Zwei griechische Figuren prüfen ein Pflegeversicherungsbuch, Partnerringe und ein Pflegeheimmodell.

Pflegezuschlag für Ehepartner

Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind in der Pflegeversicherung bisher beitragsfrei über ihren Partner mitversichert; die Krankenversicherung erhebt dafür ab 2028 schon einen Zuschlag [2][5]. Die Finanzkommission Gesundheit, Arbeitgeber und Handwerk wollen die Beitragsfreiheit einschränken oder abschaffen, Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen den Zuschlag ab [7][15][16]. Das Bundeskabinett hat ihn am 30. September 2026 im Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen [1][19].

  • 2,5 Millionen Ehepartner sind heute beitragsfrei familienversichert, fast 90 Prozent davon Frauen [6]
  • 15,60 € Zuschlag im Monat bei 3.000 Euro brutto [3]
  • 3.350 € Steuervorteil im Jahr aus dem Ehegattensplitting für ein Paar mit gut 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen [18]

Der Vorschlag

Wer seinen Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert, zahlt in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,52 Prozent seines Einkommens, außer bei kleinen Kindern, Pflege und weiteren Ausnahmen.

Die Debatte

Die Bundesregierung will mit dem Zuschlag die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben [1]. Arbeitgeber und Handwerk begrüßen ihn, weil die Beitragsfreiheit Ehepartner vom Arbeitsmarkt fernhalte, und fordern teils, sie ganz abzuschaffen [20]. Gewerkschaften und Sozialverbände sehen eine Belastung von Familien, die Sorgearbeit abwertet [21][22]; der VdK nannte schon den Zuschlag in der Krankenversicherung einen Bruch mit dem Solidarprinzip [16]. Abgestimmt ist noch nicht: Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt [19].

  • „Die bisherige Regelung der Beitragsfreiheit ist nicht mehr angemessen und setzt Fehlanreize für Ehegatten, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben.“

    spricht dafür: Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH Stellungnahme zum Referentenentwurf, 9. Juni 2026
  • „Dies entwertet familiäre Sorgearbeit und ignoriert die realen Hürden beim beruflichen (Wieder-)Einstieg, indem Erwerbstätigkeit als frei wählbare Option dargestellt wird.“

    spricht dagegen: Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB Stellungnahme zum Referentenentwurf, 9. Juni 2026
  • „Als Differenzierungskriterium für eine Mitversicherungsdauer das Lebensalter von Kindern, von mitversicherten Lebenspartner*innen oder Ehegatt*innen zu nehmen, erscheint willkürlich und nicht sachgerecht.“

    spricht dagegen: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di Stellungnahme zum Referentenentwurf, 10. Juni 2026

Die Analyse

Pflegezuschlag für Ehepartner

53 % des Gewichts sprechen dafür, 47 % dagegen.

Das Gewicht eines Arguments verbindet drei Fragen: wie groß die Wirkung ist, wie sicher sie eintritt und wie wichtig das betroffene Gut ist. Je größer das Stück, desto schwerer wiegt das Argument.

Dafür

Dagegen

Der Pflegezuschlag für mitversicherte Ehepartner ist nach der aktuellen Analyse ein guter Vorschlag.

Sehr wahrscheinlich besser

Sehr wahrscheinlich besser: Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in mehr als 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

Gesamteffekt: klein

Wie stark der Vorschlag insgesamt wirkt, in fünf Stufen von sehr klein bis sehr groß, über alle Debatten vergleichbar. Der Kreis ist immer voll, auch wenn die Wirkung insgesamt klein ist; wie groß sie ist, sagt diese Stufe.

Regierung, Arbeitgeber und Handwerk bekommen von der Analyse recht, aber kaum wegen des Erwerbsanreizes, den sie vor allem nennen. Der Kreis besteht fast ganz aus Geld, das nur den Besitzer wechselt: Was die Paare zahlen, muss die übrige Beitragsgemeinschaft nicht aufbringen. Bei beiden ist ein Euro gleich gut aufgehoben, zumal dieselben Paare über das Ehegattensplitting einen weit größeren Steuervorteil erhalten. Entschieden wird das Urteil von zwei kleinen Posten in dieselbe Richtung: Die Beitragsfreiheit hängt künftig an Kindern und Pflege statt am Trauschein, und einige Partner nehmen eine eigene Stelle an. Der Einwand von DGB und ver.di, dass auch Familienarbeit ohne Ausnahme mitzahlt, trifft zu, wiegt aber nur gut ein Drittel so viel wie dieser Gerechtigkeitsgewinn.

Mit eigenen Werten nachrechnen

Wie schwer Leben, Gesundheit, Klima, Zeit und Geld zählen, lässt sich anders gewichten. Der Werte-Shift rechnet die Debatte damit neu.

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Im Detail

Alle Argumente

Pro-Argumente3 Argumente

Der allgemeine Beitrag muss nicht steigen

26Punkte

Ohne den Zuschlag müsste der allgemeine Pflegebeitrag um gut ein Hundertstel Punkt steigen, um dieselben rund 270 Mio € im Jahr aufzubringen. Diesen Beitrag tragen Beschäftigte, Rentner, Arbeitgeber und für Leistungsbezieher Bund und Arbeitsagentur gemeinsam. Mit dem Zuschlag bleibt er ihnen erspart; das Geld kommt von Paaren mit beitragsfrei mitversichertem Partner, deren Mehrbelastung auf der Gegenseite steht.

Wert 5 · BeitragsgemeinschaftImpact 5,4Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Beitragsgeld, das Mitglieder, Arbeitgeber und öffentliche Kassen nicht zusätzlich abführen müssen. Für Beschäftigte und Rentner ist das ein kleiner Teil des verfügbaren Einkommens, für Betriebe ein Teil der Lohnkosten, für Bund und Arbeitsagentur ein gewöhnlicher Haushaltsposten. Der Betrag verteilt sich auf rund 57 Millionen Beitragszahler und trifft niemanden spürbar; ein Euro zählt hier deshalb so viel wie ein durchschnittlicher Euro. Ein Aufschlag dafür, dass ein stabiler Beitragssatz ein politisches Ziel ist, ist nicht gebucht. Gebucht ist der Vorgang als Bewegung mit zwei Seiten: Das Zahlbein steht bei den Paaren mit mitversichertem Partner auf der Gegenseite, und in die Bilanz geht nur ein, was unterwegs an Gewicht gewinnt oder verliert. Die Einordnung ist dieselbe wie bei der Beitragsentlastung in der Bewertung des höheren Kinderlosenzuschlags. Der Wert ist mittel: gewöhnliches Beitragsgeld, breit verteilt.

Impact

Der Entwurf beziffert die Mehreinnahmen aus der Anpassung der beitragsfreien Mitversicherung auf 260 Mio € im Jahr 2028 und 270 Mio € in den Jahren 2029 und 2030 [2]. Hält man den Betrag danach bei 270 Mio €, ergibt das im Mittel der zehn Jahre ab 2028 rund 269 Mio € im Jahr. Die Spanne reicht von 230 Mio €, wenn mehr Paare unter die Ausnahmen fallen als im Entwurf angenommen, bis 330 Mio €, wenn die Einkommen weiter wachsen. Ein Beitragssatzpunkt brachte 2025 rund 20,4 Mrd € [9]; ohne den Zuschlag müsste der allgemeine Satz also um gut 0,01 Punkte steigen. Diesen Beitrag tragen Beschäftigte und Arbeitgeber je zur Hälfte, Rentner allein, und für Bezieher von Bürgergeld und Arbeitslosengeld zahlen Bund und Arbeitsagentur; die Renten machen rund ein Sechstel der Beitragsgrundlage aus [10]. Rund 40 Prozent der Entlastung entfallen damit auf Arbeitgeber und öffentliche Kassen, rund 60 Prozent auf die Mitglieder. Den kleinen Teil, den die zahlenden Paare selbst über den allgemeinen Beitrag trügen, rund ein Prozent, lässt die Rechnung beiseite. Gewichtet ist der Betrag mit 1. Klein bleibt der Impact: rund eine Viertelmilliarde Euro im Jahr, über fast alle Beitragszahler verteilt.

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269 Mio €
Mehreinnahmen aus dem Zuschlag für mitversicherte Ehepartner, Mittel 2028 bis 2037
[2]
× 1,0 Empfängerbein, das Zahlbein steht in con-1
269 Mio €
gewichtet: Beitragsgemeinschaft (rund 40 % Arbeitgeber und öffentliche Kassen, rund 60 % Mitglieder; Spanne 230–330)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
5,38
Normalised Impact
Score 5,38 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 26 von 100

Plausibilität

Die Mehreinnahmen folgen aus dem Gesetzestext: Wer seinen Partner beitragsfrei mitversichert und unter keine Ausnahme fällt, zahlt den Zuschlag, ohne dass jemand sein Verhalten ändern muss [2][4]. Verglichen wird mit einem um gut 0,01 Punkte höheren allgemeinen Beitragssatz; die Regierung schließt eine Anhebung des allgemeinen Satzes für 2027 und die Folgejahre aus und finanziert stattdessen über Zuschläge [1][2]. Offen ist allein die Höhe: Sie hängt an der Reichweite der Ausnahmen, die der Entwurf aus der Krankenversicherung übernimmt, und steht als Spanne in der Rechnung [2][5]. Sie senkt die Plausibilität deshalb nicht ein zweites Mal. Ein kleines Restrisiko liegt im Vollzug: Die Kassen müssen die Ausnahmen für jedes Paar prüfen, und das Verfahren läuft 2028 erstmals an [5]. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen, der Beitragssatz folgt nicht aus den Lohnkosten. Dass Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, ist kein Zweifel an der Wirkung: Bewertet wird, was das Gesetz bewirkt, wenn es kommt [1]. Als Satz über die Welt: In neunzehn von zwanzig vergleichbaren Fällen tritt die Entlastung ein. Die Plausibilität ist sehr hoch: Die Entlastung ist Rechtsfolge des Gesetzes, offen sind nur ihre Höhe und ein kleiner Spielraum im Vollzug.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Beitragsfreiheit folgt der Sorgearbeit

2,9Punkte

Bisher versichert ein Einkommen zwei Erwachsene, wenn sie verheiratet sind und einer nicht arbeitet, auch ohne Kinder und ohne Pflegeaufgabe. Alleinlebende, Alleinerziehende und Paare mit zwei Verdienern finanzieren das mit. Der Zuschlag knüpft die Beitragsfreiheit künftig an Sorgearbeit: Wer kleine Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, bleibt frei, wer allein den Status der Ehe hat, zahlt einen kleinen Beitrag. Die Finanzkommission Gesundheit hält das Modell der Einverdienerehe ohne Sorgeaufgabe für überholt.

Wert 7 · VerteilungsgerechtigkeitImpact 0,4Plausibilität 9,5
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Wert

Bewertet wird die Lastverteilung zwischen Lebensformen in der Pflegeversicherung, nicht das Geld selbst, das steht in den Geldargumenten. Das Grundgesetz erlaubt, die Ehe zu fördern, verlangt aber für die Benachteiligung anderer Lebensformen einen sachlichen Grund [8]. Die Beitragsfreiheit des nicht erwerbstätigen Partners begünstigt die Alleinverdienerehe; eine Alleinerziehende zahlt auf dasselbe Einkommen denselben Beitrag, ohne dass ein zweiter Erwachsener mitversichert ist [8]. Die Finanzkommission Gesundheit und Teile der Rechtswissenschaft schlagen deshalb vor, die Beitragsfreiheit an übernommene Sorgeverantwortung zu binden statt an den Trauschein [7][8]. Die Legitimität einer Pflichtversicherung hängt daran, dass ihre Lastverteilung als begründet gilt. Der Gegenposten steht als eigenes Gegenargument: Ein Teil der zahlenden Paare leistet Familienarbeit, die keine Ausnahme abdeckt. Der Wert ist erhöht, weil die Fairness zwischen Lebensformen die Akzeptanz der Pflichtversicherung trägt, aber unterhalb von Gesundheit und Existenzsicherung.

Impact

Mit der Maßnahme zahlen die Paare mit mitversichertem Partner rund 269 Mio € im Jahr; davon kommen rund 60 Prozent, also 161 Mio €, bei den übrigen Mitgliedern an, darunter Alleinlebende, Alleinerziehende und Paare mit zwei Verdienern (siehe das erste Pro-Argument). Den Anteil der Arbeitgeber und öffentlichen Kassen zählt dieses Argument nicht. Wie schwer die Verschiebung über das Einkommensgewicht hinaus wiegt, misst kein Markt; angesetzt ist dasselbe Mehrgewicht wie für die Verschiebung zwischen Kinderlosen und Eltern in der Bewertung des Kinderlosenzuschlags, 18 Prozent des verschobenen Betrags. Anders als dort stützt hier keine eigene Rechnung das Gewicht; es gilt die Spanne der Setzung, 8 bis 30 Prozent. Es gilt für die rund drei Viertel der Zahlenden, deren Partner keine Familienarbeit leistet, die einer Ausnahme nahekommt, Spanne 65 bis 90 Prozent; das übrige Viertel steht im Gegenargument. Das ergibt 161 Mio € × 0,75 × 0,18 = rund 22 Mio € im Jahr; die Spanne reicht von 9 bis 39 Mio € im Jahr. Der Impact bleibt sehr klein: ein Gerechtigkeitsgewinn auf einem kleinen Betrag.

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161,4 Mio €
Anteil der Mehreinnahmen, der bei den übrigen Mitgliedern ankommt
[2]
× × 75 % Setzung, Spanne 65–90 %; das übrige Viertel im Gegenargument
121,05 Mio €
davon von Paaren ohne nicht ausgenommene Familienarbeit
× × 18 % Setzung wie in der Bewertung des Kinderlosenzuschlags, hier ohne eigene Rechnung; Spanne 8–30 %
21,79 Mio €
Mehrgewicht der Lastverschiebung zwischen Lebensformen
[8]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,44
Normalised Impact
Score 0,44 Impact × 7 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 2,9 von 100

Plausibilität

Dass die Last von den übrigen Mitgliedern zu Paaren ohne Ausnahmetatbestand wandert, ist keine Prognose, sondern folgt aus dem Gesetzestext [2][4]. Verglichen wird mit der heutigen beitragsfreien Mitversicherung unabhängig von Kindern und Pflege. Die Ungleichbehandlung der Lebensformen ist geltendes Recht und wird in der Rechtswissenschaft beschrieben [8]. Offen ist nicht das Ob, sondern das Gewicht: Es ist eine übernommene Setzung, und ob die Ehe ohne Kinder beitragsfrei bleiben soll, ist eine Wertfrage, über die Sozialverbände anders urteilen als die Kommission [7][16]. Dieser Zweifel steht in der Spanne des Gewichts und senkt die Plausibilität nicht ein zweites Mal. Auch der Anteil der Zahlenden, deren Partner trotzdem Familienarbeit leistet, steht als Spanne in der Rechnung. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen; ein kleines Restrisiko liegt wie bei den Geldargumenten im Vollzug der Ausnahmen. Als Satz über die Welt: Die Verschiebung tritt in neunzehn von zwanzig vergleichbaren Fällen ein; wie viel sie zählt, sagt die Spanne. Die Plausibilität ist sehr hoch für die Verschiebung selbst; ihr Gewicht ist eine Setzung und steht in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Eigene Arbeit lohnt sich etwas mehr

1,8Punkte

Der Zuschlag entfällt, sobald der mitversicherte Partner selbst eine versicherungspflichtige Stelle annimmt. Damit wird der Schritt aus dem Minijob oder aus der Nichterwerbstätigkeit um rund 200 € im Jahr lohnender. Die Finanzkommission Gesundheit begründet ihren Vorschlag ausdrücklich mit diesem Anreiz und dem Fachkräftemangel. Angesetzt sind rund 9.000 Partner, überwiegend Frauen, die deshalb eine eigene Stelle aufnehmen; Staat und Sozialkassen gewinnen deren Steuern und Beiträge. Ein Teil weicht auf eine Stelle knapp über der Minijob-Grenze aus, die den Zuschlag beendet und den Kassen wenig bringt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,9Plausibilität 4
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Wert

Bewertet ist, was zusätzliche Arbeit der Allgemeinheit einbringt: Lohnsteuer sowie Kranken- und Pflegebeiträge, die der Partner und sein Arbeitgeber künftig zahlen. Für den Partner selbst ist der Gewinn an der Schwelle zur Arbeitsaufnahme nahe null, weil er Lohn und freie Zeit gerade gleich bewertet; deshalb zählt nur der Teil, der bei Staat und Kassen ankommt. Das ist gewöhnliches öffentliches Geld, ein Euro zählt so viel wie ein durchschnittlicher Euro. Eigene Rentenansprüche und mehr wirtschaftliche Unabhängigkeit der Partner, überwiegend Frauen [6], sind nicht als eigener Wert gebucht, weil ihnen eigene Beiträge gegenüberstehen. Der Wert ist mittel: gewöhnliches Geld öffentlicher Kassen.

Impact

Angesetzt sind rund 1,3 Millionen zahlende Mitglieder mit mitversichertem Partner. Nimmt der Partner eine versicherungspflichtige Stelle an, entfällt der Zuschlag, bei 40.000 € Einkommen des Mitglieds rund 208 € im Jahr [3]. Gemessen an rund 9.000 € netto aus einer Teilzeitstelle mit 1.300 € brutto im Monat macht das den Schritt um gut 2 Prozent lohnender. Mit einer Reaktionsstärke von rund 0,3 für verheiratete Frauen in Deutschland [12], Spanne 0,1 bis 0,4, weil viele Mitversicherte kurz vor dem Ruhestand stehen, ergibt das rund 9.000 zusätzliche Stellen, Spanne 3.000 bis 12.000. Die Gegenprobe liefert eine vom ifo Institut wiedergegebene Simulation: Ein Pauschalbeitrag von 132 € im Monat für alle mitversicherten Ehepartner brächte rund 150.000 Vollzeitstellen [13]. Der Pflegezuschlag beträgt mit 17 € im Monat rund ein Achtel davon und trifft nach den Ausnahmen gut die Hälfte der Mitversicherten; linear übertragen wären das rund 10.000 Vollzeitstellen, mehr als hier angesetzt. Dagegen stehen das höhere Alter der verbliebenen Gruppe und der kaum sichtbare Betrag; die Rechnung bleibt deshalb bei 9.000 Teilzeitstellen. Jede bringt Staat und Kassen rund 6.300 € im Jahr an Lohnsteuer sowie Kranken- und Pflegebeiträgen, nach Abzug der beiden entfallenden Zuschläge rund 5.000 € [5]. Die Spanne von 3.500 bis 6.500 € deckt am unteren Ende das Ausweichen auf eine Stelle knapp über der Minijob-Grenze, die beide Zuschläge beendet und den Kassen deutlich weniger bringt; dasselbe Gesetz belegt ab 2028 zudem Minijobs mit einem Pflegebeitrag der Arbeitgeber [2]. Zusammen sind das rund 45 Mio € im Jahr, Spanne 10 bis 78 Mio €. Sehr klein fällt der Impact aus: Ein Anreiz von 17 € im Monat bewegt nur wenige.

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1,3 Mio
Mitglieder, die den Zuschlag zahlen
× 0,3 × 2,3 % Zuschlag 208 € gegen rund 9.000 € netto aus einer Teilzeitstelle; Reaktionsstärke 0,3 (Spanne 0,1–0,4); Gegenprobe aus einer Simulation für 132 € Pauschalbeitrag liegt höher
8.970 Personen
Anteil, der wegen des Zuschlags eine eigene Stelle annimmt
× × 5.000 € rund 6.300 € Lohnsteuer, Kranken- und Pflegebeitrag auf 15.600 € brutto, abzüglich entfallender Zuschläge (208 € Pflege, 1.000 € Krankenversicherung); Spanne 3.500–6.500, unten Stellen knapp über der Minijob-Grenze
44,9 Mio €
zusätzliche Steuern und Beiträge je Stelle
× 1,0 öffentliches Geld
44,9 Mio €
gewichtet: öffentliche Kassen (Spanne 10,5–77,7)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,9
Normalised Impact
Score 0,9 Impact × 5 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 1,8 von 100

Plausibilität

Die Wirkungskette ist geschlossen: Der Zuschlag hängt am Status des Partners, er entfällt mit eigener Versicherungspflicht, und Arbeitsangebot reagiert auf den Nettolohn [5][12]. Verglichen wird mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Pflege neben dem schon geltenden Zuschlag in der Krankenversicherung. Das Design ist mechanistisch: Die Reaktionsstärke stammt aus einem Strukturmodell auf Befragungsdaten der Jahre 1998 und 2001 [12], die Gegenprobe aus einer Simulation für einen achtmal höheren Pauschalbeitrag [13]. Gemessen ist die Reaktion auf diesen Zuschlag nicht. Die eine Störgröße ist die Wahrnehmung: Der Zuschlag wird beim Mitglied einbehalten und nicht beim Partner sichtbar, ein Betrag von 17 € im Monat kann deshalb ganz ohne Reaktion bleiben. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen, wer ohnehin arbeiten will, ist nicht mitversichert. Weil nichts die Reaktion auf so kleine, kaum sichtbare Beträge belegt, steht die Plausibilität im Band einer geschlossenen Kette ohne direkten Beleg. Als Satz über die Welt: In etwa vier von zehn Fällen tritt ein Effekt dieser Größe ein. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Die Kette ist geschlossen, belegt sind zwei Modellrechnungen, nicht die Reaktion auf diesen Betrag.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 6 Nachweis der Wirkung: Mechanistisch · höchstens 6 Einordnung: Kette geschlossen, unbelegt · Plausibilität 4–5

Contra-Argumente2 Argumente

Paare mit einem Verdiener zahlen mehr

26Punkte

Wer seinen Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert, zahlt ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens, bei 3.000 € brutto im Monat 15,60 €. Ausgenommen sind unter anderem Paare mit einem Kind unter zwölf Jahren, Pflegende und Partner über der Regelaltersgrenze. Es zahlen vor allem Haushalte mit einem Verdiener, darunter Rentner mit jüngerem Partner; zusammen sind das rund 270 Mio € im Jahr. Dieselben Paare zahlen ab 2028 schon den Zuschlag von 2,5 Prozent in der Krankenversicherung, zusammen also 3,02 Prozent ihres Einkommens.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 5,4Plausibilität 9,5
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Wert

Der Strom ist Beitragsgeld, das Mitglieder mit beitragsfrei mitversichertem Partner zusätzlich zahlen, also gewöhnliches verfügbares Einkommen. Der Zuschlag wächst mit dem Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, und er trifft Haushalte, in denen ein Einkommen zwei Erwachsene trägt. Dieselben Paare zahlen ab 2028 schon den Zuschlag von 2,5 Prozent in der Krankenversicherung, zusammen also 3,02 Prozent, bei 40.000 € rund 1.200 € im Jahr [2][5]. Am knappsten sind Rentnerpaare mit jüngerem Partner, weil Rentner den Zuschlag allein tragen: Bei 1.000 € Rente kommen fast 400 € Zusatzkosten im Jahr zusammen [14]. Dagegen steht, dass gerade Paare mit einem Verdiener über das Ehegattensplitting einen Steuervorteil erhalten, der wie der Zuschlag mit dem Einkommen steigt und ihn weit übertrifft. Bei 40.000 € brutto bleibt nach Werbungskosten und Vorsorgeaufwand ein zu versteuerndes Einkommen von gut 30.000 €; darauf beträgt der Splittingvorteil nach dem Tarif 2026 rund 3.350 € im Jahr (4.217 € nach der Grundtabelle gegen 870 € nach der Splittingtabelle), bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen rund 4.070 € [18]. Der Zuschlag von 0,52 Prozent auf 40.000 € beträgt 208 € im Jahr, gut ein Sechzehntel davon. Eine Statistik, nach der die Zahlenden knapper gestellt wären als die übrigen Beitragszahler, gibt es nicht [6]. Ein Euro dieser Paare zählt deshalb so viel wie ein Euro der Beitragsgemeinschaft, die ihn spart. Die Gerechtigkeitsfrage steht in eigenen Argumenten. Der Wert ist mittel: gewöhnliches Haushaltsgeld, gewichtet wie auf der Gegenseite.

Impact

Der Entwurf beziffert die Mehreinnahmen auf 260 Mio € im Jahr 2028 und 270 Mio € in den Jahren 2029 und 2030 [2]; im Mittel der zehn Jahre ab 2028 sind das 269 Mio € im Jahr, Spanne 230 bis 330 Mio €. Wie viele Paare zahlen, nennt der Entwurf nicht. Familienversichert sind rund 2,5 Millionen Ehepartner, fast 90 Prozent davon Frauen; ohne Kind unter sieben Jahren und unterhalb der Regelaltersgrenze sind es rund 1,77 Millionen [6]. Nach den weiteren Ausnahmen (Kind unter zwölf, Pflege eines Angehörigen, Pflegegrad, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung, Grundsicherung, Landwirtschaft) [2][5] bleiben angesetzt rund 1,3 Millionen zahlende Mitglieder, Spanne 1,1 bis 1,5 Millionen. Zu den 269 Mio € passt das bei einem beitragspflichtigen Einkommen von im Mittel rund 40.000 € im Jahr, also rund 17 € im Monat je Paar [3]. Gewichtet ist der Betrag mit 1, wie auf der Seite der Beitragsgemeinschaft; die Spanne ist dieselbe, 230 bis 330 Mio €. Klein und genau so groß wie die Entlastung auf der Gegenseite fällt der Impact aus: rund eine Viertelmilliarde Euro im Jahr, die von Paaren mit einem Verdiener zur Beitragsgemeinschaft wandert.

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269 Mio €
Mehreinnahmen aus dem Zuschlag für mitversicherte Ehepartner, Mittel 2028 bis 2037
[2]
× 1,0 gewöhnliches Haushaltsgeld, gewichtet wie die Beitragsgemeinschaft in pro-1; dieselben Paare erhalten den Splittingvorteil von rund 3.350 € im Jahr gegen 208 € Zuschlag
269 Mio €
gewichtet: Mitglieder mit beitragsfrei mitversichertem Partner (Spanne 230–330)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
5,38
Normalised Impact
Score 5,38 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 26 von 100

Plausibilität

Die Mehrbelastung folgt aus dem Gesetzestext: Wer den Partner beitragsfrei mitversichert und unter keine Ausnahme fällt, zahlt den Zuschlag [2][4]. Verglichen wird mit der heutigen beitragsfreien Mitversicherung in der Pflegeversicherung neben dem schon beschlossenen Zuschlag in der Krankenversicherung [5]. Offen ist allein die Höhe: Sie hängt an der Zahl der Paare unter den Ausnahmen und steht als Spanne in der Rechnung; sie senkt die Plausibilität nicht ein zweites Mal. Ausweichen ist nur möglich, wenn der Partner selbst versicherungspflichtig arbeitet, und dieser Fall steht als eigenes Argument. Ein kleines Restrisiko liegt im Vollzug, weil die Kassen die Ausnahmen für jedes Paar prüfen müssen [5]. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen. Das Urteil gilt für beide Seiten der Bewegung, weil es derselbe Betrag ist. Als Satz über die Welt: In neunzehn von zwanzig vergleichbaren Fällen tritt die Mehrbelastung ein. Die Plausibilität ist sehr hoch: Die Mehrbelastung ist Rechtsfolge des Gesetzes, offen sind nur ihre Höhe und ein kleiner Spielraum im Vollzug.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Auch Familienarbeit zahlt mit

1Punkte

Die Ausnahmen decken Kinder unter zwölf Jahren, Kinder mit Behinderung, die Pflege von Angehörigen ab Pflegegrad 2, Pflegezeit und Schwerbehinderung ab, aber nicht jede Familienarbeit. Wer Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren betreut, Enkel versorgt oder einen Angehörigen unterhalb der Schwelle von zehn Wochenstunden pflegt, zahlt den Zuschlag. An anderer Stelle erkennt die Pflegeversicherung Kinder länger an: Den Beitragsabschlag für Eltern mit mehreren Kindern gibt es bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Sozialverbände sehen im Zuschlag einen Bruch mit dem Solidarprinzip; geschützt ist im Grundgesetz auch die Wahl, als Paar mit einem Einkommen zu leben.

Wert 7 · Lebensplanung & FamilieImpact 0,1Plausibilität 9,5
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Wert

Bewertet wird die Schieflage für Paare, deren mitversicherter Partner Familienarbeit leistet, die keine Ausnahme erfasst. Das Geld selbst steht im Geldargument. Aus dem Grundgesetz folgt die Wahlfreiheit zwischen Allein- und Doppelverdienerehe [8], und Familienarbeit jenseits kleiner Kinder entlastet andere Systeme, etwa wenn Großeltern Betreuung übernehmen. Der VdK nennt den Zuschlag für Ehepartner einen Bruch mit dem Solidarprinzip [16], der SoVD das Gesetz insgesamt ein Spar- und Mehrbelastungsgesetz auf Kosten der Angehörigen [15]. Der Wert ist derselbe wie beim Gerechtigkeitsargument der Gegenseite, weil beide dieselbe Frage stellen: ob die Bindung der Beitragsfreiheit an die Ausnahmen die Sorgearbeit richtig abbildet. Der Wert ist erhöht: Die Last trifft hier Paare, die die Leistung erbringen, für die die Beitragsfreiheit gedacht war.

Impact

Von den rund 161 Mio € im Jahr, die von den Paaren zu den übrigen Mitgliedern wandern, kommt ein Teil von Paaren, deren Partner Familienarbeit leistet, die keine Ausnahme abdeckt: Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren im Haushalt, Betreuung von Enkeln, Pflege unter zehn Wochenstunden [5]. Wie groß dieser Teil ist, weist keine Statistik aus; angesetzt ist ein Viertel, Spanne 10 bis 35 Prozent. Hinweis auf die Größenordnung gibt der Abstand zwischen den rund 1,77 Millionen Partnern ohne Kind unter sieben Jahren [6] und den angesetzten 1,3 Millionen Zahlenden nach allen Ausnahmen. Für diesen Teil gilt das Mehrgewicht des Gerechtigkeitsarguments mit umgekehrtem Vorzeichen, 18 Prozent, Spanne 8 bis 30 Prozent. Das ergibt 161 Mio € × 0,25 × 0,18 = rund 7 Mio € im Jahr; die Spanne reicht von 2 bis 14 Mio € im Jahr. Ihr Geld selbst steht im Argument zur Mehrbelastung und wird hier nicht noch einmal gezählt. Sehr klein bleibt der Impact: ein Viertel des Gerechtigkeitsgewichts, mit umgekehrter Richtung.

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161,4 Mio €
Anteil der Mehreinnahmen, der bei den übrigen Mitgliedern ankommt
[2]
× × 25 % Setzung, Spanne 10–35 %
40,35 Mio €
davon von Paaren mit nicht ausgenommener Familienarbeit
× × 18 % Setzung wie in der Bewertung des Kinderlosenzuschlags, hier ohne eigene Rechnung; Spanne 8–30 %
7,26 Mio €
Mehrgewicht der Schieflage, spiegelbildlich zum Gerechtigkeitsargument
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,15
Normalised Impact
Score 0,15 Impact × 7 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 1 von 100

Plausibilität

Belegt ist, dass die Ausnahmen an Kindern unter zwölf, an Pflege ab zehn Wochenstunden und an Pflegegraden hängen und damit einen Teil der Familienarbeit nicht erfassen [2][5]. Verglichen wird mit der heutigen beitragsfreien Mitversicherung ohne Ausnahmeprüfung. Der Kreis der Betroffenen folgt aus dem Gesetz. Die Grenze von zwölf Jahren ist dabei enger als an anderer Stelle desselben Gesetzbuchs: Den Beitragsabschlag für Eltern mit mehreren Kindern gibt es bis zum 25. Geburtstag des Kindes [17]. Offen sind der Anteil dieser Paare, den keine Statistik ausweist, und das Gewicht, dieselbe Setzung wie im Gerechtigkeitsargument der Gegenseite. Beides steht in der Spanne und senkt die Plausibilität nicht ein zweites Mal. Gegen das Argument spricht, dass die Ausnahmen die aufwendigste Sorgearbeit bereits freistellen; dafür, dass Familienarbeit nicht an der Altersgrenze von zwölf Jahren endet. Eine Umkehr der Richtung ist ausgeschlossen. Als Satz über die Welt: Dass diese Paare zahlen, tritt in neunzehn von zwanzig vergleichbaren Fällen ein; wie viel das zählt, sagt die Spanne. Die Plausibilität ist sehr hoch für den Kreis der Betroffenen; Anteil und Gewicht sind Setzungen und stehen in der Spanne.

Beleglage: Mechanismus · Plausibilität höchstens 9,5 Nachweis der Wirkung: Definitorisch

Wie belastbar das Ergebnis ist

Unter den angesetzten Annahmen bringt der Vorschlag in mehr als 99 von 100 Modellrechnungen mehr, als er kostet.

bringt mehr, als er kostetkostet mehr, als er bringt

Jeder Punkt steht für 200 der 20.000 Modellrechnungen.

Der Zuschlag ist ein Nullsummentransfer von rund 270 Millionen Euro im Jahr, und beide Seiten zählen gleich: Ein Euro der Paare mit beitragsfrei mitversichertem Partner wiegt so viel wie ein Euro der Beitragsgemeinschaft. Es gibt keinen Grund, ihn bei Ehepaaren höher zu gewichten, zumal Paare mit einem Verdiener über das Ehegattensplitting einen Steuervorteil erhalten, der wie der Zuschlag mit dem Einkommen steigt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von gut 30.000 Euro sind das rund 3.350 Euro im Jahr, gegen 208 Euro Zuschlag auf 40.000 Euro brutto [18]. So tragen zwei kleine Posten das Urteil, der Arbeitsanreiz und die Gerechtigkeitsfrage zwischen Lebensformen, deren Gewicht ohne eigene Rechnung aus der Bewertung des Kinderlosenzuschlags übernommen ist. Der Zuschlag liegt in praktisch allen Durchläufen vorn, auch ohne den Arbeitsanreiz. Zählte der Euro der Zahlenden ein Zehntel mehr, wären es nur noch gut sieben von zehn, und der Vorschlag wäre nur noch wahrscheinlich besser. Bewertet ist nur der Zuschlag in der Pflegeversicherung über zehn Jahre ab 2028; der parallele Zuschlag von 2,5 Prozent in der Krankenversicherung ist geltendes Recht und steht in der Bewertung der GKV-Finanzreform.

Verteilung der Modellrechnungen ansehen

20.000 durchgerechnete Zukünfte

Sehr wahrscheinlich besser · 100 %

In mehr als 99 von 100 durchgerechneten Zukünften bringt der Vorschlag mehr, als er kostet.

Keine Wirkung ist genau bekannt, jedes Argument hat eine Spanne. Die Rechnung zieht 20.000-mal für jedes Argument eine mögliche Größe aus seiner Spanne und zählt, wie oft der Nutzen die Kosten übersteigt.

Nettoeffekt in Punkten je Zukunft. Links der Null überwiegen die Nachteile, rechts der Nutzen. Acht von zehn Zukünften liegen zwischen +1,9 und +5,9 Punkten.
Maßstab und Auswertung

Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 50 Mio. € pro Jahr.

Größenklasse:klein

Effekt klein (+0,19) · 83 % der Wirkung positiv

Die Flächen zeigen die einzelnen Argumentgewichte. Der positive Wirkungsanteil verrechnet Geldverschiebungen zwischen beiden Seiten; die Wahrscheinlichkeit eines positiven Nettoeffekts wird gesondert bestimmt.

Wie wir bewerten →

Prüfung und Quellen

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 29. Oktober 2026 · 8× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Eintrittsgruppe mehrgewicht-umlage für pro-3 und con-2 an der gemeinsamen 18-%-Setzung ergänzt, Bilanz neu gezogen (P(D > 0) 0,977 → 1,000, Kategorie unverändert), Durchlaufzahlen im Maßstab-Hinweis nachgezogen.

  2. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Mehrgewicht-Karten pro-3 und con-2 als netto gebucht ausgewiesen (netto_grund), Zahlen und Bilanz unverändert.

  3. 29. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Erste Lesung und Stellungnahmen als Primärquellen ergänzt, Ausnahme für Kinder unter zwölf gegen Kabinettsentwurf und § 242b SGB V geprüft.

  4. 28. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Seitentexte für den neuen Seitenaufbau (Entwurf G) mit Zitaten aus Primärquellen; keine Zahl geändert.

  5. 20. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Summary und Maßstab-Hinweis nach Schreibstil vom 20.10.2026 neu geschrieben; Zahlen unverändert

  6. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Spannen ab null bei pro-3 und con-2 auf die Spanne der Setzung (8 bis 30 Prozent) umgestellt, Faktorbänder in Quadratur, Bilanz und Summary-Zahlen nachgezogen.

  7. 16. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Texte auf Bilanz 2.2 nachgezogen

  8. 12. Oktober 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Erstbewertung

    KI-Entwurf der Themen-Automatisierung, am 12.10.2026 unabhängig nachgeprüft und korrigiert übernommen

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Alle 23 Quellen anzeigenQuellen einklappen
  1. Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Pressemitteilung, 30. September 2026). bundesgesundheitsministerium.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG), Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 (§ 55c SGB XI neu: Beitragszuschlag 0,52 Beitragssatzpunkte, § 242b SGB V gilt entsprechend, Ausnahme für die landwirtschaftliche Krankenversicherung; Finanztableau: „Anpassung beitragsfreie Mitversicherung“ 0 / 260 / 270 / 270 Mio € 2027–2030, „Beitrag für geringfügig Beschäftigte“ 1.400 Mio € ab 2028). bundesgesundheitsministerium.de
  3. t-online: Pflegereform: Mitversicherung für Ehepartner wird ab 2028 teurer (0,52 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, Beispieltabelle; parallel 2,5 Prozent in der Krankenversicherung). t-online.de
  4. Deutsche Handwerks Zeitung: Pflegeneuordnungsgesetz: Das steckt im Regierungsentwurf (30. September 2026; Zuschlag 0,52 Prozent ab 01.01.2028, Ausnahmen wie in der Krankenversicherung). deutsche-handwerks-zeitung.de
  5. Haufe, Sozialwesen (03.08.2026): Beitragszuschlag in der Familienversicherung ab 2028 (Krankenversicherung, § 242b SGB V): trägt das Mitglied allein; Ausnahmen bei Kind unter 12 im Haushalt, behindertem Kind, Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2, Partner über der Regelaltersgrenze, Pflegegrad 3–5, voller Erwerbsminderung, Grad der Behinderung ab 60, Grundsicherung; für Rentner ab 01.07.2028. haufe.de
  6. Biallo & Team (02.07.2026): Familienversicherung und Minijobs (Finanzkommission Gesundheit: rund 2,5 Mio familienversicherte Ehepartner, fast 90 Prozent Frauen; rund 1,77 Mio ohne Kind unter sieben; rund 200.000 über der Regelaltersgrenze). deutscherpresseindex.de
  7. Versicherungsjournal: Kommission schlägt Kürzungen im GKV-Leistungskatalog vor (Finanzkommission Gesundheit, 31. März 2026; Vorschlag 60 „Abschaffung beitragsfreie Ehegattenversicherung“, Begründung Erwerbsanreiz). hs.mh.tum.de
  8. Verfassungsblog (Sophia Stelzhammer, 02.04.2026): Das Ende der Versicherung der Ehe (Art. 6 GG, Wahlfreiheit zwischen Allein- und Doppelverdienerehe, Bindung der Beitragsfreiheit an Sorgeverantwortung). verfassungsblog.de
  9. Bundesministerium für Gesundheit: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Stand Juli 2026 (ein Beitragssatzpunkt rund 20,4 Mrd € im Jahr 2025). bundesgesundheitsministerium.de
  10. ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung): Mehr als 30 Milliarden Euro für die Rentner-Krankenversicherung (2025: 30,6 Mrd €). ihre-vorsorge.de
  11. Statistisches Bundesamt: 16,1 % der Bevölkerung in Deutschland sind armutsgefährdet (Pressemitteilung vom 03.02.2026; Schwelle 2025: 1.446 € netto im Monat für Alleinlebende = 60 % des mittleren Einkommens). destatis.de
  12. IZA (Olivier Bargain, Kristian Orsini, Andreas Peichl): Comparing Labor Supply Elasticities in Europe and the US: New Results, IZA Discussion Paper 6735 (2012; strukturelles Arbeitsangebotsmodell, Deutschland 1998 und 2001: Eigenlohnelastizität verheirateter Frauen um 0,3). docs.iza.org
  13. ifo Institut im Auftrag der IHK für München und Oberbayern: Beschäftigungseffekte steuer- und sozialpolitischer Maßnahmen (Stand Oktober 2019; Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten: bis zu 300.000 Vollzeitäquivalente; nach Bonin et al. 2013 rund 150.000 bei einem Pauschalbeitrag von 132 € im Monat). ifo.de
  14. Berliner Zeitung (06.10.2026): Pflegereform: Rentner müssen für mitversicherte Ehepartner bald extra zahlen (Zuschlag 0,52 Prozent ab 01.01.2028; bei 1.000 € Rente fast 400 € Zusatzkosten im Jahr). berliner-zeitung.de
  15. Sozialverband Deutschland (SoVD): Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026; „in wesentlichen Teilen ein Spar- und Mehrbelastungsgesetz“). sovd.de
  16. Deutscher Bundestag, Gesundheitsausschuss: Heftige Kritik von Fachverbänden an GKV-Sparpaket (Anhörung vom 22. Juni 2026; VdK: Zuschlag für Ehepartner ein Bruch mit dem Solidarprinzip). bundestag.de
  17. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: § 55 SGB XI, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragszuschlag (Abs. 3: Abschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind, bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet). gesetze-im-internet.de
  18. lohn-info.de: Grundtabelle und Splittingtabelle, Werte für 2026 (Einkommensteuer bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen: 4.217 € Grundtabelle, 870 € Splittingtabelle; bei 40.000 €: 7.209 € und 3.140 €; Tarif nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz). lohn-info.de
  19. Deutscher Bundestag, Textarchiv: Bundestag berät über Neuordnung der Pflegeversicherung (erste Lesung des Regierungsentwurfs am 5. November 2026 angesetzt, 60 Minuten). bundestag.de
  20. Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (9. Juni 2026; Beitragsfreiheit für Ehegatten nicht mehr angemessen, Fehlanreize, S. 2). bundesgesundheitsministerium.de
  21. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (9. Juni 2026; Beitragszuschlag für Ehegatten entwertet familiäre Sorgearbeit, im Referentenentwurf ab dem siebten Lebensjahr des Kindes, S. 10). bundesgesundheitsministerium.de
  22. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (10. Juni 2026; Lebensalter der Kinder als Kriterium der Mitversicherung willkürlich, S. 18). bundesgesundheitsministerium.de
  23. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, § 242b SGB V: Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner, Ausnahme unter anderem bei einem Kind im Haushalt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (S. 30). recht.bund.de

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