Stromkunden zahlen 5,5 Milliarden weniger
Ohne Zuschuss stiege das Entgelt für die Übertragungsnetze 2027 von 2,86 auf 6,52 ct/kWh, mit Zuschuss auf 3,54 ct. Der Bund übernimmt in den Jahren 2027 bis 2029 je 5,525 Mrd € dieser Netzkosten, und um diesen Betrag sinken die Netzentgelte von Haushalten und Betrieben. Bei Haushalten kommt rund ein Drittel an: 1,1 bis 1,4 ct/kWh, für 3.500 kWh rund 45 bis 60 € im Jahr. Je nach Netzgebiet ist es deutlich mehr oder fast nichts. Das Geld kommt aus dem Klimafonds; diese Seite des Vorgangs steht als Gegenargument.
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Wert
Bewertet ist Geld, das Haushalte und Betriebe für Strom nicht zahlen müssen. Bei Betrieben ist das ein gewöhnlicher Teil der Kosten, ein Euro zählt so viel wie ein durchschnittlicher Euro. Bei Haushalten zählt er etwas mehr, mit 1,1, weil Strom bei kleinen Einkommen einen größeren Teil des Budgets bindet; dasselbe Gewicht trägt die Entlastung der heizenden und tankenden Haushalte in der Bewertung des eingefrorenen CO₂-Preises. Was Stromversorger von der Senkung behalten, zählt weniger, mit 0,6: Es ist eine Einnahme ohne eigene Leistung, so behandelt wie die Marge der Mineralölkonzerne bei der Senkung der Energiesteuer. Rund ein Drittel des Zuschusses entfällt auf Haushalte; im Mittel ergibt das ein Gewicht von knapp 1,02. Ein Aufschlag dafür, dass bezahlbarer Strom ein politisches Ziel ist, ist nicht gebucht. Der Vorgang hat zwei Seiten: Was der Klimafonds zahlt, steht als Gegenargument, in die Bilanz geht nur ein, was das Geld bei den Empfängern mehr wiegt. Der Wert ist mittel: gewöhnliches Geld von Haushalten und Betrieben, bei Haushalten leicht erhöht.
Impact
Der Entwurf sieht für 2027, 2028 und 2029 je 5,525 Mrd € vor; der Betrag wird von den Erlösobergrenzen der vier Übertragungsnetzbetreiber abgezogen und senkt ihre Entgelte und über die Weitergabe auch die der Verteilernetze [2]. Das sind rund 15 Prozent weniger als die 6,5 Mrd € des Jahres 2026 [24]. Über zehn Jahre ab 2027 gemittelt sind es 1,66 Mrd € im Jahr. Wie viel davon bei Haushalten ankommt, zeigen zwei Rechnungen: Nach Verivox senkten die 6,5 Mrd € die Netzentgelte der Haushalte 2026 um rund 1,7 ct/kWh netto, je Milliarde 0,25 ct [17]; der Branchenverband BDEW nennt 0,2 ct je Milliarde [18]. Für 5,525 Mrd € sind das 1,1 bis 1,4 ct/kWh netto, bei 3.500 kWh einschließlich Mehrwertsteuer rund 45 bis 60 € im Jahr; die von der Bundesregierung für 2026 genannten rund 100 € sind ein oberer Wert [4]. Auf die 135 TWh der Haushalte gerechnet ergibt das 27 bis 34 Prozent des Zuschusses, nahe an ihrem Anteil am Stromverbrauch von 29 Prozent [6]; angesetzt ist ein Drittel, Spanne 27 bis 40 Prozent. Die Wirkung ist regional ungleich: Netzgebiete mit viel eigener Erzeugung hängen wenig an den Übertragungsnetzen und merken kaum etwas [17]. Stromversorger müssen die Senkung nicht eins zu eins weitergeben, eine gemessene Quote gibt es nicht [18]; angesetzt ist als Setzung, dass sie 10 Prozent des Haushaltsanteils behalten, Spanne 0 bis 20 Prozent. Gewichtet mit 1,1 für Haushalte, 1,0 für Betriebe und 0,6 für den einbehaltenen Teil ergibt das 1,68 Mrd € im Jahr. Die Spanne reicht von 1,11 Mrd €, falls 2029 keine Mittel bereitstehen, bis 1,72 Mrd € bei 40 Prozent Haushaltsanteil und voller Weitergabe. Der Impact ist groß: Milliarden, die drei Jahre lang auf fast jeder Stromrechnung ankommen, bei Haushalten aber nur zu einem Drittel.
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Plausibilität
Die Entlastung ist eine Rechtsfolge: Der Zuschuss wird von den Erlösobergrenzen abgezogen, die Netzbetreiber dürfen ihn nicht behalten und erklären, keinen eigenen Vorteil daraus zu ziehen [2][3]. Verglichen wird mit dem Übertragungsnetzentgelt ohne Zuschuss von 6,52 ct/kWh [3]. Niemand muss sein Verhalten ändern, damit die Netzentgelte sinken; der Betrag steht für alle drei Jahre im Gesetzentwurf. Offen ist die Aufteilung: wie viel in den Verteilernetzen bei Haushalten ankommt und wie viel Versorger weitergeben [17][18]. Beides steht in der Spanne, ebenso die Frage, ob 2029 die vollen Mittel bereitstehen, und senkt die Plausibilität nicht ein zweites Mal. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen. Der Bundestag hat noch nicht beschlossen; bewertet wird, was das Gesetz bewirkt, wenn es kommt [1][16]. Die Plausibilität ist sehr hoch: Betrag und Weg stehen im Gesetzentwurf, offen ist nur die Aufteilung.