Alleinerziehende haben mehr Geld
Für rund 850.000 Kinder steigt der Unterhaltsvorschuss um 129,50 € im Monat. Bei Familien im Grundsicherungsgeld kommt davon nichts an, bei Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld nur ein Teil. Netto bleiben den Haushalten rund 751 Mio € im Jahr, vor allem Alleinerziehenden mit eigenem Einkommen oberhalb dieser Leistungen.
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Wert
Der Strom ist Geld, das bei Haushalten Alleinerziehender ankommt. Ein Euro zählt nach der Regel dieser Seite umso mehr, je kleiner das Einkommen ist. Für eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 22.535 € im Jahr, die Mitte also bei rund 37.600 € [19]. Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld stehen knapp über der Grundsicherung, bei rund 59 bis 69 % der Mitte; ihr Euro zählt wie in der Bewertung zum Sofortzuschlag 1,6-mal (Spanne 1,4 bis 1,9). Die übrigen Haushalte beziehen keine dieser Leistungen, weil ihr Einkommen darüber liegt; bis zum zwölften Geburtstag hängt der Vorschuss nicht vom Einkommen ab [10]. Sie liegen nach eigener Rechnung meist bei 75 bis 100 % der Mitte, angesetzt ist 1,2 (Spanne 1,05 bis 1,4). Die Ausgaben von Bund und Ländern auf der Gegenseite zählen mit 1,0. Der Vorschuss tritt dort ein, wo der andere Elternteil nicht zahlt, und zieht heute das volle Kindergeld ab, während beim gezahlten Unterhalt nur die Hälfte zählt [9][12]; diese Gerechtigkeitslücke war im Bundestag das Hauptargument von Grünen und SPD [36]. Gezählt ist sie in diesem Argument, ohne eigenen Aufschlag: Die Lücke besteht aus genau den 129,50 € im Monat, die hier mit dem Einkommensgewicht zählen, und die Bundesregierung begründet den Unterschied mit dem Zweck des Vorschusses, das Existenzminimum des Kindes zu sichern [6]. Dass Kinder betroffen sind, erhöht den Wert des Geldes ebenfalls nicht; was es für ihre Entwicklung bewirkt, steht als eigenes Argument daneben. Weil der Haushaltseuro hier bei kleinen bis mittleren Einkommen ankommt, liegt sein Wert über dem des Euro im Staatshaushalt.
Impact
Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds von 259 € [7][8][9]; künftig würde nur die Hälfte abgezogen, 129,50 € [1]. Damit steigt er in jeder Altersstufe um 129,50 € im Monat, für Kinder bis fünf Jahre von 227 auf 356,50 €, ab zwölf Jahren von 394 auf 523,50 € [7]. 2025 wurden 3,27 Mrd € für über 830.000 Kinder gezahlt [1][16]; angesetzt sind 850.000 Kinder, das ergibt 1,32 Mrd € im Jahr. Kinder, deren gezahlter Unterhalt zwischen dem bisherigen und dem neuen Vorschuss liegt, würden künftig aufgestockt. Nur knapp ein Viertel der Kinder Alleinerziehender erhält überhaupt den Mindestunterhalt, viele erhalten einen Teil davon [17][32]; angesetzt sind rund 200.000 Kinder in diesem Band (Setzung, Spanne 150.000 bis 250.000), im Mittel 65 € im Monat, von denen 60 % den Vorschuss beantragen, zusammen rund 94 Mio € im Jahr. Rund 60.000 Jugendliche im Grundsicherungsgeld hätten erstmals Anspruch, weil Vorschuss und Kindergeld mit 782,50 € ihren Bedarf decken, sobald ihr Anteil an der Miete unter rund 390 € (12 und 13 Jahre) beziehungsweise 310 € (14 bis 17 Jahre) liegt [10]. Hergeleitet ist die Zahl aus rund 266.000 Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender [30][29]: rund zwei Drittel ohne ausreichenden Unterhalt [32], davon drei Viertel ohne Anspruch über ein Einkommen des Elternteils von 600 € [33], davon knapp die Hälfte mit einem Mietanteil in diesem Band [31] (Spanne 30.000 bis 100.000). Für ihre Familien ersetzt der Vorschuss nur Grundsicherungsgeld. Bei rund 36 % der Kinder bezieht die Familie Grundsicherungsgeld, 2022 näherungsweise 298.000 von 825.000 [6]; dort zählt der Vorschuss voll als Einkommen des Kindes, das Grundsicherungsgeld sinkt um denselben Betrag [7][15]. Beim Kinderzuschlag zählt der Vorschuss zu 45 % [13]; angesetzt sind 16 % der Kinder mit Vorschuss, die Hälfte davon zusätzlich mit Wohngeld [17]. Das Wohngeld zählt den Vorschuss als Einkommen und sinkt nach eigener Setzung um rund 35 Cent je Euro (Spanne 25 bis 50 Cent) [14][18]. Weitere 8 % der Kinder leben in Familien nur mit Wohngeld. Netto bleiben den Haushalten rund 751 Mio € im Jahr (Spanne 650 bis 870 Mio €): 164 Mio € bei Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld, 587 Mio € bei Familien ohne diese Leistungen; wer durch den Vorschuss die Grundsicherung ganz verlässt, gewinnt einen Teil und liegt eher am oberen Rand. Rund drei Fünftel der Mehrausgaben fließen über andere Leistungen an den Staat zurück, der Rest kommt bei Haushalten mit kleinem bis mittlerem Einkommen an; das ist trotzdem der größte Impact dieser Bewertung.
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| Mehrleistung für die Kinder im Bestand halbes Kindergeld je Kind und Monat; über 830.000 Kinder 2025 [1][7][9] | 850.000 Kinder × 129,50 € × 12 | 1.320,9 Mio € im Jahr | |
| + | Kinder, deren Unterhalt künftig aufgestockt wird Setzung, Spanne 150.000–250.000 Kinder und 40–80 % Inanspruchnahme: Unterhalt zwischen altem und neuem Vorschuss [17][32] | 200.000 × 65 € × 12 × 60 % | 93,6 Mio € im Jahr |
| + | Jugendliche, die erstmals Anspruch haben 266.000 Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender × zwei Drittel ohne Unterhalt × drei Viertel ohne 600-€-Einkommen × knapp die Hälfte mit passendem Mietanteil; Spanne 30.000–100.000 [10][30][29][32][33][31] | 60.000 × 523,50 € × 12 | 376,9 Mio € im Jahr |
| = | Mehrausgaben brutto | 1.791,4 Mio € im Jahr | |
| − | Grundsicherungsgeld sinkt der Vorschuss zählt dort voll als Einkommen des Kindes [6][7][15] | 36 % der Kinder + Jugendliche mit erstmaligem Anspruch | 852,4 Mio € im Jahr |
| − | Kinderzuschlag sinkt Einkommen des Kindes zählt zu 45 % [13][17] | 16 % der Kinder × 45 % | 106,1 Mio € im Jahr |
| − | Wohngeld sinkt Setzung, Spanne 25–50 Cent: Wohngeld zählt den Vorschuss als Einkommen [14][18] | 16 % × die Hälfte + 8 % der Kinder, je 35 Cent je Euro | 81,6 Mio € im Jahr |
| = | Netto bei den Haushalten (Spanne 650–870) | 751,2 Mio € im Jahr | |
| × | Gewicht der Haushalte Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld bei 59–69 % der Mitte, übrige Haushalte bei 75–100 % [19] | 164 × 1,6 + 587 × 1,2 | 967,1 Mio € |
| ÷ | Normalised Impact Maßstab dieser Seite | 100 Mio € je Punkt | 9,67 |
Plausibilität
Dass der Vorschuss steigt, folgt aus dem Gesetzestext: § 2 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes zöge künftig nur noch das halbe Kindergeld ab [9]. Verglichen wird mit dem geltenden Recht, das das volle Kindergeld abzieht. Das tritt ein, sobald die Änderung gilt, unabhängig davon, wie Familien reagieren. Bewertet ist die Maßnahme so, wie sie beantragt ist; dass der Familienausschuss am 8. Juli 2026 einen Antrag der Linken mit derselben Forderung zur Ablehnung empfahl, ist kein Abschlag [5][36]. Wie viel davon bei den Haushalten bleibt, folgt ebenfalls aus geltenden Anrechnungsregeln, nicht aus Verhalten [7][13][14]. Unsicher ist, wie sich die Kinder auf Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld verteilen; das steht in der Spanne. Die Ausgaben von Bund und Ländern auf der Gegenseite sind dasselbe Geld und tragen dieselbe Plausibilität. Der Zuwachs folgt aus dem Gesetz, deshalb ist die Plausibilität sehr hoch; wie viel davon netto bleibt, steht in der Spanne.