Bund und Länder sparen
Wohngeld zahlen Bund und Länder je zur Hälfte. Ab 2029 sinken ihre Ausgaben dafür um 2,16 Mrd € im Jahr; ein Teil fließt als Bürgergeld und Grundsicherung zurück. Im Mittel der zehn Jahre sparen Bund und Länder zusammen rund 1,5 Mrd € im Jahr.
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Wert
Der Strom besteht aus Geld, das Bund und Länder für Wohngeld nicht mehr ausgeben. Wohngeld tragen beide je zur Hälfte, 2025 waren es zusammen knapp 5,0 Mrd € [5]. Die Regierung rechnet ab 2029 mit Minderausgaben von je 1,08 Mrd € bei Bund und Ländern [1]. Jeder gesparte Euro steht für andere Aufgaben zur Verfügung oder senkt den Kreditbedarf. Bewertet ist er mit dem vollen Gewicht eines öffentlichen Euro, ohne Zuschlag für das Thema. Wofür Bund und Länder das Geld verwenden, legt der Entwurf nicht fest [1]. Der Wert ist der eines öffentlichen Euro: Es geht um Geld, das an anderer Stelle im Haushalt verfügbar wird.
Impact
Die Regierung beziffert die Minderausgaben beim Wohngeld für Bund und Länder zusammen auf 1,48 Mrd € im Jahr 2027, 2,04 Mrd € im Jahr 2028 und 2,16 Mrd € ab 2029 [1]. Im Mittel der Jahre 2027 bis 2036 sind das 2,08 Mrd € im Jahr, wenn die Werte ab 2029 fortgeschrieben werden. Davon gehen rund 610 Mio € im Jahr beim Bund wieder ab, weil Haushalte, die aus dem Wohngeld fallen, Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen [1]. Der Bund spart zugleich rund 66 Mio € im Jahr beim Kinderzuschlag [1]. Bund und Länder sparen damit zusammen rund 1,54 Mrd € im Jahr. Weitere 68 Mio € im Jahr tragen die Kommunen als Kosten der Unterkunft; sie stehen als eigenes Argument auf der Gegenseite [1][3]. Die Spanne von 1,15 bis 1,92 Mrd € deckt ab, dass Mieten, Einkommen und die Zahl der Anträge anders verlaufen als in der Regierungsrechnung. Der Impact ist groß: Die Ersparnis fällt jedes Jahr an und erreicht fast ein Drittel der heutigen Wohngeldausgaben.
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| Weniger Wohngeld bei Bund und Ländern (Mittel 2027–2036) Kostenschätzung des Entwurfs, ab 2029 fortgeschrieben [1] | (1.476 + 2.036 + 8 × 2.160) ÷ 10 | 2.079 Mio € im Jahr | |
| − | Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe beim Bund Haushalte, die aus dem Wohngeld fallen [1] | 397 + 212 | 609 Mio € im Jahr |
| + | Weniger Kinderzuschlag beim Bund Kostenschätzung des Entwurfs [1] | 66 Mio € im Jahr | |
| = | Ersparnis von Bund und Ländern (Spanne 1.150–1.920) | 1.536 Mio € im Jahr | |
| × | Öffentlicher Euro | Gewicht 1,0 | 1.536 Mio € |
| ÷ | Normalised Impact Maßstab dieser Seite | 500 Mio € je Punkt | 3,07 |
Plausibilität
Dass die Ausgaben sinken, folgt unmittelbar aus dem Gesetzestext: Die Anpassung 2027 entfällt, die Heizkostenkomponente wird halbiert und mehr Einkommen angerechnet [1]. Kontrafaktum ist das geltende Wohngeldrecht mit der regelmäßigen Anpassung zum 01.01.2027 [1]. Behauptet wird keine Verhaltenswirkung, sondern eine Rechtsfolge; die Höhe stammt aus der Kostenschätzung der Regierung auf Grundlage der Wohngeldstatistik 2023 und 2024 [1]. Die eine Größe, die den Betrag ohne die Maßnahme verschieben könnte, ist die Entwicklung von Mieten und Einkommen; sie steckt in der Spanne. Eine Richtungsfrage stellt sich nicht, weil die Leistung aus der Formel folgt. Offen ist, ob der Bundestag den Entwurf nach der Kritik aus dem Bundesrat noch ändert [3][4]. Die Plausibilität ist hoch: Die Ersparnis folgt aus dem Gesetz, unsicher ist nur ihre genaue Höhe.
Kontrafaktum: geltendes Wohngeldrecht mit Fortschreibung zum 01.01.2027 [1]. Design: definitorisch — Rechtsfolge, Betrag aus der Kostenschätzung des Entwurfs (Tabelle Haushaltsausgaben 2027–2030, ab 2031 fortgeschrieben). Störgröße: Miet- und Einkommensentwicklung, als Spanne 1,15–1,92 Mrd € gebucht. Richtung: nicht anwendbar, die Leistung folgt aus der Formel.