Druckgravur zum Thema Gesundheit und Versorgung.

Lab · Themenanalyse · Deutschland und globaler Kontext

Gesundheit und Pflege

Wie lassen sich gesunde Lebensjahre und verlässliche Versorgung gewinnen?

Recherche: · Datenjahre stehen bei jedem Befund

Rechercheentwurf. Quellen und Einordnung bilden den Arbeitsstand; die Übertragung in Argumente ist noch nicht geprüft.

Der zentrale Befund

Langfristig steigt die Lebensdauer, doch Fortschritte kommen ungleich an. Pflege und Kosten wachsen durch Alterung, Leistungsansprüche, Preise und Organisation; benötigt werden gesundheitliche Ergebnisse und tatsächlich verfügbare Versorgungszeit.

Warum das wichtig ist

Gesundheit ermöglicht Selbstständigkeit und Teilhabe. Krankheit und Pflege betreffen außerdem Einkommen und Zeit von Betroffenen, Angehörigen und Beschäftigten. Politischer Erfolg zeigt sich deshalb an gesundheitlichen Ergebnissen, erreichbarer Versorgung, familiärer Belastung und tatsächlich verfügbarer Fachkraftzeit. Höhere Ausgaben oder mehr statistisch Pflegebedürftige bestimmen allein weder Qualität noch die wirksamste Reform.

Wie die Entwicklung zu verstehen ist

Vermeidbare Risiken sind konkret beeinflussbar

Hohe kausale Evidenz für konkrete Behandlungen; kein pauschaler Effekt jeder Präventionspolitik.

Eine Metaanalyse von 48 randomisierten Studien mit 344.716 Personen zeigt rund 10% weniger große Herz-Kreislauf-Ereignisse je 5 mmHg systolischer Blutdrucksenkung; ohne Vorerkrankung HR 0,91 [0,89; 0,94], mit Vorerkrankung 0,89 [0,86; 0,92]. Medikamente plus Verhaltensunterstützung erhöhen außerdem den Rauchstopperfolg nach mindestens sechs Monaten, RR 1,83 [1,68; 1,98]. Absolute Gewinne hängen von Risiko und Teilnahme ab; Nebenwirkungen gehören zur Bewertung. Diese Wirkungen erklären nicht die ganze deutsche Gesundheitslücke.

BPLTTC 2021: Blutdrucksenkung und Herz-Kreislauf-Ereignisse · Cochrane 2016: Medikamente und Unterstützung zum Rauchstopp

Arbeitsorganisation zählt neben der Zahl von Beschäftigten

Systematischer Review mit gemischten Designs und deutsche Expertensynthese.

Teamgestützte Blutdruckversorgung erzielt im Review median 3,5 mmHg zusätzliche Senkung und 8,5 Prozentpunkte mehr kontrollierten Blutdruck. Die Designs sind gemischt; Mediane sind keine gepoolten kausalen Effekte. Entscheidend sind definierte Aufgaben, Nachverfolgung und geeignete Kompetenzen. Der Sachverständigenrat betont Verteilung und Versorgungszeit; seine Synthese beweist jedoch nicht jede konkrete Organisationsreform.

Community Guide: Teamgestützte Blutdruckversorgung · SVR 2024: Fachkräfte im Gesundheitswesen

Pflegebedarf ist mehr als Heimbedarf

Amtliche Bestände mit Definitionsgrenze; bedingte demografische Szenarien.

2023 wurden 86% der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; 3,1 Millionen erhielten nur Pflegegeld und wurden überwiegend von Angehörigen gepflegt. Von 2021 bis 2023 stieg die vollstationäre Versorgung um 0,8%, die Gesamtzahl um 15%. Pflegeplanung muss deshalb unterschiedliche Arrangements berücksichtigen. Eine Destatis-Vorausberechnung von 2024 ergibt für 2049 je nach Annahmen 280.000 bis 690.000 fehlende Pflegekräfte. Dies sind Szenarien aus damaliger Datenbasis, kein Konfidenzintervall und keine heutige Zahl offener Stellen.

Destatis 2024: Pflegebedürftige im Jahr 2023 · Destatis 2024: Pflegekräftevorausberechnung

Ausgaben und Zugang getrennt bewerten

Amtliche Ausgabenrechnung; internationaler Selbstberichtsindikator, deskriptiv.

Die Gesundheitsausgaben 2024 betrugen 538,2 Milliarden Euro, nominal 7,6% mehr als 2023, preisbereinigt 3,9% mehr. Das misst weder automatisch Behandlungsmengen noch Qualität. 0,8% der deutschen Bevölkerung berichteten 2024 nicht erfüllten medizinischen Bedarf wegen Kosten, Entfernung oder Wartezeit, gegenüber 3,4% im Durchschnitt von 28 OECD-Ländern. Nach Eurostat stieg der deutsche Wert von 0,3% (2022) auf 1,0% (2025), vor allem wegen Wartezeiten. Diese relativ gute allgemeine Abdeckung schließt lokale Lücken, Pflegeprobleme und schlechte Behandlungsergebnisse nicht aus.

Destatis 2026: Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 · Destatis 2026: Preisbereinigte Gesundheitsausgaben · OECD 2025: Health at a Glance, medizinischer Bedarf · Eurostat: Selbst berichteter nicht erfüllter Bedarf an ärztlicher Untersuchung (hlth_silc_08)

Lebenserwartung und gesunde Jahre unterscheiden

Autoritative Modellschätzungen; Revisionen und Definitionen begrenzen Vergleiche.

Die aktuelle WHO-Reihe zeigt weltweit 73,4 Lebensjahre 2019 und 73,3 im Jahr 2023, also eine weitgehende Erholung nach der Pandemie. Gesunde Lebenserwartung erreichte 2023 dagegen 62,8 Jahre, 0,4 weniger als 2019. Ältere Schätzstände dürfen nicht in diese revidierte Reihe eingesetzt werden. Das WHO-Länderprofil weist für Deutschland 2023 eine gesunde Lebenserwartung von 69,1 Jahren aus (Unsicherheitsbereich 65,2 bis 72,6) bei 81,0 Jahren Lebenserwartung. WHO-HALE und Eurostats Aktivitätseinschränkungen sind verschiedene Konzepte.

WHO: Global Health Estimates 2000–2023 · WHO: Deutschland, Gesundheitsdaten und Definitionen

Globale Krankheitslast ist keine reine Wohlstandserscheinung

Autoritative globale Schätzungen, deskriptiv.

WHO schätzt für 2021 mindestens 43 Millionen Todesfälle durch nichtübertragbare Krankheiten. Von den 18 Millionen Todesfällen vor dem 70. Geburtstag entfielen 82% auf Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Diese Größen beschreiben die Bedeutung chronischer Krankheiten und ungleicher Ressourcen, keine ausschließlich vermeidbaren Todesfälle oder einen schon gesicherten Programmeffekt.

WHO 2025: Nichtübertragbare Krankheiten

Einheitskasse als gesonderte Reformhypothese prüfen

Offene deutsche Reformhypothese; internationaler Review und Kostenmodelle nur begrenzt übertragbar.

Versorgungsorganisation, Finanzierung, Risikopooling und die Anzahl von Krankenkassen sind unterschiedliche Fragen. Einnahmen werden in der GKV bereits über den Gesundheitsfonds gebündelt. Ein systematischer Review verbindet Einzahlersysteme mit mehr Gleichheit, Risikopooling und Verhandlungsmacht, Mehrzahlersysteme mit mehr Wahlmöglichkeiten und höheren Verwaltungskosten; Befunde zu Effizienz und Qualität bleiben vorläufig. US-Kostenmodelle erwarten überwiegend Nettoeinsparungen, beziehen sich aber auf ein System mit vielen Unversicherten. Eine belastbare deutsche Gesamtprognose für eine einzige Kasse liefern beide nicht. Aus steigenden Ausgaben lässt sich weder eine konkrete Ersparnis noch bessere Versorgung dieser Reform ableiten. Übergangskosten, notwendige Verwaltung, Kontrolle und Wahlmöglichkeiten müssten anhand eines bestimmten Modells verglichen werden.

Petrou et al. 2018: Single- und Multi-Payer-Systeme · Cai et al. 2020: US-Single-Payer-Kostenmodelle · BMG: Gesundheitsfonds und bestehende Risikoverteilung

Wo Politik ansetzen kann

Belegstärke und Zielkonflikte beziehen sich auf die jeweilige Option. Ein wichtiges Problem bestätigt noch keine bestimmte Reform.

Rauchstopp zugänglich machen

Hohe Evidenz für Behandlung, Reichweite lokal prüfen.

Geeignete Medikamente und Beratung für aufhörwillige Rauchende erreichbar finanzieren. Der Behandlungsertrag ist gut belegt; eine Einladung oder Kostensenkung wirkt nur, wenn zusätzliche Personen teilnehmen. Beratungszeit, Medikamente, Einladung, Evaluation und Rückfälle mitrechnen.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Nebenwirkungen und Rückfälle; einfache Rekrutierung kann sozial benachteiligte Gruppen verfehlen.

Prüfung: Vergleich geeigneter Einführungsgruppen, Abstinenz nach 6/12 Monaten, Teilnahme nach sozialer Lage und Gesamtkosten.

Vertiefung: Rauchstopp mit Beratung und Medikamenten erleichtern

Cochrane 2016: Medikamente und Unterstützung zum Rauchstopp

Blutdruckversorgung verlässlich organisieren

Hohe Evidenz für medizinischen Mechanismus; Teamorganisation gut gestützt, lokal prüfen.

Risikogerechte Diagnose und Behandlung mit klaren Teamaufgaben und Nachverfolgung verbinden. Erwartet werden mehr kontrollierter Blutdruck und bei wirksamer Senkung weniger Ereignisse. Internationale ökonomische Studien berichten median 133 US-Dollar Nettokosten je Patient und Jahr in Preisen von 2020; das ist kein deutscher Satz und keine Einsparungsgarantie.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Zusätzliche Teamzeit und Einführungsaufwand; Nutzen und Nebenwirkungen hängen vom Ausgangsrisiko ab.

Prüfung: Nach einem Jahr kontrolliert Blutdruck, Zugang, Nebenwirkungen, Fachkraftzeit und Vollkosten vergleichen; Ereignisse längerfristig beobachten.

Vertiefung: Bluthochdruck konsequent behandeln

BPLTTC 2021: Blutdrucksenkung und Herz-Kreislauf-Ereignisse · Community Guide: Teamgestützte Blutdruckversorgung

Pflege nach regionalem Unterstützungsbedarf planen

Begründete Prüfoption; Wirkung des konkreten Modells offen.

Verfügbare Fachkraftstunden, abgelehnte Anfragen, Wegezeiten und Angehörigenbelastung erfassen. Konkrete Entlastungs- und Kooperationsmodelle vergleichend einführen. Ressourcen und Infrastruktur sollen dem tatsächlichen Bedarf folgen; eine allgemeine Einsparungs- oder Wirksamkeitsgarantie besteht nicht.

Zielkonflikte und prüfbarer nächster Schritt

Kosten und Verteilung: Eigenständigkeit zu Hause, Angehörigenbelastung, professionelle Sicherheit, Nähe und Spezialisierung können in Spannung stehen.

Prüfung: Regionale Versorgungssicherheit, Angehörigenzeit, Erreichbarkeit und verfügbare Fachkraftstunden vor und nach Einführung mit geeigneter Vergleichsregion prüfen.

Destatis 2024: Pflegebedürftige im Jahr 2023 · SVR 2024: Fachkräfte im Gesundheitswesen

Weitere Reformwege aus der Praxis

Großer gesellschaftlicher Handlungsbedarf trifft hier auf Ansätze aus anderen Ländern und belegte Parteivorhaben. Was dort erprobt wurde und welche Wirkung für Deutschland belegt ist, wird getrennt erklärt.

Österreich · PraxisbeispielWohnortnahe Versorgung durch feste Teams sichernPrimärversorgung durch feste Teams statt einzelner AnlaufstellenGleicher Baustein: SPD · Grüne · BSW · FDPTeilanschluss: AfD

Gesundheitschancen hängen stark vom Wohnort ab

Lebenserwartungslücke: Frauen 4,3 Jahre, Männer 7,2 Jahre zwischen höchster und niedrigster regionaler Benachteiligung · 2020 bis 2022

In den sozioökonomisch am stärksten benachteiligten deutschen Regionen leben Menschen deutlich kürzer. Das belegt ungleiche Gesundheitschancen; welcher Anteil durch Versorgung, Lebensbedingungen oder andere Faktoren entsteht, lässt sich aus diesem Vergleich nicht isolieren.

RKI: Lebenserwartungslücke zwischen Deutschlands Regionen, 17.03.2025

Was das Vorbild macht

Primärversorgungseinheiten verbinden mindestens zwei Allgemeinmediziner, in Kinder-Einheiten Kinderärzte, mit Pflegepersonal und Praxisassistenz; je nach Bedarf kommen Therapie und Sozialarbeit hinzu. Zentren und vernetzte Standorte organisieren Versorgung gemeinsam.

Erfahrung: 100 Einheiten waren im September 2025 in Betrieb, darunter 13 für Kinder. Das zeigt eine erprobte Organisationsform mit rechtlichem und vertraglichem Rahmen; die Zahl ist kein Nachweis eines bestimmten Gesundheitseffekts.

Übertragung auf Deutschland: Aus dem Ausbau folgt weder eine belegte Verringerung der deutschen Lebenserwartungslücke noch eine Einsparsumme. Ein bloßer Überweisungszwang ist eine andere Intervention als ein ausreichend besetztes multiprofessionelles Team.

Österreichisches Gesundheitsministerium: Mehr Gesundheit durch eine gestärkte Primärversorgung · Österreichisches Gesundheitsministerium: 100 Primärversorgungseinheiten, Stand September 2025

Was daraus folgt: Das Problem ist durch eine bundesweite Beobachtungsstudie gut belegt. Das österreichische Modell belegt praktische Umsetzung; ein kausaler Nachweis für das konkrete deutsche Reformpaket fehlt. Keine Aussage zur Überlegenheit einer Einheitskasse.

Beitrag zum Bedarf: Ein Modellbezug zeigt noch keine ausreichende Reichweite. Bedarf, Umfang und verbleibende Lücken prüfen →

Kosten, Umsetzung und nächste Prüfung

Einmalig: Räume, IT und gemeinsame Verträge. Laufend: Pflege-, Therapie- und Koordinationsstellen sowie längere Erreichbarkeit. Bund regelt Berufs- und Vergütungsrecht; Länder, Kommunen und Selbstverwaltung müssen Standorte und Personal sichern. Personalverschiebungen aus bestehenden Praxen sind mitzuzählen.

Prüfen: Zunächst in vergleichbaren unterversorgten Regionen mit gestaffeltem Start prüfen: Wartezeiten, tatsächlich erreichte chronisch Kranke, vermeidbare Klinikaufnahmen und Personalbindung; nach Einkommen, Alter und ländlichem Wohnort auswerten. Keine Einsparung vorab verbuchen.

Welche Parteien daran anknüpfen

  • FDP · Community Health Nurses und kooperative Gesundheitszentren in MVLand Mecklenburg-Vorpommern; Berufsrecht teilweise Bund · 2026 · Wahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2026; Wahl bereits erfolgt, Umsetzung nicht bestätigtBedarfsdeckung: Größenordnung offenGleicher Baustein

    Masterstudiengang, Landesstipendium und Anschubfinanzierung für Zentren mit eigenverantwortlich arbeitenden Pflegefachpersonen sind konkrete Bausteine einer Teamversorgung.

    Konkrete Finanzierungshöhe und Personalgewinnung bleiben offen. Der Programmverweis auf ein noch geplantes Pflegekompetenzgesetz ist gesondert auf Aktualität zu prüfen.

    Geprüftes Ziel: Hausärztliche Versorgung durch qualifizierte Pflegeteams entlasten. Konkrete Aufbauinstrumente sind benannt; verfügbare Teamkapazität und gedeckter Versorgungsbedarf bleiben offen. Bedarfsprüfung →

    FDP MV: Landtagswahlprogramm 2026, S. 43–44 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • Grüne · Regionale Gesundheitszentren mit interdisziplinären Teams in MVLand Mecklenburg-Vorpommern; Berufsrecht teilweise Bund · 2026 · Wahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2026; Wahl bereits erfolgt, Umsetzung nicht bestätigtBedarfsdeckung: Größenordnung offenGleicher Baustein

    Zentren mit Ärzten, Pflege und Therapeuten in jeder mittelgroßen Stadt sowie Community Health Nurses; ausdrücklich dieselbe Organisationsrichtung.

    Standortziel und Teamstruktur sind konkret; gesicherte Finanzierung und ein bestimmter Versorgungseffekt folgen daraus nicht.

    Geprüftes Ziel: Ländliche Versorgung durch interdisziplinäre Zentren und Gemeindepflege verbessern. Ein räumlicher Netzansatz ist erkennbar; Behandlungskapazität, Rechtsweg und Vollfinanzierung bleiben offen. Bedarfsprüfung →

    Grüne MV: Wahlprogramm 2026, Kapitel 9, insbesondere regionale Gesundheitsnetzwerke · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • SPD · Gemeinwohlorientierte Versorgungszentren und Gemeindekrankenschwestern in MVLand Mecklenburg-Vorpommern; Vergütung teilweise Bund/Selbstverwaltung · 2026 · Wahlprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2026; Wahl bereits erfolgt, Umsetzung nicht bestätigtBedarfsdeckung: Größenordnung offenGleicher Baustein

    Unterstützung kommunaler bzw. gemeinwohlorientierter Versorgungszentren, Gemeindekrankenschwestern und sektorenübergreifender telemedizinischer Kooperation.

    Ein MVZ muss noch keine österreichische Primärversorgungseinheit sein. Konkrete Teambesetzung, Kompetenzen und zusätzliche Mittel müssen festgelegt werden.

    Geprüftes Ziel: Wohnortnahe koordinierte Behandlung durch Zentren, Gemeindepflege und Telemedizin sichern. Mehrere passende Instrumente sind genannt; Ausbauumfang und zusätzliche Versorgung bleiben unbeziffert. Bedarfsprüfung →

    SPD MV: Regierungsprogramm 2026, Kapitel Gesundheitsversorgung, S. 28–29 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • AfD · Interdisziplinäre Gesundheitszentren im ländlichen NRW fördernLand Nordrhein-Westfalen · 2025-03-18 · Landtagsantrag vom 18.03.2025; am 27.03.2025 abgelehnt; kein aktueller UmsetzungsbeschlussBedarfsdeckung nicht geprüftTeilanschluss

    Ziffer II.3 des AfD-Antrags 18/13165 fordert ausdrücklich interdisziplinäre, arztgeführte Gesundheitszentren für den ländlichen Raum.

    Konkreter Zentrumsbezug, aber Pflegekompetenzen, Teamzusammensetzung und Finanzierung bleiben unbestimmt. Ablehnung des Gesamtantrags durch andere Fraktionen belegt nicht deren Ablehnung jedes Einzelinstruments. Dieser historische Antrag ist kein Nachweis einer laufenden neuen Initiative.

    AfD-Fraktion NRW: Originalantrag 18/13165, 18.03.2025, S. 2 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • BSW · Kommunale Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern in Sachsen-AnhaltLand Sachsen-Anhalt; Berufsrecht und Vergütung teilweise Bund · 2026 · Wahlprogramm Sachsen-Anhalt 2026; Wahl bereits erfolgt, konkrete Umsetzung nicht bestätigtBedarfsdeckung: Größenordnung offenGleicher Baustein

    Wo eigene Arztpraxen fehlen, sollen kommunal betriebene Zentren mit angestellten Ärzten und ergänzend ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern die regionale Versorgung sichern.

    Der Instrumentmix passt zur Teamversorgung. Die nostalgische Bezugnahme auf DDR-Polikliniken belegt keine Wirksamkeit und ist keine Empfehlung des damaligen Gesamtsystems. Kompetenzen und Finanzierung müssen konkretisiert werden.

    Geprüftes Ziel: Wohnortnahe, koordinierte Versorgung in unterversorgten Regionen sichern. Zentren und Gemeindeschwestern greifen einen passenden Baustein auf. Zusätzliche Behandlungskapazität und erreichte Personen sind nicht beziffert. Bedarfsprüfung →

    BSW Sachsen-Anhalt: Programm 2026, Kapitel 4.4 und Gesundheitsvorsorge in der Region · Argupedia-Vorschlag ansehen →

Weitere Statusbelege: Landtag NRW: Plenarprotokoll 18/92, 27.03.2025, S. 73; Ablehnung 18/13165

Dänemark · Modell mit EvaluationSelbstständigkeit im Alter länger erhaltenAlltagsrehabilitation in der kommunalen PflegeTeilanschluss: Grüne · FDPBezug offen: Linke

Pflege zu Hause braucht mehr Unterstützung und Selbstständigkeit

5,7 Millionen Pflegebedürftige; 86 % zu Hause, 67 % überwiegend von Angehörigen versorgt · 2023

Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt zu Hause; Angehörige tragen einen wesentlichen Teil der Versorgung. Wachsende Fallzahlen verlangen erreichbare professionelle Hilfen und den Erhalt alltagspraktischer Fähigkeiten.

Destatis: Pressemitteilung N025 vom 15.05.2025 zu Pflegebedürftigen und Pflegeausgaben 2013 bis 2023

Was das Vorbild macht

Pflege, Physiotherapie und Ergotherapie vereinbaren individuelle Alltagsziele mit älteren Menschen und üben sie zu Hause. Koordination, Unterstützung und reguläre Pflege sollen ineinandergreifen; Ziel ist nicht zwingend vollständige Selbstversorgung.

Erfahrung: Eine Auswertung des Förderprogramms für die gebrechlichsten älteren Menschen in zwölf Kommunen (September 2018 bis Mai 2020) berichtete bei 433 zu Hause lebenden Teilnehmenden bessere Funktionswerte (62 auf 70 von 100) und geringere bewilligte Hilfestunden (3,7 auf 2,6 pro Woche). Zugleich stieg der Anteil mit bewilligter häuslicher Hilfe von 60 auf 78 %. Der Bericht ist eine Vorher-Nachher-Auswertung, kein gesicherter kausaler Spareffekt.

Übertragung auf Deutschland: Unterschiedliche Zielgruppen und Programme; Fallzahlen je Endpunkt variieren. Erholung nach akuter Erkrankung und Auswahl der Teilnehmenden können die Veränderung erklären. Die meisten benötigten weiterhin Pflege; erforderliche Hilfe darf nicht wegen eines Rehabilitationsziels entfallen.

Sundhedsstyrelsen: Zusammenfassung zum Förderprogramm verstärkte Rehabilitation für die schwächsten Älteren, November 2020, S. 3 bis 5 · Sundhedsstyrelsen: Handbuch Rehabilitation im Alter, 07.11.2023

Was daraus folgt: Dänemark liefert Umsetzungserfahrung und positive Beobachtungsbefunde. Eine bestimmte Verringerung deutscher Pflegekosten ist damit nicht belegt. Unterstützung zu Hause, Rehabilitationsleistung und Finanzierung der Pflege sind getrennte Instrumente.

Beitrag zum Bedarf: Ein Modellbezug zeigt noch keine ausreichende Reichweite. Bedarf, Umfang und verbleibende Lücken prüfen →

Kosten, Umsetzung und nächste Prüfung

Zusätzliche Therapie- und Pflegezeit, Fallkoordination, Hausbesuche und Hilfsmittel fallen zunächst an. Kranken- und Pflegekassen sowie Kommunen müssen Zuständigkeiten und Vergütung abstimmen. Entlastung darf nicht nur als Verlagerung unbezahlter Arbeit auf Angehörige erscheinen.

Prüfen: Im deutschen Pilot gestaffelte Einführung oder geeignete Kontrollgruppen nutzen. Nach sechs und zwölf Monaten Alltagsfähigkeiten, Lebensqualität, Stürze, Angehörigenbelastung sowie gesamte Pflege- und Therapiekosten vergleichen. Auch Abbrüche und Menschen ohne Rehabilitationserfolg berücksichtigen.

Welche Parteien daran anknüpfen

  • Grüne · Selbstständigkeit durch Hilfsmittel, Barrierefreiheit und lokale Pflegeangebote erhaltenBund, Länder und Kommunen · 2025-02-18 · Parteiforderung im Bundestagswahlkampf 2025; keine hier bestätigte UmsetzungBedarfsdeckung nicht geprüftTeilanschluss

    Die Partei fordert Hilfsmittel und Barrierefreiheit sowie Angebote vor Ort, die Pflegebedürftigkeit hinauszögern sollen; Kommunen sollen verbindlicher planen können.

    Konkrete Instrumente für Selbstständigkeit und lokale Versorgung, aber kein vollständig ausgearbeitetes dänisches Alltagsrehabilitationsprogramm.

    Grüne: Für eine verlässliche und würdige Pflege, 18.02.2025 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • FDP · Rehabilitation vor Pflege erleichternBund und Selbstverwaltung · 2025 · Bundestagswahlprogramm 2025; konkrete Umsetzung nicht bestätigtBedarfsdeckung nicht geprüftTeilanschluss

    Das Bundestagswahlprogramm fordert vereinfachte Reha-Anträge, weniger Schnittstellen zwischen Leistungssystemen und leichtere Reha-Verordnungen bei der Pflegebegutachtung.

    Konkrete Zugangserleichterungen für Reha und Pflege; ein kommunales multiprofessionelles Alltagsrehabilitationsprogramm nach dänischem Vorbild wird nicht ausgearbeitet.

    FDP: Rehabilitation priorisieren, Auszug aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 · Argupedia-Vorschlag ansehen →

  • Linke · Wohnortnahe Tages- und Kurzzeitpflege sowie Hilfen für Angehörige ausbauenBund, Länder und Kommunen · 2025 · Bundestagswahlprogramm 2025; keine hier bestätigte UmsetzungBedarfsdeckung nicht geprüftBezug offen

    Das Bundestagswahlprogramm fordert erreichbare professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unkomplizierte Hilfen für Pflegebedürftige und Angehörige.

    Tages- und Kurzzeitpflege sowie Angehörigenhilfe betreffen dieselbe Versorgungslage. Ein rehabilitatives Training eigener Alltagsfähigkeiten nach dem dänischen Modell ist damit jedoch nicht belegt; deshalb bleibt der konkrete Modellbezug offen. Kein Gegenurteil über den Nutzen entlastender Pflegeangebote.

    Die Linke: Bundestagswahlprogramm 2025, Kapitel Gesundheit und Pflege · Argupedia-Vorschlag ansehen →

Parteien und weitere Reformwege vergleichen

Wie viel vom Reformbedarf gedeckt wird

Eine passende Richtung zeigt einen Anschluss an einen Reformweg. Eine positive Wirkungsbilanz spricht unter ihren Annahmen für eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Ob der Beitrag den Reformbedarf deckt, hängt zusätzlich von Reichweite, Umfang und Zeitpunkt ab. Fehlende Angaben lassen die Bedarfsdeckung offen.

Bedarf und erwarteten Beitrag im Überblick vergleichen →

24 Fallprüfungen aufklappen
  1. Gesundheit und Pflege Mehr Studienplätze für Ärztinnen und Ärzte Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Unklar Neue Studienplätze wirken für die hausärztliche Versorgung überwiegend nach dem nächsten Jahrzehnt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die Zi-Bedarfsprojektion 2024 bestätigt einen Vorlauf von etwa 15 Jahren bis zur ärztlichen Nachbesetzung. Für ab 2027 neu beginnende Studiengänge ist deshalb bis 2036 ungefähr null Beitrag zur voll qualifizierten Hausarztversorgung plausibel. Frühere Klinikarbeit, Zahnmedizin und Hebammen sind andere Bausteine; ein Nullwert für den gesamten Vorschlag würde diese Wirkungen verdecken.

    Nächster Baustein: Ausbildungsbausteine und Qualifikationsstufen getrennt beziffern; verbindliche Platz- und Jahreszahlen, Fachwahl, Bezirksbindung und Nachbesetzungsbedarf in Vollzeitäquivalenten festlegen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Hausärztliche Versorgungslücken bis 2036 schließen
    Zuständigkeit
    Land Berlin
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bedarfsfenster 2027–2036. Die Bewertung umfasst 20 Jahre und rechnet zusätzlich mit ganzen späteren Berufsleben; hausärztliche Tätigkeit folgt nach etwa 12–15 Jahren. · Berlin

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Ärztliche Engpässe müssen nach Fachgebiet, Bezirk und Zeitfenster gedeckt werden. Neue Studienanfänger sind noch keine verfügbaren Hausärzte in unterversorgten Bezirken.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt 80 zusätzliche Anfängerplätze jährlich an und zählt daraus entstehende ganze Berufsleben. Bis zur hausärztlichen Tätigkeit vergehen nach den dort zitierten Fachquellen etwa 12 bis 15 Jahre.
    Verbleibende Lücke
    Für das ausdrücklich geprüfte Zehnjahresziel kommt der hausärztliche Beitrag zu spät. Für den langfristigen Nutzen bleibt zusätzlich offen, wie viele Absolventen tatsächlich im benötigten Fach und Bezirk arbeiten.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Akute Versorgung mit schneller wirksamen Personal- und Organisationswegen prüfen; Ausbildungszahlen, Fachwahl und Niederlassung für die Zeit nach 2036 separat verfolgen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die SPD nennt keine Zahl. 80 zusätzliche Anfängerplätze und deren spätere Berufsverteilung sind Modellannahmen. Die Zeitlücke gilt hier für Hausarztversorgung, nicht für jeden Ausbildungs- oder Kliniknutzen.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    SPD Berlin. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  2. Gesundheit und Pflege Ein Tariftreuegesetz für Krankenhäuser einschließlich Tochterunternehmen Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Tarifliche Lücken sind dokumentiert; ein rechtlich tragfähiger, vollständig finanzierter Versorgungsumfang fehlt. BSW Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die Prüfung hat keine vollständige Beschäftigtenbasis und keinen gesicherten rechtlichen Vollzugsweg erschlossen, aus denen sich zusätzliche Tarifabdeckung einschließlich ausgelagerter Töchter ableiten ließe. Eine Verpflichtung allein ist noch keine tatsächliche Reichweite oder Lohnzahlung.

    Nächster Baustein: Betroffene Beschäftigte nach Betrieb und bestehendem Tarif zählen; Referenztarif, Landesrechtsweg, Refinanzierung und Durchsetzung konkretisieren.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Beschäftigte in Krankenhäusern und Tochterunternehmen angemessen tariflich bezahlen
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Beschäftigte benötigen verlässliche Arbeitsbedingungen; dafür sind tatsächlich nicht tarifgebundene Gruppen und Lohnabstände zu erheben. Versorgungsqualität ist eine weitere Zielgröße.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert Lohnsteigerungen für rund 6.000 Beschäftigte in Häusern ohne Tarifvertrag und rund 2.200 in ausgegliederten Bereichen. Diese Zielgruppen sind Schätzungen; das konkrete Rechtsinstrument ist nicht benannt.
    Verbleibende Lücke
    Eine Verpflichtung ohne wirksamen Anknüpfungspunkt und gesicherte Refinanzierung garantiert keine Tarifabdeckung. Es fehlen eine vollständige Beschäftigtenbasis, Überschneidungsprüfung und umsetzbarer Rechtsweg.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Rechtsgrundlage, Referenztarif, betroffene Betriebe einschließlich Töchter sowie Lohnzahlung und Refinanzierung konkretisieren und kontrollieren.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Partei nennt keinen Referenztarif, Betrag oder Vollzugsweg. Beschäftigtenzahlen, Lohnabstände und Zurechnungsanteil der Bewertung sind Modellannahmen.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  3. Gesundheit und Pflege Medi-Bus als rollende Hausarztpraxis Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Ein Bus kann lokal überbrücken; zusätzliche landesweite Arztkapazität ist damit nicht geschaffen. CDU Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Einzelne Haltepunkte können profitieren. Ein vorhandener Arzt im Bus fehlt aber möglicherweise in einer Praxis; aus Behandlungsfällen und unbesetzten Sitzen lässt sich ohne Netto-Arbeitszeitrechnung kein Deckungsgrad berechnen.

    Nächster Baustein: Zusätzlich erreichte Patienten, Behandlungskapazität, Kontinuität und verdrängte Praxisstunden am Einsatzort messen; dauerhaftes Zielnetz und Zahl der Fahrzeuge festlegen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Wohnortnahen Zugang zur Hausarztversorgung in unterversorgten Orten sichern
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Benötigt werden erreichbare und ausreichend umfangreiche Behandlungen. Fahrwege und fehlende Arztstunden sind unterschiedliche Engpässe.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung legt einen Bus mit Arzt und MFA und rund 2.000 Behandlungsfällen jährlich zugrunde. Die ausgewerteten deutschen Vorbilder zeigen einen lokalen Brückenbeitrag bei zugleich hohen Fahrzeiten.
    Verbleibende Lücke
    Einzelne Haltepunkte können profitieren. Ein vorhandener Arzt im Bus fehlt aber möglicherweise in einer Praxis; aus Behandlungsfällen und unbesetzten Sitzen lässt sich ohne Netto-Arbeitszeitrechnung kein Deckungsgrad berechnen.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zusätzlich erreichte Patienten, Behandlungskapazität, Kontinuität und verdrängte Praxisstunden am Einsatzort messen; dauerhaftes Zielnetz und Zahl der Fahrzeuge festlegen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm spricht von einem Medi-Bus und nennt keine Betriebsgröße. Fahrplan, 2.000 Fälle jährlich und Brückenwirkung sind Modellannahmen.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  4. Gesundheit und Pflege GKV-Finanzreform ≈ 70 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 40 % bis 80 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Die amtliche Rechnung adressiert die kurzfristige Finanzierungslücke; langfristige Tragfähigkeit und Versorgungsbedarf bleiben offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 70 %

    Plausible Szenariospanne: 40 % bis 80 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesetzliche Krankenversicherung bei unverändertem allgemeinen Beitrag und Zusatzbeitrag
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die GKV kann ihre Ausgaben ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerung finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter GKV-Finanzbedarf
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig158 Mrd.387 Mrd.40 %
    Zentral270 Mrd.387 Mrd.70 %
    Günstig302 Mrd.387 Mrd.80 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Die BMG-FAQ nennt ohne zusätzliche Reform 19 Mrd. Euro Finanzlücke 2027, 25 Mrd. 2028, 35 Mrd. 2029 und 44 Mrd. 2030. Für 2031–2036 wird der Wert von 44 Mrd. Euro jährlich ausdrücklich als Szenario konstant fortgeschrieben. Summe: 19 + 25 + 35 + 7 × 44 = 387 Mrd. Euro. Das ist keine amtliche Zehnjahresprognose. Alle Beträge werden für diese grobe Rechnung nominal verwendet; auch die jährliche Modellentlastung wird nominal konstant fortgeführt.

    Zusätzlicher Beitrag:Die Bewertung v8 setzt jährlich 21,505 Mrd. Euro tatsächlich vermiedene GKV-Ausgaben an (9,35 Mrd. Euro Aufwand bei Kliniken, Reha und Kassen sowie 12,155 Mrd. Euro niedrigere Preise und Honorare, je nach 85 % Ausweichabschlag), dazu 4,2 Mrd. Euro Zahlungen von Versicherten und Familien sowie 4,54 Mrd. Euro höhere Beiträge von Arbeitgebern und Mitgliedern über der Bemessungsgrenze, zusammen 30,245 Mrd. Euro. Zentral: 21,505 × 85 % Realisierung + 8,74 Mrd. direkte Finanzbeiträge = 27,02 Mrd. Euro jährlich; zehn Jahre ergeben 270,2 Mrd. Euro, rund 70 % der Referenzlücke. Vorsichtig: untere Spanne des Aufwands (2,4 statt 7,01 im Normalised Impact, also 3,20 Mrd. Euro) plus Preise und Honorare beim unteren Ausweichabschlag (14,3 × 60 % = 8,58 Mrd. Euro), zusammen 11,78 Mrd. Euro × 60 % + 8,74 = 15,81 Mrd. Euro jährlich, insgesamt 158,1 Mrd. Euro, rund 41 %. Dass die Träger seit v8 rund ein Fünftel der gebremsten Klinikerlöse auffangen, ändert die Entlastung der Kasse nicht, nur wer den Ausfall trägt. Günstig wird die Modellentlastung von 30,245 Mrd. Euro vollständig realisiert: 302,5 Mrd. Euro, rund 78 %. Der obere Wert wird aus der Wirkung gerechnet und nicht auf vollständige Zielerreichung gesetzt. Alle Jahreswerte werden nominal konstant fortgeführt.

    Annahmen

    • Regeln und Finanzwirkung gelten bis 2036 weiter, obwohl die Originalrechnung nicht so weit reicht.
    • Zentrale Realisierung 85 %, vorsichtig 60 %. Zahlungen von Patienten/Familien, höhere Beiträge sowie niedrigere Preise und Honorare zählen als Finanzbeitrag, nicht als gesellschaftliche Ersparnis; in der Bewertung v8 wechseln Preise, Honorare und Beiträge nur die Tasche.
    • Im günstigen Szenario wird die jährliche Modellentlastung von 30,245 Mrd. Euro vollständig realisiert. Es wird keine zusätzliche Deckung bis zum Zielniveau unterstellt.
    • Nominale Jahresentlastung ohne zusätzliche Inflationsfortschreibung. Die BMG-Nennerwerte werden ebenfalls nominal übernommen; die Fortführung nach 2030 ist eine neue Modellannahme.
    • Die untere Spanne übernimmt das Verhältnis der unteren i_spanne von pro-1 (2,4 zu 7,01) auf den gesparten Aufwand und für Preise und Honorare die untere Spanne des Ausweichabschlags (60 statt 85 %), die beide Argumente nennen; Zahlungen der Versicherten und höhere Beiträge sind gesetzlich festgelegt und bleiben voll.

    Unsicherheit

    • Der neue BMG-Nenner von 19/44 Mrd Euro liegt höher als die frühere Referenz von 15/40 Mrd im Datensatz.
    • Ausweichverhalten, Kodierung und spätere politische Korrekturen der Deckel können die Entlastung mindern.
    • Hohe Finanzdeckung kann mit ausfallender wirksamer Behandlung und höheren Lasten für Kranke einhergehen.
    • Andere Preis-, Lohn- und Ausgabenverläufe sowie eine nominal wachsende Entlastung verändern die Quote. Die Rechnung ist kein dynamisches aktuarielles Finanzierungsmodell.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Der Finanzierungssaldo misst weder Versorgungsqualität noch Verteilungsgerechtigkeit. Die Fortschreibung ab 2030 ignoriert weiteren demografischen Kostendruck und ist daher ein eher günstiger Bedarfsnenner.

    Außerhalb dieser Quote

    • Gesundheitsnachteile und Wartezeiten bleiben gesondert sichtbar. Eine hohe fiskalische Deckungsquote bedeutet keine entsprechend bessere Versorgung.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    GKV-Finanzierung stabilisieren und medizinisch notwendige Versorgung erhalten
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v8
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen zehn Jahre; amtliche Eckwerte insbesondere 2027 und 2030. Langfristige Wirkung nach Ablauf einzelner Regeln bleibt zu prüfen. · Deutschland
    Bedarf
    Die GKV braucht ausreichende Einnahmen und wirksame Versorgung. Ein ausgeglichener Haushalt und bedarfsgerechte Behandlung sind unterschiedliche Ziele.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung übernimmt amtlich erwartete Entlastungen durch Ausgabenregeln und Zuzahlungen. Sie stellt 2027 rund 16,3 Milliarden Euro Entlastung einer prognostizierten Lücke von 15,3 Milliarden Euro gegenüber; die Beträge sind Rechnungen, keine bereits gemessenen Einsparungen. v6 formuliert die Ausgabenregeln als gebremsten Anstieg und ergänzt Systemvertrauen sowie klinische Prüfstunden als eigene Argumente. v7 trennt die gebremsten Ausgaben in gesparten Aufwand bei Kliniken und Kassen und niedrigere Preise, Honorare und höhere Beiträge, die nur die Tasche wechseln. v8 rechnet ein Fünftel der gebremsten Klinikerlöse den Trägern und Margen zu und gewichtet Praxishonorare neu; die Kassenentlastung und die Gegenüberstellung von Entlastung und Lücke bleiben.
    Verbleibende Lücke
    Die Finanzierungslücke wird in der Regierungsrechnung kurzfristig adressiert. Ein Teil der Last wird verlagert; Deckelung belegt nicht, dass notwendige Leistungen erhalten bleiben oder die Finanzierung nach Auslaufen der Regeln trägt.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v8; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Tatsächliche Einnahmen und Ausgaben, Behandlungsausfälle, Personal, Wartezeiten und Belastung nach Einkommen bis mindestens 2036 gemeinsam prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung, BMG (Nina Warken, CDU), gestützt auf die FinanzKommission Gesundheit; Gegenpositionen: Sozialverbände (VdK, SoVD), GKV-Spitzenverband, KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  5. Gesundheit und Pflege Höherer Kinderlosenzuschlag ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 20 % bis 25 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitFinanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Finanziert einen Teil über höhere Beiträge einer Gruppe; zusätzliche Pflegekapazität ist damit nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 20 %

    Plausible Szenariospanne: 20 % bis 25 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Soziale Pflegeversicherung bei allgemeinem Beitragssatz von 3,6 %
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die Pflegeversicherung kann die Referenzleistungen bei unverändertem allgemeinen Beitrag finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter SPV-Finanzbedarf
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig33 Mrd.162 Mrd.20 %
    Zentral35,4 Mrd.162 Mrd.20 %
    Günstig39 Mrd.162 Mrd.25 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:BMG-Kabinettsentwurf PNOG, Tabelle auf S. 4: 7,6 / 15,4 / 16,9 / 17,4 Mrd Euro rechnerisches Defizit 2027–2030. Für 2031–2036 redaktionell konstant 17,4 Mrd jährlich. Summe: 7,6 + 15,4 + 16,9 + 7 × 17,4 = 161,7 Mrd Euro. Die vier Originaljahre werden nicht interpoliert. Beträge sind nominal, keine amtliche Zehnjahresprognose.

    Zusätzlicher Beitrag:Bestehendes Einnahmenmodell: 3,3/3,3/3,6/3,6 Mrd Euro 2027–2030, danach konstant 3,6 Mrd. Insgesamt 35,4 Mrd zusätzliche Einnahmen in zehn Jahren, rund 22 % des Referenzdefizits. Die vorhandene Einnahmenspanne von 3,3–3,9 Mrd jährlich entspricht etwa 20–24 %.

    Annahmen

    • Die Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte gilt bis 2036.
    • Beitragsgrundlage und Ausnahmen wie im vorhandenen Einnahmenmodell, ab 2031 konstant.

    Unsicherheit

    • Der Zuschlag finanziert Leistungen, verbessert sie nicht automatisch.
    • Die Belastung trifft kinderlose Mitglieder. Beitragssatzentlastung und Zuschlagslast sind kein Netto-Wohlstandsgewinn.
    • Eine Kombination mit Leistungsänderungen muss im gleichen Referenzpfad gerechnet werden.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Konstanter Bedarf ab 2030 ist keine Demografieprognose und dürfte späteren Kostendruck unterschätzen. Leistungsabbau kann das Defizit verkleinern, ohne Pflegebedarf zu erfüllen. Diese Quote misst ausschließlich den Finanzsaldo.

    Außerhalb dieser Quote

    • Verteilung zwischen Eltern, Kinderlosen, Arbeitgebern und öffentlichen Kassen; keine Aussage über Personal oder Eigenanteile.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Pflegefinanzierung stabilisieren und ihre Lasten zwischen Eltern und Kinderlosen verteilen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
    Bedarf
    Die Pflegeversicherung benötigt tragfähige Finanzierung, Pflegebedürftige tatsächliche Leistungen. Die gerechte Aufteilung der Beiträge ist eine zusätzliche normative Frage.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert durchschnittlich rund 3,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen jährlich. Als Gegenverlauf dient eine Erhöhung des allgemeinen Beitrags; ein Teil der Zahlung ist daher eine Lastverschiebung zwischen Versichertengruppen.
    Verbleibende Lücke
    Der zusätzliche Einnahmestrom ist beziffert, der gesamte langfristige Finanzbedarf unter derselben Annahme nicht. Mehr Beitrag belegt zudem keine ausreichenden Leistungen, Fachkräfte oder geringeren Eigenanteile.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Nettofinanzbedarf und reale Leistungen bis 2036, Einkommensverteilung und Belastung ungewollt Kinderloser getrennt prüfen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); Gegenpositionen: Betroffene ungewollt Kinderlose, Kritik an der Belastung Kinderloser in Teilen der Opposition. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  6. Gesundheit und Pflege Rettungsschirm für Krankenhäuser Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar 300 Millionen Euro sind genannt; dauerhafte Bedarfsdeckung und Auswahl geeigneter Standorte bleiben offen. Linke Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die Investitionslücke als Bestand ist nicht bestimmt. Ein Verhältnis zu jährlicher Förderung wäre keine Deckungsquote; ein Schirm kann weder fehlendes Personal noch jedes Betriebsdefizit automatisch ausgleichen.

    Nächster Baustein: Betrag und Laufzeit, Investitions- und Betriebskosten, standortbezogene Erreichbarkeit und Ergebnisqualität sowie Kombination mit dem Transformationsfonds festlegen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Notwendige Krankenhausversorgung und tragfähige Investitionen sichern
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Erreichbarkeit bei zeitkritischen Fällen, Ergebnisqualität und Modernisierung sind zusammen zu sichern. Investitionsbedarf und laufendes Betriebsdefizit brauchen unterschiedliche Instrumente.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung liest die 300 Millionen Euro als einmaligen Betrag über eine Wahlperiode und modelliert verhinderte Schließungen. Das Programm legt weder Zeitraum noch Auswahlbedingungen oder Refinanzierung laufender Verluste fest.
    Verbleibende Lücke
    Die Investitionslücke als Bestand ist nicht bestimmt. Ein Verhältnis zu jährlicher Förderung wäre keine Deckungsquote; ein Schirm kann weder fehlendes Personal noch jedes Betriebsdefizit automatisch ausgleichen.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Betrag und Laufzeit, Investitions- und Betriebskosten, standortbezogene Erreichbarkeit und Ergebnisqualität sowie Kombination mit dem Transformationsfonds festlegen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Partei lässt offen, ob 300 Millionen Euro einmalig oder jährlich gemeint sind. Die Bewertung verwendet einmalig über die Wahlperiode und angenommene verhinderte Standortschließungen.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
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    Quellen zur Prüfung
  7. Gesundheit und Pflege Ein Landespflegegeld für Sachsen-Anhalt ≈ 3 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 4 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Bei genau 1.500 Euro jährlich: statisch rund 4,3 Prozent der gesamten Heim-Eigenbelastung. Die Parteiforderung nennt einen Mindestbetrag. Linke Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 3 %

    Plausible Szenariospanne: 2 % bis 4 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern
    Gebiet und Betroffene
    Sachsen-Anhalt · 16.081 Pflegeheimbewohner als konstante Selbstzahler-Referenzpopulation
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die private Eigenbelastung von Pflegeheimbewohnern senken; 100 % wären vollständige öffentliche Übernahme der Referenzkosten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro private Eigenbelastung im statischen Referenzszenario
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig121 Mio.5,58 Mrd.2 %
    Zentral193 Mio.5,58 Mrd.3 %
    Günstig241 Mio.5,58 Mrd.4 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:16.081 Selbstzahler aus dem vorhandenen Landesmodell × 2.891 Euro monatliche Belastung im vdek-Referenzfall des ersten Heimjahres × 120 Monate ergeben rund 5,579 Mrd Euro. Bestand und Preisreferenz werden für zehn Jahre konstant gesetzt.

    Zusätzlicher Beitrag:Genau 1.500 Euro jährlich entlasten 16.081 Referenzselbstzahler ohne Anrechnung um rund 24,12 Mio Euro je vollem Jahr. Zentral acht volle Wirkungsjahresäquivalente: 192,97 Mio oder 3,5 % der statischen Referenzlast. Vorsichtig fünf Jahre: 2,2 %; günstig zehn Jahre: 4,3 %. Keine Obergrenze der Linkenforderung „mindestens 1.500 Euro“ und keine Betragszuschreibung an die unbezifferte BSW-Forderung.

    Annahmen

    • Nur das Szenario mit genau 1.500 Euro jährlich; zentral acht von zehn vollen Wirkungsjahren.
    • Alle Referenzselbstzahler sind berechtigt und erhalten die Leistung; keine Anrechnung oder Abschöpfung.
    • Konstante Preisreferenz von 2026, keine Inflationsprognose.

    Unsicherheit

    • Aufenthaltsdauer und Zuschläge verändern tatsächliche Eigenanteile.
    • Fixe Nominalbeträge können real an Wert verlieren. Das günstige Szenario begrenzt nicht die möglichen Parteiforderungen.
    • Eine kleine Quote an der gesamten Heimrechnung belegt keine kleine Wirkung auf Armut oder häusliche Angehörigenentlastung.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    2.891 Euro ist der Vergleichswert im ersten Heimjahr, kein gemessener Durchschnitt aller Aufenthaltsdauern. Dies ist deshalb eine gemeinsame statische Preisreferenz und keine Prognose realer Gesamtbelastung. Unterkunft und Verpflegung sind enthalten; deren Übernahme ist eine normative Entscheidung. Häuslich Gepflegte und Sozialhilfeempfänger sind hier nicht erfasst.

    Außerhalb dieser Quote

    • Die Leistung erreicht überwiegend häuslich Gepflegte. Diese Wirkungen werden vom Heimkostenmaßstab nicht erfasst.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Hohe private Eigenbelastung im Pflegeheim weitgehend reduzieren
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Wahlperiode 2026–2031; statischer Monatsvergleich bei voller Auszahlung des Jahresbetrags, Ausgangspreise 1. Juli 2026. Keine zehnjährige Kostenprognose. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Dieser Check betrifft ausschließlich berechtigte selbstzahlende Heimbewohner in Sachsen-Anhalt. Die weitgehende Verringerung ihrer Gesamtbelastung ist der hier gewählte politische Prüfmaßstab, kein wissenschaftlich vorgegebener Nullbetrag. Vergleichswert sind 2.891 Euro monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Juli 2026.
    Erwarteter Beitrag
    Im ausdrücklich abgegrenzten Szenario einer Auszahlung von genau 1.500 Euro jährlich wären das 125 Euro monatlich. Zu konstanten Ausgangspreisen entspricht dies rund 4,3 Prozent der gesamten monatlichen Eigenbelastung im ersten Heimjahr. Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro; höhere Leistungen sind durch diese Quote nicht ausgeschlossen. Es ist keine gemessene Verringerung von Pflegearmut.
    Verbleibende Lücke
    Bei genau 1.500 Euro jährlich bleiben im statischen Vergleich rund 2.766 Euro der monatlichen Gesamtbelastung. Diese enthält auch Unterkunft und Verpflegung. Daraus folgt weder die Verfehlung der eigenen Mindestzusage noch eine Obergrenze der Parteiforderung. Häusliche Pflege, Angehörigenentlastung und vermiedene Armut werden mit dieser Quote nicht bewertet; Preise und Anrechnung können die reale Entlastung verändern.
    Grundlage der Einordnung
    Vorhandene Bewertung v2 und statischer Zahlungsvergleich. Der vdek-Vergleichswert zum ersten Aufenthaltsjahr wurde am 16. Oktober 2026 an der Primärquelle geprüft. Keine Wirkungsevaluation des Landespflegegeldes und kein wissenschaftlicher Sollwert für zulässige Eigenbelastung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Tatsächlichen Leistungssatz, Berechtigung, Anrechnung und Inanspruchnahme sowie Eigenanteile nach Aufenthaltsdauer und Einkommen prüfen; häusliche Pflege separat auswerten.

    Größen im vorhandenen Modell

    Modellierte Wirkung
    1.500 Euro jährlich = 125 Euro monatliche Auszahlung bei voller Umsetzung.
    Vergleichsmaßstab
    2.891 Euro monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr in Sachsen-Anhalt zum 1. Juli 2026, für den betrachteten selbstzahlenden Heimbewohner.
    Was der Vergleich aussagt
    125 ÷ 2.891 = rund 4,3 Prozent statische Entlastung; rund 2.766 Euro monatliche Ausgangsbelastung verbleiben.
    Unsicherheit
    Dies ist ein Vergleich bei konstanten Preisen, voller Berechtigung und Auszahlung ohne gegenläufige Anrechnung. Er sagt nichts über häusliche Pflege, den Anteil vermiedener Armut oder die Angemessenheit einer politisch gewünschten Restbelastung aus.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro jährlich. Das BSW fordert Landespflegegeld ohne Betrag; die 4,3 Prozent dürfen deshalb nicht als Deckungsurteil über die unbezifferte BSW-Forderung erscheinen.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • Linke · Vorschlagsbezug

      Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro jährlich. Das BSW fordert Landespflegegeld ohne Betrag; die 4,3 Prozent dürfen deshalb nicht als Deckungsurteil über die unbezifferte BSW-Forderung erscheinen. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke-Programm nennt ein Landespflegegeld von mindestens 1.500 Euro pro Jahr. Für das BSW enthält das Landtagswahlprogramm kein Landespflegegeld; ein anderes BSW-Papier ist nicht mit Originalquelle belegt. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  8. Gesundheit und Pflege Das Land übernimmt die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen ≈ 10 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 5 % bis 15 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitGesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Unklar Übernimmt einen klaren Kostenblock; Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile bleiben bestehen. Linke Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 10 %

    Plausible Szenariospanne: 5 % bis 15 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringern
    Gebiet und Betroffene
    Sachsen-Anhalt · 16.081 Pflegeheimbewohner als konstante Selbstzahler-Referenzpopulation
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die private Eigenbelastung von Pflegeheimbewohnern senken; 100 % wären vollständige öffentliche Übernahme der Referenzkosten.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro private Eigenbelastung im statischen Referenzszenario
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig311 Mio.5,58 Mrd.5 %
    Zentral639 Mio.5,58 Mrd.10 %
    Günstig888 Mio.5,58 Mrd.15 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:16.081 Selbstzahler aus dem vorhandenen Landesmodell × 2.891 Euro monatliche Belastung im vdek-Referenzfall des ersten Heimjahres × 120 Monate ergeben rund 5,579 Mrd Euro. Bestand und Preisreferenz werden für zehn Jahre konstant gesetzt.

    Zusätzlicher Beitrag:460 Euro Investitionskosten monatlich je Referenzselbstzahler. Zentral neun volle Wirkungsjahresäquivalente und 80 % Weitergabe als geringere Privatrechnung: rund 639,12 Mio Euro oder 11,5 % der gesamten Referenzlast. Vorsichtig sieben Jahre und 50 % Weitergabe: 5,6 %; günstig zehn Jahre und vollständige Weitergabe: 15,9 %. Der Kostenblock kann vollständig finanziert sein, während der Großteil der Heimrechnung bleibt.

    Annahmen

    • Gleicher Selbstzahlerbestand und gleiche Preisreferenz wie beim Landespflegegeld.
    • Aufbau 2027, ab 2028 volle Reichweite im Zentralszenario.
    • 80 % Weitergabe ist eine neue Szenarioannahme; eine rechtlich gesicherte Übernahme kann sie erhöhen.

    Unsicherheit

    • Förderung kann in Baupreise oder Ausstattung fließen; dauerhafte Rechnungssenkung muss gesichert sein.
    • Entlastung kommunaler Hilfe zur Pflege ist kein zusätzlicher privater Selbstzahlergewinn.
    • 460 und 2.891 Euro sind statische Referenzwerte, keine Prognosen bis 2036.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    2.891 Euro ist der Vergleichswert im ersten Heimjahr, kein gemessener Durchschnitt aller Aufenthaltsdauern. Dies ist deshalb eine gemeinsame statische Preisreferenz und keine Prognose realer Gesamtbelastung. Unterkunft und Verpflegung sind enthalten; deren Übernahme ist eine normative Entscheidung. Häuslich Gepflegte und Sozialhilfeempfänger sind hier nicht erfasst.

    Außerhalb dieser Quote

    • Kommunalentlastung und Investitionsqualität werden getrennt ausgewiesen.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Private Eigenbelastung im Pflegeheim verringern
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v3
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Selbstzahlende Heimbewohner benötigen tragbare Eigenkosten. Die Gesamtbelastung umfasst mehrere Komponenten; bei Sozialhilfeempfängern bezahlt bereits ein öffentlicher Träger mit.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von rund 460 Euro je Bewohner und Monat an. Selbstzahler würden entlastet; bei bereits durch Sozialhilfe gedeckten Kosten wechselt vor allem die zuständige öffentliche Kasse.
    Verbleibende Lücke
    Die Maßnahme kann den benannten Kostenblock vollständig treffen, deckt aber nicht die übrige Heimrechnung. Sie ist deshalb ein abgegrenzter Teilbeitrag; eine vollständige Beseitigung finanzieller Pflegebelastung folgt daraus nicht.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v3; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Tatsächliche förderfähige Investitionskosten und Weitergabe an Bewohner, Sozialhilfeanrechnung, Miet- und Baukostenreaktionen sowie verbleibende Eigenkosten beobachten.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Linke und BSW fordern die vollständige Übernahme, nennen aber keinen Finanzierungs- oder Zeitplan. Die 460 Euro und Umsetzungschancen sind Ansätze der Bewertung.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • Linke · Vorschlagsbezug

      Linke und BSW fordern die vollständige Übernahme, nennen aber keinen Finanzierungs- oder Zeitplan. Die 460 Euro und Umsetzungschancen sind Ansätze der Bewertung. Quellenprüfung 2026-10-20: Linke-Programm verlangt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen durch das Land. Das BSW-Landtagswahlprogramm benennt nur steigende Eigenanteile, keine Übernahme der Investitionskosten. Die exakte Modellübernahme bleibt offen.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg
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    Quellen zur Prüfung
  9. Gesundheit und Pflege Mehr Ärzte für den ländlichen Raum Für dieses Zehnjahresziel zu spät Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Der Ausbau der Studienplätze liefert nach dem Modell erst etwa ab 2041 zusätzliche Landärzte. CDU Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die zusätzlichen Studienplätze verringern die Hausarztlücke bis 2036 voraussichtlich nicht. Die weitere Standortzusage kann jedoch andere Versorgung sichern. Ein Nullwert für das gesamte Bündel wäre irreführend.

    Nächster Baustein: Ausbildung und Standorterhalt trennen; zeitlichen Nullbeitrag nur für den klar abgegrenzten Hausarztbaustein ausweisen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Zusätzliche Hausarztversorgung in ländlichen Regionen bis 2036 bereitstellen
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bedarfsfenster 2027–2036; neue Landärzte aus dem modellierten Studienplatzausbau etwa ab 2041. · Mecklenburg-Vorpommern

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    In drohend unterversorgten Regionen müssen Arztkapazität und Nachfolge rechtzeitig gesichert werden. Mehr Studienplätze und der Erhalt von Klinikgebäuden sind verschiedene Beiträge.
    Erwarteter Beitrag
    Der neue bewertete Ausbildungsbaustein sind 100 zusätzliche Medizinstudienplätze; daraus modelliert die Bewertung etwa vier zusätzliche Landärzte je Jahrgang ab etwa 2041. Die ebenfalls geforderte Landarztquote ist bereits geltendes Recht.
    Verbleibende Lücke
    Für das hier genannte Zehnjahresfenster kommt der neue hausärztliche Ausbildungsbeitrag zu spät. Die Standortzusage kann andere unmittelbare Versorgung berühren, schließt diese ambulante Zeitlücke aber nicht automatisch.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Weiterbildung, Bindung und Delegation für die Jahre bis 2036 prüfen; neue Studienplätze und spätere Fach- und Ortswahl separat evaluieren.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Der Sammelvorschlag umfasst Studienplätze, schon beschlossene Landarztquote und Klinikstandorte. Das Urteil Zeitlücke betrifft ausschließlich den neuen Ausbildungsbeitrag zur Hausarztversorgung; keine Übertragung auf alle Paketbestandteile.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    • CDU · Vorschlagsbezug

      Der Sammelvorschlag umfasst Studienplätze, schon beschlossene Landarztquote und Klinikstandorte. Das Urteil Zeitlücke betrifft ausschließlich den neuen Ausbildungsbeitrag zur Hausarztversorgung; keine Übertragung auf alle Paketbestandteile.

      Vorschlag oder Position ansehen → · Politischer Originalbeleg

    Die zeitliche Lücke bezieht sich auf das oben genannte Ziel. Sie ist kein Gesamturteil über die Maßnahme.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  10. Gesundheit und Pflege Gemeindeschwestern mit Finanzierung Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Konkrete Aufbauinstrumente sind benannt; verfügbare Teamkapazität und gedeckter Versorgungsbedarf bleiben offen. FDP Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Ein Anteil an allen Pflegefachkräften ist kein Deckungsgrad des hausärztlichen Bedarfs. Es fehlen Stunden nach Aufgaben und Region, tatsächlich zusätzlich verfügbares Personal und verbindliche Abrechnung.

    Nächster Baustein: Aufgabenkatalog, Ausbildungs- und Stellenzahlen, Vergütung, erreichte unterversorgte Personen sowie entlastete Arztstunden abzüglich Personalverlagerung prüfen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Hausärztliche Versorgung durch qualifizierte Pflegeteams entlasten
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    In ländlichen Regionen braucht es erreichbare Behandlung und Betreuung. Fachlich übertragbare Aufgaben, zusätzliche Pflegekapazität und funktionierende Vergütung müssen zusammenkommen.
    Erwarteter Beitrag
    Das Modell setzt 200 Community Health Nurses und kooperative Zentren an. Das Programm nennt Masterstudiengang, Stipendium mit Bindung und Anschubfinanzierung, aber keine Menge oder Beträge.
    Verbleibende Lücke
    Ein Anteil an allen Pflegefachkräften ist kein Deckungsgrad des hausärztlichen Bedarfs. Es fehlen Stunden nach Aufgaben und Region, tatsächlich zusätzlich verfügbares Personal und verbindliche Abrechnung.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Aufgabenkatalog, Ausbildungs- und Stellenzahlen, Vergütung, erreichte unterversorgte Personen sowie entlastete Arztstunden abzüglich Personalverlagerung prüfen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: 200 Community Health Nurses und 23 Zentren sind Modellannahmen. Die zusätzlich genannte Bundesratsinitiative betrifft ein bereits geltendes Bundesgesetz und ist kein neuer unmittelbar wirksamer Landesbeitrag.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
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    Quellen zur Prüfung
  11. Gesundheit und Pflege Gemeindeschwestern, Zentren, Telemedizin Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Mehrere passende Instrumente sind genannt; Ausbauumfang und zusätzliche Versorgung bleiben unbeziffert. SPD Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Es fehlen verbindliche Zahl der Teams und Zentren, Personal, Vergütung und Zielpopulation. Aus dem bloßen Instrumentenbündel lässt sich keine ausreichende oder zu geringe Versorgung ableiten.

    Nächster Baustein: Neue gegenüber bestehenden Angebote, Besetzung, Aufgaben, erreichte Personen, Wartezeiten und vermeidbare Einweisungen mit geeigneten Vergleichsgruppen messen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Wohnortnahe koordinierte Behandlung durch Zentren, Gemeindepflege und Telemedizin sichern
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Benötigt werden erreichbare und kontinuierliche Versorgung, gerade bei alternden und ländlichen Bevölkerungsgruppen. Der Bestand ist von zusätzlicher Leistung zu trennen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert Gemeindekrankenschwestern, Telemedizin und gemeinwohlorientierte Zentren. Bereits beschlossene Investitionsmittel, geltende Landarztquote und bundesrechtliche Terminfristen werden nicht nochmals als neue Wirkung gezählt.
    Verbleibende Lücke
    Es fehlen verbindliche Zahl der Teams und Zentren, Personal, Vergütung und Zielpopulation. Aus dem bloßen Instrumentenbündel lässt sich keine ausreichende oder zu geringe Versorgung ableiten.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Neue gegenüber bestehenden Angebote, Besetzung, Aufgaben, erreichte Personen, Wartezeiten und vermeidbare Einweisungen mit geeigneten Vergleichsgruppen messen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm nennt keine Mengen. Die Modellzahlen sind keine Ausbauzusage; mehrere konkrete Programmpunkte beschreiben bereits geltende Zustände.

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    Quellen zur Prüfung
  12. Gesundheit und Pflege Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Ein räumlicher Netzansatz ist erkennbar; Behandlungskapazität, Rechtsweg und Vollfinanzierung bleiben offen. Grüne Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Eine Standortzahl ist keine Zahl bedarfsgerecht versorgter Menschen. Es fehlen verbindliche Personalausstattung, mobile Reichweite, Finanzierung und Aufgabenabgrenzung zu vorhandenen Angeboten.

    Nächster Baustein: Standorte, Bedarf je Einzugsgebiet, Teams und Arbeitszeit, Hausbesuche, vergütete Aufgaben und tatsächliche Versorgungsergebnisse planen und evaluieren.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Ländliche Versorgung durch interdisziplinäre Zentren und Gemeindepflege verbessern
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Mittelbereiche brauchen bedarfsgerechte Versorgung, die auch abgelegene Orte und immobile Menschen erreicht. Ein Standort allein sagt nichts über Teamgröße oder verfügbare Behandlungszeit.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung leitet aus einem Zentrum je mittelgroßer Stadt 23 Standorte ab und modelliert Community Health Nurses. Fachliche Aufgabenübertragung bietet Anknüpfungspunkte, benötigt aber einen tragfähigen Tätigkeits- und Abrechnungsrahmen.
    Verbleibende Lücke
    Eine Standortzahl ist keine Zahl bedarfsgerecht versorgter Menschen. Es fehlen verbindliche Personalausstattung, mobile Reichweite, Finanzierung und Aufgabenabgrenzung zu vorhandenen Angeboten.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Standorte, Bedarf je Einzugsgebiet, Teams und Arbeitszeit, Hausbesuche, vergütete Aufgaben und tatsächliche Versorgungsergebnisse planen und evaluieren.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: 23 Zentren werden aus der Raumordnung abgeleitet; die angenommene Teamkapazität stammt aus dem Modell. Das Programm nennt weder Budget noch konkrete Zahl von Community Health Nurses.

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    Quellen zur Prüfung
  13. Gesundheit und Pflege Standorte halten, Landärzte binden Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Erhalt und Nachwuchs sind angesprochen; ihre zusätzliche Reichweite und der rechtliche Umsetzungsweg bleiben offen. AfD Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Ein erhaltener Standort belegt weder ausreichendes Personal noch sichere Qualität. Mengen und Mittel sind offen; der Sammelvorschlag lässt keinen einheitlichen Deckungsgrad zu.

    Nächster Baustein: Nach Leistungsart Erreichbarkeit, Fallzahlen und Ergebnisqualität sowie tatsächlich verfügbare Teams und Rechtsinstrumente getrennt prüfen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Erreichbare Notfall-, Geburts- und hausärztliche Versorgung sichern
    Zuständigkeit
    Land Mecklenburg-Vorpommern
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Mecklenburg-Vorpommern

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Erreichbarkeit muss mit Behandlungssicherheit zusammenpassen. Notfallversorgung, Geburten und Hausarztbehandlung haben verschiedene Bedarfsmaßstäbe.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung kombiniert Standortsicherung, Studiendarlehen und Freiräume für kommunale und pflegerische Angebote. Individuelle Krankenhausbudgets kann das Land nicht selbst frei vereinbaren; andere Landesinstrumente wären zu prüfen.
    Verbleibende Lücke
    Ein erhaltener Standort belegt weder ausreichendes Personal noch sichere Qualität. Mengen und Mittel sind offen; der Sammelvorschlag lässt keinen einheitlichen Deckungsgrad zu.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Nach Leistungsart Erreichbarkeit, Fallzahlen und Ergebnisqualität sowie tatsächlich verfügbare Teams und Rechtsinstrumente getrennt prüfen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm nennt keine Beträge oder Kapazitäten. Die Bewertung ergänzt angenommene Standorte, Darlehen und Wirkungswege; die Wirkungen der Paketbestandteile sind nicht austauschbar.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
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    Quellen zur Prüfung
  14. Gesundheit und Pflege Umbau der Pflegeleistungen ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 15 % bis 25 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitFinanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich schlechter Minderausgaben sind modelliert; ob der Unterstützungsbedarf angemessen gedeckt bleibt, ist ungeklärt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 20 %

    Plausible Szenariospanne: 15 % bis 25 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließen
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Soziale Pflegeversicherung bei allgemeinem Beitragssatz von 3,6 %
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die Pflegeversicherung kann die Referenzleistungen bei unverändertem allgemeinen Beitrag finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter SPV-Finanzbedarf
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig23,4 Mrd.162 Mrd.15 %
    Zentral32,4 Mrd.162 Mrd.20 %
    Günstig42,4 Mrd.162 Mrd.25 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:BMG-Kabinettsentwurf PNOG, Tabelle auf S. 4: 7,6 / 15,4 / 16,9 / 17,4 Mrd Euro rechnerisches Defizit 2027–2030. Für 2031–2036 redaktionell konstant 17,4 Mrd jährlich. Summe: 7,6 + 15,4 + 16,9 + 7 × 17,4 = 161,7 Mrd Euro. Die vier Originaljahre werden nicht interpoliert. Beträge sind nominal, keine amtliche Zehnjahresprognose.

    Zusätzlicher Beitrag:Fiskalischer Teilpfad: 2,7 Mrd Euro jährlich weniger Leistungen wegen höherer Schwellen + 0,97 Mrd durch Entfall des Entlastungsbetrags − 0,43 Mrd neue Pflegebegleitung ergeben 3,24 Mrd jährlich. Über zehn Jahre 32,4 Mrd, rund 20 % der Referenzlücke. Die vorhandene Schwellenwirkung von 1,8–3,7 Mrd statt 2,7 führt zu etwa 14–26 %. Leistungskürzung ist dabei ausdrücklich der Finanzierungsweg.

    Annahmen

    • Neue Beratungs- und Begleitungsausgaben sind abgezogen.
    • Der separate Kinderlosenzuschlag wird nicht mitgezählt.
    • Leistungspfad 2027–2036 aus der vorhandenen Bewertung; keine Umrechnung von Bewertungspunkten.

    Unsicherheit

    • Leistungsentzug erfüllt keinen Bedarf der Betroffenen und kann ungedeckten Hilfebedarf vergrößern.
    • Zusätzliche Verwaltungs- und Gerichtskosten können den Finanzbeitrag mindern. Dies ist ein direkter Leistungspfad, keine vollständige Haushaltsrechnung.
    • Ministerium und WIdO unterscheiden sich erheblich. Der Mittelpunkt ist gesetzt.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Konstanter Bedarf ab 2030 ist keine Demografieprognose und dürfte späteren Kostendruck unterschätzen. Leistungsabbau kann das Defizit verkleinern, ohne Pflegebedarf zu erfüllen. Diese Quote misst ausschließlich den Finanzsaldo.

    Außerhalb dieser Quote

    • Gesundheitsverluste, Angehörigenlast und Rentenansprüche werden getrennt bewertet.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Pflegefinanzierung stabilisieren und notwendige Unterstützung verlässlich bereitstellen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Pflegebedarf richtet sich nach tatsächlicher Selbstständigkeit und notwendiger Hilfe. Eine veränderte Zugangsschwelle verändert Leistungsansprüche, beseitigt den zugrunde liegenden Bedarf aber nicht.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung rechnet höhere Schwellen, Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 und gebündelte Leistungen durch. Sie modelliert jährliche Minderausgaben und zugleich Anspruchsverluste sowie zusätzliche Begleitung.
    Verbleibende Lücke
    Niedriger eingestufte Fälle sind keine erfolgreich versorgten Personen. Es fehlen ein kompatibler langfristiger Finanzierungssollwert und Daten zu tatsächlichem ungedecktem Hilfebedarf nach der Reform.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Anspruchsverluste, Gesundheits- und Selbstständigkeitsverlauf, Inanspruchnahme, Angehörigenbelastung und Nettofinanzierung gemeinsam bis 2036 verfolgen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die Maßnahme umfasst nur Zugang und häusliche Leistungen des größeren Gesetzespakets. Finanzierungsbausteine wie der Kinderlosenzuschlag sind getrennt bewertet; Beiträge nicht additiv als Bedarfsquote behandeln.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); zustimmend GKV-Spitzenverband; Vorbehalte der SPD-Fraktion; Gegenpositionen: Wissenschaftliches Institut der AOK, Medizinischer Dienst Bund (Verteilung, Fristen), VdK, Der Paritätische, ver.di. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  15. Gesundheit und Pflege Primärarztsystem ≈ 5 %des benannten BedarfsSzenariospanne: -10 % bis 5 %Wirkungsrichtung unsicherGrobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitGKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Koordinationsgewinne sind möglich; eine ausreichende Verbesserung bundesweiter Versorgung ist nicht gesichert. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 5 %

    Plausible Szenariospanne: -10 % bis 5 % · sehr geringe Sicherheit

    Wirkungsrichtung unsicher. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    -100 %0 %100 %
    Benanntes Problem
    GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließen
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Gesetzliche Krankenversicherung bei unverändertem allgemeinen Beitrag und Zusatzbeitrag
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Die GKV kann ihre Ausgaben ohne zusätzliche Beitragssatzsteigerung finanzieren.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Euro ungedeckter GKV-Finanzbedarf
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig-41,3 Mrd.387 Mrd.-10 %
    Zentral20,7 Mrd.387 Mrd.5 %
    Günstig25,8 Mrd.387 Mrd.5 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Die BMG-FAQ nennt ohne zusätzliche Reform 19 Mrd. Euro Finanzlücke 2027, 25 Mrd. 2028, 35 Mrd. 2029 und 44 Mrd. 2030. Für 2031–2036 wird der Wert von 44 Mrd. Euro jährlich ausdrücklich als Szenario konstant fortgeschrieben. Summe: 19 + 25 + 35 + 7 × 44 = 387 Mrd. Euro. Das ist keine amtliche Zehnjahresprognose. Alle Beträge werden für diese grobe Rechnung nominal verwendet; auch die jährliche Modellentlastung wird nominal konstant fortgeführt.

    Zusätzlicher Beitrag:Zum selben GKV-Finanzmaßstab: 40 Euro Nettokostenvorteil im freiwilligen Hausarztprogramm Baden-Württemberg × 64,6 Mio. zusätzlich Gebundene × acht volle Wirkungsjahresäquivalente ergeben 20,672 Mrd. Euro, rund 5 % der Referenzlücke. Günstig zehn volle Jahre: rund 7 %. Vorsichtig: kein Bruttonutzen, aber 80 Euro Koordinationskosten jährlich je Person über acht Äquivalentjahre ergeben 41,344 Mrd zusätzliche Ausgaben, also etwa 11 % Problemverschärfung. Die Vergütung wird bei den 40 Euro Nettovorteil nicht erneut abgezogen. Die Fassungen v7 und v8 ändern Komplikationen, Wartezeiten und eingesparte Stunden, nicht den Nettokostenvorteil von 40 Euro, die Steuerungskosten von 30 Euro (Spanne 25 bis 80 Euro) oder die 64,6 Mio. Versicherten; die fiskalische Rechnung bleibt deshalb gleich.

    Annahmen

    • Bundesweiter Aufbau mit acht vollen Wirkungsjahresäquivalenten 2027–2036.
    • Der bedingte Nettovorteil von 40 Euro wird auf 64,6 Mio GKV-Versicherte übertragen; kein beobachteter Bundeswert.
    • Vorsichtiges Szenario kombiniert den bekannten Nullbefund mit dem höchsten angesetzten Koordinationskostensatz von 80 Euro.

    Unsicherheit

    • Freiwilliges Regionalprogramm und verbindliche Bundessteuerung können verschieden wirken. Die bundesweite TK-Untersuchung widerspricht dem Kostenmechanismus.
    • Die Szenarien sind keine statistischen Quantile und der Mittelpunkt kein Erwartungswert.
    • Überschneidungen mit Finanzreform und Effizienzmaßnahmen: Quoten nicht addieren.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Der Finanzierungssaldo misst weder Versorgungsqualität noch Verteilungsgerechtigkeit. Die Fortschreibung ab 2030 ignoriert weiteren demografischen Kostendruck und ist daher ein eher günstiger Bedarfsnenner.

    Außerhalb dieser Quote

    • Diabeteskomplikationen, Diagnosen, Wegezeit und freie Arztwahl werden nicht in die fiskalische Quote verrechnet.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Notwendige Behandlung schneller und kontinuierlicher koordinieren
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v8
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Patienten benötigen zeitgerechte Fachbehandlung und kontinuierliche hausärztliche Betreuung. Weniger Kontakte können unnötige Behandlung vermeiden, aber auch notwendige Versorgung verhindern.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung überträgt Ergebnisse freiwilliger Hausarztprogramme auf ein bundesweites Pflichtsystem und berücksichtigt widersprechende TK-Befunde. Zusätzliche Vorschaltkontakte und dauerhafte Vergütung gehören zur Rechnung. v8 senkt die übertragenen Kosteneffekte nach der HZV-Auswertung vom Januar 2026 und ergänzt längere Wartezeiten in vollen Hausarztpraxen als eigenes Gegenargument.
    Verbleibende Lücke
    Es fehlen ein fertig bestimmtes bundesweites Modell, freie Hausarztkapazität und kausale Daten zu bedarfsgerecht vermiedenen statt lediglich entfallenen Leistungen. Einsparungen sind keine Bedarfsquote.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v8; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Vergütung, Eilwege, tatsächlich eingesparte Doppelversorgung, Wartezeiten, Diagnosedauer und Zusatzbelastung der Hausarztpraxen nach Gruppen prüfen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die konkrete bundesweite Pflichtausgestaltung ist noch nicht festgelegt. Die Bewertung verwendet Annahmen, die aus freiwilligen regionalen Programmen nicht direkt als Parteiwirkung übertragbar sind.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD, BMG (Carsten Linnemann seit Juli 2026, zuvor Nina Warken); Petition des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (über 600.000 Unterzeichner); Gegenpositionen: SpiFa, Techniker Krankenkasse. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  16. Gesundheit und Pflege Krankenhäuser über Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung sichern Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich schlechter Eine Investitionslücke ist benannt; die neue Zusage enthält keinen verbindlichen Beitrag zu ihrer Schließung. SPD Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Die heutige Haushaltslinie ist keine Bezifferung der neuen Reform. Der Transformationsfonds ist zweckgebunden und nicht mit jeder Bestandsinvestition austauschbar; eine gesicherte Deckung der jährlichen Lücke lässt sich nicht berechnen.

    Nächster Baustein: Verbindliche zusätzliche Haushaltslinie und Kofinanzierung, förderfähige Projekte, regionale Erreichbarkeit und Ergebnisqualität mit Bedarf im selben Zeitraum abgleichen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Notwendige Krankenhausinvestitionen und sichere erreichbare Behandlung gewährleisten
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Der vorhandene Bericht schätzt einen jährlichen bestandserhaltenden Investitionsbedarf von rund 185–190 Millionen Euro gegenüber 103,5 Millionen Euro im Haushalt. Der zielgerichtete Umbau und laufende Betriebsverluste sind davon zu trennen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert stärkere Landesfinanzierung, Kofinanzierung des Transformationsfonds und mögliche kommunale Übernahmen. Die Partei nennt im aktuellen Programm keinen Betrag, keine Förderquote und keinen Termin.
    Verbleibende Lücke
    Die heutige Haushaltslinie ist keine Bezifferung der neuen Reform. Der Transformationsfonds ist zweckgebunden und nicht mit jeder Bestandsinvestition austauschbar; eine gesicherte Deckung der jährlichen Lücke lässt sich nicht berechnen.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Verbindliche zusätzliche Haushaltslinie und Kofinanzierung, förderfähige Projekte, regionale Erreichbarkeit und Ergebnisqualität mit Bedarf im selben Zeitraum abgleichen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die konkrete Nutzung und Kofinanzierung des Transformationsfonds sowie Übernahmen werden im Modell angesetzt; sie sind nicht als bezifferte neue Parteizusage dokumentiert.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  17. Gesundheit und Pflege Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Kann Schulgeld als Zugangshürde aufheben; den gesamten Fachkräftemangel deckt das nicht. SPD Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: 699 Betroffene und rund 244 Euro monatliche Gebühren erlauben eine direkte Entlastungsrechnung. Der konkrete Gebührenblock könnte bei vollständiger Erstattung entfallen. Wie viele zusätzliche, dauerhaft im Land tätige Fachkräfte daraus entstehen und wie viel Versorgungsbedarf sie decken, bleibt jedoch offen; die Gebührenerstattung darf nicht als vollständige Lösung des Fachkräftemangels erscheinen. Der beobachtete Schülerzuwachs in Rheinland-Pfalz isoliert keinen kausalen Preiseffekt.

    Nächster Baustein: Zusätzliche Eintritte, Abschlüsse und im Land tätige Vollzeitäquivalente kausal schätzen und mit einem nach Beruf und Region passenden Engpassbedarf verbinden. Finanzielle Entlastung separat vom Versorgungseffekt ausweisen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Finanzielle Hürden für Ausbildung in Gesundheitsfachberufen beseitigen
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 5 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Sachsen-Anhalt

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Ausbildungsinteressierte brauchen bezahlbaren Zugang und genügend qualitativ gute Plätze. Fachkräftebedarf umfasst außerdem Abschluss, Berufseintritt, Arbeitsbedingungen und Verbleib.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert die Übernahme des Schulgeldes für rund 699 heute zahlende Auszubildende an privaten Schulen sowie zusätzliche Plätze. Die Wirkung auf zusätzlichen Nachwuchs beruht auf einer unsicheren Übertragung anderer Ausbildungen und Länder.
    Verbleibende Lücke
    Das Schulgeld lässt sich als konkreter Kostenblock abdecken. Wie viele zusätzliche dauerhafte Fachkräfte daraus entstehen, ist offen; die zugleich genannte Ausbildungsvergütung ist ein anderer und teurerer Baustein.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Tatsächliches Schulgeld, zusätzliche statt verlagerte Ausbildungsbeginne, Abschlüsse und Berufseintritt prüfen; Ausbildungsvergütung und Kapazität gesondert finanzieren.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das Programm benennt weder betroffene Berufe noch Betrag oder Termin. Das Modell konkretisiert vor allem Schulgeld; die allgemeine Zusage enthält außerdem Ausbildungsvergütung.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  18. Gesundheit und Pflege Spielautomaten-Verbot ≈ 20 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 10 % bis 40 %Grobes Szenarioestimate · sehr geringe SicherheitGlücksspielstörungen verringern · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Ein erheblicher Rückgang wird modelliert; das Ausmaß tatsächlich vermiedener Störungen bleibt unsicher. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 20 %

    Plausible Szenariospanne: 10 % bis 40 % · sehr geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Glücksspielstörungen verringern
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Erwachsene von 18 bis 70 Jahren entsprechend dem Glücksspiel-Survey 2021
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Glücksspielstörungen in allen Spielformen vermeiden und beenden.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Personenjahre mit Glücksspielstörung
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig1,01 Mio.12,3 Mio.10 %
    Zentral2,24 Mio.12,3 Mio.20 %
    Günstig4,92 Mio.12,3 Mio.40 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:Vorhandenes Prävalenzmodell: 1,23 Mio Menschen mit Störung × zehn Jahre unveränderte Referenzprävalenz ergeben 12,3 Mio Störungs-Personenjahre. Keine Zahl verschiedener Personen und keine Prognose neuer Fälle.

    Zusätzlicher Beitrag:Bestehende Modellkette in der Naturaleinheit: 1,23 Mio Störungen × 65 % automatengetrieben × 35 % verhindert oder beendet × 80 % zeitlicher Aufbau × zehn Jahre ergeben 2,239 Mio vermiedene Störungsjahre, rund 18 % der gesamten Glücksspielstörungslast. Vorsichtig 55 % × 25 % × 60 %: rund 8 %. Günstig 80 % × 50 % × 100 %: 40 %. Gilt für das Verbot stationärer und Online-Automaten.

    Annahmen

    • 65 % automatengetriebene Störungen, Band 55–80 %, werden aus Suchthilfeprofilen auf die Bevölkerung übertragen.
    • Netto-Rückgang dieser Störungen 35 %, Band 25–50 %; zeitlicher Aufbau 80 %, Band 60–100 %.
    • Andere Spielformen stehen im Nenner und bleiben grundsätzlich bestehen.

    Unsicherheit

    • Keine kausale Evaluation eines deutschen Komplettverbots; Norwegen ist nur ein Vergleichsfall.
    • Behandlungsklientel ist nicht die Gesamtbevölkerung. Verlagerung muss bereits im Netto-Rückgangsszenario berücksichtigt werden.
    • Kein statistisches Intervall; bei schlechtem Vollzug oder stärkerer Online-Verlagerung sind geringere Werte möglich.

    Sicherheit des Estimates:sehr gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Die Ausgangserhebung liegt in der Pandemie; nachfolgende Surveys sind nur eingeschränkt vergleichbar. Die konstante Referenz ist kein Kausalbefund. Schwere, Geldverluste und Angehörigenfolgen werden nicht gezählt.

    Außerhalb dieser Quote

    • Zusätzliche Schwere bei illegalem Spiel, Suizide, Geldverluste und Unterhaltung werden getrennt betrachtet.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Glücksspielstörungen und ihre gesundheitlichen und finanziellen Schäden verringern
    Zuständigkeit
    Länder (Glücksspielstaatsvertrag); Finanzaufsicht für die Zahlungsblockade
    Herkunft des Vorschlags
    Länder (Glücksspielstaatsvertrag); Finanzaufsicht für die Zahlungsblockade
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v5
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Menschen mit riskantem oder gestörtem Spiel brauchen Schutz und Behandlung. Beratungspatienten, alle Glücksspielgestörten und automatengetriebene Störungen sind unterschiedliche Populationen.
    Erwarteter Beitrag
    Das Modell nimmt rund 65 Prozent automatengetriebene Störungen an und einen Rückgang dieser Teilgruppe um 35 Prozent, im Zehnjahresmittel mit Aufbauabschlag. Das ergibt rund 224.000 jährlich vermiedene oder beendete Störungen als Modellannahme.
    Verbleibende Lücke
    Der Automatenanteil ist nicht direkt bevölkerungsweit gemessen und die deutsche Wirkung eines vollständigen stationären und Online-Verbots nicht kausal bestimmt. Der Restbedarf und eine belastbare Deckungsquote bleiben deshalb offen.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v5; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Bevölkerungsprävalenz nach Spielform, Vollzug, illegale Verlagerung, Therapiebedarf und stabile Remission über mehrere Jahre verfolgen.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Das bewertete Szenario umfasst stationäre und Online-Automaten sowie Zahlungsblockaden. Ein Parteibeleg für einzelne Verbote oder strengere Regeln belegt nicht automatisch dieses Gesamtpaket.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Suchtforschung und Suchthilfe; norwegisches Modell als Vorbild (Gegenpol: Automatenwirtschaft, Kommunen mit Steuerinteresse). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

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    Quellen zur Prüfung
  19. Gesundheit und Pflege Tabaksteuer bis 2030 ≈ 5 %des benannten BedarfsSzenariospanne: 2 % bis 5 %Grobes Szenarioestimate · geringe SicherheitRauchen ab 15 Jahren verringern · 2027–2036 Wirkungsbilanz: Wahrscheinlich besser Weniger Rauchende werden modelliert; der Beitrag zu einem verbindlichen Zehnjahresziel ist noch nicht bestimmt. CDU · CSU · SPD
    Größenestimate · Modell v1Grobes Szenarioestimate

    ≈ 5 %

    Plausible Szenariospanne: 2 % bis 5 % · geringe Sicherheit

    Grobe Schätzung unter den angegebenen Annahmen. Die Spanne ist kein statistisches Konfidenzintervall.

    0 %100 %
    Benanntes Problem
    Rauchen ab 15 Jahren verringern
    Gebiet und Betroffene
    Deutschland · Bevölkerung ab 15 Jahren mit konstant 71,9 Mio Menschen im Modell
    Zeitraum
    2027–2036
    Gewähltes Ziel
    Rauchen als vermeidbaren Gesundheitsrisikofaktor weitgehend beseitigen.Redaktioneller, normativer Prüfmaßstab

    Zusätzliche Verbesserung ÷ benannter Bedarf × 100

    Rechnerische Szenariowerte, gerundet · kumuliert 2027–2036 · Raucher-Personenjahre
    SzenarioBeitragBedarfEstimate
    Vorsichtig3,02 Mio.137 Mio.2 %
    Zentral6,61 Mio.137 Mio.5 %
    Günstig9,71 Mio.137 Mio.5 %

    100 % würde das gewählte Messziel im Szenario abdecken. Das bedeutet keine gesicherte Lösung des gesamten gesellschaftlichen Problems. Andere Wirkungen und Verteilungseffekte bleiben getrennt zu bewerten.

    Rechenweg, Annahmen und Grenzen

    Bedarfsmaßstab:19,1 % Raucherquote laut Mikrozensus 2025 × 71,9 Mio Menschen ab 15 aus dem vorhandenen Modell × zehn Jahre ergeben 137,329 Mio Raucherjahre. Ohne Reform werden Bevölkerung und Quote konstant gehalten.

    Zusätzlicher Beitrag:Bestehendes Modell: bis 2030 etwa 1,15 Prozentpunkte niedrigere Raucherquote, Spanne 0,6–1,5. Neuer Zeitfaktor für zehn Jahre: zentral 80 % des 2030-Effekts wegen Stufenaufbau und späterer Inflationserosion. 71,9 Mio × 0,0115 × 0,8 × zehn Jahre ergeben 6,615 Mio vermiedene Raucherjahre, knapp 5 % der Referenzlast. Vorsichtig rund 3,020 Mio beziehungsweise 2 %, günstig 9,707 Mio beziehungsweise 7 %.

    Annahmen

    • Zehnjahres-Zeitfaktor zentral 0,8, vorsichtig 0,7, günstig 0,9: neue Annahme, keine publizierte Jahresprognose.
    • Verwendet wird der Effekt auf die Raucherquote, nicht der größere Rückgang der konsumierten Stückzahl.
    • Keine erneute Steueranpassung nach 2030 im Basisszenario.

    Unsicherheit

    • Preise, Feinschnitt, Auslandskäufe und Schwarzmarkt verändern die Wirkung.
    • Die Raucherquote fasst unterschiedliche Produkte zusammen; die Modellbrücke ist nicht produktspezifisch.
    • Keine Aussage, dass damit schon 5 % der bis 2036 auftretenden Tabaktodesfälle verhindert werden.

    Sicherheit des Estimates:gering. Dies ist eine eigene Einschätzung der Mengenbrücke.

    Die Quote umfasst gelegentliches Rauchen und E-Zigaretten; die Steuer wirkt je Produkt verschieden. Raucherjahre sind weder Konsumstücke noch Krankheits- oder Todesfälle. Vermiedene Raucherjahre sind keine bereits bis 2036 gewonnenen Lebensjahre.

    Außerhalb dieser Quote

    • Geringerer Konsum bei weiterhin Rauchenden und Gesundheitsgewinne nach 2036 fehlen in diesem Raucherjahremaßstab.

    Quellen

    Ziel der Prüfung
    Rauchen und tabakbedingte Erkrankungen dauerhaft verringern
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen zwanzig Jahre; Steuerstufen 2027–2030, spätere Gesundheitswirkungen teilweise nach 2046. · Deutschland
    Bedarf
    Der Bedarf umfasst weniger Einstieg, mehr Rauchstopp und geringere Gesundheitsschäden. Ein gesellschaftlich gewünschtes Zielniveau und die Entwicklung ohne diese Reform müssen ausdrücklich festgelegt werden.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung modelliert bis 2030 rund 1,15 Prozentpunkte geringere Raucherquote und über zwanzig Jahre im Mittel rund 620.000 vermiedene Raucherjahre jährlich. Spätere Gesundheitsjahre werden dem ausgelösten Rauchstopp zugerechnet.
    Verbleibende Lücke
    Ein Zwanzigjahresmittel darf nicht als bereits binnen zehn Jahren erreichte Verringerung der Krankheitslast erscheinen. Der Anteil an allen Rauchenden zum Ausgangszeitpunkt ist keine fortgeschriebene Zieldeckungsquote.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; sie rechnet die am 15.10.2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossene Ausschussfassung (Drucksache 21/8605), die modellierte Senkung der Raucherquote blieb gegenüber v1 unverändert. Die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Reale Preise einschließlich Feinschnitt, Einstieg und Rauchstopp nach Einkommensgruppen sowie Wirkung bis 2036 und spätere Krankheitsfolgen getrennt ausweisen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  20. Gesundheit und Pflege Widerspruchslösung Organspende Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Unklar Zusätzliche Spenden werden modelliert; wie weit die Versorgungslücke sinkt, bleibt offen. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Der jährliche Nettozähler lässt sich für Nieren inzwischen grob schließen: 71 zusätzliche postmortale Spender × 1.349 in Deutschland transplantierte Nieren / 985 Spender − 15 % × 672 Lebendnierenspenden ergeben rund −4 zusätzliche Nierentransplantationen im Jahr. Die breite Szenariospanne reicht von etwa −195 bis +305. Das ist eine neue, sehr unsichere Modellrechnung; kein kausal gesicherter Rückgang und kein Urteil über alle Organarten. Ein kompatibler medizinischer Bedarfsnenner bis 2036 fehlt weiter.

    Nächster Baustein: Die aktive Nierenwarteliste (6.237) und die vorübergehend nicht transplantablen Registrierten (3.546) getrennt mit Neuzugängen, Wiederaufnahmen und Statuswechseln fortschreiben. Sonstige Abgänge nach Genesung, dauernder Ineligibilität und anderen Gründen trennen. Allokation und möglichen Rückgang der Lebendspende organartspezifisch messen; Start der bewerteten Widerspruchslösung ist 2030.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Mehr medizinisch geeignete Organe rechtzeitig für Wartende verfügbar machen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertungsrahmen: 10 Jahre; spätere Lebensfolgen sind im Modell teilweise dem auslösenden Zeitraum zugerechnet. · Deutschland
    Bedarf
    Wartende benötigen geeignete Organe im passenden Zeitfenster. Wartelistenbestand, jährliche Neuzugänge, Todesfälle und Transplantationen sind verschiedene Größen.
    Erwarteter Beitrag
    Das Modell setzt rund 71 zusätzliche Spender und rund 220 entnommene Organe pro Jahr an. Grundlage ist eine unsichere Übertragung internationaler Zustimmungsänderungen; nicht jedes entnommene Organ ist automatisch eine zusätzliche erfolgreiche Transplantation.
    Verbleibende Lücke
    Jährliche zusätzliche Organe und eine Warteliste zu einem Stichtag ergeben keine Deckungsquote. Es fehlen zusätzliche tatsächlich transplantierte Organe nach Typ sowie eine fortgeschriebene Wartelistenbilanz.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zustimmung, medizinische Eignung, entnommene und transplantierte Organe, neue Wartende, Wartezeit und Wartelistensterblichkeit nach Organart verfolgen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Fraktionsübergreifende Gruppe um Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU) und Armin Grau (Grüne); Gesetzentwurf des Bundesrats gleicher Richtung (Gegenpol: Gruppe von 58 Abgeordneten für eine gestärkte Zustimmungslösung). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  21. Gesundheit und Pflege Zuckersteuer auf Softdrinks Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Bearbeitet zuckerhaltige Getränke als einen Risikofaktor; die gesamte ernährungsbedingte Krankheitslast wird nicht abgedeckt. Ohne eindeutigen Parteibeleg Parteiumfang ungeklärt

    Größenestimate noch offen: Der Originalanhang enthält tatsächlich jährliche kumulierte Erkrankungsfälle und Falljahre (Abb. AP/AQ). Damit kann die zeitliche Wirkung grob aus der Originalsimulation statt durch Halbierung ihrer Zwanzigjahressumme abgelesen werden. Noch fehlt jedoch die passende absolute Referenzlast derselben 30- bis 90-Jährigen sowie eine Neuberechnung für Einführung 2027. Ein allgemeiner Ernährungs-DALY-Nenner passt nicht direkt zu diesen Diabetes-/Herz-/Schlaganfall-Ergebnissen.

    Nächster Baustein: Ergebnisdaten zu Abb. AP/AQ und jährliche Basisszenarien aus dem öffentlichen Modell anfordern oder reproduzieren; Erkrankungen und Falljahre konsistent für 2027–2036 vergleichen. Geschützte KORA-/NVS-Mikrodaten sind nicht frei verfügbar. Kinder und Karies bleiben eigene Endpunkte.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Ernährungsbedingten Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v2
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung zwanzig Jahre; zugrunde liegende Modellstudie 2023–2043, Steuerentwurf ab Juli 2027. Die Zeitverschiebung ist kein gemessener Zehnjahreseffekt. · Deutschland

    Parteiumfang ungeklärt: Das Modell lässt sich nicht jedem verknüpften Parteivorschlag in genau dieser Größe zurechnen. Bei diesen Bezügen bleibt die Größenordnung des Parteivorschlags offen; die einzelnen Originalbelege stehen unten.

    Bedarf
    Vorbeugung betrifft mehrere Ernährungs- und Lebensbedingungen. Der Beitrag einer Getränkesteuer ist auf die betroffenen Produkte und ihre tatsächliche Reformulierung oder Konsumänderung abzugrenzen.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung verwendet eine deutsche Modellstudie für Erwachsene von 30 bis 90 Jahren und überträgt eine Reformulierung um 30 Prozent. Angesetzt sind rund 12.500 gewonnene gesunde Lebensjahre jährlich über zwanzig Jahre, einschließlich späterer Wirkungen.
    Verbleibende Lücke
    Ein Gesamtnenner der vermeidbaren Erkrankungen im gleichen Modellzeitraum fehlt. Kinder, Jugendliche und Karies fehlen in der Modellrechnung; deshalb weder gesamte Wirksamkeit noch ein kleiner Deckungsanteil aus der Erwachsenenrechnung ableiten.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v2; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Reformulierung, Produkte außerhalb der Steuer, tatsächlicher Konsum, Gesundheit nach Alters- und Einkommensgruppen und Effekte bis 2036 separat evaluieren.

    Modell und Parteiforderung unterscheiden sich: Die eigene Wirkungsbewertung gilt seit v2 der Kabinettsfassung vom 14. Oktober 2026. Allgemeine Parteiforderungen und eine spätere Bundestagsfassung dürfen ohne Abgleich der Sätze und Ausnahmen nicht mit derselben Wirkung gleichgesetzt werden.

    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesfinanzministerium. Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  22. Gesundheit und Pflege Kommunale Gesundheitszentren aufbauen Größenordnung offen Zentren und Gemeindeschwestern greifen einen passenden Baustein auf. Zusätzliche Behandlungskapazität und erreichte Personen sind nicht beziffert. BSW
    Ziel der Prüfung
    Wohnortnahe, koordinierte Versorgung in unterversorgten Regionen sichern
    Zuständigkeit
    Land Sachsen-Anhalt; Berufsrecht und Vergütung teilweise Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Land
    Bewertungsgrundlage
    Noch ohne Wirkungsbewertung
    Zeitraum und Gebiet
    Forderung 2026; erreichbare Versorgung und Ergebnisse über mindestens zehn Jahre zu prüfen · Sachsen-Anhalt; Landesprogramm, kein Bundesprogramm
    Bedarf
    Tatsächlich verfügbare Fachkraftzeit, verlässlicher Zugang und wirksame Behandlung in Regionen mit Versorgungslücken. Die Zahl von Einrichtungen allein misst diesen Bedarf nicht.
    Erwarteter Beitrag
    Das Programm fordert kommunale Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten und Gemeindeschwestern. Teamgestützte Behandlung ist für bestimmte Aufgaben gut untersucht; dieser Beleg bestätigt noch nicht das gesamte vorgeschlagene Versorgungsnetz.
    Verbleibende Lücke
    Standorte, Personalgewinnung, Kompetenzen, Behandlungspfade und dauerhafte Finanzierung bleiben zu konkretisieren. Aus der Instrumentennähe lässt sich weder eine versorgte Personenzahl noch eine geschlossene regionale Lücke ableiten.
    Grundlage der Einordnung
    Parteiprogramm und eingegrenzte Forschung zur Teamversorgung; keine eigene Bewertung des Landesprogramms.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zusätzliche Fachkraftstunden statt bloßer Verlagerung, Wartezeiten, Erreichbarkeit und Behandlungsergebnisse gegen vorhandene Versorgung vergleichen. Dieselben Maßstäbe bei entsprechenden Forderungen aller Parteien anwenden.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt
    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung
  23. Gesundheit und Pflege Pflegezuschlag für Ehepartner Begrenzter Teilbeitrag Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Der Zuschlag bringt rund 270 Millionen Euro im Jahr; das ist ein kleiner Teil des Finanzbedarfs der Pflegeversicherung. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Der Zuschlag ist eine Finanzierungsquelle unter mehreren. Ein gemeinsamer Maßstab für den Finanzbedarf der Pflegeversicherung bis 2036 liegt im Lab noch nicht vor.

    Nächster Baustein: Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung 2027 bis 2036 als Problemmaßstab anlegen und den Zuschlag daran messen.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Die Pflegeversicherung ohne höheren allgemeinen Beitragssatz finanzieren
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung über zehn Jahre ab 2028 · Deutschland; Mitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartnern ohne Ausnahmegrund
    Bedarf
    Benötigt wird eine dauerhafte Finanzierung steigender Pflegeausgaben. Der Zuschlag ist eine Einnahmequelle unter mehreren.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt rund 17 Euro im Monat je zahlendem Mitglied und zusammen rund 270 Millionen Euro im Jahr an. Rund 9.000 mitversicherte Partner nehmen nach dem Modell eine eigene Stelle an.
    Verbleibende Lücke
    Der Betrag verschiebt Beitragslast, er schließt keine bezifferte Finanzierungslücke der Pflegeversicherung. Dies ist eine Reichweitenabgrenzung, keine quantitative Kleinheitsbehauptung.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Zahlende Mitglieder, Ausnahmen und Arbeitsaufnahme nach Einführung erfassen und den Betrag dem Finanzbedarf der sozialen Pflegeversicherung gegenüberstellen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Gesundheit; Vorbild sind der Zuschlag in der Krankenversicherung und der Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit; Kritik von Sozialverbänden (VdK, SoVD). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

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    Quellen zur Prüfung
  24. Gesundheit und Pflege Notfallreform Größenordnung offen Wirkungsbilanz: Sehr wahrscheinlich besser Die Ersparnis bei Rettungseinsätzen hängt an einer Steuerung, deren Wirkung nicht belegt ist. Ohne eindeutigen Parteibeleg

    Größenestimate noch offen: Die Ersparnis hängt an einer Steuerung ohne belegte Wirkung. Ein Maßstab für fehlgesteuerte Notfälle ist nicht erhoben.

    Nächster Baustein: Zahl der Hilfesuchenden in einem unpassenden Versorgungsweg als Bedarfsmaßstab erheben.

    Fehlende Angaben werden nicht als 0 % ausgegeben.

    Ziel der Prüfung
    Hilfesuchende im Notfall dort versorgen, wo es medizinisch passt, ohne ernste Fälle zu übersehen
    Zuständigkeit
    Bund
    Herkunft des Vorschlags
    Bund
    Bewertungsgrundlage
    Wirkungsmodell v1
    Zeitraum und Gebiet
    Bewertung über zehn Jahre · Deutschland; Notaufnahmen, Notdienstpraxen, Rettungsdienst und Leitstellen
    Bedarf
    Benötigt werden passende Versorgungswege für Hilfesuchende und eine verlässliche Ersteinschätzung. Weniger Einsätze sind nur dann ein Gewinn, wenn keine notwendige Hilfe entfällt.
    Erwarteter Beitrag
    Die Bewertung setzt rund 615 Millionen Euro Ersparnis bei Rettungs- und Notarzteinsätzen an, knapp die Hälfte der Summe des Ministeriums. Ein vergleichbarer Telefondienst in England senkte die Rettungseinsätze nicht.
    Verbleibende Lücke
    Eine vernetzte Struktur ist keine Zahl passend versorgter Fälle. Das Risiko von Fehleinschätzungen ist belegt, aber nicht beziffert.
    Grundlage der Einordnung
    Redaktioneller Bedarfsabgleich mit der vorhandenen Bewertung v1; die Angaben zur Wirkung sind deren Modell oder zitierte Befunde, keine nachträgliche Evaluation der Parteiforderung.
    Was noch gemessen oder geprüft werden muss
    Einsätze, Ersteinschätzungen, Fehlsteuerungen und Behandlungsergebnisse vor und nach der Vernetzung je Leitstelle vergleichen.
    Wer den Vorschlag trägt oder unterstützt

    Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesgesundheitsministerium (Nina Warken bis Juli 2026, seither Carsten Linnemann); Unterstützung: Ersatzkassenverband vdek, Deutsche Krankenhausgesellschaft unter Finanzierungsvorbehalt; Kritik: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Hausärzteverband; Länder im Bundesrat (Finanzierung des Rettungsdienstes, Fristen). Die Zuordnung nennt keine gesicherte Parteiträgerschaft. Regierungsvorhaben werden nicht allein wegen der Partei einer Ministerperson zugerechnet.

    Konkreten Vorschlag ansehen →
    Quellen zur Prüfung

Stand der Prüfung: . Die Prüfung nutzt die vorhandenen Wirkungsmodelle; sie ist keine neue Wirksamkeitsstudie. Offene Größenordnung bedeutet keine nachgewiesene Unterdeckung.

Parteien zu den Ansätzen

24 Datenbankvorschläge zu Gesundheit und Pflege, ergänzt um ausdrücklich belegte Parteipositionen. Die Zahlen zeigen die Richtung zum jeweils genannten Ansatz. Sie bewerten weder eine Partei insgesamt noch die Wirkung ihres gesamten Pakets.

Breiter vergleichen: gesellschaftlicher Reformbedarf und praktische Vorbilder →

Parteivergleich über alle Themen →

12 Wahlforderungen 2026 12 weitere Vorhaben und Positionen 1 geltendes Recht

Status laut Datenbestand vom . Bei Wahlforderungen ist die Umsetzung ungeklärt.

Passende Richtung bedeutet noch keine ausreichende Lösung. Die Zahlen zählen Bezüge zu Reformwegen. Wie viele Betroffene erreicht werden und wie viel vom Problem gelöst wird, steht separat beim Vorschlag. Bedarf und Beitrag vergleichen →

ParteiGreift Ansatz aufGegenläufigOffen

Gegenläufige Einträge zählen nicht als Unterstützung. „Offen“ umfasst ungeklärte Forschungsfragen, unpassende Übertragungen und gemischte Pakete. Jede Einordnung nennt ihren Bezug. 0 heißt: kein entsprechender Eintrag in der Sammlung. Gemeinsame Vorschläge zählen je Partei.

25 Einträge ansehen

Alle · 25 zugeordnete Einträge

  1. Tabaksteuer bis 2030Greift Ansatz auf · Reale Tabakpreise zur Konsumverringerung erhöhenModellestimate: ≈ 5 % (2 % bis 5 %) · Rauchen ab 15 Jahren verringernCDU · CSU · SPD · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Tabakpreise und gesundheitliche Prävention.

    Richtungsbezug: Konkrete Steuerstufen sollen den Zigarettenpreis deutlich anheben und passen zum gestützten Preishebel. Weitergabe, Kaufalternativen und Feinschnittgestaltung sind gesondert zu beurteilen; Steuereinnahmen ersetzen keine Gesundheitswirkung.

    Geprüftes Ziel: Rauchen und tabakbedingte Erkrankungen dauerhaft verringern

    Beitrag und Lücke: Weniger Rauchende werden modelliert; der Beitrag zu einem verbindlichen Zehnjahresziel ist noch nicht bestimmt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Gesetzentwurf und Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Anhörung am 05.10.2026; am Recherchetag 14.10.2026 noch nicht beschlossen. Am 15.10.2026 hat der Bundestag die Ausschussfassung (Drucksache 21/8605) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen; die Wirkungsbewertung beschreibt seit 29.10.2026 diese Fassung. Bundesrat und Verkündung sind hier nicht belegt, deshalb noch kein geltendes Gesetz.

    Träger: Bundesfinanzministerium (Lars Klingbeil, SPD) und Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; Gegenpol: Tabakwirtschaft (BVTE, VdR, BdZ), Gewerkschaften NGG und BDZ

    Der Bundestag dokumentiert den konkreten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Zuordnung zu diesem Antrag, nicht aus der Parteizugehörigkeit des Ministers.

    Tabaksteuergesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/8605), beschlossen vom Bundestag am 15. Oktober 2026; Grundlage Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7859) mit Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD · Erste Lesung 24.09.2026; Änderungsantrag 01.10.2026

  2. Zuckersteuer auf SoftdrinksGreift Ansatz auf · Zuckerabhängige Getränkeabgabe ausgestaltenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Zuckergehalt und Kaufanreize für Softdrinks.

    Richtungsbezug: Gestaffelte Sätze nach Zuckergehalt greifen den belegten Verkaufs- und Reformulierungshebel auf. Ausnahmen, Stufen, deutsche zusätzliche Mengenwirkung und spätere Erkrankungen sind damit nicht als gesichert bestätigt.

    Geprüftes Ziel: Ernährungsbedingten Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen

    Beitrag und Lücke: Bearbeitet zuckerhaltige Getränke als einen Risikofaktor; die gesamte ernährungsbedingte Krankheitslast wird nicht abgedeckt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Kabinettsvorhaben vom 14.10.2026; geplanter Start Juli 2027, noch kein geltendes Gesetz. Die Wirkungsbewertung beschreibt seit 29.10.2026 die Kabinettsfassung vom 14.10.2026.

    Träger: Bundesfinanzministerium

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Regierungsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer, Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober 2026 · Verfahrensstand nachgeprüft am 15.10.2026

  3. Medi-Bus als rollende HausarztpraxisEinordnung offen · Verlässliche risikogerechte PrimärversorgungBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragCDU · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Mobile hausärztliche Versorgung.

    Richtungsbezug: Eine mobile Praxis verbessert potenziell Erreichbarkeit, nennt aber kein konkretes Blutdruck- oder Rauchstoppverfahren mit Nachverfolgung. Der klinische Behandlungsbefund bestätigt nicht automatisch das mobile Organisationsmodell.

    Geprüftes Ziel: Wohnortnahen Zugang zur Hausarztversorgung in unterversorgten Orten sichern

    Beitrag und Lücke: Ein Bus kann lokal überbrücken; zusätzliche landesweite Arztkapazität ist damit nicht geschaffen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: CDU Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  4. Mehr Ärzte für den ländlichen RaumEinordnung offen · Verlässliche risikogerechte PrimärversorgungBedarfsdeckung: Für dieses Zehnjahresziel zu spätCDU · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum.

    Richtungsbezug: Zusätzliche Studienplätze und der Erhalt jedes Krankenhausstandorts sind breite Kapazitätsentscheidungen. Sie legen keinen konkreten Behandlungspfad, Einsatz der neuen Fachkräfte oder kurzfristige Verbesserung der belegten Versorgung fest.

    Geprüftes Ziel: Zusätzliche Hausarztversorgung in ländlichen Regionen bis 2036 bereitstellen

    Beitrag und Lücke: Der Ausbau der Studienplätze liefert nach dem Modell erst etwa ab 2041 zusätzliche Landärzte.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: CDU Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  5. Gemeindeschwestern mit FinanzierungGreift Ansatz auf · Interprofessionelle Primärversorgung mit klaren Teamrollen ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenFDP · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Gemeindeschwestern und deren Finanzierung.

    Richtungsbezug: Eigenverantwortliche Community Health Nurses neben Ärzten, Ausbildung und Bindung in unterversorgten Regionen sind konkrete Teamkomponenten. Der Richtungsbezug betrifft diese Organisationsvoraussetzung; ein fertiges Hypertonieprogramm und dessen klinischer Effekt sind nicht mitbelegt.

    Geprüftes Ziel: Hausärztliche Versorgung durch qualifizierte Pflegeteams entlasten

    Beitrag und Lücke: Konkrete Aufbauinstrumente sind benannt; verfügbare Teamkapazität und gedeckter Versorgungsbedarf bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: FDP Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  6. Gemeindeschwestern, Zentren, TelemedizinGreift Ansatz auf · Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenSPD · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Gemeindeschwestern, Versorgungszentren und Telemedizin.

    Richtungsbezug: Versorgungszentren, Gemeindekrankenschwestern und konkrete telemedizinische Kooperationen sind Komponenten einer verlässlicheren Teamversorgung. Aufgabenteilung, Behandlungspfade und zusätzliche gesundheitliche Ergebnisse bleiben zu prüfen.

    Geprüftes Ziel: Wohnortnahe koordinierte Behandlung durch Zentren, Gemeindepflege und Telemedizin sichern

    Beitrag und Lücke: Mehrere passende Instrumente sind genannt; Ausbauumfang und zusätzliche Versorgung bleiben unbeziffert.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: SPD Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  7. Gesundheitszentren und GemeindeschwesternGreift Ansatz auf · Interprofessionelle Primärversorgung ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenGrüne · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Gesundheitszentren und Gemeindeschwestern.

    Richtungsbezug: Interdisziplinäre Teams und Community Health Nurses entsprechen konkreten Komponenten der Teamorganisation. Unterstützend betrifft diese Komponente; die Zahl der Zentren und das gesamte Netz sind keine durch Blutdruckstudien bestätigte Wirksamkeitsgarantie.

    Geprüftes Ziel: Ländliche Versorgung durch interdisziplinäre Zentren und Gemeindepflege verbessern

    Beitrag und Lücke: Ein räumlicher Netzansatz ist erkennbar; Behandlungskapazität, Rechtsweg und Vollfinanzierung bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  8. Standorte halten, Landärzte bindenGreift Ansatz auf · Kooperative wohnortnahe Primärversorgung ermöglichenBedarfsdeckung: Größenordnung offenAfD · Land Mecklenburg-Vorpommern Wahlforderung 2026

    Wohnortnahe Krankenhaus- und Hausarztversorgung.

    Richtungsbezug: Freiräume für kommunale Praxisträger, mobile Versorgung und Gemeindeschwestern sind konkret passende Team- und Zugangsbausteine. Die Standort- und Budgetgarantie im Paket sowie Landarztanreize erhalten keine pauschale Wirksamkeitsbestätigung.

    Geprüftes Ziel: Erreichbare Notfall-, Geburts- und hausärztliche Versorgung sichern

    Beitrag und Lücke: Erhalt und Nachwuchs sind angesprochen; ihre zusätzliche Reichweite und der rechtliche Umsetzungsweg bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: AfD Mecklenburg-Vorpommern

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  9. Rettungsschirm für KrankenhäuserEinordnung offen · Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planenBedarfsdeckung: Größenordnung offenLinke · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Finanzielle Sicherung bestehender Krankenhausversorgung.

    Richtungsbezug: Ein Rettungsschirm kann Einrichtungen finanziell erhalten, legt aber weder bedarfsgerechte Kapazität noch ein wirksames Versorgungsmodell fest. Der Krankenhausstandort allein ist kein belegter Behandlungseffekt.

    Geprüftes Ziel: Notwendige Krankenhausversorgung und tragfähige Investitionen sichern

    Beitrag und Lücke: 300 Millionen Euro sind genannt; dauerhafte Bedarfsdeckung und Auswahl geeigneter Standorte bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: DIE LINKE Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  10. Krankenhäuser über Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung sichernEinordnung offen · Bedarfsgerechte erreichbare Versorgung planenBedarfsdeckung: Größenordnung offenSPD · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Investitionen und kommunale Trägerschaft in Krankenhäusern.

    Richtungsbezug: Investitionsfinanzierung und Rekommunalisierung ändern Finanzierung und Eigentum. Sie legen nicht die konkrete Teamintervention oder die tatsächlich zusätzlich verfügbare regionale Versorgung fest.

    Geprüftes Ziel: Notwendige Krankenhausinvestitionen und sichere erreichbare Behandlung gewährleisten

    Beitrag und Lücke: Eine Investitionslücke ist benannt; die neue Zusage enthält keinen verbindlichen Beitrag zu ihrer Schließung.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: SPD Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  11. Schulgeldfreiheit in den GesundheitsfachberufenEinordnung offen · Verfügbare geeignete Fachkräfte und Zugänge prüfenBedarfsdeckung: Begrenzter TeilbeitragSPD · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Finanzieller Zugang zu Gesundheitsfachberufen.

    Richtungsbezug: Der Gebührenabbau für Therapieberufe ist eine konkrete Ausbildungsfinanzierung. Die Lab-Zugangsmeta betrifft Hochschule und andere Finanzierungsbedingungen; zusätzliche Fachkräfte, Einsatz und Versorgung dieser Gesundheitsausbildung sind nicht daraus abzuleiten.

    Geprüftes Ziel: Finanzielle Hürden für Ausbildung in Gesundheitsfachberufen beseitigen

    Beitrag und Lücke: Kann Schulgeld als Zugangshürde aufheben; den gesamten Fachkräftemangel deckt das nicht.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: SPD Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  12. Ein Tariftreuegesetz für Krankenhäuser einschließlich TochterunternehmenEinordnung offen · Verfügbare geeignete Fachkraftzeit und Versorgungsqualität prüfenBedarfsdeckung: Größenordnung offenBSW · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und Personalbindung.

    Richtungsbezug: Tariftreue kann Arbeitsbedingungen verändern, ist aber kein konkret geprüftes Team-, Behandlungs- oder Pflegemodell des Lab. Arbeitsbedingungen, Bindung und Versorgung benötigen eigene Beurteilung.

    Geprüftes Ziel: Beschäftigte in Krankenhäusern und Tochterunternehmen angemessen tariflich bezahlen

    Beitrag und Lücke: Tarifliche Lücken sind dokumentiert; ein rechtlich tragfähiger, vollständig finanzierter Versorgungsumfang fehlt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026; Wahl inzwischen erfolgt. Die Datenbankzuordnung bestätigt weder Umsetzung noch ein aktuelles erneutes Einbringen.

    Träger: BSW Sachsen-Anhalt

    Partei-/Programmzuordnung aus wahl.parteien. Mehrfachträger werden je Partei gezählt; ihre Programmpakete können sich unterscheiden.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  13. GKV-FinanzreformEinordnung offen · Versorgungszugang und wirksame Leistungen gemeinsam beurteilenModellestimate: ≈ 70 % (40 % bis 80 %) · GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließenRegierung / weitere Träger · Bund In Kraft laut Datenbestand

    Vergütung, Zuzahlungen und GKV-Leistungen; Finanzen und Zugang haben unterschiedliche Verteilungseffekte.

    Richtungsbezug: Das Paket verbindet Vergütungsbegrenzung, höhere Zugangskosten und Streichung bestimmter Leistungen. Diese Komponenten haben verschiedene Richtungen; Ausgabenstabilisierung und das gesamte Paket sind im Lab nicht als empfohlene Versorgungsreform bestätigt.

    Geprüftes Ziel: GKV-Finanzierung stabilisieren und medizinisch notwendige Versorgung erhalten

    Beitrag und Lücke: Die amtliche Rechnung adressiert die kurzfristige Finanzierungslücke; langfristige Tragfähigkeit und Versorgungsbedarf bleiben offen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Im Bestand als geltendes Gesetz dokumentiert, viele Änderungen ab 01.01.2027. Keine Einheitskasse; GKV-Finanzierung ist ein anderer Mechanismus.

    Träger: Bundesregierung, BMG (Nina Warken, CDU), gestützt auf die FinanzKommission Gesundheit; Gegenpositionen: Sozialverbände (VdK, SoVD), GKV-Spitzenverband, KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Regierung · Verkündung 29.07.2026; Inkrafttreten 30.07.2026

  14. PrimärarztsystemEinordnung offen · Verlässliche Primärversorgung mit Behandlung und NachverfolgungBedingtes Modellestimate: ≈ 5 % (-10 % bis 5 %) · GKV-Finanzierungslücke bei unveränderten Beiträgen schließenRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Hausärztlich gesteuerter Zugang zu Facharztversorgung.

    Richtungsbezug: Eine obligatorische Überweisung ist Gatekeeping, nicht automatisch die geprüfte Teamversorgung. Kapazität, Zugangsverzögerung und tatsächlich verbesserte Behandlung sind noch separat zu beurteilen.

    Geprüftes Ziel: Notwendige Behandlung schneller und kontinuierlicher koordinieren

    Beitrag und Lücke: Koordinationsgewinne sind möglich; eine ausreichende Verbesserung bundesweiter Versorgung ist nicht gesichert.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Digitalgesetz und Primärarztregel sind verschieden. Eigentlicher Primärarzt-Gesetzentwurf/Wirkbeginn im Bestand angekündigt, kein geltendes System dokumentiert.

    Träger: Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD, BMG (Carsten Linnemann seit Juli 2026, zuvor Nina Warken); Petition des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands (über 600.000 Unterzeichner); Gegenpositionen: SpiFa, Techniker Krankenkasse

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Regierung · Koalitionsvertrag; Digitalgesetz-Kabinett 15.07.2026

  15. Ein Landespflegegeld für Sachsen-AnhaltEinordnung offen · Pflege nach Bedarf und tatsächlich verfügbarer Unterstützung planenBedingtes Modellestimate: ≈ 3 % (2 % bis 4 %) · Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringernLinke · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige.

    Richtungsbezug: Linke-Programm nennt ein Landespflegegeld von mindestens 1.500 Euro pro Jahr. Für das BSW enthält das Landtagswahlprogramm kein Landespflegegeld; ein anderes BSW-Papier ist nicht mit Originalquelle belegt.

    Geprüftes Ziel: Hohe private Eigenbelastung im Pflegeheim weitgehend reduzieren

    Beitrag und Lücke: Bei genau 1.500 Euro jährlich: statisch rund 4,3 Prozent der gesamten Heim-Eigenbelastung. Die Parteiforderung nennt einen Mindestbetrag.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026. Linke: Wahlprogramm; BSW: Papier Magdeburger Weg vom 14.08.2026, ausdrücklich nicht beschlossener BSW-Wahlprogrammtext. Wahl inzwischen erfolgt; Umsetzung offen.

    Träger: DIE LINKE (bestätigte Parteizuordnung)

    Gezeigt werden ausschließlich die in der Quellenprüfung bestätigten Parteizuordnungen. Daraus folgt keine Aussage über weitere Parteien.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  16. Das Land übernimmt die Investitionskosten der PflegeeinrichtungenEinordnung offen · Pflege nach Bedarf und tatsächlichem Zugang planenBedingtes Modellestimate: ≈ 10 % (5 % bis 15 %) · Gesamte Eigenbelastung privater Pflegeheimselbstzahler verringernLinke · Land Sachsen-Anhalt Wahlforderung 2026

    Entlastung Pflegebedürftiger bei Investitionskosten.

    Richtungsbezug: Linke-Programm verlangt die vollständige Übernahme der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen durch das Land. Das BSW-Landtagswahlprogramm benennt nur steigende Eigenanteile, keine Übernahme der Investitionskosten.

    Geprüftes Ziel: Private Eigenbelastung im Pflegeheim verringern

    Beitrag und Lücke: Übernimmt einen klaren Kostenblock; Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile bleiben bestehen.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlforderung 2026. Linke: Wahlprogramm; BSW: Papier Magdeburger Weg vom 14.08.2026, ausdrücklich nicht beschlossener BSW-Wahlprogrammtext. Wahl inzwischen erfolgt; Umsetzung offen.

    Träger: DIE LINKE (bestätigte Parteizuordnung)

    Gezeigt werden ausschließlich die in der Quellenprüfung bestätigten Parteizuordnungen. Daraus folgt keine Aussage über weitere Parteien.

    Wahlprogramm Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026 · Datenbestand geprüft am 14.10.2026

  17. Umbau der PflegeleistungenGegenläufig · Prüfoption: Pflegezugang am Unterstützungsbedarf ausrichtenBedingtes Modellestimate: ≈ 20 % (15 % bis 25 %) · Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließenRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Zugang zu Pflegegraden und Leistungen der Pflege zu Hause.

    Richtungsbezug: Höhere Zugangsschwellen und der Wegfall einer bisherigen Entlastungsleistung erschweren Zugang für geringere neue Bedarfe. Gegenläufig bezeichnet diese Zugangs-/Entlastungskomponenten; höhere Budgets anderer Pflegegrade und die Gesamtbilanz sind getrennt zu beurteilen.

    Geprüftes Ziel: Pflegefinanzierung stabilisieren und notwendige Unterstützung verlässlich bereitstellen

    Beitrag und Lücke: Minderausgaben sind modelliert; ob der Unterstützungsbedarf angemessen gedeckt bleibt, ist ungeklärt.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Höhere Zugangsschwellen und Umbau der Leistungen; Zustimmung von Bundestag/Bundesrat noch offen. Zugangserschwerung ist keine automatische bessere Versorgung.

    Träger: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); zustimmend GKV-Spitzenverband; Vorbehalte der SPD-Fraktion; Gegenpositionen: Wissenschaftliches Institut der AOK, Medizinischer Dienst Bund (Verteilung, Fristen), VdK, Der Paritätische, ver.di

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Kabinettsentwurf PNOG vom 30. September 2026 (parlamentarisches Verfahren offen) · Kabinettsentwurf 30.09.2026

  18. Höherer KinderlosenzuschlagEinordnung offen · Bedarfsgerechte Pflegeversorgung planenModellestimate: ≈ 20 % (20 % bis 25 %) · Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung schließenRegierung / weitere Träger · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Finanzierung der Pflegeversicherung und Verteilung nach Elternstatus.

    Richtungsbezug: Ein Beitragszuschlag verteilt Finanzierung nach Elternstatus. Er bestimmt nicht den regionalen Bedarf, zusätzliche Fachkraftstunden oder die Wirksamkeit konkreter Unterstützungsmodelle.

    Geprüftes Ziel: Pflegefinanzierung stabilisieren und ihre Lasten zwischen Eltern und Kinderlosen verteilen

    Beitrag und Lücke: Finanziert einen Teil über höhere Beiträge einer Gruppe; zusätzliche Pflegekapazität ist damit nicht gesichert.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Regierungsentwurf zur Beitragsverteilung; eigener Versorgungseffekt nicht durch Zuordnung belegt.

    Träger: Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, Bundesministerium für Gesundheit (Carsten Linnemann, CDU); Gegenpositionen: Betroffene ungewollt Kinderlose, Kritik an der Belastung Kinderloser in Teilen der Opposition

    Institutionelles Vorhaben: eine genannte Ministerperson oder Gegenposition begründet keine eigene Partei-/Programmträgerschaft.

    Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026 · Kabinettsentwurf 30.09.2026

  19. Alkoholwerbung begrenzenGreift Ansatz auf · Werbung in Jugendmedien und Außenwerbung beschränken; Teil eines umfassenderen Alkoholpräventionsantrags.Bedarfsdeckung nicht geprüftGrüne · Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Werbung in Jugendmedien und Außenwerbung beschränken; Teil eines umfassenderen Alkoholpräventionsantrags.

    Richtungsbezug: Passt zur Forschungsoption Alkoholwerbung begrenzen und evaluieren. Kein Nachweis, dass dieses konkrete Paket den Gesamtalkoholkonsum senkt. Die Steuerforderung ist eine Überprüfung mit stärkerer Orientierung am Alkoholgehalt, keine festgelegte reale Preiserhöhung oder Mindestpreisregel.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Antrag 21/6016 ist belegt; ein abschließender Beschluss oder eine Umsetzung wurde hier nicht bestätigt.

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Antrag vom 19.05.2026 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  20. Zuckersteuer auf SoftdrinksGegenläufig · Die FDP lehnt höhere Getränkepreise durch eine Zuckersteuer ab und fordert Aufklärung und Eigenverantwortung als Alternative.Bedarfsdeckung nicht geprüftFDP · Bund Dokumentiertes Vorhaben

    Die FDP lehnt höhere Getränkepreise durch eine Zuckersteuer ab und fordert Aufklärung und Eigenverantwortung als Alternative.

    Richtungsbezug: Gegenläufig zum geprüften Instrument einer wirksamen Abgabe auf Zuckergetränke. Die Kritik an der Besteuerung zuckerfreier Produkte ist davon zu trennen: Sie widerspricht einer nach Zuckergehalt gestaffelten Abgabe nicht. Aus dieser Position folgt kein Gesamturteil über die FDP-Gesundheitspolitik.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Die Bundespartei bekräftigt die bereits im August dokumentierte Ablehnung am 14.10.2026 auch gegenüber dem Kabinettskompromiss. Es handelt sich um eine Parteiveröffentlichung, keine eigene Gesetzesänderung.

    Träger: FDP (dokumentierte Parteiposition)

    Ausdrücklich belegte Parteiposition zu diesem Instrument; die ursprüngliche Urheberschaft der Maßnahme bleibt getrennt.

    Parteiposition vom 2026-10-14 · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  21. Ländliche Gesundheitszentren fördernGreift Ansatz auf · Ziffer II.3 des AfD-Antrags 18/13165 fordert ausdrücklich interdisziplinäre, arztgeführte Gesundheitszentren für den ländlichen Raum.Bedarfsdeckung nicht geprüftAfD · Land Nordrhein-Westfalen Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Ziffer II.3 des AfD-Antrags 18/13165 fordert ausdrücklich interdisziplinäre, arztgeführte Gesundheitszentren für den ländlichen Raum.

    Richtungsbezug: Konkreter Zentrumsbezug, aber Pflegekompetenzen, Teamzusammensetzung und Finanzierung bleiben unbestimmt. Ablehnung des Gesamtantrags durch andere Fraktionen belegt nicht deren Ablehnung jedes Einzelinstruments. Dieser historische Antrag ist kein Nachweis einer laufenden neuen Initiative.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Landtagsantrag vom 18.03.2025; am 27.03.2025 abgelehnt; kein aktueller Umsetzungsbeschluss

    Träger: AfD

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Landtagsantrag vom 18.03.2025; am 27.03.2025 abgelehnt; kein aktueller Umsetzungsbeschluss (2025-03-18) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  22. Kommunale Gesundheitszentren aufbauenGreift Ansatz auf · Wo eigene Arztpraxen fehlen, sollen kommunal betriebene Zentren mit angestellten Ärzten und ergänzend ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern die regionale Versorgung sichern.Bedarfsdeckung: Größenordnung offenBSW · Land Sachsen-Anhalt; Berufsrecht und Vergütung teilweise Bund Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Wo eigene Arztpraxen fehlen, sollen kommunal betriebene Zentren mit angestellten Ärzten und ergänzend ein flächendeckendes System von Gemeindeschwestern die regionale Versorgung sichern.

    Richtungsbezug: Der Instrumentmix passt zur Teamversorgung. Die nostalgische Bezugnahme auf DDR-Polikliniken belegt keine Wirksamkeit und ist keine Empfehlung des damaligen Gesamtsystems. Kompetenzen und Finanzierung müssen konkretisiert werden.

    Geprüftes Ziel: Wohnortnahe, koordinierte Versorgung in unterversorgten Regionen sichern

    Beitrag und Lücke: Zentren und Gemeindeschwestern greifen einen passenden Baustein auf. Zusätzliche Behandlungskapazität und erreichte Personen sind nicht beziffert.

    Größenordnung, Zeitraum und Belege ansehen →

    Status: Wahlprogramm Sachsen-Anhalt 2026; Wahl bereits erfolgt, konkrete Umsetzung nicht bestätigt

    Träger: BSW

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Wahlprogramm Sachsen-Anhalt 2026; Wahl bereits erfolgt, konkrete Umsetzung nicht bestätigt (2026) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  23. Selbstständigkeit im Alter erhaltenGreift Ansatz auf · Die Partei fordert Hilfsmittel und Barrierefreiheit sowie Angebote vor Ort, die Pflegebedürftigkeit hinauszögern sollen; Kommunen sollen verbindlicher planen können.Bedarfsdeckung nicht geprüftGrüne · Bund, Länder und Kommunen Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Die Partei fordert Hilfsmittel und Barrierefreiheit sowie Angebote vor Ort, die Pflegebedürftigkeit hinauszögern sollen; Kommunen sollen verbindlicher planen können.

    Richtungsbezug: Konkrete Instrumente für Selbstständigkeit und lokale Versorgung, aber kein vollständig ausgearbeitetes dänisches Alltagsrehabilitationsprogramm.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Parteiforderung im Bundestagswahlkampf 2025; keine hier bestätigte Umsetzung

    Träger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Parteiforderung im Bundestagswahlkampf 2025; keine hier bestätigte Umsetzung (2025-02-18) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  24. Rehabilitation vor Pflege erleichternGreift Ansatz auf · Das Bundestagswahlprogramm fordert vereinfachte Reha-Anträge, weniger Schnittstellen zwischen Leistungssystemen und leichtere Reha-Verordnungen bei der Pflegebegutachtung.Bedarfsdeckung nicht geprüftFDP · Bund und Selbstverwaltung Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Das Bundestagswahlprogramm fordert vereinfachte Reha-Anträge, weniger Schnittstellen zwischen Leistungssystemen und leichtere Reha-Verordnungen bei der Pflegebegutachtung.

    Richtungsbezug: Konkrete Zugangserleichterungen für Reha und Pflege; ein kommunales multiprofessionelles Alltagsrehabilitationsprogramm nach dänischem Vorbild wird nicht ausgearbeitet. Die öffentliche Präventionsforderung vom 11.09.2026 ist nur ein zusätzlicher Richtungsbeleg.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Bundestagswahlprogramm 2025; konkrete Umsetzung nicht bestätigt

    Träger: FDP

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Bundestagswahlprogramm 2025; konkrete Umsetzung nicht bestätigt (2025) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

  25. Wohnortnahe Pflegeangebote ausbauenEinordnung offen · Das Bundestagswahlprogramm fordert erreichbare professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unkomplizierte Hilfen für Pflegebedürftige und Angehörige.Bedarfsdeckung nicht geprüftLinke · Bund, Länder und Kommunen Dokumentiertes Vorhaben · Wirkung unbewertet

    Das Bundestagswahlprogramm fordert erreichbare professionelle Tages- und Kurzzeitpflege und unkomplizierte Hilfen für Pflegebedürftige und Angehörige.

    Richtungsbezug: Tages- und Kurzzeitpflege sowie Angehörigenhilfe betreffen dieselbe Versorgungslage. Ein rehabilitatives Training eigener Alltagsfähigkeiten nach dem dänischen Modell ist damit jedoch nicht belegt; deshalb bleibt der konkrete Modellbezug offen. Kein Gegenurteil über den Nutzen entlastender Pflegeangebote.

    Für diesen Vorschlag und Reformbezug ist noch nicht geprüft, wie viel des Bedarfs gedeckt wird. Auch eine vorhandene Wirkungsbewertung belegt das nicht automatisch.

    Status: Bundestagswahlprogramm 2025; keine hier bestätigte Umsetzung

    Träger: DIE LINKE

    Trägerschaft aus den angegebenen politischen Originalquellen. Datierte Forderung oder Beschluss; der konkrete Verfahrensstand ist separat angegeben.

    Bundestagswahlprogramm 2025; keine hier bestätigte Umsetzung (2025) · Quellen- und Statusprüfung am 15.10.2026; Wirkung nicht neu bewertet

Was diese Zuordnung aussagt

Die Auswahl umfasst thematisch passende Einträge aus unserer Datenbank, einschließlich Alternativen mit anderer Wirkungsrichtung. Parteizahlen beruhen auf ausdrücklich belegter Partei- oder Programmträgerschaft. Regierung, Ministerien, Kommissionen und Verbände erscheinen separat; genannte Kritik und die Parteizugehörigkeit einzelner Ministerpersonen werden nicht als Parteiträgerschaft gezählt. Gebündelte Einträge können mehrere Parteien mit unterschiedlichen Teilforderungen enthalten. Der jeweilige Hinweis erklärt diese Grenzen.

Die Sammlung ist redaktionell ausgewählt. Status und Herkunft stammen aus dem angegebenen Datenbestand; eine tagesaktuelle Vollerhebung aller Parteiforderungen ist damit nicht verbunden.

Was Parteiaussagen über Gegenpositionen zeigen 3 Belege

Eine Partei kann ein Instrument ausdrücklich ablehnen. Bei einer abgeleiteten Gegenrichtung widerspricht eine konkrete Aussage einem eng benannten Baustein; der Schluss ist eine redaktionelle Einordnung. Die Zuordnung betrifft das Instrument, nicht das gesellschaftliche Ziel.

Diese Aussagen ergänzen die Vorhabensliste oben. Sie werden wegen möglicher Überschneidungen nicht zu deren Zahlen addiert. Mehrere Aussagen zum selben Instrument zählen je Partei einmal. Stand: 2026-10-15.

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3 Belege

0 bedeutet: In dieser Recherche ist kein entsprechender Beleg dokumentiert. Daraus folgt keine Zustimmung. Ein Landesverband, eine Fraktion und eine Bundespartei sind getrennte Quellenebenen.

  1. ZuckergetränkesteuerAfD · Bund · Bundestagsfraktion · 2026-10-12Ausdrücklich abgelehnt

    Parteiaussage:Die AfD-Fraktion lehnt die für 2027 angekündigte Zuckersteuer ab und setzt auf Ernährungsbildung, Bewegung und Eigenverantwortung. Die Erklärung verwirft das Instrument insgesamt; sie kritisiert nicht nur eine Einbeziehung zuckerfreier Getränke.

    Unsere Einordnung:Ausdrückliche Gegenposition zum Abgabeninstrument der Lab-Richtung Zuckergetränke. Die Forderung widerspricht einer wirksamen Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.

    Grenze:Keine Ablehnung von Prävention allgemein. Die Parteibehauptung fehlender Gesundheitseffekte ist ein politisches Argument, keine unabhängige Forschungsbilanz. Wirkungsgröße, konkrete Ausnahmen und Verteilung des deutschen Pakets bleiben gesondert zu prüfen.

    Belegstatus:Öffentliche Erklärung der gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Fraktionssprecher; keine eigene neue Abstimmung oder Gesetzesänderung belegt. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

  2. Höhere Alkoholsteuern als PreishebelFDP · Bund · Parteiveröffentlichung · 2026-05-06Gegenrichtung abgeleitet

    Parteiaussage:Die FDP nennt eine höhere Alkoholsteuer zusammen mit weiteren neuen Abgaben als Beispiel eines falschen Regierungskurses und stellt dem Steuerentlastung und Strukturreformen gegenüber.

    Unsere Einordnung:Aus der ausdrücklichen negativen Bewertung gerade der höheren Alkoholsteuer lässt sich eine wahrscheinliche Gegenposition zum Steuererhöhungsbaustein der Lab-Richtung ableiten. Die Aussage ist konkreter als allgemeine Steuersenkungsrhetorik, legt aber keine Abstimmung oder vollständige Alkoholpreisstrategie fest.

    Grenze:Nur begründeter Teilkonflikt mit diesem Preishebel. Daraus folgen weder Ablehnung eines Mindestpreises noch aller höheren realen Alkoholpreise oder des Präventionsziels. Keinen feststehenden Parteibeschluss und keinen zusätzlichen Maßnahmenpunkt daraus machen.

    Belegstatus:Politischer Rückblick der Bundespartei mit Aussagen des Parteivorsitzenden; keine konkrete Beschlussformel zu allen Alkoholpreisinstrumenten. · Sicherheit der Zuordnung:mittel. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

  3. ZuckergetränkesteuerFDP · Bund · Bundespartei · 2026-10-14Ausdrücklich abgelehnt

    Parteiaussage:Die FDP weist die neue Zuckergetränkesteuer als zusätzliche Abgabe zurück und nennt Ernährungsbildung sowie gesunde Lebensführung als bevorzugte Instrumente.

    Unsere Einordnung:Ausdrückliche Gegenposition zum Steuerinstrument auch nach dem neuen Kabinettskompromiss. Die Zuordnung beruht nicht allein auf früherer Kritik an der Einbeziehung zuckerfreier Getränke.

    Grenze:Keine Ablehnung des Präventionsziels. Der erneute Beleg wird mit der schon dokumentierten Position zusammengeführt; politische Behauptungen über Gesundheitseffekte ersetzen keine Forschungsbewertung.

    Belegstatus:Aktualisierung der bereits erfassten FDP-Gegenposition vom August 2026, nach dem Kabinettsbeschluss vom 14.10.2026; keine eigene Gesetzesänderung. · Sicherheit der Zuordnung:hoch. Dies bewertet die politische Einordnung, keine Maßnahmenwirkung.

Was offen bleibt

  • Kausale Beiträge zu regionalen Gesundheitsunterschieden
  • Abgleich der WHO-Schätzung gesunder Jahre für Deutschland mit nationalen und Eurostat-Indikatoren
  • Regionale Zugangslücken und tatsächlich verfügbare Fachkraftzeit
  • Langfristige Umsetzungskosten und Auswirkungen auf Angehörige
  • Einheitskasse: konkretes deutsches Modell samt Verwaltung, Übergang, Risikopool, Kontrolle und Versorgung bewerten; vorhandene Forschungsfrage einheitskasse bleibt offen.

Die politische Wertentscheidung

Gesundheitliche Chancengleichheit, Umfang solidarischer Finanzierung, Arbeitsteilung zwischen Angehörigen und professioneller Pflege sowie Nähe gegenüber Spezialisierung und Personalbedarf sind Wertentscheidungen. Eine Einheitskasse betrifft zusätzlich Wahlfreiheit und institutionelle Kontrolle; Ausgabentrends legen diese Entscheidungen nicht fest.

Für die Nutzen- und Budgetpriorisierung

Konkrete Behandlungen und Organisationsänderungen anhand absoluter Gesundheitseffekte, sozialer Reichweite, Fachkraftzeit, Angehörigenbelastung und Vollkosten vergleichen. Gesundheitsgewinn kann kosteneffektiv sein und trotzdem zusätzliche Ausgaben erfordern. Pflegebestände und Kassenzahl sind keine automatischen Nutzenwerte.

Mindestens zehn Jahre betrachten, beobachtete Wirkungsdauer getrennt ausweisen und den heutigen Maßnahmenbestand als Vergleich verwenden. Gesellschaftlichen Nutzen, Bundeshaushalt sowie Länder, Kommunen und Sozialversicherungen getrennt erfassen. Zinskosten zählen negativ, Schuldenabbau positiv; dieselbe Finanzierung wird nicht zusätzlich als eigener Nutzen verbucht. Ohne konkrete Ausgestaltung bleibt der Kostenwert offen.

Quellen und Evidenzarten

  1. Destatis 2019: Historische Reihe der LebenserwartungAmtliche Statistik, 2019; Perioden bis 2016/18
  2. Destatis 2026: Lebenserwartung 2023/2025Amtliche Statistik, 2026; Periode 2023/25
  3. Destatis: Periodensterbetafeln und Zensus-EffektAmtliche Methodenerläuterung, aktuell geprüft 2026
  4. RKI 2025: Regionale Lebenserwartungslücke, Tabelle 1Peerreviewte ökologische Studie, 2025; Daten 2003–2022
  5. Destatis 2025: Pflegeentwicklung 2013–2023Amtliche Statistik, 2025; Daten 2013/2023
  6. Destatis 2024: Pflegebedürftige im Jahr 2023Amtliche Statistik, 2024; Daten 2021/2023
  7. Destatis 2026: Pflegerische Leistungen im AusgabenmixAmtliche Ausgabenrechnung, 2026; Daten 2014/2024
  8. Destatis 2026: Gesundheitsausgaben im Jahr 2024Amtliche Ausgabenrechnung, 2026; Daten 2024
  9. Destatis 2026: Preisbereinigte GesundheitsausgabenAmtliche Preisbereinigung, Juli 2026; Daten 2024
  10. OECD 2025: Health at a Glance, medizinischer BedarfInternationaler Indikatorenbericht, 2025; EU-SILC 2024
  11. WHO: Global Health Estimates 2000–2023Globale Modellschätzungen, aktuelle Reihe 2000–2023
  12. WHO 2025: Nichtübertragbare KrankheitenWHO-Faktenblatt, 2025; Schätzungen für 2021
  13. WHO: Deutschland, Gesundheitsdaten und DefinitionenWHO-Länderprofil; Lebenserwartung und HALE 2000 bis 2023; abgerufen 2026-10-20
  14. BPLTTC 2021: Blutdrucksenkung und Herz-Kreislauf-EreignisseIPD-Metaanalyse von 48 RCTs, 2021
  15. Cochrane 2016: Medikamente und Unterstützung zum RauchstoppCochrane-Metaanalyse, 2016
  16. Community Guide: Teamgestützte BlutdruckversorgungSystematische Reviews, Wirksamkeit bis 2020, Ökonomie bis 2021
  17. Destatis 2024: PflegekräftevorausberechnungBedingte Vorausberechnung, 2024; Szenarien bis 2049
  18. SVR 2024: Fachkräfte im GesundheitswesenDeutsche wissenschaftliche Expertensynthese, 2024
  19. Petrou et al. 2018: Single- und Multi-Payer-SystemeSystematischer Review von 49 Studien, 2018; Suche bis März 2015
  20. Cai et al. 2020: US-Single-Payer-KostenmodelleReview von US-Kostenmodellen, 2020; kein deutsches Experiment
  21. BMG: Gesundheitsfonds und bestehende RisikoverteilungAmtliche Systembeschreibung; bereits geprüfte Forschungsfrage
  22. Eurostat: Selbst berichteter nicht erfüllter Bedarf an ärztlicher Untersuchung (hlth_silc_08)EU-SILC-Befragung, Daten 2022 bis 2025; abgerufen 2026-10-20

Die Auswahl ist eine thematische Vertiefung mit amtlichen Daten und zentralen Forschungsbefunden, keine vollständige systematische Literaturübersicht. Unterschiede in Datenstand, Messung und Übertragbarkeit sind bei den Befunden ausgewiesen.