Das Geld landet bei den begünstigten Unternehmen
Der Zuschuss verschwindet nicht: Rund 1,3 Mrd € im Jahr, über zehn Jahre gemittelt 780 Mio €, verbessern das Ergebnis der begünstigten Betriebe. Ihr Euro zählt hier mit 1 — genauso wie der Euro der öffentlichen Kasse, aus der er kommt. Der Posten ist das Spiegelbild der fiskalischen Kosten; für sich genommen bewegt der Transfer die Bilanz nicht.
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Wert
Es geht um Geld, das den Besitzer wechselt: von der öffentlichen Kasse zu den begünstigten Unternehmen. Solche Beträge zählen nicht deshalb, weil sie groß sind, sondern danach, bei wem sie ankommen. Empfänger sind Unternehmen aus 91 strom- und handelsintensiven Sektoren [1]; ihr Euro zählt hier mit 1 — derselbe Satz wie für die öffentliche Kasse, aus der er stammt. Wo das Geld innerhalb der Unternehmen endet, ist damit nicht bepreist: In handelsintensiven Branchen, die als Preisnehmer auf Weltmärkten agieren, bleibt ein Kostenvorteil überwiegend in der Marge und nur zum kleineren Teil bei Beschäftigten und Abnehmern [5][6]. Käme er breit bei Haushalten mit knappem Budget an, stünde diesem Posten mehr Gewicht zu; landete er bei den Eigentümern großer Konzerne, weniger. Der Wert ist mittel: Geld, das umverteilt wird — nicht verloren, aber auch kein Gewinn über das hinaus, was es in der öffentlichen Kasse gewogen hätte.
Impact
Ohne die Maßnahme zahlen die begünstigten Betriebe den vollen Marktpreis; Großverbraucher lagen 2024 bei 155 € je Megawattstunde [5]. Mit der Maßnahme trägt der Staat für die Hälfte des Jahresverbrauchs die Differenz zum Zielpreis, für 2026 sind das 3,74 ct/kWh [10]. Über alle Begünstigten sind das rund 1,3 Mrd € im Jahr: In der Genehmigung stehen 3,8 Mrd € für drei Abrechnungsjahre, und die Gegenprobe über die Mechanik — 35 TWh geförderte Menge × 3,74 ct — landet bei derselben Zahl [1][2][10]. Genehmigt und finanziert ist die Entlastung bis 2028; angesetzt sind sechs Geltungsjahre im Bewertungszeitraum (Spanne: 3 bis 10), weil vergleichbare Entlastungen wiederholt verlängert wurden [18][20] — dieselbe Setzung wie auf der Kostenseite. Über zehn Jahre gemittelt sind das 780 Mio € im Jahr (Spanne: 300 bis 2.300). Dieses Geld ist bei den Unternehmen angekommen, bevor irgendeine Wirkung eintritt — der einzige Posten der Bilanz, der sicher stattfindet. Ihr Euro zählt hier mit 1, ebenso wie der Euro der öffentlichen Kasse auf der Gegenseite: Das Geld wechselt die Seite, aber es wird dabei weder mehr noch weniger wert. Was bleibt, ist der Preis, den das Eintreiben des Geldes kostet — er steht bei den fiskalischen Kosten. Der Impact ist groß in der Zahl, aber ein Spiegelbild: 780 Mio € kommen an, weil 780 Mio € abgehen — die Differenz beider Posten ist null.
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Plausibilität
Dass die Zahlung fließt, ist keine Prognose, sondern Rechtsfolge: Die Europäische Kommission hat die Richtlinie am 16. April 2026 genehmigt, sie gilt rückwirkend ab Januar 2026, der Referenzpreis für 2026 steht fest [1][2][10]. Geschätzt sind nur Volumen und Dauer — wie viele Berechtigte Anträge stellen und ob die Entlastung über 2028 hinaus verlängert wird; beides trifft die Gegenseite in gleicher Weise, deshalb steht hier dieselbe Zahl wie dort. Wo das Geld innerhalb der Unternehmen endet, spielt für die Höhe des Postens keine Rolle mehr, seit der Euro der Unternehmen mit 1 zählt. Die Befreiung von der EEG-Umlage, seinerzeit deutlich größer als die heutige Entlastung, blieb nach der Auswertung an amtlichen Betriebsdaten ohne Effekt auf Produktion, Exporte und Beschäftigung [6] — wenn eine Entlastung das Verhalten nicht ändert, bleibt sie im Ergebnis. Gemessen wird gegen die Welt ohne Zuschuss; die Zahlung folgt aus der Richtlinie selbst, eine Störgröße gibt es nur bei der Antragsquote, eine Umkehrkausalität nicht. Der Posten trifft in neun von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist hoch: Dass das Geld ankommt, steht rechtlich fest — geschätzt sind nur Volumen und Dauer.
Kontrafaktum: Welt ohne Zuschuss, Begünstigte zahlen den vollen Marktpreis. Design: definitorisch — die Zahlung folgt aus der genehmigten Richtlinie (SA.120495); offen sind nur Volumen und Laufzeit, in der Spanne. Störgröße: Antragsquote und Abgrenzung zur Strompreiskompensation. Richtung: keine Umkehrkausalität.