Lab · Themenanalyse · Deutschland · Vergleichsfälle
Wohnen
Reicht es, mehr Wohnungen zu bauen?
Recherche: · Datenjahre stehen bei jedem Befund
Rechercheentwurf. Quellen und Einordnung bilden den Arbeitsstand; die Übertragung in Argumente ist noch nicht geprüft.
Der zentrale Befund
Mehr Wohnraum ist ein belegter Hebel, aber die Zahl allein erklärt den Wohnungsmarkt nicht. Entscheidend sind regional passende Wohnungen, ihre tatsächliche Nutzung und der Zugang für neue Haushalte. Eine billigere geschützte Miete, ein Eigentümerwechsel oder eine Baugenehmigung schaffen jeweils etwas anderes als zusätzlichen zugänglichen Wohnraum.
Warum das wichtig ist
Hohe Wohnkosten lassen weniger Einkommen für andere Bedürfnisse; ein ungeeigneter Standort kann Arbeitswege und Schulzugänge erschweren. Für Familien werden Größe und Stabilität besonders bei Geburt, Trennung oder Umzug relevant. Die richtige Frage ist deshalb, welche Haushalte welchen Engpass haben: zu wenig Kapazität, fehlende passende Größen, finanzielle Zugangshürden oder unsichere Wohnverhältnisse. Derselbe Eingriff hilft nicht allen Gruppen gleich.
Was sich verändert
Datierte Befunde beschreiben die Lage. Szenarien zeigen mögliche Zukünfte unter Annahmen; einzelne Befragungen sind keine Trendlinie.
Deutschland · Privathaushalte
Mehr Haushalte als 2022, zuletzt kleiner Rückgang
202240,589 Mio.Beobachtet
202441,211 Mio.Beobachtet
202541,126 Mio.Schätzung
Wohnungsbedarf hängt auch von Haushaltsgrößen ab: 2025 sind 42,1 % Einpersonenhaushalte. Eine stabile Bundessumme kann mit steigender Nachfrage in einzelnen Städten zusammenfallen.
Messung und Grenzen
Mikrozensus, Stand April 2026: 2025 Erstergebnisse, davor Endergebnisse. Neugestaltung 2020 und Zensusumstellung begrenzen lange Vergleiche. Haushalte sind nicht Personen; nationale Summen identifizieren keine lokale Mietursache.
Leerstand bedeutet nicht sofort verfügbaren Wohnraum
15.5.2022 · leer1,9 Mio.Beobachtet
davon binnen 3 Monaten beziehbar38 %Beobachtet
Die Leerstandsquote lag bei 4,3 %. Zustand, Lage und Nachfrage begrenzen das aktivierbare Potenzial. Die durchschnittliche Bestandsfläche je Einwohner stieg von 48,9 m² (2022) auf 49,5 m² (2025); das sagt noch nichts über Verteilung oder passende Familienwohnungen.
Messung und Grenzen
Leerstand ist ein Stichtagsbefund von 2022, keine aktuelle Verfügbarkeitszählung. Binnen drei Monaten beziehbar bedeutet weder sofort verfügbar noch passend gelegen. Bestandsfläche enthält Leerstand; Fortschreibung seit 2022 auf neuer Zensusbasis.
Die durchschnittliche Zeit von Genehmigung bis Fertigstellung stieg bei Neubauwohnungen in Wohngebäuden von 20 Monaten (2020) auf 27 Monate (2025). Ende 2025 waren 760.700 genehmigte Wohnungen noch nicht fertig.
Messung und Grenzen
Amtliche Jahresstatistik Mai 2025 und Mai 2026, auf 100 gerundet; 2023 aus 2024 und dem gemeldeten Rückgang um 42.500 errechnet; Fertigstellungen umfassen auch Maßnahmen im Bestand. Bauüberhang ist ein Bestand an genehmigten Vorhaben, keine Zusage kommender Lieferungen. Ein Baurecht allein löst Finanzierung, Baukapazität und Infrastruktur nicht.
Deutschland · Wiedervermietungsangebote: jährliches Wachstum
Angebotsmieten steigen weiter, zuletzt langsamer
2023+5,7 %Beobachtet
2024+4,8 %Beobachtet
2025+3,5 %Beobachtet
2025 liegen Wiedervermietungsangebote im Mittel bei 11,11 €/m² nettokalt. Die BBSR-Schätzung für bestehende Mieten liegt bei 7,76 €/m². Neue Haushalte und Umziehende brauchen daher eigene Belastungsindikatoren.
Messung und Grenzen
BBSR: unmöblierte im Internet inserierte Bestandswohnungen. Anzeigen sind keine Verträge; Bestandsmietenschätzung und Angebote haben unterschiedliche Populationen. Die Differenz ist kein kausaler Preisaufschlag derselben Wohnung. Inseratsfilter 2025 rückwirkend revidiert: alte Reihen nicht mischen. Nettokaltwerte enthalten keine Energie- und weiteren Nebenkosten.
Kaufpreise lagen 2025 unter dem Niveau von 2022. Deutsche Neugeschäftszinsen für Wohnungsbaukredite mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre stiegen zuletzt: 3,34 % im Dezember 2024, 3,73 % im Dezember 2025 und 4,04 % im August 2026. Günstigere Kaufpreise bedeuten deshalb noch keine geringere monatliche Finanzierungslast.
Messung und Grenzen
Zwei getrennte Reihen und Populationen: Destatis-Transaktionspreisindex, aktuelle Umbasierung Juni 2026; Bundesbank SUD119, monatlicher annualisierter Zinssatz, August 2026 vorläufig. Kein identischer Haushalt oder Vertrag. Eigenkapital, Tilgung und Erwerbsnebenkosten fehlen. Der Zinssatz gilt weder für Bestandskredite noch für alle Laufzeiten oder den Euroraum.
Deutschland · Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindung
Gebundener Mietbestand sinkt trotz Förderung
Ende 20241,046 Mio.Beobachtet
Ende 20251,033 Mio.Beobachtet
Auslaufende Bindungen können geschützten Zugang verringern, obwohl Wohnungen baulich weiter existieren. 56.331 geförderte Einheiten 2025 sind deshalb kein gleich großer Zuwachs des gebundenen Mietbestands.
Messung und Grenzen
Länderangaben in zwei amtlichen Veröffentlichungen, keine eigenständige Destatis-Bundesstatistik. Bestand umfasst Miet- und Belegungsbindungen. Förderung enthält auch Modernisierung, Bindungserwerb oder -verlängerung, Eigentum und Wohnheimplätze; sie ist keine Neubau-Fertigstellungszahl.
Regionaler Bedarf und Wohnungsgrößen passen nicht automatisch zum Gesamtbestand
plausibler Mechanismus; amtliche Beschreibung, keine getrennte Kausalschätzung
Haushaltsgründungen, Trennungen und Wanderung verändern Bedarf und Lage. Größere mittlere Fläche und Leerstand im Bundesgebiet können mit einem Mangel in gefragten Städten zusammenfallen. Zudem brauchen Alleinlebende und Familien verschiedene Größen. Aus einem nationalen Überschuss lässt sich deshalb kein lokaler Überfluss ableiten; aus einem lokalen Mangel keine Notwendigkeit zum Neubau an jedem Ort. Bestand, Nachfrage, Schulen und Arbeitswege sind zusammen zu betrachten.
Kaufpreis, Finanzierungslast und laufende Miete sind verschiedene Größen
ökonomischer Mechanismus und modellgestützte Einordnung; kein isolierter Reformeffekt
Eine Wohnung ist zugleich Lebensmittelpunkt und Vermögensanlage. Zinsänderungen beeinflussen ihren Kaufpreis, die monatliche Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus. Ein gesunkener Kaufpreis bedeutet bei höherem Zins nicht automatisch bessere Erschwinglichkeit. Wenn Käufe oder Projekte ausfallen, können sich Nachfrage nach Miete und künftiges Angebot gleichzeitig verändern. Welcher Kanal überwiegt, hängt von Ort und Zeitraum ab; dieser Mechanismus ersetzt keine isolierte Kausalschätzung einer Reform. Die Bundesbank beschreibt für 2025 leicht gesunkene Hypothekenzinsen und eine kaum veränderte Erschwinglichkeit; die Reihe mit über zehn Jahren Zinsbindung lag dagegen im Dezember 2025 höher als ein Jahr zuvor.
kausaler Quasiexperimentbefund mit Identifikationsannahmen
Mehr tatsächlich nutzbare Wohnungen erweitert Wahlmöglichkeiten und Konkurrenz. Die deutsche Wetter-IV-Studie schätzt rund 0,19 % niedrigere Angebotsmieten im Folgejahr je 1 % mehr jährlichem Neubaufluss. Neubaufluss ist die Zahl neuer Wohnungen pro Jahr, nicht der gesamte Bestand. Der Befund stützt eine Wirkung regionaler Kapazität, aber noch kein bestimmtes Förderprogramm. Die Studie findet auch niedrigere Mieten einfacherer Wohnungen und mehr angebotene Bestandswohnungen. Ob gerade große Familienwohnungen zugänglich werden und wie Zuzug die langfristige Wirkung verändert, bleibt gesondert zu prüfen.
Nutzung und Eigentümerwechsel verändern den Zugang auch ohne neue Gebäude
lokale kausale Vergleichsfälle; deutscher Gesamteffekt offen
Eine Wohnung kann von Langzeitmiete zu Ferienvermietung oder von Vermietung zu Selbstnutzung wechseln, ohne dass ein Gebäude verschwindet. Solche Veränderungen betreffen den zugänglichen Mietbestand. Die Berliner Kurzzeitvermietungsstudie und ein niederländischer Vergleich zu Investorenkäufen liefern Hinweise für konkrete Kanäle. Eine Übernahme bestehender Portfolios schafft dagegen zunächst keine physische Einheit. „Finanzialisierung“ bezeichnet unterschiedliche Prozesse; der eigenständige deutsche Mieteffekt institutioneller Eigentümerwechsel ist mit diesen Studien nicht bestimmt.
Geringere geschützte Preise und tatsächlicher Zugang können auseinanderlaufen
Review-Synthese heterogener empirischer Befunde
Mietschutz kann bestehende oder neue geschützte Verträge günstiger halten und Wohnstabilität sichern. Gleichzeitig können Suchdauer, Auswahl der Mieter, Umwandlungen und unregulierte Teilmärkte reagieren. Familien, die neu suchen oder eine größere Wohnung brauchen, haben daher andere Interessen als Haushalte mit einem günstigen bestehenden Vertrag. Eine niedrigere Durchschnittsmiete unter Geschützten genügt nicht als Beleg für einen verbesserten Zugang aller Wohnungssuchenden.
Belegstärke und Zielkonflikte beziehen sich auf die jeweilige Option. Ein wichtiges Problem bestätigt noch keine bestimmte Reform.
Tatsächlich zusätzlichen dauerhaften Wohnraum nach örtlichem Engpass ermöglichen
Mittel für regionale Mietdämpfung; geringer für die Wirksamkeit eines bestimmten politischen Instruments
Mietdämpfung gegenüber dem Vergleich und zusätzlicher Wohnzugang; keine garantierte nominale Preissenkung. Baurecht, Finanzierung, Infrastruktur und Baukapazität am tatsächlichen örtlichen Engpass verbessern. Der deutsche kausale Befund betrifft realisierten zusätzlichen Neubau; er ist keine Garantie für den Bau-Turbo oder einen Zuschuss.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Programmspezifische Förderung, Verwaltung, Infrastruktur und Finanzierung; keine belastbare deutsche Stückkosten- oder Nettoersparniszusage. Gebäuderestwerte berücksichtigen. Bau- und Infrastrukturressourcen, Fläche und Klimafolgen sind mitzurechnen. Nachfrage und Zuzug können Teile der Preiswirkung aufnehmen. Marktneubau allein sichert den ärmsten Haushalten keinen Zugang.
Prüfung: Nettofertigstellungen, dauerhaft nutzbare Familienwohnungen, qualitätsbereinigte Neuvertragskosten und Suchdauer gegenüber Vergleichsregionen. Einjährigen Koeffizienten nicht jährlich auf denselben Bestand erneut buchen; Nachfrage, Abriss, Bestandsumbau und Verzögerungen fortschreiben.
Konkrete Mietschutzregeln auf Preise und Zugang prüfen
Schutzwirkung gut gestützt; Gesamtbilanz und Übertragbarkeit stark designabhängig
Gedämpfte geschützte Mieten; Mobilität, Qualität und dauerhaftes Mietangebot verändern sich nach der Literatur häufig nachteilig. Die Review-Synthese stützt die Dämpfung geschützter Mieten und berichtet zugleich eine breite Reihe nachteiliger Folgen, etwa für Mobilität, Instandhaltung und Mietangebot. Sie fasst heterogene Regime zusammen; eine deutsche Nettobilanz folgt daraus nicht. Ausnahmen, Durchsetzung, Modernisierung und Umwandlungen bestimmen die Folgen.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Vollzug und Kontrolle kosten Ressourcen; Mieterentlastung und Eigentümerverluste sind zunächst Verteilungseffekte. Bestandsstabilität steht gegen den Zugang neuer Haushalte. Möglich sind Auswahl der Mieter, längere Suchzeiten, geringere Mobilität und höhere Preise in unregulierten Teilmärkten.
Prüfung: Geschützte Preise, Zugang, Qualität, Suchdauer und tatsächlicher Mietwohnungsbestand. Keine universelle zehnjährige Familienwohlfahrtswirkung aus kurzfristigen Preisbefunden ableiten.
Lücken bei dauerhafter Wohnvermittlung und Mietfinanzierung wohnungsloser Familien schließen
Mittel bis hoch innerhalb der US-Zielgruppe; begrenzter Deutschlandtransfer
Weniger erneute Wohnkrisen bei bereits wohnungslosen Familien; kein Beleg für jede Wohngelderhöhung. Im US-Versuch lag ein kombinierter Endpunkt erneuter Wohnkrisen nach 37 Monaten bei 16,9 % statt 38,1 % (−21,2 Prozentpunkte). Verglichen wurde vorrangiger Förderzugang für bereits wohnungslose Familien, nicht eine allgemeine Wohngelderhöhung.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Erfasste Wohnprogramme rund 9 % teurer über 37 Monate in 2013-US-Dollar; kein Jahresbetrag oder vollständiger gesellschaftlicher Saldo. Transfers und Vermittlungsressourcen getrennt ausweisen. Möglich sind Verdrängung anderer Wohnungssuchender, Einkommensanrechnung und langfristige Budgetbindung.
Prüfung: Stabile Wohnzeit, erneute Krisen, Suchzeit sowie Ernährungssicherheit und Schulwechsel gegenüber deutscher Regelhilfe. 37-Monats-Effekt nicht zehnmal buchen; Förderung, Austritte und erneute Krisen nach drei, fünf und zehn Jahren verfolgen.
Dauerhafte kommerzielle Kurzzeitvermietung in betroffenen Quartieren gezielt regulieren
Mittel lokal; bundesweite Größenordnung offen
Mehr reguläres Mietangebot und lokaler Mietdruck geringer gegenüber fortgesetzter kommerzieller Nutzung. Die Berliner Studie findet bei kommerzieller Nutzung stärkere Verdrängung regulärer Angebote; bei überwiegend gelegentlichen Gastgeberangeboten ist die Mietwirkung nicht entsprechend klar. Der Hebel hängt vom lokalen Umfang und Vollzug ab.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Registrierung, Prüfung und Vollzug; entgangene Anbietererträge und touristische Veränderungen separat erfassen. Tourismusangebote, Gastgebererträge und Ausweichbewegungen verändern sich. Beim Eingriff gegen überwiegend gelegentliche Angebote ist keine entsprechend klare Mietwirkung belegt.
Prüfung: Dauerhafte reguläre Vermietung, lokale Neuvertragskosten, Verlagerung und touristische Kapazität. Plattform-/Hotelanpassungen und Durchsetzung können sich verändern; lokalen Effekt nicht auf alle Wohnungen hochrechnen.
Vermietbaren Langzeitleerstand in angespannten Märkten aktivieren
Begrenzt bis mittel; ein starker französischer Vergleichsfall
Französische Einführung 1999: rund 13 % relativer Rückgang der Leerstandsquote 1997 bis 2001, überwiegend spätere Hauptwohnsitze; entsprechende Mietsenkung nicht gesichert. Der Rückgang ist relativ zur Vergleichsentwicklung, nicht 13 Prozentpunkte. Zustand und lokale Nachfrage müssen Aktivierung ermöglichen; ein entsprechender deutscher Mieteffekt ist offen.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Register, Kontrolle und Aktivierungshilfen; mögliche Abgabeneinnahmen sind kein vollständiger Wohlfahrtsgewinn. Eigentümerlasten, Ausweichreaktionen und Vollzugsaufwand kommen hinzu. In schwachen Märkten ist eine Abgabe ohne zusätzlichen nachgefragten Wohnplatz möglich.
Prüfung: Tatsächlicher Einzug in bisher leerstehende Wohnungen, Leerstandsdauer, Qualität und Zugang. Ein einzelner Zeitraum und ein fremdes Abgabensystem erlauben keine deutsche Zehnjahresprognose.
Bindungserhalt und bessere Nutzung des Bestands als konkrete Alternativen vergleichen
Plausibler Ansatz; vergleichbare deutsche Kausalschätzungen und optimale Instrumentenmischung offen
Verlängerte Bindungen sichern Vergaberechte; Teilung, freiwillige Umzüge und erreichbares Umland können Zugang verbessern. Der heutige Verlust von Bindungen begründet den Prüfbedarf. Welches Instrument je zusätzlichem dauerhaft zugänglichem Wohnplatz besser abschneidet, ist damit nicht bewiesen.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Bindungspreise, Modernisierung, Vermittlung, Infrastruktur und laufende Bewirtschaftung instrumentenspezifisch kalkulieren; keine Einsparniszusage. Bindungsankauf erhält Zugang, schafft aber zunächst keine zusätzliche physische Einheit. Umzüge und Pendeln verursachen Belastungen; Ankäufe binden Kapital.
Prüfung: Dauerhaft zusätzlich zugängliche Wohnungen, reale Belegung, Wohnstabilität und Erreichbarkeit. Bindungsdauer, Austritte und Folgekosten sind ausdrücklich zu verfolgen.
Investorenerwerbsbeschränkungen als Verteilungsentscheidung und offene Reformhypothese behandeln
Begrenzt; niederländisches Working Paper, keine deutsche Gesamtbewertung
Anteil der Investorenkäufe an regulierten Wohnungen rund 73 % (19 Prozentpunkte) geringer, Anteil der Erstkäufe 13 Prozentpunkte höher; kein statistisch gesicherter Kaufpreisrückgang, kurzfristig sogar 2 bis 3 % höhere Preise. Gemessen ist eine wohlhabendere, weniger mobile Bewohnerschaft; weniger Zugang für einkommensschwache Mieter erwarten die Autoren, gemessen haben sie ihn nicht direkt. Der Fall betrifft vor allem kleine Buy-to-let-Investoren. Er ist keine Gesamtbewertung deutscher Großvermieter oder öffentlicher Übernahmen.
Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt
Kosten und Verteilung: Prüfung und Durchsetzung sowie Verlagerung von Erträgen und Zugang; keine belegte Budgetersparnis. Mehr Eigentumszugang kann mit weniger Mietzugang einhergehen. Eigentümerwechsel schafft keine neue Wohnung.
Prüfung: Kaufpreise, Erstkäufer, dauerhaftes Mietangebot und Zugang nach Einkommen. Working-Paper-Ergebnisse und kurzfristige Anpassung nicht als konsolidierten zehnjährigen deutschen Effekt buchen.
Großer gesellschaftlicher Handlungsbedarf trifft hier auf Ansätze aus anderen Ländern und belegte Parteivorhaben. Was dort erprobt wurde und welche Wirkung für Deutschland belegt ist, wird getrennt erklärt.
Österreich / Wien · PraxisbeispielWohnungen dauerhaft bezahlbar haltenGroßer kommunaler und geförderter WohnungsbestandGleicher Baustein: Grüne · Linke · BSW⌄
Wohnkosten überfordern besonders Haushalte mit wenig Einkommen
2025: 11,2 % der Bevölkerung mit Wohnkosten über 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens; bei armutsgefährdeten Personen 35,0 %. · 2025
Ein bezahlbarer Bestand kann neben zusätzlichem Neubau wichtig sein: Eine neu geförderte Wohnung ersetzt bei auslaufender Bindung andernorts nicht automatisch einen dauerhaften Zuwachs. Die Belastungsquote beschreibt das Problem, beweist aber noch keine bestimmte Eigentums- oder Förderlösung.
Kommunale Wohnungen, gemeinnützige Träger, Förderung und Bodenpolitik langfristig verbinden; Bestand halten, pflegen und ergänzen. Österreichische Wohnungsgemeinnützigkeit ist nicht identisch mit deutschen, befristet gebundenen Sozialwohnungen.
Erfahrung: Die Stadt dokumentiert rund 220.000 Gemeindewohnungen und rund 200.000 geförderte Wohnungen. Das zeigt institutionelle Machbarkeit in großer Größenordnung über lange Zeit.
Übertragung auf Deutschland: Die Stadt ist selbst Träger und Befürworter des Modells. Ihre Darstellung ist keine unabhängige kausale Evaluation der gesamten Mietdämpfung. Historischer Bodenbesitz, Finanzierung, Vergaberegeln und Bauland unterscheiden sich; dieselbe Preiswirkung für deutsche Neuvermietungen ist nicht belegt.
Was daraus folgt: Großes amtlich dokumentiertes Problem und langjähriges Praxisbeispiel. Keine gesicherte deutsche Gesamteffektgröße und kein pauschales Votum für jede Verstaatlichung oder jede Förderkonstruktion.
Hoher Kapital- und Bodenbedarf, langfristige Instandhaltung und Verwaltung; Darlehen und kommunale Beteiligungen sind von verlorenen Zuschüssen zu trennen. Bindung, Kostenmiete, Zielgruppenzugang und Reinvestition müssen rechtssicher geregelt werden. Mehrjährige Planung und Baukapazität nötig; Erwerb vorhandener Wohnungen vermehrt für sich genommen nicht das Gesamtangebot.
Prüfen: Über mindestens zehn Jahre Nettozuwachs dauerhaft gebundener Wohnungen, Neuvertragsmieten, Zugang einkommensarmer Familien, Wartezeiten und Subvention pro zusätzlich versorgtem Haushalt messen. Vergleichskommunen und auslaufende Bindungen berücksichtigen; bloße Förderzusagen nicht als fertige Wohnungen zählen.
Welche Parteien daran anknüpfen
Linke · Dauerhaft gebundene Wohnungen in öffentlicher und gemeinnütziger HandBund · 2026-09-10 · Parlamentarische Haushaltsrede; Forderung, kein beschlossenes GesamtprogrammBedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein
Sascha Wagner verlangt im Bundestag dauerhafte Bindungen und Investitionsmittel für einen gemeinnützigen Sektor.
Die Passung gilt der dauerhaften Bindung und Gemeinnützigkeit; andere Forderungen der Partei werden dadurch nicht mitbewertet.
Grüne · Gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit Investitionsmitteln stärkenBund · 2026-03-18 · Autorinnen- und Autorenpapier; weder Fraktionsbeschluss noch Haushaltsbewilligung belegtBedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein
Autorinnen- und Autorenpapier fordert mindestens eine Milliarde Euro Förderung für dauerhaft bezahlbaren gemeinnützigen Wohnraum.
Belegt die Position der unterzeichnenden Abgeordneten, keine einheitlich beschlossene Gesamtposition oder Umsetzung. Die genannte Milliarde ist eine Forderung und keine ermittelte Gesamtkostenschätzung des Modells.
BSW · Nettozuwachs an Sozialwohnungen und dauerhaft bezahlbare BeständeLand Bremen · 2026-10-13 · Aktuelle Forderung des Landesverbands; kein Beschluss der Bürgerschaft nachgewiesenBedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein
BSW Bremen verlangt jährliche Zuwachsziele und eine stärkere Rolle kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen.
Bremische Forderung; kein Nachweis eines durchfinanzierten Programms oder einer Bundesposition. Gleiches Ziel bedeutet keine identische Ausgestaltung wie in Wien.
Finnland · PraxisbeispielWohnungslosigkeit mit Wohnung und Begleitung überwindenHousing First als Teil einer langfristigen WohnungslosenstrategieGleicher Baustein: CDU · Grüne · Linke⌄
Sehr viele Menschen leben ohne eigene abgesicherte Wohnung
Rund 452.900 wegen Wohnungslosigkeit untergebrachte Personen am 31.01.2026, 5 % weniger als ein Jahr zuvor (474.700). · 2026
Die amtliche Unterbringungsstatistik beschreibt nur einen Teil der Wohnungslosigkeit. Menschen auf der Straße oder vorübergehend bei Bekannten kommen hinzu; die Gesamtheit ist nicht mit der engeren Zielgruppe intensiver Housing-First-Angebote gleichzusetzen.
Dauerhafter Mietvertrag ohne vorgeschalteten Nachweis von Abstinenz oder Therapiebereitschaft, verbunden mit freiwilliger, bedarfsgerechter Unterstützung; zusätzlich Wohnungsbestand und Prävention entwickeln.
Erfahrung: Ein internationales Gutachten bewertete 2015 die damalige Verringerung langfristiger Wohnungslosigkeit positiv. Es beruht auf Standortbesuchen, Interviews und Dokumentenanalyse; das ist eine qualitative Strategiebewertung, keine Wirkungsmessung und keine randomisierte Zurechnung des nationalen Trends zu einem einzelnen Instrument.
Übertragung auf Deutschland: Der positive Langfristtrend ist nicht dauerhaft gesichert: 2025 meldete Finnland 4.579 alleinlebende Wohnungslose, 773 mehr als 2024, sowie 1.306 Langzeitwohnungslose. Das zeigt die Bedeutung von bezahlbaren Wohnungen, ausreichender Begleitung und sozialer Absicherung; es widerlegt keinen konkreten individuellen Wohnstabilitätseffekt. Definitionen und Erhebung unterscheiden sich von Deutschland.
Was daraus folgt: Die schon vorhandene Forschungsrichtung Housing First bleibt die Quelle der kausalen Instrumentbewertung. Diese Karte ergänzt die Landesstrategie und Parteienbezüge; nationale Vorher-Nachher-Zahlen sind kein experimenteller Wirksamkeitsnachweis.
Wohnungsbeschaffung, Mietabsicherung und dauerhaft qualifizierte Begleitung finanzieren. Vermiedene Notunterbringung und Krisendienste können Ausgaben teilweise kompensieren, machen das Angebot aber nicht automatisch selbstfinanzierend. Wohnraumknappheit und Kostenteilung zwischen Kommune, Land und Sozialleistungsträgern sind zentrale Hürden.
Prüfen: Wohnstabilität nach 12 und 24 Monaten, Tage in Notunterkünften, freiwillige Hilfenutzung, Lebensqualität und öffentliche Nettokosten gegen bestehende Hilfen vergleichen; Zielgruppe und tatsächliche Modelltreue dokumentieren.
Welche Parteien daran anknüpfen
CDU · Grüne · Housing First in NRW mit Umsetzungskonzept und Anschubfinanzierung ausbauenLand Nordrhein-Westfalen · 2026-01-28 · Gemeinsamer Antrag 2024; Umsetzungsschritte 2026 dokumentiert, keine bundesweite EinführungBedarfsdeckung: Größenordnung offenGleicher Baustein
Gemeinsamer Antrag verlangt Ausbau; der Grünen-Fraktionsbericht 2026 dokumentiert Konzept und bis zu fünf Millionen Euro Anschubmittel der Sozialstiftung NRW.
Die gemeinsame Urheberschaft wird durch den Originalantrag belegt. Anschubmittel sichern nicht automatisch die dauerhafte Finanzierung jedes Platzes. Schon als Aufnahme-Kandidat vorhanden, kein zusätzlicher neuer Fund.
Geprüftes Ziel: Geeignete wohnungslose Menschen dauerhaft mit Wohnung und Begleitung versorgen. Umsetzungsschritte und Anschubmittel sind belegt. Wie viele Menschen dauerhaft versorgt werden, bleibt offen. Bedarfsprüfung →
Linke · Flächendeckenden Housing-First-Ansatz ausreichend finanzierenBund · 2026-09-10 · Parlamentarische Haushaltsforderung; keine Bewilligung oder bundesweite Umsetzung belegtBedarfsdeckung nicht geprüftGleicher Baustein
Bundestagsrede verlangt Finanzierung von Housing First zusammen mit Prävention und kommunalen Wohnungsnotfallhilfen.
Konkrete Ausbau- und Finanzierungsabsicht, aber kein belegter Effekt des geforderten Finanzvolumens. Dieselbe Rede enthält mehrere Forderungen; nicht als mehrere unabhängige Gesamtvorhaben zählen.
Eine passende Richtung zeigt einen Anschluss an einen Reformweg. Eine positive Wirkungsbilanz spricht unter ihren Annahmen für eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Ob der Beitrag den Reformbedarf deckt, hängt zusätzlich von Reichweite, Umfang und Zeitpunkt ab. Fehlende Angaben lassen die Bedarfsdeckung offen.
WohnenBau-Turbo≈ 4 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitDeutschland: bestehende mengenmäßige Wohnungslücke · 2027–2036Begrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserZusätzlicher und früher verfügbarer Wohnraum im Modell; eine Behebung des Wohnungsmangels ist damit nicht belegt.CDU · CSU · SPDParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate
≈ 4 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Das vorhandene Wirkungsmodell nennt eine geschätzte Wohnungslücke von 600.000 bis 800.000. Für die gemeinsame Größenreferenz wird die untere Zahl 600.000 über zehn Jahre konstant gehalten: 6 Millionen ungedeckte Wohnungsjahre. Es ist eine Modellreferenz mit Verbandsschätzung, keine amtlich festgestellte exakte Lücke.
Zusätzlicher Beitrag:v8 modelliert 210.400 zusätzliche oder vorgezogene Wohnungsjahre im Zehnjahreszeitraum. Das ist die richtige Mengenbasis; weder 15.000 Genehmigungen noch ein Endbestand ersetzen diese Summe. Als grober günstiger Verlauf wird das Doppelte gesetzt, als vorsichtiger Verlauf keine kausale Zusatzwirkung.
Annahmen
Zentrale Bau-, Verzugs- und Geltungsannahmen des bestehenden v8-Modells bleiben erhalten.
Der günstige Faktor 2 ist eine redaktionelle Sensitivität, keine Studienobergrenze.
Unsicherheit
Planungsrechtliche Erleichterung garantiert bei hohen Zinsen und Baukosten keine Realisierung.
Nationaler Mengenvergleich sagt wenig darüber aus, ob die zusätzlichen Wohnungen die besonders belasteten Haushalte erreichen.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Bei 800.000 statt 600.000 ist jede Quote ein Viertel kleiner. Wachsende Nachfrage und normaler Neubau verändern die tatsächliche Restlücke. Regionen und Preissegmente können trotz rechnerischer Gesamtmenge unterversorgt bleiben.
Außerhalb dieser Quote
Mietdämpfung, Beteiligungsrechte, Folgekosten und Flächenverbrauch bleiben neben der Mengenquote sichtbar.
Wohnraumengpässe und fehlenden passenden Wohnzugang verringern
Zuständigkeit
Bund
Herkunft des Vorschlags
Bund
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v8
Zeitraum und Gebiet
Modell 2026–2035, zehn Jahre · Deutschland; tatsächliche Engpässe regional verschieden
Bedarf
Passende, dauerhaft nutzbare Wohnungen in angespannten Regionen. Die Bewertung verweist auf einen geschätzten Fehlbestand von mindestens 600.000 Wohnungen; dieser ist kein einheitlicher jährlicher Bedarf.
Erwarteter Beitrag
Bewertung v8 modelliert im Mittel 2026–2035 rund 21.000 zusätzlich oder früher verfügbare Wohnungen gegenüber dem Verlauf ohne Regel. Gemeint sind 210.400 Wohnungsjahre über zehn Jahre, nicht 21.000 zusätzliche Neubauten jedes Jahr. Es handelt sich um Annahmen zur Wirkung, keine gemessenen Fertigstellungen.
Verbleibende Lücke
Der Eingriff erleichtert Planungsrecht. Finanzierung, Baukosten, Baukapazität, Infrastruktur und Zugang einkommensarmer Familien bleiben eigenständige Voraussetzungen. Periodenmittel einschließlich Vorziehen und Fehlbestand zu einem Zeitpunkt ergeben keinen belastbaren Deckungsprozentsatz.
Grundlage der Einordnung
Vorhandenes Wirkungsmodell v8 und Themenanalyse Wohnen; keine abgeschlossene kausale Evaluation dieses Gesetzes.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Zusätzliche gegenüber nur vorgezogenen Fertigstellungen, Lage, Größe, Belegung und Neuvertragskosten verfolgen; regionalen Bedarf im selben Zeitraum fortschreiben. Überschneidungen mit anderen Bauprogrammen berücksichtigen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU · Vorschlagsbezug
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
Der Bundestag dokumentiert den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (21/781) und den Beschluss. Die Zuordnung beruht auf dieser Urheberschaft, nicht auf der Parteizugehörigkeit der Ministerin. Gezeigt wird der modellierte Gesetzesbeitrag, keine gemessene Wirkung.
WohnenBezahlbare-Mieten-GesetzBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Wahrscheinlich besserBearbeitet Preis und Erhalt eines Teilbestands; zusätzliche Wohnungen und die Versorgung aller Suchenden folgen daraus nicht.Grüne · LinkeParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Quotenentlastung ist modelliert, aber die gesamte Bezahlbarkeitslücke in Euro fehlt. Die Zielwohnungen erreichen nicht ausschließlich nachweislich überlastete Haushalte; die Quote selbst ist kein Bedarf.
Nächster Baustein: Miet-Einkommenslücken der Zielhaushalte mit Wohngeld und Wohnfläche ermitteln; erfasste Verträge und Absenkungen darauf abbilden.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Bezahlbare Neuvermietung und ausreichende Instandhaltung sichern
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v5
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zehn Jahre mit Wirkbeginn 2029; Preisteil nur mit Bundesöffnung · Berlin; große private Vermieter und neu einziehende Quotenhaushalte
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Zu prüfen sind bezahlbare passende Wohnungen für bedürftige Suchende und notwendige Instandhaltung. Ein statistischer Bestand an Sozialwohnungen misst nicht allein den ungedeckten Zugangsbedarf.
Erwarteter Beitrag
v5 modelliert eine Quote bei Großvermietern und einen eigenständigen Instandhaltungsteil; Entlastung der Quotenhaushalte und möglicher Rückzug regulärer Angebote sind getrennt bilanziert.
Verbleibende Lücke
Rechtsöffnung, Quotenprüfung, Auswahl der Berechtigten und Ausweichreaktionen sind entscheidend. Die Quote legt einen Anteil an Neuvermietungen fest, keine Bedarfsdeckung und keinen Neubau. Für Instandhaltung gilt eine andere Zuständigkeit und Zielgruppe.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Tatsächlich bezogene Quotenwohnungen, Bedürftigkeit, Verweildauer und Angebotsabgänge zählen; benötigte und nachgeholte Instandhaltung sowie Wirkungen jedes Gesetzesteils getrennt prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Grüne · Vorschlagsbezug
Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne konkretisieren dieses Paket. Linke hat einen eigenständigen, verwandten Entwurf; identische Preisparameter und Sanktionen sind nicht bestätigt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Grünes Paket und Linke-Sicher-Wohnen-Gesetz haben verschiedene Miethöhenregeln. Ein gemeinsamer Bezug zur Wiedervermietungsbindung belegt keine identischen Modellparameter. Quellenprüfung 2026-10-20: Grüne konkretisieren dieses Paket. Linke hat einen eigenständigen, verwandten Entwurf; identische Preisparameter und Sanktionen sind nicht bestätigt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
WohnenBüros zu Wohnungen≈ 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 3 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036Begrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserUmwandlung nutzt einen Teil des Potenzials; ein Gesamtbeitrag zur Berliner Versorgungslücke ist nicht bestimmt.SPD · GrüneParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate
≈ 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 3 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %
Benanntes Problem
Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
Gebiet und Betroffene
Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
Zeitraum
2027–2036
Gewähltes Ziel
Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v7 setzt fünf Zusagejahrgänge mit je 800 zusätzlichen Wohnungen und drei Jahren bis zum Bezug an. Der Bestandsfaktor ergibt im Mittel 2.000 zusätzliche Wohnungen, also 20.000 Wohnungsjahre 2027–2036. Günstig: 1.800 je Jahrgang × 25 Nutzungsjahre = 45.000 Wohnungsjahre; vorsichtig bleibt bei ausbleibender Wirtschaftlichkeit oder Förderung null.
Annahmen
Fünf Förderjahrgänge wie im vorhandenen Modell; keine stillschweigende dauerhafte Fortführung.
Der gemeinsame Wohnungsjahre-Faktor ist 25: fünf Jahrgänge mit jeweils 7, 6, 5, 4 und 3 Nutzungsjahren innerhalb des Horizonts.
Unsicherheit
Zentrale 800 und günstige 1.800 zusätzliche Umwandlungen pro Jahr sind Modellannahmen, keine gemessene Förderwirkung.
Moratorium für Büro-Neubau, Opportunitätskosten der Büroflächen und wirtschaftliche Hemmnisse können den realisierbaren Beitrag senken.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
Mietdämpfung, Umnutzungsförderung und eingesparte graue Energie sind nicht noch einmal in Wohnungen umgerechnet.
Geeigneten Leerstand für zusätzlichen passenden Wohnraum nutzen
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v7
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zehn Jahre; angesetzte Umwandlungen aus fünf Förderjahrgängen · Berlin; umwandlungsgeeignete Bürogebäude und Wohnungssuchende
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Benötigt werden wirtschaftlich umsetzbare Wohnungen an geeigneten Standorten. Technisch umwandelbare Quadratmeter sind ein Potenzial und kein Bedarfsnenner.
Erwarteter Beitrag
v7 setzt 800 Umwandlungen je Förderjahr und im Mittel etwa 2.000 bewohnte Wohnungen an. Förderung und Büroneubaumoratorium sind verschiedene Komponenten mit unterschiedlicher Bilanz.
Verbleibende Lücke
Die Zahl von rechnerisch 30.000 möglichen Wohnungen misst weder wirtschaftlich realisierbare Vorhaben noch Bedürftige. Das Modell belegt nicht, wie viele Familien dauerhaft bezahlbaren Zugang erhalten; der Umbau bindet reale Mittel.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Wirtschaftlich zusätzliche Umwandlungen, Lage, Wohnungsgrößen, Mieten und Belegung erfassen; Förderung gegen Moratorium und ohnehin geplante Umnutzungen separat abgleichen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
SPD · Vorschlagsbezug
SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
SPD und Grüne belegen Büroumwandlung. Das Modellpaket mit Moratorium, Fördervolumen, 800 Umwandlungen jährlich und Bauzeit ist nicht beiden Parteien in identischer Form belegt.
Größenestimate noch offen: Modellierte Euroentlastung entspricht nicht derselben Verringerung von Wohnkostenüberlastung. Nettoeinkommen, räumliche Zielgruppen und Versorgungsverluste durch Ausweichen fehlen.
Nächster Baustein: Berliner Miet-Einkommenslücken, Reichweite, Angebotsrückzug und Investitionen bis 2036 gemeinsam simulieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Mietsteigerungen begrenzen und Wohnzugang erhalten
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v5
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zehn Jahre mit fünf Wirkjahren; Bundesöffnung vorausgesetzt · Berlin; erfasste Bestands- und Wiedervermietungswohnungen, Neubau ausgenommen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Bezahlbare Mietverhältnisse und Zugang zu passenden Wohnungen sind unterschiedliche Bedarfe. Ein Erfolg bei Bestandsmieten belegt noch keine ausreichende Versorgung Wohnungssuchender.
Erwarteter Beitrag
v5 unterstellt eine Bundesöffnung und bewertet fünf Jahre Preisbindung. Historische Berliner Effekte stützen Preisentlastung, zeigen zugleich weniger Mietangebote und Ausweichen.
Verbleibende Lücke
Es entsteht kein neuer Wohnraum. Zeitliche Geltung, Ausnahmen und Zugang zu den regulierten Wohnungen begrenzen das Instrument; die Gesamtzahl dauerhaft angemessen versorgter Haushalte ist nicht berechnet.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Verfügbare reguläre Angebote, tatsächliche Neuverträge, Instandhaltung und Wohnversorgung nach Einkommensgruppen neben Mieten beobachten; Rechtsöffnung und Ende der Bindung mitprüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
SPD · Vorschlagsbezug
SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD und BSW wollen einen Mietendeckel über Bundesrecht oder eine Länderöffnungsklausel; das fünfjährige Paket von 2020 belegen beide nicht. Der Programmentwurf A1 der Linken verlangt einen bundesweiten Deckel und einen Deckel nur für landeseigene Wohnungen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
SPD und BSW belegen einen rechtssicheren Deckel beziehungsweise Bundes-/Länderöffnung, nicht die vollständige Fünfjahresvariante von 2020. Berliner Linke-Quellenprüfung noch offen. Quellenprüfung 2026-10-20: SPD und BSW wollen einen Mietendeckel über Bundesrecht oder eine Länderöffnungsklausel; das fünfjährige Paket von 2020 belegen beide nicht. Der Programmentwurf A1 der Linken verlangt einen bundesweiten Deckel und einen Deckel nur für landeseigene Wohnungen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro Mietüberzahlung
Szenario
Beitrag
Bedarf
Estimate
Vorsichtig
0
5,78 Mrd.
0 %
Zentral
1,39 Mrd.
5,78 Mrd.
25 %
Günstig
2,86 Mrd.
5,78 Mrd.
50 %
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Das vorhandene Modell v5: 120.000 neue Verträge jährlich × 45,7 % Verstöße × 2.880 € Überzahlung je Verstoß und Jahr × 3,66 laufende Jahrgänge im Zehnjahresmittel = rund 577,5 Mio € jährliche Überzahlung, über zehn Jahre 5,775 Mrd €. Die 45,7 % und der Preisabstand beruhen auf Inseraten; Übertragung auf tatsächliche Verträge und Fortdauer sind Annahmen.
Zusätzlicher Beitrag:Die vorhandene Wirkung ist 577,5 Mio € jährliche Überzahlung × 80 % zeitliche Geltung × 30 % Durchsetzung = 138,6 Mio €/Jahr, also 1,386 Mrd € über zehn Jahre. Günstig: 90 % zeitliche Geltung und 55 % Durchsetzung ergeben 2,858625 Mrd €. Vorsichtig: kein Absenkungserfolg bei unveränderten Nachweishürden.
Annahmen
Gleiche Verträge, Zeit, Euroeinheit und Jahrgangsgewichte auf Zähler und Nenner.
Die zentrale 24-%-Quote ist ein Szenario aus 80 % × 30 %, kein gemessener Durchsetzungseffekt.
Unsicherheit
Erfolg setzt Personal, Daten, rechtliche Beweiserleichterung und tatsächliche Absenkung voraus.
Rückzug von Mietangeboten und Auswahlwirkungen sind nicht automatisch mit Euroentlastung verrechnet.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Das ist die eng definierte Rechtsdurchsetzungslücke bei Neuverträgen, nicht die gesamte Berliner Wohnkostenlücke. Bestehende Überzahlungen vor 2027 sind ausgeschlossen. Ein Auslaufen der Preisgrenze lässt den Rechtsmaßstab entfallen, nicht automatisch die Wohnkostenbelastung. Die 45,7 % beziehen sich auf inserierte unmöblierte Nicht-Neubauwohnungen. Eine Anwendung auf sämtliche neuen Verträge ist eine zusätzliche Übertragung, kein gemessener stadtweiter Vertragsanteil. 3,66 Jahrgänge sind gerundet; daraus entstehen rund 5,78 Mrd Euro, die hinterlegte Referenz von 5,775 Mrd ist nur eine grobe Modellgröße.
Außerhalb dieser Quote
Bessere Marktdaten, ersparte Klagen, Verwaltungsaufwand und Ausweichen der Vermieter sind zusätzliche Folgen.
Bewertung zehn Jahre mit Wirkbeginn 2028 · Berlin; neu vermietete Bestandswohnungen im erfassten Regelbereich
Bedarf
Bedarf sind rechtlich unzulässige Mieten und fehlender Zugang zum Recht, nicht jede hohe Marktmiete. Inseratsstichproben und bereits zur Prüfung eingereichte Fälle haben unterschiedliche Auswahl.
Erwarteter Beitrag
v5 modelliert Landesaufsicht und Register. Der Wirkungsgrad hängt an Personal, Beweislage und Nachweishürden im Bundesrecht; sichere Verwaltungskosten stehen unsicherer Durchsetzung gegenüber.
Verbleibende Lücke
Aus dem Verstoßanteil in Anzeigen oder vorselektierten Prüffällen lässt sich keine komplette Zahl rechtswidriger Verträge ableiten. Fälle, Bearbeitung und tatsächlich dauerhafte Korrektur sind nicht deckungsgleich beziffert.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v5 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Repräsentative Grundgesamtheit und Vollzugsquote bilden; erreichte Verträge, durchgesetzte Rückzahlungen, Verfahrensdauer und Angebotsausweichung messen; Bundesrechtsänderung gesondert markieren.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenPunktesystem bei der WohnungsvergabeBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: UnklarÄndert die Reihenfolge der Vergabe; das feste Wohnungsangebot wird damit nicht größer.AfDParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Die Maßnahme verteilt vorhandene Vergaben um. Mehr bevorzugte Familien bedeuten keine zusätzlichen Wohnungen; zurücktretende Dringlichkeitsfälle müssen mitgezählt werden.
Nächster Baustein: Nettoverbesserung angemessener Versorgung für Gewinner und Zurücktretende mit konkreten Härtefall- und Wohnsitzregeln modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Bedürftigen Haushalten transparenten Zugang zu einem festen Wohnungsangebot ermöglichen
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v3
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zehn Jahre · Berlin; Vergaben geförderter und landeseigener Wohnungen
Bedarf
Fairer Zugang erfordert nachvollziehbare Kriterien für Dringlichkeit und Bedarf. Die Begünstigung bestimmter Gruppen ist politisch zu begründen und gegen Nachteile verdrängter Suchender abzuwägen.
Erwarteter Beitrag
v3 setzt eine Umverteilung bestehender Vergaben an. Familien- und Pflegekriterien können andere Haushalte bevorzugen; genaue Gewichte und Härtefallregeln fehlen im Programm.
Verbleibende Lücke
Mehr Punkte oder ein früherer Platz schaffen keinen zusätzlichen Wohnplatz. Eine Deckungsquote des Wohnraummangels wäre deshalb unpassend; ob vorhandene Wohnungen bedarfsgerechter vergeben werden, ist mangels Kriterien offen.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Konkrete Gewichte gegen bisherige Dringlichkeitsregeln simulieren; Gewinne und Verdrängung nach Haushaltsnotlage messen, Gleichbehandlung sowie Härtefälle rechtlich prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
AfD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenSchneller bauen≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036Begrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserDas Modell liefert einen begrenzten Zusatz; die Lücke zum eigenen Bauziel ist damit nicht geschlossen.CDUParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate
≈ 3 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %
Benanntes Problem
Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
Gebiet und Betroffene
Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
Zeitraum
2027–2036
Gewähltes Ziel
Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v7: 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang × 25 Wohnungsjahre plus rund 7.300 Wohnungsjahre aus dem früheren Bezug ohnehin entstehender Wohnungen = rund 37.300. Günstiges Szenario: 2.400 zusätzliche Wohnungen × 25 plus 10.000 vorgezogene Wohnungsjahre = 70.000. Ohne wirksame zusätzliche Stufe null.
Annahmen
Fünf Genehmigungsjahrgänge und drei Jahre bis zum Bezug wie in v7.
Früher fertiggestellte Wohnungen zählen nur mit der gewonnenen Nutzungszeit, nicht als dauerhaft zusätzliche Wohnungen.
Unsicherheit
1.200 (Band 300–2.400) zusätzliche Wohnungen je Jahrgang sind eine Setzung.
Das zentrale Szenario setzt erfolgreiche Umsetzung voraus; die im Bewertungsmodell getrennte Eintrittswahrscheinlichkeit ist nicht noch einmal als Wirkungsmenge multipliziert.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
Typenbaukosten, Planungszeit, Mietdämpfung und Flächenwirkungen gehören in die separate Nutzenbilanz.
Die zusätzlichen Wohnungen für das politische Berliner Bauziel ermöglichen
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v7
Zeitraum und Gebiet
Modell fünf Genehmigungsjahrgänge und zehn Wirkungsjahre; Ziel 100.000 Wohnungen bis 2031 · Berlin; zweite Stufe der Bau- und Genehmigungsbeschleunigung
Bedarf
Das Parteiziel von 100.000 Wohnungen bis 2031 entspricht rechnerisch etwa 20.000 Fertigstellungen jährlich. Es ist eine politische Zielzahl, kein wissenschaftlich feststehender Sollwert.
Erwarteter Beitrag
v7 setzt 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang an, Spanne 300–2.400, plus Vorziehen anderer Wohnungen. Im Zehnjahresmittel sind rund 3.700 zusätzliche oder früher verfügbare Wohnungen modelliert.
Verbleibende Lücke
Gegenüber unverändert 11.027 Fertigstellungen des Jahres 2025 läge der jährliche Zielabstand bei rund 9.000. 1.200 entsprächen statisch etwa 13 Prozent davon. Unterschiedliche Genehmigungs- und Bezugsjahre, ohnehin veränderte Bautätigkeit und weitere Maßnahmen verhindern einen belastbaren Deckungsgrad oder eine sichere Zielverfehlungsbehauptung.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Fertigstellungen aus den fünf Genehmigungsjahrgängen datieren; zusätzliche von vorgezogenen Wohnungen trennen, übriges Maßnahmenpaket und jährliche Bedarfsfortschreibung gemeinsam prüfen.
Größen im vorhandenen Modell
Modellierte Wirkung
Zentral 1.200 zusätzliche Wohnungen je Genehmigungsjahrgang, Band 300–2.400; rund 3.700 zusätzliche oder früher verfügbare Wohnungen im Zehnjahresmittel.
Vergleichsmaßstab
Politisches Ziel rund 20.000 Fertigstellungen jährlich; gegenüber 11.027 im Jahr 2025 statischer Abstand rund 9.000 jährlich.
Was der Vergleich aussagt
1.200/8.973 sind rund 13 Prozent, Band etwa 3–27 Prozent, ausschließlich als statische Größenorientierung. Genehmigungsjahrgänge und Ziel-Fertigstellungsjahre sind nicht gleichgesetzt.
Unsicherheit
Keine Prognose des Zielabstands ohne Reform; rund drei Jahre Bauverzug, weitere Programme, zusätzliche gegenüber vorgezogenen Wohnungen und unsichere Nutzung der Instrumente.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenSozialquote auf 50 ProzentBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserModelliert wenige hundert zusätzliche Bindungen je Vertragsjahr; ein Deckungsgrad des Sozialwohnungsbedarfs ist nicht berechnet.SPDParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Zusätzliche Bindungen sind modelliert, aber alle WBS-Berechtigten als Bedarf zu zählen wäre falsch: Viele wohnen bereits bezahlbar; andere Suchende erreichen die neuen Wohnungen nicht.
Nächster Baustein: Ungedeckte bezahlbare Wohnungsjahre qualifizierter Suchhaushalte, bestehende günstige Wohnungen, auslaufende Bindungen und Zuteilung gemeinsam bestimmen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Mehr bezahlbare Wohnungen für berechtigte Haushalte sichern
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v4
Zeitraum und Gebiet
Bewertung 2027–2036; fünf Vertragsjahrgänge mit späterem Bezug · Berlin; Vorhaben mit neuem Baurecht im kooperativen Baulandmodell
Bedarf
Benötigt werden passende dauerhaft bezahlbare Wohnungen für berechtigte Haushalte. Historisch auslaufende Bindungen, heutige Nachfrage und neue Förderbindungen sind getrennte Größen.
Erwarteter Beitrag
v4 setzt nach Angemessenheitsprüfung rund 360 zusätzliche gebundene Wohnungen je Vertragsjahrgang und durchschnittlich 900 bewohnte Bindungswohnungen im Zeitraum an. Das ist eine Modellannahme, keine gemessene Ausweitung.
Verbleibende Lücke
Eine Quote betrifft nur erfasste Vorhaben und braucht Fördermittel; ohne zusätzliche Förderung können Bindungen anderswo verdrängt werden. Historischer Bindungsauslauf darf nicht als unveränderte Zehnjahresprognose geteilt werden. Kleine Fallzahlen allein belegen keinen kleinen Deckungsgrad für die Zielgruppe.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Zusätzliche statt verlagerte Bindungen, Bindungsdauer und auslaufende Wohnungen je Jahr erfassen; wartende berechtigte Haushalte, Förderbudget und unterbliebene Vorhaben im selben Zeitraum vergleichen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
SPD · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenRandbebauung des Tempelhofer Felds≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis unter 1 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036Begrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Wahrscheinlich besserEin einzelnes Quartier mit langem Vorlauf; keine belegte Deckung kurzfristiger Berliner Wohnbedarfe.FDPParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate
≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis unter 1 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %
Benanntes Problem
Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
Gebiet und Betroffene
Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
Zeitraum
2027–2036
Gewähltes Ziel
Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:Der Zwanzigjahreswert von 1.663 Wohnungen darf nicht als Zehnjahreswert übernommen werden. v7 verteilt 3.500 zusätzlich entstehende Wohnungen auf acht Bezugsjahrgänge 2034–2041. Bis Ende 2036 ergeben die ersten drei Jahrgänge 437,5 × (3+2+1) = 2.625 Wohnungsjahre. Günstig: früherer Bezug 2032–2035 von vier Jahrgängen mit je 500 wirklich zusätzlichen Wohnungen ergibt 500 × (5+4+3+2) = 7.000. Ohne Bebauung oder bei Bezug erst nach 2036 null.
Annahmen
Zentral: 5.000 mögliche Wohnungen, davon 70 % zusätzlich; gleichmäßiger Bezug über acht Jahrgänge.
Günstiges Szenario ist ausdrücklich ein früherer Baupfad als v7, keine Prognose.
Unsicherheit
Volksabstimmung, Planungsrecht, Bauzeit, Kapazität und Zusätzlichkeit sind offen.
Die Parteiforderung ist kein Beleg für einen beschlossenen Bindungsanteil oder diese 5.000er Variante.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
Ökologischer Freiraumverlust, Beteiligung und bezahlbare Bindungen bleiben eigenständige Wirkungen.
Zusätzlichen gebundenen und ungebundenen Wohnraum schaffen
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v7
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zwanzig Jahre; Aufbau mit langem Vorlauf, frühe Zehnjahreswirkung gesondert offen · Berlin; mögliche Randbebauung des Tempelhofer Felds
Bedarf
Benötigt werden rechtzeitig beziehbare passende Wohnungen. Das Feld ist ein begrenztes Flächenpotenzial; sein Bestand ersetzt keine jährliche Bedarfsrechnung.
Erwarteter Beitrag
v7 setzt etwa 5.000 mögliche Wohnungen an, davon 70 Prozent zusätzlich, und rund 1.660 zusätzliche Wohnungen im Zwanzigjahresmittel. Ein höherer Bindungsanteil ist Modellannahme, kein beschlossener Programmbestandteil.
Verbleibende Lücke
Zwanzigjahresmittel und akuter Zehnjahresbedarf sind nicht vergleichbar. Der Text nennt einen langen Vorlauf, der Rechenweg erste Bezüge ab 2034; deshalb wird keine pauschale Nullwirkung 2027–2036 behauptet. Rechts-, Planungs- und Beteiligungsfragen bleiben offen.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v7 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Jährlichen Bau- und Bezugsplan, Zusätzlichkeit, Bindungen und Zugang nach Haushaltsgruppen bestimmen; Wirkung bis 2036 getrennt von späterem Nutzen sowie Flächen- und Verfahrensfolgen ausweisen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
FDP · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenVergesellschaftung großer WohnungsbeständeBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechterÄndert Eigentum und Mietpfad vorhandener Wohnungen; zusätzliche Wohnraumversorgung ist damit nicht belegt.LinkeParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: 240.000 übernommene Wohnungen sind weder Neubau noch 240.000 beseitigte Wohnungsnotfälle. Für Mietentlastung und vermiedene Auszüge fehlt eine vollständige kongruente Berliner Bedarfslücke.
Nächster Baustein: Miet-Einkommenslücken und Nettoverdrängung mit Entschädigung, Erhaltungsinvestitionen und Neubaurückwirkungen zusammenführen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Mieten und Bewirtschaftung großer Wohnungsbestände sozial ausrichten
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v4
Zeitraum und Gebiet
Bewertung zehn Jahre; zentral fünf wirksame Jahre angenommen · Berlin; rund 240.000 vorhandene Wohnungen potenziell betroffener Unternehmen
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Bezahlbares und erhaltenes Wohnen im Bestand und zusätzliche Wohnungen für Suchende sind verschiedene politische Bedarfe. Beides darf nicht über die Zahl übernommener Wohnungen gleichgesetzt werden.
Erwarteter Beitrag
v4 modelliert Mieterentlastung in einem übernommenen Bestand unter unterschiedlichen Entschädigungspreisen und spätem Wirkeintritt. Die Übernahme selbst erzeugt keine zusätzlichen Wohnungen.
Verbleibende Lücke
240.000 Eigentumswechsel sind keine 240.000 neu versorgten Haushalte. Entschädigung, Zinslast, Instandhaltung und möglicher Neubaurückgang beeinflussen den dauerhaften Beitrag; ein gesamtstädtischer Bedarfsnenner fehlt.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Nettoentlastung nach Finanzierung und Erhalt erfassen; tatsächlich zusätzlich angemessen wohnende Haushalte und Neubaufolgen neben Zahl übernommener Wohnungen ausweisen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Linke · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke Berlin verlangt ein Vergesellschaftungsgesetz für große Immobilienkonzerne. Der Programmentwurf A1 nennt 220.000 Wohnungen; die 240.000 Wohnungen und das Entschädigungsmodell der Bewertung stammen nicht aus Parteiquellen. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.
WohnenMietendeckel für landeseigene WohnungenBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserDirekte Entlastung im öffentlichen Bestand; Versorgung außerhalb dieses Bestands und Ersatz der Erlösausfälle bleiben offen.LinkeParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Fünfjährige Mietentlastung ist kein bestimmter Abbau der Berliner Wohnkostenüberlastung. Einige Begünstigte wohnen schon leistbar; weniger Eigentümererlös kann Neubau und Erhaltung verringern.
Nächster Baustein: Einkommensbezogene Mietlücken in eigenen und übrigen Beständen bis 2036 ermitteln; Fortführung nach 2031 und Gegenfinanzierung offenlegen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Mieter öffentlicher Wohnungen vor zusätzlichen Erhöhungen schützen
Zuständigkeit
Land Berlin
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v3
Zeitraum und Gebiet
Beschreibung bewertet Wahlperiode 2026–2031; Zehnjahresfolgen nicht eigenständig ausgewiesen · Berlin; landeseigene Wohnungsunternehmen, Bestands- und neue Mietverträge
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Finanziell tragbares Wohnen und dauerhaft investitionsfähige öffentliche Gesellschaften sind verbundene Ziele. Die Zahl öffentlicher Wohnungen ist kein Nenner des gesamten Berliner Bedarfs.
Erwarteter Beitrag
v3 modelliert strengere Erhöhungsgrenzen und günstigere Wiedervermietung gegenüber bereits vorhandener Begrenzung. Die Entlastung ist eine Eigentümeranweisung; geringere Einnahmen stehen auf der Gegenseite.
Verbleibende Lücke
Erfasst ist ein klar abgegrenzter Bestand. Daraus folgt kein Urteil, der Beitrag sei für die erreichten Mieter gering. Ob die Entlastung ohne weniger Neubau und Instandhaltung trägt, hängt an der Kompensation durch das Land.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v3 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Entlastung nach Einkommen und tatsächlicher Wiedervermietung messen; Ersatzmittel, Neubau und Bestandsinvestitionen mindestens zehn Jahre gemeinsam prüfen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Ein Deckel für landeseigene Wohnungen ist aktuell belegt. Der genaue 1-Prozent-Pfad ist bisher an eine Entwurfsquelle gebunden; aktueller Finalprogrammumfang offen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Linke · Vorschlagsbezug
Ein Deckel für landeseigene Wohnungen ist aktuell belegt. Der genaue 1-Prozent-Pfad ist bisher an eine Entwurfsquelle gebunden; aktueller Finalprogrammumfang offen.
WohnenMietpreisbremse durchsetzbar machenBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besserMehr Durchsetzung entlastet erreichte Neumieter; zusätzliche Wohnungen und ausreichender Zugang sind nicht gesichert.Ohne eindeutigen ParteibelegParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Das Modell bündelt Durchsetzung und Fortgeltung gegen ein Auslaufen Ende 2029. Für die gebündelte Entlastung fehlt eine bundesweit kongruente Lücke aus Überzahlung und unleistbarer Miete.
Nächster Baustein: Vertragsdaten zu Verstößen, Ausnahmen und Einkommen erheben; Fortgeltungs- und Durchsetzungsbeiträge für identische Jahrgänge getrennt vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Zulässige Neuvertragsmieten durchsetzen und bezahlbaren Wohnzugang erhalten
Zuständigkeit
Bund
Herkunft des Vorschlags
Bund
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v4
Zeitraum und Gebiet
Bewertung 2027–2036 gegenüber vorgesehenem Auslaufen Ende 2029 · Deutschland; angespannte Märkte, erfasste Neuverträge und Ausweichsegmente
Bedarf
Rechtsdurchsetzung, tragbare Mieten und Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen sind getrennte Zielgrößen. Ein Rückzahlungsbetrag misst keinen geschlossenen Wohnungsengpass.
Erwarteter Beitrag
v4 modelliert Entfristung, geschlossene Ausweichwege und Pflichtauskunft mit Sanktionen. Rund 1,2 Milliarden Euro jährliche Mietentlastung ist eine Modellgröße, die den Vermietern als Einnahme fehlt.
Verbleibende Lücke
Ein besser bindender Preisdeckel kann reguläre Angebote verringern oder Auswahl verschärfen. Weder hohe Durchsetzungsquote noch Geldentlastung belegen ausreichenden Zugang für alle bedürftigen Suchenden.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v4 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Rechtskonforme Verträge, tatsächlich geschlossene Mietverhältnisse, abgezogene Angebote, Suchdauer und Unterversorgung gemeinsam messen; Auslaufen als Kontrafaktum sowie Vollzug separat prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Deutscher Mieterbund (Bußgeldforderung); Mietrechtskommission (Koalitionsvertrag 2025); Grüne, Linke. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
WohnenMietpreisbremse entfristen und verschärfenBegrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Wahrscheinlich besserModerate Preisentlastung im Modell; keine zusätzliche Wohnung und keine vollständige Antwort auf Wohnungsengpässe.Ohne eindeutigen ParteibelegParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Modellierte Mietentlastung allein beschreibt keine vollständige Bezahlbarkeitslücke. Die einkommensbezogene Nettolücke der betroffenen Neuvertragsjahrgänge ist unbekannt.
Nächster Baustein: Einkommen, Wohnfläche und Nettoentlastung identischer Jahrgänge verbinden; Suchfolgen und Angebotsrückzug gegenüberstellen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Neuvertragsmieten dämpfen und Ausweichlücken schließen
Zuständigkeit
Bund
Herkunft des Vorschlags
Bund
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v6
Zeitraum und Gebiet
Bewertung 2027–2036; Entfristungswirkung überwiegend ab 2030 · Deutschland; erfasste Neuverträge in angespannten Wohnungsmärkten
Bedarf
Zu prüfen sind bezahlbare passende Neuverträge für Suchende. Der Gesamtmietbetrag oder ein Anteil aller Mieterhaushalte misst nicht den ungedeckten individuellen Wohnbedarf.
Erwarteter Beitrag
v6 setzt bei rund 1,5 Millionen betroffenen Haushalten durchschnittlich 250 Euro jährliche Mietentlastung durch Fortgeltung an, hinzu kommen geschlossene Möblierungs- und Indexlücken. Wirkung und Vollzug streuen.
Verbleibende Lücke
Die Entlastung entspricht bei der angesetzten Jahresmiete rund 2,5 Prozent; daraus folgt kein Deckungsgrad einer Armuts- oder Versorgungslücke. Mieten können weiter steigen, neuer Wohnraum entsteht nicht, und Angebotsfolgen bleiben mitzudenken.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v6 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Preiswirkung und Dauer für wirklich erfasste Neuverträge prüfen; verfügbare Wohnungen, Auswahl, Suchdauer und verbleibende Belastung nach Einkommen daneben ausweisen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Deutscher Mieterbund; Teile von SPD, Grünen und Linken. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
WohnenMV-BaukindergeldGrößenordnung offenWirkungsbilanz: UnklarRund 300 zusätzliche Familienkäufe jährlich sind modelliert; der Bedarf geeigneter kaufwilliger Haushalte ist nicht bekannt.CDUParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Zusätzliche Eigentümerfamilien sind modelliert. Alle 154.000 Familien als Bedarf zu zählen ignoriert vorhandenes Eigentum und Mietpräferenzen; die kaufwillige, nur am Eigenkapital gehinderte Gruppe ist unbekannt.
Nächster Baustein: Kaufwillige und dauerhaft finanzierungsfähige Mieterfamilien mit Eigenkapitallücke erheben; Zusätzlichkeit und Preisüberwälzung konkret modellieren.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Eigenkapitalhürden kaufwilliger Familien beim Ersterwerb senken
Zuständigkeit
Land Mecklenburg-Vorpommern
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v1
Zeitraum und Gebiet
Bewertung fünf Jahre; dauerhafte Finanzierung und Wirkung über zehn Jahre offen · Mecklenburg-Vorpommern; Familien mit Kindern beim selbstgenutzten Ersterwerb
Bedarf
Bedarf ist die Lücke kaufwilliger, langfristig finanzierungsfähiger Familien am Eigenkapital. Alle Familien mit minderjährigen Kindern sind kein geeigneter Bedarfsnenner.
Erwarteter Beitrag
v1 setzt 1.200 Förderfälle im Jahr an, davon rund ein Viertel zusätzlich kaufend. 15.000 Euro je Kind und internationale Mitnahmeschätzungen begründen den Ansatz, nicht eine deutsche Kausalmessung dieses Programms.
Verbleibende Lücke
Aus dem kleinen Anteil an allen Familien folgt keine kleine Bedarfsdeckung. Budget, Einkommensgrenzen, zusätzliche Kaufpreiseffekte und Zahl tatsächlich nur am Eigenkapital scheiternder Familien fehlen.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Kaufabsicht, Tragfähigkeit, Eigenkapitallücke und zusätzliche Käufe gegen Mitnahme erfassen; Preisüberwälzung, regionale Lage und laufende Belastung mindestens zehn Jahre prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
WohnenGrunderwerbsteuer 5 ProzentGrößenordnung offenWirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser2.900 Euro weniger Steuer im Beispielfall; zusätzliche tragfähige Familienkäufe sind nicht als Bedarfsdeckung beziffert.AfDParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Steuerentlastung und zusätzlicher Neubau decken in einem Land mit Leerstand keine einheitliche Wohnungslücke. Regionale Knappheit und Eigenkapitalbedarf kaufwilliger Haushalte fehlen im Nenner.
Nächster Baustein: Regionale Versorgungs- und Eigenkapitallücken bestimmen; Preis-, Transaktions- und Finanzierungswirkung darauf beziehen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Erwerbsnebenkosten senken und tragfähigen Eigentumserwerb erleichtern
Zuständigkeit
Land Mecklenburg-Vorpommern
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v1
Zeitraum und Gebiet
Bewertung fünf Jahre; Zehnjahreswirkung nicht gerechnet · Mecklenburg-Vorpommern; alle steuerpflichtigen Erwerbe, beworben im Familienkontext
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Zu prüfen sind tatsächlich an den Nebenkosten scheiternde kaufwillige Haushalte. Alle Käufe oder die gesamte Eigentumsquote messen diesen Bedarf nicht.
Erwarteter Beitrag
v1 bewertet die Senkung von sechs auf fünf Prozent. Beim Beispielhaus für 290.000 Euro entfällt nominell ein Sechstel der bisherigen Steuer; ein Teil kann über höhere Kaufpreise an Verkäufer gehen.
Verbleibende Lücke
Ein Sechstel der Steuer ist keine Sechsteldeckung der gesamten Eigenkapitallücke. Der modellierte allgemeine Neubauimpuls ist nicht gleich zusätzlicher passender Familienerwerb; geringere Landesmittel haben eine Gegenwirkung.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Zusätzliche Käufe von Familien ohne ausreichendes Eigenkapital, Käufer-Verkäufer-Inzidenz und gesamtregionale Versorgung messen; Finanzierung sowie Nachbarsteueränderungen zehn Jahre berücksichtigen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Senkungsabsicht ist 2026 direkt bestätigt. Der im Modell verwendete 5-Prozent-Satz steht im hinterlegten Zielgruppenflyer, dessen Volltext im Audit nicht abrufbar war; der lesbare 100-Tage-Flyer nennt keinen Satz.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
AfD · Vorschlagsbezug
Die Senkungsabsicht ist 2026 direkt bestätigt. Der im Modell verwendete 5-Prozent-Satz steht im hinterlegten Zielgruppenflyer, dessen Volltext im Audit nicht abrufbar war; der lesbare 100-Tage-Flyer nennt keinen Satz.
WohnenGrunderwerbsteuer 3,5 ProzentGrößenordnung offenWirkungsbilanz: Wahrscheinlich besserBewertet ist nur die Satzsenkung; wie viele zusätzliche Haushalte ihre Eigenkapitalhürde überwinden, bleibt offen.FDPParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Die größere Senkung und mehr modellierter Neubau sind kein gleicher Anteil besserer Versorgung. Leerstand, Lage und Kaufwünsche unterscheiden sich innerhalb des Landes.
Nächster Baustein: Denselben regionalen Eigenkapital- und Versorgungsmaßstab wie für die AfD-Senkung verwenden; Satzhöhe und Preisüberwälzung vergleichen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Erwerbsnebenkosten senken und selbstgenutztes Eigentum erleichtern
Zuständigkeit
Land Mecklenburg-Vorpommern
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v1
Zeitraum und Gebiet
Bewertung fünf Jahre; Freibetrag nicht mitbewertet, Zehnjahreswirkung offen · Mecklenburg-Vorpommern; Satzsenkung für Erwerbe, Freibetrag nur nach Bundesöffnung
Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.
Bedarf
Bedarf sind kaufwillige, dauerhaft finanzierungsfähige Haushalte, denen nötiges Eigenkapital fehlt. Allgemeine Transaktionszahlen ersetzen ihre Zahl und Lücke nicht.
Erwarteter Beitrag
v1 bewertet sechs auf 3,5 Prozent, im Beispiel 7.250 Euro weniger Steuer vor Kaufpreisreaktion. Der ebenfalls geforderte Freibetrag von 500.000 Euro liegt außerhalb der Landeskompetenz und dieser Bewertung.
Verbleibende Lücke
Die volle Parteiforderung und bewertete Teilmaßnahme haben unterschiedliche Reichweite. Steuerersparnis kann Verkäufer begünstigen; sie belegt keine ausreichende Schließung der Eigenkapitallücke oder passendes zusätzliches Angebot.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Bundesrechtliche Möglichkeit des Freibetrags und getrennte Wirkung beider Teile prüfen; Käufer-Inzidenz, zusätzliche tragfähige Käufe und Haushaltskosten über zehn Jahre erfassen.
Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Bewertung umfasst allein die Landes-Satzsenkung auf 3,5 Prozent. Der zusätzliche Parteivorschlag eines Freibetrags von 500.000 Euro ist mangels Landeskompetenz nicht bewertet und darf nicht über dieses Modell beurteilt werden.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
FDP · Vorschlagsbezug
Die Bewertung umfasst allein die Landes-Satzsenkung auf 3,5 Prozent. Der zusätzliche Parteivorschlag eines Freibetrags von 500.000 Euro ist mangels Landeskompetenz nicht bewertet und darf nicht über dieses Modell beurteilt werden.
WohnenVergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten≈ unter 1 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 0 % bis 2 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitBerliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf · 2027–2036Größenordnung offenWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechterInvestitionswirkung einer Sperre ist ungemessen; daraus ist keine bedarfsdeckende Wohnraumwirkung ableitbar.Ohne eindeutigen ParteibelegParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate
≈ unter 1 %
Plausible Szenariospanne: 0 % bis 2 % · sehr geringe Sicherheit
Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.
0 %100 %
Benanntes Problem
Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger Entlastungsbedarf
Gebiet und Betroffene
Berlin · Wohnungssuchende im angespannten Berliner Wohnungsmarkt
Zeitraum
2027–2036
Gewähltes Ziel
Den mengenmäßigen Entlastungsbedarf abbauen; nicht sämtliche Probleme der Bezahlbarkeit oder Lage lösen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab
100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.
Rechenweg, Annahmen und Grenzen
Bedarfsmaßstab:Der Senat nennt im Juni 2026 einen Entlastungsbedarf von 138.000 Wohnungen neben 73.000 Wohnungen aus demografischer Nachfrage. Als gemeinsame Stressreferenz wird die heutige Entlastungslücke über zehn Jahre konstant gehalten: 138.000 × 10 = 1.380.000 Wohnungsjahre. Diese Fortschreibung ist eine redaktionelle Annahme, keine Senatsprognose.
Zusätzlicher Beitrag:v6 setzt eine nicht gemessene Debattenprämie von 3 % auf rund 10.070 private Fertigstellungen im Jahr an. Drei Geltungsjahre und zwei Jahre Bauverzug ergeben im Mittel 630 zusätzliche Wohnungen: 6.300 Wohnungsjahre 2027–2036. Null ist die plausible Untergrenze; bei der oberen Modellannahme von 10 % statt 3 % wären es rund 21.000.
Annahmen
Nur der angenommene Investitionskanal der Bundessperre wird dem Berliner Mengenbedarf gegenübergestellt.
Übernahme oder Nichterwerb bestehender Wohnungen zählt nicht als Neubau.
Unsicherheit
Für einen kausalen Neubauverlust durch die Enteignungsdebatte liegt keine Messung vor; der Zentralwert ist sehr unsicher.
Bundesweite Regel und Berliner Neubaukanal sind getrennt: Der Nenner ist Berlin, nicht Deutschland.
Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.
Normaler Neubau, Abgänge, Migration und andere Reformen verändern den künftigen Restbedarf. Die Quote misst deshalb den isolierten Zusatzbeitrag zum konstanten heutigen Entlastungsbedarf, nicht den gesamten Neubaupfad und nicht den Anteil aller Wohnprobleme. Alternative Angebotsmaßnahmen überlappen und dürfen nicht einfach addiert werden.
Außerhalb dieser Quote
Entwertete Volksabstimmung, Länderspielräume und Prozesskosten werden durch diese kleine Mengenquote nicht bewertet.
Rechtliche Planbarkeit von Wohnungsinvestitionen sichern
Zuständigkeit
Bund
Herkunft des Vorschlags
Bund
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v6
Zeitraum und Gebiet
Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Landesgesetzgebung, Schwerpunkt potenziell betroffene Berliner Bestände
Bedarf
Rechtssicherheit, demokratische Entscheidungsmöglichkeiten und ausreichender bezahlbarer Wohnraum sind verschiedene politische Ziele. Der Zustand des Wohnungsmarkts begründet nicht automatisch diese konkrete Sperre.
Erwarteter Beitrag
v6 bewertet nur das Bundesverbot selbst. Ein möglicher Investitionsimpuls ist klein angesetzt und nicht gemessen; verhinderte Kosten oder Wirkungen einer Vergesellschaftung sind bewusst ein anderer Vergleich.
Verbleibende Lücke
Die Sperre baut selbst keine Wohnungen. Es fehlt eine belastbare Zahl zusätzlich ausgelöster Investitionen oder angemessen versorgter Haushalte; ein unsicherer Modellimpuls rechtfertigt keinen gesicherten Kleinheits- oder Deckungsschluss.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v6 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Rechtswirkung und tatsächliche Investitionsentscheidungen gegenüber einem plausiblen Verlauf ohne Sperre prüfen; Mietzugang, neue Wohnungen und Folgen eingeschränkter Landesoptionen getrennt halten.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU/CSU; Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
WohnenWohngeld-Kürzung 2027Begrenzter TeilbeitragWirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechterSpart in einem Transfersystem; bezahlbares Wohnen für betroffene Haushalte wird dadurch nicht besser gedeckt.Ohne eindeutigen ParteibelegParteiumfang ungeklärt⌄
Größenestimate noch offen: Haushaltsverluste und kleine Mietdämpfung sind modelliert. Die notwendige Wohn- und Wärmekostenlücke fehlt; das Kürzungsvolumen selbst wäre kein sinnvoller gesellschaftlicher Bedarf.
Nächster Baustein: Wohn- und Wärmekostenlücken mit und ohne Kürzung bis 2036 simulieren; andere Leistungen, Heizverhalten und Nichtinanspruchnahme einbeziehen.
Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.
Ziel der Prüfung
Öffentliche Wohngeldausgaben begrenzen und Verfahren vereinfachen
Zuständigkeit
Bund
Herkunft des Vorschlags
Bund
Bewertungsgrundlage
Wirkungsmodell v1
Zeitraum und Gebiet
Bewertung 2027–2036 · Deutschland; Wohngeldberechtigte, andere Grundsicherungssysteme, Bund, Länder und Kommunen
Bedarf
Der politische Einsparbedarf ist von angemessener Wohn- und Wärmeversorgung zu trennen. Eine fiskalische Zielsetzung und die Deckung notwendiger Wohnkosten können gegeneinander stehen.
Erwarteter Beitrag
v1 modelliert rund 1,5 Milliarden Euro jährliche Nettomittel, die betroffenen Haushalten fehlen und öffentlichen Kassen verbleiben. Jobcenter- und Grundsicherungsausgaben sowie Verfahrensänderungen stehen daneben.
Verbleibende Lücke
Wohngeld-Minderausgaben sind nicht voll gesamtstaatliche Einsparungen und keine Bedarfsdeckung beim Wohnen. Eine mögliche Mietdämpfung ist schwach; Auswirkungen auf Heizverhalten und Gesundheit sind nicht beziffert.
Grundlage der Einordnung
Vorhandene Maßnahme, Wirkungsmodell v1 und dokumentierte Ausgangslage; redaktioneller Zielabgleich, keine neue Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Nettokosten nach allen Leistungssystemen und Staatsebenen sowie verbleibende Wohnkostenlücken nach Haushaltstyp messen; Heizverhalten, Nichtinanspruchnahme und Gesundheitsfolgen prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
Bundesregierung, Bauministerin Verena Hubertz (SPD); Gegenpol: Ausschüsse des Bundesrats, SoVD, Paritätischer Wohlfahrtsverband. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.
WohnenHousing First ausbauenGrößenordnung offenUmsetzungsschritte und Anschubmittel sind belegt. Wie viele Menschen dauerhaft versorgt werden, bleibt offen.CDU · GrüneParteiumfang ungeklärt⌄
Ziel der Prüfung
Geeignete wohnungslose Menschen dauerhaft mit Wohnung und Begleitung versorgen
Zuständigkeit
Land Nordrhein-Westfalen
Herkunft des Vorschlags
Land
Bewertungsgrundlage
Noch ohne Wirkungsbewertung
Zeitraum und Gebiet
Umsetzungsschritte 2026; dauerhafte Versorgung über mindestens zehn Jahre zu prüfen · Nordrhein-Westfalen; kein bundesweites Programm
Bedarf
Eine eigene Wohnung und bedarfsgerechte Begleitung für die geeignete Housing-First-Zielgruppe. Die Zahl aller untergebrachten Wohnungslosen ist größer und darf nicht als identischer Bedarfsnenner verwendet werden.
Erwarteter Beitrag
Dokumentiert sind Umsetzungskonzept und bis zu fünf Millionen Euro Anschubmittel. Eine Zahl dauerhaft finanzierter Plätze und tatsächlich stabil versorgter Personen ist damit nicht belegt.
Verbleibende Lücke
Ohne Platzzahl, geeignete Zielgruppe, Wohnungsbeschaffung und dauerhafte Begleitung ist die Bedarfsdeckung nicht bezifferbar. Die Anschubsumme allein beweist keine Unterfinanzierung und keine ausreichende Versorgung.
Grundlage der Einordnung
Geprüfter Parteibeleg und dokumentierte Umsetzungsschritte; der konkrete Ausbau ist noch ohne eigene Wirkungsbewertung.
Was noch gemessen oder geprüft werden muss
Dauerhaft finanzierte Plätze, tatsächlich erreichte Personen, Wohnstabilität nach 12 und 24 Monaten und regionale Nachfrage erfassen. Laufende Finanzierung getrennt von Anschubmitteln prüfen.
Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
CDU · Vorschlagsbezug
Belegte Programm- oder Vorschlagsträgerschaft. Gezeigt wird die bewertete Ausgestaltung unter ihren Modellannahmen, keine bereits gemessene Umsetzung.
Stand der Prüfung: . Die Prüfung nutzt die vorhandenen Wirkungsmodelle; sie ist keine neue Wirksamkeitsstudie. Offene Größenordnung bedeutet keine nachgewiesene Unterdeckung.
Parteien zu den Ansätzen
22 Datenbankvorschläge zu Wohnen, ergänzt um ausdrücklich belegte Parteipositionen. Die Zahlen zeigen die Richtung zum jeweils genannten Ansatz. Sie bewerten weder eine Partei insgesamt noch die Wirkung ihres gesamten Pakets.
11 Wahlforderungen 202610 weitere Vorhaben und Positionen1 geltendes Recht
Status laut Datenbestand vom . Bei Wahlforderungen ist die Umsetzung ungeklärt.
Passende Richtung bedeutet noch keine ausreichende Lösung. Die Zahlen zählen Bezüge zu Reformwegen. Wie viele Betroffene erreicht werden und wie viel vom Problem gelöst wird, steht separat beim Vorschlag. Bedarf und Beitrag vergleichen →
Partei
Greift Ansatz auf
Gegenläufig
Offen
Gegenläufige Einträge zählen nicht als Unterstützung. „Offen“ umfasst ungeklärte Forschungsfragen, unpassende Übertragungen und gemischte Pakete. Jede Einordnung nennt ihren Bezug. 0 heißt: kein entsprechender Eintrag in der Sammlung. Gemeinsame Vorschläge zählen je Partei.
22 Einträge ansehen⌄
Alle · 22 zugeordnete Einträge
Kein zugeordneter Eintrag in dieser Sammlung. Daraus lässt sich keine Aussage über das gesamte Engagement einer Partei ableiten.
Bau-TurboGreift Ansatz auf · Zusätzliches Wohnangebot ermöglichenModellestimate: ≈ 4 % (0 % bis 5 %) · Deutschland: bestehende mengenmäßige WohnungslückeRegierung / weitere Träger · BundIn Kraft laut Datenbestand⌄
Erleichtert Neubau, Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung.
Richtungsbezug: Konkrete Abweichungs- und Befreiungsrechte erleichtern Neubau, Aufstockung und Wohnumnutzung. Unterstützend bezeichnet diesen Ermöglichungshebel; zusätzliche Fertigstellungen, Mietwirkung und das Gesamtpaket sind damit nicht bewiesen.
Geprüftes Ziel: Wohnraumengpässe und fehlenden passenden Wohnzugang verringern
Beitrag und Lücke: Zusätzlicher und früher verfügbarer Wohnraum im Modell; eine Behebung des Wohnungsmangels ist damit nicht belegt.
Schneller bauenGreift Ansatz auf · Zusätzliches Wohnangebot ermöglichenModellestimate: ≈ 3 % (0 % bis 5 %) · Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger EntlastungsbedarfCDU · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Vereinfachte Bauverfahren und Genehmigungen.
Richtungsbezug: Reformierte Bauverfahren, digitale Anträge und standardisierter Mehrfamilienhausbau sind konkrete Komponenten zur Angebotsausweitung. Das Wohnungsziel allein wird nicht gewertet; der Zusatz gegenüber geltendem Beschleunigungsrecht bleibt zu prüfen.
Geprüftes Ziel: Die zusätzlichen Wohnungen für das politische Berliner Bauziel ermöglichen
Beitrag und Lücke: Das Modell liefert einen begrenzten Zusatz; die Lücke zum eigenen Bauziel ist damit nicht geschlossen.
Büros zu WohnungenGreift Ansatz auf · Bisherige Büroflächen als Wohnungen nutzenBedingtes Modellestimate: ≈ 1 % (0 % bis 3 %) · Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger EntlastungsbedarfSPD · Grüne · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Umnutzung leerer Büroflächen zu Wohnraum.
Richtungsbezug: Die konkrete Umwandlungskomponente führt Nichtwohnfläche in Richtung zusätzlichen Wohnangebots; ihre Wirtschaftlichkeit und Zusätzlichkeit sind offen. Nur diese Komponente wird zugeordnet: das grüne Büroneubau-Moratorium ist nicht mitbewertet, und die SPD nennt nur Umwandlung.
Geprüftes Ziel: Geeigneten Leerstand für zusätzlichen passenden Wohnraum nutzen
Beitrag und Lücke: Umwandlung nutzt einen Teil des Potenzials; ein Gesamtbeitrag zur Berliner Versorgungslücke ist nicht bestimmt.
Sozialquote auf 50 ProzentGreift Ansatz auf · Geschützten Wohnzugang beim Neubau ausweitenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragSPD · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Höherer gebundener Anteil bei neuem Wohnungsbau.
Richtungsbezug: Eine höhere geförderte Quote sichert zusätzliche Belegungs- und Mietrechte innerhalb realisierter Vorhaben. Unterstützend gilt für geschützten Zugang; wie sich die Quote auf die Gesamtzahl gebauter Wohnungen auswirkt, bleibt offen.
Geprüftes Ziel: Mehr bezahlbare Wohnungen für berechtigte Haushalte sichern
Beitrag und Lücke: Modelliert wenige hundert zusätzliche Bindungen je Vertragsjahr; ein Deckungsgrad des Sozialwohnungsbedarfs ist nicht berechnet.
Randbebauung des Tempelhofer FeldsGreift Ansatz auf · Zusätzliche Wohnbaufläche ermöglichenModellestimate: ≈ unter 1 % (0 % bis unter 1 %) · Berliner Wohnungsmarkt: mengenmäßiger EntlastungsbedarfFDP · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Zusätzliche Baufläche am Tempelhofer Feld.
Richtungsbezug: Die konkrete Freigabe des bisher ausgeschlossenen Randes erweitert mögliche Wohnbaufläche in einem angespannten Markt. Realisierung, lange Vorlaufzeit sowie Flächen- und Erholungszielkonflikte sind dadurch nicht entschieden.
Geprüftes Ziel: Zusätzlichen gebundenen und ungebundenen Wohnraum schaffen
Beitrag und Lücke: Ein einzelnes Quartier mit langem Vorlauf; keine belegte Deckung kurzfristiger Berliner Wohnbedarfe.
Bezahlbare-Mieten-GesetzEinordnung offen · Konkrete Mietpreisregeln auf Schutz und Zugang prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragGrüne · Linke · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Regulierung der Mieten, insbesondere Schutz und zulässige Miethöhe.
Richtungsbezug: Eine verpflichtende Quote unterhalb der Vergleichsmiete ist eine neue Preisregulierung mit weitreichenden Sanktionen. Die Forschung belegt Schutzwirkung verschiedener Regime, aber nicht die Gesamtbilanz dieses Pakets; Rechtsöffnung, Ausweichreaktionen und neuer Zugang bleiben offen.
Geprüftes Ziel: Bezahlbare Neuvermietung und ausreichende Instandhaltung sichern
Beitrag und Lücke: Bearbeitet Preis und Erhalt eines Teilbestands; zusätzliche Wohnungen und die Versorgung aller Suchenden folgen daraus nicht.
Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.
Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin · DIE LINKE Berlin
wahl.parteien: Grüne/Linke. Grüne nennen das gesamte Bezahlbare-Mieten-Gesetz; die Linke fordert dieselbe Bezahlbarkeitsquote. Gleiches Gesamtpaket einschließlich jeder Sanktion ist damit nicht belegt.
Wahlprogramm Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026
LandesmietendeckelEinordnung offen · Mietschutz auf Preis, Zugang und dauerhaftes Angebot prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragSPD · BSW · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Landesweite Mietpreisbegrenzung; Zuständigkeit und Angebotseffekte müssen gesondert beurteilt werden.
Richtungsbezug: Der allgemeine Mietenstopp und die Obergrenzen passen zum untersuchten Problem. Heterogene Regulierungsevidenz und notwendige Bundesöffnung liefern keine klare Empfehlung des konkreten Deckelpakets.
Geprüftes Ziel: Mietsteigerungen begrenzen und Wohnzugang erhalten
Beitrag und Lücke: Entlastet erfasste Mieter zeitweise; Wohnungszugang und Angebotsmenge bleiben eigene, teils gegenläufige Wirkungen.
Mietenaufsicht mit RegisterGreift Ansatz auf · Bestehenden Mietschutz durchsetzenModellestimate: ≈ 25 % (0 % bis 50 %) · Berlin: modellierte Überzahlung oberhalb geltender MietgrenzenSPD · Linke · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Mietregister und Vollzug der Mietregulierung.
Richtungsbezug: Register und eigene Anordnungsbefugnisse sind konkrete Vollzugskomponenten, um bestehende zulässige Mietgrenzen wirksamer anzuwenden. Das ist eine Ausrichtung zum Vollzug; nachweisbare Mietsenkung und Zugangsfolgen brauchen eigene Prüfung.
Richtungsbezug: Die Übertragung an eine öffentliche Anstalt ändert Eigentum und Kontrolle, schafft allein aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Die Themenanalyse lässt die deutsche Gesamtreform und den eigenständigen Eigentümerkausalbeitrag ausdrücklich offen.
Geprüftes Ziel: Mieten und Bewirtschaftung großer Wohnungsbestände sozial ausrichten
Beitrag und Lücke: Ändert Eigentum und Mietpfad vorhandener Wohnungen; zusätzliche Wohnraumversorgung ist damit nicht belegt.
Mietendeckel für landeseigene WohnungenEinordnung offen · Konkreten Mietschutz im öffentlichen Bestand prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragLinke · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Mietbegrenzung im landeseigenen Bestand.
Richtungsbezug: Der engere Deckel kann geschützte Mieten dämpfen. Die zusätzliche Deckelhöhe, Investitionen, Vergabe und Zugang sind jedoch nicht durch die Forschungsrichtung als bestimmtes Instrument empfohlen; deshalb kein positiver Pakettreffer.
Geprüftes Ziel: Mieter öffentlicher Wohnungen vor zusätzlichen Erhöhungen schützen
Beitrag und Lücke: Direkte Entlastung im öffentlichen Bestand; Versorgung außerhalb dieses Bestands und Ersatz der Erlösausfälle bleiben offen.
Punktesystem bei der WohnungsvergabeEinordnung offen · Bedarfsgerechten Zugang geschützter Haushalte prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragAfD · Land BerlinWahlforderung 2026⌄
Vergaberegeln für Wohnraum; verändert Zugang statt Wohnungsmenge.
Richtungsbezug: Vergabekriterien verändern Zugang, aber nicht den Bestand. Ohne Gewichte und Härtefallregeln lässt sich weder eine Verbesserung für wohnungslose Familien noch eine eindeutige Gegenrichtung zur bedarfsgerechten Vergabe feststellen.
Geprüftes Ziel: Bedürftigen Haushalten transparenten Zugang zu einem festen Wohnungsangebot ermöglichen
Beitrag und Lücke: Ändert die Reihenfolge der Vergabe; das feste Wohnungsangebot wird damit nicht größer.
Förderung des Wohneigentums für Familien; hilft nicht automatisch Mietwohnungssuchenden.
Richtungsbezug: Der Zuschuss gilt auch für den Erwerb bestehender Häuser und nennt keine Einkommensgrenze. Er erleichtert einzelnen Käufern Finanzierung, weist aber keine zusätzlich nutzbare Miet- oder Familienwohnung im Engpass aus.
Geprüftes Ziel: Eigenkapitalhürden kaufwilliger Familien beim Ersterwerb senken
Beitrag und Lücke: Rund 300 zusätzliche Familienkäufe jährlich sind modelliert; der Bedarf geeigneter kaufwilliger Haushalte ist nicht bekannt.
Mietpreisbremse durchsetzbar machenGreift Ansatz auf · Mietschutz konkret durchsetzbar machenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragRegierung / weitere Träger · BundDokumentiertes Vorhaben⌄
Proaktive Auskunft, Beweislast und Sanktionen für Mietregulierung.
Richtungsbezug: Proaktive Pflichtauskunft, Beweislast und Sanktionierung greifen einen konkreten Vollzugsengpass auf. Unterstützend ist die Durchsetzungskomponente; Entfristung, Ausnahmeschließung und gesamte Wohlfahrtsbilanz sind zusätzlich zu beurteilen.
Geprüftes Ziel: Zulässige Neuvertragsmieten durchsetzen und bezahlbaren Wohnzugang erhalten
Beitrag und Lücke: Mehr Durchsetzung entlastet erreichte Neumieter; zusätzliche Wohnungen und ausreichender Zugang sind nicht gesichert.
Status: Verbands-/Kommissionsforderung mit neuen kombinierten Bausteinen. Grüne/Linke genannt, aber nicht als nachgewiesene Träger des vollständigen Pakets gezählt.
Träger: Deutscher Mieterbund (Bußgeldforderung); Mietrechtskommission (Koalitionsvertrag 2025); Grüne, Linke
Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.
Verband / Kommission · Datenbestand geprüft am 14.10.2026
Mietpreisbremse entfristen und verschärfenEinordnung offen · Mietschutz konkret ausgestalten und prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragRegierung / weitere Träger · BundDokumentiertes Vorhaben⌄
Entfristung sowie Schließen von Möblierungs- und Index-Ausnahmen.
Richtungsbezug: Entfristung und zusätzliche erfasste Vertragsformen verschärfen ein Regulierungsregime. Die Forschung liefert für dieses kombinierte Design keine eindeutige Gesamtentscheidung; Schutz, Ausweichen, Angebot und Zugang bleiben zusammen zu prüfen.
Geprüftes Ziel: Neuvertragsmieten dämpfen und Ausweichlücken schließen
Beitrag und Lücke: Moderate Preisentlastung im Modell; keine zusätzliche Wohnung und keine vollständige Antwort auf Wohnungsengpässe.
Richtungsbezug: Ausbleibende Anpassung, halbierte Heizkostenkomponente und stärkere Einkommensanrechnung verringern bestehende Wohnunterstützung. Gegenläufig bezeichnet diese Finanzierungskomponente; die Familien-RCT belegt weder die Wirkung jeder Wohngeldänderung noch die gesamte Reformbilanz.
Geprüftes Ziel: Öffentliche Wohngeldausgaben begrenzen und Verfahren vereinfachen
Beitrag und Lücke: Spart in einem Transfersystem; bezahlbares Wohnen für betroffene Haushalte wird dadurch nicht besser gedeckt.
Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss 6. Juli 2026, Bundesrats-Drucksache 474/26, Bundestags-Drucksache 21/8284), Stellungnahme des Bundesrats am 25. September 2026, erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 · Kabinettsbeschluss 06.07.2026; Bundesrat 25.09.2026
Housing First ausbauenGreift Ansatz auf · Dauerhafter eigener Wohnraum ohne vorgeschaltete Abstinenz- oder Therapievoraussetzung, freiwillige bedarfsgerechte Begleitung und Finanzierung neuer Projektstandorte. Gemeinsamer Antrag verlangt Ausbau; der Grünen-Fraktionsbericht 2026 dokumentiert Konzept und bis zu fünf Millionen Euro Anschubmittel der Sozialstiftung NRW.Bedarfsdeckung: Größenordnung offenCDU · Grüne · Land Nordrhein-WestfalenDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Dauerhafter eigener Wohnraum ohne vorgeschaltete Abstinenz- oder Therapievoraussetzung, freiwillige bedarfsgerechte Begleitung und Finanzierung neuer Projektstandorte. Gemeinsamer Antrag verlangt Ausbau; der Grünen-Fraktionsbericht 2026 dokumentiert Konzept und bis zu fünf Millionen Euro Anschubmittel der Sozialstiftung NRW.
Richtungsbezug: Entspricht dem im Lab gestützten Housing-First-Paket für länger wohnungslose Erwachsene mit komplexen Problemlagen. Der große Forschungsbefund betrifft Wohnstabilität; weder allgemeine Heilung noch Selbstfinanzierung oder dieselbe Effektgröße in NRW sind damit belegt. Die gemeinsame Urheberschaft wird durch den Originalantrag belegt. Anschubmittel sichern nicht automatisch die dauerhafte Finanzierung jedes Platzes. Schon als Aufnahme-Kandidat vorhanden, kein zusätzlicher neuer Fund.
Geprüftes Ziel: Geeignete wohnungslose Menschen dauerhaft mit Wohnung und Begleitung versorgen
Beitrag und Lücke: Umsetzungsschritte und Anschubmittel sind belegt. Wie viele Menschen dauerhaft versorgt werden, bleibt offen.
Status: Gemeinsamer CDU-/Grünen-Antrag vom 12.03.2024. Der aktuelle Fraktionsbericht vom 28.01.2026 beschreibt veröffentlichtes Umsetzungskonzept und Anschubfinanzierung. Das belegt fortgesetzte Umsetzung auf Landesebene, keine bundesweite Einführung oder bestimmte Zahl dauerhaft finanzierter Plätze. Gemeinsamer Antrag 2024; Umsetzungsschritte 2026 dokumentiert, keine bundesweite Einführung
Träger: CDU / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Umsetzungsvorhaben laut Fraktionsbericht vom 28.01.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Bauleitplanung modernisierenGreift Ansatz auf · Wohnungsbau in angespannten Märkten priorisieren, Bauleitplanverfahren vereinfachen und digitalisieren; kommunale Handlungsmöglichkeiten bei vernachlässigten Immobilien verbessern.Bedarfsdeckung nicht geprüftCDU · CSU · SPD · BundDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Wohnungsbau in angespannten Märkten priorisieren, Bauleitplanverfahren vereinfachen und digitalisieren; kommunale Handlungsmöglichkeiten bei vernachlässigten Immobilien verbessern.
Richtungsbezug: Adressiert Hemmnisse eines tatsächlich zusätzlichen Wohnungsangebots. Forschung zur Mietwirkung zusätzlicher Fertigstellungen beweist noch nicht die Zusatzwirkung dieser Verfahrensreform. Angebote, Wohnzugang, Umweltfolgen und Vollzug sind gesondert zu messen.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Regierungsentwurf 21/6588 vom 22.06.2026; öffentliche Anhörung am 23.09.2026. CDU-Parteibeleg vom 28.05.2026 und SPD-Fraktionsbeleg vom 27.05.2026 stützen die Zuordnung. Zuletzt verifizierter Verfahrensschritt ist die Anhörung; Inkrafttreten wird nicht behauptet. 'Antrag' dient als Sammelstatus für eingebrachte parlamentarische Vorhaben, hier einen Gesetzentwurf.
Träger: Bundesregierung; unterstützende Quellen von CDU, CSU und SPD
Institutioneller Urheber ist die Bundesregierung. Die genannten Parteien unterstützen das konkrete Vorhaben laut separat dokumentierten Originalquellen; diese Unterstützung wird hier erfasst.
Gesetzentwurf vom 22.06.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Büros zeitweise bewohnenEinordnung offen · Ein Nachfolgeprojekt zur temporären Wohnnutzung leerstehender Büros soll Kosten, Übertragbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und Förderbarkeit ermitteln.Bedarfsdeckung nicht geprüftSPD · Grüne · Land HamburgDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Ein Nachfolgeprojekt zur temporären Wohnnutzung leerstehender Büros soll Kosten, Übertragbarkeit, rechtliche Voraussetzungen und Förderbarkeit ermitteln.
Richtungsbezug: Passender Vorschlag zur offenen Bestands- und Umnutzungsfrage. Temporäres Wohnen ist weder garantiert dauerhaft zusätzlicher Wohnraum noch Housing First. Gesundheits-, Qualitäts-, Kosten- und Verdrängungsfolgen bleiben zu prüfen; deshalb kein positiver Wirkpunkt allein aus thematischer Nähe.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Gemeinsamer SPD-/Grünen-Antrag 23/3103 vom 11.02.2026; laut vorläufigem Beschlussprotokoll der Bürgerschaft am 25.02.2026 unter TOP 46 einstimmig angenommen. Beschlossen ist ein Modellprojekt- und Prüfauftrag, keine bereits abgeschlossene Wirksamkeitsevaluation. Die zustimmenden Fraktionen werden dadurch nicht zu Miturhebern des Antrags.
Träger: SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Beschlossener Antrag vom 11.02.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Wohnungen dauerhaft bindenGreift Ansatz auf · Sascha Wagner verlangt im Bundestag dauerhafte Bindungen und Investitionsmittel für einen gemeinnützigen Sektor.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · BundDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Sascha Wagner verlangt im Bundestag dauerhafte Bindungen und Investitionsmittel für einen gemeinnützigen Sektor.
Richtungsbezug: Die Passung gilt der dauerhaften Bindung und Gemeinnützigkeit; andere Forderungen der Partei werden dadurch nicht mitbewertet. Kein identischer Maßnahmenrecord gefunden.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Parlamentarische Haushaltsrede; Forderung, kein beschlossenes Gesamtprogramm
Träger: DIE LINKE
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Parlamentarische Haushaltsrede; Forderung, kein beschlossenes Gesamtprogramm (2026-09-10) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Gemeinnützigen Wohnraum fördernGreift Ansatz auf · Autorinnen- und Autorenpapier fordert mindestens eine Milliarde Euro Förderung für dauerhaft bezahlbaren gemeinnützigen Wohnraum.Bedarfsdeckung nicht geprüftGrüne · BundDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Autorinnen- und Autorenpapier fordert mindestens eine Milliarde Euro Förderung für dauerhaft bezahlbaren gemeinnützigen Wohnraum.
Richtungsbezug: Belegt die Position der unterzeichnenden Abgeordneten, keine einheitlich beschlossene Gesamtposition oder Umsetzung. Die genannte Milliarde ist eine Forderung und keine ermittelte Gesamtkostenschätzung des Modells.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Autorinnen- und Autorenpapier; weder Fraktionsbeschluss noch Haushaltsbewilligung belegt
Träger: Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Andreas Audretsch, Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Autorinnen- und Autorenpapier; weder Fraktionsbeschluss noch Haushaltsbewilligung belegt (2026-03-18) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Sozialwohnungen netto vermehrenGreift Ansatz auf · BSW Bremen verlangt jährliche Zuwachsziele und eine stärkere Rolle kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen.Bedarfsdeckung nicht geprüftBSW · Land BremenDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
BSW Bremen verlangt jährliche Zuwachsziele und eine stärkere Rolle kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsunternehmen.
Richtungsbezug: Bremische Forderung; kein Nachweis eines durchfinanzierten Programms oder einer Bundesposition. Gleiches Ziel bedeutet keine identische Ausgestaltung wie in Wien.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Aktuelle Forderung des Landesverbands; kein Beschluss der Bürgerschaft nachgewiesen
Träger: BSW
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Aktuelle Forderung des Landesverbands; kein Beschluss der Bürgerschaft nachgewiesen (2026-10-13) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Housing First finanzierenGreift Ansatz auf · Bundestagsrede verlangt Finanzierung von Housing First zusammen mit Prävention und kommunalen Wohnungsnotfallhilfen.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · BundDokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet⌄
Bundestagsrede verlangt Finanzierung von Housing First zusammen mit Prävention und kommunalen Wohnungsnotfallhilfen.
Richtungsbezug: Konkrete Ausbau- und Finanzierungsabsicht, aber kein belegter Effekt des geforderten Finanzvolumens. Dieselbe Rede enthält mehrere Forderungen; nicht als mehrere unabhängige Gesamtvorhaben zählen.
Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.
Status: Parlamentarische Haushaltsforderung; keine Bewilligung oder bundesweite Umsetzung belegt
Träger: DIE LINKE
Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.
Parlamentarische Haushaltsforderung; keine Bewilligung oder bundesweite Umsetzung belegt (2026-09-10) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet
Die Auswahl umfasst thematisch passende Einträge aus unserer Datenbank, einschließlich Alternativen mit anderer Wirkungsrichtung. Parteizahlen beruhen auf ausdrücklich belegter Partei- oder Programmträgerschaft. Regierung, Ministerien, Kommissionen und Verbände erscheinen separat; genannte Kritik und die Parteizugehörigkeit einzelner Ministerpersonen werden nicht als Parteiträgerschaft gezählt. Gebündelte Einträge können mehrere Parteien mit unterschiedlichen Teilforderungen enthalten. Der jeweilige Hinweis erklärt diese Grenzen.
Die Sammlung ist redaktionell ausgewählt. Status und Herkunft stammen aus dem angegebenen Datenbestand; eine tagesaktuelle Vollerhebung aller Parteiforderungen ist damit nicht verbunden.
Was Parteiaussagen über Gegenpositionen zeigen 2 Belege
Eine Partei kann ein Instrument ausdrücklich ablehnen. Bei einer abgeleiteten Gegenrichtung widerspricht eine konkrete Aussage einem eng benannten Baustein; der Schluss ist eine redaktionelle Einordnung. Die Zuordnung betrifft das Instrument, nicht das gesellschaftliche Ziel.
Diese Aussagen ergänzen die Vorhabensliste oben. Sie werden wegen möglicher Überschneidungen nicht zu deren Zahlen addiert. Mehrere Aussagen zum selben Instrument zählen je Partei einmal. Stand: 2026-10-15.
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0 bedeutet: In dieser Recherche ist kein entsprechender Beleg dokumentiert. Daraus folgt keine Zustimmung. Ein Landesverband, eine Fraktion und eine Bundespartei sind getrennte Quellenebenen.
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzenFDP · Bund · 2026-08-24Ausdrücklich abgelehnt⌄
Parteiaussage:Ziffer 8 des Präsidiumsbeschlusses verlangt die Abschaffung von Mietpreisbremsen. Ziffer 9 lehnt einen bundesweiten Mietendeckel ab. Der Beschluss setzt auf Angebotsausweitung und private Investitionen.
Unsere Einordnung:Ausdrückliche Ablehnung des Preisbegrenzungsinstruments; dessen bessere Durchsetzung wäre damit ebenfalls nicht der gewählte Weg.
Grenze:Die Mietpreisbremse ist kein pauschal wissenschaftlich empfohlenes Gesamtpaket. Die Lab-Analyse trennt Entlastung geschützter Mieter von Angebot, Ausweichreaktionen und Zugang für neue Haushalte. Deshalb kein negativer Evidenzpunkt und keine Ablehnung bezahlbaren Wohnens. Enteignung und freiwillige Gemeinnützigkeit sind andere Instrumente.
Belegstatus:Beschluss des FDP-Präsidiums; keine durchgesetzte Gesetzesänderung. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.
Gesetzliche Mietpreisbremse für Neuvermietungen erhalten und durchsetzenAfD · Bund; Veröffentlichung der Bundestagsfraktion · 2025-06-07Ausdrücklich abgelehnt⌄
Parteiaussage:Die AfD-Bundestagsfraktion veröffentlicht die Position Otto Strauß', wonach die Mietpreisbremse gescheitert sei und stattdessen ein anderer wohnungspolitischer Kurs verfolgt werden solle. In der Plenardebatte bezeichnet ihr Redner die Mietpreisbremse ausdrücklich als Teil des Problems.
Unsere Einordnung:Inhaltliche Ablehnung des genannten Instruments. Die Zuordnung beruht auf begründeten Aussagen, nicht allein auf dem Nein zur Verlängerung des Gesamtgesetzes.
Grenze:Keine Ablehnung bezahlbaren Wohnens oder von Housing First daraus ableiten. Die pauschalen Wirkungsbehauptungen der Partei werden nicht als unabhängige Forschung übernommen. Für die Gesamtbilanz von Mietregulierung zeigt die Lab-Analyse Zielkonflikte; deshalb kein negativer Evidenzpunkt.
Belegstatus:Datierte Fraktionsveröffentlichung mit Position des zuständigen Ausschussmitglieds; keine neue Initiative 2026. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.
Eigenständiger kausaler Anteil institutioneller Eigentümerwechsel am deutschen Mietanstieg; Transaktionen sind keine Bestandsanteile.
Wirksamkeit und deutsche Kosten konkreter Genehmigungs-, Neubau-, Bindungs- und Umnutzungsprogramme gegenüber glaubwürdigen Alternativen.
Kapitalisierung großer allgemeiner Hilfsausweitungen in Mieten; eine Familien-RCT beantwortet keinen gesamtdeutschen Markteffekt.
Deutsche Zehnjahreswirkung auf Familienzugang, Suchdauer, Warmkosten und Verdrängung anderer Gruppen.
Mietwirkung einer bundesweiten einkommensgebundenen Preisgrenze oder pauschaler Kauf-/Nachfragebeschränkung; diese Recherche belegt kein solches Gesamtpaket.
Die politische Wertentscheidung
Welcher Wohnkostenanteil und welche Zimmerzahl als angemessen gelten, ist eine politische Setzung. Ebenso das Gewicht von Schutz bestehender Mieter gegenüber Zugang neuer Haushalte, von Eigentum gegenüber Miete sowie von Fläche, Klima und Erreichbarkeit. Forschung kann diese Zielkonflikte untersuchen; sie liefert keine allgemeine optimale Miete im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen.
Für die Nutzen- und Budgetpriorisierung
Den örtlichen Engpass und die betroffenen Haushalte zuerst bestimmen. Geeignete dauerhaft zugängliche Wohnungen, stabile Wohnzeit, Neuvertrags-Warmkosten und Suchdauer getrennt messen. Bau- und Vermittlungsressourcen, Zuschüsse, vermiedene Unterbringung, Eigentümerverluste und Restwerte gesondert führen. Einmalige Preis- oder Stabilitätseffekte nicht jährlich erneut buchen; überlappende Folgeendpunkte nicht addieren.
Mindestens zehn Jahre betrachten, beobachtete Wirkungsdauer getrennt ausweisen und den heutigen Maßnahmenbestand als Vergleich verwenden. Gesellschaftlichen Nutzen, Bundeshaushalt sowie Länder, Kommunen und Sozialversicherungen getrennt erfassen. Zinskosten zählen negativ, Schuldenabbau positiv; dieselbe Finanzierung wird nicht zusätzlich als eigener Nutzen verbucht. Ohne konkrete Ausgestaltung bleibt der Kostenwert offen.
Die Auswahl ist eine thematische Vertiefung mit amtlichen Daten und zentralen Forschungsbefunden, keine vollständige systematische Literaturübersicht. Unterschiede in Datenstand, Messung und Übertragbarkeit sind bei den Befunden ausgewiesen.