Griechisches Gesprächspaar prüft einen Einkommensumschlag, eine Kinderbrotdose und Münzstapel mit einer Lücke.

Ende des Sofortzuschlags

Der Sofortzuschlag kam 2022 als Überbrückung bis zur Kindergrundsicherung, die nun nicht kommt; die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will ihn deshalb mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 im Kinderzuschlag streichen [1]. Grüne, Linke und der Bundesrat lehnen das ab [17], auch einzelne SPD-Abgeordnete widersprechen. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. September 2026 in erster Lesung beraten, der Haushaltsausschuss hörte am 12. Oktober 2026 Sachverständige an; beschlossen ist noch nichts [21][25].

  • 297 € zahlt der Kinderzuschlag heute höchstens je Kind und Monat, den Sofortzuschlag eingerechnet [3]
  • 1,21 Millionen Kinder in 487.000 Familien bezogen 2024 Kinderzuschlag [17]

Der Vorschlag

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt im Kinderzuschlag der Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind und Monat.

Die Debatte

Die Bundesregierung will den Haushalt entlasten und nennt den Zuschlag eine Übergangsleistung, die ihren Zweck verloren hat [1][24]. Der Kinderzuschlag selbst sichere mit Kindergeld und Bildungspaket die Teilhabe der Kinder weiter, und Familienministerin Prien verlangt zu prüfen, ob Sozialleistungen wirken. Grüne und Linke werfen der Regierung vor, bei den ärmsten Kindern zu sparen, während für Tankrabatt und Steuersenkungen Geld da sei. Der Bundesrat warnt, die Streichung verschiebe Lasten nur zwischen Leistungssystemen und Ebenen [17]; abgestimmt hat der Bundestag noch nicht.

  • „Man muss auch bei den Sozialleistungen einen kritischen Blick darauf haben, ob sie wirken oder ob sie nicht wirken.“

    spricht dafür: Karin Prien, CDU Bundestag, 10. September 2026
  • „Ich kann Ihnen sagen: 25 Euro jeden Monat bei den allerärmsten Kindern in diesem Land wirken.“

    spricht dagegen: Misbah Khan, Grüne Bundestag, 10. September 2026
  • „Auch Kürzungen beim Kindersofortzuschlag und bei den Kinderkrankentagen sind ganz sicher nicht der richtige Weg.“

    spricht dagegen: Truels Reichardt, SPD Bundestag, 15. Oktober 2026

Die Analyse

Ende des Sofortzuschlags

34 % des Gewichts sprechen dafür, 66 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Das Ende des Sofortzuschlags ist nach der aktuellen Analyse ein schlechter Vorschlag.

Sehr wahrscheinlich schlechter

Sehr wahrscheinlich schlechter: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in weniger als einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Wie Bundesrat, Grüne und Linke lehnt die Analyse die Streichung ab, vor allem wegen des Geldes selbst und weniger wegen der Wirkung bei den Kindern. Gut vier Fünftel des Kreises sind Geld, das nur den Besitzer wechselt, von den Familien zu Bund, Ländern und Kommunen. Entscheidend ist deshalb, wo derselbe Euro mehr bewirkt, und bei Familien knapp über der Grundsicherung ist er besser aufgehoben als im Staatshaushalt. Priens Zweifel an der Wirkung trifft einen offenen Punkt, weil der beste neue Versuch bei kleinen Kindern keinen Unterschied fand; doch auch ohne die Entwicklungschancen bliebe die Gegenseite vorn. Für die Streichung spricht vor allem die sichere Ersparnis; mehr Erwerbsarbeit der Eltern ist klein, umstritten und in der Debatte kaum genannt.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente3 Argumente

Bund und Länder sparen

32Punkte

Der Bund zahlt rund 450 Mio € im Jahr weniger Kinderzuschlag, Bund und Länder zusammen rund 40 Mio € weniger Wohngeld. Davon gehen 150 Mio € ab, weil ein Teil der Familien künftig Grundsicherungsgeld bezieht. Netto sparen Bund und Länder rund 340 Mio € im Jahr; rund 40 Mio € davon zahlen die Kommunen als Unterkunftskosten wieder dazu.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 6,8Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom besteht aus Geld, das Bund und Länder für Familienleistungen nicht mehr ausgeben. Den Kinderzuschlag trägt allein der Bund, 2025 waren es 3,28 Mrd € [2]. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte [1]. Die Regierung begründet die Streichung ausdrücklich mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts [1][7][24]. Jeder gesparte Euro steht für andere Aufgaben bereit oder senkt den Kreditbedarf. Bewertet ist er mit dem vollen Gewicht eines öffentlichen Euro, ohne Zuschlag für das Thema. Geld, das an anderer Stelle im Haushalt verfügbar wird, trägt den Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Die Regierung beziffert die Einsparung beim Kinderzuschlag auf 450 Mio € im Jahr ab 2027 [1]. Beim Wohngeld kommen rund 40 Mio € im Jahr hinzu, je zur Hälfte bei Bund und Ländern [1]. Dem stehen 150 Mio € im Jahr Mehrausgaben des Bundes beim Grundsicherungsgeld gegenüber, weil Familien, denen der Zuschlag fehlt, unter die Grenze der Grundsicherung rutschen [1]. Zusammen sparen Bund und Länder damit rund 340 Mio € im Jahr, der Bund rund 320 Mio €, die Länder rund 20 Mio €. Einen Teil davon zahlen die Kommunen, die bei den wechselnden Familien gut ein Viertel von Miete und Heizung tragen; angesetzt sind rund 40 Mio € im Jahr, die als eigenes Argument auf der Gegenseite stehen [19][20]. Den Familien fehlen damit netto rund 300 Mio € im Jahr. Die Spanne von 290 bis 490 Mio € deckt zwei Abweichungen ab: weniger Kinder im Kinderzuschlag als angenommen und Familien, die zustehendes Grundsicherungsgeld nicht beantragen [14]. Die Ersparnis fällt jedes Jahr an, ist aber ein kleiner Teil der Ausgaben für den Kinderzuschlag; das ergibt einen kleinen bis mittleren Impact.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
Weniger Kinderzuschlag beim Bund Finanzschätzung des Entwurfs [1] 450 Mio € im Jahr
+ Weniger Wohngeld bei Bund und Ländern je zur Hälfte Bund und Länder [1] 40 Mio € im Jahr
− Mehr Grundsicherungsgeld beim Bund Familien, die in die Grundsicherung wechseln [1] 150 Mio € im Jahr
= Ersparnis von Bund und Ländern (Spanne 290–490) 340 Mio € im Jahr
× Öffentlicher Euro Gewicht 1,0 340 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 50 Mio € je Punkt 6,8
Score 6,8 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 32 von 100

Plausibilität

Dass die Ausgaben sinken, folgt aus dem Gesetzestext: Der Satz, der den Zuschlag gewährt, wird gestrichen [1]. Das tritt ein, sobald die Streichung gilt, unabhängig davon, wie die Familien reagieren. Ein Restrisiko liegt im Gesetzgebungsverfahren: Der Bundesrat verlangt, die Streichung aus dem Entwurf zu nehmen, und der Bundestag kann ihn bis zur Schlussabstimmung noch ändern [17]. Wie viel gespart wird, hängt an der Zahl der Kinder im Kinderzuschlag und daran, wie viele wechselnde Familien Grundsicherungsgeld beantragen; das steht in der Spanne. Die Höhe stammt aus der Finanzschätzung der Regierung [1]. Weil die Ersparnis aus dem Gesetz folgt, ist die Plausibilität sehr hoch; wie groß sie genau wird, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Eltern arbeiten etwas mehr

2,4Punkte

Wer weniger Transfer bekommt, arbeitet im Durchschnitt etwas mehr, vor allem Zweitverdienerinnen in Familien mit kleinem Einkommen. Angesetzt sind rund 2.600 Vollzeitstellen. Ob die Kürzung überhaupt mehr Arbeit bringt, ist umstritten; eine deutsche Modellrechnung für dieselben Familien findet das Gegenteil.

Wert 6 · Wohlstand & ProduktionImpact 1,1Plausibilität 3,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom ist zusätzliche Erwerbsarbeit und damit mehr Produktion, mehr Steuern und mehr Beiträge. Das berührt nicht ein einzelnes Budget, sondern die Grundlage, aus der andere Leistungen bezahlt werden. Zugleich ist der Gewinn kein reiner Gewinn: Wer mehr arbeitet, gibt Zeit mit den Kindern auf, und den Nettolohn behält die Familie als Ausgleich dafür. Gezählt wird deshalb nur der Teil, der der Allgemeinheit zufließt. Reagieren würden vor allem Zweitverdienerinnen in Familien mit kleinem Einkommen [10]. Arbeit ist die Grundlage der Wertschöpfung; bereinigt um die Zeit, die die Eltern dafür hergeben, liegt ihr Wert zwischen mittel und hoch.

Impact

Wer mehr Transfer erhält, arbeitet im Durchschnitt etwas weniger; wer weniger erhält, etwas mehr. Für das Teilhabegeld mit 10 bis 24 Mrd € Mehrausgaben im Jahr simuliert das ifo Institut 400.000 bis 630.000 Vollzeitstellen weniger [10]. Für eine Kindergrundsicherung mit rund 5 Mrd € im Jahr entspräche dieselbe Rechnung nach der Gegenbewertung auf dieser Seite rund 60.000 Vollzeitstellen. Auf den Verlust von 300 Mio € im Jahr übertragen sind das rund 3.600 Vollzeitstellen. Abgezogen sind rund 1.000 Stellen, weil Familien, die in die Grundsicherung wechseln, von zusätzlichem Lohn weniger behalten als im Kinderzuschlag. Angesetzt sind rund 2.600 Vollzeitstellen (Spanne 900 bis 12.000, falls die Eltern überhaupt mit mehr Arbeit reagieren; ob sie das tun, ist eine Frage der Plausibilität). Bei rund 48.000 € Wertschöpfung je Vollzeitstelle im unteren Lohnbereich bleiben nach Abzug des Nettolohns von 55 %, den die Eltern selbst behalten, rund 56 Mio € im Jahr bei der Allgemeinheit. Je Familie ist die Reaktion gering, und der größere Teil des zusätzlichen Lohns bleibt bei den Eltern; daher ein kleiner Impact.

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Mehr Vollzeitstellen der Eltern, übertragen Rechnung der Gegenbewertung zur Kindergrundsicherung, linear auf 300 Mio € übertragen [10] 60.000 × 300 ÷ 5.000 3,6 Tsd Vollzeitstellen
− Weniger Arbeitsanreiz bei Familien, die in die Grundsicherung wechseln dort bleibt von zusätzlichem Lohn weniger übrig als im Kinderzuschlag Setzung 1.000, Spanne 0–3.000 1 Tsd Vollzeitstellen
= Angesetzte Mehrarbeit (Spanne 900–12.000, falls die Reaktion eintritt) 2,6 Tsd Vollzeitstellen
× Wertschöpfung je Vollzeitstelle Setzung, Spanne 40.000–60.000 €, unterer Lohnbereich 48.000 € 124,8 Mio € im Jahr
− Nettolohn, den die Eltern gegen Zeit mit den Kindern tauschen Setzung, Spanne 45–65 %: für die Familie ein Tausch, kein Gewinn 124,8 × 55 % 68,6 Mio € im Jahr
= Gewinn der Allgemeinheit: Steuern, Beiträge, Arbeitgeberanteil 56,2 Mio € im Jahr
× Wertschöpfung zum Nennwert Gewicht 1,0 56,2 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 50 Mio € je Punkt 1,12
Score 1,12 Impact × 6 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,4 von 100

Plausibilität

Bei diesem Argument ist nicht nur die Größe umstritten, sondern auch, ob es überhaupt eintritt. Die Simulationen des ifo Instituts finden für großzügigere Leistungen einen deutlichen Rückgang der Arbeit [10]; sie rechnen mit geschätzten Reaktionen, nicht mit einem beobachteten Fall. Der nächstliegende reale Fall zeigt keinen Effekt: Auswertungen der erweiterten Child Tax Credit in den USA 2021 finden kleine, im Vorzeichen wechselnde Beschäftigungseffekte [11]. Die deutsche Modellrechnung für genau diese Familien kommt zum umgekehrten Ergebnis: Mehr Kinderzuschlag holt Familien aus der Grundsicherung in Arbeit, unterm Strich arbeiten die Eltern etwas mehr [8]. Gespiegelt hieße das, dass die Kürzung eher weniger als mehr Arbeit bringt. Was die Simulationen sonst verzerren könnte, ist das Betreuungsangebot, das sie unverändert lassen. Bei 25 € je Kind und Monat ist der Anstoß zudem klein. Die angesetzte Reaktion trifft in etwa einem Drittel der vergleichbaren Fälle zu. Die Richtung ist umstritten, und zwei Befunde sprechen gegen die Menge, die das Argument trägt, deshalb bleibt die Plausibilität niedrig.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Die Familienkasse rechnet einfacher

0Punkte

Ohne den Zuschlag fällt in der Berechnung des Kinderzuschlags ein Schritt weg. Die Regierung spricht von einer geringfügigen Effizienz in der Verwaltung, beziffert sie aber nicht.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0Plausibilität 9,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom wäre Arbeitszeit in der Familienkasse, die für die Berechnung des Zuschlags nicht mehr gebraucht wird. Den Kinderzuschlag bearbeitet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für rund 1,2 Mio Kinder in knapp 490.000 Familien [17]. Gesparte Verwaltungsarbeit steht für andere Fälle bereit oder senkt die Kosten. Bewertet wäre sie mit dem Gewicht eines öffentlichen Euro. Ein Zuschlag für das Thema entfällt. Verwaltungsarbeit, die wegfällt, zählt mit dem Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Der Entwurf nennt als Folge für die Verwaltung eine geringfügige Prozesseffizienz, weil sich die Berechnung des Kinderzuschlags um einen Schritt verkürzt [1]. Eine Zahl dazu enthält er nicht [1]. Der Zuschlag wird heute ohne eigenen Antrag mit dem Kinderzuschlag berechnet [3]. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht nach dem Entwurf kein zusätzlicher Aufwand [1]. Ohne Fallzahl oder Minutenwert lässt sich die Menge nicht herleiten. Das Argument ist deshalb aufgenommen, geht aber in keine Summe ein. Die Regierung beschreibt die Entlastung, ohne sie zu messen, und so bleibt der Impact unbeziffert.

Plausibilität

Dass ein Rechenschritt entfällt, folgt aus dem Gesetzestext [1]. Das tritt ein, sobald die Streichung gilt. Die Familienkasse muss dafür einmalig ihre Software umstellen, was die Entlastung im ersten Jahr schmälern kann. Wie groß die Entlastung ist, sagt der Entwurf nicht [1]. Ein Restrisiko liegt im Gesetzgebungsverfahren, weil der Bundesrat die Streichung ablehnt [17]. Die Vereinfachung folgt aus dem Gesetz, was die Plausibilität sehr hoch macht; offen ist nur ihre Größe.

Aufgenommen, noch nicht bewertet: Der Entwurf nennt eine geringfügige Prozesseffizienz in der Familienkasse, beziffert sie aber nicht; ohne Fallkosten oder Minutenwert ist keine Menge herleitbar.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Contra-Argumente4 Argumente

Familien mit kleinem Einkommen verlieren Geld

46Punkte

Betroffen sind erwerbstätige Eltern, deren Lohn für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Rund 1,2 Mio Kinder in knapp 490.000 Familien beziehen Kinderzuschlag, jedem fehlen 25 € im Monat, einem Teil der Familien zusätzlich Wohngeld. Nach Abzug des Grundsicherungsgelds fehlen ihnen zusammen rund 300 Mio € im Jahr.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 9,6Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom trifft Familien, in denen die Eltern arbeiten, das Einkommen aber nicht für den Bedarf der Kinder reicht; nur dann gibt es Kinderzuschlag [3]. Ein Paar mit zwei Kindern unter 14 Jahren gilt bis 36.402 € Nettoeinkommen im Jahr als armutsgefährdet; die Mitte liegt für diesen Haushalt damit bei gut 60.000 € [4]. Familien im Kinderzuschlag stehen über der Grundsicherung, nach eigener Rechnung bei rund 36.000 bis 42.000 € im Jahr, also bei 59 bis 69 % der Mitte. Ein Euro zählt nach der Regel dieser Seite umso mehr, je kleiner das Einkommen ist: bei 59 % der Mitte rund 1,7-mal, bei 69 % rund 1,45-mal so viel wie in der Mitte. Angesetzt ist 1,6 (Spanne 1,4 bis 1,9); der obere Rand steht für die Familien, die in die Grundsicherung wechseln und am unteren Ende liegen. Die Ersparnis von Bund und Ländern auf der Gegenseite zählt mit 1,0. Ein eigenes Gewicht dafür, dass Kinder betroffen sind, bekommt dieses Argument nicht; was das Geld in ihrer Entwicklung bewirkt, steht als eigenes Argument daneben. Bewertet wird ein Haushaltseuro, der bei Familien knapp über der Grundsicherung fehlt; das gibt ihm mehr Wert als dem gesparten Euro des Staates.

Impact

Den Kinderzuschlag bezogen 2024 rund 1,21 Mio Kinder in 487.000 Familien [17]; im Lauf des Jahres 2025 erhielten ihn 1,45 Mio Kinder [2]. Für jedes Kind sinkt der Höchstbetrag von 297 auf 272 € im Monat, das sind 300 € im Jahr, bei zwei Kindern 600 € [3]. Die Regierung beziffert den Wegfall auf 450 Mio € im Jahr beim Kinderzuschlag und rund 40 Mio € beim Wohngeld [1]; weil 1,21 Mio Kinder mal 300 € nur 363 Mio € ergeben, dürfte darin auch der ganze Kinderzuschlag der Familien stecken, die in die Grundsicherung wechseln. Diese Familien erhalten stattdessen Grundsicherungsgeld, nach der Rechnung der Regierung 150 Mio € im Jahr vom Bund [1], dazu rund 40 Mio € Unterkunftskosten von den Kommunen [19][20]. Den Familien fehlen damit netto rund 300 Mio € im Jahr. Die Spanne von 290 bis 433 Mio € folgt der Ersparnis von Bund und Ländern abzüglich des Anteils der Kommunen; Familien, die das zustehende Grundsicherungsgeld nicht beantragen, verlieren mehr, und bei Familienleistungen stellen bis zu 70 % der Berechtigten keinen Antrag [14]. Je Kind ist der Betrag klein, er fehlt aber in Familien, bei denen jeder Euro schwer wiegt; das macht diesen Impact zum größten der Bewertung.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
Weniger Kinderzuschlag zum Vergleich: 1,21 Mio Kinder im Bestand × 300 € = 363 Mio €; der Rest ist vor allem der ganze Kinderzuschlag der Familien, die wechseln [1][17] Finanzschätzung des Entwurfs 450 Mio € im Jahr
+ Weniger Wohngeld Familien, die ins Grundsicherungsgeld wechseln, verlieren das Wohngeld [1] 40 Mio € im Jahr
− Grundsicherungsgeld vom Bund ersetzt einen Teil [1] 150 Mio € im Jahr
− Unterkunftskosten von den Kommunen eigenes Argument auf der Gegenseite [19][20] Setzung, Spanne 25–57 40 Mio € im Jahr
= Netto-Verlust der Familien (Spanne 290–433) 300 Mio € im Jahr
× Gewicht der Familien im Kinderzuschlag Einkommen bei 59–69 % der Mitte; ein Euro zählt umgekehrt proportional zum Einkommen [4] 1,6 (Spanne 1,4–1,9) 480 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 50 Mio € je Punkt 9,6
Score 9,6 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 46 von 100

Plausibilität

Dass die Leistung sinkt, folgt aus dem Gesetzestext: Der Satz, der den Zuschlag gewährt, wird gestrichen [1]. Das tritt ein, sobald die Streichung gilt, und es ist dasselbe Geld wie die Ersparnis von Bund und Ländern auf der Pro-Seite. Beide Seiten tragen deshalb dieselbe Plausibilität. Ein Restrisiko liegt im Gesetzgebungsverfahren, weil der Bundesrat verlangt, die Streichung aus dem Entwurf zu nehmen [17]. Wie viel die Familien verlieren, hängt an der Zahl der Kinder und daran, wie viele das zustehende Grundsicherungsgeld beantragen; das steht in der Spanne. Der Verlust folgt aus dem Gesetz, deshalb ist die Plausibilität sehr hoch; wie groß er genau wird, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Weniger Entwicklungschancen für Kinder

16Punkte

Geld in Familien mit kleinem Einkommen wirkt auf Sprache, Schulerfolg und Gesundheit der Kinder. Fehlt es, wächst der Abstand zu Kindern aus besser gestellten Familien ein wenig. Die Wirkung je Kind ist klein und zeigt sich überwiegend erst nach dem Bewertungszeitraum.

Wert 8 · Bildung & ExistenzImpact 4,8Plausibilität 4
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Was hier zählt, sind Lebenschancen: Sprache, Schulabschluss, Gesundheit, Ausbildung. 41,8 % der Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss sind armutsgefährdet, gegenüber 7,2 % bei hohem Abschluss [5]. Ein verpasster Schulabschluss lässt sich später kaum nachholen und wirkt über ein ganzes Erwerbsleben. Deshalb wiegt dieser Strom schwerer als der Geldbetrag, der ihn auslöst. Seine Grenze liegt dort, wo es um Leib und Leben ginge: Kein Kind gerät durch 25 € weniger im Monat in akute Gefahr. Lebenschancen von Kindern lassen sich nachträglich nicht herstellen, und deshalb ist ihr Wert hoch.

Impact

Die einzige deutsche Modellrechnung dazu betrachtet genau diese Gruppe: 1,5 Mio Kinder in Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag, die im Schnitt 125 € je Kind und Monat mehr erhalten, zusammen 2,25 Mrd € im Jahr [8]. Bis 2050 schließt sich dadurch die Chancenlücke zwischen armen und nicht armen Kindern um 6,8 Prozentpunkte, und die Wirtschaftsleistung liegt allein aus dem Bildungseffekt um 9,1 Mrd € im Jahr höher [8]. Bis zum Ende eines zehnjährigen Zeitraums ist im Mittel rund ein Fünftel dieser Wirkung aufgebaut, rund 1,82 Mrd € im Jahr. Je Euro bei den Familien sind das rund 0,81 €. Auf den Verlust von 300 Mio € im Jahr übertragen ergibt das rund 243 Mio € im Jahr (Spanne 121 bis 404 Mio €). Angenommen ist, dass ein Euro weniger so wirkt wie ein Euro mehr; die Studien zeigen den Effekt am stärksten bei niedrigem Ausgangseinkommen [9]. Gezählt ist nur der Aufbau im Zeitraum, nicht die spätere Wirkung im ganzen Erwerbsleben der Kinder. Viele Kinder sind betroffen, die Wirkung je Kind ist aber gering und zeigt sich überwiegend später; der Impact bleibt deshalb klein.

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0,81 € je €
Aufbau der Chancenlücke im Zeitraum je Euro bei den Familien
[8]
× 300 Mio € Netto-Verlust aus dem ersten Gegenargument
242,7 Mio € im Jahr
Verlust der Familien
[1]
× Gewicht 1,0 das Gewicht der Betroffenen trägt der Wert, nicht das Einkommensgewicht
242,7 Mio €
Wertschöpfung zum Nennwert (Spanne 121–404)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
4,85
Normalised Impact
Score 4,85 Impact × 8 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 16 von 100

Plausibilität

Dass mehr Geld in armen Familien die Entwicklung der Kinder fördert, gehört zu den besser belegten Befunden der Sozialforschung. Eine Auswertung von 61 Studien findet positive Effekte auf Lernen, Verhalten und Gesundheit, am stärksten bei niedrigem Einkommen; in sechs davon wurde das Geld per Los verteilt [9]. Der jüngste und sauberste Versuch spricht dagegen: In den USA erhielten rund 1.000 arme Mütter per Los 333 oder 20 Dollar im Monat, und bis zum vierten Geburtstag zeigte sich bei den Kindern kein messbarer Unterschied [18]. Dort war der Betrag rund fünfmal so hoch wie hier, gemessen wurde aber die frühe Entwicklung, nicht Schulerfolg oder Einkommen. Für die deutsche Größe gibt es nur eine Modellrechnung, deren Bildungsteil ihr am stärksten gesetzter Teil ist [8]. Was die Befunde sonst erklären könnte, ist die Bildung der Eltern; in den Studien mit Los ist sie ausgeschaltet, im Modell nur angenommen. Die angesetzte Größe trifft in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu. Dass Geld Kindern hilft, ist gut belegt, der beste neue Versuch fand bis zum Alter von vier Jahren aber nichts; die Plausibilität liegt daher zwischen mittel und niedrig.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5,5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Offen: Die Nachbefragungen von Baby's First Years im Alter von sechs und acht Jahren zeigen, ob sich ein Effekt später einstellt; finden sie ihn, stiege P wieder bis 5.

Kommunen zahlen mehr Unterkunftskosten

3,8Punkte

Wer ins Grundsicherungsgeld wechselt, bekommt Miete und Heizung bezahlt, zu gut einem Viertel von der Kommune. Der Entwurf rechnet nur den Anteil des Bundes. Angesetzt sind rund 40 Mio € im Jahr, die Bund und Länder sparen und die Kommunen zahlen.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,8Plausibilität 9,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom besteht aus Geld, das Städte und Kreise zusätzlich für Unterkunft und Heizung im Grundsicherungsgeld zahlen. Es verschiebt sich innerhalb des Staates: Was Bund und Länder beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld sparen, zahlen die Kommunen zum Teil als Miete der wechselnden Familien [1][19]. Der Bundesrat kritisiert, dass die Streichung Lasten zwischen den Leistungssystemen und den staatlichen Ebenen verschiebt [17]. Bewertet ist jeder Euro mit dem Gewicht eines öffentlichen Euro, wie auf der Seite von Bund und Ländern. Für den Staat insgesamt hebt sich der Strom deshalb auf; er zeigt, wer zahlt, und verkleinert den Verlust der Familien. Geld, das den Kommunen für andere Aufgaben fehlt, geht mit dem Wert eines öffentlichen Euro ein.

Impact

Die Regierung nennt 150 Mio € Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld im Einzelplan des Bundesarbeitsministeriums, also nur den Anteil des Bundes [1]. Bei erwerbstätigen Familien deckt das eigene Einkommen zuerst den Regelbedarf, erst danach Miete und Heizung [20]; was das Jobcenter zahlt, ist deshalb großenteils Unterkunft. Angesetzt sind 70 % (Spanne 50 bis 100 %). An den Unterkunftskosten beteiligt sich der Bund 2026 im Durchschnitt der Länder mit 72,4 %, den Rest tragen die Kommunen [19]. Auf einen Euro des Bundes kommen damit 0,38 € der Kommunen, zusammen rund 40 Mio € im Jahr (Spanne 25 bis 57 Mio €). Die Untergrenze gilt, falls die 150 Mio € den Anteil der Kommunen schon enthalten und nur die Hälfte auf die Unterkunft entfällt; der Entwurf sagt dazu nichts [1]. Ihren gesetzlichen Anteil an Miete und Heizung tragen die Kommunen in jedem Fall. Verglichen mit dem Verlust der Familien ist die Summe gering, sie trifft aber die Ebene mit dem engsten Haushalt; der Impact bleibt klein.

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150 Mio € im Jahr
Mehrausgaben des Bundes beim Grundsicherungsgeld
[1]
× 70 % (Spanne 50–100 %) das Einkommen deckt zuerst den Regelbedarf; Setzung
105 Mio € im Jahr
Anteil für Unterkunft und Heizung
× 27,6 ÷ 72,4 = 0,38 Bundesbeteiligung 2026 im Durchschnitt 72,4 %
40 Mio € im Jahr (Spanne 25–57)
Anteil der Kommunen je Euro des Bundes
× Gewicht 1,0
40 Mio €
Öffentlicher Euro
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,8
Normalised Impact
Score 0,8 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 3,8 von 100

Plausibilität

Dass die Kommunen mehr zahlen, folgt aus dem Recht der Grundsicherung: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt Miete und Heizung zum Teil von der Kommune [19][20]. Das tritt ein, sobald Familien wechseln, und diesen Wechsel rechnet die Regierung selbst ein [1]. Ein Restrisiko liegt im Gesetzgebungsverfahren, weil der Bundesrat die Streichung ablehnt [17]. Wie viel es ist, hängt daran, welcher Teil des Grundsicherungsgelds der wechselnden Familien auf die Miete entfällt; der Entwurf nennt keine Zahl, deshalb ist die Spanne breit. Die Plausibilität ist dieselbe wie bei der Ersparnis von Bund und Ländern, weil es ein Teil desselben Geldes ist. Auch die Verlagerung folgt aus dem Gesetz, mit sehr hoher Plausibilität; wie groß sie ist, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Mehr Familien beim Jobcenter

0,71Punkte

Rund 11.000 Familien fallen aus Kinderzuschlag und Wohngeld ins Grundsicherungsgeld. Die Jobcenter müssen diese Fälle bearbeiten, Familienkasse und Wohngeldstellen werden dafür etwas entlastet. Unterm Strich entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand von einigen Millionen Euro im Jahr.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,1Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom besteht aus Arbeitszeit in den Jobcentern, die für neue Fälle gebraucht wird. Der Entwurf weist für Bund, Länder und Kommunen außer einer geringfügigen Entlastung der Familienkasse keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus; die Familien, die in die Grundsicherung wechseln, zählt er dabei nicht [1]. Der Bundesrat erwartet dagegen zusätzlichen Prüf-, Berechnungs- und Abstimmungsbedarf bei den zuständigen Stellen [17]. Die Arbeitszeit fehlt für andere Fälle oder muss zusätzlich bezahlt werden. Bewertet ist sie mit dem Gewicht eines öffentlichen Euro. Ein Zuschlag für das Thema entfällt. Zusätzliche Verwaltungsarbeit zählt mit dem Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Wie viele Familien wechseln, nennt der Entwurf nicht; er nennt rund 40 Mio € weniger Wohngeld im Jahr, die bei diesen Familien wegfallen [1]. Bei durchschnittlich 296 € Wohngeld je Haushalt und Monat entspricht das rund 11.000 Familien [16]. Angesetzt sind 11.000 Familien (Spanne 6.000 bis 20.000), weil nicht jede wechselnde Familie Wohngeld bezog. Ein Jobcenter kostete den Bund 2025 im Schnitt 2.359 € Verwaltung je Bedarfsgemeinschaft [12], insgesamt fast 8 Mrd € einschließlich des kommunalen Anteils [13]. Angesetzt ist die Hälfte, rund 1.180 € je neuem Fall, weil diese Familien Erwerbseinkommen haben und wenig Vermittlung brauchen. Abgezogen sind je 250 € für die Arbeit, die in Familienkasse und Wohngeldstelle entfällt. Das ergibt rund 680 € je Familie (Spanne 200 bis 1.860 €) und rund 7,5 Mio € im Jahr (Spanne 1,9 bis 24 Mio €). Für die Familien selbst gleicht sich die Antragszeit etwa aus: Statt rund zwei Anträgen auf Kinderzuschlag im Jahr zu je 71 Minuten und einem Wohngeldantrag stellen sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld und nehmen Termine im Jobcenter wahr [15]. Der Aufwand je Fall ist überschaubar und die Zahl der Fälle begrenzt, daher ein sehr kleiner Impact.

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40 Mio € im Jahr
Wohngeld, das bei wechselnden Familien wegfällt
[1]
÷ 296 € × 12 Wohngeldstatistik 2025
11.000 Familien (Spanne 6.000–20.000)
Durchschnittliches Wohngeld je Haushalt
× 1.180 € − 250 € − 250 € halbe Durchschnittskosten je Bedarfsgemeinschaft abzüglich Familienkasse und Wohngeldstelle; Setzung, Spanne 200–1.860 €
7,48 Mio € im Jahr
Zusätzlicher Aufwand je Familie
× Gewicht 1,0
7,48 Mio €
Öffentlicher Euro
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,15
Normalised Impact
Score 0,15 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,7 von 100

Plausibilität

Dass neue Fälle Arbeit machen, folgt aus dem Verfahren: Grundsicherungsgeld muss beantragt, geprüft und jedes Jahr neu bewilligt werden. Dass Familien wechseln, rechnet die Regierung selbst ein, mit 150 Mio € Grundsicherungsgeld im Jahr [1]; der Aufwand entsteht also, sobald die Streichung gilt. Ein Restrisiko liegt im Gesetzgebungsverfahren, weil der Bundesrat die Streichung ablehnt [17]. Wie groß der Aufwand ist, hängt an der Zahl der wechselnden Familien und an den Kosten je Fall; gemessene Kosten je zusätzlichem Fall liegen nicht vor. Beides steht in der Spanne, ebenso die Familien, die das Grundsicherungsgeld gar nicht beantragen [14]. Dass Aufwand entsteht, ist sicher, und das macht die Plausibilität sehr hoch; wie viel, ist geschätzt und steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in weniger als einer von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Das Gewicht, mit dem ein Euro bei Familien im Kinderzuschlag zählt, trägt das Ergebnis: angesetzt 1,6 gegenüber 1 im Haushalt von Bund und Ländern. Abgeleitet ist es aus dem Einkommen dieser Familien nach der Regel, die auf dieser Seite für jeden Geldbetrag gilt. Mit diesem Gewicht liegt die Streichung in praktisch keinem Durchlauf vorn; bei einem Gewicht von 1,4 bliebe es dabei, bei gleichem Gewicht wären es zwei von hundert. Gerechnet ist über zehn Jahre ab 2027 mit den Zahlen der Regierung, die nur einen gleichbleibenden Jahresbetrag nennt; den Anteil der Kommunen an den Unterkunftskosten nennt sie nicht, er ist geschätzt. Wofür der Bund das gesparte Geld verwendet, ist offen und nicht bewertet. Die gleichnamigen Zuschläge im Grundsicherungsgeld, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht Teil des Entwurfs; der Bundesrat verlangt, die Streichung ganz aus dem Entwurf zu nehmen [17].

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich schlechter · 0 %

In weniger als einer von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen −45 und −18 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 50 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:klein

Effekt mittel (−1,5) · 7 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 8× KI, 1× Mensch
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Erste Lesung, Anhörung und Gegenäußerung (Drs. 21/8534) mit fünf Primärquellen nachgetragen, Daten ausgeschrieben, Mechanik-Sätze umformuliert.

  2. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  3. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  4. 17. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Größenestimate geprüft, weiterhin offen: Der Nettoverlust armer Familien ist beziffert. Wie oft 25 Euro weniger die Armutsgrenze unterschreiten lassen, hängt von der unbekannten Einkommensverteilung nahe der Grenze ab. Die Ersparnis ist kein Armutsabbau. Keine Prozentzahl aus fehlender Mengenbrücke erzeugt; Bewertungsparameter und Bilanz unverändert.

  5. 16. Oktober 2026KI-PrüfungGPT-6keine Änderung nötig

    Bedarfsabgleich v1: Eine fiskalische Entlastung ist berechnet; ihr Beitrag zum gesamten Konsolidierungsbedarf und die soziale Bedarfsdeckung sind offen. Nur vorhandenes Wirkungsmodell auf Reichweite, Bedarfsmaßstab und Zeitraum geprüft; keine neue Wirksamkeitsbewertung oder Änderung der Parameter.

  6. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Spannen nachgezogen: pro-2 auf den Eintrittsfall, con-5 mit kleinster Größe statt null (Kommunen tragen ihren Unterkunftsanteil in jedem Fall), con-3 in Quadratur; Maßstab-Hinweis auf den neuen Block.

  7. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Texte auf Bilanz 2.2 nachgezogen

  8. 8. Oktober 2026Von Menschen bewertet, von KI umgesetztClaude Opus 5.5Erstbewertung

    KI-Entwurf der Themen-Automatisierung übernommen; Quellen und Regeln geprüft, Haushaltsgewicht 1,6 von Julian entschieden

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 25 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7860 vom 07.09.2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 — Artikel 7 streicht § 6a Absatz 2 Satz 4 BKGG; Kinderzuschlag −450 Mio €/J, Grundsicherungsgeld +150 Mio €/J, Wohngeld −40 Mio €/J (je hälftig Bund und Länder); Inkrafttreten 01.01.2027. dserver.bundestag.de
  2. Bundesagentur für Arbeit: Presseinfo Nr. 4 vom 21.01.2026: Bilanz der Familienkasse 2025 (1,45 Mio Kinder mit Kinderzuschlag, 3,28 Mrd € Kinderzuschlag). arbeitsagentur.de
  3. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag (Höchstbetrag 297 € je Kind und Monat einschließlich Sofortzuschlag; Voraussetzungen). arbeitsagentur.de
  4. Statistisches Bundesamt (Destatis): Armutsgefährdungsschwelle für ausgewählte Haushaltstypen (EU-SILC, Erhebungsjahr 2025): zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren 36.402 €. destatis.de
  5. Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung N065 vom 17.11.2025: Gut jedes siebte Kind armutsgefährdet (15,2 %; 41,8 % vs. 7,2 % nach Bildungsabschluss der Eltern). destatis.de
  6. Der Tagesspiegel / dpa: Regierung will 25-Euro-Zuschlag für arme Kinder streichen (06.07.2026). tagesspiegel.de
  7. t-online: Kindersofortzuschlag: Regierung plant Streichung (09.07.2026) — Begründung des Bundesfinanzministeriums, Kritik von Ricarda Lang (Grüne). t-online.de
  8. Krebs/Scheffel (WSI Study 36, 2024): Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum: Szenario 1,5 Mio zusätzliche Kinder × 125 € = 2,25 Mrd €/J (2,75 Mrd € mit Verwaltung); Chancenlücke −6,8 Prozentpunkte bis 2050; +11,3 Mrd € Produktion mit Bildungseffekt, +2,2 Mrd € und +3.300 VZÄ ohne (Tab. 1/2). econstor.eu
  9. Cooper/Stewart (LSE, CASEpaper 203, 2021): Does Money Affect Children's Outcomes? An update — systematische Auswertung von 61 Studien (6 randomisiert, 33 quasi-experimentell, 22 Beobachtungsstudien). sticerd.lse.ac.uk
  10. Bertelsmann Stiftung / ifo Institut (Blömer): Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? (2022): Kosten 10–24 Mrd €/J, Arbeitsangebot −400.000 bis −630.000 Vollzeitstellen. bertelsmann-stiftung.de
  11. Center on Poverty and Social Policy, Columbia University (Ananat u. a.): Effects of the Expanded Child Tax Credit on Employment Outcomes (2022): kleine, im Vorzeichen wechselnde, nicht signifikante Beschäftigungseffekte. povertycenter.columbia.edu
  12. heute im bundestag: Verwaltungskosten für das Bürgergeld (08.07.2026): 2.359 € Bundesanteil je Bedarfsgemeinschaft 2025. bundestag.de
  13. BIAJ: SGB II: Verwaltungskosten stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro (03.02.2026). biaj.de
  14. Deutsches Jugendinstitut (Baisch/Müller/Zollner/Castiglioni/Boll): Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien (2023): bis zu 70 % Nichtinanspruchnahme bei Einzelleistungen wie dem Kinderzuschlag. dji.de
  15. Deutscher Bundestag: Drucksache 20/9092: Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung — Erfüllungsaufwand, 872.800 Kinderzuschlagsanträge zu je 70,7 Minuten. bundestag.de
  16. Statistisches Bundesamt: 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025 (Pressemitteilung, September 2026): durchschnittlich 296 € Wohngeld je Haushalt und Monat. destatis.de
  17. Bundesrat: Drucksache 442/26 (Beschluss) vom 25.09.2026: Stellungnahme zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 — Nr. 4: „Artikel 7 ist zu streichen“; 2024 rund 487.000 Familien mit 1,21 Mio Kindern im Kinderzuschlag; zusätzliche Prüf-, Berechnungs- und Abstimmungsbedarfe bei den Leistungsträgern. dserver.bundestag.de
  18. Noble, Magnuson, Duncan u. a. (NBER Working Paper 33844, 2025): The Effect of a Monthly Unconditional Cash Transfer on Children's Development at Four Years of Age: A Randomized Controlled Trial in the U.S. (Baby's First Years: 333 $ gegen 20 $ im Monat, keine signifikanten Effekte bis Alter 4). nber.org
  19. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2026 (Bundesrat-Drucksache 288/26 vom 13.05.2026): Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 2026 und 2027 im Durchschnitt 72,4 %, je Land 67,4–79,7 %. dserver.bundestag.de
  20. Zweites Buch Sozialgesetzbuch: § 19 Absatz 3 SGB II: Einkommen deckt zunächst die Bedarfe nach den §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22. gesetze-im-internet.de
  21. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/91 vom 8. September 2026, Tagesordnungspunkt 4: erste Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Drucksache 21/7860) mit der allgemeinen Finanzdebatte, Überweisung an den Haushaltsausschuss (federführend) und weitere Ausschüsse. dserver.bundestag.de
  22. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/93 vom 10. September 2026: Aussprache zum Einzelplan 17 (Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2027, darin Reden zum Kindersofortzuschlag. dserver.bundestag.de
  23. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/102 vom 15. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 11: familienpolitische Aussprache zu Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8568, 21/8314), darin Reden zum Kindersofortzuschlag. dserver.bundestag.de
  24. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8534 vom 14.10.2026: Unterrichtung durch die Bundesregierung, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027; zu Ziffer 4: Ablehnung, der Sofortzuschlag sei eine Übergangsleistung bis zur Kindergrundsicherung, seine Beendigung setze eine Empfehlung der Kommission zur Reform des Sozialstaats um. dserver.bundestag.de
  25. Deutscher Bundestag: hib 811/2026 vom 12.10.2026: Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 (neun Sachverständige; Wegfall des Sofortzuschlags als Teil des Entwurfs genannt). bundestag.de

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