Mehr Erträge aus Straftaten gehen an den Staat
Die Vermutung greift nur bei Gegenständen, die in einem Verfahren wegen einer schweren Straftat bereits sichergestellt sind. Bleiben nach der Beweisaufnahme Zweifel an der Herkunft, gehen sie künftig an den Staat statt zurück an den Inhaber. Angesetzt sind rund 25 Millionen Euro im Jahr, davon 22,5 Millionen Euro Erträge aus Straftaten. Das Geld wechselt den Besitzer; die Gegenbuchung steht auf der anderen Seite.
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Wert
Eingezogenes Vermögen fließt in die Landeshaushalte und steht dort für jede öffentliche Aufgabe zur Verfügung. Bewertet wird der Euro in der öffentlichen Kasse, gleich wofür er später ausgegeben wird. Der Empfang ist nur die eine Hälfte einer Bewegung: Was der Staat erhält, verlieren die bisherigen Inhaber, und dieser Verlust steht als eigenes Argument auf der Gegenseite [1]. Dass das Geld aus Straftaten stammt, erhöht seinen Wert in der Staatskasse nicht; es senkt den Wert, den sein Verlust für den bisherigen Inhaber hat, und genau das bildet die Gegenbuchung ab. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliches Geld, nicht um Leben oder Grundrechte.
Impact
Heute scheitert die Einziehung, wenn nach der Beweisaufnahme Zweifel an der kriminellen Herkunft bleiben [1]. Der Entwurf des Bundesrates will dann vermuten, dass ein bereits sichergestellter Gegenstand aus einer Straftat stammt, wenn sein Wert in grobem Missverhältnis zu den legalen Einkünften steht [1][2]. Gemessen wird der Zuwachs gegen das Recht, wie es ohne die Vermutung gilt: mit der im September 2026 beschlossenen Umsetzung der europäischen Einziehungsrichtlinie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der schon eine nicht unerhebliche Beimischung illegalen Geldes genügt [8][16]. Einen Maßstab liefert Irland, das Vermögen nach zivilem Beweismaß einzieht: 2024 brachte das dort gut 3 Millionen Euro aus 21 neuen Verfahren [21]. Auf die Einwohnerzahl Deutschlands umgerechnet wären das rund 46 Millionen Euro im Jahr für ein ganzes Einziehungsrecht dieser Art [15][22]. Deutschland hat die Einziehung ohne Verurteilung bereits, und die Vermutung ändert nur den Ausgang der Fälle, in denen Zweifel bleiben; angesetzt ist dafür gut die Hälfte des irischen Maßstabs, 25 Millionen Euro im Jahr (Spanne 5 bis 100 Millionen Euro). Der obere Rand entspricht gut dem Doppelten des irischen Maßstabs, weil Deutschland mehr Vermögen sicherstellt als Irland; der untere berücksichtigt, dass Inhaber auf Strohleute, Auslandsvermögen und Kryptowerte ausweichen und die Wirkung über die zehn Jahre nachlässt. Eine zweite Herleitung über die Lücke zwischen Erträgen und gesicherten Werten in Verfahren gegen organisierte Kriminalität, 832 gegen 94 Millionen Euro im Jahr 2024, käme auf rund 59 Millionen Euro [5]; sie überzeichnet, weil diese Erträge konkreten Taten zugeordnet sind und dafür die gewöhnliche Einziehung gilt. Von den 25 Millionen Euro sind 90 Prozent als Erträge aus Straftaten angesetzt, 22,5 Millionen Euro (Spanne 4,5 bis 90 Millionen Euro); der rechtmäßig erworbene Rest steht als eigenes Argument daneben. Der Impact ist klein: Die Vermutung entscheidet nur die Zweifelsfälle unter den bereits sichergestellten Gegenständen.
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Plausibilität
Dass eine leichtere Beweisführung mehr Einziehungen bringt, folgt aus dem Mechanismus: Fälle, die heute am verbleibenden Zweifel scheitern, gingen künftig an den Staat. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht. Das Design ist mechanistisch: Keine Studie misst, wie stark eine solche Vermutung die eingezogene Summe erhöht. Großbritannien setzt seine Anordnungen zur Erklärung unerklärten Vermögens nur fünfmal im Jahr ein [13]; Italien zieht mit einer vergleichbaren Regel seit Jahrzehnten Mafia-Vermögen ein [14]. Die eine Störgröße ist die Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lässt eine Verschiebung der Beweislast bei der Einziehung grundsätzlich zu, hat 2025 aber entschieden, dass ein Missverhältnis allein eine Einziehung in Italien nicht trägt [1][7]. Angesetzt ist, dass die deutsche Vermutung in sieben von zehn Fällen vor dem Bundesverfassungsgericht und in Straßburg hält; das ist eine Setzung, keine Messung. Hält sie, bringt sie in acht von zehn Fällen Einziehungen in der angesetzten Größe. Eine Umkehrkausalität spielt keine Rolle, weil die Regel gesetzt und nicht beobachtet ist. Zusammen tritt die Wirkung in etwas mehr als der Hälfte der Fälle ein. Die Plausibilität ist mittel: Der Mechanismus ist einfach, offen ist, ob die Vermutung vor den Gerichten hält.
Offen: Eine Auswertung, wie viele Verfahren nach § 76a Abs. 4 StGB heute an verbleibenden Zweifeln scheitern und welche Summen dabei freigegeben werden, würde die Menge festigen; P über 6 bräuchte zusätzlich eine verfassungsgerichtliche Klärung.