Rund 1,45 Milliarden für den Bund
Der Entwurf rechnet mit 805 Mio € für das zweite Halbjahr 2027 und 1,485 Mrd € für 2028, danach leicht fallend [1][3][21]. Das Geld fließt ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt und liegt rund ein Sechstel über der EU-Plastikabgabe, die Deutschland bisher aus allgemeinen Steuermitteln zahlt: 1,249 Mrd € im Jahr 2025, 1,261 Mrd € angesetzt für 2027 [5][8]. Aufgebracht wird es von Herstellern, Beziehern und am Ende von den Käufern verpackter Waren.
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Wert
Gezählt wird Steuergeld, das dem Bund zufließt [1][2]. Ein Euro im öffentlichen Haushalt zählt zum Nennwert, ohne Zuschlag dafür, wofür er später ausgegeben wird. Eine Zweckbindung sieht der Entwurf nicht vor; die EU-Abgabe von 800 € je Tonne nicht recycelten Verpackungskunststoffs wird weiter gezahlt, ob die Steuer kommt oder nicht [5][8]. Was die Zahler verlieren, steht spiegelbildlich im Gegenargument. Beide Seiten zusammen heben sich bis auf den Unterschied auf, wer das Geld trägt. Der Wert ist mittel: öffentliches Geld zum Nennwert.
Impact
Der Entwurf erwartet 805 Mio € für das zweite Halbjahr 2027 und 1,485 Mrd € für 2028; in der Kasse kommen 2028 1,505 Mrd € an [1][3][7][21]. Danach sinkt das Aufkommen leicht, auf rund 1,46 Mrd € 2029 und rund 1,415 Mrd € 2031, weil weniger Kunststoff versteuert wird [21]. Über die zehn bewerteten Jahre ergibt dieser Pfad im Mittel 1,40 bis 1,44 Mrd € im Jahr, je nachdem, ob das Aufkommen nach 2031 weiter sinkt; angesetzt sind 1,42 Mrd €, Spanne 1,2 bis 1,505 Mrd €. Die untere Grenze trägt den Fall, dass Rezyklat-Entlastung und sinkender Verbrauch die versteuerte Menge schneller schmälern; in Großbritannien fiel das Aufkommen der vergleichbaren Steuer vom ersten zum dritten Jahr von 283 auf 259 Mio £ [11]. Bei 550 € je Tonne entsprechen 1,42 Mrd € rund 2,6 Mio t versteuerten Kunststoffs, 85 Prozent der 3,036 Mio t von 2023 [9]. Die Kosten für Zoll und Meldepflichten stehen als eigene Argumente. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: rund 1,4 Mrd € im Jahr, die nur die Tasche wechseln.
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Plausibilität
Die Einnahme ist eine Rechtsfolge: Wer Kunststoffverpackungen herstellt, aus anderen EU-Staaten bezieht oder einführt, zahlt je Tonne [1][6]. Ohne die Steuer gäbe es sie nicht, und niemand muss sein Verhalten ändern, damit sie anfällt. Offen ist allein die Höhe, weil Rezyklat-Entlastung, Ersatzmaterial und Ausfuhr die versteuerte Menge schmälern; das steht in der Spanne von 1,2 bis 1,505 Mrd € im Jahr. Ein Restrisiko liegt im Vollzug: Der Entwurf nennt die Zahl der Steuerpflichtigen nicht, und Bezüge aus dem Ausland sind schwerer zu erfassen als die Herstellung im Inland [3][21]. Es ist dasselbe Geld wie die Zahllast im Gegenargument, deshalb gilt für beide Seiten dasselbe Urteil. Die Plausibilität ist sehr hoch: Dass die Einnahme fließt, folgt aus dem Gesetz; wie viel, steht in der Spanne.