Druckgravur zum Thema soziale Sicherung und Zusammenhalt.

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Verteilung und Zusammenhalt

Wie viel Ungleichheit verträgt eine Gesellschaft?

Recherche: · Datenjahre stehen bei jedem Befund

Rechercheentwurf. Quellen und Einordnung bilden den Arbeitsstand; die Übertragung in Argumente ist noch nicht geprüft.

Der zentrale Befund

Die Forschung begründet, konkrete Nachteile und Zugangsbarrieren zu verringern. Sie liefert keine feste Obergrenze für den Abstand zwischen Arm und Reich und keinen gesicherten Automatismus von Umverteilung zu gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Warum das wichtig ist

Für Familien zählt, ob Einkommen nach Miete und notwendigen Ausgaben reicht, ob Krisen abgefedert werden und ob Kinder reale Bildungschancen haben. Vermögen bietet zusätzliche Sicherheit und übertragbare Vorteile. Politischer Zusammenhalt umfasst Vertrauen, Kooperation und Teilhabe; ein nationaler Einkommensindex misst diese Eigenschaften nicht. Deshalb braucht eine Reform getrennte Erfolgsmaßstäbe für Lebensbedingungen und gesellschaftliche Beziehungen.

Wie die Entwicklung zu verstehen ist

Mangel und Ungleichheit wirken über verschiedene Wege

Mechanismen plausibel; konkrete Wirkungen getrennt kausal geprüft

Zu wenig verfügbares Einkommen kann den Zugang zu Wohnen oder Bildung unmittelbar begrenzen. Vermögensunterschiede betreffen zusätzlich Rücklagen, Eigentum und Vererbung. Eine Steuerreform, ein Wohnzuschuss und bessere Schulangebote verändern daher unterschiedliche Teile des Problems. Die hier verknüpften Wirkungsstudien zu Wohnsicherung und Lernförderung prüfen konkrete Nachteile; sie beweisen keinen universellen Effekt einer geringeren Gini-Zahl.

HUD: Family Options Study, Ergebnisse nach 37 Monaten · Kraft et al.: Tutorien – Metaanalyse experimenteller Studien

Politische Mitsprache ist mehr als die Einkommensposition

Beobachtungszusammenhang · keine Wirkungsprognose

Im OECD-Vergleich hängt wahrgenommene politische Mitsprache eng mit institutionellem Vertrauen zusammen. Das spricht dafür, verständliche Verfahren, faire Behandlung und tatsächliche Beteiligung als eigene Ziele zu untersuchen. Die Befragung identifiziert aber keine Ursache: Zufriedenheit, politische Bindung und Vertrauen können sich gegenseitig beeinflussen.

OECD: Lebensbedingungen, politische Mitsprache und Vertrauen

Kontakt kann Vorurteile verändern, ersetzt aber keine soziale Absicherung

Experimentelle Synthese · kleiner, heterogener Effekt

Eine neuere Synthese von 41 präregistrierten Experimenten findet für reine Kontaktinterventionen ohne weitere Programmbausteine (25 Experimente) einen kleinen durchschnittlichen Effekt auf Beziehungen zwischen Gruppen: etwa 0,08 Standardabweichungen. Das Vorhersageintervall reicht von etwa −0,2 bis 0,35 Standardabweichungen, schließt also auch negative Effekte ein. Damit ist weder ein großer nationaler Zusammenhaltseffekt noch die Wirksamkeit beliebiger Begegnungsprojekte gesichert.

Lowe: Has intergroup contact delivered?

Wo Politik ansetzen kann

Belegstärke und Zielkonflikte beziehen sich auf die jeweilige Option. Ein wichtiges Problem bestätigt noch keine bestimmte Reform.

Materielle Engpässe gezielt verringern

Gut gestützt für die untersuchten Zielgruppen

Wohnsicherung für bereits wohnungslose Familien und strukturierte Lernförderung für Kinder mit Rückständen haben direkt geprüfte Nutzenmaße. Für diese Gruppen lässt sich die Wirkung konkreter als für eine pauschale „Zusammenhaltspolitik“ bestimmen. Eine Ausweitung auf andere Gruppen benötigt eigene Prüfung.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Förderung kostet Mittel und Personal. Bedürftigkeitsprüfung kann Zugänge erschweren. Mehr Haushaltseinkommen ist zunächst ein Verteilungseffekt; zusätzliche gesellschaftliche Erträge müssen separat belegt werden.

Prüfung: Wohnungslosigkeit, Mietrückstände, Kompetenzzuwachs und Nutzung durch einkommensarme Gruppen messen. Zusätzlich zur heutigen Grundsicherung, zum Wohngeld und vorhandenen Schulprogrammen bewerten.

Vertiefung: Dauerhaften Wohnzugang und Mietfinanzierung sichern · Intensive Tutorien bei Lernrückständen anbieten

HUD: Family Options Study, Ergebnisse nach 37 Monaten · Kraft et al.: Tutorien – Metaanalyse experimenteller Studien

Steuern und Transfers als konkrete Verteilungsentscheidung prüfen

Verteilungsrechnung möglich · Zusammenhaltseffekt offen

Progressivität kann verfügbare Einkommen und Lasten verändern. Ob ein bestimmter Tarif Beschäftigung, Investitionen oder politisches Vertrauen verbessert, folgt daraus noch nicht. Reformvarianten brauchen zunächst eine belastbare Verteilungsrechnung; Verhaltensannahmen und administrativer Vollzug kommen danach hinzu.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Aufkommen, Ausweichreaktionen, Liquiditätsbelastung und Übergangsregeln unterscheiden sich nach Instrument. Höhere Einnahmen sind kein eigenständiger gesellschaftlicher Nutzen ohne Betrachtung der Verwendung und Belastungen.

Prüfung: Varianten nach Einkommens- und Vermögensgruppen simulieren; Annahmen offenlegen, effektive Zahlungen und Nutzung verfolgen. Vertrauen nur mit zusätzlichem Evaluationsdesign bewerten.

Bundesbank: PHF 2023 – Vermögen und Ungleichheit · Destatis: Armutsgefährdung nach Haushaltstyp, 2020–2025

Beteiligung und Begegnung gezielt erproben

Pilotoption · kleine oder bislang ungesicherte Wirkung

Lokale Programme können Kooperation und faire Behandlung als überprüfbare Ziele verfolgen. Die OECD-Befragung liefert eine Suchhypothese für Mitsprache; Kontaktstudien liefern begrenzte experimentelle Hinweise für persönliche Begegnung. Beide Evidenzarten dürfen nicht zu einem großen garantierten Vertrauenseffekt zusammengezogen werden.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Moderation und dauerhafte Beteiligung kosten Zeit. Selbstauswahl kann gerade benachteiligte Gruppen ausschließen. Schlecht gestaltete Begegnungen können Konflikte verstärken.

Prüfung: Gestaffelte oder ausgeloste Angebote mit Vergleichsgruppen; Teilnahme, Kooperation und Vertrauen getrennt messen, auch nach Herkunft, Einkommen und politischer Bindung.

Vertiefung: Gemeinsame Projekte zwischen Gruppen erproben

OECD: Lebensbedingungen, politische Mitsprache und Vertrauen · Lowe: Has intergroup contact delivered?

Weitere Reformwege aus der Praxis

Großer gesellschaftlicher Handlungsbedarf trifft hier auf Ansätze aus anderen Ländern und belegte Parteivorhaben. Was dort erprobt wurde und welche Wirkung für Deutschland belegt ist, wird getrennt erklärt.

Österreich · PraxisbeispielFamilienleistungen ohne Antrag zugänglich machenFamilienbeihilfe nach Geburt ohne gesonderten AntragGleicher Baustein: CDU · CSU · SPD · Grüne · Linke

Familienleistungen müssen Berechtigte tatsächlich erreichen

15,2 % beziehungsweise gut 2,2 Millionen Minderjährige armutsgefährdet · EU-SILC 2024, Einkommen aus 2023; keine aktuelle Nichtinanspruchnahmequote

Kinderarmut ist erheblich. Komplizierte Verfahren können zusätzlich verhindern, dass Familien bestehende Ansprüche nutzen. Eine einfachere Auszahlung ist ein begrenzter, praktisch prüfbarer Hebel; sie ersetzt weder ausreichende Leistungen noch verfügbare Bildungs- und Betreuungsangebote.

Destatis: Gut jedes siebte Kind armutsgefährdet, 17.11.2025; EU-SILC 2024 · IAB: Kindergrundsicherung statt Kinderzuschlag oder Bürgergeld: Mögliche Auswirkungen auf die Leistungsinanspruchnahme, Sozialer Fortschritt 2024

Was das Vorbild macht

Seit Mai 2015 prüfen die Finanzbehörden nach einer inländischen Geburt anhand verfügbarer Registerdaten den Anspruch. Liegen alle Angaben vor, wird automatisch ausgezahlt; fehlende Informationen werden nachgefragt.

Erfahrung: Das Verfahren wird seit zehn Jahren praktiziert. Die österreichische Regierung beschreibt Bewilligung und Auszahlung wenige Tage nach Geburt, wenn alle Daten vorliegen. Das belegt Machbarkeit und einen konkreten Verwaltungsweg, keinen kausalen Rückgang der Kinderarmut.

Übertragung auf Deutschland: Familienbeihilfe ist weitgehend einkommensunabhängig. Bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen benötigen zusätzliche aktuelle Daten. Andere Lebenslagen verlangen weiterhin Anträge; Datenlücken und grenzüberschreitende Fälle bleiben schwieriger.

Österreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung und antragsloses Verfahren seit 2015 · Bundeskanzleramt Österreich: Zehn Jahre antragslose Familienbeihilfe, Mai 2025

Was daraus folgt: Großes Armutsproblem und praktische Automatisierung sind belegt. Das Kindergeld erreicht schon viele Familien; für erhebliche zusätzliche Armutswirkung sind insbesondere bedarfsgeprüfte Leistungen und deren Höhe entscheidend. Das IAB warnt vor dem Schluss, bloße Bündelung der Leistungen beseitige die Schnittstellenprobleme.

Beitrag zum Bedarf: Ein Modellbezug zeigt noch keine ausreichende Reichweite. Bedarf, Umfang und verbleibende Lücken prüfen →

Kosten, Umsetzung und nächste Prüfung

Einmalige Registeranbindung, sichere Datenaustauschwege, Tests und Umstellung; laufend Datenpflege, Beratung und Fehlerkorrektur. Zeitersparnis bei Familien und Verwaltung ist von höheren Auszahlungen durch erreichte Berechtigte zu trennen. Analoge Unterstützung und Widerspruchsmöglichkeiten erhalten.

Prüfen: Anspruchsberechtigte und tatsächlich Erreichte möglichst unabhängig vom Antragsbestand ermitteln. Zeit bis Auszahlung, ausbleibende Leistungen, Fehlzahlungen, Rückforderungen und Bearbeitungsaufwand messen; getrennt für erste Kinder, Alleinerziehende, Migration und unstete Einkommen. Nach Einführung keine pauschale Armutswirkung unterstellen.

Welche Parteien daran anknüpfen

  • CDU · CSU · SPD · Antragsloses Kindergeld schrittweise einführenBund · 2026-09-25 · Gemeinsames Koalitionsvorhaben und parlamentarisch beschlossenes Gesetz; tatsächliche antragslose Auszahlung erst für 2027 geplantBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragGleicher Baustein

    Der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht automatische Kindergeldbescheide nach Geburt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 09.07.2026; der Bundesrat stimmte am 25.09.2026 zu. Die Bundesregierung plant die Auszahlung 2027 in zwei Stufen.

    CDU/CSU und SPD werden im amtlichen Ausschussbericht ausdrücklich als unterstützende Koalitionsfraktionen genannt, nicht aus Ministerämtern erschlossen. Zunächst nur bekannte Familien; keine automatische Auszahlung sämtlicher bedürftigkeitsgeprüfter Leistungen. Tatsächliche Auszahlung erst 2027 geplant.

    Geprüftes Ziel: Zugang zu Familienleistungen verbessern und materielle Engpässe verringern. Automatisierung bearbeitet eine konkrete Zugangshürde. Ausreichende Leistungshöhen und weniger Armut sind damit noch nicht nachgewiesen. Bedarfsprüfung →

    Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht 21/6979, 08.07.2026, S. 10; ausdrückliche Unterstützung CDU/CSU und SPD · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • Grüne · Lücken des antragslosen Kindergeldes schließen und weitere Leistungen vereinfachenBund · 2026-07-08 · Entschließungsantrag vom 08.07.2026; am 09.07.2026 abgelehnt, keine Umsetzung dieses ZusatzantragsBedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein

    Entschließungsantrag 21/6992 fordert proaktive Unterstützung, passende Zugänge auch für komplexe Familienkonstellationen und einen vereinfachten Zugang zu weiteren kindbezogenen Leistungen.

    Ein Antrag belegt politischen Einsatz, nicht seine Annahme oder die Wirkung einer vollständigen Kindergrundsicherung. Dem Regierungsgesetz selbst stimmten die Grünen im Finanzausschuss und im Plenum zu.

    Bundestag: Entschließungsantrag der Grünen 21/6992, 08.07.2026 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • Linke · Antragsloses Kindergeld unterstützen und gegen Kinderarmut weitergehenBund · 2026-05-22 · Ausdrückliche Unterstützung des Automatisierungsziels in einer Fraktionsrede; Enthaltung zum Gesamtgesetz im Finanzausschuss am 08.07.2026 und im Plenum am 09.07.2026Bedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein

    Die Fraktionsrede begrüßt ausdrücklich die antragslose Auszahlung und fordert weitere Entbürokratisierung. Sie grenzt diesen Verfahrensfortschritt von der Höhe der Leistungen ab.

    Zielunterstützung ist keine Zustimmung zum gesamten Gesetz: Die Linke enthielt sich im Finanzausschuss und kritisierte die geringe Ambition und Leistungshöhe. Keine eigene Urheberschaft des Regierungsgesetzes und kein Wirkungsnachweis.

    Die Linke im Bundestag: Doris Achelwilm zum antragslosen Kindergeld, 22.05.2026 · Dokumentierte Parteiposition ansehen →

Weitere Statusbelege: Bundesregierung: Bundesrat stimmt antragslosem Kindergeld zu; Umsetzung 2027, 25.09.2026 · Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht 21/6979, 08.07.2026; Fraktionspositionen und Ausschussabstimmung · Bundestag: Textarchiv KW 28/2026, Bundestag macht den Weg für antragsloses Kindergeld frei, 09.07.2026; Gesetz mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD und Linke angenommen, Grünen-Entschließungsantrag abgelehnt

Parteien und weitere Reformwege vergleichen

Wie viel vom Reformbedarf gedeckt wird

Eine passende Richtung zeigt einen Anschluss an einen Reformweg. Eine positive Wirkungsbilanz spricht unter ihren Annahmen für eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Ob der Beitrag den Reformbedarf deckt, hängt zusätzlich von Reichweite, Umfang und Zeitpunkt ab. Fehlende Angaben lassen die Bedarfsdeckung offen.

Bedarf und erwarteten Beitrag im Überblick vergleichen →

8 Fallprüfungen aufklappen
  1. Verteilung und Zusammenhalt Schärfere Sanktionen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Schnellere Arbeitsaufnahme ist belegt; ausreichende und nachhaltige Integration durch die Verschärfung ist nicht nachgewiesen. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Der Nettoeffekt der neuen Verschärfung auf dauerhafte existenzsichernde Beschäftigung fehlt. Frühere Arbeitsaufnahme unter älteren Regeln ist keine heutige Problemlösungsquote.

    Nächster Baustein: Zusätzlich Betroffene, dauerhafte Beschäftigung, Löhne, Erwerbsaustritt und Wohnungsverlust gegen das bisherige Regime über 2027–2036 modellieren.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Nachhaltige Integration in gute Beschäftigung bei gesichertem Lebensunterhalt erreichen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
    Bedarf
    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte benötigen passende Arbeit, Unterstützung und gesicherten Lebensunterhalt. Kurzfristiger Abgang aus Leistung ist nicht gleich dauerhafte existenzsichernde Beschäftigung.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung überträgt kausale Befunde zu schnellerer Arbeitsaufnahme auf strengere Sanktionen und stellt ihnen länger anhaltende Nachteile der Beschäftigungsqualität gegenüber. Für die neue Verschärfung liegt kein eigener Wirkungsnachweis vor.
    Verbleibende Lücke
    Es fehlen die zusätzlich nachhaltig vermittelten Personen im Verhältnis zu geeigneten Integrationsbedarfen. Ein positiver Tempoeffekt darf nicht als gedeckter Reformbedarf oder als positive Gesamtwirkung gezählt werden.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Beschäftigungsdauer, Einkommen, Leistungsrückkehr, Gesundheit und Wohnstabilität nach Gruppen und Sanktionsanlass prüfen; Wirkung der Verschärfung vom alten Regime trennen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Sozialverband Deutschland, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  2. Verteilung und Zusammenhalt Kindergrundsicherung ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 10 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitEinkommensarmut von Kindern verringern · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Armutsreduktion wird modelliert; der Deckungsgrad des konkret bewerteten Pakets bleibt offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 10 %

    Plausible Szenariospanne: 0 % bis 10 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Einkommensarmut von Kindern verringern
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Minderjährige in der Mikrozensus-basierten Ausgangswelt des WSI-Modells von 2024
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Kinder müssen nicht unter der relativen Einkommensarmutsgrenze aufwachsen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Kinderjahre unter 60 % des Median-Nettoäquivalenzeinkommens
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig031,7 Mio.0 %
    Zentral2,54 Mio.31,7 Mio.10 %
    Günstig2,82 Mio.31,7 Mio.10 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Die Primärstudie nutzt 21,6 % Armutsgefährdung und 440.000 Kinder je 3 Prozentpunkte langfristiger Veränderung. Daraus folgen 14,67 Mio Kinder und 3,168 Mio armutsgefährdete Kinder als Modellreferenz. Konstant über 2027–2036: 31,68 Mio Armuts-Kinderjahre.

    Zusätzlicher Beitrag:Die überprüfte Primärstudie modelliert unmittelbar 282.000 weniger armutsgefährdete Kinder, wenn zusätzlich 1,5 Mio Berechtigte die Leistung erhalten. Zentral: ein Anlaufjahr 2027, neun volle Wirkungsjahre 2028–2036 ergeben 2,538 Mio vermiedene Armuts-Kinderjahre, rund 8 % der konstanten WSI-Referenzlast. Günstig: volle Wirkung ab 2027, rund 9 %. Vorsichtig: keine zusätzliche Inanspruchnahme und kein Abbau. Langfristige Bildungseffekte bis 2050 werden nicht vorgezogen.

    Annahmen

    • Zusätzlich 1,5 Mio Kinder im Bezug wie im WSI-Modell; dies gilt nicht für jede beliebige Reform mit dem Namen Kindergrundsicherung.
    • Aufbau 2027, voller zusätzlicher Bezug 2028–2036; günstig bereits 2027 vollständig.
    • Keine zusätzlichen bis 2050 modellierten Bildungseffekte vor 2036 eingerechnet.

    Unsicherheit

    • Die Studie verwendet einen historischen Kinderzuschlagsbestand. Seitdem gestiegener Bezug muss für eine aktuelle Prognose vom zusätzlichen Potenzial abgezogen werden.
    • Parteiversionen, Beträge und Antragsverfahren haben verschiedene Wirkungen.
    • Kurzfristige Modelleffekte sind keine randomisiert gemessenen deutschen Reformwirkungen.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Dies ist ausdrücklich die historische Mikrozensus-Modellwelt. Ihre 21,6 % dürfen nicht mit heutigen EU-SILC-Quoten oder deren Population kombiniert werden. Ein Kind kann in mehreren Jahren gezählt werden. Die relative Armutsgrenze verändert sich real mit der Einkommensverteilung; hier wird die Modellreferenz konstant gehalten. Die Bezugsbevölkerung wurde aus langfristigen Prozentpunkt- und Fallangaben abgeleitet, nicht als aktuelle amtliche Kinderzahl gemessen. Die Studie nennt an anderer Stelle 2,2 Mio im Ausgangsbestand; der Nenner ist daher ausschließlich eine redaktionelle Vergleichsreferenz, kein reproduzierter amtlicher Armutsbestand.

    Außerhalb dieser Quote

    • Nichtinanspruchnahme, Entwicklungschancen und Verwaltungsaufwand sind weitere relevante Dimensionen.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Kinderarmut und Nichtinanspruchnahme zustehender Familienleistungen verringern
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v5
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Kinder benötigen ausreichende Mittel und Zugang zu zustehenden Leistungen. Armutsgefährdung ist eine relative Einkommensgrenze; materielle Not und fehlende Entwicklungsangebote sind damit nicht identisch.
    Erwarteter Beitrag
    Die vorhandene Bewertung nennt aus einer gesonderten deutschen Modellstudie rund 282.000 kurzfristig weniger armutsgefährdete Kinder. Die eigene Bewertung verbindet Entwurfsstand, automatische Auszahlung und verschiedene Kosten- und Arbeitsangebotsannahmen.
    Verbleibende Lücke
    Die Studienwirkung darf nicht ohne Abgleich auf jede Kindergrundsicherung übertragen werden. Die aktuelle Zahl von 2,2 Millionen armutsgefährdeten Kindern stammt aus einem anderen Datenstand als das Modell; daraus wird hier keine Deckungsquote berechnet.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v5; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Ein konkretes Leistungspaket, automatischen Zugang und Arbeitsangebotsreaktionen in derselben Mikrosimulation mit aktuellem Vergleichsszenario und Zehnjahresfenster prüfen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung bündelt Elemente des gescheiterten Entwurfs 2023, eines weitergehenden automatischen Zugangs und anderer Modellvarianten. Ein Parteibeleg für die Kindergrundsicherung belegt dieses Gesamtpaket nicht.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • Grüne · Vorschlagsbezug

      Die Bewertung bündelt Elemente des gescheiterten Entwurfs 2023, eines weitergehenden automatischen Zugangs und anderer Modellvarianten. Ein Parteibeleg für die Kindergrundsicherung belegt dieses Gesamtpaket nicht.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  3. Verteilung und Zusammenhalt Ende des Sofortzuschlags Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine fiskalische Entlastung ist berechnet; ihr Beitrag zum gesamten Konsolidierungsbedarf und die soziale Bedarfsdeckung sind offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Der Nettoverlust armer Familien ist beziffert. Wie oft 25 Euro weniger die Armutsgrenze unterschreiten lassen, hängt von der unbekannten Einkommensverteilung nahe der Grenze ab. Die Ersparnis ist kein Armutsabbau.

    Nächster Baustein: Haushaltseinkommen, Kinderzuschlag, Wohngeld und Wechsel zur Grundsicherung mikrosimulieren; dann negative Armuts-Kinderjahre berechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Den Bundeshaushalt konsolidieren, ohne zusätzliche soziale Not auszulösen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
    Bedarf
    Haushaltsfinanzierung und ausreichender Lebensunterhalt von Kindern sind unterschiedliche Zielgrößen. Die bestehende Bewertung prüft einen Entzug bei Familien mit kleinem Erwerbseinkommen.
    Erwarteter Beitrag
    Der Entwurf streicht 25 Euro monatlich beim Kinderzuschlag. Die Bewertung verrechnet Einsparung, zusätzliche Grundsicherung und kommunale Unterkunftskosten und findet eine negative Gesamtbilanz.
    Verbleibende Lücke
    Es fehlt ein gleich abgegrenzter fiskalischer Zielbetrag für eine Deckungsquote. Eine Haushaltsersparnis ist zugleich keine Verminderung sozialer Bedarfe; die Zahl betroffener Kinder misst den Entzug, nicht einen erreichten Nutzen.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Nettoersparnis über alle staatlichen Ebenen, tatsächliche Wechsel zur Grundsicherung und materielle Lage der betroffenen Familien prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium der Finanzen und Bundesfamilienministerium; Gegenpositionen: Bundesrat, Grüne, Linke, Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  4. Verteilung und Zusammenhalt Einkommensteuerreform 2027 Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein Teil der Entlastung ist ohnehin fällige Anpassung; zusätzliche Arbeits- und Verteilungswirkungen sind getrennt zu prüfen. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Kalte Progression, Existenzminimum, Arbeitsanreize und Verteilung brauchen unterschiedliche Referenzpfade. Ein Steueraufkommensquotient wäre kein Anteil gesellschaftlich gelöster Probleme.

    Nächster Baustein: Tarifmikrosimulation gegen die ohnehin erwartete Anpassung mit definierten Realeinkommenslücken nach Haushaltsgruppe erstellen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Zusätzliche Entlastung und Arbeitsanreize mit tragfähiger Finanzierung verbinden
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v4
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Steuerpflichtige, Familien, Minijobbeschäftigte und öffentliche Haushalte
    Bedarf
    Mehr verfügbares Einkommen, Schutz des Existenzminimums und günstige Arbeitsanreize sind unterschiedliche politische Ziele. Benötigte Arbeitsstunden und erwünschte Verteilung sind nicht im Entlastungsvolumen enthalten.
    Erwarteter Beitrag
    v4 grenzt rund 1,2 Milliarden Euro neue jährliche Entlastung von rund 8,65 Milliarden Euro ohnehin erwarteter Anpassung ab; beitragsfreie Sonntagszuschläge verschieben zusätzlich rund 300 Millionen Euro im Jahr von der Sozialversicherung zu Betrieben und Beschäftigten. Rund 4.000 zusätzliche Vollzeitstellen sind eine Übertragung aus einer anderen Tarif-Modellrechnung.
    Verbleibende Lücke
    Das veröffentlichte Bruttovolumen ist kein zusätzlicher Beitrag in voller Höhe. Es fehlt ein zu diesen Gruppen und Jahren passender Bedarfsnenner; der Rückfluss in die öffentlichen Kassen ist keine allgemeine Deckung der Bundesfinanzierungslücke.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zusatzwirkung gegenüber fortgeschriebenem Existenzminimum und kalter Progression prüfen; reale Nettoeinkommen nach Gruppen, zusätzliche Stunden und Haushaltswirkungen nach Staatsebene ausweisen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Koalitionsausschuss CDU/CSU und SPD (1. Juli 2026); Bundesministerium der Finanzen; Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  5. Verteilung und Zusammenhalt Unternehmensfreibetrag statt Verschonung ≈ 40 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 25 % bis 55 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitSteuerliche Sonderverschonung von Betriebsübertragungen · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Adressiert die Betriebsvermögensverschonung; eine umfassende Deckung des Verteilungs- oder Finanzierungsbedarfs ist nicht berechnet. SPD
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 40 %

    Plausible Szenariospanne: 25 % bis 55 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Steuerliche Sonderverschonung von Betriebsübertragungen
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Betriebsübertragungen
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die Sonderverschonung im Vergleich zur normalen Besteuerung reduzieren; der Umfang von Freibeträgen bleibt normativ.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro entgangene Regelbesteuerung
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig20,7 Mrd.80,6 Mrd.25 %
    Zentral31,5 Mrd.80,6 Mrd.40 %
    Günstig43,2 Mrd.80,6 Mrd.55 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Die DIW-Mikrosimulation nennt laut vorhandener Bewertung rund 31 Mrd € steuerfrei übertragenes Betriebsvermögen jährlich. Grobe steuerliche Referenz mit einheitlich 26 % wie im Wirkungsmodell: 31 × 26 % = 8,06 Mrd €/Jahr, über zehn Jahre 80,6 Mrd €. Dies ist eine redaktionelle Näherung, keine amtliche Steuerausfallschätzung.

    Zusätzlicher Beitrag:v1 schätzt nach 5 Mio € Unternehmensfreibetrag und Ausweichreaktionen 2,3 / 3,5 / 4,8 Mrd € zusätzliche jährliche Steueransprüche. Start 2028 liefert neun Jahre im Horizont: 20,7 / 31,5 / 43,2 Mrd €. Zentral sind das rund 39 % der groben Referenz für die Sonderverschonung. Vergleich ist das geltende Recht, nicht eine möglicherweise ohnehin gerichtlich erzwungene Neuregelung.

    Annahmen

    • Steuerbasis und reale Jahresbeträge bleiben konstant. Zusätzliche Ansprüche gelten hier als Abbau steuerlicher Sonderverschonung.
    • Stundung wird wie im vorhandenen Modell verzinst; Steueransprüche werden nicht als sofortiger Kassenfluss ausgegeben.

    Unsicherheit

    • Mikrosimulation und gesetzte Ausweichreaktionen, kein gemessener Reformeffekt.
    • Der Nenner ist gröber als der Zähler und bildet persönliche Freibeträge nicht vollständig ab.
    • Lange Stundung verschiebt Liquidität; die Summe sind entstandene Steueransprüche, keine bis 2036 vollständig eingegangenen Einnahmen.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Der einheitliche Steuersatz abstrahiert von persönlichen Freibeträgen, Tarifstufen und Verhalten. Die Zielgröße ist die Sonderverschonung, nicht die gesamte Vermögensungleichheit. Steueransprüche und liquide Steuereinnahmen sind bei Stundung verschieden.

    Außerhalb dieser Quote

    • Unternehmensinvestitionen, Wegzug, Verteilung und Finanzierung anderer Aufgaben bleiben gesonderte Folgen.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Große Unternehmensübertragungen gleichmäßiger besteuern und Einnahmen gewinnen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung 2028–2037 · Deutschland; Länderhaushalte und Erwerber großer Betriebsvermögen
    Bedarf
    Steuerliche Gleichbehandlung und ein angemessenes Verhältnis zwischen Unternehmensfortführung und Erbenbelastung sind politisch zu bestimmen. Vermögenskonzentration ist ein weitergehendes Ziel.
    Erwarteter Beitrag
    v1 bewertet allein einen Freibetrag von fünf Millionen Euro statt der Betriebsvermögensverschonung, zu geltenden Sätzen und mit verzinster Stundung; rund 3,5 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen sind modelliert.
    Verbleibende Lücke
    Der übrige FairErben-Tarif und der Lebensfreibetrag sind nicht mitbewertet. Mehreinnahmen der Länder schließen nicht automatisch den Finanzbedarf des Bundes und belegen noch keinen Rückgang der Vermögenskonzentration. Ausweich- und Investitionsreaktionen bleiben unsicher.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Aktuelles Rechtskontrafaktum nach dem Gerichtsverfahren nachführen; effektive Belastung, Stundung, Investitionen, Ausweichverhalten und Vermögensverteilung über zehn Jahre zusammen prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  6. Verteilung und Zusammenhalt Kindergeld ohne Antrag Begrenzter Teilbeitrag Automatisierung bearbeitet eine konkrete Zugangshürde. Ausreichende Leistungshöhen und weniger Armut sind damit noch nicht nachgewiesen. CDU · CSU · SPD · Linke Parteiumfang ungeklärt
    Ziel der Prüfung
    Zugang zu Familienleistungen verbessern und materielle Engpässe verringern
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Noch ohne Wirkungsbewertung
    Zeitraum und Gebiet
    Auszahlung ab 2027 vorgesehen; Nutzung und materielle Lage mindestens zehn Jahre verfolgen · Deutschland; die vom automatischen Verfahren erfassten Familien

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Berechtigte Familien sollen Leistungen tatsächlich erhalten. Ob das verfügbare Einkommen nach Wohn- und weiteren notwendigen Kosten ausreicht, ist eine zusätzliche Frage.
    Erwarteter Beitrag
    Das beschlossene Verfahren soll Kindergeld ohne gesonderten Antrag zugänglich machen. Zum Recherchestand steht die tatsächliche Auszahlung noch bevor; ein gemessener zusätzlicher Bezugseffekt liegt für das neue Verfahren nicht vor.
    Verbleibende Lücke
    Automatisierung legt die Höhe von Leistungen und die Deckung anderer Familienbedarfe nicht fest. Ein gesellschaftlicher Zusammenhaltseffekt ist ebenfalls nicht aus dem Verfahrensfortschritt ableitbar.
    Grundlage der Einordnung
    Dokumentiertes Gesetz und vorgesehener Start; keine eigene Wirkungsbewertung oder belegte Gesamtdeckung familiärer Bedarfe.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zusätzliche berechtigte Empfänger, verbleibende Ausschlüsse, Bearbeitungszeiten und Verwaltungskosten erfassen. Materielle Entbehrung und Armutsgefährdung eigenständig prüfen, keine Effekte doppelt zählen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
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    Quellen zur Prüfung
  7. Verteilung und Zusammenhalt Elterngeld für 18 Monate Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Rund 2,6 Milliarden Euro Mehrausgaben im Jahr; der höhere Mindestbetrag hilft kleinen Einkommen, ein Nutzen der zusätzlichen Monate für Kinder und Paare ist nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Mehrausgaben und Verhaltensfolgen sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Einkommenslücke junger Familien und für ungleiche Sorgearbeit fehlt.

    Nächster Baustein: Einkommenslücke von Familien im ersten und zweiten Lebensjahr nach Gruppen beziffern und den Beitrag von Mindestbetrag und Preisanpassung dagegen rechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Junge Familien finanziell absichern und die Betreuung zwischen den Eltern gleichmäßiger verteilen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung zehn Jahre für Geburten ab 2028 · Deutschland; Eltern mit Geburten ab 2028
    Bedarf
    Familien mit Neugeborenen haben ein niedrigeres Einkommen je Kopf und wenig Erspartes; die Beträge haben seit 2007 rund ein Drittel ihrer Kaufkraft verloren. Eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit ist ein eigenes Ziel.
    Erwarteter Beitrag
    v1 bucht rund 740 Millionen Euro mehr für kleine und mittlere Einkommen, rund 665 Millionen Euro höheren Höchstbetrag und rund 1,2 Milliarden Euro für zusätzliche Monate, dazu ausfallende Steuern und Beiträge in den zusätzlichen Vätermonaten.
    Verbleibende Lücke
    Wie viele Familien unter einer Bedarfsgrenze damit erreicht werden, ist nicht beziffert. Für gleichmäßigere Sorgearbeit gibt es keinen Maßstab im Werte-Katalog, und die Befunde zu zusätzlichen Vätermonaten über die Partnermonate hinaus sind null bis gemischt.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Einkommenslage von Familien im ersten und zweiten Lebensjahr nach Einkommensgruppen bestimmen; Mindestbetrag mit Preisanpassung und Familienstartzeit getrennt bewerten.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Gegenrichtung: Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesfamilienministerium (Referentenentwurf mit zwölf Monaten). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

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    Quellen zur Prüfung
  8. Verteilung und Zusammenhalt Hälftige Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Vorschuss steigt um 129,50 € je Kind und Monat; nach Anrechnung bleiben rund 750 Millionen Euro im Jahr bei den Familien. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Mehrausgaben und Nettoentlastung je Haushaltstyp sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Lücke zwischen gezahltem Mindestunterhalt und Vorschuss fehlt.

    Nächster Baustein: Einkommenslücke von Kindern ohne Unterhaltszahlung nach Haushaltstyp beziffern und den Beitrag der hälftigen Anrechnung dagegen rechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Alleinerziehende und ihre Kinder absichern, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung zehn Jahre ab 2027 · Deutschland; rund 850.000 Kinder mit Unterhaltsvorschuss sowie Kinder mit niedrigem gezahltem Unterhalt
    Bedarf
    Die Lücke ist der Unterschied zwischen dem Mindestunterhalt, den ein zahlender Elternteil schuldet, und dem, was bei Kindern ohne Zahlung ankommt. Für Familien im Grundsicherungsgeld deckt bereits die Grundsicherung den Bedarf.
    Erwarteter Beitrag
    v1 setzt rund 1,8 Milliarden Euro Mehrausgaben brutto an. Nach Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag und Wohngeld bleiben rund 750 Millionen Euro bei Familien knapp über diesen Leistungen; die Lücke zum gezahlten Mindestunterhalt schließt sich für sie.
    Verbleibende Lücke
    Familien im Grundsicherungsgeld gewinnen nichts. Wie viele Kinder mit niedrigem gezahltem Unterhalt aufgestockt würden, ist geschätzt; Armutsquoten der Kinder sind nicht als Ziel beziffert.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Armutsgefährdung von Kindern Alleinerziehender nach Unterhaltsstatus beziffern und den Beitrag der Anrechnungsänderung daran messen; die Zahl der Kinder mit Unterhalt zwischen altem und neuem Vorschuss erheben.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bündnis 90/Die Grünen; ebenso Die Linke (BT-Drs. 21/4539) und der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD; Gegenpositionen: Bundesfamilienministerium (Umsetzung nur geprüft, Kürzungspläne beim Vorschuss), Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD im Familienausschuss (Linken-Antrag am 8. Juli 2026 zur Ablehnung empfohlen; die SPD aus Haushaltsgründen, sie sieht inhaltlich eine Gerechtigkeitslücke). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung

Stand der Prüfung: . Die Prüfung nutzt die vorhandenen Wirkungsmodelle; sie ist keine neue Wirksamkeitsstudie. Offene Größenordnung bedeutet keine nachgewiesene Unterdeckung.

Parteien zu den Ansätzen

6 Datenbankvorschläge zu Verteilung und Zusammenhalt, ergänzt um ausdrücklich belegte Parteipositionen. Die Zahlen zeigen die Richtung zum jeweils genannten Ansatz. Sie bewerten weder eine Partei insgesamt noch die Wirkung ihres gesamten Pakets.

Breiter vergleichen: gesellschaftlicher Reformbedarf und praktische Vorbilder →

Parteivergleich über alle Themen →

0 Wahlforderungen 2026 7 weitere Vorhaben und Positionen 0 geltendes Recht

Status laut Datenbestand vom . Bei Wahlforderungen ist die Umsetzung ungeklärt.

Passende Richtung bedeutet noch keine ausreichende Lösung. Die Zahlen zählen Bezüge zu Reformwegen. Wie viele Betroffene erreicht werden und wie viel vom Problem gelöst wird, steht separat beim Vorschlag. Bedarf und Beitrag vergleichen →

ParteiGreift Ansatz aufGegenläufigOffen

Gegenläufige Einträge zählen nicht als Unterstützung. „Offen“ umfasst ungeklärte Forschungsfragen, unpassende Übertragungen und gemischte Pakete. Jede Einordnung nennt ihren Bezug. 0 heißt: kein entsprechender Eintrag in der Sammlung. Gemeinsame Vorschläge zählen je Partei.

7 Einträge ansehen

Alle · 7 zugeordnete Einträge

  1. KindergrundsicherungGreift Ansatz auf · Konkrete Zugangsbarrieren zu materieller Unterstützung verringernBedingtes Modellestimate: ≈ 10 % (0 % bis 10 %) · Einkommensarmut von Kindern verringernGrüne · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Zugang zu Familienleistungen und materielle Kinderarmut.

    Richtungsbezug: Bündelung und weitgehend antragslose Auszahlung sind konkrete Komponenten zur Verringerung administrativer Zugangshürden. Unterstützend gilt für diesen Zugangshebel; Leistungshöhe, Umsetzung und nationaler Zusammenhaltseffekt bleiben offen.

    Geprüftes Ziel: Kinderarmut und Nichtinanspruchnahme zustehender Familienleistungen verringern

    Beitrag und Lücke: Armutsreduktion wird modelliert; der Deckungsgrad des konkret bewerteten Pakets bleibt offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Weiterhin geforderte Richtung, kein neuer Koalitionsgesetzentwurf dokumentiert.

    Träger: Bündnis 90/Die Grünen; Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, Paritätischer, Bertelsmann Stiftung

    Grüne ausdrücklich als Parteiträger genannt; Unterstützung von Verbänden wird separat behandelt.

    Partei · Forderung nach Scheitern des Ampelentwurfs 2023

  2. Unternehmensfreibetrag statt VerschonungEinordnung offen · Steuern als konkrete Verteilungsentscheidung prüfenModellestimate: ≈ 40 % (25 % bis 55 %) · Steuerliche Sonderverschonung von BetriebsübertragungenSPD · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Vermögensverteilung und Sonderregeln für Unternehmenserben.

    Richtungsbezug: Der Freibetrag verändert Belastung von Unternehmenserben. Die Lab-Analyse verlangt Verteilungsrechnung und Verhaltensprüfung, bestimmt aber weder einen optimalen Freibetrag noch einen gesicherten Zusammenhaltsnutzen dieser Steuerreform.

    Geprüftes Ziel: Große Unternehmensübertragungen gleichmäßiger besteuern und Einnahmen gewinnen

    Beitrag und Lücke: Adressiert die Betriebsvermögensverschonung; eine umfassende Deckung des Verteilungs- oder Finanzierungsbedarfs ist nicht berechnet.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: SPD-Fraktionskonzept, keine beschlossene Steuerreform; nur der konkret bewertete Unternehmensteil.

    Träger: SPD-Bundestagsfraktion (Tim Klüssendorf, Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt, Parsa Marvi); Bundesfinanzminister Lars Klingbeil

    SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich Urheber des Konzepts. Union ist Gegenposition und wird nicht als Träger gezählt.

    Konzept der SPD-Bundestagsfraktion „FairErben“ (13. Januar 2026) · SPD-Konzept FairErben 13.01.2026

  3. Einkommensteuerreform 2027Einordnung offen · Steuer- und Transferlasten nach Haushaltsgruppen prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Verteilung des verfügbaren Einkommens und Steuerlasten.

    Richtungsbezug: Entlastung und Gegenfinanzierung betreffen unterschiedliche Gruppen, darunter auch Minijobs. Verteilungsänderung allein ist keine bestätigte Verringerung eines konkreten Zugangsengpasses und kein gesicherter Zusammenhaltseffekt.

    Geprüftes Ziel: Zusätzliche Entlastung und Arbeitsanreize mit tragfähiger Finanzierung verbinden

    Beitrag und Lücke: Ein Teil der Entlastung ist ohnehin fällige Anpassung; zusätzliche Arbeits- und Verteilungswirkungen sind getrennt zu prüfen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Regierungsentwurf; Bundestag und Bundesrat haben im dokumentierten Stand noch nicht entschieden.

    Träger: Koalitionsausschuss CDU/CSU und SPD (1. Juli 2026); Bundesministerium der Finanzen; Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Regierung · Kabinettsentwurf 02.09.2026

  4. Ende des SofortzuschlagsGegenläufig · Materielle Engpässe einkommensschwacher Familien verringernBedarfsdeckung: Größenordnung offenRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Verändert materielle Unterstützung einkommensschwacher Familien.

    Richtungsbezug: Die konkrete Streichung senkt den maximalen Kinderzuschlag für betroffene Familien um 25 Euro monatlich. Gegenläufig bezeichnet diese Verringerung materieller Unterstützung; Wechsel in andere Leistungen, Haushaltseffekt und politisches Vertrauen sind andere Endpunkte.

    Geprüftes Ziel: Den Bundeshaushalt konsolidieren, ohne zusätzliche soziale Not auszulösen

    Beitrag und Lücke: Eine fiskalische Entlastung ist berechnet; ihr Beitrag zum gesamten Konsolidierungsbedarf und die soziale Bedarfsdeckung sind offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Streichung eines bestehenden Zuschlags; parlamentarischer Abschluss nicht dokumentiert. Kritische Grüne/Linke sind keine Träger der Streichung.

    Träger: Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium der Finanzen und Bundesfamilienministerium; Gegenpositionen: Bundesrat, Grüne, Linke, Sozial- und Wohlfahrtsverbände

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7860 vom 7. September 2026), Artikel 7 · Regierungsentwurf 07.09.2026; Bundesrat 25.09.2026

  5. Kindergeld ohne AntragGreift Ansatz auf · Der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht automatische Kindergeldbescheide nach Geburt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 09.07.2026; der Bundesrat stimmte am 25.09.2026 zu. Die Bundesregierung plant die Auszahlung 2027 in zwei Stufen.Bedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragCDU · CSU · SPD · Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Der gemeinsame Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht automatische Kindergeldbescheide nach Geburt. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 09.07.2026; der Bundesrat stimmte am 25.09.2026 zu. Die Bundesregierung plant die Auszahlung 2027 in zwei Stufen.

    Richtungsbezug: CDU/CSU und SPD werden im amtlichen Ausschussbericht ausdrücklich als unterstützende Koalitionsfraktionen genannt, nicht aus Ministerämtern erschlossen. Zunächst nur bekannte Familien; keine automatische Auszahlung sämtlicher bedürftigkeitsgeprüfter Leistungen. Tatsächliche Auszahlung erst 2027 geplant.

    Geprüftes Ziel: Zugang zu Familienleistungen verbessern und materielle Engpässe verringern

    Beitrag und Lücke: Automatisierung bearbeitet eine konkrete Zugangshürde. Ausreichende Leistungshöhen und weniger Armut sind damit noch nicht nachgewiesen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Gemeinsames Koalitionsvorhaben und parlamentarisch beschlossenes Gesetz; tatsächliche antragslose Auszahlung erst für 2027 geplant

    Träger: Bundesregierung und Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD

    Institutioneller Urheber ist die Bundesregierung. Die genannten Parteien unterstützen das konkrete Vorhaben laut separat dokumentierten Originalquellen; diese Unterstützung wird hier erfasst.

    Gemeinsames Koalitionsvorhaben und parlamentarisch beschlossenes Gesetz; tatsächliche antragslose Auszahlung erst für 2027 geplant (2026-09-25) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  6. Kindergeld-Zugangslücken schließenGreift Ansatz auf · Entschließungsantrag 21/6992 fordert proaktive Unterstützung, passende Zugänge auch für komplexe Familienkonstellationen und einen vereinfachten Zugang zu weiteren kindbezogenen Leistungen.Bedarfsdeckung nicht geprüftGrüne · Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Entschließungsantrag 21/6992 fordert proaktive Unterstützung, passende Zugänge auch für komplexe Familienkonstellationen und einen vereinfachten Zugang zu weiteren kindbezogenen Leistungen.

    Richtungsbezug: Ein Antrag belegt politischen Einsatz, nicht seine Annahme oder die Wirkung einer vollständigen Kindergrundsicherung.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Entschließungsantrag vom 08.07.2026; am 09.07.2026 abgelehnt, keine Umsetzung dieses Zusatzantrags

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Entschließungsantrag vom 08.07.2026; am 09.07.2026 abgelehnt, keine Umsetzung dieses Zusatzantrags (2026-07-08) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  7. Kindergeld ohne AntragGreift Ansatz auf · Die Fraktionsrede begrüßt ausdrücklich die antragslose Auszahlung und fordert weitere Entbürokratisierung. Sie grenzt diesen Verfahrensfortschritt von der Höhe der Leistungen ab.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Die Fraktionsrede begrüßt ausdrücklich die antragslose Auszahlung und fordert weitere Entbürokratisierung. Sie grenzt diesen Verfahrensfortschritt von der Höhe der Leistungen ab.

    Richtungsbezug: Zielunterstützung ist keine Zustimmung zum gesamten Gesetz: Die Linke enthielt sich im Finanzausschuss und kritisierte die geringe Ambition und Leistungshöhe. Keine eigene Urheberschaft des Regierungsgesetzes und kein Wirkungsnachweis.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Ausdrückliche Unterstützung des Automatisierungsziels in einer Fraktionsrede; Enthaltung zum Gesamtgesetz im Finanzausschuss am 08.07.2026

    Träger: DIE LINKE (dokumentierte Parteiposition)

    Ausdrücklich belegte Parteiposition zu diesem Instrument; die ursprüngliche Urheberschaft der Maßnahme bleibt getrennt.

    Parteiposition vom 2026-05-22 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

Was diese Zuordnung aussagt

Die Auswahl umfasst thematisch passende Einträge aus unserer Datenbank, einschließlich Alternativen mit anderer Wirkungsrichtung. Parteizahlen beruhen auf ausdrücklich belegter Partei- oder Programmträgerschaft. Regierung, Ministerien, Kommissionen und Verbände erscheinen separat; genannte Kritik und die Parteizugehörigkeit einzelner Ministerpersonen werden nicht als Parteiträgerschaft gezählt. Gebündelte Einträge können mehrere Parteien mit unterschiedlichen Teilforderungen enthalten. Der jeweilige Hinweis erklärt diese Grenzen.

Die Sammlung ist redaktionell ausgewählt. Status und Herkunft stammen aus dem angegebenen Datenbestand; eine tagesaktuelle Vollerhebung aller Parteiforderungen ist damit nicht verbunden.

Was offen bleibt

  • Unterschiede bei Wohnkosten, Vermögen und verfügbarem Einkommen innerhalb derselben Einkommensgruppe.
  • Steuer- und Transferänderungen, die Nachteile zusätzlich zu den bestehenden Leistungen verringern, ohne Zugänge oder Arbeitsanreize ungünstig zu verändern.
  • Anteil von Veränderungen in Vertrauen und Kooperation, der auf eine Intervention zurückgeht, im Unterschied zu politischen Ereignissen.

Die politische Wertentscheidung

Ob der Abstand zwischen Arm und Reich auch ohne nachgewiesenen Schaden begrenzt werden soll, ist eine Frage von Gerechtigkeit und Machtverteilung. Forschung kann Folgen bestimmter Instrumente eingrenzen; sie bestimmt weder einen moralisch richtigen Gini-Wert noch die zulässige Vermögenshöhe.

Für die Nutzen- und Budgetpriorisierung

Problemziele getrennt einspeisen: materielle Entbehrung, Wohnsicherheit, Bildungschancen, Verteilung und institutionelles Vertrauen. Nutzen belegter Einzelprogramme darf nicht ein zweites Mal als pauschaler Zusammenhaltsertrag addiert werden. Eine allgemeine Ungleichheitsgrenze erhält ohne konkretes Instrument und Wirkungsschätzung noch keinen Nutzenwert.

Mindestens zehn Jahre betrachten, beobachtete Wirkungsdauer getrennt ausweisen und den heutigen Maßnahmenbestand als Vergleich verwenden. Gesellschaftlichen Nutzen, Bundeshaushalt sowie Länder, Kommunen und Sozialversicherungen getrennt erfassen. Zinskosten zählen negativ, Schuldenabbau positiv; dieselbe Finanzierung wird nicht zusätzlich als eigener Nutzen verbucht. Ohne konkrete Ausgestaltung bleibt der Kostenwert offen.

Quellen und Evidenzarten

  1. Destatis: Armutsgefährdung nach Haushaltstyp, 2020–2025Amtliche EU-SILC-Endergebnisse · 9.4.2026
  2. Bundesbank: PHF 2023 – Vermögen und UngleichheitRepräsentative Haushaltsbefragung · 10.4.2025
  3. Weltbank: 2021 PPPs und revidierte Armutsgrenzen, Tabelle C10Methodenbericht und harmonisierte historische Schätzungen · Juni 2025
  4. OECD: Vertrauensbefragung – DeutschlandRepräsentative Befragung 2023 · Bericht 2024
  5. OECD: Vertrauensbefragung 2026 – DeutschlandRepräsentative Befragung 2025 · Bericht 2026
  6. OECD: Lebensbedingungen, politische Mitsprache und VertrauenInternationaler Befragungsvergleich · korrelativ · 2024
  7. HUD: Family Options Study, Ergebnisse nach 37 MonatenRandomisierte US-Studie · 2016
  8. Kraft et al.: Tutorien – Metaanalyse experimenteller StudienMetaanalyse von 263 randomisierten Studien · 2026
  9. Lowe: Has intergroup contact delivered?Review präregistrierter Experimente · 2025

Die Auswahl ist eine thematische Vertiefung mit amtlichen Daten und zentralen Forschungsbefunden, keine vollständige systematische Literaturübersicht. Unterschiede in Datenstand, Messung und Übertragbarkeit sind bei den Befunden ausgewiesen.