Hälftige Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, und zieht das volle Kindergeld ab; zahlt der Elternteil selbst, zählt das Kindergeld nur zur Hälfte [9][12]. Grüne und Linke wollen beim Vorschuss nur noch das halbe Kindergeld abziehen; CDU/CSU und SPD haben das im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundesregierung prüft es noch [1][4][5]. Der Bundestag hat den Antrag der Grünen am 15. Oktober 2026 an den Familienausschuss überwiesen, der einen ähnlichen Antrag der Linken am 8. Juli 2026 zur Ablehnung empfahl [2][5][36].

  • über 830.000 Kinder erhielten 2025 Unterhaltsvorschuss [1]
  • 3,27 Mrd. € gaben Bund und Länder im selben Jahr dafür aus [1]
  • 17,9 % davon holten die Länder bei den Unterhaltspflichtigen zurück [1]

Der Vorschlag

Beim Unterhaltsvorschuss wird nur noch das halbe Kindergeld abgezogen, sodass er für jedes Kind um 129,50 € im Monat steigt.

Die Debatte

Grüne und SPD nannten die volle Anrechnung im Bundestag eine Ungerechtigkeit: Kinder, deren anderer Elternteil nicht zahlt, bekommen weniger vom Kindergeld als andere. Die Grünen verlangen zudem, dass die Länder mehr bei zahlungsfähigen Pflichtigen zurückholen, und wehren sich mit Linken und SPD gegen den Plan, den Vorschuss mit 16 Jahren enden zu lassen. Die CDU/CSU stellte die Finanzierung voran und will vor allem die Pflichtigen stärker heranziehen; für die AfD hilft gegen Armut nur Arbeit, nicht Geld vom Staat. Abgestimmt wurde am 15. Oktober 2026 nicht; der Antrag ging an den Familienausschuss.

  • „Das heißt, Kinder, bei denen ein Elternteil die finanzielle Verantwortung nicht übernimmt, werden schlechtergestellt als andere.“

    spricht dafür: Misbah Khan, Grüne Bundestag, 15. Oktober 2026
  • „Denn warum sollten Alleinerziehende für ihre Kinder weniger Kindergeld bekommen, nur weil der zweite Elternteil nicht zahlt?“

    spricht dafür: Truels Reichardt, SPD Bundestag, 15. Oktober 2026
  • „Wer große Versprechen macht, muss deshalb auch sagen, wie sie bezahlt werden sollen.“

    spricht dagegen: Christoph Naser, CDU/CSU Bundestag, 15. Oktober 2026

Die Analyse

Hälftige Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss

58 % des Gewichts sprechen dafür, 42 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Nach der aktuellen Analyse ein guter Vorschlag: Der Staat springt stärker ein, wo der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, und das Geld kommt vor allem bei Alleinerziehenden an, die knapp über den Sozialleistungen verdienen.

Sehr wahrscheinlich besser

Sehr wahrscheinlich besser: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in mehr als 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: mittel

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Die Analyse stellt sich auf die Seite von Grünen, Linken und SPD, aber weniger wegen der Gerechtigkeitslücke aus dem Bundestag, die hier nur im Geld der Familien mitzählt. Nahezu der ganze Kreis ist Geld, das nur den Besitzer wechselt: Was die öffentlichen Kassen netto mehr ausgeben, kommt bei den Familien an. Besser aufgehoben ist es bei Alleinerziehenden, die knapp über den Sozialleistungen verdienen, denn dort bewirkt derselbe Euro mehr; Familien im Grundsicherungsgeld gewinnen dagegen nichts. Hinzu kommen etwas bessere Chancen der Kinder, in der Debatte nur als Hinweis auf Kinderarmut genannt und unsicherer belegt als der Geldzuwachs. Schwerster Einwand bleiben die Kosten, nach deren Finanzierung die CDU/CSU fragte; der zusätzliche Rückgriff, auf den die Grünen setzen, ist klein und trifft Pflichtige mit kleinen Einkommen.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente3 Argumente

Alleinerziehende haben mehr Geld

46Punkte

Für rund 850.000 Kinder steigt der Unterhaltsvorschuss um 129,50 € im Monat. Bei Familien im Grundsicherungsgeld kommt davon nichts an, bei Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld nur ein Teil. Netto bleiben den Haushalten rund 751 Mio € im Jahr, vor allem Alleinerziehenden mit eigenem Einkommen oberhalb dieser Leistungen.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 9,7Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Geld, das bei Haushalten Alleinerziehender ankommt. Ein Euro zählt nach der Regel dieser Seite umso mehr, je kleiner das Einkommen ist. Für eine Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 22.535 € im Jahr, die Mitte also bei rund 37.600 € [19]. Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld stehen knapp über der Grundsicherung, bei rund 59 bis 69 % der Mitte; ihr Euro zählt wie in der Bewertung zum Sofortzuschlag 1,6-mal (Spanne 1,4 bis 1,9). Die übrigen Haushalte beziehen keine dieser Leistungen, weil ihr Einkommen darüber liegt; bis zum zwölften Geburtstag hängt der Vorschuss nicht vom Einkommen ab [10]. Sie liegen nach eigener Rechnung meist bei 75 bis 100 % der Mitte, angesetzt ist 1,2 (Spanne 1,05 bis 1,4). Die Ausgaben von Bund und Ländern auf der Gegenseite zählen mit 1,0. Der Vorschuss tritt dort ein, wo der andere Elternteil nicht zahlt, und zieht heute das volle Kindergeld ab, während beim gezahlten Unterhalt nur die Hälfte zählt [9][12]; diese Gerechtigkeitslücke war im Bundestag das Hauptargument von Grünen und SPD [36]. Gezählt ist sie in diesem Argument, ohne eigenen Aufschlag: Die Lücke besteht aus genau den 129,50 € im Monat, die hier mit dem Einkommensgewicht zählen, und die Bundesregierung begründet den Unterschied mit dem Zweck des Vorschusses, das Existenzminimum des Kindes zu sichern [6]. Dass Kinder betroffen sind, erhöht den Wert des Geldes ebenfalls nicht; was es für ihre Entwicklung bewirkt, steht als eigenes Argument daneben. Weil der Haushaltseuro hier bei kleinen bis mittleren Einkommen ankommt, liegt sein Wert über dem des Euro im Staatshaushalt.

Impact

Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds von 259 € [7][8][9]; künftig würde nur die Hälfte abgezogen, 129,50 € [1]. Damit steigt er in jeder Altersstufe um 129,50 € im Monat, für Kinder bis fünf Jahre von 227 auf 356,50 €, ab zwölf Jahren von 394 auf 523,50 € [7]. 2025 wurden 3,27 Mrd € für über 830.000 Kinder gezahlt [1][16]; angesetzt sind 850.000 Kinder, das ergibt 1,32 Mrd € im Jahr. Kinder, deren gezahlter Unterhalt zwischen dem bisherigen und dem neuen Vorschuss liegt, würden künftig aufgestockt. Nur knapp ein Viertel der Kinder Alleinerziehender erhält überhaupt den Mindestunterhalt, viele erhalten einen Teil davon [17][32]; angesetzt sind rund 200.000 Kinder in diesem Band (Setzung, Spanne 150.000 bis 250.000), im Mittel 65 € im Monat, von denen 60 % den Vorschuss beantragen, zusammen rund 94 Mio € im Jahr. Rund 60.000 Jugendliche im Grundsicherungsgeld hätten erstmals Anspruch, weil Vorschuss und Kindergeld mit 782,50 € ihren Bedarf decken, sobald ihr Anteil an der Miete unter rund 390 € (12 und 13 Jahre) beziehungsweise 310 € (14 bis 17 Jahre) liegt [10]. Hergeleitet ist die Zahl aus rund 266.000 Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender [30][29]: rund zwei Drittel ohne ausreichenden Unterhalt [32], davon drei Viertel ohne Anspruch über ein Einkommen des Elternteils von 600 € [33], davon knapp die Hälfte mit einem Mietanteil in diesem Band [31] (Spanne 30.000 bis 100.000). Für ihre Familien ersetzt der Vorschuss nur Grundsicherungsgeld. Bei rund 36 % der Kinder bezieht die Familie Grundsicherungsgeld, 2022 näherungsweise 298.000 von 825.000 [6]; dort zählt der Vorschuss voll als Einkommen des Kindes, das Grundsicherungsgeld sinkt um denselben Betrag [7][15]. Beim Kinderzuschlag zählt der Vorschuss zu 45 % [13]; angesetzt sind 16 % der Kinder mit Vorschuss, die Hälfte davon zusätzlich mit Wohngeld [17]. Das Wohngeld zählt den Vorschuss als Einkommen und sinkt nach eigener Setzung um rund 35 Cent je Euro (Spanne 25 bis 50 Cent) [14][18]. Weitere 8 % der Kinder leben in Familien nur mit Wohngeld. Netto bleiben den Haushalten rund 751 Mio € im Jahr (Spanne 650 bis 870 Mio €): 164 Mio € bei Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld, 587 Mio € bei Familien ohne diese Leistungen; wer durch den Vorschuss die Grundsicherung ganz verlässt, gewinnt einen Teil und liegt eher am oberen Rand. Rund drei Fünftel der Mehrausgaben fließen über andere Leistungen an den Staat zurück, der Rest kommt bei Haushalten mit kleinem bis mittlerem Einkommen an; das ist trotzdem der größte Impact dieser Bewertung.

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Mehrleistung für die Kinder im Bestand halbes Kindergeld je Kind und Monat; über 830.000 Kinder 2025 [1][7][9] 850.000 Kinder × 129,50 € × 12 1.320,9 Mio € im Jahr
+ Kinder, deren Unterhalt künftig aufgestockt wird Setzung, Spanne 150.000–250.000 Kinder und 40–80 % Inanspruchnahme: Unterhalt zwischen altem und neuem Vorschuss [17][32] 200.000 × 65 € × 12 × 60 % 93,6 Mio € im Jahr
+ Jugendliche, die erstmals Anspruch haben 266.000 Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender × zwei Drittel ohne Unterhalt × drei Viertel ohne 600-€-Einkommen × knapp die Hälfte mit passendem Mietanteil; Spanne 30.000–100.000 [10][30][29][32][33][31] 60.000 × 523,50 € × 12 376,9 Mio € im Jahr
= Mehrausgaben brutto 1.791,4 Mio € im Jahr
− Grundsicherungsgeld sinkt der Vorschuss zählt dort voll als Einkommen des Kindes [6][7][15] 36 % der Kinder + Jugendliche mit erstmaligem Anspruch 852,4 Mio € im Jahr
− Kinderzuschlag sinkt Einkommen des Kindes zählt zu 45 % [13][17] 16 % der Kinder × 45 % 106,1 Mio € im Jahr
− Wohngeld sinkt Setzung, Spanne 25–50 Cent: Wohngeld zählt den Vorschuss als Einkommen [14][18] 16 % × die Hälfte + 8 % der Kinder, je 35 Cent je Euro 81,6 Mio € im Jahr
= Netto bei den Haushalten (Spanne 650–870) 751,2 Mio € im Jahr
× Gewicht der Haushalte Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld bei 59–69 % der Mitte, übrige Haushalte bei 75–100 % [19] 164 × 1,6 + 587 × 1,2 967,1 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 9,67
Score 9,67 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 46 von 100

Plausibilität

Dass der Vorschuss steigt, folgt aus dem Gesetzestext: § 2 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes zöge künftig nur noch das halbe Kindergeld ab [9]. Verglichen wird mit dem geltenden Recht, das das volle Kindergeld abzieht. Das tritt ein, sobald die Änderung gilt, unabhängig davon, wie Familien reagieren. Bewertet ist die Maßnahme so, wie sie beantragt ist; dass der Familienausschuss am 8. Juli 2026 einen Antrag der Linken mit derselben Forderung zur Ablehnung empfahl, ist kein Abschlag [5][36]. Wie viel davon bei den Haushalten bleibt, folgt ebenfalls aus geltenden Anrechnungsregeln, nicht aus Verhalten [7][13][14]. Unsicher ist, wie sich die Kinder auf Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld verteilen; das steht in der Spanne. Die Ausgaben von Bund und Ländern auf der Gegenseite sind dasselbe Geld und tragen dieselbe Plausibilität. Der Zuwachs folgt aus dem Gesetz, deshalb ist die Plausibilität sehr hoch; wie viel davon netto bleibt, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Bessere Entwicklungschancen der Kinder

12Punkte

Mehr Geld in Familien mit kleinem Einkommen wirkt auf Sprache, Schulerfolg und Gesundheit der Kinder. Davon profitieren vor allem Kinder in Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld, weniger die in besser gestellten Haushalten; Kinder im Grundsicherungsgeld gar nicht. Die Wirkung je Kind ist klein und zeigt sich überwiegend erst nach dem Bewertungszeitraum.

Wert 8 · Bildung & ExistenzImpact 3,7Plausibilität 4
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Wert

Was hier zählt, sind Lebenschancen: Sprache, Schulabschluss, Gesundheit, Ausbildung. 44 % der Kinder Alleinerziehender sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht [1]. Ein verpasster Schulabschluss lässt sich später kaum nachholen und wirkt über ein ganzes Erwerbsleben. Deshalb wiegt dieser Strom schwerer als der Geldbetrag, der ihn auslöst. Seine Grenze liegt dort, wo es um Leib und Leben ginge: Kein Kind gerät durch 129,50 € mehr oder weniger im Monat in akute Gefahr. Lebenschancen von Kindern lassen sich nachträglich nicht herstellen, und deshalb ist ihr Wert hoch.

Impact

Die einzige deutsche Modellrechnung dazu betrachtet Kinder in Familien mit Anspruch auf Kinderzuschlag: 1,5 Mio Kinder, die im Schnitt 125 € je Monat mehr erhalten, zusammen 2,25 Mrd € im Jahr [22]. Bis 2050 schließt sich dadurch die Chancenlücke zwischen armen und nicht armen Kindern um 6,8 Prozentpunkte, und die Wirtschaftsleistung liegt allein aus dem Bildungseffekt um 9,1 Mrd € im Jahr höher [22]. Bis zum Ende eines zehnjährigen Zeitraums ist im Mittel rund ein Fünftel davon aufgebaut, rund 0,81 € je Euro bei den Familien; so rechnet auch die Bewertung zur Streichung des Sofortzuschlags. Auf die 164 Mio € für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld ergibt das rund 133 Mio € im Jahr. Für die 587 Mio € bei Haushalten ohne diese Leistungen ist die Hälfte angesetzt, rund 237 Mio € (Setzung, Spanne ein Viertel bis voll). Grund ist, dass die Studien den Effekt am stärksten bei niedrigem Einkommen finden [23]. Zusammen sind es rund 370 Mio € im Jahr (Spanne 165 bis 766 Mio €). Kinder in Familien mit Grundsicherungsgeld sind nicht gezählt, weil dort kein Geld ankommt. Gezählt ist nur der Aufbau im Zeitraum, nicht die spätere Wirkung im ganzen Erwerbsleben. Viele Kinder sind betroffen, die Wirkung je Kind ist aber gering und zeigt sich überwiegend später; so liegt der Impact zwischen klein und mittel.

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Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld ein Fünftel des Bildungseffekts der Modellrechnung, 1,82 Mrd € je 2,25 Mrd € Transfer [22] 164 Mio € × 0,81 132,9 Mio € im Jahr
+ Haushalte ohne diese Leistungen Setzung, Spanne ein Viertel bis voll: der Effekt ist bei höherem Einkommen kleiner [23] 587 Mio € × 0,81 × 0,5 237,4 Mio € im Jahr
= Aufbau späterer Wirtschaftsleistung (Spanne 165–766) 370,3 Mio € im Jahr
× Wertschöpfung zum Nennwert das Gewicht der Kinder trägt der Wert, nicht das Einkommensgewicht Gewicht 1,0 370,3 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 3,7
Score 3,7 Impact × 8 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 12 von 100

Plausibilität

Dass mehr Geld in armen Familien die Entwicklung der Kinder fördert, gehört zu den besser belegten Befunden der Sozialforschung. Verglichen wird mit Kindern, deren Familieneinkommen sich nicht ändert. Eine Auswertung von 61 Studien findet positive Effekte auf Lernen, Verhalten und Gesundheit, am stärksten bei niedrigem Einkommen; in sechs davon wurde das Geld per Los verteilt [23]. Der jüngste und sauberste Versuch spricht dagegen. In den USA erhielten rund 1.000 arme Mütter per Los 333 oder 20 Dollar im Monat; bis zum vierten Geburtstag zeigte sich bei den Kindern kein messbarer Unterschied [24]. Dort war der Betrag mehr als doppelt so hoch wie hier, gemessen wurde aber die frühe Entwicklung, nicht Schulerfolg oder Einkommen. Was die Befunde sonst erklären könnte, ist die Bildung der Eltern; in den Studien mit Los ist sie ausgeschaltet, im Modell nur angenommen. Dass Kinder mit besserer Entwicklung erst mehr Geld bekämen, ist ausgeschlossen, weil das Geld hier von der Rechtslage kommt. Die Kette ist damit mechanistisch: Belegt ist die Richtung, die deutsche Größe stammt aus einer einzigen Modellrechnung, deren Bildungsteil ihr am stärksten gesetzter Teil ist [22]. Die angesetzte Größe trifft in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu. Dass Geld Kindern hilft, ist gut belegt, der beste neue Versuch fand bis zum Alter von vier Jahren aber nichts; die Plausibilität bleibt daher mittel bis niedrig.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5,5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Offen: Die Nachbefragungen von Baby's First Years im Alter von sechs und acht Jahren zeigen, ob sich ein Effekt später einstellt; finden sie ihn, stiege die Plausibilität wieder bis 5.

Mehr Rückgriff bei Säumigen

2,4Punkte

Mit dem höheren Vorschuss geht ein größerer Teil des Unterhaltsanspruchs auf das Land über. Bei Unterhaltspflichtigen, die zahlen könnten, holen Länder und Bund damit mehr zurück, angesetzt rund 50 Mio € im Jahr. Das senkt die Nettokosten etwas.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,5Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Geld, das Länder und Bund von säumigen Unterhaltspflichtigen zurückerhalten. 2025 holten die Länder 585 Mio € zurück, 17,9 % der Ausgaben für den Vorschuss [16]. Von jedem zurückgeholten Euro geben Länder und Kommunen 40 Cent an den Bund ab [1]. Der Euro zählt wie jeder öffentliche Euro mit dem vollen Gewicht. Dass eine bestehende Pflicht besser durchgesetzt wird, bekommt keinen eigenen Aufschlag, weil kein konkreter Schaden der bisherigen Lücke beziffert ist. Geld, das die öffentlichen Haushalte entlastet, trägt den Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe der gezahlten Leistung auf das Land über [11]. Zivilrechtlich schuldet ein Elternteil den Mindestunterhalt abzüglich des halben Kindergelds [12]; davon geht heute ein Teil von 129,50 € im Monat nicht auf das Land über. Künftig ginge der ganze Anspruch über, sodass das Land bei leistungsfähigen Pflichtigen bis zu 129,50 € im Monat mehr einfordern kann. In rund der Hälfte der Fälle ist ein Rückgriff von vornherein ausgeschlossen [4]. Angesetzt ist, dass 35 % der zurückgeholten 585 Mio € von Pflichtigen stammen, die schon heute den vollen Vorschuss erstatten (Setzung, Spanne 15 bis 60 %) [16]. Bei ihnen steigt der Rückgriff um 129,50 € im Monat, gemessen am mittleren Vorschuss von rund 320 € um 40 %; das ergibt rund 83 Mio € im Jahr. Bei Kindern im Grundsicherungsgeld geht der restliche Anspruch heute schon auf das Jobcenter über, dort wechselt nur der Gläubiger [28]. Angesetzt ist deshalb, dass 60 % neu eingehen (Setzung, Spanne 40 bis 90 %): rund 50 Mio € im Jahr (Spanne 19 bis 98 Mio €). Mehr Rückgriff gibt es nur, wo Unterhaltspflichtige mehr leisten können, als heute irgendein Träger einfordert; das hält den Impact klein.

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585 Mio €
Rückgriff der Länder 2025
× 35 % Setzung, Spanne 15–60 %; Daten dazu gibt es nicht
204,8 Mio €
Anteil von Pflichtigen, die den vollen Vorschuss erstatten
[4]
× 129,50 € ÷ 320 € halbes Kindergeld je Monat gegen den mittleren Vorschuss 2025
82,7 Mio € im Jahr
Anstieg des übergehenden Anspruchs
× 0,6 Setzung, Spanne 0,4–0,9: bei Kindern im Grundsicherungsgeld geht der Restanspruch heute aufs Jobcenter über
50 Mio € im Jahr (Spanne 19–98)
Anteil, der leistungsfähig ist und nicht schon vom Jobcenter herangezogen wird
× Gewicht 1,0
50 Mio €
Öffentlicher Euro
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,5
Normalised Impact
Score 0,5 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,4 von 100

Plausibilität

Dass der übergehende Anspruch wächst, folgt aus § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes: Er geht in Höhe der gezahlten Leistung über [11]. Verglichen wird mit dem geltenden Recht, unter dem nur der heutige Vorschuss übergeht. Das tritt mit der Änderung ein. Wie viel davon tatsächlich eingeht, hängt an der Leistungsfähigkeit der Pflichtigen und am Vollzug in den Ländern; das steht in der Spanne. Wie oft Pflichtige heute den vollen Vorschuss erstatten, weist keine Statistik aus, und der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor [4]. Was die Länder mehr einnehmen, zahlen die Pflichtigen auf der Gegenseite mehr; beide tragen dieselbe Plausibilität. Weil der größere Anspruch aus dem Gesetz folgt, ist die Plausibilität sehr hoch; wie viel davon eingeht, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Contra-Argumente5 Argumente

Öffentliche Mehrausgaben

36Punkte

Brutto kostet die Änderung rund 1,79 Mrd € im Jahr. Weil Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sinken, bleiben netto rund 751 Mio € im Jahr. Gezählt sind alle öffentlichen Kassen zusammen; was der Bund beim Grundsicherungsgeld spart, tragen die Länder beim Vorschuss, und dieses Hin und Her ist für das Ergebnis neutral.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 7,5Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Geld aus den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen. Den Unterhaltsvorschuss tragen der Bund zu 40 % und die Länder zu 60 %, die ihren Anteil vielfach an die Kommunen weitergeben [6][16]. Jeder zusätzliche Euro fehlt für andere Aufgaben oder erhöht den Kreditbedarf. Wie die Mehrausgaben finanziert würden, sagt der Antrag nicht; er nennt einen besseren Rückgriff bei säumigen Unterhaltspflichtigen als Vorrang [1][3]. Bewertet ist jeder Euro deshalb mit dem vollen Gewicht eines öffentlichen Euro, ohne Zuschlag für das Thema. Geld, das an anderer Stelle im Haushalt fehlt, geht mit dem Wert eines öffentlichen Euro ein.

Impact

Der Unterhaltsvorschuss steigt für rund 850.000 Kinder um 129,50 € im Monat; mit den aufgestockten Kindern und den Jugendlichen, die erstmals Anspruch haben, sind das brutto rund 1,79 Mrd € im Jahr [1][7][10]. Das Grundsicherungsgeld sinkt um rund 850 Mio € im Jahr, weil der Vorschuss dort voll als Einkommen des Kindes zählt [15]. Beim Kinderzuschlag sinken die Ausgaben um rund 106 Mio €, beim Wohngeld um rund 82 Mio € [13][14]. Netto bleiben rund 751 Mio € im Jahr (Spanne 647 bis 872 Mio €), genau der Betrag, der bei den Haushalten ankommt. Gezählt sind Bund, Länder und Kommunen zusammen: Den Vorschuss tragen zu 60 % die Länder und zu 40 % der Bund, die Einsparung beim Grundsicherungsgeld fällt vor allem beim Bund an [6][21]; diese Verschiebung zwischen den Kassen ändert am Ergebnis nichts. Eine Antwort der Bundesregierung schätzt die Mehrausgaben ohne jede Kindergeldanrechnung für 2023 auf 5,0 Mrd € [35]; halbiert und fortgeschrieben wären das rund 2,6 Mrd € brutto, mehr als hier angesetzt, die Methode ist nicht angegeben. Rund 50 Mio € im Jahr holen die Länder zusätzlich von Unterhaltspflichtigen zurück; das steht als eigenes Argument daneben. Netto bleiben nur rund zwei Fünftel der Bruttokosten stehen, und doch ist das der zweitgrößte Impact dieser Bewertung.

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Mehrausgaben für den Vorschuss Bestand, Aufstockungen und erstmaliger Anspruch; Länder 60 %, Bund 40 % [1][6][7] Bestand, Aufstockungen und erstmaliger Anspruch 1.791,4 Mio € im Jahr
− weniger Grundsicherungsgeld der Vorschuss zählt dort voll als Einkommen des Kindes [15][21] 852,4 Mio € im Jahr
− weniger Kinderzuschlag [13] 106,1 Mio € im Jahr
− weniger Wohngeld [14] 81,6 Mio € im Jahr
= Netto-Mehrausgaben aller öffentlichen Kassen (Spanne 647–872) Verschiebungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind neutral 751,2 Mio € im Jahr
× Öffentlicher Euro Gewicht 1,0 751,2 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 7,51
Score 7,51 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 36 von 100

Plausibilität

Dass die Ausgaben steigen, folgt aus dem Gesetzestext und ist dasselbe Geld, das auf der Pro-Seite bei den Haushalten ankommt [9]. Verglichen wird mit dem geltenden Recht, das das volle Kindergeld abzieht. Beide Seiten tragen deshalb dieselbe Plausibilität. Die Einsparungen bei Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld folgen aus deren Anrechnungsregeln [7][13][14][15]. Unsicher sind die Fallzahlen und die Verteilung der Kinder auf die Leistungen; das steht in der Spanne. Eine fehlende Mehrheit im Bundestag ist kein Abschlag. Die Ausgaben folgen aus dem Gesetz, was die Plausibilität sehr hoch macht; wie hoch sie netto werden, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Unterhaltspflichtige zahlen mehr

2,9Punkte

Wer den Unterhalt schuldet, aber nicht zahlt, muss dem Land künftig mehr erstatten, angesetzt rund 50 Mio € im Jahr. Die Pflicht selbst ändert sich nicht, nur wie weit der Staat sie einfordert. Die Pflichtigen haben meist kleine Einkommen.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 0,6Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Geld, das Unterhaltspflichtige zusätzlich an das Land zahlen. Nach Auskunft der Bundesregierung verdienen sie in der Regel im unteren Einkommensbereich und sind oft mehreren Kindern unterhaltspflichtig [4]. Zahlen müssen hier aber nur diejenigen, die mehr leisten können, als der Staat heute einfordert; ihnen bleibt nach der Zahlung mindestens der Selbstbehalt. Pflichtige mit Spielraum über dem Selbstbehalt haben nach eigener Setzung alleinlebend rund 1.800 bis 2.300 € netto im Monat, 75 bis 96 % der Mitte [19]; angesetzt ist ein Gewicht von 1,2 (Spanne 1,05 bis 1,35). Der Euro, den das Land erhält, zählt mit 1,0. Geschuldet war das Geld auch bisher; gezählt wird es, weil es künftig tatsächlich fließt [12]. Die Pflichtigen haben meist kleine Einkommen, also wiegt ihr Haushaltseuro etwas mehr als der Euro des Staates.

Impact

Die Pflichtigen zahlen genau den Betrag, den die Länder zusätzlich zurückholen: angesetzt rund 50 Mio € im Jahr (Spanne 19 bis 98 Mio €), hergeleitet beim Gegenargument [16]. Belastet sind nur Pflichtige, deren Leistungsfähigkeit über dem heutigen Vorschuss liegt. Jede Zahlung, die ein Pflichtiger heute leistet, mindert den Vorschuss [9]; bei Kindern im Grundsicherungsgeld holt sich das Jobcenter den restlichen Anspruch schon heute [28]. Gezählt ist deshalb nur der Teil, der neu eingeht. Mit dem Gewicht von 1,2 ergibt das auf der Karte einen Normalised Impact von 0,6, etwas mehr als die 0,5 der Einnahme auf der Gegenseite. Die Spanne folgt dem Gegenargument und dem Band des Gewichts. Betroffen ist eine kleine Gruppe von Pflichtigen mit einem Betrag, den sie schon heute schulden, und deshalb bleibt der Impact klein.

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50 Mio € im Jahr
Zusätzlicher Rückgriff
× 1,2 Setzung, Spanne 1,05–1,35: Pflichtige mit Spielraum über dem Selbstbehalt, alleinlebend 1.800–2.300 € netto, 75–96 % der Mitte
60 Mio €
Gewicht der Unterhaltspflichtigen
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,6
Normalised Impact
Score 0,6 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,9 von 100

Plausibilität

Dass der Anspruch des Landes wächst, folgt aus § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes [11]. Verglichen wird mit dem geltenden Recht, unter dem nur der heutige Vorschuss übergeht. Das tritt mit der Änderung ein. Wie viel die Pflichtigen tatsächlich zahlen, hängt an ihrer Leistungsfähigkeit und am Vollzug in den Ländern; das steht in der Spanne [4]. Es ist dasselbe Geld wie die Einnahme auf der Pro-Seite und trägt dieselbe Plausibilität. Wie beim Rückgriff folgt der größere Anspruch aus dem Gesetz, mit sehr hoher Plausibilität; wie viel davon gezahlt wird, steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Zusätzliche Fälle im Jugendamt

2,2Punkte

Kinder, deren gezahlter Unterhalt unter dem neuen Vorschuss liegt, Jugendliche im Grundsicherungsgeld und Kinder, deren Elternteil künftig nicht mehr zahlt, würden neue Fälle der Unterhaltsvorschussstellen. Angesetzt sind rund 184.000 zusätzliche Fälle mit Kosten von rund 46 Mio € im Jahr.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,5Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Arbeitszeit in den Unterhaltsvorschussstellen der Jugendämter. Sie prüfen Anträge, berechnen den Vorschuss und verfolgen den Anspruch gegen den anderen Elternteil. Jede Stunde dafür fehlt für andere Aufgaben der Kommunen. Bewertet ist sie mit dem Gewicht eines öffentlichen Euro. Für die Familien entsteht kaum zusätzliche Antragszeit, weil sie ohnehin Anträge bei Jugendamt, Familienkasse oder Jobcenter stellen. Verwaltungsarbeit, die an anderer Stelle fehlt, zählt mit dem Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Neu anspruchsberechtigt würden Kinder, deren gezahlter Unterhalt zwischen dem alten und dem neuen Vorschuss liegt; angesetzt sind rund 120.000, die den Vorschuss tatsächlich beantragen [17]. Hinzu kommen Jugendliche ab zwölf Jahren im Grundsicherungsgeld, deren Bedarf der höhere Vorschuss künftig deckt und die deshalb erstmals Anspruch hätten [10]; angesetzt sind 60.000. Dazu kommen rund 4.100 Kinder, deren Elternteil künftig nicht mehr selbst zahlt. Für die Neuberechnung der rund 850.000 bestehenden Fälle fällt kaum Aufwand an, weil die Beträge ohnehin jedes Jahr mit dem Mindestunterhalt angepasst werden [8]. Angesetzt sind 250 € Verwaltungskosten je neuem Fall und Jahr (Setzung, Spanne 120 bis 500 €), zusammen rund 46 Mio € im Jahr (Spanne 20 bis 106 Mio €). Gemessene Kosten je Fall liegen nicht vor. Wenige neue Fälle bei einer Leistung, die ohnehin verwaltet wird, ergeben einen sehr kleinen Impact.

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184.100 Fälle
Neue Fälle in den Unterhaltsvorschussstellen
× 250 € Setzung, Spanne 120–500 €; der Bestand wird ohnehin jährlich angepasst
46,02 Mio € im Jahr
Verwaltungskosten je Fall und Jahr
[8]
× Gewicht 1,0
46,02 Mio €
Öffentlicher Euro
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,46
Normalised Impact
Score 0,46 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,2 von 100

Plausibilität

Dass neue Fälle Arbeit machen, folgt aus dem Verfahren: Der Vorschuss muss beantragt, geprüft und der Anspruch gegen den anderen Elternteil verfolgt werden. Verglichen wird mit dem geltenden Recht ohne diese Fälle. Dass solche Fälle entstehen, folgt aus der höheren Leistung selbst [10]. Der Aufwand fällt also an, sobald die Änderung gilt. Wie groß er ist, hängt an der Zahl der neuen Fälle und den Kosten je Fall; beides steht in der Spanne. Dass Aufwand entsteht, ist sicher, deshalb ist die Plausibilität sehr hoch; wie viel, ist geschätzt und steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Etwas weniger Erwerbsarbeit

1,6Punkte

Wer mehr Geld unabhängig vom eigenen Lohn erhält, arbeitet im Durchschnitt etwas weniger. Angesetzt sind rund 3.500 Vollzeitstellen weniger, vor allem bei Alleinerziehenden ohne Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ob der Effekt überhaupt eintritt, ist umstritten; für Familien knapp über der Grundsicherung findet eine deutsche Modellrechnung eher das Gegenteil.

Wert 6 · Wohlstand & ProduktionImpact 0,8Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom ist entgangene Erwerbsarbeit und damit weniger Produktion, weniger Steuern und weniger Beiträge. Das berührt nicht ein einzelnes Budget, sondern die Grundlage, aus der andere Leistungen bezahlt werden. 71,8 % der Alleinerziehenden sind erwerbstätig, von den erwerbstätigen Müttern 38,6 % in Vollzeit [20]. Wer weniger arbeitet, gewinnt Zeit mit den Kindern; den Nettolohn tauscht die Mutter gegen diese Zeit. Gezählt wird deshalb nur der Teil, der der Allgemeinheit fehlt. Arbeit ist die Grundlage der Wertschöpfung; bereinigt um die Zeit, die die Eltern gewinnen, liegt ihr Wert zwischen mittel und hoch.

Impact

Die Bewertung zur Kindergrundsicherung rechnet nach Simulationen des ifo Instituts mit rund 60.000 Vollzeitstellen weniger je 5 Mrd € zusätzlicher Leistung [25]. Auf die 751 Mio €, die netto bei den Haushalten bleiben, übertragen sind das rund 9.000 Vollzeitstellen. Diese Simulationen enthalten auch den Anreiz, der entsteht, wenn eine Leistung mit steigendem Lohn sinkt; hier steigt nur das Einkommen, unabhängig vom Lohn [7]. Angesetzt ist deshalb die Hälfte, rund 4.500 Stellen (Setzung, Spanne ein Viertel bis voll). Abgezogen sind rund 1.000 Stellen, weil Alleinerziehende im Grundsicherungsgeld durch Arbeit künftig mehr gewinnen: Außerhalb der Grundsicherung bleibt ihnen ein größerer Teil des Vorschusses (Setzung, Spanne 0 bis 3.000) [22]. Angesetzt sind rund 3.500 Vollzeitstellen (Spanne 900 bis 11.000, falls die Reaktion eintritt). Bei rund 48.000 € Wertschöpfung je Vollzeitstelle im unteren Lohnbereich fehlen der Allgemeinheit nach Abzug des Nettolohns von 55 % rund 76 Mio € im Jahr. Der Vorschuss endet, wenn der betreuende Elternteil heiratet [10]; der Nachteil einer Heirat wüchse um 1.554 € je Kind und Jahr, eine Wirkung darauf ist nicht belegt und nicht gezählt. Je Haushalt ist die Reaktion gering, und der größere Teil des Lohns bliebe bei den Eltern; das ergibt einen kleinen Impact.

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Weniger Vollzeitstellen, übertragen Rechnung der Bewertung zur Kindergrundsicherung nach ifo-Simulationen [25] 60.000 × 751 ÷ 5.000 9,01 Tsd Vollzeitstellen
× Nur Einkommenseffekt Setzung, Spanne 0,25–1: die Leistung sinkt nicht mit steigendem Lohn [7] 0,5 4,51 Tsd Vollzeitstellen
− Mehr Arbeit, um die Grundsicherung zu verlassen außerhalb der Grundsicherung bleibt mehr vom Vorschuss [22] Setzung 1.000, Spanne 0–3.000 1 Tsd Vollzeitstellen
= Angesetzter Rückgang (Spanne 900–11.000, falls er eintritt) 3,51 Tsd Vollzeitstellen
× Wertschöpfung je Vollzeitstelle Setzung, Spanne 40.000–60.000 €, unterer Lohnbereich 48.000 € 168,3 Mio € im Jahr
× Anteil der Allgemeinheit: Steuern, Beiträge, Arbeitgeberanteil Setzung, Spanne 35–55 %: den Nettolohn tauscht die Mutter gegen Zeit 45 % 75,8 Mio € im Jahr
× Wertschöpfung zum Nennwert Gewicht 1,0 75,8 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 100 Mio € je Punkt 0,76
Score 0,76 Impact × 6 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,6 von 100

Plausibilität

Bei diesem Argument ist nicht nur die Größe umstritten, sondern auch, ob es überhaupt eintritt. Verglichen wird mit dem heutigen Transfersystem ohne die Änderung. Die Simulationen des ifo Instituts finden für großzügigere Leistungen einen deutlichen Rückgang der Arbeit [25]; sie rechnen mit geschätzten Reaktionen, nicht mit einem beobachteten Fall. Der nächstliegende reale Fall zeigt keinen Effekt: Auswertungen der erweiterten Child Tax Credit in den USA 2021 finden kleine, im Vorzeichen wechselnde Beschäftigungseffekte [26]. Die deutsche Modellrechnung für Familien knapp über der Grundsicherung kommt zum umgekehrten Ergebnis: Mehr Geld außerhalb der Grundsicherung holt Eltern in Arbeit [22]. Was die Simulationen sonst verzerren könnte, ist das Betreuungsangebot, das sie unverändert lassen. Eine Umkehrung der Richtung ist hier ausgeschlossen, weil das Geld aus einer Rechtsänderung kommt. Die Kette ist mechanistisch: eine geschätzte Reaktion, kein gemessener Fall. Die angesetzte Reaktion trifft in etwa einem Drittel der vergleichbaren Fälle zu. Die Richtung ist umstritten, und zwei Befunde sprechen gegen die Menge, die das Argument trägt; deshalb ist die Plausibilität niedrig.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Offen: Eine Auswertung der Erwerbstätigkeit Alleinerziehender nach der Ausweitung des Vorschusses 2017, mit Kindern über zwölf Jahren als Vergleichsgruppe, würde zeigen, ob ein höherer Vorschuss die Arbeit senkt; fände sie das, stiege die Plausibilität bis 5.

Weniger gezahlter Unterhalt

0,23Punkte

Zahlt ein Elternteil heute etwa den Mindestunterhalt, verliert das Kind 129,50 € im Monat, wenn er aufhört; künftig fängt der Vorschuss den Ausfall ganz auf. Damit fällt ein Grund weg, weiter zu zahlen, zugleich verfolgt das Land künftig den ganzen Betrag. Angesetzt sind rund 4.100 zusätzliche Vorschussfälle, die die öffentlichen Haushalte nach Rückgriff rund 13 Mio € im Jahr kosten.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,1Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom ist Geld aus den öffentlichen Haushalten, das an die Stelle von Unterhalt tritt, den ein Elternteil bisher selbst gezahlt hat. Bewertet ist jeder Euro mit dem Gewicht eines öffentlichen Euro. Was die Pflichtigen behalten, zählt nicht als Gewinn, weil es aus der Verletzung einer bestehenden Unterhaltspflicht stammt [12]. Für das Kind ändert sich nichts, weil der Vorschuss die ausgefallene Zahlung ersetzt [9]. Auch hier fehlt Geld an anderer Stelle im Haushalt, gewogen mit dem Wert eines öffentlichen Euro.

Impact

Rund 2,4 Mio Kinder wachsen bei einem Elternteil auf [20], und nur knapp ein Viertel erhält Unterhalt mindestens in Höhe des Mindestunterhalts [17][32]. Angesetzt ist, dass etwa die Hälfte davon nahe am Mindestunterhalt liegt, rund 275.000 Kinder (Setzung, Spanne 200.000 bis 400.000). Hören davon 1,5 % der Pflichtigen auf zu zahlen (Setzung, Spanne 0,25 bis 3 %), entstehen rund 4.100 neue Vorschussfälle. Bei einem mittleren Vorschuss nach der Änderung von rund 450 € im Monat sind das rund 22 Mio € im Jahr [9][16]. Weil diese Pflichtigen bisher gezahlt haben und leistungsfähig sind, holt der Rückgriff deutlich mehr zurück als im Mittel von 17,9 % [16]; angesetzt ist, dass 60 % öffentlich bleiben (Spanne 50 bis 70 %). Das ergibt rund 13 Mio € im Jahr (Spanne 4 bis 49 Mio €). Nur ein kleiner Teil der zahlenden Pflichtigen dürfte so reagieren, daher ein sehr kleiner Impact.

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275 Tsd Kinder
Kinder mit gezahltem Unterhalt nahe dem Mindestunterhalt
× 1,5 % Setzung, Spanne 0,25–3 %; Richtung nach dem Feldversuch in Wisconsin, die deutsche Erfahrung spricht eher dagegen
4,1 Tsd neue Vorschussfälle
Pflichtige, die aufhören zu zahlen
× 450 € × 12 mittlerer Vorschuss nach der Änderung
22,3 Mio € im Jahr
Vorschuss je Fall und Jahr
× 60 % Setzung, Spanne 50–70 %: diese Pflichtigen sind leistungsfähig, der Rückgriff gelingt öfter als im Mittel
13,4 Mio € im Jahr
Anteil, den der Rückgriff nicht zurückholt
× Gewicht 1,0
13,4 Mio €
Öffentlicher Euro
÷ 100 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,13
Normalised Impact
Score 0,13 Impact × 5 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,2 von 100

Plausibilität

Verglichen wird mit dem geltenden Recht, unter dem ein Ausfall der Zahlung das Kind 129,50 € im Monat kostet. Die Kette ist mechanistisch: Pflichtige zahlen seltener, wenn ihre Zahlung beim Kind weniger bewirkt. Gemessen ist das nur in einem Feldversuch in Wisconsin mit Los: Bei voller Weitergabe an die Familie zahlten Väter um 2 bis 3 Prozentpunkte häufiger, rund 4 bis 6 % mehr, und im dritten Jahr 19 % höhere Beträge [27]. Übertragen wird der Befund in umgekehrter Richtung und auf einen kleineren Unterschied; übertragbar ist die Richtung, nicht die Größe. Gegen den Mechanismus spricht die deutsche Verwaltungserfahrung: Nach der Reform 2017 war eine einsetzende Unterhaltszahlung der häufigste Grund, den Vorschuss einzustellen, und die Bundesregierung beschreibt, dass der drohende Rückgriff zahlungsfähige Pflichtige zum Zahlen bewegt [34]. Künftig verfolgt das Land den ganzen Zahlbetrag statt nur des bisherigen Vorschusses; für leistungsfähige Pflichtige steigt der Druck eher, wegfallen kann nur der Beweggrund, dass das Kind sonst weniger hat. Was den Befund sonst erklären könnte, ist die Leistungsfähigkeit der Pflichtigen; der Versuch hat sie durch das Los ausgeschaltet. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen, weil die Änderung von außen kommt. Die angesetzte Reaktion trifft in etwa einem Drittel der vergleichbaren Fälle zu. Für die Richtung spricht eine Analogie, die deutsche Erfahrung eher dagegen, und so bleibt die Plausibilität niedrig.

Beleglage: Studie · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Tragendes Glied bestritten · Plausibilität 3,5–4

Offen: Eine Auswertung der UVG-Statistik, ob nach der Änderung mehr Kinder mit zuvor gezahltem Unterhalt in den Vorschuss kommen, würde die Größe zeigen; bestätigte sie den Effekt, stiege die Plausibilität bis 5.

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in mehr als 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Am stärksten hängt das Ergebnis am Gewicht des Euro bei Alleinerziehenden ohne Kinderzuschlag und Wohngeld, angesetzt mit dem 1,2-Fachen eines öffentlichen Euro, und am Argument zu den Kinderchancen. Ohne das Kinder-Argument läge der Vorschlag noch in knapp 95 von hundert Durchläufen vorn. Zählte zusätzlich der Euro dieser Haushalte nur so viel wie ein öffentlicher, wäre die Bilanz unklar: Der Vorschlag läge in knapp sechs von zehn Durchläufen vorn, bei sehr kleinem Effekt. Gezählt sind alle öffentlichen Kassen zusammen; dass Bund, Länder und Kommunen die Kosten unterschiedlich tragen, ändert das Ergebnis nicht. Der Antrag nennt keine Finanzierung; über Kredite kämen Zinsen hinzu, die den Effekt spürbar schmälern. Gerechnet ist gegen das geltende Recht mit Vorschuss bis zum 18. Geburtstag; setzt die Bundesfamilienministerin ihren Plan durch, ihn mit 16 Jahren enden zu lassen, schrumpfen Kosten und Nutzen um ein Zehntel bis ein Achtel. Wie sich die Kinder auf Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld verteilen, ist aus Statistiken der Jahre 2020 bis 2026 geschätzt.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich besser · 100 %

In mehr als 99 von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen +9,1 und +28 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 100 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:klein

Effekt mittel (+1,8) · 83 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 5× KI, 1× Mensch
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Gerechtigkeitslücke aus der Bundestagsdebatte (Plenarprotokoll 21/102) im Geld-Argument pro-1 und in der Analyse beim Namen genannt; nach Julians Entscheidung vom 20. Oktober 2026 keine eigene Karte.

  2. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Plenarprotokoll 21/102 als Quelle, Überweisung vom 15. Oktober 2026 und Daten im Maßnahmentext, derzeit ersetzt, Mechanik-Sätze umformuliert.

  3. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  4. 20. Oktober 2026Von Menschen bewertet, von KI umgesetztClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Durchsicht durch Julian vor der Erstveröffentlichung: Gleichbehandlung als eigenes Argument gestrichen, öffentliche Kassen zusammen gerechnet; 60.000 Jugendliche hergeleitet, Aufstockungen auf 200.000 Kinder, Zahlungsmoral mit deutscher Gegenevidenz.

  5. 19. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Erstbewertung

    Neu bewertet nach Antrag 21/8314 Nr. 2 (nur hälftige Kindergeldanrechnung); Nettoentlastung je Haushaltstyp nach Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld; unabhängiger KI-Gegencheck eingearbeitet.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 36 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8314 vom 01.10.2026: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ — Nr. 2: Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen; Begründung: über 830.000 Kinder, 2025 3,27 Mrd € ausgezahlt, Rückgriff 17,9 %; 44 % der Kinder Alleinerziehender von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. dserver.bundestag.de
  2. Deutscher Bundestag: Textarchiv 2026, KW 42: Familienpolitische Debatte am 15.10.2026 — Überweisung der Drucksache 21/8314, federführend Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. bundestag.de
  3. Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Fachtext „Unser Plan zur Entlastung von Alleinerziehenden“ (15.10.2026): hälftige Kindergeldanrechnung, Anspruch bis 18, Vorrang für besseren Rückgriff; keine Kostenangabe. gruene-bundestag.de
  4. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/4111 vom 12.02.2026: Antwort der Bundesregierung „Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Alleinerziehenden“ — hälftige Anrechnung im Koalitionsvertrag, Umsetzung wird geprüft; in rund 50 % der Fälle kein Rückgriff möglich; Pflichtige verdienen in der Regel im unteren Einkommenssegment; keine Daten zur Leistungsfähigkeit. dserver.bundestag.de
  5. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7162 vom 15.07.2026: Beschlussempfehlung des Familienausschusses zum Antrag der Fraktion Die Linke 21/4539 (u. a. hälftige Kindergeldanrechnung) — Ablehnung am 08.07.2026 mit CDU/CSU, AfD und SPD; SPD: „Gerechtigkeitslücke“; Kosten nicht erörtert. dserver.bundestag.de
  6. Deutscher Bundestag: Drucksache 20/6798 (2023): Antwort der Bundesregierung „Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes“ — Begründung der vollen Kindergeldanrechnung; 2022 rund 298.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften mit Unterhaltseinkommen in Höhe des Vorschusses (BA-Näherung); Bundesanteil 40 % seit 01.07.2017; Rückgriffsquoten. dserver.bundestag.de
  7. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Aktuelle Ergänzungen für 2026 zu den Broschüren für Alleinerziehende: Kindergeld 259 €; Unterhaltsvorschuss 227/299/394 € = Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds; Anrechnung zu 100 % im SGB II, zu 45 % beim Kinderzuschlag, als Einkommen beim Wohngeld; Kinderzuschlag höchstens 297 €; Regelbedarfe Kinder 357/390/471 € + 25 €. bmbfsfj.bund.de
  8. Mindestunterhaltsverordnung: § 1 MinUhV: Mindestunterhalt ab 01.01.2026 486 € (bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11 Jahre), 653 € (12 bis 17 Jahre). gesetze-im-internet.de
  9. Unterhaltsvorschussgesetz: § 2 UVG: Höhe des Vorschusses, Minderung um das Kindergeld für ein erstes Kind, Anrechnung von Unterhaltszahlungen. gesetze-im-internet.de
  10. Unterhaltsvorschussgesetz: § 1 UVG: Berechtigte; Absatz 1a: ab zwölf Jahren nur ohne SGB-II-Bezug des Kindes, wenn der Vorschuss dessen Hilfebedürftigkeit vermeidet, oder bei mindestens 600 € Einkommen des Elternteils. gesetze-im-internet.de
  11. Unterhaltsvorschussgesetz: § 7 UVG: Übergang des Unterhaltsanspruchs auf das Land in Höhe der Unterhaltsleistung. gesetze-im-internet.de
  12. Bürgerliches Gesetzbuch: § 1612b BGB: Kindergeld deckt den Barbedarf zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt. gesetze-im-internet.de
  13. Bundeskindergeldgesetz: § 6a BKGG: Kinderzuschlag, Minderung um 45 % des Einkommens des Kindes. gesetze-im-internet.de
  14. Wohngeldgesetz: § 14 WoGG: Jahreseinkommen, Absatz 2 Nr. 21: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zählen als Einkommen. gesetze-im-internet.de
  15. Zweites Buch Sozialgesetzbuch: § 19 SGB II: Bürgergeld/Grundsicherungsgeld; Absatz 3: Einkommen deckt zunächst Regel- und Mehrbedarfe, darüber hinaus die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. gesetze-im-internet.de
  16. KOMMUNAL (Rebecca Piron): Unterhaltsvorschuss nur noch bis 16: Klamme Kassen, harte Einschnitte (15.07.2026) — 2025 3,27 Mrd € Ausgaben, 585 Mio € Rückgriff (17,9 %); Bund 40 %, Länder und Kommunen 60 %, 40 % des Rückgriffs an den Bund; Pläne der Bundesfamilienministerin, rund 80.000 Kinder betroffen. kommunal.de
  17. Bertelsmann Stiftung: Factsheet Alleinerziehende in Deutschland 2024: Mai 2024 109.187 Alleinerziehende mit 195.273 Kindern im Kinderzuschlag; 37,2 % der Alleinerziehenden im SGB II; Unterhalt häufig unter dem Mindestunterhalt. bertelsmann-stiftung.de
  18. IAB (Bruckmeier/Mühlhan/Wiemers): IAB-Forschungsbericht 9/2018: Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken — Transferentzug beim Wohngeld zum Teil unter 50 %, Wechselwirkungen von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld. doku.iab.de
  19. Statistisches Bundesamt (Destatis): Armutsgefährdungsschwelle für ausgewählte Haushaltstypen (EU-SILC, Erhebungsjahr 2025): Alleinlebende 17.334 €, Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren 22.535 €. destatis.de
  20. Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung N051 (Juli 2026): 1,62 Mio Alleinerziehende mit 2,36 Mio Kindern; Erwerbstätigenquote 71,8 %, erwerbstätige alleinerziehende Mütter zu 38,6 % in Vollzeit; Armutsgefährdung 28,9 %. destatis.de
  21. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2026 (Bundesrat-Drucksache 288/26 vom 13.05.2026): Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 2026 und 2027 im Durchschnitt 72,4 %. dserver.bundestag.de
  22. Krebs/Scheffel (WSI Study 36, 2024): Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum: 1,5 Mio Kinder × 125 € = 2,25 Mrd €/J; Chancenlücke −6,8 Prozentpunkte bis 2050; +11,3 Mrd € Produktion mit Bildungseffekt, +2,2 Mrd € und +3.300 VZÄ ohne. econstor.eu
  23. Cooper/Stewart (LSE, CASEpaper 203, 2021): Does Money Affect Children's Outcomes? An update — systematische Auswertung von 61 Studien (6 randomisiert, 33 quasi-experimentell, 22 Beobachtungsstudien). sticerd.lse.ac.uk
  24. Noble, Magnuson, Duncan u. a. (NBER Working Paper 33844, 2025): The Effect of a Monthly Unconditional Cash Transfer on Children's Development at Four Years of Age: A Randomized Controlled Trial in the U.S. (Baby's First Years: 333 $ gegen 20 $ im Monat, keine signifikanten Effekte bis Alter 4). nber.org
  25. Bertelsmann Stiftung / ifo Institut (Blömer): Wie wirkt das Teilhabegeld und was kostet es? (2022): Kosten 10–24 Mrd €/J, Arbeitsangebot −400.000 bis −630.000 Vollzeitstellen. bertelsmann-stiftung.de
  26. Center on Poverty and Social Policy, Columbia University (Ananat u. a.): Effects of the Expanded Child Tax Credit on Employment Outcomes (2022): kleine, im Vorzeichen wechselnde, nicht signifikante Beschäftigungseffekte. povertycenter.columbia.edu
  27. Cancian/Meyer/Caspar (Journal of Policy Analysis and Management 27(2), 2008): Welfare and Child Support: Complements, Not Substitutes — Wisconsin, Zufallszuweisung: bei voller Weitergabe des Unterhalts an die Familie zahlen Väter um 2,0–3,1 Prozentpunkte (4–6 %) häufiger. doi.org
  28. Zweites Buch Sozialgesetzbuch: § 33 SGB II: Übergang von Ansprüchen, einschließlich Unterhaltsansprüchen, auf den Träger der Grundsicherung in Höhe der erbrachten Leistungen. gesetze-im-internet.de
  29. Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Kinder in Bedarfsgemeinschaften, Dezember 2020, Tabelle 2.3: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender nach Alter (Altersstruktur; die Reihe endet 2020). statistik.arbeitsagentur.de
  30. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ): Alleinerziehende im SGB II, Dezember 2025: 856.968 Kinder unter 18 in 509.101 Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (Auswertung der BA-Statistik, 26.06.2026). biaj.de
  31. Bundesagentur für Arbeit, Statistik: Wohn- und Kostensituation, Juni 2026, Tabelle 2b: anerkannte laufende Kosten der Unterkunft je Person, Alleinerziehende mit einem Kind 314 €, mit zwei Kindern 254 €. statistik.arbeitsagentur.de
  32. Hartmann, B. (DIW, SOEPpaper 660, 2014): Unterhaltsansprüche und deren Zahlungen bei Alleinerziehenden: Mindestanspruch voll, teilweise oder gar nicht gedeckt, nach Bezug von Arbeitslosengeld II (Familien in Deutschland 2012). diw.de
  33. G.I.B. NRW: Alleinerziehende im SGB II (2021): 29,9 % der erwerbsfähigen alleinerziehenden Leistungsberechtigten erwerbstätig, davon 36,2 % geringfügig. gib.nrw.de
  34. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/3960 (2018): Antwort der Bundesregierung zum Unterhaltsvorschuss nach der Reform 2017 — Fallzahlen je Jahrgang, Einstellungsgründe, Vorfeldwirkung des Rückgriffs. dserver.bundestag.de
  35. Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14206 (2024): Antwort der Bundesregierung, Anlage zu Frage 15 — Mehrausgaben ohne Kindergeldanrechnung im Unterhaltsvorschuss 2023: 5,0 Mrd €. dserver.bundestag.de
  36. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/102 vom 15. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 11: Aussprache zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Familien stärken – Geplante Kürzungen unterlassen“ (21/8568) und „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ (21/8314), Überweisung an die Ausschüsse ohne Abstimmung (S. 12813 ff.). dserver.bundestag.de

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