Zwei griechische Figuren prüfen eine Waage mit Wertgegenständen und einem Einkommensbuch.

Beweislastumkehr bei Vermögen

Kann der Staat nicht beweisen, dass ein Vermögen aus einer Straftat stammt, darf er es heute nicht einziehen, auch wenn die Herkunft zweifelhaft ist [1]. Der Bundesrat will das auf Initiative Berlins ändern, CDU/CSU und SPD haben es im Koalitionsvertrag angekündigt; die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt es als unvereinbar mit dem Rechtsstaat ab [2][6]. Am 27. März 2026 beschloss der Bundesrat, den Entwurf in den Bundestag einzubringen; die Bundesregierung unterstützt das Anliegen und will noch 2026 einen eigenen Entwurf vorlegen [1][23].

  • 832 Mio. € Erträge aus Straftaten in Verfahren gegen organisierte Kriminalität 2024 [5]
  • 94 Mio. € davon vorläufig gesichert, gut ein Zehntel [5]

Der Vorschlag

Steht der Wert eines sichergestellten Gegenstands in grobem Missverhältnis zu den legalen Einkünften des Inhabers, gilt er bis zum Gegenbeweis als Ertrag einer Straftat und kann ohne Verurteilung eingezogen werden.

Die Debatte

Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, und Redner von SPD und CDU/CSU im Bundestag wollen an das Vermögen der organisierten Kriminalität, damit sich Straftaten nicht lohnen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hält dagegen, dass Zweifel künftig zulasten der Betroffenen gehen, ihr Schweigerecht unter Druck gerät und das geltende Recht nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt. Der Bundesrat stimmte am 27. März 2026 mit Mehrheit für die Einbringung; Rheinland-Pfalz mahnte dabei den Schutz des Eigentums und das Recht an, sich nicht selbst belasten zu müssen [23]. Am 24. September 2026 beschloss der Bundestag mit CDU/CSU und SPD ein Gesetz zur Einziehung ohne die Vermutung, und Redner der Koalition kündigten sie dort für später an [24].

  • „Wir müssen an ihr Vermögen ran, wenn sie nicht beweisen können, woher sie es haben.“

    spricht dafür: Kai Wegner, CDU Bundesrat, 27. März 2026
  • „Zukünftig muss derjenige, bei dem ein hoher Vermögenswert festgestellt worden ist, nachweisen, dass er diese Mittel nicht aus Straftaten erlangt hat.“

    spricht dafür: Johannes Fechner, SPD Bundestag, 24. September 2026
  • „Die BRAK kommt daher zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Beweislastverschiebung mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar ist und unterbleiben sollte.“

    spricht dagegen: Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK Nachrichten aus Berlin, 25. Juni 2026

Die Analyse

Beweislastumkehr bei Vermögen

62 % des Gewichts sprechen dafür, 38 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Die Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft ist nach der aktuellen Analyse wahrscheinlich ein guter Vorschlag, mit kleinem Vorsprung.

Wahrscheinlich besser

Wahrscheinlich besser: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 85 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: sehr klein

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Recht bekommen die Befürworter, knapp und mit den Gründen, die am schwächsten belegt sind. Über die Hälfte des Kreises ist Geld, das nur den Besitzer wechselt, von den Inhabern zur Staatskasse. Beute ist dort besser aufgehoben als beim Täter, das rechtmäßig erworbene Zehntel dagegen schlechter. Den kleinen Vorteil daraus zehren Verfahrenskosten und die Eingriffe in Rechte, vor denen die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, mehr als auf; sie treffen wenige Menschen, jeden aber schwer. Getragen wird das Ergebnis von zwei ungemessenen Gründen aus den Reden von Wegner und Fechner: Straftaten lohnen sich weniger, und das Vertrauen in den Rechtsstaat wächst.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente4 Argumente

Mehr Erträge aus Straftaten gehen an den Staat

12Punkte

Die Vermutung greift nur bei Gegenständen, die in einem Verfahren wegen einer schweren Straftat bereits sichergestellt sind. Bleiben nach der Beweisaufnahme Zweifel an der Herkunft, gehen sie künftig an den Staat statt zurück an den Inhaber. Angesetzt sind rund 25 Millionen Euro im Jahr, davon 22,5 Millionen Euro Erträge aus Straftaten. Das Geld wechselt den Besitzer; die Gegenbuchung steht auf der anderen Seite.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 4,5Plausibilität 5,5
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Wert

Eingezogenes Vermögen fließt in die Landeshaushalte und steht dort für jede öffentliche Aufgabe zur Verfügung. Bewertet wird der Euro in der öffentlichen Kasse, gleich wofür er später ausgegeben wird. Der Empfang ist nur die eine Hälfte einer Bewegung: Was der Staat erhält, verlieren die bisherigen Inhaber, und dieser Verlust steht als eigenes Argument auf der Gegenseite [1]. Dass das Geld aus Straftaten stammt, erhöht seinen Wert in der Staatskasse nicht; es senkt den Wert, den sein Verlust für den bisherigen Inhaber hat, und genau das bildet die Gegenbuchung ab. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliches Geld, nicht um Leben oder Grundrechte.

Impact

Heute scheitert die Einziehung, wenn nach der Beweisaufnahme Zweifel an der kriminellen Herkunft bleiben [1]. Der Entwurf des Bundesrates will dann vermuten, dass ein bereits sichergestellter Gegenstand aus einer Straftat stammt, wenn sein Wert in grobem Missverhältnis zu den legalen Einkünften steht [1][2]. Gemessen wird der Zuwachs gegen das Recht, wie es ohne die Vermutung gilt: mit der im September 2026 beschlossenen Umsetzung der europäischen Einziehungsrichtlinie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der schon eine nicht unerhebliche Beimischung illegalen Geldes genügt [8][16]. Einen Maßstab liefert Irland, das Vermögen nach zivilem Beweismaß einzieht: 2024 brachte das dort gut 3 Millionen Euro aus 21 neuen Verfahren [21]. Auf die Einwohnerzahl Deutschlands umgerechnet wären das rund 46 Millionen Euro im Jahr für ein ganzes Einziehungsrecht dieser Art [15][22]. Deutschland hat die Einziehung ohne Verurteilung bereits, und die Vermutung ändert nur den Ausgang der Fälle, in denen Zweifel bleiben; angesetzt ist dafür gut die Hälfte des irischen Maßstabs, 25 Millionen Euro im Jahr (Spanne 5 bis 100 Millionen Euro). Der obere Rand entspricht gut dem Doppelten des irischen Maßstabs, weil Deutschland mehr Vermögen sicherstellt als Irland; der untere berücksichtigt, dass Inhaber auf Strohleute, Auslandsvermögen und Kryptowerte ausweichen und die Wirkung über die zehn Jahre nachlässt. Eine zweite Herleitung über die Lücke zwischen Erträgen und gesicherten Werten in Verfahren gegen organisierte Kriminalität, 832 gegen 94 Millionen Euro im Jahr 2024, käme auf rund 59 Millionen Euro [5]; sie überzeichnet, weil diese Erträge konkreten Taten zugeordnet sind und dafür die gewöhnliche Einziehung gilt. Von den 25 Millionen Euro sind 90 Prozent als Erträge aus Straftaten angesetzt, 22,5 Millionen Euro (Spanne 4,5 bis 90 Millionen Euro); der rechtmäßig erworbene Rest steht als eigenes Argument daneben. Der Impact ist klein: Die Vermutung entscheidet nur die Zweifelsfälle unter den bereits sichergestellten Gegenständen.

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3 Mio €
Irland: Einziehung nach zivilem Beweismaß 2024
× × 15,3 83,5 Mio gegen 5,46 Mio Einwohner; Maßstab für ein ganzes Einziehungsrecht dieser Art
46 Mio € je Jahr
Auf Deutschland umgerechnet
× × 54 % Setzung, Spanne 5–100 Mio €: nur Zweifelsfälle bei bereits sichergestellten Gegenständen; Ausweichen senkt die Wirkung
25 Mio € je Jahr
Zusätzlich durch die Vermutung
[1]
× × 90 % Setzung: 10 % rechtmäßig erworben, eigenes Argument
22,5 Mio € je Jahr
Davon Erträge aus Straftaten
[8]
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite, Gewicht des Staates 1
4,5
Normalised Impact
Score 4,5 Impact × 5 Wert × 5,5 Plausibilität ÷ 10 = 12 von 100

Plausibilität

Dass eine leichtere Beweisführung mehr Einziehungen bringt, folgt aus dem Mechanismus: Fälle, die heute am verbleibenden Zweifel scheitern, gingen künftig an den Staat. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht. Das Design ist mechanistisch: Keine Studie misst, wie stark eine solche Vermutung die eingezogene Summe erhöht. Großbritannien setzt seine Anordnungen zur Erklärung unerklärten Vermögens nur fünfmal im Jahr ein [13]; Italien zieht mit einer vergleichbaren Regel seit Jahrzehnten Mafia-Vermögen ein [14]. Die eine Störgröße ist die Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lässt eine Verschiebung der Beweislast bei der Einziehung grundsätzlich zu, hat 2025 aber entschieden, dass ein Missverhältnis allein eine Einziehung in Italien nicht trägt [1][7]. Angesetzt ist, dass die deutsche Vermutung in sieben von zehn Fällen vor dem Bundesverfassungsgericht und in Straßburg hält; das ist eine Setzung, keine Messung. Hält sie, bringt sie in acht von zehn Fällen Einziehungen in der angesetzten Größe. Eine Umkehrkausalität spielt keine Rolle, weil die Regel gesetzt und nicht beobachtet ist. Zusammen tritt die Wirkung in etwas mehr als der Hälfte der Fälle ein. Die Plausibilität ist mittel: Der Mechanismus ist einfach, offen ist, ob die Vermutung vor den Gerichten hält.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Eine Auswertung, wie viele Verfahren nach § 76a Abs. 4 StGB heute an verbleibenden Zweifeln scheitern und welche Summen dabei freigegeben werden, würde die Menge festigen; P über 6 bräuchte zusätzlich eine verfassungsgerichtliche Klärung.

Straftaten lohnen sich weniger

5,7Punkte

Wenn mehr Beute eingezogen wird, sinkt der erwartete Ertrag einer Straftat, und eingezogenes Geld kann nicht in neue Taten fließen. Angesetzt ist ein kleiner Rückgang der Schäden durch organisierte und schwere Kriminalität, rund 16 Millionen Euro im Jahr. Gemessen ist diese Wirkung für Europa nirgends. Untersuchungen aus den USA finden keinen Effekt; dort ist die Einziehung aber anders gebaut.

Wert 6 · Haushalte & OpferschutzImpact 3,2Plausibilität 3
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Wert

Bewertet werden die Schäden der Opfer: Betrug, Cyberangriffe, Diebstahl und Erpressung treffen Haushalte und Unternehmen vor allem finanziell. Organisierte Kriminalität verursachte 2024 einen Schaden von 2,64 Milliarden Euro, davon 69,6 Prozent durch Cyberkriminalität [5]. Ein kleinerer Teil betrifft die körperliche Unversehrtheit, etwa bei Gewalt im Drogenhandel. Der Wert liegt deshalb knapp über dem des Geldes und weit unter dem von Leben und Gesundheit. Der Wert ist mittel: Überwiegend geht es um Vermögensschäden, zu einem kleinen Teil um Gewalt.

Impact

Ohne die Vermutung bleibt die erwartete Einbuße eines Täters, wie sie ist; mit ihr steigt sie um die zusätzlich eingezogenen 25 Millionen Euro im Jahr. Bezogen auf die kriminellen Erträge der Katalogtaten, 832 Millionen Euro in Verfahren gegen organisierte Kriminalität und doppelt angesetzt für die übrigen Taten, sind das 1,5 Prozent mehr Einbuße je erbeutetem Euro [5]. Wie stark Kriminalität auf härtere Sanktionen reagiert, ist schwach belegt; für die Länge von Haftstrafen liegt eine Schätzung bei −0,06, für die Zahl der Gefangenen bei rund −0,2 [12]. Angesetzt ist −0,1 (Spanne −0,02 bis −0,3), also ein Rückgang der Schäden um 0,15 Prozent. Als Schadensbasis dienen 2,64 Milliarden Euro aus organisierter Kriminalität, ebenfalls doppelt angesetzt, zusammen 5,27 Milliarden Euro im Jahr [5]; das ergibt rund 7,9 Millionen Euro vermiedener Schäden. Der zweite Weg wirkt ohne Abschreckung: Eingezogenes Vermögen steht nicht mehr als Kapital für neue Taten bereit. Angesetzt ist, dass ein Zehntel der 25 Millionen Euro sonst in neue Taten geflossen wäre (Spanne 5 bis 20 Prozent, falls die Wirkung eintritt) und dort Schäden im selben Verhältnis ausgelöst hätte wie im Lagebild, 3,2 Euro Schaden je Euro Ertrag [5]; das sind weitere 7,9 Millionen Euro, und beides sind Setzungen. Zusammen ergibt das rund 16 Millionen Euro vermiedener Schäden im Jahr (Spanne 3 bis 78 Millionen Euro; den weiten Rand gibt vor allem die eingezogene Summe vor). Gezählt ist der Schaden der Opfer; der Ertrag, der den Tätern aus diesen Taten entgeht, ist nicht gegengerechnet und würde das Ergebnis um rund ein Sechstel senken. Der Impact ist klein: Ein kleiner Zuwachs an Einbuße trifft auf eine Kriminalität, die auf die Höhe von Sanktionen kaum reagiert.

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Zusätzlich eingezogenes Vermögen dieselbe Menge wie bei der Einnahme des Staates [21] aus dem ersten Argument, beide Teile 25 Mio € je Jahr
÷ Mehr Einbuße je erbeutetem Euro Erträge der OK-Verfahren, doppelt für alle Katalogtaten [5] 25 ÷ (832 × 2) Mio € 1,5 %
× Abschreckung: vermiedene Schäden Setzung 0,1, Spanne 0,02–0,3: Kriminalität reagiert schwach auf die Schwere von Sanktionen; Schaden der OK 2.635 Mio €, doppelt [5][12] 1,5 % × 0,1 × 5.270 Mio € 7,9 Mio € je Jahr
+ Kapitalentzug: vermiedene Schäden Setzung, Spanne 5–20 %, falls die Wirkung eintritt: Anteil, der sonst in neue Taten flösse; 3,17 € Schaden je € Ertrag im Lagebild [5] 25 × 10 % × 3,17 7,9 Mio € je Jahr
= Vermiedene Schäden je Jahr Spanne 2,8–78 Mio € 7,9 + 7,9 15,8 Mio € je Jahr
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 5 Mio € je Punkt 3,16
Score 3,16 Impact × 6 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 5,7 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass mehr Einziehung weniger Taten bewirkt. Eine Messung für eine europäische Einziehung ohne Verurteilung gibt es nicht. Das Design ist mechanistisch: eine Kette aus höherer Einbuße, geringerem Ertrag und weniger Kapital für neue Taten. Untersuchungen aus den USA finden keinen Effekt: Nach der Abschaffung der zivilrechtlichen Einziehung in New Mexico 2015 stiegen die Straftaten im Vergleich zu Colorado und Texas nicht an, und über US-Polizeibehörden der Jahre 2000 bis 2014 zeigt sich kein Zusammenhang zwischen Einziehungserlösen und Aufklärungsquoten [10][11]. Übertragbar ist das nur eingeschränkt, denn dort fließen die Erlöse an die einziehenden Behörden selbst, und die Einziehung folgt eher deren Haushaltsnot als der Kriminalität [10]. Die eine Störgröße ist der Absender: Beide Untersuchungen stammen vom Institute for Justice, das politisch gegen die Einziehung eintritt. Die Richtung ist offen, weil mehr Kriminalität auch mehr Einziehungen nach sich zieht. Die Kette ist benannt, ihr mengentragendes Glied ist ungeprüft: ob Täter auf die höhere Einbuße reagieren und wie viel eingezogenes Geld sonst in neue Taten geflossen wäre. Die Wirkung tritt in etwa drei von zehn Fällen ein. Die Plausibilität ist niedrig: In den USA, in einem anders gebauten System, war die Wirkung nicht zu finden, und für Europa fehlt jede Messung.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Ereignisstudie zu einer europäischen Einführung erleichterter Einziehung, etwa in Irland oder Italien, mit messbarem Rückgang von Straftaten würde P auf 4 bis 5 heben.

Vermögen aus Straftaten bleibt seltener unangetastet

4,5Punkte

Der Bundesrat begründet die Vermutung auch mit dem Vertrauen der Bevölkerung: Wer sieht, dass Vermögen aus Straftaten unangetastet bleibt, zweifelt am Rechtsstaat. Mehr Einziehungen könnten dieses Vertrauen stärken. Angesetzt ist ein sehr kleiner Gewinn für jeden Einwohner. Ob er eintritt, hat niemand untersucht.

Wert 6 · SystemvertrauenImpact 2,5Plausibilität 3
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Bewertet wird das Vertrauen in die Justiz als Ganzes, nicht der einzelne eingezogene Gegenstand. Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 festgehalten, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung Schaden nehmen kann, wenn sich Straftaten lohnen [2][20]. Das Gut liegt oberhalb von Geld und Komfort, aber unterhalb von Grundrechten, weil niemand in seinen eigenen Rechten betroffen ist. Der Nutzen verteilt sich auf alle Einwohner in sehr kleinen Teilen. Der Wert ist mittel: Es geht um das Vertrauen in eine zentrale Institution, nicht um Leben oder Freiheit.

Impact

Ohne die Vermutung bleibt ein Teil der Vermögen, deren Herkunft offensichtlich zweifelhaft ist, bei den Inhabern; Berichte über Immobilien von Menschen, die Sozialleistungen beziehen, prägen das Bild [3][9]. Mit ihr ändert sich in rund 500 Fällen im Jahr der Ausgang, abgeleitet aus den 25 Millionen Euro zusätzlicher Einziehungen bei angesetzten 50.000 Euro je Fall. Als Zuschauer betroffen sind alle 83,5 Millionen Einwohner [15]. Angesetzt sind 0,15 Euro je Person und Jahr (Spanne 0,05 bis 0,50 Euro): so bewertet, als brächte der Zugewinn an Vertrauen jedem Einwohner gut eine Minute Lebenszeit im Jahr. Der Ansatz liegt weit unter dem, was diese Seite für eine spürbare, aber diffuse Missbilligung ansetzt, weil die zusätzlichen Fälle nur einen kleinen Ausschnitt betreffen und die meisten Menschen nie davon erfahren. Zusammen wiegt das so viel wie rund 12,5 Millionen Euro im Jahr (Spanne 4 bis 42 Millionen Euro), gut die Hälfte der Einnahme des Staates aus Erträgen von Straftaten. Der Impact ist klein: Die Wirkung je Kopf ist verschwindend, nur die Zahl der Köpfe ist groß.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
83,5 Mio Personen
Einwohner Ende 2025
× × 0,15 € Setzung, Spanne 0,05–0,50 €: gut eine Minute Lebenszeit je Kopf
12,5 Mio € je Jahr
Vertrauensgewinn je Person und Jahr
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,5
Normalised Impact
Score 2,5 Impact × 6 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 4,5 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass mehr Einziehungen das Vertrauen in den Rechtsstaat messbar stärken. Ein Kontrafaktum gibt es nicht: Keine Erhebung vergleicht das Vertrauen vor und nach einer Ausweitung der Einziehung. Das Design ist mechanistisch, eine Kette aus Einziehung, Berichterstattung und Wahrnehmung. Die eine Störgröße ist die Berichterstattung selbst, die das Bild der Kriminalität stärker prägt als die tatsächliche Zahl der Einziehungen; sie ist nicht behandelt. Die Richtung ist offen, weil auch ein sinkendes Vertrauen die Forderung nach der Vermutung erst hervorbringen kann. Die Kette ist benannt, ihr mengentragendes Glied ist ungeprüft: ob Menschen die zusätzlichen Fälle überhaupt bemerken. Die Wirkung tritt in etwa drei von zehn Fällen ein. Die Plausibilität ist niedrig: Der Gedanke ist naheliegend, belegt ist er nicht.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Befragung zum Vertrauen in die Justiz vor und nach einer sichtbaren Einziehungswelle, etwa in Berlin seit 2018, würde P auf bis zu 5 heben.

Auch rechtmäßig Erworbenes geht an den Staat

1,4Punkte

Die Vermutung entscheidet die Fälle, in denen sich die Herkunft nicht klären lässt. Darunter ist Vermögen, das legal erworben wurde und dessen Herkunft der Inhaber nicht mehr belegen kann. Angesetzt sind 10 Prozent des eingezogenen Betrags, rund 2,5 Millionen Euro im Jahr. In der Staatskasse zählt dieser Euro wie jeder andere; was er die Inhaber kostet, steht auf der anderen Seite.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,5Plausibilität 5,5
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Wert

Auch dieses Geld fließt in die Landeshaushalte und steht dort für jede öffentliche Aufgabe zur Verfügung. Bewertet wird der Euro in der öffentlichen Kasse, gleich woher er stammt. Ein Unrecht an der Einnahme mindert ihren Wert in der Kasse nicht; es erhöht den Verlust auf der Gegenseite, und dort ist es gebucht. Getrennt von den Erträgen aus Straftaten steht die Karte, weil ihr Gegenstück mit einem anderen Wert zählt. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliches Geld, nicht um Leben oder Grundrechte.

Impact

Von den rund 25 Millionen Euro, die die Vermutung im Jahr zusätzlich einbringt, sind 10 Prozent als rechtmäßig erworben angesetzt, 2,5 Millionen Euro (Spanne 0,5 bis 10 Millionen Euro). Gemeint ist der Anteil am Wert, nicht an den Personen. Für einen spürbaren Anteil spricht die Rechtsprechung: Seit 2025 genügt eine nicht unerhebliche Beimischung illegalen Geldes, um den ganzen Gegenstand einzuziehen [8]. Der Entwurf verlangt außerdem die uneingeschränkte Überzeugung des Gerichts von der legalen Herkunft; jeder Fall, der sich nicht aufklären lässt, geht an den Staat [1]. Dagegen steht, dass die Vermutung widerlegbar ist, das Gericht weiter von Amts wegen ermittelt und die Verhältnismäßigkeit prüft [1]. Der Anteil ist eine Setzung; eine Auswertung solcher Verfahren gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: ein Zehntel einer ohnehin kleinen Summe.

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25 Mio € je Jahr
Zusätzlich eingezogenes Vermögen
× × 10 % Setzung: Beimischung genügt, Zweifel gehen zulasten des Inhabers
2,5 Mio € je Jahr
Davon rechtmäßig erworben
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite, Gewicht des Staates 1
0,5
Normalised Impact
Score 0,5 Impact × 5 Wert × 5,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,4 von 100

Plausibilität

Die Wahrscheinlichkeit ist dieselbe wie bei den Erträgen aus Straftaten, weil beide Karten aus denselben Verfahren stammen. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht, unter dem verbleibende Zweifel zugunsten des Inhabers ausgehen [1]. Das Design ist mechanistisch: Eine Regel, die Zweifelsfälle entscheidet, trifft auch die Fälle, in denen der Zweifel unbegründet war. Die eine Störgröße ist die Rechtsprechung; angesetzt ist, dass die Vermutung in sieben von zehn Fällen vor Gericht hält [7]. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Bewegung tritt in etwas mehr als der Hälfte der Fälle ein. Die Plausibilität ist mittel: Sie hängt daran, ob die Vermutung vor Gericht hält.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Eine Auswertung von Einziehungsverfahren nach § 76a Abs. 4 StGB, in denen Betroffene später legale Herkunft nachweisen konnten, würde den Anteil festigen.

Contra-Argumente6 Argumente

Die Inhaber verlieren Erträge aus Straftaten

7,4Punkte

Was der Staat einzieht, verlieren die bisherigen Inhaber. Für den größten Teil, rund 22,5 Millionen Euro im Jahr, sind das Erträge aus Straftaten, deren Verlust schwächer zählt als der Verlust ehrlich verdienten Geldes. Diese Karte ist die Gegenbuchung zur Einnahme des Staates aus diesem Teil. Der rechtmäßig erworbene Rest steht als eigenes Argument daneben.

Wert 3 · Ertrag aus StraftatenImpact 4,5Plausibilität 5,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Bewertet wird der Verlust der bisherigen Inhaber, soweit das Vermögen aus Straftaten stammt. Der Bundesrat beschreibt die Einziehung als Wiederherstellung der rechtmäßigen Vermögenslage, nicht als zusätzliches Übel [1]. Der Verlust von rechtswidrig Erlangtem zählt deshalb schwächer als der Verlust von Einkommen, so wie Einnahmen ohne Gegenwert an anderer Stelle dieser Seite. Er zählt aber nicht null: Auch dieses Geld wird ausgegeben und fehlt dem, der es verliert. Der rechtmäßig erworbene Teil ist hier nicht enthalten; er steht mit dem vollen Wert als eigenes Argument daneben. Der Wert ist niedrig: Es geht um Erträge, auf die niemand einen Anspruch hat.

Impact

Die Menge ist dieselbe wie bei der Einnahme des Staates aus diesem Teil: rund 22,5 Millionen Euro im Jahr (Spanne 4,5 bis 90 Millionen Euro). Sie folgt aus den rund 25 Millionen Euro, die die Vermutung zusätzlich einbringt, hergeleitet am irischen Maßstab [21]. Davon sind 90 Prozent als Erträge aus Straftaten angesetzt. Gewichtet wird einfach: Für Erträge aus Straftaten gibt es keinen Grund, den Euro beim Inhaber schwerer zu zählen als in der Staatskasse. Derselbe Betrag steht deshalb auf beiden Seiten, und was bleibt, ist allein der Unterschied im Wert. Der Impact ist klein: derselbe Betrag wie die Einnahme des Staates, nur aus der Sicht derer, die ihn verlieren.

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22,5 Mio € je Jahr
Zusätzlich eingezogene Erträge aus Straftaten
× × 1 kein höheres Gewicht für Erträge aus Straftaten
22,5 Mio € je Jahr
Gewicht der Inhaber
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
4,5
Normalised Impact
Score 4,5 Impact × 3 Wert × 5,5 Plausibilität ÷ 10 = 7,4 von 100

Plausibilität

Die Wahrscheinlichkeit ist dieselbe wie bei der Einnahme des Staates, weil beide Karten dieselbe Bewegung beschreiben: Was eingezogen wird, verliert jemand [1]. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht, unter dem verbleibende Zweifel zugunsten des Inhabers ausgehen. Das Design ist mechanistisch; Präzedenzfälle aus Italien und Großbritannien zeigen, dass solche Regeln angewandt werden, aber nicht, in welchem Umfang sie die Einziehung erhöhen [13][14]. Die eine Störgröße ist die Rechtsprechung, vor allem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2025 gegen eine Einziehung allein wegen eines Missverhältnisses [7]. Angesetzt ist, dass die Vermutung in sieben von zehn Fällen vor Gericht hält und dann in acht von zehn Fällen in der angesetzten Größe wirkt. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Plausibilität ist mittel: Sie hängt daran, ob die Vermutung vor Gericht hält.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Wie pro-1: eine Auswertung freigegebener Summen nach § 76a Abs. 4 StGB und eine gerichtliche Klärung der Vermutung.

Verfahren und Verwertung kosten

2,4Punkte

Die Vermutung greift bei Gegenständen, die schon sichergestellt sind; Ermittlung und Sicherung laufen also auch ohne sie. Neu sind Anträge, die heute mangels Aussicht unterbleiben, mehr Gegenwehr der Betroffenen und die Verwertung von Autos, Schmuck und Immobilien unter Wert. Zugleich spart die Vermutung Beweisaufnahme in Verfahren, die heute geführt und verloren werden. Angesetzt sind netto 17,5 Prozent des eingezogenen Betrags, rund 4,4 Millionen Euro im Jahr, mit weiter Spanne nach oben. Der Gesetzentwurf rechnet mit keinen Kosten.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,9Plausibilität 5,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Bewertet werden die Arbeitszeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten, die für andere Aufgaben fehlt, und der Wert, der bei der Verwertung eingezogener Gegenstände verloren geht. Beides wird aus öffentlichen Haushalten getragen und zum Nennwert gezählt. Ein besonderer Schutzwert hängt daran nicht; entscheidend ist die Menge. Dass die Arbeit einem guten Zweck dient, ist auf der Pro-Seite gebucht. Der Wert ist mittel: Es geht um öffentliches Geld in Form gebundener Arbeitszeit und verlorener Erlöse.

Impact

Die Vermutung setzt voraus, dass der Gegenstand in einem Verfahren wegen einer Katalogtat bereits sichergestellt ist [1]. Finanzermittlung und Sicherung fallen deshalb auch ohne sie an; kaum ein Verfahren entsteht neu, bestehende gehen anders aus. Zusätzlich entstehen Anträge, die heute mangels Aussicht unterbleiben, Rechtsmittel der Betroffenen sowie Verwaltung und Verwertung der Gegenstände, die bei Autos, Schmuck und Immobilien weniger einbringt als ihren Wert. Gegenzurechnen ist die Beweisaufnahme, die die Vermutung in heute schon geführten Verfahren erspart; das Berliner Remmo-Verfahren läuft seit 2018 [8]. Der Entwurf des Bundesrates weist keinen Erfüllungsaufwand aus [1]. Angesetzt sind netto 17,5 Prozent des eingezogenen Betrags (Spanne 5 bis 50 Prozent), bei 50.000 Euro je Fall knapp 9.000 Euro. Das ist eine Setzung: Eine Erhebung der Kosten je Einziehungsverfahren gibt es in Deutschland nicht. Auf 25 Millionen Euro ergibt das rund 4,4 Millionen Euro im Jahr (Spanne 1,3 bis 12,5 Millionen Euro). Der Impact ist sehr klein: Die Kosten hängen als Anteil am eingezogenen Betrag und fallen nur für den zusätzlichen Teil der Arbeit an.

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25 Mio € je Jahr
Zusätzlich eingezogenes Vermögen
× × 17,5 % Setzung, Spanne 5–50 %: Anträge, Rechtsmittel, Verwaltung, Verwertung unter Wert, abzüglich ersparter Beweisaufnahme
4,38 Mio € je Jahr
Kosten je eingezogenem Euro, netto
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,88
Normalised Impact
Score 0,88 Impact × 5 Wert × 5,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,4 von 100

Plausibilität

Die Kosten fallen nur an, wenn die Vermutung tatsächlich zu mehr Einziehungen führt; sie hängen deshalb an derselben Frage wie die Einnahme des Staates. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht mit seinen heutigen Verfahren, in denen Ermittlung und Sicherung schon enthalten sind. Das Design ist mechanistisch: Mehr Einziehungen binden mehr Arbeitszeit und bringen mehr Gegenstände in die Verwertung, eine Erhebung der Kosten gibt es nicht. Die eine Störgröße ist die Ersparnis an Beweisaufnahme in heute schon geführten Verfahren; sie ist im Anteil gegengerechnet, und ihr Umfang ist ebenso wenig gemessen. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Kosten treten in etwas mehr als der Hälfte der Fälle ein, nämlich dann, wenn die Vermutung vor Gericht hält und greift. Die Plausibilität ist mittel: Sie folgt der Frage, ob die Regel überhaupt wirkt.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Eine Kostenerhebung je Verfahren nach § 76a Abs. 4 StGB bei Staatsanwaltschaften und Gerichten samt Verwertungserlösen würde die Spanne verengen.

Rechtmäßig Erworbenes geht verloren

2,1Punkte

Ein Teil des eingezogenen Vermögens ist legal erworben: Bargeld aus Familienhilfe, Einkünfte im Ausland oder alte Ersparnisse, deren Herkunft sich Jahre später nicht mehr belegen lässt. Angesetzt sind 10 Prozent des eingezogenen Betrags, rund 2,5 Millionen Euro im Jahr. Dieser Verlust zählt voll und wiegt bei kleinen Einkommen schwerer als derselbe Betrag in der Staatskasse. Die Karte ist die Gegenbuchung zur Einnahme des Staates aus diesem Teil.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 0,8Plausibilität 5,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Bewertet wird der Verlust von rechtmäßig erworbenem Vermögen privater Haushalte. Er zählt wie jeder andere Verlust von Geld, ohne Abschlag. Dass die Betroffenen eher kleine Einkommen haben, steckt nicht im Wert, sondern im Gewicht des Betrags. Der Verdacht und das Verfahren, die zum Geldverlust hinzukommen, stehen als eigenes Argument daneben. Der Wert ist mittel: Es geht um Geld, das seinen Inhabern zusteht.

Impact

Die Menge ist dieselbe wie bei der Einnahme des Staates aus diesem Teil: rund 2,5 Millionen Euro im Jahr (Spanne 0,5 bis 10 Millionen Euro), 10 Prozent des eingezogenen Betrags. Typisch sind Bargeld aus Familienhilfe, Einkünfte im Ausland oder alte Ersparnisse, deren Herkunft sich Jahre später nicht mehr belegen lässt; der Entwurf nennt Erklärungen aus dem familiären Umfeld und dem Ausland selbst als häufigen Einwand [1]. Im Berliner Remmo-Verfahren hielt das Landgericht legale Einkünfte aus Immobiliengeschäften im Libanon zunächst für ausreichend, bevor der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob [8]. Solches Vermögen gehört eher Haushalten mit kleinen Einkommen, bei denen ein Euro schwerer wiegt; angesetzt ist das 1,5-Fache. Das ergibt rund 3,8 Millionen Euro im Jahr (Spanne 0,8 bis 15 Millionen Euro). Zum Vergleich: Der Staat gewinnt aus demselben Geld 2,5 Millionen Euro, sodass dieser Teil der Einziehung für sich genommen ein Verlust ist. Der Impact ist sehr klein: ein Zehntel der eingezogenen Summe, aber bei Haushalten, die es stärker trifft.

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2,5 Mio € je Jahr
Eingezogenes, rechtmäßig erworbenes Vermögen
× × 1,5 Setzung: eher Haushalte mit kleinen Einkommen
3,75 Mio € je Jahr
Gewicht der Inhaber
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,75
Normalised Impact
Score 0,75 Impact × 5 Wert × 5,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,1 von 100

Plausibilität

Die Wahrscheinlichkeit ist dieselbe wie bei der Einnahme des Staates aus diesem Teil, weil beide Karten dieselbe Bewegung beschreiben [1]. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht, unter dem verbleibende Zweifel zugunsten des Inhabers ausgehen. Das Design ist mechanistisch: Eine Regel, die Zweifelsfälle entscheidet, trifft auch die Fälle, in denen der Zweifel unbegründet war. Die eine Störgröße ist die Rechtsprechung; angesetzt ist, dass die Vermutung in sieben von zehn Fällen vor Gericht hält [7]. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Bewegung tritt in etwas mehr als der Hälfte der Fälle ein. Die Plausibilität ist mittel: Sie hängt daran, ob die Vermutung vor Gericht hält.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Eine Auswertung von Einziehungsverfahren nach § 76a Abs. 4 StGB, in denen Betroffene später legale Herkunft nachweisen konnten, würde den Anteil festigen.

Unschuldige geraten unter Verdacht

1,1Punkte

Wer sein Vermögen legal erworben hat, die Herkunft aber nicht mehr belegen kann, verliert es unter der Vermutung und steht dabei als Inhaber von Beute da. Betroffen sein kann nur, wessen Gegenstand in einem Verfahren wegen einer schweren Straftat sichergestellt wurde, darunter Angehörige, auf deren Namen Vermögen läuft. Angesetzt sind rund 50 Menschen im Jahr. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen solchen Fall 2025 an Italien beanstandet.

Wert 9 · Grundrechte & FreiheitImpact 0,2Plausibilität 6
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Wert

Bewertet wird der Eingriff in Eigentum und Ansehen eines Menschen, dem keine Straftat nachgewiesen ist. Das Grundgesetz schützt das Eigentum in Art. 14; die Bundesrechtsanwaltskammer sieht durch die Vermutung außerdem den Zweifelssatz und das Recht zu schweigen berührt [6]. Der Verlust des Geldes selbst steht als eigenes Argument daneben. Hier zählt, was darüber hinausgeht: der Verdacht, das jahrelange Verfahren, die Ohnmacht gegenüber einer Vermutung, die sich mangels alter Belege nicht widerlegen lässt. Der Wert liegt eine Stufe unter Leben und Gesundheit. Der Wert ist hoch: Es geht um Grundrechte von Menschen, die nichts verbrochen haben.

Impact

Ohne die Vermutung gehen Zweifel an der Herkunft zugunsten des Inhabers aus; mit ihr gehen sie zu seinen Lasten, solange das Gericht von der legalen Herkunft nicht überzeugt ist [1]. Aus den 25 Millionen Euro zusätzlicher Einziehungen folgen bei angesetzten 50.000 Euro je Fall rund 500 Fälle im Jahr (Spanne 125 bis 1.250 bei 20.000 bis 200.000 Euro je Fall); Irland käme, auf die deutsche Einwohnerzahl umgerechnet, auf rund 320 neue Verfahren [21][22]. Der Kreis ist begrenzt: Betroffen ist nur, wessen Gegenstand in einem Verfahren wegen einer Katalogtat sichergestellt wurde, auch als Angehöriger, auf dessen Namen das Vermögen läuft [1][9]. Angesetzt ist, dass 10 Prozent der Betroffenen ihr Vermögen legal erworben haben (Spanne 3 bis 25 Prozent), rund 50 Menschen im Jahr. Der Anteil liegt höher als ein bloßer Irrtumsrest, weil die Vermutung gerade Vermögen trifft, das sich schwer belegen lässt: Bargeld, Einkünfte im Ausland, Darlehen in der Familie; der Entwurf nennt solche Erklärungen selbst als typischen Einwand [1]. Die Bundesrechtsanwaltskammer bemängelt außerdem, dass die Regel nicht auf besonders hohe Werte begrenzt ist [6]. Je Fall sind 20.000 Euro angesetzt (Spanne 5.000 bis 40.000 Euro): so bewertet, als kostete der Verdacht jeden von ihnen rund 2.900 Stunden Lebenszeit, ein halbes Jahr wacher Stunden. Der Ansatz liegt am oberen Rand dessen, was diese Seite für einen unbegründeten Tatverdacht ansetzt, weil das Verfahren hier nicht mit einem Freispruch endet, sondern mit dem Verlust. Zusammen wiegt das so viel wie rund 1 Million Euro im Jahr (Spanne 0,25 bis 2,5 Millionen Euro), ein Viertel dessen, was die Betroffenen an Geld verlieren. Der Impact ist sehr klein: Wenige Dutzend Menschen im Jahr, aber für jeden ein schwerer Einschnitt.

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25 Mio € je Jahr
Zusätzlich eingezogenes Vermögen
÷ ÷ 50.000 € Setzung, Spanne 20.000–200.000 € je Fall; Irland umgerechnet rund 320 Verfahren
500 Fälle
Fälle, deren Ausgang sich ändert
× × 10 % Setzung, Spanne 3–25 %: schwer belegbares Vermögen, Beimischung genügt
50 Personen
Davon legal erworben
× × 20.000 € Setzung, Spanne 5.000–40.000 €: Verdacht und Verlust statt Freispruch
1 Mio € je Jahr
Belastung je Fall
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,2
Normalised Impact
Score 0,2 Impact × 9 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 1,1 von 100

Plausibilität

Dass unter einer Vermutung auch Unschuldige verlieren, folgt aus ihrer Bauart: Sie entscheidet gerade die Fälle, in denen sich die Herkunft nicht klären lässt. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht, unter dem diese Fälle zugunsten des Inhabers ausgehen. Das Design ist mechanistisch; einen Präzedenzfall liefert Italien, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2025 die Einziehung des Vermögens einer Familie beanstandete, die allein auf das Missverhältnis zu ihren Einkünften gestützt war [7]. Die eine Störgröße ist die Widerlegbarkeit: Wer Belege hat, entgeht der Einziehung, und deutsche Gerichte prüfen die Verhältnismäßigkeit [8][20]; das steckt in der unteren Hälfte der Spanne. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Angesetzt ist wie bei den übrigen Argumenten, dass die Vermutung in sieben von zehn Fällen vor Gericht hält; greift sie, trifft sie fast sicher auch Unschuldige. Die Wirkung tritt in sechs von zehn Fällen ein. Die Plausibilität ist mittel: Der Mechanismus ist zwingend, offen ist, ob die Vermutung vor Gericht hält.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6

Offen: Eine Auswertung von Einziehungsverfahren nach § 76a Abs. 4 StGB, in denen Betroffene später legale Herkunft nachweisen konnten, würde den Anteil festigen.

Rückabwicklung, falls die Vermutung fällt

0,9Punkte

Ob die Vermutung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hält, ist offen. Fällt sie nach einigen Jahren, sind eingezogene Werte zurückzugeben, verwertete Gegenstände zu ersetzen und Verfahren neu zu führen. Angesetzt sind rund 3 Millionen Euro im Jahr, verteilt auf zehn Jahre. Das Risiko ist mit drei von zehn angesetzt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,6Plausibilität 3
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Wert

Der Posten besteht aus öffentlichen Mitteln: Verfahren, die ein zweites Mal geführt werden, Zinsen auf zurückzuzahlende Beträge und Ersatz für Gegenstände, die bereits versteigert sind. Er trifft die Landeshaushalte zum Nennwert. Ein eigenes Gut jenseits dessen, was mit dem Geld sonst geschähe, trägt er nicht. Die Rückgabe des Vermögens selbst ist kein Verlust dieser Karte: Fällt die Vermutung, entfallen Einnahme und Gegenbuchung gemeinsam. Der Eingriff in die Rechte der Betroffenen bis zur Entscheidung steht in den Argumenten daneben. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel zum Nennwert.

Impact

Ohne die Vermutung stellt sich die Frage nicht; mit ihr hängt an zwei Gerichten, ob die Einziehungen Bestand haben [7]. Angesetzt ist, dass eine Entscheidung nach vier Jahren fällt; bis dahin wären rund 100 Millionen Euro eingezogen, viermal die 25 Millionen Euro im Jahr. Für die Rückabwicklung sind 30 Prozent dieses Betrags angesetzt (Spanne 10 bis 50 Prozent): erneute Verfahren, Zinsen und der Unterschied zwischen dem Versteigerungserlös und dem Wert, der zu ersetzen ist. Das sind rund 30 Millionen Euro einmalig, über den Horizont von zehn Jahren 3 Millionen Euro im Jahr (Spanne 1 bis 5 Millionen Euro). Alle drei Größen sind Setzungen; eine Erhebung gibt es nicht. Zum Vergleich: Ein Argument derselben Bauart steht bei der biometrischen Internetfahndung mit rund 2 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: versenkter Aufwand für den Fall, dass die Vermutung fällt.

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25 Mio € je Jahr
Zusätzlich eingezogenes Vermögen
× × 4 Jahre Setzung: Dauer bis zu einem Urteil in Karlsruhe oder Straßburg
100 Mio €
Eingezogen bis zu einer Entscheidung
[7]
× × 30 % Setzung, Spanne 10–50 %: zweite Verfahren, Zinsen, Ersatz für Verwertetes
30 Mio € einmalig
Aufwand der Rückabwicklung
÷ ÷ 10 Jahre Horizont der Bewertung
3 Mio € je Jahr
Je Jahr über den Horizont
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,6
Normalised Impact
Score 0,6 Impact × 5 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Getragen wird das Argument von einer offenen Rechtsfrage, nicht von einem Befund. Ein Kontrafaktum wäre eine Vermutung, deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention geklärt ist; diese Klärung gibt es nicht. Das Design ist unbestimmt: Wie ein künftiges Urteil ausfällt, lässt sich nicht messen. Für die Vermutung spricht, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verschiebung der Beweislast bei der Einziehung grundsätzlich zulässt [1]. Gegen sie sprechen das Urteil von 2025, nach dem ein Missverhältnis allein eine Einziehung nicht trägt, und die Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer am unbestimmten Begriff des groben Missverhältnisses [6][7]. Die eine Störgröße ist die Gestaltung des Entwurfs: Die Vermutung ist widerlegbar, das Gericht ermittelt weiter von Amts wegen und prüft die Verhältnismäßigkeit [1]. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Angesetzt ist, dass die Vermutung in drei von zehn Fällen fällt; das ist das Gegenstück zu den sieben von zehn bei den übrigen Argumenten. Die Plausibilität ist niedrig: Die Rechtsfrage ist offen, und ihre Antwort lässt sich nicht vorwegnehmen.

Beleglage: Plausibilität · Plausibilität höchstens 5 Nachweis der Wirkung: Unbestimmt · höchstens 5 Einordnung: Kette offen · Plausibilität 3–3,5

Offen: Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermutung würde das Argument entfallen lassen oder P auf 8 und mehr heben.

Schweigen kann zum Nachteil werden

0,86Punkte

Im Strafverfahren muss niemand zu seiner eigenen Entlastung beitragen. Eine Pflicht zur Aussage schafft auch der Entwurf nicht, und das Gericht ermittelt weiter von Amts wegen. Bleiben aber Zweifel, gehen sie künftig zulasten des Betroffenen: Wer die Herkunft seines Vermögens nicht erklärt, riskiert es zu verlieren. Das betrifft rund 500 Menschen im Jahr, ob ihr Vermögen aus Straftaten stammt oder nicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer hält das für unvereinbar mit dem Rechtsstaat.

Wert 9 · Grundrechte & FreiheitImpact 0,1Plausibilität 9,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Bewertet werden das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und der Grundsatz, dass verbleibende Zweifel zulasten des Staates gehen. Beide gehören zu den Verfahrensrechten des Einzelnen. Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht beide berührt und hält den Begriff des groben Missverhältnisses für unbestimmt [6]. Der Bundesrat hält dagegen, die Einziehung sei keine Strafe, sodass die Unschuldsvermutung nicht gelte [2]. Wer die Einhaltung dieser Rechte als Gewinn verbuchen würde, müsste ihre Einschränkung gleich schwer gewichten; deshalb steht der Wert auf derselben Stufe wie andere Grundrechtseingriffe dieser Seite. Der Wert ist hoch: Es geht um ein Verfahrensrecht, das jeden Betroffenen schützt.

Impact

Ohne die Vermutung trägt der Staat die Last des Beweises; mit ihr gehen verbleibende Zweifel zulasten des Betroffenen [1]. Aus den 25 Millionen Euro zusätzlicher Einziehungen folgen bei angesetzten 50.000 Euro je Fall rund 500 Fälle im Jahr (Spanne 125 bis 1.250). Angesetzt sind 1.000 Euro je Person (Spanne 200 bis 3.000 Euro): so bewertet, als kostete der Druck, sich erklären zu müssen, jeden Betroffenen rund 146 Stunden Lebenszeit. Der Ansatz liegt unter dem für einen unbegründeten Tatverdacht, weil die meisten Betroffenen ihr Vermögen tatsächlich aus Straftaten haben und der Eingriff hier nur das Verfahren betrifft. Die zusätzliche Last der Unschuldigen steht als eigenes Argument daneben. Zusammen wiegt das so viel wie rund 0,5 Millionen Euro im Jahr (Spanne 0,1 bis 1,5 Millionen Euro), die Hälfte dessen, was für die Unschuldigen angesetzt ist. Der Impact ist sehr klein: Einige hundert Menschen im Jahr, je Kopf ein mittlerer Eingriff.

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500 Fälle
Fälle, deren Ausgang sich ändert
× × 1.000 € Setzung, Spanne 200–3.000 €: rund 146 Stunden Lebenszeit
0,5 Mio € je Jahr
Belastung je Person
[6]
÷ 5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,1
Normalised Impact
Score 0,1 Impact × 9 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Dass die Vermutung die Beweislast verschiebt, ist keine Prognose, sondern folgt aus dem Wortlaut des Entwurfs: Zweifel gehen künftig zulasten des Betroffenen [1]. Das Kontrafaktum ist das geltende Recht, unter dem verbleibende Zweifel zur Ablehnung der Einziehung führen. Eine Kausalbehauptung, die ein Design bräuchte, enthält das Argument nicht; offen ist nur, wie viele Fälle es gibt, und das steckt in der Spanne. Die eine Störgröße ist die Auslegung: Gerichte könnten die Vermutung eng fassen und bei jedem Zweifel selbst ermitteln, wie es die Begründung des Entwurfs verlangt [1]. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Der Eingriff gilt vom ersten Verfahren an, auch wenn ein Gericht die Vermutung später verwirft. Die Plausibilität ist sehr hoch: Der Eingriff steht im Gesetzestext selbst, es bleibt nur das Risiko im Vollzug.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Offen: Eine Auswertung der Verfahren nach Inkrafttreten, die zeigt, wie oft Gerichte bei schweigenden Betroffenen einziehen, würde die Höhe je Fall festigen; P steht bereits am Deckel.

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in 85 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Vier Annahmen ohne Messung tragen das Ergebnis. Die erste ist, dass der Verlust von Erträgen aus Straftaten für die Inhaber weniger zählt als ein gleich großer Gewinn der Staatskasse; damit liegt die Vermutung in gut acht von zehn Durchläufen vorn. Zählte er gleich, wären es nur noch sieben von zehn, im Mittel weiter knapp vorn. Als zweite gilt ein Zehntel des eingezogenen Vermögens als rechtmäßig erworben. Die dritte sind die Kosten, angesetzt mit 17,5 Prozent des eingezogenen Betrags; bei 50 Prozent läge die Vermutung in gut sechs von zehn Durchläufen vorn, und das Ergebnis wäre unklar. Die vierte ist, dass die Vermutung in sieben von zehn Fällen vor Gericht hält. Bewertet ist die enge Fassung des Bundesrates, die nur bereits sichergestellte Gegenstände erfasst; der angekündigte Entwurf der Bundesregierung kann weiter gehen [1].

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Wahrscheinlich besser · 85 %

In 85 von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen −0,5 und +24 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 5 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:sehr klein

Effekt sehr klein (+0,046) · 72 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 6× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Plenarprotokolle Bundesrat 1063 und Bundestag 21/96 sowie der Bundesratsbeschluss vom 16. Oktober 2026 ergänzt, Verfahrensstand und Daten in der Einsortierung nachgezogen.

  2. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  3. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  4. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Spanne von pro-2 aus den Faktorbändern in Quadratur neu hergeleitet (Kapitalentzug nur im Eintrittsfall); sie bleibt wegen der eingezogenen Summe knapp über Faktor 25, Bilanz unverändert.

  5. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Texte auf Bilanz 2.2 nachgezogen

  6. 12. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Erstbewertung

    KI-Entwurf der Themen-Automatisierung, am 12.10.2026 unabhängig nachgeprüft und korrigiert übernommen

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 25 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/5777: Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung, mit Stellungnahme der Bundesregierung (06.05.2026). dserver.bundestag.de
  2. Bundesrat: Drucksache 131/26: Gesetzesantrag des Landes Berlin, Begründung mit Bezug auf den Koalitionsvertrag 2025 (04.03.2026). dserver.bundestag.de
  3. Tagesspiegel: Bundesrat beschließt Berliner Vorschlag zur Beweislastumkehr bei zweifelhaften Vermögen (27.03.2026). tagesspiegel.de
  4. Tagesspiegel: Beweislastumkehr gegen Organisierte Kriminalität: Bundesregierung will verdächtige Vermögen leichter einziehen können (24.02.2026). tagesspiegel.de
  5. Bundeskriminalamt: Organisierte Kriminalität – Bundeslagebild 2024 (Erträge, vorläufige Vermögenssicherung, Hinderungsgründe). cdn.table.media
  6. Bundesrechtsanwaltskammer: Beweislastumkehr bei Einziehung? BRAK sieht rechtsstaatliche rote Linien, Nachrichten aus Berlin 13/2026 (25.06.2026). brak.de
  7. Sistema Penale: Trinchera: Patrimoni sproporzionati e automatismi presuntivi – EGMR Isaia u. a. gegen Italien, Nr. 36551/22, Urteil vom 25.09.2025 (03.11.2025). sistemapenale.it
  8. Legal Tribune Online: BGH korrigiert LG Berlin in Remmo-Fall: Einziehung von dubios finanzierten Immobilien doch möglich, 5 StR 465/24 (02.12.2025). lto.de
  9. Legal Tribune Online: Kampf gegen organisierte Kriminalität: LG Berlin I zieht auch Immobilie von Baby ein (15.05.2026). lto.de
  10. Institute for Justice: Brian D. Kelly: Fighting Crime or Raising Revenue? Testing Opposing Views of Forfeiture (Juni 2019). ij.org
  11. American Economic Association: Jennifer McDonald (Institute for Justice): Does Civil Forfeiture Fight Crime? Evidence from New Mexico, ASSA-Jahrestagung 2022. aeaweb.org
  12. Journal of Economic Literature: Aaron Chalfin, Justin McCrary: Criminal Deterrence – A Review of the Literature, 55(1), 2017. eml.berkeley.edu
  13. UK Home Office: Unexplained wealth orders: annual report 2024 to 2025. gov.uk
  14. 1815.ch / SDA: Kampf gegen Mafia: Seit 2015 in Italien 18 Mrd. Euro beschlagnahmt (23.12.2019). 1815.ch
  15. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung 203/2026: Bevölkerung Deutschlands sinkt im Jahr 2025 um 0,1 %. destatis.de
  16. Deutscher Bundestag: Textarchiv KW 39/2026: Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Beschluss vom 24.09.2026). bundestag.de
  17. Bundesrat: Bundesrat kompakt: Ausblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 (Umsetzungsgesetz zur Vermögensabschöpfung). bundesrat.de
  18. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8196: Kleine Anfrage zur Wirksamkeit von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung bei Organisierter Kriminalität (24.09.2026). dserver.bundestag.de
  19. Land Nordrhein-Westfalen: Kampf gegen Clankriminalität: weniger Tumultlagen, mehr Razzien, mehr Vermögen vorläufig gesichert (10.12.2025). land.nrw
  20. Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: WD 7 - 3000 - 073/23: Vermögensabschöpfung bei „Clanangehörigen“ (14.09.2023). bundestag.de
  21. Law Society of Ireland Gazette: CAB actions netted €17 million for State: Jahresbericht 2024 des Criminal Assets Bureau, gut 3 Mio. € aus Einziehung, 21 neue Verfahren (06.11.2025). lawsociety.ie
  22. Central Statistics Office Ireland: Population and Migration Estimates, April 2025: 5,46 Mio. Einwohner (26.08.2025). cso.ie
  23. Bundesrat: Plenarprotokoll der 1063. Sitzung (27.03.2026), TOP 15: Rede Kai Wegner (S. 136), Beschluss zur Einbringung beim Bundestag, Erklärung von Rheinland-Pfalz zu Protokoll (Anlage). bundesrat.de
  24. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/96 (24.09.2026): Beratung des Gesetzes zur Umsetzung der Einziehungsrichtlinie, Rede Johannes Fechner (SPD). dserver.bundestag.de
  25. Bundesrat: Drucksache 561/26 (Beschluss) vom 16.10.2026: Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten. dserver.bundestag.de

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