an; Verteilung, gesundheitlicher Ausstieg und die gesamte Rentenfinanzierung bleiben gesonderte Fragen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 2 %
Plausible Szenariospanne: unter 1 % bis 3 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- GRV: projizierter Beitragssatzanstieg oberhalb 18,6 %
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Beitragszahlende und Arbeitgeber der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Den zusätzlichen Beitragsbedarf begrenzen; angemessene Renten und Härteschutz bleiben eigene Ziele.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Beitragssatz-Prozentpunktjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0,114 17,1 unter 1 % Zentral 0,343 17,1 2 % Günstig 0,514 17,1 3 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die mittlere RV-Projektion 2025 nennt 2027–2036: 18,6 / 19,8 / 20,0 / 20,1 / 20,2 / 20,6 / 20,8 / 20,9 / 21,0 / 21,1 %. Die Abstände zu 18,6 % summieren sich auf 17,1 Prozentpunktjahre. Ein stabiler Beitragssatz ist hier ein redaktioneller Vergleichsmaßstab, kein wissenschaftlich bestimmtes Optimum.
Zusätzlicher Beitrag:v8 modelliert durchschnittlich 0,16 Beitragspunkte Entlastung 2031–2045 bei 0,24 Jahren mittlerer Altersanhebung. Für die Frühphase wird neu ein linearer Pfad von 0 Jahren 2031 auf 0,48 Jahre 2045 angenommen. Die sechs Jahre 2031–2036 summieren 0,514286 Altersgrenzenjahre. Mit 0,16 / 0,24 Beitragspunkten je Altersgrenzenjahr ergeben sich 0,342857 Beitragspunktjahre. Vorsichtig ein Drittel dieses Lebenserwartungspfads, günstig das 1,5-Fache. Zentral entspricht das ungefähr 2 % des projizierten Beitragsanstiegs.
Annahmen
- Linearer Start ab 2031 und proportionale Übertragung der langfristigen Antwort auf die Frühphase sind neue Szenarioannahmen.
- Der zentrale Pfad ist am vorhandenen Fünfzehnjahresmittel kalibriert; dieses Mittel wird nicht unverändert auf zehn Jahre übertragen.
Unsicherheit
- Erwerbsreaktion, Lebenserwartung und Umsetzungstermin bleiben unsicher.
- Ein späterer politischer Start kann den Beitrag bis 2036 auf nahezu null senken. Die Szenarien sind keine statistischen Konfidenzgrenzen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Dies ist keine gesamte Rentenlücke. Bundeszuschüsse, Rentenadäquanz, Altersarmut, Belastung längerer Arbeit und spätere Rentenansprüche brauchen eigene Prüfungen. Verwendet wird ein veröffentlichter Projektionsstand, keine Gewissheit über die Zukunft.
Außerhalb dieser Quote
- Ruhestandszeit, gesundheitliche Härte und ungleiche Lebenserwartung brauchen eine eigene Bewertung.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Die Folgen längerer Lebenserwartung auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v8
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2031–2045; langfristige Lebenserwartung und Finanzwirkungen darüber hinaus · Deutschland; Rentenzugangskohorten ab 2031
- Bedarf
- Das Verhältnis von Arbeits- und Ruhestandszeit sowie die Lastverteilung zwischen Generationen bedürfen politischer Zielsetzungen. Der Durchschnitt der Lebenserwartung verdeckt Unterschiede zwischen Gruppen.
- Erwarteter Beitrag
- v8 modelliert im Kommissionspfad im Jahresmittel rund 101.000 länger Erwerbstätige und eine Dämpfung des Beitragssatzanstiegs um durchschnittlich 0,16 Punkte im Zeitraum. Beide Größen hängen am angenommenen Lebenserwartungspfad.
- Verbleibende Lücke
- Der Mechanismus adressiert weder alle demografischen Lasten noch ungleiche gesunde Lebenserwartung. Eine langfristige Beitragssatzdämpfung lässt sich nicht als Deckung einer heutigen Finanzierungslücke ausgeben; das Modell enthält Kosten verlorener Ruhestandszeit und früherer Abschläge.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v8 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Mehrarbeit, gesunde Erwerbsfähigkeit und Abschläge nach Beruf und Einkommen messen; verschiedene Lebenserwartungspfade sowie Schutzregeln und gesamte Finanzierung im gleichen Zeitraum vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Alterssicherungskommission (23. Juni 2026); Sachverständigenrat, Bundesbank (Gegenpol: SPD-Fraktion, DGB, VdK). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Staatsfinanzen und Steuern Rundfunkstaatsverträge kündigen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Mögliche Beitragsentlastung hängt an ungeklärtem Recht; Umfang einer tragfähigen Rundfunkreform ist nicht belegt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Beitragsersparnis ist messbar, aber keine Bedarfsdeckung ohne die wegfallende Medienleistung und Lasten anderer Länder. Eine gesellschaftliche Informations- oder Effizienzlücke ist nicht beziffert.
Nächster Baustein: Leistungen, Rechtsrisiken und Kosten aller Länder einem begründeten Informationsversorgungsziel gegenüberstellen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Beitragslast in Sachsen-Anhalt senken und Rundfunkreform anstoßen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung Wahlperiode 2026–2031; Wirkung frühestens 2029, Zehnjahresfolgen offen · Sachsen-Anhalt; Wirkungen auch auf andere MDR-Länder und Zahlende außerhalb des Landes
- Bedarf
- Bezahlbare Finanzierung und gewünschtes journalistisches Angebot sind politische Ziele. Die Beitragssumme allein beziffert keinen Reformbedarf des Angebots.
- Erwarteter Beitrag
- v2 modelliert einen möglichen Wegfall der Zahlungspflicht im Land ab 2029; die Rechtsfrage ist unentschieden. Reformdruck und Auswirkungen auf das Landesangebot sind eigene unsichere Kanäle.
- Verbleibende Lücke
- Ein Vertragsaustritt ist kein fertig finanziertes Reformmodell. Kosten können auf andere Länder verlagert und Landesleistungen entzogen werden. Die Fünfjahresrechnung zeigt keine bedarfsdeckende Alternative und keine vergleichbare Zehnjahresversorgung.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtswirkung, Ersatzangebot, Finanzierung und Kostenverlagerung verbindlich klären; journalistische Versorgung und Gesamtbelastung mindestens zehn Jahre vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Staatsfinanzen und Steuern Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim abschaffen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Kaufnebenkosten würden sinken; Rechtsweg, Zielgruppe und zusätzliche erfolgreiche Erwerbe bleiben offen. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Programmabgrenzung und Bundesöffnung fehlen. Steuerentlastung vor Preisüberwälzung entspricht nicht der Eigenkapitallücke kaufwilliger Haushalte oder einem zusätzlichen angemessenen Zuhause.
Nächster Baustein: Kaufwillige, finanzierungsfähige Ersterwerber und ihre Eigenkapitallücken erheben; Gebietskulisse und Preisüberwälzung konkret modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Die Eigenkapitalhürde beim ländlichen Ersterwerb senken
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung Wahlperiode 2026–2031; Zehnjahreswirkung nicht berechnet · Sachsen-Anhalt; erstmaliger selbstgenutzter Erwerb im noch undefinierten ländlichen Raum
- Bedarf
- Zu prüfen ist die Zahl tatsächlich kaufwilliger, dauerhaft finanzierungsfähiger Haushalte, die am Eigenkapital scheitern. Alle Mieter oder eine Landes-Eigentumsquote bilden diesen Bedarf nicht ab.
- Erwarteter Beitrag
- v2 nennt beim Median-Kaufpreis eine mögliche Steuerentlastung von 6.400 Euro vor Überwälzung in Kaufpreise. Das Land kann die spezielle Befreiung nach dokumentierter Rechtslage nicht selbst einführen.
- Verbleibende Lücke
- Definitionen, Bundesöffnung und Gegenfinanzierung fehlen. Entlastung kann zum Verkäufer wandern; der nominelle Steuerbetrag misst nicht zusätzliche Eigentümer. Eine kleinere Zielgruppe beweist keinen kleinen Deckungsgrad.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Bundesrechtliche Öffnung, Ersterwerbsdefinition und räumliche Abgrenzung festlegen; Finanzierungshürde, Kaufpreiseffekt und zusätzliche tragfähige Käufe mit einer passenden Kontrollgruppe prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verteilung und Zusammenhalt Einkommensteuerreform 2027 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein Teil der Entlastung ist ohnehin fällige Anpassung; zusätzliche Arbeits- und Verteilungswirkungen sind getrennt zu prüfen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Kalte Progression, Existenzminimum, Arbeitsanreize und Verteilung brauchen unterschiedliche Referenzpfade. Ein Steueraufkommensquotient wäre kein Anteil gesellschaftlich gelöster Probleme.
Nächster Baustein: Tarifmikrosimulation gegen die ohnehin erwartete Anpassung mit definierten Realeinkommenslücken nach Haushaltsgruppe erstellen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Zusätzliche Entlastung und Arbeitsanreize mit tragfähiger Finanzierung verbinden
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Steuerpflichtige, Familien, Minijobbeschäftigte und öffentliche Haushalte
- Bedarf
- Mehr verfügbares Einkommen, Schutz des Existenzminimums und günstige Arbeitsanreize sind unterschiedliche politische Ziele. Benötigte Arbeitsstunden und erwünschte Verteilung sind nicht im Entlastungsvolumen enthalten.
- Erwarteter Beitrag
- v4 grenzt rund 1,2 Milliarden Euro neue jährliche Entlastung von rund 8,65 Milliarden Euro ohnehin erwarteter Anpassung ab; beitragsfreie Sonntagszuschläge verschieben zusätzlich rund 300 Millionen Euro im Jahr von der Sozialversicherung zu Betrieben und Beschäftigten. Rund 4.000 zusätzliche Vollzeitstellen sind eine Übertragung aus einer anderen Tarif-Modellrechnung.
- Verbleibende Lücke
- Das veröffentlichte Bruttovolumen ist kein zusätzlicher Beitrag in voller Höhe. Es fehlt ein zu diesen Gruppen und Jahren passender Bedarfsnenner; der Rückfluss in die öffentlichen Kassen ist keine allgemeine Deckung der Bundesfinanzierungslücke.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusatzwirkung gegenüber fortgeschriebenem Existenzminimum und kalter Progression prüfen; reale Nettoeinkommen nach Gruppen, zusätzliche Stunden und Haushaltswirkungen nach Staatsebene ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Koalitionsausschuss CDU/CSU und SPD (1. Juli 2026); Bundesministerium der Finanzen; Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verteilung und Zusammenhalt Unternehmensfreibetrag statt Verschonung ≈ 40 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 25 % bis 55 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitSteuerliche Sonderverschonung von Betriebsübertragungen · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Adressiert die Betriebsvermögensverschonung; eine umfassende Deckung des Verteilungs- oder Finanzierungsbedarfs ist nicht berechnet. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 40 %
Plausible Szenariospanne: 25 % bis 55 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Steuerliche Sonderverschonung von Betriebsübertragungen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsübertragungen
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die Sonderverschonung im Vergleich zur normalen Besteuerung reduzieren; der Umfang von Freibeträgen bleibt normativ.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro entgangene Regelbesteuerung Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 20,7 Mrd. 80,6 Mrd. 25 % Zentral 31,5 Mrd. 80,6 Mrd. 40 % Günstig 43,2 Mrd. 80,6 Mrd. 55 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die DIW-Mikrosimulation nennt laut vorhandener Bewertung rund 31 Mrd € steuerfrei übertragenes Betriebsvermögen jährlich. Grobe steuerliche Referenz mit einheitlich 26 % wie im Wirkungsmodell: 31 × 26 % = 8,06 Mrd €/Jahr, über zehn Jahre 80,6 Mrd €. Dies ist eine redaktionelle Näherung, keine amtliche Steuerausfallschätzung.
Zusätzlicher Beitrag:v1 schätzt nach 5 Mio € Unternehmensfreibetrag und Ausweichreaktionen 2,3 / 3,5 / 4,8 Mrd € zusätzliche jährliche Steueransprüche. Start 2028 liefert neun Jahre im Horizont: 20,7 / 31,5 / 43,2 Mrd €. Zentral sind das rund 39 % der groben Referenz für die Sonderverschonung. Vergleich ist das geltende Recht, nicht eine möglicherweise ohnehin gerichtlich erzwungene Neuregelung.
Annahmen
- Steuerbasis und reale Jahresbeträge bleiben konstant. Zusätzliche Ansprüche gelten hier als Abbau steuerlicher Sonderverschonung.
- Stundung wird wie im vorhandenen Modell verzinst; Steueransprüche werden nicht als sofortiger Kassenfluss ausgegeben.
Unsicherheit
- Mikrosimulation und gesetzte Ausweichreaktionen, kein gemessener Reformeffekt.
- Der Nenner ist gröber als der Zähler und bildet persönliche Freibeträge nicht vollständig ab.
- Lange Stundung verschiebt Liquidität; die Summe sind entstandene Steueransprüche, keine bis 2036 vollständig eingegangenen Einnahmen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Der einheitliche Steuersatz abstrahiert von persönlichen Freibeträgen, Tarifstufen und Verhalten. Die Zielgröße ist die Sonderverschonung, nicht die gesamte Vermögensungleichheit. Steueransprüche und liquide Steuereinnahmen sind bei Stundung verschieden.
Außerhalb dieser Quote
- Unternehmensinvestitionen, Wegzug, Verteilung und Finanzierung anderer Aufgaben bleiben gesonderte Folgen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Große Unternehmensübertragungen gleichmäßiger besteuern und Einnahmen gewinnen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2028–2037 · Deutschland; Länderhaushalte und Erwerber großer Betriebsvermögen
- Bedarf
- Steuerliche Gleichbehandlung und ein angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmensfortführung und Erbenbelastung sind politisch zu bestimmen. Vermögenskonzentration ist ein weitergehendes Ziel.
- Erwarteter Beitrag
- v1 bewertet allein einen Freibetrag von fünf Millionen Euro statt der Betriebsvermögensverschonung, zu geltenden Sätzen und mit verzinster Stundung; rund 3,5 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen sind modelliert.
- Verbleibende Lücke
- Der übrige FairErben-Tarif und der Lebensfreibetrag sind nicht mitbewertet. Mehreinnahmen der Länder schließen nicht automatisch den Finanzbedarf des Bundes und belegen noch keinen Rückgang der Vermögenskonzentration. Ausweich- und Investitionsreaktionen bleiben unsicher.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Aktuelles Rechtskontrafaktum nach dem Gerichtsverfahren nachführen; effektive Belastung, Stundung, Investitionen, Ausweichverhalten und Vermögensverteilung über zehn Jahre zusammen prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Staatsfinanzen und Steuern Gastro-Mehrwertsteuer 7 Prozent Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Steuerentlastung ist beziffert; vermiedene Betriebsschließungen und bedürftige Gäste als Zielgruppe sind nicht bestimmt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Steuertransfer und begrenzte Preisweitergabe sind modelliert. Unbekannt bleibt die vermiedene gesellschaftlich schädliche Schließungslast; Umsatz und Subventionsvolumen sind kein passender Nenner.
Nächster Baustein: Schließungen, Beschäftigung und lokale Versorgung kausal auswerten und mit dem erwarteten Verlust ohne Senkung vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Gastronomische Betriebe stabilisieren und Gäste entlasten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre ab Wiedereinführung 2026 · Deutschland; Gastronomie einschließlich Gemeinschaftsverpflegung, Speisen ohne Getränke
- Bedarf
- Zu prüfen wären wirtschaftlich gefährdete, grundsätzlich tragfähige Betriebe und die gewünschte Erschwinglichkeit von Verpflegung. Ein Steuerausfall misst keinen solchen Bedarf.
- Erwarteter Beitrag
- v2 setzt rund 3,4 Milliarden Euro jährliche Steuermindereinnahmen an; Vergleichsstudien und deutsche Befragungen sprechen für begrenzte Preisweitergabe. Der Kanal verhinderter Schließungen bleibt unbelegt.
- Verbleibende Lücke
- Branchenumsatz, Margengewinn und zusätzliche erhaltene Versorgung sind verschiedene Größen. Es fehlt eine kausale Zahl vermiedener Schließungen sowie eine Zuordnung der Preisentlastung zu finanziell belasteten Gästen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Weitergabe an Preise, zusätzliche erhaltene Betriebe, Beschäftigung und Gemeinschaftsverpflegung gegen andere Branchen und Vorkrisentrends prüfen; Gegenfinanzierung und Verteilung gesondert ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, gefordert vom Hotel- und Gaststättenverband (Gegenpol: Wirtschaftsforschungsinstitute, Bundesrechnungshof-nahe Kritik an Steuerausnahmen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Staatsfinanzen und Steuern Schuldenschnitt für die Kommunen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Das Programm nennt kein Volumen; der modellierte Schuldenübertrag ersetzt keine dauerhafte Sanierung kommunaler Haushalte. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Übernommene Kassenkredite entlasten Kommunen, bleiben aber gesamtstaatlich Schulden. Der Übertrag löst weder strukturelle Finanzierungslücken noch automatisch das Investitionsproblem.
Nächster Baustein: Strukturelle Finanzierung, neue Kassenkredite und Investitionen einschließlich der Bundesgegenlast zehn Jahre modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Kommunale Schuldenlast abbauen und dauerhaft tragfähige Haushalte ermöglichen
- Zuständigkeit
- Bund (Forderung der Landespartei)
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2026–2031; Rückverschuldung und Zehnjahresfolgen offen · Bundesweites Schuldenschnittmodell; politischer Vorschlag aus Sachsen-Anhalt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Nachhaltige kommunale Handlungsfähigkeit braucht tragfähige Einnahmen, Aufgabenfinanzierung und Altschuldenregeln. Hohe Schulden und laufende strukturelle Defizite sind unterschiedliche Größen.
- Erwarteter Beitrag
- v2 setzt redaktionell rund 32 Milliarden Euro Kassenkredite und rund 700 Millionen Euro jährliche kommunale Zinsentlastung an. Der Bund übernimmt die Gegenlast; ein gesamtstaatlicher Schuldenabbau folgt aus dem bloßen Übertrag nicht.
- Verbleibende Lücke
- Das Programm legt Umfang, Finanzierungsquelle, Kreditabgrenzung und Bedingungen nicht fest. Ohne Ursachenbeseitigung kann der Schuldenstand erneut wachsen. Die Größenordnung des tatsächlichen Parteivorhabens ist deshalb offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Konkrete zu tilgende Schulden, Finanzierung und verbleibende Defizite nach Kommunen bestimmen; echten Schuldenabbau von Lastverschiebung trennen und Zinsen sowie Investitionen mindestens zehn Jahre verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Parteiprogramm nennt kein Volumen. Die 32 Milliarden Euro sind eine redaktionelle Modellannahme und keine bezifferte Zusage der Linken Sachsen-Anhalt.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Das Parteiprogramm nennt kein Volumen. Die 32 Milliarden Euro sind eine redaktionelle Modellannahme und keine bezifferte Zusage der Linken Sachsen-Anhalt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Staatsfinanzen und Steuern Tankrabatt Herbst 2026 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Befristete Entlastung für Kraftstoffverbraucher; dauerhafte und gezielte Mobilitätsbezahlbarkeit bleibt ein eigenes Ziel. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Maßnahme endet im Dezember 2026 und passt nicht zum Horizont 2027–2036. Preisweitergabe ist kein belegter Abbau einer zehnjährigen existenziellen Mobilitätskostenlücke.
Nächster Baustein: Für 2026 ein eigenes Krisenfenster und Betroffenenlücken bilden; bis 2036 nur belegbare Nachwirkungen berücksichtigen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Kurzfristige Kraftstoffkosten abfedern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung ein Jahr ab Oktober 2026, Steuerentlastung nur Oktober–Dezember; kein Zehnjahresprogramm · Deutschland; Kraftstoffverbraucher, indirekt Mineralölwirtschaft und übrige Haushalte
- Bedarf
- Akute Belastung durch einen Preisschock und dauerhaft erreichbare Mobilität sind getrennte politische Bedarfe. Haushalte ohne Auto und notwendige Wege dürfen nicht aus der Bedarfsdefinition verschwinden.
- Erwarteter Beitrag
- v1 modelliert für drei Monate rund vier Fünftel Weitergabe der Steuersenkung an der Zapfsäule. Ein höherer Verbrauch, zusätzliche Umwelt- und Unfallfolgen sowie Kreditzinsen stehen auf der Gegenseite.
- Verbleibende Lücke
- Die Unterstützung endet nach drei Monaten und richtet sich nach Verbrauch. Sie beziffert weder ungedeckte notwendige Mobilitätskosten noch einen dauerhaften Reformbeitrag. Der für 2027 diskutierte Preisdeckel ist eine andere, hier nicht bewertete Maßnahme.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Entlastung nach Einkommen und notwendiger Fahrleistung sowie Preisweitergabe kausal messen; dauerhaft erreichbare Alternativen und Finanzierung über zehn Jahre separat untersuchen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU); Gegenpol: Grüne und Linke im Bundestag (die AfD stimmte zu, hielt die Senkung aber für zu spät und zu kurz), DIW Berlin, RWTH Aachen. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wirtschaft und Arbeit AU-Pflicht ab Tag 1 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Weniger Fehltage sind nicht gesichert; zusätzliche Praxisbesuche und längere Krankschreibungen können den Effekt umkehren. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Weniger Kurzabsenzen, längere Atteste und zusätzliche Ansteckungen sind modelliert. Alle Krankheitstage als vermeidbaren Bedarf zu zählen wäre sachlich falsch.
Nächster Baustein: Nettoeffekte auf gesunde Produktivtage und Gesundheit kausal ermitteln; einen medizinisch vermeidbaren Fehlzeitenbedarf bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle ohne zusätzliche Gesundheitsbelastung verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Beschäftigte, Arbeitgeber und ambulante Praxen
- Bedarf
- Benötigt wird tatsächlich gewonnene gesunde Arbeitszeit. Der gesamte gemessene Krankenstand ist kein vermeidbarer Fehlzeitenbedarf und enthält unterschiedliche Erfassungsweisen.
- Erwarteter Beitrag
- v5 modelliert weniger kurze Abwesenheiten, aber auch längere ärztlich bescheinigte Episoden und zusätzliche Ansteckungen. Rund 20 Millionen zusätzliche Praxiskontakte und rund 41 Millionen Stunden Wege- und Wartezeit sind Modellannahmen.
- Verbleibende Lücke
- Schon die Nettorichtung der Fehltage bleibt offen. Arztkontakte und Bescheinigungen sind kein Nachweis zusätzlicher Arbeitsleistung. Es fehlt ein kausaler deutscher Nachweis unter gleicher Erfassung und mit Gesundheitsfolgen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Fehltage, tatsächlich geleistete gesunde Stunden, Ansteckung und verdrängte Behandlung im gleichen Betriebs- und Zeitvergleich messen; Befunde zur Erfassung des Krankenstands berücksichtigen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Koalitionsausschuss CDU/CSU und SPD (Beschluss vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 2. Juli 2026); Vorlauf: Arbeitgeberdebatte um Karenztag (u. a. O. Bäte); Gegenpole: DGB, Linke, Ärzteschaft. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wirtschaft und Arbeit Befristung und Abfindungsmodell ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis unter 1 %Wirkungsrichtung unsicherGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitDeutschland: unfreiwillige registrierte Arbeitslosigkeit · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Der zentrale Beschäftigungsansatz ist klein, aber sein Vorzeichen unsicher; ein belastbarer Deckungsgrad fehlt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Wirkungsrichtung unsicher. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Deutschland: unfreiwillige registrierte Arbeitslosigkeit
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Registrierte Arbeitslose
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Unfreiwillige Arbeitslosigkeit verkürzen und den Bestand senken.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Arbeitslosen-Personenjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -140.000 29,4 Mio. weniger als 1 % Verschärfung Zentral 24.000 29,4 Mio. unter 1 % Günstig 280.000 29,4 Mio. unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die vorhandene Bewertung verwendet 2,94 Mio registrierte Arbeitslose im Juni 2026. Als konstante Vergleichslast 2027–2036 wird 2,94 Mio × 10 = 29,4 Mio Arbeitslosen-Personenjahre angesetzt. Diese Zahl ist eine Referenz, keine Arbeitsmarktprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Das vorhandene Modell setzt bei dauerhafter Geltung −35.000 / +12.000 / +70.000 zusätzliche Beschäftigte an. Vier Einstellungsjahrgänge bis 2030 begrenzen die Wirkung auf 40 % über zehn Jahre. Nettojobs und Abbau registrierter Arbeitslosigkeit werden zusätzlich über eine ausdrückliche Herkunftsannahme verbunden: zentral 50 % der zusätzlichen Beschäftigung aus registrierter Arbeitslosigkeit, also 12.000 × 0,4 × 10 × 0,5 = 24.000 vermiedene Arbeitslosen-Personenjahre. Günstig erreichen 100 % der zusätzlichen Jobs Arbeitslose: 280.000. Vorsichtig schlagen die negativen Beschäftigungsfolgen vollständig als zusätzliche registrierte Arbeitslosigkeit durch: −140.000. Zentral rund 0,08 % der konstanten Arbeitslosigkeitslast.
Annahmen
- Zentral kommen 50 %, günstig 100 % der netto zusätzlichen Beschäftigten aus registrierter Arbeitslosigkeit. Das sind neue redaktionelle Annahmen, keine gemessenen Herkunftsanteile.
- Im vorsichtigen negativen Szenario wird angenommen, dass verlorene Beschäftigung vollständig zusätzliche registrierte Arbeitslosigkeit erzeugt; Verdrängung in Nichterwerbstätigkeit würde den registrierten Verlust verkleinern.
- Der Zeitfaktor 40 % folgt dem vorhandenen Modell; keine unbegrenzte Fortdauer nach 2034.
Unsicherheit
- Die Forschung erlaubt auch einen negativen Beschäftigungseffekt. Mehr Befristung belegt keine zusätzlichen Stellen.
- Erwerbsaktivierung, Zuzug, Wechsel zwischen Jobs und Nichterwerbstätigkeit beeinflussen den Anteil, der tatsächlich registrierte Arbeitslosigkeit verkürzt.
- Die asymmetrischen Herkunftsannahmen bilden ein breites Stresstest-Szenario, keine statistische Verteilung.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Nicht jede zusätzliche Beschäftigung senkt die registrierte Arbeitslosigkeit eins zu eins: Erwerbsbeteiligung, Zuwanderung und Verdrängung wirken mit. Reibungsarbeitslosigkeit wäre auch bei sehr guter Arbeitsmarktpolitik nicht vollständig vermeidbar; die Quote ist kein Anspruch, den gesamten Bestand auf null zu setzen.
Außerhalb dieser Quote
- Mehr Vertragsunsicherheit, zusätzliche Arbeitslosigkeit nach befristeten Verträgen und Abfindungsregeln bleiben getrennte Folgen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Zusätzliche tragfähige Beschäftigung und bessere Stellenpassung ermöglichen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036; Befristungsaufweitung nur für Einstellungen bis Ende 2030 · Deutschland; Neueingestellte bis Ende 2030 und gesondert sehr hoch verdienende Beschäftigte
- Bedarf
- Gesucht sind zusätzliche stabile Beschäftigung und gute Passung für Menschen ohne geeignete Arbeit. Alle registrierten Arbeitslosen zu einem Stichtag sind kein zeitgleicher Nenner für ein Zehnjahresmittel.
- Erwarteter Beitrag
- v4 modelliert bei befristeter Geltung im Schnitt rund 4.800 zusätzliche Stellen; die zugrunde liegende Bandbreite reicht auch in den negativen Bereich. Dauerstellen können gleichzeitig in befristete Verträge umgewandelt werden.
- Verbleibende Lücke
- Wegen möglicher negativer Beschäftigungswirkung wird daraus keine gesicherte kleine Bedarfsdeckung abgeleitet. Mehr befristete Verträge oder planbarere Hochverdiener-Trennungen messen nicht zusätzliche stabile Arbeit.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nettoarbeitsplätze, Beschäftigungstage, Entfristungen und Wege in Arbeitslosigkeit nach Kohorten gegen geeignete Vergleichsgruppen verfolgen; die beiden rechtlichen Bausteine getrennt auswerten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Koalitionsausschuss CDU/CSU und SPD (Beschluss vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 2. Juli 2026, Ziffern 5 und 6); Unterstützung: BDA, IW Köln; Gegenpole: DGB, ver.di, Die Linke, Teile der Arbeitsrechtswissenschaft. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wirtschaft und Arbeit Bürokratiebremse für Berlin Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Vermiedener Aufwand wird modelliert. Ein belastbarer Vergleich mit dem entbehrlichen Verwaltungsaufwand fehlt. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die 400 Millionen Euro sind keine gemessenen Bürokratiekosten, sondern aus hypothetischem Wertschöpfungsgewinn und gesetztem Landesanteil konstruiert. Ein Deckungsquotient wäre zirkulär.
Nächster Baustein: Landesrechtlichen Erfüllungsaufwand und Schutznutzen erheben; Rats-, Bremsen- und Befristungskanäle ohne Überlappung modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Entbehrlichen Verwaltungsaufwand unter Erhalt des Schutznutzens senken
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036; Bestand und neue Regelungsjahrgänge werden getrennt modelliert · Berlin; vom Landesrecht verursachter Aufwand
- Bedarf
- Das politische Ziel ist weniger entbehrlicher Aufwand bei erhaltenem Schutznutzen der Regeln. Der tatsächlich vermeidbare Landesaufwand ist nicht gemessen. Die 400-Millionen-Euro-Größe wird im Modell aus einem möglichen Wertschöpfungsgewinn und einem gesetzten Landesanteil konstruiert.
- Erwarteter Beitrag
- v2 setzt im Jahresmittel rund 3,3 Millionen Euro Entlastung durch Folgenprüfung, drei Millionen durch die Belastungsbremse und 1,8 Millionen durch Befristung an. Das sind reale Aufwandsgrößen des Modells, keine GDES-Punkte.
- Verbleibende Lücke
- Die drei modellierten Entlastungskanäle können sich überschneiden. Weder ihre unbereinigte Summe noch ihr Verhältnis zur konstruierten Referenzgröße ist ein belastbarer Anteil gelöster Bürokratieprobleme. Ein kleiner Deckungsgrad ist damit nicht nachgewiesen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächlich vermiedene Stunden und Kosten nach Regelung messen, Schutznutzen und Doppelzählung der drei Instrumente prüfen; Landes-, Bundes- und EU-Aufwand getrennt halten.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Rund 8,1 Millionen Euro jährlich vermiedener Aufwand im Mittel 2027–2036 aus drei modellierten Kanälen vor Gegenkosten und Schutznutzenverlust.
- Vergleichsmaßstab
- Modellierter Landesanteil von rund 400 Millionen Euro jährlichem Aufwand; politischer Sollabbau und entbehrlicher Anteil nicht bestimmt.
- Was der Vergleich aussagt
- Ein Verhältnis zur gesetzten 400-Millionen-Euro-Größe wäre eine interne Modellrelation. Wegen ungeklärter Herleitung des vermeidbaren Aufwands und möglicher Doppelzählung wird daraus keine Kategorie „kleiner Beitrag“ abgeleitet.
- Unsicherheit
- Landesanteil, Wirksamkeit und Aufwachsen sind gesetzte Annahmen; die Belastungsbremse hat eine Spanne ab null. Überlappung der Instrumente ist zu prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wirtschaft und Arbeit Sonderwirtschaftszone „Frei-Kiez“ ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerlin: unfreiwillige registrierte Arbeitslosigkeit · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Stellen und Übertragbarkeit des Versuchs sind unklar; Zielgröße und Erfolgsschwelle fehlen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berlin: unfreiwillige registrierte Arbeitslosigkeit
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Registrierte Arbeitslose im Land Berlin
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Arbeitslosigkeit im Berliner Arbeitsmarkt verringern.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Arbeitslosen-Personenjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 2,27 Mio. 0 % Zentral 1.260 2,27 Mio. unter 1 % Günstig 6.300 2,27 Mio. unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Amtlicher Bestand Februar 2026: 226.881 Personen. Redaktionelle konstante Zehnjahresreferenz: 2.268.810 Personenjahre. Es handelt sich nicht um eine Prognose der BA.
Zusätzlicher Beitrag:Neu auf zehn Jahre statt auf den Zwanzigjahresmittelwert gerechnet: 12.000 Zonestellen × 50 % netto zusätzlich × 25 % aus Arbeitslosigkeit = 1.500 im Vollausbau. Linearer Aufbau 2031–2040 liefert bis 2036 die Ausbauanteile 0,1+0,2+0,3+0,4+0,5+0,6 = 2,1 volle Jahresäquivalente. Mit der in v4 angesetzten 40-%-Ermächtigung ergibt das 1.500 × 2,1 × 0,4 = 1.260 Personenjahre. Günstig: 25.000 × 75 % × 40 % × 2,1 × 40 % = 6.300; ohne Ermächtigung oder Nettoeffekt null.
Annahmen
- Zentraler Zonenumfang und 40-%-Ermächtigungsannahme aus v4, kein Parteiversprechen zu einer Stellenzahl.
- Der günstige Wert verändert Zonengröße, Zusätzlichkeit und Arbeitslosenbesetzung; er hält die rechtliche Realisierungsannahme bei 40 %.
Unsicherheit
- Standort, Bundesermächtigung, Baupfad, Verlagerung und Besetzung sind kaum belegt.
- Der zentrale Anteil ist ein Erwartungsszenario inklusive rechtlicher Realisierung, nicht die Wirkung einer sicher voll umgesetzten Zone.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Eine Sonderzone schafft teilweise Jobs durch Verlagerung oder Wechsel bereits Beschäftigter. Nur zusätzliche Beschäftigung aus Arbeitslosigkeit darf die Last senken. Fluktuation und nicht vermeidbare Sucharbeitslosigkeit bleiben.
Außerhalb dieser Quote
- Lohnabsenkungen, Verteilung, Freiraum und direkte Demokratie werden durch die Beschäftigungsquote nicht saldiert.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Zusätzliche nachhaltige Beschäftigung durch einen auswertbaren Modellversuch schaffen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zwanzig Jahre; Aufbau und Ausweitung reichen über das erste Jahrzehnt hinaus · Berlin; mögliche Sonderwirtschaftszone und umliegender Arbeitsmarkt
- Bedarf
- Zu prüfen sind zusätzliche passende Arbeitsplätze ohne bloße Verlagerung aus Nachbargebieten. Die gewünschte Zahl und Qualität zusätzlicher Beschäftigung ist politisch festzulegen.
- Erwarteter Beitrag
- v4 setzt eine Zonengröße, Verlagerungsabzug, Aufbau und eine unsichere Bundesermächtigung an; rund 1.200 Nettoarbeitsplätze im Zwanzigjahresmittel sind ein Modellresultat, keine Partei-Zielzahl.
- Verbleibende Lücke
- Das Programm nennt keine Job-, Flächen- oder Investitionszielzahl. Rechtliche Ermächtigung und Standort sind offen. Das Zwanzigjahresmittel lässt keine Deckung eines akuten Zehnjahresbedarfs erkennen; Mindestlohn- und Flächennachteile bleiben eigenständig.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standort, Rechtsgrundlage, überprüfbare Nettozielzahl und Kontrollgruppen vor Beginn festlegen; Verlagerung, Lohnqualität und Wirkung nach zehn sowie zwanzig Jahren gesondert prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wirtschaft und Arbeit Berliner Vergabegesetz abschaffen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Restlicher Bürokratiegewinn wird geschätzt; eine bedarfsdeckende Beschleunigung oder bessere Beschaffung ist nicht belegt. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Nachweisersparnis und Lohnschutz betreffen verschiedene Probleme. Das gesamte Auftragsvolumen ist kein Bürokratiebedarf; der nach der Novelle 2026 verbleibende vermeidbare Aufwand ist unbekannt.
Nächster Baustein: Verfahrensstunden, Verzögerungen und Lohnschutzlücken nach der Novelle erheben; Abschaffung mit gezielter Vereinfachung vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Öffentliche Beschaffung einfacher und schneller durchführen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre; geltende Novelle vom Juli 2026 bildet den Ausgangspunkt · Berlin; öffentliche Auftraggeber, Bieter und Beschäftigte auf erfassten Aufträgen
- Bedarf
- Beschaffung soll zügig, wirtschaftlich und mit politisch gewünschten Arbeits- und Umweltstandards erfolgen. Gesamter Ausschreibungsaufwand ist nicht gleich durch dieses Landesgesetz verursachter Aufwand.
- Erwarteter Beitrag
- v2 modelliert ersparte Nachweise und kürzere Verfahren nach bereits erfolgter Schwellenanhebung. Zugleich entfielen Tariftreue und weitere Landesanforderungen; ein Lohntransfer ist getrennt bilanziert.
- Verbleibende Lücke
- Es fehlt ein kompatibler Bestand unnötiger Nachweise und tatsächlich dadurch verzögerter Beschaffungen. Die Abschaffung eines ganzen Gesetzes beweist weder seinen vollen Aufwand als Ersparnis noch ausreichende Beschleunigung.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Restaufwand nach der Novelle je Verfahrensart, Dauer, Bieterzahl und Beschaffungsqualität messen; entfallende Schutzstandards und ohnehin geltendes Bundes- und EU-Recht getrennt erfassen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wirtschaft und Arbeit Industriestrompreis Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Stromkosten sinken; zusätzlich erhaltene Produktion und Arbeitsplätze sind nicht kausal belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die neue Prüfung liefert weiterhin keinen kausal strompreisbedingt vermeidbaren künftigen Beschäftigungsabbau 2027–2036. Ein Nenner aus 53.200 historisch verlorenen Stellen wäre falsch; eine bloße Fortschreibung würde die Finanzkrise, Konjunktur, Transformation und Selektion der Begünstigten in einen erfundenen Zuschussbedarf verwandeln.
Nächster Baustein: Künftigen Standort- und Beschäftigungspfad ohne Förderung für dieselben Betriebe schätzen und kausal zusätzlich erhaltene Stellenjahre bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Tragfähige industrielle Standorte und Beschäftigung sichern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2026–2035; genehmigte Förderung zunächst Abrechnungsjahre 2026–2028 · Deutschland; begünstigte strom- und handelsintensive Sektoren
- Bedarf
- Bedarf sind wirtschaftlich tragfähige Standorte und ein erfolgreicher Umbau der Industrie. Jede zuletzt verlorene Stelle ist nicht automatisch durch diesen Stromzuschuss vermeidbar.
- Erwarteter Beitrag
- v4 modelliert rund zwölf Prozent niedrigere Stromkosten und angenommene erhaltene Arbeitsplätze. Die passendste deutsche Vergleichsevaluation findet keinen Produktionseffekt und keinen Beschäftigungseffekt.
- Verbleibende Lücke
- Kostenentlastung ist kein Maß für erhaltene Standorte. Es fehlt die tatsächlich verhinderte Stilllegung gegenüber Marktverlauf und anderen Hilfen. Eine befristete Förderung ist keine dauerhaft geschlossene Wettbewerbs- oder Transformationslücke.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Beschäftigung und Produktion gegen nicht begünstigte Vergleichsbetriebe messen; Investitionen, Stromsparen, Verlagerung und dauerhafte Tragfähigkeit nach Förderende prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Koalitionsbeschluss; getragen von SPD, IG Metall und BDI. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wirtschaft und Arbeit Wirtschaftsfonds für den Umbau der Industrie Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Fondsvolumen und Zielreichweite fehlen; der Umfang zusätzlich gesicherter Standorte bleibt offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Programm nennt kein Fondsvolumen. Die Anzahl ohne Fonds verlorener und mit ihm tatsächlich rettbarer Jobs ist unbekannt; zusätzliche Jobs je Fördermillion ersetzen diesen Nenner nicht.
Nächster Baustein: Volumen, Instrumente und betroffene Betriebe konkretisieren; einen Beschäftigungsverlustpfad und zusätzliche Stellenjahre bis 2036 modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Industriellen Umbau und tragfähige Beschäftigung unterstützen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung Wahlperiode 2026–2031; ein Zehnjahresprogramm ist nicht beziffert · Sachsen-Anhalt; geförderte Unternehmen und gegebenenfalls Belegschaftsübernahmen
- Bedarf
- Gesucht sind wirtschaftlich und ökologisch tragfähige Beschäftigung und Umbaumöglichkeiten. Der vergangene Stellenabbau ist eine Problembeschreibung, kein nachweislich vollständig rettbarer Bedarf.
- Erwarteter Beitrag
- v2 prüft angenommene Fonds- und Tarifkanäle anhand früherer Förderung. Das Programm selbst nennt weder Volumen noch Finanzierungsquelle; ein Belegschaftsübernahmerecht erfordert Bundesrecht.
- Verbleibende Lücke
- Aus niedrigen Durchschnittserträgen anderer Förderungen folgt keine genaue Deckungsquote dieses noch unbestimmten Fonds. Erhaltene Stellen im geförderten Betrieb können andernorts verdrängt werden.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v2 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Volumen, Finanzierungsinstrument, Förderkriterien und zusätzliche Zielstellen festlegen; zehnjährige Nettoeffekte, Ausfallrisiken, Auflagen und Rechtsweg für Übernahmen prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wirtschaft und Arbeit Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Entlastung nach vorhandener Lockerung bleibt unklar; Abschaffung würde zugleich Lohn- und Übernahmeschutz beseitigen. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Verbleibender Aufwand nach höheren Direktauftragsgrenzen ist unbekannt. Weniger Nachweise bedeuten nicht automatisch mehr Effizienz; Lohn- und Qualitätsfolgen wirken daneben.
Nächster Baustein: Verfahrenslast und Schutznutzen nach 2026 erheben; die Nettoressourcenlücke als gemeinsame Zielgröße bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Vergaben entlasten und Beteiligung kleiner Betriebe erleichtern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung fünf Jahre; Direktauftragslockerung vom März 2026 ist bereits Ausgangslage · Mecklenburg-Vorpommern; Landes- und Kommunalvergaben
- Bedarf
- Zu prüfen sind verbleibende unnötige Nachweise und tatsächliche Teilnahmehindernisse kleiner Betriebe bei gleichzeitiger Entscheidung über erwünschte Lohnstandards.
- Erwarteter Beitrag
- v1 modelliert geringeren Nachweisaufwand und Verfahrensdauer zusätzlich zu den bereits angehobenen Direktauftragsgrenzen; der erwartete Wettbewerbseffekt ist unsicher und hat eine Spanne ab null.
- Verbleibende Lücke
- Ein Gesetzeswegfall beziffert nicht automatisch bessere Vergabe. Überflüssiger Restaufwand, bedürftige Bieter und zusätzliche Teilnahme sind nicht deckungsgleich bestimmt. Die Fünfjahresrechnung lässt Zehnjahresfolgen offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Restaufwand und Teilnahme nach den neuen Wertgrenzen messen; Löhne, Betriebsübergänge im Nahverkehr, Vergabequalität und tatsächliche Verfahrensdauer daneben verfolgen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wirtschaft und Arbeit Mindestlohn 15 Euro über die Landesroute Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Bewertet ist eine andere Landesroute; daraus folgt kein Größenurteil über die BSW-Forderung nach bundesweit 15 Euro. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Wirkungsmodell ersetzt die geforderte Bundesinitiative durch eine 32-Cent-Landesvergaberoute, die das BSW nicht vorschlägt. Deren Lohnsumme ist kein Anteil am landesweiten Armutsabbau.
Nächster Baustein: Die tatsächliche Bundesinitiative modellieren; betroffene Stunden, Nettoeinkommen und Abstand zu einem begründeten Lohnziel ermitteln.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Niedrige Erwerbseinkommen durch höhere Lohnuntergrenzen verbessern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung fünf Jahre; Zehnjahresdeckung und Bundesratsinitiative nicht modelliert · Mecklenburg-Vorpommern; im Modell nur Restbereich öffentlicher Aufträge, Parteiforderung bundesweit
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Zu prüfen ist das Einkommen der Beschäftigten, deren Lohn unter der politisch gewünschten Untergrenze liegt. Eine kleine Vergabe-Zielgruppe ist nicht der Bedarfsnenner für den gesetzlichen Mindestlohn.
- Erwarteter Beitrag
- v1 ersetzt die BSW-Bundesratsinitiative redaktionell durch eine vom Land selbst mögliche Anhebung des Vergabemindestentgelts von 14,68 auf 15 Euro. Die Zahl der tatsächlich in diesem Band Beschäftigten ist gesetzt.
- Verbleibende Lücke
- Diese 32-Cent-Route wird laut Maßnahmentext von der Partei nicht vorgeschlagen. Ihr Modell kann weder Umfang noch Wirkung einer bundesweiten Mindestlohnerhöhung messen; Reichweitenurteile dürfen nicht auf die Parteiforderung übertragen werden.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Die tatsächlich geforderte Bundesratsinitiative und den bundesweiten Mindestlohn mit eigenem Kontrafaktum bewerten; die hypothetische Landesroute separat benennen und ihren betroffenen Beschäftigtenkreis messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: BSW fordert eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Die Bewertung substituiert eine Erhöhung des Vergabemindestentgelts um 32 Cent, die BSW laut Maßnahmentext nicht vorschlägt. Keine Übertragung von Modellreichweite oder Deckungsstatus auf die Parteiforderung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- BSW · Vorschlagsbezug
BSW fordert eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro. Die Bewertung substituiert eine Erhöhung des Vergabemindestentgelts um 32 Cent, die BSW laut Maßnahmentext nicht vorschlägt. Keine Übertragung von Modellreichweite oder Deckungsstatus auf die Parteiforderung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wirtschaft und Arbeit Plattformhaftung für Betrugswerbung ≈ 35 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 10 % bis 50 %Übertragenes Wirkungsmodell · geringe SicherheitDeutschland: Verluste durch anzeigenvermittelten Anlagebetrug · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Das Modell verhindert etwa ein Drittel des benannten Werbebetrugsschadens; erhebliche Restschäden bleiben. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Übertragenes Wirkungsmodell≈ 35 %
Plausible Szenariospanne: 10 % bis 50 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Deutschland: Verluste durch anzeigenvermittelten Anlagebetrug
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Opfer von über Werbung angebahntem Cybertrading-Betrug
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Vermeidbare Verluste aus anzeigenvermitteltem Anlagebetrug verhindern.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro Betrugsschaden Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 800 Mio. 8 Mrd. 10 % Zentral 2,8 Mrd. 8 Mrd. 35 % Günstig 4 Mrd. 8 Mrd. 50 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:v4 rechnet aus veröffentlichten Landeskriminalamtszahlen auf rund 670 Mio € registrierten Cybertrading-Schaden hoch, nimmt 60 % Werbevermittlung und Dunkelzifferfaktor 2 an: gerundet 800 Mio €/Jahr. Konstante Referenz über zehn Jahre: 8 Mrd €. Die bundesweite Höhe ist eine Extrapolation, kein gemessener Gesamtwert.
Zusätzlicher Beitrag:Auf dieselbe Ausgangslast von 800 Mio €/Jahr werden 10 %, 35 % beziehungsweise 50 % dauerhaft verhinderter Schaden angewendet und über zehn Jahre summiert. Zentral: 800 Mio × 35 % × 10 = 2,8 Mrd €. 35 % und 25–50 % gehören zum vorhandenen Wirkungsmodell; die vorsichtige 10-%-Variante ergänzt verzögerte Umsetzung oder stärkere Verlagerung.
Annahmen
- Schadenslast real konstant; zentral Wirkung ab 2027 über zehn Jahre.
- Wirksamkeit ist eine redaktionelle Szenarioannahme; Beschwerden oder gelöschte Anzeigen werden nicht eins zu eins in vermiedene Schäden umgedeutet.
Unsicherheit
- Kein kausaler deutscher Gesetzeseffekt gemessen; Ausweichkanäle, Durchsetzung und Bundeshochrechnung unsicher.
- Wenn die EU-Regel erst später greift, fällt der kumulierte Beitrag entsprechend kleiner aus.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Andere Betrugsformen und Plattformverlagerungen können die Last verändern. Der Anteil setzt einen EU-kompatiblen, wirksam durchgesetzten Regelungsweg voraus; eine bloße Gesetzesankündigung reicht nicht.
Außerhalb dieser Quote
- Fehlblockaden legitimer Werbung, Prüfkosten, Vertrauen und weitere organisierte Kriminalität sind eigene Wirkungen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Schäden durch betrügerische Onlinewerbung verringern
- Zuständigkeit
- EU (DSA) und Bund (Durchsetzung)
- Herkunft des Vorschlags
- EU (DSA) und Bund (Durchsetzung)
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2037, im Bestand als Zehnjahreshorizont bezeichnet · Deutschland im EU-Rechtsrahmen; Nutzer sehr großer Plattformen und Suchdienste
- Bedarf
- Ziel sind weniger Betrugsopfer und geschützte Ersparnisse. Der hier angesetzte Schaden betrifft falsche Handelsplattformen über Werbung, nicht sämtliche Cyberkriminalität.
- Erwarteter Beitrag
- v4 setzt bei rund 800 Millionen Euro jährlichem Ausgangsschaden rund 280 Millionen Euro vermiedenen Verlust an, ungefähr ein Drittel. Verlagerung auf andere Kanäle begrenzt den Ansatz; es ist eine Wirkungsannahme.
- Verbleibende Lücke
- Das Modell belegt keinen vollständigen Schutz und keine bereits gemessene Drittelreduktion in Deutschland. Andere Betrugskanäle und Fehlblockierung legitimer Werbung bleiben gesondert. Ein Drittel ist kein als klein etikettierter Beitrag.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erfolgreiche Betrugsfälle und Schäden über alle Kanäle nachhalten; zusätzliche Verhinderung von bloßer Verlagerung trennen und Fehlalarme, Verifizierung sowie Rechtsdurchsetzung messen.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Modelliert rund 280 Millionen Euro jährlich vermiedene Schäden.
- Vergleichsmaßstab
- Rund 800 Millionen Euro jährlicher Schaden durch den im Modell benannten Werbebetrug in Deutschland.
- Was der Vergleich aussagt
- Rund ein Drittel des eng abgegrenzten Ausgangsschadens, keine Deckung aller Onlinebetrugsschäden.
- Unsicherheit
- Ausgangsschaden und vermiedener Anteil sind Schätzungen; kausale Wirkung der konkreten Pflicht und Verlagerung sind noch zu prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
vzbv / BEUC; britischer Online Safety Act als Vorbild (Gegenpol: Plattformen, Teile der Werbewirtschaft). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Wirtschaft und Arbeit Tariftreue- und Vergabegesetz erhalten Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Erhält Schutz im erfassten Vergabebereich; eine Ausweitung der Tarifbindung im ganzen Land ist nicht belegt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Bewertet wird ein gesetztes Risiko von 25 Prozent für den Wegfall des Gesetzes. Erhaltene Löhne im Vergabesegment sind kein bestimmter Anteil fehlender Tarifbindung oder Armutsbekämpfung.
Nächster Baustein: Gesetzesfortgeltung als Vergleichspfad klären und die Nettoeinkommenslücken betroffener Beschäftigter abbilden.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Tarifbezogene Löhne auf öffentlichen Aufträgen sichern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung Wahlperiode 2026–2031; langfristige Tarifbindung separat · Sachsen-Anhalt; vom geltenden Vergabegesetz erfasste Aufträge
- Bedarf
- Tarifbindung und auskömmliche Entlohnung sind weiter als Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen. Die gewünschte Reichweite der Tarifbindung ist eine politische Zielgröße.
- Erwarteter Beitrag
- v1 bewertet das Verhindern eines angenommenen Wegfalls, nicht die Neueinführung des gesamten Gesetzes. Der Lohnbefund stammt aus dem ostdeutschen Nahverkehr; die Übertragung und ein Viertel Wegfallrisiko sind Modellannahmen.
- Verbleibende Lücke
- Der Hinweis auf rund zehn Prozent erfasste Vergaben zählt Vorgänge, nicht Auftragsvolumen, Beschäftigte oder ungedeckten Bedarf. Er darf keine Zehn-Prozent-Deckungsquote erzeugen. Eine Fernwirkung außerhalb erfasster Aufträge ist offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erfasste Lohnsumme und Beschäftigte statt nur Vergabestückzahlen messen; tatsächlich drohenden Wegfall, Löhne, Tarifbindung außerhalb der Aufträge und zehnjährige Wirkung gesondert prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Demografie und Arbeit Wochenarbeitszeit statt Tageslimit Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Verschiebt die Lage der Arbeit; zusätzliche gesamtwirtschaftliche Arbeitsstunden sind damit nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Wochenarbeitsmenge bleibt gleich. Planungsgewinne, Unfallrisiken und unerwünschte Verdichtung sind verschiedene Outcomes; der vermeidbare Verlust durch heutige Tagesgrenzen ist nicht gemessen.
Nächster Baustein: Zeitengpässe und Beschäftigtenpräferenzen repräsentativ erheben; Produktivität, Unfälle und unfreiwillige Verdichtung kausal prüfen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Arbeitszeit flexibler verteilen bei gesicherter Erholung
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre ab geplantem Inkrafttreten 2027 · Deutschland; tarifgebundene Beschäftigte mit entsprechender Vereinbarung
- Bedarf
- Betriebliche Planung, individuelle Zeitsouveränität und Gesundheitsschutz sind getrennte politische Ziele. Personalmangel wird nicht allein durch andere Verteilung derselben Wochenstunden behoben.
- Erwarteter Beitrag
- v3 bewertet längere einzelne Tage bei unverändertem Wochenschnitt und tariflicher Vereinbarung. Betriebliche Planungsgewinne sind angesetzt; lange Tage können Unfallrisiken und unfreiwillige Verdichtung erhöhen.
- Verbleibende Lücke
- Eine neue Tagesverteilung ist kein nachgewiesenes zusätzliches Arbeitsvolumen und keine umfassende Lösung von Vereinbarkeitsproblemen. Individuelle Präferenzen, tatsächliche Nutzung und genaue Ruhezeitregel bleiben offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nutzung, freiwillige Zustimmung, Betreuung, Erholung und Unfälle messen; tatsächlich zusätzliche produktive Stunden von bloßer Umverteilung trennen und den endgültigen Gesetzestext abgleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesministerium für Arbeit und Soziales; gefordert von Arbeitgeberverbänden und im Koalitionsvertrag angelegt (Gegenpol: DGB und Einzelgewerkschaften). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Wohnen Bau-Turbo ≈ 4 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitDeutschland: bestehende mengenmäßige Wohnungslücke · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Zusätzlicher und früher verfügbarer Wohnraum im Modell; eine Behebung des Wohnungsmangels ist damit nicht belegt. CDU · CSU · SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 4 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Deutschland: bestehende mengenmäßige Wohnungslücke
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Haushalte im räumlich angespannten Wohnungsmarkt
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Die bestehende mengenmäßige Wohnraumlücke abbauen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Wohnungsjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 6 Mio. 0 % Zentral 210.000 6 Mio. 4 % Günstig 421.000 6 Mio. 5 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Das vorhandene Wirkungsmodell nennt eine geschätzte Wohnungslücke von 600.000 bis 800.000. Für die gemeinsame Größenreferenz wird die untere Zahl 600.000 über zehn Jahre konstant gehalten: 6 Millionen ungedeckte Wohnungsjahre. Es ist eine Modellreferenz mit Verbandsschätzung, keine amtlich festgestellte exakte Lücke.
Zusätzlicher Beitrag:v8 modelliert 210.400 zusätzliche oder vorgezogene Wohnungsjahre im Zehnjahreszeitraum. Das ist die richtige Mengenbasis; weder 15.000 Genehmigungen noch ein Endbestand ersetzen diese Summe. Als grober günstiger Verlauf wird das Doppelte gesetzt, als vorsichtiger Verlauf keine kausale Zusatzwirkung.
Annahmen
- Zentrale Bau-, Verzugs- und Geltungsannahmen des bestehenden v8-Modells bleiben erhalten.
- Der günstige Faktor 2 ist eine redaktionelle Sensitivität, keine Studienobergrenze.
Unsicherheit
- Planungsrechtliche Erleichterung garantiert bei hohen Zinsen und Baukosten keine Realisierung.
- Nationaler Mengenvergleich sagt wenig darüber aus, ob die zusätzlichen Wohnungen die besonders belasteten Haushalte erreichen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Bei 800.000 statt 600.000 ist jede Quote ein Viertel kleiner. Wachsende Nachfrage und normaler Neubau verändern die tatsächliche Restlücke. Regionen und Preissegmente können trotz rechnerischer Gesamtmenge unterversorgt bleiben.
Außerhalb dieser Quote
- Mietdämpfung, Beteiligungsrechte, Folgekosten und Flächenverbrauch bleiben neben der Mengenquote sichtbar.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Wohnraumengpässe und fehlenden passenden Wohnzugang verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v8
- Zeitraum und Gebiet
- Modell 2026–2035, zehn Jahre · Deutschland; tatsächliche Engpässe regional verschieden
- Bedarf
- Passende, dauerhaft nutzbare Wohnungen in angespannten Regionen. Die Bewertung verweist auf einen geschätzten Fehlbestand von mindestens 600.000 Wohnungen; dieser ist kein einheitlicher jährlicher Bedarf.
- Erwarteter Beitrag
- Bewertung v8 modelliert im Mittel 2026–2035 rund 21.000 zusätzlich oder früher verfügbare Wohnungen gegenüber dem Verlauf ohne Regel. Gemeint sind 210.400 Wohnungsjahre über zehn Jahre, nicht 21.000 zusätzliche Neubauten jedes Jahr. Es handelt sich um Annahmen zur Wirkung, keine gemessenen Fertigstellungen.
- Verbleibende Lücke
- Der Eingriff erleichtert Planungsrecht. Finanzierung, Baukosten, Baukapazität, Infrastruktur und Zugang einkommensarmer Familien bleiben eigenständige Voraussetzungen. Periodenmittel einschließlich Vorziehen und Fehlbestand zu einem Zeitpunkt ergeben keinen belastbaren Deckungsprozentsatz.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandenes Wirkungsmodell v8 und Themenanalyse Wohnen; keine abgeschlossene kausale Evaluation dieses Gesetzes.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche gegenüber nur vorgezogenen Fertigstellungen, Lage, Größe, Belegung und Neuvertragskosten verfolgen; regionalen Bedarf im selben Zeitraum fortschreiben. Überschneidungen mit anderen Bauprogrammen berücksichtigen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - CSU · Vorschlagsbezug
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - SPD · Vorschlagsbezug
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Bezahlbare-Mieten-Gesetz Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Bearbeitet Preis und Erhalt eines Teilbestands; zusätzliche Wohnungen und die Versorgung aller Suchenden folgen daraus nicht. Grüne · Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Quotenentlastung ist modelliert, aber die gesamte Bezahlbarkeitslücke in Euro fehlt. Die Zielwohnungen erreichen nicht ausschließlich nachweislich überlastete Haushalte; die Quote selbst ist kein Bedarf.
Nächster Baustein: Miet-Einkommenslücken der Zielhaushalte mit Wohngeld und Wohnfläche ermitteln; erfasste Verträge und Absenkungen darauf abbilden.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bezahlbare Neuvermietung und ausreichende Instandhaltung sichern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre mit Wirkbeginn 2029; Preisteil nur mit Bundesöffnung · Berlin; große private Vermieter und neu einziehende Quotenhaushalte
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Zu prüfen sind bezahlbare passende Wohnungen für bedürftige Suchende und notwendige Instandhaltung. Ein statistischer Bestand an Sozialwohnungen misst nicht allein den ungedeckten Zugangsbedarf.
- Erwarteter Beitrag
- v5 modelliert eine Quote bei Großvermietern und einen eigenständigen Instandhaltungsteil; Entlastung der Quotenhaushalte und möglicher Rückzug regulärer Angebote sind getrennt bilanziert.
- Verbleibende Lücke
- Rechtsöffnung, Quotenprüfung, Auswahl der Berechtigten und Ausweichreaktionen sind entscheidend. Die Quote legt einen Anteil an Neuvermietungen fest, keine Bedarfsdeckung und keinen Neubau. Für Instandhaltung gilt eine andere Zuständigkeit und Zielgruppe.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächlich bezogene Quotenwohnungen, Bedürftigkeit, Verweildauer und Angebotsabgänge zählen; benötigte und nachgeholte Instandhaltung sowie Wirkungen jedes Gesetzesteils getrennt prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne konkretisieren dieses Paket. Linke hat einen eigenständigen, verwandten Entwurf; identische Preisparameter und Sanktionen sind nicht bestätigt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Vorschlagsbezug
Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne konkretisieren dieses Paket. Linke hat einen eigenständigen, verwandten Entwurf; identische Preisparameter und Sanktionen sind nicht bestätigt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Büros zu Wohnungen ≈ 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Umwandlung nutzt einen Teil des Potenzials; ein Gesamtbeitrag zur Berliner Versorgungslücke ist nicht bestimmt. SPD · Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 3 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Wohnungsjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 1,38 Mio. 0 % Zentral 20.000 1,38 Mio. 1 % Günstig 45.000 1,38 Mio. 3 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v7 setzt fünf Zusagejahrgänge mit je 800 zusätzlichen Wohnungen und drei Jahren bis zum Bezug an. Der Bestandsfaktor ergibt im Mittel 2.000 zusätzliche Wohnungen, also 20.000 Wohnungsjahre 2027–2036. Günstig: 1.800 je Jahrgang × 25 Nutzungsjahre = 45.000 Wohnungsjahre; vorsichtig bleibt bei ausbleibender Wirtschaftlichkeit oder Förderung null.
Annahmen
- Fünf Förderjahrgänge wie im vorhandenen Modell; keine stillschweigende dauerhafte Fortführung.
- Der gemeinsame Wohnungsjahre-Faktor ist 25: fünf Jahrgänge mit jeweils 7, 6, 5, 4 und 3 Nutzungsjahren innerhalb des Horizonts.
Unsicherheit
- Zentrale 800 und günstige 1.800 zusätzliche Umwandlungen pro Jahr sind Modellannahmen, keine gemessene Förderwirkung.
- Moratorium für Büro-Neubau, Opportunitätskosten der Büroflächen und wirtschaftliche Hemmnisse können den realisierbaren Beitrag senken.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
- Mietdämpfung, Umnutzungsförderung und eingesparte graue Energie sind nicht noch einmal in Wohnungen umgerechnet.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Geeigneten Leerstand für zusätzlichen passenden Wohnraum nutzen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v7
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre; angesetzte Umwandlungen aus fünf Förderjahrgängen · Berlin; umwandlungsgeeignete Bürogebäude und Wohnungssuchende
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Benötigt werden wirtschaftlich umsetzbare Wohnungen an geeigneten Standorten. Technisch umwandelbare Quadratmeter sind ein Potenzial und kein Bedarfsnenner.
- Erwarteter Beitrag
- v7 setzt 800 Umwandlungen je Förderjahr und im Mittel etwa 2.000 bewohnte Wohnungen an. Förderung und Büroneubaumoratorium sind verschiedene Komponenten mit unterschiedlicher Bilanz.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl von rechnerisch 30.000 möglichen Wohnungen misst weder wirtschaftlich realisierbare Vorhaben noch Bedürftige. Das Modell belegt nicht, wie viele Familien dauerhaft bezahlbaren Zugang erhalten; der Umbau bindet reale Mittel.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Wirtschaftlich zusätzliche Umwandlungen, Lage, Wohnungsgrößen, Mieten und Belegung erfassen; Förderung gegen Moratorium und ohnehin geplante Umnutzungen separat abgleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Grüne · Vorschlagsbezug
SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
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Wohnen Landesmietendeckel Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Entlastet erfasste Mieter zeitweise; Wohnungszugang und Angebotsmenge bleiben eigene, teils gegenläufige Wirkungen. SPD · BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Modellierte Euroentlastung entspricht nicht derselben Verringerung von Wohnkostenüberlastung. Nettoeinkommen, räumliche Zielgruppen und Versorgungsverluste durch Ausweichen fehlen.
Nächster Baustein: Berliner Miet-Einkommenslücken, Reichweite, Angebotsrückzug und Investitionen bis 2036 gemeinsam simulieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Mietsteigerungen begrenzen und Wohnzugang erhalten
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre mit fünf Wirkjahren; Bundesöffnung vorausgesetzt · Berlin; erfasste Bestands- und Wiedervermietungswohnungen, Neubau ausgenommen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Bezahlbare Mietverhältnisse und Zugang zu passenden Wohnungen sind unterschiedliche Bedarfe. Ein Erfolg bei Bestandsmieten belegt noch keine ausreichende Versorgung Wohnungssuchender.
- Erwarteter Beitrag
- v5 unterstellt eine Bundesöffnung und bewertet fünf Jahre Preisbindung. Historische Berliner Effekte stützen Preisentlastung, zeigen zugleich weniger Mietangebote und Ausweichen.
- Verbleibende Lücke
- Es entsteht kein neuer Wohnraum. Zeitliche Geltung, Ausnahmen und Zugang zu den regulierten Wohnungen begrenzen das Instrument; die Gesamtzahl dauerhaft angemessen versorgter Haushalte ist nicht berechnet.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verfügbare reguläre Angebote, tatsächliche Neuverträge, Instandhaltung und Wohnversorgung nach Einkommensgruppen neben Mieten beobachten; Rechtsöffnung und Ende der Bindung mitprüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD und BSW wollen einen Mietendeckel über Bundesrecht oder eine Länderöffnungsklausel; das fünfjährige Paket von 2020 belegen beide nicht. Der Programmentwurf A1 der Linken verlangt einen bundesweiten Deckel und einen Deckel nur für landeseigene Wohnungen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
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SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD und BSW wollen einen Mietendeckel über Bundesrecht oder eine Länderöffnungsklausel; das fünfjährige Paket von 2020 belegen beide nicht. Der Programmentwurf A1 der Linken verlangt einen bundesweiten Deckel und einen Deckel nur für landeseigene Wohnungen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Mietenaufsicht mit Register ≈ 25 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 50 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerlin: modellierte Überzahlung oberhalb geltender Mietgrenzen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Verstöße sind dokumentiert; welchen Anteil eine neue Aufsicht tatsächlich beendet, bleibt ungeklärt. SPD · Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 25 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 50 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berlin: modellierte Überzahlung oberhalb geltender Mietgrenzen
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Haushalte in neu abgeschlossenen Mietverträgen mit rechtswidrig überhöhter Miete
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Rechtswidrige Überzahlungen neuer Mietverträge beseitigen.Gesetzlicher Zielbezug
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro Mietüberzahlung Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 5,78 Mrd. 0 % Zentral 1,39 Mrd. 5,78 Mrd. 25 % Günstig 2,86 Mrd. 5,78 Mrd. 50 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Das vorhandene Modell v5: 120.000 neue Verträge jährlich × 45,7 % Verstöße × 2.880 € Überzahlung je Verstoß und Jahr × 3,66 laufende Jahrgänge im Zehnjahresmittel = rund 577,5 Mio € jährliche Überzahlung, über zehn Jahre 5,775 Mrd €. Die 45,7 % und der Preisabstand beruhen auf Inseraten; Übertragung auf tatsächliche Verträge und Fortdauer sind Annahmen.
Zusätzlicher Beitrag:Die vorhandene Wirkung ist 577,5 Mio € jährliche Überzahlung × 80 % zeitliche Geltung × 30 % Durchsetzung = 138,6 Mio €/Jahr, also 1,386 Mrd € über zehn Jahre. Günstig: 90 % zeitliche Geltung und 55 % Durchsetzung ergeben 2,858625 Mrd €. Vorsichtig: kein Absenkungserfolg bei unveränderten Nachweishürden.
Annahmen
- Gleiche Verträge, Zeit, Euroeinheit und Jahrgangsgewichte auf Zähler und Nenner.
- Die zentrale 24-%-Quote ist ein Szenario aus 80 % × 30 %, kein gemessener Durchsetzungseffekt.
Unsicherheit
- Erfolg setzt Personal, Daten, rechtliche Beweiserleichterung und tatsächliche Absenkung voraus.
- Rückzug von Mietangeboten und Auswahlwirkungen sind nicht automatisch mit Euroentlastung verrechnet.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das ist die eng definierte Rechtsdurchsetzungslücke bei Neuverträgen, nicht die gesamte Berliner Wohnkostenlücke. Bestehende Überzahlungen vor 2027 sind ausgeschlossen. Ein Auslaufen der Preisgrenze lässt den Rechtsmaßstab entfallen, nicht automatisch die Wohnkostenbelastung. Die 45,7 % beziehen sich auf inserierte unmöblierte Nicht-Neubauwohnungen. Eine Anwendung auf sämtliche neuen Verträge ist eine zusätzliche Übertragung, kein gemessener stadtweiter Vertragsanteil. 3,66 Jahrgänge sind gerundet; daraus entstehen rund 5,78 Mrd Euro, die hinterlegte Referenz von 5,775 Mrd ist nur eine grobe Modellgröße.
Außerhalb dieser Quote
- Bessere Marktdaten, ersparte Klagen, Verwaltungsaufwand und Ausweichen der Vermieter sind zusätzliche Folgen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Bestehende Mietpreisregeln wirksam durchsetzen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre mit Wirkbeginn 2028 · Berlin; neu vermietete Bestandswohnungen im erfassten Regelbereich
- Bedarf
- Bedarf sind rechtlich unzulässige Mieten und fehlender Zugang zum Recht, nicht jede hohe Marktmiete. Inseratsstichproben und bereits zur Prüfung eingereichte Fälle haben unterschiedliche Auswahl.
- Erwarteter Beitrag
- v5 modelliert Landesaufsicht und Register. Der Wirkungsgrad hängt an Personal, Beweislage und Nachweishürden im Bundesrecht; sichere Verwaltungskosten stehen unsicherer Durchsetzung gegenüber.
- Verbleibende Lücke
- Aus dem Verstoßanteil in Anzeigen oder vorselektierten Prüffällen lässt sich keine komplette Zahl rechtswidriger Verträge ableiten. Fälle, Bearbeitung und tatsächlich dauerhafte Korrektur sind nicht deckungsgleich beziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Repräsentative Grundgesamtheit und Vollzugsquote bilden; erreichte Verträge, durchgesetzte Rückzahlungen, Verfahrensdauer und Angebotsausweichung messen; Bundesrechtsänderung gesondert markieren.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Punktesystem bei der Wohnungsvergabe Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Unklar Ändert die Reihenfolge der Vergabe; das feste Wohnungsangebot wird damit nicht größer. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Maßnahme verteilt vorhandene Vergaben um. Mehr bevorzugte Familien bedeuten keine zusätzlichen Wohnungen; zurücktretende Dringlichkeitsfälle müssen mitgezählt werden.
Nächster Baustein: Nettoverbesserung angemessener Versorgung für Gewinner und Zurücktretende mit konkreten Härtefall- und Wohnsitzregeln modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bedürftigen Haushalten transparenten Zugang zu einem festen Wohnungsangebot ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre · Berlin; Vergaben geförderter und landeseigener Wohnungen
- Bedarf
- Fairer Zugang erfordert nachvollziehbare Kriterien für Dringlichkeit und Bedarf. Die Begünstigung bestimmter Gruppen ist politisch zu begründen und gegen Nachteile verdrängter Suchender abzuwägen.
- Erwarteter Beitrag
- v3 setzt eine Umverteilung bestehender Vergaben an. Familien- und Pflegekriterien können andere Haushalte bevorzugen; genaue Gewichte und Härtefallregeln fehlen im Programm.
- Verbleibende Lücke
- Mehr Punkte oder ein früherer Platz schaffen keinen zusätzlichen Wohnplatz. Eine Deckungsquote des Wohnraummangels wäre deshalb unpassend; ob vorhandene Wohnungen bedarfsgerechter vergeben werden, ist mangels Kriterien offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Konkrete Gewichte gegen bisherige Dringlichkeitsregeln simulieren; Gewinne und Verdrängung nach Haushaltsnotlage messen, Gleichbehandlung sowie Härtefälle rechtlich prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Schneller bauen ≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Das Modell liefert einen begrenzten Zusatz; die Lücke zum eigenen Bauziel ist damit nicht geschlossen. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 3 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Wohnungsjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 1,38 Mio. 0 % Zentral 37.300 1,38 Mio. 3 % Günstig 70.000 1,38 Mio. 5 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v7: 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang × 25 Wohnungsjahre plus rund 7.300 Wohnungsjahre aus dem früheren Bezug ohnehin entstehender Wohnungen = rund 37.300. Günstiges Szenario: 2.400 zusätzliche Wohnungen × 25 plus 10.000 vorgezogene Wohnungsjahre = 70.000. Ohne wirksame zusätzliche Stufe null.
Annahmen
- Fünf Genehmigungsjahrgänge und drei Jahre bis zum Bezug wie in v7.
- Früher fertiggestellte Wohnungen zählen nur mit der gewonnenen Nutzungszeit, nicht als dauerhaft zusätzliche Wohnungen.
Unsicherheit
- 1.200 (Band 300–2.400) zusätzliche Wohnungen je Jahrgang sind eine Setzung.
- Das zentrale Szenario setzt erfolgreiche Umsetzung voraus; die im Bewertungsmodell getrennte Eintrittswahrscheinlichkeit ist nicht noch einmal als Wirkungsmenge multipliziert.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
- Typenbaukosten, Planungszeit, Mietdämpfung und Flächenwirkungen gehören in die separate Nutzenbilanz.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Die zusätzlichen Wohnungen für das politische Berliner Bauziel ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v7
- Zeitraum und Gebiet
- Modell fünf Genehmigungsjahrgänge und zehn Wirkungsjahre; Ziel 100.000 Wohnungen bis 2031 · Berlin; zweite Stufe der Bau- und Genehmigungsbeschleunigung
- Bedarf
- Das Parteiziel von 100.000 Wohnungen bis 2031 entspricht rechnerisch etwa 20.000 Fertigstellungen jährlich. Es ist eine politische Zielzahl, kein wissenschaftlich feststehender Sollwert.
- Erwarteter Beitrag
- v7 setzt 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang an, Spanne 300–2.400, plus Vorziehen anderer Wohnungen. Im Zehnjahresmittel sind rund 3.700 zusätzliche oder früher verfügbare Wohnungen modelliert.
- Verbleibende Lücke
- Gegenüber unverändert 11.027 Fertigstellungen des Jahres 2025 läge der jährliche Zielabstand bei rund 9.000. 1.200 entsprächen statisch etwa 13 Prozent davon. Unterschiedliche Genehmigungs- und Bezugsjahre, ohnehin veränderte Bautätigkeit und weitere Maßnahmen verhindern einen belastbaren Deckungsgrad oder eine sichere Zielverfehlungsbehauptung.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Fertigstellungen aus den fünf Genehmigungsjahrgängen datieren; zusätzliche von vorgezogenen Wohnungen trennen, übriges Maßnahmenpaket und jährliche Bedarfsfortschreibung gemeinsam prüfen.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Zentral 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang, Band 300–2.400; rund 3.700 zusätzliche oder früher verfügbare Wohnungen im Zehnjahresmittel.
- Vergleichsmaßstab
- Politisches Ziel rund 20.000 Fertigstellungen jährlich; gegenüber 11.027 im Jahr 2025 statischer Abstand rund 9.000 jährlich.
- Was der Vergleich aussagt
- 1.200/8.973 sind rund 13 Prozent, Band etwa 3–27 Prozent, ausschließlich als statische Größenorientierung. Genehmigungsjahrgänge und Ziel-Fertigstellungsjahre sind nicht gleichgesetzt.
- Unsicherheit
- Keine Prognose des Zielabstands ohne Reform; rund drei Jahre Bauverzug, weitere Programme, zusätzliche gegenüber vorgezogenen Wohnungen und unsichere Nutzung der Instrumente.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Sozialquote auf 50 Prozent Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Modelliert wenige hundert zusätzliche Bindungen je Vertragsjahr; ein Deckungsgrad des Sozialwohnungsbedarfs ist nicht berechnet. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Zusätzliche Bindungen sind modelliert, aber alle WBS-Berechtigten als Bedarf zu zählen wäre falsch: Viele wohnen bereits bezahlbar; andere Suchende erreichen die neuen Wohnungen nicht.
Nächster Baustein: Ungedeckte bezahlbare Wohnungsjahre qualifizierter Suchhaushalte, bestehende günstige Wohnungen, auslaufende Bindungen und Zuteilung gemeinsam bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Mehr bezahlbare Wohnungen für berechtigte Haushalte sichern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036; fünf Vertragsjahrgänge mit späterem Bezug · Berlin; Vorhaben mit neuem Baurecht im kooperativen Baulandmodell
- Bedarf
- Benötigt werden passende dauerhaft bezahlbare Wohnungen für berechtigte Haushalte. Historisch auslaufende Bindungen, heutige Nachfrage und neue Förderbindungen sind getrennte Größen.
- Erwarteter Beitrag
- v4 setzt nach Angemessenheitsprüfung rund 360 zusätzliche gebundene Wohnungen je Vertragsjahrgang und durchschnittlich 900 bewohnte Bindungswohnungen im Zeitraum an. Das ist eine Modellannahme, keine gemessene Ausweitung.
- Verbleibende Lücke
- Eine Quote betrifft nur erfasste Vorhaben und braucht Fördermittel; ohne zusätzliche Förderung können Bindungen anderswo verdrängt werden. Historischer Bindungsauslauf darf nicht als unveränderte Zehnjahresprognose geteilt werden. Kleine Fallzahlen allein belegen keinen kleinen Deckungsgrad für die Zielgruppe.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche statt verlagerte Bindungen, Bindungsdauer und auslaufende Wohnungen je Jahr erfassen; wartende berechtigte Haushalte, Förderbudget und unterbliebene Vorhaben im selben Zeitraum vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wohnen Randbebauung des Tempelhofer Felds ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Ein einzelnes Quartier mit langem Vorlauf; keine belegte Deckung kurzfristiger Berliner Wohnbedarfe. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Wohnungsjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 1,38 Mio. 0 % Zentral 2.630 1,38 Mio. unter 1 % Günstig 7.000 1,38 Mio. unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Der Zwanzigjahreswert von 1.663 Wohnungen darf nicht als Zehnjahreswert übernommen werden. v7 verteilt 3.500 zusätzlich entstehende Wohnungen auf acht Bezugsjahrgänge 2034–2041. Bis Ende 2036 ergeben die ersten drei Jahrgänge 437,5 × (3+2+1) = 2.625 Wohnungsjahre. Günstig: früherer Bezug 2032–2035 von vier Jahrgängen mit je 500 wirklich zusätzlichen Wohnungen ergibt 500 × (5+4+3+2) = 7.000. Ohne Bebauung oder bei Bezug erst nach 2036 null.
Annahmen
- Zentral: 5.000 mögliche Wohnungen, davon 70 % zusätzlich; gleichmäßiger Bezug über acht Jahrgänge.
- Günstiges Szenario ist ausdrücklich ein früherer Baupfad als v7, keine Prognose.
Unsicherheit
- Volksabstimmung, Planungsrecht, Bauzeit, Kapazität und Zusätzlichkeit sind offen.
- Die Parteiforderung ist kein Beleg für einen beschlossenen Bindungsanteil oder diese 5.000er Variante.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
- Ökologischer Freiraumverlust, Beteiligung und bezahlbare Bindungen bleiben eigenständige Wirkungen.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Zusätzlichen gebundenen und ungebundenen Wohnraum schaffen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v7
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zwanzig Jahre; Aufbau mit langem Vorlauf, frühe Zehnjahreswirkung gesondert offen · Berlin; mögliche Randbebauung des Tempelhofer Felds
- Bedarf
- Benötigt werden rechtzeitig beziehbare passende Wohnungen. Das Feld ist ein begrenztes Flächenpotenzial; sein Bestand ersetzt keine jährliche Bedarfsrechnung.
- Erwarteter Beitrag
- v7 setzt etwa 5.000 mögliche Wohnungen an, davon 70 Prozent zusätzlich, und rund 1.660 zusätzliche Wohnungen im Zwanzigjahresmittel. Ein höherer Bindungsanteil ist Modellannahme, kein beschlossener Programmbestandteil.
- Verbleibende Lücke
- Zwanzigjahresmittel und akuter Zehnjahresbedarf sind nicht vergleichbar. Der Text nennt einen langen Vorlauf, der Rechenweg erste Bezüge ab 2034; deshalb wird keine pauschale Nullwirkung 2027–2036 behauptet. Rechts-, Planungs- und Beteiligungsfragen bleiben offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Jährlichen Bau- und Bezugsplan, Zusätzlichkeit, Bindungen und Zugang nach Haushaltsgruppen bestimmen; Wirkung bis 2036 getrennt von späterem Nutzen sowie Flächen- und Verfahrensfolgen ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- FDP · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wohnen Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Ändert Eigentum und Mietpfad vorhandener Wohnungen; zusätzliche Wohnraumversorgung ist damit nicht belegt. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 240.000 übernommene Wohnungen sind weder Neubau noch 240.000 beseitigte Wohnungsnotfälle. Für Mietentlastung und vermiedene Auszüge fehlt eine vollständige kongruente Berliner Bedarfslücke.
Nächster Baustein: Miet-Einkommenslücken und Nettoverdrängung mit Entschädigung, Erhaltungsinvestitionen und Neubaurückwirkungen zusammenführen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Mieten und Bewirtschaftung großer Wohnungsbestände sozial ausrichten
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre; zentral fünf wirksame Jahre angenommen · Berlin; rund 240.000 vorhandene Wohnungen potenziell betroffener Unternehmen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Bezahlbares und erhaltenes Wohnen im Bestand und zusätzliche Wohnungen für Suchende sind verschiedene politische Bedarfe. Beides darf nicht über die Zahl übernommener Wohnungen gleichgesetzt werden.
- Erwarteter Beitrag
- v4 modelliert Mieterentlastung in einem übernommenen Bestand unter unterschiedlichen Entschädigungspreisen und spätem Wirkeintritt. Die Übernahme selbst erzeugt keine zusätzlichen Wohnungen.
- Verbleibende Lücke
- 240.000 Eigentumswechsel sind keine 240.000 neu versorgten Haushalte. Entschädigung, Zinslast, Instandhaltung und möglicher Neubaurückgang beeinflussen den dauerhaften Beitrag; ein gesamtstädtischer Bedarfsnenner fehlt.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nettoentlastung nach Finanzierung und Erhalt erfassen; tatsächlich zusätzlich angemessen wohnende Haushalte und Neubaufolgen neben Zahl übernommener Wohnungen ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke Berlin verlangt ein Vergesellschaftungsgesetz für große Immobilienkonzerne. Der Programmentwurf A1 nennt 220.000 Wohnungen; die 240.000 Wohnungen und das Entschädigungsmodell der Bewertung stammen nicht aus Parteiquellen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wohnen Mietendeckel für landeseigene Wohnungen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Direkte Entlastung im öffentlichen Bestand; Versorgung außerhalb dieses Bestands und Ersatz der Erlösausfälle bleiben offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Fünfjährige Mietentlastung ist kein bestimmter Abbau der Berliner Wohnkostenüberlastung. Einige Begünstigte wohnen schon leistbar; weniger Eigentümererlös kann Neubau und Erhaltung verringern.
Nächster Baustein: Einkommensbezogene Mietlücken in eigenen und übrigen Beständen bis 2036 ermitteln; Fortführung nach 2031 und Gegenfinanzierung offenlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Mieter öffentlicher Wohnungen vor zusätzlichen Erhöhungen schützen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Beschreibung bewertet Wahlperiode 2026–2031; Zehnjahresfolgen nicht eigenständig ausgewiesen · Berlin; landeseigene Wohnungsunternehmen, Bestands- und neue Mietverträge
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Finanziell tragbares Wohnen und dauerhaft investitionsfähige öffentliche Gesellschaften sind verbundene Ziele. Die Zahl öffentlicher Wohnungen ist kein Nenner des gesamten Berliner Bedarfs.
- Erwarteter Beitrag
- v3 modelliert strengere Erhöhungsgrenzen und günstigere Wiedervermietung gegenüber bereits vorhandener Begrenzung. Die Entlastung ist eine Eigentümeranweisung; geringere Einnahmen stehen auf der Gegenseite.
- Verbleibende Lücke
- Erfasst ist ein klar abgegrenzter Bestand. Daraus folgt kein Urteil, der Beitrag sei für die erreichten Mieter gering. Ob die Entlastung ohne weniger Neubau und Instandhaltung trägt, hängt an der Kompensation durch das Land.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Entlastung nach Einkommen und tatsächlicher Wiedervermietung messen; Ersatzmittel, Neubau und Bestandsinvestitionen mindestens zehn Jahre gemeinsam prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Ein Deckel für landeseigene Wohnungen ist aktuell belegt. Der genaue 1-Prozent-Pfad ist bisher an eine Entwurfsquelle gebunden; aktueller Finalprogrammumfang offen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Ein Deckel für landeseigene Wohnungen ist aktuell belegt. Der genaue 1-Prozent-Pfad ist bisher an eine Entwurfsquelle gebunden; aktueller Finalprogrammumfang offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wohnen Mietpreisbremse durchsetzbar machen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Mehr Durchsetzung entlastet erreichte Neumieter; zusätzliche Wohnungen und ausreichender Zugang sind nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Modell bündelt Durchsetzung und Fortgeltung gegen ein Auslaufen Ende 2029. Für die gebündelte Entlastung fehlt eine bundesweit kongruente Lücke aus Überzahlung und unleistbarer Miete.
Nächster Baustein: Vertragsdaten zu Verstößen, Ausnahmen und Einkommen erheben; Fortgeltungs- und Durchsetzungsbeiträge für identische Jahrgänge getrennt vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Zulässige Neuvertragsmieten durchsetzen und bezahlbaren Wohnzugang erhalten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 gegenüber vorgesehenem Auslaufen Ende 2029 · Deutschland; angespannte Märkte, erfasste Neuverträge und Ausweichsegmente
- Bedarf
- Rechtsdurchsetzung, tragbare Mieten und Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen sind getrennte Zielgrößen. Ein Rückzahlungsbetrag misst keinen geschlossenen Wohnungsengpass.
- Erwarteter Beitrag
- v4 modelliert Entfristung, geschlossene Ausweichwege und Pflichtauskunft mit Sanktionen. Rund 1,2 Milliarden Euro jährliche Mietentlastung ist eine Modellgröße, die den Vermietern als Einnahme fehlt.
- Verbleibende Lücke
- Ein besser bindender Preisdeckel kann reguläre Angebote verringern oder Auswahl verschärfen. Weder hohe Durchsetzungsquote noch Geldentlastung belegen ausreichenden Zugang für alle bedürftigen Suchenden.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtskonforme Verträge, tatsächlich geschlossene Mietverhältnisse, abgezogene Angebote, Suchdauer und Unterversorgung gemeinsam messen; Auslaufen als Kontrafaktum sowie Vollzug separat prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Deutscher Mieterbund (Bußgeldforderung); Mietrechtskommission (Koalitionsvertrag 2025); Grüne, Linke. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wohnen Mietpreisbremse entfristen und verschärfen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Moderate Preisentlastung im Modell; keine zusätzliche Wohnung und keine vollständige Antwort auf Wohnungsengpässe. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Modellierte Mietentlastung allein beschreibt keine vollständige Bezahlbarkeitslücke. Die einkommensbezogene Nettolücke der betroffenen Neuvertragsjahrgänge ist unbekannt.
Nächster Baustein: Einkommen, Wohnfläche und Nettoentlastung identischer Jahrgänge verbinden; Suchfolgen und Angebotsrückzug gegenüberstellen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Neuvertragsmieten dämpfen und Ausweichlücken schließen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v6
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036; Entfristungswirkung überwiegend ab 2030 · Deutschland; erfasste Neuverträge in angespannten Wohnungsmärkten
- Bedarf
- Zu prüfen sind bezahlbare passende Neuverträge für Suchende. Der Gesamtmietbetrag oder ein Anteil aller Mieterhaushalte misst nicht den ungedeckten individuellen Wohnbedarf.
- Erwarteter Beitrag
- v6 setzt bei rund 1,5 Millionen betroffenen Haushalten durchschnittlich 250 Euro jährliche Mietentlastung durch Fortgeltung an, hinzu kommen geschlossene Möblierungs- und Indexlücken. Wirkung und Vollzug streuen.
- Verbleibende Lücke
- Die Entlastung entspricht bei der angesetzten Jahresmiete rund 2,5 Prozent; daraus folgt kein Deckungsgrad einer Armuts- oder Versorgungslücke. Mieten können weiter steigen, neuer Wohnraum entsteht nicht, und Angebotsfolgen bleiben mitzudenken.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v6 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Preiswirkung und Dauer für wirklich erfasste Neuverträge prüfen; verfügbare Wohnungen, Auswahl, Suchdauer und verbleibende Belastung nach Einkommen daneben ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Deutscher Mieterbund; Teile von SPD, Grünen und Linken. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Wohnen MV-Baukindergeld Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Rund 300 zusätzliche Familienkäufe jährlich sind modelliert; der Bedarf geeigneter kaufwilliger Haushalte ist nicht bekannt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Zusätzliche Eigentümerfamilien sind modelliert. Alle 154.000 Familien als Bedarf zu zählen ignoriert vorhandenes Eigentum und Mietpräferenzen; die kaufwillige, nur am Eigenkapital gehinderte Gruppe ist unbekannt.
Nächster Baustein: Kaufwillige und dauerhaft finanzierungsfähige Mieterfamilien mit Eigenkapitallücke erheben; Zusätzlichkeit und Preisüberwälzung konkret modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Eigenkapitalhürden kaufwilliger Familien beim Ersterwerb senken
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung fünf Jahre; dauerhafte Finanzierung und Wirkung über zehn Jahre offen · Mecklenburg-Vorpommern; Familien mit Kindern beim selbstgenutzten Ersterwerb
- Bedarf
- Bedarf ist die Lücke kaufwilliger, langfristig finanzierungsfähiger Familien am Eigenkapital. Alle Familien mit minderjährigen Kindern sind kein geeigneter Bedarfsnenner.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt 1.200 Förderfälle im Jahr an, davon rund ein Viertel zusätzlich kaufend. 15.000 Euro je Kind und internationale Mitnahmeschätzungen begründen den Ansatz, nicht eine deutsche Kausalmessung dieses Programms.
- Verbleibende Lücke
- Aus dem kleinen Anteil an allen Familien folgt keine kleine Bedarfsdeckung. Budget, Einkommensgrenzen, zusätzliche Kaufpreiseffekte und Zahl tatsächlich nur am Eigenkapital scheiternder Familien fehlen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Kaufabsicht, Tragfähigkeit, Eigenkapitallücke und zusätzliche Käufe gegen Mitnahme erfassen; Preisüberwälzung, regionale Lage und laufende Belastung mindestens zehn Jahre prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Grunderwerbsteuer 5 Prozent Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser 2.900 Euro weniger Steuer im Beispielfall; zusätzliche tragfähige Familienkäufe sind nicht als Bedarfsdeckung beziffert. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Steuerentlastung und zusätzlicher Neubau decken in einem Land mit Leerstand keine einheitliche Wohnungslücke. Regionale Knappheit und Eigenkapitalbedarf kaufwilliger Haushalte fehlen im Nenner.
Nächster Baustein: Regionale Versorgungs- und Eigenkapitallücken bestimmen; Preis-, Transaktions- und Finanzierungswirkung darauf beziehen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Erwerbsnebenkosten senken und tragfähigen Eigentumserwerb erleichtern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung fünf Jahre; Zehnjahreswirkung nicht gerechnet · Mecklenburg-Vorpommern; alle steuerpflichtigen Erwerbe, beworben im Familienkontext
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Zu prüfen sind tatsächlich an den Nebenkosten scheiternde kaufwillige Haushalte. Alle Käufe oder die gesamte Eigentumsquote messen diesen Bedarf nicht.
- Erwarteter Beitrag
- v1 bewertet die Senkung von sechs auf fünf Prozent. Beim Beispielhaus für 290.000 Euro entfällt nominell ein Sechstel der bisherigen Steuer; ein Teil kann über höhere Kaufpreise an Verkäufer gehen.
- Verbleibende Lücke
- Ein Sechstel der Steuer ist keine Sechsteldeckung der gesamten Eigenkapitallücke. Der modellierte allgemeine Neubauimpuls ist nicht gleich zusätzlicher passender Familienerwerb; geringere Landesmittel haben eine Gegenwirkung.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Käufe von Familien ohne ausreichendes Eigenkapital, Käufer-Verkäufer-Inzidenz und gesamtregionale Versorgung messen; Finanzierung sowie Nachbarsteueränderungen zehn Jahre berücksichtigen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Senkungsabsicht ist 2026 direkt bestätigt. Der im Modell verwendete 5-Prozent-Satz steht im hinterlegten Zielgruppenflyer, dessen Volltext im Audit nicht abrufbar war; der lesbare 100-Tage-Flyer nennt keinen Satz.
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- AfD · Vorschlagsbezug
Die Senkungsabsicht ist 2026 direkt bestätigt. Der im Modell verwendete 5-Prozent-Satz steht im hinterlegten Zielgruppenflyer, dessen Volltext im Audit nicht abrufbar war; der lesbare 100-Tage-Flyer nennt keinen Satz.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Wohnen Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Bewertet ist nur die Satzsenkung; wie viele zusätzliche Haushalte ihre Eigenkapitalhürde überwinden, bleibt offen. FDP Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die größere Senkung und mehr modellierter Neubau sind kein gleicher Anteil besserer Versorgung. Leerstand, Lage und Kaufwünsche unterscheiden sich innerhalb des Landes.
Nächster Baustein: Denselben regionalen Eigenkapital- und Versorgungsmaßstab wie für die AfD-Senkung verwenden; Satzhöhe und Preisüberwälzung vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Erwerbsnebenkosten senken und selbstgenutztes Eigentum erleichtern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung fünf Jahre; Freibetrag nicht mitbewertet, Zehnjahreswirkung offen · Mecklenburg-Vorpommern; Satzsenkung für Erwerbe, Freibetrag nur nach Bundesöffnung
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Bedarf sind kaufwillige, dauerhaft finanzierungsfähige Haushalte, denen nötiges Eigenkapital fehlt. Allgemeine Transaktionszahlen ersetzen ihre Zahl und Lücke nicht.
- Erwarteter Beitrag
- v1 bewertet sechs auf 3,5 Prozent, im Beispiel 7.250 Euro weniger Steuer vor Kaufpreisreaktion. Der ebenfalls geforderte Freibetrag von 500.000 Euro liegt außerhalb der Landeskompetenz und dieser Bewertung.
- Verbleibende Lücke
- Die volle Parteiforderung und bewertete Teilmaßnahme haben unterschiedliche Reichweite. Steuerersparnis kann Verkäufer begünstigen; sie belegt keine ausreichende Schließung der Eigenkapitallücke oder passendes zusätzliches Angebot.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Bundesrechtliche Möglichkeit des Freibetrags und getrennte Wirkung beider Teile prüfen; Käufer-Inzidenz, zusätzliche tragfähige Käufe und Haushaltskosten über zehn Jahre erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung umfasst allein die Landes-Satzsenkung auf 3,5 Prozent. Der zusätzliche Parteivorschlag eines Freibetrags von 500.000 Euro ist mangels Landeskompetenz nicht bewertet und darf nicht über dieses Modell beurteilt werden.
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- FDP · Vorschlagsbezug
Die Bewertung umfasst allein die Landes-Satzsenkung auf 3,5 Prozent. Der zusätzliche Parteivorschlag eines Freibetrags von 500.000 Euro ist mangels Landeskompetenz nicht bewertet und darf nicht über dieses Modell beurteilt werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Wohnen Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 2 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Investitionswirkung einer Sperre ist ungemessen; daraus ist keine bedarfsdeckende Wohnraumwirkung ableitbar. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 2 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Wohnungsjahre Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 1,38 Mio. 0 % Zentral 6.300 1,38 Mio. unter 1 % Günstig 21.000 1,38 Mio. 2 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v6 setzt eine nicht gemessene Debattenprämie von 3 % auf rund 10.070 private Fertigstellungen im Jahr an. Drei Geltungsjahre und zwei Jahre Bauverzug ergeben im Mittel 630 zusätzliche Wohnungen: 6.300 Wohnungsjahre 2027–2036. Null ist die plausible Untergrenze; bei der oberen Modellannahme von 10 % statt 3 % wären es rund 21.000.
Annahmen
- Nur der angenommene Investitionskanal der Bundessperre wird dem Berliner Mengenbedarf gegenübergestellt.
- Übernahme oder Nichterwerb bestehender Wohnungen zählt nicht als Neubau.
Unsicherheit
- Für einen kausalen Neubauverlust durch die Enteignungsdebatte liegt keine Messung vor; der Zentralwert ist sehr unsicher.
- Bundesweite Regel und Berliner Neubaukanal sind getrennt: Der Nenner ist Berlin, nicht Deutschland.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
- Entwertete Volksabstimmung, Länderspielräume und Prozesskosten werden durch diese kleine Mengenquote nicht bewertet.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Rechtliche Planbarkeit von Wohnungsinvestitionen sichern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v6
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Landesgesetzgebung, Schwerpunkt potenziell betroffene Berliner Bestände
- Bedarf
- Rechtssicherheit, demokratische Entscheidungsmöglichkeiten und ausreichender bezahlbarer Wohnraum sind verschiedene politische Ziele. Der Zustand des Wohnungsmarkts begründet nicht automatisch diese konkrete Sperre.
- Erwarteter Beitrag
- v6 bewertet nur das Bundesverbot selbst. Ein möglicher Investitionsimpuls ist klein angesetzt und nicht gemessen; verhinderte Kosten oder Wirkungen einer Vergesellschaftung sind bewusst ein anderer Vergleich.
- Verbleibende Lücke
- Die Sperre baut selbst keine Wohnungen. Es fehlt eine belastbare Zahl zusätzlich ausgelöster Investitionen oder angemessen versorgter Haushalte; ein unsicherer Modellimpuls rechtfertigt keinen gesicherten Kleinheits- oder Deckungsschluss.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v6 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtswirkung und tatsächliche Investitionsentscheidungen gegenüber einem plausiblen Verlauf ohne Sperre prüfen; Mietzugang, neue Wohnungen und Folgen eingeschränkter Landesoptionen getrennt halten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU/CSU; Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Wohnen Wohngeld-Kürzung 2027 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Spart in einem Transfersystem; bezahlbares Wohnen für betroffene Haushalte wird dadurch nicht besser gedeckt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Haushaltsverluste und kleine Mietdämpfung sind modelliert. Die notwendige Wohn- und Wärmekostenlücke fehlt; das Kürzungsvolumen selbst wäre kein sinnvoller gesellschaftlicher Bedarf.
Nächster Baustein: Wohn- und Wärmekostenlücken mit und ohne Kürzung bis 2036 simulieren; andere Leistungen, Heizverhalten und Nichtinanspruchnahme einbeziehen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Öffentliche Wohngeldausgaben begrenzen und Verfahren vereinfachen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Wohngeldberechtigte, andere Grundsicherungssysteme, Bund, Länder und Kommunen
- Bedarf
- Der politische Einsparbedarf ist von angemessener Wohn- und Wärmeversorgung zu trennen. Eine fiskalische Zielsetzung und die Deckung notwendiger Wohnkosten können gegeneinander stehen.
- Erwarteter Beitrag
- v1 modelliert rund 1,5 Milliarden Euro jährliche Nettomittel, die betroffenen Haushalten fehlen und öffentlichen Kassen verbleiben. Jobcenter- und Grundsicherungsausgaben sowie Verfahrensänderungen stehen daneben.
- Verbleibende Lücke
- Wohngeld-Minderausgaben sind nicht voll gesamtstaatliche Einsparungen und keine Bedarfsdeckung beim Wohnen. Eine mögliche Mietdämpfung ist schwach; Auswirkungen auf Heizverhalten und Gesundheit sind nicht beziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nettokosten nach allen Leistungssystemen und Staatsebenen sowie verbleibende Wohnkostenlücken nach Haushaltstyp messen; Heizverhalten, Nichtinanspruchnahme und Gesundheitsfolgen prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung, Bauministerin Verena Hubertz (SPD); Gegenpol: Ausschüsse des Bundesrats, SoVD, Paritätischer Wohlfahrtsverband. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Demokratie und Teilhabe Corona-Untersuchungsausschuss und Entschädigung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Aufarbeitung und Verfahrensbeschleunigung sind unterschiedliche Aufgaben; ihre vollständige Erledigung ist nicht beziffert. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Aufarbeitung und Entschädigung sind verschiedene Ziele. Die 850 modellierten Wartefälle passen weder zum Bestand von 550 offenen Anträgen noch zu einer bezifferten Aufarbeitungstiefe.
Nächster Baustein: Fragen und Verfahrensbestand, Erledigungsfrist und zusätzlichen jährlichen Fallabbau festlegen; Entschädigung nur bei geprüfter Berechtigung.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Berliner Pandemieentscheidungen aufarbeiten und berechtigte Entschädigungen zügig klären
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; offener Antragsbestand aus Juni 2025 · Berlin
- Bedarf
- Ungeklärte Landesentscheidungen und rund 550 offene Impfschadensanträge sind konkrete Arbeitsbestände. Welche Bußgelder oder Schäden eine zusätzliche Entschädigung rechtfertigen, muss rechtlich und im Einzelfall geklärt werden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert ein Untersuchungsgremium und erspartes Warten für 850 heutige und künftige Antragstellende. Diese Annahme belegt weder eine beschlossene Bearbeitungskapazität noch die Zahl berechtigter zusätzlicher Zahlungen.
- Verbleibende Lücke
- Die politisch gewünschte Aufarbeitungstiefe, Fristen, Personal und Abgrenzung zur gesetzlichen Versorgung fehlen. Ein monetär bewerteter Erkenntnisgewinn ist keine Quote aufgearbeiteter Entscheidungen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; dokumentierte Fallbestände und ausdrücklich gesetzte Wartezeit- und Aufarbeitungsannahmen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Fragenkatalog, Abschlussfristen, Personal je Verfahren und tatsächlichen Abbau offener Anträge getrennt von pauschalen Entschädigungen prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- BSW · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Demokratie und Teilhabe Wahlrecht ab 14 bei Landtags- und Kommunalwahlen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Das Stimmrecht für die genannte Altersgruppe würde erweitert; dauerhafte Beteiligungsgewinne und die Übertragung auf 14-Jährige bleiben offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 67.600 zusätzliche Wahlberechtigte beziffern Rechtszugang, keinen Prozentabbau allgemeiner Demokratieprobleme. Die Alterserweiterung wäre sonst als vollständige Problemlösung umetikettiert.
Nächster Baustein: Repräsentation, Beteiligung und soziale Unterschiede getrennt definieren; die normative Entscheidung über das Wahlalter direkt benennen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Jugendlichen politische Mitsprache und begründete Wahlentscheidungen ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; längerfristige Beteiligung gesondert · Sachsen-Anhalt; Landtags- und Kommunalwahlen
- Bedarf
- Politische Teilhabe hat rechtliche und tatsächliche Seiten. Ein angemessenes Wahlalter ist auch eine normative Entscheidung; es gibt keine wissenschaftlich vorgegebene Sollzahl an zusätzlichen Stimmen.
- Erwarteter Beitrag
- Rund 67.600 deutsche 14- bis 17-Jährige könnten nach der Bestandsrechnung bei Landtagswahlen neu wählen. Rund 9.100 zusätzliche Stimmen im Jahresmittel sind modelliert; 14- und 15-Jährige sind durch die Forschung zum Wahlalter 16 nicht unmittelbar abgedeckt.
- Verbleibende Lücke
- Die formale Berechtigung ist ein bestimmter Teil der Teilhabe. Sie belegt keine dauerhaft höhere Beteiligung und beseitigt soziale Unterschiede politischer Beteiligung nicht automatisch. Die relativ kleine Altersgruppe ist kein Beleg geringer Zieldeckung.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; Bevölkerungsbestände, Wahlalter-16-Forschung und modellierte Stimmabgabe, ohne wissenschaftliche Sollzahl für Wahlalter 14.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Altersgruppen 14/15 und 16/17, Wahlarten und soziale Gruppen getrennt auswerten; Rechtsänderung und tatsächliche Beteiligung unterscheiden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Demokratie und Teilhabe Wahlalter 16 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der gesetzliche Ausschluss der Altersgruppe würde aufgehoben; ein dauerhafter Beteiligungs- oder Vertrauensgewinn ist damit nicht nachgewiesen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Formaler Zugang für 1,2 Mio. Jugendliche ist bezifferbar. Der breitere Repräsentations- und Beteiligungsbedarf ist nicht definiert und wird nicht in eine frei gesetzte Demokratiequote umgerechnet.
Nächster Baustein: Beteiligungs- und Repräsentationsziel mit Vergleichsgruppe und sozialem Gradient festlegen; Rechtszugang separat berichten.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- 16- und 17-Jährige an Bundestagswahlen beteiligen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre mit rechnerisch zweieinhalb Bundestagswahlen · Deutschland; deutsche Staatsangehörige im Alter von 16 und 17 Jahren
- Bedarf
- Der unmittelbare Bedarf wird hier als gleichberechtigter Wahlzugang der benannten Altersgruppe definiert. Diese Zielsetzung enthält eine normative Wertung; allgemeine Demokratiezufriedenheit ist ein anderes Ziel.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung nennt rund 1,2 Millionen potenziell neu Wahlberechtigte und modelliert rund 180.000 zusätzliche Stimmen pro Jahr. Die Beteiligungsannahme stammt aus einer breiteren Altersgruppe bei der Europawahl, nicht aus einer Bundestagswahl nach dieser Reform.
- Verbleibende Lücke
- Die rechtliche Änderung kann den Zugang der Zielgruppe grundsätzlich vollständig herstellen. Daraus folgt keine vollständige Bearbeitung aller Jugendbeteiligungsprobleme; ein geringer Anteil an allen Wählenden wäre kein geeigneter Gegenbeweis.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; rechtliche Reichweite, demografische Größen und übertragene Beteiligungsannahmen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Beteiligung der 16- und 17-Jährigen, soziale Unterschiede und Wiederholungswahlen messen; politische Bildung eigenständig bewerten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Antrag 21/6106 stammt ausdrücklich von der Fraktion Die Linke und verlangt aktives Bundestagswahlrecht ab 16. Daraus folgt keine Aussage zur Zustimmung anderer Parteien oder zur tatsächlichen Zielerreichung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Innere Sicherheit Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Neue Strafverfolgungszuständigkeit schafft keine zusätzlichen Kräfte; die Wirkung auf unerledigte Aufgaben ist ungeklärt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 2.400 anders behandelte Vorgänge sind keine 2.400 verhinderten Straftaten. Freie Polizeistunden stehen verdrängten Aufgaben des Ordnungsamts gegenüber.
Nächster Baustein: Zusätzliche Aufklärung und entfallene andere Leistungen in einem vergleichbaren Pilotprojekt erheben.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Öffentliche Ordnung und Bearbeitung kleiner Straftaten verbessern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Berlin; Allgemeiner Ordnungsdienst
- Bedarf
- Für eine Bedarfsprüfung wären unbearbeitete relevante Vorgänge und die dafür benötigte Einsatzzeit maßgeblich. Rund 27,6 Prozent unbesetzte Stellen der Ordnungsämter sind ein Kapazitätshinweis, keine wissenschaftliche Sollgröße für Strafverfolgung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 2.400 anders ausgehende Fälle und 4.800 ersparte Polizeianfahrten pro Jahr an. Drei benannte Befugnisse bestehen bereits; zusätzliche Stellen werden im Vorschlag nicht zugesagt.
- Verbleibende Lücke
- Unbekannt ist, wie oft der Ordnungsdienst solche Taten wahrnimmt und welche Aufgaben durch Verlagerung zurückstehen. Die modellierten Fallzahlen können daher weder ausreichende noch zu kleine Bedarfsdeckung belegen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; rechtlicher Zuständigkeitsvergleich, dokumentierte Vakanzen und gesetzte Fallzahlen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächlich wahrgenommene Delikte, zusätzliche qualifizierte Dienststunden, Übergaben an Polizei und verdrängte Ordnungsaufgaben erfassen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Innere Sicherheit Landesantidiskriminierungsgesetz aufheben Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Modellierte Verwaltungseinsparung ersetzt keinen Nachweis, dass der Rechtsschutzbedarf gedeckt bleibt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Verwaltungseinsparung misst keinen Abbau von Diskriminierung. Beschwerden zeigen nicht das Dunkelfeld; der Verlust des Rechtsbehelfs wird nicht durch ein fiktives Diskriminierungsprozent ersetzt.
Nächster Baustein: Verfahrensqualität, gemessene Diskriminierung und gleichwertige Abhilfe getrennt erfassen; Ersatzrechtsweg nachweisen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Verwaltungsaufwand verringern und angemessenen Schutz vor behördlicher Diskriminierung erhalten
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Berlin; Behörden und von hoheitlichem Handeln betroffene Personen
- Bedarf
- Verfahrensaufwand und wirksame Abhilfe bei staatlicher Diskriminierung sind getrennte Ziele. Beschwerden bilden nur gemeldete Fälle ab; eine wissenschaftlich notwendige Zahl an Verfahren ist nicht festgelegt.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert netto rund 0,7 Millionen Euro Verwaltungseinsparung pro Jahr. Zugleich entfiele ein spezieller Rechtsbehelf; 2025 gab es 166 Ombudsverfahren und 60 festgestellte Verstöße.
- Verbleibende Lücke
- Ohne gleichwertigen Ersatzweg lässt sich keine unverändert ausreichende Schutzwirkung behaupten. Einsparung und geringe Klagezahl sind keine Deckungsquote des tatsächlichen Diskriminierungsbedarfs.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; dokumentierter Tätigkeitsbericht, Rechtsvergleich und modellierte Nettoeinsparungen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Abhilfequalität, Wiederholungsfälle, Bearbeitungszeit und Ersatzverfahren vor und nach einer Änderung untersuchen; unbekanntes Dunkelfeld ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Innere Sicherheit Videoüberwachung an den Brennpunkten Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Fünf zusätzliche Standorte sind konkret; ihr zusätzlicher Sicherheitsgewinn ist nicht belastbar als Bedarfsdeckung beziffert. CDU · AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Für Innenstadtlagen ist kein gut gesicherter Kriminalitätsrückgang belegt. Die Deliktmenge an fünf zusätzlichen Standorten und ihre Verlagerung fehlen; zwei Prozent auf alle Berliner Straftaten zu übertragen wäre zu weit.
Nächster Baustein: Standortfälle und räumlich kontrollierte Wirkung ermitteln; Null und negative Wirkung zulassen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Straftaten an kriminalitätsbelasteten Orten verhindern und aufklären
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Berlin; zusätzlicher Ausbau von zwei auf sieben Standorte
- Bedarf
- Maßgeblich wären verhinderte und zusätzlich aufgeklärte relevante Taten an den betreffenden Orten. Gesamtkriminalität Berlins ist kein passender Nenner für eine örtliche Maßnahme.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt jährlich rund 360 verhinderte Eigentumsdelikte und 1.060 zusätzlich aufgeklärte Fälle an. Der übertragene Präventionseffekt ist für Innenstadtlagen schwächer belegt als für andere überwachte Räume; KI-Früherkennung ist separat ungemessen.
- Verbleibende Lücke
- Standortabdeckung belegt keine ausreichende Gewaltprävention. Wirkung, Verlagerung, Reaktionszeit und Personalbedarf fehlen als belastbare gemeinsame Bedarfsrechnung.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v4; standortspezifisches Ausbau-Szenario und Metaanalysen mit begrenzter Übertragbarkeit auf öffentliche Innenstadtlagen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Pilotorte mit geeigneten Vergleichsorten nach Deliktart, Aufklärung, Reaktionszeit und Verlagerung evaluieren; Ausbau nur gegenüber bestehendem Pilotbetrieb rechnen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Innere Sicherheit Biometrische Internetfahndung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Einzelne Fahndungserfolge belegen die technische Möglichkeit; eine zusätzliche jährliche Erfolgsmenge ist nicht gemessen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Erkennbare Bilder, richtige Identifizierungen, zusätzliche Aufklärung und verhinderte Delikte sind verschiedene Größen. Mengenbrücke und Fehlalarmraten im konkreten Einsatz fehlen.
Nächster Baustein: Für eine Deliktgruppe zusätzliche korrekte Identifizierung bis zur Aufklärung verfolgen; Fehler und Doppelzählungen kontrollieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Schwere Straftaten durch Identifizierung gesuchter Personen aufklären und verhindern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; gesetzlich erfasste Fahndungsfälle
- Bedarf
- Relevanter Bedarf sind konkret geeignete, bisher ungelöste Identifizierungsfälle. Alle unaufgeklärten Straftaten umfassen viele ungeeignete Fälle und sind kein Deckungsnenner.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung berücksichtigt zusätzliche Identifizierung und verhinderte Folgetaten als Szenario. Der bekannte Einzelfall Klette ist kein belastbarer Schätzer der bundesweiten jährlichen Wirkung.
- Verbleibende Lücke
- Geeignete Fallzahl, Falschtreffer, zusätzlicher Aufklärungsgewinn und rechtssicher nutzbare Bildbestände fehlen. Daher ist weder ein ausreichender noch ein zu kleiner Gesamtbeitrag ableitbar.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; Einzelfall, Funktionsweise und modellierte Folgewirkungen, keine kausale Programmevaluation.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Geeignete Fälle, geprüfte Treffer, Identifizierungen, Verurteilungen und Fehlbelastungen protokollieren; rechtliche Zulässigkeit vor Skalierung klären.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium (Gegenpol: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AlgorithmWatch, Deutsches Institut für Menschenrechte). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Innere Sicherheit Regelbeförderung im Polizeivollzug Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein dokumentierter Beförderungsstau wird angesprochen; aktuelle Fallzahl, Leistungskriterien und finanzierte Erledigung bleiben offen. AfD · BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Beförderungsstau von 2020 ist beziffert; aktueller Bestand, Leistungsprüfung und rechtssicherer Abbau fehlen. Besoldung ist kein Kriminalitätsmaß.
Nächster Baustein: Aktuellen leistungsbezogenen Beförderungsbestand, rechtssichere Reform und abgebaute Wartejahre ermitteln.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Beförderungsstau und unangemessene Besoldung höherwertiger Polizeiarbeit bearbeiten
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; amtlicher Stau-Bestand aus 2020 · Sachsen-Anhalt; Polizeivollzug
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Am Stichtag 2020 waren laut Bewertung 1.856 Vollzugsbeamte beförderungsreif und nicht befördert. Dieser ältere Bestand ist kein aktueller Sollwert; Nachwuchsgewinnung und Kriminalitätsbekämpfung sind weitere Ziele.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung rechnet eine Zahlung für den damaligen Stau und einen dauerhaften Personalkostensockel. Das BSW nennt weder Beförderungstermin noch Budget; die AfD hat eine abweichende Fristenforderung.
- Verbleibende Lücke
- Ohne aktuelle Bestandsdaten und verfassungskonforme Leistungskomponente ist die Zahl tatsächlich Begünstigter offen. Eine allgemeine Regelbeförderung löst Ausbildungsabbrüche nicht automatisch.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; amtlicher Stichtagsbestand, Kostenfortschreibung und rechtlicher Umsetzungsvorbehalt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Heutigen Stau nach Besoldungsgruppe, Personalabgänge, Rechtsgestaltung und budgetierte jährliche Beförderungen prüfen; Parteienvarianten getrennt modellieren.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Bewertet ist die weiter reichende BSW-Fassung. Die AfD-Forderung mit anderen Fristen darf nicht mit derselben angenommenen Reichweite oder Kostenhöhe gleichgesetzt werden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Bewertet ist die weiter reichende BSW-Fassung. Die AfD-Forderung mit anderen Fristen darf nicht mit derselben angenommenen Reichweite oder Kostenhöhe gleichgesetzt werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - BSW · Vorschlagsbezug
Bewertet ist die weiter reichende BSW-Fassung. Die AfD-Forderung mit anderen Fristen darf nicht mit derselben angenommenen Reichweite oder Kostenhöhe gleichgesetzt werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Innere Sicherheit Landespolizei auf mehr als 8.100 Bedienstete Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein zusätzlicher Personalaufwuchs wird modelliert; ein belegter ausreichender Personalbedarf ist damit nicht bestimmt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Mehr als 8.100 ist keine Obergrenze; bewertet ist eine Mindestvariante. Die Wirkung zusätzlicher Vollzugsstellen auf verhinderte Delikte in Sachsen-Anhalt ist nicht kausal beziffert.
Nächster Baustein: Personalpfad einschließlich Abgängen und Ausbildungsabbrüchen festlegen; örtliche Wirkung nach Aufgabenmix messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Verfügbare Polizeikapazität und fallbezogene Sicherheit erhöhen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 · Sachsen-Anhalt; Vollzug und Polizeiverwaltung
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Es fehlen eine veröffentlichte belastbare Personalbedarfsbemessung und fallbezogene Leistungsziele. Der bestehende Haushaltsplan ist ein politisch beschlossener Vergleich, keine wissenschaftlich ausreichende Sollzahl.
- Erwarteter Beitrag
- Gegenüber den Haushaltszielen setzt die Bewertung 257 zusätzliche Vollzeitäquivalente an, davon 150 im Vollzug und wegen Ausbildung im Periodenmittel rund 77. Das zeigt das modellierte zusätzliche Angebot, nicht den gedeckten Sicherheitsbedarf.
- Verbleibende Lücke
- Pensionierungen, Ausbildungsabbrüche, tatsächliche Einsatzstunden und Aufgabenmix bestimmen den Nettoaufwuchs. Die Übertragung aus US-Studien ist unsicher; eine konkrete Zahl verhinderter Taten ist kein gemessener Landesbefund.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; zusätzlicher Modellumfang gegenüber Haushalt und eingeschränkt übertragene internationale Evidenz.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Netto-Personalpfad nach Ausbildung und Abgängen, Dienststunden je Aufgabe, Belastung und Ergebnisse gegen eine transparente Bedarfsbemessung prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung konkretisiert die Mindestzusage mit 7.000 Vollzugs- und 1.100 Verwaltungskräften. Das Programm verspricht „weit mehr“ als 8.100; die Modellzahl ist daher keine belegte Obergrenze des Parteivorschlags.
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- CDU · Vorschlagsbezug
Die Bewertung konkretisiert die Mindestzusage mit 7.000 Vollzugs- und 1.100 Verwaltungskräften. Das Programm verspricht „weit mehr“ als 8.100; die Modellzahl ist daher keine belegte Obergrenze des Parteivorschlags.
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Innere Sicherheit Taser für alle Polizisten Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Auch eine breite Ausstattung belegt noch keine Verringerung der Verletzungslast. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Studien messen verschiedene Ergebnisse: Verletzungen oder Gewaltanwendung. Die 2.220 Gewaltopfer im Polizeivollzug sind kein Nenner gleichermaßen vermeidbarer Verletzungen.
Nächster Baustein: Kontrollierten Landesversuch nach Verletzungen und Zwang pro vergleichbarem Einsatz auswerten; Ausstattung ist ein Input.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Verletzungsrisiken in polizeilichen Zwangslagen verringern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 einschließlich Erprobung · Sachsen-Anhalt; mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgerüstete Kräfte
- Bedarf
- Für die Bedarfsprüfung zählen geeignete Einsatzlagen und vermeidbare Verletzungen. Zustimmung zur Ausstattung oder die Zahl aller Gewaltopfer unter Polizeikräften definiert keine notwendige Gerätezahl.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung interpretiert „alle Polizisten“ als rund 6.500 Geräte. Studien zu Verletzungen und Gewaltanwendung messen unterschiedliche Ergebnisse; ein verlässlicher Nettoeffekt für die geplante Landesausstattung fehlt.
- Verbleibende Lücke
- Ohne Einsatzkonzept und lokalen Wirkungsnachweis bleibt die erreichte Sicherheitsverbesserung offen. Eine Vollausstattung kann zugleich hohe Abdeckung des Geräteziels und ungeklärte Abdeckung des Schutzziels bedeuten.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; wörtlich modellierte Vollausstattung und widersprüchlich beziehungsweise unterschiedlich gemessene Forschungsergebnisse.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erprobung nach Einsatzlage, Deeskalation, Verletzungen beider Seiten, Gerätefehlern und Schulungsstunden auswerten; beobachtete Änderung von Auswahlunterschieden trennen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Klima und Energie Windkraft-Moratorium ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis weniger als 1 % VerschärfungGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Der angekündigte Ausbaustopp ist rechtlich begrenzt; die erreichte Schutzwirkung bleibt ungeklärt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis weniger als 1 % Verschärfung · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -6 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Zentral -4 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig -600.000 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:900 MW verhinderte Windleistung × 2.000 Vollaststunden × 96,5 % nutzbar × 0,30 t CO₂/MWh × 7,6 volle Bestandsjahre ≈ 4,0 Mio. t zusätzliche territoriale Emissionen bis 2036. Negativer Beitrag zum deutschen Pfad.
Annahmen
- 900 MW als bewertete Modellgröße, keine rechtssicher zugesagte Umsetzbarkeit. Fünfjährige Aufbaurampe, danach hält ein Teil der Lücke an.
- Fallender Verdrängungsfaktor im Zehnjahresmittel 0,30 statt der 0,4 t/MWh des Ausgangsmodells. Günstig: kurze Verzögerung; vorsichtig: längere Lücke.
Unsicherheit
- Rechtsstreit und Nachholeffekte können die Lücke stark verkleinern.
- Der ursprüngliche EU-ETS-Nettoansatz von 40 % wird hier nicht als deutsche Territorialmenge verwendet.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Standortschutz, Artenbelastung, verlorene regionale Arbeit und Verlust der Standortsteuerung separat prüfen.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Windkraft-Moratorium — vorhandene Bewertung v2
- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU)
- Bund-Länder-Kooperationsausschuss (BMWE)
- Bundesnetzagentur / SMARD
- Ziel der Prüfung
- Anwohner- und Naturschutz bei Windenergie rechtssicher organisieren
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 und Flächenfrist Ende 2027 · Sachsen-Anhalt; künftige Windenergievorhaben
- Bedarf
- Der Bedarf betrifft konkrete Standorte, betroffene Haushalte und gefährdete Arten. Eine wissenschaftliche Sollzahl „keine neuen Anlagen“ ergibt sich daraus nicht; Klimaschutz und Energieversorgung sind mitzuberücksichtigen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert einen teilweise verzögerten Ausbau und damit begrenzte lokale Entlastung. Sie berücksichtigt zugleich entgangene Stromerzeugung und das Risiko, bei verfehltem Flächenziel räumliche Steuerung zu verlieren.
- Verbleibende Lücke
- Weniger Genehmigungen sind nicht gleichbedeutend mit besserer Standortsteuerung oder ausreichendem Artenschutz. Ein Stoppprozentsatz wäre ein Maß für ein politisches Vorhaben, keine gesellschaftliche Bedarfsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; bundesrechtliche Umsetzungsschranken und standortbezogene Nutzen- und Schadensszenarien.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standortbezogene Belastungen, Schutzmaßnahmen, genehmigte Flächen, tatsächliche Verzögerungen und Wirkungen der gesetzlichen Fristen getrennt prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Klima und Energie Solaranlagen auf allen öffentlichen Gebäuden ≈ 30 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 4 % bis 60 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitSolarstrom aus dem öffentlichen Dachpotenzial · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein Umsetzungsplan adressiert den Vollzugsengpass; das Modell belegt keine vollständige Ausstattung geeigneter Dächer. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 30 %
Plausible Szenariospanne: 4 % bis 60 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Solarstrom aus dem öffentlichen Dachpotenzial
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Öffentliche Dächer und deren Stromerzeugung
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Das gutachterliche Potenzial der öffentlichen Daseinsvorsorge als technische Stromerzeugungsreferenz erschließen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · MWh Solarstrom Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 250.000 5,7 Mio. 4 % Zentral 1,6 Mio. 5,7 Mio. 30 % Günstig 3,3 Mio. 5,7 Mio. 60 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:600 MWp × 950 MWh je MWp und Jahr × 10 Jahre = 5,7 Mio. MWh. Technische Potenzialreferenz, kein gemessener Restbedarf und keine Ausgabenquote.
Zusätzlicher Beitrag:Die Bewertung setzt 240 MWp zusätzlichen Bestand gegenüber 60 MWp ohnehin errichteter Leistung an. Für 2027–2036 statt des Zwanzigjahresmittels redaktionell sieben volle Bestandsjahre: 240 × 950 × 7 ≈ 1,60 Mio. MWh; rund 28 % der technischen Potenzialreferenz.
Annahmen
- Aufbau über sechs bis sieben Jahre, danach fortbestehende Zusatzleistung.
- Das Band variiert Zusatzbestand und Aufbauverlauf; oberes Szenario ungefähr 450 MWp × 950 × 7,7 Jahre.
Unsicherheit
- Die Partei verspricht alle Dächer; bewertet ist eine Teilumsetzung. Keine Deckungsquote des vollständigen Parteiprogramms.
- Technisches Potenzial, Dachzustand, Netzanbindung und ohnehin erfolgender Ausbau sind unsicher.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Enges Teilproblem der Energiewende. Der aktuelle Bestand und der ohne Reform ohnehin realisierte Ausbau sind vom Potenzial noch abzuziehen; der Anteil am Restpotenzial wäre deshalb größer. 100 % wäre vollständiges technisches Potenzial, kein vollständig gelöster Berliner Klimaschutz. Die HTW klassifiziert nach Gebäudenutzung: 600 MW umfassen öffentliche Daseinsvorsorge, nicht ausschließlich Gebäude im Eigentum von Land und Bezirken. Für deren Eigentum nennt die Studie mindestens 400 MW. Die Quote zum engeren Eigentumsbestand ist damit noch nicht bestimmt; 950 Volllaststunden sind eine Modellannahme.
Außerhalb dieser Quote
- Kosten, gebundene Verwaltungskapazität, gesetzlicher Vollzug und EU-ETS-Rückwirkung separat.
Quellen
- Solaranlagen auf allen öffentlichen Gebäuden — vorhandene Bewertung v3
- Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung vom 6. Oktober 2025
- Senat von Berlin, Bericht zur Solarpflicht vom 7. Oktober 2025
- HTW Berlin, Das Berliner Solarpotenzial (2019)
- HTW Berlin: PV in den Berliner Bezirken – 600 MW nach öffentlicher Gebäudenutzung
- Umweltbundesamt, Strom- und Wärmeversorgung in Zahlen — Spezifische CO₂-Emissionen des deutschen Strommix: 379 g je kWh (2023), 353 g je kWh (2024), 344 g je kWh (2025)
- Ziel der Prüfung
- Technisch geeignete öffentliche Dächer tatsächlich für Solarstrom nutzen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zwanzig Jahre; Parteiziel 2030 gegenüber abgelaufener gesetzlicher Frist 2024 · Berlin; öffentliche Gebäude
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Die vorhandene gesetzliche Pflicht betrifft geeignete öffentliche Dächer. Rund 600 MWp technisches Potenzial beschreiben eine bauliche Möglichkeit, keinen wissenschaftlich vorgegebenen Gesamtbedarf an Berliner Energieversorgung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 240 MWp zusätzliche Leistung und im Periodenmittel rund 194 GWh Solarstrom pro Jahr an. Das ist eine redaktionelle Annahme zur Wirkung des Plans, keine zugesagte Ausbaumenge und keine beobachtete Fertigstellung.
- Verbleibende Lücke
- Dachzustand, Planung, Netzanschluss und Verwaltungskapazität bleiben Voraussetzungen. Eine Quote gegenüber ganz Berlin würde den lokalen Gebäudeteil unangemessen klein darstellen; das richtige Prüfziel sind geeignete öffentliche Dächer.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; dokumentierte Vollzugslücke und zusätzlich angenommenes PV-Potenzial.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Gebäuderegister mit nutzbarer Fläche, bestehender Leistung, Sanierungsbedarf, jährlichen Inbetriebnahmen und finanziertem Personal führen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Parteiziel lautet alle technisch geeigneten öffentlichen Gebäude bis 2030. Das Modell rechnet einen begrenzten zusätzlichen Ausbau; dessen 240 MWp dürfen nicht als Umfang des Parteiversprechens ausgegeben werden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Das Parteiziel lautet alle technisch geeigneten öffentlichen Gebäude bis 2030. Das Modell rechnet einen begrenzten zusätzlichen Ausbau; dessen 240 MWp dürfen nicht als Umfang des Parteiversprechens ausgegeben werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Klima und Energie CO₂-Preis 2027 einfrieren Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Preisdeckel verschiebt Kosten im Jahr 2027; eine dauerhafte soziale oder energetische Entlastung ist damit nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Preis- und Fondsvolumen sind beziffert; Emissionswirkung hängt an offener Gegenfinanzierung. Mindereinnahmen sind nicht automatisch Förderkürzungen. Bis zu 29 Mio. t sind ein bedingtes Negativszenario.
Nächster Baustein: Gegenfinanzierung konkret festlegen, dann zusätzliche Investitions- und Emissionswirkung bis 2036 rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Brennstoffkosten im Übergangsjahr planbar halten und Haushalte entlasten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Entlastung 2027; Bewertung der Folgen über zehn Jahre · Deutschland; Wärme- und Verkehrsbrennstoffe
- Bedarf
- Kurzfristige Preissicherheit, zielgenaue soziale Entlastung und Emissionsminderung sind unterschiedliche Bedarfe. Für ausreichende Entlastung bräuchte es Einkommens- und Verbrauchsdaten sowie ein ausdrücklich festgelegtes Schutzziel.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert rund 3,8 Milliarden Euro niedrigere Brennstoffzahlungen im Jahr 2027 und eine entsprechende Mindereinnahme im Klimafonds. Für ein Gas-Einfamilienhaus mit 20.000 kWh sind rund 65 Euro im selben Jahr angesetzt.
- Verbleibende Lücke
- Die einmalige Preisglättung löst weder dauerhaft hohe Energiekosten noch die Investitions- und Finanzierungsfrage. Ob der verbleibende Klimafonds seine Aufgaben erfüllt, hängt von der Gegenfinanzierung ab.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; zeitlich abgegrenztes Preisszenario und finanzielle Gegenbuchung, keine gemessene dauerhafte Bedarfsdeckung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Entlastung nach Einkommen und Wärmebedarf sowie tatsächlich ausgefallene oder ersetzte Klimafonds-Ausgaben verfolgen; Folgejahre getrennt ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung (BMUKN), getragen von CDU/CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss vom 12. Mai 2026 (Gegenpol: Umweltausschuss des Bundesrates, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Bündnis 90/Die Grünen, VKU). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Klima und Energie Einspeisevergütung für Dachsolar streichen ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: -1 % bis weniger als 1 % VerschärfungGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Förderausgaben werden modelliert gesenkt; wie viel Ausbau und Netzentlastung danach tatsächlich verbleiben, ist ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: -1 % bis weniger als 1 % Verschärfung · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -30 Mio. 2,47 Mrd. -1 % Zentral -10,9 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig -2 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:1,8 GW weniger Zubau je Jahr × 920 MWh/MW × 55 Kohorten-Betriebsjahre innerhalb 2027–2036 × 0,12 t CO₂/MWh ≈ 10,9 Mio. t zusätzliche territoriale Emissionen. Die 25 Betriebsjahre jedes Jahrgangs der Originalbewertung werden nicht vollständig in zehn Jahre gezogen.
Annahmen
- Jährliche Zubaulücke hält im Horizont an. 0,12 t/MWh als grob fallender fossiler Verdrängungsfaktor, unter den 0,15 t/MWh der langfristigen Ausgangsrechnung.
- Band kombiniert ungefähr 20–60 % Zubaurückgang mit verschiedener fossiler Verdrängung und Nachholung.
Unsicherheit
- Reaktion auf Förderrücknahme, Anlagenpreise, Speicher und andere Förderwege können den Verlauf ändern.
- Physische Verdrängung in Deutschland; Zertifikatsausgleich anderswo kann den globalen Nutzen verringern.
- Der UK-Unternehmensblog und die historische deutsche Zubauentwicklung sind keine kausale Identifikation der Förderwirkung. Der angesetzte Zubaurückgang ist eine Szenarioannahme.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Förderausgaben, Investorenrisiko und Verteilung sind keine zusätzlichen Emissionsmengen.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Einspeisevergütung für Dachsolar streichen — vorhandene Bewertung v1
- Fraunhofer ISE — Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (Fassung vom 20.08.2026)
- Umweltbundesamt — CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde Strom 2025 nur leicht gesunken
- Bundesverband Solarwirtschaft — Solarstrom-Zubau 2013 mehr als halbiert (09.01.2014)
- Power Systems UK — How has the solar Feed-in Tariff (FiT) closure impacted renewables in the UK? (31.03.2020)
- Ziel der Prüfung
- Solarförderung und Netzintegration bei weiterem Ausbau tragfähig gestalten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Baujahrgänge 2027–2036, jeweils volle Förder- und Betriebsdauer · Deutschland; neue kleine Dachanlagen ab 2027
- Bedarf
- Relevant sind zusätzlicher Solarstrom, Netzaufnahmefähigkeit und die notwendigen öffentlichen Fördermittel. Eine konkrete ausreichende Solarmenge oder ein verbindliches Einsparziel enthält die Bedarfsprüfung nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 1,1 Milliarden Euro weniger Förderung je Baujahrgang über zwanzig Jahre und einen möglichen Rückgang des jährlichen Zubaus um 1,8 GW an. Der Rückgang um 40 Prozent ist eine Modellannahme.
- Verbleibende Lücke
- Finanzielle Einsparung allein belegt keine angemessene Energieversorgung. Die tatsächliche Investitionsreaktion, günstigere alternative Erzeugung und Netzengpässe müssen zusammen bewertet werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; Fördersystemvergleich und ausdrücklich angenommene Nachfragereaktion, keine Auswertung nach Reformbeginn.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Reale Inbetriebnahmen nach Anlagengröße, Finanzierung, Direktvermarktungskosten und regionale Netzauswirkungen mit Vergleichsjahrgängen untersuchen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche), getragen von CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bundesverband Solarwirtschaft, Agora Energiewende, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Klima und Energie Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2035 ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Verbindliche Ziele und Kontrolle sind ein Steuerungsrahmen; ein hinreichender zusätzlicher Minderungspfad ist nicht beziffert. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 2,47 Mrd. 0 % Zentral 840.000 2,47 Mrd. unter 1 % Günstig 2,1 Mio. 2,47 Mrd. unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:Originalannahme: 105.000 t zusätzliche jährliche Minderung im Endzustand, ein Prozent von 10,5 Mio. t landesbeeinflussbaren Emissionen. Fünfjähriger Aufbau und anschließender Bestand ergeben redaktionell acht volle Wirkungsjahre: rund 0,84 Mio. t bis 2036.
Annahmen
- Steuerung wirkt zusätzlich zum Bundesrecht; ein Prozent Endwirkung ist eine gesetzte Annahme.
- Günstig: zwei Prozent Zusatzminderung mit schnellerem Aufbau; vorsichtig: keine zusätzliche Umsetzung.
Unsicherheit
- Keine kausal gemessene Wirkungsgröße für dieses Landesgesetz.
- Der nationale Nenner zeigt den deutschen Pfadanteil; die lokale Deckung kann größer sein.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Das Ziel Klimaneutralität 2035 ist allein keine Emissionsminderung. Verwaltungs- und Anpassungskosten separat.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2035 — vorhandene Bewertung v2
- Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion vom 29.10.2025, am 13.11.2025 beraten: Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045, Minderung um 65, 77 und 88 Prozent bis 2030, 2035 und 2040, 100 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Ziel der Prüfung
- Landesklimapolitik verbindlich steuern und Emissionsminderung erreichen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; Programmziel 2035, Fraktionsentwurf 2045 · Sachsen-Anhalt; Landeskompetenzen im Bundes- und EU-Rahmen
- Bedarf
- Für Klimaneutralität bräuchte es einen Emissionspfad samt ausführbaren sektoralen Maßnahmen. Das Jahr 2035 ist das politische Programmziel; eine reine Zielfestlegung gibt keine erreichte Minderung an.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung behandelt Berichtspflichten, Klimabeirat und politische Steuerung. Sie benennt 26,3 Millionen Tonnen Landesemissionen 2024, kann dem Rahmengesetz selbst aber keine empirisch gesicherte zusätzliche Tonnage zuordnen.
- Verbleibende Lücke
- Bundesrechtlich ohnehin erforderliche Windflächen und EU-Emissionshandel dürfen nicht vollständig als zusätzliche Landesgesetz-Wirkung gebucht werden. Konkrete Maßnahmen, Mittel und Zeitpfade fehlen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; Vergleich von Ziel, Zuständigkeit und bisherigen Pfaden, kein kausaler Nachweis der Gesetzeswirkung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Programmziel und Gesetzentwurf harmonisieren; zusätzliche Maßnahmenpakete mit Zuständigkeit, jährlichem Emissionspfad und Gegenfinanzierung prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Klima und Energie Solarpflicht für Neubauten ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Zusätzlich zum Bundesrecht betrifft die Landespflicht vor allem frühere Baujahrgänge und verbleibende Gebäudegruppen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 2,47 Mrd. 0 % Zentral 40.000 2,47 Mrd. unter 1 % Günstig 120.000 2,47 Mrd. unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell: 20 MW zusätzlicher Endbestand nach fünf Jahren. Acht volle Bestandsjahre × 950 MWh/MW × 0,26 t CO₂/MWh ≈ 40.000 t physische Verdrängung in Deutschland bis 2036.
Annahmen
- Zusätzlichkeit gegenüber beschlossener Bundespflicht im 20-MW-Ansatz bereits gedämpft; nicht nochmals alle Neubauten zählen.
- Geringerer fossiler Strommix als im Ausgangsmodell. Band null bis 120.000 t wegen Vorziehen, Mitnahme und Nachholung.
- 20 MW sind eine zusätzliche Größenannahme des Szenarios. Die amtlichen 1.805 Wohn- und 795 Nichtwohn-Vorhaben umfassen auch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden; der Anteil tatsächlich neuer solarpflichtiger Gebäude ist nicht aus diesen Summen belegt.
Unsicherheit
- Die Bundespflicht kann den Vorsprung später wieder aufholen.
- EU-ETS-Ausgleich kann globale Minderung gegenüber dem territorialen Beitrag verringern.
- 824.190 m² registrierte Nutzfläche sind keine Dachfläche. Die Quelle bestimmt weder den Dachfaktor noch den zusätzlichen PV-Endbestand.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Baukosten und Vollzug separat; kein Anteil am gesamten Landesstrombedarf behauptet.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Solarpflicht für Neubauten — vorhandene Bewertung v2
- Haufe — Bundesweite Solarpflicht nach § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes: neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfl
- Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, 13.04.2026: Genehmigungen für Neubauten und Baumaßnahmen 2025, nicht ausschließlich neue Gebäude
- Umweltbundesamt — Strom- und Wärmeversorgung in Zahlen: spezifische CO₂-Emissionen des deutschen Strommix 379 g je kWh 2023, 353 g 2024, 344 g 2025 (Schätzung)
- Bundesgesetzblatt — BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben am 28. Juli 2026: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Geset
- Ziel der Prüfung
- Solarnutzung geeigneter neuer und sanierter Dächer beschleunigen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; zusätzliche Wirkung gegenüber Bundespflichten ab 2027 und 2030 · Sachsen-Anhalt; vom Bundesrecht noch nicht oder später erfasste Gebäude
- Bedarf
- Maßgeblich ist der zusätzliche Ausbau an geeigneten, noch nicht bundesrechtlich erfassten Dächern. Der gesamte Landes-Solarzubau oder Stromverbrauch ist hierfür kein angemessener Nenner.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung grenzt die zusätzliche Wirkung auf vorgezogene Wohngebäudejahrgänge und Restgruppen ein. Fristen, Quoten, Ausnahmen und Kontrollen sind im Programm nicht konkretisiert.
- Verbleibende Lücke
- Ein rechtlich eng begrenztes zusätzliches Instrument kann seinen eigenen Bedarf trotzdem gut treffen. Ohne Gebäudemengen und tatsächliche Zusätzlichkeit ist seine quantitative Zieldeckung offen; die bestehende Bundespflicht ist abzuziehen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; rechtlicher Zusatz gegenüber Bundespflichten und Modell der verbleibenden Ausbauwirkung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erfasste Dachfläche nach Baujahr und Gebäudetyp, ohnehin gebaute Anlagen, Ausnahmen und tatsächliche Inbetriebnahme vor Bundesfristen erfassen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Klima und Energie Aufteilung der deutschen Strompreiszone Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Eine Zonenteilung hat modellierte Systemvorteile; ein vom Land erreichbarer Umfang und Zeitpunkt sind nicht festgelegt. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Modelle stützen die Richtung bei Wohlfahrt und Engpasskosten. Der Landesvorschlag nennt weder konkreten Zonenzuschnitt noch Umsetzungstermin; sein Wirksamkeitsanteil ist keine Problemlösungsquote.
Nächster Baustein: Gemeinsamen Netz- und Redispatchkostenpfad, Zonenzuschnitt und Umsetzungsjahr für den Zehnjahresvergleich festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Netzengpässe wirtschaftlicher abbilden und Strompreise regional an Erzeugung ausrichten
- Zuständigkeit
- Bund und EU (Forderung der Landespartei)
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; Umsetzungstermin und Zuschnitt offen · Deutschland; besonderer Bezug zu Sachsen-Anhalt und einer Nordost-Zone
- Bedarf
- Netzengpässe und regionale Preise benötigen eine Systemprüfung über Deutschland und Nachbarzonen. Niedrigere Preise einer Region sind kein bundesweiter Netto-Wohlfahrtsgewinn.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung referiert unterschiedliche modellierte Netto-Systemgewinne und niedrigere nördliche Börsenpreise. Das Land kann den Gebotszonenzuschnitt nicht allein beschließen; das Programm benennt keinen verbindlichen Umsetzungspfad.
- Verbleibende Lücke
- Nettoeffekte, regionale Umverteilung und Investitionsreaktionen hängen vom genauen Zuschnitt ab. Die modellierten bundesweiten Vorteile sind nicht automatisch der Landesforderung zurechenbar.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; mehrere Strommarktmodelle mit unterschiedlichen Zuschnitten und maßgeblichem Bundes-/EU-Umsetzungsvorbehalt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Einheitliches Zonen-Szenario mit Zuständigkeit, Termin, regionalen Preisen, Liquidität, Redispatch und langfristigen Investitionen vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Klima und Energie 65-Prozent-Regel gestrichen ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Kosten je anders gewählter Heizung sind modelliert; Zahl der betroffenen Anlagen und spätere Betriebskosten bleiben offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 % · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -9 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Zentral -3,3 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig 0 2,47 Mrd. 0 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:60.000 zusätzliche fossile Kessel je Einbaujahr × 55 Kohorten-Betriebsjahre × angesetzt eine Tonne jährlichen Mehrausstoß ≈ 3,3 Mio. t zusätzliche physische Emissionen bis 2036. Neue zeitliche Aufteilung des Bestandsmodells, keine Übernahme seiner bis 2045 gerechneten Lebensdauerwerte.
Annahmen
- Eine Tonne jährliche Differenz als gerundeter Anker aus dem Originalvergleich: rund drei Tonnen Gas gegenüber heute 1,7 Tonnen Wärmepumpe; Bioanteile und saubererer Strom wirken gegenläufig.
- Jährliche Kesselmehrmenge hält im Horizont an. Territorialer Beitrag vor EU-ETS-Kompensation; im globalen Originalmodell wird ungefähr die Hälfte anderswo ausgeglichen.
Unsicherheit
- Sehr große Unsicherheit beim tatsächlichen Kesselmehrabsatz und bei Bioanteilen.
- Günstig null, falls die Marktentscheidung kaum verändert wird. Keine sichere Prognose eines Emissionsanstiegs.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Globaler ETS-Ausgleich, zusätzliche Vermeidungslast anderswo, vermiedene Investitionen und Zuschüsse separat.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- 65-Prozent-Regel gestrichen — vorhandene Bewertung v4
- Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie
- ADAC — Heizungsgesetz: Das ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 — Bioanteil 10/15/30/60 Prozent ab 2029/2030/2035/2040, Förderung 30 bis 80 Prozent von höchste
- Umweltbundesamt — Strom- und Wärmeversorgung in Zahlen: spezifische CO₂-Emissionen des deutschen Strommix 379 g je kWh 2023, 353 g 2024, 344 g 2025 (Schätzung)
- Volker Quaschning — Spezifische Kohlendioxidemissionen verschiedener Brennstoffe: Erdgas 200,8 g CO₂ je kWh Primärenergie, leichtes Heizöl 266,5 g
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) — Verschiebung des Starts der Regelphase des EU-ETS 2 (Gebäude und Straßenverkehr) auf den 1. Januar 2028
- Ziel der Prüfung
- Heizungstausch bezahlbar und emissionsarm gestalten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; Anlagenfolgen bis 2045 und darüber hinaus · Deutschland; zusätzlich fossil statt erneuerbar eingebaute Anlagen
- Bedarf
- Erforderlich wäre ein Gebäudepfad, der Erschwinglichkeit, Versorgung und Emissionsminderung zusammenführt. Investitionskosten allein bilden den Bedarf der Eigentümer und Mietenden nicht vollständig ab.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert eingesparte Mehrinvestitionen je Anlage, den ausbleibenden Zuschuss als Zahlung zwischen Bund und Eigentümern sowie höhere Emissionen und spätere Brennstoffkosten. Wie viele Anlagen durch den Regelwegfall anders gewählt werden, ist ausdrücklich nicht gemessen.
- Verbleibende Lücke
- Ohne betroffene Stückzahl, Gebäudetypen und Preise der künftigen Brennstoffe ist die Größenordnung nicht ausreichend bestimmbar. EU-Deckel verlagern einen Teil der Emissionslast, beseitigen den Umstellungsbedarf aber nicht.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v4; Kosten- und Emissionsmodell je Anlage, unsichere zusätzliche Anlagenzahl und künftige Brennstoffpreise.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Heizungswahl, Förderung, Jahreskosten nach Gebäude- und Einkommensgruppe sowie zusätzlichen Emissionspfad gegenüber fortgeltender Regel verfolgen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bündnis 90/Die Grünen, Deutsche Umwelthilfe, Teile der Wärmepumpenbranche). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Klima und Energie Wiedereinstieg in die Kernenergie Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Neubauten liefern im Bewertungsmodell erst ab den 2040er Jahren; der kurzfristigere Wiederanlauf ist praktisch und rechtlich ungeklärt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die bisherige Nullquote erfasst nur Neubau, obwohl die verknüpfte Bewertung zusätzlich Reaktivierung in den 2030er Jahren enthält. Sie ist kein gültiger Deckungsgrad des gesamten Wiedereinstiegs.
Nächster Baustein: Reaktivierung und Neubau getrennt mit Betriebsbeginn, tatsächlich zusätzlicher Strommenge, Verdrängungsmix und demselben Zehnjahresfenster berechnen. Erst danach Gesamtbeitrag ausweisen.
- Wiedereinstieg in die Kernenergie — vorhandene Bewertung v5
- Bundestag, 19.03.2026: erste Beratung und Überweisung des AfD-Antrags 21/4749, keine Annahme der Sachforderung
- Wikipedia: Flamanville (Sekundärübersicht; Kostenjahr und Meilenstein unterscheiden, kein Originalbericht von Cour des comptes/EDF)
- Wikipedia: Olkiluoto (Sekundärübersicht; Planungsstand und Meilenstein unterscheiden, kein TVO-Originalbericht)
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Rechtzeitig emissionsarme und gesicherte Stromerzeugung bereitstellen
- Zuständigkeit
- Bund (Energie- und Atomrecht), teils EU
- Herkunft des Vorschlags
- Bund (Energie- und Atomrecht), teils EU
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bedarfsfenster bis 2036; Bewertung 2027–2052 · Deutschland; Reaktivierung und neue Reaktorflotte
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Bedarfe an Emissionsminderung und gesicherter Leistung sind zeitgebunden. Ein später verfügbarer Kraftwerksblock kann eine frühere Versorgungslücke nicht rückwirkend schließen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt für eine neue Flotte ungefähr zehn Betriebsjahre innerhalb von 25 Jahren an. Der einzige frühere Pfad über Altanlagen wird wegen Rückbau, Genehmigungen und fehlender Betreiberbereitschaft als sehr unsicher behandelt.
- Verbleibende Lücke
- Für den Bedarf im nächsten Jahrzehnt ist aus diesem Neubauszenario kein rechtzeitiger Beitrag belegt. Das sagt für sich noch nichts über eine ausreichende oder wirtschaftliche Stromversorgung der 2040er Jahre.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v5; explizite Bau- und Betriebszeiten, dokumentierte Wiederanlaufhindernisse und späteres Flotten-Szenario.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verbindliche Betreiberentscheidung, genehmigungsfähigen Terminplan, Bau- und Finanzierungskosten sowie konkreten Kapazitätsbedarf für das jeweilige Inbetriebnahmejahr prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: AfD-Antrag 21/4749 vom 17.03.2026 verlangt Rückbaustopp, vier Reaktivierungen, Prüfung weiterer Anlagen und Neubau; am 19.03.2026 an die Ausschüsse überwiesen. Neun Anlagen mit 12 GW und 40 Jahre Laufzeit sind Modellannahmen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen → -
Klima und Energie MV-Energie Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Zahlbetrag ist klar; ob er besondere Stromkostenbelastungen angemessen deckt, ist nicht bestimmt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 2,06 Cent je kWh sind eine Rechnungssenkung. Wie viel fehlende Bezahlbarkeit damit verschwindet, hängt an Einkommen und Gegenfinanzierung; Netzentgelte sind bereits vergleichsweise günstig.
Nächster Baustein: Energiearmut und Zahlungsrückstand nach Einkommensgruppe sowie Nettoentlastung nach Gegenfinanzierung bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Haushalte bei Stromkosten entlasten
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; jährlich 30 Euro pro Person · Mecklenburg-Vorpommern; alle Einwohnerinnen und Einwohner
- Bedarf
- Für eine ausreichende Entlastung sind Stromkosten relativ zum verfügbaren Einkommen und der nach bestehenden Hilfen verbleibende Bedarf maßgeblich. Ein gleicher Pro-Kopf-Betrag legt diesen Bedarf nicht offen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Maßnahme zahlt jährlich 30 Euro je Person, einer vierköpfigen Familie 120 Euro. Die Bewertung berechnet daraus rund 47,2 Millionen Euro Umverteilung und bezogen auf den tatsächlichen Haushaltsstromabsatz 2,06 statt behaupteter 3 Cent je kWh.
- Verbleibende Lücke
- Weder ein höherer Bedarf aller Einwohner noch die verbleibende Belastung besonders armer Haushalte ist gruppenspezifisch berechnet. Ein kleiner Eurobetrag allein belegt keine zu geringe Deckung für jede Person.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; explizite Transferhöhe, Haushaltsstromabsatz und gesetzte Verteilungsbewertung, keine empirische Bedarfsdeckung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Stromkosten, Verbrauch, Einkommen und bestehende Leistungen nach Haushaltstyp erfassen; zielgenaue Entlastung und Verteilung der Pauschale vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
-
Klima und Energie Kein Netzentgelt für Anwohner Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Entlastung für einen Umkreis wird geschätzt; erreichbare Zusatzwirkung gegenüber bestehender Beteiligung und rechtssichere Umsetzung bleiben offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Netzentgelte auf null sind keine vollständige Lösung von Energiearmut. Der Landeshebel ist rechtlich blockiert und die Befreiung belastet andere Haushalte.
Nächster Baustein: Bundesrechtlichen Weg und Gegenfinanzierung festlegen; Belastung innerhalb und außerhalb des Radius mit demselben Bezahlbarkeitsmaß vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Anwohner erneuerbarer Anlagen an finanziellen Vorteilen beteiligen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 · Mecklenburg-Vorpommern; Haushalte im benannten Anlagenumkreis
- Bedarf
- Lokale Belastungen und Beteiligung betreffen bestimmte Standorte. Die Zahl aller Landes-Haushalte ist kein Nenner für die Angemessenheit einer gezielt örtlichen Entlastung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 150.000 begünstigte Haushalte und ungefähr 300 Euro Entlastung pro Jahr an. Eine Landesregelung der Netzentgelte ist rechtlich begrenzt; ein anderer gesetzlicher Beteiligungskanal besteht bereits.
- Verbleibende Lücke
- Ohne zulässigen Finanzierungsweg und Abgrenzung zur bestehenden Stromgutschrift sind tatsächliche Zusatzentlastung und Zahlergruppe ungeklärt. Niedrigere Zahlungen beweisen auch keine höhere Akzeptanz.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; geschätzte örtliche Reichweite, Transferhöhe und bundesrechtlicher Umsetzungsvorbehalt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Betroffene Haushalte und aktuelle Gutschriften kartieren, rechtssichere Variante und vollständige Gegenfinanzierung benennen; Akzeptanz separat messen.
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- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
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-
Klima und Energie Größere Abstände zu Windrädern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Größere Abstände könnten örtlich entlasten; rechtlich erreichbare Schutzwirkung und Flächenfolgen sind ungeklärt. BSW Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Verlorene Anwohnerzahlungen sind kein Emissionsmodell. Mehr als 1.000 Meter brauchen eine Bundesänderung; Dauer und Leistung der Bauverzögerung im Zehnjahrespfad fehlen.
Nächster Baustein: Rechtssicheren Flächen- und Leistungspfad samt Befristung festlegen; Exposition der Anwohner und Emissionen getrennt rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Belastungen durch Windanlagen standortbezogen und rechtssicher begrenzen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 und gesetzliche Flächenfrist Ende 2027 · Mecklenburg-Vorpommern; neue Anlagen und betroffene Ortschaften
- Bedarf
- Anwohner- und Landschaftsschutz benötigen standortbezogene Belastungs- und Flächendaten. Ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern ist eine politische Instrumentenwahl, kein aus Forschung abgeleiteter allgemeiner Schutz-Sollwert.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung trennt die bereits geltenden 1.000 Meter von zusätzlichen 2.000-/5.000-Meter-Regeln und einer Ausbaubremse. Die Zusatzregeln erfordern Bundesrechtsänderungen; ihre Flächenwirkung ist nicht untersucht.
- Verbleibende Lücke
- Eine Zahl verhinderter Anlagen oder freigehaltener Fläche wäre noch keine Quote erfüllter Schutzbedarfe. Verfehlte Flächenziele könnten zusätzlich vorhandene Steuerung schwächen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; rechtlicher Zusatz gegenüber geltendem Abstand und nicht quantifizierte Flächenwirkung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standort- und flächenbezogene Simulation mit rechtlich zulässigen Abständen, Umzingelungsschutz, Naturschutz und gesicherter Ausweisung bis zur Frist erstellen.
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- BSW · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
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-
Klima und Energie Keine neuen Windräder Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Landeshebel reichen im Modell nur zur Verzögerung; das ist keine gemessene Abdeckung eines wissenschaftlichen Schutzbedarfs. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 300 MW Verzögerung um 1,5 Jahre und ein unsicherer Bundesgesetz-Zweig ergeben noch keinen konsistenten Zehnjahrespfad. Regionale Transferverluste ersetzen das nicht.
Nächster Baustein: Landesverzögerung und verändertes Bundesrecht getrennt nach Leistung und Dauer modellieren; dann lokale Belastung und Klima berechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Windenergieausbau und örtliche Schutzinteressen politisch steuern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; entscheidende Flächenfrist Ende 2027 · Mecklenburg-Vorpommern; Landeshebel und angestrebte Bundesänderung getrennt
- Bedarf
- Ob und wo weitere Anlagen mit Anwohner-, Natur- und Energiezielen vereinbar sind, ist standortbezogen zu prüfen. Ein vollständiger Stopp ist ein politisches Ziel und keine wissenschaftlich erforderliche Menge.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung unterscheidet die über 8,5 GW umfassende Genehmigungspipeline vom angenommenen landesrechtlich zurechenbaren Verzögern von etwa 300 MW. Der Hauptweg des Programms verlangt ausdrücklich eine Änderung des Bundesrechts.
- Verbleibende Lücke
- Die 300 MW sind eine redaktionelle Umsetzungsschätzung. Ihr Verhältnis zur Pipeline misst allenfalls die Reichweite eines Stoppversuchs und darf nicht als gesellschaftliche Bedarfsdeckung oder als Parteizusage behandelt werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; bundesrechtliche Kompetenzgrenzen und angenommene Verzögerung eines Teils der Pipeline.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Bundesinitiative, tatsächlich betroffene Verfahren, Dauer statt dauerhafter Verhinderung und Schutzwirkungen an jeweiligen Standorten nachhalten.
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- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
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-
Migration und Asyl Arbeitspflicht und zentrale Unterbringung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Arbeitsgelegenheiten sind modelliert; ein zusätzlicher Integrationserfolg ist damit nicht belegt. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Arbeitsgelegenheiten und zentrale Unterbringung sind keine kausale Integrationseinheit. Beschäftigung, Sprache und Selbstbestimmung brauchen getrennte Ziele.
Nächster Baustein: Vergleichsgruppe, zusätzliche ungeförderte Beschäftigungsjahre und Nebenwirkungen bis 2036 bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Integration in reguläre Arbeit und gemeinnützigen Arbeitsertrag verbessern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; Vergleich mit bereits begonnener Ausweitung · Sachsen-Anhalt; zusätzlich Verpflichtete und von zentraler Unterbringung Betroffene
- Bedarf
- Für Integration wären nachhaltige reguläre Beschäftigung und vorhandene individuelle Sprach- und Qualifizierungsbedarfe maßgeblich. Eine bestimmte Zahl verpflichteter Arbeitsstunden ist kein wissenschaftlich notwendiges Integrationsziel.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 2.800 zusätzliche Verpflichtete und 1,34 Millionen gemeinnützige Arbeitsstunden jährlich an. Sie findet für die relevante Vergleichsevidenz keinen robusten positiven Eingliederungsbeitrag und berücksichtigt schlechtere Arbeitschancen bei zentraler Unterbringung.
- Verbleibende Lücke
- Arbeitsertrag, Pflichtteilnahme und Arbeitsmarktintegration sind verschiedene Größen. Individueller Förderbedarf, nachhaltige Beschäftigung und verdrängte reguläre Arbeit sind nicht deckungsgleich quantifiziert.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; modellierte zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, Verwaltungsdaten und begrenzt übertragene Arbeitsmarktevidenz.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Teilnahme gegenüber laufender Landesausweitung, Übergänge in reguläre Arbeit, Unterbringungsform und individuell geeignete Alternativen mit Vergleichsgruppen prüfen.
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- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
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Migration und Asyl Sofortige Abschiebung aller Ausreisepflichtigen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Mehr Vollzugskapazität ist modelliert; die Forderung nach sofortiger Abschiebung aller Ausreisepflichtigen setzt rechtlich unterschiedliche Gruppen gleich. AfD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Ausreisepflichtige umfassen Geduldete und rechtliche oder tatsächliche Vollzugshindernisse. Die Gesamtzahl als zu lösendes Problem zu definieren würde den Rechtsstatus unterschlagen.
Nächster Baustein: Vollziehbare Fälle, Hindernisse und zusätzliche dauerhafte Ausreisen bei unverändertem Schutzrecht bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Rechtmäßige Ausreisepflichten vollziehen und Kapazitäten der Aufnahmeverwaltung steuern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; Bestandsvergleich Ende 2025 · Berlin; rechtlich tatsächlich vollziehbare Einzelfälle
- Bedarf
- Eine Bedarfsprüfung müsste rechtlich vollziehbare Fälle, bestehende Duldungsgründe und Zuständigkeiten unterscheiden. Die Zahl aller Ausreisepflichtigen ist kein wissenschaftlicher Sollwert für Abschiebungen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert 800 zusätzliche Abschiebungen jährlich und zusätzliche Infrastruktur. Von 18.959 Ausreisepflichtigen hatten laut Bestandsbeschreibung 17.062 eine Duldung; dieser Bestand ist keine sofort vollziehbare Jahresfallzahl.
- Verbleibende Lücke
- Jährliche Vollzugsfälle dürfen nicht durch den gesamten geduldeten Bestand geteilt und als Deckungsquote ausgegeben werden. Wirkung auf Aufnahmeengpässe, Ausreiseentscheidungen und Personal anderer Behördenaufgaben ist gesondert offen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; amtlicher Statusbestand und gesetzte zusätzliche Vollzugsmenge unter Einzelfall- und Rechtsvorbehalt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtlich vollziehbare Fälle, Hindernisgründe, freiwillige Ausreisen, Verfahrensergebnisse und Netto-Unterbringungseffekte im selben Zeitraum erfassen.
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- AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
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Migration und Asyl Bezahlkarte und Leistungsabsenkung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzlich Betroffene sind modelliert; weniger Asylzuwanderung, mehr Ausreisen und dauerhafte Verwaltungsentlastung sind nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Weniger Ausgaben oder Zugänge messen weder Integration noch geordneten Schutz. Existenzminimum und Schutzansprüche dürfen nicht als überflüssiger Bedarf definiert werden.
Nächster Baustein: Leistungsangemessenheit, Bargeldzugang, Verwaltung und kausal veränderte Zugänge getrennt messen; gesellschaftliches Ziel vorher festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Leistungsverwaltung vereinfachen und rechtlich tragfähige Migrationssteuerung erreichen
- Zuständigkeit
- Bund und Länder
- Herkunft des Vorschlags
- Bund und Länder
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v6
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036; Karte und befristet modellierte Kürzung getrennt · Deutschland; zusätzlich erfasste Leistungsbeziehende und eng definierte Kürzungsgruppe
- Bedarf
- Verwaltungskapazität, Existenzsicherung und rechtmäßige Verfahrenssteuerung benötigen getrennte Maßstäbe. Eine geringere Zahl an Leistungsbeziehenden oder weniger Bargeld sind keine wissenschaftlich vorgegebenen Bedarfsziele.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung grenzt die Zusatzwirkung gegenüber bereits verbreiteter Karte und geltenden Kürzungen ab: rund 57.000 Menschen mit weiteren Alltagshürden und knapp 17.000 zusätzlich von Leistungsabsenkung Betroffene werden modelliert.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl eingeschränkter Personen misst die Reichweite des Eingriffs, nicht dessen Zielerfolg. Für Steuerung und Verwaltungsentlastung fehlt ein belastbarer Effekt; Existenz- und Gesundheitsfolgen sowie rechtliche Dauer bleiben relevant.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v6; abgegrenztes Zusatzszenario, dokumentierte Alltagshürden und unbelegte Steuerungswirkung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Verwaltungskosten, Leistungszugang, Ausreisen und Anträge mit geeigneten Vergleichsregionen prüfen; Kürzungen und Karte getrennt evaluieren.
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CSU; Teile der Regierungskoalition. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Migration und Asyl Irreguläre Zuwanderung auf null Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Vieles ist bereits beschlossen oder liegt außerhalb der Landeshand; eine zusätzliche Zielwirkung ist nicht beziffert. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Null irreguläre Zugänge ist ein Programmsoll, kein wissenschaftlicher Bedarfswert. Eigener Landesbeitrag, Ausweichen und rechtssichere Schutzprüfung bleiben offen.
Nächster Baustein: Prüfbare Instrumente und Indikatoren rechtmäßiger Verfahrensordnung statt einer bloßen Zugangs-Nullzahl festlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Aufenthaltsverfahren und rechtmäßigen Rückführungsvollzug funktionsfähig organisieren
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; angekündigte Haftkapazität ab 2027 · Sachsen-Anhalt; Bundes- und EU-Kompetenzen getrennt
- Bedarf
- Die Zahl irregulärer Einreisen ist von Asylanträgen und rechtlich vollziehbaren Ausreisefällen zu unterscheiden. „Null“ ist ein politisches Ziel, kein wissenschaftlich bestimmter notwendiger oder erreichbarer Sollwert.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung beschreibt Fortführung der bereits landesweiten Bezahlkarte, eine schon beschlossene Einrichtung mit 30 Haftplätzen und eine angestrebte Bundesänderung. Die zusätzlichen statt ohnehin stattfindenden Vollzugsfälle sind nicht belastbar gemessen.
- Verbleibende Lücke
- Haftplätze dürfen nicht direkt mit jährlichen Rückführungen oder sinkenden Asylanträgen gleichgesetzt werden. Die Karte trifft überwiegend Menschen im laufenden Verfahren oder mit Duldung; eine Verhaltenswirkung ist offen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; geltende und beschlossene Maßnahmen, rechtliche Kompetenzen und fehlender kausaler Zusatznachweis.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzlichkeit gegenüber beschlossenen Maßnahmen, rechtlich geeignete Fälle, Platznutzung, Verfahrensdauer und Vollzugsgründe im selben Zeitraum untersuchen.
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- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Migration und Asyl Familiennachzug ausgesetzt Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Weniger reguläre Einreisen dieser Gruppe sind absehbar; die Entlastung konkreter Engpässe und angemessener Familienschutz sind nicht als Deckung bestimmt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Aufnahmekosten und lange Familientrennung betreffen gegenläufige Probleme. Ausgesetzte Nachzüge als gesellschaftlich gelöstes Problem zu zählen wäre eine normative Umdefinition.
Nächster Baustein: Wohn- und Integrationskapazität sowie Trennungsdauer getrennt für die jeweilige Gruppe messen und bewerten.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Aufnahmekapazitäten entlasten und den Schutz von Familien gewährleisten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v6
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; modelliert fünf Aussetzungsjahre · Deutschland; subsidiär Schutzberechtigte und nachzugsberechtigte Angehörige
- Bedarf
- Unterkunft, Schule und Integration sind orts- und zeitabhängige Aufgaben. Wie viel Begrenzung politisch gewünscht ist, folgt nicht aus einer wissenschaftlichen Sollzahl; Familienrechte und Trennungsfolgen sind eigenständige Prüfgrößen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung rechnet mit rund 12.000 verhinderten Nachzügen je Aussetzungsjahr, aufgestauten getrennten Jahrgängen und entfallenden Aufnahmeleistungen. Die Härtefallregelung erreichte bis Mai 2026 nur wenige tatsächlich erteilte Visa.
- Verbleibende Lücke
- Verhinderte Visa messen keine nachgewiesene Behebung lokaler Wohnungs- oder Schulengpässe. Die Dauer der Trennung und spätere Nachholung verändern Wirkung und Kosten; heutige Anträge und jährlicher Bedarf sind nicht austauschbar.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v6; dokumentiertes früheres Kontingent, sehr geringe Härtefallnutzung und ausdrücklich angenommene Aussetzungsdauer.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Reale Engpassentlastung nach Kommune, Alternativwege, Härtefallentscheidungen und Nachholpfad nach Wiederaufnahme erfassen; Folgen für hier lebende Familien gesondert prüfen.
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Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Flüchtlingsräte, Wohlfahrtsverbände). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Migration und Asyl Menschenwürdige Migrationspolitik: Willkommens-Offensive und Basiskonto Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Mehrere geeignete Barrieren werden angesprochen; finanzierte Kapazität und zusätzlich erreichte Menschen bleiben offen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Breites Bündel ohne konkrete Kapazität, Termin oder Erreichbarkeit. Kontolosigkeit und fehlende Sprachkursplätze sind nicht als Zielmengen definiert.
Nächster Baustein: Ein Teilproblem wie Kontolosigkeit oder Kurswartezeit mit Ausgangsbestand und zusätzlichen jährlichen Erledigungen bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sprach-, Anerkennungs- und Zugangsbarrieren bei Integration abbauen
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031 · Sachsen-Anhalt; Zugewanderte mit unterschiedlichen Status- und Förderbedarfen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Relevant sind konkrete Wartezeiten, Anerkennungsrückstände, Sprachkurszugang und nachhaltige Beschäftigung. Der Bedarf ist nach Qualifikation und Aufenthaltsstatus verschieden; eine pauschale Zahl aller Zugewanderten wäre kein geeigneter Nenner.
- Erwarteter Beitrag
- Das Programm fordert Willkommenszentren, Sprachkurse, Anerkennung binnen sechs Monaten, Integrationsbudgets und ein Basiskonto statt Bezahlkarte. Die Bewertung setzt für das Bündel ein Budget an, das im Programm nicht festgelegt ist.
- Verbleibende Lücke
- Die starke Forschung zu Wartezeitverkürzung misst noch nicht die Wirkung dieses Bündels. Personalschlüssel, zusätzliche Plätze, tatsächlich verkürzte Verfahren und Nettoeinstellungseffekte fehlen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; kausale Evidenz einzelner Barrieren und qualitativ passendes, quantitativ unbestimmtes Programmbündel.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Jede Teilmaßnahme mit Warteliste, erreichbarer Kapazität, bindendem Budget und rechtlicher Zuständigkeit konkretisieren; Beschäftigungswirkungen gegenüber bestehenden Angeboten messen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das im Modell angesetzte Integrationsbudget von 15 Millionen Euro jährlich ist eine redaktionelle Setzung, keine vom Parteiprogramm zugesagte Größenordnung.
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- Linke · Vorschlagsbezug
Das im Modell angesetzte Integrationsbudget von 15 Millionen Euro jährlich ist eine redaktionelle Setzung, keine vom Parteiprogramm zugesagte Größenordnung.
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Migration und Asyl Westbalkanregelung halbieren ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: -3 % bis 0 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitDeutschland: projizierten Rückgang des Arbeitsvolumens ausgleichen · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Ein halbiertes Kontingent bedeutet im Modell keine halbierte Visazahl; der Nutzen für Arbeitsuchende ist mengenmäßig unsicher. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: -3 % bis 0 % · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Deutschland: projizierten Rückgang des Arbeitsvolumens ausgleichen
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Erwerbstätige mit Arbeitsplatz in Deutschland; gesamtwirtschaftliches Arbeitsvolumen
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Das in der QuBe-Basisprojektion für 2025 angenommene jährliche Arbeitsvolumen von 61,9 Mrd Stunden bis 2036 halten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · zusätzliche geleistete Arbeitsstunden Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -229 Mio. 6,57 Mrd. -3 % Zentral -59,1 Mio. 6,57 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig 0 6,57 Mrd. 0 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die achte QuBe-Welle projiziert 61,8 Mrd Stunden (2027), 61,7 (2028), 61,4 (2030), 60,8 (2035) und 60,7 (2040). Zwischen Stützjahren wird linear interpoliert: Die jährlichen Abstände zum Modellwert 2025 von 61,9 Mrd Stunden betragen 2027–2036 jeweils 0,10; 0,20; 0,35; 0,50; 0,62; 0,74; 0,86; 0,98; 1,10 und 1,12 Mrd Stunden. Kumuliert sind das 6,57 Mrd Stunden.
Zusätzlicher Beitrag:Gerechnet wird ausschließlich der zusätzliche Verlust gegenüber Fortgeltung des 50.000er-Kontingents, nicht sämtliche Westbalkanbeschäftigung. Der v1-Ansatz von jährlich 3.000 weniger Visa × 0,65 Übergang in tatsächlichen Aufenthalt ergibt 1.950 ausbleibende Personen pro Jahrgang. Für jedes Jahr 2027–2036 werden die verbleibenden Jahrgänge mit jährlich 15 % Rückwanderung aufaddiert: Die Summe der zehn Jahresbestände entspricht 1.950 × 30,8774 = 60.211 Personenjahren. Nach 0,97 Beschäftigung, 0,55 nicht anderweitig besetzten Stellen und 40 Wochenstunden × 46 tatsächlichen Arbeitswochen sind das rund 59,1 Mio verlorene Stunden, also −0,90 % des gemeinsamen Stabilisierungsbedarfs. Vorsichtig: 8.000 weniger Visa und 80 % nicht ersetzte Stellen ergeben rund −229,3 Mio Stunden (−3,49 %). Günstig: vollständiger Ersatz oder keine wirksame Beschränkung ergibt null.
Annahmen
- Die Halbierung gilt ab 2027 im gesamten Jahrzehnt; ihre tatsächliche Umsetzung und künftige Visaverwaltung bleiben unsicher. Die v1-Bewertung betrachtet nur fünf Jahre; hier werden die Kohorten ausdrücklich auf zehn Jahre weitergerechnet.
- Der zentrale Visaeffekt von 3.000 ist eine redaktionelle Fortschreibung beobachteter Unterschiede zwischen Jahren mit verschiedenen Kontingenten, kein kausal identifizierter Kontingenteffekt. Nicht 25.000 weniger Zustimmungen werden eins zu eins als 25.000 weniger Beschäftigte gebucht.
- Jährliche Rückwanderung 15 %, Visa-Aufenthaltsfaktor 0,65, Beschäftigung 97 % und vollständiger Stellenersatz bei 45 % werden aus v1 übernommen. 20 % Ersatz durch inländische Arbeitslose und 25 % durch andere Zuwanderung sind gesetzte Anteile; diese Arbeitsstunden werden vom Verlust abgezogen.
- Die Kohortenrechnung setzt wie v1 bereits im ersten Jahr den 0,85-Verbleibsfaktor an. 40 Stunden je Woche und 46 tatsächlich gearbeitete Wochen sind redaktionelle Annahmen. Teilzeit und der Zeitpunkt der Einreise könnten den Stundenverlust senken.
- Die QuBe-Basisprojektion von 2024 stammt vor der 2026 beschlossenen Halbierungsabsicht. Der zusätzliche Eingriff wird als Abweichung vom bisherigen Zuwanderungstrend betrachtet; bereits ohnehin erwartete Rückwanderung wird nicht erneut als politischer Schaden gezählt.
Unsicherheit
- Visazahl, Aufenthaltstitel und Beschäftigung betreffen unterschiedliche Zeitpunkte und Personenbestände. Der Faktor 0,65 ist eine grobe Mengenbrücke, keine gemessene Quote derselben Einreisekohorte.
- Die Übertragung der hohen Beschäftigungsstabilität der Kohorte 2016/17 auf 2027–2036 ist unsicher. Die angenommene Rückwanderung und Ersetzbarkeit müssen mit neuen Registerdaten überprüft werden.
- Ein bloßer Unterschied zwischen Jahren mit 25.000 und 50.000 Zustimmungen isoliert weder Kontingent noch Konjunktur. Mit besseren Visakapazitäten könnte der Kürzungseffekt deutlich größer sein; mit vollständigem Ersatz ist er null.
- Der enge Stundenkanal berücksichtigt Verdrängungsersatz, aber kein vollständiges makroökonomisches Nachfrage-, Preis- und Produktivitätsmodell. Er ist kein gemessener Nettoeffekt auf Wohlstand oder Arbeitslosigkeit.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Redaktionelles Stabilisierungsziel auf Basis einer Projektion von 2024, keine gemessene Fehlstunden-Nachfrage und keine Quote des Fachkräftemangels. Der Rückgang umfasst Demografie, Erwerbsverhalten und Wirtschaftsstruktur. Technischer Fortschritt, veränderte Nachfrage und freiwillige Freizeit können weniger Stunden gesellschaftlich vertretbar machen. Berufliche und regionale Passung bleiben außerhalb dieses engen Mengenziels. Migration und Verhalten können die Projektion stark verändern.
Außerhalb dieser Quote
- Weniger Wohnungsnachfrage, veränderte öffentliche Einnahmen und Verluste der nicht einreisenden Arbeitnehmer werden getrennt bewertet. Die negative Stundenquote ist keine Gesamtbewertung der Migrationspolitik.
- Ob der Vorschlag die Arbeitslosigkeit bereits in Deutschland lebender Menschen senkt, bleibt gesondert offen. Zusätzliche Erwerbstätige, weniger Arbeitslose und mehr Arbeitsstunden sind verschiedene Größen.
Quellen
- BIBB/IAB/GWS: QuBe-Basisprojektion, achte Welle, BIBB-Report 1/2024, Tabelle 2 (S. 7)
- Westbalkanregelung halbieren: vorhandene Bewertung v1, Mengenbrücke und Ersatzannahmen
- Bundesregierung: Programm für Aufschwung und Beschäftigung, 02.07.2026, Punkt 23 (Halbierungsabsicht ab 2027)
- Bundesregierung: Bundestagsdrucksache 21/1126, insbesondere Visazahlen 2022–2024 und Einschränkungen der Daten
- IAB-Forschungsbericht 23/2022, Tabelle 5.1 und Abschnitt 5.3.3: Beschäftigungsstabilität der Westbalkankohorte 2016/17
- Ziel der Prüfung
- Arbeitskräftebedarf und Arbeitsmarktchancen im Inland aufeinander abstimmen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Fünf Jahre ab 2027 · Deutschland; Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung
- Bedarf
- Zu vergleichen sind passende offene Stellen, Qualifikationen, regionale Arbeitslosigkeit und reguläre Zuwanderung. Ein bestimmtes Zuwanderungskontingent ist eine politische Setzung, keine wissenschaftlich vorgegebene Sollzahl.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt etwa 3.000 weniger Visa jährlich statt einer Halbierung tatsächlicher Einreisen an. Die Zahl der Visa wurde bisher durch Visastellen begrenzt; rund 790 Stellen für sonst Arbeitslose im Jahresmittel sind modelliert.
- Verbleibende Lücke
- Ob inländische Arbeitsuchende Stellen tatsächlich übernehmen und ob Betriebe anders rekrutieren, bleibt offen. Die Mengen erlauben keine Aussage, welcher Anteil des relevanten Arbeitskräfte- oder Beschäftigungsbedarfs gedeckt wird.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; beobachtete Kontingent-/Visadifferenz und angenommene Ersatzbesetzung, keine Evaluation der vorgesehenen Kürzung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Visakapazität, erteilte Zustimmungen, tatsächliche Einreisen und Stellenbesetzungen nach Beruf und Region gegen einen unveränderten Kontingentpfad prüfen.
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Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Gegenpositionen: Zentralverband Deutsches Baugewerbe, DEHOGA Bundesverband, Institut der deutschen Wirtschaft. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Migration und Asyl Zurückweisungen an der Grenze Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Zusätzliche Zurückweisungen sind gezählt; eine dauerhafte Entlastung des europäischen Schutzsystems ist nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Weniger deutsche Verfahren bedeuten nicht weniger Schutzbedarf; dieser wandert zu Nachbarstaaten. Verfahrensausschluss ist keine positive Vollösung.
Nächster Baustein: Wartezeiten und Prüfqualität rechtssicherer Verfahren EU-weit messen; bloße Verlagerung separat berichten.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Rechtmäßige und geordnete Asylverfahren bei begrenztem Verwaltungsaufwand gewährleisten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v5
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über fünf Jahre; Weisung und Grenzkontrollen als getrennte Vergleichsgrößen · Deutschland und betroffene EU-Nachbarstaaten
- Bedarf
- Geordneter Zugang zu Schutzprüfung, bearbeitbare Verfahren und rechtssicherer Vollzug sind mehrere Aufgaben. Eine wissenschaftlich angemessene Sollzahl an Zurückweisungen existiert nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 1.300 zurückgewiesene Asylsuchende jährlich und rund 870 dem deutschen Verfahren dauerhaft fernbleibende Personen an. Versorgung und Verfahren verlagern sich teilweise in Nachbarstaaten; eine zusätzliche Abschreckungswirkung ist nicht belegt.
- Verbleibende Lücke
- Ein geringerer deutscher Fallbestand ist keine gleichermaßen große globale Entlastung. Die Vergleichswelt enthält bereits Grenzkontrollen; deren gesamte Wirkung darf nicht der zusätzlichen Weisung zugerechnet werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v5; gezählte Vollzugsfälle und modellierte Verfahrensverlagerung unter erheblichem Rechtsvorbehalt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verfahrensverläufe über Grenzen, erneute Einreisen, rechtliche Entscheidungen, Zusatzkosten und tatsächliche Bearbeitungszeiten vergleichbar nachhalten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU/CSU, Bundesinnenministerium (Dobrindt); Gegenpol: Pro Asyl, Grüne, Linke. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Klima und Energie Eine Million Bäume für Berlin ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: unter 1 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitHitzebedingte Todesfälle in Berlin bei unveränderter Referenzlast · 2027–2036 Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Unklar Junge Bäume liefern ihre volle Krone spät; die Bewertung rechnet außerdem deutlich weniger Pflanzungen als das Parteiziel. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: unter 1 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Hitzebedingte Todesfälle in Berlin bei unveränderter Referenzlast
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Hitzegefährdete Stadtbevölkerung
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Hitzebedingte Sterblichkeit mindern; null Tote als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0,1 970 unter 1 % Zentral 2,6 970 unter 1 % Günstig 9 970 unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Die vorhandene Bewertung nennt 97 hitzebedingte Sterbefälle im Berliner Mehrjahresmittel; × 10 = 970 bei unveränderter Referenzlast.
Zusätzlicher Beitrag:Originalrechnung: 120.000 Bäume ergeben im Zwanzigjahresmittel 36.000 Vollkronenäquivalente und 0,52 vermiedene Hitzetote jährlich. Für die ersten zehn Jahre halb so hohe Kronenwirkung angenommen: 0,26 × 10 ≈ 2,6 Fälle.
Annahmen
- Die halbe langfristige mittlere Kronenwirkung ist eine neue redaktionelle Annahme für langsam wachsende Jungbäume, keine Baumwachstumsprognose.
- Band 0,1 bis neun Fälle variiert Überleben, Krone, Standort und Verzögerung. Keine Ableitung aus dem Budget.
Unsicherheit
- Bewertet sind 120.000 Bäume, nicht die Parteiforderung nach einer Million.
- Der ökologische Zusammenhang aus anderen Städten ist kein kausaler Berliner Interventionseffekt.
- ENEA referiert eine Modellstudie zur Luftverschmutzungssterblichkeit. Deren 5-Prozent-/Prozentpunktangabe wird hier nicht zur Hitzequote umgerechnet; dafür ist eine andere Wirkungsquelle nötig.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose für 2036. Wärmeinseln, allgemeine Hitze und Anpassung nicht gleichsetzen. Die Baumkronenwirkung betrifft eine Teilmortalität und wächst langsam.
Außerhalb dieser Quote
- Luftschadstoffe, Schatten, Aufenthaltsqualität und Pflegekosten gehen über diese Hitzequote hinaus.
Quellen
- Eine Million Bäume für Berlin — vorhandene Bewertung v2
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (11. Juni 2026)
- Iungman u. a., The Lancet (2023)
- Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/26413 (Antwort vom 6. Juli 2026)
- ENEA-Presseinformation, 27.11.2025: Modellstudie zu Stadtbäumen und Luftverschmutzungssterblichkeit; keine reine Hitzestudie
- Ziel der Prüfung
- Hitzebelastete Berliner Orte durch gesunde Baumkronen kühlen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bedarfsfenster im nächsten Jahrzehnt; Bewertung über zwanzig Jahre bis 2046 · Berlin; Straßen, Höfe, Parks und weitere geeignete Standorte
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Für Hitzeschutz zählen Kronenfläche, Gesundheit und Lage der Bäume bei exponierten Menschen. Die politische Pflanzzahl von einer Million ist kein wissenschaftlich ermittelter Bedarf; Straßenbaumbestand und alle möglichen Pflanzorte sind verschiedene Mengen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 120.000 neue Bäume in vier Pflanzjahren an. Wegen Kronenwachstum rechnet sie im Zwanzigjahresmittel nur 30 Prozent der späteren Krone; gesicherte Pflege bestehender Bäume wirkt zeitlich anders.
- Verbleibende Lücke
- Eine sofortige Pflanzzahl belegt keinen sofortigen Hitzeschutz. Standortbedarf, Überleben, Bewässerung und Pflegekapazität fehlen als belastbarer Zielpfad. Der Modellumfang darf nicht als Umfang des Parteiversprechens behandelt werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; angenommener Pflanzumfang und Kronenaufbau, dokumentierte Zustandsprobleme ohne einheitliche Berliner Wirkungsprüfung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Hitzekarten mit Kronenfläche und vulnerablen Haushalten verbinden; zusätzliche überlebende Bäume, erhaltene Altbäume und Kühlwirkung nach fünf, zehn und zwanzig Jahren verfolgen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das grüne Ziel lautet eine Million neue Bäume samt Pflege. Die Bewertung ersetzt diese Menge durch 120.000 angenommene Pflanzungen; daraus darf weder eine zugesagte Parteireichweite noch ein empirisch bewiesenes Scheitern der Million abgeleitet werden.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Das grüne Ziel lautet eine Million neue Bäume samt Pflege. Die Bewertung ersetzt diese Menge durch 120.000 angenommene Pflanzungen; daraus darf weder eine zugesagte Parteireichweite noch ein empirisch bewiesenes Scheitern der Million abgeleitet werden.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen → -
Klima und Energie Hitzeaktionspläne verpflichtend ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 20 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitHitzebedingte Todesfälle bei unveränderter Referenzlast · 2027–2036 Kleiner Beitrag im Modell Wirkungsbilanz: Unklar Das Zentralmodell setzt 240 vermiedene hitzebedingte Sterbefälle je Jahr an; das sind 8 Prozent seiner heutigen Referenzlast, keine gemessene Wirkung. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 10 %
Plausible Szenariospanne: 2 % bis 20 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Hitzebedingte Todesfälle bei unveränderter Referenzlast
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Besonders hitzegefährdete Menschen, vorwiegend Ältere und Vorerkrankte
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Hitzebedingte Sterblichkeit verringern; null zusätzliche Hitzetodesfälle als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 600 30.000 2 % Zentral 2.400 30.000 10 % Günstig 6.000 30.000 20 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle je Sommer im Mittel 2023/2024 × 10 = 30.000. Die jährliche Referenzlast ist eine konstant gesetzte Vergleichsgröße, keine Wetterprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell: zwei, acht oder 20 Prozent Rückgang zusätzlich zum bestehenden DWD-Warnsystem. 3.000 × 10 × diese Raten = 600, 2.400 oder 6.000 vermiedene Todesfälle.
Annahmen
- Pflicht führt zu Ansprache, benannten Verantwortlichen, kühlen Räumen und Pflegeabläufen. Ein Papierplan erreicht das nicht allein.
- Zentrale acht Prozent sind eine bewusste Annahme unterhalb des französischen Vorher-Nachher-Befunds.
Unsicherheit
- Keine kausal isolierte Wirkung der kommunalen Pflicht in Deutschland.
- Band ist ein Szenario, kein 95-Prozent-Intervall. Mortalitätsvorverlagerung und Lebensjahre separat.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Hitzetodeschätzungen sind unsicher. Wetter, Alterung und Anpassung verändern die Last. Ziel null ist normativ und kann medizinisch unerreichbar sein; die Quote zeigt den Anteil an der Referenzlast, nicht an nachgewiesen vermeidbaren Todesfällen.
Außerhalb dieser Quote
- Verwaltungs- und Umsetzungsaufwand sowie Lebenszeit und Lebensqualität separat.
Quellen
- Hitzeaktionspläne verpflichtend — vorhandene Bewertung v3
- Robert Koch-Institut — Hitzebedingte Mortalität in Deutschland 2023 und 2024, Epidemiologisches Bulletin 19/2025
- Robert Koch-Institut — Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität — seit Juli 2026 mit Indikator für hitzeassoziierte Notaufnahmevorstellungen
- Fouillet u. a., International Journal of Epidemiology
- Bundesministerium für Gesundheit — Gesundheitsrisiko Hitze — Hitzeschutzplan des Bundes, Zuständigkeit von Ländern und Kommunen
- KLiVO-Portal, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft — Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen
- Ziel der Prüfung
- Hitzebedingte Sterbefälle und Erkrankungen durch umgesetzte kommunale Vorsorge verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; konstant gehaltener jährlicher Belastungsmaßstab aus 2023/2024 · Deutschland; zusätzlich zur bestehenden bundesweiten Hitzewarnung
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Die Bewertung verwendet rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle je Sommer aus 2023/2024 als jährlichen Vergleichsmaßstab. Diese Gesamtlast ist weder ein nachweislich vollständig vermeidbarer Bedarf noch eine Prognose für alle kommenden Sommer.
- Erwarteter Beitrag
- Bewertung v3 setzt einen zusätzlichen Rückgang von 8 Prozent gegenüber vorhandener Warnung und Vorsorge an: zentral 240, in der angegebenen Spanne 60–600 vermiedene Sterbefälle pro Jahr. Die Annahme ist aus Frankreich vorsichtig übertragen, nicht für die deutsche Pflicht kausal gemessen.
- Verbleibende Lücke
- Im konstanten Referenzszenario bleibt der größere Teil der damaligen hitzebedingten Sterblichkeit bestehen. Daraus folgt kein gesichertes Urteil über tatsächlich erreichbare Bedarfsdeckung: Hitze, Exposition, Planumsetzung und Risikogruppen ändern sich.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; transparente zentrale Wirkungsannahme auf beobachtete Referenzlast, kein beobachteter bundesweiter Programmeffekt.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erreichte gefährdete Menschen, aktivierte Hilfen und Sterblichkeit bei vergleichbarer Hitze mit geeigneten Vergleichsregionen erfassen; künftige Wetterlast und zusätzliche bauliche Maßnahmen gesondert modellieren.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Zentral 240 vermiedene Sterbefälle je Modelljahr; Annahmespanne 60–600.
- Vergleichsmaßstab
- Jährlicher Belastungsmaßstab 3.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland im Mittel 2023/2024; im Modell konstant gehalten.
- Was der Vergleich aussagt
- 240 / 3.000 = 8 Prozent der Referenzlast. Die übrigen 92 Prozent sind keine nachgewiesen vermeidbare Versorgungslücke.
- Unsicherheit
- 2–20 Prozent angenommener Rückgang, keine isoliert kausale deutsche Wirkung; vorhandenes Warnsystem, Wetter, Umsetzung und künftige Alterung begrenzen die Übertragung.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Unterstützung
Die Quelle belegt Unterstützung eines Bausteins. Ob die Partei exakt die bewertete Reichweite, Finanzierung und Ausgestaltung übernimmt, ist nicht belegt. Der Modellumfang wird ihr deshalb nicht zugerechnet.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Quellen zur Prüfung
- Hitzeaktionspläne verpflichtend: Bewertung und Rechenweg
- Stadtgrün & Klimaanpassung: Ausgangslage und Quellen
- Robert Koch-Institut: Hitzebedingte Mortalität in Deutschland 2023 und 2024, Epidemiologisches Bulletin 19/2025
- Fouillet u. a., International Journal of Epidemiology: Has the impact of heat waves on mortality changed in France since the European heat wave of summer 2003? A study of the 2006 heat wave (2008)
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Abfall und Stadtsauberkeit Kostenlose Sperrmüllabholung ≈ 5 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 10 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitIllegale Abfallablagerungen im öffentlichen Raum · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Kostenfreie Abholung erleichtert den Zugang; ein ausreichend großer Rückgang illegaler Ablagerungen ist nicht belegt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 5 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 10 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Illegale Abfallablagerungen im öffentlichen Raum
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Öffentliche Straßen und Plätze
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Illegale Ablagerungen verringern; vollständige Beseitigung der Referenzmenge als redaktionelle Größenreferenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · m³ illegale Ablagerung Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 540.000 0 % Zentral 34.600 540.000 5 % Günstig 56.200 540.000 10 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:54.000 m³ im Jahr 2024 aus der vorhandenen Bewertungsquelle × 10 = 540.000 m³ bei konstanter Referenzlast. Meldungsanzahl ist keine Mengenangabe.
Zusätzlicher Beitrag:Originalannahme: acht Prozent weniger illegale Ablagerungsmenge in acht wirksamen Jahren. 54.000 × 0,08 × 8 = 34.560 m³. Günstig 13 % = 56.160 m³; vorsichtig null angesichts Gegenbefund.
Annahmen
- Menge von 2024 als konstante Referenz. Modell überträgt den Gebührenanreiz auf die Abholung.
- Acht wirksame Jahre bereits eingerechnet.
Unsicherheit
- Einzige benannte Untersuchung findet keinen Zusammenhang; sie untersucht Wertstoffhofgebühren statt Abholung.
- Zentrale acht Prozent sind kein beobachteter Berliner Effekt.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Abholzugang, Umzugsaufwand und Entsorgungsgerechtigkeit sind weitere Probleme. Diese Quote misst nur illegale Ablagerungen, nicht den Gesamtnutzen kostenloser Abholung. Die Mengenangabe ist im Bestandsmodell sekundär belegt; eine amtliche Mengenreihe sollte nachgeprüft werden.
Außerhalb dieser Quote
- Zugang für Haushalte ohne Auto, Haushaltskosten und Kapazität separat.
Quellen
- Ziel der Prüfung
- Entsorgungszugang verbessern und illegale Ablagerungen verringern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; acht wirksame Jahre zentral angesetzt · Berlin; Haushalte und öffentlicher Raum
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Zugangshürden für Haushalte ohne Transportmöglichkeit und illegale Ablagerungen sind unterschiedliche Probleme. Fast 200.000 Meldungen sind keine Zahl eindeutiger Sperrmüllfälle oder tatsächlich durch Abholung vermeidbarer Ablagerungen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 63.000 zusätzliche Abholungen und bei wirksamem Anreiz 8 Prozent weniger abgelagerte Menge an. Für den Mengenkanal werden 54.000 Kubikmeter beseitigter Ablagerungen aus 2024 als Basis genutzt; der Rückgang ist ausdrücklich eine Setzung.
- Verbleibende Lücke
- Wirkungsrichtung und Reichweite auf illegalen Müll sind unsicher. Zusätzliche Buchungen können Selbstanlieferung oder Reparatur ersetzen; ein bestimmter Anteil aller Haushalte oder Meldungen ist daher kein Deckungsgrad.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; bekannte Gebühren und Ablagerungsbasis, gesetzte Abholzahlen und nur bedingter Mengenrückgang.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Buchungen, bisheriger Entsorgungsweg, räumliche Ablagerungsmenge und zusätzliche Gesamt-Sperrmüllmenge mit Vergleichsbezirken auswerten; Zugang und Sauberkeit getrennt berichten.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Eine gemeinsame Bewertung behandelt Varianten verschiedener Dosierung. SPD: zwei Abholungen jährlich; Grüne: eine plus Sperrmülltage; Linke: unbegrenzt. Der modellierte Mittelumfang ist keiner identischen Zusage aller drei Parteien gleichzusetzen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Eine gemeinsame Bewertung behandelt Varianten verschiedener Dosierung. SPD: zwei Abholungen jährlich; Grüne: eine plus Sperrmülltage; Linke: unbegrenzt. Der modellierte Mittelumfang ist keiner identischen Zusage aller drei Parteien gleichzusetzen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD-Programm belegt zweimalige jährliche Abholung, nennt aber Finanzierung über Hausmüllgebühren. Kostenlos heißt ohne separates Abholentgelt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Abfall und Stadtsauberkeit Pfand auf To-go-Verpackungen ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 50 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitHalbierung der Einwegausgaben in der Gastronomie · 2027–2036 Kleiner Beitrag im Modell Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Das Zentralmodell verschiebt 10 Prozent der gastronomischen Einweg-Ausgaben auf Mehrweg; die tatsächlich erreichte Menge ist offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 20 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 50 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Halbierung der Einwegausgaben in der Gastronomie
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gastronomische To-go-Ausgaben ohne vorverpackte Handelsware
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Redaktionelles Ziel: 50 % weniger gastronomische Einwegverpackungen gegenüber unveränderter Ausgangsmenge.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Einwegverpackungen Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 73 Mrd. 0 % Zentral 14,6 Mrd. 73 Mrd. 20 % Günstig 36,5 Mrd. 73 Mrd. 50 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Vorhandene Erhebung: 14,6 Mrd. Einwegverpackungen jährlich × 50 % × 10 = 73 Mrd. vermiedene Ausgaben. Das 50-Prozent-Ziel ist eine bewusste redaktionelle Setzung, kein gesetzlich vorgegebenes Ziel.
Zusätzlicher Beitrag:Zentral zehn Prozent weniger Einwegausgaben × 14,6 Mrd. jährlich × 10 = 14,6 Mrd.; rund 20 % der gewählten Halbierungsaufgabe. Günstig 25 % = 36,5 Mrd.; vorsichtig null, weil mehr Mehrwegangebote nicht zwingend Einweg verdrängen.
Annahmen
- Zehn Prozent Verlagerung auf Mehrweg als Modellannahme. Originalband drei bis 25 Prozent wird wegen Gegenbefund zur Müllmenge unten auf null erweitert.
- Volle Wirkung im Zehnjahresmittel; spätere Einführung senkt die Quote.
Unsicherheit
- Tübinger Steuer ist kein identischer Eingriff und senkt das Müllgewicht nicht nachweisbar.
- Stückzahlwirkung und Kosten-Nutzen-Bilanz beantworten verschiedene Fragen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Gastronomie ist nur ein Teil des Verpackungsproblems. Vermiedene Stückzahl misst weder Müllgewicht noch Recycling, Klima oder Gewässerbelastung. Bestehende Mehrwegpflicht und Trend dürfen nicht als zusätzliche Reformwirkung zählen. Ein halb so hohes Reduktionsziel verdoppelt diese Deckungsquote.
Außerhalb dieser Quote
- Umweltnutzen hängt von Umlaufzahl, Spülung und Material ab. Rückgabe und Betriebsaufwand separat.
Quellen
- Pfand auf To-go-Verpackungen — vorhandene Bewertung v2
- WWF Deutschland — Mehrweg in der deutschen Gastronomie — ein Jahr Mehrwegangebotspflicht (GVM-Erhebung: 14,6 Milliarden Einwegverpackungen 2023, Mehrweganteil 1,6 Prozent, Geträn
- Umweltbundesamt — Erhebung von Daten für die Berichterstattung gemäß Art. 13 EU-Einwegkunststoffrichtlinie — Berichtsjahr 2022: 36,1 Milliarden Einwegbecher und Lebensmittelverpa
- Universität Tübingen — Studie zur Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer (Dissertation Stefan Moderau) — Müllmenge nach Gewicht nicht gesunken, Mehrwegangebot stark ausgeweitet
- Ziel der Prüfung
- Einwegverpackungen im gastronomischen To-go-Verkehr durch wirksame Mehrwegsysteme ersetzen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre mit konstantem jährlichen Referenzaufkommen · Deutschland; gastronomische To-go-Ausgaben, nicht alle Verpackungen im Handel
- Bedarf
- Die Bewertung verwendet 14,6 Milliarden gastronomische Einweg-Ausgaben jährlich als passende Referenzmenge. Die größere Gesamtzahl aller Einwegkunststoffverpackungen schließt vorverpackte Handelsware ein, die dieses Instrument nicht vollständig erreicht.
- Erwarteter Beitrag
- Angenommen werden jährlich 1,46 Milliarden auf Mehrweg verschobene Ausgaben, mit einer Szenariospanne von 0,44 bis 3,65 Milliarden. Der zentrale Wechsel von 10 Prozent ist gesetzt und kein gemessener Effekt einer bundesweiten Pfandpflicht.
- Verbleibende Lücke
- Der Großteil der Referenz-Ausgaben bleibt im Zentralmodell bei Einweg. Wie viel davon praktikabel vermeidbar ist, wird nicht bestimmt; tatsächliche Müll- und Klimavorteile hängen außerdem von Rückgabe, Umläufen, Spülen und Ersatzmaterial ab.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; eingegrenztes jährliches Verpackungsaufkommen und ausdrücklich gesetztes Umstellungsszenario.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Umgestellte Ausgaben, Rücklaufquoten, reale Umlaufzahlen, Verpackungsgewicht und Straßenmüll messen; Angebotspflicht, Abgabepreis und Rücknahmesystem getrennt zuordnen.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Zentral 1,46 Milliarden umgestellte Ausgaben pro Modelljahr; Szenariospanne 0,44–3,65 Milliarden.
- Vergleichsmaßstab
- 14,6 Milliarden gastronomische Einweg-Ausgaben pro Jahr als konstant gehaltene Referenz des Modells, dort Bezugsjahr 2023; keine Sollzahl vermeidbarer Verpackungen.
- Was der Vergleich aussagt
- 1,46 / 14,6 = 10 Prozent der abgegrenzten Referenzmenge; keine Deckungsquote für sämtlichen Verpackungsmüll oder die Klimaziele.
- Unsicherheit
- Umstellungsanteil 3–25 Prozent gesetzt; Mehrwegangebot ist nicht Mehrwegnutzung, Verlagerung der Ausgabe ist nicht gleichermaßen Müllvermeidung. Künftiges Aufkommen und tatsächliche Umlaufzahlen sind offen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Umweltministerkonferenz der Länder; unterstützt von Deutscher Umwelthilfe und Verbraucherzentralen (Gegenpol: Gastronomie- und Handelsverbände). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Pfand auf To-go-Verpackungen: Bewertung und Rechenweg
- Stadtsauberkeit & Abfallwirtschaft: Ausgangslage und Quellen
- Universität Tübingen: Studie zur Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer (Dissertation Stefan Moderau) — Müllmenge nach Gewicht nicht gesunken, Mehrwegangebot stark ausgeweitet
- WWF Deutschland: Mehrweg in der deutschen Gastronomie — ein Jahr Mehrwegangebotspflicht (GVM-Erhebung: 14,6 Milliarden Einwegverpackungen 2023, Mehrweganteil 1,6 Prozent, Getränke 7 Prozent, Speisen 0,3 Prozent)
- Umweltbundesamt: Erhebung von Daten für die Berichterstattung gemäß Art. 13 EU-Einwegkunststoffrichtlinie — Berichtsjahr 2022: 36,1 Milliarden Einwegbecher und Lebensmittelverpackungen einschließlich vorverpackter Handelsware
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Abfall und Stadtsauberkeit Plastiksteuer auf Verpackungen ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 40 %Grobes Szenarioestimate · geringe Sicherheit30 % weniger Kunststoffverpackungsabfall gegenüber 2023 · 2027–2036 Kleiner Beitrag im Modell Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Das Zentralmodell setzt 6 Prozent weniger Verpackungskunststoff an; Einnahmen und Materialminderung sind getrennte Wirkungen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 20 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 40 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- 30 % weniger Kunststoffverpackungsabfall gegenüber 2023
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamter Kunststoffverpackungsabfall
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Redaktionelles Ziel: 30 % weniger jährliche Kunststoffverpackungsmenge gegenüber konstanter Referenz von 2023.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t Kunststoffverpackungen Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 9,11 Mio. 0 % Zentral 1,73 Mio. 9,11 Mio. 20 % Günstig 3,46 Mio. 9,11 Mio. 40 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:3,036 Mio. t Kunststoffverpackungsabfall 2023 × 30 % × 10 = 9,108 Mio. t. Die 30 % sind ein transparent gesetzter Reformmaßstab, kein amtlicher Bedarf und kein EU-Ziel.
Zusätzlicher Beitrag:Zentral sechs Prozent von 3,036 Mio. t jährlich × 9,5 wirksame Jahre von Juli 2027 bis Ende 2036 = 1,73052 Mio. t. Gegen das gewählte 30-Prozent-Ziel rund 19 %. Günstig zwölf Prozent = 3,46104 Mio. t; vorsichtig null.
Annahmen
- Die Menge von 2023 wird als konstante Vergleichsreferenz benutzt; kein Wachstumstrend prognostiziert.
- Zwei bis zwölf Prozent im Bestandsmodell sind Wirkungsannahmen; null unterstellt fehlende Zusätzlichkeit.
Unsicherheit
- Internationaler Befund nicht direkt auf deutschen Steuersatz und Ausgestaltung übertragbar.
- Materialwechsel kann Kunststoff verringern, ohne die Umweltlast zu senken.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Die Steuer betrifft nicht recycelten Kunststoff. Papier und Glas können Kunststoff ersetzen. Diese Materialquote ist keine Gesamtverpackungs-, Klima- oder Ressourcenlösung. Zielhöhe muss redaktionell begründet und änderbar sein; beim 15-Prozent-Ziel verdoppelt sich die Quote.
Außerhalb dieser Quote
- Rezyklat, Netto-CO₂, Zoll, Meldepflichten und regressive Preiseffekte separat.
Quellen
- Plastiksteuer auf Verpackungen — vorhandene Bewertung v1
- Umweltbundesamt — Verpackungsabfälle: Kunststoffverpackungen 3,036 Mio t im Jahr 2023, Recyclingquote 52,2 Prozent
- Umweltbundesamt (UBA-Texte 87/2025)
- UBA-Texte 66/2026: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen 2023, Kunststoff 3.036 kt
- GOV.UK — Plastic Packaging Tax: Steuersatz 200 £ je Tonne ab April 2022, 210,82 £ (2023), 217,85 £ (2024), 223,69 £ (2025), 228,82 £ (2026); nur Verpackungen mit weniger
- Ziel der Prüfung
- Verpackungskunststoff verringern und öffentliche Einnahmen erzielen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung Juli 2027 bis Juni 2037; jährlicher Materialvergleich auf konstanter Basis 2023 · Deutschland; besteuerte Kunststoffanteile von Verpackungen
- Bedarf
- Als Materialmaßstab nutzt die Bewertung 3,036 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr aus 2023. Das ist eine beobachtete Referenzlast und keine wissenschaftlich festgelegte vollständig vermeidbare Menge.
- Erwarteter Beitrag
- Das Modell setzt jährlich 182.160 Tonnen weniger Verpackungskunststoff an, also 6 Prozent bei konstantem Referenzaufkommen. Netto-Klimavorteile sind wegen Ersatzmaterialien und Rezyklat zusätzlich modelliert; Steuereinnahmen werden nicht als vermiedene Kunststoffmenge gezählt.
- Verbleibende Lücke
- Im Zentralmodell bleibt der überwiegende Teil des Kunststoffaufkommens bestehen. Die 6 Prozent beweisen weder ausreichende Zielerreichung noch einen gemessenen Reformeffekt; der übertragene Studienansatz betrifft zudem einen anderen Steuersatz.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; UBA-Aufkommen 2023 und gesetzte Wirkung angelehnt an Modell mit 750 Euro je Tonne gegenüber vorgesehenen 550 Euro.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Materialmengen, Ersatzmaterial, Rezyklatanteile, Preise und Einnahmen gegenüber vergleichbarem Verlauf ohne Steuer messen; politisches Reduktionsziel ausdrücklich festlegen.
Größen im vorhandenen Modell
- Modellierte Wirkung
- Zentral 182.160 Tonnen weniger Verpackungskunststoff je Modelljahr; angesetzter Anteil 6 Prozent.
- Vergleichsmaßstab
- 3.036.000 Tonnen jährliches Kunststoffverpackungsaufkommen in Deutschland 2023, in der Mengenrechnung konstant gehalten.
- Was der Vergleich aussagt
- 182.160 / 3.036.000 = 6 Prozent der Material-Referenzlast. Die übrigen 94 Prozent sind keine nachgewiesen vermeidbare Restmenge.
- Unsicherheit
- Angenommene Reduktion 2–12 Prozent; Modellübertragung zwischen 750 und 550 Euro je Tonne, künftiges Aufkommen, Materialsubstitution und Beginn der Rezyklatentlastung sind offen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesministerium der Finanzen und Bundesumweltministerium, Fraktionen von CDU/CSU und SPD; unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe; Gegenpositionen: Handelsverband Deutschland, Plastics Europe Deutschland, IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, BDE und weitere Verbände. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Quellen zur Prüfung
- Plastiksteuer auf Verpackungen: Bewertung und Rechenweg
- Stadtsauberkeit & Abfallwirtschaft: Ausgangslage und Quellen
- Umweltbundesamt: Verpackungsabfälle: Kunststoffverpackungen 3,036 Mio t im Jahr 2023, Recyclingquote 52,2 Prozent
- Umweltbundesamt (UBA-Texte 87/2025): Untersuchung ökonomischer Instrumente zur Verringerung des Verpackungsverbrauches sowie zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes (Öko-Institut, cyclos, GVM, RWI): Lenkungswirkung einer Verpackungssteuer, Tab. 4, S. 137–141 (Kunststoff −6,4 Prozent bei 750 € je Tonne bis 2030); Gefahr des Ausweichens bei einer Steuer nur auf Kunststoff, S. 121f.; Vollzugsaufwand bei Erhebung bei 1,2 Mio Inverkehrbringern rund 420 Mio €, S. 130
-
Verteidigung Neuer Wehrdienst Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Wehrerfassung wird aufgebaut; ob zusätzliche Dienstleistende die erforderliche einsatzfähige Kapazität schaffen, bleibt ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der gesetzliche jährliche Soll-Pfad ist nun als Quelle verfügbar. Zusätzlich berichtet die Bundeswehr 25 % Abbruch innerhalb der ersten sechs Ausbildungsmonate. Das löst den Nenner teilweise, aber nicht die fehlende kausale Netto-Zusätzlichkeit, Bindung nach dem Dienst oder Einsatzfähigkeit. Der aktuelle Aufwuchs ist bereits nach Einführung beobachtet und kann nicht einfach als Ohne-Maßnahme-Trend verwendet werden. Dienstjahre bleiben deshalb keine dauerhaft einsatzfähigen Soldaten.
Nächster Baustein: Kohorten von Dienstantritt bis Verbleib, Reservebeorderung und einsatzfähigem Personal mit vergleichbarem Gegenfaktum verfolgen; Soll-Ist-Pfad für aktive und Reserve getrennt rechnen.
- § 91 Soldatengesetz: jährlicher Aufwuchspfad bis 2035
- Bundeswehr: Zwischenbilanz des Neuen Wehrdienstes Mitte 2026, Abbruchquote und Bindung
- Wehrbeauftragter: Jahresbericht 2025, endgültige Abbruchquote 2024 25,2 %
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Personalverfügbarkeit und einsatzfähige Verteidigungskapazität erhöhen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2026–2035 und gesetzlicher Personalpfad bis 2035 · Deutschland und Bündnisverpflichtungen; zusätzlicher Wehrdienst
- Bedarf
- 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten sind politische beziehungsweise militärische Zielzahlen des betrachteten Pfads. Sicherheit oder Abschreckung haben keine wissenschaftlich vorgegebene Sollzahl an Dienstjahren.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 12.500 zusätzliche freiwillige Dienstjahre und einen bedingten Pflichtdienstkanal an. Eine Auslösung der Bedarfswehrpflicht erfordert eine weitere Entscheidung; kurze Dienstzeiten sind nicht mit dauerhaft zusätzlichem aktivem Personal gleichzusetzen.
- Verbleibende Lücke
- Ohne Bindungsquoten, Ausbildungskapazität, Material und einsatzfähige Verbände ist eine Personal-Deckungsquote irreführend. Der Einfluss dieses Instruments auf einen vermiedenen Angriff ist nicht kausal gemessen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v4; gesetzlicher Erfassungs- und Zielpfad, angenommene zusätzliche Dienstjahre und ungemessener Abschreckungsbeitrag.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zugänge, Abgänge, Dienstlängen, Übernahmequoten, ausgebildete Reserve und einsatzfähige Einheiten gegen denselben zeitlichen Personalpfad prüfen; materielle Engpässe separat ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung (Boris Pistorius, SPD), verschärft im parlamentarischen Verfahren durch CDU/CSU. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verkehr und Mobilität BVG-Investitionslinie und sechs U-Bahn-Verlängerungen Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Die Investitionslinie ist bereits vereinbart; modellierte neue U-Bahn-Strecken liefern erst nach dem nächsten Jahrzehnt zusätzliche Verbindungen. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 1,3 Mrd. Euro Investitionslinie sind bereits beschlossen. Zusätzlich sind verschiedene U-Bahn-Strecken mit unterschiedlichem Start und Nachfrage zu prüfen; Budget ist kein Leistungszuwachs.
Nächster Baustein: Inbetriebnahme, zusätzliche Wege und verbleibende Kapazitätslücke je Verlängerung bis 2036 rechnen; bestehende Zusagen abziehen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Leistungsfähigen Berliner Nahverkehr erhalten und dort erweitern, wo zusätzlicher Bedarf besteht
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zwanzig Jahre bis 2046; zusätzliche Strecken im Modell frühestens ab 2040 · Berlin; BVG-Bestand und vorgeschlagene U-Bahn-Verlängerungen getrennt
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Heute zuverlässiger Betrieb, Bestandssanierung und langfristige Neuerschließung sind verschiedene Bedarfe. Eine jährliche Investitionssumme misst weder verfügbaren Betrieb noch geschlossene räumliche Versorgungslücken.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung grenzt die bereits beschlossenen mehr als 1,3 Milliarden Euro jährlich von zusätzlichen Verlängerungen ab. Zwei positiv geprüfte Strecken tragen im Modell erst etwa sechs der zwanzig Jahre zum Nutzen bei.
- Verbleibende Lücke
- Für kurzfristige Betriebs- und Erreichbarkeitsprobleme ist der Nutzen später Neubauten nicht rechtzeitig verfügbar. Bei weiteren Strecken fehlen positive Bewertungen; aus Budgethöhe folgt keine angemessene Projektwahl.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; vorhandener Verkehrsvertrag und ausdrücklich später Inbetriebnahmezeitpunkt des zusätzlichen Streckenszenarios.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Mittel gegenüber Verkehrsvertrag, verlässliche Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit sowie Projektfristen und Nachfrage jeder Strecke getrennt prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: Die 1,3 Mrd. Euro jährlich beschreiben das bestehende Investitionsniveau. Gefordert ist die Fortführung und die weitere Planung der U-Bahn-Verlängerungen, keine zusätzliche Investitionslinie. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen → -
Verkehr und Mobilität Poller-Stopp und Tempo 50 ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: -2 % bis weniger als 1 % VerschärfungGrobes Szenarioestimate · geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten Berliner Straßenverkehr · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Zeitgewinne und zusätzliche Sicherheitsrisiken sind modelliert; ein belegter ungedeckter Bedarf für den pauschalen Rückbau fehlt. CDU Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: -2 % bis weniger als 1 % Verschärfung · geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten Berliner Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Alle Verkehrsteilnehmenden
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Verkehrstodesfälle stadtweit gegen null senken, als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -7,1 370 -2 % Zentral -1,78 370 weniger als 1 % Verschärfung Günstig -0,44 370 weniger als 1 % Verschärfung 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:37 Getötete im Jahr 2025 aus den vorhandenen Bewertungsquellen × 10 = 370 Todesfälle bei konstanter Referenzlast.
Zusätzlicher Beitrag:Die Bewertung setzt zusätzliche 0,1776 Todesfälle jährlich einschließlich acht wirksamer Jahre an: × 10 = 1,776 zusätzliche Tote. Negativer Beitrag, weil Rücknahme von Verkehrsberuhigung den Sicherheitsbedarf vergrößert.
Annahmen
- Szenarien aus ein bis vier Prozent betroffenen Unfallfolgen, 15–60 % Wirkung und verschiedener Umsetzungsdauer; zentral entspricht die Menge der Bewertung.
Unsicherheit
- Andere Bündelteile wie Tempo 50 können zusätzliche Wirkungen haben, die hier nicht addiert sind.
- Nur das zusätzliche Delta gegenüber bereits gestoppter Kiezblockförderung.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose; sämtliche Straßen und Altersgruppen. Die Quote betrifft eine Facette von Mobilität; Schwerverletzungen werden nicht in Todesfälle umetikettiert.
Außerhalb dieser Quote
- Zeitgewinne, Lärm, Luft und Aufenthaltsqualität separat.
Quellen
- Tempo 30 vor Kitas und Schulen — vorhandene Bewertung v2
- Tagesspiegel — Verkehrsunfallbilanz Berlin 2025: 137.373 Unfälle, 37 Getötete, 1.840 Schwerverletzte, 15.128 Leichtverletzte
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Straßenverkehrsunfälle 2025, 37 Getötete in Berlin
- Poller-Stopp und Tempo 50 — vorhandene Bewertung v3
- Changing Cities / STRATMO-Metastudie
- Laverty, Goodman, Aldred (Findings)
- Ziel der Prüfung
- Mobilitätszugang, Verkehrssicherheit und Wohnqualität in Berliner Straßen abwägen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre gegenüber bereits gestoppter Förderung und laufender Tempo-Rücknahme · Berlin; zusätzlich betroffene Kiezblocks und Tempoabschnitte
- Bedarf
- Rettungszugang, Lieferverkehr, sichere Wege und Wohnumfeld benötigen ortsbezogene Messgrößen. Eine bestimmte Zahl zurückgebauter Poller ist kein wissenschaftlich angemessenes Mobilitätsziel.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung modelliert kürzere Fahrzeiten und Umwege, zugleich zusätzliche Unfälle, Lärm und weniger aktive Mobilität. Sie zieht bereits ohnehin beschlossene Rücknahmen ab; ihre Mengen hängen an tatsächlich betroffenen Kiezen und Nachtabschnitten.
- Verbleibende Lücke
- Es gibt keine passende einheitliche Sollmenge, mit der sich diese unterschiedlichen Wirkungen als Deckungsquote verrechnen ließen. Besonders die behauptete Rettungszeitverbesserung ist ungesichert.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; gesetzter zusätzlicher Rückbauumfang und stärkere Beobachtungs-/Vergleichsevidenz auf der Sicherheitsseite.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Tatsächliche Einsatz-, Liefer- und Reisezeiten, Unfälle nach Schwere, Randstraßenverkehr und Lärm jeweils vor Ort mit Vergleichskiezen messen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Sozialticket für 9 Euro Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der niedrigere Preis entlastet heutige Nutzende konkret; vollständiger Zugang für alle mobilitätseingeschränkten Berechtigten ist nicht belegt. Grüne · Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 18,50 Euro monatlich sind eine klare Entlastung. Zusätzlich mögliche notwendige Wege und die gesamte Lücke bezahlbarer Mobilität fehlen; Preissenkung ist keine volle Versorgung.
Nächster Baustein: Preisbedingt ausfallende notwendige Wege in der Zielgruppe und ihren Rückgang nach Einführung im Panel messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bezahlbare Mobilität für einkommensarme Berlinerinnen und Berliner ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; gesicherte Geltungsjahre gesondert angenommen · Berlin; Sozialticket-Berechtigte und Haushalte nahe der Anspruchsgrenze
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Bedarf sind notwendige Wege, die aus finanziellen oder Angebotsgründen nicht stattfinden. Alle Grundsicherungsbeziehenden, Ticketkäufe und Menschen mit tatsächlich ungedecktem Mobilitätsbedarf sind unterschiedliche Gruppen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 18,50 Euro monatliche Ersparnis für rund 180.000 heutige Tickets und 30.000 zusätzliche Abos an. Zusätzliche Nutzung und die Zahl bislang verhinderter notwendiger Wege sind Modellannahmen.
- Verbleibende Lücke
- Ein günstigerer Tarif bearbeitet die Preishürde. Er beseitigt keine fehlenden Verbindungen oder Barrierefreiheit und erreicht Haushalte knapp über der Anspruchsgrenze nicht automatisch. 180.000 geteilt durch alle Berechtigten wäre keine Bedarfsdeckungsquote.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; expliziter Preisnachlass und modellierte zusätzliche Nachfrage, keine vollständige Erhebung unerfüllter Mobilitätsbedarfe.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Nichtnutzung nach Grund, tatsächlich zusätzlich ermöglichte Wege, Erreichbarkeit, Kapazität und Wirkung an der Anspruchsgrenze erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Modell rechnet das Berliner AB-Sozialticket. Der grüne Vorschlag eines bundesweit gültigen 9-Euro-Berlin-Klimatickets hat einen anderen Geltungsbereich; nur der Preisbaustein ist vergleichbar.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Das Modell rechnet das Berliner AB-Sozialticket. Der grüne Vorschlag eines bundesweit gültigen 9-Euro-Berlin-Klimatickets hat einen anderen Geltungsbereich; nur der Preisbaustein ist vergleichbar. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne fordern 9 Euro für ein bundesweit gültiges Berliner Klimaticket. Das ist mehr als die isoliert bewertete AB-Sozialticketpreissenkung. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Vorschlagsbezug
Das Modell rechnet das Berliner AB-Sozialticket. Der grüne Vorschlag eines bundesweit gültigen 9-Euro-Berlin-Klimatickets hat einen anderen Geltungsbereich; nur der Preisbaustein ist vergleichbar.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Tempo 30 vor Kitas und Schulen ≈ 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten Berliner Straßenverkehr · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Das Modell adressiert zusätzliche Gefahrenstellen; eine Abdeckung aller Schulwegrisiken lässt sich daraus nicht ableiten. SPD · Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 3 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten Berliner Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Berlin · Alle Verkehrsteilnehmenden
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Verkehrstodesfälle stadtweit gegen null senken, als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 0 370 0 % Zentral 4,8 370 1 % Günstig 11 370 3 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:37 Getötete im Jahr 2025 aus den vorhandenen Bewertungsquellen × 10 = 370 Todesfälle bei konstanter Referenzlast.
Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell: 0,60 vermiedene minus 0,12 zusätzliche Todesfälle durch Ausweichen jährlich = 0,48 netto; × 10 = 4,8. Die neun wirksamen Jahre sind darin schon enthalten.
Annahmen
- Band null bis elf Todesfälle rundet Unsicherheit über Standorte, Wirkung, Ausweichen und Umsetzungsdauer. Kein statistisches Intervall.
Unsicherheit
- Ausweichen in Wohnstraßen kann den Hauptnutzen deutlich mindern.
- Mehrfach betroffene Schul- und Kita-Standorte nicht addieren.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose; sämtliche Straßen und Altersgruppen. Die Quote betrifft eine Facette von Mobilität; Schwerverletzungen werden nicht in Todesfälle umetikettiert.
Außerhalb dieser Quote
- Netto rund 16 weniger Schwerverletzte jährlich; Luft, Lärm und Zeit separat.
Quellen
- Tempo 30 vor Kitas und Schulen — vorhandene Bewertung v2
- Tagesspiegel — Verkehrsunfallbilanz Berlin 2025: 137.373 Unfälle, 37 Getötete, 1.840 Schwerverletzte, 15.128 Leichtverletzte
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Straßenverkehrsunfälle 2025, 37 Getötete in Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
- taz, 12.08.2025: angekündigte Rücknahme von Tempo 30 auf bis zu 25 Abschnitten; kein Vollzugsnachweis
- Ziel der Prüfung
- Vermeidbare Verletzungen und Belastungen an Schul- und Kitawegen verringern
- Zuständigkeit
- Land Berlin
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v2
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; Wirkung zusätzlich zu bestehenden Tempo-30-Strecken · Berlin; zusätzlich erfasste Einrichtungen an Hauptverkehrsstraßen
- Bedarf
- Für Schulwegsicherheit zählen betroffene Wege, Querungen und tatsächliche Gefahrenlagen. Die Zahl aller Berliner Verkehrstoten umfasst viele andere Orte und Altersgruppen und ist kein geeigneter Schulweg-Nenner.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 600 zusätzliche Standorte an Hauptstraßen und brutto jährlich 0,6 vermiedene Getötete und 22 vermiedene Schwerverletzte an. Ausweichunfälle werden gesondert modelliert; Befolgung und tatsächliche Durchfahrtszeit sind offen.
- Verbleibende Lücke
- Tempo 30 bearbeitet Geschwindigkeit an den erfassten Abschnitten. Kreuzungsgestaltung, sichere Querungen und Schulstraßen bleiben eigene Bausteine; die vorhandene Berliner Sicherheitsbilanz darf nicht in eine scheinbar kleine schulbezogene Deckungsquote umgerechnet werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v2; angenommene zusätzliche Standortzahl und lokale Wirkungsübertragung, keine vollständige schulbezogene Bedarfsrechnung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Standorte, Geschwindigkeit, kindbezogene Exposition, Querungssicherheit und Unfälle mit Vergleichsabschnitten prüfen; Zeitverluste und Verlagerung messen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Deutschlandticket am Index ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Eine Preisformel verbessert Planbarkeit; erschwingliche Mobilität und die Finanzierung des Angebots sind damit nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 % · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -750.000 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Zentral -130.000 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig 0 2,47 Mrd. 0 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell des Spiralrisikos: 75.000 im Zehnjahresmittel zusätzlich fehlende Abos × 0,17 t jährliche Minderung je Abo ≈ 13.000 t mehr jährlich, bis 2036 rund 130.000 t. Eintrittswahrscheinlichkeit und halbe Dauer sind im Mittel bereits enthalten.
Annahmen
- Nur zusätzliches Spiralrisiko gegenüber politischer Preisfindung; normale Preisanstiege zählen nicht als Reformwirkung.
- Günstig keine Spirale; vorsichtig größerer Risikofall. Kein Konfidenzintervall.
Unsicherheit
- Aboverlust und Autonutzung werden aus Durchschnittsevaluation übertragen.
- Keine doppelte Multiplikation der bereits eingerechneten Eintrittswahrscheinlichkeit.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Planbarkeit, Finanzierung und soziale Steuerung separat.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Deutschlandticket am Index — vorhandene Bewertung v3
- Ariadne-Projekt — Faktencheck Deutschlandticket: eine Bestandsaufnahme der empirischen Evidenz
- Bundesministerium für Verkehr — Deutschlandticket wirkt — mehr Potenzial vorhanden (Evaluation 2026, rund 2,5 Millionen Tonnen CO₂-Einsparung im Jahr)
- Land Hessen — Ab 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro — erster Preis nach dem Index der Verkehrsministerkonferenz, mitgeteilt am 30. September 2026 (plus 3,80 Euro);
- Ziel der Prüfung
- Tarif- und Finanzierungsentscheidungen beim Deutschlandticket planbarer machen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; bestehende Finanzierung zunächst bis 2030 · Deutschland; Ticketnutzende, öffentliche Träger und Verkehrsunternehmen
- Bedarf
- Planbarkeit der jährlichen Preisentscheidung und sozial tragbarer Zugang sind getrennte Bedarfe. Die bestehende Abonnentenzahl misst weder ungedeckten Mobilitätsbedarf noch ausreichende öffentliche Finanzierung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung beschreibt einen Preisindex für rund 14,5 Millionen Abonnements. Sein größter modellierter Nutzen ist weniger Ungewissheit; der Wertfaktor gleicht eingefrorene Zuschüsse über den Fahrpreis aus.
- Verbleibende Lücke
- Eine Formel schließt eine Finanzierungslücke rechnerisch durch Zahlerzuordnung. Ob Preis und Angebot für heutige und ausgeschlossene Nutzende angemessen sind, ist dadurch nicht beantwortet.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; beschlossene Indexmechanik und gesetzter Wert der Planbarkeit, kein Nachweis ausreichender sozialer oder verkehrlicher Versorgung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Preispfad, Kündigungen nach Einkommen, neue Abos, notwendige Wege, Zuschüsse und Angebotskapazität gegenüber transparenter politischer Preisfindung prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bund und Länder gemeinsam, unterstützt vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (Gegenpol: Sozial- und Umweltverbände, Fahrgastverbände). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Verkehr und Mobilität Flottengrenzwerte 2035 aufweichen ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Die Lockerung modelliert mehr Verbrenner und zeitweilige Entlastung einzelner Gruppen; ausreichende Bewältigung des Strukturwandels ist nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 % · sehr geringe Sicherheit
Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -3 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Zentral -1,04 Mio. 2,47 Mrd. weniger als 1 % Verschärfung Günstig 0 2,47 Mrd. 0 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.
Zusätzlicher Beitrag:Im Hauptszenario nur die ersten beiden betroffenen Zulassungsjahrgänge 2035 und 2036: 435.000 zusätzliche Verbrenner jährlich × (0,5 + 1,5) Betriebsjahre × 1,2 t Bruttodifferenz ≈ 1,044 Mio. t zusätzlicher physischer Ausstoß bis Ende 2036. Der bis 2049 gemittelte Bestand von 2,8 Mio. Autos wird nicht in zehn Jahre gezogen.
Annahmen
- Jährliche Neuzulassungen gleichmäßig übers Jahr verteilt. Physische deutsche Mehrmenge vor ETS-Ausgleich.
- Günstig kaum zusätzlicher Verbrennerabsatz; vorsichtig früherer oder stärkerer Hochlauf, da die ICCT-Projektion Unterschiede schon vor 2035 erwartet.
Unsicherheit
- Der genaue jährliche deutsche Zulassungspfad fehlt; die frühe Wirkung ist nur ein Szenario.
- Emissionsausgleich im EU-ETS kann globale Mehrmenge verringern und Lasten verlagern.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.
Außerhalb dieser Quote
- Langfristig größere Emissionen, Vermeidungslast, Energiekosten und Industrieentwicklung separat.
Quellen
- UBA: Emission von Treibhausgasen, Stand 2.7.2026; neu recherchiert 17.10.2026
- Bundes-Klimaschutzgesetz § 3
- KSG Anlage 3: jährliche Minderungsziele 2031–2040; neu geprüft 17.10.2026
- Flottengrenzwerte 2035 aufweichen — vorhandene Bewertung v3
- ICCT — Unwrapping the package: A review of the European Commission's CO₂ standards proposal (Dezember 2025)
- Umweltbundesamt — Emissionsdaten 2025 & Projektionsdaten 2026 (Hintergrundpapier)
- Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrzeugzulassungen im Dezember 2025 — Jahresbilanz (2,9 Mio Pkw, BEV-Anteil 19,1 %)
- DEHSt — Verschiebung des Starts der Regelphase des EU-ETS 2 auf 2028; Preisstabilisierung oberhalb 45 €/t
- Ziel der Prüfung
- Den Fahrzeugbestand klimaverträglich erneuern und den Strukturwandel der Autoindustrie bewältigen
- Zuständigkeit
- EU
- Herkunft des Vorschlags
- EU
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2041; Zulassungsregel ab 2035 · Deutschland innerhalb des EU-Regulierungsrahmens
- Bedarf
- Klimapfad, industrielle Anpassung und praktikabler Fahrzeugzugang sind unterschiedliche Aufgaben. Beschäftigtenzahlen oder vorhandene Verbrenner ergeben für sich keinen wissenschaftlich gebotenen Umfang einer Lockerung.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt im Mittel rund 2,8 Millionen zusätzliche Verbrenner, brutto 3,4 Millionen Tonnen zusätzliche jährliche CO₂-Emissionen und zeitlich verschobene Beschäftigungsanpassung an. Dies sind Szenarien zur Zulassungsreaktion und zu Folgeeffekten.
- Verbleibende Lücke
- Mehr Emissionen sind kein positiver Deckungsbeitrag zum Klimabedarf. Wie viel Strukturwandelhilfe oder Fahrzeugzugang die Lockerung zusätzlich schafft, bleibt unsicher; die jährliche Lücke von 2025 ist kein deckungsgleicher Nenner für das Mittel 2027–2041.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; angenommenes zusätzliches Verbrennerszenario und keine kausale Abschätzung des versprochenen Arbeitsplatzschutzes.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Verbindliche Endfassung der EU-Regel, reale Zulassungen, Kapitalauslastung, Branchenbeschäftigung und sektorspezifischen Klimapfad über denselben Zeitraum vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
EVP/CDU/CSU, VDA, FDP, AfD (Gegenpol: Agora Verkehrswende, Deutsche Umwelthilfe, Transport & Environment, ICCT, Bündnis 90/Die Grünen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Verkehr und Mobilität Führerschein-Reform ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis unter 1 %Wirkungsrichtung unsicherGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr · 2027–2036 Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Entfallende Pflichtleistungen können Kosten senken; wie viele finanziell ausgeschlossene Menschen dadurch sicher Zugang erhalten, ist ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ weniger als 1 % Verschärfung
Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Wirkungsrichtung unsicher. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
-100 %0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Alle Verkehrsteilnehmenden, alle Straßenarten
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Vermeidbare Verkehrstodesfälle senken; hier als transparente Nulltoten-Referenz gerechnet.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig -90 28.300 weniger als 1 % Verschärfung Zentral -40 28.300 weniger als 1 % Verschärfung Günstig 5 28.300 unter 1 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Endgültig 2.832 Verkehrstote im Jahr 2025 × 10 = 28.320 Todesfälle bei konstanter Referenzlast. Ziel null ist eine redaktionelle Vision-Zero-Referenz, keine Vorhersage erreichbarer Null und kein zusätzlich behauptetes Bundesziel.
Zusätzlicher Beitrag:Natürliche Fallzahlen der Bewertung grob netto: 1,6 vermiedene Tote durch begleitete Übung minus knapp drei durch weniger Sonderfahrten, minus 1,6 durch kürzere Theorie und Prüfung, minus rund einen durch zusätzliche Fahranfänger = etwa vier zusätzliche Tote jährlich, rund 40 bis 2036.
Annahmen
- Laufzeit ab Mitte 2027 auf ungefähr 9,5–10 Jahre gerundet.
- Band lässt Null und Wirkungsumkehr zu; positive Übungsevidenz und negative Dosisannahmen sind unterschiedlich sicher.
Unsicherheit
- Kürzere Theorie hat keine direkt gemessene Dosiswirkung.
- Bewertung v4 führt das Risiko unerfahrener Begleitfahrten in der Übungsphase als offenes, unbeziffertes Argument; es fehlt in dieser Rechnung.
- Der Zugang zum Führerschein ist ein anderes Ziel, das diese Sicherheitsquote nicht abbildet.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose für 2036. Demografie, Sicherheitsfortschritt und Fahrleistung verändern den Nenner. Die Tempovarianten haben denselben Nenner und dürfen nicht addiert werden. Ihr Anteil an allen Straßen ist kleiner als an Autobahnen; die praktische Bedeutung geretteter Leben bleibt. Schwerverletzung, CO₂ und Zeit werden separat berichtet.
Außerhalb dieser Quote
- Preis- und Zeitentlastung, zusätzliche Fahrerlaubnisse und Begleitaufwand separat. Negative Sicherheitsquote ist keine Gesamtnutzenbilanz.
Quellen
- Destatis: endgültige Unfallbilanz 2025, 7.7.2026; neu geprüft am 17.10.2026
- Führerschein-Reform — vorhandene Bewertung v3
- Statistisches Bundesamt
- Gregersen u. a., Accident Analysis & Prevention 32(1)
- Bundesrat — Drucksache 365/26 vom 10.6.2026: Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (Fahrschulmodernisierungs-Verordnung)
- Statistisches Bundesamt
- Ziel der Prüfung
- Fahrausbildung bezahlbar und zugleich ausreichend sicher gestalten
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v4
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre ab vorgesehenem Inkrafttreten 2027 · Deutschland; Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Begleitpersonen
- Bedarf
- Für Bedarfsdeckung sind Menschen mit notwendiger Fahrerlaubnis, die sie aus Kostengründen nicht erwerben, entscheidend. Alle jährlichen Prüfungen oder vorhandenen Führerscheine sind dafür kein geeigneter Nenner.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt eine Preissenkung von ungefähr 460 Euro und rund 18.000 zusätzliche Fahrerlaubnisse pro Jahr an. Die Nachfragezahl ist nicht gemessen; Preisweitergabe und tatsächliche Kürzung von Fahrstunden bestimmen die Ersparnis.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl günstigerer Ausbildungen belegt keinen ausreichenden Zugang und keine unveränderte Sicherheit. Begleitete Übung hängt von Landesumsetzung und verfügbaren Begleitpersonen ab; verschiedene Reformteile wirken unterschiedlich.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v4; gesetzlich entfallende Anforderungen und angenommene Preis-/Nachfragereaktion unter offenem Sicherheitsvergleich.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Preise, tatsächlich absolvierte Stunden, Abbrüche aus Kostengründen, Prüfungswiederholungen und spätere Unfallquoten nach Teilmaßnahme auswerten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesministerium für Verkehr (Patrick Schnieder); Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2026; erste Lesung im Bundestag am 24. September 2026, federführend der Verkehrsausschuss, Anhörung am 5. Oktober 2026. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Verkehr und Mobilität Ein MV-Jugendticket für Schüler und Azubis Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Ein Rabatt könnte eine Preishürde verringern; fehlende Verbindungen und Zahl zusätzlich erreichter junger Menschen bleiben ungeklärt. SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 43 statt 63 Euro sind eine Modellannahme; das Programm sagt Beratung zu. Angebotslücken und schon bezahlte Schulwege begrenzen einen reinen Preiseffekt.
Nächster Baustein: Preis, Start und Finanzierung festlegen; zusätzliche Wege der konkreten Gruppe mit ihrer Barrierenbaseline schätzen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bezahlbare Mobilität für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende erweitern
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; genaue Einführung offen · Mecklenburg-Vorpommern; benannte Bildungsgruppen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Für die Zielgruppen sind notwendige Wege außerhalb bereits bezahlter Schulbeförderung und ihre tatsächlichen Preis- und Angebotsbarrieren zu erfassen. Der Landeswert zur Haltestellenversorgung aller Einwohner darf nicht ungeprüft auf Schülerinnen und Schüler übertragen werden.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung leitet aus dem Azubiticket einen Zuschuss von 20 Euro und damit einen Preis von 43 statt 63 Euro ab. Das Programm selbst sagt zunächst gemeinsame Beratung zu und nennt keinen Preis, Termin oder finanzierten Umfang.
- Verbleibende Lücke
- Die angenommene Tarifentlastung bearbeitet nur einen Teil des Mobilitätszugangs. Ohne Ausgangsnutzung, Fahrplan und zusätzliche Wege ist ihr Deckungsgrad offen; ein nur fünfjähriger Betrachtungszeitraum beantwortet die dauerhafte Versorgung noch nicht.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; aus einem Vorbild abgeleiteter Zuschuss und unbekannte Ausgangsnutzung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Konkreten Beschluss, Preis und Start festhalten; heute selbstzahlende Nutzende, zusätzliche notwendige Wege und bedarfsgerechte Verbindungen nach Landkreis erheben.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Preis von 43 Euro und der 20-Euro-Zuschuss sind aus dem Vorbild abgeleitete Modellwerte. Die SPD-Programmaussage nennt Beratung über ein Jugendticket, keine verbindliche Einführung zu diesem Preis.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Der Preis von 43 Euro und der 20-Euro-Zuschuss sind aus dem Vorbild abgeleitete Modellwerte. Die SPD-Programmaussage nennt Beratung über ein Jugendticket, keine verbindliche Einführung zu diesem Preis.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
-
Verkehr und Mobilität Kostenloser Nahverkehr für alle unter 21 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Kostenfreiheit beseitigt die Tarifhürde der erfassten Gruppe; vorhandene Verbindungen und zusätzlich ermöglichte Wege bleiben zu prüfen. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: 279.284 unter 21-Jährige sind eine Zielgruppe, keine Zahl gleichermaßen Unversorgter. Nulltarif schafft keine Verbindung und der landesweite Haltestellenindikator gilt nicht automatisch für diese Gruppe.
Nächster Baustein: Preis- und angebotsbedingt ausgefallene Wege dieser Altersgruppe sowie einen verbindlichen Landestarif mit Betreibern ermitteln.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Jungen Menschen unter 21 bezahlbare Mobilität und Teilhabe ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; dauerhafte Fortführung ungeklärt · Mecklenburg-Vorpommern; unter 21-Jährige
- Bedarf
- Bedarf sind notwendige oder gewünschte Wege, die ohne finanzielle oder räumliche Barrieren nicht stattfinden. 279.284 unter 21-Jährige sind eine potenzielle Zielgruppe, keine Zahl gleichermaßen unversorgter Personen.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung rechnet eine kostenlose Landeslösung und zusätzliche Nachfrage. Der reguläre Weg zur örtlich zuständigen Schule ist teilweise bereits finanziert; zusätzliche Freizeit- und sonstige Wege müssen gesondert erfasst werden.
- Verbleibende Lücke
- Ein Nulltarif schafft keine neuen Fahrten im Fahrplan. Landesweiter Versorgungsindikator, Zielgruppenbedarf und Tarifnutzung sind nicht deckungsgleich; Tarifvereinbarung mit Unternehmen und dauerhafte Finanzierung bleiben offen.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; definierte Altersgruppe, modellierte Nachfrage und maßgebliche Tarif- und Angebotsvoraussetzungen.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Rechtssichere Tariflösung, entfallende heutige Zahlungen, zusätzliche Wege nach Region und real verfügbare Kapazität erheben; Anschlussfinanzierung über fünf Jahre hinaus prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Kostenloses Ticket für alle unter 27 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Das kostenlose Ticket beseitigt den Preis für die Zielgruppe; tatsächliche Mobilitätslücken können zusätzlich am Angebot liegen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Kostenloses Ticket für die ganze Altersgruppe erfüllt ein Tarifversprechen, nicht den gesamten Mobilitätsbedarf. Bestehende Zahlende, Angebotslücken und echter Verkehrswechsel sind verschieden.
Nächster Baustein: Preishürden und Angebotslücken der U27-Gruppe getrennt messen; zusätzlich erreichbare Ziele und Wege bis 2036 schätzen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Jungen Menschen unter 27 bezahlbaren bundesweiten Nahverkehrszugang ermöglichen
- Zuständigkeit
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Wahlperiode 2026–2031; dauerhafte Finanzierung nicht konkretisiert · Mecklenburg-Vorpommern; Einwohnerinnen und Einwohner unter 27 Jahren
- Bedarf
- 362.596 Menschen unter 27 sind die mögliche Zielgruppe. Wie viele davon heute notwendige Wege wegen Preis, Takt, Entfernung oder fehlender Barrierefreiheit nicht machen können, ist nicht erfasst.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt ein kostenloses Deutschlandticket und ungefähr 30.000 bereits heute zahlende junge Nutzende an. Neue Nachfrage und Autoverlagerung sind modelliert; bei bestehenden Nutzenden ist zunächst die entfallende Zahlung klar.
- Verbleibende Lücke
- Die volle Tarifabdeckung der Altersgruppe ist kein Nachweis vollständig gedeckter Mobilität. Der landesweite Anteil der Bevölkerung mit gutem Haltestellenzugang darf nicht als gleicher Anteil der U27-Gruppe ausgegeben werden.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v1; explizite universelle Tarifzusage für eine Altersgruppe und unsichere zusätzliche Nachfrage ohne vollständiges Bedarfsregister.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Ticketnutzung und ausgeschlossene Wege nach Alter, Einkommen und Region erfassen; Angebotspfad, Kapazitätsausbau und dauerhaftes Budget mit dem Tarif verbinden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Tempolimit 120 ≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 4 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Das Modell erwartet einen konkreten Sicherheits- und Klimabeitrag; die gesamten Verkehrsprobleme werden damit nicht abgedeckt. Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 3 %
Plausible Szenariospanne: 2 % bis 4 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Alle Verkehrsteilnehmenden, alle Straßenarten
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Vermeidbare Verkehrstodesfälle senken; hier als transparente Nulltoten-Referenz gerechnet.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 550 28.300 2 % Zentral 780 28.300 3 % Günstig 1.050 28.300 4 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Endgültig 2.832 Verkehrstote im Jahr 2025 × 10 = 28.320 Todesfälle bei konstanter Referenzlast. Ziel null ist eine redaktionelle Vision-Zero-Referenz, keine Vorhersage erreichbarer Null und kein zusätzlich behauptetes Bundesziel.
Zusätzlicher Beitrag:Natürliche Fallzahlen der Bewertung: zentral 78 vermiedene Todesfälle pro Jahr × 10 = 780 bis 2036; Szenarioband 55–105 jährlich. Gleicher gesamtdeutscher Nenner für Tempo 120, 130 und 140.
Annahmen
- Die Unfallwirkung hält im Zehnjahresmittel ungefähr an. Konstante Referenzlast von 2025 zur Größenorientierung.
- Reale Todesfälle ohne monetäre Zuschläge für Angehörige.
- Die 35-Prozent-Schätzung bei Metz-Peeters betrifft Unfälle mit Todesfolge auf untersuchten Tempo-120-Abschnitten. Übertragung auf die Zahl getöteter Personen, alle deutschen Autobahnen und andere Geschwindigkeiten ist eine zusätzliche Modellannahme.
Unsicherheit
- Gesamtstraßen-Nenner ist breiter als das Instrument.
- Übertragung heutiger begrenzter Strecken, Regeltreue und Ausweichverkehr unsicher. Keine statistischen Konfidenzintervalle.
- Die hier genannten vermiedenen Todesfälle sind nationale Szenariowerte, keine im Original gemessene bundesweite Zahl und keine direkt geschätzte Tempo-130-/140-Wirkung.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose für 2036. Demografie, Sicherheitsfortschritt und Fahrleistung verändern den Nenner. Die Tempovarianten haben denselben Nenner und dürfen nicht addiert werden. Ihr Anteil an allen Straßen ist kleiner als an Autobahnen; die praktische Bedeutung geretteter Leben bleibt. Schwerverletzung, CO₂ und Zeit werden separat berichtet.
Außerhalb dieser Quote
- CO₂, Schwerverletzungen, Zeit und Kraftstoffkosten separat.
Quellen
- Destatis: endgültige Unfallbilanz 2025, 7.7.2026; neu geprüft am 17.10.2026
- Tempolimit 120 — vorhandene Bewertung v3
- Bauernschuster/Traxler — Tempolimit 130 auf Autobahnen: Eine evidenzbasierte Diskussion. Perspektiven der Wirtschaftspolitik (2021, Preprint)
- Metz-Peeters (2025): Mandatory speed limits and crash frequency on motorways — A causal machine learning approach; RePEc-Nachweis mit Abstract, DOI 10.1016/j.tra.2025.104616
- Ruhr-Universität Bochum (Presseinformation zu Metz-Peeters 2025)
- Ziel der Prüfung
- Autobahnunfälle und Verkehrsemissionen durch geringere Geschwindigkeit verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036, zehn Jahre · Deutschland; bisher nicht dauerhaft begrenzte Autobahnabschnitte
- Bedarf
- Das unmittelbare Instrument betrifft hohe Geschwindigkeiten auf freien Autobahnabschnitten. Verkehrssicherheit an Landstraßen und in Städten sowie weitere Emissionsquellen benötigen andere Maßnahmen; eine angemessene Zielgewichtung ist politisch festzulegen.
- Erwarteter Beitrag
- Bewertung v3 modelliert im Periodenmittel rund 2,3 Millionen Tonnen weniger CO₂ pro Jahr sowie zentral 78 vermiedene Getötete und 920 vermiedene Schwerverletzte auf Autobahnen. Ausweichverkehr wird separat abgezogen; Unfallzahlen und Emissionen sind verschiedene Ergebnisse.
- Verbleibende Lücke
- Die Wirkungsmenge ist nicht mit einem deckungsgleichen zusätzlichen Zehnjahres-Minderungsbedarf verrechnet. Eine Quote an nationalen Emissionen oder Unfallzahlen eines anderen Jahres wäre kein ausreichender Bedarfscheck.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; vergleichsweise direkte Messdaten zu bestehenden 120er-Strecken und zusätzliche Modellübertragung auf das gesamte freie Netz.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Befolgung, gemessene Geschwindigkeiten, Unfallfolgen einschließlich Ausweichverkehr und Emissionspfad über denselben Zeitraum prüfen; Varianten 120/130/140 als Alternativen behandeln.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Linke · Vorschlagsbezug
Das Bundeswahlprogramm 2025 fordert ausdrücklich 120 km/h auf Autobahnen. Hier wird nur dieser Baustein zugeordnet; das zusätzliche innerörtliche Tempolimit und das gesamte Verkehrsprogramm sind nicht Teil dieser Modellprüfung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Tempolimit 130 ≈ 2 %des benannten BedarfsSzenariospanne: unter 1 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Rund 1,4 Millionen Tonnen weniger CO₂ und vermiedene schwere Unfälle werden modelliert; eine ausreichende Verkehrsreform ist damit nicht nachgewiesen. Grüne · Linke Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ 2 %
Plausible Szenariospanne: unter 1 % bis 3 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Alle Verkehrsteilnehmenden, alle Straßenarten
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Vermeidbare Verkehrstodesfälle senken; hier als transparente Nulltoten-Referenz gerechnet.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 250 28.300 unter 1 % Zentral 490 28.300 2 % Günstig 800 28.300 3 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Endgültig 2.832 Verkehrstote im Jahr 2025 × 10 = 28.320 Todesfälle bei konstanter Referenzlast. Ziel null ist eine redaktionelle Vision-Zero-Referenz, keine Vorhersage erreichbarer Null und kein zusätzlich behauptetes Bundesziel.
Zusätzlicher Beitrag:Natürliche Fallzahlen der Bewertung: zentral 49 vermiedene Todesfälle pro Jahr × 10 = 490 bis 2036; Szenarioband 25–80 jährlich. Gleicher gesamtdeutscher Nenner für Tempo 120, 130 und 140.
Annahmen
- Die Unfallwirkung hält im Zehnjahresmittel ungefähr an. Konstante Referenzlast von 2025 zur Größenorientierung.
- Reale Todesfälle ohne monetäre Zuschläge für Angehörige.
- Die 35-Prozent-Schätzung bei Metz-Peeters betrifft Unfälle mit Todesfolge auf untersuchten Tempo-120-Abschnitten. Übertragung auf die Zahl getöteter Personen, alle deutschen Autobahnen und andere Geschwindigkeiten ist eine zusätzliche Modellannahme.
Unsicherheit
- Gesamtstraßen-Nenner ist breiter als das Instrument.
- Übertragung heutiger begrenzter Strecken, Regeltreue und Ausweichverkehr unsicher. Keine statistischen Konfidenzintervalle.
- Die hier genannten vermiedenen Todesfälle sind nationale Szenariowerte, keine im Original gemessene bundesweite Zahl und keine direkt geschätzte Tempo-130-/140-Wirkung.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose für 2036. Demografie, Sicherheitsfortschritt und Fahrleistung verändern den Nenner. Die Tempovarianten haben denselben Nenner und dürfen nicht addiert werden. Ihr Anteil an allen Straßen ist kleiner als an Autobahnen; die praktische Bedeutung geretteter Leben bleibt. Schwerverletzung, CO₂ und Zeit werden separat berichtet.
Außerhalb dieser Quote
- CO₂, Schwerverletzungen, Zeit und Kraftstoffkosten separat.
Quellen
- Destatis: endgültige Unfallbilanz 2025, 7.7.2026; neu geprüft am 17.10.2026
- Tempolimit 130 — vorhandene Bewertung v8
- Bauernschuster/Traxler — Tempolimit 130 auf Autobahnen: Eine evidenzbasierte Diskussion. Perspektiven der Wirtschaftspolitik (2021, Preprint)
- Metz-Peeters (2025): Mandatory speed limits and crash frequency on motorways — A causal machine learning approach; RePEc-Nachweis mit Abstract, DOI 10.1016/j.tra.2025.104616
- abgeordnetenwatch.de
- Ziel der Prüfung
- Autobahnunfälle und Verkehrsemissionen durch ein allgemeines Limit verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v8
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036, zehn Jahre · Deutschland; bisher nicht dauerhaft begrenzte Autobahnabschnitte
- Bedarf
- Maßgeblich sind beeinflussbare Hochgeschwindigkeitsrisiken und der zusätzliche Emissionspfad. Der gesamte Verkehrssektor umfasst weitere Aufgaben und ist kein unmittelbarer örtlicher Unfall-Nenner.
- Erwarteter Beitrag
- Bewertung v8 setzt im Mittel rund 1,4 Millionen Tonnen weniger CO₂ sowie zentral 49 vermiedene Getötete und 560 vermiedene Schwerverletzte jährlich an. Diese Mengen sind Modellschätzungen aus Mess- und Feldevidenz; die unter dem Limit realisierte Geschwindigkeit bleibt entscheidend.
- Verbleibende Lücke
- Ohne kompatiblen sektoralen Zehnjahres-Zielpfad ist keine belastbare Deckungsquote berechnet. Die günstige staatliche Umsetzung und positive Nutzenbilanz messen Wirtschaftlichkeit, nicht die Vollständigkeit der Verkehrswende.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v8; differenzierte Modellmengen und Unfallforschung, keine abgeschlossene Evaluation eines deutschlandweiten Limits.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Geschwindigkeit, Einhaltung, gesamte Unfallfolgen, Verkehrsverlagerung und tatsächliche Emissionen erfassen; verbleibenden sektoralen Bedarf im gleichen Zeitraum bestimmen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- Grüne · Vorschlagsbezug
Gesetzentwurf 21/5319 stammt von den Grünen; die namentliche Abstimmung belegt seine Ablehnung. Der Modellbeitrag setzt eine Umsetzung voraus. Der Vorschlag ist nicht umgesetzt und kein Nachweis einer entsprechenden SPD-Position.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Unterstützung
Die namentliche Abstimmung dokumentiert 57 Ja-Stimmen der Linken und keine Nein-Stimme aus der Fraktion zum konkreten Tempo-130-Gesetz. Unterstützung und Urheberschaft werden getrennt; Tempo 120 und 130 bleiben alternative Maßnahmen und werden nicht addiert.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verkehr und Mobilität Tempolimit 140 ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: unter 1 % bis 2 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitVerkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr · 2027–2036 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Das Zentralmodell erwartet kleinere Wirkungen als bei 120 oder 130; die konkrete Menge ist mangels deutscher Messstrecken besonders unsicher. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: unter 1 % bis 2 % · geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %- Benanntes Problem
- Verkehrstote im gesamten deutschen Straßenverkehr
- Gebiet und Betroffene
- Deutschland · Alle Verkehrsteilnehmenden, alle Straßenarten
- Zeitraum
- 2027–2036
- Gewähltes Ziel
- Vermeidbare Verkehrstodesfälle senken; hier als transparente Nulltoten-Referenz gerechnet.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle Szenario Beitrag Bedarf Estimate Vorsichtig 130 28.300 unter 1 % Zentral 280 28.300 unter 1 % Günstig 450 28.300 2 % 100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Endgültig 2.832 Verkehrstote im Jahr 2025 × 10 = 28.320 Todesfälle bei konstanter Referenzlast. Ziel null ist eine redaktionelle Vision-Zero-Referenz, keine Vorhersage erreichbarer Null und kein zusätzlich behauptetes Bundesziel.
Zusätzlicher Beitrag:Natürliche Fallzahlen der Bewertung: zentral 28 vermiedene Todesfälle pro Jahr × 10 = 280 bis 2036; Szenarioband 13–45 jährlich. Gleicher gesamtdeutscher Nenner für Tempo 120, 130 und 140.
Annahmen
- Die Unfallwirkung hält im Zehnjahresmittel ungefähr an. Konstante Referenzlast von 2025 zur Größenorientierung.
- Reale Todesfälle ohne monetäre Zuschläge für Angehörige.
- Die 35-Prozent-Schätzung bei Metz-Peeters betrifft Unfälle mit Todesfolge auf untersuchten Tempo-120-Abschnitten. Übertragung auf die Zahl getöteter Personen, alle deutschen Autobahnen und andere Geschwindigkeiten ist eine zusätzliche Modellannahme.
Unsicherheit
- Gesamtstraßen-Nenner ist breiter als das Instrument.
- Übertragung heutiger begrenzter Strecken, Regeltreue und Ausweichverkehr unsicher. Keine statistischen Konfidenzintervalle.
- Die hier genannten vermiedenen Todesfälle sind nationale Szenariowerte, keine im Original gemessene bundesweite Zahl und keine direkt geschätzte Tempo-130-/140-Wirkung.
Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Keine Prognose für 2036. Demografie, Sicherheitsfortschritt und Fahrleistung verändern den Nenner. Die Tempovarianten haben denselben Nenner und dürfen nicht addiert werden. Ihr Anteil an allen Straßen ist kleiner als an Autobahnen; die praktische Bedeutung geretteter Leben bleibt. Schwerverletzung, CO₂ und Zeit werden separat berichtet.
Außerhalb dieser Quote
- CO₂, Schwerverletzungen, Zeit und Kraftstoffkosten separat.
Quellen
- Destatis: endgültige Unfallbilanz 2025, 7.7.2026; neu geprüft am 17.10.2026
- Tempolimit 140 — vorhandene Bewertung v3
- Bauernschuster/Traxler — Tempolimit 130 auf Autobahnen: Eine evidenzbasierte Diskussion. Perspektiven der Wirtschaftspolitik (2021, Preprint)
- Metz-Peeters (2025): Mandatory speed limits and crash frequency on motorways — A causal machine learning approach; RePEc-Nachweis mit Abstract, DOI 10.1016/j.tra.2025.104616
- Ruhr-Universität Bochum (Presseinformation zu Metz-Peeters 2025)
- Ziel der Prüfung
- Die höchsten Autobahngeschwindigkeiten und ihre Risiken begrenzen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v3
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036, zehn Jahre · Deutschland; bisher freie Autobahnabschnitte
- Bedarf
- Das direkte Ziel ist die Begrenzung der schnellsten Fahrten. Ob dieser Umfang politisch ausreicht, erfordert ein ausdrücklich gesetztes Sicherheits- oder Emissionsziel und den Vergleich mit anderen Instrumenten.
- Erwarteter Beitrag
- Bewertung v3 leitet rund 0,8 Millionen Tonnen weniger CO₂, zentral 28 vermiedene Getötete und 320 vermiedene Schwerverletzte pro Jahr aus einer angenommenen Geschwindigkeitsverteilung ab. Für genau diese deutsche Regel liegt keine direkte Messung vor.
- Verbleibende Lücke
- Die geringere Modellwirkung ist ein Variantenvergleich, kein Beweis zu geringer gesellschaftlicher Bedarfsdeckung. Andere Verkehrsrisiken und der kompatible sektorale Zielpfad bleiben unbeziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Bewertung v3; aus der Geschwindigkeitsverteilung abgeleitete Variante mit schwächerer direkter Evidenz als bei 120 und 130.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Realisierte Geschwindigkeitsverteilung und Einhaltung ermitteln, dann Unfall- und Emissionswirkungen neu berechnen; Alternativen 120 und 130 auf denselben Einheiten und Zeitraum vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Argumenta-Redaktion (Szenario-Variante zu Tempolimit 130); Kompromissvorschlag 140 bis 150 km/h von Siegfried Brockmann (früher Unfallforschung der Versicherer); Modellversuch der ASFINAG in Österreich 2018 bis 2020. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Wohnen Housing First ausbauen Größenordnung offen Umsetzungsschritte und Anschubmittel sind belegt. Wie viele Menschen dauerhaft versorgt werden, bleibt offen. CDU · Grüne Parteiumfang ungeklärt
- Ziel der Prüfung
- Geeignete wohnungslose Menschen dauerhaft mit Wohnung und Begleitung versorgen
- Zuständigkeit
- Land Nordrhein-Westfalen
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Noch ohne Wirkungsbewertung
- Zeitraum und Gebiet
- Umsetzungsschritte 2026; dauerhafte Versorgung über mindestens zehn Jahre zu prüfen · Nordrhein-Westfalen; kein bundesweites Programm
- Bedarf
- Eine eigene Wohnung und bedarfsgerechte Begleitung für die geeignete Housing-First-Zielgruppe. Die Zahl aller untergebrachten Wohnungslosen ist größer und darf nicht als identischer Bedarfsnenner verwendet werden.
- Erwarteter Beitrag
- Dokumentiert sind Umsetzungskonzept und bis zu fünf Millionen Euro Anschubmittel. Eine Zahl dauerhaft finanzierter Plätze und tatsächlich stabil versorgter Personen ist damit nicht belegt.
- Verbleibende Lücke
- Ohne Platzzahl, geeignete Zielgruppe, Wohnungsbeschaffung und dauerhafte Begleitung ist die Bedarfsdeckung nicht bezifferbar. Die Anschubsumme allein beweist keine Unterfinanzierung und keine ausreichende Versorgung.
- Grundlage der Einordnung
- Geprüfter Parteibeleg und dokumentierte Umsetzungsschritte; der konkrete Ausbau ist noch ohne eigene Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Dauerhaft finanzierte Plätze, tatsächlich erreichte Personen, Wohnstabilität nach 12 und 24 Monaten und regionale Nachfrage erfassen. Laufende Finanzierung getrennt von Anschubmitteln prüfen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Grüne · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Demografie und Arbeit Alle Erwerbstätigen absichern Begrenzter Teilbeitrag Eine breitere Pflichtversicherung adressiert Absicherungslücken. Eine dauerhafte Finanzierungslösung ist damit noch nicht belegt. SPD · Linke · BSW Parteiumfang ungeklärt
- Ziel der Prüfung
- Absicherungslücken schließen und die Alterssicherung dauerhaft finanzieren
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Noch ohne Wirkungsbewertung
- Zeitraum und Gebiet
- Mindestens zehn Jahre und zusätzliche langfristige Leistungsansprüche · Deutschland; abhängig von einbezogenen Erwerbsgruppen und Übergangsregeln
- Bedarf
- Nicht ausreichend abgesicherte Erwerbstätige einbeziehen und das Verhältnis von Einnahmen zu Leistungsansprüchen tragfähig gestalten. Das sind verbundene, aber unterschiedliche Ziele.
- Erwarteter Beitrag
- Die dokumentierten Forderungen wollen weitere Erwerbsgruppen einbeziehen. Zusätzliche Beiträge können kurzfristig Einnahmen erhöhen, begründen aber zugleich spätere Rentenansprüche. Für diese konkrete Programmkombination liegt noch keine eigene Wirkungsbewertung vor.
- Verbleibende Lücke
- Das Deckungsurteil hängt von Beitragshöhen, Ansprüchen, Altersstruktur und Übergangsfinanzierung ab. Ein größerer Versichertenkreis allein beziffert keine dauerhafte Entlastung; heutige Pensionen und neue Arbeitgeberbeiträge sind mitzudenken.
- Grundlage der Einordnung
- Geprüfte Programmpositionen und wissenschaftliche Modellanalysen; kein Nachweis eines bereits umgesetzten gemeinsamen Reformpakets.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Einnahmen und neue Ansprüche nach Kohorten, Bundeshaushalt, Ländern und Sozialversicherung über zehn Jahre und darüber hinaus modellieren. Vorsorgelücken getrennt von Finanzierungseffekten ausweisen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - BSW · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Kommunale Gesundheitszentren aufbauen Größenordnung offen Zentren und Gemeindeschwestern greifen einen passenden Baustein auf. Zusätzliche Behandlungskapazität und erreichte Personen sind nicht beziffert. BSW Parteiumfang ungeklärt
- Ziel der Prüfung
- Wohnortnahe, koordinierte Versorgung in unterversorgten Regionen sichern
- Zuständigkeit
- Land Sachsen-Anhalt; Berufsrecht und Vergütung teilweise Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Land
- Bewertungsgrundlage
- Noch ohne Wirkungsbewertung
- Zeitraum und Gebiet
- Forderung 2026; erreichbare Versorgung und Ergebnisse über mindestens zehn Jahre zu prüfen · Sachsen-Anhalt; Landesprogramm, kein Bundesprogramm
- Bedarf
- Tatsächlich verfügbare Fachkraftzeit, verlässlicher Zugang und wirksame Behandlung in Regionen mit Versorgungslücken. Die Zahl von Einrichtungen allein misst diesen Bedarf nicht.
- Erwarteter Beitrag
- Das Programm fordert kommunale Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten und Gemeindeschwestern. Teamgestützte Behandlung ist für bestimmte Aufgaben gut untersucht; dieser Beleg bestätigt noch nicht das gesamte vorgeschlagene Versorgungsnetz.
- Verbleibende Lücke
- Standorte, Personalgewinnung, Kompetenzen, Behandlungspfade und dauerhafte Finanzierung bleiben zu konkretisieren. Aus der Instrumentennähe lässt sich weder eine versorgte Personenzahl noch eine geschlossene regionale Lücke ableiten.
- Grundlage der Einordnung
- Parteiprogramm und eingegrenzte Forschung zur Teamversorgung; keine eigene Bewertung des Landesprogramms.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche Fachkraftstunden statt bloßer Verlagerung, Wartezeiten, Erreichbarkeit und Behandlungsergebnisse gegen vorhandene Versorgung vergleichen. Dieselben Maßstäbe bei entsprechenden Forderungen aller Parteien anwenden.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- BSW · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Verteilung und Zusammenhalt Kindergeld ohne Antrag Begrenzter Teilbeitrag Automatisierung bearbeitet eine konkrete Zugangshürde. Ausreichende Leistungshöhen und weniger Armut sind damit noch nicht nachgewiesen. CDU · CSU · SPD · Linke Parteiumfang ungeklärt
- Ziel der Prüfung
- Zugang zu Familienleistungen verbessern und materielle Engpässe verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Noch ohne Wirkungsbewertung
- Zeitraum und Gebiet
- Auszahlung ab 2027 vorgesehen; Nutzung und materielle Lage mindestens zehn Jahre verfolgen · Deutschland; die vom automatischen Verfahren erfassten Familien
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
- Bedarf
- Berechtigte Familien sollen Leistungen tatsächlich erhalten. Ob das verfügbare Einkommen nach Wohn- und weiteren notwendigen Kosten ausreicht, ist eine zusätzliche Frage.
- Erwarteter Beitrag
- Das beschlossene Verfahren soll Kindergeld ohne gesonderten Antrag zugänglich machen. Zum Recherchestand steht die tatsächliche Auszahlung noch bevor; ein gemessener zusätzlicher Bezugseffekt liegt für das neue Verfahren nicht vor.
- Verbleibende Lücke
- Automatisierung legt die Höhe von Leistungen und die Deckung anderer Familienbedarfe nicht fest. Ein gesellschaftlicher Zusammenhaltseffekt ist ebenfalls nicht aus dem Verfahrensfortschritt ableitbar.
- Grundlage der Einordnung
- Dokumentiertes Gesetz und vorgesehener Start; keine eigene Wirkungsbewertung oder belegte Gesamtdeckung familiärer Bedarfe.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zusätzliche berechtigte Empfänger, verbleibende Ausschlüsse, Bearbeitungszeiten und Verwaltungskosten erfassen. Materielle Entbehrung und Armutsgefährdung eigenständig prüfen, keine Effekte doppelt zählen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - CSU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - Linke · Unterstützung
Die Quelle belegt Unterstützung eines Bausteins. Ob die Partei exakt die bewertete Reichweite, Finanzierung und Ausgestaltung übernimmt, ist nicht belegt. Der Modellumfang wird ihr deshalb nicht zugerechnet.
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Demografie und Arbeit Rentenpflicht für Selbstständige Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Die Pflicht erreicht neue Selbstständige; wie viele von ihnen sonst ohne ausreichende Vorsorge blieben, ist nicht gemessen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Bewertung beziffert Beiträge, nicht die Zahl zusätzlich abgesicherter Selbstständiger. Ein gemeinsamer Bedarfsmaßstab für Vorsorgelücken fehlt.
Nächster Baustein: Vorsorgelücken neuer Selbstständiger als Zahl der Personen ohne ausreichende Alterssicherung bis 2036 bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Selbstständige im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene verlässlich absichern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre; die Renten aus den Beiträgen fließen überwiegend nach diesem Zeitraum · Deutschland; neu Selbstständige ab dem Stichtag, bestehende Selbstständige mit Befreiungsmöglichkeit
- Bedarf
- Benötigt wird eine ausreichende Absicherung derjenigen Selbstständigen, die heute nicht oder zu wenig vorsorgen. Selbstständige mit eigener Vorsorge haben diesen Bedarf nicht im gleichen Maß.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 2,2 Milliarden Euro Beiträge im Jahr an und rechnet 15 Prozent davon als zusätzliche Vorsorge. Der Schutz bei Erwerbsminderung und Tod steht als eigener Posten.
- Verbleibende Lücke
- Die Zahl der Pflichtversicherten ist keine Zahl zusätzlich abgesicherter Personen. Der Anteil, der ohne Pflicht nicht vorgesorgt hätte, ist angenommen; bei 7 oder 30 Prozent ändert sich das Ergebnis deutlich.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Vorsorgelücken neuer Selbstständiger nach Einkommen und Branche erfassen und spätere Grundsicherungsbezüge mit einer Vergleichsgruppe nachhalten.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Alterssicherungskommission; Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Arbeitsministerin Bas (bis Oktober 2026) und SPD-Chef Klingbeil (SPD); Deutsche Rentenversicherung (für die Pflicht, gegen ein Opt-out); Gegenpositionen: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände und VGSD, DIW Berlin (gezielte Förderung statt allgemeiner Pflicht). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Bildung und digitales Lernen Kita-Startchancen-Gesetz Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Der Förderbedarf wird künftig bei allen Kindern festgestellt; ob die anschließende Förderung ausreicht, ist nicht belegt. CDU · SPD Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Feststellung des Förderbedarfs ist keine Zahl geförderter Kinder ohne Rückstand. Die Wirkung je Kind ist schwach belegt.
Nächster Baustein: Kinder mit Sprachförderbedarf bei der Einschulung als Bedarfsmaßstab festlegen und die Förderwirkung mit einer Vergleichsgruppe bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Sprach- und Entwicklungsrückstände vor der Einschulung erkennen und wirksam verringern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über acht Finanzierungsjahre 2027 bis 2034 · Deutschland; alle Kinder spätestens im fünften Lebensjahr, Kitas in schwieriger Lage
- Bedarf
- Rund jedes fünfte Kind kommt mit einem Sprachförderbedarf in die Schule. Benötigt wird eine Förderung, die diesen Rückstand bis zur Einschulung verringert.
- Erwarteter Beitrag
- Das Gesetz gibt Zeit für Erhebung, Planung und Begleitung, nicht für die Förderung selbst. Drei deutsche Länderprogramme mit Kontrollgruppe blieben ohne bleibende Wirkung; die Bewertung setzt die Wirkung je Kind entsprechend vorsichtig an.
- Verbleibende Lücke
- Eine flächendeckende Feststellung ist keine Deckung des Förderbedarfs. Wie viele Kinder nach der Förderung ohne Rückstand eingeschult werden, ist nicht bezifferbar.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Förderzeit je Kind, Personal in den zusätzlichen Fachkraftstellen und Sprachstand bei der Einschulung mit einer Vergleichsgruppe erfassen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
- CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg - SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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Gesundheit und Pflege Pflegezuschlag für Ehepartner Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Zuschlag bringt rund 270 Millionen Euro im Jahr; das ist ein kleiner Teil des Finanzbedarfs der Pflegeversicherung. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Zuschlag ist eine Finanzierungsquelle unter mehreren. Ein gemeinsamer Maßstab für den Finanzbedarf der Pflegeversicherung bis 2036 liegt im Lab noch nicht vor.
Nächster Baustein: Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung 2027 bis 2036 als Problemmaßstab anlegen und den Zuschlag daran messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Die Pflegeversicherung ohne höheren allgemeinen Beitragssatz finanzieren
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre ab 2028 · Deutschland; Mitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartnern ohne Ausnahmegrund
- Bedarf
- Benötigt wird eine dauerhafte Finanzierung steigender Pflegeausgaben. Der Zuschlag ist eine Einnahmequelle unter mehreren.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 17 Euro im Monat je zahlendem Mitglied und zusammen rund 270 Millionen Euro im Jahr an. Rund 9.000 mitversicherte Partner nehmen nach dem Modell eine eigene Stelle an.
- Verbleibende Lücke
- Der Betrag verschiebt Beitragslast, er schließt keine bezifferte Finanzierungslücke der Pflegeversicherung. Dies ist eine Reichweitenabgrenzung, keine quantitative Kleinheitsbehauptung.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Zahlende Mitglieder, Ausnahmen und Arbeitsaufnahme nach Einführung erfassen und den Betrag dem Finanzbedarf der sozialen Pflegeversicherung gegenüberstellen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Gesundheit; Vorbild sind der Zuschlag in der Krankenversicherung und der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit; Kritik von Sozialverbänden (VdK, SoVD). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Gesundheit und Pflege Notfallreform Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Die Ersparnis bei Rettungseinsätzen hängt an einer Steuerung, deren Wirkung nicht belegt ist. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Ersparnis hängt an einer Steuerung ohne belegte Wirkung. Ein Maßstab für fehlgesteuerte Notfälle ist nicht erhoben.
Nächster Baustein: Zahl der Hilfesuchenden in einem unpassenden Versorgungsweg als Bedarfsmaßstab erheben.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Hilfesuchende im Notfall dort versorgen, wo es medizinisch passt, ohne ernste Fälle zu übersehen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; Notaufnahmen, Notdienstpraxen, Rettungsdienst und Leitstellen
- Bedarf
- Benötigt werden passende Versorgungswege für Hilfesuchende und eine verlässliche Ersteinschätzung. Weniger Einsätze sind nur dann ein Gewinn, wenn keine notwendige Hilfe entfällt.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt rund 615 Millionen Euro Ersparnis bei Rettungs- und Notarzteinsätzen an, knapp die Hälfte der Summe des Ministeriums. Ein vergleichbarer Telefondienst in England senkte die Rettungseinsätze nicht.
- Verbleibende Lücke
- Eine vernetzte Struktur ist keine Zahl passend versorgter Fälle. Das Risiko von Fehleinschätzungen ist belegt, aber nicht beziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Einsätze, Ersteinschätzungen, Fehlsteuerungen und Behandlungsergebnisse vor und nach der Vernetzung je Leitstelle vergleichen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesgesundheitsministerium (Nina Warken bis Juli 2026, seither Carsten Linnemann); Unterstützung: Ersatzkassenverband vdek, Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Finanzierungsvorbehalt; Kritik: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Hausärzteverband; Länder im Bundesrat (Finanzierung des Rettungsdienstes, Fristen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Innere Sicherheit Beweislastumkehr bei Vermögen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Die Bewertung setzt rund 25 Millionen Euro zusätzliche Einziehung im Jahr an; eine Abschreckungswirkung ist nicht gemessen. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Ein Umfang nicht eingezogener Straftatserträge ist nicht verlässlich erhoben.
Nächster Baustein: Bestand und Jahresumfang nicht eingezogener Vermögen aus Straftaten mit einer belastbaren Methode schätzen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Vermögen aus Straftaten wirksam einziehen, ohne rechtmäßig Erworbenes zu treffen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; sichergestellte Vermögenswerte mit grobem Missverhältnis zu legalen Einkünften
- Bedarf
- Benötigt wird eine Einziehung, die Erträge aus Straftaten erfasst und die Rechte Unbeteiligter wahrt. Ein Umfang nicht eingezogener Straftatserträge ist nicht verlässlich erhoben.
- Erwarteter Beitrag
- Rund 25 Millionen Euro im Jahr, die heute nach verbleibenden Zweifeln bei den Inhabern bleiben, gingen an den Staat; neun Zehntel davon sind als Erträge aus Straftaten angesetzt.
- Verbleibende Lücke
- Eingezogene Beträge sind kein Maß für weniger Straftaten. Kosten der Verfahren und die rechtliche Haltbarkeit der Vermutung sind offen.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Eingezogene Werte, Rückabwicklungen, Verfahrenskosten und Gerichtsentscheidungen nach Einführung erfassen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesrat auf Antrag des Landes Berlin (Justizsenatorin Felor Badenberg, CDU), mitgetragen von Hessen und Sachsen; Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD kündigt eigenen Entwurf an; Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Klima und Energie Netzentgelt-Zuschuss bis 2029 Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Der Zuschuss senkt die Netzentgelte nur drei Jahre lang; steigende Netzkosten danach bleiben unberührt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Der Zuschuss endet 2029. Ein Zehnjahresmaßstab für tragbare Netzentgelte fehlt.
Nächster Baustein: Netzentgeltbedarf 2027 bis 2036 und die Finanzierung nach 2029 als gemeinsamen Maßstab anlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Stromkosten für Haushalte und Betriebe senken, ohne Klimaschutzausgaben zu verdrängen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Zuschuss 2027 bis 2029; Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; Stromkunden über die Übertragungsnetzentgelte
- Bedarf
- Benötigt wird eine dauerhaft tragbare Finanzierung des Netzausbaus. Ein befristeter Zuschuss verschiebt Kosten in den Bundeshaushalt.
- Erwarteter Beitrag
- Der Bund zahlt 2027 bis 2029 je 5,5 Milliarden Euro aus dem Klimafonds. Bei Haushalten kommen nach der Bewertung für 3.500 kWh etwa 45 bis 60 Euro im Jahr an, je nach Netzgebiet mehr oder fast nichts.
- Verbleibende Lücke
- Nach 2029 entfällt die Entlastung. Zinsen auf den Kreditanteil des Fonds und gekürzte Klimaprogramme stehen auf der Gegenseite.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Weitergabe an Haushalte und Betriebe je Netzgebiet sowie die Finanzierung im Klimafonds nach 2029 nachhalten.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Kritik an der Verwendung des Klimafonds von BDEW und VKU, an der Kürzung gegenüber 2026 von DIHK und Stahlindustrie. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.
Konkreten Vorschlag ansehen → -
Verteidigung Pflichtübungen für Reservisten Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ende 2025 waren rund 60.200 Reservisten eingeplant; wie viele Pflichtübungen die Lücke zu 200.000 schließen, ist nicht beziffert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Bewertung beziffert Übungen, nicht zusätzlich einsatzbereite Reservisten.
Nächster Baustein: Die Lücke zwischen eingeplanten und einsatzbereiten Reservisten bis 2036 als Problemmaßstab festlegen und den Beitrag der Pflichtübungen daran messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Eine einsatzbereite Reserve von mindestens 200.000 Kräften aufbauen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; frühere Soldatinnen und Soldaten
- Bedarf
- Das Ziel von mindestens 200.000 einsatzbereiten Reservisten ist eine politische Setzung. Benötigt werden geübte und verfügbare Kräfte, nicht nur erfasste.
- Erwarteter Beitrag
- Die Bewertung setzt 25.000 zusätzlich übende Reservisten an, darunter rund 10.000, die gegen ihren Willen herangezogen werden. Der Beitrag zur Abschreckung ist angenommen und nicht gemessen.
- Verbleibende Lücke
- Zusätzliche Übungen sind keine Zahl zusätzlich einsatzbereiter Kräfte. Die rund 240.000 fehlenden Arbeitstage im Jahr stehen auf der Gegenseite.
- Grundlage der Einordnung
- Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Eingeplante, geübte und tatsächlich verfügbare Reservisten jährlich ausweisen und den Bedarf der Truppe offenlegen.
Konkreten Vorschlag ansehen →Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium der Verteidigung (Boris Pistorius, SPD); Kritik von DIHK, BDA, ver.di, BundeswehrVerband, Bundesrat und Deutschem Städtetag. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
-
Staatsfinanzen und Steuern Nationale Digitalsteuer Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Rund 3,1 Milliarden Euro Einnahmen im Jahr; die Gewinne der Konzerne erreicht die Steuer wegen voller Weitergabe aber kaum. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Das Aufkommen ist modelliert, wird aber überwiegend von Kunden getragen. Ein gemeinsamer Problemmaßstab für die Steuerlücke auf verschobene Gewinne fehlt.
Nächster Baustein: Steuerlücke auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne beziffern und den Konzernanteil der Steuer daran messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Große Digitalkonzerne angemessen an der Besteuerung ihrer in Deutschland erwirtschafteten Gewinne beteiligen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre Geltung als befristete Übergangslösung · Deutschland; Konzerne mit mindestens 750 Mio. € Weltumsatz und 50 Mio. € digitalen Inlandsumsätzen
- Bedarf
- Das Ziel ist eine gleichmäßigere Besteuerung von Gewinnen, die in Deutschland erwirtschaftet und ins Ausland verschoben werden. Ein Aufkommen aus Umsätzen misst diesen Bedarf nicht, solange es von Kunden getragen wird.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt rund 3,1 Milliarden Euro Nettoeinnahmen im Jahr an, von denen nach den Aufschlägen von Amazon, Google und Meta rund neun Zehntel Werbekunden, Händler und Verbraucher tragen. Bei den Konzernen bleibt rund ein Zehntel.
- Verbleibende Lücke
- Wie viel der Steuerlücke auf verschobene Gewinne damit geschlossen würde, ist nicht beziffert. Die im selben Antrag geforderte Lizenzschranke und internationale Lösungen setzen direkter an den Gewinnen an und sind nicht bewertet.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Die Steuerlücke auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne beziffern und gewinnbezogene Instrumente wie die Lizenzschranke gegen die Umsatzsteuer vergleichen; Weitergabe bei Cloud-Diensten messen.
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Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Karoline Otte u. a.), unterstützt von Die Linke; im Finanzausschuss abgelehnt von CDU/CSU, AfD und SPD. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verkehr und Mobilität Fernverkehrsgarantie Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Rund 7 Millionen zusätzliche Zugkilometer im Jahr; sie ersparen vor allem Umstiege, gewinnen wenige neue Fahrgäste und ersetzen kaum Autofahrten. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Zugkilometer und Reisezeitgewinne sind modelliert; welche Orte angebunden werden, legt erst ein Fernverkehrsplan fest. Ein Problemmaßstab für fehlende Fernanbindung fehlt.
Nächster Baustein: Orte ohne Fernverkehr und ihre Reisezeiten zu den Zentren als Bedarf bestimmen und den Linienplan dagegen rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Städte und Regionen ohne eigenwirtschaftlichen Fernverkehr an das Fernverkehrsnetz anbinden
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung 2027–2036 mit Hochlauf; Fernverkehrsplan zwölf Monate nach Verkündung · Deutschland; Fernverkehrsnetz in der Fläche, Nachtzüge und Auslandsverbindungen nur über die Kostenspanne
- Bedarf
- Anbindung bedeutet erreichbare direkte Verbindungen für Orte ohne Fernverkehr. Zugkilometer und Ausgaben messen diesen Bedarf nur mittelbar; entscheidend sind Reisezeiten, Umstiege und Verlässlichkeit.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt im Mittel rund 7 Millionen zusätzliche Zugkilometer mit rund 45 Reisenden je Zug an. Sie sparen rund 725.000 Stunden im Jahr, überwiegend Wartezeit beim Umsteigen und nach verpassten Anschlüssen.
- Verbleibende Lücke
- Welche Orte angebunden würden, legt erst der Fernverkehrsplan fest. Kapazität in überlasteten Knoten und Nahverkehrsfahrkarten im Zug sind offen; ohne sie bleibt die Besetzung niedrig.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Mit einem konkreten Linienplan Reisezeitgewinne je Ort, Trassen in den Knoten und Besetzung mit und ohne Tarifanerkennung bestimmen.
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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Gutachten des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung empfiehlt ein ähnliches Modell (Gegenpol: keine Stellungnahme der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bekannt). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verteilung und Zusammenhalt Elterngeld für 18 Monate Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Rund 2,6 Milliarden Euro Mehrausgaben im Jahr; der höhere Mindestbetrag hilft kleinen Einkommen, ein Nutzen der zusätzlichen Monate für Kinder und Paare ist nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Mehrausgaben und Verhaltensfolgen sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Einkommenslücke junger Familien und für ungleiche Sorgearbeit fehlt.
Nächster Baustein: Einkommenslücke von Familien im ersten und zweiten Lebensjahr nach Gruppen beziffern und den Beitrag von Mindestbetrag und Preisanpassung dagegen rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Junge Familien finanziell absichern und die Betreuung zwischen den Eltern gleichmäßiger verteilen
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre für Geburten ab 2028 · Deutschland; Eltern mit Geburten ab 2028
- Bedarf
- Familien mit Neugeborenen haben ein niedrigeres Einkommen je Kopf und wenig Erspartes; die Beträge haben seit 2007 rund ein Drittel ihrer Kaufkraft verloren. Eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit ist ein eigenes Ziel.
- Erwarteter Beitrag
- v1 bucht rund 740 Millionen Euro mehr für kleine und mittlere Einkommen, rund 665 Millionen Euro höheren Höchstbetrag und rund 1,2 Milliarden Euro für zusätzliche Monate, dazu ausfallende Steuern und Beiträge in den zusätzlichen Vätermonaten.
- Verbleibende Lücke
- Wie viele Familien unter einer Bedarfsgrenze damit erreicht werden, ist nicht beziffert. Für gleichmäßigere Sorgearbeit gibt es keinen Maßstab im Werte-Katalog, und die Befunde zu zusätzlichen Vätermonaten über die Partnermonate hinaus sind null bis gemischt.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Einkommenslage von Familien im ersten und zweiten Lebensjahr nach Einkommensgruppen bestimmen; Mindestbetrag mit Preisanpassung und Familienstartzeit getrennt bewerten.
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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Gegenrichtung: Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesfamilienministerium (Referentenentwurf mit zwölf Monaten). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verkehr und Mobilität Dauerhaftes Neun-Euro-Ticket Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Rund 11,7 Milliarden Euro im Jahr bleiben bei heutigen Fahrgästen, dazu kommen Millionen neue Fahrgäste; die Verlagerung vom Auto bleibt klein. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Entlastung, neue Fahrgäste und Verlagerung sind modelliert. Ein Problemmaßstab für fehlende Erreichbarkeit ohne Auto fehlt.
Nächster Baustein: Erreichbarkeit für Haushalte ohne Auto nach Region beziffern und den Beitrag des Preises daran messen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Bus und Bahn für alle bezahlbar machen und Wege vom Auto auf den öffentlichen Verkehr verlagern
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre ab 2027 · Deutschland; Deutschlandticket für 9 € im Monat, kostenlos für Schüler, Auszubildende, Studierende und Ältere
- Bedarf
- Bezahlbarkeit heißt, dass Wege mit Bus und Bahn für Menschen mit wenig Geld erschwinglich sind; Verlagerung heißt weniger Autokilometer. Der Ticketpreis misst den ersten Teil direkt, den zweiten nur mittelbar.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt rund 11,7 Milliarden Euro Entlastung der bisherigen Fahrgäste und rund zehn Millionen neue Nutzer an, darunter vier Millionen Ältere und zwei Millionen Schüler. Im Auto fallen rund 6,6 Milliarden Personenkilometer im Jahr weg, knapp eine Million Tonnen CO₂.
- Verbleibende Lücke
- Ein Ausbau von Bussen und Bahnen ist nicht Teil des Antrags; ohne ihn bleiben Angebot in der Fläche und Kapazität in vollen Zügen die Grenze. Wie viele Wege für Menschen ohne Auto erst möglich werden, ist nicht beziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Erreichbarkeit für Haushalte ohne Auto nach Region beziffern und den Beitrag des Preises gegen einen Angebotsausbau mit gleichem Budget rechnen.
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Fraktion Die Linke im Bundestag (Gegenpol: CDU/CSU, SPD und AfD, die den Antrag im Verkehrsausschuss ablehnten; die Grünen enthielten sich). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Verteilung und Zusammenhalt Hälftige Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Vorschuss steigt um 129,50 € je Kind und Monat; nach Anrechnung bleiben rund 750 Millionen Euro im Jahr bei den Familien. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Mehrausgaben und Nettoentlastung je Haushaltstyp sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Lücke zwischen gezahltem Mindestunterhalt und Vorschuss fehlt.
Nächster Baustein: Einkommenslücke von Kindern ohne Unterhaltszahlung nach Haushaltstyp beziffern und den Beitrag der hälftigen Anrechnung dagegen rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Alleinerziehende und ihre Kinder absichern, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre ab 2027 · Deutschland; rund 850.000 Kinder mit Unterhaltsvorschuss sowie Kinder mit niedrigem gezahltem Unterhalt
- Bedarf
- Die Lücke ist der Unterschied zwischen dem Mindestunterhalt, den ein zahlender Elternteil schuldet, und dem, was bei Kindern ohne Zahlung ankommt. Für Familien im Grundsicherungsgeld deckt bereits die Grundsicherung den Bedarf.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt rund 1,8 Milliarden Euro Mehrausgaben brutto an. Nach Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld bleiben rund 750 Millionen Euro bei Familien knapp über diesen Leistungen; die Lücke zum gezahlten Mindestunterhalt schließt sich für sie.
- Verbleibende Lücke
- Familien im Grundsicherungsgeld gewinnen nichts. Wie viele Kinder mit niedrigem gezahltem Unterhalt aufgestockt würden, ist geschätzt; Armutsquoten der Kinder sind nicht als Ziel beziffert.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Armutsgefährdung von Kindern Alleinerziehender nach Unterhaltsstatus beziffern und den Beitrag der Anrechnungsänderung daran messen; die Zahl der Kinder mit Unterhalt zwischen altem und neuem Vorschuss erheben.
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Bündnis 90/Die Grünen; ebenso Die Linke (BT-Drs. 21/4539) und der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD; Gegenpositionen: Bundesfamilienministerium (Umsetzung nur geprüft, Kürzungspläne beim Vorschuss), Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD im Familienausschuss (Linken-Antrag am 8. Juli 2026 zur Ablehnung empfohlen; die SPD aus Haushaltsgründen, sie sieht inhaltlich eine Gerechtigkeitslücke). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
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Klima und Energie CO₂-Preis abschaffen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter 2027 kommen fast 17 Milliarden Euro bei Käufern an, rund 3,2 Milliarden behalten Lieferanten; ab 2028 setzt der europäische Handel den Preis. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
Größenestimate noch offen: Die Entlastung 2027 und ihre Weitergabe sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Energiekostenbelastung unter dem europäischen Emissionshandel fehlt.
Nächster Baustein: Energiekostenbelastung der Haushalte ab 2028 nach Einkommen beziffern und gezielte Entlastung aus den Erlösen dagegen rechnen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
- Ziel der Prüfung
- Energiekosten für Haushalte und Betriebe senken
- Zuständigkeit
- Bund
- Herkunft des Vorschlags
- Bund
- Bewertungsgrundlage
- Wirkungsmodell v1
- Zeitraum und Gebiet
- Bewertung zehn Jahre ab 2027; für Heizen und Tanken wirkt die Abschaffung nur 2027 · Deutschland; nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe, ohne den europäischen Emissionshandel
- Bedarf
- Entlastung bei Energiekosten heißt niedrigere Rechnungen für Heizen, Tanken und Betriebe über die Zeit. Ein einmaliger Wegfall vor dem Start des europäischen Brennstoffhandels erreicht dieses Ziel nur für ein Jahr.
- Erwarteter Beitrag
- v1 setzt 2027 rund 18,5 Milliarden Euro wegfallende CO₂-Kosten an, von denen nach gemessenen Abgabensenkungen gut vier Fünftel bei Haushalten und Betrieben ankommen. Danach entfallen nur die nationalen Preise für Abfallverbrennung, Landwirtschaft und ein Restsystem.
- Verbleibende Lücke
- Ab 2028 bestimmt der europäische Emissionshandel die CO₂-Kosten für Heizen und Tanken; die Abschaffung ändert daran nichts. Wie die Lücke im Klimafonds geschlossen würde, ist offen.
- Grundlage der Einordnung
- Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
- Was noch gemessen oder geprüft werden muss
- Energiekostenbelastung der Haushalte nach Einkommen ab 2028 unter dem europäischen Handel beziffern und gezielte Entlastungen aus den Erlösen gegen die Abschaffung rechnen.
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AfD-Bundestagsfraktion, erneuert im Antrag 21/8552 vom 13. Oktober 2026 (Gegenpol: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die den Antrag 21/5322 am 24. September 2026 ablehnten). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
Stand der Prüfung: . Die Prüfung nutzt die vorhandenen Wirkungsmodelle; sie ist keine neue Wirksamkeitsstudie. Offene Größenordnung bedeutet keine nachgewiesene Unterdeckung.
Die Zahlen sind keine Parteirangliste. Bund, Länder und Kommunen sowie Programme und beschlossene Maßnahmen bleiben beim Einzelbeleg erkennbar. Nicht belegte Trägerschaft und ablehnende Parteipositionen werden nicht als eigene Vorschläge gezählt. Die Prüfung ersetzt keine erneute vollständige Quellen- oder Wirkungsbewertung.
Die Prüfung hinter den Zahlen
01Passende RichtungGreift der Vorschlag einen geeigneten Reformweg auf?
02Erwartete VerbesserungWelche zusätzliche Wirkung ist gegenüber dem heutigen Stand zu erwarten?
03Deckung des BedarfsWie viel des benannten Bedarfs wird in der nötigen Zeit tatsächlich gedeckt?
Drei aufeinander aufbauende Nachweise: Ein dokumentierter Themenbezug belegt Befassung. Eine Reformabsicht braucht einen ausdrücklich erkennbaren Änderungswillen. Ein konkreter Vorschlag benennt das Instrument und wesentliche Regeln oder eine bestimmte Zielgruppe. Ein konkreter Vorschlag zählt deshalb auch als Absicht und Befassung. Die Spalten werden nicht addiert.
Absicht und Wirkungsrichtung unterscheiden: Ein bloßer Prüfauftrag belegt noch keine Einführung der geprüften Maßnahme. Umgekehrt kann eine Reformabsicht belegt sein, obwohl die Wirkung oder Passung des vorgeschlagenen Instruments offen ist. Gesetzgebungsstand, Regierungsbeteiligung und vollständige Umsetzung sind keine zusätzlichen Stufen dieser Übersicht; der vorhandene Verfahrensstand steht beim Einzelbeleg.
Am einzelnen Instrument prüfen: Ein Antrag kann eine konkrete Werbebeschränkung und zugleich einen offenen Steuerprüfauftrag enthalten. Beide Bausteine erhalten eine eigene Einordnung. Ein Beschluss, eine Wirkungsbewertung oder ein verfügbares Größenestimate macht ein Parteivorhaben nicht automatisch konkreter. Angaben aus einem redaktionellen Wirkungsmodell ersetzen keine Angaben der Partei.
Belegte Beschäftigung und offene Recherche: Gegenpositionen zählen als Themenbezug und erscheinen zusätzlich als Gegenrichtung. Sie zählen nicht als Reformabsicht oder Vorschlag für den jeweiligen Reformweg. Ausdrückliche und redaktionell abgeleitete Gegenrichtungen bleiben beim Beleg unterscheidbar. „Details noch ungeprüft“ bedeutet: Mindestens ein Themenbezug ist belegt, höhere Stufen sind hier noch nicht geprüft. Es bedeutet nicht, dass die Partei keine konkreteren Pläne hat. „Im Bestand nicht belegt“ ist eine Recherchegrenze und kein Nachweis politischer Untätigkeit. Die Instrumentbelege dieser Übersicht sind eine andere Zähleinheit als die bewerteten Maßnahmen der Größenprüfung.
Eine positive Argupedia-Bilanz bewertet Nutzen und Nachteile gegenüber dem Status quo. Sie ist kein Anteil gelöster Probleme. Dafür braucht es einen benannten Zielwert, vergleichbare Wirkungsgrößen, Zielgruppen und Zeiträume. Was als ausreichend gilt, muss politisch begründet werden.
Die Rechnung: Zusätzliche Verbesserung gegenüber dem Szenario ohne neue Maßnahme, geteilt durch den ausdrücklich benannten Bedarf, mal 100. Beide Größen müssen dieselbe Bevölkerung, Region, Einheit und Dauer betreffen. Die Wahrscheinlichkeit einer positiven Wirkungsbilanz und das Verhältnis gewichteter Argumente sind keine solchen Quoten.
Zehn Jahre, drei Szenarien: Die Estimates vergleichen kumulierte Beiträge von 2027 bis 2036. Vorsichtige, zentrale und günstige Annahmen bilden eine plausible Szenariospanne. Das zentrale Szenario ist kein automatisch berechneter Erwartungswert; die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall. Zeitverzug und vorhandene Leistungen gehören in die Rechnung.
Annahmen sind erlaubt und sichtbar: Ein Modell kann vergleichbare Studien übertragen oder eine ausdrücklich gesetzte Entwicklung annehmen. Eine konstant fortgeschriebene Referenzlast ist eine Vergleichsannahme und keine gesicherte Prognose. Der Rechenweg zeigt die verwendeten Mengen, Annahmen, Quellen und Unsicherheiten.
Ein gemeinsamer Maßstab: Vergleichbare Vorschläge nutzen denselben benannten Problemmaßstab. Der Nenner kann beispielsweise fehlende Wohnungsjahre, ungedeckte Behandlung oder ein Finanzierungsdefizit beschreiben. Eine hohe Quote für ein enges Teilproblem ist keine hohe Deckung des gesamten Politikbereichs. Landesmaßnahmen werden im ausdrücklich angegebenen Gebiet betrachtet.
Orientierung auf der Skala: Unter 5 % bezeichnet einen sehr kleinen, 5–20 % einen kleinen, 20–50 % einen ordentlichen und 50–90 % einen großen Beitrag. Ab 90 % ist das gewählte Messziel im Szenario weitgehend gedeckt. Die Grenzen sind redaktionelle Orientierung, keine wissenschaftlich festgelegten Schwellen. Die Zahlen und ihre Spanne stehen im Vordergrund.
80 % bedeutet keine vollständige Lösung: Ein Fünftel des benannten Bedarfs bliebe offen. Auch 100 % wäre zunächst eine Szenarioaussage zum gewählten Messziel. Andere betroffene Gruppen, Nebenwirkungen, Kosten und tatsächliche Umsetzung müssen gesondert geprüft werden. Negative Estimates zeigen eine Verschärfung des benannten Problems.
Fehlende Daten sind nicht 0 %: Wo eine Brücke von Ausgaben, Stellen oder politischen Absichten zur gesellschaftlichen Wirkung fehlt, bleibt das Estimate offen. Jeder solche Fall nennt den fehlenden Baustein. Ein angenommener Nullbeitrag zu einem Zehnjahresziel bedeutet keinen fehlenden späteren Nutzen.
Vom Einzelvorschlag zum Reformpaket: Mehrere Teilbeiträge können sich ergänzen. Überlappungen, Gegenwirkungen, Personal, dauerhafte Finanzierung und tatsächliche Umsetzung sind gemeinsam zu prüfen; Wirkungen lassen sich nicht ungeprüft addieren.
Alle bewerteten deutschen Maßnahmen des aktuellen Bestands sind auf ein Größenestimate geprüft. Zusätzliche unbewertete Fälle bleiben als solche erkennbar. Bei abweichender oder ungeklärter Parteiforderung steht ein Estimate als bedingtes Modellszenario. Es wird nicht als belegte Größenordnung der Partei gezählt.
Methodische Orientierung: HM Treasury, Green Book 2026 zur Festlegung von Zielen, Vergleichsentwicklung und Unsicherheit; Magenta Book zur zusätzlichen Wirkung gegenüber einem Verlauf ohne Intervention. Die konkreten Estimates und Skalen sind eigene Modellannahmen des Labs.