Druckgravur zum Thema Umwelt, Klima und Energie.

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Klima und Energie

Warum steigt das Klimarisiko trotz sinkender deutscher Emissionen?

Recherche: · Datenjahre stehen bei jedem Befund

Rechercheentwurf. Quellen und Einordnung bilden den Arbeitsstand; die Übertragung in Argumente ist noch nicht geprüft.

Der zentrale Befund

Sinkende jährliche Emissionen verlangsamen die zusätzliche Belastung, beseitigen den aufgebauten CO₂-Bestand aber nicht. Deutschland hat langfristig erheblich reduziert; für weitere Fortschritte müssen Energieangebot, Infrastruktur, Preise und Zugang zu Alternativen zusammenpassen.

Warum das wichtig ist

Hitze, Extremwetter und veränderte Umweltbedingungen betreffen Gesundheit, Wohnqualität und Produktionsbedingungen. Langfristige Investitionen in Gebäude, Netze und Verkehr legen Emissionen und Kosten über Jahrzehnte fest. Frühe Reduktion und Anpassung sind deshalb relevant; wie schnell und mit welcher Lastenverteilung, braucht zusätzlich politische Entscheidungen.

Wie die Entwicklung zu verstehen ist

Bestand und jährlicher Zufluss erklären die scheinbare Gegenbewegung

Hohe Sicherheit des physikalischen Zusammenhangs nach IPCC-Einstufung

Der IPCC beschreibt einen annähernd linearen Zusammenhang zwischen kumulierten menschlichen CO₂-Emissionen und Erwärmung: je 1.000 Gigatonnen CO₂ etwa 0,45 °C, wahrscheinliche Spanne 0,27 bis 0,63 °C. Für eine Begrenzung ist global mindestens netto null CO₂ erforderlich, ergänzt um starke Rückgänge anderer Treibhausgase. Eine deutsche jährliche Verringerung hilft, ist aber kein alleiniger Test des globalen Klimaverlaufs.

IPCC AR6 Synthesebericht: Summary for Policymakers

Eine niedrigere Emissionszahl kann mehrere Ursachen haben

Amtliche Zerlegung · Politikursachen nicht vollständig identifiziert

Technischer Ersatz fossiler Energie, Effizienz, Wetter und geringere Produktion verändern die Jahresbilanz. Das UBA weist für 2025 unter anderem rückläufige Industrieemissionen, aber höhere Gebäudeemissionen im kälteren Winter aus. Eine Abnahme durch weniger wirtschaftliche Aktivität ist keine nachgewiesene erfolgreiche Umstellung. Für die Bewertung sind sektorale Aktivität und Emissionsintensität getrennt nötig.

UBA: Treibhausgasdaten 2025 und Projektionsdaten 2026

Ein Preissignal braucht nutzbare Alternativen

Kausale Synthese für Bepreisung · Ausgestaltung kontextabhängig

Ein Emissionspreis verändert die Wirtschaftlichkeit fossiler Nutzung. Ohne passende Netze, Gebäudeoptionen oder Verkehrsalternativen können Haushalte kurzfristig vor allem belastet werden. Die Wirkungsforschung spricht für Emissionsminderung durch Bepreisung; sie legt weder den optimalen deutschen Preis noch die Wirksamkeit jedes zusätzlichen Infrastrukturprogramms fest.

Döbbeling-Hildebrandt et al.: Ex-post-Wirkungen von CO₂-Bepreisung

Wo Politik ansetzen kann

Belegstärke und Zielkonflikte beziehen sich auf die jeweilige Option. Ein wichtiges Problem bestätigt noch keine bestimmte Reform.

Emissionspreise verlässlich gestalten und Belastungen ausgleichen

Relativ starke kausale Synthese · heterogene Systeme

Eine systematische Metaanalyse von 80 kausalen Ex-post-Studien über 21 Systeme findet für 17 Systeme signifikante Minderungen. Nach Korrektur möglicher Publikationsverzerrung liegen die systembezogenen Effekte etwa bei 4 bis 15 % gegenüber dem jeweiligen Vergleich ohne Einführung. Das stützt die Richtung, ist aber keine Prognose für eine zusätzliche deutsche Preiserhöhung. Die 4 bis 15 % sind systembezogene Punktschätzungen, kein Konfidenzintervall; 46 % der Primärstudien hatten mittleres oder hohes Verzerrungsrisiko.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Höhere fossile Kosten treffen Haushalte je nach Einkommen, Wohnlage und Alternativen verschieden. Rückverteilung kostet oder nutzt Einnahmen; sie verändert die Verteilung und die Akzeptanz. Einnahmen dürfen nicht zugleich vollständig als Klimaprämie und Haushaltsgewinn angesetzt werden.

Prüfung: Emissionen gegenüber bestehender Bepreisung und Regelung bewerten; Preisweitergabe, Belastung nach Haushaltsgruppe und Nutzung von Alternativen verfolgen. Unternehmen auf Produktionsverlagerung prüfen.

Döbbeling-Hildebrandt et al.: Ex-post-Wirkungen von CO₂-Bepreisung

Umstellung dort ermöglichen, wo Alternativen fehlen

Handlungsbedarf gut begründet · Einzelmaßnahmen gesondert prüfen

Netze, flexible Stromnutzung, Gebäudesanierung und passende Mobilitätsangebote nach lokalem Engpass planen. Die langsameren Fortschritte bei Wärme und Verkehr zeigen Untersuchungsbedarf. Sie beweisen noch nicht, dass jede Förderung von Wärmepumpen, jede Bahnstrecke oder jeder Zuschuss zusätzlich und kosteneffektiv wirkt.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Hohe Anfangsinvestitionen, Fachkräftebedarf und mögliche Mitnahmeeffekte. Im Mietwohnungsbestand können Investition und Heizkostenersparnis bei verschiedenen Personen anfallen. Flächen, Umweltwirkungen und Erreichbarkeit berücksichtigen.

Prüfung: Zusätzliche statt ohnehin erfolgende Umstellung messen; Lebenszyklusemissionen, reale Energiekosten, Zuverlässigkeit und Verteilung erfassen. Wärmeschutz bei kalten, belasteten Haushalten besitzt zusätzlich eigene Gesundheitsbefunde.

Vertiefung: Kalte Wohnungen gezielt verbessern

IPCC AR6 Synthesebericht: Summary for Policymakers · UBA/AGEE-Stat: Erneuerbare Energien in Deutschland 2025

Anpassung an unvermeidbare Risiken mitplanen

Konsens zum Bedarf · lokale Effektgröße offen

Hitzeschutz, Vorsorge für Starkregen und widerstandsfähige Versorgung können Risiken adressieren, die durch Emissionsminderung allein kurzfristig nicht verschwinden. Der IPCC stützt Anpassungsbedarf und Grenzen. Die konkrete Wirksamkeit eines örtlichen Plans muss anhand von Exposition und Umsetzung geprüft werden.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Investitionen und Pflege der Infrastruktur; mögliche Konflikte um Flächen und Nutzung. Schutz muss besonders exponierte ältere, kranke und einkommensarme Menschen erreichen.

Prüfung: Exposition, tatsächliche Nutzung und Gesundheits- oder Schadensfolgen vergleichen; Warnungen allein nicht als vermiedene Todesfälle buchen. Anpassungsnutzen und Emissionsnutzen separat führen.

IPCC AR6 Synthesebericht: Summary for Policymakers · WMO: State of the Global Climate 2025

Weitere Reformwege aus der Praxis

Großer gesellschaftlicher Handlungsbedarf trifft hier auf Ansätze aus anderen Ländern und belegte Parteivorhaben. Was dort erprobt wurde und welche Wirkung für Deutschland belegt ist, wird getrennt erklärt.

Frankreich · PraxisbeispielGefährdete Menschen bei Hitze früh erreichenHitzewarnung mit kommunaler Hilfe und festgelegten ZuständigkeitenGleicher Baustein: GrüneTeilanschluss: Linke

Hitze verursacht vermeidbare Gesundheitsrisiken

2023 und 2024 jeweils etwa 3.000 hitzebedingte Sterbefälle · 2023/2024, Analyse veröffentlicht 2025

Das RKI schätzt für die Sommer 2023 und 2024 in Deutschland jeweils etwa 3.000 hitzebedingte Sterbefälle. Dabei handelt es sich um statistisch modellierte zusätzliche Sterblichkeit, nicht nur um direkt als Hitzschlag registrierte Todesfälle. Ältere und vorerkrankte Menschen sind besonders gefährdet.

RKI: Hitzebedingte Mortalität in Deutschland 2023 und 2024, Epidemiologisches Bulletin 19/2025

Was das Vorbild macht

Der nach 2003 aufgebaute nationale Hitzeschutz verbindet Wetter- und Gesundheitswarnung mit abgestuften Maßnahmen. Kommunale Register freiwillig gemeldeter gefährdeter Personen erleichtern gezielte Kontaktaufnahme; eine interministerielle Anweisung regelt Zuständigkeiten bei Warnlagen.

Erfahrung: Das seit 2004 bestehende Warn- und Handlungssystem ist praktisch etabliert. In einer amtlichen Kommunalbefragung zu 2019, veröffentlicht 2022, schätzen die antwortenden Kommunen aber ein, dass Register besonders Gefährdete teilweise nicht erreichen und Mittel fehlen. Geantwortet haben nur einige hundert von rund 35.000 Kommunen. Das Modell liefert deshalb Organisationsbausteine und konkrete Umsetzungswarnungen, keinen fertigen Erfolgsnachweis.

Übertragung auf Deutschland: Die Wirkung des französischen Gesamtplans ist aus dem bloßen Vorher-Nachher-Vergleich nicht isolierbar: Wetter, Bevölkerung, Wohnungen und Gesundheitssystem ändern sich. Deutschland hat bereits Hitzeschutzstrukturen; der zusätzliche Nutzen verbindlicher Pläne muss gegen den bestehenden Schutz gemessen werden.

Santé publique France: Hitzewellen, Sterblichkeit und Warnsystem; Auswertung 25.04.2019 · Französischer öffentlicher Dienst: Hitzeschutz und kommunale Kontaktregister, 26.05.2026 · Santé publique France: Befragung zu Hitzeschutzpraktiken der Kommunen, Daten 2019, Bericht 2022

Was daraus folgt: Hohe Sicherheit zum Problem hitzebedingter Gesundheitsbelastung, dokumentiertes ausländisches Organisationsmodell; begrenzte Sicherheit zur zusätzlichen Größenordnung eines konkreten deutschen Gesamtpakets. Hitzeschutz ergänzt Emissionsminderung, ersetzt sie nicht.

Beitrag zum Bedarf: Ein Modellbezug zeigt noch keine ausreichende Reichweite. Bedarf, Umfang und verbleibende Lücken prüfen →

Kosten, Umsetzung und nächste Prüfung

Kommunale Koordination, Pflegepersonal, aufsuchende Kontakte, sichere Register, Schulungen und Monitoring verursachen laufende Kosten. Verschattung und Gebäudekühlung brauchen Investitionen und Betrieb. Zuständigkeiten und Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen müssen geklärt werden; unfinanzierte Planpflicht kann Papier produzieren, ohne gefährdete Menschen zu erreichen.

Prüfen: Gestaffelte Einführung mit Vergleichskommunen: rechtzeitig erreichte gefährdete Personen, Innenraumtemperaturen, hitzebedingte Rettungseinsätze, Krankenhauseinweisungen und modellierte Sterblichkeit nach vergleichbarer Hitze messen. Nach Alter, Wohnen, Pflegebedarf und Einkommen auswerten; Datenschutz, Fehlalarme und Personalaufwand mitprüfen.

Welche Parteien daran anknüpfen

  • Grüne · Kommunale Hitzepläne verbindlich verankern und finanzierenBund/Länder/Kommunen · 2026-06-09 · Antrag vom 09.06.2026, am 25.06.2026 überwiesen; öffentliche Anhörung am 23.09.2026. Eine abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt.Bedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein

    Antrag 21/6343 verlangt gemeinsam mit Ländern verbindliche, finanziell unterstützte kommunale Hitzepläne, Monitoring und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.

    Das französische Registermodell ist damit nicht vollständig übernommen. Der Nutzen hängt an Personal, erreichbaren Zielgruppen und durchgeführten Maßnahmen, nicht am bloßen Vorliegen eines Plans.

    Bundestag: Mehrere Anträge zum Schutz vor Hitze beraten, Antrag 21/6343 · Dokumentierte Parteiposition ansehen →

  • Linke · Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz stärkenBund/Arbeitsschutz · 2026-06-11 · Antrag vom 11.06.2026, am 25.06.2026 federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen; laut DIP am 20.10.2026 weiter im Ausschuss, kein Plenarbeschluss.Bedarfsdeckung nicht geprüftTeilanschluss

    Antrag 21/6464 verlangt besseren Schutz für Arbeit im Freien und überhitzten Innenräumen sowie Möglichkeiten verkürzter Arbeitszeit bei großer Hitze.

    Gezielter Baustein für Beschäftigte; keine vollständige Entsprechung eines kommunalen Schutzplans für ältere, alleinlebende oder pflegebedürftige Menschen. Lohnausgleich ist ausdrücklich gefordert. Konkrete Temperaturschwellen, Finanzierungsumfang und Vollzug bleiben zu prüfen.

    Bundestag: Mehrere Anträge zum Schutz vor Hitze beraten, Antrag 21/6464 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

Parteien und weitere Reformwege vergleichen

Wie viel vom Reformbedarf gedeckt wird

Eine passende Richtung zeigt einen Anschluss an einen Reformweg. Eine positive Wirkungsbilanz spricht unter ihren Annahmen für eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Ob der Beitrag den Reformbedarf deckt, hängt zusätzlich von Reichweite, Umfang und Zeitpunkt ab. Fehlende Angaben lassen die Bedarfsdeckung offen.

Bedarf und erwarteten Beitrag im Überblick vergleichen →

17 Fallprüfungen aufklappen
  1. Klima und Energie Windkraft-Moratorium ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis weniger als 1 % VerschärfungGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Der angekündigte Ausbaustopp ist rechtlich begrenzt; die erreichte Schutzwirkung bleibt ungeklärt. AfD
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ weniger als 1 % Verschärfung

    Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis weniger als 1 % Verschärfung · sehr geringe Sicherheit

    Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    -100 %0 %100 %
    Benanntes Problem
    Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig-6 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung
    Zentral-4 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung
    Günstig-600.0002,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.

    Zusätzlicher Beitrag:900 MW verhinderte Windleistung × 2.000 Vollaststunden × 96,5 % nutzbar × 0,30 t CO₂/MWh × 7,6 volle Bestandsjahre ≈ 4,0 Mio. t zusätzliche territoriale Emissionen bis 2036. Negativer Beitrag zum deutschen Pfad.

    Annahmen

    • 900 MW als bewertete Modellgröße, keine rechtssicher zugesagte Umsetzbarkeit. Fünfjährige Aufbaurampe, danach hält ein Teil der Lücke an.
    • Fallender Verdrängungsfaktor im Zehnjahresmittel 0,30 statt der 0,4 t/MWh des Ausgangsmodells. Günstig: kurze Verzögerung; vorsichtig: längere Lücke.

    Unsicherheit

    • Rechtsstreit und Nachholeffekte können die Lücke stark verkleinern.
    • Der ursprüngliche EU-ETS-Nettoansatz von 40 % wird hier nicht als deutsche Territorialmenge verwendet.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.

    Außerhalb dieser Quote

    • Standortschutz, Artenbelastung, verlorene regionale Arbeit und Verlust der Standortsteuerung separat prüfen.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Anwohner- und Naturschutz bei Windenergie rechtssicher organisieren
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031 und Flächenfrist Ende 2027 · Sachsen-Anhalt; künftige Windenergievorhaben
    Bedarf
    Der Bedarf betrifft konkrete Standorte, betroffene Haushalte und gefährdete Arten. Eine wissenschaftliche Sollzahl „keine neuen Anlagen“ ergibt sich daraus nicht; Klimaschutz und Energieversorgung sind mitzuberücksichtigen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert einen teilweise verzögerten Ausbau und damit begrenzte lokale Entlastung. Sie berücksichtigt zugleich entgangene Stromerzeugung und das Risiko, bei verfehltem Flächenziel räumliche Steuerung zu verlieren.
    Verbleibende Lücke
    Weniger Genehmigungen sind nicht gleichbedeutend mit besserer Standortsteuerung oder ausreichendem Artenschutz. Ein Stoppprozentsatz wäre ein Maß für ein politisches Vorhaben, keine gesellschaftliche Bedarfsquote.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v2; bundesrechtliche Umsetzungsschranken und standortbezogene Nutzen- und Schadensszenarien.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Standortbezogene Belastungen, Schutzmaßnahmen, genehmigte Flächen, tatsächliche Verzögerungen und Wirkungen der gesetzlichen Fristen getrennt prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  2. Klima und Energie Solaranlagen auf allen öffentlichen Gebäuden ≈ 30 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 4 % bis 60 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitSolarstrom aus dem öffentlichen Dachpotenzial · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein Umsetzungsplan adressiert den Vollzugsengpass; das Modell belegt keine vollständige Ausstattung geeigneter Dächer. Grüne Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 30 %

    Plausible Szenariospanne: 4 % bis 60 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Solarstrom aus dem öffentlichen Dachpotenzial
    Gebiet und Betroffene
    Berlin · Öffentliche Dächer und deren Stromerzeugung
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Das gutachterliche Potenzial der öffentlichen Daseinsvorsorge als technische Stromerzeugungsreferenz erschließen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · MWh Solarstrom
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig250.0005,7 Mio.4 %
    Zentral1,6 Mio.5,7 Mio.30 %
    Günstig3,3 Mio.5,7 Mio.60 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:600 MWp × 950 MWh je MWp und Jahr × 10 Jahre = 5,7 Mio. MWh. Technische Potenzialreferenz, kein gemessener Restbedarf und keine Ausgabenquote.

    Zusätzlicher Beitrag:Die Bewertung setzt 240 MWp zusätzlichen Bestand gegenüber 60 MWp ohnehin errichteter Leistung an. Für 2027–2036 statt des Zwanzigjahresmittels redaktionell sieben volle Bestandsjahre: 240 × 950 × 7 ≈ 1,60 Mio. MWh; rund 28 % der technischen Potenzialreferenz.

    Annahmen

    • Aufbau über sechs bis sieben Jahre, danach fortbestehende Zusatzleistung.
    • Das Band variiert Zusatzbestand und Aufbauverlauf; oberes Szenario ungefähr 450 MWp × 950 × 7,7 Jahre.

    Unsicherheit

    • Die Partei verspricht alle Dächer; bewertet ist eine Teilumsetzung. Keine Deckungsquote des vollständigen Parteiprogramms.
    • Technisches Potenzial, Dachzustand, Netzanbindung und ohnehin erfolgender Ausbau sind unsicher.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Enges Teilproblem der Energiewende. Der aktuelle Bestand und der ohne Reform ohnehin realisierte Ausbau sind vom Potenzial noch abzuziehen; der Anteil am Restpotenzial wäre deshalb größer. 100 % wäre vollständiges technisches Potenzial, kein vollständig gelöster Berliner Klimaschutz. Die HTW klassifiziert nach Gebäudenutzung: 600 MW umfassen öffentliche Daseinsvorsorge, nicht ausschließlich Gebäude im Eigentum von Land und Bezirken. Für deren Eigentum nennt die Studie mindestens 400 MW. Die Quote zum engeren Eigentumsbestand ist damit noch nicht bestimmt; 950 Volllaststunden sind eine Modellannahme.

    Außerhalb dieser Quote

    • Kosten, gebundene Verwaltungskapazität, gesetzlicher Vollzug und EU-ETS-Rückwirkung separat.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Technisch geeignete öffentliche Dächer tatsächlich für Solarstrom nutzen
    Zuständigkeit
    Land Berlin
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v3
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung über zwanzig Jahre; Parteiziel 2030 gegenüber abgelaufener gesetzlicher Frist 2024 · Berlin; öffentliche Gebäude

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Die vorhandene gesetzliche Pflicht betrifft geeignete öffentliche Dächer. Rund 600 MWp technisches Potenzial beschreiben eine bauliche Möglichkeit, keinen wissenschaftlich vorgegebenen Gesamtbedarf an Berliner Energieversorgung.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt 240 MWp zusätzliche Leistung und im Periodenmittel rund 194 GWh Solarstrom pro Jahr an. Das ist eine redaktionelle Annahme zur Wirkung des Plans, keine zugesagte Ausbaumenge und keine beobachtete Fertigstellung.
    Verbleibende Lücke
    Dachzustand, Planung, Netzanschluss und Verwaltungskapazität bleiben Voraussetzungen. Eine Quote gegenüber ganz Berlin würde den lokalen Gebäudeteil unangemessen klein darstellen; das richtige Prüfziel sind geeignete öffentliche Dächer.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v3; dokumentierte Vollzugslücke und zusätzlich angenommenes PV-Potenzial.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Gebäuderegister mit nutzbarer Fläche, bestehender Leistung, Sanierungsbedarf, jährlichen Inbetriebnahmen und finanziertem Personal führen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Parteiziel lautet alle technisch geeigneten öffentlichen Gebäude bis 2030. Das Modell rechnet einen begrenzten zusätzlichen Ausbau; dessen 240 MWp dürfen nicht als Umfang des Parteiversprechens ausgegeben werden.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • Grüne · Vorschlagsbezug

      Das Parteiziel lautet alle technisch geeigneten öffentlichen Gebäude bis 2030. Das Modell rechnet einen begrenzten zusätzlichen Ausbau; dessen 240 MWp dürfen nicht als Umfang des Parteiversprechens ausgegeben werden.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  3. Klima und Energie CO₂-Preis 2027 einfrieren Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Preisdeckel verschiebt Kosten im Jahr 2027; eine dauerhafte soziale oder energetische Entlastung ist damit nicht belegt. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Preis- und Fondsvolumen sind beziffert; Emissionswirkung hängt an offener Gegenfinanzierung. Mindereinnahmen sind nicht automatisch Förderkürzungen. Bis zu 29 Mio. t sind ein bedingtes Negativszenario.

    Nächster Baustein: Gegenfinanzierung konkret festlegen, dann zusätzliche Investitions- und Emissionswirkung bis 2036 rechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Brennstoffkosten im Übergangsjahr planbar halten und Haushalte entlasten
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v3
    Zeitraum und Gebiet
    Entlastung 2027; Bewertung der Folgen über zehn Jahre · Deutschland; Wärme- und Verkehrsbrennstoffe
    Bedarf
    Kurzfristige Preissicherheit, zielgenaue soziale Entlastung und Emissionsminderung sind unterschiedliche Bedarfe. Für ausreichende Entlastung bräuchte es Einkommens- und Verbrauchsdaten sowie ein ausdrücklich festgelegtes Schutzziel.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert rund 3,8 Milliarden Euro niedrigere Brennstoffzahlungen im Jahr 2027 und eine entsprechende Mindereinnahme im Klimafonds. Für ein Gas-Einfamilienhaus mit 20.000 kWh sind rund 65 Euro im selben Jahr angesetzt.
    Verbleibende Lücke
    Die einmalige Preisglättung löst weder dauerhaft hohe Energiekosten noch die Investitions- und Finanzierungsfrage. Ob der verbleibende Klimafonds seine Aufgaben erfüllt, hängt von der Gegenfinanzierung ab.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v3; zeitlich abgegrenztes Preisszenario und finanzielle Gegenbuchung, keine gemessene dauerhafte Bedarfsdeckung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Entlastung nach Einkommen und Wärmebedarf sowie tatsächlich ausgefallene oder ersetzte Klimafonds-Ausgaben verfolgen; Folgejahre getrennt ausweisen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung (BMUKN), getragen von CDU/CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss vom 12. Mai 2026 (Gegenpol: Umweltausschuss des Bundesrates, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Bündnis 90/Die Grünen, VKU). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  4. Klima und Energie Einspeisevergütung für Dachsolar streichen ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: -1 % bis weniger als 1 % VerschärfungGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Förderausgaben werden modelliert gesenkt; wie viel Ausbau und Netzentlastung danach tatsächlich verbleiben, ist ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ weniger als 1 % Verschärfung

    Plausible Szenariospanne: -1 % bis weniger als 1 % Verschärfung · sehr geringe Sicherheit

    Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    -100 %0 %100 %
    Benanntes Problem
    Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig-30 Mio.2,47 Mrd.-1 %
    Zentral-10,9 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung
    Günstig-2 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.

    Zusätzlicher Beitrag:1,8 GW weniger Zubau je Jahr × 920 MWh/MW × 55 Kohorten-Betriebsjahre innerhalb 2027–2036 × 0,12 t CO₂/MWh ≈ 10,9 Mio. t zusätzliche territoriale Emissionen. Die 25 Betriebsjahre jedes Jahrgangs der Originalbewertung werden nicht vollständig in zehn Jahre gezogen.

    Annahmen

    • Jährliche Zubaulücke hält im Horizont an. 0,12 t/MWh als grob fallender fossiler Verdrängungsfaktor, unter den 0,15 t/MWh der langfristigen Ausgangsrechnung.
    • Band kombiniert ungefähr 20–60 % Zubaurückgang mit verschiedener fossiler Verdrängung und Nachholung.

    Unsicherheit

    • Reaktion auf Förderrücknahme, Anlagenpreise, Speicher und andere Förderwege können den Verlauf ändern.
    • Physische Verdrängung in Deutschland; Zertifikatsausgleich anderswo kann den globalen Nutzen verringern.
    • Der UK-Unternehmensblog und die historische deutsche Zubauentwicklung sind keine kausale Identifikation der Förderwirkung. Der angesetzte Zubaurückgang ist eine Szenarioannahme.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.

    Außerhalb dieser Quote

    • Förderausgaben, Investorenrisiko und Verteilung sind keine zusätzlichen Emissionsmengen.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Solarförderung und Netzintegration bei weiterem Ausbau tragfähig gestalten
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Baujahrgänge 2027–2036, jeweils volle Förder- und Betriebsdauer · Deutschland; neue kleine Dachanlagen ab 2027
    Bedarf
    Relevant sind zusätzlicher Solarstrom, Netzaufnahmefähigkeit und die notwendigen öffentlichen Fördermittel. Eine konkrete ausreichende Solarmenge oder ein verbindliches Einsparziel enthält die Bedarfsprüfung nicht.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt rund 1,1 Milliarden Euro weniger Förderung je Baujahrgang über zwanzig Jahre und einen möglichen Rückgang des jährlichen Zubaus um 1,8 GW an. Der Rückgang um 40 Prozent ist eine Modellannahme.
    Verbleibende Lücke
    Finanzielle Einsparung allein belegt keine angemessene Energieversorgung. Die tatsächliche Investitionsreaktion, günstigere alternative Erzeugung und Netzengpässe müssen zusammen bewertet werden.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v1; Fördersystemvergleich und ausdrücklich angenommene Nachfragereaktion, keine Auswertung nach Reformbeginn.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Reale Inbetriebnahmen nach Anlagengröße, Finanzierung, Direktvermarktungskosten und regionale Netzauswirkungen mit Vergleichsjahrgängen untersuchen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche), getragen von CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bundesverband Solarwirtschaft, Agora Energiewende, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  5. Klima und Energie Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2035 ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Verbindliche Ziele und Kontrolle sind ein Steuerungsrahmen; ein hinreichender zusätzlicher Minderungspfad ist nicht beziffert. Grüne
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ unter 1 %

    Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig02,47 Mrd.0 %
    Zentral840.0002,47 Mrd.unter 1 %
    Günstig2,1 Mio.2,47 Mrd.unter 1 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.

    Zusätzlicher Beitrag:Originalannahme: 105.000 t zusätzliche jährliche Minderung im Endzustand, ein Prozent von 10,5 Mio. t landesbeeinflussbaren Emissionen. Fünfjähriger Aufbau und anschließender Bestand ergeben redaktionell acht volle Wirkungsjahre: rund 0,84 Mio. t bis 2036.

    Annahmen

    • Steuerung wirkt zusätzlich zum Bundesrecht; ein Prozent Endwirkung ist eine gesetzte Annahme.
    • Günstig: zwei Prozent Zusatzminderung mit schnellerem Aufbau; vorsichtig: keine zusätzliche Umsetzung.

    Unsicherheit

    • Keine kausal gemessene Wirkungsgröße für dieses Landesgesetz.
    • Der nationale Nenner zeigt den deutschen Pfadanteil; die lokale Deckung kann größer sein.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.

    Außerhalb dieser Quote

    • Das Ziel Klimaneutralität 2035 ist allein keine Emissionsminderung. Verwaltungs- und Anpassungskosten separat.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Landesklimapolitik verbindlich steuern und Emissionsminderung erreichen
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; Programmziel 2035, Fraktionsentwurf 2045 · Sachsen-Anhalt; Landeskompetenzen im Bundes- und EU-Rahmen
    Bedarf
    Für Klimaneutralität bräuchte es einen Emissionspfad samt ausführbaren sektoralen Maßnahmen. Das Jahr 2035 ist das politische Programmziel; eine reine Zielfestlegung gibt keine erreichte Minderung an.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung behandelt Berichtspflichten, Klimabeirat und politische Steuerung. Sie benennt 26,3 Millionen Tonnen Landesemissionen 2024, kann dem Rahmengesetz selbst aber keine empirisch gesicherte zusätzliche Tonnage zuordnen.
    Verbleibende Lücke
    Bundesrechtlich ohnehin erforderliche Windflächen und EU-Emissionshandel dürfen nicht vollständig als zusätzliche Landesgesetz-Wirkung gebucht werden. Konkrete Maßnahmen, Mittel und Zeitpfade fehlen.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v2; Vergleich von Ziel, Zuständigkeit und bisherigen Pfaden, kein kausaler Nachweis der Gesetzeswirkung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Programmziel und Gesetzentwurf harmonisieren; zusätzliche Maßnahmenpakete mit Zuständigkeit, jährlichem Emissionspfad und Gegenfinanzierung prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  6. Klima und Energie Solarpflicht für Neubauten ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Zusätzlich zum Bundesrecht betrifft die Landespflicht vor allem frühere Baujahrgänge und verbleibende Gebäudegruppen. Grüne
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ unter 1 %

    Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig02,47 Mrd.0 %
    Zentral40.0002,47 Mrd.unter 1 %
    Günstig120.0002,47 Mrd.unter 1 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.

    Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell: 20 MW zusätzlicher Endbestand nach fünf Jahren. Acht volle Bestandsjahre × 950 MWh/MW × 0,26 t CO₂/MWh ≈ 40.000 t physische Verdrängung in Deutschland bis 2036.

    Annahmen

    • Zusätzlichkeit gegenüber beschlossener Bundespflicht im 20-MW-Ansatz bereits gedämpft; nicht nochmals alle Neubauten zählen.
    • Geringerer fossiler Strommix als im Ausgangsmodell. Band null bis 120.000 t wegen Vorziehen, Mitnahme und Nachholung.
    • 20 MW sind eine zusätzliche Größenannahme des Szenarios. Die amtlichen 1.805 Wohn- und 795 Nichtwohn-Vorhaben umfassen auch Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden; der Anteil tatsächlich neuer solarpflichtiger Gebäude ist nicht aus diesen Summen belegt.

    Unsicherheit

    • Die Bundespflicht kann den Vorsprung später wieder aufholen.
    • EU-ETS-Ausgleich kann globale Minderung gegenüber dem territorialen Beitrag verringern.
    • 824.190 m² registrierte Nutzfläche sind keine Dachfläche. Die Quelle bestimmt weder den Dachfaktor noch den zusätzlichen PV-Endbestand.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.

    Außerhalb dieser Quote

    • Baukosten und Vollzug separat; kein Anteil am gesamten Landesstrombedarf behauptet.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Solarnutzung geeigneter neuer und sanierter Dächer beschleunigen
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; zusätzliche Wirkung gegenüber Bundespflichten ab 2027 und 2030 · Sachsen-Anhalt; vom Bundesrecht noch nicht oder später erfasste Gebäude
    Bedarf
    Maßgeblich ist der zusätzliche Ausbau an geeigneten, noch nicht bundesrechtlich erfassten Dächern. Der gesamte Landes-Solarzubau oder Stromverbrauch ist hierfür kein angemessener Nenner.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung grenzt die zusätzliche Wirkung auf vorgezogene Wohngebäudejahrgänge und Restgruppen ein. Fristen, Quoten, Ausnahmen und Kontrollen sind im Programm nicht konkretisiert.
    Verbleibende Lücke
    Ein rechtlich eng begrenztes zusätzliches Instrument kann seinen eigenen Bedarf trotzdem gut treffen. Ohne Gebäudemengen und tatsächliche Zusätzlichkeit ist seine quantitative Zieldeckung offen; die bestehende Bundespflicht ist abzuziehen.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v2; rechtlicher Zusatz gegenüber Bundespflichten und Modell der verbleibenden Ausbauwirkung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Erfasste Dachfläche nach Baujahr und Gebäudetyp, ohnehin gebaute Anlagen, Ausnahmen und tatsächliche Inbetriebnahme vor Bundesfristen erfassen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  7. Klima und Energie Aufteilung der deutschen Strompreiszone Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Eine Zonenteilung hat modellierte Systemvorteile; ein vom Land erreichbarer Umfang und Zeitpunkt sind nicht festgelegt. Grüne

    Größenestimate noch offen: Modelle stützen die Richtung bei Wohlfahrt und Engpasskosten. Der Landesvorschlag nennt weder konkreten Zonenzuschnitt noch Umsetzungstermin; sein Wirksamkeitsanteil ist keine Problemlösungsquote.

    Nächster Baustein: Gemeinsamen Netz- und Redispatchkostenpfad, Zonenzuschnitt und Umsetzungsjahr für den Zehnjahresvergleich festlegen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Netzengpässe wirtschaftlicher abbilden und Strompreise regional an Erzeugung ausrichten
    Zuständigkeit
    Bund und EU (Forderung der Landespartei)
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; Umsetzungstermin und Zuschnitt offen · Deutschland; besonderer Bezug zu Sachsen-Anhalt und einer Nordost-Zone
    Bedarf
    Netzengpässe und regionale Preise benötigen eine Systemprüfung über Deutschland und Nachbarzonen. Niedrigere Preise einer Region sind kein bundesweiter Netto-Wohlfahrtsgewinn.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung referiert unterschiedliche modellierte Netto-Systemgewinne und niedrigere nördliche Börsenpreise. Das Land kann den Gebotszonenzuschnitt nicht allein beschließen; das Programm benennt keinen verbindlichen Umsetzungspfad.
    Verbleibende Lücke
    Nettoeffekte, regionale Umverteilung und Investitionsreaktionen hängen vom genauen Zuschnitt ab. Die modellierten bundesweiten Vorteile sind nicht automatisch der Landesforderung zurechenbar.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v2; mehrere Strommarktmodelle mit unterschiedlichen Zuschnitten und maßgeblichem Bundes-/EU-Umsetzungsvorbehalt.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Einheitliches Zonen-Szenario mit Zuständigkeit, Termin, regionalen Preisen, Liquidität, Redispatch und langfristigen Investitionen vergleichen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  8. Klima und Energie 65-Prozent-Regel gestrichen ≈ weniger als 1 % Verschärfungdes benannten BedarfsSzenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitAnteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025 · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Kosten je anders gewählter Heizung sind modelliert; Zahl der betroffenen Anlagen und spätere Betriebskosten bleiben offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ weniger als 1 % Verschärfung

    Plausible Szenariospanne: weniger als 1 % Verschärfung bis 0 % · sehr geringe Sicherheit

    Negativer Beitrag zum benannten Ziel. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    -100 %0 %100 %
    Benanntes Problem
    Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesamte territoriale Treibhausgasemissionen ohne LULUCF
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Gesetzliche Minderungsziele erreichen: 2030 mindestens −65 %, 2036 −79 % gegenüber 1990.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · t CO₂-Äquivalente
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig-9 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung
    Zentral-3,3 Mio.2,47 Mrd.weniger als 1 % Verschärfung
    Günstig02,47 Mrd.0 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Neu geprüfte Primärquellen: UBA nennt 649 Mio. t für 2025 und 1.253 Mio. t für 1990. Für 2027–2030 redaktionell linear von 2025 zum 2030-Ziel interpoliert; 2031–2036 exakte Minderungsprozente aus KSG Anlage 3. Summe der Differenz zwischen 649 Mio. t und den jährlichen Zielmengen: 2.465,93 Mio. t.

    Zusätzlicher Beitrag:60.000 zusätzliche fossile Kessel je Einbaujahr × 55 Kohorten-Betriebsjahre × angesetzt eine Tonne jährlichen Mehrausstoß ≈ 3,3 Mio. t zusätzliche physische Emissionen bis 2036. Neue zeitliche Aufteilung des Bestandsmodells, keine Übernahme seiner bis 2045 gerechneten Lebensdauerwerte.

    Annahmen

    • Eine Tonne jährliche Differenz als gerundeter Anker aus dem Originalvergleich: rund drei Tonnen Gas gegenüber heute 1,7 Tonnen Wärmepumpe; Bioanteile und saubererer Strom wirken gegenläufig.
    • Jährliche Kesselmehrmenge hält im Horizont an. Territorialer Beitrag vor EU-ETS-Kompensation; im globalen Originalmodell wird ungefähr die Hälfte anderswo ausgeglichen.

    Unsicherheit

    • Sehr große Unsicherheit beim tatsächlichen Kesselmehrabsatz und bei Bioanteilen.
    • Günstig null, falls die Marktentscheidung kaum verändert wird. Keine sichere Prognose eines Emissionsanstiegs.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Das konstante Niveau von 2025 ist eine Vergleichsreferenz, keine Prognose ohne neue Politik. Der Nenner enthält den gesamten Übergang einschließlich bereits beschlossener Maßnahmen; er ist NICHT die zusätzlich offene Projektionslücke. Landesmaßnahmen zeigen hier ihren Anteil am nationalen Pfad; der lokale Anteil kann größer sein. Keine faire Gesamtrangfolge von Parteipaketen. Strombeiträge zeigen physische Verdrängung in Deutschland vor Zertifikatsausgleich; globale Nettoeffekte können geringer sein.

    Außerhalb dieser Quote

    • Globaler ETS-Ausgleich, zusätzliche Vermeidungslast anderswo, vermiedene Investitionen und Zuschüsse separat.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Heizungstausch bezahlbar und emissionsarm gestalten
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v4
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung über zehn Jahre; Anlagenfolgen bis 2045 und darüber hinaus · Deutschland; zusätzlich fossil statt erneuerbar eingebaute Anlagen
    Bedarf
    Erforderlich wäre ein Gebäudepfad, der Erschwinglichkeit, Versorgung und Emissionsminderung zusammenführt. Investitionskosten allein bilden den Bedarf der Eigentümer und Mietenden nicht vollständig ab.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert eingesparte Mehrinvestitionen je Anlage, den ausbleibenden Zuschuss als Zahlung zwischen Bund und Eigentümern sowie höhere Emissionen und spätere Brennstoffkosten. Wie viele Anlagen durch den Regelwegfall anders gewählt werden, ist ausdrücklich nicht gemessen.
    Verbleibende Lücke
    Ohne betroffene Stückzahl, Gebäudetypen und Preise der künftigen Brennstoffe ist die Größenordnung nicht ausreichend bestimmbar. EU-Deckel verlagern einen Teil der Emissionslast, beseitigen den Umstellungsbedarf aber nicht.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v4; Kosten- und Emissionsmodell je Anlage, unsichere zusätzliche Anlagenzahl und künftige Brennstoffpreise.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Tatsächliche Heizungswahl, Förderung, Jahreskosten nach Gebäude- und Einkommensgruppe sowie zusätzlichen Emissionspfad gegenüber fortgeltender Regel verfolgen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bündnis 90/Die Grünen, Deutsche Umwelthilfe, Teile der Wärmepumpenbranche). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  9. Klima und Energie Wiedereinstieg in die Kernenergie Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Neubauten liefern im Bewertungsmodell erst ab den 2040er Jahren; der kurzfristigere Wiederanlauf ist praktisch und rechtlich ungeklärt. AfD Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die bisherige Nullquote erfasst nur Neubau, obwohl die verknüpfte Bewertung zusätzlich Reaktivierung in den 2030er Jahren enthält. Sie ist kein gültiger Deckungsgrad des gesamten Wiedereinstiegs.

    Nächster Baustein: Reaktivierung und Neubau getrennt mit Betriebsbeginn, tatsächlich zusätzlicher Strommenge, Verdrängungsmix und demselben Zehnjahresfenster berechnen. Erst danach Gesamtbeitrag ausweisen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Rechtzeitig emissionsarme und gesicherte Stromerzeugung bereitstellen
    Zuständigkeit
    Bund (Energie- und Atomrecht), teils EU
    Herkunft des Vorschlags
    Bund (Energie- und Atomrecht), teils EU
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v5
    Zeitraum und Gebiet
    Bedarfsfenster bis 2036; Bewertung 2027–2052 · Deutschland; Reaktivierung und neue Reaktorflotte

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Bedarfe an Emissionsminderung und gesicherter Leistung sind zeitgebunden. Ein später verfügbarer Kraftwerksblock kann eine frühere Versorgungslücke nicht rückwirkend schließen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt für eine neue Flotte ungefähr zehn Betriebsjahre innerhalb von 25 Jahren an. Der einzige frühere Pfad über Altanlagen wird wegen Rückbau, Genehmigungen und fehlender Betreiberbereitschaft als sehr unsicher behandelt.
    Verbleibende Lücke
    Für den Bedarf im nächsten Jahrzehnt ist aus diesem Neubauszenario kein rechtzeitiger Beitrag belegt. Das sagt für sich noch nichts über eine ausreichende oder wirtschaftliche Stromversorgung der 2040er Jahre.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v5; explizite Bau- und Betriebszeiten, dokumentierte Wiederanlaufhindernisse und späteres Flotten-Szenario.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Verbindliche Betreiberentscheidung, genehmigungsfähigen Terminplan, Bau- und Finanzierungskosten sowie konkreten Kapazitätsbedarf für das jeweilige Inbetriebnahmejahr prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • AfD · Vorschlagsbezug

      Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: AfD-Antrag 21/4749 vom 17.03.2026 verlangt Rückbaustopp, vier Reaktivierungen, Prüfung weiterer Anlagen und Neubau; am 19.03.2026 an die Ausschüsse überwiesen. Neun Anlagen mit 12 GW und 40 Jahre Laufzeit sind Modellannahmen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg

    Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  10. Klima und Energie MV-Energie Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Zahlbetrag ist klar; ob er besondere Stromkostenbelastungen angemessen deckt, ist nicht bestimmt. CDU

    Größenestimate noch offen: 2,06 Cent je kWh sind eine Rechnungssenkung. Wie viel fehlende Bezahlbarkeit damit verschwindet, hängt an Einkommen und Gegenfinanzierung; Netzentgelte sind bereits vergleichsweise günstig.

    Nächster Baustein: Energiearmut und Zahlungsrückstand nach Einkommensgruppe sowie Nettoentlastung nach Gegenfinanzierung bestimmen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Haushalte bei Stromkosten entlasten
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; jährlich 30 Euro pro Person · Mecklenburg-Vorpommern; alle Einwohnerinnen und Einwohner
    Bedarf
    Für eine ausreichende Entlastung sind Stromkosten relativ zum verfügbaren Einkommen und der nach bestehenden Hilfen verbleibende Bedarf maßgeblich. Ein gleicher Pro-Kopf-Betrag legt diesen Bedarf nicht offen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Maßnahme zahlt jährlich 30 Euro je Person, einer vierköpfigen Familie 120 Euro. Die Bewertung berechnet daraus rund 47,2 Millionen Euro Umverteilung und bezogen auf den tatsächlichen Haushaltsstromabsatz 2,06 statt behaupteter 3 Cent je kWh.
    Verbleibende Lücke
    Weder ein höherer Bedarf aller Einwohner noch die verbleibende Belastung besonders armer Haushalte ist gruppenspezifisch berechnet. Ein kleiner Eurobetrag allein belegt keine zu geringe Deckung für jede Person.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v1; explizite Transferhöhe, Haushaltsstromabsatz und gesetzte Verteilungsbewertung, keine empirische Bedarfsdeckung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Stromkosten, Verbrauch, Einkommen und bestehende Leistungen nach Haushaltstyp erfassen; zielgenaue Entlastung und Verteilung der Pauschale vergleichen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  11. Klima und Energie Kein Netzentgelt für Anwohner Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Entlastung für einen Umkreis wird geschätzt; erreichbare Zusatzwirkung gegenüber bestehender Beteiligung und rechtssichere Umsetzung bleiben offen. Grüne

    Größenestimate noch offen: Netzentgelte auf null sind keine vollständige Lösung von Energiearmut. Der Landeshebel ist rechtlich blockiert und die Befreiung belastet andere Haushalte.

    Nächster Baustein: Bundesrechtlichen Weg und Gegenfinanzierung festlegen; Belastung innerhalb und außerhalb des Radius mit demselben Bezahlbarkeitsmaß vergleichen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Anwohner erneuerbarer Anlagen an finanziellen Vorteilen beteiligen
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031 · Mecklenburg-Vorpommern; Haushalte im benannten Anlagenumkreis
    Bedarf
    Lokale Belastungen und Beteiligung betreffen bestimmte Standorte. Die Zahl aller Landes-Haushalte ist kein Nenner für die Angemessenheit einer gezielt örtlichen Entlastung.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt rund 150.000 begünstigte Haushalte und ungefähr 300 Euro Entlastung pro Jahr an. Eine Landesregelung der Netzentgelte ist rechtlich begrenzt; ein anderer gesetzlicher Beteiligungskanal besteht bereits.
    Verbleibende Lücke
    Ohne zulässigen Finanzierungsweg und Abgrenzung zur bestehenden Stromgutschrift sind tatsächliche Zusatzentlastung und Zahlergruppe ungeklärt. Niedrigere Zahlungen beweisen auch keine höhere Akzeptanz.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v1; geschätzte örtliche Reichweite, Transferhöhe und bundesrechtlicher Umsetzungsvorbehalt.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Betroffene Haushalte und aktuelle Gutschriften kartieren, rechtssichere Variante und vollständige Gegenfinanzierung benennen; Akzeptanz separat messen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  12. Klima und Energie Größere Abstände zu Windrädern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Größere Abstände könnten örtlich entlasten; rechtlich erreichbare Schutzwirkung und Flächenfolgen sind ungeklärt. BSW

    Größenestimate noch offen: Verlorene Anwohnerzahlungen sind kein Emissionsmodell. Mehr als 1.000 Meter brauchen eine Bundesänderung; Dauer und Leistung der Bauverzögerung im Zehnjahrespfad fehlen.

    Nächster Baustein: Rechtssicheren Flächen- und Leistungspfad samt Befristung festlegen; Exposition der Anwohner und Emissionen getrennt rechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Belastungen durch Windanlagen standortbezogen und rechtssicher begrenzen
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031 und gesetzliche Flächenfrist Ende 2027 · Mecklenburg-Vorpommern; neue Anlagen und betroffene Ortschaften
    Bedarf
    Anwohner- und Landschaftsschutz benötigen standortbezogene Belastungs- und Flächendaten. Ein pauschaler Abstand von zwei Kilometern ist eine politische Instrumentenwahl, kein aus Forschung abgeleiteter allgemeiner Schutz-Sollwert.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung trennt die bereits geltenden 1.000 Meter von zusätzlichen 2.000-/5.000-Meter-Regeln und einer Ausbaubremse. Die Zusatzregeln erfordern Bundesrechtsänderungen; ihre Flächenwirkung ist nicht untersucht.
    Verbleibende Lücke
    Eine Zahl verhinderter Anlagen oder freigehaltener Fläche wäre noch keine Quote erfüllter Schutzbedarfe. Verfehlte Flächenziele könnten zusätzlich vorhandene Steuerung schwächen.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v1; rechtlicher Zusatz gegenüber geltendem Abstand und nicht quantifizierte Flächenwirkung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Standort- und flächenbezogene Simulation mit rechtlich zulässigen Abständen, Umzingelungsschutz, Naturschutz und gesicherter Ausweisung bis zur Frist erstellen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  13. Klima und Energie Keine neuen Windräder Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Landeshebel reichen im Modell nur zur Verzögerung; das ist keine gemessene Abdeckung eines wissenschaftlichen Schutzbedarfs. AfD

    Größenestimate noch offen: 300 MW Verzögerung um 1,5 Jahre und ein unsicherer Bundesgesetz-Zweig ergeben noch keinen konsistenten Zehnjahrespfad. Regionale Transferverluste ersetzen das nicht.

    Nächster Baustein: Landesverzögerung und verändertes Bundesrecht getrennt nach Leistung und Dauer modellieren; dann lokale Belastung und Klima berechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Windenergieausbau und örtliche Schutzinteressen politisch steuern
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; entscheidende Flächenfrist Ende 2027 · Mecklenburg-Vorpommern; Landeshebel und angestrebte Bundesänderung getrennt
    Bedarf
    Ob und wo weitere Anlagen mit Anwohner-, Natur- und Energiezielen vereinbar sind, ist standortbezogen zu prüfen. Ein vollständiger Stopp ist ein politisches Ziel und keine wissenschaftlich erforderliche Menge.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung unterscheidet die über 8,5 GW umfassende Genehmigungspipeline vom angenommenen landesrechtlich zurechenbaren Verzögern von etwa 300 MW. Der Hauptweg des Programms verlangt ausdrücklich eine Änderung des Bundesrechts.
    Verbleibende Lücke
    Die 300 MW sind eine redaktionelle Umsetzungsschätzung. Ihr Verhältnis zur Pipeline misst allenfalls die Reichweite eines Stoppversuchs und darf nicht als gesellschaftliche Bedarfsdeckung oder als Parteizusage behandelt werden.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v1; bundesrechtliche Kompetenzgrenzen und angenommene Verzögerung eines Teils der Pipeline.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Bundesinitiative, tatsächlich betroffene Verfahren, Dauer statt dauerhafter Verhinderung und Schutzwirkungen an jeweiligen Standorten nachhalten.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  14. Klima und Energie Eine Million Bäume für Berlin ≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: unter 1 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitHitzebedingte Todesfälle in Berlin bei unveränderter Referenzlast · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Junge Bäume liefern ihre volle Krone spät; die Bewertung rechnet außerdem deutlich weniger Pflanzungen als das Parteiziel. Grüne Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ unter 1 %

    Plausible Szenariospanne: unter 1 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Hitzebedingte Todesfälle in Berlin bei unveränderter Referenzlast
    Gebiet und Betroffene
    Berlin · Hitzegefährdete Stadtbevölkerung
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Hitzebedingte Sterblichkeit mindern; null Tote als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig0,1970unter 1 %
    Zentral2,6970unter 1 %
    Günstig9970unter 1 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Die vorhandene Bewertung nennt 97 hitzebedingte Sterbefälle im Berliner Mehrjahresmittel; × 10 = 970 bei unveränderter Referenzlast.

    Zusätzlicher Beitrag:Originalrechnung: 120.000 Bäume ergeben im Zwanzigjahresmittel 36.000 Vollkronenäquivalente und 0,52 vermiedene Hitzetote jährlich. Für die ersten zehn Jahre halb so hohe Kronenwirkung angenommen: 0,26 × 10 ≈ 2,6 Fälle.

    Annahmen

    • Die halbe langfristige mittlere Kronenwirkung ist eine neue redaktionelle Annahme für langsam wachsende Jungbäume, keine Baumwachstumsprognose.
    • Band 0,1 bis neun Fälle variiert Überleben, Krone, Standort und Verzögerung. Keine Ableitung aus dem Budget.

    Unsicherheit

    • Bewertet sind 120.000 Bäume, nicht die Parteiforderung nach einer Million.
    • Der ökologische Zusammenhang aus anderen Städten ist kein kausaler Berliner Interventionseffekt.
    • ENEA referiert eine Modellstudie zur Luftverschmutzungssterblichkeit. Deren 5-Prozent-/Prozentpunktangabe wird hier nicht zur Hitzequote umgerechnet; dafür ist eine andere Wirkungsquelle nötig.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Keine Prognose für 2036. Wärmeinseln, allgemeine Hitze und Anpassung nicht gleichsetzen. Die Baumkronenwirkung betrifft eine Teilmortalität und wächst langsam.

    Außerhalb dieser Quote

    • Luftschadstoffe, Schatten, Aufenthaltsqualität und Pflegekosten gehen über diese Hitzequote hinaus.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Hitzebelastete Berliner Orte durch gesunde Baumkronen kühlen
    Zuständigkeit
    Land Berlin
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bedarfsfenster im nächsten Jahrzehnt; Bewertung über zwanzig Jahre bis 2046 · Berlin; Straßen, Höfe, Parks und weitere geeignete Standorte

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Für Hitzeschutz zählen Kronenfläche, Gesundheit und Lage der Bäume bei exponierten Menschen. Die politische Pflanzzahl von einer Million ist kein wissenschaftlich ermittelter Bedarf; Straßenbaumbestand und alle möglichen Pflanzorte sind verschiedene Mengen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt 120.000 neue Bäume in vier Pflanzjahren an. Wegen Kronenwachstum rechnet sie im Zwanzigjahresmittel nur 30 Prozent der späteren Krone; gesicherte Pflege bestehender Bäume wirkt zeitlich anders.
    Verbleibende Lücke
    Eine sofortige Pflanzzahl belegt keinen sofortigen Hitzeschutz. Standortbedarf, Überleben, Bewässerung und Pflegekapazität fehlen als belastbarer Zielpfad. Der Modellumfang darf nicht als Umfang des Parteiversprechens behandelt werden.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v2; angenommener Pflanzumfang und Kronenaufbau, dokumentierte Zustandsprobleme ohne einheitliche Berliner Wirkungsprüfung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Hitzekarten mit Kronenfläche und vulnerablen Haushalten verbinden; zusätzliche überlebende Bäume, erhaltene Altbäume und Kühlwirkung nach fünf, zehn und zwanzig Jahren verfolgen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das grüne Ziel lautet eine Million neue Bäume samt Pflege. Die Bewertung ersetzt diese Menge durch 120.000 angenommene Pflanzungen; daraus darf weder eine zugesagte Parteireichweite noch ein empirisch bewiesenes Scheitern der Million abgeleitet werden.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • Grüne · Vorschlagsbezug

      Das grüne Ziel lautet eine Million neue Bäume samt Pflege. Die Bewertung ersetzt diese Menge durch 120.000 angenommene Pflanzungen; daraus darf weder eine zugesagte Parteireichweite noch ein empirisch bewiesenes Scheitern der Million abgeleitet werden.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg

    Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  15. Klima und Energie Hitzeaktionspläne verpflichtend ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 20 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitHitzebedingte Todesfälle bei unveränderter Referenzlast · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Das Zentralmodell setzt 240 vermiedene hitzebedingte Sterbefälle je Jahr an; das sind 8 Prozent seiner heutigen Referenzlast, keine gemessene Wirkung. Grüne Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 10 %

    Plausible Szenariospanne: 2 % bis 20 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Hitzebedingte Todesfälle bei unveränderter Referenzlast
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Besonders hitzegefährdete Menschen, vorwiegend Ältere und Vorerkrankte
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Hitzebedingte Sterblichkeit verringern; null zusätzliche Hitzetodesfälle als redaktionelle Referenz.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · vermiedene Todesfälle
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig60030.0002 %
    Zentral2.40030.00010 %
    Günstig6.00030.00020 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle je Sommer im Mittel 2023/2024 × 10 = 30.000. Die jährliche Referenzlast ist eine konstant gesetzte Vergleichsgröße, keine Wetterprognose.

    Zusätzlicher Beitrag:Originalmodell: zwei, acht oder 20 Prozent Rückgang zusätzlich zum bestehenden DWD-Warnsystem. 3.000 × 10 × diese Raten = 600, 2.400 oder 6.000 vermiedene Todesfälle.

    Annahmen

    • Pflicht führt zu Ansprache, benannten Verantwortlichen, kühlen Räumen und Pflegeabläufen. Ein Papierplan erreicht das nicht allein.
    • Zentrale acht Prozent sind eine bewusste Annahme unterhalb des französischen Vorher-Nachher-Befunds.

    Unsicherheit

    • Keine kausal isolierte Wirkung der kommunalen Pflicht in Deutschland.
    • Band ist ein Szenario, kein 95-Prozent-Intervall. Mortalitätsvorverlagerung und Lebensjahre separat.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Hitzetodeschätzungen sind unsicher. Wetter, Alterung und Anpassung verändern die Last. Ziel null ist normativ und kann medizinisch unerreichbar sein; die Quote zeigt den Anteil an der Referenzlast, nicht an nachgewiesen vermeidbaren Todesfällen.

    Außerhalb dieser Quote

    • Verwaltungs- und Umsetzungsaufwand sowie Lebenszeit und Lebensqualität separat.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Hitzebedingte Sterbefälle und Erkrankungen durch umgesetzte kommunale Vorsorge verringern
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v3
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung über zehn Jahre; konstant gehaltener jährlicher Belastungsmaßstab aus 2023/2024 · Deutschland; zusätzlich zur bestehenden bundesweiten Hitzewarnung

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Die Bewertung verwendet rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle je Sommer aus 2023/2024 als jährlichen Vergleichsmaßstab. Diese Gesamtlast ist weder ein nachweislich vollständig vermeidbarer Bedarf noch eine Prognose für alle kommenden Sommer.
    Erwarteter Beitrag
    Bewertung v3 setzt einen zusätzlichen Rückgang von 8 Prozent gegenüber vorhandener Warnung und Vorsorge an: zentral 240, in der angegebenen Spanne 60–600 vermiedene Sterbefälle pro Jahr. Die Annahme ist aus Frankreich vorsichtig übertragen, nicht für die deutsche Pflicht kausal gemessen.
    Verbleibende Lücke
    Im konstanten Referenzszenario bleibt der größere Teil der damaligen hitzebedingten Sterblichkeit bestehen. Daraus folgt kein gesichertes Urteil über tatsächlich erreichbare Bedarfsdeckung: Hitze, Exposition, Planumsetzung und Risikogruppen ändern sich.
    Grundlage der Einordnung
    Bewertung v3; transparente zentrale Wirkungsannahme auf beobachtete Referenzlast, kein beobachteter bundesweiter Programmeffekt.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Erreichte gefährdete Menschen, aktivierte Hilfen und Sterblichkeit bei vergleichbarer Hitze mit geeigneten Vergleichsregionen erfassen; künftige Wetterlast und zusätzliche bauliche Maßnahmen gesondert modellieren.

    Größen im vorhandenen Modell

    Modellierte Wirkung
    Zentral 240 vermiedene Sterbefälle je Modelljahr; Annahmespanne 60–600.
    Vergleichsmaßstab
    Jährlicher Belastungsmaßstab 3.000 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland im Mittel 2023/2024; im Modell konstant gehalten.
    Was der Vergleich aussagt
    240 / 3.000 = 8 Prozent der Referenzlast. Die übrigen 92 Prozent sind keine nachgewiesen vermeidbare Versorgungslücke.
    Unsicherheit
    2–20 Prozent angenommener Rückgang, keine isoliert kausale deutsche Wirkung; vorhandenes Warnsystem, Wetter, Umsetzung und künftige Alterung begrenzen die Übertragung.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  16. Klima und Energie Netzentgelt-Zuschuss bis 2029 Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Der Zuschuss senkt die Netzentgelte nur drei Jahre lang; steigende Netzkosten danach bleiben unberührt. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Der Zuschuss endet 2029. Ein Zehnjahresmaßstab für tragbare Netzentgelte fehlt.

    Nächster Baustein: Netzentgeltbedarf 2027 bis 2036 und die Finanzierung nach 2029 als gemeinsamen Maßstab anlegen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Stromkosten für Haushalte und Betriebe senken, ohne Klimaschutzausgaben zu verdrängen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Zuschuss 2027 bis 2029; Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; Stromkunden über die Übertragungsnetzentgelte
    Bedarf
    Benötigt wird eine dauerhaft tragbare Finanzierung des Netzausbaus. Ein befristeter Zuschuss verschiebt Kosten in den Bundeshaushalt.
    Erwarteter Beitrag
    Der Bund zahlt 2027 bis 2029 je 5,5 Milliarden Euro aus dem Klimafonds. Bei Haushalten kommen nach der Bewertung für 3.500 kWh etwa 45 bis 60 Euro im Jahr an, je nach Netzgebiet mehr oder fast nichts.
    Verbleibende Lücke
    Nach 2029 entfällt die Entlastung. Zinsen auf den Kreditanteil des Fonds und gekürzte Klimaprogramme stehen auf der Gegenseite.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Weitergabe an Haushalte und Betriebe je Netzgebiet sowie die Finanzierung im Klimafonds nach 2029 nachhalten.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Kritik an der Verwendung des Klimafonds von BDEW und VKU, an der Kürzung gegenüber 2026 von DIHK und Stahlindustrie. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  17. Klima und Energie CO₂-Preis abschaffen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter 2027 kommen fast 17 Milliarden Euro bei Käufern an, rund 3,2 Milliarden behalten Lieferanten; ab 2028 setzt der europäische Handel den Preis. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Die Entlastung 2027 und ihre Weitergabe sind modelliert. Ein Problemmaßstab für die Energiekostenbelastung unter dem europäischen Emissionshandel fehlt.

    Nächster Baustein: Energiekostenbelastung der Haushalte ab 2028 nach Einkommen beziffern und gezielte Entlastung aus den Erlösen dagegen rechnen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Energiekosten für Haushalte und Betriebe senken
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung zehn Jahre ab 2027; für Heizen und Tanken wirkt die Abschaffung nur 2027 · Deutschland; nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe, ohne den europäischen Emissionshandel
    Bedarf
    Entlastung bei Energiekosten heißt niedrigere Rechnungen für Heizen, Tanken und Betriebe über die Zeit. Ein einmaliger Wegfall vor dem Start des europäischen Brennstoffhandels erreicht dieses Ziel nur für ein Jahr.
    Erwarteter Beitrag
    v1 setzt 2027 rund 18,5 Milliarden Euro wegfallende CO₂-Kosten an, von denen nach gemessenen Abgabensenkungen gut vier Fünftel bei Haushalten und Betrieben ankommen. Danach entfallen nur die nationalen Preise für Abfallverbrennung, Landwirtschaft und ein Restsystem.
    Verbleibende Lücke
    Ab 2028 bestimmt der europäische Emissionshandel die CO₂-Kosten für Heizen und Tanken; die Abschaffung ändert daran nichts. Wie die Lücke im Klimafonds geschlossen würde, ist offen.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Energiekostenbelastung der Haushalte nach Einkommen ab 2028 unter dem europäischen Handel beziffern und gezielte Entlastungen aus den Erlösen gegen die Abschaffung rechnen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    AfD-Bundestagsfraktion, erneuert im Antrag 21/8552 vom 13. Oktober 2026 (Gegenpol: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die den Antrag 21/5322 am 24. September 2026 ablehnten). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung

Stand der Prüfung: . Die Prüfung nutzt die vorhandenen Wirkungsmodelle; sie ist keine neue Wirksamkeitsstudie. Offene Größenordnung bedeutet keine nachgewiesene Unterdeckung.

Parteien zu den Ansätzen

19 Datenbankvorschläge zu Klima und Energie, ergänzt um ausdrücklich belegte Parteipositionen. Die Zahlen zeigen die Richtung zum jeweils genannten Ansatz. Sie bewerten weder eine Partei insgesamt noch die Wirkung ihres gesamten Pakets.

Breiter vergleichen: gesellschaftlicher Reformbedarf und praktische Vorbilder →

Parteivergleich über alle Themen →

9 Wahlforderungen 2026 10 weitere Vorhaben und Positionen 1 geltendes Recht

Status laut Datenbestand vom . Bei Wahlforderungen ist die Umsetzung ungeklärt.

Passende Richtung bedeutet noch keine ausreichende Lösung. Die Zahlen zählen Bezüge zu Reformwegen. Wie viele Betroffene erreicht werden und wie viel vom Problem gelöst wird, steht separat beim Vorschlag. Bedarf und Beitrag vergleichen →

ParteiGreift Ansatz aufGegenläufigOffen

Gegenläufige Einträge zählen nicht als Unterstützung. „Offen“ umfasst ungeklärte Forschungsfragen, unpassende Übertragungen und gemischte Pakete. Jede Einordnung nennt ihren Bezug. 0 heißt: kein entsprechender Eintrag in der Sammlung. Gemeinsame Vorschläge zählen je Partei.

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Alle · 20 zugeordnete Einträge

  1. Solaranlagen auf allen öffentlichen GebäudenGreift Ansatz auf · Konkreten Ausbau emissionsarmer Stromalternativen umsetzenBedingtes Modellestimate: ≈ 30 % (4 % bis 60 %) · Solarstrom aus dem öffentlichen DachpotenzialGrüne · Land Berlin Wahlforderung 2026

    Solarstrom auf öffentlichen Gebäuden.

    Richtungsbezug: Die Ausstattung nutzbarer öffentlicher Dächer samt Umsetzungsplan und jährlichen Zielen greift den dokumentierten Vollzugsrückstand konkreter Solarinstallation auf. Die gesetzliche Pflicht besteht bereits; zusätzlich zählen nur tatsächliche Installation und besserer Vollzug, nicht eine neue Zielzahl allein.

    Geprüftes Ziel: Technisch geeignete öffentliche Dächer tatsächlich für Solarstrom nutzen

    Beitrag und Lücke: Ein Umsetzungsplan adressiert den Vollzugsengpass; das Modell belegt keine vollständige Ausstattung geeigneter Dächer.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  2. Klimaschutzgesetz mit Klimaneutralität 2035Einordnung offen · Konkrete Emissionsminderung zusätzlich umsetzenModellestimate: ≈ unter 1 % (0 % bis unter 1 %) · Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025Grüne · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Verbindliche Landesziele und Klimaneutralität.

    Richtungsbezug: Minderungsziele, Staatsziel und Kontrollgremien sind Governance, aber noch keine konkrete Preis-, Erzeugungs- oder Umstellungsmaßnahme. Das ambitioniertere Zieljahr allein wird nicht als belegter zusätzlicher Minderungsbeitrag gezählt.

    Geprüftes Ziel: Landesklimapolitik verbindlich steuern und Emissionsminderung erreichen

    Beitrag und Lücke: Verbindliche Ziele und Kontrolle sind ein Steuerungsrahmen; ein hinreichender zusätzlicher Minderungspfad ist nicht beziffert.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  3. Solarpflicht für NeubautenGreift Ansatz auf · Konkrete Solarinstallation bei Bau und Dachsanierung ermöglichenModellestimate: ≈ unter 1 % (0 % bis unter 1 %) · Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025Grüne · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    PV-Pflicht bei Neubauten.

    Richtungsbezug: Eine Nutzungspflicht ist eine konkrete Umstellungskomponente in Richtung emissionsarmer Stromalternativen. Unterstützend betrifft deren sachliche Ausrichtung; Zusatz gegenüber bereits gestaffeltem Bundesrecht, Ausnahmen, Fristen und tatsächliche Installation sind ausdrücklich noch ungeklärt.

    Geprüftes Ziel: Solarnutzung geeigneter neuer und sanierter Dächer beschleunigen

    Beitrag und Lücke: Zusätzlich zum Bundesrecht betrifft die Landespflicht vor allem frühere Baujahrgänge und verbleibende Gebäudegruppen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  4. Kein Netzentgelt für AnwohnerEinordnung offen · Umstellung und Kostenverteilung passend gestaltenBedarfsdeckung: Größenordnung offenGrüne · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Verteilung von Netzkosten und Akzeptanz vor Ort.

    Richtungsbezug: Ein örtlicher Netzentgeltbonus entlastet Anwohner, legt aber keine zusätzliche Erzeugung oder Emissionsminderung fest. Bestehende ähnliche Gutschriften, Bundeszuständigkeit und Akzeptanzwirkung verhindern die Gleichsetzung mit einem belegten Ausbauhebel.

    Geprüftes Ziel: Anwohner erneuerbarer Anlagen an finanziellen Vorteilen beteiligen

    Beitrag und Lücke: Entlastung für einen Umkreis wird geschätzt; erreichbare Zusatzwirkung gegenüber bestehender Beteiligung und rechtssichere Umsetzung bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  5. MV-EnergieEinordnung offen · Zugang zu emissionsarmen Alternativen ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenCDU · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Stromkosten und regionale Energiepolitik.

    Richtungsbezug: Eine Pauschale senkt Stromkosten, ist aber weder an eine zusätzliche Umstellung noch an Emissionsminderung gebunden. Aus allgemeiner Entlastung folgt keine eindeutige konkrete Klimaschutzrichtung.

    Geprüftes Ziel: Haushalte bei Stromkosten entlasten

    Beitrag und Lücke: Der Zahlbetrag ist klar; ob er besondere Stromkostenbelastungen angemessen deckt, ist nicht bestimmt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: CDU Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  6. Windkraft-MoratoriumGegenläufig · Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichenModellestimate: ≈ weniger als 1 % Verschärfung (weniger als 1 % Verschärfung bis weniger als 1 % Verschärfung) · Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025AfD · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Ausbaustopp der Windkraft als Alternative zum weiteren Erneuerbaren-Ausbau.

    Richtungsbezug: Keine neuen Windgenehmigungen und die Abschaffung des Akzeptanzkanals bremsen einen konkreten Ausbauweg. Gegenläufig bezeichnet die Ausbau-/Ermöglichungsrichtung; Rechtsgrenzen, andere Erzeugungsoptionen und das Ausmaß der Emissionsfolgen sind gesondert zu prüfen.

    Geprüftes Ziel: Anwohner- und Naturschutz bei Windenergie rechtssicher organisieren

    Beitrag und Lücke: Der angekündigte Ausbaustopp ist rechtlich begrenzt; die erreichte Schutzwirkung bleibt ungeklärt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: AfD Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  7. Keine neuen WindräderGegenläufig · Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenAfD · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Keine neuen Windräder als Gegenrichtung zum Ausbau.

    Richtungsbezug: Die verlangte Ausbaubremse, verschärfte Verfahren und Beendigung der Bürgerforen zielen auf weniger zusätzlichen Windkraftausbau. Die tatsächliche Landeszuständigkeit begrenzt die Größenordnung, verändert aber die Richtung der konkret möglichen Verzögerung nicht.

    Geprüftes Ziel: Windenergieausbau und örtliche Schutzinteressen politisch steuern

    Beitrag und Lücke: Landeshebel reichen im Modell nur zur Verzögerung; das ist keine gemessene Abdeckung eines wissenschaftlichen Schutzbedarfs.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: AfD Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  8. Größere Abstände zu WindrädernGegenläufig · Emissionsarme Stromalternativen zusätzlich ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenBSW · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Abstandsregeln begrenzen mögliche Windkraftstandorte.

    Richtungsbezug: Zusätzliche Abstände, strengere Umzingelungsregeln und die erklärte Ausbaubremse begrenzen weitere geeignete Windstandorte. Gegenläufig gilt für die zusätzliche Ausbauhemmung; Landschafts-, Anwohner- und Alternativenergiefragen bleiben eigene Abwägungen.

    Geprüftes Ziel: Belastungen durch Windanlagen standortbezogen und rechtssicher begrenzen

    Beitrag und Lücke: Größere Abstände könnten örtlich entlasten; rechtlich erreichbare Schutzwirkung und Flächenfolgen sind ungeklärt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BSW – Vernunft und Gerechtigkeit Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  9. Wiedereinstieg in die KernenergieEinordnung offen · Realisierbare emissionsarme Stromalternativen vergleichenBedarfsdeckung: Für dieses Zehnjahresziel zu spätAfD · Bund (Energie- und Atomrecht), teils EU Dokumentiertes Vorhaben

    Alternative Stromerzeugungsstrategie und Atomrecht.

    Richtungsbezug: Kernenergie ist grundsätzlich eine emissionsarme Erzeugungsoption und deshalb keine pauschale Gegenrichtung zum Klimaschutz. Das konkrete Wiederanlauf-/Neubaupaket hat aber offene rechtliche, technische und zeitliche Voraussetzungen sowie einen anderen Vergleichspfad; Richtung seiner zusätzlichen Wirkung bleibt offen.

    Geprüftes Ziel: Rechtzeitig emissionsarme und gesicherte Stromerzeugung bereitstellen

    Beitrag und Lücke: Neubauten liefern im Bewertungsmodell erst ab den 2040er Jahren; der kurzfristigere Wiederanlauf ist praktisch und rechtlich ungeklärt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: AfD als Antragsteller genannt; rechtliche/technische Realisierbarkeit gesondert untersucht.

    Träger: AfD (Antragsteller); Gegenpol: Kraftwerksbetreiber, Bundesregierung, Energieökonomie, Endlager- und Rohstoffaufsicht, Anti-Atomkraft-Bewegung

    AfD ausdrücklich Antragsteller; Bundesregierung ist Gegenposition, keine Trägerpartei.

    Partei · Parteiforderung im Datenbestand

  10. CO₂-Preis 2027 einfrierenGegenläufig · Den fossilen Emissionspreisanreiz wirksam erhaltenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Preissignal bei Gebäude- und Verkehrsemissionen.

    Richtungsbezug: Der Deckel begrenzt den Preis gegenüber dem gesetzlich vorgesehenen Marktpfad, soweit dieser oberhalb des Korridors läge. Gegenläufig ist diese Begrenzung eines dann bindenden Preisanreizes; ohne bindenden Deckel, bei niedrigeren Marktpreisen und für die gesamte Reform ergibt sich daraus kein gesicherter Emissionseffekt.

    Geprüftes Ziel: Brennstoffkosten im Übergangsjahr planbar halten und Haushalte entlasten

    Beitrag und Lücke: Der Preisdeckel verschiebt Kosten im Jahr 2027; eine dauerhafte soziale oder energetische Entlastung ist damit nicht belegt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Regierungsentwurf zur Begrenzung 2027; im Bestand nicht als geltendes Gesetz dokumentiert.

    Träger: Bundesregierung (BMUKN), getragen von CDU/CSU und SPD nach dem Koalitionsausschuss vom 12. Mai 2026 (Gegenpol: Umweltausschuss des Bundesrates, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Bündnis 90/Die Grünen, VKU)

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7869 (BR-Drs. 462/26), beschlossen in der Ausschussfassung BT-Drs. 21/8626 · Regierungsentwurf 14.08.2026; Lesung/Stellungnahme September 2026

  11. Einspeisevergütung für Dachsolar streichenGegenläufig · Konkreten Ausbau emissionsarmer Stromalternativen ermöglichenModellestimate: ≈ weniger als 1 % Verschärfung (-1 % bis weniger als 1 % Verschärfung) · Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025Regierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Förderregime neuer Dach-PV; Wirkung auf Ausbau und Kosten gesondert bewerten.

    Richtungsbezug: Die verkürzte Vergütungssicherheit und zusätzliche Einspeisekappung erschweren gegenüber dem bisherigen Regime den konkreten Dach-PV-Ausbau. Gegenläufig bezeichnet diese Förder-/Nutzungskomponenten; Marktintegration, Kosten und gesamte langfristige Minderungswirkung brauchen eigene Bewertung.

    Geprüftes Ziel: Solarförderung und Netzintegration bei weiterem Ausbau tragfähig gestalten

    Beitrag und Lücke: Förderausgaben werden modelliert gesenkt; wie viel Ausbau und Netzentlastung danach tatsächlich verbleiben, ist ungeklärt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Regierungsentwurf; ablehnende Grüne/Linke sind keine Träger der Kürzung.

    Träger: Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche), getragen von CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bundesverband Solarwirtschaft, Agora Energiewende, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke)

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung (EEG-Novelle 2027), BT-Drs. 21/7867, Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 · Kabinettsentwurf 29.07.2026; erste Lesung 24.09.2026

  12. 65-Prozent-Regel gestrichenGegenläufig · Die Umstellung auf emissionsärmere Wärme ermöglichenModellestimate: ≈ weniger als 1 % Verschärfung (weniger als 1 % Verschärfung bis 0 %) · Anteil am deutschen Klimapfad gegenüber konstantem Emissionsniveau 2025Regierung / weitere Träger · Bund In Kraft laut Datenbestand

    Heizungswahl, Förderung, CO₂-Preise und spätere Beimischungspflichten.

    Richtungsbezug: Die Streichung der bisherigen unmittelbaren Erneuerbaren-Anforderung erlaubt neue fossile Heizungen statt vorgeschriebener früher Umstellung. Gegenläufig gilt für diese aufgehobene Umstellungskomponente; Förderung, spätere Beimischungen, CO₂-Preis und gesamte Kostenbilanz werden getrennt beurteilt.

    Geprüftes Ziel: Heizungstausch bezahlbar und emissionsarm gestalten

    Beitrag und Lücke: Kosten je anders gewählter Heizung sind modelliert; Zahl der betroffenen Anlagen und spätere Betriebskosten bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Im Bestand als geltendes Gesetz dokumentiert; Kritik von Grünen begründet keine Trägerschaft.

    Träger: Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD (Gegenpol: Bündnis 90/Die Grünen, Deutsche Umwelthilfe, Teile der Wärmepumpenbranche)

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Gebäudemodernisierungsgesetz, beschlossen am 10. Juli 2026, in Kraft seit 29. Juli 2026 · In Kraft seit 29.07.2026

  13. Eine Million Bäume für BerlinGreift Ansatz auf · Lokale Anpassung an unvermeidbare HitzerisikenBedingtes Modellestimate: ≈ unter 1 % (unter 1 % bis unter 1 %) · Hitzebedingte Todesfälle in Berlin bei unveränderter ReferenzlastGrüne · Land Berlin Wahlforderung 2026

    Stadtbäume als Hitze-/Anpassungsmaßnahme; kein unmittelbarer Trendwert für globale Erwärmung.

    Richtungsbezug: Pflanzung an Hitze-Hotspots und gesicherte Pflege sind konkrete Expositions-/Anpassungskomponenten. Zugeordnet ist lokaler Hitzeschutz, nicht eine behauptete Senkung der globalen Temperatur; Zielzahl, Zeit bis zur Krone und Wirkung je Standort sind offen.

    Geprüftes Ziel: Hitzebelastete Berliner Orte durch gesunde Baumkronen kühlen

    Beitrag und Lücke: Junge Bäume liefern ihre volle Krone spät; die Bewertung rechnet außerdem deutlich weniger Pflanzungen als das Parteiziel.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  14. Hitzeaktionspläne verpflichtendGreift Ansatz auf · Hitzeschutz mit Umsetzung für gefährdete Menschen organisierenModellestimate: ≈ 10 % (2 % bis 20 %) · Hitzebedingte Todesfälle bei unveränderter ReferenzlastRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Anpassung an Hitzewellen und Schutz gefährdeter Menschen.

    Richtungsbezug: Die Pflicht umfasst ausdrücklich Entwicklung, Umsetzung und Anpassung unter Einbezug von Gesundheit, Pflege und Sozialsektor. Diese organisierte Vorsorge unterstützt die Anpassungsrichtung; ein Plan allein wird nicht als bereits vermiedener Todesfall gezählt.

    Geprüftes Ziel: Hitzebedingte Sterbefälle und Erkrankungen durch umgesetzte kommunale Vorsorge verringern

    Beitrag und Lücke: Das Zentralmodell setzt 240 vermiedene hitzebedingte Sterbefälle je Jahr an; das sind 8 Prozent seiner heutigen Referenzlast, keine gemessene Wirkung.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Verbändeforderung; begleitender BMG-Hitzeschutzplan ist keine eigene Partei-Programmzuordnung.

    Träger: Bündnis Hitzeaktionstag (Ärzte-, Pflege-, Wohlfahrts- und Umweltverbände); flankiert vom Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Verbändeforderung 2026 · Verbändeforderung 2026

  15. Emissionshandel mit KlimadividendeGreift Ansatz auf · Emissionshandel als zentrales Instrument und Einnahmenrückzahlung als jährliche Klimadividende; im Energieabschnitt Bezug auf ETS 1 und ETS 2.Bedarfsdeckung nicht geprüftFDP · Bund / EU Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Emissionshandel als zentrales Instrument und Einnahmenrückzahlung als jährliche Klimadividende; im Energieabschnitt Bezug auf ETS 1 und ETS 2.

    Richtungsbezug: Unterstützt die gestützte Richtung Bepreisung mit Belastungsausgleich. Zusatzwirkung, Deckel, Preisniveau und konkrete Verteilung der Dividende bleiben offen. Der gleiche Beschluss verlangt eine vorübergehende Aussetzung der nationalen Abgabe: diese gegenläufige Teilforderung ist separat erfasst; das Gesamtpaket erhält kein pauschales positives Urteil.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Bundesvorstandsbeschluss, PDF datiert 29.06.2026; Parteiseite nennt 31.05.2026. Maßgeblich ist das Dokumentdatum. Parteibeschluss ist kein Gesetzesbeschluss. Diese Zeile erfasst nur die ETS-/Rückverteilungskomponente des gemischten Reformpakets.

    Träger: FDP

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Parteibeschluss vom 29.06.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  16. CO₂-Abgabe vorübergehend aussetzenGegenläufig · Der bestehende nationale Emissionspreis soll bis zur Einführung des ETS 2 ausgesetzt werden.Bedarfsdeckung nicht geprüftFDP · Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Der bestehende nationale Emissionspreis soll bis zur Einführung des ETS 2 ausgesetzt werden.

    Richtungsbezug: Unterbricht gezielt das bestehende Preissignal und läuft damit der Richtung verlässliche Emissionsbepreisung entgegen. Das ist eine Einordnung des Mechanismus, keine kausale Schätzung der zusätzlichen Tonnen oder Gesamtwohlfahrt dieser befristeten Aussetzung. Entlastung in einer Preiskrise und der spätere ETS werden separat beurteilt.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Teilforderung im FDP-Bundesvorstandsbeschluss vom 29.06.2026, S. 10. Innerparteilicher Beschluss; keine gesetzliche Umsetzung belegt. Nicht mit der grundsätzlich befürworteten künftigen ETS-Bepreisung gleichsetzen.

    Träger: FDP

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Parteibeschluss vom 29.06.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  17. Klimaanpassung gemeinsam finanzierenEinordnung offen · Besonders gefährdete Gruppen und hitzegefährdete Wohnungen schützen, Personal und verlässliche kommunale Budgets finanzieren, Warnung und Kommunikation koordinieren.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · Bund / Länder / Kommunen Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Besonders gefährdete Gruppen und hitzegefährdete Wohnungen schützen, Personal und verlässliche kommunale Budgets finanzieren, Warnung und Kommunikation koordinieren.

    Richtungsbezug: Der Anpassungsbedarf ist gut gestützt; eine neue Gemeinschaftsaufgabe und das konkrete Finanzierungs-/Managementmodell sind als Lösung noch nicht kausal bewertet. Deshalb Bezug zur offenen Umsetzungsfrage, statt Wirkungssicherheit aus dem belegten Problem abzuleiten.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Antrag 21/8117 vom 22.09.2026; am 24.09.2026 an die Ausschüsse überwiesen. Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, zusätzlichen kommunalen Budgets und einem nationalen Hitzeaktionsplan. Keine Grundgesetzänderung beschlossen. Beschlussempfehlung 21/8640 vom 15.10.2026 empfiehlt Ablehnung; kein Plenarbeschluss bis 20.10.2026.

    Träger: DIE LINKE

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Antrag vom 22.09.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  18. CO₂-Abgabe sofort aussetzenGegenläufig · Sofortige Aussetzung der CO₂-Abgabe, um Kraftstoffpreise kurzfristig zu entlasten.Bedarfsdeckung nicht geprüftCDU · Forderung aus dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern; Regelung liegt beim Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Sofortige Aussetzung der CO₂-Abgabe, um Kraftstoffpreise kurzfristig zu entlasten.

    Richtungsbezug: Aussetzen des Emissionspreises steht der verlässlichen Bepreisungsrichtung entgegen. Wie sehr Marktpreise, Ausweichmöglichkeiten und die Dauer der Aussetzung Emissionen oder Haushaltsbelastungen verändern, bleibt offen. Kein allgemeines Negativurteil über die Partei oder über Entlastungsziele.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Öffentliche Forderung von Daniel Peters, CDU-Landesvorsitzender/Spitzenkandidat, auf der offiziellen Landesparteiseite vom 30.07.2026. Kein Beschluss der Bundes-CDU und keine gesetzliche Umsetzung belegt; nicht der CSU oder SPD zurechnen.

    Träger: CDU

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Parteiforderung vom 30.07.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  19. Hitzeaktionspläne verpflichtendGreift Ansatz auf · Antrag 21/6343 verlangt gemeinsam mit Ländern verbindliche, finanziell unterstützte kommunale Hitzepläne, Monitoring und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.Bedarfsdeckung nicht geprüftGrüne · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Antrag 21/6343 verlangt gemeinsam mit Ländern verbindliche, finanziell unterstützte kommunale Hitzepläne, Monitoring und Schutz besonders gefährdeter Gruppen.

    Richtungsbezug: Das französische Registermodell ist damit nicht vollständig übernommen. Der Nutzen hängt an Personal, erreichbaren Zielgruppen und durchgeführten Maßnahmen, nicht am bloßen Vorliegen eines Plans.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Antrag vom 09.06.2026, am 25.06.2026 überwiesen; öffentliche Anhörung am 23.09.2026. Eine abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (dokumentierte Parteiposition)

    Ausdrücklich belegte Parteiposition zu diesem Instrument; die ursprüngliche Urheberschaft der Maßnahme bleibt getrennt.

    Parteiposition vom 2026-06-09 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  20. Arbeit bei Hitze schützenGreift Ansatz auf · Antrag 21/6464 verlangt besseren Schutz für Arbeit im Freien und überhitzten Innenräumen sowie Möglichkeiten verkürzter Arbeitszeit bei großer Hitze.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · Bund/Arbeitsschutz Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Antrag 21/6464 verlangt besseren Schutz für Arbeit im Freien und überhitzten Innenräumen sowie Möglichkeiten verkürzter Arbeitszeit bei großer Hitze.

    Richtungsbezug: Gezielter Baustein für Beschäftigte; keine vollständige Entsprechung eines kommunalen Schutzplans für ältere, alleinlebende oder pflegebedürftige Menschen. Lohnausgleich ist ausdrücklich gefordert. Konkrete Temperaturschwellen, Finanzierungsumfang und Vollzug bleiben zu prüfen.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Antrag vom 11.06.2026, am 25.06.2026 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen; eine spätere abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt.

    Träger: DIE LINKE

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Antrag vom 11.06.2026, am 25.06.2026 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen; eine spätere abschließende Annahme wurde hier nicht bestätigt. (2026-06-11) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

Was diese Zuordnung aussagt

Die Auswahl umfasst thematisch passende Einträge aus unserer Datenbank, einschließlich Alternativen mit anderer Wirkungsrichtung. Parteizahlen beruhen auf ausdrücklich belegter Partei- oder Programmträgerschaft. Regierung, Ministerien, Kommissionen und Verbände erscheinen separat; genannte Kritik und die Parteizugehörigkeit einzelner Ministerpersonen werden nicht als Parteiträgerschaft gezählt. Gebündelte Einträge können mehrere Parteien mit unterschiedlichen Teilforderungen enthalten. Der jeweilige Hinweis erklärt diese Grenzen.

Die Sammlung ist redaktionell ausgewählt. Status und Herkunft stammen aus dem angegebenen Datenbestand; eine tagesaktuelle Vollerhebung aller Parteiforderungen ist damit nicht verbunden.

Was Parteiaussagen über Gegenpositionen zeigen 3 Belege

Eine Partei kann ein Instrument ausdrücklich ablehnen. Bei einer abgeleiteten Gegenrichtung widerspricht eine konkrete Aussage einem eng benannten Baustein; der Schluss ist eine redaktionelle Einordnung. Die Zuordnung betrifft das Instrument, nicht das gesellschaftliche Ziel.

Diese Aussagen ergänzen die Vorhabensliste oben. Sie werden wegen möglicher Überschneidungen nicht zu deren Zahlen addiert. Mehrere Aussagen zum selben Instrument zählen je Partei einmal. Stand: 2026-10-15.

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3 Belege

0 bedeutet: In dieser Recherche ist kein entsprechender Beleg dokumentiert. Daraus folgt keine Zustimmung. Ein Landesverband, eine Fraktion und eine Bundespartei sind getrennte Quellenebenen.

  1. CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas / BrennstoffemissionshandelsgesetzAfD · Bund · Bundestagsfraktion · 2025-05-20Ausdrücklich abgelehnt

    Parteiaussage:Ziffer II.2 des AfD-Antrags verlangt, die CO₂-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verhindern und das Brennstoffemissionshandelsgesetz vollständig und ersatzlos zu streichen.

    Unsere Einordnung:Ausdrückliche Ablehnung des konkreten Emissionspreisinstruments. Das läuft der im Klimathema geprüften Richtung verlässlicher Emissionspreise entgegen.

    Grenze:Beschränkt auf den genannten Preishebel und die Forderung dieses Antrags. Kein pauschales Urteil über sämtliche Klimamaßnahmen und keine Schätzung zusätzlicher Emissionen. Soziale Belastungen und Alternativen bleiben eigenständige Prüfungen.

    Belegstatus:Datierter Bundestagsantrag 21/227; aus dem Antragstext allein folgt weder Annahme noch ein aktueller neuer Anlauf. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

  2. Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2)Linke · Bund · Parteivorstand · 2026-10-10Ausdrücklich abgelehnt

    Parteiaussage:Der Parteivorstand lehnt die Einführung des ETS 2 für Gebäude und Verkehr ausdrücklich ab und fordert, die CO₂-Bepreisung nicht über ETS 1 auszuweiten. Zugleich hält er CO₂-Besteuerung großer Emittenten unter Bedingungen für sinnvoll und verlangt öffentliche Investitionen in die Dekarbonisierung.

    Unsere Einordnung:Ausdrückliche Gegenposition zur sektoralen Bepreisung von Wärme und Verkehr. Der Konflikt betrifft den Preishebel; das Klimaschutzziel und der Ausbau bezahlbarer Alternativen werden zugleich unterstützt.

    Grenze:Keine Ablehnung jeder CO₂-Besteuerung oder des Klimaschutzes. Der Beschluss unterscheidet große Emittenten von Verbrauchenden und nennt Entlastung sowie alternative Investitions- und Regulierungspfade. Ob dieses Alternativpaket gleich wirksam, gerechter oder kostengünstiger wäre, ist hier nicht entschieden.

    Belegstatus:Beschluss 2026/602 G.20 des Parteivorstands vom 10.10.2026, veröffentlicht am 13.10.2026; kein geltendes Gesetz. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

  3. Nationaler CO₂-Preis und rein europäischer EmissionshandelBSW · Bund · Bundestagswahlprogramm · 2025Ausdrücklich abgelehnt

    Parteiaussage:Das BSW-Bundeswahlprogramm fordert die Abschaffung des CO₂-Preises. Der europäische Emissionshandel soll globalisiert werden; andernfalls soll Deutschland auf EU-Ebene für seine Abschaffung werben. Das Programm bevorzugt Innovationsförderung und gezielte andere Anreize.

    Unsere Einordnung:Ausdrücklicher Instrumentkonflikt zur im Klimathema geprüften verlässlichen deutschen beziehungsweise europäischen Emissionsbepreisung unter den heutigen internationalen Bedingungen.

    Grenze:Die Globalisierungsbedingung sichtbar lassen: kein generelles Verbot jedes weltweiten Emissionshandels. Das Programm bekennt sich zugleich zum Pariser Abkommen und nennt andere Klimainstrumente. Deren Gesamtwirkung wird hier nicht bewertet.

    Belegstatus:Datierte Bundesprogrammposition 2025, PDF auf dem offiziellen BSW-Landesverbandsserver; kein neuer Beschluss von 2026. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

Was offen bleibt

  • Zusätzlicher Emissionsrückgang einer Reform gegenüber bereits geltenden Preisen und Regeln.
  • Orte, an denen Netze, Finanzierung oder fehlende Ausweichmöglichkeiten eine Umstellung trotz wirtschaftlichen Anreizes verhindern.
  • Robustheit von Nutzen und Kosten unter verschiedenen Energiepreisen, Wetterverläufen und technischen Entwicklungen.

Die politische Wertentscheidung

Wissenschaft beschreibt Risiken und Handlungsfolgen. Welche Risiken akzeptiert werden, wie viel Deutschland im Verhältnis zu anderen Ländern beiträgt und wer Übergangskosten trägt, bleiben Wertentscheidungen. Verteilung zwischen heutigen Haushalten, künftigen Generationen und Ländern ist nicht allein mit einem Effizienzmaß lösbar.

Für die Nutzen- und Budgetpriorisierung

Zusätzlich vermiedene Tonnen mit zeitlichem Verlauf und Systemgrenze eintragen, Gesundheits- und Anpassungsnutzen nur bei eigener Evidenz ergänzen. Investitionskosten, laufende Energiekosten und fossile Einsparungen getrennt modellieren; Stromanteile sind noch kein gesellschaftlicher Nutzenwert. Lebensdauer vieler Anlagen reicht über zehn Jahre, Restwerte daher offen ausweisen.

Mindestens zehn Jahre betrachten, beobachtete Wirkungsdauer getrennt ausweisen und den heutigen Maßnahmenbestand als Vergleich verwenden. Gesellschaftlichen Nutzen, Bundeshaushalt sowie Länder, Kommunen und Sozialversicherungen getrennt erfassen. Zinskosten zählen negativ, Schuldenabbau positiv; dieselbe Finanzierung wird nicht zusätzlich als eigener Nutzen verbucht. Ohne konkrete Ausgestaltung bleibt der Kostenwert offen.

Quellen und Evidenzarten

  1. WMO: State of the Global Climate 2025Internationaler Beobachtungsbericht · März 2026
  2. UBA: Treibhausgasdaten 2025 und Projektionsdaten 2026Amtliche Frühschätzung · März 2026
  3. UBA/AGEE-Stat: Erneuerbare Energien in Deutschland 2025Amtliche Energiestatistik · vorläufige Werte 2025 · März 2026
  4. IPCC AR6 Synthesebericht: Summary for PolicymakersWissenschaftlicher Konsensbericht · 2023
  5. Döbbeling-Hildebrandt et al.: Ex-post-Wirkungen von CO₂-BepreisungSystematischer Review und Metaanalyse kausaler Studien · Nature Communications, 2024

Die Auswahl ist eine thematische Vertiefung mit amtlichen Daten und zentralen Forschungsbefunden, keine vollständige systematische Literaturübersicht. Unterschiede in Datenstand, Messung und Übertragbarkeit sind bei den Befunden ausgewiesen.